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120223_1.Gemeinderat_2012

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N I E D E R S C H R I F T<br />

über die Sitzung Nr. 01/<strong>2012</strong><br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt<br />

Datum: Donnerstag, 23. Februar <strong>2012</strong><br />

Dauer: 19.00 Uhr bis 22.20 Uhr<br />

Ort: Kurhaus Millstatt, Blauer Saal<br />

Anwesende: Bürgermeister Josef Pleikner<br />

Vzbgm. Heribert Dertnig, Vzbgm. Florian Maier, GV MMag. Erwin Theuermann, GV<br />

Anneliese Nickmann, GV DI Johann Schuster, GR Albert Burgstaller, EM Roland<br />

Marchetti für GR Mag. Norbert Santner, GR Manfred Gratzer, GR Mag. Wilfried<br />

Koller, EM Robert Egger für GR Monika Untermoser, GR Mag. Eva Sichrowsky, GR<br />

Ferdinand Wögerbauer, EM Dagmar Palle für GR Melanie Esterl, GR Otto Glanznig,<br />

GR Alois Auer, GR Mag. Michael Printschler, GR Gerhard Friedrich, GR Markus<br />

Graf, GR Franz Politzer, GR Josef Hofer, GR Anton Pertl, GR Karl Klinar<br />

Entschuldigt haben sich:<br />

GR Monika Untermoser Ersatz: EM Robert Egger<br />

GR Mag. Norbert Santner Ersatz: EM Roland Marchetti<br />

GR Melanie Esterl Ersatz: EM Dagmar Palle<br />

Der Gemeinderat ist demnach mit 23 anwesenden Personen beschlussfähig.<br />

Zu Niederschriftsunterfertigern werden GR Mag. Eva Sichrowsky und GR Alois Auer<br />

bestimmt.<br />

Protokollführerin: Edith Eder<br />

Für den Inhalt verantwortlich: AL Ferdinand Joham<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und gibt bekannt, dass<br />

für die Fragestunde gemäß § 46 der K-AGO keine Anfragen beim Gemeindeamt<br />

eingelangt sind. Weiters liegen folgende Abänderungs- bzw. Zusatzanträge vor: ein<br />

Abänderungsantrag von Herrn Vzbgm. Heribert Dertnig zum TO-Punkt 2, ein<br />

Zusatzantrag von Herrn GR Josef Hofer zum TO-Punkt 12 und ein<br />

Abänderungsantrag von Herrn Vzbgm. Florian Maier zum TO-Punkt 32. Danach geht<br />

der Vorsitzende in die Tagesordnung ein:<br />

TO-Punkt 1<br />

Kärntner Bildungswerk Betriebs GmbH – Angebot zur Projektbeteiligung<br />

„Juwelen unserer Kulturlandschaft“ mit Kostenbeitrag von € 5.000,-<br />

E-Mail der Kärntner Bildungswerk Betriebs GmbH, Bahnhofplatz 5, 9020 Klagenfurt<br />

am Wörthersee, vom 22. November 2011:<br />

1


Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Das Kärntner Bildungswerk sucht ab Jänner <strong>2012</strong>,<br />

wie schon telefonisch erwähnt, neue Partnergemeinden, die daran interessiert sind,<br />

ihre Klein- und Flurdenkmäler flächendeckend zu erfassen, zu verorten und zu<br />

digitalisieren. Im Unterschied zu Kirchen, Burgen und Schlössern bleiben Flur- und<br />

Kleindenkmäler häufig unbeachtet.<br />

Dennoch prägen sie die Landschaft maßgeblich. In großer Formenvielfalt erinnern<br />

sie an historische Begebenheiten, Naturkatastrophen oder Schicksalsschläge, sind<br />

Ausdruck einer tief verwurzelten Volksfrömmigkeit und stellen wertvolle lokale<br />

Zeugnisse dar. Das Projekt will ganz bewusst auf die kulturgeschichtliche Bedeutung<br />

dieser Kleinode aufmerksam machen. In dem Projekt „Juwelen unserer<br />

Kulturlandschaft“ waren bisher 13 Kärntner und 10 Slowenische Pilotgemeinden<br />

eingebunden und haben wir auf unserer Homepage www.kleindenkmaeler.at<br />

inzwischen an die 3.200 Objekte mit Fotos und Beschreibungen erfasst. Besonders<br />

umfangreiche Ergebnisse haben wir z. B. in den Gemeinden Weitensfeld, Velden,<br />

Bleiburg und Lavamünd erzielt, in welchen von ehrenamtlichen Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen mit Unterstützung des Kärntner Bildungswerks jeweils 150 – 200<br />

Objekte erhoben werden konnten. Bei der Dokumentation der Klein- und<br />

Flurdenkmäler versuchen wir in den einzelnen Gemeinden soweit wie möglich auch<br />

Vereine, interessierte Privatpersonen und Schulen einzubinden, welche digitale<br />

Bilder und Kurzbeschreibungen von Kapellen, Bildstöcken, Wegkreuzen, Brunnen,<br />

Skulpturen und landwirtschaftlichen Objekten zur Verfügung stellen und in die<br />

Datenbank eingeben. Besonders interessant sind dabei Informationen zur<br />

Entstehungsgeschichte und besonderer Bewandtnis der Kleindenkmäler. Das<br />

Kärntner Bildungswerk begleitet während der Projektphase die jeweilige Gemeinde<br />

von Beginn an, bietet für ehrenamtliche Akteure eine Einschulung an und organisiert<br />

auch nach Abschluss der Erhebungen in Absprache mit der Gemeinde eine<br />

Abschlusspräsentation vor Ort. Die Ergebnisse der Datenerhebung werden nicht nur<br />

auf der Projekthomepage online gestellt, sondern in einem Dokumentationsband und<br />

als pdf-Datei auf einer CD der Gemeinde zur weiteren Verwendung zur Verfügung<br />

gestellt. Ich sende Ihnen zur weiteren Information im Anhang unseren aktuellen<br />

Projektfolder, den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung in dem alle Leistungen,<br />

die das Kärntner Bildungswerk im Rahmen der Kooperation anbietet, einen Bericht<br />

aus dem Kulturspiegel des Kärntner Bildungswerks und einen Bericht aus der<br />

Kärntner Kirchenzeitung über die Gemeinde Lavamünd, um Ihnen einfach einen<br />

kleinen Einblick in die Vielfalt unserer Projektarbeit zu geben, die neben der<br />

„Feldforschung“ auch regelmäßige Presseberichte und Publikationen erfasst.<br />

Erfahrungsgemäß dauert die flächendeckende Erfassung der Klein- und<br />

Flurdenkmäler in einer Gemeinde knapp zwei Jahre. Für die Projektbegleitung und<br />

Unterstützung von Seiten des Kärntner Bildungswerkes würde für diesen Zeitraum<br />

ein einmaliger Kostenbeitrag von Höhe von € 5.000,- anfallen. Es würde mich freuen,<br />

wenn es zu einer Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Millstatt und dem<br />

Kärntner Bildungswerk kommen könnte und ich stehe für weitere Fragen gerne zur<br />

Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Monika Geschandner-Elkins.<br />

Antrag: Das Angebot der Kärntner Bildungswerk Betriebs GmbH zur<br />

Projektbeteiligung „Juwelen unserer Kulturlandschaft“ mit<br />

Kostenbeitrag von € 5.000,- abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

2


TO-Punkt 2<br />

Vzbgm. Heribert Dertnig – Antrag um Aufstockung des Voranschlages <strong>2012</strong> um<br />

die Ansätze Kulturinitiative Millstatt sowie Miete und Betriebskosten Stiftssaal<br />

Antrag von Herrn Vzbgm. Heribert Dertnig, Görtschach 9, 9872 Millstatt, vom 22.<br />

Dezember 2011: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Zum Tagesordnungspunkt 12 „Genehmigung des Voranschlages <strong>2012</strong>“ stelle ich<br />

folgenden Antrag: Ich ersuche für den Voranschlag „Budget <strong>2012</strong>“ folgende Ansätze,<br />

wie im Budget 2011 beizubehalten: Kulturinitiative Millstatt und Miete und<br />

Betriebskosten Stiftssaal € 17.000,-. Gegebenenfalls wäre ein Verzicht auf den<br />

Stiftssaal möglich, wenn im Gegenzug das Kur- und Kongresshaus für Ausstellungen<br />

im Sommer <strong>2012</strong> im gleichen Umfang zur Verfügung steht. Mit freundlichen Grüßen<br />

Vzbgm. Heribert Dertnig.<br />

Schreiben der Kulturinitiative Millstatt, Marktplatz 8, 9872 Millstatt, vom 29.<br />

Dezember 2011: Kosten Ausstellungsbetrieb und Nutzung Stiftsaal - ÖBF Miete und<br />

Betriebskosten voraussichtlich monatlich € 732,- ergibt € 8.784,-; Kelag Strom<br />

voraussichtlich monatlich € 68,- ergibt € 816,- zusammen € 9.600,-. Ausstellung 1:<br />

keine Kosten. Ausstellung 2: vom 5. Juli bis 5. August <strong>2012</strong>, Ausstellung des<br />

deutschen Künstlers Reinhard Springer aus Dresden (organisiert von Franz Politzer<br />

im Auftrag der KIM). Einladungsdruck und Porto € 450,-, Kopien und<br />

Übersetzungskosten € 150,-, Auf- und Abbauhilfe € 200,-, Ausstellungsaufsicht €<br />

900,-, Vernissagekosten € 100,-, Nächtigungskosten Künstler € 200,-, Werkankauf €<br />

1000,-, Versicherung € 50,-, Reinigungskosten und Unvorhergesehenes € 150,-,<br />

Ausstellungsorganisation € 300,- zusammen € 3.500,-. Ausstellung 3: vom 9. August<br />

bis 9. September <strong>2012</strong>. Ausstellung der österreichischen Künstlerin Regina Hadraba<br />

aus Baden bei Wien (organisiert von Franz Politzer im Auftrag der KIM).<br />

Einladungsdruck und Porto € 450,-, Kopien und Übersetzungskosten € 150,-, Auf-<br />

und Abbauhilfe € 200,-, Ausstellungsaufsicht € 900,-, Vernissagekosten € 100,-,<br />

Nächtigungskosten Künstlerin € 200,-, Werkankauf € 1000,-, Versicherung € 50,-,<br />

Reinigungskosten und Unvorhergesehens € 150,-, Ausstellungsorganisation € 300,-<br />

zusammen € 3.500,-. Nutzung Druckwerkstatt: keine Kosten. Kosten Ausstellungen<br />

Sitftssaal € 16.600,-, Mittel für sonstige Veranstaltungen bzw. Aufwendungen für<br />

Stiftssaal € 400,-, Gesamtbedarf € 17.000,-.<br />

Nachdem dieser Tagesordnungspunkt bereits ausführlich in den Ausschüssen für<br />

Kultur / Kunst und Finanzen diskutiert wurde, bringt der Vorsitzende den<br />

Abänderungsantrag von Herrn Vzbgm. Heribert Dertnig zur Abstimmung:<br />

Abänderungs-<br />

Antrag: Der Mietvertrag für den Stiftssaal soll frühestens per 30.<br />

September <strong>2012</strong> durch den Verein Musikwochen Millstatt<br />

gekündigt werden, damit der sommerliche Kulturbetrieb im<br />

Stiftssaal aufrecht erhalten werden kann. Dadurch wird<br />

sichergestellt, dass die Ausstellungen im geplanten Umfang<br />

durchgeführt werden können und eine schiefe Optik für<br />

Millstatt verhindert wird.<br />

Abstimmung: 18 : 5 (Gegenstimmen: Vzbgm. Maier, GV Nickmann,<br />

GR Wögerbauer, GR Glanznig, EM Palle).<br />

3


TO-Punkt 3<br />

Vzbgm. Heribert Dertnig – Antrag um Aufstockung des Voranschlages <strong>2012</strong> um<br />

den Ansatz Stiftsmuseum<br />

Antrag von Herrn Vzbgm. Heribert Dertnig, Görtschach 9, 9872 Millstatt, vom 22.<br />

Dezember 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum<br />

Tagesordnungspunkt 12 „Genehmigung des Voranschlages <strong>2012</strong>“ stelle ich<br />

folgenden Antrag:<br />

Ich ersuche für den Voranschlag „Budget <strong>2012</strong>“ folgenden Ansatz „Stiftsmuseum<br />

Millstatt“ aufzunehmen. Das vom Gemeinderat einstimmig beschlossene<br />

Museumskonzept für das Stiftsmuseum Millstatt ist in Arbeit. Der zugesagte Betrag<br />

von € 9.300,- könnte in Anbetracht der allgemeinen Sparzwänge auf € 6.000,-<br />

reduziert werden, da der Rest vom Verein Stiftsmuseum Millstatt übernommen<br />

werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Vzbgm. Heribert Dertnig.<br />

Antrag: Den Antrag des Herrn Vzbgm. Dertnig um Aufstockung des<br />

Voranschlages <strong>2012</strong> um den Ansatz Stiftsmuseum mit 30%iger<br />

Reduzierung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von € 6.600,-<br />

stattzugeben.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 4<br />

Besprechung des wasserrechtlichen Einreichprojektes WVA Millstatt –<br />

Erweiterung Quellen Bartlalm der Dipl.-Ing. Vierbauch ZT GmbH<br />

E-Mail der Dipl.-Ing. Vierbauch ZT GmbH, Koschatstraße 18, 9800 Spittal an der<br />

Drau, vom 16. Jänner <strong>2012</strong>: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Wie bereits mit Herrn<br />

DI Vierbauch besprochen, ersuchen wir um einen Termin zur Vorstellung des<br />

Projektes Bartlalm. Nach Durchbesprechung des Projektes und Klärung allfälliger<br />

noch offener Fragen kann das Projekt bei der Wasserrechtsbehörde eingereicht<br />

werden. Mit freundlichen Grüßen Monika Eder, DI Vierbauch ZT GmbH.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Ich habe bereits im Ausschuss für Bau / Strassen kundgetan, dass ich der<br />

wasserrechtlichen Einreichung nicht zustimmen kann, weil das Projekt keine<br />

Regelungen für die Viehtränken beinhaltet.<br />

GV DI Schuster: Es ist höchste Zeit, dass es zu einer wasserrechtlichen<br />

Genehmigung dieses Projektes kommt. Die Größe der Quellschutzgebiete im Projekt<br />

sind hinterfragenswert, wird sich aber im Zuge des wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens klären.<br />

Antrag: Die wasserrechtliche Einreichung auf der Grundlage des<br />

vorgelegten Projektes der DI Vierbauch ZT GmbH, inklusive<br />

der Planung für ein Trinkwasserkraftwerk, vorzunehmen.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme: GR Hofer)<br />

4


TO-Punkt 5<br />

GR Josef Hofer – Antrag die Viehtränke von der Quelle 2 Bartlquellen Herrn<br />

Moser abmontieren<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 1. Mai 2011:<br />

Auf Grund einer rechtlichen Überprüfung des Dienstbarkeitsvertrages mit Herrn<br />

Moser sind wir zur Erkenntnis gelangt, dass Herr Moser zu unrecht von jeder Quelle<br />

eine Viehtränke von der Marktgemeinde einfordert.<br />

Die Errichtung einer Viehtränke bei der Quelle 2 stellte für mich schon immer ein<br />

besonderes Unverständnis dar, weil sie unmittelbar neben einem offenen Gerinne mit<br />

ausreichender Wasserführung von Herrn Moser eingefordert wurde.<br />

Durch solche unbegründete Forderungen wurde bei mir der Eindruck erweckt, Herr<br />

