Amtlicher Teil - Gemeinde Mühlenbecker Land
Amtlicher Teil - Gemeinde Mühlenbecker Land Amtlicher Teil - Gemeinde Mühlenbecker Land
4. Jahrgang Mühlenbecker Land 26. Juli 2007 Nummer 5 Amtlicher Teil: Inhaltsverzeichnis – Verwaltungsgebührensatzung Seite 2 – Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2004 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7 – Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2005 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7 – Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 7 – Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 8 – Bekanntmachung des Wahlleiters Seite 8 – Bebauungsplan Nr. 5b „Teilbereich Gartenstadt Mühlenbeck/OT Mühlenbeck Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 9 – Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule Mühlenbeck/OT Mühlenbeck Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 10 – 1. Änderung Flächennutzungsplan Mühlenbeck – Nutzungsänderung „Fläche für Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ (Schule, Sport) Seite 15 – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen der Gemeinde Mühlenbecker Land Seite 16 Nichtamtlicher Teil – Informationen des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes Seite 17 – CDU Gemeindeverband Mühlenbecker Land Seite 19 – SPD Mühlenbecker Land Seite 19 – Die LINKE. Mühlenbecker Land Seite 19 – Aktionsgemeinschaft Mühlenbecker Land Seite 19 – Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose Seite 20 – Bürgerverein „Bieselheide e.V.“ Seite 20
- Seite 2 und 3: 2 Mühlenbecker Land Bekanntmachung
- Seite 4 und 5: 4 Mühlenbecker Land Nummer 5 26. J
- Seite 6 und 7: 6 Mühlenbecker Land Nummer 5 26. J
- Seite 8 und 9: 8 Mühlenbecker Land zwischen dem V
- Seite 10 und 11: 10 Mühlenbecker Land Nummer 5 26.
- Seite 12 und 13: 12 Mühlenbecker Land Nummer 5 26.
- Seite 14 und 15: 14 Mühlenbecker Land Nummer 5 26.
- Seite 16 und 17: 16 Mühlenbecker Land Die Gemeinsam
- Seite 18 und 19: 18 Mühlenbecker Land Fortstetzung
- Seite 20 und 21: 20 Mühlenbecker Land Alle die mit
- Seite 22 und 23: 22 Mühlenbecker Land Nummer 5 26.
- Seite 24: 24 Mühlenbecker Land Nummer 5 26.
4. Jahrgang <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong>:<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
– Verwaltungsgebührensatzung Seite 2<br />
– Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2004 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7<br />
– Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2005 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7<br />
– Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG),<br />
Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 7<br />
– Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG),<br />
Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 8<br />
– Bekanntmachung des Wahlleiters Seite 8<br />
– Bebauungsplan Nr. 5b „<strong>Teil</strong>bereich Gartenstadt Mühlenbeck/OT Mühlenbeck<br />
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 9<br />
– Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule Mühlenbeck/OT Mühlenbeck<br />
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 10<br />
– 1. Änderung Flächennutzungsplan Mühlenbeck – Nutzungsänderung „Fläche für <strong>Land</strong>wirtschaft“ in<br />
„Fläche für Gemeinbedarf“ (Schule, Sport) Seite 15<br />
– Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 16<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
– Informationen des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes Seite 17<br />
– CDU <strong>Gemeinde</strong>verband <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />
– SPD <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />
– Die LINKE. <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />
– Aktionsgemeinschaft <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />
– Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose Seite 20<br />
– Bürgerverein „Bieselheide e.V.“ Seite 20
2 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Beschluss-Nr. 0113/07/45<br />
Die von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> am<br />
02.07.2007 beschlossene Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Einwände gegen diese Satzung<br />
infolge Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für das <strong>Land</strong> Brandenburg nach Ablauf eines Jahres seit<br />
dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es<br />
sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß<br />
bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beanstandet<br />
oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> vorher gerügt und die dabei verletzte Rechtsvorschrift<br />
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />
gez. Klaus Brietzke<br />
Bürgermeister<br />
Verwaltungsgebührensatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Aufgrund der §§ 5 und 35 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das <strong>Land</strong> Brandenburg<br />
(GO) vom 10.10.2001 (GVBl. I/01, S. 154), zuletzt geändert durch Art.<br />
15 des Ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im<br />
<strong>Land</strong> Brandenburg vom 28.06.2006 (GVBl. I/06, S. 74) in Verbindung mit<br />
den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das <strong>Land</strong> Brandenburg<br />
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/<br />
04, S. 174) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26.04.2005<br />
(GVBl. I/05, S. 170) in den jeweils gültigen Fassungen hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> in ihrer Sitzung am 02.07.2007<br />
folgende Satzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Gegenstand der Gebühr<br />
1. Für Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> werden<br />
Verwaltungsgebühren, entsprechend den in der Anlage enthaltenen<br />
Gebührentarifen erhoben, wenn die Leistung der Verwaltung von dem<br />
Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt.<br />
2. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn ein Antrag auf gebührenpflichtige<br />
Leistung abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungsleistung<br />
und vor deren Beendigung zurückgenommen wird.<br />
Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine<br />
Gebühr zu erheben.<br />
3. Die Erhebung von Verwaltungsgebühren auf Grund von anderen<br />
bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften bleibt unberührt.<br />
§ 2<br />
Gebührenfreiheit<br />
Gebühren werden nicht erhoben für Leistungen,<br />
1. die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen,<br />
2. die im Bereich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe, der Kriegsopfer-<br />
Nummer 5 26. Juli 2007<br />
<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />
versorgung, des Ausweiswesens für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte,<br />
der Jugendhilfe und des öffentlichen Schulwesens<br />
vorgenommen werden,<br />
3. die für die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> als Anstellungskörperschaft<br />
im Interesse eines ihrer Bediensteten vorgenommen werden,<br />
4. für die durch andere Rechtsvorschriften Gebührenfreiheit vorgeschrieben<br />
ist.<br />
§ 3<br />
Gebührenpflichtige<br />
Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die Leistung selbst oder durch<br />
Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, beantragt hat sowie derjenige,<br />
den die Leistung unmittelbar begünstigt.<br />
Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner für dieselbe Schuld.<br />
§ 4<br />
Gebührenhöhe<br />
1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif,<br />
der Bestandteil dieser Satzung ist.<br />
2. Die allgemeinen Gebührensätze in <strong>Teil</strong> A des Gebührentarifs gelten nur<br />
