Protokoll von 2004-12-16 - .PDF - Mattsee
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Niederschrift<br />
zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong><br />
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 22.30 Uhr<br />
Ort, Raum: Sitzungszimmer Gemeindeamt<br />
Anwesend sind:<br />
BGM Matthäus Maislinger<br />
VBGM Josef Brandhuber<br />
GR Anton Alterdinger<br />
GR Brigitte Maislinger<br />
GR Gerhard Schöchl<br />
GV Christina Tscherteu (ab 19.30 Uhr anwesend)<br />
GV Bernhard Steiner<br />
GV Josef Lindner<br />
GV Andreas Keplinger<br />
GV Günther Söllner<br />
GV Anna Plank<br />
GR Christian Schmidt<br />
GR Hans-Günther Unger<br />
GV Monika Weindl<br />
GV Drita Krammel<br />
GV Wolfgang Erlbacher<br />
GV Andreas Lackner<br />
GV Isabella Eder<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
GV Stefan Handlechner<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Anfragemöglichkeit der Bürger zur gegenständlichen Tagesordnung<br />
2. <strong>Protokoll</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom 8. 11. <strong>2004</strong>
Seite 2<br />
3. Abwasserbeseitigung<br />
3.1. Darlehensumschuldung - Beschlussfassung<br />
3.2. Kanalbauabschnitt 19: Darlehensaufnahme<br />
4. Kontokorrentkredite: Beschlussfassung<br />
5. Blüthl Helmut und Anneliese<br />
5.1. Ansuchen um Erwerb einer Teilfläche aus GP. 2284; Eigentümer Gemeinde <strong>Mattsee</strong><br />
5.2. Erwerb einer Teilfläche aus Landesgrund: Stellungnahme der Gemeinde<br />
6. Tourismusverband <strong>Mattsee</strong>: Ansuchen um Haftungsübernahme; Alternativangebot: Beschlussfassung<br />
7. Jahresvoranschlag 2005 - Beschlussfassung<br />
7.1. Steuern - Abgaben - Hebesätze<br />
7.2. Ordentlicher Haushalt<br />
7.3. Ausserordentlicher Haushalt<br />
7.4. Subventionen<br />
7.5. Dauerschuldverpflichtungen, Darlehensschulden, Haftungen<br />
7.6. Stellenplan<br />
8. Mittelfristiger Finanzplan 2005 - 2009: Beschlussfassung<br />
9. Raumordnung: Beschlusfassung<br />
9.1. Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung Kellner<br />
9.2. Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Kellner<br />
9.3. Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung Handlechner<br />
9.4. Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Handlechner<br />
9.5. Wuerker - Ochsenharing: GP. 1171/3, 1171/4, 1171/47, 1171/48 Teilabänderung Flächenwidmungsplan<br />
9.6. Wuerker - Ochsenharing: GP. 1171/3, 1171/4, 1171/47, 1171/48 - Bebauungsplan<br />
9.7. Ansuchen um Erteilung Einzelbewilligung: Ziegler, Wenger, Frauscher - Berndlerstraße<br />
10. Diskothek: Bericht über Vorkommnisse; Festlegung der weiteren Vorgangsweise<br />
11. Polytechnische Schule - Architektenbeauftragung: Berichterstattung<br />
<strong>12</strong>. Wahl eines/r Jugendbeauftragten: Umsetzung - Beschlussfassung<br />
13. Sonstiges<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
Öffentlicher Teil<br />
Die Sitzung ist öffentlich kundgemacht und die Tagesordnung rechtzeitig und nachweislich<br />
den Ge-<br />
meindevertretern zugestellt worden.<br />
Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />
Kein Einwand gegen die Tagesordnung<br />
zu TOP 1) Anfragemöglichkeit der Bürger zur gegenständlichen Tagesordnung<br />
keine Anfrage<br />
zu TOP 2) <strong>Protokoll</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom 8. 11. <strong>2004</strong><br />
GV Steiner zu TOP 4:<br />
Ergänzung des BGM-Antrages wie besprochen:<br />
„Im zivilrechtlichen Vertrag müssen nachfolgende Punkte enthalten sein, dass:<br />
• eine Abtretung des Kellerecks im Bereich Gemeindeweg 2 erfolgt
Seite 3<br />
• einem Anbau der Gemeinde in gleicher Höhe der Oberkante der Terasse<br />
zugestimmt wird<br />
• eine Parkzone und Verladefläche auf eigenem Grund errichtet wird<br />
zu TOP 3) Abwasserbeseitigung<br />
zu TOP 3.1) Darlehensumschuldung - Beschlussfassung<br />
Am 23. November <strong>2004</strong> gab es Gespräche mit Vertretern der Fachabteilungen<br />
6/6 (Siedlungswasserbau) und 11 (Gemeindereferat).Dabei wurden die noch<br />
offenen Positionen „Volksschul-Neubau“ Aufschließung; Eigenleistungen<br />
Gemeinde, Baulandsicherungsmodell Kellner und Kainz-Immobilien in Aug,<br />
Reinhaltungsverband Trumer-Seen BA 1 und 2 aktualisiert.<br />
Gemeinsam wurde nachstehender Lösungsvorschlag erarbeitet:<br />
23.11.<strong>2004</strong> – Endabrechnung Kanalbauvorhaben<br />
Die Überprüfung der außerordentlichen Kanalbauvorhaben durch die Fachabteilung<br />
6/6 und der Abteilung 11 des Amtes der Salzburger Landesregierung ergab<br />
einen Überhang <strong>von</strong> EUR 773.844,39. Deshalb werden folgende Darlehen nicht<br />
mehr in die Förderung einbezogen:<br />
Darlehen Nr. 252 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR 22.579,82<br />
Darlehen Nr. 337 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR 26.850,51<br />
Darlehen Nr. 263 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR <strong>12</strong>6.721,73<br />
Darlehen Nr. <strong>16</strong>6 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR 159.701,01<br />
Gesamt EUR 335.853,07<br />
In der Buchhaltung der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> sind für folgende Kanalbauvorhaben<br />
im außerordentliche Haushalt per 15.11.<strong>2004</strong> nachstehende Überfinanzierungen<br />
ausgewiesen:<br />
BA 09 EUR + 66.113,31<br />
BA <strong>12</strong> EUR + 97.332,62<br />
BA 18 EUR + 142.463,58<br />
Summe EUR +305.909,51<br />
Aus dem Prüfungsergebnis ist abzuleiten, dass in der Vergangenheit aufgenommene<br />
Kanaldarlehen zur Finanzierung anderer Vorhaben eingesetzt worden sind.<br />
Die Analyse der Jahresrechnungen ergab, dass in den Zeiträumen der Darlehenszuzählungen<br />
beispielsweise Straßensanierungsmaßnahmen und Baumaßnahmen<br />
im Bereich Amtsgebäude/Wohnungen mittels Zuführungen bedeckt wurden.<br />
Im Sinne der zweckentsprechenden Zuordnung der Darlehensaufnahmen wird<br />
folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />
• Rückzahlung der angeführten Kanaldarlehen<br />
• Darlehensaufnahme für die Vorhaben „Straßensanierungen“ und „Amtsgebäude/Wohnungen“<br />
• Verbuchung <strong>von</strong> Rückführungen bei den Vorhaben „Straßensanierun-
Seite 4<br />
gen“ und „Amtsgebäude/Wohnungen“<br />
• Ausgleich der Kanalvorhaben durch Zu- bzw. Rückführungen<br />
Mit der vorgeschlagenen Umschuldung der in zu hohem Ausmaß aufgenommenen<br />
Kanaldarlehen wird die dem Verwendungszweck entsprechende Zuordnung<br />
der Fremdmittel und folglich der Schuldendienste erreicht.<br />