Moser versucht die Wasserrechte der Marktgemeinde einzuschränken. Als<br />

Gemeinderäte ist es aber unsere vordringliche Aufgabe die viel zu teuer erworbenen<br />

Wasserrechte für unsere Nachkommen sicher zu stellen! Mit freundlichen Grüßen<br />

GR Sepp Hofer.<br />

Antrag: Den Antrag die Viehtränke von der Quelle 2 Bartlquellen Herrn<br />

Franz Moser abmontieren, zurückzustellen, bis das<br />

wasserrechtliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 6<br />

Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Missoni vom 15.9.2011, G. Zl.:<br />

9106/11, und Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

Schreiben von Herrn Dipl.-Ing. Rudolf Missoni, Neuer Platz 15, 9800 Spittal/Drau,<br />

vom 15. September 2011:<br />

In der Beilage übersende ich zwei Kopien des Teilungsplanes G. Zl. 9106/11, KG<br />

Millstatt (öffentliches Gut – Karl Klinar und Mitbesitzer), zu Ihrer Verwendung. Ich<br />

ersuche höflich, im Gemeinderat einen Beschluss für die Übernahme bzw. Abtretung<br />

der Teilflächen des öffentlichen Gutes herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-<br />

Ing. Rudolf Missoni.<br />

Antrag: Der Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Missoni<br />

vom 15.9.2011, G. Zl.: 9106/11, samt Auflassung und<br />

Neuwidmung für den Gemeingebrauch, sowie der Durchführung<br />

nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

5


TO-Punkt 7<br />

Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Humitsch vom 12.4.2011, GZ<br />

2598-3/10 samt Widmung des Gemeingebrauches und Durchführung nach § 15<br />

des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.3.2011, TO-Punkt 7, wurde die<br />

Vermessungsurkunde des DI Humitsch vom 21.9.2010, GZ: 2598-1/10, genehmigt<br />

und wurde weiters beschlossen die Teilfläche 1 im Ausmaß von 75 m² des<br />

Grundstückes 222/1 und die Teilfläche 2 von 17 m² des Grundstückes 223, beide KG<br />

Millstatt, dem Gemeingebrauch zu widmen und die Durchführung gemäß § 15 des<br />

Liegenschaftsteilungsgesetzes zu veranlassen. Mit Eingabe vom 29.4.2011 wurde<br />

durch den Geometer, Herrn DI Humitsch, ein neuerliches Ansuchen unter Anschluss<br />

der Vermessungsurkunde GZ 2598-3/2010 vom 12.4.2011 eingebracht. Die<br />

Veranlassung zur Durchführung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz wurde<br />

demnach nicht veranlasst. Es muss aufgrund der neuen Geschäftszahl des<br />

Geometers ein neuerlicher Beschluss herbeigeführt werden.<br />

Der Inhalt der Vermessungsurkunde wurde nicht verändert, nur die Geschäftszahl<br />

der Vermessungsurkunde.<br />

Antrag: Der Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Humitsch<br />

vom 12.4.2011, G. Zl.: 2598-3/10, samt Auflassungen und<br />

Neuwidmungen für den Gemeingebrauch, sowie der<br />

Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 8<br />

Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Missoni vom 5.10.2011, G. Zl.:<br />

9117/11 und Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

Schreiben des Herrn Dipl.-Ing. Rudolf Missoni, Neuer Platz 15, 9800 Spittal/Drau,<br />

vom 5. Oktober 2011:<br />

In der Beilage übersende ich zwei Kopien des Teilungsplanes G. Zl.: 9117/11, KG<br />

Millstatt (Gottfried Lagger – öffentliches Gut), zu Ihrer Verwendung. Ich ersuche<br />

höflich, im Gemeinderat einen Beschluss für die Verbücherung der Ab- und<br />

Zuschreibung der Teilflächen zum öffentlichen Gut herbeizuführen. Mit freundlichen<br />

Grüßen Dipl.-Ing. Rudolf Missoni.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Ich habe bereits im Ausschuss für Bau / Strassen darauf hingewiesen,<br />

dass Erschließungsstraßen grundsätzlich in das öffentliche Gut übernommen werden<br />

sollen. Eine Nichtübernahme bedeutet für zukünftige Grundeigentümer Nachteile und<br />

zwar im Hinblick auf die Schneeräumung bzw. finanzielle Beitragsleistung der<br />

Marktgemeinde Millstatt zu den Asphaltierungskosten.<br />

GR Gratzer: Zuerst muss der Grundeigentümer des Weges die Übernahme in das<br />

öffentliche Gut der Marktgemeinde Millstatt beantragen, er kann dazu aber nicht<br />

gezwungen werden.<br />

6


Antrag: Der Vermessungsurkunde des DI Missoni vom 5.10.2011, G. Zl.:<br />

9117/11, samt Auflassung und Neuwidmung für den<br />

Gemeingebrauch, sowie der Durchführung nach § 15 des<br />

Liegenschaftsteilungsgesetzes zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />

TO-Punkt 9<br />

GR Josef Hofer – Antrag: Die Asphaltierung in Großdombra bei der<br />

Wildbachbaustelle endlich durchführen<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 12. Oktober<br />

2011:<br />

Auf Grund von Beschwerden stelle ich den Antrag die Bauleitung von der<br />

Wildbachbaustelle aufzufordern die Asphaltierung endlich durchzuführen und somit<br />

die Baustelle abzuschließen. Seit zwei Jahren ist dieses Staubecken nun schon<br />

fertig, wieso wird die Straße nicht asphaltiert? Mit freundlichen Grüßen GR Sepp<br />

Hofer.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Es gibt keinen Beschluss des Gemeinderates, dass die Straße von<br />

Großdombra nach Laubendorf gesperrt wird. Die Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

soll den vorherigen, asphaltierten Zustand wieder herstellen. Ich habe gestern die<br />

Familie Wirnsberger angerufen, mit wurde mitgeteilt, dass die Familie Wirnsberger<br />

auf diese Zufahrtsstraße reflektiert. Wenn die Wildbach- und Lawinenverbauung dort<br />

asphaltiert kostet dies der Marktgemeinde Millstatt nichts.<br />

GR Gratzer: Abgesehen von der Familie Wirnsberger benützen auch andere diese<br />

Straße. Im Ausschuss für Bau / Strassen war keine Rede von einer Straßensperre.<br />

GR Burgstaller: Ich schlage vor, diesen Straßenbereich mittels Bruchasphalt instand<br />

zu setzen.<br />

GR Hofer: Der Gemeinderat soll verlangen, dass die Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung dieses Straßenteilstück asphaltiert.<br />

Vzbgm. Maier: Der Zustand soll aus Gründen der Verkehrsberuhigung so belassen<br />

werden. Die Befahrbarkeit für landwirtschaftliche Zwecke ist gegeben.<br />

Vorsitzender: Ursprünglich sollte der Straßenausbau von Millstatt bis Großdombra<br />

beim Kelag Trafo in Großdombra enden. Der Gemeinderat hat sich dann<br />

entschlossen, den Straßenzug bis zur Landesstraße nach Tschierweg weiter<br />

auszubauen. Der Marktgemeinde Millstatt wurden eine Unterschriftenliste des<br />

Ortsbewohner von Großdombra vorgelegt. Durch die Unterschriftenliste wurde eine<br />

Verkehrsberuhigung für die Ortschaft Großdombra begehrt. Es hat keinen Sinn, jetzt<br />

eine Teilfläche von 100 Laufmeter zu asphaltieren, weil die Restfläche der Straße<br />

einen Totalschaden aufweist.<br />

GR Hofer: Ich habe den Eindruck, dass eine Asphaltierung nicht gewünscht wird.<br />

GV DI Schuster: Wir sollten eine Entscheidung treffen, entweder sanieren oder<br />

rückbauen und den Mut zu dieser Entscheidung haben. Für mich stellt sich die Frage<br />

wer haftet als Straßenerhalter.<br />

7


Vorsitzender: Nachdem wir im Gemeindegebiet nur noch Verbindungsstraßen haben<br />

sagt das Kärntner Straßengesetz 1991 im § 7 (Straßenerhaltungspflicht), dass bei<br />

Verbindungsstraßen die Herstellung und Erhaltung die Gemeinde zu tragen hat. Die<br />

Gemeinde darf zur Tragung der Kosten der Herstellung und Erhaltung die<br />

aufgeschlossenen Liegenschaftsbesitzer und diejenigen, zu deren Benützung die<br />

Verbindungsstraße besteht, heranziehen (§ 23 Kostentragung). Eine Straßensperre<br />

wird aufgrund der Nutzungsrechte nicht möglich sein.<br />

Vzbgm. Maier: Im Ausschuss hat man sich klar dafür ausgesprochen, dass diese<br />

Straße keine Durchzugsstraße ist.<br />

GR Klinar: Eine Instandsetzung mittels Bruchasphalt über den Hügel<br />

(Auffangbecken) würde ich befürworten.<br />

Vorsitzender: Im Zuge der Erstellung der Prioritätenreihung soll unter anderem auch<br />

über diese Straße diskutiert werden.<br />

Antrag: Den Antrag von Herrn GR Hofer auf Asphaltierung in<br />

Großdombra bei der Wildbachbaustelle endlich durchzuführen,<br />

abzulehnen.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme: GR Hofer)<br />

TO-Punkt 10<br />

GR Josef Hofer – Antrag: Auf Asphaltierung der Hofzufahrt Familie Obweger<br />

vlg. Wegscheider<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 18. Oktober<br />

2011: Herr Bürgermeister! Geschätzte Kollegen! Ich stelle den Antrag im Zuge der<br />

Straßenbaus Lammersdorf – Grantsch auch die Hofzufahrt der Familie Obweger wie<br />

versprochen zu asphaltieren. Herr Obweger hat mir mitgeteilt, dass Herr<br />

Gemeinderat Albert Burgstaller immer wieder versprochen hat, ihre Hofzufahrt wird<br />

im Zuge des Straßenausbaus Lammersdorf – Grantsch durchgeführt. Die Familie<br />

Obweger ist sehr enttäuscht, weil sich jetzt niemand für zuständig erklärt. Für mich ist<br />

es unverständlich wieso hier Versprechungen gemacht wurden die jetzt nicht<br />

eingehalten werden. Für Herrn Burgstaller als Bauernvertreter wird es doch kein<br />

Problem sein, diese seine Zusage von seinen Landesrat Martinz einzufordern. Mit<br />

freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Diskussion:<br />

GR Burgstaller: Dieser Antrag von Herrn Kollegen GR Hofer bezieht sich auf einen<br />

Privatweg. Zur Klarstellung in dieser Angelegenheit teile ich mit, dass ich Herrn<br />

Werner Obweger behilflich war. Für eine Asphaltierung habe ich mangels<br />

Zuständigkeit nie eine Zusage gegeben.<br />

GR Hofer: Mir wurde dieser Sachverhalt anders mitgeteilt.<br />

Der Vorsitzende verliest das Schreiben von Herrn Werner Obweger vlg.<br />

Wegscheider, Grantsch 6, 9872 Millstatt, vom 13. November 2011:<br />

Ich habe vor Jahren den Antrag auf Asphaltierung meiner Hofzufahrt beim Amt der<br />

Kärntner Landesregierung, Abteilung 10L, Unterabteilung Agrartechnik, eingebracht<br />

und um Förderung durch das Land Kärnten ersucht. Nachdem derzeit der<br />

Ortschaftsweg Lammersdorf-Grantsch durch die Unterabteilung Agrartechnik<br />

ausgebaut wird und im Frühjahr <strong>2012</strong> asphaltiert werden soll, wäre es zweckmäßig,<br />

dass auch die Asphaltierung meiner Hofzufahrt in diesem Zuge mitrealisiert wird.<br />

8


Bei meiner Hofzufahrt handelt es sich um einen reinen Schotterweg und ist dieser<br />

zum Teil in einem sehr desolaten Zustand. Aufgrund der Weglänge ist eine<br />

Asphaltierung ohne Zuerkennung einer Landesförderung für mich finanziell nicht<br />

machbar, weshalb ich mich bemühe, vom Amt der Kärntner Landesregierung,<br />

Abteilung 10L, Unterabteilung Agrartechnik, eine Förderungszusage zu bekommen.<br />

Herr Gemeinderat Albert Burgstaller hat mich in diesem Zusammenhang beraten.<br />

Eine Asphaltierung der Hofzufahrt hat er mir mangels Zuständigkeit nicht<br />

versprochen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen<br />

Werner Obweger.<br />

In weiterer Folge verliest der Vorsitzende das Schreiben des Amtes der Kärntner<br />

Landesregierung, Abteilung 10, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee,<br />

vom 20.1.<strong>2012</strong>, Zahl: 10L-AT-8/34-2002: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Wir<br />

beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 11.11.2011 und teilen Ihnen mit: Die<br />

Zweckmäßigkeit des gemeinsamen Ausbaues der Hofzufahrt „Obweger“ und der<br />

vorgelagerten Verbindungsstraße „Lammersdorf-Grantsch“ bestätigen wir gerne. Wir<br />

haben dies 2010 auch bereits unserem zuständigen politischen Referenten mitgeteilt,<br />

wobei wir den Baubeginn von der Verfügbarkeit der Förderungsmittel abhängig<br />

gemacht haben. Nach derzeitigem Stand wird es im heurigen Jahr möglich sein,<br />

zumindest mit dem Rohbau zu beginnen. Unsererseits ergeht an Sie die Anfrage, ob<br />

und in welcher Höhe die Gemeinde bereit ist, sich an der Finanzierung des<br />

Vorhabens zu beteiligen. Für weitere Informationen und die Abwicklung im Detail<br />

steht Ihnen unser Mitarbeiter, Herr Ing. Dienesch, gerne zur Verfügung. Mit<br />

freundlichen Grüßen. Für die Kärntner Landesregierung: Dipl.-Ing. Kienleitner.<br />

Antrag: Bei der Hofzufahrt Obweger vlg. Wegscheider einer<br />

Kostenbeteiligung für den Oberflächenwasserkanal im<br />

Einbindungsbereich zur Auffahrtsstraße Lammersdorf-Grantsch<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 11<br />

Franz Moser – Ansuchen um Zustimmung zur Überbauung des öffentlichen<br />

Gutes durch ein Vordach<br />

Ansuchen von Herrn Franz Moser, Kleindombra 9, 9872 Millstatt, vom 4. Oktober<br />

2011: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich<br />

beabsichtige zu meinem bestehenden Wirtschaftsgebäude auf der Parzelle 325/2,<br />

KG Millstatt, einen Zubau zu errichten. Wie aus dem beiliegenden Lageplan zu<br />

entnehmen ist, soll die Dachkonstruktion auf der bestehenden Stützmauer zwischen<br />

den Grundstücken 325/2 und 686 (MGM – öffentliches Gut), KG Millstatt, aufgestellt<br />

werden. Das Vordach soll allerdings über die Grundgrenze ragen. Hierfür ersuche ich<br />

die Marktgemeinde Millstatt als Verwalterin des öffentlichen Gutes um Zustimmung,<br />

damit das baubehördliche Bewilligungsverfahren eingeleitet werden kann. Mit<br />

freundlichen Grüßen Franz Moser.<br />

Antrag: Herrn Moser anstelle der Zustimmung zur Überbauung des<br />

öffentlichen Gutes ein Kauf- oder Tauschangebot zu<br />

unterbreiten.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

9


TO-Punkt 12<br />

Weggemeinschaft Kanzelweg Obermillstatt – Ansuchen um eine Zusicherung,<br />

dass unsere Siedlungsstraße Kanzelweg als nächstes Projekt saniert wird<br />

Ansuchen der Weggemeinschaft Kanzelweg Obermillstatt, Obmann Johann Bauer,<br />

Obermillstatt 139, 9872 Millstatt, vom 14. November 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geschätzte Mitglieder des Gemeinderates!<br />