für Handlungen der Verwaltung, für die in <strong>Teil</strong> B keine besonderen<br />
Gebührensätze vorgesehen sind.<br />
3. Bei mehreren gebührenpflichtigen Verwaltungsleistungen nebeneinander<br />
ist für jede Verwaltungsleistung eine separate Gebühr zu erheben.<br />
4. Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder<br />
nach Annahme der Verwaltungsleistung und vor deren Beendigung<br />
zurückgenommen, so sind 35 v.H. der Gebühr zu erheben, die bei<br />
ihrer Vornahme zu erheben wäre.<br />
5. Wird eine zuvor abgelehnte gebührenpflichtige Verwaltungsleistung<br />
auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung<br />
erhobene Gebühr angerechnet.<br />
6. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.<br />
§ 5<br />
Fälligkeit und Erhebung der Gebühr<br />
1. Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag erforderlich ist, mit<br />
Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit Beendigung der<br />
gebührenpflichtigen Amtshandlung.<br />
2. Wird ein Schriftstück ausgehändigt, so ist die Gebühr bei der Aushändigung<br />
zu entrichten.<br />
3. Soweit nicht eine andere Art der Gebührensatzung angeordnet ist, sind<br />
als Quittung für die entrichtende Gebühr die vorgeschriebenen<br />
Einnahmebelege zu verwenden.<br />
4. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenentscheidung<br />
an den Gebührenschuldner fällig.<br />
Ergeht die Gebührenentscheidung durch förmlichen Gebührenbescheid,<br />
wird dieser 14 Tage nach Bekanntgabe fällig.<br />
5. Werden die Schriftstücke versandt, können die Gebühr und die baren<br />
Auslagen durch Postnachnahme erhoben werden, wenn die Gebühr<br />
im Einzelfall mindestens 2,00 Euro beträgt.<br />
§ 6<br />
Bare Auslagen<br />
Bare Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistung stehen, sind zu<br />
ersetzen.<br />
Dies gilt auch, wenn der Zahlungspflichtige von der Entrichtung der Gebühr<br />
befreit ist.<br />
Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete<br />
Einwände verursacht hat.<br />
Zu ersetzen sind insbesondere<br />
a.) im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von<br />
Kommunikationstechnik und Zustellungskosten,<br />
b.) Kosten für öffentliche Bekanntmachungen,<br />
c.) Zeugen- und Sachverständigenkosten,
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 3<br />
d.) Kosten für die Beförderung oder Verwahrung von Sachen.<br />
Für den Ersatz der baren Auslagen gelten die Vorschriften des<br />
Kommunalabgabengesetzes für das <strong>Land</strong> Brandenburg (KAG) entsprechend.<br />
Die baren Auslagen werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Kostenbescheides<br />
fällig.<br />
§ 7<br />
Gebühren im Widerspruchsverfahren<br />
1. Für Widerspruchsbescheide wird nur dann eine Gebühr erhoben, wenn<br />
der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig<br />
ist und wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird.<br />
2. Die Höhe der Gebühr beträgt 30,00 €.<br />
3. Die Gebühr wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />
fällig.<br />
4. Wird auf einen Rechtsbehelf hin der Bescheid teilweise oder ganz aufgehoben<br />
oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Verwaltungsgebühren<br />
in entsprechendem Umfang zu erstatten, es sei denn, dass<br />
die Aufhebung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen<br />
beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat.<br />
§ 8<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> vom 16.03.2004 außer Kraft.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />
gez. Klaus Brietzke<br />
Bürgermeister<br />
siehe Tabellen auf den Seiten 4 bis 7
4 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Nummer 5 26. Juli 2007
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
5
6 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Nummer 5 26. Juli 2007
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 7<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in der öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> am 14.05.2007 mit Fortsetzung am 23.05.2007<br />
die geprüfte Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2004 beschlossen wurde.<br />
Auf Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des <strong>Land</strong>kreises<br />
Oberhavel erfolgte die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters<br />
für das Haushaltsjahr 2004 für die Haushaltswirtschaft der <strong>Gemeinde</strong><br />
Mühlenbeck <strong>Land</strong>. (Beschluss-Nr. 0018/07/41)<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, 14.06.07<br />
Gez. Brietzke<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in der öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> am 14.05.2007 mit Fortsetzung am 23.05.2007<br />
die geprüfte Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2005 beschlossen wurde.<br />
Auf Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des <strong>Land</strong>kreises<br />
Oberhavel erfolgte die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters<br />
für das Haushaltsjahr 2005 für die Haushaltswirtschaft der <strong>Gemeinde</strong><br />
Mühlenbeck <strong>Land</strong>. (Beschluss-Nr. 0147/07/41)<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, 14.06.07<br />
Gez. Brietzke<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Land</strong>esamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />
Az.: 09.53-726<br />
Öffentliche Bekanntmachung eines<br />
Antrages nach § 9 Absatz 4<br />
Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
in den Gemarkungen Zühlsdorf und<br />
Mühlenbeck im Bereich<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Die Firma VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Braunstraße 7 in<br />
04347 Leipzig, hat mit Datum vom 15. Februar 2006 einen Antrag auf<br />
Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz<br />
und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden<br />
Ferngasleitung (FGL 82 Leitungsabschnitt Bernau – Summt) nebst<br />
Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke<br />
in den Gemarkung Zühlsdorf und Mühlenbeck in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen<br />
09.53-726 geführt.<br />
Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S.<br />
2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung<br />
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem<br />
Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-<br />
DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier<br />
Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im <strong>Land</strong>esamt für Bergbau,<br />
Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow<br />
(Haus 5), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Terminvereinbarung<br />
unter (033203) 36 -720 bzw. -823 während der üblichen<br />
Dienstzeiten bzw. – nach vorheriger Absprache – auch außerhalb dieser<br />
Zeiten eingesehen werden.<br />
Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:<br />
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet<br />
der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />
genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden.<br />
Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand<br />
vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der<br />
vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage<br />
selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen,<br />
die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene<br />
Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag
8 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer,<br />
Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück<br />
geregelt werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrunq/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen:<br />