Die buchungstechnische Darstellung ist mit der Finanzverwaltung der Marktgemeinde<br />
<strong>Mattsee</strong> erarbeitet worden. Die notwendigen Buchungen sind in gesonderten<br />
Listen dargestellt.<br />
Bezugnehmend auf die Darlehensumschuldung wurde <strong>von</strong> der Landeshypothekenbank<br />
folgende Vereinbarung vorgeschlagen:<br />
Alle Darlehen mit einer Sekundärmarktraten-Verzinsung werden umgestellt auf<br />
6 Monats-Euribor Stand 25. 11. <strong>2004</strong> , 2,213 + 0,5 % Aufschlag = 2,713 %.<br />
GR Unger stellt fest, dass sich diese Umschuldungen nicht negativ auf den ordentlichen<br />
bzw. ausserordentlichen Haushalt auswirken dürfen.<br />
Antrag BGM:<br />
Die mit dem Gemeindereferat des Landes am 23.11.04 erarbeitete Vorgangsweise<br />
wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 3.2) Kanalbauabschnitt 19: Darlehensaufnahme<br />
Zur Finanzierung des Kanalbauabschnittes 19 ist die Aufnahme eine Ausfinanzierungsdarlehens<br />
in Höhe <strong>von</strong> Euro 3.450.000 erforderlich.<br />
Dazu wurde eine Ausschreibung durchgeführt.<br />
Ausschreibungstext:<br />
Darlehenssumme: € 3.450.000,00<br />
Verwendungszweck: Kanalbauabschnitt 19 Sanierung Ortsnetz<br />
Laufzeit: 25 Jahre<br />
Darlehenszuzählung: nach Rechnungsfälligkeit über Girokonto<br />
Zeitpunkt der vollen Ausnützung: 31.3.2007<br />
Tilgungsbeginn: 30.6.2007<br />
Annuität: in 50 gleichbleibenden Raten (Kapital u. Zinsen)<br />
Zinsentilgung: während der Bauphase vierteljährlich lt. Vorschreibung<br />
Folgende Anbote sind eingelangt:<br />
Anbote: 6 Monats-Euribor SMR<br />
Hypo-Bank 2,195 % + 0,110 % = 2,305 % 3,500 %<br />
Sbg. Spk.: 2,195 % + 0,<strong>12</strong>5 % = 2,320 % 3,660 %<br />
Bank Austria/CA: 2,195 % + 0,059 % = 2,254 % 3,650 %<br />
Kommunalkredit: 2,195 % + 0,070 % = 2,265 % nicht angeboten<br />
Raiffeisenbank <strong>Mattsee</strong> nicht angeboten<br />
In Verbindung mit der Darlehensumschuldung (3.1 u. 3.2 –Kanalbaudarlehen)<br />
Salzburger Landeshypothekenbank und einer entsprechenden Anpassung der<br />
Zinssätze bei weiteren zum Teil vertragsgebundenen Darlehen ist mit der Salz-
Seite 5<br />
burger Landes-Hypothekenbank und gleichzeitiger Unterstützung der Gemeindeabteilung<br />
eine Paketlösung ausverhandelt worden, welche für die Gemeinde<br />
die mit Abstand günstigste und wirtschaftlichste Variante darstellt.<br />
In einem Gespräch mit Frau Moretti, Landeshypothekenbank Salzburg wurde<br />
vereinbart, dass gegebenenfalls eine einvernehmliche Auflösung aller bei der<br />
Hypothekenbank geführten Darlehen sowie etwaige Sondertilgungen nach vorheriger<br />
Absprache möglich sind.<br />
Umstellung der SMR Darlehen auf Euribor Verzinsung<br />
Darlehensstand Zinsersparnis Laufzeit der<br />
Kto Zinssatz SMR neuer Zinssatz lt. JR 2003 Darlehen<br />
188 3,625 2,713 5<strong>16</strong>.000 4.706 2023<br />
199 3,625 2,713 226.000 2.061 2022<br />
177 3,75 2,713 825.000 8.555 20<strong>12</strong><br />
241 3,75 2,713 38.000 395 2020<br />
274 3,375 2,713 223.000 1.477 2021<br />
296 3,375 2,713 67.000 444 2025<br />
304 3,375 2,713 62.000 410 2026<br />
326 3,375 2,713 890.000 5.892 2025<br />
348 3,375 2,713 132.000 874 2026<br />
2.979.000 24.814<br />
Neue Verzinsung: 6 Monatseuribor + 0,5 Aufschlag = 2,713 %<br />
Alter Zinssatz: zwischen 3,75 % und 3,375 %<br />
Das heißt wir haben insgesamt 9 Darlehen die <strong>von</strong> SMR auf 6 Monatseuribor umgestellt<br />
werden.<br />
Der Darlehensstand (Jahresrechnung 2003) ist in Summe <strong>von</strong> diesen 9 Darlehen € 2.979.000.<br />
Das Zinsersparnis beläuft sich ca. auf € 24.800,00 pro Jahr (bei sinkendem Darlehens<br />
stand verringert sich natürlich auch während der Laufzeit die Zinsenbelastung).<br />
Darstellung der Darlehensaufnahme bei der Landeshypothekenbank Salzburg:<br />
Konto Zinssatz alt<br />
<strong>16</strong>6 4,95 % Landesdarlehen<br />
252 3,625 % SMR<br />
263 3,75 % SMR<br />
337 3,375 % SMR<br />
Aus diesen vier Darlehen werden zwei neue Darlehen mit 6 Monatseuribor<br />
+ 0,5 % Aufschlag = 2,713 %<br />
(der durchschnittliche Zinssatz <strong>von</strong> den vier alten Darlehen ist 3,93 %; dies bedeutet<br />
eine Zinsersparnis <strong>von</strong> 1,217 %).<br />
Bei einem Darlehensvolumen <strong>von</strong> € 335.853,07 bringt die Zinsersparnis<br />
€ 4.087,34.<br />
Da sich die Laufzeit auf Grund der Darlehenszusammenlegung auch noch verändert<br />
hat, erspart sich die Gemeinde im Jahr 2005 konkret € 10.800,00.<br />
Diese Zahl wurde mit den alten Tilgungsplänen in Vergleich zu den neuen<br />
Tilgungsplänen gesetzt.<br />
Mehrkosten für Kanalbaudarlehen bei Vorreihung Hypobank jährlich<br />
ca.1.760 Euro<br />
Kostenersparnis mit Paketlösung durch Zinsenreduzierung für diverse Darlehen
insgesamt € 35.600 jährlich.<br />
Seite 6<br />
Antrag BGM:<br />
Auf Grund des wesentlichen Kostenersparnis durch die Paketlösung wird<br />
das Ausfinanzierungsdarlehen in Höhe <strong>von</strong> € 3.450.000 an die Landes-<br />
Hypothekenbank Salzburg vergeben.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 4) Kontokorrentkredite: Beschlussfassung<br />
Laut Gemeindeordnung können Kontokorrentkredite jeweils nur auf die Dauer<br />
eines Jahres abgeschlossen werden und sind daher jährlich neu zu beschließen.<br />
Auf Grund der Erfahrungen entspricht der Kreditrahmen <strong>von</strong> insgesamt<br />
€ 290.691,00 den Erfordernissen unserer Betriebsführung.<br />
Derzeit bestehen folgende Kreditverträge bei nachstehenden Geldinstituten:<br />
Rahmen Zinssatz<br />
Salzburger Sparkasse 72.673 2.625%<br />
Raiffeisenkasse 72.673 2.625%<br />
Landes-Hypothekenbank 145.345 2.25 %<br />
Antrag BGM: Die vorstehend angeführten Kontokorrentkreditverträge mit<br />
dem jeweiligen Kreditrahmen und dazugehörigen Zinssatz werden bis<br />
31.<strong>12</strong>.2005 verlängert.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 5) Blüthl Helmut und Anneliese<br />
zu TOP 5.1)<br />
und 5.2<br />
Ansuchen um Erwerb einer Teilfläche aus GP. 2284; Eigentümer<br />
Gemeinde <strong>Mattsee</strong> und Erwerb einer Teilfläche GP 281/1 KG. <strong>Mattsee</strong>;<br />
Eigentümer: Land Salzburg<br />
Familie Blüthl beabsichtigt, auf der GP. 524 KG. <strong>Mattsee</strong> den Hotelbetrieb und<br />
einen Wellnessbereich auszubauen.<br />
Dazu wären laut Plan eine Fläche <strong>von</strong> 50 m2 aus der GP. 2284 Eigentümer Gemeinde<br />
<strong>Mattsee</strong> und 294 m2 aus der GP. 281/1 Eigentümer:Land Salzburg Liegenschaftsverwaltung<br />
zusätzlich nötig. Laut Liegenschaftsverwaltung hält sich<br />