Das Ansuchen um Förderung unserer Siedlungsstraße wurde vor 10 Jahren<br />

gleichzeitig mit Lammersdorf-Grantsch an die Agrarbehörde (ländliches Wegenetz)<br />

gestellt. Wir ersuchen Sie daher um die Zusicherung, dass unsere Straße als<br />

nächstes Projekt in Angriff genommen wird, da wir schon am längsten auf der<br />

Warteliste sind. Unsere Zufahrtsstraße wird nicht nur von uns benützt, sondern wird<br />

auch durch das Sportzentrum von Obermillstatt sehr stark frequentiert. Zusätzlich<br />

haben die Landwirte von Obermillstatt im Hinterland unserer Siedlung ihre<br />

Besitzungen und es werden daher alle Zu- und Abfuhren über diese<br />

Siedlungsstraßen durchgeführt. Auf Grund Erkundigungen bei der Agrarbehörde ist<br />

daher eine Förderung über das ländliche Wegenetz sehr wahrscheinlich. Wir bitten<br />

Sie nochmals, unser Ansuchen positiv zu behandeln, damit die Vorbereitungen von<br />

Seiten der Agrarbehörde rechtzeitig getroffen werden können. Mit freundlichen<br />

Grüßen Johann Bauer, Obmann, und Sigibert Pleschounig, Schriftührer.<br />

Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10, Mießtaler Straße<br />

1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, vom 20.1.<strong>2012</strong>, Zahl: 10L-ATF-10/252-2001:<br />

Sehr geehrter Herr Obmann! Zu Ihrem Schreiben vom 10.12.2011 teilen wir Ihnen<br />

mit: Am 14.11.2011 haben wir die Anfrage der Marktgemeinde Millstatt erhalten<br />

„inwieweit für die geplante Straßensanierungsmaßnahme Mittel aus der<br />

Agrarförderung des Ländlichen Wegenetzes möglich wäre“. Diese Anfrage wurde<br />

dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Ing. Dienesch Oliver am 15.11.2011 zur<br />

Prüfung weitergeleitet. Das Ergebnis dieser Prüfung, rückgemittelt am 6.12.2011,<br />

weist gegenüber der Erstbegutachtung vom 4.2.2002 einige Abänderungen auf, über<br />

die man reden wird müssen. Aufgrund des von der Gemeinde eingebrachten<br />

Antrages vom 14.11.2001 und des Förderungsgutachtens vom 4.2.2002 –<br />

Förderungsparameter waren 2 Hofstellen, 5 ha LN und 9 Wohnhäuser sowie eine<br />

Weglänge von 340 lfm – wurde der Marktgemeinde mit Schreiben vom 12.2.2003<br />

mitgeteilt, dass das Vorhaben grundsätzlich förderungsfähig ist. Die nunmehrige<br />

Rückmeldung des Sachbearbeiters, Herrn Ing. Dienesch, lautet: keine Hofstelle, 13<br />

Wohnhäuser, 8,3 ha LN und 15 ha Wald. Nach der Kärntner Land- und<br />

Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie § 36 – Beihilfen zur Verkehrserschließung<br />

ländlicher Gebiete, Absatz 1, gilt als Ziel der Förderungsmaßnahme: „Erschließung<br />

der ländlichen, insbesondere der landwirtschaftlichen Siedlungsbereiche, vorrangig<br />

der bäuerlichen Dauersiedlungen, aber auch von Wirtschafts- und Kulturflächen“.<br />

Nach dieser Festlegung handelt es sich beim „Kanzelweg“ um einen Grenzfall für die<br />

Förderung aus dem Titel „Ländliches Wegenetz“: es werden zwar Wirtschafts- und<br />

Kulturflächen erschlossen, nicht mehr jedoch bäuerliche Dauersiedlungen. Unter<br />

diesem Aspekt wird auch die Höhe der Förderung bei Vorliegen eines<br />

entsprechenden Projektes zu bemessen sein. Für weitere Informationen stehen wir<br />

Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen. Für die Kärntner<br />

Landesregierung: Dipl.-Ing. Kienleitner.<br />

Herr GR Josef Hofer übergibt dem Vorsitzenden einen Zusatzantrag zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt.<br />

10


Diskussion:<br />

Vorsitzender: Ich habe im Dezember 2011 ein Gespräch mit Herrn Mag. Aichhübel<br />

im Büro des zuständigen Landesrates geführt, der für das agrarische Wegenetz<br />

zuständig ist. Herr Mag. Aichhübel hat mir mitgeteilt, dass für die Gemeinde Millstatt<br />

2 – 3 Projekte im agrarischen Wegebau möglich wären.<br />

GR Hofer: Ich habe nichts gegen eine Prioritätenreihung für künftige Projekte. Ein<br />

solcher Antrag muss aber eigenständig eingebracht werden und kann nicht im<br />

Zusammenhang mit dem Ansuchen der Weggemeinschaft Kanzelweg eingebracht<br />

werden. Es würde nur der Eindruck entstehen, dass damit die Entscheidung über das<br />

Ansuchen der Weggemeinschaft Kanzelweg verzögert werden soll.<br />

Vzbgm. Maier: Ich habe nichts dagegen, einen Grundsatzbeschluss zugunsten der<br />

Weggemeinschaft Kanzelweg zu fassen, obwohl Grundsatzbeschlüsse oft einen<br />

„zahnlosen Tiger“ darstellen.<br />

GR Mag. Koller: In 3 bis 4 Wochen sollte eine Prioritätenreihung stehen, daher ist es<br />

müßig, jetzt über den Antrag der Weggemeinschaft Kanzelweg abzustimmen.<br />

Vorsitzender: Die Marktgemeinde Millstatt will 3 Agrarstraßen bauen, den<br />

Kanzelweg, in Sappl und in Matzelsdorf. Angeblich wurde das Budget im Land<br />

Kärnten für den agrarischen Straßenbau von 20 Millionen Euro auf 27 Millionen Euro<br />

aufgestockt. 1,2 Millionen Euro sollen in Millstatt für Straßenbau aufgebracht werden.<br />

GV DI Schuster: Der Kanzelweg ist stellenweise reparaturbedürftig. Es spricht nichts<br />

gegen die Fassung eines Grundsatzbeschlusses.<br />

GR Pertl: Einem Grundsatzbeschluss stimme ich zu.<br />

Vorsitzender: Der bei der Agrarabteilung vorliegende Antrag ist nicht vollständig,<br />

denn zum Kanzelweg gehört das Teilstück vorbeiführend beim Kreitbichler bis zum<br />

Haus von Walter Oberzaucher dazu.<br />

GR Hofer: Hier muss ich den Bürgermeister berichtigen. Herr Ing. Dienesch hat alles<br />

erfasst und bewertet. Es kann nicht sein, dass der Antrag der Weggemeinschaft<br />

Kanzelweg Obermillstatt mit der Erstellung einer Prioritätenreihung verknüpft wird.<br />

Vorsitzender: Vor Baubeginn muss ein Finanzierungsplan beschlossen werden.<br />

GR Politzer: In dieser Angelegenheit wäre eine gewisse Logik angebracht, durch<br />

einen Beschluss binden wir uns selbst, bereits vor der Erstellung einer<br />

Prioritätenreihung.<br />

Hauptantrag: Den Antrag der Weggemeinschaft Kanzelweg Obermillstatt auf<br />

eine Zusicherung, dass diese Siedlungsstraße als nächstes<br />

Projekt saniert wird, bis zur Ausschusssitzung über die<br />

Prioritätenreihung zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 18 : 4 (Gegenstimmen: Vzbgm. Maier, GV Nickmann, GR Hofer,<br />

EM Palle)<br />

Zusatzantrag von<br />

GR Hofer Josef: Das Ansuchen der Weggemeinschaft Kanzelweg grundsätzlich<br />

zu unterstützen, damit die Vorbereitungen für die Sanierung<br />

der Zufahrtsstraße zum Sportzentrum Obermillstatt eingeleitet<br />

werden können.<br />

Abstimmung: 14 : 9 (Gegenstimmen: Bgm. Pleikner, Vzbgm. Dertnig, GV<br />

MMag. Theuermann, GR Burgstaller, EM Marchetti,<br />

GR Gratzer, GR Mag. Koller, EM Egger, GR Mag.<br />

Sichrowsky)<br />

11


TO-Punkt 13<br />

Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Klampferer vom 28.9.2011, GZ:<br />

4181/11, und Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

Schreiben des Herrn Dipl.-Ing. Horst Klampferer, Hauptplatz 6, 9871 Seeboden, vom<br />

17. November 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Dabernig! Beiliegend übersende ich Ihnen den Grundbuchsplan<br />

mit Bescheid und eine weitere Vermessungsurkunde zur Durchführung nach § 15<br />

Liegenschaftsteilungsgesetz. Herzliche Grüße Dipl.-Ing. Horst Klampferer.<br />

Anmerkung: Herr Hans Ebner, Lieseregger Straße 8, 9871 Seeboden, tritt aus seiner<br />

Eigentumsparzelle 380 der KG Millstatt das Trennstück 1 mit 4 m² zur Parzelle 679/2<br />

der KG Millstatt (MGM – öffentliches Gut) und aus seiner Eigentumsparzelle 370/3<br />

der KG Millstatt das Trennstück 2 mit 54 m² zur Wegparzelle 683 der KG Millstatt<br />

(MGM – öffentliche Gut) ab.<br />

Antrag: Der Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Klampferer<br />

vom 28.9.2011, G. Zl.: 4181/11, samt Auflassung und<br />

Neuwidmung für den Gemeingebrauch, sowie der Durchführung<br />

nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 14<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Wasserzählermiete<br />

und gegebenenfalls Erlassung einer Verordnung<br />

Aktenvermerk von Herrn Wassermeister Christian Göckler vom 9. August 2011:<br />

Da mit sofortiger Wirkung der gesetzlich vorgeschriebene Wasserzähleraustausch<br />

(alle 5 Jahre nach dem Maß- und Eichgesetz) bis auf Weiteres an die Fa. Pritz<br />

übergeben wurde, stelle ich einige Überlegungen in den Raum. Derzeit werden von<br />

uns sowohl die Haupt- als auch die Subzähler dem Wasserabnehmer verkauft. Dies<br />

entbindet uns aber nicht von der gesetzlichen Eichpflicht. Um in Zukunft<br />

Diskussionen über die Kosten dieses Wasserzählertausches aus dem Wege zu<br />

gehen rate ich an, die Hauptzähler im Eigentum der Gemeinde zu belassen und<br />

mittels Zählermiete dem Kunden zu verrechnen.<br />

Es entstehen somit beim Zähleraustausch dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.<br />

Sämtliche Subzähler bleiben weiterhin im Eigentum des Kunden und werden beim<br />

Einbau bzw. bei einem notwendigen Tausch diesem Verrechnet. Um die Zählermiete<br />

berechnen zu können, wurden mir einige Unterlagen des Wasserwerkes der<br />

Marktgemeinde Paternion zur Verfügung gestellt. Für uns relevant sind die<br />

Zählertypen 3 m³ bis 20 m³. Diese Kalkulation muss natürlich mit unseren<br />

Einkaufspreisen und dem Angebot der Fa. Pritz verglichen und aktualisiert werden.<br />

Andiskutiert sollte auch die vierteljährliche Einhebung der Wasserbezugsgebühren<br />

werden. Analog dem Wasserverband werden drei Pauschalabrechnungen und<br />

einmal pro Jahr eine Endabrechnung durchgeführt. Der diesbezügliche<br />

Verwaltungsaufwand ist mir nicht bekannt, aber dem Kunden gegenüber bringt diese<br />

Verrechnungsart sicherlich Vorteile. Es werden kleinere Beträge verrechnet, welche<br />

für die Kunden leichter zu bezahlen sind und auch die Wasserzählermiete würde im<br />

Quartal billiger erscheinen als die Jahresmiete.<br />

12


Kalkulation der Wasserzählermiete (Aufstellung von Herrn Wassermeister Christian<br />

Göckler) vom 2. Dezember 2011:<br />

Wasserzähler 3m³: Wasserzähler € 19,50; 2 Dichtungen € 0,20; 1 Paar<br />

Plombierschellen € 1,12; Zählertausch € 15,83; 1/3 Anteil für Anfahrt ohne Tausch €<br />

2,10; Zwischensumme € 38,75 zuzüglich 20% MwSt. € 7,75; Summe € 46,50 ergibt<br />

1/5 der Gesamtmiete € 9,30.<br />

Wasserzähler 7m³: Wasserzähler € 33,-; 2 Dichtungen € 0,20; 1 Paar<br />

Plombierschellen € 1,12; Zählertausch € 15,83; 1/3 Anteil für Anfahrt ohne Tausch €<br />

2,10; Zwischensumme € 52,25 zuzüglich 20% MwSt. € 10,45; Summe € 62,70 ergibt<br />

1/5 der Gesamtmiete € 12,54.<br />

Wasserzähler 20m³: Wasserzähler € 59,-, 2 Dichtungen € 0,60, Zählertausch €<br />

15,83; 1/3 Anteil für Anfahrt ohne Tausch € 2,10, Zwischensumme € 77,53 zuzüglich<br />

20% MwSt. € 15,51 ergibt 1/5 der Gesamtmiete € 18,61.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Die Vorgangsweise im Zuge des Wasserzählertausches ist unglücklich<br />

von Statten gegangen. Teilweise sind die Leute der Meinung, dass sie für die Zähler<br />

nichts zu bezahlen brauchen, weil eine Zählermiete eingeführt werden soll.<br />

Vzbgm. Maier: Laut Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen obliegt die<br />

Verpflichtung zur Eichung der Wasserzähler der Gemeinde. Besser wäre es, wenn<br />

die Firma Pritz, welche die Wasserzähler tauscht, diese direkt mit den<br />

Wasserabnehmern verrechnet. Faktum ist, dass die Wasserzähler alle 5 Jahre<br />

geeicht werden müssen.<br />

GR Politzer: Ein Wasserzähler kostet 46 Euro, die Wasserzählermiete würde somit 9<br />

Euro im Jahr betragen.<br />

GV Nickmann: Die Bevölkerung soll im nächsten „Millstätter“ über die<br />

Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Wasserzählertausch informiert<br />

werden.<br />

Antrag: Es soll keine Wasserzählermiete eingeführt werden.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 15<br />

Erlassung einer Verordnung, mit welcher die Straßen und Wege der<br />

Marktgemeinde Millstatt als Verbindungsstraßen erklärt werden<br />

(Einreihungsverordnung)<br />

Verordnungsentwurf des Bauamtes, mit welcher die Straßen und Wege der<br />

Marktgemeinde Millstatt als Verbindungsstraßen erklärt werden<br />

(Einreihungsverordnung). Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Z 5, 3a und 22 des Kärntner<br />

Straßengesetzes 1991 – K-StrG, LGBl. Nr. 72/1991, zuletzt in der Fassung des<br />

Gesetzes LGBl. Nr. 7/2010, wird unter Berücksichtigung der Verordnung der<br />

Landesregierung vom 7. Juli 2009, Zahl: 3-ALLG-2084/2-2009, über die Form der<br />

Einreihungsverordnung der Gemeinden, LGBl. Nr. 39/2009, verordnet:<br />

§ 1 Verbindungsstraßen<br />

Nachfolgende Straßen- und Weganlagen im Gemeindegebiet von Millstatt werden zu<br />

