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Personenschutz durch Erkennungssysteme

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Spezial<br />

BGHW<br />

Einsatz von Flurförderzeugen<br />

<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> <strong>Erkennungssysteme</strong>


Einsatz von Flurförderzeugen<br />

<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> <strong>Erkennungssysteme</strong>


Inhalt<br />

<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner ................................................................................................................................................................. 5<br />

Funktionsprinzip ................................................................................................................................................................................................ 5<br />

Verwendungsgrenzen ...................................................................................................................................................................................... 5<br />

Schutzfunktion ................................................................................................................................................................................................... 6<br />

Baumusterprüfung ........................................................................................................................................................................................... 7<br />

<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen .................................................................................................... 8<br />

Rechtliche Grundlagen .................................................................................................................................................................................... 8<br />

Systeme zum <strong>Personenschutz</strong> ....................................................................................................................................................................... 9<br />

Bauliche Maßnahmen ................................................................................................................................................................................ 9<br />

Warnanlagen ................................................................................................................................................................................................. 9<br />

Sensoren am Flurförderzeug ..................................................................................................................................................................10<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung ...............................................................................................................................................................11<br />

Sicherheitsniveau des <strong>Personenschutz</strong>systems ....................................................................................................................................11<br />

Weitere sicherheitstechnische Anforderungen ....................................................................................................................................12<br />

Öffnungen im Regal ..................................................................................................................................................................................12<br />

Betreten von Schmalgängen und Einfahren in die Schmalgänge ............................................................................................12<br />

Quergänge ....................................................................................................................................................................................................12<br />

Abstandhaltung .........................................................................................................................................................................................12<br />

Kennzeichnung ...........................................................................................................................................................................................12<br />

Nebenarbeiten ............................................................................................................................................................................................13<br />

Gangendsicherung ....................................................................................................................................................................................13<br />

Notausgänge ...............................................................................................................................................................................................13<br />

Betriebsanweisung ....................................................................................................................................................................................13<br />

Prüfung ..........................................................................................................................................................................................................13<br />

Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen ....................................................................................................................................................14<br />

Sicherheitstechnische Regelungen............................................................................................................................................................14<br />

Personenerkennungssysteme .....................................................................................................................................................................14<br />

Bumper ..........................................................................................................................................................................................................15<br />

Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme ..............................................................................................................15<br />

Bremssystem .....................................................................................................................................................................................................15<br />

Führungssystem ...............................................................................................................................................................................................15<br />

Warneinrichtungen .........................................................................................................................................................................................16<br />

Not-Aus-Einrichtungen ..................................................................................................................................................................................16<br />

Automatische Batterieladung .....................................................................................................................................................................16<br />

Standsicherheit ................................................................................................................................................................................................16<br />

Betrieb mit Anhängern ..................................................................................................................................................................................17<br />

Betrieb <strong>durch</strong> Fahrer .......................................................................................................................................................................................17<br />

Steuereinrichtungen für Notfälle und zur Instandhaltung ..............................................................................................................17<br />

Mitgängerbetrieb ............................................................................................................................................................................................17<br />

Sicherheitsabstände .......................................................................................................................................................................................17<br />

Lastübergabe .....................................................................................................................................................................................................17<br />

Die in dieser Broschüre enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht<br />

aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten<br />

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.


<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />

Laserscanner finden sowohl stationär zur Absicherung von<br />

Gefahrbereichen an Maschinen (Bereichsabsicherung) als<br />

auch zur Absicherung der Fahrbewegung mobiler<br />

Geräte Verwendung. Der stationäre Einsatz umfasst unter<br />

anderem die Absicherung von (Schweiß)robotern, Pressen,<br />

Rohrbiege- und Etikettiermaschinen. Mobile Geräte, die<br />

mit Laser scannern ab gesichert werden, sind z. B. fahrerlose<br />

Flurförderzeuge, Verschiebewagen in Stetigförderanlagen<br />

und Flurförderzeuge in Schmalgängen.<br />

Funktionsprinzip<br />

Laserscanner sind aktive optische Sensoren, die ihre Umgebung<br />

mit Infrarotlicht ab tas ten. Die heute zum <strong>Personenschutz</strong><br />

eingesetzten Laserscanner arbeiten in der<br />

Regel nach dem Prinzip der Lichtlaufzeitmessung. Bei der<br />

<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />

Anstelle von taktilen Schutzeinrichtungen wie Schaltmatten, Schaltleisten und Bumpern oder Zugangssicherungen<br />

zu Gefahrbereichen werden heute oftmals Laserscanner zum <strong>Personenschutz</strong> eingesetzt.<br />

Dabei sind bestimmte Sachverhalte zu beachten, auf die in diesem Beitrag näher eingegangen wird.<br />