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der angegebenen<br />
Dienststelle durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter<br />
usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen<br />
Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter<br />
Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung am<br />
3. Oktober 1990 nicht genutzt bzw. am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen<br />
bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben<br />
worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung<br />
fehlerhaft ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten<br />
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer<br />
Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird<br />
darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Kleinmachnow, 21. Mai 2007<br />
Im Auftrag<br />
(Vogel)<br />
<strong>Land</strong>esamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />
Az.: 09.53-779<br />
Öffentliche Bekanntmachung eines<br />
Antrages nach § 9 Absatz 4<br />
Grundbuchbereinigungsgesetz in den<br />
Gemarkungen Zühlsdorf und<br />
Mühlenbeck im Bereich<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Die Firma Vattenfall Europe Transmission GmbH, Chausseestraße 23 in 10115<br />
Berlin, hat mit Datum vom 15. März 2007 einen Antrag auf Bescheinigung<br />
von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie<br />
zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden 380 kV Freileitung<br />
(Lubmin - Neuenhagen - Malchow 517/518/520) nebst Einrichtungen<br />
und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in den<br />
Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong><br />
<strong>Land</strong> gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 09.53-779<br />
geführt.<br />
Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S.<br />
2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung<br />
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem<br />
Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-<br />
DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier<br />
Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im <strong>Land</strong>esamt für Bergbau,<br />
Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow<br />
(Haus 5), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Terminvereinbarung<br />
unter (033203) 36 -720 bzw. -823 während der üblichen<br />
Dienstzeiten bzw. – nach vorheriger Absprache – auch außerhalb dieser<br />
Zeiten eingesehen werden.<br />
Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:<br />
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet<br />
der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />
Nummer 5 26. Juli 2007<br />
genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden.<br />
Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand<br />
vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der<br />
vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage<br />
selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen,<br />
die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene<br />
Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag<br />
zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer,<br />
Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück<br />
geregelt werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen:<br />
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der angegebenen<br />
Dienststelle durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter<br />
usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der<br />
öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter<br />
Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung<br />
am 3. Oktober 1990 nicht genutzt bzw. am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen<br />
bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben<br />
worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung<br />
fehlerhaft ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten<br />
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer<br />
Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird<br />
darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Kleinmachnow, 15. Mai 2007<br />
Im Auftrag<br />
(Vogel)<br />
Bekanntmachung des Wahlleiters<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertreterin Frau Andrea Braun erklärte dem Wahlleiter, dass<br />
sie ihren Wohnsitz in das Ausland verlagerte und ihr Mandat niederlegt.<br />
Dieser Verzicht erfüllt die Tatbestände des § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG<br />
und des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG und wurde zum 12.06.2007 rechtswirksam.<br />
Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz eines Vertreters, der<br />
seine Rechtsstellung als Vertreter verliert, auf die in der Reihenfolge nächste<br />
Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf den der Ausgeschiedene gewählt<br />
wurde. Frau Andrea Braun hatte ihren Sitz in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
auf der Liste des Wahlvorschlagträgers DIE GRÜNEN / B 90 wahrgenommen.<br />
Nächster Nachrücker nach der Zahl der Stimmen ist Herr Thomas<br />
Henning. Herr Henning wurde vom Wahlleiter über den Übergang des Mandates<br />
informiert und nahm das Mandat an.<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, 25.06.2006<br />
gez. Matthes
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 9<br />
Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Betreff: Bebauungsplan Nr. 5b „<strong>Teil</strong>bereich Gartenstadt<br />
Mühlenbeck“ / OT Mühlenbeck<br />
Hier : Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2007 gem. §<br />
2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5b „<strong>Teil</strong>bereich<br />
Gartenstadt Mühlenbeck“/ OT Mühlenbeck beschlossen.<br />
Die Lage des Bebauungsplangebietes sowie der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes sind im anliegenden Lageplan bzw. Geltungsbereichsplan<br />
beschrieben und dargestellt.<br />
Durch den Bebauungsplan soll Baurecht für ca. 120 - 125 Einzel-/ Doppelhäuser<br />
mit einer zulässigen II-Geschossigkeit geschaffen werden.<br />
Es ist eine Mindestgröße der bezüglichen Grundstücke von 500 m 2 vorgesehen.<br />
Die Grundflächenzahl wird 0,25 betragen.<br />
Mit diesen Eckdaten wird ein Maß der Nutzung festgesetzt, das die aus<br />
städtebaulichen Gründen an diesem Standort erwünschte lockere Bebauung<br />
ermöglicht und baurechtlich sichert.<br />
Zugleich soll im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes die Sicherung<br />
erforderlicher Flächen für den Gemeinbedarf erfolgen. Hierfür soll in<br />
Erweiterung des vorhandenen Rathausgrundstückes und der zugehörigen<br />
Stellplatzfläche eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden.<br />
Aufweiteren Flächen werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und <strong>Land</strong>schaft festgesetzt.<br />
Gemäß §2(4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung<br />
durchgeführt in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Der Umweltbericht wird gem. §2a BauGB als gesonderter Bestandteil der<br />
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 22.06.2007<br />
gez. Brietzke<br />
Bürgermeister Siegel<br />
Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst <strong>Teil</strong>flächen<br />
der Fluren 2 und 4 mit einer Gesamtgröße von ca. 13,1 ha. Die<br />
Fläche des Plangebietes liegt nördlich des Ortskernes von Mühlenbeck,<br />
nordöstlich der Liebenwalder Straße (L21). Sie umfasst den Bereich des<br />
Rathauses und der zugehörigen Nebenanlagen und Stellplätze, ein vorhandenes<br />