das Land an die Vorstellungen der Gemeinde und ist grundsätzlich verkaufsbereit.<br />
Über den Verkehrswert des Landesgrundes (GP. 281/1) wurde ein Schätzgutachten<br />
eingeholt.<br />
Ergebnis: Preis pro m2 Euro 250,00<br />
Diskussion:<br />
GR Unger: Bei einer allenfalls erforderlichen Verlegung <strong>von</strong> Leitungsanlagen<br />
sind auch andere Leitungsführungen zu berücksichtigen.<br />
VBGM Brandhuber gibt zu <strong>Protokoll</strong>, dass auch nach einer allfälligen Verlegung<br />
der Abwasserentsorgungsanlagen diese zugänglich sein müssen.<br />
GR Alterdinger: Die geplante Betriebserweiterung ist für unsere Gemeinde sehr<br />
erfreulich. Es soll jedoch nicht nur der Grunderwerb <strong>von</strong>statten gehen, sondern<br />
die Investition auch umgesetzt werden. Die Seestraße soll mit Gegenverkehr
geführt werden.<br />
Seite 7<br />
GR Schöchl bestätigt die Wichtigkeit dieses Projektes für <strong>Mattsee</strong>.<br />
Hinsichtlich der anfallenden Vertragskosten schlägt er vor, dass diese Fa. Blüthl<br />
zu tragen hat.<br />
Herr Blüthl informiert die GV, dass der Grunderwerb die erste Stufe dieser Investition<br />
ist. Die Umsetzung des Bauvorhabens (Zimmer, Wellnessbereich) ist<br />
die zweite Stufe und wird mittelfristig in ca. 5 Jahren erfolgen.<br />
Antrag BGM:<br />
Der Grundstücksveräußerung aus GP. 2284 KG. <strong>Mattsee</strong>, Eigentümer Gemeinde<br />
<strong>Mattsee</strong>, im Ausmaß <strong>von</strong> 50 m2 zum Preis <strong>von</strong> € 250,00/m2 für<br />
Zwecke der Erweiterung (Ausbau) des Hotelbetriebes wird im Interesse der<br />
Stärkung des touristischen Angebots in unserer Gemeinde zugestimmt.<br />
Bei einer Neutrassierung der Straße ist gemeinsam mit DI Rettenbacher/KfV<br />
ein Kurvenradius festzulegen, der auch die Zufahrt <strong>von</strong> Bussen<br />
sicherstellt. Eine eventuell erforderliche Verlegung der Wasserver- und<br />
Abwasserentsorgungsanlagen ist auf Kosten der Fam. Blüthl im Einvernehmen<br />
mit dem Zivilingenieurbüro DI Schüffl & Forsthuber/Hr. Ing. Hagenhofer<br />
durchzuführen.<br />
Der Liegenschaftsverwaltung des Landes Salzburg wird vorgeschlagen,<br />
maximaldie im Plan gekennzeichnete Fläche (Ausmaß ca. 294 m2) zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 6) Tourismusverband <strong>Mattsee</strong>: Ansuchen um Haftungsübernahme; Alternativangebot:<br />
Beschlussfassung<br />
Der Tourismusverband hat bei der Gemeinde am 22. 10.<strong>2004</strong> um Haftungsübernahme<br />
für ein Darlehen in Höhe <strong>von</strong> 150.000 Euro angesucht. Nach Rücksprache<br />
mit dem Gemeindereferat wurde da<strong>von</strong> abgeraten und dies <strong>von</strong> der Gemeindevertretung<br />
in der Sitzung am 8.11. <strong>2004</strong> so zur Kenntnis genommen.<br />
Nachdem eine Kreditaufnahme mangels Haftungsübernehmer nicht möglich<br />
war, hat der Tourismusverband lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom<br />
23. 11. <strong>2004</strong> der Salzburger Sparkasse eine Zahlungsvereinbarung mit einer<br />
Laufzeit <strong>von</strong> 71/2 Jahren angeboten; das heißt, pro Jahr eine Rückzahlungsrate<br />
<strong>von</strong> Euro 20.000. Mit der letzten Halbjahresrate werden auch die angefallenen<br />
Zinsen bezahlt.<br />
In diesem Zusammenhang sagte der BGM zu, der Gemeindevertretung einen<br />
jährlichen Unterstützungsbeitrag <strong>von</strong> € 5.000 Euro vorzuschlagen. Mit dem<br />
Land Salzburg wurde bezüglich einer Unterstützung ebenfalls Kontakt aufgenommen.<br />
Ursprünglich hat man bei einer langfristigen Kreditfinanzierung mit einem jährlichen<br />
Aufwand <strong>von</strong> Euro 10.000 gerechnet. Diese Größenordnung würde eine<br />
einigermaßen sinnvolle Betriebsführung des Büros und auch den Fortbestand der<br />
regionalen Dachorganisation Salzburger Seenland sichern.
Seite 8<br />
Vorschlag BGM:<br />
Im Sinne einer funktionierenden Tourismusorganisation wird einem jährlichen<br />
Unterstützungsbeitrag der Gemeinde in Höhe <strong>von</strong> Euro 5.000 für den Zeitraum<br />
<strong>von</strong> 7 ½ Jahren zugestimmt.<br />
Diskussion:<br />
GV Lackner: Die Unterstützung des Tourismusverbandes ist wichtig. Eine Bindung<br />
auf 7 ½ Jahre mittels GV-Beschluss sieht er jedoch problematisch. Die<br />
Gemeinde sollte die wirtschaftliche Entwicklung des Verbandes verfolgen und<br />
plädiert daher für einen jährlichen Beschluss dieser Zuwendung an den Tourismusverband.<br />
Weiters gibt er zu <strong>Protokoll</strong>:<br />
Die vom BGM vorgeschlagene Subvention soll dem Tourismusverband nicht für<br />
die Darlehenstilgung sondern für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
GR Schöchl: Die Unterstützung des Tourismusverbandes ist gut, sollte jedoch<br />
auf andere Weise erfolgen. Seiner Meinung nach müsste durch verstärkte Meldekontrolle<br />
die Meldemoral verbessert und müssten damit die Nächtigungszahlen<br />
erhöht werden. Dies wiederum würde bessere Einnahmen aus der Ortstaxe<br />
und in der Folge mehr Geld für den Tourismusverband bringen.<br />
Die Stärkung <strong>von</strong> Struktur und Organisation im Ort wäre sinnvoll.<br />
Er spricht sich gegen eine Förderung mit € 5.000,00 aus.<br />
BGM Maislinger weist darauf hin, dass im vergangenen Sommer 3 x eine Nächtigungsüberprüfung<br />
vom einem qualifizierten Kontrollor (vormals Getränkesteuerprüfer)<br />
vorgenommen worden ist. Die Überprüfung hat jedoch vorerst keine<br />
nachhaltige Wirkung gezeigt bzw. kein positives Ergebnis gebracht.<br />
Auf Anfrage <strong>von</strong> GV Erlbacher teilt der BGM mit, dass der Masseverwalter einem<br />
längerfristigen Rückzahlungszeitraum nicht zustimmt.<br />
5 Jahre war das maximale Laufzeitangebot. Für eine Laufzeit <strong>von</strong> 7 ½ Jahren<br />
bedarf es noch eines Beschlusses des Sparkassen-Vorstandes.<br />
Folgender Antrag des Bürgermeisters:<br />
Im Interesse einer funktionierenden Tourismusorganisation gewährt die<br />
Gemeinde dem Tourismusverband für 2005 einen Unterstützungsbeitrag<br />
<strong>von</strong> € 5.000,00.<br />
Dieser Beitrag muss auf die Dauer der Darlehenslaufzeit jährlich <strong>von</strong> der<br />
Gemeindevertretung beschlossen werden.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit den Gegenstimmen <strong>von</strong> GR Schöchl und<br />
GV Erlbacher mehrheitlich beschlossen.<br />
zu TOP 7) Jahresvoranschlag 2005 - Beschlussfassung<br />
Sämtliche Unterlagen zum Voranschlag 2005 sind an alle GemeindertreterInnen<br />
ergangen. Der Bürgermeister bringt anhand der Overheadfolien die Ergebnisse<br />
des VA 2005 der GV zur Kenntnis.
