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SAL Spiel 77 - Lotto

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Zusatzbestimmungen<br />

zu den Teilnahmebedingungen der Lotterie „<strong>Spiel</strong> <strong>77</strong>“<br />

für die Ziehungen am Mittwoch, 5. Dezember 2012<br />

und am Samstag, 8. Dezember 2012<br />

Die Staatliche Toto-<strong>Lotto</strong> GmbH Baden-Württemberg ändert für die Ziehungen der<br />

Lotterie <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong> am 5. und 8. Dezember 2012 den Gewinnplan und die dazugehörige<br />

Ermittlung der Gewinne wie beschrieben:<br />

§ 1 Gewinnplanänderung und Gewinnberechtigung<br />

(1) Der Gewinnplan wird für die Ziehungen vom 5. und 8. Dezember 2012 um<br />

jeweils zwei zusätzliche Gewinnklassen erweitert.<br />

Verlost werden im Gebiet des Deutschen <strong>Lotto</strong>- und Totoblocks insgesamt<br />

11 Mercedes SL à 110.000,- € sowie<br />

111 VW Golf VII à 29.000,- €.<br />

(2) Die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen aus dem Deutschen <strong>Lotto</strong>- und<br />

Totoblock kann sich aus organisatorischen Gründen noch ändern.<br />

(3) Gewinne können alle <strong>Spiel</strong>teilnehmer erzielen, die mit der Staatlichen Toto-<strong>Lotto</strong><br />

GmbH Baden-Württemberg, Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart (im folgenden<br />

„Gesellschaft“ genannt) zu den oben genannten Ziehungen <strong>Spiel</strong>verträge über die<br />

Teilnahme an der Lotterie <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong> abgeschlossen haben.<br />

(4) Teilnahmeberechtigt sind auch Mehrwochenspielverträge von vorausgegangenen<br />

Ziehungen, deren Laufzeit die oben genannten Ziehungen mit einschließt.<br />

(5) Ein gesonderter <strong>Spiel</strong>einsatz für die Teilnahme an der Sonderauslosung wird<br />

nicht erhoben.<br />

(6) Der Gewinn in einer der zusätzlichen Gewinnklassen der Sonderauslosung<br />

schließt den Gewinn in der jeweils anderen zusätzlichen Gewinnklasse der Sonderauslosung<br />

mit demselben <strong>Spiel</strong>auftrag aus.<br />

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(7) Die Gewinne aus dieser Sonderauslosung schließen Gewinne in anderen<br />

Gewinnklassen der Lotterie <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong> nicht aus.<br />

§ 2 Zulosung / Zuteilung der Gewinne auf die Unternehmen<br />

im Deutschen <strong>Lotto</strong>- und Totoblock<br />

(1) Die Zulosung der Gewinne auf die einzelnen Unternehmen des Deutschen <strong>Lotto</strong>-<br />

und Totoblocks erfolgt entsprechend dem Anteil der einzelnen Blockpartner am<br />

aktuellen Fondsbestand „Nicht zustellbare Gewinne <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong>“.<br />

(2) Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG ermittelt nach dem letzten<br />

Annahmeschluss am Samstag, dem 8. Dezember 2011, elf Mal ein teilnehmendes<br />

Unternehmen, das einen PKW Mercedes SL erhält.<br />

(3) Die Losnummernvergabe auf die teilnehmenden Unternehmen erfolgt im<br />

Verhältnis des Anteils der einzelnen Blockpartner am aktuellen Fondsbestand „Nicht<br />

zustellbare Gewinne <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong>“. Je größer der Anteil der einzelnen Blockpartner am<br />

aktuellen Fondsbestand ist, desto mehr Lose erhält das Unternehmen. Damit können<br />

auf Unternehmen, die entsprechend ihrem Anteil am aktuellen Fondsbestand<br />

mehrere Lose erhalten, mehrere PKW-Gewinne Mercedes SL entfallen.<br />

(4) Der Notar ermittelt durch Ziehung von elf Losnummern die Unternehmen, auf die<br />

die PKW Mercedes SL entfallen. Die Mitteilung über die Gewinnverteilung erfolgt<br />

anschließend per Telefax.<br />

(5) Die Zuteilung der PKW-Gewinne VW Golf VII auf die einzelnen Unternehmen<br />

erfolgt nach letztem Annahmeschluss und dem aktuellen vorliegenden Bestand der<br />

einzelnen Blockpartner am Fonds „Nicht zustellbare Gewinne <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong>“. Dabei erhält<br />

jedes Unternehmen mindestens einen PKW.<br />

(6) Die Sonderauslosung wird entsprechend § 3 weitergeführt.<br />

§ 3 Weiterführung der Sonderauslosung<br />

(1) Mit der Gewinnermittlung für die Block-Sonderauslosung wird am Montag, dem<br />