Wohngrundstück sowie Flächen für die <strong>Land</strong>wirtschaft einschließlich<br />
der zugehörigen Entwässerungsgräben.<br />
siehe Karte auf Seite 10
10 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Nummer 5 26. Juli 2007<br />
Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Betreff: Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule<br />
Mühlenbeck“/OT Mühlenbeck<br />
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2007 gem. §<br />
2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Weiterführende<br />
Schule Mühlenbeck“ / OT Mühlenbeck beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke<br />
47/1, 49/1, 52/1, 52/2, 64/2,187/1 (tlw.) und 197/43 der Flur 4,<br />
Gemarkung Mühlenbeck. Das Plangebiet liegt nördlich der Birkenwerderstraße,<br />
westlich der Hauptstraße/ Liebenwalder Straße (L 21) und grenzt an<br />
den bestehenden Schulstandort des Ortsteiles Mühlenbeck an.<br />
Die Planfläche hat eine Größe von ca. 9,7 ha und wird bisher als Fläche für<br />
die <strong>Land</strong>wirtschaft bzw. Stilllegungsfläche genutzt.<br />
Das Bebauungsplanverfahren wird parallel zum Flächennutzungsplan-<br />
Änderungsverfahren durchgeführt.<br />
(siehe Anlagen „Umgrenzung des Geltungsbereiches“, „Ziel und Zweck<br />
der Planung“, „städtebauliches Konzept“)<br />
siehe Lageplan auf Seite 11
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 11<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />
gez. Brietzke<br />
Bürgermeister Siegel<br />
siehe Karte auf Seite 12
12 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Nummer 5 26. Juli 2007
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 13<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Im Plangebiet ist die Entwicklung eines gemeinsamen Schulstandortes für<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> und Glienicke/Nordbahn geplant.<br />
Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Errichtung der hierfür erforderlichen Schulgebäude,<br />
der zugehörigen Freiflächen und Stellplätze, der Anbindung an das kommunale<br />
Straßennetz mit einer Haltemöglichkeit für den Schulbus sowie einer<br />
Sporthalle und eines Sportplatzes geschaffen werden.<br />
Die Notwendigkeit dieser Planung ergibt sich aus den ständig steigenden<br />
Bevölkerungszahlen der <strong>Gemeinde</strong>n und damit der zunehmenden Nachfrage<br />
nach Schulplätzen.<br />
Die geplanten Sportanlagen sollen sowohl ein bereits bestehendes Defizit<br />
an diesen Einrichtungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> beseitigen<br />
sowie den zukünftigen Bedarf langfristig decken.<br />
Als Ergebnis einer Standortanalyse wird der bereits bestehende Schulstandort<br />
im Ortsteil Mühlenbeck um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert.<br />
Damit grenzt der neue Standort direkt an die bestehende Schulfläche<br />
an und liegt in unmittelbarer Nähe des Ortskernes Mühlenbeck.<br />
Im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen<br />
insbesondere folgende planerische Anforderungen berücksichtigt werden:<br />
– Das Plangebiet liegt im <strong>Land</strong>schaftsschutzgebiet Westbarnim sowie im<br />
Naturpark Barnim. Östlich grenzt an das Plangebiet ein geschütztes<br />
Biotop gem. §32 BbgNatSchG. Zeitgleich mit den Bauleitplanverfahren<br />
(Bebauungsplan, FNP-Änderung) ist ein Verfahren zur Ausgliederung<br />
aus dem LSG für die geplanten Bau-und Freiflächen sowie Erschließungsflächen<br />
durchzuführen. Die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen nach<br />
dem Naturschutzgesetz sollen im Schutzgebiet (LSG) verbleiben.<br />
Das geschützte Biotop ist in der Planung entsprechend zu berücksichtigen.<br />
– Das Plangebiet wird von einer Ferngasleitung (FGL 84.02) mit Steuerkabel<br />
FMK 12.02 in Nord-Süd-Richtung gequert. Ein Überbauen der<br />
technischen Anlagen und ihrer Sicherheitsbereiche ist nicht zulässig.<br />
– Die Belange des Immissionsschutzes sind zu beachten.<br />
– Zur Beurteilung des zu erwartenden Eingriffes in Natur und <strong>Land</strong>schaft<br />
sowie zur Ermittlung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird<br />
zum Bebauungsplan ein grünordnerischer Fachbeitrag erarbeitet.<br />
Es wird gem. § 2a BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach §<br />
1 (6) 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht<br />
wird als gesonderter Bestandteil der Begründung zum<br />
Bebauungsplanentwurf erarbeitet.<br />
Verkehrliche Erschließung:<br />
Das Plangebiet soll von Norden und Süden über den Kirschweg erschlossen<br />
werden. Um eine Entflechtung des Schulverkehrs vom öffentlichen Verkehr<br />
zu erreichen soll insbesondere für den Schulbusverkehr eine Zufahrt von<br />
der östlich liegenden Hauptstraße ( L21) zum Plangebiet geschaffen werden.<br />
Innerhalb des Plangebietes ist die geplante Haltestation des Schulbusses<br />
durch entsprechende Fußwegeverbindungen von den Schülern sowohl<br />
der bestehenden als auch der geplanten Schuleinrichtungen sicher zu erreichen.<br />
Geplante Nutzungen:<br />
Die Baufelder für Schulbauten und Sporthalle sollen in Abstimmung mit<br />
dem <strong>Land</strong>kreis Oberhavel sowie der Gemeinsamen <strong>Land</strong>esplanungsabteilung<br />
Berlin-Brandenburg der vorhandenen Ortslage möglichst eng angegliedert<br />
werden.<br />
Eine Anordnung der Baufelder im südöstlichen Bereich des Plangebietes ist<br />
daher vorzusehen.<br />
Geplante Freiflächen für die Schulen sowie Flächen für Freisportanlagen<br />
werden als Folge der Lage der Bauflächen direkt daran westlich sowie nördlich<br />
angrenzend anzuordnen sein.<br />
Die geplanten Flächen für den ökologischen Ausgleich werden sich als Bestandteile<br />
des <strong>Land</strong>schaftsschutzgebietes westlich und nördlich an die o.a.<br />
Freiflächen des Plangebietes anschließen.<br />
Im Rahmen des LSG-Ausgliederungsverfahrens sind Lage und Größe der<br />
geplanten Nutzungsflächen mit dem „Ministerium für Ländliche Entwicklung,,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz“ noch näher zu bestimmen.<br />
Nach einem ersten Informationsaustausch könnten sich die geplanten<br />
Flächengrößen der einzelnen Nutzungen in folgenden Rahmen bewegen:<br />
– Bauflächen für Sporthalle / Schulen : ca. 11.000 m 2 - 16.000 m 2<br />
– Sportflächen: ca. 12.000 m 2 - 14.000 m 2<br />
– ökologische Ausgleichsflächen ca. 30.000 m 2 - 46.000 m 2<br />
Unter Berücksichtigung der Standortvoraussetzungen des Plangebietes<br />
(insbesondere Lage, Geländeform) sollte die maximale Geschossigkeit für<br />
die Schulbauten auf Ill-geschossig begrenzt werden.<br />
siehe Karte auf Seite 14
14 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Nummer 5 26. Juli 2007
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 15<br />
Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Betreff: 1. Änderung Flächennutzungsplan Mühlenbeck<br />
Hier : Nutzungsänderung<br />
„Fläche für <strong>Land</strong>wirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“<br />
(Schule, Sport)<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2007 die 1.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes Mühlenbeck für den <strong>Teil</strong>bereich nordwestlich<br />
angrenzend an den bestehenden Schulstandort (siehe Lageplan)<br />
beschlossen.<br />
Die 1. Änderung beinhaltet die Nutzungsänderung von „Fläche für die <strong>Land</strong>wirtschaft“<br />
in „Fläche für Gemeinbedarf“ (Schule, Sport).<br />
(siehe Anlage „Ziel und Zweck der Änderung der Flächennutzungsplanung“<br />
Geltungsbereich:<br />
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den<br />
Geltungsbereich des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 21 „Weiterführende<br />