Abb. 1: Laserscanner als Personenerkennungssystem an einem<br />

fahrerlosen Flurförderzeug<br />

Lichtlaufzeitmessung werden Lichtimpulse ausge sendet.<br />

Gleichzeitig mit dem Aussenden der Lichtimpulse wird ein<br />

Zähler als elektronische Stoppuhr ge startet. Trifft das ausgesandte<br />

Laserlicht auf ein Objekt, z. B. eine Person oder<br />

ein Hindernis, so wird es remittiert (d. h. ungerichtet reflektiert)<br />

und von einem im Scan ner integrierten Empfänger<br />

registriert. Aus der zwi schen dem Aussenden des Laserstrahles<br />

und dem Empfangen des remittierten<br />

Laserlichtes verstrichenen Zeit errechnet der Scanner<br />

seine Entfernung zu diesem Ob jekt.<br />

Des Weiteren werden die Lichtim pulse von einem rotierenden<br />

Spiegel abgelenkt, wo<strong>durch</strong> sich eine überwachte<br />

Schutzfläche ergibt. Aus der Winkel stellung des Spiegels<br />

ergibt sich die Richtung, in der sich das erkannte Objekt<br />

befindet. Aus den Daten „Entfernung des Objektes“ und<br />

„Winkelstellung des Spiegels“ wird dann die genaue<br />

Position des Objektes ermittelt.<br />

Verwendungsgrenzen<br />

Der Einsatzbereich von Laserscannern ist in der Regel<br />

auf ge schlossene Räume beschränkt. Beim stationären<br />

Einsatz muss darauf geachtet werden, dass sich keine Hindernisse,<br />

z. B. Säulen, im Überwachungsbereich des Scanners<br />

befinden, da diese das Sichtfeld des Scanners stören<br />

würden, was un überwachte Bereiche zur Folge hätte.<br />

Sollten sich dennoch derartige Hindernisse im Überwachungsbereich<br />

befinden, muss beurteilt werden, ob in den<br />

nicht überwachten Bereichen weitere technische Maßnahmen<br />

zum <strong>Personenschutz</strong> erforderlich sind.<br />

Luftverunreinigungen wie Stäube, Nebel und Dämpfe<br />

müssen vermieden werden, da sie vom Scanner er kannt<br />

werden und zu Fehlabschaltungen führen können. Des<br />

Weiteren sollten sich keine reflektierenden Gegenstände<br />

wie z. B. Retroreflektoren in der Scan ebene be finden, da<br />

diese die Mess ergebnisse verfälschen können.<br />

Der mobile Einsatz von Laserscannern ist auf elektromotorisch<br />

angetriebene Geräte beschränkt. Verbrennungsmotorisch<br />

angetriebene Geräte könnten die<br />

Funktionsfähigkeit der Scanner beeinträchtigen.<br />

5


<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />

Schutzfunktion<br />

Die Überwachungsbereiche von Laserscannern können<br />

unter Berücksichtigung der jeweiligen Messfehler bzw. Toleranzen<br />

exakt dem Gefahrbereich einer Ma schine bzw.<br />

eines fahrbaren Gerätes angepasst werden. Im Randbereich<br />

der Schutzfelder kann es jedoch aufgrund von Messfehlern<br />

möglich sein, dass Personen nicht unter allen zugrunde<br />

gelegten Bedingungen sicher erkannt werden.<br />

Hier sind die vom Hersteller vorgegebenen Schutzfeldzuschläge<br />

oder andere zusätzliche Maßnahmen erforderlich,<br />

die im Einzelfall festzulegen sind.<br />

Die Eingabe der Schutzfelder kann auf numerischem oder<br />

graphischem Wege erfolgen. Auch das Einlernen des zu<br />

überwachenden Bereiches im so genannten „Teach-in-Modus“<br />

ist möglich. Bei Änderungen des Gefahrbereiches<br />

können die Scanner <strong>durch</strong> Umprogrammieren des Schutzfeldes<br />

leicht an die neuen Situationen angepasst werden.<br />

Die erforderlichen Abmessungen des Schutzfeldes bei stationären<br />

Maschinen sind unter anderem unter Berücksichtigung<br />

der Ansprechzeit des Sensorsys tems, der<br />

Nachlaufzeit der Maschine und der Annäherungsgeschwindigkeit<br />

des Körpers oder von Körperteilen an die<br />

Gefahrstelle festzulegen. Die Grundlagen für diese Ermittlung<br />

enthält DIN EN 999 „Sicherheit von Maschinen; Anordnung<br />

von Schutz ein richtungen im Hinblick auf Annäherungs<br />

ge schwin digkeiten von Kör perteilen“.<br />

Bei der Ermittlung des erforderlichen Schutzfeldes im mobilen<br />

Anwendungsbereich geht man von stillstehenden<br />

Personen aus, d. h. das wesentliche Merkmal ist die Fahrgeschwindigkeit<br />

bzw. der daraus resultierende Anhalteweg<br />

des mobilen Gerätes. Des Weiteren sind Zuschläge<br />

zur Schutzfeldlänge erforderlich, die sich aus den Messfehlern<br />

der Scanner, einem möglichen Bremsenverschleiß<br />

sowie einer eventuell fehlenden Fußfreiheit des abzusichernden<br />

mobilen Gerätes ergeben. Das maximal<br />

mögliche Schutzfeld beträgt derzeit 7 Meter.<br />

Abb. 2: Funktionsprinzip von Laserscannern mit Lichtlaufzeitmessung:<br />

Gelb = ausgesandter Lichtimpuls<br />

Rot = reflektierter Lichtimpuls<br />

6<br />

Schutzfeldern können so genannte Warn felder vorgelagert<br />

werden. Bei Eindringen eines Objektes in das Warn-<br />

bzw. Schutzfeld werden üblicherweise abgestufte Sicherheitsreaktionen<br />

ausgeführt. So kann z. B. bei stationären<br />

Ma schinen ein Warnsignal ausgelöst werden, sofern sich<br />

eine Person dem Gefahrbereich nähert und sich in das<br />

Warnfeld begibt. Die vom Scanner abgesicherte Maschine<br />

läuft dabei zunächst weiter. Erst wenn die Person in den<br />

<strong>durch</strong> den Scanner abgesicherten Gefahrbereich der<br />

Ma schine eintritt (Eindringen in das Schutzfeld des<br />

Scanners) erfolgt die Stillsetzung der gesamten Maschine<br />

oder der gefahrbringenden Bewegung der Maschine.<br />

Durch die vorgeschaltete Warn funktion kann somit ein<br />

kontinuierlicherer Betrieb der Maschine erreicht werden.<br />

Bei mobilen Geräten kann zunächst die Fahrgeschwindigkeit<br />

reduziert werden, sobald sich eine Person im Warnfeld<br />

befindet. Eine Abbremsung bis zum Stillstand erfolgt erst<br />

dann, wenn sich die Person nicht aus dem Warnfeld begibt<br />

und somit <strong>durch</strong> die Weiterfahrt des Gerätes in das vom<br />

Scanner abgesicherte Schutzfeld gelangt.<br />

Zum <strong>Personenschutz</strong> darf nur das Schutzfeld verwendet<br />

werden, da lediglich in diesem die zugrunde gelegten<br />

Prüfkörper, die für menschliche Körperteile repräsentativ<br />

sind, mit der erforderlichen Sicherheit erkannt werden. Allerdings<br />

bieten moderne Scanner die Möglichkeit,<br />

zwischen verschiedenen Schutzfeldern umzuschalten.<br />

Durch diese Funktion können z. B. zwei Einlegestationen<br />

an Bearbeitungszent ren oder mehrere Arbeitsbereiche<br />

eines stationären Roboters mit einem einzigen Scanner<br />

abgesichert werden. Bei mobilen Geräten kann zwischen<br />

unterschiedlichen, an die jeweilige Fahrgeschwindigkeit<br />

an gepassten Schutz feldern in Ab hängig keit von der<br />

aktuellen Fahrgeschwindigkeit umgeschaltet werden.


Auch das Um schalten zwischen verschiedenen Schutzfeldern<br />

für Geradeaus- bzw. Kurvenfahrt ist möglich.<br />

Bei mobilen Geräten, die sowohl vorwärts als auch<br />

rückwärts fahren, wird üblicherweise ein Scanner in<br />

jeder Fahrt richtung angebracht. Zur Absicherung des<br />

mobilen Gerätes sollte jeweils nur der Scanner der<br />

aktuellen Fahrtrichtung aktiv geschaltet werden.<br />

Bliebe auch der Scanner in der entgegengesetzten<br />

Fahrt richtung aktiv, könnte dies zu Fehlabschaltungen<br />

<strong>durch</strong> Erkennen des vom mobilen Gerät aufgewirbelten<br />

Staubes führen.<br />

Abhängig von der jeweiligen Gefährdung können die<br />

Scanner mit oder ohne Wiederanlaufsperre eingesetzt<br />

werden. Ob die Wiederanlaufsperre verwendet werden<br />

muss, d. h. ob ein manueller Quittierbefehl zum Weiterbetrieb<br />

der Maschine bzw. des mobilen Gerätes erforderlich<br />

ist, ist dabei <strong>durch</strong> eine Gefahrenanalyse zu ermitteln<br />

oder den einschlägigen Vorschriften zu entnehmen.<br />

Abb. 4: Laserscanner an einem Regalflurförderzeug zur Absicherung im<br />

Schmalgang: Halten sich Personen im Schutzfeld auf, wird Alarm ausgelöst<br />

und das Gerät bis zum Stillstand abgebremst<br />

<strong>Personenschutz</strong> <strong>durch</strong> Laserscanner<br />

Baumusterprüfung<br />

Laserscanner zählen zu den Schutzeinrichtungen zur<br />

Personendetektion im Sinne von Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie.<br />

Da für Laserscanner derzeit noch keine<br />

harmonisierte europäische Norm mit Vermutungswirkung<br />

existiert, muss für diese Geräte, bevor sie in Verkehr gebracht<br />

werden, eine EG-Baumuster prüfung <strong>durch</strong> geführt<br />

worden sein. Als Alternative zur EG-Baumusterprüfung<br />

kann der Hersteller das in Anhang X der EG-Maschinenrichtlinie<br />

beschriebene Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung<br />

<strong>durch</strong>führen. Die derzeit zum <strong>Personenschutz</strong><br />

erhält lichen Laserscanner mit EG-Baumusterprüfung<br />

ent sprechen Kategorie 3 (Einfehlersicherheit) nach<br />

der DIN EN 954-1 „Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene<br />

Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“<br />

bzw. Performance Level d nach DIN EN ISO<br />

13849-1 „Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene<br />

Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“.<br />

Abb. 5: Bereichssicherung an einer Presse: Der Pressenbetrieb ist so lange<br />

unterbrochen, wie sich die Person zu Einrichtarbeiten im Schutzfeld aufhält<br />

7


<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />

<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz<br />

von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

In Regalanlagen, die mit Flurförderzeugen bedient werden,<br />

ist oftmals aus Kosten- und Platzgründen in den<br />

Regalgängen kein Sicherheitsabstand von mindestens<br />

0,50 m zwischen dem Flurförderzeug bzw. der zu transportierenden<br />

Last und dem Regal vorhanden. Derartige<br />

Gänge in Regalanlagen werden Schmalgänge genannt.<br />

Die in den Schmalgängen eingesetzten Flurförderzeuge<br />

sind innerhalb des Schmalganges üblicherweise über mechanische<br />

oder induktive Leitlinien zwangsgeführt.<br />

Beim Bedienen eines Flurförderzeuges in den Schmalgängen<br />

konzentriert sich der Fahrer auf den Ein- bzw. Auslagerungsvorgang.<br />

Da die Flurförderzeuge zum Regal hin<br />

keinen Abstand von mindestens 0,50 m aufweisen, bestehen<br />

Gefährdungen für Fußgänger, sofern diese sich gleichzeitig<br />

mit dem Flurförderzeug im Schmalgang aufhalten.<br />

Aus diesem Grund ist der Betrieb von Flurförderzeugen in<br />

Schmalgängen mit dem Einsatz von Flurförderzeugen außerhalb<br />

von Schmalgängen aus sicherheitstechnischer<br />

Sicht nicht vergleichbar.<br />

Beim Betrieb von Flurförderzeugen in derartigen Schmalgängen<br />

muss trotz des nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes<br />

der <strong>Personenschutz</strong> gewährleis tet sein. Die Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Flurförderzeuge“ (BGV D27) enthält<br />

hierzu besondere Bestimmungen für den Betrieb von<br />

Flurförderzeugen in Schmalgängen.<br />

8<br />

Danach muss u. a. dem gleichzeitigen Aufenthalt von<br />

Regal- und Kommissionierstaplern (Regalflurförderzeuge)<br />

und Fußgängern in den Schmalgängen <strong>durch</strong> bauliche<br />

oder technische Maßnahmen entgegengewirkt sein. Auf<br />

diese Maßnahmen kann jedoch verzichtet werden, wenn<br />

die Regalflurförderzeuge so be schaffen sind, dass bei allen<br />

Gerätebewegungen einer Gefährdung von Fußgängern<br />

entgegengewirkt ist. Die Forderung für den <strong>Personenschutz</strong><br />

in Schmalgängen nach der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Flurförderzeuge“ ist für leitliniengeführte Flurförderzeuge<br />

z. B. erfüllt, wenn die für das jeweilige Lagersystem<br />

nach DIN 15185-2 „Lagersysteme mit leitliniengeführten<br />

Flur förderzeugen; <strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz<br />

von Flurförderzeugen in Schmalgängen; Sicherheitstechnische<br />

Anforderungen, Prüfung“ (Ausgabe März 1993)<br />

er forderlichen Maßnahmen <strong>durch</strong>geführt sind. Für nicht<br />

leitliniengeführte Flurförderzeuge können die Maßnahmen<br />

nach DIN 15185-2 sinngemäß <strong>durch</strong>geführt werden.<br />

In Abschnitt 3 der DIN 15185-2 sind mögliche Maßnahmen<br />

zum <strong>Personenschutz</strong> aufgeführt. Abschnitt 5 der<br />

Norm enthält vier Tabellen, in denen für sechs verschiedene<br />

Lagersysteme die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

aufgeführt sind. Ein ausreichender <strong>Personenschutz</strong> ist nur<br />

gegeben, wenn alle für ein bestimmtes Lagersystem in einer<br />

Spalte angegebenen Maßnahmen <strong>durch</strong>geführt sind.<br />

Abb. 1: Absicherung am Zugang des<br />

Schmalganges: Im Schmalgang darf<br />

sich nur ein Objekt (Regalflurförderzeug<br />

oder Fußgänger) aufhalten. Daher<br />

ist hier keine für Flurförderzeuge<br />

und Fußgänger getrennte Anzeige<br />

der Betriebsart erforderlich


Systeme zum <strong>Personenschutz</strong><br />

Die in der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“<br />

geforderten bzw. in DIN 15185-2 aufgeführten <strong>Personenschutz</strong>systeme<br />