10. Dezember 2012, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Anwesenheit eines<br />

Notars begonnen. Die Sonderauslosung findet öffentlich statt.<br />

(2) Sollte die Gewinnermittlung an diesem Tag nicht beendet werden können, wird<br />

sie am nächsten Tag in Anwesenheit eines Notars fortgesetzt. Über den Ablauf<br />

werden vom Notar Protokolle erstellt.<br />

(3) Aus allen nach § 1 teilnahmeberechtigten <strong>Spiel</strong>verträgen wird der Gewinner bzw.<br />

werden die Gewinner durch elektronische Ziehung mittels eines zertifizierten<br />

Zufallszahlengenerators ermittelt.<br />

(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ziehung auch manuell mit Hilfe eines anderen<br />

sicheren Ziehungsverfahrens durchzuführen.<br />

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§ 4 Bekanntgabe der gewinnenden <strong>Spiel</strong>quittungsnummern<br />

(1) Die <strong>Spiel</strong>quittungsnummern, auf welche die Gewinne entfallen, werden durch<br />

Aushang bzw. Auslegung in den Annahmestellen und auf der Homepage www.lottobw.de<br />

der Staatlichen Toto-<strong>Lotto</strong> GmbH in Stuttgart bekannt gegeben.<br />

(2) Sofern der Gesellschaft Name und Anschrift des Gewinners bekannt sind und<br />

dieser unter der Verwendung einer LOTTO-ServiceCard oder im Rahmen des ABO-<br />

Verfahrens teilgenommen hat, wird der Gewinner schriftlich benachrichtigt.<br />

(3) Der Gewinner kann nach einer <strong>Spiel</strong>teilnahme in einer Annahmestelle in Baden-<br />

Württemberg den Gewinn durch eine Zentralgewinnanforderung in jeder Annahmestelle<br />

oder direkt bei der Gesellschaft geltend machen. Die <strong>Spiel</strong>quittung ist dabei<br />

zurückzugeben. Erforderlichenfalls erhält der <strong>Spiel</strong>teilnehmer, beziehungsweise der<br />

Überbringer der <strong>Spiel</strong>quittung, für die Restlaufzeit eine Ersatzquittung.<br />

(4) Nach Eingang der Zentralgewinnanforderung bei der Gesellschaft erhält der<br />

Gewinner eine schriftliche Benachrichtigung.<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

(1) Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen für die Lotterie <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong>, für LOTTO<br />

6aus49, für die GlücksSpirale, Auswahlwette und 13er-Wette, insbesondere die<br />

Vorschriften für die Geltendmachung der Gewinne, sowie die Bestimmungen für die<br />

ABO-<strong>Spiel</strong>teilnahme und die Kundenkarte mit Serviceleistungen sowie die<br />

Bestimmungen für die <strong>Spiel</strong>teilnahme im Internet, sofern in diesen vorstehenden<br />

Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.<br />

(2) Für die PKW Mercedes SL ist eine Barablösung in Höhe von 79.700,- € möglich.<br />

(3) Für die PKW VW Golf VII ist keine Barablösung möglich.<br />

(4)°Die Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung dieser Sonderauslosung<br />

steht unter Widerrufsvorbehalt der Glücksspielaufsichtsbehörde. Im Falle des Widerrufs<br />

dieser Erlaubnis wird die Sonderauslosung nicht veranstaltet / durchgeführt. Die<br />

<strong>Spiel</strong>verträge zu den Ziehungen am 5. bzw. 8. Dezember 2012 bleiben mit der<br />

Maßgabe bestehen, dass die jeweiligen Ziehungen der Lotterie <strong>Spiel</strong>°<strong>77</strong> ohne die<br />

jeweilige Ziehung zur Sonderauslosung stattfinden. Ansprüche auf Durchführung der<br />

Sonderauslosung, auf Schadensersatz und Minderung sind ausgeschlossen.<br />

(5)°Im Falle des Widerrufs der Erlaubnis zur Veranstaltung und Durchführung der<br />

Sonderauslosung wird dies auf der Homepage der Gesellschaft www.lotto-bw.de<br />

bekannt gegeben. Bei Widerruf der Erlaubnis steht dem <strong>Spiel</strong>teilnehmer bis zum Annahmeschluss<br />

der Ziehung der Lotterie <strong>Spiel</strong>°<strong>77</strong> am 5. bzw. 8. Dezember 2012 ein<br />

Rücktrittsrecht vom <strong>Spiel</strong>vertrag zu. Macht der <strong>Spiel</strong>teilnehmer von dem Rücktrittsrecht<br />

keinen Gebrauch, bleibt der <strong>Spiel</strong>vertrag nach Maßgabe von § 5 Abs. 4 in Kraft.<br />

Karlsruhe, den 15. Oktober 2012<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

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