Verbindungsstraßen erklärt: 1 Alexanderhofstraße, 2 Alte Spittaler Straße, 3 Auffahrt<br />

Hohengaß-Öttern, 4 Auffahrt Lammersdorf-Grantsch, 5 Auffahrt Schwaigerschaft, 6<br />

Aufschließungsweg Jamniggründe in Obermillstatt, 7 Aufschließungsweg<br />

Laggergründe Tschierweg, 8 Aufschließungsweg Laubendorf-West,<br />

13


9 Aufschließungsweg Löx Gründe Tschierweg, 10 Aufschließungsweg Pirkergründe<br />

in Tschierweg, 11 Aufschließungsweg Zauchnergründe, 12 Bärenfeldweg, 13<br />

Bergerkreuzweg, 14 Bergweg, 15 Bichlweg, 16 Blasehansweg, 17 Brugger Weg, 18<br />

Dürrerweg, 19 Faberhubenweg, 20 Feldweg, 21 Fischergasse, 22 Föhrenweg, 23<br />

Fresenweg einschließlich Rundweg, 24 Glanzweg, 25 Görtschach Süd, 26<br />

Greierweg, 27 Gritzenweg, 28 Herzogweg, 29 Kanzelweg, 30 Kleindombraweg, 31<br />

Klieberweg, 32 Knappweg, 33 Köfeleweg, 34 Kometzbichlweg, 35 Kreutbichlerweg,<br />

36 Laggerweg, 37 Lammersdorf-Görtschach, 38 Lammersdorf-Ost, 39 Lammersdorf-<br />

Süd, 40 Lammersdorfer Bichlweg, 41 Laubendorf-Burgstaller, 42 Laubendorf-Zaiser,<br />

43 Laubendorfer Straße, 44 Marktplatz Ortsraum, 45 Matzelsdorf- Ort, 46<br />

Matzelsdorf-Ost, 47 Matzelsdorf-Süd, 48 Matzelsdorfer Straße, 49 Mirnockstraße, 50<br />

Mitterebenweg, 51 Mörtl Feldweg, 52 Mühlbacherweg, 53 Oberer Weinleitenweg, 54<br />

Obermillstatt-Kirche-Prenter, 55 Obermillstatt-Oberdorf, 56 Ortschaftsstraße Dellach,<br />

57 Ortschaftsstraße Pesenthein, 58 Ortsraum Obermilllstatt, 59 Palleweg, 60<br />

Pflüglweg, 61 Pichlerweg, 62 Pirkergasse, 63 Pollanigweg, 64 Prangweg, 65 Prenter-<br />

Bichlweg, 66 Rader Weg, 67 Sappl-Kasperle, 68 Sappl-Keuschpeter, 69 Sappl-<br />

Malerweg, 70 Sappl-Steggaber, 71 Schluchtweg, 72 Schulstraße, 73 Schwarzstraße,<br />

74 Seemühlgasse, 75 Seestraße, 76 Sonnleitenweg, 77 Spittaler Straße, 79<br />

Spitzbichlweg, 79 Sporerweg, 80 Stadelbodenweg, 81 Steggaberweg, 82 Stiftgasse,<br />

83 Tangernerweg, 84 Tiefenbacherweg, 85 Tschallstraße, 86 Tschierweg-Pötschen,<br />

87 Tschierweger Straße, 88 Überfuhrgasse, 89 Unterer Weinleitenweg, 90<br />

Waldadamweg, 91 Waldweg, 92 Weg am Waldrand und Aufschließungsweg<br />

Ziesacher, 93 Wildemann-Weg, 94 Winkelweg, 95 Ziesacherweg, 96<br />

Zimmermannweg und 97 Zwergseeweg.<br />

Diskussion:<br />

GV DI Schuster: Mit dem Beschluss dieser Verordnung wird die Erhaltungspflicht<br />

aller Verbindungsstraßen zum Teil auf die Weganrainer übertragen.<br />

Vorsitzender: Das ist richtig.<br />

GR Hofer: Für öffentliche Straßen ist die Gemeinde zuständig, ein Teil der Kosten<br />

kann auf die Weganrainer umgelegt werden.<br />

GV DI Schuster: Dies bedeutet, dass die Gemeinde die Haftung für alle öffentlichen<br />

Straßen hat. Dies wurde zuvor in der Diskussion beim TO-Punkt 12 nicht richtig<br />

dargestellt.<br />

Antrag: Die vorliegende Verordnung mit welcher die Straßen und Wege<br />

der Marktgemeinde Millstatt als Verbindungsstraßen erklärt<br />

werden (Einreihungsverordnung) zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 16<br />

Verein Vitamin R – Beratung wegen Beitritt als Kooperationsgemeinde<br />

entsprechend der Frequenz und damit verbundener finanzieller Unterstützung<br />

Vitamin R – Zentrum für Familie, Soziales und Gesundheit. Eckdaten des Vereins:<br />

Gründung 1996 als Gesundheitszentrum. Entwicklung zum Zentrum für Familie,<br />

Soziales und Gesundheit. Wirkungsbereich:<br />

14


Nockregion. Bugdet: € 240.000,- (€ 200.000,- Fördergelder). 8 Angestellte und 20<br />

Honorarkräfte. Pro Jahr 6000 Kontakte. Arbeitsfeld des Vereins: Wirtschaftskapital,<br />

Sozialkapital, Humankapital. Wirkungsbereich des Vereins: Gesundheitsförderung,<br />

der Verein fördert durch seine Angebote die Gesundheit von Menschen ganzheitlich.<br />

Der Verein begleitet Menschen zwischen Krankheit (Pathogenese) und<br />

Gesundheitsentwicklung (Salutogenese). Sozialkapital, der Verein fördert<br />

gesellschaftlichen Zusammenhalt, Lebensqualität, Freude und ein kraftvolles<br />

Miteinander. Der Verein fördert regionale Verbundenheit, Identität und Motivation.<br />

Der Verein arbeitet gegen Vereinsamung, Zerfall regionaler Strukturen,<br />

Individualisierung und Abwanderung. Vitamin R trägt dazu bei, dass Menschen aus<br />

der Region ein Kompetenzzentrum für Familie, Soziales und Gesundheit vorfinden,<br />

dass Menschen unterstützt, begleitet und beraten werden, dass Menschen aktiviert,<br />

informiert und vernetzt werden. Angebote des Vereins: Familienberatungsstelle,<br />

Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Eltern-Kind-Gruppen, Elternbildung,<br />

Gesundheitsförderung ab der Lebensmitte: Frauentreffen und Männerfrühstück,<br />

Jugendgesundheitsförderung, breites Kursangebot. Gemeinden – Aufstellung:<br />

Radenthein Klientenanteil: 45% (2.700 Personen pro Jahr), Anteil an Förderungen: €<br />

90.000,-, Anteil nicht gedeckter Kosten von Vitamin R: € 18.000,-, Gewinnanteil: €<br />

72.000,-, bisher jährlich geleisteter Gemeindebeitrag: € 17.640,-. Millstatt<br />

Klientenanteil: 16% (960 Personen pro Jahr), Anteil an Förderungen: € 32.000,-,<br />

Anteil nicht gedeckter Kosten von Vitamin R: € 6.400,-, Gewinnanteil: € 25.600,-,<br />

bisher jährlich geleisteter Gemeindebeitrag: € 1.200. Seeboden Klientenanteil: 5%<br />

(300 Personen pro Jahr), Anteil an Förderungen: € 10.000,-, Anteil nicht gedeckter<br />

Kosten von Vitamin R: € 2.000,-, Gewinnanteil: € 8.000,-, bisher jährlich geleisteter<br />

Gemeindebeitrag: € 0,-. Ferndorf Klientenanteil 2% (120 Personen pro Jahr), Anteil<br />

an Förderungen: € 4.000,-, Anteil nicht gedeckter Kosten von Vitamin R: € 800,-,<br />

Gewinnanteil: € 3.200,-, bisher jährlich geleisteter Gemeindebeitrag: € 0,-. Bad<br />

Kleinkirchheim Klientenanteil: 14% (840 Personen pro Jahr), Anteil an Förderungen:<br />

€ 28.000,-, Anteil nicht gedeckter Kosten Vitamin R: € 5.600,-, Gewinnanteil: €<br />

22.400,-, bisher jährlich geleisteter Gemeindebeitrag: € 650,-. Reichenau<br />

Klientenanteil: 3% (180 Personen pro Jahr), Anteil an Förderungen: € 6.000,-, Anteil<br />

nicht gedeckter Kosten von Vitamin R: € 1.200,-, Gewinnanteil: 4.800,-, bisher<br />

jährlich geleisteter Gemeindebeitrag: € 0,-. Feld am See Klientenanteil: 13% (780<br />

Personen pro Jahr), Anteil an Förderungen: € 26.000,-, Anteil nicht gedeckter Kosten<br />

Vitamin R: € 5.200,-, Gewinnanteil: € 3.200,-, bisher jährlich geleisteter<br />

Gemeindebeitrag: € 400,-. Afritz Klientenanteil: 2% (120 Personen pro Jahr), Anteil<br />

an Förderungen: € 4.000,-, Anteil nicht gedeckter Kosten von Vitamin R: € 800,-<br />

Gewinnanteil: € 3.200,-, bisher jährlich geleisteter Gemeindebeitrag: € 0,-.<br />

Gesamtzahlen Klienten 100%, Anteil an Förderungen: € 200.000,-, Anteil nicht<br />

gedeckter Kosten Vitamin R: € 40.000,-, Gewinnanteil: € 160.000,-. bisher jährlich<br />

geleistete Gemeindebeiträge: € 19.890,-. Perspektiven für Kooperation mit<br />

Umlandgemeinden: Besprechung Gesamtaufstellung Frequenz aus den<br />

Umlandgemeinden, Anteil an Fördergeldern, die von Vitamin R lukriert werden und<br />

fehlende Gemeindebeiträge. Beitritt als Kooperationsgemeinde entsprechend der<br />

Frequenz, um Angebote für Bevölkerung aus den Umlandgemeinden aufrecht<br />

erhalten zu können. Angebot Sprechstunden der Familienberatungsstellen in den<br />

Gemeinden vor Ort. Information über Kooperation in den lokalen Medien. Projekt<br />

Zukunftswerkstatt Radenthein, Problemfelder der Region: Abwanderung junger<br />

Arbeitskräfte, Geburtenrückgang, Überalterung, Generationenunverständnis.<br />

15


Vision und Vorhaben: Einbindung der Jugendlichen aus der Region in die<br />

Mitgestaltung ihres Umfeldes und Lebensraums durch aktive Teilnahme am<br />

öffentlichen Leben. Stärkung und Förderung junger Familien als Träger der Region.<br />

Generationen miteinander verbinden. Geplante Maßnahmen und Kosten: 2011/<strong>2012</strong>:<br />

Investition in benötigten Zubau, Kosten: rund € 250.000,-. <strong>2012</strong>/2013/2014: Aufbau<br />

Jugendarbeit (Anlaufstelle, Treffpunkt, Einbindung öffentliches Leben, Aktivierung zur<br />

Mitarbeit an der Gemeinschaft, Gesundheit fördern, sinnvolle Freitzeitangebote).<br />

Kosten € 120.000,- (pro Jahr € 60.000,-). Öffentlichkeitsarbeit: Kosten € 10.000,- (pro<br />

Jahr € 5.000,-). Projektgesamtkosten rund € 380.000,-. Zukunftswerkstatt<br />

Radenthein, Leitgedanke: Nicht eine demographisch zunehmend alternde Region<br />

verwalten, sondern gemeinsam für eine zukunftsorientierte Region wirken.<br />

Wortmeldung:<br />

Vzbgm. Maier: Millstatt war bereits Kooperationsgemeinde des Vereins Vitamin R.<br />

Bisher hat die Marktgemeinde Millstatt einen Beitrag von € 1.200,- bezahlt, im<br />

Ausschuss für Familien / Soziales / Jugend / Sport wurde die Erhöhung des<br />

Beitrages auf € 3.200,- beschlossen.<br />

Antrag: Als Kooperationsgemeinde zum Verein Vitamin R beizutreten<br />

und als Unterstützungsbeitrag die Summe von € 3.200,-<br />

festzulegen. Weiters wird vereinbart, dass von Seiten der<br />

Geschäftsführung von Vitamin R eine jährliche statistische<br />

Auswertung an die Marktgemeinde Millstatt zugesandt wird.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 17<br />

Robert Walcher – Förderansuchen für das Seminar „Die Gitarre in der<br />

Volksmusik“<br />

Förderansuchen von Herrn Robert Walcher, Sappl 74, 9872 Millstatt, vom 17.<br />

Oktober 2011:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche Sie um finanzielle Unterstützung des<br />

Seminars „Die Gitarre in der Volksmusik“, das im nächsten Jahr zum 3. Mal im<br />

Biohotel in Obermillstatt stattfinden wird. Der Grundgedanke des Seminars ist es,<br />

den Musiklehrerinnen sowie den Musiklehrern und Musikschülern in Kärnten die<br />

Möglichkeit zu bieten, sich in diesem Bereich aus- und weiterzubilden. Das kommt<br />

besonders den Schülern der Musikschule Millstatt zugute, die einen großen Teil der<br />

Teilnehmer ausmachen. Um die entstehenden Kosten (Kursgebühr, Unterkunft) für<br />

die Teilnehmer – von denen mehr als die Hälfte Kinder sind – so gering als möglich<br />

zu halten, ist es notwendig mit Fördermitteln zu kalkulieren. Einen Teil davon bringt<br />

dankenswerterweise der Beherbergungsbetrieb ein, indem der Preis für die<br />

Vollpension mit € 64,- (plus Übernachtung) sehr zu Gunsten der Teilnehmer<br />

gerechnet ist. Ich wäre sehr erfreut wenn die Gemeinde Millstatt bereit wäre dieses<br />

Vorhaben, das einerseits der Ausbildung unserer Jugend dient und andererseits<br />

einen Beitrag zu unserer Volkskultur leistet, finanziell zu unterstützen. In Erwartung<br />

einer positiven Antwort verbleibe ich hochachtungsvoll Robert Walcher.<br />

16


Finanzierungsplan für das Seminar „Die Gitarre in der Volksmusik“. Referenten: 5,<br />

Teilnehmer: 30. Kosten: Gage € 250,- pro Referent = € 1.250,-. Kost und Logie €<br />

138,- pro Referent = € 690,-. Fahrtgeld: € 250,-. Allfälliges: € 300,- ergibt Gesamt €<br />

2.490,-. Einnahmen: Ohne Förderung wären die Gesamtkosten mit den<br />

Seminarbeiträgen der Teilnehmer zu begleichen. Auf den Einzelnen kommen in<br />

diesem Fall € 83,- neben den Kosten von € 138,- für die Unterbringung (Gesamt €<br />

221,-). Mit einer Förderung von € 1.000,- würde sich der Seminarbeitrag auf € 50,-<br />

verringern.<br />

Antrag: Die beantragte Förderung in der Höhe von € 1.000,- zu<br />

genehmigen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 18<br />

Fa. Elitec – Angebot über Infrarotheizpaneele für die Volksschule Obermillstatt<br />

Angebot der Fa. Elitec, Gerberweg 71, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, vom 19.<br />

Jänner <strong>2012</strong>:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Anfrage bedanken wir uns herzlich. Unter<br />

Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen übermitteln wir Ihnen<br />

unser Angebot:<br />

8 Stk. Infrarot Heizpaneel 900 Watt, 1 Stk. Uhrenthermostat 230 V, 14 Stk. Infrarot<br />

Heizpaneel 680 Watt, 2 Stk. Uhrenthermostat 230 V, 24 Stk. Hochtemperatur<br />

Strahlungsplatte 1200m W, 2 Stk. Infrarot Heizpaneel 900 W, Angebotsbetrag Netto:<br />

