Amtlicher Teil - Gemeinde Mühlenbecker Land

Amtlicher Teil - Gemeinde Mühlenbecker Land Amtlicher Teil - Gemeinde Mühlenbecker Land

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4. Jahrgang Mühlenbecker Land 26. Juli 2007 Nummer 5 Amtlicher Teil: Inhaltsverzeichnis – Verwaltungsgebührensatzung Seite 2 – Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2004 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7 – Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2005 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7 – Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 7 – Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 8 – Bekanntmachung des Wahlleiters Seite 8 – Bebauungsplan Nr. 5b „Teilbereich Gartenstadt Mühlenbeck/OT Mühlenbeck Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 9 – Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule Mühlenbeck/OT Mühlenbeck Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 10 – 1. Änderung Flächennutzungsplan Mühlenbeck – Nutzungsänderung „Fläche für Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ (Schule, Sport) Seite 15 – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen der Gemeinde Mühlenbecker Land Seite 16 Nichtamtlicher Teil – Informationen des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes Seite 17 – CDU Gemeindeverband Mühlenbecker Land Seite 19 – SPD Mühlenbecker Land Seite 19 – Die LINKE. Mühlenbecker Land Seite 19 – Aktionsgemeinschaft Mühlenbecker Land Seite 19 – Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose Seite 20 – Bürgerverein „Bieselheide e.V.“ Seite 20

4. Jahrgang <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong>:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

– Verwaltungsgebührensatzung Seite 2<br />

– Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2004 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7<br />

– Anerkennung der geprüften Jahresrechnung für das HH-Jahr 2005 und uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters Seite 7<br />

– Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG),<br />

Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 7<br />

– Bekanntmachung im Rahmen eines Bescheinigungsverfahrens gem. § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG),<br />

Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck Seite 8<br />

– Bekanntmachung des Wahlleiters Seite 8<br />

– Bebauungsplan Nr. 5b „<strong>Teil</strong>bereich Gartenstadt Mühlenbeck/OT Mühlenbeck<br />

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 9<br />

– Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule Mühlenbeck/OT Mühlenbeck<br />

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Seite 10<br />

– 1. Änderung Flächennutzungsplan Mühlenbeck – Nutzungsänderung „Fläche für <strong>Land</strong>wirtschaft“ in<br />

„Fläche für Gemeinbedarf“ (Schule, Sport) Seite 15<br />

– Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 16<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

– Informationen des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes Seite 17<br />

– CDU <strong>Gemeinde</strong>verband <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />

– SPD <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />

– Die LINKE. <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />

– Aktionsgemeinschaft <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> Seite 19<br />

– Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose Seite 20<br />

– Bürgerverein „Bieselheide e.V.“ Seite 20


2 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Beschluss-Nr. 0113/07/45<br />

Die von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> am<br />

02.07.2007 beschlossene Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Einwände gegen diese Satzung<br />

infolge Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für das <strong>Land</strong> Brandenburg nach Ablauf eines Jahres seit<br />

dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es<br />

sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß<br />

bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beanstandet<br />

oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> vorher gerügt und die dabei verletzte Rechtsvorschrift<br />

und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />

gez. Klaus Brietzke<br />

Bürgermeister<br />

Verwaltungsgebührensatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Aufgrund der §§ 5 und 35 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das <strong>Land</strong> Brandenburg<br />

(GO) vom 10.10.2001 (GVBl. I/01, S. 154), zuletzt geändert durch Art.<br />

15 des Ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im<br />

<strong>Land</strong> Brandenburg vom 28.06.2006 (GVBl. I/06, S. 74) in Verbindung mit<br />

den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das <strong>Land</strong> Brandenburg<br />

(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/<br />

04, S. 174) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26.04.2005<br />

(GVBl. I/05, S. 170) in den jeweils gültigen Fassungen hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> in ihrer Sitzung am 02.07.2007<br />

folgende Satzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Gegenstand der Gebühr<br />

1. Für Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> werden<br />

Verwaltungsgebühren, entsprechend den in der Anlage enthaltenen<br />

Gebührentarifen erhoben, wenn die Leistung der Verwaltung von dem<br />

Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt.<br />

2. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn ein Antrag auf gebührenpflichtige<br />

Leistung abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungsleistung<br />

und vor deren Beendigung zurückgenommen wird.<br />

Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine<br />

Gebühr zu erheben.<br />

3. Die Erhebung von Verwaltungsgebühren auf Grund von anderen<br />

bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften bleibt unberührt.<br />

§ 2<br />

Gebührenfreiheit<br />

Gebühren werden nicht erhoben für Leistungen,<br />

1. die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen,<br />

2. die im Bereich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe, der Kriegsopfer-<br />

Nummer 5 26. Juli 2007<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

versorgung, des Ausweiswesens für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte,<br />

der Jugendhilfe und des öffentlichen Schulwesens<br />

vorgenommen werden,<br />

3. die für die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> als Anstellungskörperschaft<br />

im Interesse eines ihrer Bediensteten vorgenommen werden,<br />

4. für die durch andere Rechtsvorschriften Gebührenfreiheit vorgeschrieben<br />

ist.<br />

§ 3<br />

Gebührenpflichtige<br />

Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die Leistung selbst oder durch<br />

Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, beantragt hat sowie derjenige,<br />

den die Leistung unmittelbar begünstigt.<br />

Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner für dieselbe Schuld.<br />

§ 4<br />

Gebührenhöhe<br />

1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif,<br />

der Bestandteil dieser Satzung ist.<br />

2. Die allgemeinen Gebührensätze in <strong>Teil</strong> A des Gebührentarifs gelten nur<br />

für Handlungen der Verwaltung, für die in <strong>Teil</strong> B keine besonderen<br />

Gebührensätze vorgesehen sind.<br />

3. Bei mehreren gebührenpflichtigen Verwaltungsleistungen nebeneinander<br />

ist für jede Verwaltungsleistung eine separate Gebühr zu erheben.<br />

4. Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder<br />

nach Annahme der Verwaltungsleistung und vor deren Beendigung<br />

zurückgenommen, so sind 35 v.H. der Gebühr zu erheben, die bei<br />

ihrer Vornahme zu erheben wäre.<br />

5. Wird eine zuvor abgelehnte gebührenpflichtige Verwaltungsleistung<br />

auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung<br />

erhobene Gebühr angerechnet.<br />

6. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.<br />

§ 5<br />

Fälligkeit und Erhebung der Gebühr<br />

1. Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag erforderlich ist, mit<br />

Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit Beendigung der<br />

gebührenpflichtigen Amtshandlung.<br />

2. Wird ein Schriftstück ausgehändigt, so ist die Gebühr bei der Aushändigung<br />

zu entrichten.<br />

3. Soweit nicht eine andere Art der Gebührensatzung angeordnet ist, sind<br />

als Quittung für die entrichtende Gebühr die vorgeschriebenen<br />

Einnahmebelege zu verwenden.<br />

4. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenentscheidung<br />

an den Gebührenschuldner fällig.<br />

Ergeht die Gebührenentscheidung durch förmlichen Gebührenbescheid,<br />

wird dieser 14 Tage nach Bekanntgabe fällig.<br />

5. Werden die Schriftstücke versandt, können die Gebühr und die baren<br />

Auslagen durch Postnachnahme erhoben werden, wenn die Gebühr<br />

im Einzelfall mindestens 2,00 Euro beträgt.<br />

§ 6<br />

Bare Auslagen<br />

Bare Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistung stehen, sind zu<br />

ersetzen.<br />

Dies gilt auch, wenn der Zahlungspflichtige von der Entrichtung der Gebühr<br />

befreit ist.<br />

Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete<br />

Einwände verursacht hat.<br />

Zu ersetzen sind insbesondere<br />

a.) im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von<br />

Kommunikationstechnik und Zustellungskosten,<br />

b.) Kosten für öffentliche Bekanntmachungen,<br />

c.) Zeugen- und Sachverständigenkosten,


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 3<br />

d.) Kosten für die Beförderung oder Verwahrung von Sachen.<br />

Für den Ersatz der baren Auslagen gelten die Vorschriften des<br />

Kommunalabgabengesetzes für das <strong>Land</strong> Brandenburg (KAG) entsprechend.<br />