können im Wesentlichen wie folgt zusammengefasst<br />

werden:<br />

• bauliche Maßnahmen<br />

• technische Maßnahmen an den Zugängen der<br />

Schmalgänge (Warnanlagen)<br />

• technische Maßnahmen am Flurförderzeug (Sensoren)<br />

In Lagersystemen, in denen sich systembedingt Fußgänger<br />

und Regalflurförderzeuge gleichzeitig im selben<br />

Schmalgang aufhalten dürfen, ist ein <strong>Personenschutz</strong> in<br />

der Regel nur mit Sensoren am Flurförderzeug möglich.<br />

Bauliche Maßnahmen und Warnanlagen sind in diesem<br />

Fall im Allgemeinen nicht geeignet.<br />

Bauliche Maßnahmen<br />

Durch bauliche Maßnahmen können Lagersysteme, in<br />

de nen systembedingt nur mit Regalflurförderzeugen gearbeitet<br />

wird und in denen sich – außer zu Neben arbei ten –<br />

bestimmungsgemäß keine Fußgänger aufhalten, vom<br />

allgemeinen Verkehrsbereich abgetrennt werden. Durch<br />

die baulichen Maßnahmen soll erreicht wer den, dass sich<br />

nur Regalflurförderzeuge mit ihren Fahrern im Lagerbereich<br />

befinden und der Zutritt zum Ar beits bereich der<br />

Flurförderzeuge für Unbefugte ge sperrt ist.<br />

Als bauliche Maßnahmen kommen Einrichtungen wie<br />

z. B. Mauern, Zäune, Türen und Lastübergabestellen in Betracht.<br />

Die Mauern, Zäune und Türen sind dabei üblicherweise<br />

mindestens 2 m hoch. Lastübergabestellen sind so<br />

zu gestalten, dass sie von Personen weder unterschritten<br />

noch überstiegen werden können. Weitere Informationen<br />

enthält die Broschüre „Fördertechnik in Hochregallägern –<br />

Sicherheitsmaßnahmen an Zugängen und Übergabestellen“<br />

(FA 06/SP 06). Türen, die als Zugänge zum Lagerbereich<br />

dienen, sollten selbsttätig schließen. Sie dürfen<br />

außerdem von außen nur mit einem besonderen Schlüssel,<br />

der mit dem Schlüssel des Regalflurförderzeuges<br />

<strong>durch</strong> einen verschweißten Ring verbunden ist, zu öffnen<br />

sein. Hier<strong>durch</strong> wird die Zugangsmöglichkeit auf einen befugten<br />

Personenkreis (Fahrer der Regalflurförderzeuge)<br />

be schränkt und verhindert, dass der Schlüssel im Türschloss<br />

vom Fahrer des Flurförderzeuges stecken ge lassen<br />

wird. Zusätzlich ist die Zeit, in der die Türen geöffnet sind,<br />

<strong>durch</strong> eine Alarmanlage zu überwachen, die Alarm auslöst,<br />

wenn die Tür länger offen steht, als es für den Durchgang<br />

einer Person notwendig ist. Eine Alarmrücksetzung<br />

(Quittierung) darf nur von einer Aufsichtsperson über<br />

einen Schlüsselschalter vorgenommen werden, nachdem<br />

sich diese davon überzeugt hat, dass sich keine Fußgänger<br />

in dem baulich abgeschlossenen Bereich aufhalten.<br />

Warnanlagen<br />

Allgemeines<br />

Warnanlagen, die an den Zugängen der Schmalgänge<br />

angebracht werden, müssen in der Regel Fußgänger von<br />

Regalflurförderzeugen unterscheiden können. Sie bestehen<br />

üblicherweise aus Lichtschrankensystemen, die am<br />

<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />

Zugang jedes Schmalganges installiert sein müssen. Um<br />

ein Umgehen der Schutzeinrichtung auf einfache Weise<br />

<strong>durch</strong> Unterkriechen bzw. Übersteigen eines Lichtstrahles<br />

zu verhindern, muss mindestens je ein Lichtstrahl in<br />

400 mm und 900 mm Höhe über Boden vorhanden sein.<br />

Befinden sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge gleichzeitig<br />

in einem Schmalgang, so muss von der Warnanlage<br />

automatisch ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst<br />

werden. Der optische Alarm muss am Zugang des jewei<br />

ligen Schmalganges angezeigt werden, während der<br />

akus tische Alarm im gesamten Lagerbereich zu hören sein<br />

muss. Er muss sowohl von den Fußgängern als auch von<br />

den Fahrern der Regalflurförderzeuge wahrgenommen<br />

werden können. Bei Alarm haben die Fahrer der Flurförderzeuge<br />

ihre Geräte unverzüglich zum Stillstand zu bringen.<br />

Je nach Ausstattung der Anlage kann es auch möglich<br />

sein, die Flurförderzeuge automatisch bis zum Stillstand<br />

abzubremsen, z. B. <strong>durch</strong> Beeinflussung über die<br />

induktive Leitlinie. Hierbei ist allerdings zu beachten,<br />

dass die induktive Leitlinie nicht vollständig abgeschaltet<br />

werden darf, da in jedem Fall die Zwangsführung des<br />

Regalflurförderzeuges im Schmalgang erhalten bleiben<br />

muss.<br />

Eine Alarmrücksetzung (Quittierung) darf nur von einer<br />

Aufsichtsperson über einen Schlüsselschalter vorgenommen<br />

werden, nachdem sich diese davon überzeugt hat,<br />

dass sich keine Fußgänger zusammen mit dem Regalflurförderzeug<br />

im Schmalgang aufhalten. Das bedeutet, dass<br />

die Quittierschalter zugangsseitig am Schmalgang mit<br />

Einsichtmöglichkeit in den Schmalgang angebracht sein<br />

müssen. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass der<br />

Schlüssel zur Alarmrücksetzung nicht stecken bleibt,<br />

sondern von der Aufsichtsperson verwahrt wird.<br />

Kommissionierung nur mit Regalflurförderzeugen<br />

Bei einer Kommissionierung nur mit Regalflurförderzeugen<br />

befinden sich systembedingt keine Fußgänger in<br />

den Schmalgängen. Der Alarm in einem derartigen Lagersystem<br />

muss <strong>durch</strong> die Lichtschrankensysteme an den Zufahrten<br />

der Schmalgänge immer ausgelöst werden, wenn<br />

ein Fußgänger (unbefugterweise) in einen Schmalgang<br />

eintritt.<br />

Abb. 2: Warnanlage am Zugang eines Schmalganges<br />

9


<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />

Kommissionierung abwechselnd<br />

<strong>durch</strong> Fußgänger und Regalflurförderzeuge<br />

Eine Kommissionierung abwechselnd <strong>durch</strong> Fußgänger<br />

und Regalflurförderzeuge kann entweder <strong>durch</strong> zeitversetzte<br />

Regalbedienung oder <strong>durch</strong> Regalbedienung nach<br />

dem Prinzip des ersten Zugriffs geregelt werden. In einem<br />

Lager, in dem eine abwechselnde Kommissionierung<br />

<strong>durch</strong> Fußgänger und Regalflurförderzeuge erfolgt, muss<br />

im Allgemeinen an den Lichtschrankensystemen der Zugänge<br />

und Zufahrten zwischen der Betriebsart „Fußgängerberechtigung“<br />

und „Betrieb mit Flurförderzeugen“ umgeschaltet<br />

werden. Hierbei ist zu beachten, dass die<br />

Umschaltung nur erfolgen darf, wenn sich keine Flurförderzeuge<br />

und keine Fußgänger im Schmalgang befinden.<br />

Die jeweilige Betriebsart muss an allen Zugängen bzw.<br />

Zufahrten zu den Schmalgängen für Fußgänger und Flurförderzeuge<br />

getrennt angezeigt werden. Dies kann z. B.<br />

<strong>durch</strong> jeweils eine rot/grüne Ampel für Fußgänger und für<br />

Flurförderzeuge erfolgen. Ebenso ist eine rote Signalleuchte<br />

jeweils für Fußgänger und Flurförderzeuge, <strong>durch</strong> die<br />

Zutrittsverbote bzw. Einfahrverbote angezeigt werden,<br />

zulässig.<br />

Bei einem Lagersystem mit zeitversetzter Regalbedienung<br />

muss die Betriebsart von einer Aufsichtsperson ma nuell<br />

umgeschaltet werden. Die Umschaltung darf da bei nur<br />

über einen Schlüsselschalter möglich sein. Die ser muss so<br />

angeordnet sein, dass die Aufsichtsper son Einsicht in den<br />

Schmalgang hat, damit sie sich da von überzeugen kann,<br />

dass sich weder Regalflurför der zeuge noch Fußgänger in<br />

dem Schmalgang aufhalten.<br />

Abb. 3: Lichtschranken in 400 mm und 900 mm über Boden und Schlüsselschalter<br />