€ 19.142,49, Angebotsbetrag Brutto: € 22.970,98.<br />

Hinweis: Das Angebot umfasst nur Materialkosten!<br />

Diskussion:<br />

GV DI Schuster: Wann soll die geplante Hackschnitzelheizung errichtet werden?<br />

Vorsitzender: Ein Antrag auf Sanierung der Volksschule Obermillstatt mit Erneuerung<br />

der Heizanlage wurde letztes Jahr beim Kärntner Schulbaufonds eingereicht. Nach<br />

der Genehmigung können die nächsten Schritte gesetzt werden.<br />

Vzbgm. Maier: Es ist das Ziel von der Elektroheizung in der Volksschule<br />

wegzukommen. Vielleicht kann die Gesamtsanierung mit Erneuerung der Heizung in<br />

2 bis 3 Jahren realisiert werden.<br />

GV DI Schuster: Strom ist zu wertvoll um verheizt zu werden.<br />

Antrag: Das Angebot über die Infrarotheizpaneele für die Volksschule<br />

Obermillstatt abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

17


TO-Punkt 19<br />

GR Anton Pertl – Antrag auf eine neue Regelung der<br />

Wasserbereitstellungsgebühr<br />

Antrag von Herrn GR Anton Pertl, Obermillstatt 189, 9872 Millstatt, vom 6. Oktober<br />

2011: Die FPÖ-Ortsgruppe Millstatt stellt folgenden Antrag: Eine neue Regelung der<br />

Wasserbereitstellungsgebühr. Bisher sind Einfamilienhäuser im Nachteil. Im Sinne<br />

der Gleichbehandlung sollen Mehrfamilienwohnhäuser oder Wohnblöcke je nach<br />

Wohneinheit die Bereitstellungsgebühr (40,- Euro) bezahlen. Über die Gastronomie<br />

und Hotellerie muss auch nachgedacht werden, dass auch von dieser Seite ein fairer<br />

Betrag bezahlt werden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen GR Pertl Anton, FPÖ Millstatt.<br />

Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3<br />

(Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden), Mießtaler Straße 1, 9021<br />

Klagenfurt am Wörthersee, vom 15.11.2011, Zahl: 3-SP-136/1-2011:<br />

Unter Bezugnahme auf das do. Schreiben vom 14. Oktober 2011, obigen Betreffs,<br />

darf mitgeteilt werden, dass nach den Bestimmungen des<br />

Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 107/1997 idF LGBl. Nr.<br />

42/2010, Wasserbezugsgebühren einerseits für die tatsächliche Inanspruchnahme<br />

und andererseits für die Möglichkeit ihrer Benützung durch den Gemeinderat<br />

ausgeschrieben werden können. § 24 Abs. 2 leg. cit. bezeichnet eine solche<br />

Vorgangsweise als Teilung der Wasserbezugsgebühr in eine Bereitstellungsgebühr<br />

und Benützungsgebühr. Das Gebührenaufkommen aus der Benützungsgebühr hat<br />

zumindest 50 vH des gesamten Aufkommens an Wasserbezugsgebühren zu<br />

betragen. Das Gemeindewasserversorgungsgesetz sieht weiters vor, dass die<br />

verbrauchsabhängige Benützungsgebühr durch einen Wasserzähler zu ermitteln ist,<br />

so dass hinsichtlich der auszuschreibenden Bereitstellungsgebühr dem Gemeinderat<br />

als Verordnungsgeber grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum gegeben ist. Unter<br />

Bedachtnahme auf diese Möglichkeit der Gestaltung ist jedoch der<br />

Verordnungsgeber im Hinblick auf die Beachtung des Gleichheitssatzes eingeengt,<br />

so dass Abgabensgegenstände nicht unterschiedlich behandelt werden können.<br />

Ausschreibungsmodalitäten des Gemeinderates, wodurch einerseits das Grundstück<br />

als Abgabengegenstand der Bereitstellungsgebühr herangezogen wird oder<br />

andererseits Wohnungen als solche in die Abgabenpflicht genommen werden,<br />

würden zu einer Ungleichbehandlung im Rahmen der Ausschreibung von<br />

Bereitstellungsgebühren führen.<br />

Der Verordnungsgeber hat daher für den Fall, dass der Gemeinderat eine<br />

unterschiedliche Bereitstellungsgebühr unter Berücksichtigung der Vielfalt der<br />

Nutzung des Grundstückes ausschreiben möchte, in diesem Fall die Anzahl der<br />

Bewertungseinheiten am Grundstück für die Vorschreibung der<br />

Bereitstellungsgebühr heranzuziehen, oder aber entweder nur das Grundstück oder<br />

nur die Anzahl der Wohnungen als Bemessungsgrundlage festzulegen. Eine<br />

Eventualausschreibung der Bereitstellungsgebühr in der Form, die sich entweder am<br />

Grundstück oder an der Anzahl der Wohnungen orientiert, führt zu einer<br />

Ungleichbehandlung der jeweiligen Abgabenpflichtigen. Für die Kärntner<br />

Landesregierung: Dr. Manfred Mertel.<br />

18


Diskussion:<br />

Vorsitzender: Die Festlegung erfolgt entweder pro Grundstück bzw.<br />

Wasseranschluss oder nach Bewertungseinheiten. Hier gibt es das Problem, dass für<br />

viele alte Häuser keine Bewertungseinheiten aufliegen und diese daher erst erfasst<br />

werden müssten. Dies würde einen hohen Verwaltungsaufwand für die Erhebung<br />

bedeuten.<br />

GR Pertl: Es macht nichts, wenn diese Erhebung länger dauert.<br />

GR Politzer: Der Erhebungsaufwand ist nicht relevant. Ich stelle mir eine Berechnung<br />

der möglichen Geschossflächenzahl je Grundstück vor, dies hätte den Vorteil, dass<br />

auch unbebaute Grundstücke bewertet werden können. Der zeitliche<br />

Erhebungsaufwand ist laut Auskunft des Bauamtes problemlos machbar. Eine<br />

Arbeitsgruppe soll sich mit diesem Thema befassen.<br />

Vzbgm. Dertnig: Die Ermittlung nach der höchstmöglichen Geschossflächenzahl<br />

erscheint mir nicht logisch.<br />

GV DI Schuster: Die derzeitige Einhebung der Wasserbereitstellungsgebühr ist nicht<br />

ausgewogen. Eine kleine Arbeitsgruppe soll sich mit diesem Thema befassen.<br />

Herr GV DI Johann Schuster und Herr GR Franz Politzer übergeben dem<br />

Vorsitzenden einen Abänderungsantrag, der Vorsitzende bringt diesen zur<br />

Abstimmung:<br />

Abänderungs-<br />

Antrag: Der Gemeinderat möge eine Arbeitsgruppe einsetzen, die einen<br />

neuen Verordnungsentwurf ausarbeitet, welcher die bauliche<br />

Ausnutzungsmöglichkeit als Berechnungsgrundlage für die<br />

Bemessung der Bereitstellungsgebühr vorsieht.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 20<br />

GR Anton Pertl – Antrag: Eine neue Regelung mit dem Taxiunternehmen Peter<br />

Silbernagl zu treffen<br />

Antrag von Herrn GR Anton Pertl, Obermillstatt 189, 9872 Millstatt, vom 6. Oktober<br />

2011: Die FPÖ Millstatt stellt den Antrag: Eine neue Regelung mit dem<br />

Taxiunternehmen Peter Silbernagl zu treffen. Es kann nicht sein, dass unsere<br />

Jugendliche, die von Spittal mit dem Nachtbus kommen, bevorzugt nach Hause<br />

gefahren werden. Im Interesse der Gemeinde und der Gastronomie in Millstatt<br />

beantragen wir, dass unsere Jugend, die am Samstagabend in Millstatt fortgehen,<br />

mit dem Taxi (auf Gemeindekosten) nach Hause gebracht werden.<br />

Wenn notwendig oder der StVO entsprechend mit einer zweiten bzw. dritten Fahrt.<br />

Mit freundlichen Grüßen GR Pertl Anton, FPÖ Millstatt.<br />

Diskussion:<br />

GR Pertl: Ich habe von der Marktgemeinde Millstatt ein Erledigungsschreiben<br />

bekommen, dieses war jedoch nicht ausreichend, weil aus dem Schreiben nicht<br />

hervorging, dass auch jene Jugendlichen, die in Millstatt ausgehen und nicht mit dem<br />

Nachtbus kommen nach Hause gefahren werden.<br />

19


Vorsitzender: Dieser Umstand lag in der Handhabe des Taxiunternehmens.<br />

Mittlerweile ist die Angelegenheit geregelt.<br />

GR Pertl: Für mich ist die Angelegenheit somit erledigt.<br />

TO-Punkt 21<br />

Kurt Köstenberger – Regelung für jenen Bereich der Zufahrt zum Friedhof<br />

Kalvarienberg welcher über seinen Grund führt<br />

Derzeitiger Verfahrensstand:<br />

Am 20. Juli 2010 fand ein Ortsaugenschein bei der Zufahrt zum<br />

Kalvarienbergfriedhof statt, bei welchem Herr Kurt Köstenberger, Herr DI Rudolf<br />

Missoni und Herr Bgm. Josef Pleikner anwesend waren.<br />

Amtsvermerk der Amtsleitung vom 27. April 2011: Anruf von Herrn Bürgermeister<br />

Josef Pleikner am 27. April 2011, Herr Kurt Köstenberger, Kleindombra 3, 9872<br />

Millstatt, verlangt € 700,- jährlich als Entschädigung, für jenen Bereich der Zufahrt<br />

zum Kalvarienbergfriedhof, welcher über seinen Grund führt. Dieser Akt soll in der<br />

Gemeindevorstandsitzung am 5. Mai 2011 beraten werden.<br />

Der Gemeindevorstand hat den Sachverhalt in seiner Sitzung vom 5. Mai 2011 zur<br />

Kenntnis genommen mit der Feststellung, dass Herr Dipl.-Ing. Rudolf Missoni der<br />

Marktgemeinde Millstatt über die genaue Grenzsituation einen Lageplan<br />

(Naturaufnahme) übermitteln wird. Schreiben von Herrn Kurt Köstenberger,<br />

Kleindombra 3, 9872 Millstatt, vom 7. September 2011 an Herrn Bürgermeister Josef<br />

Pleikner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Sepp! Anfang August war ich bei<br />

dir im Büro. Dort hast du mir versprochen, dich sofort um die Angelegenheit der<br />

Friedhofszufahrt zu kümmern. Du wolltest mir auch das Protokoll der Aussprache mit<br />

dem Gemeindevorstand schicken oder mir Vorschläge unterbreiten, was für eine<br />

Regelung wir treffen könnten. Leider habe ich bis heute nichts von dir gehört. Dieses<br />

Thema ist nun schon seit über einem Jahr aktuell, nachdem das Vermessungsbüro<br />

Missoni die Grenzen festgestellt hat und sie im Beisein von dir und Herrn Dabernig<br />

besprochen hat. Ich nehme an, dass ihr kein Interesse habt und nicht auf meine<br />

Forderungen eingehen wollt (Euro 700,- Jahrespacht) und deshalb sehe ich mich<br />

jetzt gezwungen, die Friedhofseinfahrt ab 15.9.2011 zu sperren. Es tut mir Leid, dass<br />

es dazu kommt. Die Großzügigkeit der Bauern wird immer vorausgesetzt, ohne<br />

darüber nachzudenken, dass dies nicht selbstverständlich ist. Viele Grüße Kurt<br />

Köstenberger.<br />

Am 9. September 2011 übermittelte Herr Dipl.-Ing. Rudolf Missoni der<br />

Marktgemeinde Millstatt den Absteckplan M 1:500.<br />

Schreiben der Marktgemeinde Millstatt vom 12. September 2011 an Herrn Kurt<br />

Köstenberger: Sehr geehrter Herr Köstenberger, lieber Kurt! Unter Bezugnahme auf<br />

dein Schreiben vom 7. September 2011 bezüglich einer Regelung hinsichtlich der<br />

Friedhofszufahrt teile ich dir Folgendes mit: Der Gemeindevorstand der<br />

Marktgemeinde Millstatt hat sich in seiner Sitzung am 5. Mai 2011 unter<br />

Tagesordnungspunkt 11 mit der Angelegenheit Kurt Köstenberger – Forderung einer<br />

Entschädigung von € 700,- jährlich für jenen Bereich der Zufahrt zum<br />

Kalvarienbergfriedhof, welcher über deinen Grund führt, befasst. Dieser<br />

Tagesordnungspunkt wurde vom Gemeindevorstand als Information zur Kenntnis<br />

genommen und festgestellt, dass Herr Dipl.-Ing. Rudolf Missoni der Marktgemeinde<br />

Millstatt über die genaue Grenzsituation einen Lageplan (Naturaufnahme)<br />

übermitteln wird.<br />

20


Aufgrund deines oben angeführten Schreibens hat Herr Dipl.-Ing. Missoni der<br />

Marktgemeinde Millstatt am 9. September 2011 den Absteckplan übermittelt. Aus<br />

dem Absteckplan ist jedoch die genaue Lage der Aufbahrungshalle nicht ersichtlich<br />

und zwar im Bereich zur öffentlichen Wegparzelle 385/12 der KG Millstatt. Die Frage<br />

stellt sich, ob das Gebäudemauerwerk oder der Dachvorsprung über den öffentlichen<br />

Wegparzelle zu liegen kommt. Die Marktgemeinde Millstatt wird daher, dein<br />

Einverständnis vorausgesetzt, bei Herrn Dipl.-Ing. Missoni eine Naturaufnahme in<br />

diesem Bereich beauftragen. Daher ersucht die Marktgemeinde, bis zur Klärung<br />

dieser Frage, die Absperrung der Friedhofseinfahrt nicht vorzunehmen. Mit der Bitte<br />

um Kenntnisnahme verbleibe ich mit freundlichem Gruß, Josef Pleikner,<br />

Bürgermeister.<br />

Schreiben der Marktgemeinde Millstatt vom 12. September 2011 an Herrn Dipl.-Ing.<br />

Rudolf Missoni: Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Missoni, lieber Rudolf! Die<br />

Marktgemeinde Millstatt bedankt sich für die Übermittlung des Absteckplanes vom<br />

20.7.2010, Geschäftszahl: Fried/10. Mit Schreiben vom 7. September 2011 hat Herr<br />

Kurt Köstenberger angekündigt, dass er die Friedhofszufahrt mit 15. September 2011<br />

absperren wird. Aus dem Absteckplan ist die genaue Situation der Aufbahrungshalle<br />

nicht ersichtlich und zwar im Bereich zur öffentlichen Wegparzelle 385/12 der KG<br />

Millstatt. Hier stellt sich die Frage, ob das Gebäudemauerwerk oder der<br />

Dachvorsprung über der öffentlichen Wegparzelle zu liegen kommt. Zur Klärung<br />

dieser Frage benötigt die Marktgemeinde Millstatt eine Natur – Detailaufnahme. Mit<br />

der Bitte um Erstellung dieser verbleibt mit freundlichem Gruß, Josef Pleikner,<br />

Bürgermeister.<br />

E-Mail von Herrn Dipl.-Ing. Rudolf Missoni vom 26. September 2011 mit Übermittlung<br />

des Lageplanes M 1:100 vom 19. September 2011.<br />

Aktenvermerk von Herrn BauAL Michael Dabernig vom 4. Oktober 2011: Ich habe<br />

heute mit Herrn DI Missoni über diverse Grundstücksteilungen eine Besprechung<br />

gehabt und anschließend nachgefragt, wie es nun mit der Planunterlage Kurt<br />

Köstenberger und Friedhof Kalvarienberg aussehe.<br />

Herr DI Missoni wird über das Vermessungsamt Spittal/Drau die alten<br />

Vermessungsurkunden ausheben lassen und sich dann bis Freitag den 7. Oktober<br />