Die baren Auslagen werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Kostenbescheides<br />

fällig.<br />

§ 7<br />

Gebühren im Widerspruchsverfahren<br />

1. Für Widerspruchsbescheide wird nur dann eine Gebühr erhoben, wenn<br />

der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig<br />

ist und wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird.<br />

2. Die Höhe der Gebühr beträgt 30,00 €.<br />

3. Die Gebühr wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />

fällig.<br />

4. Wird auf einen Rechtsbehelf hin der Bescheid teilweise oder ganz aufgehoben<br />

oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Verwaltungsgebühren<br />

in entsprechendem Umfang zu erstatten, es sei denn, dass<br />

die Aufhebung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen<br />

beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> vom 16.03.2004 außer Kraft.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />

gez. Klaus Brietzke<br />

Bürgermeister<br />

siehe Tabellen auf den Seiten 4 bis 7


4 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Nummer 5 26. Juli 2007


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

5


6 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Nummer 5 26. Juli 2007


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 7<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in der öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> am 14.05.2007 mit Fortsetzung am 23.05.2007<br />

die geprüfte Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2004 beschlossen wurde.<br />

Auf Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des <strong>Land</strong>kreises<br />

Oberhavel erfolgte die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters<br />

für das Haushaltsjahr 2004 für die Haushaltswirtschaft der <strong>Gemeinde</strong><br />

Mühlenbeck <strong>Land</strong>. (Beschluss-Nr. 0018/07/41)<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, 14.06.07<br />

Gez. Brietzke<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in der öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> am 14.05.2007 mit Fortsetzung am 23.05.2007<br />

die geprüfte Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2005 beschlossen wurde.<br />

Auf Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des <strong>Land</strong>kreises<br />

Oberhavel erfolgte die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters<br />

für das Haushaltsjahr 2005 für die Haushaltswirtschaft der <strong>Gemeinde</strong><br />

Mühlenbeck <strong>Land</strong>. (Beschluss-Nr. 0147/07/41)<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, 14.06.07<br />

Gez. Brietzke<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Land</strong>esamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />

Az.: 09.53-726<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines<br />

Antrages nach § 9 Absatz 4<br />

Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

in den Gemarkungen Zühlsdorf und<br />

Mühlenbeck im Bereich<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Die Firma VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Braunstraße 7 in<br />

04347 Leipzig, hat mit Datum vom 15. Februar 2006 einen Antrag auf<br />

Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz<br />

und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden<br />

Ferngasleitung (FGL 82 Leitungsabschnitt Bernau – Summt) nebst<br />

Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke<br />

in den Gemarkung Zühlsdorf und Mühlenbeck in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen<br />

09.53-726 geführt.<br />

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S.<br />

2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung<br />

des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem<br />

Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-<br />

DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier<br />

Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im <strong>Land</strong>esamt für Bergbau,<br />

Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow<br />

(Haus 5), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Terminvereinbarung<br />

unter (033203) 36 -720 bzw. -823 während der üblichen<br />

Dienstzeiten bzw. – nach vorheriger Absprache – auch außerhalb dieser<br />

Zeiten eingesehen werden.<br />

Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:<br />

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet<br />

der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />

genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden.<br />

Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand<br />

vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der<br />

vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage<br />

selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen,<br />

die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene<br />

Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag


8 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer,<br />

Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück<br />

geregelt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrunq/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen:<br />

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der angegebenen<br />

Dienststelle durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter<br />

usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen<br />

Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter<br />

Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung am<br />

3. Oktober 1990 nicht genutzt bzw. am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen<br />

bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben<br />

worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung<br />

fehlerhaft ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten<br />

kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer<br />

Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird<br />

darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Kleinmachnow, 21. Mai 2007<br />

Im Auftrag<br />

(Vogel)<br />

<strong>Land</strong>esamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />

Az.: 09.53-779<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines<br />

Antrages nach § 9 Absatz 4<br />

Grundbuchbereinigungsgesetz in den<br />

Gemarkungen Zühlsdorf und<br />

Mühlenbeck im Bereich<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Die Firma Vattenfall Europe Transmission GmbH, Chausseestraße 23 in 10115<br />

Berlin, hat mit Datum vom 15. März 2007 einen Antrag auf Bescheinigung<br />

von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie<br />

zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden 380 kV Freileitung<br />

(Lubmin - Neuenhagen - Malchow 517/518/520) nebst Einrichtungen<br />

und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in den<br />

Gemarkungen Zühlsdorf und Mühlenbeck in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong><br />

<strong>Land</strong> gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 09.53-779<br />

geführt.<br />

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S.<br />

2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung<br />

des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem<br />

Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-<br />

DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier<br />

Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im <strong>Land</strong>esamt für Bergbau,<br />

Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow<br />

(Haus 5), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Terminvereinbarung<br />

unter (033203) 36 -720 bzw. -823 während der üblichen<br />

Dienstzeiten bzw. – nach vorheriger Absprache – auch außerhalb dieser<br />

Zeiten eingesehen werden.<br />

Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:<br />

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet<br />

der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />

Nummer 5 26. Juli 2007<br />

genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden.<br />

Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand<br />

vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der<br />

vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage<br />

selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen,<br />

die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene<br />

Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag<br />

zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer,<br />

Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück<br />

geregelt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen:<br />

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der angegebenen<br />

Dienststelle durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter<br />

usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der<br />

öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter<br />

Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung<br />

am 3. Oktober 1990 nicht genutzt bzw. am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen<br />

bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben<br />

worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung<br />

fehlerhaft ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten<br />

kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer<br />

Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird<br />

darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Kleinmachnow, 15. Mai 2007<br />

Im Auftrag<br />

(Vogel)<br />

Bekanntmachung des Wahlleiters<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertreterin Frau Andrea Braun erklärte dem Wahlleiter, dass<br />

sie ihren Wohnsitz in das Ausland verlagerte und ihr Mandat niederlegt.<br />

Dieser Verzicht erfüllt die Tatbestände des § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG<br />

und des § 59 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG und wurde zum 12.06.2007 rechtswirksam.<br />

Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz eines Vertreters, der<br />

seine Rechtsstellung als Vertreter verliert, auf die in der Reihenfolge nächste<br />

Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf den der Ausgeschiedene gewählt<br />

wurde. Frau Andrea Braun hatte ihren Sitz in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

auf der Liste des Wahlvorschlagträgers DIE GRÜNEN / B 90 wahrgenommen.<br />

Nächster Nachrücker nach der Zahl der Stimmen ist Herr Thomas<br />

Henning. Herr Henning wurde vom Wahlleiter über den Übergang des Mandates<br />

informiert und nahm das Mandat an.<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, 25.06.2006<br />

gez. Matthes


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 9<br />

Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Betreff: Bebauungsplan Nr. 5b „<strong>Teil</strong>bereich Gartenstadt<br />

Mühlenbeck“ / OT Mühlenbeck<br />

Hier : Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2007 gem. §<br />

2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5b „<strong>Teil</strong>bereich<br />

Gartenstadt Mühlenbeck“/ OT Mühlenbeck beschlossen.<br />

Die Lage des Bebauungsplangebietes sowie der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes sind im anliegenden Lageplan bzw. Geltungsbereichsplan<br />

beschrieben und dargestellt.<br />

Durch den Bebauungsplan soll Baurecht für ca. 120 - 125 Einzel-/ Doppelhäuser<br />

mit einer zulässigen II-Geschossigkeit geschaffen werden.<br />

Es ist eine Mindestgröße der bezüglichen Grundstücke von 500 m 2 vorgesehen.<br />

