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110728_3.Gemeinderat_2011.pdf

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TO-Punkt 16<br />

Genehmigung der BZ – Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />

Verbreiterung Kleindombra Landesstraße“<br />

Amtsvermerk des Finanzverwalters Manfred Leinthaler vom 9. Juni 2011:<br />

Für das Bauvorhaben L 17a – Verbreiterung Kleindombra Landesstraße (Fieg)<br />

wurden von Herrn Landesrat Dr. Josef Martinz als Beitrag der Marktgemeinde €<br />

20.000,- an BZ-Mittel zugesagt. Die Verwendung dafür wäre auch vom Gemeinderat<br />

zu beschließen und dann bei der Abteilung 3 – Gemeinderevision, Herrn Reg. Rat<br />

Zußner, mittels eines formlosen Schreibens um aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />

anzusuchen.<br />

Antrag: Die BZ-Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />

Verbreiterung der Kleindombra Landesstraße“ zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

TO-Punkt 17<br />

Genehmigung des Abtretungsvertrages zwischen dem Millstätter Förderungs-<br />

und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen und der<br />

Marktgemeinde Millstatt<br />

Auszug aus dem Entwurf des Abtretungsvertrages von Herrn Notar Mag. Johannes<br />

Fitzek:<br />

Erstens: Die Firma Millstätter Bäderbetriebe GmbH mit dem Sitz in der politischen<br />

Gemeinde Millstatt ist im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt zu<br />

Firmenbuchnummer 141011 w eingetragen.<br />

Gesellschafter dieser Firma sind die Marktgemeinde Millstatt, entsprechend einer zur<br />

Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 245.000,- und der Millstätter<br />

Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen,<br />

entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 255.000,-.<br />

Zweitens: Der Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und<br />

Sporteinrichtungen tritt hiemit von seinem vorangeführten Geschäftsanteil der Firma<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH einen Teil, entsprechend einer zur Gänze<br />

einbezahlten Stammeinlage von ATS 10.000,- schenkungsweise an die<br />

Marktgemeinde Millstatt ab und erklärt letztere die Vertragsannahme.<br />

Siebentens: Die Parteien halten fest, dass im Sinne des § 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages vom 4.12.1995 für die gegenständliche Abtretung keine<br />

weitere Zustimmung erforderlich ist. Die Parteien wurden über die Bestimmungen<br />

des § 12a Mietrechtsgesetz rechtsbelehrt. Diesem Rechtsgeschäft liegt ein gültiger<br />

Gemeinderatsbeschluss der Marktgemeinde Millstatt zugrunde.<br />

Neuntens: Die Parteien erklären Inländer im Sinne des Kärntner<br />

Grundverkehrsgesetzes zu sein. Ferner erteilen die Parteien ihre Zustimmung, dass<br />

diese Urkunde gemäß den Bestimmungen des § 140 b und e der geltenden<br />

Notariatsordnung im Urkundenarchiv des Österreichischen Notariates, das mit Hilfe<br />

einer Datenverarbeitungsanlage geführt wird, unter voller Wahrung der notariellen<br />

Verschwiegenheitspflicht gebührenpflichtig elektronisch gespeichert wird.<br />

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