2011 bei uns melden. Der Plan stellt den Absteckplan laut Mappe dar. So hatte es<br />

auch der Auftraggeber gefordert.<br />

Aktenvermerk von Herrn AL Ferdinand Joham vom 12. Oktober 2011: Herr Kurt<br />

Köstenberger teilt telefonisch mit, dass er demnächst die Zufahrt zum<br />

Kalvarienbergfriedhof absperren wird, das sich keine Regelung zwischen ihm und der<br />

Marktgemeinde Millstatt abzeichnet. Er bittet diesen Sachverhalt dem Bürgermeister<br />

auszurichten.<br />

Aktenvermerk von Herrn BauAL Michael Dabernig vom 25. Oktober 2011: Mit Herrn<br />

Kurt Köstenberger vlg. Rohschuster wurde am 25. Oktober 2011 (wie mit Herrn<br />

Bürgermeister vorab abgeklärt), ein Telefonat bezüglich der beabsichtigten<br />

Absperrung des Zufahrtsweges zum Friedhof geführt. An einen Grundverkauf an die<br />

Gemeinde ist er nicht interessiert, da dies bereits vor mehr als 10 Jahren beabsichtigt<br />

war und die damalige Gemeindevertretung daran nicht interessiert war. Er hat an<br />

einem Verkauf kein Interesse mehr und liegt es nun an der Gemeinde eine<br />

entsprechende Regelung zu finden. Zudem würde die Gemeinde als<br />

Friedhofsbetreiberin mit dem Friedhof einen Wirtschaftsbetrieb betreiben und hebt<br />

diese für die Gräber auch Beiträge ein. Damit könnte die Pacht, welche er mit Herrn<br />

Bürgermeister Pleikner gesprochen habe auch bezahlt werden. Festgehalten wird,<br />

dass laut Katasterauszügen, welche Herr DI Missoni übermittelt hat, die Nutzung des<br />

Weges seit 1973 samt Aufbahrungshalle nachgewiesen ist.<br />

21


Eine diesbezügliche Dienstbarkeit für ein Geh- und Fahrrecht müsste allerdings auf<br />

dem Zivilrechtswege eingeklagt werden. Eine einvernehmliche Lösung zwischen den<br />

betroffenen Parteien würde nach hieramtlicher Ansicht die bessere und einfachere<br />

Lösung darstellen.<br />

Antrag: Diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen um eine<br />

nochmalige Besprechung mit Herrn Köstenberger Kurt<br />

bezüglich der Regelung für jenen Bereich der Zufahrt zum<br />

Friedhof Kalvarienberg, welcher über seinen Grund führt,<br />

durchzuführen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 22<br />

FF Millstatt – Ansuchen um einen Zuschuss zum Feuerwehrfahrzeug<br />

(Kleinrüstfahrzeug) im Sinne der Jugendförderung<br />

Schreiben der FF Millstatt, Kommandant Christian Göckler, Großdombra 21a, 9872<br />

Millstatt, vom 30. Oktober 2011: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Josef! Vor<br />

genau einem Jahr hat die FF Millstatt um einen Zuschuss zum Fahrzeugankauf im<br />

Sinne der Jugendförderung gebeten. Das Schreiben vom 30.10.2010 liegt bei. Bis<br />

heute hat die FF Millstatt weder eine Zusage noch Absage erhalten. Ich ersuche<br />

dich, dieses Ansuchen um Unterstützung in den zuständigen Gremien zu beraten.<br />

Mit besten Grüßen OBI Christian Göckler, Kommandant.<br />

Schreiben der FF Millstatt, Kommandant Christian Göckler, Großdombra 21a, 9872<br />

Millstatt, vom 30. Oktober 2010: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Josef! Wie<br />

bereits hinlänglich bekannt, ist unser Kleinrüstfahrzeug im September 2009 durch<br />

einen Getriebeschaden ausgefallen. Da sich bereits kleinste Reparaturen bei diesem<br />

25 Jahre alten Einsatzfahrzeug in Ermangelung an Ersatzteilen äußerst schwierig<br />

gestalteten, haben wir uns entschlossen ein neues Feuerwehrfahrzeug<br />

anzuschaffen. Nachdem das Kleinrüstfahrzeug aus Eigenmitteln gekauft wurde,<br />

wurde auch diese Neuanschaffung durch die Feuerwehr (Kameradschaftsverein) in<br />

Höhen von € 55.000,- finanziert. Die Gründung der Jugendfeuerwehr im Jahr 2008<br />

hatte entscheidenden Einfluss auf die Auswahl dieses neuen Fahrzeuges. Es sollte<br />

ein Mannschaftstransporter mit neun Sitzplätzen werden. Entscheidend hier die<br />

Tatsache, dass ausschließlich bei diesem Fahrzeugtyp Sicherheitsgurte an allen<br />

Sitzen vorhanden sind. Die Sicherheit unserer Jugend geht vor! Die Feuerwehr<br />

Millstatt stellt sich daher mit der Bitte ein, im Sinne der Jugendförderung einen<br />

Zuschuss zu den getätigten Anschaffungskosten zu gewähren. Mit besten Grüßen<br />

OBI Christian Göckler, Kommandant.<br />

Antrag: Das Ansuchen der FF Millstatt um einen Zuschuss zum<br />

Feuerwehrfahrzeug im Sinne der Jugendförderung in Höhe von<br />

10% der Anschaffungskosten, das sind € 5.500,- zu<br />

genehmigen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

22


TO-Punkt 23<br />

FF-Lammersdorf – Ansuchen um Rückerstattung von € 1.000,- für<br />

Einsatzbekleidung, die im Jahr 2011 von der Kameradschaft angekauft wurde<br />

Schreiben der FF Lammersdorf, Kdt. Bernhard Oberzaucher, Görtschach 2, 9872<br />

Millstatt, vom 8. November 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Bitte um Rückerstattung von € 1.000,- für<br />

Einsatzbekleidung, die im Jahr 2011 von der Kameradschaft angekauft wurde. Die<br />

FF Lammersdorf hat im Jahr 2011 ca. € 2.500,- für Einsatzbekleidung ausgegeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen Kdt. Bernhard Oberzaucher.<br />

Antrag: Die Rückerstattung von € 1.000,- für Einsatzbekleidung der<br />

FF Lammersdorf zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 24<br />

Vzbgm. Florian Maier – Antrag auf Kostenübernahme von € 30,- je<br />

Geschenkskorb für Geburtstage von Gemeindebürgern ab dem 90. Lebensjahr<br />

und bei allen darauf folgenden halbrunden und runden Geburtstagen<br />

Antrag von Herrn Vzbgm. Florian Maier, Sappl 38, 9872 Millstatt, vom 13. Jänner<br />

<strong>2012</strong>:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Gemeinderatskollegen!<br />

Die Freiheitlichen in Millstatt stellen den Antrag, auch in Zukunft allen<br />

Gemeindebürgern, ab dem 90. Lebensjahr (und bei allen darauf folgenden<br />

halbrunden und runden Geburtstagen) zu ihren Geburtstagen einen Besuch seitens<br />

des Sozialausschusses abzustatten. Bei den Besuchen sollen den Jubilaren, wie in<br />

der Vergangenheit, Geschenkskörbe im Wert von € 30,- pro Korb überbracht werden.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> betrifft diese Maßnahme ca. 15 Personen. Mit der Bitte um positive<br />

Behandlung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen für die Ortsgruppe der<br />

Freiheitlichen in Millstatt Vzbgm. Florian Maier.<br />

Antrag: Dem Ansuchen des Herrn Vzbgm. Maier auf Kostenübernahme<br />

von € 30,- je Geschenkskorb für Geburtstage von Gemeinde-<br />

bürgern ab dem 90. Lebensjahr und bei allen darauf folgenden<br />

halbrunden und runden Geburtstagen stattzugeben mit Einbau<br />

des bisherigen Budgetansatzes von € 2.000,- für<br />

familienpolitische Maßnahmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 25<br />

GR Josef Hofer – Antrag: Die Deckungsumlage den erhöhten Ausgaben<br />

anzupassen und auch für die Pferde vorzuschreiben<br />

Antrag von Herrn Gemeinderat Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 10.<br />

Jänner <strong>2012</strong>: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Kolleginnen / Kollegen!<br />

23


Nachdem die Ausgaben für die Besamung und die Tierhaltung ständig ansteigen, ist<br />

es notwendig, die Deckungsumlage entsprechend anzupassen. Ich darf in diesem<br />

Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Deckungsumlage in Seeboden doppelt<br />

so hoch ist. Die Bauernvertreter im Gemeinderat kennen nur ihre Rechte, nicht aber<br />

ihre Pflichten. Die Gemeinde ist zwar verpflichtet die notwendige Stierhaltung und<br />

Besamung sicher zu stellen, kann aber die Kosten aufkommensneutral bei der<br />

Deckungsumlage wieder einheben! Da die Deckungsumlage nicht mit den<br />

Wanderwegen im Zusammenhang gebracht werden kann, erwarte ich eine positive<br />

Entscheidung des Gemeinderates. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Herr Kollege Burgstaller behauptet, dass es in dieser Angelegenheit<br />

keinen Handlungsbedarf gibt. Wenn überall gespart werden muss, vertrete ich die<br />

Meinung, dass auch die Landwirte zur Einsparung einen Beitrag zu leisten haben.<br />

Bei den Budgetansätzen Jugend, Musik, Kultur und Sport fanden Kürzungen statt,<br />

beim Ansatz Landwirtschaft aber nicht.<br />

GR Pertl: Meiner Information nach muss pro 40 deckfähigen Kühen ein Stier<br />

bereitgestellt werden, in der Gemeinde gibt es derzeit rund 800 deckfähige Kühe<br />

aber nur 2 Stiere, dies bedeutet für mich, dass die Landwirte ohnehin sparen.<br />

GV DI Schuster: Abgesehen von den Stieren gibt es eine andere Art der Besamung.<br />

GR Burgstaller: Eine Deckumlage für Pferde gibt es nicht. In der Gemeinde stehen<br />

derzeit 69 Pferde, davon sind 12 Stuten. Mit der Deckumlage können die Kosten für<br />

die Haltung der Vatertiere den „Nutzern“ dieser Vatertiere weiter verrechnet werden.<br />

Die Kosten für die Haltung setzen sich aus der Fütterung, Tierarztkosten,<br />

Klauenpflege etc. zusammen. Die Kosten für den Ankauf der Vatertiere sind keine<br />

Haltungskosten und gehören demnach auch nicht in die Deckumlage<br />

hineingerechnet. Die Einnahmen aus der Deckumlage betragen € 6.700,-, die<br />

Aufwendungen € 3.400,-.<br />

Antrag: Den Antrag des Herrn GR Hofer auf Anpassung der<br />

Deckumlage an die erhöhten Ausgaben und auch für Pferde<br />

vorzuschreiben abzulehnen.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme: GR Hofer)<br />

TO-Punkt 26<br />

GR Josef Hofer – Antrag: Auf Beratung und Beschlussfassung über die<br />

vorgelegten Pläne für die Promenaden und die Logenplätze<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 26. August<br />

2011:<br />

Antrag: Auf Beratung und Beschlussfassung über die vorgelegten Pläne für die<br />

Promenaden und die Logenplätze.<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf Grund<br />

der negativen Rückmeldungen aus der Bevölkerung über die Einbauten im See (Sea<br />

Walk), stelle ich den Antrag, bevor die Architekten an der Umsetzung ihrer Pläne<br />

weiter arbeiten, das Projekt nochmals im Gemeinderat zu beraten. Die Stimmung<br />

und die Aussagen bei der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe am 24. August 2011<br />

veranlassen mich, diesen Antrag zu stellen.<br />

24


Von den elf geladenen Gemeinderatsmitgliedern haben nur 5 teilgenommen und am<br />

Ende waren es nur mehr zwei. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Diskussion:<br />

Vorsitzender: Für die Promenaden und Logenplätze rund um den Millstätter See gibt<br />

es noch keine Planunterlagen. Das Thema Promenaden wird von der Marktgemeinde<br />

Millstatt seit dem Jahr 2002 diskutiert. In diesem Themenbereich fiel „Millstatt – Stadt<br />

des Wassers“. Dieses Thema war ein Auslöser für die Erlebnisreise Kärnten mit dem<br />

Unterabschnitt „Kärnten wasser.reich“. Studenten der TU Wien haben in Millstatt<br />

Grünraumkonzepte erarbeitet, Hauptthemen in diesen Konzepten waren die<br />

Seepromenaden mit Herstellung von öffentlichen Zugängen zum See bzw. in den<br />

See. Die Hauptintention dieser Konzepte war es, den Menschen das Erlebnis „See“<br />

näherzubringen. Kollege GR Klinar hat in weitere Folge den Antrag auf Sanierung<br />

des Barbara-Egger-Parks gestellt, im Rahmen dieser Diskussion entstand die<br />

Arbeitsgruppe Promenaden und Logenplätze. In den Nachbargemeinden Seeboden<br />

und Radenthein wurde eine ähnlich gelagerte Situation thematisiert. Anschließend<br />

erfolgte der Zusammenschluss dieser 3 Gemeinden. Die MTG wurde mit der<br />

Aufarbeitung dieses Themas beauftragt. Zentrales Thema im Themenspektrum ist<br />

die Sanierung und Attraktivierung der Promenaden. Im Juni 2011 fassten die 3<br />

Gemeinden einen Grundsatzbeschluss für die Promenaden und Logenplätze rund<br />

um den Millstätter See. Im Anschluss erfolgte ein Beschluss innerhalb der Leader<br />

Nockregion für das EU – Leaderprojekt Promenaden und Logenplätze rund um den<br />

Millstätter See.<br />

Vzbgm. Maier: Der Grundsatzbeschluss wurde gefasst. Trotzdem ist es notwendig<br />

zurück an den Start zu gehen, weil die Bevölkerung die Seeeinbauten nicht will.<br />

Außerdem ist eine Neuberatung im Hinblick auf die Finanzierung dieses Projektes<br />

notwendig. Meiner Meinung nach sind die geplanten Seeeinbauten bereits<br />

Geschichte.<br />

GR Hofer: Nach dem Grundsatzbeschluss im Juni 2011 kamen aus der Bevölkerung<br />

verheerende Rückmeldungen. Eine neuerliche Beratung dieses Themas ist<br />

unumgänglich. Wenn dies nicht der Fall ist gibt es eine Bürgerinitiative mit einer<br />

Unterschriftenaktion. Frau Mag. Wilhelm hält stur am Projekt fest, dies war in einem<br />

doppelseitigen Interview in der Kleinen Zeitung nachzulesen.<br />

GV MMag. Theuermann: Seit der Diskussion im Jahr 2002 wurden in Millstatt nur die<br />

Wasserfontänen an der Ortseinfahrt umgesetzt. Frau Mag. Wilhelm leistet gute<br />

Arbeit. Die primäre Frage muss sein, was will der Gast? Das eine Realisierung nur im<br />

finanziellen Rahmen möglich sein wird ist klar.<br />

GV DI Schuster: Die Sanierung mit Attraktivierung der Promenaden steht außer<br />