Die Grundflächenzahl wird 0,25 betragen.<br />

Mit diesen Eckdaten wird ein Maß der Nutzung festgesetzt, das die aus<br />

städtebaulichen Gründen an diesem Standort erwünschte lockere Bebauung<br />

ermöglicht und baurechtlich sichert.<br />

Zugleich soll im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes die Sicherung<br />

erforderlicher Flächen für den Gemeinbedarf erfolgen. Hierfür soll in<br />

Erweiterung des vorhandenen Rathausgrundstückes und der zugehörigen<br />

Stellplatzfläche eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden.<br />

Aufweiteren Flächen werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und <strong>Land</strong>schaft festgesetzt.<br />

Gemäß §2(4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung<br />

durchgeführt in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />

Der Umweltbericht wird gem. §2a BauGB als gesonderter Bestandteil der<br />

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 22.06.2007<br />

gez. Brietzke<br />

Bürgermeister Siegel<br />

Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst <strong>Teil</strong>flächen<br />

der Fluren 2 und 4 mit einer Gesamtgröße von ca. 13,1 ha. Die<br />

Fläche des Plangebietes liegt nördlich des Ortskernes von Mühlenbeck,<br />

nordöstlich der Liebenwalder Straße (L21). Sie umfasst den Bereich des<br />

Rathauses und der zugehörigen Nebenanlagen und Stellplätze, ein vorhandenes<br />

Wohngrundstück sowie Flächen für die <strong>Land</strong>wirtschaft einschließlich<br />

der zugehörigen Entwässerungsgräben.<br />

siehe Karte auf Seite 10


10 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Nummer 5 26. Juli 2007<br />

Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Betreff: Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule<br />

Mühlenbeck“/OT Mühlenbeck<br />

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2007 gem. §<br />

2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Weiterführende<br />

Schule Mühlenbeck“ / OT Mühlenbeck beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke<br />

47/1, 49/1, 52/1, 52/2, 64/2,187/1 (tlw.) und 197/43 der Flur 4,<br />

Gemarkung Mühlenbeck. Das Plangebiet liegt nördlich der Birkenwerderstraße,<br />

westlich der Hauptstraße/ Liebenwalder Straße (L 21) und grenzt an<br />

den bestehenden Schulstandort des Ortsteiles Mühlenbeck an.<br />

Die Planfläche hat eine Größe von ca. 9,7 ha und wird bisher als Fläche für<br />

die <strong>Land</strong>wirtschaft bzw. Stilllegungsfläche genutzt.<br />

Das Bebauungsplanverfahren wird parallel zum Flächennutzungsplan-<br />

Änderungsverfahren durchgeführt.<br />

(siehe Anlagen „Umgrenzung des Geltungsbereiches“, „Ziel und Zweck<br />

der Planung“, „städtebauliches Konzept“)<br />

siehe Lageplan auf Seite 11


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 11<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />

gez. Brietzke<br />

Bürgermeister Siegel<br />

siehe Karte auf Seite 12


12 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Nummer 5 26. Juli 2007


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 13<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Im Plangebiet ist die Entwicklung eines gemeinsamen Schulstandortes für<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> und Glienicke/Nordbahn geplant.<br />

Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Errichtung der hierfür erforderlichen Schulgebäude,<br />

der zugehörigen Freiflächen und Stellplätze, der Anbindung an das kommunale<br />

Straßennetz mit einer Haltemöglichkeit für den Schulbus sowie einer<br />

Sporthalle und eines Sportplatzes geschaffen werden.<br />

Die Notwendigkeit dieser Planung ergibt sich aus den ständig steigenden<br />

Bevölkerungszahlen der <strong>Gemeinde</strong>n und damit der zunehmenden Nachfrage<br />

nach Schulplätzen.<br />

Die geplanten Sportanlagen sollen sowohl ein bereits bestehendes Defizit<br />

an diesen Einrichtungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> beseitigen<br />

sowie den zukünftigen Bedarf langfristig decken.<br />

Als Ergebnis einer Standortanalyse wird der bereits bestehende Schulstandort<br />

im Ortsteil Mühlenbeck um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert.<br />

Damit grenzt der neue Standort direkt an die bestehende Schulfläche<br />

an und liegt in unmittelbarer Nähe des Ortskernes Mühlenbeck.<br />

Im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen<br />

insbesondere folgende planerische Anforderungen berücksichtigt werden:<br />

– Das Plangebiet liegt im <strong>Land</strong>schaftsschutzgebiet Westbarnim sowie im<br />

Naturpark Barnim. Östlich grenzt an das Plangebiet ein geschütztes<br />

Biotop gem. §32 BbgNatSchG. Zeitgleich mit den Bauleitplanverfahren<br />

(Bebauungsplan, FNP-Änderung) ist ein Verfahren zur Ausgliederung<br />

aus dem LSG für die geplanten Bau-und Freiflächen sowie Erschließungsflächen<br />

durchzuführen. Die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen nach<br />

dem Naturschutzgesetz sollen im Schutzgebiet (LSG) verbleiben.<br />

Das geschützte Biotop ist in der Planung entsprechend zu berücksichtigen.<br />

– Das Plangebiet wird von einer Ferngasleitung (FGL 84.02) mit Steuerkabel<br />

FMK 12.02 in Nord-Süd-Richtung gequert. Ein Überbauen der<br />

technischen Anlagen und ihrer Sicherheitsbereiche ist nicht zulässig.<br />

– Die Belange des Immissionsschutzes sind zu beachten.<br />

– Zur Beurteilung des zu erwartenden Eingriffes in Natur und <strong>Land</strong>schaft<br />

sowie zur Ermittlung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird<br />

zum Bebauungsplan ein grünordnerischer Fachbeitrag erarbeitet.<br />

Es wird gem. § 2a BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach §<br />

1 (6) 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht<br />

wird als gesonderter Bestandteil der Begründung zum<br />

Bebauungsplanentwurf erarbeitet.<br />

Verkehrliche Erschließung:<br />

Das Plangebiet soll von Norden und Süden über den Kirschweg erschlossen<br />

werden. Um eine Entflechtung des Schulverkehrs vom öffentlichen Verkehr<br />

zu erreichen soll insbesondere für den Schulbusverkehr eine Zufahrt von<br />

der östlich liegenden Hauptstraße ( L21) zum Plangebiet geschaffen werden.<br />

Innerhalb des Plangebietes ist die geplante Haltestation des Schulbusses<br />

durch entsprechende Fußwegeverbindungen von den Schülern sowohl<br />

der bestehenden als auch der geplanten Schuleinrichtungen sicher zu erreichen.<br />

Geplante Nutzungen:<br />

Die Baufelder für Schulbauten und Sporthalle sollen in Abstimmung mit<br />

dem <strong>Land</strong>kreis Oberhavel sowie der Gemeinsamen <strong>Land</strong>esplanungsabteilung<br />

Berlin-Brandenburg der vorhandenen Ortslage möglichst eng angegliedert<br />

werden.<br />

Eine Anordnung der Baufelder im südöstlichen Bereich des Plangebietes ist<br />

daher vorzusehen.<br />

Geplante Freiflächen für die Schulen sowie Flächen für Freisportanlagen<br />

werden als Folge der Lage der Bauflächen direkt daran westlich sowie nördlich<br />

angrenzend anzuordnen sein.<br />

Die geplanten Flächen für den ökologischen Ausgleich werden sich als Bestandteile<br />

des <strong>Land</strong>schaftsschutzgebietes westlich und nördlich an die o.a.<br />

Freiflächen des Plangebietes anschließen.<br />

Im Rahmen des LSG-Ausgliederungsverfahrens sind Lage und Größe der<br />

geplanten Nutzungsflächen mit dem „Ministerium für Ländliche Entwicklung,,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz“ noch näher zu bestimmen.<br />