(s. Pfeil) zur Alarmrückstellung<br />

10<br />

Bei einem Lagersystem mit einer Regalbedienung <strong>durch</strong><br />

Fußgänger und Regalflurförderzeuge nach dem Prinzip<br />

des ersten Zugriffs wird die Betriebsart automatisch umgeschaltet.<br />

Die automatische Umschaltung der Betriebsart<br />

erfordert prinzipiell eine getrennte Zählung von Fußgängern<br />

und Regalflurförderzeugen. Die Zu- und Abgangskontrolle<br />

kann z. B. über die Auswertung zweier<br />

hintereinander angeordneter Lichtschranken (Reihen folge<br />

des Ansprechens) erfolgen.<br />

Sensoren am Flurförderzeug<br />

Eine weitere Möglichkeit zum <strong>Personenschutz</strong> besteht darin,<br />

am Regalflurförderzeug Sensoren, z. B. Laser scanner,<br />

zum Erkennen von Personen anzubringen, die den Fahrbereich<br />

des Flurförderzeuges innerhalb eines ausreichenden<br />

Abstandes überwachen.<br />

Ist in einem Lagersystem der gleichzeitige Aufenthalt von<br />

Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem Schmalgang<br />

verboten, muss dem Fahrer, sobald der Sensor Personen<br />

erkennt, die Gefahren situation selbsttätig optisch<br />

und akustisch angezeigt werden, damit er z. B. <strong>durch</strong><br />

Abbremsen des Flurförderzeuges reagieren kann. Darüber<br />

hinaus muss – sofern die technische Ausrüstung des Flurförderzeuges<br />

dies zulässt – das Flurförderzeug, ohne dass<br />

vom Fahrer ein gegriffen werden muss, automatisch bis<br />

zum Stillstand abgebremst werden. Der Überwachungsbereich<br />

der Sensoren ist so zu wählen, dass das voll beladene<br />

und mit maximaler Geschwindigkeit fahrende<br />

Flurförderzeug zum Stillstand kommt, bevor die Last<br />

oder feste Teile des Flurförderzeuges Personen berühren<br />

können.<br />

Die Sensoren müssen u. a. in der Lage sein, den in Abb. 4<br />

dargestellten Prüfkörper im Schmalgang an beliebiger<br />

Stelle quer zur Fahrtrichtung des Regalflurförderzeuges<br />

zu erkennen, u. a. wenn dieser so aufgestellt ist, dass sich<br />

sein Mittel punkt in 125 mm Abstand vom leeren Regal<br />

befindet.<br />

Bei Lagersystemen mit bestimmungsgemäß gleichzeitigem<br />

Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />

in einem Schmalgang werden höhere Anforderungen<br />

an den Sensor und die Steuerung gestellt. Die Sensoren<br />

müssen ebenfalls den beschriebenen Prüfkörper (s. Abb. 4)<br />

in der geschilderten Weise erkennen können. Darüber hinaus<br />

müssen sie einen Prüfkörper mit einem Durchmesser<br />

von 200 mm und einer Länge von 600 mm erkennen können,<br />

der an einer beliebigen Stelle im Schmalgang senkrecht<br />

zum Fahrweg des Flurförderzeugs liegt.<br />

Kommen Fußgänger in den Gefahrenbereich, so muss<br />

das Regalflurförderzeug unabhängig vom Fahrer bei<br />

maximal zulässiger Beladung, maximaler Geschwindigkeit<br />

und maximal zulässigem Bremsenverschleiß automatisch<br />

bis zum Stillstand abgebremst werden. Das Regalflurförderzeug<br />

muss stillstehen, bevor die Last oder feste<br />

Teile des Flurförderzeuges Personen berühren können. Ist<br />

das <strong>Personenschutz</strong>system verdeckt (z. B. <strong>durch</strong> das abgesenkte<br />

Lastaufnahmemittel), darf in diese Richtung keine<br />

Fahrbewegung mehr möglich sein.


Damit in Sackgassen der Schmalgang bis zum letzten<br />

Palettenplatz bedient werden kann, muss der Fahrer das<br />

<strong>Personenschutz</strong>system mit Hilfe eines besonderen Stellteils<br />

in Totmannschaltung überbrücken können. Bevor<br />

er das tut, muss er sich davon überzeugen, dass sich<br />

zwischen Flurförderzeug und Gangende keine Personen<br />

aufhalten. Wenn das System überbrückt ist, darf das Regalflurförderzeug<br />

maximal mit Kriechgeschwindigkeit<br />

weiterfahren können.<br />

Fährt das Regalflurförderzeug aus dem Schmalgang heraus,<br />

muss das Schutzfeld bis zum vollständigen Verlassen<br />

des Ganges aktiv sein. Das lässt sich beispielsweise <strong>durch</strong><br />

eine automatische Anpassung des Schutzfeldes an die<br />

Fahrgeschwindigkeit des Flurförderzeuges erreichen.<br />

Tritt am <strong>Personenschutz</strong>system ein Fehler auf, ist es zulässig,<br />

das Flurförderzeug aus dem Schmalgang herauszufahren.<br />

Dies darf allerdings nur nach Betätigen eines speziellen<br />

Schlüsselschalters möglich sein und die Geschwindigkeit<br />

muss auf Kriechgeschwindigkeit (≤ 2,5 km/h) begrenzt<br />

sein. Dabei darf nur so lange und so weit gefahren<br />

werden, wie zum Verlassen des Schmalganges notwendig.<br />

Der erneute Einsatz des Flurförderzeuges im Schmalgang<br />

darf nur möglich sein, wenn der Fehler behoben wurde.<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

Für bestimmte Flurförderzeugbauarten ist nach Abschnitt<br />

3.5 der DIN 15185-2 in Lagersystemen, bei denen eine Regalbedienung<br />

ausschließlich <strong>durch</strong> Flurförderzeuge erfolgt,<br />

<strong>Personenschutz</strong> auch dann gewährleistet, wenn die<br />

Fahrgeschwindigkeit des Flurförderzeuges begrenzt ist.<br />

Folgende Fahrgeschwindigkeiten dürfen in diesem Fall im<br />

Schmalgang nicht überschritten werden können:<br />

<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />

• 4 km/h, wenn bei der Einfahrt im Schmalgang selbsttätig<br />

eine optische Warnanlage eingeschaltet wird, welche<br />

bis zum Verlassen des Schmalganges wirksam<br />

bleibt<br />

• 2,5 km/h, wenn keine optische Warnanlage vorhanden<br />

ist<br />

Die Geschwindigkeitsbegrenzung als Maßnahme zum<br />

<strong>Personenschutz</strong> ist nur zulässig beim Einsatz von Flurförderzeugen,<br />

• die keine Einrichtungen zum Ein- und Auslagern<br />

ganzer Ladeeinheiten haben und<br />

• die nur zum Kommissionieren von Hand vorgesehen<br />

sind und<br />

• bei denen der Fahrer/die Bedienperson bauartbedingt<br />

auf höchstens 1,2 m angehoben werden kann und<br />

• bei denen in jeder Stellung des Fahrerplatzes eine<br />

unverdeckte Sicht auf die Fahrbahn in Fahrtrichtung<br />

vorhanden ist.<br />

Sicherheitsniveau des <strong>Personenschutz</strong>systems<br />

<strong>Personenschutz</strong>einrichtungen für Lagersysteme, in denen<br />

sich systembedingt Fußgänger und Regalflurförderzeuge<br />

nicht gleichzeitig aufhalten dürfen, müssen mindestens<br />

dem Sicherheitsniveau „Testung“ (Kategorie 2 nach DIN<br />

EN 954-1 („Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezo-<br />

gene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“))<br />

bzw. Performance Level c nach DIN EN<br />

ISO 13849-1 („Sicherheit von Maschinen; Sicherheits-<br />

bezogene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“)<br />

entsprechen. Maßgaben, nach denen die<br />

Abb. 4: Prüfkörper Abb. 5: Regalflurförderzeug mit Laserscanner (s. Pfeil)<br />

11


<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />

Steuerung von Warnanlagen mit dem oben beschriebenen<br />

Sicherheitsniveau geprüft werden kann, enthalten die<br />

mit Ausgabedatum Oktober 1996 erschienenen „Grundsätze<br />

für die Prüfung von stationären Systemen zum <strong>Personenschutz</strong><br />

in Schmalgängen“. Hinweise zur Reali sierung<br />

von Sensoren am Flurförderzeug geben die „Empfehlungen<br />

für die Prüfung von <strong>Personenschutz</strong> systemen an Flurförderzeugen<br />

für die Regalbedienung in Schmalgängen“.<br />

In Lagersystemen, in denen sich bestimmungsgemäß Fußgänger<br />

und Regalflurförderzeuge gleichzeitig im selben<br />

Schmal gang aufhalten dürfen, müssen die <strong>Personenschutz</strong>einrichtungen<br />

