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Protokoll von 2004-12-16 - .PDF - Mattsee

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Niederschrift<br />

zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, den <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong><br />

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />

Sitzungsende: 22.30 Uhr<br />

Ort, Raum: Sitzungszimmer Gemeindeamt<br />

Anwesend sind:<br />

BGM Matthäus Maislinger<br />

VBGM Josef Brandhuber<br />

GR Anton Alterdinger<br />

GR Brigitte Maislinger<br />

GR Gerhard Schöchl<br />

GV Christina Tscherteu (ab 19.30 Uhr anwesend)<br />

GV Bernhard Steiner<br />

GV Josef Lindner<br />

GV Andreas Keplinger<br />

GV Günther Söllner<br />

GV Anna Plank<br />

GR Christian Schmidt<br />

GR Hans-Günther Unger<br />

GV Monika Weindl<br />

GV Drita Krammel<br />

GV Wolfgang Erlbacher<br />

GV Andreas Lackner<br />

GV Isabella Eder<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

GV Stefan Handlechner<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Anfragemöglichkeit der Bürger zur gegenständlichen Tagesordnung<br />

2. <strong>Protokoll</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom 8. 11. <strong>2004</strong>


Seite 2<br />

3. Abwasserbeseitigung<br />

3.1. Darlehensumschuldung - Beschlussfassung<br />

3.2. Kanalbauabschnitt 19: Darlehensaufnahme<br />

4. Kontokorrentkredite: Beschlussfassung<br />

5. Blüthl Helmut und Anneliese<br />

5.1. Ansuchen um Erwerb einer Teilfläche aus GP. 2284; Eigentümer Gemeinde <strong>Mattsee</strong><br />

5.2. Erwerb einer Teilfläche aus Landesgrund: Stellungnahme der Gemeinde<br />

6. Tourismusverband <strong>Mattsee</strong>: Ansuchen um Haftungsübernahme; Alternativangebot: Beschlussfassung<br />

7. Jahresvoranschlag 2005 - Beschlussfassung<br />

7.1. Steuern - Abgaben - Hebesätze<br />

7.2. Ordentlicher Haushalt<br />

7.3. Ausserordentlicher Haushalt<br />

7.4. Subventionen<br />

7.5. Dauerschuldverpflichtungen, Darlehensschulden, Haftungen<br />

7.6. Stellenplan<br />

8. Mittelfristiger Finanzplan 2005 - 2009: Beschlussfassung<br />

9. Raumordnung: Beschlusfassung<br />

9.1. Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung Kellner<br />

9.2. Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Kellner<br />

9.3. Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung Handlechner<br />

9.4. Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Handlechner<br />

9.5. Wuerker - Ochsenharing: GP. 1171/3, 1171/4, 1171/47, 1171/48 Teilabänderung Flächenwidmungsplan<br />

9.6. Wuerker - Ochsenharing: GP. 1171/3, 1171/4, 1171/47, 1171/48 - Bebauungsplan<br />

9.7. Ansuchen um Erteilung Einzelbewilligung: Ziegler, Wenger, Frauscher - Berndlerstraße<br />

10. Diskothek: Bericht über Vorkommnisse; Festlegung der weiteren Vorgangsweise<br />

11. Polytechnische Schule - Architektenbeauftragung: Berichterstattung<br />

<strong>12</strong>. Wahl eines/r Jugendbeauftragten: Umsetzung - Beschlussfassung<br />

13. Sonstiges<br />

<strong>Protokoll</strong>:<br />

Öffentlicher Teil<br />

Die Sitzung ist öffentlich kundgemacht und die Tagesordnung rechtzeitig und nachweislich<br />

den Ge-<br />

meindevertretern zugestellt worden.<br />

Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

Kein Einwand gegen die Tagesordnung<br />

zu TOP 1) Anfragemöglichkeit der Bürger zur gegenständlichen Tagesordnung<br />

keine Anfrage<br />

zu TOP 2) <strong>Protokoll</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom 8. 11. <strong>2004</strong><br />

GV Steiner zu TOP 4:<br />

Ergänzung des BGM-Antrages wie besprochen:<br />

„Im zivilrechtlichen Vertrag müssen nachfolgende Punkte enthalten sein, dass:<br />