Nach einem ersten Informationsaustausch könnten sich die geplanten<br />

Flächengrößen der einzelnen Nutzungen in folgenden Rahmen bewegen:<br />

– Bauflächen für Sporthalle / Schulen : ca. 11.000 m 2 - 16.000 m 2<br />

– Sportflächen: ca. 12.000 m 2 - 14.000 m 2<br />

– ökologische Ausgleichsflächen ca. 30.000 m 2 - 46.000 m 2<br />

Unter Berücksichtigung der Standortvoraussetzungen des Plangebietes<br />

(insbesondere Lage, Geländeform) sollte die maximale Geschossigkeit für<br />

die Schulbauten auf Ill-geschossig begrenzt werden.<br />

siehe Karte auf Seite 14


14 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Nummer 5 26. Juli 2007


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 15<br />

Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Betreff: 1. Änderung Flächennutzungsplan Mühlenbeck<br />

Hier : Nutzungsänderung<br />

„Fläche für <strong>Land</strong>wirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“<br />

(Schule, Sport)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2007 die 1.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes Mühlenbeck für den <strong>Teil</strong>bereich nordwestlich<br />

angrenzend an den bestehenden Schulstandort (siehe Lageplan)<br />

beschlossen.<br />

Die 1. Änderung beinhaltet die Nutzungsänderung von „Fläche für die <strong>Land</strong>wirtschaft“<br />

in „Fläche für Gemeinbedarf“ (Schule, Sport).<br />

(siehe Anlage „Ziel und Zweck der Änderung der Flächennutzungsplanung“<br />

Geltungsbereich:<br />

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den<br />

Geltungsbereich des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 21 „Weiterführende<br />

Schule Mühlenbeck“/OT Mühlenbeck, gelegen nördlich der<br />

Birkenwerderstraße, westlich der Hauptstraße/Liebenwalder Str., mit einer<br />

Größe von ca. 9,7 ha. Die betroffene Fläche ist mit Ausnahme des vorhandenen<br />

Sportplatzes unbebaut und als Fläche für die <strong>Land</strong>wirtschaft dargestellt.<br />

Der Bereich des vorhandenen Sportplatzes ist als <strong>Teil</strong> der bestehenden<br />

Schulfläche als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>, den 04.07.2007<br />

gez. Brietzke<br />

Bürgermeister Siegel<br />

Ziel und Zweck der 1. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes Mühlenbeck<br />

Im Plangebiet ist die Entwicklung eines gemeinsamen Schulstandortes für<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> und Glienicke/Nordbahn geplant.<br />

Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 21 „Weiterführende Schule Mühlenbeck“/<br />

OT Mühlenbeck, aufgestellt werden.<br />

Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Errichtung der hierfür erforderlichen Schulgebäude,<br />

der zugehörigen Freiflächen und Stellplätze, der Anbindung an das kommunale<br />

Straßennetz mit einer Haltestelle für den Schulbus sowie einer Sporthalle<br />

und Sportfreianlagen geschaffen werden.<br />

Die gesamte Maßnahme begründet sich aus dem bereits bestehenden und<br />

ständig zunehmenden Bedarf an Schulplätzen und Sporteinrichtungen in<br />

den beiden <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Ortsteilkernes Mühlenbeck<br />

und im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Schulstandort.<br />

Zugleich ist er zur <strong>Land</strong>schaft hin orientiert und bietet die Möglichkeit, die<br />

mit dem Betrieb der Schule und der Sportanlagen verbundenen möglichen<br />

störenden Nutzungen so anzuordnen, dass umgebende Wohnnutzungen<br />

nicht erheblich beeinträchtigt werden.


16 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Die Gemeinsame <strong>Land</strong>esplanungsabteilung Brandenburg-Berlin teilte mit<br />

Schreiben vom 09.01.2007 zum städtebaulichen Konzept mit, dass die beabsichtigte<br />

Planung mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen<br />

der Raumordnung vereinbar ist, soweit sonstige öffentlich-rechtliche<br />

Belange (hier insbesondere des <strong>Land</strong>schaftsschutzes, der <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

und des Immissionsschutzes) der Planung nicht entgegenstehen, bzw. im<br />

weiteren Planverfahren ausgeräumt werden können (z.B. durch Ausgliederung<br />

von Flächen aus dem LSG).<br />

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

zur Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche Schule (einschließlich<br />

Freiflächen und Sportanlagen) ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erforderlich, da Bebauungspläne gemäß § 8 BauGB aus<br />

dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind bzw. dessen Darstellung diesen<br />

nicht entgegenstehen dürfen.<br />

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der parallelen<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein Verfahren zur Ausgliederung<br />

aus dem <strong>Land</strong>schaftsschutzgebiet für die geplanten Bau-/ Freiund<br />

erforderlichen Erschließungsflächen durchgeführt werden. Die Flächen<br />

für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz sollen im Schutzgebiet<br />

verbleiben.<br />

Gemäß § 2(4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1<br />

(6)7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />

Der Umweltbericht wird gemäß § 2a BauGB als besonderer Bestandteil der<br />

Begründung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.<br />

Nummer 5 26. Juli 2007<br />

Ende des amtlichen <strong>Teil</strong>s<br />

Prioritätenliste für den Ausbau<br />

von Straßen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Priorität Straßen Ortsteil Anmerkungen<br />

1. An der Schönfließer Str. /<br />

Wiesengrund/Wallbruchweg Mühlenbeck<br />

2. Richard-Wagner-Str. (teilw.)/<br />

Mönchmühlenstr. (teilw.) Schildow<br />

3. Hermannstr. / Angerweg / Fichtestr./<br />

Poststraße/Voigtstr. Zühlsdorf<br />

4. Jägerstr./Hubertusstr./ Schwanenring<br />

(von Dammsmühler-bis Jägerstr.) Mühlenbeck<br />

5. a. Margaretenstr./Paul-Richter-Str./<br />

Sophienstr.<br />

b. Dianastr. /Charlottenstr.<br />

c. In den Klötzen /In den Laaken<br />

d. Freyastr. / In den Ruthen<br />

e. Triftweg (Behrensstr. bis B96a) Schildow<br />

6. Tschaikowskistr./Meyerbeerstr./<br />

Brunoldstr. Schildow<br />

7. Ottostr. (von Friedrich-bis Neue<br />

Bahnhofstr.)<br />

Putlitzstraße<br />

Fuchsgasse (von Putlitzstr. bis<br />

Ottostr.)<br />

Friedrichstr. (von Putlitzstr. bis<br />

Ottostr.) Zühlsdorf<br />

8. Feldheimer Str. / Buchenberg Mühlenbeck<br />

9. Bachstr. / Schubertstr./<br />

Fritz-Reuter-Str.<br />

Viktoriastr./Elisabethstr./<br />

Katharinenstr.(teilw.)<br />

Lindeneck Schildow<br />

Alle Straßen, die zu mindestens 90 % der anfallenden Kosten zum Ausbau<br />

einer Straße von den Anliegern finanziert werden, können unabhängig von<br />

der o.a. Prioritätenliste realisiert werden. Gleiches gilt für den Straßenbau,<br />