mindestens Kategorie 3 nach DIN EN<br />

954-1 („Sicherheit von Maschinen; Sicherheits bezogene<br />

Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“)<br />

bzw. Performance Level d nach DIN EN ISO 13849-1<br />

(„Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von<br />

Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitlinien“)<br />

entsprechen.<br />

Weitere sicherheitstechnische Anforderungen<br />

Neben der Installation von <strong>Personenschutz</strong>systemen bzw.<br />

der Durchführung von baulichen Maßnahmen sind beim<br />

Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen nach der<br />

Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ weitere<br />

technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.<br />

Diese werden im Folgenden kurz dargestellt.<br />

Öffnungen im Regal<br />

Bei bestimmungsgemäß gleichzeitigem Aufenthalt von<br />

Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem Schmalgang<br />

dürfen bis zu zwei Metern Höhe über Flur keine Öffnungen<br />

im Regal vorhanden sein, in die sich Personen begeben<br />

könnten. Diese Bedingung kann als erfüllt angesehen<br />

werden, wenn keine Öffnungen bestehen, die höher<br />

als 1 m und breiter als 0,4 m sind.<br />

Das hat zur Konsequenz, dass bei Palettenlagerung in den<br />

unteren Ebenen eines Regals kein bestimmungsgemäß<br />

gleichzeitiger Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />

in einem Schmalgang zulässig ist, da nicht<br />

sichergestellt ist, dass die Forderung in jedem Fall erfüllt<br />

wird.<br />

Betreten von Schmalgängen und Einfahren<br />

in die Schmalgänge<br />

Dieser Punkt ist nur relevant für Lagersysteme, in denen<br />

der gleichzeitige Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />

nicht erlaubt ist. In solchen Regalanlagen<br />

dür fen Fußgänger einen Schmalgang nur betreten,<br />

wenn sich darin kein Regalflurförderzeug befindet. Ebenso<br />

darf ein Regalflurförderzeug nicht in einen Schmal gang<br />

einfahren, wenn sich darin Fußgänger aufhalten.<br />

12<br />

Quergänge<br />

In Regalanlagen mit Schmalgängen dürfen keine Quergänge,<br />

die die Schmalgänge kreuzen, vorhanden sein.<br />

Hiervon ausgenommen sind Quergänge, die ausschließlich<br />

als Fluchtwege dienen.<br />

Sofern sich in dem Schmalganglager grundsätzlich Fußgänger<br />

aufhalten dürfen, der gleichzeitige Aufenthalt<br />

von Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem<br />

Schmalgang aber nicht bestimmungsgemäß ist, muss<br />

auch in diesen Quergängen <strong>durch</strong> bauliche oder technische<br />

Maßnahmen einer Gefährdung von Personen beim<br />

Queren der Schmalgänge entgegengewirkt werden. Als<br />

Maßnahmen kommen z. B. Lichtschranken oder Pendelklappen,<br />

die beim Begehen des Querganges Alarm auslösen,<br />

in Betracht.<br />

In einem Schmalganglager mit bestimmungsgemäß<br />

gleichzeitigem Aufenthalt von Fußgängern und Regalflurförderzeugen<br />

in einem Schmalgang muss das Flurförderzeug<br />

automatisch auf Kriechgeschwindigkeit abgebremst<br />

werden, bevor es einen Quergang erreicht.<br />

Der Bremsvorgang muss dabei so rechtzeitig eingeleitet<br />

werden, dass das Flurförderzeug nicht mehr schneller als<br />

Kriechgeschwindigkeit fährt, wenn es den Quergang erreicht.<br />

In den Quergängen ist eine bereichssichernde Maßnahme<br />

(z. B. Schaltmatte) vorzusehen. Wenn sich ein Fußgänger<br />

im Quergang aufhält, muss in den beiden benachbarten<br />

Schmalgängen optischer und akustischer Alarm<br />

ausgelöst oder das Regalflurförderzeug auto matisch bis<br />

zum Stillstand abgebremst werden.<br />

Abstandhaltung<br />

In einem Schmalgang dürfen gleichzeitig mehrere Re gal-<br />

bzw. Kommissionierstapler nur eingesetzt werden, wenn<br />

<strong>durch</strong> selbsttätig wirkende Einrichtungen einem Zusammenstoßen<br />

der Flurförderzeuge entgegengewirkt ist.<br />

Kennzeichnung<br />

In Regalanlagen, in denen sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge<br />

nicht gleichzeitig in einem Schmalgang aufhalten<br />

dürfen, muss an jedem Schmalgang das Zugangsverbot<br />

für Fußgänger <strong>durch</strong> das Sicherheitszeichen „Für<br />

Fußgänger verboten“ nach BGV A8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Arbeitsplatz“ deutlich<br />

gemacht werden. Das Sicherheitszeichen kann <strong>durch</strong> Zusatzkennzeichen<br />

ergänzt werden. So muss an Quergängen,<br />

die ausschließlich als Fluchtweg dienen, zusätzlich zu<br />

dem Sicherheitszeichen „Für Fußgänger verboten“ ein Zusatzzeichen<br />

mit dem Hinweis „ausgenommen als Fluchtweg“<br />

angebracht werden. An Notausgängen muss das Zugangsverbot<br />

von außen sichtbar sein.<br />

Bei bestimmungsgemäß gleichzeitigem Aufenthalt von<br />

Fußgängern und Regalflurförderzeugen in einem Schmalgang<br />

ist jeder Schmalgang mit dem Sicherheitszeichen


„Für Fußgänger verboten“ ergänzt <strong>durch</strong> ein Zusatzkennzeichen<br />

mit dem Hinweis „Frei für Kommissionierer“ zu<br />

versehen. An Notausgängen muss das Zugangsverbot von<br />

außen sichtbar sein.<br />

Frei für<br />

Kommissionierer<br />

Abb. 6: Sicherheitszeichen „Für Fußgänger verboten“<br />

mit Zusatzzeichen „Frei für Kommissionierer"<br />

Nebenarbeiten<br />

Nebenarbeiten sind unvermeidbare Arbeiten, die nicht zur<br />

unmittelbaren Regalbedienung gehören, aber zum ordnungsgemäßen<br />

Betrieb der Regalanlage erforderlich sind.<br />

Zu den Nebenarbeiten zählen z. B. Instandhaltungsarbeiten,<br />

Inventurarbeiten und Kontrolltätigkeiten.<br />

Nebenarbeiten dürfen in Schmalgängen nur <strong>durch</strong>geführt<br />

werden, wenn diese gegen das Einfahren von Regalflurförderzeugen<br />

gesperrt sind und die hierzu verwendete Einrichtung<br />

gegen unbefugtes oder irrtümliches Entfernen<br />

gesichert wurde. Hierfür werden üblicherweise mechanische<br />

Schranken, die die vorgenannten Anforderungen erfüllen,<br />

zusammen mit dem Verbotszeichen „Für Flurförderzeuge<br />

verboten“ nach BGV A8 verwendet. Die Sperrung<br />

eines Schmalganges darf nur von einer vom Unternehmer<br />

beauftragten Person aufgehoben werden, die sich vorher<br />

davon überzeugen muss, dass alle Fußgänger den Schmalgang<br />

verlassen haben.<br />

Abb. 7: Sicherheitszeichen „Für Flurförderzeuge verboten“<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass Fußgänger die Schmalgänge<br />

zur Durchführung von Nebenarbeiten erst betreten<br />

dürfen, wenn alle Regalflurförderzeuge den Schmalgang<br />

verlassen haben. Ausgenommen sind lediglich Regalflurförderzeuge,<br />

die den Schmalgang betriebsbedingt nicht<br />

verlassen können. Sie müssen vor dem Eintritt der Fußgänger<br />

sicher stillgelegt sein.<br />

<strong>Personenschutz</strong> beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen<br />

Gangendsicherung<br />

Aus Schmalgängen darf nur mit Kriechgeschwindigkeit<br />

(≤ 2,5 km/h) herausgefahren werden. Üblicherweise wird<br />

hierzu das Regalflurförderzeug automatisch auf Kriechgeschwindigkeit<br />

oder bis zum Stillstand abgebremst. Als<br />

weitere Forderung kommt hinzu, dass aus den Schmalgängen<br />

nur herausgefahren werden darf, wenn das Lastaufnahmemittel<br />

sowie der Fahrer- oder Bedienplatz nicht<br />

höher als bodenfrei (≤ 0,50 m über Flur) angehoben sind.<br />

An die Endstellung in Sackgassen darf ebenfalls nur mit<br />

Kriechgeschwindigkeit herangefahren werden.<br />

Notausgänge<br />

Die Regalanlage muss so gestaltet sein, dass die Schmalgänge<br />

im Gefahrfall ohne Behinderung verlassen werden<br />

können. Das bedeutet, dass an Sackgassen Notausgänge<br />

vorhanden sein müssen. Sie müssen so ausgebildet sein,<br />

dass <strong>durch</strong> sie – außer im Notfall – die Schmalgänge nicht<br />

betreten werden können. Hierzu sind die als Notausgang<br />

dienenden Türen in geschlossener Stellung zu überwachen.<br />

Betriebsanweisung<br />

Die Betriebsweise des Lagersystems ist in einer Betriebsanweisung<br />

zu regeln und den Beschäftigten in der<br />

Arbeitsstätte bekannt zu geben. Es empfiehlt sich, den Inhalt<br />

der Betriebsanweisung in die Unterweisung der Beschäftigten<br />

vor Aufnahme der Beschäftigung mit aufzunehmen.<br />

Um einen Nachweis über die Durchführung der<br />

Unterweisung zu haben, sollten Inhalt und Zeitpunkt der<br />

Bekanntgabe schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen<br />

<strong>durch</strong> Unterschrift bestätigt werden. Des Weiteren<br />

ist es ratsam, den Inhalt der Be triebs anweisung in die wiederkehrenden<br />

Unterweisungen der Beschäftigten mit einzubeziehen.<br />

Prüfung<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung müssen<br />

vom Unternehmer Art, Umfang und Fristen der erforderlichen<br />

Prüfungen der in seinem Betrieb eingesetzten<br />

Flurförderzeuge, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen<br />

in Schmalgängen festgelegt werden.<br />

Die Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27)<br />

sieht vor, dass Flurförderzeuge sowie die für deren Betrieb<br />

in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen<br />

in Abständen von längstens einem Jahr <strong>durch</strong> ei nen Sachkundigen<br />

geprüft werden müssen.<br />

Über die Ergebnis se der Prüfung muss ein Prüfnachweis<br />

geführt werden.<br />

Darüber hinaus müssen die zum Betrieb von Flurförderzeugen<br />

in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen<br />

einer täglichen Funktionsprüfung unterzogen<br />

werden. Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn ein<br />

Ausfall der Sicherheitseinrichtungen selbsttätig und für<br />

das Bedienungspersonal deutlich erkennbar angezeigt<br />

wird.<br />

13


Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

Der Trend geht heute auf fast allen Gebieten hin zur Automatisierung. Davon sind auch innerbetriebliche<br />

Transportvorgänge nicht ausgenommen. In diesem Bereich werden immer häufiger anstelle der bisher üblichen,<br />

