Personenschutz durch Erkennungssysteme
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Spezial<br />
BGHW<br />
Einsatz von Flurförderzeugen<br />
<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> <strong>Erkennungssysteme</strong>
Einsatz von Flurförderzeugen<br />
<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> <strong>Erkennungssysteme</strong>
Inhalt<br />
<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner ................................................................................................................................................................. 5<br />
Funktionsprinzip ................................................................................................................................................................................................ 5<br />
Verwendungsgrenzen ...................................................................................................................................................................................... 5<br />
Schutzfunktion ................................................................................................................................................................................................... 6<br />
Baumusterprüfung ........................................................................................................................................................................................... 7<br />
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen .................................................................................................... 8<br />
Rechtliche Grundlagen .................................................................................................................................................................................... 8<br />
Systeme zum <strong>Personenschutz</strong> ....................................................................................................................................................................... 9<br />
Bauliche Maßnahmen ................................................................................................................................................................................ 9<br />
Warnanlagen ................................................................................................................................................................................................. 9<br />
Sensoren am Flurförderzeug ..................................................................................................................................................................10<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung ...............................................................................................................................................................11<br />
Sicherheitsniveau des <strong>Personenschutz</strong>systems ....................................................................................................................................11<br />
Weitere sicherheitstechnische Anforderungen ....................................................................................................................................12<br />
Öffnungen im Regal ..................................................................................................................................................................................12<br />
Betreten von Schmalgängen und Einfahren in die Schmalgänge ............................................................................................12<br />
Quergänge ....................................................................................................................................................................................................12<br />
Abstandhaltung .........................................................................................................................................................................................12<br />
Kennzeichnung ...........................................................................................................................................................................................12<br />
Nebenarbeiten ............................................................................................................................................................................................13<br />
Gangendsicherung ....................................................................................................................................................................................13<br />
Notausgänge ...............................................................................................................................................................................................13<br />
Betriebsanweisung ....................................................................................................................................................................................13<br />
Prüfung ..........................................................................................................................................................................................................13<br />
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen ....................................................................................................................................................14<br />
Sicherheitstechnische Regelungen............................................................................................................................................................14<br />
Personenerkennungssysteme .....................................................................................................................................................................14<br />
Bumper ..........................................................................................................................................................................................................15<br />
Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme ..............................................................................................................15<br />
Bremssystem .....................................................................................................................................................................................................15<br />
Führungssystem ...............................................................................................................................................................................................15<br />
Warneinrichtungen .........................................................................................................................................................................................16<br />
Not-Aus-Einrichtungen ..................................................................................................................................................................................16<br />
Automatische Batterieladung .....................................................................................................................................................................16<br />
Standsicherheit ................................................................................................................................................................................................16<br />
Betrieb mit Anhängern ..................................................................................................................................................................................17<br />
Betrieb <strong>durch</strong> Fahrer .......................................................................................................................................................................................17<br />
Steuereinrichtungen für Notfälle und zur Instandhaltung ..............................................................................................................17<br />
Mitgängerbetrieb ............................................................................................................................................................................................17<br />
Sicherheitsabstände .......................................................................................................................................................................................17<br />
Lastübergabe .....................................................................................................................................................................................................17<br />
Die in dieser Broschüre enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht<br />
aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten<br />
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />
Laserscanner finden sowohl stationär zur Absicherung von<br />
Gefahrbereichen an Maschinen (Bereichsabsicherung) als<br />
auch zur Absicherung der Fahrbewegung mobiler<br />
Geräte Verwendung. Der stationäre Einsatz umfasst unter<br />
anderem die Absicherung von (Schweiß)robotern, Pressen,<br />
Rohrbiege- und Etikettiermaschinen. Mobile Geräte, die<br />
mit Laser scannern ab gesichert werden, sind z. B. fahrerlose<br />
Flurförderzeuge, Verschiebewagen in Stetigförderanlagen<br />
und Flurförderzeuge in Schmalgängen.<br />
Funktionsprinzip<br />
Laserscanner sind aktive optische Sensoren, die ihre Umgebung<br />
mit Infrarotlicht ab tas ten. Die heute zum <strong>Personenschutz</strong><br />
eingesetzten Laserscanner arbeiten in der<br />
Regel nach dem Prinzip der Lichtlaufzeitmessung. Bei der<br />
<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />
Anstelle von taktilen Schutzeinrichtungen wie Schaltmatten, Schaltleisten und Bumpern oder Zugangssicherungen<br />
zu Gefahrbereichen werden heute oftmals Laserscanner zum <strong>Personenschutz</strong> eingesetzt.<br />
Dabei sind bestimmte Sachverhalte zu beachten, auf die in diesem Beitrag näher eingegangen wird.<br />
Abb. 1: Laserscanner als Personenerkennungssystem an einem<br />
fahrerlosen Flurförderzeug<br />
Lichtlaufzeitmessung werden Lichtimpulse ausge sendet.<br />
Gleichzeitig mit dem Aussenden der Lichtimpulse wird ein<br />
Zähler als elektronische Stoppuhr ge startet. Trifft das ausgesandte<br />
Laserlicht auf ein Objekt, z. B. eine Person oder<br />
ein Hindernis, so wird es remittiert (d. h. ungerichtet reflektiert)<br />
und von einem im Scan ner integrierten Empfänger<br />
registriert. Aus der zwi schen dem Aussenden des Laserstrahles<br />
und dem Empfangen des remittierten<br />
Laserlichtes verstrichenen Zeit errechnet der Scanner<br />
seine Entfernung zu diesem Ob jekt.<br />
Des Weiteren werden die Lichtim pulse von einem rotierenden<br />
Spiegel abgelenkt, wo<strong>durch</strong> sich eine überwachte<br />
Schutzfläche ergibt. Aus der Winkel stellung des Spiegels<br />
ergibt sich die Richtung, in der sich das erkannte Objekt<br />
befindet. Aus den Daten „Entfernung des Objektes“ und<br />
„Winkelstellung des Spiegels“ wird dann die genaue<br />
Position des Objektes ermittelt.<br />
Verwendungsgrenzen<br />
Der Einsatzbereich von Laserscannern ist in der Regel<br />
auf ge schlossene Räume beschränkt. Beim stationären<br />
Einsatz muss darauf geachtet werden, dass sich keine Hindernisse,<br />
z. B. Säulen, im Überwachungsbereich des Scanners<br />
befinden, da diese das Sichtfeld des Scanners stören<br />
würden, was un überwachte Bereiche zur Folge hätte.<br />
Sollten sich dennoch derartige Hindernisse im Überwachungsbereich<br />
befinden, muss beurteilt werden, ob in den<br />
nicht überwachten Bereichen weitere technische Maßnahmen<br />
zum <strong>Personenschutz</strong> erforderlich sind.<br />
Luftverunreinigungen wie Stäube, Nebel und Dämpfe<br />
müssen vermieden werden, da sie vom Scanner er kannt<br />
werden und zu Fehlabschaltungen führen können. Des<br />
Weiteren sollten sich keine reflektierenden Gegenstände<br />
wie z. B. Retroreflektoren in der Scan ebene be finden, da<br />
diese die Mess ergebnisse verfälschen können.<br />
Der mobile Einsatz von Laserscannern ist auf elektromotorisch<br />
angetriebene Geräte beschränkt. Verbrennungsmotorisch<br />
angetriebene Geräte könnten die<br />
Funktionsfähigkeit der Scanner beeinträchtigen.<br />
5
<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />
Schutzfunktion<br />
Die Überwachungsbereiche von Laserscannern können<br />
unter Berücksichtigung der jeweiligen Messfehler bzw. Toleranzen<br />
exakt dem Gefahrbereich einer Ma schine bzw.<br />
eines fahrbaren Gerätes angepasst werden. Im Randbereich<br />
der Schutzfelder kann es jedoch aufgrund von Messfehlern<br />
möglich sein, dass Personen nicht unter allen zugrunde<br />
gelegten Bedingungen sicher erkannt werden.<br />
Hier sind die vom Hersteller vorgegebenen Schutzfeldzuschläge<br />
oder andere zusätzliche Maßnahmen erforderlich,<br />
die im Einzelfall festzulegen sind.<br />
Die Eingabe der Schutzfelder kann auf numerischem oder<br />
graphischem Wege erfolgen. Auch das Einlernen des zu<br />
überwachenden Bereiches im so genannten „Teach-in-Modus“<br />
ist möglich. Bei Änderungen des Gefahrbereiches<br />
können die Scanner <strong>durch</strong> Umprogrammieren des Schutzfeldes<br />
leicht an die neuen Situationen angepasst werden.<br />
Die erforderlichen Abmessungen des Schutzfeldes bei stationären<br />
Maschinen sind unter anderem unter Berücksichtigung<br />
der Ansprechzeit des Sensorsys tems, der<br />
Nachlaufzeit der Maschine und der Annäherungsgeschwindigkeit<br />
des Körpers oder von Körperteilen an die<br />
Gefahrstelle festzulegen. Die Grundlagen für diese Ermittlung<br />
enthält DIN EN 999 „Sicherheit von Maschinen; Anordnung<br />
von Schutz ein richtungen im Hinblick auf Annäherungs<br />
ge schwin digkeiten von Kör perteilen“.<br />
Bei der Ermittlung des erforderlichen Schutzfeldes im mobilen<br />
Anwendungsbereich geht man von stillstehenden<br />
Personen aus, d. h. das wesentliche Merkmal ist die Fahrgeschwindigkeit<br />
bzw. der daraus resultierende Anhalteweg<br />
des mobilen Gerätes. Des Weiteren sind Zuschläge<br />
zur Schutzfeldlänge erforderlich, die sich aus den Messfehlern<br />
der Scanner, einem möglichen Bremsenverschleiß<br />
sowie einer eventuell fehlenden Fußfreiheit des abzusichernden<br />
mobilen Gerätes ergeben. Das maximal<br />
mögliche Schutzfeld beträgt derzeit 7 Meter.<br />
Abb. 2: Funktionsprinzip von Laserscannern mit Lichtlaufzeitmessung:<br />
Gelb = ausgesandter Lichtimpuls<br />
Rot = reflektierter Lichtimpuls<br />
6<br />
Schutzfeldern können so genannte Warn felder vorgelagert<br />
werden. Bei Eindringen eines Objektes in das Warn-<br />
bzw. Schutzfeld werden üblicherweise abgestufte Sicherheitsreaktionen<br />
ausgeführt. So kann z. B. bei stationären<br />
Ma schinen ein Warnsignal ausgelöst werden, sofern sich<br />
eine Person dem Gefahrbereich nähert und sich in das<br />
Warnfeld begibt. Die vom Scanner abgesicherte Maschine<br />
läuft dabei zunächst weiter. Erst wenn die Person in den<br />
<strong>durch</strong> den Scanner abgesicherten Gefahrbereich der<br />
Ma schine eintritt (Eindringen in das Schutzfeld des<br />
Scanners) erfolgt die Stillsetzung der gesamten Maschine<br />
oder der gefahrbringenden Bewegung der Maschine.<br />
Durch die vorgeschaltete Warn funktion kann somit ein<br />
kontinuierlicherer Betrieb der Maschine erreicht werden.<br />
Bei mobilen Geräten kann zunächst die Fahrgeschwindigkeit<br />
reduziert werden, sobald sich eine Person im Warnfeld<br />
befindet. Eine Abbremsung bis zum Stillstand erfolgt erst<br />
dann, wenn sich die Person nicht aus dem Warnfeld begibt<br />
und somit <strong>durch</strong> die Weiterfahrt des Gerätes in das vom<br />
Scanner abgesicherte Schutzfeld gelangt.<br />
Zum <strong>Personenschutz</strong> darf nur das Schutzfeld verwendet<br />
werden, da lediglich in diesem die zugrunde gelegten<br />
Prüfkörper, die für menschliche Körperteile repräsentativ<br />
sind, mit der erforderlichen Sicherheit erkannt werden. Allerdings<br />
bieten moderne Scanner die Möglichkeit,<br />
zwischen verschiedenen Schutzfeldern umzuschalten.<br />
Durch diese Funktion können z. B. zwei Einlegestationen<br />
an Bearbeitungszent ren oder mehrere Arbeitsbereiche<br />
eines stationären Roboters mit einem einzigen Scanner<br />
abgesichert werden. Bei mobilen Geräten kann zwischen<br />
unterschiedlichen, an die jeweilige Fahrgeschwindigkeit<br />
an gepassten Schutz feldern in Ab hängig keit von der<br />
aktuellen Fahrgeschwindigkeit umgeschaltet werden.
Auch das Um schalten zwischen verschiedenen Schutzfeldern<br />
für Geradeaus- bzw. Kurvenfahrt ist möglich.<br />
Bei mobilen Geräten, die sowohl vorwärts als auch<br />
rückwärts fahren, wird üblicherweise ein Scanner in<br />
jeder Fahrt richtung angebracht. Zur Absicherung des<br />
mobilen Gerätes sollte jeweils nur der Scanner der<br />
aktuellen Fahrtrichtung aktiv geschaltet werden.<br />
Bliebe auch der Scanner in der entgegengesetzten<br />
Fahrt richtung aktiv, könnte dies zu Fehlabschaltungen<br />
<strong>durch</strong> Erkennen des vom mobilen Gerät aufgewirbelten<br />
Staubes führen.<br />
Abhängig von der jeweiligen Gefährdung können die<br />
Scanner mit oder ohne Wiederanlaufsperre eingesetzt<br />
werden. Ob die Wiederanlaufsperre verwendet werden<br />
muss, d. h. ob ein manueller Quittierbefehl zum Weiterbetrieb<br />
der Maschine bzw. des mobilen Gerätes erforderlich<br />
ist, ist dabei <strong>durch</strong> eine Gefahrenanalyse zu ermitteln<br />
oder den einschlägigen Vorschriften zu entnehmen.<br />
Abb. 4: Laserscanner an einem Regalflurförderzeug zur Absicherung im<br />
Schmalgang: Halten sich Personen im Schutzfeld auf, wird Alarm ausgelöst<br />
und das Gerät bis zum Stillstand abgebremst<br />