• eine Abtretung des Kellerecks im Bereich Gemeindeweg 2 erfolgt


Seite 3<br />

• einem Anbau der Gemeinde in gleicher Höhe der Oberkante der Terasse<br />

zugestimmt wird<br />

• eine Parkzone und Verladefläche auf eigenem Grund errichtet wird<br />

zu TOP 3) Abwasserbeseitigung<br />

zu TOP 3.1) Darlehensumschuldung - Beschlussfassung<br />

Am 23. November <strong>2004</strong> gab es Gespräche mit Vertretern der Fachabteilungen<br />

6/6 (Siedlungswasserbau) und 11 (Gemeindereferat).Dabei wurden die noch<br />

offenen Positionen „Volksschul-Neubau“ Aufschließung; Eigenleistungen<br />

Gemeinde, Baulandsicherungsmodell Kellner und Kainz-Immobilien in Aug,<br />

Reinhaltungsverband Trumer-Seen BA 1 und 2 aktualisiert.<br />

Gemeinsam wurde nachstehender Lösungsvorschlag erarbeitet:<br />

23.11.<strong>2004</strong> – Endabrechnung Kanalbauvorhaben<br />

Die Überprüfung der außerordentlichen Kanalbauvorhaben durch die Fachabteilung<br />

6/6 und der Abteilung 11 des Amtes der Salzburger Landesregierung ergab<br />

einen Überhang <strong>von</strong> EUR 773.844,39. Deshalb werden folgende Darlehen nicht<br />

mehr in die Förderung einbezogen:<br />

Darlehen Nr. 252 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR 22.579,82<br />

Darlehen Nr. 337 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR 26.850,51<br />

Darlehen Nr. 263 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR <strong>12</strong>6.721,73<br />

Darlehen Nr. <strong>16</strong>6 Stand 30.6.<strong>2004</strong> EUR 159.701,01<br />

Gesamt EUR 335.853,07<br />

In der Buchhaltung der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> sind für folgende Kanalbauvorhaben<br />

im außerordentliche Haushalt per 15.11.<strong>2004</strong> nachstehende Überfinanzierungen<br />

ausgewiesen:<br />

BA 09 EUR + 66.113,31<br />

BA <strong>12</strong> EUR + 97.332,62<br />

BA 18 EUR + 142.463,58<br />

Summe EUR +305.909,51<br />

Aus dem Prüfungsergebnis ist abzuleiten, dass in der Vergangenheit aufgenommene<br />

Kanaldarlehen zur Finanzierung anderer Vorhaben eingesetzt worden sind.<br />

Die Analyse der Jahresrechnungen ergab, dass in den Zeiträumen der Darlehenszuzählungen<br />

beispielsweise Straßensanierungsmaßnahmen und Baumaßnahmen<br />

im Bereich Amtsgebäude/Wohnungen mittels Zuführungen bedeckt wurden.<br />

Im Sinne der zweckentsprechenden Zuordnung der Darlehensaufnahmen wird<br />

folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />

• Rückzahlung der angeführten Kanaldarlehen<br />

• Darlehensaufnahme für die Vorhaben „Straßensanierungen“ und „Amtsgebäude/Wohnungen“<br />

• Verbuchung <strong>von</strong> Rückführungen bei den Vorhaben „Straßensanierun-


Seite 4<br />

gen“ und „Amtsgebäude/Wohnungen“<br />

• Ausgleich der Kanalvorhaben durch Zu- bzw. Rückführungen<br />

Mit der vorgeschlagenen Umschuldung der in zu hohem Ausmaß aufgenommenen<br />

Kanaldarlehen wird die dem Verwendungszweck entsprechende Zuordnung<br />

der Fremdmittel und folglich der Schuldendienste erreicht.<br />

Die buchungstechnische Darstellung ist mit der Finanzverwaltung der Marktgemeinde<br />

<strong>Mattsee</strong> erarbeitet worden. Die notwendigen Buchungen sind in gesonderten<br />

Listen dargestellt.<br />

Bezugnehmend auf die Darlehensumschuldung wurde <strong>von</strong> der Landeshypothekenbank<br />

folgende Vereinbarung vorgeschlagen:<br />

Alle Darlehen mit einer Sekundärmarktraten-Verzinsung werden umgestellt auf<br />