<strong>durch</strong> Fahrer bedienten Flurförderzeuge wie z. B. Gabelstapler fahrerlose Flurförderzeuge eingesetzt.<br />

Sicherheitstechnische Regelungen<br />

Die speziellen sicherheitstechnischen Be schaf fen heitsanforderungen,<br />

die für fahrerlose Flurförderzeuge maßgebend<br />

sind, enthält DIN EN 1525 „Sicherheit von Flurförderzeugen;<br />

Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme“. Neben<br />

dieser Norm sind für fahrerlose Flurförderzeuge auch<br />

die weiteren, für Flurförderzeuge allgemein gültigen Normen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Für den Betrieb der fahrerlosen Flurförderzeuge ist die Betriebsanleitung<br />

des Herstellers der Flurförderzeuge einzuhalten.<br />

Auch das Umfeld der Flurförderzeuge kann einen<br />

bedeutenden Einfluss auf deren sicheren Betrieb haben.<br />

Anhang A der DIN EN 1525 legt Anforderungen für die<br />

Vorbereitung des Umfeldes fest, um die ent sprechenden<br />

Gefährdungen auszuschalten.<br />

Im Folgenden wird auf einige für den sicheren Be trieb<br />

wichtige Bestimmungen eingegangen.<br />

Personenerkennungssysteme<br />

Bei herkömmlichen Flurförderzeugen ist es Aufgabe des<br />

Fahrers, das Gerät sicher zu bedienen. Da ein solcher<br />

Fahrer bei den fahrerlosen Flurförderzeugen nicht vorhanden<br />

ist, muss dort die erforderliche Sicherheit <strong>durch</strong><br />

automatisch wirkende technische Einrichtungen er zielt<br />

werden.<br />

14<br />

Eines der wichtigsten Schutzsysteme fah rerloser Flurförderzeuge<br />

ist das Personenerkennungssystem (frü her als<br />

„Auffahrsicherung“ bzw. „Auffahrschutz“ be zeichnet),<br />

<strong>durch</strong> das Personen, die sich im Fahrweg be finden, geschützt<br />

werden sollen.<br />

Das Personenerkennungssystem muss folgende Anforderungen<br />

erfüllen:<br />

a) es muss mindestens über die volle Breite des fahrerlosen<br />

Flurförderzeuges und der Last in jeder Fahrtrichtung<br />

wirksam sein<br />

b) es muss ein Signal erzeugen, <strong>durch</strong> das das fahrerlose<br />

Flurförderzeug über sein Bremssystem angehalten werden<br />

kann, bevor feste Teile des Flurförderzeuges und/<br />

oder der Last auf die Person auftreffen<br />

c) es muss Körperteile von Personen so nah wie möglich<br />

am Boden erkennen<br />

d) seine Betätigung darf nicht zu Verletzungen von<br />

Personen führen<br />

In Richtungen, in denen fahrerlose Flur förderzeuge nicht<br />

den oben unter a) aufgeführten Bedingungen entsprechen<br />

können (z. B. fahrerlose Flurförderzeuge mit Gabelzinken<br />

oder fahrerlose Flurförderzeuge, die sich Lastübergabestellen<br />

nä hern) und wo keine Fluchtmöglichkeit für<br />

eingeschlossene Personen besteht, muss die maximale<br />

Fahrgeschwindigkeit auf 0,3 m/s beschränkt werden. Des<br />

Abb. 1: Arbeitsbereich eines induktiv<br />

leitliniengeführten fahrerlosen<br />

Flurförderzeuges mit Stehverhinderern<br />

an den<br />

Lastübergabestellen


Weiteren sind Einrichtungen zum Stoppen des Flurförderzeuges<br />

vorzusehen, die von dieser Seite aus in maximal<br />

600 mm Abstand erreichbar sind.<br />

Auf die Auslegung des Personenerkennungssystems haben<br />

die Fahr ge schwin digkeit und das Bremsvermögen des<br />

fahrerlosen Flurförderzeuges maßgebenden Einfluss. Aber<br />

auch die Reaktionszeit des Schutzsys tems selbst sowie die<br />

Zeit, die vom Erkennen des Hindernisses bis zum Einfallen<br />

der Bremsen vergeht, darf bei der Dimensionierung des<br />

Personenerkennungs systems nicht vernachlässigt werden.<br />

Solange sich ein Hindernis im überwachten Fahrweg des<br />

fahrerlosen Flurförderzeuges befindet, muss dieses im<br />

Stillstand verharren. Ein automatisches Wie der anfahren<br />

ist zulässig, wobei die au tomatische Wiederanfahrt frühestens<br />

2 Sekunden nach Entfernung des Hindernisses<br />

erfolgen darf und zuvor eine Warnung von Personen, die<br />

sich in der Nähe aufhalten, erfolgen muss.<br />

Auf Einrichtungen zum Erkennen von Personen kann verzichtet<br />

werden bzw. solche Einrichtungen dürfen abgeschaltet<br />

sein, wenn das fahrerlose Flurförderzeug in einem<br />

abgeschlossenen Bereich (d. h. ein baulich abgetrennter<br />

Bereich, der dem automatischen Verkehr vorbehalten<br />

ist) verkehrt. Dasselbe gilt, wenn sich das fahrer lose Flurförderzeug<br />

im Handbetrieb befindet.<br />

Bumper<br />

Als Personenerkennungssystem werden so genannte<br />

taktile „Bumper“ oder berührungslos wirkende Sensorsysteme<br />

eingesetzt. Bumper sind <strong>Personenschutz</strong>einrichtungen,<br />

die auf Berührung reagieren. Sie können im Allgemeinen<br />

aufgrund ihrer mechanischen Eigenschaften nur<br />

bis zu einer bestimmten Größe angewandt werden, da sie<br />

wegen ihres Eigengewichtes in gewissem Maße <strong>durch</strong>hängen<br />

und bei zu großer Länge den Boden berühren<br />

würden. Der Trend zu immer höheren Fahrgeschwindigkeiten<br />

und zu mehr Komfort führte deshalb zur Entwicklung<br />

berührungslos wirkender Personenerkennungs-<br />

systeme.<br />

Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme<br />

Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme<br />

arbeiten in der Regel mit Ultraschallsensoren oder Laserscannern.<br />

Sie werden häufig in Kombination mit taktilen<br />

Bumpern eingesetzt. Dabei bewirken im Allgemeinen die<br />

be rüh rungs los wirkenden Sensoren ein Ab bremsen des<br />

Flurförderzeuges auf Schleichgeschwindigkeit, sofern sich<br />

ein Hindernis im Fahrweg befindet. Entfernt sich dieses<br />

Hindernis nicht und es kommt zu einer Berührung mit<br />

dem taktilen Bumper, so wird das fahrerlose Flurförderzeug<br />

bis zum Stillstand abgebremst.<br />

Ein weiterer Grund, warum oftmals be rüh rungslos wirkende<br />

Personenerkennungssysteme nicht allein eingesetzt<br />

werden dürfen, liegt in der Totzone vor dem Sensor. Aufgrund<br />

dieser Totzone ist es denkbar, dass eine Person, die<br />

vor ei nem stillstehenden fahrerlosen Flurförderzeug steht,<br />

nicht von den Sensoren detektiert wird. Startet nun das<br />

Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

fahrerlose Flur förderzeug, so würde die betreffende Person,<br />

wenn kein zusätzlicher taktiler Bumper vorhanden<br />

wäre, angefahren werden. Das selbe gilt für den Fall, dass<br />

aufgrund der Anzahl und Anordnung der Sensoren direkt<br />

vor dem fahrerlosen Flurförderzeug unüberwachte Bereiche<br />

bestehen.<br />

Berührungslos wirkende Personenerkennungssysteme auf<br />

o. g. Basis haben gemeinsam, dass von einem Sender ein<br />

Medium (Ultraschall, Infrarotlicht) ausgesandt wird. Trifft<br />

dieses Medium auf eine Person oder ein Hindernis im<br />

Fahrweg, so wird es zum Teil reflektiert und von einem im<br />

Flurförderzeug angebrachten Empfänger registriert. Durch<br />

eine nachgeschaltete Auswerteeinheit wird das empfangene<br />

Signal weiterverarbeitet. Aufgrund der in den Auswerteeinheiten<br />

vorhandenen Rechner ist es u. a. möglich,<br />

den Schutzbereich in verschiedene Schutzzonen einzuteilen,<br />

denen be stimm te sicherheitstechnische Reaktionen<br />

wie z. B. Abbremsung des fahrerlosen Flurförderzeuges auf<br />

Schleichgeschwindigkeit 1, Abbremsung auf Schleich geschwindigkeit<br />

2, Not-Stop usw. zugeordnet sein können.<br />

Auch die Konfiguration bestimmter Schutzbereiche ist<br />

prinzipiell möglich.<br />

Bremssystem<br />

Fahrerlose Flurförderzeuge benötigen mechanische,<br />

selbsttätig wirkende Bremsen. Dies bedeutet, dass die<br />

Bremsen mit Energie gelüftet werden und bei Unterbrechung<br />

bzw. Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig einfallen.<br />

Die Bremsen müssen in der Lage sein, das fahrerlose<br />

Flurförderzeug innerhalb des Wirkbereiches des Personenerkennungssystemes<br />

unter Berücksichtigung von<br />

Last, Fahrgeschwindigkeit, Reibung und Gefälle des Fahrweges<br />

sowie zulässigem Bremsenverschleiß zum Stillstand<br />

zu bringen. Darüber hinaus müssen sie das fahrerlose<br />

Flurförderzeug und seine maximal zulässige Last auf<br />

der vom Hersteller zugelas senen maximalen Neigung im<br />

Stillstand halten können.<br />

Führungssystem<br />

Die automatische Fahrt fahrerloser Flurförderzeuge wird<br />

meist <strong>durch</strong> Leitlinien gesteuert. Weit verbreitet ist die induktive<br />