für den Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 17<br />

„Die frühzeitige Bürgerinformation<br />

über Rechte und Pflichten der<br />

Anschlussnehmer ist im beidseitigen<br />

Interesse von Bürgern und Verbandsmitgliedern.<br />

Da die geänderten Satzungen<br />

zur mobilen Entsorgung erst<br />

im IV. Quartal 2007 (nach erfolgter<br />

Ausschreibung und Vertragsbindung<br />

und vorliegender Gebührenkalkulation)<br />

beschlossen werden<br />

können, sieht der Verband es als erforderlich<br />

und zweckdienlich an,<br />

bereits jetzt nach übereinstimmender<br />

Willensübereinkunft der<br />

Verbandsmitglieder zu den wesentlichen<br />

Satzungsinhalten zu informieren.<br />

Auf der 77. Tagung der Verbandsversammlung<br />

am 09.05.07 kamen<br />

die Verbandsmitglieder einstimmig<br />

überein, folgende inhaltliche<br />

Festlegungen in die ab 01.01.2008<br />

geltenden Satzungen für die mobile<br />

Entsorgung aufzunehmen:<br />

– In die Gebührensatzung für die<br />

dezentrale Entsorgung wird aufgenommen:<br />

Durch Gartenwasserzähler ermittelte<br />

nicht in die abflusslose<br />

Sammelgrube gelangte<br />

Schmutzwassermengen werden<br />

bei der Berechnung der Fäkalmengen<br />

für die Fäkalgebühren<br />

abgesetzt.<br />

– Die Bestimmungen der<br />

Wasserversorgungssatzung § 8<br />

Abs. 6 gelten auch für den Bereich<br />

der m. E.<br />

§ 8 Abs. 6:<br />

„Grundsätzlich kann einem<br />

Grundstückseigentümer auf Antrag<br />

gemäß Abs. 2, seine eigene<br />

Wasserversorgungsanlage<br />

für die Grundstücksbewässerung,<br />

für Tierhaltung<br />

(Tränken und Säubern) oder den<br />

produktiven Betriebswasserverbrauch,<br />

ausgenommen für<br />

hygienische Zwecke, gewährt<br />

werden.“<br />

– Für nicht an die öffentliche Einrichtung<br />

der Trinkwasserversorgung<br />

angeschlossene<br />

Grundstücke, auf denen die<br />

Wasserversorgung über Eigenwasserversorgungsanlagenvorgenommen<br />

wird und Abwasser<br />

in eine abflusslose Sammelgrube<br />

eingeleitet wird, muss ein<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Informationen des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

Bei der mobilen Entsorgung gibt es einiges<br />

für das Jahr 2008 schon jetzt zu beachten<br />

Trinkwasserzähler in die Eigenwasserversorgungsanlage<br />

vor<br />

erster Entnahmestelle eingebaut<br />

werden. Dieser Zähler<br />

dient der Berechnung der Fäkalmenge<br />

und der mobilen<br />

Entsorgungsgebühren. Die Bestimmungen<br />

des § 8 Abs. 6 der<br />

Wasserversorgungssatzung finden<br />

ebenfalls Anwendung. Der<br />

Einbau eines Zählers in eine<br />

Eigenwasserversorgungsanlage<br />

ist dem Verband unverzüglich,<br />

spätestens 5 Tage nach Einbau,<br />

mit Zählernummer und Zählerstand<br />

zu melden. Der Kauf und<br />

Einbau eines Zählers in eine<br />

Eigenwasserversorgungsanlage<br />

erfolgt durch den Anschlussnehmer<br />

oder im Auftrag des<br />

Anschlussnehmers auf seine eigenen<br />

Kosten. Durch den Verband<br />

erfolgt Prüfung und<br />

Verplombung. Grundstückseigentümer,<br />

welche vor dem<br />

01.01.2008 Trinkwasserzähler<br />

in ihre Eigenwasserversorgungsanlagen<br />

eingebaut haben<br />

oder einbauen ließen, müssen<br />

eine Selbstablesung zum<br />

31.12.2007 durchführen und<br />

den Zählerstand mit Datum der<br />

Ablesung und mit Zählernummer<br />

an den NWA mitteilen.<br />

(Bei Nichtmitteilung besteht für<br />

den Grundstückseigentümer/nutzer<br />

die Gefahr, dass<br />

Trinkwassermengen, die vor<br />

dem 01.01.2008 über den<br />

Trinkwasserzähler gelaufen<br />

sind, mit zur Berechnung der<br />

Fäkalmengen herangezogen<br />

werden. Der Verband veranlasst<br />

die Kontrolle und Verplombung.)<br />

– Da die neue mobile Entsorgungssatzung<br />

und die neue<br />

Gebührensatzung für die mobile<br />

Entsorgung (ggf. auch<br />

Änderungssatzungen) erst zum<br />

01.01.2008 in Kraft treten werden,<br />

müssen alle Grundstückseigentümer<br />

und -nutzer der öffentlichen<br />

Einrichtung der mobilen<br />

Entsorgung, welche<br />

Gartenwasserzähler vor dem<br />

01.01.2008 in ihre Eigenwasserversorgungsanlageneingebaut<br />

haben, diese bis<br />

30.01.2008 an den Verband mit<br />

Zählernummer und Zählerstand<br />

melden. Der Verband veranlasst<br />

daraufhin die Kontrolle und<br />

Verplombung.<br />

– Gartenwasserzähler, die nach<br />

dem 01.01.2008 eingebaut<br />

werden, sind unverzüglich,<br />

spätestens 5 Tage nach Einbau,<br />

dem Verband mit Zählernummer<br />

und Zählerstand zu<br />

melden.<br />

– Nicht gemeldete und erfasste<br />

Zähler werden auch bei den Bestimmungenentgegenstehender<br />

Meldung nicht zur Verrechnung<br />

herangezogen.<br />

– Bei Grundstückseigentümern/nutzern,<br />

die keinen Trinkwasserzähler<br />

in der für den Haushalt<br />

und Hygiene genutzten Eigenwasserversorgungsanlagehaben,<br />

wird zur Gebührenberechnung<br />

der Verbrauch geschätzt.<br />

Zur Herstellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit nach Ortssatzung<br />

wird die Einleitung von<br />

Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen<br />

geprüft.<br />

– Der Grundstückseigentümer/nutzer<br />

hat für den Frostschutz<br />

sämtlicher zur Verrechnung dienender<br />

Zähler eigenständig zu<br />

sorgen. Die Zähler sind so zu installieren,<br />

dass genügender<br />

Frostschutz vorhanden und die<br />

jederzeitige Zugänglichkeit gewährleistet<br />

ist. Der eigenständige<br />

Ausbau der Zähler nach<br />

dem dem Verband entsprechend<br />

den Bestimmungen gemeldeten<br />

und erfolgten Einbau<br />

ist dem Grundstückseigentümer/-nutzer<br />

nicht gestattet.“<br />

Bereits mit Beschluss 16/06 vom<br />

29.11.2006 beschlossen die<br />

Verbandsversammlungsmitglieder<br />

die Transportleistungen für die mobile<br />

Entsorgung ab 01.01.2008 neu<br />

auszuschreiben. Mit der Ausschreibung<br />

eröffnen sich mehrere Varianten<br />

unter welchen Rahmenbedingungen<br />

der oder die Transportunternehmer<br />

die Leistungen<br />

ausführen sollen. Der auf der 77. öffentlichen<br />

Tagung der Verbandsversammlung<br />

am 09.05.2007<br />

nunmehr einstimmig gefasste Beschluss<br />

beinhaltet folgende wesent-<br />

liche Ausschreibungsinhalte:<br />

– Ausschreibung in mehreren Losen<br />

für die Transportleistung<br />

– Vertragslaufzeit 3 Jahre mit der<br />

Option für mehrmalige, aber nur<br />

jeweils einjährige Verlängerung<br />

der Laufzeit<br />

– Angebote für die Fäkalienabfuhr<br />

und Fäkalschlamm,<br />

Schlauchlängen mehr als 15 m<br />

und für Kurzfristeinsätze entsprechend<br />

den Satzungsbestimmungen,<br />

für Fäkalabfuhr<br />

mit Kleinfahrzeugen z. B.<br />

Kleingartenanlagen<br />

– eine Preisgleitklausel ist anzuwenden<br />

Der Verzicht auf eine einheitliche<br />

Ausschreibung über das gesamte<br />

Verbandsgebiet bedeutet indes<br />

nicht, dass es für die mobile Entsorgung<br />

unterschiedliche Tarife geben<br />

wird. Anhand der Ausschreibungsergebnisse<br />

(Transportkosten) und<br />

den sonstigen der mobilen Entsorgung<br />

zuzuordnenden Kosten wird<br />

die einheitliche Entsorgungsgebühr<br />

für die Fäkalien- und für die Fäkalschlammabfuhr<br />

gebildet. Diese kann<br />

sich auch in der Folgezeit in Grundund<br />

Mengengebühr splitten. Die<br />

Verbandsmitglieder hoffen, dass mit<br />

den v.g. Randbedingungen für die<br />

Ausschreibung der mobilen Entsorgung<br />

sich ab 01.01.2008 günstigere<br />

Kosten für den Fäkaltransport einstellen<br />

und damit sich eine positive<br />

Auswirkung auf die Gebühren ergibt.<br />

Die Errichtung von Einlassbau-werken,<br />

welche durch den Vertreter der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Wandlitz, Herrn Seefeldt,<br />