Seite 9<br />
zu TOP 7.1) Steuern - Abgaben - Hebesätze<br />
Folgende Veränderungen sind zu verzeichnen:<br />
Erhöhung: (Mindestbeiträge lt. Empfehlung des Landes)<br />
des Interessentenbeitrages pro Punkt für Abwasserentsorgung<br />
<strong>von</strong> Euro 489,50 auf Euro 500,50 inkl. 10 % MWSt.;<br />
der Wasserbenützungsgebühr <strong>von</strong> Euro 1,10 auf Euro 1,<strong>12</strong>2 inkl. 10 % MWSt.<br />
der Wasseranschlussgebühr je Einheit <strong>von</strong> Euro 422,40 auf 431,20 inkl. 10 %<br />
MWSt.;<br />
Die Essensbeiträge für den Mittagstisch ausserhalb des Seniorenheimes wurden<br />
auf Vorschlag der Heimleitung geringfügig erhöht:<br />
für Pensionisten ausserhalb des Heimes <strong>von</strong> € 4,80 auf € 5,10; bei Zustellung<br />
<strong>von</strong> € 5,50 auf € 5,70; Mittagstisch für Nachmittagsbetreuung <strong>von</strong> € 2,50 auf €<br />
2,60 (wie bei Hauptschülern); auf Antrag <strong>von</strong> GV Tscherteu wird dieser Beitrag<br />
jedoch wieder auf € 2,50 reduziert, mit der Begründung, dass bei Beginn im<br />
Sept. <strong>2004</strong> der Essensbeitrag in der letztgenannten Höhe festgelegt worden ist u.<br />
eine Erhöhung nach 3 ½ Monaten nicht nachvollziehbar wäre. Die Reduzierung<br />
auf € 2,50 beschränkt auf das Kindergartenjahr <strong>2004</strong>/2005 wird einhellig zur<br />
Kenntnis genommen. Ab Beginn KiG-Jahr 2005/2006 erfolgt eine Erhöhung auf<br />
€ 2,60.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
zu TOP 7.2) Ordentlicher Haushalt<br />
Einnahmen und Ausgaben € 5.472.900,00.<br />
Der Bürgermeister bringt im Detail die besonderen Ausgaben zur Kenntnis.<br />
GR Schmidt zu <strong>Protokoll</strong>: Sämtliche besondere Vorhaben laut sind vor Umsetzung<br />
gesondert zu beschließen.<br />
BGM: Die Auszahlung der Jubiläums-Zulage für BAL Franz Maislinger kann<br />
erst nach Beschlussfassung der GVO im Jänner 2006 zur Auszahlung gelangen.<br />
zu TOP 7.3) Ausserordentlicher Haushalt<br />
Einnahmen und Ausgaben € 2.996.600,00.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
zu TOP 7.4) Subventionen<br />
€ 275.800,00 (<strong>2004</strong>: € 271.800,00).<br />
Die Erhöhung der Subventionen resultiert aus dem Beitrag an den „<strong>Mattsee</strong>r<br />
Diabelli Sommer“, welcher im kommenden Jahr als Verein geführt werden wird.<br />
Im Zusammenhang mit den Subventionen wird festgestellt, dass die Vergnügungssteuer<br />
aus dem Seglerball <strong>2004</strong> noch nicht abgerechnet ist.<br />
GV Keplinger spricht die Frage der Befreiung <strong>von</strong> der Vergnügungssteuer an.<br />
Dazu folgende Feststellung des Bürgermeisters:<br />
Sämtliche Veranstaltungen <strong>von</strong> Vereinen mit Eintrittsgeld sind der Gemeinde<br />
gegenüber abzurechnen. Sollte eine Subventionierung gewünscht werden, ist<br />
vom jeweiligen Verein schriftlich ein Förderungsantrag mit entsprechender Begründung<br />
im Gemeindeamt einzubringen. Die Beratung und Entscheidung obliegt<br />
der Gemeindevorstehung (siehe dazu GV-<strong>Protokoll</strong> 15.<strong>12</strong>.2003 TOP 9a<br />
bzw. GVO-<strong>Protokoll</strong> 19.4.<strong>2004</strong> TOP 4).<br />
zu TOP 7.5) Dauerschuldverpflichtungen, Darlehensschulden, Haftungen<br />
keine Wortmeldungen
zu TOP 7.6) Stellenplan<br />
keine Wortmeldungen<br />
Seite 10<br />
Zusammenfassend stellt der BGM den Antrag auf Beschlussfassung des<br />
gesamten Jahresvoranschlages 2005 Pkte. 7.1 – 7.6<br />
GR Schöchl bringt zum Punkt „Ordentlicher Haushalt“ Jahresvoranschlag<br />
2005 folgenden Ergänzungsantrag ein:<br />
Dem Jahresvoranschlag 2005 wird im Bezug auf die Position „Einnahmen<br />
durch die Parkraumbewirtschaftung“ unter folgenden Bedingungen zugestimmt:<br />
• Vorlage eines abgeschlossenen Verkehrs- und Parkraumkonzeptes<br />
• Beachtung der Vor- und Nachteile für die Gemeinde – Erstellung einer<br />
Kosten-Nutzen- und Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung für<br />
die geplante Parkraumbewirtschaftung<br />
• eine Abstimmung der Gemeindevertretung zum Verkehrskonzept<br />
und gesondert zur Parkraumbewirtschaftung<br />
Beschluss: Der Jahresvoranschlag einschließlich Ergänzungsantrag <strong>von</strong> GR<br />
Schöchl wird einstimmig beschlossen.<br />
zu TOP 8) Mittelfristiger Finanzplan 2005 - 2009: Beschlussfassung<br />
BGM bringt diesen der GV zur Kenntnis.<br />
GV Eder stellt dazu fest, dass zur Überprüfungsausschuss-Sitzung am<br />
13.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> die freie Budgetspitze bis 1998 zurück ermittelt und begutachtet<br />
worden ist.<br />
Deren Entwicklung soll auch weiterhin beobachtet werden.<br />
Abschließend stellt der BGM den Antrag auf Zustimmung zum Mittelfristigen<br />
Finanzplan 2005 – 2009.<br />
Beschluss: Wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
zu TOP 9) Raumordnung: Beschlussfassung<br />
zu TOP 9.1) Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung<br />
Kellner<br />
VBGM Brandhuber berichtet dazu:<br />
Kellnergründe<br />
a) Abänderung des Flächenwidmungsplanes:<br />
Herr Johann Kellner, Rohrerweg 2, hat bei der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> um Abänderung<br />
des Flächenwidmungsplanes im Bereich seines bestehenden Campingplatzes<br />
am Rohrerweg angesucht. Nach mehreren vorbereitenden Sitzungen im<br />
Raumordnungs-Ausschuss wurde nunmehr das diesbezügliche Verfahren eingeleitet<br />
und die beabsichtigte Teilabänderung für eine Teilfläche der<br />
GP. Nr. 181/1KG <strong>Mattsee</strong> kundgemacht.<br />
Zwischenzeitlich wurde vom RO-Sachverständigen der Gemeinde – „Landschaftsarchitekten<br />
allee42“ein Abänderungsentwurf erstellt, der vorsieht, den<br />
gegenständlichen Grundstücksteil als „Bauland Erweitertes Wohngebiet“ auszuweisen.<br />
Auf Anfrage <strong>von</strong> VBGM Brandhuber stellt GV Erlbacher fest, dass Gespräche
Seite 11<br />
mit der SISTEG im Gange sind.<br />