<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />
Baumusterprüfung<br />
Laserscanner zählen zu den Schutzeinrichtungen zur<br />
Personendetektion im Sinne von Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie.<br />
Da für Laserscanner derzeit noch keine<br />
harmonisierte europäische Norm mit Vermutungswirkung<br />
existiert, muss für diese Geräte, bevor sie in Verkehr gebracht<br />
werden, eine EG-Baumuster prüfung <strong>durch</strong> geführt<br />
worden sein. Als Alternative zur EG-Baumusterprüfung<br />
kann der Hersteller das in Anhang X der EG-Maschinenrichtlinie<br />
beschriebene Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung<br />
<strong>durch</strong>führen. Die derzeit zum <strong>Personenschutz</strong><br />
erhält lichen Laserscanner mit EG-Baumusterprüfung<br />
ent sprechen Kategorie 3 (Einfehlersicherheit) nach<br />
der DIN EN 954-1 „Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene<br />
Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“<br />
bzw. Performance Level d nach DIN EN ISO<br />
13849-1 „Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene<br />
Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“.<br />
Abb. 5: Bereichssicherung an einer Presse: Der Pressenbetrieb ist so lange<br />
unterbrochen, wie sich die Person zu Einrichtarbeiten im Schutzfeld aufhält<br />
7
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz<br />
von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
In Regalanlagen, die mit Flurförderzeugen bedient werden,<br />
ist oftmals aus Kosten- und Platzgründen in den<br />
Regalgängen kein Sicherheitsabstand von mindestens<br />
0,50 m zwischen dem Flurförderzeug bzw. der zu transportierenden<br />
Last und dem Regal vorhanden. Derartige<br />
Gänge in Regalanlagen werden Schmalgänge genannt.<br />
Die in den Schmalgängen eingesetzten Flurförderzeuge<br />
sind innerhalb des Schmalganges üblicherweise über mechanische<br />
oder induktive Leitlinien zwangsgeführt.<br />
Beim Bedienen eines Flurförderzeuges in den Schmalgängen<br />
konzentriert sich der Fahrer auf den Ein- bzw. Auslagerungsvorgang.<br />
Da die Flurförderzeuge zum Regal hin<br />
keinen Abstand von mindestens 0,50 m aufweisen, bestehen<br />
Gefährdungen für Fußgänger, sofern diese sich gleichzeitig<br />
mit dem Flurförderzeug im Schmalgang aufhalten.<br />
Aus diesem Grund ist der Betrieb von Flurförderzeugen in<br />
Schmalgängen mit dem Einsatz von Flurförderzeugen außerhalb<br />
von Schmalgängen aus sicherheitstechnischer<br />
Sicht nicht vergleichbar.<br />
Beim Betrieb von Flurförderzeugen in derartigen Schmalgängen<br />
muss trotz des nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes<br />
der <strong>Personenschutz</strong> gewährleis tet sein. Die Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Flurförderzeuge“ (BGV D27) enthält<br />
hierzu besondere Bestimmungen für den Betrieb von<br />
Flurförderzeugen in Schmalgängen.<br />
8<br />
Danach muss u. a. dem gleichzeitigen Aufenthalt von<br />
Regal- und Kommissionierstaplern (Regalflurförderzeuge)<br />
und Fußgängern in den Schmalgängen <strong>durch</strong> bauliche<br />
oder technische Maßnahmen entgegengewirkt sein. Auf<br />
diese Maßnahmen kann jedoch verzichtet werden, wenn<br />
die Regalflurförderzeuge so be schaffen sind, dass bei allen<br />
Gerätebewegungen einer Gefährdung von Fußgängern<br />
entgegengewirkt ist. Die Forderung für den <strong>Personenschutz</strong><br />
in Schmalgängen nach der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Flurförderzeuge“ ist für leitliniengeführte Flurförderzeuge<br />
z. B. erfüllt, wenn die für das jeweilige Lagersystem<br />
nach DIN 15185-2 „Lagersysteme mit leitliniengeführten<br />
Flur förderzeugen; <strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz<br />
von Flurförderzeugen in Schmalgängen; Sicherheitstechnische<br />
Anforderungen, Prüfung“ (Ausgabe März 1993)<br />
er forderlichen Maßnahmen <strong>durch</strong>geführt sind. Für nicht<br />
leitliniengeführte Flurförderzeuge können die Maßnahmen<br />
nach DIN 15185-2 sinngemäß <strong>durch</strong>geführt werden.<br />
In Abschnitt 3 der DIN 15185-2 sind mögliche Maßnahmen<br />
zum <strong>Personenschutz</strong> aufgeführt. Abschnitt 5 der<br />
Norm enthält vier Tabellen, in denen für sechs verschiedene<br />
Lagersysteme die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />
aufgeführt sind. Ein ausreichender <strong>Personenschutz</strong> ist nur<br />
gegeben, wenn alle für ein bestimmtes Lagersystem in einer<br />
Spalte angegebenen Maßnahmen <strong>durch</strong>geführt sind.<br />
Abb. 1: Absicherung am Zugang des<br />
Schmalganges: Im Schmalgang darf<br />
sich nur ein Objekt (Regalflurförderzeug<br />
oder Fußgänger) aufhalten. Daher<br />
ist hier keine für Flurförderzeuge<br />
und Fußgänger getrennte Anzeige<br />
der Betriebsart erforderlich
Systeme zum <strong>Personenschutz</strong><br />
Die in der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“<br />
geforderten bzw. in DIN 15185-2 aufgeführten <strong>Personenschutz</strong>systeme<br />
können im Wesentlichen wie folgt zusammengefasst<br />
werden:<br />
• bauliche Maßnahmen<br />
• technische Maßnahmen an den Zugängen der<br />
Schmalgänge (Warnanlagen)<br />
• technische Maßnahmen am Flurförderzeug (Sensoren)<br />
In Lagersystemen, in denen sich systembedingt Fußgänger<br />
und Regalflurförderzeuge gleichzeitig im selben<br />
Schmalgang aufhalten dürfen, ist ein <strong>Personenschutz</strong> in<br />
der Regel nur mit Sensoren am Flurförderzeug möglich.<br />
Bauliche Maßnahmen und Warnanlagen sind in diesem<br />
Fall im Allgemeinen nicht geeignet.<br />
Bauliche Maßnahmen<br />
Durch bauliche Maßnahmen können Lagersysteme, in<br />
de nen systembedingt nur mit Regalflurförderzeugen gearbeitet<br />
wird und in denen sich – außer zu Neben arbei ten –<br />
bestimmungsgemäß keine Fußgänger aufhalten, vom<br />
allgemeinen Verkehrsbereich abgetrennt werden. Durch<br />
die baulichen Maßnahmen soll erreicht wer den, dass sich<br />
nur Regalflurförderzeuge mit ihren Fahrern im Lagerbereich<br />
befinden und der Zutritt zum Ar beits bereich der<br />
Flurförderzeuge für Unbefugte ge sperrt ist.<br />
Als bauliche Maßnahmen kommen Einrichtungen wie<br />
z. B. Mauern, Zäune, Türen und Lastübergabestellen in Betracht.<br />
Die Mauern, Zäune und Türen sind dabei üblicherweise<br />
mindestens 2 m hoch. Lastübergabestellen sind so<br />
zu gestalten, dass sie von Personen weder unterschritten<br />
noch überstiegen werden können. Weitere Informationen<br />
enthält die Broschüre „Fördertechnik in Hochregallägern –<br />
Sicherheitsmaßnahmen an Zugängen und Übergabestellen“<br />
(FA 06/SP 06). Türen, die als Zugänge zum Lagerbereich<br />
dienen, sollten selbsttätig schließen. Sie dürfen<br />
außerdem von außen nur mit einem besonderen Schlüssel,<br />
der mit dem Schlüssel des Regalflurförderzeuges<br />
<strong>durch</strong> einen verschweißten Ring verbunden ist, zu öffnen<br />
sein. Hier<strong>durch</strong> wird die Zugangsmöglichkeit auf einen befugten<br />
Personenkreis (Fahrer der Regalflurförderzeuge)<br />
be schränkt und verhindert, dass der Schlüssel im Türschloss<br />
vom Fahrer des Flurförderzeuges stecken ge lassen<br />
wird. Zusätzlich ist die Zeit, in der die Türen geöffnet sind,<br />
<strong>durch</strong> eine Alarmanlage zu überwachen, die Alarm auslöst,<br />
wenn die Tür länger offen steht, als es für den Durchgang<br />
einer Person notwendig ist. Eine Alarmrücksetzung<br />
(Quittierung) darf nur von einer Aufsichtsperson über<br />
einen Schlüsselschalter vorgenommen werden, nachdem<br />
sich diese davon überzeugt hat, dass sich keine Fußgänger<br />
in dem baulich abgeschlossenen Bereich aufhalten.<br />
Warnanlagen<br />
Allgemeines<br />
Warnanlagen, die an den Zugängen der Schmalgänge<br />
angebracht werden, müssen in der Regel Fußgänger von<br />
Regalflurförderzeugen unterscheiden können. Sie bestehen<br />
üblicherweise aus Lichtschrankensystemen, die am<br />
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />
Zugang jedes Schmalganges installiert sein müssen. Um<br />
ein Umgehen der Schutzeinrichtung auf einfache Weise<br />
<strong>durch</strong> Unterkriechen bzw. Übersteigen eines Lichtstrahles<br />
zu verhindern, muss mindestens je ein Lichtstrahl in<br />
400 mm und 900 mm Höhe über Boden vorhanden sein.<br />
Befinden sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge gleichzeitig<br />
in einem Schmalgang, so muss von der Warnanlage<br />
automatisch ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst<br />
werden. Der optische Alarm muss am Zugang des jewei<br />
ligen Schmalganges angezeigt werden, während der<br />
akus tische Alarm im gesamten Lagerbereich zu hören sein<br />
muss. Er muss sowohl von den Fußgängern als auch von<br />
den Fahrern der Regalflurförderzeuge wahrgenommen<br />
werden können. Bei Alarm haben die Fahrer der Flurförderzeuge<br />
ihre Geräte unverzüglich zum Stillstand zu bringen.<br />