wiederholt vorgeschlagen wurde,<br />

wurde in die Überlegung der Mandatsträger<br />

zu den Ausschreibungsbedingungen<br />

zwar einbezogen,<br />

kann aber in Anbetracht der komplizierten<br />

Errichtung solcher Bauwerke<br />

und des damit verbundenen Planungs-<br />

und Genehmigungsverfahrens<br />

nicht kurzfristig umgesetzt<br />

werden und damit auch in der Ausschreibung<br />

keine Berücksichtigung<br />

finden. Die Verbandsversammlung<br />

hat dieses Thema aber nicht ad acta<br />

Fortsetzung auf Seite 18


18 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Fortstetzung von Seite 17<br />

gelegt, sondern wird auch in der Folgezeit<br />

stets nach Lösungen suchen,<br />

die eine Verringerung der Kosten zur<br />

Folge haben.<br />

Sollte es ersichtlich werden, dass derartige<br />

Bauwerke nicht nur kostenverursachend,<br />

sondern auch kosten-<br />

Die Umstellung der mobilen<br />

Schmutzwasserbeseitigung wird mit<br />

einer Umstellung des rollierenden<br />

Systems der Verbrauchsabrechnung<br />

auf eine Stichtagsablesung einhergehen.<br />

Bisher wurde das Umstellungsprocedere<br />

in der Verbandsleitung,<br />

im Vorstand und in der<br />

Verbandsversammlung diskutiert.<br />

Dabei wurden folgende Schwerpunkte<br />

festgesetzt, die voraussichtlich<br />

ihren Niederschlag in den<br />

zu erarbeitenden und vermutlich im<br />

letzten Quartal 2007 zu beschließenden<br />

Satzungen finden werden.<br />

Abgelesen wird künftig für alle<br />

Ortsteile zum 31.10. des Jahres,<br />

also erstmalig am 31.10.2007. Die<br />

hier ermittelten Ablesedaten werden<br />

dann (in Analogie zur Praxis vieler<br />

Strom- oder Gasversorger) zum<br />

31.12. hochgerechnet und dienen<br />

als Basis für die Daten des<br />

Gebührenbescheides. Für die meisten<br />

Wochenendbewohner bedeutet<br />

dies, dass bevor das Grundstück<br />

winterfest gemacht wird, der Zählerstand<br />

abgelesen werden sollte, weil<br />

dieser dann zur Berechnung herangezogen<br />

wird (Hochrechnung zum<br />

31.12. ist gleichbedeutend mit Ablesestand<br />

zum 31.10.). Im Unterschied<br />

dazu würden die Zählerdaten<br />

eines Grundstücks auf dem eine dauerhafte<br />

Nutzung stattfindet so hochgerechnet,<br />

dass der höchst-wahrscheinlich<br />

bis zum 31.12. anfallende<br />

Verbrauch mit berücksichtigt wird.<br />

senkend sind, wird die Verbandsversammlung<br />

sich auch diesem Thema<br />

wieder annehmen.<br />

Resümee:<br />

Satzungen werden vor Jahresende<br />

2007 nach Beschluss in öffentlicher<br />

Verbandsversammlung entsprechend<br />

den Bestimmungen der<br />

Verbandssatzung im Oranienburger<br />

Nummer 5 26. Juli 2007<br />

Einführung der Stichtagsablesung beim NWA<br />

Beispiel 1: Ablesung und Abrechnung<br />

eines Zerpenschleuser<br />

Grundstücks mit dauerhafter Nutzung<br />

bisher vom 01.01. des Jahres<br />

bis 31.12. des Jahres, zukünftig<br />

Ablesung zum 31.10. des Jahres<br />

aber mit den zum 31.12. des Jahres<br />

hochgerechneten Daten. War der<br />

Verbrauch bisher 120 m³ je Jahr und<br />

man unterstellt den gleichen Verbrauch,<br />

würden nach künftiger Praxis<br />

zwar 100 m³ zum 31.10. auf dem<br />

Zähler abgelesen werden, diese<br />

allerdings auf 120 m³ zum 31.12.<br />

hochgerechnet und abgerechnet<br />

werden. Der Gebührenbescheid enthält<br />

dann beide Werte.<br />

Beispiel 2: Ablesung und Abrechnung<br />

eines Schmachtenhagener<br />

oder Stolzenhagener Grundstücks<br />

mit dauerhafter Nutzung bisher Ablesung<br />

zum 31.10. des Jahres und<br />

Abrechnung vom 01.11. des Vorjahres<br />

bis 31.10. des Jahres, zukünftig<br />

Ablesung zum 31.10. des Jahres<br />

aber mit den zum 31.12. des Jahres<br />

hochgerechneten Daten. Dies bedeutet<br />

für die Schmachtenhagener/StolzenhagenerGrundstücke,<br />

dass einmalig in 2007 mit<br />

den Ablesedaten zum 31.10.2007,<br />

die zum 31.12.2007 hochgerechnet<br />

werden ein Zeitraum vom<br />

01.11.2006 bis zum 31.12.2007<br />

abgerechnet wird. In den Folgejahren<br />

wird ein Schmachtenhagener/StolzenhagenerGrundstück<br />

genauso abgerechnet, wie das<br />

Generalanzeiger und in der Märkischen<br />

Oderzeitung bekannt gemacht.<br />

Über Gebühren für das Jahr<br />

2008 werden wir darüber hinaus in<br />

der Niederbarnimer Wasserzeitung<br />

und den Amtsblättern berichten. Die<br />

Grundstückseigentümer/-nutzer<br />

müssen sich auch weiterhin des/der<br />

nach öffentlicher Ausschreibung vertraglich<br />

gebundenen Fäkal-<br />

Zerpenschleuser Grundstück im Beispiel<br />

1.<br />

Die Lanker, Zehlendorfer und<br />

Zühlsdorfer Grundstücke wurden<br />

bekanntlich bisher zum 30.04. des<br />

Jahres abgelesen, die Basdorfer,<br />

Klosterfelder und Wandlitzer<br />

Grundstücke bisher zum 31.07. des<br />

Jahres. Hier finden in 2007 einmalig<br />

2 Ablesungen statt. Eine zum gewohnten<br />

Termin und eine zum<br />

31.10., wo dann wiederum die Ablesewerte<br />

verwendet werden, um<br />

diese zum 31.12. hochzurechnen.<br />

Die Gebührenpflichtigen dieser Ortsteile<br />

erhalten somit auch einmalig 2<br />

Gebührenbescheide. Auf den<br />

Gebührenbescheiden dieser 6 genannten<br />

Ortsteile, welche auf die<br />

bisherigen Ablesetermine folgen,<br />

sind dann nur 3 Abschläge (Lanke,<br />

Zehlendorf, Zühlsdorf) bzw. nur<br />

2 Abschläge (Basdorf, Klosterfelde,<br />

Wandlitz) für die neue Abrechnungsperiode<br />

verzeichnet. Die<br />

Gebührenbescheide, die auf die Ablesung<br />

zum 31.10.2007 folgen, sehen<br />

genauso aus wie in den Beispielen<br />

1 und 2 dargestellt.<br />

Zähler von Gebührenpflichtigen der<br />

Ortsteile Prenden und Schönwalde<br />

werden nicht wie bisher gewohnt<br />

zum 30.08., sondern erst zwei<br />

Monate später zum 31.10.2007 abgelesen.<br />

Da auch hier dann die Werte<br />

zum 31.12.2007 hochgerechnet<br />

werden, könnte die Jahres-<br />

transportunternehmen des NWA bedienen.<br />

Die Unternehmung(en) werden<br />

ebenfalls in der Niederbarnimer<br />

Wasserzeitung und in den Amtsblättern<br />

bekannt gemacht.<br />

George<br />