Schule Mühlenbeck“/OT Mühlenbeck, gelegen nördlich der<br />
Birkenwerderstraße, westlich der Hauptstraße/Liebenwalder Str., mit einer<br />
Größe von ca. 9,7 ha. Die betroffene Fläche ist mit Ausnahme des vorhandenen<br />
Sportplatzes unbebaut und als Fläche für die <strong>Land</strong>wirtschaft dargestellt.<br />
Der Bereich des vorhandenen Sportplatzes ist als <strong>Teil</strong> der bestehenden<br />
Schulfläche als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />
gez. Brietzke<br />
Bürgermeister Siegel<br />
Ziel und Zweck der 1. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes Mühlenbeck<br />
Im Plangebiet ist die Entwicklung eines gemeinsamen Schulstandortes für<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> und Glienicke/Nordbahn geplant.<br />
Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule Mühlenbeck“/<br />
OT Mühlenbeck, aufgestellt werden.<br />
Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Errichtung der hierfür erforderlichen Schulgebäude,<br />
der zugehörigen Freiflächen und Stellplätze, der Anbindung an das kommunale<br />
Straßennetz mit einer Haltestelle für den Schulbus sowie einer Sporthalle<br />
und Sportfreianlagen geschaffen werden.<br />
Die gesamte Maßnahme begründet sich aus dem bereits bestehenden und<br />
ständig zunehmenden Bedarf an Schulplätzen und Sporteinrichtungen in<br />
den beiden <strong>Gemeinde</strong>n.<br />
Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Ortsteilkernes Mühlenbeck<br />
und im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Schulstandort.<br />
Zugleich ist er zur <strong>Land</strong>schaft hin orientiert und bietet die Möglichkeit, die<br />
mit dem Betrieb der Schule und der Sportanlagen verbundenen möglichen<br />
störenden Nutzungen so anzuordnen, dass umgebende Wohnnutzungen<br />
nicht erheblich beeinträchtigt werden.
16 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Die Gemeinsame <strong>Land</strong>esplanungsabteilung Brandenburg-Berlin teilte mit<br />
Schreiben vom 09.01.2007 zum städtebaulichen Konzept mit, dass die beabsichtigte<br />
Planung mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen<br />
der Raumordnung vereinbar ist, soweit sonstige öffentlich-rechtliche<br />
Belange (hier insbesondere des <strong>Land</strong>schaftsschutzes, der <strong>Land</strong>wirtschaft<br />
und des Immissionsschutzes) der Planung nicht entgegenstehen, bzw. im<br />
weiteren Planverfahren ausgeräumt werden können (z.B. durch Ausgliederung<br />
von Flächen aus dem LSG).<br />
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
zur Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche Schule (einschließlich<br />
Freiflächen und Sportanlagen) ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erforderlich, da Bebauungspläne gemäß § 8 BauGB aus<br />
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind bzw. dessen Darstellung diesen<br />
nicht entgegenstehen dürfen.<br />
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der parallelen<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein Verfahren zur Ausgliederung<br />
aus dem <strong>Land</strong>schaftsschutzgebiet für die geplanten Bau-/ Freiund<br />
erforderlichen Erschließungsflächen durchgeführt werden. Die Flächen<br />
für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz sollen im Schutzgebiet<br />
verbleiben.<br />
Gemäß § 2(4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1<br />
(6)7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem<br />
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Der Umweltbericht wird gemäß § 2a BauGB als besonderer Bestandteil der<br />
Begründung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.<br />
Nummer 5 26. Juli 2007<br />
Ende des amtlichen <strong>Teil</strong>s<br />
Prioritätenliste für den Ausbau<br />
von Straßen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Priorität Straßen Ortsteil Anmerkungen<br />
1. An der Schönfließer Str. /<br />
Wiesengrund/Wallbruchweg Mühlenbeck<br />
2. Richard-Wagner-Str. (teilw.)/<br />
Mönchmühlenstr. (teilw.) Schildow<br />
3. Hermannstr. / Angerweg / Fichtestr./<br />
Poststraße/Voigtstr. Zühlsdorf<br />
4. Jägerstr./Hubertusstr./ Schwanenring<br />
(von Dammsmühler-bis Jägerstr.) Mühlenbeck<br />
5. a. Margaretenstr./Paul-Richter-Str./<br />
Sophienstr.<br />
b. Dianastr. /Charlottenstr.<br />
c. In den Klötzen /In den Laaken<br />
d. Freyastr. / In den Ruthen<br />
e. Triftweg (Behrensstr. bis B96a) Schildow<br />
6. Tschaikowskistr./Meyerbeerstr./<br />
Brunoldstr. Schildow<br />
7. Ottostr. (von Friedrich-bis Neue<br />
Bahnhofstr.)<br />
Putlitzstraße<br />
Fuchsgasse (von Putlitzstr. bis<br />
Ottostr.)<br />
Friedrichstr. (von Putlitzstr. bis<br />
Ottostr.) Zühlsdorf<br />
8. Feldheimer Str. / Buchenberg Mühlenbeck<br />
9. Bachstr. / Schubertstr./<br />
Fritz-Reuter-Str.<br />
Viktoriastr./Elisabethstr./<br />
Katharinenstr.(teilw.)<br />
Lindeneck Schildow<br />
Alle Straßen, die zu mindestens 90 % der anfallenden Kosten zum Ausbau<br />
einer Straße von den Anliegern finanziert werden, können unabhängig von<br />
der o.a. Prioritätenliste realisiert werden. Gleiches gilt für den Straßenbau,<br />
für den Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 17<br />
„Die frühzeitige Bürgerinformation<br />
über Rechte und Pflichten der<br />
Anschlussnehmer ist im beidseitigen<br />
Interesse von Bürgern und Verbandsmitgliedern.<br />
Da die geänderten Satzungen<br />
zur mobilen Entsorgung erst<br />
im IV. Quartal 2007 (nach erfolgter<br />
Ausschreibung und Vertragsbindung<br />
und vorliegender Gebührenkalkulation)<br />
beschlossen werden<br />
können, sieht der Verband es als erforderlich<br />
und zweckdienlich an,<br />
bereits jetzt nach übereinstimmender<br />
Willensübereinkunft der<br />
Verbandsmitglieder zu den wesentlichen<br />
Satzungsinhalten zu informieren.<br />
Auf der 77. Tagung der Verbandsversammlung<br />
am 09.05.07 kamen<br />
die Verbandsmitglieder einstimmig<br />
überein, folgende inhaltliche<br />
Festlegungen in die ab 01.01.2008<br />
geltenden Satzungen für die mobile<br />
Entsorgung aufzunehmen:<br />
– In die Gebührensatzung für die<br />
dezentrale Entsorgung wird aufgenommen:<br />
Durch Gartenwasserzähler ermittelte<br />
nicht in die abflusslose<br />
Sammelgrube gelangte<br />
Schmutzwassermengen werden<br />
bei der Berechnung der Fäkalmengen<br />
für die Fäkalgebühren<br />
abgesetzt.<br />
– Die Bestimmungen der<br />
Wasserversorgungssatzung § 8<br />
Abs. 6 gelten auch für den Bereich<br />
der m. E.<br />
§ 8 Abs. 6:<br />
„Grundsätzlich kann einem<br />
Grundstückseigentümer auf Antrag<br />
gemäß Abs. 2, seine eigene<br />
Wasserversorgungsanlage<br />
für die Grundstücksbewässerung,<br />
für Tierhaltung<br />
(Tränken und Säubern) oder den<br />
produktiven Betriebswasserverbrauch,<br />
ausgenommen für<br />
hygienische Zwecke, gewährt<br />
werden.“<br />
– Für nicht an die öffentliche Einrichtung<br />
der Trinkwasserversorgung<br />
angeschlossene<br />
Grundstücke, auf denen die<br />
Wasserversorgung über Eigenwasserversorgungsanlagenvorgenommen<br />
wird und Abwasser<br />
in eine abflusslose Sammelgrube<br />
eingeleitet wird, muss ein<br />
Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />
Informationen des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />
Bei der mobilen Entsorgung gibt es einiges<br />
für das Jahr 2008 schon jetzt zu beachten<br />
Trinkwasserzähler in die Eigenwasserversorgungsanlage<br />
vor<br />
erster Entnahmestelle eingebaut<br />
werden. Dieser Zähler<br />
dient der Berechnung der Fäkalmenge<br />
und der mobilen<br />
Entsorgungsgebühren. Die Bestimmungen<br />
des § 8 Abs. 6 der<br />
Wasserversorgungssatzung finden<br />
ebenfalls Anwendung. Der<br />