Je nach Ausstattung der Anlage kann es auch möglich<br />
sein, die Flurförderzeuge automatisch bis zum Stillstand<br />
abzubremsen, z. B. <strong>durch</strong> Beeinflussung über die<br />
induktive Leitlinie. Hierbei ist allerdings zu beachten,<br />
dass die induktive Leitlinie nicht vollständig abgeschaltet<br />
werden darf, da in jedem Fall die Zwangsführung des<br />
Regalflurförderzeuges im Schmalgang erhalten bleiben<br />
muss.<br />
Eine Alarmrücksetzung (Quittierung) darf nur von einer<br />
Aufsichtsperson über einen Schlüsselschalter vorgenommen<br />
werden, nachdem sich diese davon überzeugt hat,<br />
dass sich keine Fußgänger zusammen mit dem Regalflurförderzeug<br />
im Schmalgang aufhalten. Das bedeutet, dass<br />
die Quittierschalter zugangsseitig am Schmalgang mit<br />
Einsichtmöglichkeit in den Schmalgang angebracht sein<br />
müssen. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass der<br />
Schlüssel zur Alarmrücksetzung nicht stecken bleibt,<br />
sondern von der Aufsichtsperson verwahrt wird.<br />
Kommissionierung nur mit Regalflurförderzeugen<br />
Bei einer Kommissionierung nur mit Regalflurförderzeugen<br />
befinden sich systembedingt keine Fußgänger in<br />
den Schmalgängen. Der Alarm in einem derartigen Lagersystem<br />
muss <strong>durch</strong> die Lichtschrankensysteme an den Zufahrten<br />
der Schmalgänge immer ausgelöst werden, wenn<br />
ein Fußgänger (unbefugterweise) in einen Schmalgang<br />
eintritt.<br />
Abb. 2: Warnanlage am Zugang eines Schmalganges<br />
9
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />
Kommissionierung abwechselnd<br />
<strong>durch</strong> Fußgänger und Regalflurförderzeuge<br />
Eine Kommissionierung abwechselnd <strong>durch</strong> Fußgänger<br />
und Regalflurförderzeuge kann entweder <strong>durch</strong> zeitversetzte<br />
Regalbedienung oder <strong>durch</strong> Regalbedienung nach<br />
dem Prinzip des ersten Zugriffs geregelt werden. In einem<br />
Lager, in dem eine abwechselnde Kommissionierung<br />
<strong>durch</strong> Fußgänger und Regalflurförderzeuge erfolgt, muss<br />
im Allgemeinen an den Lichtschrankensystemen der Zugänge<br />
und Zufahrten zwischen der Betriebsart „Fußgängerberechtigung“<br />
und „Betrieb mit Flurförderzeugen“ umgeschaltet<br />
werden. Hierbei ist zu beachten, dass die<br />
Umschaltung nur erfolgen darf, wenn sich keine Flurförderzeuge<br />
und keine Fußgänger im Schmalgang befinden.<br />
Die jeweilige Betriebsart muss an allen Zugängen bzw.<br />
Zufahrten zu den Schmalgängen für Fußgänger und Flurförderzeuge<br />
getrennt angezeigt werden. Dies kann z. B.<br />
<strong>durch</strong> jeweils eine rot/grüne Ampel für Fußgänger und für<br />
Flurförderzeuge erfolgen. Ebenso ist eine rote Signalleuchte<br />
jeweils für Fußgänger und Flurförderzeuge, <strong>durch</strong> die<br />
Zutrittsverbote bzw. Einfahrverbote angezeigt werden,<br />
zulässig.<br />
Bei einem Lagersystem mit zeitversetzter Regalbedienung<br />
muss die Betriebsart von einer Aufsichtsperson ma nuell<br />
umgeschaltet werden. Die Umschaltung darf da bei nur<br />
über einen Schlüsselschalter möglich sein. Die ser muss so<br />
angeordnet sein, dass die Aufsichtsper son Einsicht in den<br />
Schmalgang hat, damit sie sich da von überzeugen kann,<br />
dass sich weder Regalflurför der zeuge noch Fußgänger in<br />
dem Schmalgang aufhalten.<br />
Abb. 3: Lichtschranken in 400 mm und 900 mm über Boden und Schlüsselschalter<br />
(s. Pfeil) zur Alarmrückstellung<br />
10<br />
Bei einem Lagersystem mit einer Regalbedienung <strong>durch</strong><br />
Fußgänger und Regalflurförderzeuge nach dem Prinzip<br />
des ersten Zugriffs wird die Betriebsart automatisch umgeschaltet.<br />
Die automatische Umschaltung der Betriebsart<br />
erfordert prinzipiell eine getrennte Zählung von Fußgängern<br />
und Regalflurförderzeugen. Die Zu- und Abgangskontrolle<br />
kann z. B. über die Auswertung zweier<br />
hintereinander angeordneter Lichtschranken (Reihen folge<br />
des Ansprechens) erfolgen.<br />
Sensoren am Flurförderzeug<br />
Eine weitere Möglichkeit zum <strong>Personenschutz</strong> besteht darin,<br />
am Regalflurförderzeug Sensoren, z. B. Laser scanner,<br />
zum Erkennen von Personen anzubringen, die den Fahrbereich<br />
des Flurförderzeuges innerhalb eines ausreichenden<br />
Abstandes überwachen.<br />
Ist in einem Lagersystem der gleichzeitige Aufenthalt von<br />
Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem Schmalgang<br />
verboten, muss dem Fahrer, sobald der Sensor Personen<br />
erkennt, die Gefahren situation selbsttätig optisch<br />
und akustisch angezeigt werden, damit er z. B. <strong>durch</strong><br />
Abbremsen des Flurförderzeuges reagieren kann. Darüber<br />
hinaus muss – sofern die technische Ausrüstung des Flurförderzeuges<br />
dies zulässt – das Flurförderzeug, ohne dass<br />
vom Fahrer ein gegriffen werden muss, automatisch bis<br />
zum Stillstand abgebremst werden. Der Überwachungsbereich<br />
der Sensoren ist so zu wählen, dass das voll beladene<br />
und mit maximaler Geschwindigkeit fahrende<br />
Flurförderzeug zum Stillstand kommt, bevor die Last<br />
oder feste Teile des Flurförderzeuges Personen berühren<br />
können.<br />
Die Sensoren müssen u. a. in der Lage sein, den in Abb. 4<br />
dargestellten Prüfkörper im Schmalgang an beliebiger<br />
Stelle quer zur Fahrtrichtung des Regalflurförderzeuges<br />
zu erkennen, u. a. wenn dieser so aufgestellt ist, dass sich<br />
sein Mittel punkt in 125 mm Abstand vom leeren Regal<br />
befindet.<br />
Bei Lagersystemen mit bestimmungsgemäß gleichzeitigem<br />
Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />
in einem Schmalgang werden höhere Anforderungen<br />
an den Sensor und die Steuerung gestellt. Die Sensoren<br />
müssen ebenfalls den beschriebenen Prüfkörper (s. Abb. 4)<br />
in der geschilderten Weise erkennen können. Darüber hinaus<br />
müssen sie einen Prüfkörper mit einem Durchmesser<br />
von 200 mm und einer Länge von 600 mm erkennen können,<br />
der an einer beliebigen Stelle im Schmalgang senkrecht<br />
zum Fahrweg des Flurförderzeugs liegt.<br />
Kommen Fußgänger in den Gefahrenbereich, so muss<br />
das Regalflurförderzeug unabhängig vom Fahrer bei<br />
maximal zulässiger Beladung, maximaler Geschwindigkeit<br />
und maximal zulässigem Bremsenverschleiß automatisch<br />
bis zum Stillstand abgebremst werden. Das Regalflurförderzeug<br />
muss stillstehen, bevor die Last oder feste<br />
Teile des Flurförderzeuges Personen berühren können. Ist<br />
das <strong>Personenschutz</strong>system verdeckt (z. B. <strong>durch</strong> das abgesenkte<br />
Lastaufnahmemittel), darf in diese Richtung keine<br />
Fahrbewegung mehr möglich sein.
Damit in Sackgassen der Schmalgang bis zum letzten<br />
Palettenplatz bedient werden kann, muss der Fahrer das<br />
<strong>Personenschutz</strong>system mit Hilfe eines besonderen Stellteils<br />
in Totmannschaltung überbrücken können. Bevor<br />
er das tut, muss er sich davon überzeugen, dass sich<br />
zwischen Flurförderzeug und Gangende keine Personen<br />
aufhalten. Wenn das System überbrückt ist, darf das Regalflurförderzeug<br />
maximal mit Kriechgeschwindigkeit<br />
weiterfahren können.<br />
Fährt das Regalflurförderzeug aus dem Schmalgang heraus,<br />
muss das Schutzfeld bis zum vollständigen Verlassen<br />
des Ganges aktiv sein. Das lässt sich beispielsweise <strong>durch</strong><br />
eine automatische Anpassung des Schutzfeldes an die<br />
Fahrgeschwindigkeit des Flurförderzeuges erreichen.<br />
Tritt am <strong>Personenschutz</strong>system ein Fehler auf, ist es zulässig,<br />
das Flurförderzeug aus dem Schmalgang herauszufahren.<br />
Dies darf allerdings nur nach Betätigen eines speziellen<br />
Schlüsselschalters möglich sein und die Geschwindigkeit<br />
muss auf Kriechgeschwindigkeit (≤ 2,5 km/h) begrenzt<br />
sein. Dabei darf nur so lange und so weit gefahren<br />
werden, wie zum Verlassen des Schmalganges notwendig.<br />
Der erneute Einsatz des Flurförderzeuges im Schmalgang<br />
darf nur möglich sein, wenn der Fehler behoben wurde.<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
Für bestimmte Flurförderzeugbauarten ist nach Abschnitt<br />
3.5 der DIN 15185-2 in Lagersystemen, bei denen eine Regalbedienung<br />
ausschließlich <strong>durch</strong> Flurförderzeuge erfolgt,<br />
<strong>Personenschutz</strong> auch dann gewährleistet, wenn die<br />
Fahrgeschwindigkeit des Flurförderzeuges begrenzt ist.<br />
Folgende Fahrgeschwindigkeiten dürfen in diesem Fall im<br />
Schmalgang nicht überschritten werden können:<br />
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />
• 4 km/h, wenn bei der Einfahrt im Schmalgang selbsttätig<br />
eine optische Warnanlage eingeschaltet wird, welche<br />
bis zum Verlassen des Schmalganges wirksam<br />
bleibt<br />
• 2,5 km/h, wenn keine optische Warnanlage vorhanden<br />
ist<br />
Die Geschwindigkeitsbegrenzung als Maßnahme zum<br />