Verbandsvorsteher<br />

verbrauchsabrechnung für den einen<br />

oder anderen Gebührenpflichtigen<br />

einen unnötig hohen Restbetrag<br />

ausweisen, weil die letzte geplante<br />

Abschlagszahlung vom 15. Juli 2007<br />

datiert. Selbstverständlich kann dem<br />

entgegengewirkt werden, wenn die<br />

Gebührenpflichtigen z.B. zum 15.<br />

September und 15. November 2007<br />

freiwillig Abschlagszahlungen in der<br />

bisherigen Höhe leisten.<br />

Im Ortsteil Wensickendorf findet<br />

die Ablesung einen Monat früher als<br />

gewohnt, also zum 31.10.2007<br />

statt, wobei auch hier die Werte zum<br />

31.12.2007 hochgerechnet werden.<br />

Da in Wensickendorf ohnehin die<br />

letzte Abschlagszahlung für die<br />

derzeit laufende Abrechnungsperiode<br />

zum 15.11.2007 erfolgt,<br />

braucht hier in der Regel keine zusätzliche<br />

Abschlagszahlung vorgenommen<br />

werden.<br />

Gebührenpflichtige, die bisher zum<br />

31.12. abgelesen und abgerechnet<br />

wurden (die meisten Wohnungsverwaltungen<br />

und Sonstige)<br />

werden lediglich bereits zum 31.10.<br />

abgelesen. Da die Werte jedoch zum<br />

31.12. hochgerechnet werden, dürfte<br />

sich für diese Gebührenpflichtigen<br />

kaum etwas ändern (siehe auch Beispiel<br />

1 – Zerpenschleuse –).<br />

Ernst<br />

Stellv. Verbandsvorsteher


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> 19<br />

CDU <strong>Gemeinde</strong>verband<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

www.cdu-muehlenbecker-land.de<br />

Vorsitzender Manfred Krüger 75031<br />

Stellv. Vorsitzender Franz-Josef Stadtler 75700<br />

Veranstaltungen:<br />

An jedem 2. Donnerstag im Monat<br />

19.30 Uhr Bürgerstammtisch im OT Schildow, Rest. Kastanienhof,<br />

Schillerstr. 1a<br />

Nächster Termin: 09.08.07<br />

Bürgermeister Klaus Brietzke 84110<br />

CDU / FDP-Fraktion in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Andreas Becker 74544<br />

Helga Gosch Vorsitzende der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung, 033397-<br />

Sozialausschuss 71346<br />

Günter Halle / FDP Vorsitzender des<br />

Bauausschusses<br />

Marc Axel Hornfeck Stellv. Fraktionsvorsitzender,<br />

Sozialausschuss 23954<br />

Torsten Iden Bauausschuss 89080<br />

Anton Kiepfer Haupt-/Finanzausschuss 74437<br />

Manfred Krüger Fraktionsvorsitzender,<br />

Haupt-/Finanzausschuss 75031<br />

Rainer Nitsch Umweltausschuss 81001<br />

Christian Sprenger Stellv. Fraktionsvorsitzender,<br />

Haupt-/Finanzausschuss 80351<br />

Harald Ziekursch Umweltausschuss 43800<br />

Ortsbeiräte<br />

Mühlenbeck Anton Kiepfer 74437<br />

Schildow Andreas Becker,<br />

Ortsbürgermeister 74544<br />

Manfred Krüger 75031<br />

Schönfließ Edith Schulze,<br />

Ortsbürgermeisterin 74641<br />

Klaus Heine 82934<br />

Harald Ziekursch 43800<br />

Zühlsdorf Helga Gosch 033397-<br />

71346<br />

Abgeordneter im Kreistag Oberhavel<br />

Rainer Nitsch 81001<br />

Aktionsgemeinschaft<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

www.Aktionsgemeinschaft-Muehlenbecker-<strong>Land</strong>.de<br />

E-Mail: information@Aktionsgemeinschaft-Muehlenbecker-<strong>Land</strong>.de<br />

Sprecherin: Anita Warmbrunn, Tel. 74943<br />

Stellvertreter: Carsten Warmbrunn, Tel.: 27340<br />

Mitglied des Kreistages: Frau Dr. Barbara Jockel<br />

Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung: Anita Warmbrunn,Tel.: 74943<br />

E-Mail: AnitaWarmbrunn@aol.com, www.anitawarmbrunn.beep.de<br />

Mitglied der Ortsbeiräte:<br />

Zühlsdorf: Esther Jankowski, Tel.: 033397 71455<br />

Mühlenbeck: Anita Warmbrunn (Ortsbürgermeisterin)<br />

Sachkundige Bürger in den Fachausschüssen:<br />

Bauausschuss: Peter Adler, Tel.: 80719<br />

Sozialausschuss: Karin Schultz, Tel.: 28881<br />

Treffen der Aktionsgemeinschaft am 10.09.07 um 19.30 Uhr<br />

im Cafe Feldheim<br />

SPD <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

www.spd-muehlenbecker-land.de<br />

Vorsitzender (Mühlenbeck) Peter Witte<br />

89336<br />

Stellv. Vorsitzender (Schildow) Heinz Loßberger<br />

76346<br />

Stellv. Vorsitzende (Schönfließ) Pia Bücker<br />

94984<br />

Stellv. Vorsitzende (Zühlsdorf) Uschi Liekweg<br />

033397-72470<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Fraktionsvorsitzender Harald Grimm 96302<br />

Stellv. Fraktionsvorsitzender Peter Witte 89336<br />

1. Stellv. Vors. der GV Pia Bücker 94984<br />

Mitglied Bauausschuss Gerhard Peter 80962<br />

Vorsitzender Sozialausschuss Otto Saro 75922<br />

Mitglied Umweltausschuss Peter Witte 89336<br />

Mitglied Haupt- und<br />

Finanzausschuss Gerhard Peter 80962<br />

Gemeinsame Bürgersprechstunde, an jedem 1. Dienstag im Monat,<br />

18.00 Uhr, wechselnd in den einzelnen Ortsteilen<br />

Mühlenbeck 07.08.2007 Gaststätte „Summter Storch“<br />

Schildow 04.09.2007 Seniorenraum Schmalfußstraße 6<br />

Schönfließ 09.10.2007 Restaurant „Rosengarten“<br />

3. SPD Sommerfest am 25.08.2007<br />

im Summt Gustav-Kenter-Platz<br />

DIE LINKE.PDS<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

www.pds-muehlenbecker-land.de<br />

Vorstand<br />

Günter Pioch (Schildow) Vorsitzender Tel: 033056-74901<br />

Vera Grapentin (Schildow) Stellvertreterin 033056-81658<br />

Hartmut Lackmann (Schildow) 033056-82700<br />

Klaus Flemming (Zühlsdorf) 033397-72288<br />

Walter Lange (Mühlenbeck) 033056-81574<br />

DIE LINKE.-Fraktion in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Hartmut Lackmann (Schildow) Vorsitzender Tel.:033056-82700<br />

e-Mail: fraktion-dielinke@t-online.de<br />

Klaus Flemming (Zühlsdorf) Tel.:033397-72288<br />

e-Mail: flemming.klaus@t-online.de Fax: 033397-68498<br />

Günter Pioch (Schildow) Tel.:033056-74901<br />

... in den Ausschüssen<br />

Hartmut Lackmann (Bau- und Hauptausschuss)<br />

Klaus Flemming (Vorsitzender Umweltausschuss)<br />

Günter Pioch (Sozialausschuss)<br />

...in den Ortsbeiräten<br />

Klaus Flemming (Zühlsdorf) Tel.:033397-72288<br />

Ortsbürgermeister von Zühlsdorf<br />

(Sprechstunden an jedem Dienstag, 15.00-18.00 Uhr, im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Zühlsdorf, Telefon dort: 033397-61122)<br />