Einbau eines Zählers in eine<br />
Eigenwasserversorgungsanlage<br />
ist dem Verband unverzüglich,<br />
spätestens 5 Tage nach Einbau,<br />
mit Zählernummer und Zählerstand<br />
zu melden. Der Kauf und<br />
Einbau eines Zählers in eine<br />
Eigenwasserversorgungsanlage<br />
erfolgt durch den Anschlussnehmer<br />
oder im Auftrag des<br />
Anschlussnehmers auf seine eigenen<br />
Kosten. Durch den Verband<br />
erfolgt Prüfung und<br />
Verplombung. Grundstückseigentümer,<br />
welche vor dem<br />
01.01.2008 Trinkwasserzähler<br />
in ihre Eigenwasserversorgungsanlagen<br />
eingebaut haben<br />
oder einbauen ließen, müssen<br />
eine Selbstablesung zum<br />
31.12.2007 durchführen und<br />
den Zählerstand mit Datum der<br />
Ablesung und mit Zählernummer<br />
an den NWA mitteilen.<br />
(Bei Nichtmitteilung besteht für<br />
den Grundstückseigentümer/nutzer<br />
die Gefahr, dass<br />
Trinkwassermengen, die vor<br />
dem 01.01.2008 über den<br />
Trinkwasserzähler gelaufen<br />
sind, mit zur Berechnung der<br />
Fäkalmengen herangezogen<br />
werden. Der Verband veranlasst<br />
die Kontrolle und Verplombung.)<br />
– Da die neue mobile Entsorgungssatzung<br />
und die neue<br />
Gebührensatzung für die mobile<br />
Entsorgung (ggf. auch<br />
Änderungssatzungen) erst zum<br />
01.01.2008 in Kraft treten werden,<br />
müssen alle Grundstückseigentümer<br />
und -nutzer der öffentlichen<br />
Einrichtung der mobilen<br />
Entsorgung, welche<br />
Gartenwasserzähler vor dem<br />
01.01.2008 in ihre Eigenwasserversorgungsanlageneingebaut<br />
haben, diese bis<br />
30.01.2008 an den Verband mit<br />
Zählernummer und Zählerstand<br />
melden. Der Verband veranlasst<br />
daraufhin die Kontrolle und<br />
Verplombung.<br />
– Gartenwasserzähler, die nach<br />
dem 01.01.2008 eingebaut<br />
werden, sind unverzüglich,<br />
spätestens 5 Tage nach Einbau,<br />
dem Verband mit Zählernummer<br />
und Zählerstand zu<br />
melden.<br />
– Nicht gemeldete und erfasste<br />
Zähler werden auch bei den Bestimmungenentgegenstehender<br />
Meldung nicht zur Verrechnung<br />
herangezogen.<br />
– Bei Grundstückseigentümern/nutzern,<br />
die keinen Trinkwasserzähler<br />
in der für den Haushalt<br />
und Hygiene genutzten Eigenwasserversorgungsanlagehaben,<br />
wird zur Gebührenberechnung<br />
der Verbrauch geschätzt.<br />
Zur Herstellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit nach Ortssatzung<br />
wird die Einleitung von<br />
Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen<br />
geprüft.<br />
– Der Grundstückseigentümer/nutzer<br />
hat für den Frostschutz<br />
sämtlicher zur Verrechnung dienender<br />
Zähler eigenständig zu<br />
sorgen. Die Zähler sind so zu installieren,<br />
dass genügender<br />
Frostschutz vorhanden und die<br />
jederzeitige Zugänglichkeit gewährleistet<br />
ist. Der eigenständige<br />
Ausbau der Zähler nach<br />
dem dem Verband entsprechend<br />
den Bestimmungen gemeldeten<br />
und erfolgten Einbau<br />
ist dem Grundstückseigentümer/-nutzer<br />
nicht gestattet.“<br />
Bereits mit Beschluss 16/06 vom<br />
29.11.2006 beschlossen die<br />
Verbandsversammlungsmitglieder<br />
die Transportleistungen für die mobile<br />
Entsorgung ab 01.01.2008 neu<br />
auszuschreiben. Mit der Ausschreibung<br />
eröffnen sich mehrere Varianten<br />
unter welchen Rahmenbedingungen<br />
der oder die Transportunternehmer<br />
die Leistungen<br />
ausführen sollen. Der auf der 77. öffentlichen<br />
Tagung der Verbandsversammlung<br />
am 09.05.2007<br />
nunmehr einstimmig gefasste Beschluss<br />
beinhaltet folgende wesent-<br />
liche Ausschreibungsinhalte:<br />
– Ausschreibung in mehreren Losen<br />
für die Transportleistung<br />
– Vertragslaufzeit 3 Jahre mit der<br />
Option für mehrmalige, aber nur<br />
jeweils einjährige Verlängerung<br />
der Laufzeit<br />
– Angebote für die Fäkalienabfuhr<br />
und Fäkalschlamm,<br />
Schlauchlängen mehr als 15 m<br />
und für Kurzfristeinsätze entsprechend<br />
den Satzungsbestimmungen,<br />
für Fäkalabfuhr<br />
mit Kleinfahrzeugen z. B.<br />
Kleingartenanlagen<br />
– eine Preisgleitklausel ist anzuwenden<br />
Der Verzicht auf eine einheitliche<br />
Ausschreibung über das gesamte<br />
Verbandsgebiet bedeutet indes<br />
nicht, dass es für die mobile Entsorgung<br />
unterschiedliche Tarife geben<br />
wird. Anhand der Ausschreibungsergebnisse<br />
(Transportkosten) und<br />
den sonstigen der mobilen Entsorgung<br />
zuzuordnenden Kosten wird<br />
die einheitliche Entsorgungsgebühr<br />
für die Fäkalien- und für die Fäkalschlammabfuhr<br />
gebildet. Diese kann<br />
sich auch in der Folgezeit in Grundund<br />
Mengengebühr splitten. Die<br />
Verbandsmitglieder hoffen, dass mit<br />
den v.g. Randbedingungen für die<br />
Ausschreibung der mobilen Entsorgung<br />
sich ab 01.01.2008 günstigere<br />
Kosten für den Fäkaltransport einstellen<br />
und damit sich eine positive<br />
Auswirkung auf die Gebühren ergibt.<br />
Die Errichtung von Einlassbau-werken,<br />
welche durch den Vertreter der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Wandlitz, Herrn Seefeldt,<br />
wiederholt vorgeschlagen wurde,<br />
wurde in die Überlegung der Mandatsträger<br />
zu den Ausschreibungsbedingungen<br />
zwar einbezogen,<br />
kann aber in Anbetracht der komplizierten<br />
Errichtung solcher Bauwerke<br />
und des damit verbundenen Planungs-<br />
und Genehmigungsverfahrens<br />
nicht kurzfristig umgesetzt<br />
werden und damit auch in der Ausschreibung<br />
keine Berücksichtigung<br />
finden. Die Verbandsversammlung<br />
hat dieses Thema aber nicht ad acta<br />
Fortsetzung auf Seite 18
18 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Fortstetzung von Seite 17<br />
gelegt, sondern wird auch in der Folgezeit<br />
stets nach Lösungen suchen,<br />
die eine Verringerung der Kosten zur<br />
Folge haben.<br />
Sollte es ersichtlich werden, dass derartige<br />
Bauwerke nicht nur kostenverursachend,<br />
sondern auch kosten-<br />
Die Umstellung der mobilen<br />
Schmutzwasserbeseitigung wird mit<br />
einer Umstellung des rollierenden<br />
Systems der Verbrauchsabrechnung<br />
auf eine Stichtagsablesung einhergehen.<br />
Bisher wurde das Umstellungsprocedere<br />
in der Verbandsleitung,<br />
im Vorstand und in der<br />
Verbandsversammlung diskutiert.<br />
Dabei wurden folgende Schwerpunkte<br />
festgesetzt, die voraussichtlich<br />
ihren Niederschlag in den<br />
zu erarbeitenden und vermutlich im<br />
letzten Quartal 2007 zu beschließenden<br />
Satzungen finden werden.<br />
Abgelesen wird künftig für alle<br />
Ortsteile zum 31.10. des Jahres,<br />
also erstmalig am 31.10.2007. Die<br />
hier ermittelten Ablesedaten werden<br />
dann (in Analogie zur Praxis vieler<br />
Strom- oder Gasversorger) zum<br />
31.12. hochgerechnet und dienen<br />
als Basis für die Daten des<br />
Gebührenbescheides. Für die meisten<br />
Wochenendbewohner bedeutet<br />
dies, dass bevor das Grundstück<br />
winterfest gemacht wird, der Zählerstand<br />
abgelesen werden sollte, weil<br />
dieser dann zur Berechnung herangezogen<br />
wird (Hochrechnung zum<br />
31.12. ist gleichbedeutend mit Ablesestand<br />
zum 31.10.). Im Unterschied<br />
dazu würden die Zählerdaten<br />
eines Grundstücks auf dem eine dauerhafte<br />
Nutzung stattfindet so hochgerechnet,<br />
dass der höchst-wahrscheinlich<br />
bis zum 31.12. anfallende<br />
Verbrauch mit berücksichtigt wird.<br />
senkend sind, wird die Verbandsversammlung<br />
sich auch diesem Thema<br />
wieder annehmen.<br />
Resümee:<br />
Satzungen werden vor Jahresende<br />
2007 nach Beschluss in öffentlicher<br />
Verbandsversammlung entsprechend<br />
den Bestimmungen der<br />
Verbandssatzung im Oranienburger<br />