<strong>Personenschutz</strong> ist nur zulässig beim Einsatz von Flurförderzeugen,<br />
• die keine Einrichtungen zum Ein- und Auslagern<br />
ganzer Ladeeinheiten haben und<br />
• die nur zum Kommissionieren von Hand vorgesehen<br />
sind und<br />
• bei denen der Fahrer/die Bedienperson bauartbedingt<br />
auf höchstens 1,2 m angehoben werden kann und<br />
• bei denen in jeder Stellung des Fahrerplatzes eine<br />
unverdeckte Sicht auf die Fahrbahn in Fahrtrichtung<br />
vorhanden ist.<br />
Sicherheitsniveau des <strong>Personenschutz</strong>systems<br />
<strong>Personenschutz</strong>einrichtungen für Lagersysteme, in denen<br />
sich systembedingt Fußgänger und Regalflurförderzeuge<br />
nicht gleichzeitig aufhalten dürfen, müssen mindestens<br />
dem Sicherheitsniveau „Testung“ (Kategorie 2 nach DIN<br />
EN 954-1 („Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezo-<br />
gene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“))<br />
bzw. Performance Level c nach DIN EN<br />
ISO 13849-1 („Sicherheit von Maschinen; Sicherheits-<br />
bezogene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“)<br />
entsprechen. Maßgaben, nach denen die<br />
Abb. 4: Prüfkörper Abb. 5: Regalflurförderzeug mit Laserscanner (s. Pfeil)<br />
11
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />
Steuerung von Warnanlagen mit dem oben beschriebenen<br />
Sicherheitsniveau geprüft werden kann, enthalten die<br />
mit Ausgabedatum Oktober 1996 erschienenen „Grundsätze<br />
für die Prüfung von stationären Systemen zum <strong>Personenschutz</strong><br />
in Schmalgängen“. Hinweise zur Reali sierung<br />
von Sensoren am Flurförderzeug geben die „Empfehlungen<br />
für die Prüfung von <strong>Personenschutz</strong> systemen an Flurförderzeugen<br />
für die Regalbedienung in Schmalgängen“.<br />
In Lagersystemen, in denen sich bestimmungsgemäß Fußgänger<br />
und Regalflurförderzeuge gleichzeitig im selben<br />
Schmal gang aufhalten dürfen, müssen die <strong>Personenschutz</strong>einrichtungen<br />
mindestens Kategorie 3 nach DIN EN<br />
954-1 („Sicherheit von Maschinen; Sicherheits bezogene<br />
Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“)<br />
bzw. Performance Level d nach DIN EN ISO 13849-1<br />
(„Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von<br />
Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“)<br />
entsprechen.<br />
Weitere sicherheitstechnische Anforderungen<br />
Neben der Installation von <strong>Personenschutz</strong>systemen bzw.<br />
der Durchführung von baulichen Maßnahmen sind beim<br />
Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen nach der<br />
Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ weitere<br />
technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.<br />
Diese werden im Folgenden kurz dargestellt.<br />
Öffnungen im Regal<br />
Bei bestimmungsgemäß gleichzeitigem Aufenthalt von<br />
Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem Schmalgang<br />
dürfen bis zu zwei Metern Höhe über Flur keine Öffnungen<br />
im Regal vorhanden sein, in die sich Personen begeben<br />
könnten. Diese Bedingung kann als erfüllt angesehen<br />
werden, wenn keine Öffnungen bestehen, die höher<br />
als 1 m und breiter als 0,4 m sind.<br />
Das hat zur Konsequenz, dass bei Palettenlagerung in den<br />
unteren Ebenen eines Regals kein bestimmungsgemäß<br />
gleichzeitiger Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />
in einem Schmalgang zulässig ist, da nicht<br />
sichergestellt ist, dass die Forderung in jedem Fall erfüllt<br />
wird.<br />
Betreten von Schmalgängen und Einfahren<br />
in die Schmalgänge<br />
Dieser Punkt ist nur relevant für Lagersysteme, in denen<br />
der gleichzeitige Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />
nicht erlaubt ist. In solchen Regalanlagen<br />
dür fen Fußgänger einen Schmalgang nur betreten,<br />
wenn sich darin kein Regalflurförderzeug befindet. Ebenso<br />
darf ein Regalflurförderzeug nicht in einen Schmal gang<br />
einfahren, wenn sich darin Fußgänger aufhalten.<br />
12<br />
Quergänge<br />
In Regalanlagen mit Schmalgängen dürfen keine Quergänge,<br />
die die Schmalgänge kreuzen, vorhanden sein.<br />
Hiervon ausgenommen sind Quergänge, die ausschließlich<br />
als Fluchtwege dienen.<br />
Sofern sich in dem Schmalganglager grundsätzlich Fußgänger<br />
aufhalten dürfen, der gleichzeitige Aufenthalt<br />
von Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem<br />
Schmalgang aber nicht bestimmungsgemäß ist, muss<br />
auch in diesen Quergängen <strong>durch</strong> bauliche oder technische<br />
Maßnahmen einer Gefährdung von Personen beim<br />
Queren der Schmalgänge entgegengewirkt werden. Als<br />
Maßnahmen kommen z. B. Lichtschranken oder Pendelklappen,<br />
die beim Begehen des Querganges Alarm auslösen,<br />
in Betracht.<br />
In einem Schmalganglager mit bestimmungsgemäß<br />
gleichzeitigem Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />
in einem Schmalgang muss das Flurförderzeug<br />
automatisch auf Kriechgeschwindigkeit abgebremst<br />
werden, bevor es einen Quergang erreicht.<br />
Der Bremsvorgang muss dabei so rechtzeitig eingeleitet<br />
werden, dass das Flurförderzeug nicht mehr schneller als<br />
Kriechgeschwindigkeit fährt, wenn es den Quergang erreicht.<br />
In den Quergängen ist eine bereichssichernde Maßnahme<br />
(z. B. Schaltmatte) vorzusehen. Wenn sich ein Fußgänger<br />
im Quergang aufhält, muss in den beiden benachbarten<br />
Schmalgängen optischer und akustischer Alarm<br />
ausgelöst oder das Regalflurförderzeug auto matisch bis<br />
zum Stillstand abgebremst werden.<br />
Abstandhaltung<br />
In einem Schmalgang dürfen gleichzeitig mehrere Re gal-<br />
bzw. Kommissionierstapler nur eingesetzt werden, wenn<br />
<strong>durch</strong> selbsttätig wirkende Einrichtungen einem Zusammenstoßen<br />
der Flurförderzeuge entgegengewirkt ist.<br />
Kennzeichnung<br />
In Regalanlagen, in denen sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge<br />
nicht gleichzeitig in einem Schmalgang aufhalten<br />
dürfen, muss an jedem Schmalgang das Zugangsverbot<br />
für Fußgänger <strong>durch</strong> das Sicherheitszeichen „Für<br />
Fußgänger verboten“ nach BGV A8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
am Arbeitsplatz“ deutlich<br />
gemacht werden. Das Sicherheitszeichen kann <strong>durch</strong> Zusatzkennzeichen<br />
ergänzt werden. So muss an Quergängen,<br />
die ausschließlich als Fluchtweg dienen, zusätzlich zu<br />
dem Sicherheitszeichen „Für Fußgänger verboten“ ein Zusatzzeichen<br />
mit dem Hinweis „ausgenommen als Fluchtweg“<br />
angebracht werden. An Notausgängen muss das Zugangsverbot<br />
von außen sichtbar sein.<br />
Bei bestimmungsgemäß gleichzeitigem Aufenthalt von<br />
Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem Schmalgang<br />
ist jeder Schmalgang mit dem Sicherheitszeichen
„Für Fußgänger verboten“ ergänzt <strong>durch</strong> ein Zusatzkennzeichen<br />
mit dem Hinweis „Frei für Kommissionierer“ zu<br />
versehen. An Notausgängen muss das Zugangsverbot von<br />
außen sichtbar sein.<br />
Frei für<br />
Kommissionierer<br />
Abb. 6: Sicherheitszeichen „Für Fußgänger verboten“<br />
mit Zusatzzeichen „Frei für Kommissionierer"<br />
Nebenarbeiten<br />
Nebenarbeiten sind unvermeidbare Arbeiten, die nicht zur<br />
unmittelbaren Regalbedienung gehören, aber zum ordnungsgemäßen<br />
Betrieb der Regalanlage erforderlich sind.<br />
Zu den Nebenarbeiten zählen z. B. Instandhaltungsarbeiten,<br />
Inventurarbeiten und Kontrolltätigkeiten.<br />
Nebenarbeiten dürfen in Schmalgängen nur <strong>durch</strong>geführt<br />
werden, wenn diese gegen das Einfahren von Regalflurförderzeugen<br />
gesperrt sind und die hierzu verwendete Einrichtung<br />
gegen unbefugtes oder irrtümliches Entfernen<br />
gesichert wurde. Hierfür werden üblicherweise mechanische<br />
Schranken, die die vorgenannten Anforderungen erfüllen,<br />
zusammen mit dem Verbotszeichen „Für Flurförderzeuge<br />
verboten“ nach BGV A8 verwendet. Die Sperrung<br />
eines Schmalganges darf nur von einer vom Unternehmer<br />
beauftragten Person aufgehoben werden, die sich vorher<br />
davon überzeugen muss, dass alle Fußgänger den Schmalgang<br />
verlassen haben.<br />
Abb. 7: Sicherheitszeichen „Für Flurförderzeuge verboten“<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass Fußgänger die Schmalgänge<br />
zur Durchführung von Nebenarbeiten erst betreten<br />
dürfen, wenn alle Regalflurförderzeuge den Schmalgang<br />
verlassen haben. Ausgenommen sind lediglich Regalflurförderzeuge,<br />
die den Schmalgang betriebsbedingt nicht<br />
verlassen können. Sie müssen vor dem Eintritt der Fußgänger<br />
sicher stillgelegt sein.<br />
<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />
Gangendsicherung<br />
Aus Schmalgängen darf nur mit Kriechgeschwindigkeit<br />
(≤ 2,5 km/h) herausgefahren werden. Üblicherweise wird<br />
hierzu das Regalflurförderzeug automatisch auf Kriechgeschwindigkeit<br />
oder bis zum Stillstand abgebremst. Als<br />