Dr. Horst Tammer (Mühlenbeck) Tel.: 033056-21406<br />

Mitglied des Ortsbeirats<br />

Werner Mertsch (Zühlsdorf) Tel.: 033397-61158<br />

Mitglied des Ortsbeirats<br />

Günter Pioch (Schildow) Tel.: 033056-74901<br />

Stellvertreter des Ortsbürgermeisters


20 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Alle die mit der Diagnose MS konfrontiert<br />

werden sind erst einmal<br />

schockiert.<br />

Was ist MS?<br />

Bei der MS handelt es sich um einen<br />

entzündlichen Befall des zentralen<br />

Nervensystems (Gehirn und<br />

/ oder Rückenmark) an völlig unterschiedlichen<br />

Orten (multipel =<br />

vielfach).<br />

Dabei wird die Schutzschicht<br />

(Myelin) der Nervenstränge zerstört.<br />

Die Weiterleitung der Befehle<br />

vom Gehirn an Muskeln und<br />

Organe geschieht daher nur<br />

teilweise oder gar nicht.<br />

Nach Abklingen der entzündlichen<br />

Herde können narbige Veränderungen<br />

zurückbleiben<br />

(skleros = hart ).<br />

Neben der medizinischen Behandlung<br />

durch entsprechende Fachärz-<br />

Nummer 5 26. Juli 2007<br />

Diagnose Multiple Sklerose (MS) – was heißt das?<br />

te gibt es eine Reihe von Möglichkeiten,<br />

Hilfe bei der Bewältigung dieser<br />

Krankheit zu erhalten. Sicher ist<br />

nach heutigem Stand der Medizin<br />

diese Krankheit nicht heilbar, aber<br />

man kann es erlernen mit dieser<br />

Krankheit umzugehen.<br />

Eine dieser Möglichkeiten ist, sich einer<br />

Selbsthilfegruppe anzuschließen.<br />

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft<br />

(DMSG) ist ein Selbsthilfeund<br />

Fachverband MS Betroffener<br />

und Ihrer Angehörigen. Durch die<br />

DMSG wird die Arbeit der Selbsthilfegruppen<br />

intensiv unterstützt.<br />

Worin besteht das Ziel der Arbeit der<br />

Selbsthilfegruppen?<br />

Es soll keinesfalls ein Treffpunkt sein,<br />

bei dem man sich gegenseitig bemitleidet.<br />

Die Gruppentreffen sollen<br />

dazu dienen sich über die Krankheit<br />

auszutauschen, Erfahrungen im<br />

Bürgerverein Bieselheide –<br />

Mitgliederinformation August 2007<br />

Jeden Mittwoch, 15.00 - 16.00 Uhr<br />

Seniorenfitness; anschließend<br />

eine Plauderstunde bei Kaffee und<br />

Tee.<br />

Ansprechpartnerin: Lieselotte Riebe,<br />

Tel. 033056-74287.<br />

NEU Jeden Donnerstag, 10.00 -<br />

11.00 Uhr<br />

Krabbelgruppe: Ansprechpartnerin:<br />

Juliane Beck, Tel. 0179<br />

783 5691<br />

NEU Jeden Donnerstag, 16 .00 -<br />

17.00 Uhr<br />

Eltern-Kind-Treff für Ein- bis<br />

Dreijährige: Ansprechpartnerinnen:<br />

Annett Meier, Tel. 93674,<br />

und Kerstin Krause, Tel. 436009<br />

Di. 14.08. 2007,15.00 Uhr<br />

Seniorennachmittag – Kaffee, Kuchen,<br />

Gespräche – immer am<br />

2. Dienstag im Monat.<br />

Di 14.08. 2007, 9.30 Uhr<br />

Vorstandssitzung<br />

Di 21.08. 2007, 15.00 Uhr<br />

„Brett und Karte“ – der Nachmittag<br />

für Spiele-Fans – immer am<br />

3. Dienstag im Monat.<br />

Ansprechpartner : Joachim Riebe, Tel.<br />

033056-74287<br />

Die Veranstaltungen finden im<br />

„Bürgertreff Bieselheide“ in der<br />

Schönfließer Passage (Traubeneichenstr.<br />

66) statt. Der Raum befindet<br />

sich im 2. OG (Aufzug ist vorhanden).<br />

Gäste sind immer willkommen!<br />

gez. Sandra Theuerkauf<br />

(2. Vorsitzende)<br />

Die <strong>Teil</strong>nahme erfolgt auf eigene<br />

Gefahr. Der Bürgerverein<br />

übernimmt keine Haftung.<br />

Umgang mit dieser Krankheit zu<br />

sammeln aber auch Hilfe und Unterstützung<br />

zu erhalten, wenn es darum<br />

geht beim „Kampf“ in Behörden,<br />

Krankenkassen oder ähnlichen Einrichtungen<br />

zu bestehen.<br />

Wir sprechen in diesem Rahmen mit<br />

kompetenten Partnern, wie z.B. Ärzten,<br />

Therapeuten, Anwälten usw.,<br />

um unsere gemeinsamen Probleme<br />

zu bewältigen.<br />

Auf dem Programm stehen auch<br />

kulturelle Veranstaltungen, kreative<br />

Beschäftigung und Ausflüge.<br />

– Wir informieren über die MS<br />

– Wir geben Hilfestellung bei Problemen<br />

– Wir stellen schulmedizinische<br />

und alternative Therapieformen<br />

der MS vor<br />

Impressum<br />

Amtsblatt<br />

– Wir setzen uns für die Belange<br />

von MS-Betroffenen ein<br />

Im Bereich der Ortschaften<br />

Glienicke, Schildow, Mühlenbeck,<br />

Schönfließ gibt eine Reihe von Bürgern,<br />

die an MS erkrankt sind. Einige<br />

davon haben sich bereits zusammengefunden<br />

um eine solche<br />

Selbsthilfegruppe zu bilden.<br />

Sollten auch Sie Interesse haben,<br />

sich einer MS Selbsthilfegruppe anzuschließen,<br />

können sie sich an<br />

Herrn Wolfgang Kühn Tel. 033056/<br />

93989 wenden bzw. am<br />

29.08.2007 um 18.00 Uhr in<br />

Schildow in der Gaststätte<br />

„Kastanienhof“ am ersten Treffen<br />

der Selbsthilfegruppe teilnehmen.<br />

Das nächste Amtsblatt erscheint am 25. Oktober 2007 und wird im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

kostenlos als Postwurfsendung zugestellt.<br />

Redaktionsschluss ist der 9. Oktober 2007.<br />

Herausgeber des Amtsblattes im Amtlichen <strong>Teil</strong>:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong>,<br />

Liebenwalder Straße 1, 16567 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong> , OT Mühlenbeck,<br />

Telefon: 033056/841-0, Telefax: 033056/841-70,<br />

e-mail:<strong>Gemeinde</strong>@Muehlenbecker<strong>Land</strong>.de<br />

Herausgeber des sonstigen <strong>Teil</strong>s und Verlag sowie Satz, Layout<br />

und Anzeigenannahme:<br />

Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1,<br />

10178 Berlin, Telefon: 030/28 09 93 45, Telefax: 030/28 09 94 06,<br />

www.heimatblatt.de<br />

Signierte Beiträge dokumentieren die Meinung des Verfassers, nicht die<br />

des Herausgebers oder der Redaktion.


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

21


22 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Nummer 5 26. Juli 2007


26. Juli 2007 Nummer 5<br />

<strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

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24 <strong>Mühlenbecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Nummer 5 26. Juli 2007

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