Streit. Die Geister scheiden sich an den Seeeinbauten. Frau Mag. Wilhelm will sich<br />

damit ein Denkmal setzen. Die Fachhochschule Spittal hat ein sehr gutes Projekt<br />

zum Thema „Seepromenade Millstatt“ im Jahr 2010 erstellt.<br />

GR Politzer: Es wurde behauptet, dass 14 Gemeinderäte gegen das Projekt<br />

Promenaden und Logenplätze rund um den Millstätter See sind. Ich bin nicht gegen<br />

dieses geplante Projekt. Frau Mag. Wilhelm hat hier eine sehr gute Vision. Wenn<br />

Millstatt aus diesem EU – Leader Projekt aussteigt gehen alle Förderungen verloren.<br />

GR Klinar: Ich bin für eine touristische Entwicklung von Millstatt. Wir haben in<br />

Seeboden beim Grundsatzbeschluss nicht beschlossen, dass Millstatt 1 Million Euro<br />

für dieses geplante Projekt zur Verfügung stellt. Bei der letzten Besprechung zu<br />

diesem Thema vor 14 Tagen war von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes nur<br />

Frau Nickmann anwesend. Frau Mag. Wilhelm hat bereits den Druck von Foldern für<br />

das Jahr 2013 zu diesem Projekt in Auftrag gegeben.<br />

25


GR Klinar: Faktum ist, dass bereits 200.000,- Euro an Planungskosten angefallen<br />

sind. Seeeinbauten kommen für mich nicht in Frage.<br />

Vorsitzender: Als nächster Schritt muss sich die Gemeindevertretung mit dem Planer<br />

zusammensetzen und klar sagen, was Millstatt will. Bezüglich eines Seeeinbaus ist<br />

nichts fixiert. Die Anwesenheit in den Arbeitsgruppensitzungen zu diesem Thema<br />

lässt zu wünschen übrig.<br />

GR Mag. Printschler: Herr Architekt Dorn war bei der letzten Arbeitsgruppensitzung<br />

verwundert wegen dem unklaren Status, den Millstatt zum Projekt hat.<br />

GR Mag. Sichrowsky: Wir sollten jenen danken, die noch Visionen haben. Das<br />

Denken im Gemeinderat erscheint mir kleinkariert, weil es nicht möglich ist, sachlich<br />

und in Ruhe über ein Thema zu beraten. In Millstatt ist eine touristische<br />

Weiterentwicklung schon lange überfällig. Ein großer Teil der Wertschöpfung unsers<br />

Hotelbetriebs bleibt im Ort. Eine touristische Vision bzw. ein Vorwärtstrend ist<br />

unbedingt notwendig. Frau Mag. Wilhelm beschäftigt sich intensiv mit dem Thema<br />

Touristik. Im nächsten Workshop der Arbeitsgruppe soll in Ruhe über dieses Thema<br />

gesprochen werden. Die negative Atmosphäre beim letzten Workshop war spürbar<br />

und hat sich leider auch auf den Architekten übertragen. In Kärnten und in Österreich<br />

wird das geplante touristische Projekt anerkannt.<br />

GV DI Schuster: Es geht im Kern um den geplanten Seeeinbau. Dieser wird vom<br />

Großteil der Bevölkerung nicht akzeptiert.<br />

GR Klinar: Der Anstoß zur Promenadendiskussion kam von mir und nicht von<br />

Touristikern. Ich bin nicht gegen den Tourismus, ich bin für das geplante Projekt,<br />

aber gegen den Seeeinbau.<br />

GR Gratzer: Wir sollten abwarten, bis die Planung fertig ist und dann unsere<br />

Entscheidung im Gemeinderat treffen.<br />

GR Pertl: Der Grundsatzbeschluss zu den Promenaden und Logenplätzen rund um<br />

den Millstätter See schein kein „zahnloser Tiger“ zu sein.<br />

GR Mag. Koller: Vielleicht könnte man das geplante Projekt aufteilen in Promenaden<br />

„Ost-West“ und in Seeeinbau.<br />

GR Friedrich: Im Zuge der Erlebnisreise Kärnten wasser.reich wurden in der<br />

Gemeinde zahllose Projekte erarbeitet, diese wurden alle verworfen, dann hat uns<br />

das Land Kärnten die „Lichtsegel“ aufgedrängt.<br />

Vorsitzender: Letztendlich wird der Gemeinderat beschließen was wir haben wollen.<br />

Der Radweg um den Millstätter See zeigt uns, was ein erfolgreiches Regionsprojekt<br />

ist. Wir geben uns nicht die Zeit, die wir brauchen, das ist eine heutzutage übliche<br />

politische Unart.<br />

Vzbgm. Maier: Im Vorfeld dieses Projektes wurde zu viel öffentlich präsentiert. Die<br />

Seeeinbauten sind nicht machbar. Dass es Visionen geben muss ist richtig, Frau<br />

Mag. Wilhelm will sich mit dem Seeeinbau profilieren, dafür ist die Vision zu schade.<br />

Vzbgm. Dertnig: Das geplante Projekt ist innovativ, es liegt jetzt an uns, etwas<br />

daraus zu machen. Millstatt hätte ein enormes Potential für eine touristische<br />

Weiterentwicklung.<br />

GV MMag. Theuermann: Herr Peter Pacher als Privatperson hat uns vorgezeigt, was<br />

mit einem Seeeinbau zu machen ist. Er hat seine Vision umgesetzt und ist damit<br />

erfolgreich. Dies sollte uns zu denken geben.<br />

Herr GR Josef Hofer übergibt den Vorsitzenden einen Abänderungsantrag, dieser<br />

wird vom Vorsitzenden in der Folge zur Abstimmung gebracht:<br />

26


Abänderungs-<br />

Antrag: Ich stelle den Antrag den Planungsauftrag für die Promenaden<br />

und Logenplätze einzustellen bis die Finanzierung der offenen<br />

Schulden der Bäderbetriebs GmbH geregelt ist. Für die<br />

weiteren Planungskosten wird die Geschäftsführerin Frau<br />

Wilhelm zu Verantwortung gezogen.<br />

Abstimmung: 2 : 21 (Stimmen dafür: GR Hofer, GR Pertl).<br />

Haupt-<br />

Antrag: Den Antrag von Herrn GR Hofer auf Beratung und<br />

Beschlussfassung über die vorgelegten Pläne für die<br />

Promenaden und Logenplätze abzulehnen.<br />

Abstimmung: 18 : 5 (Gegenstimmen: GV DI Schuster, GR Mag. Printschler,<br />

GR Graf, GR Hofer, GR Pertl)<br />

TO-Punkt 27<br />

GR Josef Hofer – Antrag: Herrn GV DI Johann Schuster als Vertreter für die<br />

Ortsbildpflegekommission zu nominieren<br />

Antrag von Herrn Gemeinderat Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 11.<br />

Jänner <strong>2012</strong>:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Kolleginnen / Kollegen!<br />

Ich stelle den Antrag Herrn GV DI Schuster als Vertreter für die<br />

Ortsbildpflegekommission zu nominieren. Nachdem der Herr Bürgermeister als<br />

Baubehörde die Baubewilligungen erteilt und zusätzlich auch noch die Funktion des<br />

Baureferenten ausübt, ist mit der zusätzlichen Vertretung in der Ortsbildkommission<br />

eine Ämterhäufung gegeben. Es muss daher auch im Interesse des Bürgermeisters<br />

sein, dass die Entscheidungen in Bauangelegenheiten nicht von einer Person<br />

getroffen werden.<br />

Als Planungsreferent der Marktgemeinde hat Herr GV DI Schuster auch die<br />

notwendigen Voraussetzungen für dieses Amt. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp<br />

Hofer.<br />

Antrag: Herrn GV Dipl.-Ing. Johann Schuster als zusätzlichen<br />

Vertreter in die Ortsbildpflegekommission zu entsenden.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 28<br />

GV Anneliese Nickmann – Beratung über die Anbringung zusätzlicher<br />

Werbeflächen entlang der B 98 für Betriebe vom Plateau<br />

Beschluss des Gemeinderates vom 4. März 2010: Zwei Werbesteher für die Betriebe<br />

am Plateau zur Verfügung zu stellen, welche im Bereich der B 98 in Millstatt und in<br />

Dellach zur Aufstellung gelangen.<br />

27


Am 16. Jänner <strong>2012</strong> hat Frau GV Anneliese Nickmann der Amtsleitung einen<br />

Gestaltungsvorschlag für die Werbesteher übergeben, mit der Bitte, diesen Herrn<br />

Ernst Lessacher weiterzuleiten, damit er den Gestaltungsvorschlag grafisch<br />

ausfertigen kann. Herr Ernst Lessacher hat diesen am 17. Jänner 2011<br />

übernommen.<br />

Antrag: Es ist lediglich an den Hinweisschildern der Landesstraßen-<br />

verwaltung (westliche Ortseinfahrt in Millstatt und östliche<br />

Ortseinfahrt in Dellach) ein Logo mit dem Hinweis auf das<br />

Sonnenplateau anzubringen. Die Gestaltung der Logos wird<br />

der Obmann des Ausschusses für Umwelt / Energie / Planung,<br />

Herr GV Dipl.-Ing. Johann Schuster, erarbeiten lassen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 29<br />

Integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung Wohnanlage Sappl-<br />

Nordwest – Abschluss einer nachträglichen Bebauungsverpflichtung<br />

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2011 (TO Punkt 10) wurde die<br />

integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung „Wohnanlage Sappl<br />

Nordwest“ beschlossen. Nach dem Vorliegen sämtlicher in Betracht kommender<br />

Unterlagen wurde per 10.11.2011 die aufsichtsbehördliche Genehmigung bei der<br />

Abteilung 3 – Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden, beantragt. Im<br />

Zuge des Begutachtungsverfahrens wurde jedoch laut telefonsicher Auskunft von<br />

Herrn Dipl.-Ing. Ebner festgestellt, dass keine privatrechtliche Vereinbarung zur<br />

Sicherstellung der widmungsgemäßen Verwendung von unbebauten Grundstücken,<br />

samt Besicherung, beschlossen wurde. Dies stelle aufgrund der negativen<br />

Bauflächenbilanz der Marktgemeinde Millstatt einen Mangel dar. Aufgrund dieser<br />

Auskunft ist zu erwarten, dass die Aufsichtsbehörde in geraumer Zeit einen<br />

Verbesserungsauftrag an die Marktgemeinde Millstatt erteilen wird. Deshalb wird<br />

durch das Bauamt empfohlen, nicht auf den Verbesserungsauftrag zu warten,<br />

sondern bereits vorab einen diesbezüglichen Gemeinderatsbeschluss herbei zu<br />

führen. Üblicherweise werden diese Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren (60<br />

Monate) und einer Besicherung von EUR 7,267 /m² Widmungsfläche,<br />

abgeschlossen.<br />

Antrag: Vom Widmungswerber für die integrierte Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanung „Wohnanlage Sappl-Nordwest“<br />

nachträglich eine Bebauungsverpflichtung samt Besicherung<br />

einzufordern.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

28


TO-Punkt 30<br />

GR Josef Hofer – Antrag: Für den Kontrollausschuss beim Wasserverband<br />

einen Gemeinderat zu nominieren<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 15. August<br />

2011: Für den Kontrollausschuss beim Wasserverband einen Gemeinderat zu<br />

nominieren. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Kolleginnen und<br />

Kollegen! Nachdem in den letzten Wochen und Monaten sehr viele Missstände in der<br />

Geschäftsführung beim Wasserverband Millstättersee aufgedeckt wurden, ist es an<br />

der Zeit einen Gemeinderat für den Kontrollausschuss zu nominieren. Herr Roland<br />

Marchetti als Ersatzgemeinderat ist nach meiner Rechtsauskunft nicht berechtigt, die<br />

Gemeinde nach außen zu vertreten. Ich habe schon bei der Nominierung der<br />

Ausschussmitglieder auf diesen Umstand hingewiesen, wurde aber nicht gehört. Ein<br />

weiterer Punkt sollte bei dieser Nominierung berücksichtigt werden, ob es sich<br />

vereinbaren lässt einen Gemeinderat von der Bürgermeisterfraktion mit diesem Amt<br />

zu betrauen. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Diskussion:<br />

Vorsitzender: Herr GR Mag. Norbert Santner wird auf sein Mandat als Mitglied des<br />

Gemeinderates verzichten und Herr EM Roland Marchetti wird in den Gemeinderat<br />

nachrücken.<br />

GR Hofer: In der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Millstätter See wurde<br />

besprochen, dass die Obmänner der Kontrollausschüsse der Gemeinden in den<br />

Kontrollausschuss des Wasserverbandes Millstätter See nachrücken sollen.<br />

Vorsitzender: Wenn das so ist, wird sich der Gemeinderat damit zu befassen haben.<br />

GV DI Schuster: Bisher war die Konstellation im Kontrollausschuss des<br />

Wasserverbandes Millstätter See unbefriedigend, weil dieses ÖVP dominiert besetzt<br />

ist.<br />

Der Antrag von Herrn GR Hofer ist durch die Nachrückung von Herrn EM Roland<br />

Marchetti in den Gemeinderat hinfällig, Beschluss wird keiner gefasst.<br />

TO-Punkt 31<br />

GR Josef Hofer – Antrag: Klärung der Verantwortung für die Bäderbetriebe<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 12. Oktober<br />

2011:<br />

Ich stelle den Antrag, die Kompetenzen und die Verantwortung der einzelnen<br />

Personen bei den Millstätter Bäderbetrieben abzuklären und genau festzulegen.<br />

Es kann nicht sein, dass die Vertreter eines privaten Vereines, die keine Haftung für<br />

die Abgänge übernehmen, Entscheidungen treffen. Mit freundlichen Grüßen GR<br />

Sepp Hofer.<br />

Schreiben der Marktgemeinde Millstatt vom 4.11.2011 an das Amt der Kärntner<br />

Landesregierung, Abteilung 3:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Eingabe vom 12.10.2011 hat Herr Gemeinderat<br />

Josef Hofer folgenden Antrag gestellt: „Ich stelle den Antrag die Kompetenzen und<br />

die Verantwortung der einzelnen Personen bei den Millstätter Bäderbetrieben<br />

abzuklären und genau festzulegen.<br />

29


Es kann nicht sein, dass die Vertreter eines privaten Vereins die keine Haftung für<br />

die Abgänge übernehmen Entscheidungen treffen“. Die Marktgemeinde Millstatt<br />

ersucht um Bekanntgabe einer Rechtsansicht, ob dieser Antrag den eigenen<br />

Wirkungsbereich der Gemeinde betrifft oder nicht. Die Millstätter Bäderbetriebe<br />

GmbH ist laut Rechtsform eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit<br />

freundlichem Gruß, Josef Pleikner, Bürgermeister.<br />

Diskussion:<br />

Vorsitzender: Die Anteile der Millstätter Bäderbetriebe GmbH sind klar festgelegt und<br />

zwar: 51% Marktgemeinde Millstatt und 49% Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein für Bäder,- Kur- und Sporteinrichtungen.<br />

GR Hofer: In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates im April 2009 wurde<br />

der gesamte Gemeindevorstand in den Förderungs- und Verschönerungsverein und<br />

in die Millstätter Bäderbetriebe GmbH nominiert. Jetzt ist es so, dass Frau GV<br />

Nickmann die Gemeindeinteressen in der Millstätter Bäderbetriebe GmbH vornimmt<br />

und nicht der gesamte Gemeindevorstand.<br />

GV Nickmann: Der Gemeindevorstand wurden in vielen Sitzungen über alle<br />

Angelegenheiten in der Millstätter Bäderbetriebe GmbH informiert.<br />

Vorsitzender: Wir haben in dieser Angelegenheit mit Schreiben vom 4.11.2011 eine<br />