weitere Forderung kommt hinzu, dass aus den Schmalgängen<br />
nur herausgefahren werden darf, wenn das Lastaufnahmemittel<br />
sowie der Fahrer- oder Bedienplatz nicht<br />
höher als bodenfrei (≤ 0,50 m über Flur) angehoben sind.<br />
An die Endstellung in Sackgassen darf ebenfalls nur mit<br />
Kriechgeschwindigkeit herangefahren werden.<br />
Notausgänge<br />
Die Regalanlage muss so gestaltet sein, dass die Schmalgänge<br />
im Gefahrfall ohne Behinderung verlassen werden<br />
können. Das bedeutet, dass an Sackgassen Notausgänge<br />
vorhanden sein müssen. Sie müssen so ausgebildet sein,<br />
dass <strong>durch</strong> sie – außer im Notfall – die Schmalgänge nicht<br />
betreten werden können. Hierzu sind die als Notausgang<br />
dienenden Türen in geschlossener Stellung zu überwachen.<br />
Betriebsanweisung<br />
Die Betriebsweise des Lagersystems ist in einer Betriebsanweisung<br />
zu regeln und den Beschäftigten in der<br />
Arbeitsstätte bekannt zu geben. Es empfiehlt sich, den Inhalt<br />
der Betriebsanweisung in die Unterweisung der Beschäftigten<br />
vor Aufnahme der Beschäftigung mit aufzunehmen.<br />
Um einen Nachweis über die Durchführung der<br />
Unterweisung zu haben, sollten Inhalt und Zeitpunkt der<br />
Bekanntgabe schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen<br />
<strong>durch</strong> Unterschrift bestätigt werden. Des Weiteren<br />
ist es ratsam, den Inhalt der Be triebs anweisung in die wiederkehrenden<br />
Unterweisungen der Beschäftigten mit einzubeziehen.<br />
Prüfung<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung müssen<br />
vom Unternehmer Art, Umfang und Fristen der erforderlichen<br />
Prüfungen der in seinem Betrieb eingesetzten<br />
Flurförderzeuge, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen<br />
in Schmalgängen festgelegt werden.<br />
Die Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27)<br />
sieht vor, dass Flurförderzeuge sowie die für deren Betrieb<br />
in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen<br />
in Abständen von längstens einem Jahr <strong>durch</strong> ei nen Sachkundigen<br />
geprüft werden müssen.<br />
Über die Ergebnis se der Prüfung muss ein Prüfnachweis<br />
geführt werden.<br />
Darüber hinaus müssen die zum Betrieb von Flurförderzeugen<br />
in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen<br />
einer täglichen Funktionsprüfung unterzogen<br />
werden. Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn ein<br />
Ausfall der Sicherheitseinrichtungen selbsttätig und für<br />
das Bedienungspersonal deutlich erkennbar angezeigt<br />
wird.<br />
13
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
Der Trend geht heute auf fast allen Gebieten hin zur Automatisierung. Davon sind auch innerbetriebliche<br />
Transportvorgänge nicht ausgenommen. In diesem Bereich werden immer häufiger anstelle der bisher üblichen,<br />
<strong>durch</strong> Fahrer bedienten Flurförderzeuge wie z. B. Gabelstapler fahrerlose Flurförderzeuge eingesetzt.<br />
Sicherheitstechnische Regelungen<br />
Die speziellen sicherheitstechnischen Be schaf fen heitsanforderungen,<br />
die für fahrerlose Flurförderzeuge maßgebend<br />
sind, enthält DIN EN 1525 „Sicherheit von Flurförderzeugen;<br />
Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme“. Neben<br />
dieser Norm sind für fahrerlose Flurförderzeuge auch<br />
die weiteren, für Flurförderzeuge allgemein gültigen Normen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Für den Betrieb der fahrerlosen Flurförderzeuge ist die Betriebsanleitung<br />
des Herstellers der Flurförderzeuge einzuhalten.<br />
Auch das Umfeld der Flurförderzeuge kann einen<br />
bedeutenden Einfluss auf deren sicheren Betrieb haben.<br />
Anhang A der DIN EN 1525 legt Anforderungen für die<br />
Vorbereitung des Umfeldes fest, um die ent sprechenden<br />
Gefährdungen auszuschalten.<br />
Im Folgenden wird auf einige für den sicheren Be trieb<br />
wichtige Bestimmungen eingegangen.<br />
Personenerkennungssysteme<br />
Bei herkömmlichen Flurförderzeugen ist es Aufgabe des<br />
Fahrers, das Gerät sicher zu bedienen. Da ein solcher<br />
Fahrer bei den fahrerlosen Flurförderzeugen nicht vorhanden<br />
ist, muss dort die erforderliche Sicherheit <strong>durch</strong><br />
automatisch wirkende technische Einrichtungen er zielt<br />
werden.<br />
14<br />
Eines der wichtigsten Schutzsysteme fah rerloser Flurförderzeuge<br />
ist das Personenerkennungssystem (frü her als<br />
„Auffahrsicherung“ bzw. „Auffahrschutz“ be zeichnet),<br />
<strong>durch</strong> das Personen, die sich im Fahrweg be finden, geschützt<br />
werden sollen.<br />
Das Personenerkennungssystem muss folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
a) es muss mindestens über die volle Breite des fahrerlosen<br />
Flurförderzeuges und der Last in jeder Fahrtrichtung<br />
wirksam sein<br />
b) es muss ein Signal erzeugen, <strong>durch</strong> das das fahrerlose<br />
Flurförderzeug über sein Bremssystem angehalten werden<br />
kann, bevor feste Teile des Flurförderzeuges und/<br />
oder der Last auf die Person auftreffen<br />
c) es muss Körperteile von Personen so nah wie möglich<br />
am Boden erkennen<br />
d) seine Betätigung darf nicht zu Verletzungen von<br />
Personen führen<br />
In Richtungen, in denen fahrerlose Flur förderzeuge nicht<br />
den oben unter a) aufgeführten Bedingungen entsprechen<br />
können (z. B. fahrerlose Flurförderzeuge mit Gabelzinken<br />
oder fahrerlose Flurförderzeuge, die sich Lastübergabestellen<br />
nä hern) und wo keine Fluchtmöglichkeit für<br />
eingeschlossene Personen besteht, muss die maximale<br />
Fahrgeschwindigkeit auf 0,3 m/s beschränkt werden. Des<br />
Abb. 1: Arbeitsbereich eines induktiv<br />
leitliniengeführten fahrerlosen<br />
Flurförderzeuges mit Stehverhinderern<br />
an den<br />
Lastübergabestellen
Weiteren sind Einrichtungen zum Stoppen des Flurförderzeuges<br />
vorzusehen, die von dieser Seite aus in maximal<br />
600 mm Abstand erreichbar sind.<br />
Auf die Auslegung des Personenerkennungssystems haben<br />
die Fahr ge schwin digkeit und das Bremsvermögen des<br />
fahrerlosen Flurförderzeuges maßgebenden Einfluss. Aber<br />
auch die Reaktionszeit des Schutzsys tems selbst sowie die<br />
Zeit, die vom Erkennen des Hindernisses bis zum Einfallen<br />
der Bremsen vergeht, darf bei der Dimensionierung des<br />
Personenerkennungs systems nicht vernachlässigt werden.<br />
Solange sich ein Hindernis im überwachten Fahrweg des<br />
fahrerlosen Flurförderzeuges befindet, muss dieses im<br />
Stillstand verharren. Ein automatisches Wie der anfahren<br />
ist zulässig, wobei die au tomatische Wiederanfahrt frühestens<br />
2 Sekunden nach Entfernung des Hindernisses<br />
erfolgen darf und zuvor eine Warnung von Personen, die<br />
sich in der Nähe aufhalten, erfolgen muss.<br />
Auf Einrichtungen zum Erkennen von Personen kann verzichtet<br />
werden bzw. solche Einrichtungen dürfen abgeschaltet<br />
sein, wenn das fahrerlose Flurförderzeug in einem<br />
abgeschlossenen Bereich (d. h. ein baulich abgetrennter<br />
Bereich, der dem automatischen Verkehr vorbehalten<br />
ist) verkehrt. Dasselbe gilt, wenn sich das fahrer lose Flurförderzeug<br />
im Handbetrieb befindet.<br />
Bumper<br />
Als Personenerkennungssystem werden so genannte<br />
taktile „Bumper“ oder berührungslos wirkende Sensorsysteme<br />
eingesetzt. Bumper sind <strong>Personenschutz</strong>einrichtungen,<br />
die auf Berührung reagieren. Sie können im Allgemeinen<br />
aufgrund ihrer mechanischen Eigenschaften nur<br />
bis zu einer bestimmten Größe angewandt werden, da sie<br />
wegen ihres Eigengewichtes in gewissem Maße <strong>durch</strong>hängen<br />
und bei zu großer Länge den Boden berühren<br />
würden. Der Trend zu immer höheren Fahrgeschwindigkeiten<br />
und zu mehr Komfort führte deshalb zur Entwicklung<br />
berührungslos wirkender Personenerkennungs-<br />
systeme.<br />
Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme<br />
Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme<br />
arbeiten in der Regel mit Ultraschallsensoren oder Laserscannern.<br />
Sie werden häufig in Kombination mit taktilen<br />
Bumpern eingesetzt. Dabei bewirken im Allgemeinen die<br />
be rüh rungs los wirkenden Sensoren ein Ab bremsen des<br />
Flurförderzeuges auf Schleichgeschwindigkeit, sofern sich<br />
ein Hindernis im Fahrweg befindet. Entfernt sich dieses<br />
Hindernis nicht und es kommt zu einer Berührung mit<br />
dem taktilen Bumper, so wird das fahrerlose Flurförderzeug<br />
bis zum Stillstand abgebremst.<br />
Ein weiterer Grund, warum oftmals be rüh rungslos wirkende<br />
Personenerkennungssysteme nicht allein eingesetzt<br />
werden dürfen, liegt in der Totzone vor dem Sensor. Aufgrund<br />
dieser Totzone ist es denkbar, dass eine Person, die<br />
vor ei nem stillstehenden fahrerlosen Flurförderzeug steht,<br />
nicht von den Sensoren detektiert wird. Startet nun das<br />
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