Bezüglich Kanalaufschließung informiert der BGM, dass nur 1 Anschlussmöglichkeit<br />
bis zum Aufschließungsgebiet geschaffen wird. Die Aufschließung innerhalb<br />
des Aufschließungsgebietes muss der Grundbesitzer bezahlen.<br />
VBGM Brandhuber: Die Aufschließungskosten sind grundsätzlich auf die<br />
Grundkosten aufzurechnen.<br />
Antrag BGM: Da der Entwurf den Vorabsprachen entspricht und die<br />
Widmung den Zielsetzung des REK nicht entgegen steht , wird die Auflage<br />
des Entwurfes in der vorliegenden Form zur Beschlussfassung empfohlen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 9.2) Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Kellner<br />
entfällt<br />
zu TOP 9.3) Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung<br />
Handlechner<br />
VBGM Brandhuber bringt gegenständlichen Punkt der GV zur Kenntnis.<br />
Familie Handlechner, Anzing, hat bei der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> um Abänderung<br />
des Flächenwidmungsplanes im Bereich Anzing / Wiesenweg angesucht.<br />
Das diesbezügliche Verfahren wurde eingeleitet und die beabsichtigte Teilabänderung<br />
für die Teilflächen der GP.Nr. 1054/2, 1055 u. 1084/6 KG <strong>Mattsee</strong><br />
kundgemacht.<br />
Zwischenzeitlich wurde vom RO-Sachverständigen der Gemeinde – „Landschaftsarchitekten<br />
allee42“, nach Vorbesprechungen mit der SISTEG und der<br />
Fam. Handlechner ein Abänderungsentwurf erstellt, der vorsieht, die gegenständlichen<br />
Grundstücke als „Bauland Erweitertes Wohngebiet“ und eine kleine<br />
Fläche zwischen dieser und der bereits im Hofbereich des „Ruaperlbauern“ bestehenden<br />
Dorfgebietswidmung ebenfalls als „Dorfgebiet“ auszuweisen.<br />
BGM: Die Straßenaufschließung soll laut Vorschlag des Infrastruktur-<br />
Ausschusses erfolgen. Weiters informiert er die GV, dass er nächste Woche ein<br />
Gespräch mit Fam. Fischinger führen wird, um u.a. auch in der Sache „Abtretung<br />
Sigl“ zu einer Lösung und damit zu einem Ergebnis zu kommen.<br />
Antrag BGM auf Beschlussfassung:<br />
Da der Entwurf den Vorabsprachen entspricht und die zusätzliche Dorfgebietswidmung<br />
sinnvoll ist (Lückenschließung), bzw. die Widmung den Zielsetzungen<br />
des REK nicht entgegen steht , wird die Auflage des Entwurfes in<br />
der vorliegenden Form beschlossen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 9.4) Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Handlechner<br />
entfällt<br />
zu TOP 9.5) Wuerker - Ochsenharing: GP. 1171/3, 1171/4, 1171/47, 1171/48 Teilabänderung<br />
Flächenwidmungsplan<br />
a) Änderung Flächenwidmungsplan und<br />
b) Bebauungsplan - Beschlussfassung<br />
Das Verfahren zur Flächenwidmungsplanänderung wurde ordnungsgemäß
Seite <strong>12</strong><br />
durchgeführt und der diesbezügliche Entwurf aufgelegt.<br />
Das sich im gegenständlichen Bereich auch ein Feuchtbiotop befindet, wurde<br />
zwischenzeitlich ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für die Verlegung<br />
des Biotops an die Grundgrenze eingeleitet und die dazugehörige Bewilligung<br />
eingeholt. Die Lage dieses Biotops und deren Erhaltungspflicht wurden in einem<br />
Bebauungsplanentwurf eingearbeitet, der ebenfalls aufgelegt wurde. Es wurden<br />
weder zur Flächenwidmungsplanänderung noch zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Anregungen oder Einwendungen eingebracht. Für beide Verfahren liegt<br />
ein positives Raumordnungsgutachten vor.<br />
Antrag BGM: Laut Gutachten der örtlichen Raumplanung „allee42“ ist die<br />
Flächenwidmungsplanänderung zu befürworten, da sie den Zielsetzungen<br />
des REK nicht widerspricht und die Berücksichtigung des Bachlaufes durch<br />
die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Einholung der wasserrechtlichen<br />
Bewilligung erfolgt ist. Die Gemeindevertretung schließt sich der Meinung<br />
der Sachverständigen vollinhaltlich an.<br />
Es wird daher beantragt<br />
a) die Änderung des Flächenwidmungsplanes und<br />
b) die Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplanes<br />
in der jeweils vorliegenden Form zu beschließen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 9.6) Ansuchen um Erteilung Einzelbewilligung: Ziegler, Wenger, Frauscher<br />
- Berndlerstraße<br />
Von den Familien Ziegler, Wenger und Frauscher (Frauscher-Wolfsöldner) liegen<br />
schon seit längerer Zeit Einzelbewilligungsansuchen für die im Bereich Ramoos-Müllnerpoint<br />
befindlichen, nicht bewilligten Gartengerätehütten vor. Die<br />
Ansuchen wurden bisher nicht behandelt, da sie mit unserem REK nicht im Einklang<br />
standen und deshalb nicht bewilligungsfähig waren.<br />
Durch die neue Grenzziehung des Bauverbotsbereiches im Frühling dieses Jahres<br />
liegen die gegenständlichen Gartengerätehütten nunmehr außerhalb des Bauverbotsbereiches.<br />
Da es sich bei diesen Hütten um alte Bestandshütten handelt und dem REK nicht<br />
widersprechen, wurde den Vorhaben vom Ausschuss bei einem Ortsaugenschein<br />
im Frühling zugestimmt und weiters vom Raumplaner (allee42) ein positives<br />
Gutachten erstellt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />
Genehmigung nur für die vorhandenen Gerätehütten lt. Einreichplan und für den<br />
Verwendungszweck als Gartenhütte erteilt werden soll. Jede Änderung ist der<br />
Gemeindevertretung neuerlich zur Beurteilung vorzulegen.<br />
BGM Antrag auf Beschlussfassung der Einzelbewilligungsansuchen Ziegler,<br />
Wenger und Frauscher-Wolfsöldner.<br />
Beschluss:<br />
Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
BGM Maislinger, VBGM Brandhuber, GR Alterdinger, GR Schöchl, GR<br />
Maislinger Br., GV Tscherteu, GV Steiner B., GV Lindner, GV Keplinger,<br />
GV Söllner, GV Plank, GV Krammel, GV Erlbacher, GV Eder.<br />
Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen mit der Begründung : „weil<br />
es sich um eine nachträgliche Sanierung <strong>von</strong> Schwarzbauten handelt“:<br />
GV Weindl, GR Unger, GV Lackner, GR Schmidt.
