Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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Alle Angebote in diesem Bereich haben das<br />
Ziel, dem Entstehen weitergehender erzieherischer<br />
Bedarfe entgegen zu wirken (Prävention).<br />
Im Jahr 2008 wurden 932 Familien in diesem<br />
Kontext beraten.<br />
3.1.5.2 Trennungs- und Scheidungsberatung<br />
zur Wahrung der Kin<strong>des</strong>interessen<br />
Eine weitere spezialisierte Beratungsform für<br />
Familien mit Problemen ist die außergerichtliche<br />
Trennungs- und Scheidungsberatung<br />
zur Wahrung von Kin<strong>des</strong>interessen im ASD<br />
mit dem Ziel, sich trennende Ehepartner zu<br />
weiterer gemeinsamer Elternschaft für die<br />
Kinder zu befähigen. Die Vertretung der<br />
Kin<strong>des</strong>interessen im Zusammenhang mit der<br />
Trennung der Eltern ist also der zentrale Aspekt<br />
im Beratungsprozess mit den getrennt<br />
lebenden Eltern. Die Eltern sollen das Recht<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> auf eine unbelastete Beziehung<br />
zu jedem Elternteil respektieren.<br />
Der Beratungsprozess ist darauf ausgerichtet,<br />
die altersgemäßen Bedürfnisse und Interessen<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in außergerichtlichen<br />
Elternvereinbarungen zum ständigen Aufenthalt<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und zum Umgang zu<br />
berücksichtigen.<br />
Es wurden 398 Familien in diesem Kontext<br />
beraten.<br />
3.1.5.3 Beratung von Kindern und<br />
Jugendlichen<br />
Kinder und Jugendliche haben im SGB VIII<br />
ein eigenes Beratungsrecht.<br />
Dies beinhaltet die altersgemäße Einbeziehung<br />
von Kindern und Jugendlichen in<br />
Entscheidungen der Jugendhilfe (Partizi-<br />
3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />
pation), die Information über Familiengerichtsverfahren<br />
oder aber auch gemäß §<br />
8(3) SGB VIII die Beratung ohne Kenntnis<br />
der Personensorgeberechtigten, wenn diese<br />
die Beratung vereiteln würden.<br />
Im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag,<br />
Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen<br />
Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen<br />
zu vermeiden oder abzubauen<br />
sowie Risiken für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung<br />
zu minimieren, versteht<br />
sich der ASD als Ansprechpartner für Kinder<br />
und Jugendliche mit einem eigenen Beratungsanspruch.<br />
Kinder und Jugendliche werden darin unterstützt,<br />
Sicherheit und Orientierung in<br />
ihrer individuellen Lebenssituation zu finden,<br />
Gefahren für ihre gesunde Persönlichkeitsentwicklung<br />
zu erkennen und zu meiden<br />
und Krisensituationen zu bewältigen.<br />
Angebote der Jugendberatung im Rahmen<br />
<strong>des</strong> erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes<br />
sollen dazu beitragen, Kinder und<br />
Jugendliche so zu stärken, dass sie soziale<br />
Kompetenzen entfalten und in die Lage<br />
versetzt werden, sich selbst vor gefährlichen<br />
Einflüssen zu schützen.<br />
Im Berichtszeitraum wurden 152 Kinder<br />
und Jugendliche beraten.<br />
3.1.5.4 Beratung und Unterstützung<br />
von straffällig gewordenen Kindern<br />
und deren Eltern<br />
Straftaten von Kindern unter 14 Jahren<br />
werden nicht strafrechtlich verfolgt. Jedoch<br />
informiert die Staatsanwaltschaft das Jugendamt.<br />
In jedem Fall erfolgt eine Kontaktaufnahme<br />
<strong>des</strong> ASD mit dem Kind und <strong>des</strong>sen Eltern.