Leitlinie (aktive Leitlinie), bei der ein Leitdraht im<br />

Boden verlegt wird (Abb. 1). Als Alternative hierzu können<br />

Metallstreifen oder farbige Klebebänder auf dem Boden<br />

angebracht werden (passive Leitlinie), die von Sensoren<br />

des fahrerlosen Flurförderzeuges abgetastet werden.<br />

Wenn <strong>durch</strong> das Leitfeld keine Kontrolle mehr für die<br />

Lenkung oder die Fahrgeschwindigkeit gegeben ist, z. B.<br />

<strong>durch</strong> Stromausfall bei der induktiven Leitlinie oder <strong>durch</strong><br />

fehlende Bodenmarkierungen bei den beiden anderen<br />

Systemen, muss das fahrerlose Flurförderzeug zwangsläufig<br />

abgeschaltet werden und gebremst zum Stillstand<br />

kommen.<br />

Bei modernen fahrerlosen Flurförderzeugen erfolgt die<br />

Wegführung oftmals in Form einer virtuellen Leitlinie.<br />

Hierbei wird im Flurförderzeug meist über CAD der Fahrweg<br />

abgespeichert. Durch die so genannte Koppelnaviga-<br />

15


Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

tion oder Odometrie, d. h. <strong>durch</strong> Messen von Fahrtrichtung<br />

und Geschwindigkeit oder zurückgelegter Strecke von einem<br />

bekannten Startpunkt ausgehend, wird die aktuelle<br />

Position berechnet. Die Bestimmung der Fahrtrichtung erfolgt<br />

<strong>durch</strong> Messung des Lenkwinkels des Fahrzeugs. Die<br />

zurückgelegte Strecke lässt sich <strong>durch</strong> Zählen der Umdrehungen<br />

eines Rades, dessen Durch messer oder Umfang<br />

bekannt ist, ermitteln.<br />

Mit zunehmender Entfernung vom Startpunkt verschlechtert<br />

sich allerdings die Genauigkeit der ermittelten Position.<br />

Der Grund hierfür liegt u. a. in unterschied lichen Rad<strong>durch</strong>messern<br />

(neues Rad oder abgenutztes Rad) und im<br />

Radschlupf. Daher muss die Odometrie <strong>durch</strong> Detektion<br />

und Vermessung absoluter Referenzpunkte unterstützt<br />

werden. Bei Indoor-Anwendungen wird derzeit meist ein<br />

Laserscanner zum Detektieren und Vermessen von absoluten<br />

Referenzpunkten verwendet (so genannte Lasernavigation).<br />

Warneinrichtungen<br />

Personen, die sich in der Umgebung eines fahrerlosen<br />

Flurförderzeuges aufhalten, müssen <strong>durch</strong> ein optisches<br />

Signal von der Fahrbereitschaft bzw. der Fahrt des fahrerlosen<br />

Flurförderzeuges unterrichtet werden. Auf eine derartige<br />

Anzeige darf bei fahrerlosen Flurförderzeugen nur<br />

verzichtet werden, wenn deren maximale Fahrgeschwindigkeit<br />

0,3 m/s nicht überschreitet.<br />

An Stellen im Fahrweg, an denen das fahrerlose Flurförderzeug<br />

in mehr als eine Fahrtrichtung weiterfahren kann,<br />

muss die beabsichtigte Fahrtrichtung am Flurförderzeug<br />

angezeigt werden (Abb. 2).<br />

Abb. 2: Fahrtrichtungsanzeige beim Abbiegen (s. Pfeil)<br />

16<br />

Des Weiteren muss ein akustisches Warnsignal gegeben<br />

werden, wenn sich das Flurförderzeug in eine Richtung bewegt,<br />

die nicht <strong>durch</strong> das Personenerkennungssystem abgesichert<br />

ist.<br />

Das Warnsignal muss eindeutig, wahrnehmbar, von allen<br />

anderen Signalen zu unterscheiden und für Perso nen, die<br />

sich in der Nähe aufhalten, klar erkennbar sein.<br />

Not­Aus­Einrichtungen<br />

Zum Stillsetzen des fahrerlosen Flurförderzeuges in Notsituationen<br />

sind an leicht zugänglichen Stellen, d. h.<br />

vorzugs weise an allen vier Ecken, Not-Aus-Taster erforderlich.<br />

Sobald ein Not-Aus-Taster betätigt wird, geht das<br />

Flurförderzeug in den Not-Stop und bleibt darin, bis der<br />

Not-Aus-Taster wieder gelöst wird.<br />

Automatische Batterieladung<br />

Personen müssen gegen Gefahren <strong>durch</strong> ein zufälliges Berühren<br />

der Ladeanschlüsse batteriebetriebener fahrerloser<br />

Flurförderzeuge und ihrer Ladesysteme geschützt sein.<br />

Hierzu ist es er forderlich, dass automatische La de systeme<br />

(mit Ausnahme von Stromschienen, die gegen Berühren<br />

<strong>durch</strong> Personen geschützt sind) so gestaltet sind, dass sie<br />

nur aktiv sind, wenn das Flurförderzeug mit ihnen verbunden<br />

ist. Sobald das fahrerlose Flurförderzeug von den Ladestellen<br />

entfernt ist, müssen die Lade anschlüsse spannungslos<br />

sein (Abb. 3).<br />

Abb. 3: Automatische Batterieladestation<br />

Jeder Bereich für eine automatische Ladung von Batterien<br />

muss eindeutig ge kennzeichnet und mit den erforderlichen<br />

Sicherheitshinweisen versehen sein.<br />

Standsicherheit<br />

Die Standsicherheit fahrerloser Flurförderzeuge muss<br />

bei bestimmungsgemäßer Benutzung in allen betriebsmäßigen<br />

Stellungen, d. h. während aller Lasthandhabungs-<br />

und Fahrbewegungen, einschließlich Not-Stop,<br />

gege ben sein.


Betrieb mit Anhängern<br />

Bei fahrerlosen Flurförderzeugen, die zum Ziehen von Anhängern<br />

verwendet werden, muss vor dem Anfahren automatisch<br />

ein akustisches Signal für eine Zeitdauer von<br />

mindestens 2 Sekunden gegeben werden. Die Fahrgeschwindigkeit<br />

muss nach dem Anfahren für mindestens<br />

5 Sekunden auf 0,3 m/s beschränkt sein. Um Personen davon<br />

abzuhalten, über die Deichseln angekuppelter Anhänger<br />

zu steigen, müssen die Deichseln der Anhänger mit einer<br />

schwarz/gelben oder rot/weißen Warnmarkierung<br />

versehen sein.<br />

Betrieb <strong>durch</strong> Fahrer<br />

Es gibt fahrerlose Flurförderzeuge, bei denen auch ein manueller<br />

Betrieb <strong>durch</strong> einen Fahrer möglich ist. Bei derartigen<br />

Flurförderzeugen ist es erforderlich, dass bei Belastung<br />

des Fahrersitzes oder der Fahrerstandplattform alle<br />

automatischen Funktionen angehalten werden. Durch das<br />

Verlassen des Fahrersitzes oder der Fahrerstandplattform<br />

nach Beendigung des manuellen Be triebes darf der Automatikbetrieb<br />

nicht selbsttätig an gewählt werden, sondern<br />

erst nach Betätigen eines entsprechenden Stellteiles.<br />

Steuereinrichtungen<br />

für Notfälle und zur Instandhaltung<br />

An jedem fahrerlosen Flurförderzeug müssen Steuereinrichtungen<br />

für Notfälle, für die Wartung oder für andere<br />

vom Hersteller spezifizierte zeitweilige Aufgaben vorhanden<br />

sein oder angebracht werden können. Diese Steuereinrichtungen<br />

müssen während ihrer Benutzung mit dem<br />

Flurförderzeug verbunden sein, d. h. eine drahtlose Fernsteuerung<br />

ist nicht zulässig. Die Stellteile der Steuereinrichtungen<br />

müssen ohne Selbsthalt ausgeführt und so gestaltet<br />

sein, dass sie nur ein beabsichtigtes manuelles Betätigen<br />

zu lassen (Abb. 4).<br />

Abb. 4: Steuerung des fahrerlosen Flurförderzeuges mit Handsteuergerät<br />

bei der Störungsbeseitigung<br />

Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

Mitgängerbetrieb<br />

Nicht bei allen fahrerlosen Flurförderzeugen erfolgt die<br />

Lastübergabe automa tisch. Fahrerlose Flurförderzeuge, bei<br />

de nen die Lastaufnahme und/oder -abgabe manuell<br />

<strong>durch</strong>geführt wird, be sitzen hierfür üblicherweise eine<br />

Lenkdeichsel. Bei solchen Flurförderzeugen müssen alle<br />

au tomatischen Funktionen angehalten werden, wenn die<br />

Deichsel in die manuelle Bedienposition bewegt wird.<br />

Nach Beendigung der manuellen Lastübergabe wird die<br />

Deichsel losgelassen und schwenkt nach oben. Die Rückkehr<br />

der Deichsel in diese Stellung darf nicht selbsttätig<br />

den Automatikbetrieb anwählen. Des Weiteren darf der<br />

Automatikbetrieb nur möglich sein, wenn sich die Deichsel<br />

innerhalb der Außenkontur des Flurförderzeuges befindet.<br />

Sicherheitsabstände<br />

Fahrerlose Flurförderzeuge fahren meistens im allgemeinen<br />

Verkehrsbereich, d. h. in einem Bereich, der nicht ausschließlich<br />

dem automatisierten Verkehr vorbehalten ist.<br />

Beim Betrieb der Flurförderzeuge im allgemeinen Verkehrsbereich<br />

muss ein Mindestsicherheitsabstand von<br />

0,5 m Breite und 2,1 m Höhe auf beiden Seiten vorhanden<br />

sein. Dieser Abstand ist zwischen den festen Teilen des<br />

Flurförderzeuges, der Last und eventuell gezogenen Anhängern<br />

sowie den angrenzenden festen Teilen entlang<br />

des Verkehrs weges zu messen.<br />

Nach DIN EN 1525 ist es auch zulässig, dass der Mindes tabstand<br />

von 0,5 m Breite und 2,1 m Höhe nur auf einer<br />

Seite besteht. Voraussetzung ist, dass das fahrerlose Flurförderzeug<br />

auf der anderen Seite entlang eines kontinuierlichen<br />

festen geschlossenen Ge bildes (z. B. einer Wand)<br />

fährt, bei dem in keiner Position der Abstand zum Flurförderzeug<br />

0,1 m überschreitet. Auch bei fahrerlosen Flurförderzeugen,<br />

bei denen das Personenerkennungssystem die<br />

volle Höhe von Flurförderzeug und Last absichert, könnte<br />

gegebenenfalls von den ge nannten Sicherheitsabständen<br />

abgewichen werden.<br />

Da Bereiche mit Sicherheitsabständen von weniger als<br />

0,5 m eine Gefahr für Personen darstellen können, sind<br />

sie und der Zugang zu ihnen, vorzugsweise <strong>durch</strong> die Verwen<br />