Seite 13<br />
zu TOP 10) Diskothek: Bericht über Vorkommnisse; Festlegung der weiteren<br />
Vorgangsweise<br />
Bericht BGM Maislinger:<br />
In der Nacht <strong>von</strong> Freitag 26. auf Samstag 27. November zwischen 1.00 und 1.30<br />
Uhr kam es in und außerhalb der Postkutsche zu Schlägereien.<br />
In Gesprächen mit dem Bezirksgendarmeriekommando und Gendarmerieposten<br />
Obertrum ist festgelegt worden, dass in den folgenden Wochen die Kontrollen<br />
wesentlich verstärkt werden.<br />
Mit dem Bezirkshauptmann wurde die rechtliche Situation bezüglich Sperrstundenvorverlegung<br />
besprochen. Grundlage dafür ist ein Ermittlungsverfahren.<br />
Bezüglich der kritischen Situation gab es auch ein Gespräch mit dem Betreiber<br />
Rainer Domas.<br />
Weitere Vorgangsweise:<br />
Erfahrungsaustausch vor der GV-Sitzung mit Gendarmerie und Betreiber ist<br />
erfolgt.<br />
Folgender Vorschlag für einen möglichen Beschluss:<br />
Die Diskothek in <strong>Mattsee</strong> ist eine wichtige Einrichtung für die Jugend unserer<br />
Gemeinde und der Region. Die Entwicklung allerdings stellt die positive<br />
Funktion in Frage. Es ist zu befürchten, dass negative Schlagzeilen fragwürdige<br />
Zielgruppen erst recht nach <strong>Mattsee</strong> leiten und die Probleme<br />
(Lärm, Verschmutzung und Vandalismus) sich verschärfen. Weiters kann<br />
man da<strong>von</strong> ausgehen, dass unsere vor allem jüngeren Jugendlichen dieses<br />
Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.<br />
Um der Entwicklung eine andere Richtung zu geben und nach außen hin<br />
erkennbar zu machen, dass wir diese Entwicklung nicht haben wollen, soll<br />
Alternativvorschlag<br />
1 die Sperrstunde bis auf Weiteres <strong>von</strong> 04.00 Uhr auf 02.00 Uhr<br />
vorverlegt werden.<br />
1 Der Betreiber wird angehalten, das Eintrittsystem, wie bereits<br />
zugesagt, auf „One way ticket“ umzustellen; sollte diese Maßnahme<br />
nicht greifen, ist im Frühjahr eine Sperrstundenvorverlegung<br />
vorzuschreiben.<br />
2 Erfolgt diese Umstellung nicht, wird die Sperrstundenvorverlegung<br />
nach Durchführung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens<br />
ehestmöglich verordnet.<br />
Zu beachten ist, dass die Sperrstundenregelung <strong>von</strong> allen Betrieben einzuhalten<br />
ist.<br />
BGM Maislinger:<br />
Mit der Einführung des „One-Way-Ticket“ soll der Pendelverkehr zwischen<br />
Diskothek und Aussenbereich eingeschränkt werden.<br />
In weiterer Folge bringt der BGM dazu eine Stellungnahme des Gendarmeriepostens<br />
Obertrum zur Kenntnis:
Seite 14<br />
Die Gendarmerie Obertrum sieht es positiv, wenn für die Jugend <strong>von</strong> <strong>Mattsee</strong><br />
und Umgebung ein Treffpunkt zur Zusammenkunft und Unterhaltung angeboten<br />
wird.<br />
Im speziellen Fall des Lokales „Postkutsche“ in <strong>Mattsee</strong> ist die Situation jedoch<br />
so, dass es bereits seit Jahren laufend Beschwerden und Meldungen verschiedener<br />
Anrainer gibt, die sich durch Gäste in ihrer Nachtruhe gestört fühlen oder<br />
durch verschiedene Sachbeschädigungen zu Schaden gekommen sind. Weiters ist<br />
es vor allem in letzter Zeit vermehrt zu wörtlichen und tätlichen Auseinandersetzungen<br />
zwischen Lokalbesuchern gekommen, die teilweise mit Körperverletzung<br />
endeten.<br />
Zum Schutz der Bewohner des Ortszentrum bzw. der Anrainer des Lokales<br />
„Postkutsche“ gegen die teils unzumutbare Lärmbelästigung bzw.als Vorbeugung<br />
gegen Sachbeschädigungen,Körperverletzungen etc .erscheint es aus Sicht<br />
der Gendarmerie notwendig, die Sperrstunde auf 02.00 Uhr vorzuverlegen.<br />
Diese Maßnahme wäre auch zum Schutz der vorwiegend jugendlichen Gäste<br />
angebracht.<br />
Stellungnahme des Tourismusverbandes:<br />
Der Tourismus in <strong>Mattsee</strong> lebt auch <strong>von</strong> der Vielfalt im Ort; dazu gehören auch<br />
Jugend aktivitäten und Einrichtungen. Die Jungen sind die Gäste der Zukunft.<br />
Seit 30 Jahren hat sich die Postkutsche einen besonderen Ruf unter Jugendlichen<br />
gesichert. <strong>Mattsee</strong> konnte sich dadurch auch einen Namen bei den Jugendlichen<br />
und Erwachsenen erwerben. Viele Gäste aus früheren Jahren haben nicht<br />
zuletzt wegen der positiven Erinnerungen an die „Post“ ein besonderes Verhältnis<br />
zu unserem Ort.<br />
Unsere Gäste der Landschulwochen und die Tagesgäste sind für <strong>Mattsee</strong> u. die<br />
Tourismuswirtschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unbedingt notwendig.<br />
Eine Minderheit hat in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Sollen deshalb<br />
wirklich die Jungen (auch die Eltern) im Ort und aus der Umgebung die Zeche<br />
zahlen?<br />
Auch für den Betreiber der Diskothek müssen die Rahmenbedingungen Sinn machen,<br />
um den Betrieb aufrechterhalten zu können.<br />
Stellungnahme des Betreibers Domas Rainer:<br />
Die Jugendlichen kommen, weil etwas los ist. Wenn die Auswärtigen nicht kommen,<br />
kommt auch die einheimische Jugend nicht. Gesellschaftsprobleme können<br />
nicht durch Zusperren gelöst werden. <strong>Mattsee</strong> soll als Tourismusort gästefreundlich<br />
sein und nicht Gäste aussperren. In den Radiosendern sollte positive<br />
Imagewerbung gemacht werden.<br />
Negative Zeitungsberichte sollen nicht zu hoch eingeschätzt werden.<br />
Der BGM weist weiters auf seine Verpflichtung zum Schutz der Nachbarschaft<br />
(Anrainer) hin, welche in der Gewerbeordnung § 152 Abs. 6 BGBL Nr. 194 vom<br />
18.3.1994<br />
geregelt ist (siehe nachstehenden Gesetzeswortlaut):<br />
Wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten <strong>von</strong> Gästen<br />
vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder<br />
wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen, hat die Gemeinde eine spätere<br />
Aufsperr- oder frühere Sperrstunde vorzuschreiben. Diese Vorschreibung ist zu
Seite 15<br />
widerufen, wenn angenommen werden kann, dass der für die Vorschreibung<br />
maßgebend Grund nicht mehr gegeben sein wird. In Orten, in denen Bundespolizeibehörden<br />
bestehen, haben die Gemeinden vor einer Entscheidung diese Behörden<br />
zu hören. Nachbarn, die eine Verkürzung der Betriebszeit des Gastgewerbebetriebes<br />
bei der Gemeinde angeregt haben, sind Beteiligte im Sinne des<br />
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991.<br />
Diskussion:<br />
GR Schöchl sieht den Bestand der Disko als wichtig an, befürchtet jedoch, durch<br />
eine Vorverlegung der Sperrstunde, dass die Rowdies früher kommen.<br />
Herr Domas soll das „One-way-Ticket“ probeweise einführen, die Situation beobachten<br />
und das Ergebnis mit den Anrainern besprechen.<br />
BGM: Es hat bereits Gespräche mit Betreiber Domas Rainer und den Anrainern<br />
gegeben, wobei als Maßnahme, die Einführung des „One-way-Tickets“<br />
angekündigt worden ist. Bis dato ist dieser Vorschlag <strong>von</strong> Herrn Domas nicht<br />
umgesetzt worden.<br />
GV Keplinger: Die Einführung des „One-Way-Ticket“ muss beschlossen werden.<br />
Der BGM spricht sich im Sinne <strong>von</strong> GR Schöchl für die Einführung des „One-<br />
Way Tickets“ und einer Beobachtungszeit <strong>von</strong> zwei Monaten aus.<br />
GV Plank schlägt vor, die Öffnungszeit der Disko um zwei Stunden vorzuverlegen<br />
und dafür um zwei Stunden früher zuzusperren.<br />
GV Erlbacher und GV Unger befürworten die Einführung des „One-Way-<br />