Nummer 5 26. Juli 2007<br />
Einführung der Stichtagsablesung beim NWA<br />
Beispiel 1: Ablesung und Abrechnung<br />
eines Zerpenschleuser<br />
Grundstücks mit dauerhafter Nutzung<br />
bisher vom 01.01. des Jahres<br />
bis 31.12. des Jahres, zukünftig<br />
Ablesung zum 31.10. des Jahres<br />
aber mit den zum 31.12. des Jahres<br />
hochgerechneten Daten. War der<br />
Verbrauch bisher 120 m³ je Jahr und<br />
man unterstellt den gleichen Verbrauch,<br />
würden nach künftiger Praxis<br />
zwar 100 m³ zum 31.10. auf dem<br />
Zähler abgelesen werden, diese<br />
allerdings auf 120 m³ zum 31.12.<br />
hochgerechnet und abgerechnet<br />
werden. Der Gebührenbescheid enthält<br />
dann beide Werte.<br />
Beispiel 2: Ablesung und Abrechnung<br />
eines Schmachtenhagener<br />
oder Stolzenhagener Grundstücks<br />
mit dauerhafter Nutzung bisher Ablesung<br />
zum 31.10. des Jahres und<br />
Abrechnung vom 01.11. des Vorjahres<br />
bis 31.10. des Jahres, zukünftig<br />
Ablesung zum 31.10. des Jahres<br />
aber mit den zum 31.12. des Jahres<br />
hochgerechneten Daten. Dies bedeutet<br />
für die Schmachtenhagener/StolzenhagenerGrundstücke,<br />
dass einmalig in 2007 mit<br />
den Ablesedaten zum 31.10.2007,<br />
die zum 31.12.2007 hochgerechnet<br />
werden ein Zeitraum vom<br />
01.11.2006 bis zum 31.12.2007<br />
abgerechnet wird. In den Folgejahren<br />
wird ein Schmachtenhagener/StolzenhagenerGrundstück<br />
genauso abgerechnet, wie das<br />
Generalanzeiger und in der Märkischen<br />
Oderzeitung bekannt gemacht.<br />
Über Gebühren für das Jahr<br />
2008 werden wir darüber hinaus in<br />
der Niederbarnimer Wasserzeitung<br />
und den Amtsblättern berichten. Die<br />
Grundstückseigentümer/-nutzer<br />
müssen sich auch weiterhin des/der<br />
nach öffentlicher Ausschreibung vertraglich<br />
gebundenen Fäkal-<br />
Zerpenschleuser Grundstück im Beispiel<br />
1.<br />
Die Lanker, Zehlendorfer und<br />
Zühlsdorfer Grundstücke wurden<br />
bekanntlich bisher zum 30.04. des<br />
Jahres abgelesen, die Basdorfer,<br />
Klosterfelder und Wandlitzer<br />
Grundstücke bisher zum 31.07. des<br />
Jahres. Hier finden in 2007 einmalig<br />
2 Ablesungen statt. Eine zum gewohnten<br />
Termin und eine zum<br />
31.10., wo dann wiederum die Ablesewerte<br />
verwendet werden, um<br />
diese zum 31.12. hochzurechnen.<br />
Die Gebührenpflichtigen dieser Ortsteile<br />
erhalten somit auch einmalig 2<br />
Gebührenbescheide. Auf den<br />
Gebührenbescheiden dieser 6 genannten<br />
Ortsteile, welche auf die<br />
bisherigen Ablesetermine folgen,<br />
sind dann nur 3 Abschläge (Lanke,<br />
Zehlendorf, Zühlsdorf) bzw. nur<br />
2 Abschläge (Basdorf, Klosterfelde,<br />
Wandlitz) für die neue Abrechnungsperiode<br />
verzeichnet. Die<br />
Gebührenbescheide, die auf die Ablesung<br />
zum 31.10.2007 folgen, sehen<br />
genauso aus wie in den Beispielen<br />
1 und 2 dargestellt.<br />
Zähler von Gebührenpflichtigen der<br />
Ortsteile Prenden und Schönwalde<br />
werden nicht wie bisher gewohnt<br />
zum 30.08., sondern erst zwei<br />
Monate später zum 31.10.2007 abgelesen.<br />
Da auch hier dann die Werte<br />
zum 31.12.2007 hochgerechnet<br />
werden, könnte die Jahres-<br />
transportunternehmen des NWA bedienen.<br />
Die Unternehmung(en) werden<br />
ebenfalls in der Niederbarnimer<br />
Wasserzeitung und in den Amtsblättern<br />
bekannt gemacht.<br />
George<br />
Verbandsvorsteher<br />
verbrauchsabrechnung für den einen<br />
oder anderen Gebührenpflichtigen<br />
einen unnötig hohen Restbetrag<br />
ausweisen, weil die letzte geplante<br />
Abschlagszahlung vom 15. Juli 2007<br />
datiert. Selbstverständlich kann dem<br />
entgegengewirkt werden, wenn die<br />
Gebührenpflichtigen z.B. zum 15.<br />
September und 15. November 2007<br />
freiwillig Abschlagszahlungen in der<br />
bisherigen Höhe leisten.<br />
Im Ortsteil Wensickendorf findet<br />
die Ablesung einen Monat früher als<br />
gewohnt, also zum 31.10.2007<br />
statt, wobei auch hier die Werte zum<br />
31.12.2007 hochgerechnet werden.<br />
Da in Wensickendorf ohnehin die<br />
letzte Abschlagszahlung für die<br />
derzeit laufende Abrechnungsperiode<br />
zum 15.11.2007 erfolgt,<br />
braucht hier in der Regel keine zusätzliche<br />
Abschlagszahlung vorgenommen<br />
werden.<br />
Gebührenpflichtige, die bisher zum<br />
31.12. abgelesen und abgerechnet<br />
wurden (die meisten Wohnungsverwaltungen<br />
und Sonstige)<br />
werden lediglich bereits zum 31.10.<br />
abgelesen. Da die Werte jedoch zum<br />
31.12. hochgerechnet werden, dürfte<br />
sich für diese Gebührenpflichtigen<br />
kaum etwas ändern (siehe auch Beispiel<br />
1 – Zerpenschleuse –).<br />
Ernst<br />
Stellv. Verbandsvorsteher
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 19<br />
CDU <strong>Gemeinde</strong>verband<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
www.cdu-muehlenbecker-land.de<br />
Vorsitzender Manfred Krüger 75031<br />
Stellv. Vorsitzender Franz-Josef Stadtler 75700<br />
Veranstaltungen:<br />
An jedem 2. Donnerstag im Monat<br />
19.30 Uhr Bürgerstammtisch im OT Schildow, Rest. Kastanienhof,<br />
Schillerstr. 1a<br />
Nächster Termin: 09.08.07<br />
Bürgermeister Klaus Brietzke 84110<br />
CDU / FDP-Fraktion in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Andreas Becker 74544<br />
Helga Gosch Vorsitzende der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung, 033397-<br />
Sozialausschuss 71346<br />
Günter Halle / FDP Vorsitzender des<br />
Bauausschusses<br />
Marc Axel Hornfeck Stellv. Fraktionsvorsitzender,<br />
Sozialausschuss 23954<br />
Torsten Iden Bauausschuss 89080<br />
Anton Kiepfer Haupt-/Finanzausschuss 74437<br />
Manfred Krüger Fraktionsvorsitzender,<br />
Haupt-/Finanzausschuss 75031<br />
Rainer Nitsch Umweltausschuss 81001<br />
Christian Sprenger Stellv. Fraktionsvorsitzender,<br />
Haupt-/Finanzausschuss 80351<br />
Harald Ziekursch Umweltausschuss 43800<br />
Ortsbeiräte<br />
Mühlenbeck Anton Kiepfer 74437<br />
Schildow Andreas Becker,<br />
Ortsbürgermeister 74544<br />
Manfred Krüger 75031<br />
Schönfließ Edith Schulze,<br />
Ortsbürgermeisterin 74641<br />
Klaus Heine 82934<br />
Harald Ziekursch 43800<br />
Zühlsdorf Helga Gosch 033397-<br />
71346<br />
Abgeordneter im Kreistag Oberhavel<br />
Rainer Nitsch 81001<br />
Aktionsgemeinschaft<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
www.Aktionsgemeinschaft-Muehlenbecker-<strong>Land</strong>.de<br />
E-Mail: information@Aktionsgemeinschaft-Muehlenbecker-<strong>Land</strong>.de<br />
Sprecherin: Anita Warmbrunn, Tel. 74943<br />
Stellvertreter: Carsten Warmbrunn, Tel.: 27340<br />
Mitglied des Kreistages: Frau Dr. Barbara Jockel<br />
Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung: Anita Warmbrunn,Tel.: 74943<br />
E-Mail: AnitaWarmbrunn@aol.com, www.anitawarmbrunn.beep.de<br />
Mitglied der Ortsbeiräte:<br />
Zühlsdorf: Esther Jankowski, Tel.: 033397 71455<br />
Mühlenbeck: Anita Warmbrunn (Ortsbürgermeisterin)<br />
Sachkundige Bürger in den Fachausschüssen:<br />
Bauausschuss: Peter Adler, Tel.: 80719<br />
Sozialausschuss: Karin Schultz, Tel.: 28881<br />
Treffen der Aktionsgemeinschaft am 10.09.07 um 19.30 Uhr<br />
im Cafe Feldheim<br />
SPD <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
www.spd-muehlenbecker-land.de<br />
Vorsitzender (Mühlenbeck) Peter Witte<br />
89336<br />
Stellv. Vorsitzender (Schildow) Heinz Loßberger<br />
76346<br />
Stellv. Vorsitzende (Schönfließ) Pia Bücker<br />
94984<br />
Stellv. Vorsitzende (Zühlsdorf) Uschi Liekweg<br />
033397-72470<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Fraktionsvorsitzender Harald Grimm 96302<br />
Stellv. Fraktionsvorsitzender Peter Witte 89336<br />
1. Stellv. Vors. der GV Pia Bücker 94984<br />