fahrerlose Flur förderzeug, so würde die betreffende Person,<br />
wenn kein zusätzlicher taktiler Bumper vorhanden<br />
wäre, angefahren werden. Das selbe gilt für den Fall, dass<br />
aufgrund der Anzahl und Anordnung der Sensoren direkt<br />
vor dem fahrerlosen Flurförderzeug unüberwachte Bereiche<br />
bestehen.<br />
Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme auf<br />
o. g. Basis haben gemeinsam, dass von einem Sender ein<br />
Medium (Ultraschall, Infrarotlicht) ausgesandt wird. Trifft<br />
dieses Medium auf eine Person oder ein Hindernis im<br />
Fahrweg, so wird es zum Teil reflektiert und von einem im<br />
Flurförderzeug angebrachten Empfänger registriert. Durch<br />
eine nachgeschaltete Auswerteeinheit wird das empfangene<br />
Signal weiterverarbeitet. Aufgrund der in den Auswerteeinheiten<br />
vorhandenen Rechner ist es u. a. möglich,<br />
den Schutzbereich in verschiedene Schutzzonen einzuteilen,<br />
denen be stimm te sicherheitstechnische Reaktionen<br />
wie z. B. Abbremsung des fahrerlosen Flurförderzeuges auf<br />
Schleichgeschwindigkeit 1, Abbremsung auf Schleich geschwindigkeit<br />
2, Not-Stop usw. zugeordnet sein können.<br />
Auch die Konfiguration bestimmter Schutzbereiche ist<br />
prinzipiell möglich.<br />
Bremssystem<br />
Fahrerlose Flurförderzeuge benötigen mechanische,<br />
selbsttätig wirkende Bremsen. Dies bedeutet, dass die<br />
Bremsen mit Energie gelüftet werden und bei Unterbrechung<br />
bzw. Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig einfallen.<br />
Die Bremsen müssen in der Lage sein, das fahrerlose<br />
Flurförderzeug innerhalb des Wirkbereiches des Personenerkennungssystemes<br />
unter Berücksichtigung von<br />
Last, Fahrgeschwindigkeit, Reibung und Gefälle des Fahrweges<br />
sowie zulässigem Bremsenverschleiß zum Stillstand<br />
zu bringen. Darüber hinaus müssen sie das fahrerlose<br />
Flurförderzeug und seine maximal zulässige Last auf<br />
der vom Hersteller zugelas senen maximalen Neigung im<br />
Stillstand halten können.<br />
Führungssystem<br />
Die automatische Fahrt fahrerloser Flurförderzeuge wird<br />
meist <strong>durch</strong> Leitlinien gesteuert. Weit verbreitet ist die induktive<br />
Leitlinie (aktive Leitlinie), bei der ein Leitdraht im<br />
Boden verlegt wird (Abb. 1). Als Alternative hierzu können<br />
Metallstreifen oder farbige Klebebänder auf dem Boden<br />
angebracht werden (passive Leitlinie), die von Sensoren<br />
des fahrerlosen Flurförderzeuges abgetastet werden.<br />
Wenn <strong>durch</strong> das Leitfeld keine Kontrolle mehr für die<br />
Lenkung oder die Fahrgeschwindigkeit gegeben ist, z. B.<br />
<strong>durch</strong> Stromausfall bei der induktiven Leitlinie oder <strong>durch</strong><br />
fehlende Bodenmarkierungen bei den beiden anderen<br />
Systemen, muss das fahrerlose Flurförderzeug zwangsläufig<br />
abgeschaltet werden und gebremst zum Stillstand<br />
kommen.<br />
Bei modernen fahrerlosen Flurförderzeugen erfolgt die<br />
Wegführung oftmals in Form einer virtuellen Leitlinie.<br />
Hierbei wird im Flurförderzeug meist über CAD der Fahrweg<br />
abgespeichert. Durch die so genannte Koppelnaviga-<br />
15
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
tion oder Odometrie, d. h. <strong>durch</strong> Messen von Fahrtrichtung<br />
und Geschwindigkeit oder zurückgelegter Strecke von einem<br />
bekannten Startpunkt ausgehend, wird die aktuelle<br />
Position berechnet. Die Bestimmung der Fahrtrichtung erfolgt<br />
<strong>durch</strong> Messung des Lenkwinkels des Fahrzeugs. Die<br />
zurückgelegte Strecke lässt sich <strong>durch</strong> Zählen der Umdrehungen<br />
eines Rades, dessen Durch messer oder Umfang<br />
bekannt ist, ermitteln.<br />
Mit zunehmender Entfernung vom Startpunkt verschlechtert<br />
sich allerdings die Genauigkeit der ermittelten Position.<br />
Der Grund hierfür liegt u. a. in unterschied lichen Rad<strong>durch</strong>messern<br />
(neues Rad oder abgenutztes Rad) und im<br />
Radschlupf. Daher muss die Odometrie <strong>durch</strong> Detektion<br />
und Vermessung absoluter Referenzpunkte unterstützt<br />
werden. Bei Indoor-Anwendungen wird derzeit meist ein<br />
Laserscanner zum Detektieren und Vermessen von absoluten<br />
Referenzpunkten verwendet (so genannte Lasernavigation).<br />
Warneinrichtungen<br />
Personen, die sich in der Umgebung eines fahrerlosen<br />
Flurförderzeuges aufhalten, müssen <strong>durch</strong> ein optisches<br />
Signal von der Fahrbereitschaft bzw. der Fahrt des fahrerlosen<br />
Flurförderzeuges unterrichtet werden. Auf eine derartige<br />
Anzeige darf bei fahrerlosen Flurförderzeugen nur<br />
verzichtet werden, wenn deren maximale Fahrgeschwindigkeit<br />
0,3 m/s nicht überschreitet.<br />
An Stellen im Fahrweg, an denen das fahrerlose Flurförderzeug<br />
in mehr als eine Fahrtrichtung weiterfahren kann,<br />
muss die beabsichtigte Fahrtrichtung am Flurförderzeug<br />
angezeigt werden (Abb. 2).<br />
Abb. 2: Fahrtrichtungsanzeige beim Abbiegen (s. Pfeil)<br />
16<br />
Des Weiteren muss ein akustisches Warnsignal gegeben<br />
werden, wenn sich das Flurförderzeug in eine Richtung bewegt,<br />
die nicht <strong>durch</strong> das Personenerkennungssystem abgesichert<br />
ist.<br />
Das Warnsignal muss eindeutig, wahrnehmbar, von allen<br />
anderen Signalen zu unterscheiden und für Perso nen, die<br />
sich in der Nähe aufhalten, klar erkennbar sein.<br />
NotAusEinrichtungen<br />
Zum Stillsetzen des fahrerlosen Flurförderzeuges in Notsituationen<br />
sind an leicht zugänglichen Stellen, d. h.<br />
vorzugs weise an allen vier Ecken, Not-Aus-Taster erforderlich.<br />
Sobald ein Not-Aus-Taster betätigt wird, geht das<br />
Flurförderzeug in den Not-Stop und bleibt darin, bis der<br />
Not-Aus-Taster wieder gelöst wird.<br />
Automatische Batterieladung<br />
Personen müssen gegen Gefahren <strong>durch</strong> ein zufälliges Berühren<br />
der Ladeanschlüsse batteriebetriebener fahrerloser<br />
Flurförderzeuge und ihrer Ladesysteme geschützt sein.<br />
Hierzu ist es er forderlich, dass automatische La de systeme<br />
(mit Ausnahme von Stromschienen, die gegen Berühren<br />
<strong>durch</strong> Personen geschützt sind) so gestaltet sind, dass sie<br />
nur aktiv sind, wenn das Flurförderzeug mit ihnen verbunden<br />
ist. Sobald das fahrerlose Flurförderzeug von den Ladestellen<br />
entfernt ist, müssen die Lade anschlüsse spannungslos<br />
sein (Abb. 3).<br />
Abb. 3: Automatische Batterieladestation<br />
Jeder Bereich für eine automatische Ladung von Batterien<br />
muss eindeutig ge kennzeichnet und mit den erforderlichen<br />
Sicherheitshinweisen versehen sein.<br />
Standsicherheit<br />
Die Standsicherheit fahrerloser Flurförderzeuge muss<br />
bei bestimmungsgemäßer Benutzung in allen betriebsmäßigen<br />
Stellungen, d. h. während aller Lasthandhabungs-<br />
und Fahrbewegungen, einschließlich Not-Stop,<br />
gege ben sein.
Betrieb mit Anhängern<br />
Bei fahrerlosen Flurförderzeugen, die zum Ziehen von Anhängern<br />
verwendet werden, muss vor dem Anfahren automatisch<br />
ein akustisches Signal für eine Zeitdauer von<br />
mindestens 2 Sekunden gegeben werden. Die Fahrgeschwindigkeit<br />
muss nach dem Anfahren für mindestens<br />
5 Sekunden auf 0,3 m/s beschränkt sein. Um Personen davon<br />
abzuhalten, über die Deichseln angekuppelter Anhänger<br />
zu steigen, müssen die Deichseln der Anhänger mit einer<br />
schwarz/gelben oder rot/weißen Warnmarkierung<br />
versehen sein.<br />
Betrieb <strong>durch</strong> Fahrer<br />
Es gibt fahrerlose Flurförderzeuge, bei denen auch ein manueller<br />
Betrieb <strong>durch</strong> einen Fahrer möglich ist. Bei derartigen<br />
Flurförderzeugen ist es erforderlich, dass bei Belastung<br />
des Fahrersitzes oder der Fahrerstandplattform alle<br />
automatischen Funktionen angehalten werden. Durch das<br />
Verlassen des Fahrersitzes oder der Fahrerstandplattform<br />
nach Beendigung des manuellen Be triebes darf der Automatikbetrieb<br />
nicht selbsttätig an gewählt werden, sondern<br />
erst nach Betätigen eines entsprechenden Stellteiles.<br />
Steuereinrichtungen<br />
für Notfälle und zur Instandhaltung<br />
An jedem fahrerlosen Flurförderzeug müssen Steuereinrichtungen<br />
für Notfälle, für die Wartung oder für andere<br />
vom Hersteller spezifizierte zeitweilige Aufgaben vorhanden<br />
sein oder angebracht werden können. Diese Steuereinrichtungen<br />
müssen während ihrer Benutzung mit dem<br />
Flurförderzeug verbunden sein, d. h. eine drahtlose Fernsteuerung<br />
ist nicht zulässig. Die Stellteile der Steuereinrichtungen<br />
müssen ohne Selbsthalt ausgeführt und so gestaltet<br />
sein, dass sie nur ein beabsichtigtes manuelles Betätigen<br />
zu lassen (Abb. 4).<br />
Abb. 4: Steuerung des fahrerlosen Flurförderzeuges mit Handsteuergerät<br />
bei der Störungsbeseitigung<br />
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
Mitgängerbetrieb<br />
Nicht bei allen fahrerlosen Flurförderzeugen erfolgt die<br />