Tickets“ und damit die Chance für Hr. Domas.<br />
VBGM Brandhuber verweist auf das seit Jahren schwelende Problem mit der<br />
Diskothek und die laufenden Anrainerbeschwerden. Seiner Meinung nach müsste<br />
daher die Sperrstunde vorverlegt werden.<br />
GV Lackner sieht das Problem nicht so dramatisch.<br />
GV Tscherteu: Der Bestand der Diskothek für den Ort ist sehr wichtig. Es sollte<br />
jedoch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verordnet werden. Schließlich<br />
geht es ja auch um das Image unseres Ortes.<br />
GV Weindl sieht vor allem das Problem im Suchtverhalten der Jugendlichen.<br />
Dagegen sollten Kampagnen gestartet werden.<br />
GV Eder erinnert an diverse Gespräche, Aktionen; Hr. Domas hat „One-Way-<br />
Ticket“ nicht eingeführt. Sie schlägt vor, dieses einzuführen mit Beobachtungszeitraum<br />
bis Ende Februar; wenn gewünschter Erfolg nicht eintritt, dann Sperrstundenvorverlegung.<br />
Zusammenfassend stellt der Bürgermeister folgenden Antrag:<br />
Der Betreiber Domas Rainer wird angehalten, das Eintrittssystem – wie<br />
bereits zugesagt – auf „One-way-ticket“ bis Ende Februar umzustellen.<br />
Sollte diese Maßnahme nicht greifen, ist nach einer Probezeit ab dem Frühjahr<br />
mit einer Sperrstundenvorverlegung zu rechnen.<br />
Erfolgt diese Umstellung nicht, wird die Sperrstundenvorverlegung nach<br />
Durchführung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens ehestmöglich<br />
verordnet.<br />
Beschluss:
Seite <strong>16</strong><br />
Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen: BGM Maislinger, GR Alterdinger,<br />
GR Schöchl, GR Maislinger Br., GV Tscherteu, GV Keplinger, GV<br />
Steiner, GV Lindner, GV Keplinger, GV Söllner, GV Plank, GV Unger, GV<br />
Weindl, GV Eder<br />
Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
VBGM Brandhuber, GR Schmidt, GV Lackner, GV Erlbacher, GV<br />
Krammel.<br />
zu TOP 11) Polytechnische Schule - Architektenbeauftragung: Berichterstattung<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Letzte Besprechung in der GV-Sitzung am 8.11.04 (laut <strong>Protokoll</strong>)<br />
Was ist seither geschehen:<br />
Neue Kostenermittlung ergibt folgendes Ergebnis:<br />
Das Projekt Fölsche/Hagn ist das kostengünstigste.<br />
• Die Sprengelgemeinden werden am 23.11.vom Beschluss der Gemeindevertretung<br />
und <strong>von</strong> der neuen Kostenermittlung informiert<br />
(laut <strong>Protokoll</strong>).<br />
• Architekt DI. Forsthuber wird am 29.11. vom Ergebnis informiert<br />
und ein Gesprächstermin fixiert (keine Verhandlung)<br />
• Information der GVO; Bericht laut <strong>Protokoll</strong> bei der GVO-<br />
Sitzung/29.11.04 (siehe nachstehend!)<br />
a) Polytechnische Schule – Architekten<br />
BGM Maislinger informiert die GVO über den derzeitigen Stand der Dinge hinsichtlich<br />
Architekten-Auftragsvergabe und zitiert nachstehend den Beschluss der GV vom<br />
8.11.<strong>2004</strong>:<br />
a) Entscheidung für das Projekt der Architekten Forsthuber/Scheithauer<br />
Dieser Antrag wird <strong>von</strong> der Gemeindevertretung einstimmig abgelehnt.<br />
b) Entscheidung gegen das Projekt Forsthuber/Scheithauer<br />
Dieser Antrag wird <strong>von</strong> der Gemeindevertretung einstimmig angenommen.<br />
c) Das Projekt <strong>von</strong> Arch. Otte wird als Ausführungsprojekt bestimmt:<br />
aa) aus wirtschaftlichen Gründen;<br />
bb) weil es aus der Sicht der Polytechnischen Schule funktionell entspricht.<br />
Mittlerweile hat der BGM eine Kostenermittlung der Fa. PM1 Projektmanagement in<br />
Auftrag gegeben, die zu einer neuen Reihung der prämierten Projekte geführt hat:<br />
1) Projekt Arch. Fölsche/Hagn<br />
2) Projekt Arch. Otte<br />
3) Projekt Forsthuber/Scheithauer<br />
Diese Entwicklung hat der BGM sofort der zuständigen Förderungsstelle des Landes<br />
mitgeteilt.<br />
Hinsichtlich der Auftragsvergabe der Architektenleistungen wird nach Absprache<br />
zwischen Fa. PM1 und Dr. Berger/Fachexperte für Vergabeangelegenheiten Land Sbg.<br />
folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />
• Versendung der Bekanntgabe über die Zuschlagsentscheidung an alle Wettbewerbsteilnehmer<br />
(Bieter) per Fax vorweg (sowie zusätzlich per Post als einge-
Seite 17<br />
schriebene Briefsendung);<br />
Frist für Einspruchsmöglichkeit 7 Tage;<br />
• umgehende Besprechung mit Arch. Forsthuber/Scheithauer betreffend Vergleich,<br />
um einen Einspruch beim Vergabekontrollsenat vorweg zu vermeiden;<br />
Höhe der Schadenersatzforderung ist in etwa die Differenz Honorarnachlass<br />
zwischen 7,5 % (üblicher Behördennachlass) und 30 % (Grenzkostennachlass)<br />
für die Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf und Einreichung (= ca. € 14.000,00<br />
abzüglich Preisgeld)<br />
• bei Einigung: Ausarbeitung eines Vergleichsvertrages<br />
• Beauftragung der Architektenleistung an DI. Fölsche/Hagn nach Ablauf der<br />
Einspruchsfrist<br />
Bei einem Widerruf der Ausschreibung ist ebenso mit einem Schadenersatzanspruch<br />
durch die Arch. Forsthuber/Scheithauer zu rechnen, da es sich um einen eigenverschul-<br />
deten Widerruf handelt. Die Durchführung eines neuerlichen Wettbewerbes würde demnach<br />
neuerlich Kosten verursachen. Darüberhinaus muss die Gemeinde <strong>Mattsee</strong> eventuell<br />
Schadenersatz an die Arch. Forsthuber/Scheithauer leisten.<br />
Über die bisherige Entwicklung hat der Bürgermeister die Vertreter (BGM) der Sprengelgemeinden<br />
bei einer Sitzung am 23. 11. <strong>2004</strong> eingehend informiert.<br />
Dabei ist übereinstimmend mit ihnen folgende Vorgangsweise festgelegt worden:<br />
• Die Entscheidung der Gemeindevertretung vom 8. 11. <strong>2004</strong>, das Projekt<br />
Forsthuber/Scheithauer aus den angeführten Gründen nicht zu realisieren, wird<br />
<strong>von</strong> den anwesenden Vertretern der Sprengelgemeinden bestätigt.<br />
• Es soll mit den Arch. DI Forsthuber/Scheithauer ein Gespräch geführt und ver-<br />
sucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Das Ergebnis dieses<br />
Gespräches wird den Sprengelgemeinden mitgeteilt und um ihre Stellungnahme<br />
ersucht. Da<strong>von</strong> wird wiederum die Gemeindevertretung der MG-<strong>Mattsee</strong> in<br />
Kenntnis gesetzt.<br />
• Das Projekt der Arch. DI. Fölsche/Hagn soll als das finaniell günstigste und<br />
<strong>von</strong> der PTS bevorzugte beauftragt werden.<br />
• Als nächster Schritt wird 2005 das Finanzierungsmodell festgelegt. Budgetwirksam<br />
wird das Vorhaben frühesten 2006 – wahrscheinlich erst 2007.<br />
Der BGM wird diese Entscheidung schriftlich den Arch. Forsthuber/Scheithauer zur<br />
Kenntnis bringen und einen Gesprächstermin vereinbaren, in dem er sich um eine einvernehmliche<br />
Lösung bemühen wird.<br />
Über das Ergebnis wird der BGM die GV am <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> informieren.<br />
Hinsichtlich der ins Auge gefassten Sanierungsmaßnahmen an der Hauptschule aus den<br />
vermeintlichen Minderausgaben für die Erweiterung der PTS hat der BGM mit dem<br />
Land über eine mögliche zusätzliche Förderung dieser wichtigen Sanierungsarbeiten<br />
gesprochen.<br />
Antrag BGM auf Zustimmung zu seiner vorgeschlagenen Vorgangsweise.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Am 2.<strong>12</strong>. erhält die Gemeinde <strong>von</strong> der Architektenkammer ein Gutachten des<br />
Vergabeexperten Dr. Stephan Heid<br />
