110728_3.Gemeinderat_2011.pdf
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TO-Punkt 16<br />
Genehmigung der BZ – Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />
Verbreiterung Kleindombra Landesstraße“<br />
Amtsvermerk des Finanzverwalters Manfred Leinthaler vom 9. Juni 2011:<br />
Für das Bauvorhaben L 17a – Verbreiterung Kleindombra Landesstraße (Fieg)<br />
wurden von Herrn Landesrat Dr. Josef Martinz als Beitrag der Marktgemeinde €<br />
20.000,- an BZ-Mittel zugesagt. Die Verwendung dafür wäre auch vom Gemeinderat<br />
zu beschließen und dann bei der Abteilung 3 – Gemeinderevision, Herrn Reg. Rat<br />
Zußner, mittels eines formlosen Schreibens um aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />
anzusuchen.<br />
Antrag: Die BZ-Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />
Verbreiterung der Kleindombra Landesstraße“ zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
TO-Punkt 17<br />
Genehmigung des Abtretungsvertrages zwischen dem Millstätter Förderungs-<br />
und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen und der<br />
Marktgemeinde Millstatt<br />
Auszug aus dem Entwurf des Abtretungsvertrages von Herrn Notar Mag. Johannes<br />
Fitzek:<br />
Erstens: Die Firma Millstätter Bäderbetriebe GmbH mit dem Sitz in der politischen<br />
Gemeinde Millstatt ist im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt zu<br />
Firmenbuchnummer 141011 w eingetragen.<br />
Gesellschafter dieser Firma sind die Marktgemeinde Millstatt, entsprechend einer zur<br />
Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 245.000,- und der Millstätter<br />
Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen,<br />
entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 255.000,-.<br />
Zweitens: Der Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und<br />
Sporteinrichtungen tritt hiemit von seinem vorangeführten Geschäftsanteil der Firma<br />
Millstätter Bäderbetriebe GmbH einen Teil, entsprechend einer zur Gänze<br />
einbezahlten Stammeinlage von ATS 10.000,- schenkungsweise an die<br />
Marktgemeinde Millstatt ab und erklärt letztere die Vertragsannahme.<br />
Siebentens: Die Parteien halten fest, dass im Sinne des § 7 des<br />
Gesellschaftsvertrages vom 4.12.1995 für die gegenständliche Abtretung keine<br />
weitere Zustimmung erforderlich ist. Die Parteien wurden über die Bestimmungen<br />
des § 12a Mietrechtsgesetz rechtsbelehrt. Diesem Rechtsgeschäft liegt ein gültiger<br />
Gemeinderatsbeschluss der Marktgemeinde Millstatt zugrunde.<br />
Neuntens: Die Parteien erklären Inländer im Sinne des Kärntner<br />
Grundverkehrsgesetzes zu sein. Ferner erteilen die Parteien ihre Zustimmung, dass<br />
diese Urkunde gemäß den Bestimmungen des § 140 b und e der geltenden<br />
Notariatsordnung im Urkundenarchiv des Österreichischen Notariates, das mit Hilfe<br />
einer Datenverarbeitungsanlage geführt wird, unter voller Wahrung der notariellen<br />
Verschwiegenheitspflicht gebührenpflichtig elektronisch gespeichert wird.<br />
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