Mitglied Bauausschuss Gerhard Peter 80962<br />
Vorsitzender Sozialausschuss Otto Saro 75922<br />
Mitglied Umweltausschuss Peter Witte 89336<br />
Mitglied Haupt- und<br />
Finanzausschuss Gerhard Peter 80962<br />
Gemeinsame Bürgersprechstunde, an jedem 1. Dienstag im Monat,<br />
18.00 Uhr, wechselnd in den einzelnen Ortsteilen<br />
Mühlenbeck 07.08.2007 Gaststätte „Summter Storch“<br />
Schildow 04.09.2007 Seniorenraum Schmalfußstraße 6<br />
Schönfließ 09.10.2007 Restaurant „Rosengarten“<br />
3. SPD Sommerfest am 25.08.2007<br />
im Summt Gustav-Kenter-Platz<br />
DIE LINKE.PDS<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
www.pds-muehlenbecker-land.de<br />
Vorstand<br />
Günter Pioch (Schildow) Vorsitzender Tel: 033056-74901<br />
Vera Grapentin (Schildow) Stellvertreterin 033056-81658<br />
Hartmut Lackmann (Schildow) 033056-82700<br />
Klaus Flemming (Zühlsdorf) 033397-72288<br />
Walter Lange (Mühlenbeck) 033056-81574<br />
DIE LINKE.-Fraktion in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Hartmut Lackmann (Schildow) Vorsitzender Tel.:033056-82700<br />
e-Mail: fraktion-dielinke@t-online.de<br />
Klaus Flemming (Zühlsdorf) Tel.:033397-72288<br />
e-Mail: flemming.klaus@t-online.de Fax: 033397-68498<br />
Günter Pioch (Schildow) Tel.:033056-74901<br />
... in den Ausschüssen<br />
Hartmut Lackmann (Bau- und Hauptausschuss)<br />
Klaus Flemming (Vorsitzender Umweltausschuss)<br />
Günter Pioch (Sozialausschuss)<br />
...in den Ortsbeiräten<br />
Klaus Flemming (Zühlsdorf) Tel.:033397-72288<br />
Ortsbürgermeister von Zühlsdorf<br />
(Sprechstunden an jedem Dienstag, 15.00-18.00 Uhr, im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Zühlsdorf, Telefon dort: 033397-61122)<br />
Dr. Horst Tammer (Mühlenbeck) Tel.: 033056-21406<br />
Mitglied des Ortsbeirats<br />
Werner Mertsch (Zühlsdorf) Tel.: 033397-61158<br />
Mitglied des Ortsbeirats<br />
Günter Pioch (Schildow) Tel.: 033056-74901<br />
Stellvertreter des Ortsbürgermeisters
20 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Alle die mit der Diagnose MS konfrontiert<br />
werden sind erst einmal<br />
schockiert.<br />
Was ist MS?<br />
Bei der MS handelt es sich um einen<br />
entzündlichen Befall des zentralen<br />
Nervensystems (Gehirn und<br />
/ oder Rückenmark) an völlig unterschiedlichen<br />
Orten (multipel =<br />
vielfach).<br />
Dabei wird die Schutzschicht<br />
(Myelin) der Nervenstränge zerstört.<br />
Die Weiterleitung der Befehle<br />
vom Gehirn an Muskeln und<br />
Organe geschieht daher nur<br />
teilweise oder gar nicht.<br />
Nach Abklingen der entzündlichen<br />
Herde können narbige Veränderungen<br />
zurückbleiben<br />
(skleros = hart ).<br />
Neben der medizinischen Behandlung<br />
durch entsprechende Fachärz-<br />
Nummer 5 26. Juli 2007<br />
Diagnose Multiple Sklerose (MS) – was heißt das?<br />
te gibt es eine Reihe von Möglichkeiten,<br />
Hilfe bei der Bewältigung dieser<br />
Krankheit zu erhalten. Sicher ist<br />
nach heutigem Stand der Medizin<br />
diese Krankheit nicht heilbar, aber<br />
man kann es erlernen mit dieser<br />
Krankheit umzugehen.<br />
Eine dieser Möglichkeiten ist, sich einer<br />
Selbsthilfegruppe anzuschließen.<br />
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft<br />
(DMSG) ist ein Selbsthilfeund<br />
Fachverband MS Betroffener<br />
und Ihrer Angehörigen. Durch die<br />
DMSG wird die Arbeit der Selbsthilfegruppen<br />
intensiv unterstützt.<br />
Worin besteht das Ziel der Arbeit der<br />
Selbsthilfegruppen?<br />
Es soll keinesfalls ein Treffpunkt sein,<br />
bei dem man sich gegenseitig bemitleidet.<br />
Die Gruppentreffen sollen<br />
dazu dienen sich über die Krankheit<br />
auszutauschen, Erfahrungen im<br />
Bürgerverein Bieselheide –<br />
Mitgliederinformation August 2007<br />
Jeden Mittwoch, 15.00 - 16.00 Uhr<br />
Seniorenfitness; anschließend<br />
eine Plauderstunde bei Kaffee und<br />
Tee.<br />
Ansprechpartnerin: Lieselotte Riebe,<br />
Tel. 033056-74287.<br />
NEU Jeden Donnerstag, 10.00 -<br />
11.00 Uhr<br />
Krabbelgruppe: Ansprechpartnerin:<br />
Juliane Beck, Tel. 0179<br />
783 5691<br />
NEU Jeden Donnerstag, 16 .00 -<br />
17.00 Uhr<br />
Eltern-Kind-Treff für Ein- bis<br />
Dreijährige: Ansprechpartnerinnen:<br />
Annett Meier, Tel. 93674,<br />
und Kerstin Krause, Tel. 436009<br />
Di. 14.08. 2007,15.00 Uhr<br />
Seniorennachmittag – Kaffee, Kuchen,<br />
Gespräche – immer am<br />
2. Dienstag im Monat.<br />
Di 14.08. 2007, 9.30 Uhr<br />
Vorstandssitzung<br />
Di 21.08. 2007, 15.00 Uhr<br />
„Brett und Karte“ – der Nachmittag<br />
für Spiele-Fans – immer am<br />
3. Dienstag im Monat.<br />
Ansprechpartner : Joachim Riebe, Tel.<br />
033056-74287<br />
Die Veranstaltungen finden im<br />
„Bürgertreff Bieselheide“ in der<br />
Schönfließer Passage (Traubeneichenstr.<br />
66) statt. Der Raum befindet<br />
sich im 2. OG (Aufzug ist vorhanden).<br />
Gäste sind immer willkommen!<br />
gez. Sandra Theuerkauf<br />
(2. Vorsitzende)<br />
Die <strong>Teil</strong>nahme erfolgt auf eigene<br />
Gefahr. Der Bürgerverein<br />
übernimmt keine Haftung.<br />
Umgang mit dieser Krankheit zu<br />
sammeln aber auch Hilfe und Unterstützung<br />
zu erhalten, wenn es darum<br />
geht beim „Kampf“ in Behörden,<br />
Krankenkassen oder ähnlichen Einrichtungen<br />
zu bestehen.<br />
Wir sprechen in diesem Rahmen mit<br />
kompetenten Partnern, wie z.B. Ärzten,<br />
Therapeuten, Anwälten usw.,<br />
um unsere gemeinsamen Probleme<br />
zu bewältigen.<br />
Auf dem Programm stehen auch<br />
kulturelle Veranstaltungen, kreative<br />
Beschäftigung und Ausflüge.<br />
– Wir informieren über die MS<br />
– Wir geben Hilfestellung bei Problemen<br />
– Wir stellen schulmedizinische<br />
und alternative Therapieformen<br />
der MS vor<br />
Impressum<br />
Amtsblatt<br />
– Wir setzen uns für die Belange<br />
von MS-Betroffenen ein<br />
Im Bereich der Ortschaften<br />
Glienicke, Schildow, Mühlenbeck,<br />
Schönfließ gibt eine Reihe von Bürgern,<br />
die an MS erkrankt sind. Einige<br />
davon haben sich bereits zusammengefunden<br />
um eine solche<br />
Selbsthilfegruppe zu bilden.<br />
Sollten auch Sie Interesse haben,<br />
sich einer MS Selbsthilfegruppe anzuschließen,<br />
können sie sich an<br />
Herrn Wolfgang Kühn Tel. 033056/<br />
93989 wenden bzw. am<br />
29.08.2007 um 18.00 Uhr in<br />
Schildow in der Gaststätte<br />
„Kastanienhof“ am ersten Treffen<br />
der Selbsthilfegruppe teilnehmen.<br />
Das nächste Amtsblatt erscheint am 25. Oktober 2007 und wird im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
kostenlos als Postwurfsendung zugestellt.<br />
Redaktionsschluss ist der 9. Oktober 2007.<br />
Herausgeber des Amtsblattes im Amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />
Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>,<br />
Liebenwalder Straße 1, 16567 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> , OT Mühlenbeck,<br />
Telefon: 033056/841-0, Telefax: 033056/841-70,<br />
e-mail:<strong>Gemeinde</strong>@Muehlenbecker<strong>Land</strong>.de<br />
Herausgeber des sonstigen <strong>Teil</strong>s und Verlag sowie Satz, Layout<br />
und Anzeigenannahme:<br />
Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1,<br />
10178 Berlin, Telefon: 030/28 09 93 45, Telefax: 030/28 09 94 06,<br />
www.heimatblatt.de<br />
Signierte Beiträge dokumentieren die Meinung des Verfassers, nicht die<br />
des Herausgebers oder der Redaktion.
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
21
22 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Nummer 5 26. Juli 2007
26. Juli 2007 Nummer 5<br />
<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
23
24 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Nummer 5 26. Juli 2007