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STADTNACHRICHTEN - Stadtgemeinde Judenburg

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<strong>Judenburg</strong>er Stadtnachrichten - März 2011<br />

Bitte beachten Sie, dass<br />

Hunde auf öffentlichen Straßen<br />

und Plätzen (hiezu zählen<br />

auch Rad- und Wanderwege)<br />

an der Leine zu führen sind und<br />

die Verunreinigung durch Hundekot<br />

verboten ist. Um den Hundebesitzern<br />

diese Verpflichtung zu erleichtern,<br />

hat die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

an besonders betroffenen Punkten<br />

in der Stadt und Umgebung Spender<br />

für kompostierbare Hundekotsackerl<br />

aufgestellt.<br />

Im Bürgerservice-Büro sowie im<br />

Wahl- und Meldeamt werden außerdem<br />

kostenlose Bio Gassi-Säcke<br />

zum Mitnehmen ausgegeben.<br />

Im § 3 b(1) des Steiermärkischen<br />

Landes-Sicherheitsgesetzes<br />

(StLSG) ist das Halten von Tieren<br />

festgelegt. Damit der Halter und<br />

sein Hund nicht in Schwierigkeiten<br />

kommen, ist folgendes zu beachten:<br />

(1) Die Halterinnen/Halter oder<br />

Verwahrerinnen/Verwahrer von<br />

Tieren haben diese in einer Weise<br />

zu beaufsichtigen oder zu verwahren,<br />

dass dritte Personen weder<br />

gefährdet noch unzumutbar belästigt<br />

werden.<br />

(2) Die Halterinnen/Halter oder<br />

Verwahrerinnen/Verwahrer von<br />

Hunden haben dafür zu sorgen,<br />

dass öffentlich zugängliche, insbesondere<br />

städtische Bereiche, die<br />

stark frequentiert werden, wie z. B.<br />

Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze,<br />

Freizeitanlagen oder<br />

Wohnanlagen, nicht verunreinigt<br />

werden.<br />

(3) Hunde sind an öffentlich zugänglichen<br />

Orten, wie auf öffentlichen<br />

Straßen oder Plätzen, Gaststätten,<br />

Geschäftslokalen und dergleichen,<br />

entweder mit einem um<br />

den Fang geschlossenen Maulkorb<br />

zu versehen oder so an der<br />

Leine zu führen, dass eine jederzeitige<br />

Beherrschung des Tieres<br />

gewährleistet ist.<br />

(4) In öffentlichen Parkanlagen<br />

sind Hunde jedenfalls an der Leine<br />

zu führen. Ausgenommen sind<br />

Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet<br />

und eingezäunt sind.<br />

(5) Der Maulkorb muss so beschaffen<br />

sein, dass der Hund weder beißen<br />

noch den Maulkorb vom Kopf<br />

abstreifen kann.<br />

(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang<br />

gilt nicht für Hunde, die zu<br />

speziellen Zwecken gehalten wer-<br />

Aktuell und Wissenswert 5<br />

Des Menschen bester Freund<br />

Hunde sind treue, verständnisvolle und aufmerksame Tiere und gelten in der Regel als<br />

Sozialpartner und Freunde des Menschen. Wer sich einen Hund anschaffen möchte,<br />

sollte dabei auch bedenken, dass die Haltung eines Hundes auch gleichzeitig bedeutet,<br />

die Verantwortung für ihn zu übernehmen. Die Freude, einen solches Tier zu<br />

haben, darf nicht die Lebensqualität anderer beeinträchtigen.<br />

den und die Sicherung des Hundes<br />

mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung<br />

entgegensteht.<br />

Zu diesen Hunden zählen insbesondere<br />

Jagd-, Therapie- und Hütehunde<br />

sowie Diensthunde der<br />

Exekutive und des Militärs und<br />

Rettungshunde. Bei Spaziergängen<br />

im Wald ist auch das Jagdgesetz<br />

zu beachten.<br />

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen sind mit<br />

Geldstrafen bis zu € 2.000,- zu<br />

ahnden. Abgesehen von den Geldstrafen<br />

ist die/der Halterin/Halter<br />

des Hundes nach dem Zivilrecht<br />

auch verpflichtet Schadenersatz<br />

zu leisten. Neben all der Freu-<br />

Automaten mit Hundesackerl - Standorte<br />

Hauptplatz - neben Telefonzelle<br />

Martiniplatz - Ederbastei<br />

Herrengasse - Bushaltestelle gegenüber Polizeistation<br />

Johann-Strauß-Gasse - Grüner Platz<br />

Murdorferstraße - Kurve nach Firma Koiner<br />

Johann-Nestroygasse - vor Beginn des Feldweges<br />

Antoneumgasse - Waldweg Richtung Murhof<br />

Murdorf - Billa, Murwald - Café UNO<br />

Strettweg - Eingang Tennishalle<br />

Kotschnig-Steig - hinter der Bezirkshauptmannschaft <strong>Judenburg</strong><br />

de, die uns unsere vierbeinigen<br />

Freunde bereiten, gibt es leider<br />

auch Schattenseiten bei der Hundehaltung.<br />

Das Problem mit dem<br />

Hundekot ist nicht nur ein ästhe-<br />

tisch-optisches. Vor allem im Interesse<br />

der Gesundheit unserer Kinder<br />

sind alle Hundehalter aufgerufen,<br />

die Exkremente des geliebten<br />

Vierbeiners zu entsorgen.

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