Rechtsansicht beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3, angefordert,<br />

diese ist bis heute nicht beim Gemeindeamt eingelangt.<br />

TO-Punkt 32<br />

Vzbgm. Florian Maier – Antrag auf Abänderung des Gemeindenamens in<br />

„Millstatt am See“<br />

Antrag von Herrn Vzbgm. Florian Maier, Sappl 38, 9872 Millstatt, vom 14. November<br />

2011: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geschätzte Gemeinderatskollegen!<br />

Hiermit stelle ich den Antrag, unsere Gemeinde in Zukunft mit dem Zusatz „am See“<br />

zu benennen. Unsere Gemeinde würde somit „Millstatt am See“ heißen. Die Vorteile<br />

dieser Zusatzbezeichnung sind bekannt und werden daher nicht extra erläutert. Mit<br />

der Bitte um Zuteilung in die zuständigen Gremien verbleiben wir mit freundlichen<br />

Grüßen für die Ortsgruppe der Freiheitlichen in Millstatt Vzbgm. Florian Maier.<br />

Schreiben der Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8, 9872 Millstatt, vom 6.<br />

Dezember 2011 an die Gemeinde Afritz am See:<br />

Sehr geehrter Herr NRAbg. Bgm. Linder, lieber Maximilian! Der Gemeindevorstand<br />

der Marktgemeinde Millstatt hat sich in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 mit dem<br />

Antrag von Herrn Vzbgm. Florian Maier auf Abänderung des Gemeindenamens in<br />

„Millstatt am See“ befasst. Nachdem die Gemeinde Afritz vor einigen Jahren ihren<br />

Gemeindenamen in „Afritz am See“ abgeändert hat, ergeht die Anfrage, welche<br />

Auswirkungen die Abänderung nach sich gezogen hat bzw. ob diese aus heutiger<br />

Sicht positiv bewertet werden kann. Mit der Bitte um Rückantwort verbleibt für den<br />

Gemeindevorstand der Bürgermeister Josef Pleikner.<br />

Schreiben der Gemeinde Afritz am See, Schulstraße 2, 9542 Afritz am See, vom 30.<br />

Dezember 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Sepp! Zu deiner Anfrage vom 6.12.2011<br />

darf ich dir meine Sicht wie folgt mitteilen: Im Jahr 2001 wurde unser<br />

Gemeindenamen in „Afritz am See“, vor allem in der Hoffnung auf touristische<br />

Auswirkungen, geändert.<br />

30


Dazu kann gesagt werden, dass durch den Hinweis „am See“ sicherlich viele<br />

Menschen aus Nah und Fern einfach die Informationen erhalten, dass unsere<br />

Gemeinde an einem See liegt und dies kann aus touristischer Sicht sehr positiv<br />

bewertet werden. Die Umstellung war für die Gemeinde mit keinen nennenswerten<br />

Kosten (neue Drucksorten etc.) verbunden. Im Bewusstsein der Bevölkerung hat die<br />

Umstellung sehr lange gedauert bzw. muss heute noch mit Nachdruck auf den vollen<br />

Gemeindenamen hingewiesen werden. Ein spezielles Afritzer Problem ist, dass der<br />

Afritzer See vom Ort zwei Kilometer entfernt ist, was manchmal zu Verwirrungen<br />

führt. Geringfügige Probleme gibt es auch manchmal bei Ortseingaben im IT-Bereich,<br />

wie zum Beispiel Navi (Afritz / Afritz am See). Zusammengefasst kann ich aber<br />

sagen, dass ich die Namensänderung aus heutiger Sicht positiv bewerte. Mit<br />

freundlichen Grüßen der Bürgermeister NRAbg. Maximilian Linder).<br />

Schreiben des Kärntner Landesarchivs, St. Ruprechter Straße 7, 9020 Klagenfurt am<br />

Wörthersee, vom 15. Februar <strong>2012</strong>:<br />

Die Direktion des Kärntner Landesarchivs nimmt zur beabsichtigten Änderung des<br />

Gemeindenamens bzw. des Ortsnamens „Millstatt“ in „Millstatt am See“ wie folgt<br />

Stellung:<br />

1. Die beabsichtigte Namenserweiterung widerspricht nicht den örtlichen<br />

Gegebenheiten, und auch aus historischer Sicht ist dagegen nichts einzuwenden. Ob<br />

es allerdings sinnvoll ist, einen Ort, nach dem einer der größten Alpenseen benannt<br />

ist, mit dem Zusatz „am See“ zu versehen, darf bezweifelt werden, denn es ist für<br />

jeden Einheimischen wie Fremden von selbst einsichtig, dass Millstatt am Millstätter<br />

See liegt. Die touristischen Erwartungen in die beabsichtigte Namensänderung<br />

können seitens des Kärntner Landesarchivs nicht nachvollzogen werden. Man ist<br />

geneigt die Frage zu stellen: Für wie blöd halten die Touristiker die Touristen? Jeder<br />

potentielle Tourist kann heutzutage in wenigen Sekunden auf seinem<br />

Navigationsgerät oder im Internet feststellen, wo Millstatt liegt und darüber hinaus die<br />

exakte Lage und die Größe jedes Badesteges am Satellitenfoto betrachten. Millstatt<br />

erbringt als Stichwort im Google mehr als 200.000 Treffer, die durchwegs auf den<br />

Seebezug hinweisen. Unzählige Fotos im Internet, ausführliche Wikipedia-Artikel und<br />

eine Vielzahl an touristischen Homepages illustrieren den unmittelbaren Seebezug<br />

Millstatts weit anschaulicher als die banale Beifügung „am See“.<br />

2. Das Kostenargument wird sehr bürgerfern verwendet und nicht berücksichtigt,<br />

dass die Änderung des Ortsnamens für alle Bürger Millstatts mit einer<br />

Adressänderung verbunden ist und jedem Kosten auflasten. Diese dürften für<br />

protokollierte Firmen z. B. obligatorisch anfallen, weil der Firmenwortlaut geändert<br />

werden muss. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wilhelm Wadl MAS, Direktor.<br />

Diskussion:<br />

GR Klinar: Ich bin gegen diese Namensänderung.<br />

Vzbgm. Maier: Das Gemeindelogo weist den Schriftzug „am See“ seit Jahren aus.<br />

Touristiker haben diesen Wunsch auf Namensänderung an mich herangetragen.<br />

GR Mag. Sichrowsky: Für Urlauber aus anderen Ländern ist es nicht klar, dass<br />

Millstatt am See liegt.<br />

Vorsitzender: Ich habe einen Anruf von einem Dellacher Unternehmer bekommen,<br />

die Marktgemeinde Millstatt soll in diesem Zug die Ortsbezeichnung von Dellach in<br />

Dellach „am Millstätter See“ ändern.<br />

GR Politzer: Es gibt nur ein Millstatt, dieses liegt am See. Diesen Antrag sollten wir<br />

nur beschließen, wenn die Bevölkerung großteils zustimmt.<br />

GR Wögerbauer: Touristische Argumente sprechen für die Namensänderung.<br />

31


Vzbgm. Dertnig: Die Orte, sich sich „am See“ nennen, liege alle nicht an einem See.<br />

Vorsitzender: Bei der Namensänderung von Hauptstraße in Kaiser-Franz-Josef-<br />

Straße hat uns Straßenanrainer niemand gefragt. Der Straßenname wurde einfach<br />

geändert.<br />

GV DI Schuster: Ich habe den emotionslosen Zugang, dass der Namen „Millstatt“<br />

ausreicht. Wir sollten zuerst Kosten ermitteln, die mit der Namensänderung<br />

verbunden sind und dann die Bevölkerung entscheiden lassen.<br />

GR Mag. Sichrowsky: Für mich ist die Bezeichnung „Millstatt am See“ klar.<br />

Herr Vzbgm. Florian Maier und Herr GV DI Johann (auch für GR Franz Politzer) über<br />

geben dem Vorsitzenden jeweils einen Abänderungsantrag.<br />

Der Vorsitzende bringt den Abänderungsantrag von Herrn Vzbgm. Maier zur<br />

Abstimmung:<br />

Abänderungs-<br />

Antrag: Zum Antrag TO-Punkt Nr. 32 (Gemeindenamen)<br />

der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 23.2.<strong>2012</strong><br />

beantrage ich zusätzlich auch die Abänderung des<br />

Ortsnamens „Millstatt“ in „Millstatt am See“.<br />

Abstimmung: 17 : 6 (Gegenstimmen: GV DI Schuster, GR Mag. Printschler,<br />

GR Friedrich, GR Graf, GR Politzer, GR Klinar)<br />

Der Vorsitzende bringt den Abänderungsantrag der Herren GV DI Schuster und GR<br />

Poltizer zur Abstimmung:<br />

Abänderungs-<br />

Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass zuerst die<br />

Gesamtkosten für eine Namensänderung festgestellt werden<br />

(eigene Kosten und eventueller Kostenersatz für Dritte) und<br />

sodann eine Gemeinde-Volksbefragung über dieses Thema<br />

durchgeführt wird.<br />

Abstimmung: 5 : 18 (Stimmen dafür: GV DI Schuster, GR Mag. Printschler,<br />

GR Friedrich, GR Graf, GR Politzer)<br />

TO-Punkt 33<br />

Beschlussfassung über die Änderung der Entsendung von<br />

Gemeindemandatare in die Mitgliederversammlung des Wasserverbandes<br />

Millstätter See<br />

Bisher waren von der Marktgemeinde Millstatt nachstehende 9 Mitglieder in die<br />

Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Millstätter See nominiert:<br />

Bgm. Josef Pleikner, GV MMag. Erwin Theuermann, Vzbgm. Heribert Dertnig, EM<br />

Roland Marchetti, Vzbgm. Florian Maier, GV Anneliese Nickmann, GV DI Johann<br />

Schuster, GR Mag. Michael Printschler und GR Josef Hofer.<br />

32


Mit E-Mail vom 21. Dezember 2011 hat der Wasserverband Millstätter See der<br />

Marktgemeinde Millstatt mitgeteilt, dass der § 8 Punkt 2 der Satzungen des<br />

Wasserverbandes Millstätter See dahingehend geändert wird, dass die Anzahl der<br />

für die Entsendung eines Gemeindemandatars relevanten Bewertungseinheiten von<br />

„500“ auf „1000“ erhöht wird. Laut der berechneten Bewertungseinheiten per<br />

30.9.2011 sieht die Anzahl der zu entsendenden Personen für die<br />

Mitgliederversammlung wie folgt aus: Marktgemeinde Millstatt 5 Mitglieder. Mit der<br />

Bitte um dementsprechende Beschlussfassungen in Ihren Gemeindegremien und<br />

Bekanntgabe der von Ihrer Gemeinde entsendeten Personen für die<br />

Mitgliederversammlung „neu“ verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Mag. Franz<br />

Daborer, Geschäftsführer.<br />

Antrag: Nachstehende 5 Mitglieder in die Mitgliederversammlung „neu“<br />

des Wasserverbandes Millstätter See zu nominieren: EM<br />

Roland Marchetti, GV Anneliese Nickmann, GV DI Johann<br />

Schuster, GR Mag. Michael Printschler und GR Josef Hofer.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 34<br />

Bericht des Obmannes des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung<br />

Obmann GR Gerhard Friedrich verliest die Niederschrift über die regelmäßige<br />

Überprüfung der Gebarung der Marktgemeinde Millstatt im Kassenraum. Tag der<br />

Prüfung: 28. Dezember 2011 mit dem Beginn um 17.00 Uhr. Bei der Prüfung<br />

anwesend: a) vom prüfenden Organ: GR Gerhard Friedrich, GR Mag. Wilfried Koller,<br />

GR Melanie Esterl, GR Josef Hofer, GR Anton Pertl. b) von der Gemeindekasse:<br />

Manfred Leinthaler, Finanzverwalter, Bernhard Unterwalcher. Die Bargeldkasse<br />

wurde überprüft und der festgestellte Betrag von € 865,69 stimmt mit dem im<br />

Kassenbestandsausweis vom 28. Dezember 2011 überein. Die Kassenbestände und<br />

Bankbestände wurden überprüft und für in Ordnung befunden. Aufgrund des letzten<br />

Ausschussprotokolls wird festgehalten, dass die Verwaltungsstrafe in der Höhe von €<br />

1.320,- nicht dem Wasserhaushalt angelastet werden kann, sondern es obliegt dem<br />

Gemeinderat zu entscheiden, aus welchem Haushalt diese Verwaltungsstrafe zu<br />

bedecken ist. GR Friedrich stellt zur Diskussion, ob eine Überprüfung der<br />

Bäderbetriebe durchgeführt werden soll, da durch die neuen Eigentumsverhältnisse<br />

die Möglichkeit dazu besteht. Zusätzlicher Antrag daher:<br />

3. Abstimmung über die Durchführung einer Prüfung der Millstätter Bäderbetriebs<br />

GesmbH durch den Kontrollausschuss am Donnerstag, den 19. Jänner <strong>2012</strong>.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Belegsprüfung<br />

2. Überprüfung der Alpungsprämie mit Meldung an die AMA<br />

Zu 1.<br />

Die Belegsprüfung wird durchgeführt. Es wird angeregt, für die Abrechnung des<br />

Kilometergeldes des Hr. Bürgermeister in Zukunft von diesem ein Fahrtenbuch zu<br />

führen bzw. einen Dienstreiseauftrag (aus Versicherungsgründen) auszufüllen.<br />

Es wird die Frage gestellt, ob die Fahrt in die Schweiz, für welche die Kilometer<br />

abgerechnet wurden, dienstlich durchgeführt wurde.<br />

33


Zu 2.<br />

Finanzverwalter Leinthaler erläutert die Abwicklung der Abrechnung der<br />

Alpungsprämie.<br />

Zu 3:<br />

Der Kontrollausschuss beschließt einstimmig, eine Überprüfung der Millstätter<br />

Bäderbetriebs GesmbH durch den Kontrollausschuss am Donnerstag, den 19.<br />

Jänner <strong>2012</strong> durchzuführen. Abstimmung: 5 : 0 (einstimmig).<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Hofer: Der Bürgermeister ist zum Nockalmfest in die Schweiz gefahren, das ist<br />

keine Dienstfahrt.<br />

Vorsitzender: Das Nockquintett feiert heuer sein 30ig jähriges Bestandsjubiläum. Die<br />

Jubiläumsfeierlichkeiten begannen in der Schweiz mit einer Auftaktveranstaltung zu<br />

der ich als Bürgermeister der Marktgemeinde Millstatt eingeladen wurde.<br />

GR Hofer: Über die Dienstfahrten ist ein Fahrtenbuch zu führen.<br />

Vorsitzender: Dem Finanzamt haben bisher die von mir vorgelegten Unterlagen zur<br />

Beurteilung ausgereicht.<br />

GR Friedrich: Die Fahrtkosten wurde von den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters<br />

abgebucht.<br />

Vzbgm. Maier: Dann hätten sich alle ihre Wortmeldungen ersparen können.<br />

Vertraulicher Teil: ausgeblendet<br />

Herr Bürgermeister Josef Pleikner bedankt sich bei den Mitgliedern des<br />

Gemeinderates für die Mitarbeit und beendet die Sitzung des Gemeinderates um<br />

22.20 Uhr.<br />

Protokollführerin: Der Vorsitzende:<br />

Edith Eder Bgm. Josef Pleikner<br />

Der für den Inhalt Verantwortliche:<br />

AL Ferdinand Joham<br />

Protokollunterfertiger:: Protokollunterfertiger:<br />

34


GR Mag. Eva Sichrowsky GR Alois Auer<br />

35

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