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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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Alle Angebote in diesem Bereich haben das<br />

Ziel, dem Entstehen weitergehender erzieherischer<br />

Bedarfe entgegen zu wirken (Prävention).<br />

Im Jahr 2008 wurden 932 Familien in diesem<br />

Kontext beraten.<br />

3.1.5.2 Trennungs- und Scheidungsberatung<br />

zur Wahrung der Kin<strong>des</strong>interessen<br />

Eine weitere spezialisierte Beratungsform für<br />

Familien mit Problemen ist die außergerichtliche<br />

Trennungs- und Scheidungsberatung<br />

zur Wahrung von Kin<strong>des</strong>interessen im ASD<br />

mit dem Ziel, sich trennende Ehepartner zu<br />

weiterer gemeinsamer Elternschaft für die<br />

Kinder zu befähigen. Die Vertretung der<br />

Kin<strong>des</strong>interessen im Zusammenhang mit der<br />

Trennung der Eltern ist also der zentrale Aspekt<br />

im Beratungsprozess mit den getrennt<br />

lebenden Eltern. Die Eltern sollen das Recht<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> auf eine unbelastete Beziehung<br />

zu jedem Elternteil respektieren.<br />

Der Beratungsprozess ist darauf ausgerichtet,<br />

die altersgemäßen Bedürfnisse und Interessen<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in außergerichtlichen<br />

Elternvereinbarungen zum ständigen Aufenthalt<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und zum Umgang zu<br />

berücksichtigen.<br />

Es wurden 398 Familien in diesem Kontext<br />

beraten.<br />

3.1.5.3 Beratung von Kindern und<br />

Jugendlichen<br />

Kinder und Jugendliche haben im SGB VIII<br />

ein eigenes Beratungsrecht.<br />

Dies beinhaltet die altersgemäße Einbeziehung<br />

von Kindern und Jugendlichen in<br />

Entscheidungen der Jugendhilfe (Partizi-<br />

3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />

pation), die Information über Familiengerichtsverfahren<br />

oder aber auch gemäß §<br />

8(3) SGB VIII die Beratung ohne Kenntnis<br />

der Personensorgeberechtigten, wenn diese<br />

die Beratung vereiteln würden.<br />

Im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag,<br />

Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen<br />

Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen<br />

zu vermeiden oder abzubauen<br />

sowie Risiken für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung<br />

zu minimieren, versteht<br />

sich der ASD als Ansprechpartner für Kinder<br />

und Jugendliche mit einem eigenen Beratungsanspruch.<br />

Kinder und Jugendliche werden darin unterstützt,<br />

Sicherheit und Orientierung in<br />

ihrer individuellen Lebenssituation zu finden,<br />

Gefahren für ihre gesunde Persönlichkeitsentwicklung<br />

zu erkennen und zu meiden<br />

und Krisensituationen zu bewältigen.<br />

Angebote der Jugendberatung im Rahmen<br />

<strong>des</strong> erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes<br />

sollen dazu beitragen, Kinder und<br />

Jugendliche so zu stärken, dass sie soziale<br />

Kompetenzen entfalten und in die Lage<br />

versetzt werden, sich selbst vor gefährlichen<br />

Einflüssen zu schützen.<br />

Im Berichtszeitraum wurden 152 Kinder<br />

und Jugendliche beraten.<br />

3.1.5.4 Beratung und Unterstützung<br />

von straffällig gewordenen Kindern<br />

und deren Eltern<br />

Straftaten von Kindern unter 14 Jahren<br />

werden nicht strafrechtlich verfolgt. Jedoch<br />

informiert die Staatsanwaltschaft das Jugendamt.<br />

In jedem Fall erfolgt eine Kontaktaufnahme<br />

<strong>des</strong> ASD mit dem Kind und <strong>des</strong>sen Eltern.

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