04.02.2013 Aufrufe

Download Konfrontative Paedagogik - Universität Vechta

Download Konfrontative Paedagogik - Universität Vechta

Download Konfrontative Paedagogik - Universität Vechta

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allerdings wird das Dilemma hieran erstmals deutlich. Wo ist die Grenze zu ziehen<br />

zwischen Gewährung eines Freiraumes zur Modifikation einer devianten spezifischen<br />

Selbstdeutung und eines ebensolchen individuellen Handlungsmusters und der<br />

Tatsache des zu gewährleistenden Opferschutzes. Auch vor dem Hintergrund der<br />

Tatsache, dass die Jugendphase wie keine andere Lebensphase nicht zuletzt der<br />

Erprobung und des „Testens von Grenzen“ dient (vgl. Havighurst, 1972/Hurrelmann,<br />

1995), gilt es neben den individuellen Gestaltungsräumen auch die Rechte anderer<br />

zu schützen. Selbst auf die Gefahr der frühen Wiederholung behaupte ich, dass<br />

diese Grenze gar nicht von Pädagogen oder pädagogischen Institutionen zu ziehen<br />

ist, sondern im Bereich der bundesdeutschen Gesetzgebung deutlich zu lesen ist.<br />

Rainer Kilb äußert sich zu diesem Thema folgendermaßen:<br />

„Im Zuge einer Paradigmenverschiebung würde man heute den Täter eher als<br />

handelndes Subjekt definieren, als jemanden, der zwar über seine sozialisatorische<br />

Biographie auch gesellschaftlich geprägt ist, der aber als selbst handelnde<br />

Persönlichkeit über die Tat eine Beziehung zum Opfer hergestellt hat, für deren<br />

Form er selbst mitverantwortlich ist. Einem sozialarbeiterischen Vorgehen wie im<br />

ersten Fall würde man heute vorwerfen müssen, Persönlichkeiten - und das sind<br />

adoleszente Heranwachsende nahezu immer – zu infantilisieren, ihnen die<br />

Verantwortung für ihr Handeln abzusprechen, ja zu entziehen. Man hätte sich aus<br />

fachlicher Sicht gleichermaßen vorzuwerfen, das Partizipationsgebot zu verletzen.<br />

Und dem Gebot einer Verantwortungsübernahme kommt gerade im Fall von<br />

Gewaltdelikten hohe Priorität zu“ (Weidner/Kilb/Kreft, 2005).<br />

Vor dem Primat der Beziehungsgestaltung zwischen Klienten auf der einen Seite und<br />

Professionellem auf der anderen, mit der Beziehungsverantwortung fast<br />

ausschließlich beim Professionellen, im Sinne Hermann Nohls „pädagogischem<br />

Ethos“ (vgl. Nohl) bugsiert sich die Soziale Arbeit in eine gefährliche Sackgasse. Wer<br />

nicht das Risiko eingehen darf, eine Beziehung zu gefährden, wird kaum in der Lage<br />

sein, unschöne Wahrheiten konfrontativ vorzubringen. Wie aber soll die Modifikation<br />

gelingen, wenn Fehler nicht in entsprechender und gebotener Schärfe und<br />

Deutlichkeit angesprochen werden dürfen, sondern viel mehr in diffusen Deutungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!