Lastübergabe automa tisch. Fahrerlose Flurförderzeuge, bei<br />
de nen die Lastaufnahme und/oder -abgabe manuell<br />
<strong>durch</strong>geführt wird, be sitzen hierfür üblicherweise eine<br />
Lenkdeichsel. Bei solchen Flurförderzeugen müssen alle<br />
au tomatischen Funktionen angehalten werden, wenn die<br />
Deichsel in die manuelle Bedienposition bewegt wird.<br />
Nach Beendigung der manuellen Lastübergabe wird die<br />
Deichsel losgelassen und schwenkt nach oben. Die Rückkehr<br />
der Deichsel in diese Stellung darf nicht selbsttätig<br />
den Automatikbetrieb anwählen. Des Weiteren darf der<br />
Automatikbetrieb nur möglich sein, wenn sich die Deichsel<br />
innerhalb der Außenkontur des Flurförderzeuges befindet.<br />
Sicherheitsabstände<br />
Fahrerlose Flurförderzeuge fahren meistens im allgemeinen<br />
Verkehrsbereich, d. h. in einem Bereich, der nicht ausschließlich<br />
dem automatisierten Verkehr vorbehalten ist.<br />
Beim Betrieb der Flurförderzeuge im allgemeinen Verkehrsbereich<br />
muss ein Mindestsicherheitsabstand von<br />
0,5 m Breite und 2,1 m Höhe auf beiden Seiten vorhanden<br />
sein. Dieser Abstand ist zwischen den festen Teilen des<br />
Flurförderzeuges, der Last und eventuell gezogenen Anhängern<br />
sowie den angrenzenden festen Teilen entlang<br />
des Verkehrs weges zu messen.<br />
Nach DIN EN 1525 ist es auch zulässig, dass der Mindes tabstand<br />
von 0,5 m Breite und 2,1 m Höhe nur auf einer<br />
Seite besteht. Voraussetzung ist, dass das fahrerlose Flurförderzeug<br />
auf der anderen Seite entlang eines kontinuierlichen<br />
festen geschlossenen Ge bildes (z. B. einer Wand)<br />
fährt, bei dem in keiner Position der Abstand zum Flurförderzeug<br />
0,1 m überschreitet. Auch bei fahrerlosen Flurförderzeugen,<br />
bei denen das Personenerkennungssystem die<br />
volle Höhe von Flurförderzeug und Last absichert, könnte<br />
gegebenenfalls von den ge nannten Sicherheitsabständen<br />
abgewichen werden.<br />
Da Bereiche mit Sicherheitsabständen von weniger als<br />
0,5 m eine Gefahr für Personen darstellen können, sind<br />
sie und der Zugang zu ihnen, vorzugsweise <strong>durch</strong> die Verwen<br />
dung von Bodenmarkierungen, als Gefahrbereiche zu<br />
kennzeichnen. Bevor das fahrerlose Flurförderzeug in diese<br />
Bereiche einfährt, muss die Geschwindigkeit selbsttätig<br />
reduziert und ein akustisches Warnsignal gegeben werden.<br />
Lastübergabe<br />
An Lastübergabestellen kann im Allgemeinen der geforderte<br />
Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden. In<br />
jedem Fall muss aber vermieden werden, dass bei der<br />
Lastübergabe Gefährdungen für Personen entstehen.<br />
17
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
Lastaufnahme- und Lastabsetz-Stationen müssen so ausgebildet<br />
sein, dass Personen nicht <strong>durch</strong> die Bewegungen<br />
des fahrerlosen Flurförderzeuges und/oder seiner Ladung<br />
verletzt werden können. Wenn vom Hersteller keine Möglichkeit<br />
vorgesehen wurde, dass eine eingeschlossene Person<br />
das fahrerlose Flurförderzeug anhalten kann, muss ein<br />
Fluchtweg von mindestens 0,5 m Breite und 2,1 m Höhe<br />
vorhanden sein.<br />
Um Gefährdungen <strong>durch</strong> Quetschen und Scheren bei der<br />
Lastübergabe zu vermeiden, sollte diese im Idealfall in einem<br />
abgeschlossenen Bereich erfolgen, zu dem Personen<br />
keinen Zutritt haben (Abb. 5). Die Zufahrt, <strong>durch</strong> die das<br />
fahrerlose Flurförderzeug in diesen Bereich einfährt, ist<br />
gegen den Zutritt von Personen abzusichern, z. B. mit<br />
Lichtschranken oder Schaltmatten. Für die Zeitdauer der<br />
Ein- bzw. Ausfahrt müssen diese Sicherheitseinrichtungen<br />
abgeschaltet bzw. ihre Signalgabe unterdrückt werden<br />
(„Muting“).<br />
Abb. 5: Anfahrt zur Lastübergabe im abgeschlossenen Bereich (s. auch Skizze<br />
Abb. 6)<br />
Die Durchfahrtsöffnung ist so zu bemessen, dass rechts<br />
und links neben dem Flurförderzeug ein Sicherheitsabstand<br />
von jeweils mindestens 0,5 m vorhanden ist, um<br />
einer Quetschung von Personen entgegenzuwirken. Um<br />
zu verhindern, dass Personen neben dem fahrerlosen Flurförderzeug<br />
hergehen und in den ab geschlossenen Bereich<br />
eindringen, sind in der Regel im Bereich der Durchfahrt<br />
beidseitig bis an das Flurförderzeug heranreichende Pendelklappen<br />
zu installieren. Diese Pendelklappen gestatten<br />
nur dem fahrerlosen Flurförderzeug freie Durchfahrt. Bei<br />
ihrer Bewegung wird ein Positionsschalter be tätigt, wo<strong>durch</strong><br />
ein Alarm ausgelöst oder das Flurförderzeug automatisch<br />
stillgesetzt wird (Abb. 5 und 6). Der Alarm darf<br />
nur von einer Aufsichtsperson über einen Schlüsselschalter<br />
zurückgesetzt werden. Diese muss sich zuvor davon<br />
überzeugt haben, dass sich keine Person mehr in dem abgeschlossenen<br />
Bereich befindet. Wenn das Flurförderzeug<br />
stillgesetzt wurde, darf erst nach manuellem Betätigen ei-<br />
18<br />
nes an ihm angebrachten Frei gabetasters der Automatikbetrieb<br />
fortgesetzt werden.<br />
Abb. 6: Lastübergabe im abgeschlossenen Bereich<br />
Falls die Lastübergabe nicht in einem abgeschlossenen Bereich<br />
stattfindet, so muss an der Lastübergabestelle immer<br />
mit der Anwesenheit von Personen gerechnet werden.<br />
Quetsch- und Scherstellen müssen hier <strong>durch</strong> technische<br />
Maßnahmen ab gesichert werden. Zur Vermeidung<br />
der Gefährdung von Personen können die nachfolgend<br />
aufgeführten Maßnahmen in Betracht gezogen werden.<br />
Die Lastaufnahme bei fahrerlosen Flurförderzeugen, die<br />
einen eingebauten Hubtisch besitzen, kann <strong>durch</strong> Unterfahren<br />
der Last erfolgen. Um auf mögliche Quetschgefahren<br />
für Füße oder Hände beim Absetzen der Last auf<br />
die Lastübergabestation hinzuweisen, kann an dieser ein<br />
abweisend und vorwarnend wirkender PVC-Kragen an der<br />
Oberseite angebracht werden.<br />
Eine weitere Möglichkeit der Lastübergabe besteht darin,<br />
dass die Lastübergabestation mit Hubtisch und Teleskopgabeln<br />
ausgerüstet ist. Hier werden in den Gabelspitzen<br />
Lichttaster angebracht, die beim Ausfahren der Teleskopgabeln<br />
das Anstoßen von Personen verhindern. Außerdem<br />
bieten die Lichttaster einen Objektschutz für den Fall, dass<br />
das Lastaufnahmemittel des fahrerlosen Flurförderzeuges<br />
bereits besetzt sein sollte.<br />
Mit den Gabeln eines fahrerlosen Flurförderzeuges kann<br />
ebenfalls eine Lastübergabe erfolgen. Hierbei fährt das<br />
fahrerlose Flurförderzeug rückwärts, d. h. in Gabelrichtung,<br />
mit reduzierter Geschwin digkeit an die Lastübergabestelle<br />
heran, wobei die Rückwärtsfahrt ggf. optisch<br />
und/oder akustisch angezeigt wird. Die Gabelspitzen sind<br />
mit Bumpern verse hen, die dem <strong>Personenschutz</strong> dienen.<br />
Weiterhin sind in den Gabelspitzen Lichttaster angebracht,<br />
die Gegenstände er kennen und auch überprüfen<br />
können, ob ein Palettenplatz frei oder besetzt ist (siehe<br />
Abb. 7). Zur Sicherung der Quetsch- und Scherstelle, die
ei der selbständigen Lastaufnahme zwischen Gabelträgerplatte<br />
und Palette bzw. Last entsteht, ist an der Gabelträgerplatte<br />
eine Schaltleiste erforderlich, die bei ihrer<br />
Betätigung das fahrerlose Flurförderzeug stillsetzt.<br />
Abb. 7: Sicherheitseinrichtungen an einem mit Last gabel ausgestatteten<br />
fahrerlosen Flurförderzeug<br />
Bei Lastübergaben auf Rollenbahnen ist das Lastaufnahme<br />
mittel des fahrerlosen Flurförderzeuges als angetriebene<br />
Rollenbahn ausgebildet und besitzt keine Hubeinrichtung.<br />
An der Einfahrt zur Lastübergabe stelle sind hier<br />
Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
Stehverhinderer anzubringen, die im Zusammenwirken<br />
mit dem Bumper am fahrerlosen Flurförderzeug dem <strong>Personenschutz</strong><br />
dienen (siehe Abb. 1 S. 14).<br />
Das Hauptaugenmerk bei den Lastübergabestellen gilt<br />
den Quetsch- und Scher stellen. Insofern stellen die vorgenannten<br />
Sicherungsmaßnahmen nur ein mögliches<br />
Grundgerüst dar, das gegebenenfalls erweitert bzw.<br />
abgeändert werden muss.<br />
Generell müssen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />
in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von den örtlichen<br />
und betrieblichen Gegebenheiten sowie der Art und<br />
Größe der Lasten und Flurförderzeuge festgelegt werden.<br />
Auch die Frage, ob der Einsatz von bereichssichernden Einrichtungen<br />
wie z. B. Schaltmatten oder stationär angebrachten<br />
Laserscannern im Bereich der Lastübergabestelle<br />
sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.<br />
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Redaktion: Annette Lill<br />
Bestell-Nr.: SP 04<br />
2. Auflage 2009, Stand Juli 2009<br />
unveränderter Nachdruck 10/2010<br />
Bildnachweis: BGHW, egemin GmbH 28329 Bremen<br />
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