dung von Bodenmarkierungen, als Gefahrbereiche zu<br />

kennzeichnen. Bevor das fahrerlose Flurförderzeug in diese<br />

Bereiche einfährt, muss die Geschwindigkeit selbsttätig<br />

reduziert und ein akustisches Warnsignal gegeben werden.<br />

Lastübergabe<br />

An Lastübergabestellen kann im Allgemeinen der geforderte<br />

Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden. In<br />

jedem Fall muss aber vermieden werden, dass bei der<br />

Lastübergabe Gefährdungen für Personen entstehen.<br />

17


Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

Lastaufnahme- und Lastabsetz-Stationen müssen so ausgebildet<br />

sein, dass Personen nicht <strong>durch</strong> die Bewegungen<br />

des fahrerlosen Flurförderzeuges und/oder seiner Ladung<br />

verletzt werden können. Wenn vom Hersteller keine Möglichkeit<br />

vorgesehen wurde, dass eine eingeschlossene Person<br />

das fahrerlose Flurförderzeug anhalten kann, muss ein<br />

Fluchtweg von mindestens 0,5 m Breite und 2,1 m Höhe<br />

vorhanden sein.<br />

Um Gefährdungen <strong>durch</strong> Quetschen und Scheren bei der<br />

Lastübergabe zu vermeiden, sollte diese im Idealfall in einem<br />

abgeschlossenen Bereich erfolgen, zu dem Personen<br />

keinen Zutritt haben (Abb. 5). Die Zufahrt, <strong>durch</strong> die das<br />

fahrerlose Flurförderzeug in diesen Bereich einfährt, ist<br />

gegen den Zutritt von Personen abzusichern, z. B. mit<br />

Lichtschranken oder Schaltmatten. Für die Zeitdauer der<br />

Ein- bzw. Ausfahrt müssen diese Sicherheitseinrichtungen<br />

abgeschaltet bzw. ihre Signalgabe unterdrückt werden<br />

(„Muting“).<br />

Abb. 5: Anfahrt zur Lastübergabe im abgeschlossenen Bereich (s. auch Skizze<br />

Abb. 6)<br />

Die Durchfahrtsöffnung ist so zu bemessen, dass rechts<br />

und links neben dem Flurförderzeug ein Sicherheitsabstand<br />

von jeweils mindestens 0,5 m vorhanden ist, um<br />

einer Quetschung von Personen entgegenzuwirken. Um<br />

zu verhindern, dass Personen neben dem fahrerlosen Flurförderzeug<br />

hergehen und in den ab geschlossenen Bereich<br />

eindringen, sind in der Regel im Bereich der Durchfahrt<br />

beidseitig bis an das Flurförderzeug heranreichende Pendelklappen<br />

zu installieren. Diese Pendelklappen gestatten<br />

nur dem fahrerlosen Flurförderzeug freie Durchfahrt. Bei<br />

ihrer Bewegung wird ein Positionsschalter be tätigt, wo<strong>durch</strong><br />

ein Alarm ausgelöst oder das Flurförderzeug automatisch<br />

stillgesetzt wird (Abb. 5 und 6). Der Alarm darf<br />

nur von einer Aufsichtsperson über einen Schlüsselschalter<br />

zurückgesetzt werden. Diese muss sich zuvor davon<br />

überzeugt haben, dass sich keine Person mehr in dem abgeschlossenen<br />

Bereich befindet. Wenn das Flurförderzeug<br />

stillgesetzt wurde, darf erst nach manuellem Betätigen ei-<br />

18<br />

nes an ihm angebrachten Frei gabetasters der Automatikbetrieb<br />

fortgesetzt werden.<br />

Abb. 6: Lastübergabe im abgeschlossenen Bereich<br />

Falls die Lastübergabe nicht in einem abgeschlossenen Bereich<br />

stattfindet, so muss an der Lastübergabestelle immer<br />

mit der Anwesenheit von Personen gerechnet werden.<br />

Quetsch- und Scherstellen müssen hier <strong>durch</strong> technische<br />

Maßnahmen ab gesichert werden. Zur Vermeidung<br />

der Gefährdung von Personen können die nachfolgend<br />

aufgeführten Maßnahmen in Betracht gezogen werden.<br />

Die Lastaufnahme bei fahrerlosen Flurförderzeugen, die<br />

einen eingebauten Hubtisch besitzen, kann <strong>durch</strong> Unterfahren<br />

der Last erfolgen. Um auf mögliche Quetschgefahren<br />

für Füße oder Hände beim Absetzen der Last auf<br />

die Lastübergabestation hinzuweisen, kann an dieser ein<br />

abweisend und vorwarnend wirkender PVC-Kragen an der<br />

Oberseite angebracht werden.<br />

Eine weitere Möglichkeit der Lastübergabe besteht darin,<br />

dass die Lastübergabestation mit Hubtisch und Teleskopgabeln<br />

ausgerüstet ist. Hier werden in den Gabelspitzen<br />

Lichttaster angebracht, die beim Ausfahren der Teleskopgabeln<br />

das Anstoßen von Personen verhindern. Außerdem<br />

bieten die Lichttaster einen Objektschutz für den Fall, dass<br />

das Lastaufnahmemittel des fahrerlosen Flurförderzeuges<br />

bereits besetzt sein sollte.<br />

Mit den Gabeln eines fahrerlosen Flurförderzeuges kann<br />

ebenfalls eine Lastübergabe erfolgen. Hierbei fährt das<br />

fahrerlose Flurförderzeug rückwärts, d. h. in Gabelrichtung,<br />

mit reduzierter Geschwin digkeit an die Lastübergabestelle<br />

heran, wobei die Rückwärtsfahrt ggf. optisch<br />

und/oder akustisch angezeigt wird. Die Gabelspitzen sind<br />

mit Bumpern verse hen, die dem <strong>Personenschutz</strong> dienen.<br />

Weiterhin sind in den Gabelspitzen Lichttaster angebracht,<br />

die Gegenstände er kennen und auch überprüfen<br />

können, ob ein Palettenplatz frei oder besetzt ist (siehe<br />

Abb. 7). Zur Sicherung der Quetsch- und Scherstelle, die


ei der selbständigen Lastaufnahme zwischen Gabelträgerplatte<br />

und Palette bzw. Last entsteht, ist an der Gabelträgerplatte<br />

eine Schaltleiste erforderlich, die bei ihrer<br />

Betätigung das fahrerlose Flurförderzeug stillsetzt.<br />

Abb. 7: Sicherheitseinrichtungen an einem mit Last gabel ausgestatteten<br />

fahrerlosen Flurförderzeug<br />

Bei Lastübergaben auf Rollenbahnen ist das Lastaufnahme<br />

mittel des fahrerlosen Flurförderzeuges als angetriebene<br />

Rollenbahn ausgebildet und besitzt keine Hubeinrichtung.<br />

An der Einfahrt zur Lastübergabe stelle sind hier<br />

Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

Stehverhinderer anzubringen, die im Zusammenwirken<br />

mit dem Bumper am fahrerlosen Flurförderzeug dem <strong>Personenschutz</strong><br />

dienen (siehe Abb. 1 S. 14).<br />

Das Hauptaugenmerk bei den Lastübergabestellen gilt<br />

den Quetsch- und Scher stellen. Insofern stellen die vorgenannten<br />

Sicherungsmaßnahmen nur ein mögliches<br />

Grundgerüst dar, das gegebenenfalls erweitert bzw.<br />

abgeändert werden muss.<br />

Generell müssen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />

in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von den örtlichen<br />

und betrieblichen Gegebenheiten sowie der Art und<br />

Größe der Lasten und Flurförderzeuge festgelegt werden.<br />

Auch die Frage, ob der Einsatz von bereichssichernden Einrichtungen<br />

wie z. B. Schaltmatten oder stationär angebrachten<br />

Laserscannern im Bereich der Lastübergabestelle<br />

sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.<br />

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Autor: Rolf-Jürgen Trabold, Tel.: 0621/183-5913, E-Mail: rj.trabold@bghw.de<br />

Redaktion: Annette Lill<br />

Bestell-Nr.: SP 04<br />

2. Auflage 2009, Stand Juli 2009<br />

unveränderter Nachdruck 10/2010<br />

Bildnachweis: BGHW, egemin GmbH 28329 Bremen<br />

© BGHW 2010

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