Am 3. Dezember findet im Gemeindeamt mit den Architekten Forsthuber und<br />
Scheithauer ein Gespräch statt.<br />
Das Angebot für eine einvernehmliche Lösung: Um- oder Neuplanung.<br />
Auf Ersuchen des Bürgermeisters erhält die Gemeinde am 10.<strong>12</strong>. schriftlich den
Vermittlungsvorschlag.<br />
Seite 18<br />
Mittwoch 5. Dezember – Bericht in den Salzburger Nachrichten mit Beitrag <strong>von</strong><br />
DI Thomas Forsthuber<br />
Am Donnerstag 9.<strong>12</strong>. (bis 8.<strong>12</strong>. wegen Krankheit nicht erreichbar) Telefonat mit<br />
Dr. Berger/Land Salzburg; Empfehlung um keine Zeit zu verlieren: Bieterverständigung<br />
bzgl. Zuschlagsentscheidung nach § 100 durchzuführen.<br />
Textierung würde mit Dr. Berger abgesprochen. Einspruchsmöglichkeit 14 Tage.<br />
Vorschlag für Beschluss:<br />
Nach Information der Sprengelgemeinden und wenn kein Einwand erfolgt<br />
wird eine Bieterverständigung bzgl. der Zuschlagsentscheidung<br />
zugunsten des Projekts der Architekten DI. Fölsche und DI. Hagn<br />
durchgeführt.<br />
BGM: Laut Auskunft <strong>von</strong> Dr. Berger ist eine Neuplanung nicht denkbar. Aus<br />
seiner Sicht soll bezüglich der Zuschlagserteilung eine Bieterverständigung erfolgen.<br />
Diese enthält nachstehenden Wortlaut:<br />
Nach entsprechenden Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 8.11.<strong>2004</strong> und<br />
<strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> sowie der Besprechung mit Vertretern der Sprengelgemeinden am<br />
23.11.<strong>2004</strong> ist eine definitive Entscheidung bezüglich des Planungsauftrages<br />
getroffen worden. Dieser wird an die Architekten DI. Fölsche/DI. Hagn erteilt.<br />
GV Tscherteu schlägt vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen.<br />
GV Erlbacher: Seine Vorschlag ist die Aufhebung des bestehenden Wettbewerbes<br />
und eine Neuausschreibung mit neu geschaffenen Voraussetzungen (PTS-<br />
Erweiterungsbau sowie energiesparende Sanierungsmaßnahmen Hauptschule).<br />
BGM: Dafür müssten wir das neue Wettbewerbs-Projekt und die Abschlagszahlung<br />
an DI Forsthuber/Scheithauer leisten.<br />
BGM: Laut Aussage Dr. Berger kann die Gemeinde nur die Entschädigung <strong>von</strong><br />
€ 15.000,00 treffen.<br />
Zusammenfassend folgender Antrag des Bürgermeisters:<br />
• Dr. Berger wird das Schreiben über die Zuschlagserteilung zwecks<br />
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit zur Kenntnis gebracht.<br />
• Ebenso ist die <strong>von</strong> Dr. Berger genannte Schadenersatzforderung in<br />
Höhe <strong>von</strong> € 15.000,00 durch ihn zu bestätigen.<br />
• Nach Vorliegen der Stellungnahmen werden die Sprengelgemeinden<br />
da<strong>von</strong> in Kenntnis gesetzt.<br />
Beschluss: Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
BGM Maislinger, GR Alterdinger, GR Schöchl, GR Maislinger Br., GV<br />
Steiner, GV Keplinger, GV Lindner, GV Plank, GR Schmidt, GR Unger,<br />
GV Weindl, GV Krammel, GV Lackner, GV Eder<br />
Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
GV Erlbacher, GV Söllner, GV Tscherteu
Seite 19<br />
zu TOP <strong>12</strong>) Wahl eines/r Jugendbeauftragten: Umsetzung - Beschlussfassung<br />
Das <strong>Protokoll</strong> über die Sitzung vom 13.10.<strong>2004</strong> betreffend „Jugendbeauftragte/r<br />
ist an alle Gemeindevertretungsmitglieder ergangen.<br />
GV Steiner plädiert dafür, dass jeder Gemeindevertreter Jugendliche aus seinem<br />
Bereich oder seinem Verein diesbezüglich anspricht.<br />
Zur Information: In <strong>Mattsee</strong> wohnen ca. 430 wahlberechtigte Jugendliche zwischen<br />
<strong>12</strong> und 21 Jahren.<br />
Folgender Terminplan <strong>von</strong> Mitte Jänner bis zum <strong>12</strong>. März 2005:<br />
• Informationen in der Gemeindezeitung (Bürgerinformation) in den Ausgaben<br />
Februar und März (Fertigstellung bis 15. Jänner bzw. 15. Februar)<br />
• Ansprache der Schulen und Vereine: nach den Semesterferien<br />
• Informationsschreiben an alle Jugendlichen <strong>von</strong> <strong>12</strong> bis 21 Jahre (Ende<br />
Februar /Anfang März<br />
• <strong>12</strong>. März: Informations-Nachmittag = 1. Treffen ALLER Interessierten<br />
• Nach Ostern: eine Veranstaltung mit Präsentation der einzelnen Kandidaten,<br />
Wahl und anschließender Feier<br />
Seitens der zuständigen Arbeitsgruppe werden der Gemeindevertretung<br />
folgende Punkte zur Beschlussfassung empfohlen:<br />
• Ergänzung des Ausschusses „Bildung – Kultur – Freizeit“ auf neue<br />
Bezeichnung: „BILDUNG – KULTUR – FREIZEIT – JUGEND“.<br />
Dieser Ausschuss ist auch Ansprechpartner für die/den Jugendbeauftragte/n.<br />
• Der Jugendbeauftragte erhält rechtzeitige Informationen über die<br />
Gemeindevorhaben und eine rechtzeitige Einladung zu den Gemeindevertretungs-sitzungen<br />
sowie Sitzungen des Ausschusses „Bildung –<br />
Kultur – Freizeit – Jugend“.<br />
• Themen der Jugendlichen werden in der Gemeindevertretungssitzung<br />
zeitlich vorgezogen.<br />
• Der Jugendbeauftragte hat eine Sonderstellung durch ein Mitspracherecht<br />
zu Themen, bei denen Interessen der Jugendlichen berührt<br />
werden.<br />
• Der Jugendbeauftragte hat kein Stimmrecht.<br />
• Der Jugendbeauftragte trägt die Anliegen der Jugendlichen in der<br />
Gemeindevertretung vor.<br />
• Ein entsprechendes Budget wird zur Verfügung gestellt.<br />
• Räumliche Unterstützung erfolgt durch die Gemeinde (Besprechungs-<br />
oder Sitzungszimmer)<br />
Die gegenständliche Empfehlung gilt auch als Willenskundgebung der Gemeinde.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 13) Sonstiges<br />
a) Überprüfungsausschuss:<br />
GV Eder berichtet, dass am 14.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> eine Überprüfungsausschuss-Sitzung<br />
stattgefunden hat. Es waren dabei keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen.
Seite 20<br />
b) Terminankündigungen des Bürgermeister:<br />
Dienstag, 11. 1. 2005 19.00 Uhr Besprechung bezüglich Schlossbetrieb und<br />
Schloss-Cafe<br />
Teilnehmer auf Vorschlag des Bürgermeisters:<br />
GR Schöchl Gerhard, GV Steiner Bernhard, GV Eder Isabella, GV Unger Hans-<br />
Günther<br />
Mittwoch, 19. 1. 2005 18.00 – 22.00 Uhr im Seniorenheim:<br />
Einladung des Kulturausschusses zu einer Kulturklausur mit Prof. Alfred Winter,<br />
Landesbeauftragter für Kulturelle Sonderprojekte<br />
Montag, 24. 1. 2005 19.00 Uhr Gemeindevorstehungssitzung<br />
Donnerstag, 3. 2. 2005 19.00 Uhr Gemeindevertretungssitzung<br />
Freitag, 20.5.<strong>2004</strong> Feier 70 Jahre Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> sowie Präsentation<br />
der Gemeindechronik <strong>Mattsee</strong><br />
Lärmschutz an der L 101 Wartstein – Süd:<br />
Anfrage <strong>von</strong> GV Weindl, wann die Lärmschutzmaßnahmen an der L 101 Bereich<br />
Vorderwartstein – Anzing zur Ausführung gelangen, nachdem dieses<br />
Thema 2003 zu letzten mal behandelt worden ist?<br />
BGM: 2003 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Landesstraßenverwaltung<br />
die Errichtung <strong>von</strong> Lärmschutzmaßnahmen an der L 101 im Bereich Wartstein<br />
Süd für 2006 entsprechend den vorhandenen finanziellen Mitteln und nach vorheriger<br />
Kontaktaufnahme mit der Gemeinde hinsichtlich der Ausführung in die<br />
Prioritätenliste aufgenommen hat.<br />
Diesbezüglich wird bei der Landesstraßenverwaltung nachgefragt.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Hans Hofbauer Matthäus Maislinger