6 Monats-Euribor Stand 25. 11. <strong>2004</strong> , 2,213 + 0,5 % Aufschlag = 2,713 %.<br />

GR Unger stellt fest, dass sich diese Umschuldungen nicht negativ auf den ordentlichen<br />

bzw. ausserordentlichen Haushalt auswirken dürfen.<br />

Antrag BGM:<br />

Die mit dem Gemeindereferat des Landes am 23.11.04 erarbeitete Vorgangsweise<br />

wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 3.2) Kanalbauabschnitt 19: Darlehensaufnahme<br />

Zur Finanzierung des Kanalbauabschnittes 19 ist die Aufnahme eine Ausfinanzierungsdarlehens<br />

in Höhe <strong>von</strong> Euro 3.450.000 erforderlich.<br />

Dazu wurde eine Ausschreibung durchgeführt.<br />

Ausschreibungstext:<br />

Darlehenssumme: € 3.450.000,00<br />

Verwendungszweck: Kanalbauabschnitt 19 Sanierung Ortsnetz<br />

Laufzeit: 25 Jahre<br />

Darlehenszuzählung: nach Rechnungsfälligkeit über Girokonto<br />

Zeitpunkt der vollen Ausnützung: 31.3.2007<br />

Tilgungsbeginn: 30.6.2007<br />

Annuität: in 50 gleichbleibenden Raten (Kapital u. Zinsen)<br />

Zinsentilgung: während der Bauphase vierteljährlich lt. Vorschreibung<br />

Folgende Anbote sind eingelangt:<br />

Anbote: 6 Monats-Euribor SMR<br />

Hypo-Bank 2,195 % + 0,110 % = 2,305 % 3,500 %<br />

Sbg. Spk.: 2,195 % + 0,<strong>12</strong>5 % = 2,320 % 3,660 %<br />

Bank Austria/CA: 2,195 % + 0,059 % = 2,254 % 3,650 %<br />

Kommunalkredit: 2,195 % + 0,070 % = 2,265 % nicht angeboten<br />

Raiffeisenbank <strong>Mattsee</strong> nicht angeboten<br />

In Verbindung mit der Darlehensumschuldung (3.1 u. 3.2 –Kanalbaudarlehen)<br />

Salzburger Landeshypothekenbank und einer entsprechenden Anpassung der<br />

Zinssätze bei weiteren zum Teil vertragsgebundenen Darlehen ist mit der Salz-


Seite 5<br />

burger Landes-Hypothekenbank und gleichzeitiger Unterstützung der Gemeindeabteilung<br />

eine Paketlösung ausverhandelt worden, welche für die Gemeinde<br />

die mit Abstand günstigste und wirtschaftlichste Variante darstellt.<br />

In einem Gespräch mit Frau Moretti, Landeshypothekenbank Salzburg wurde<br />

vereinbart, dass gegebenenfalls eine einvernehmliche Auflösung aller bei der<br />

Hypothekenbank geführten Darlehen sowie etwaige Sondertilgungen nach vorheriger<br />

Absprache möglich sind.<br />

Umstellung der SMR Darlehen auf Euribor Verzinsung<br />

Darlehensstand Zinsersparnis Laufzeit der<br />

Kto Zinssatz SMR neuer Zinssatz lt. JR 2003 Darlehen<br />

188 3,625 2,713 5<strong>16</strong>.000 4.706 2023<br />

199 3,625 2,713 226.000 2.061 2022<br />

177 3,75 2,713 825.000 8.555 20<strong>12</strong><br />

241 3,75 2,713 38.000 395 2020<br />

274 3,375 2,713 223.000 1.477 2021<br />

296 3,375 2,713 67.000 444 2025<br />

304 3,375 2,713 62.000 410 2026<br />

326 3,375 2,713 890.000 5.892 2025<br />

348 3,375 2,713 132.000 874 2026<br />

2.979.000 24.814<br />

Neue Verzinsung: 6 Monatseuribor + 0,5 Aufschlag = 2,713 %<br />

Alter Zinssatz: zwischen 3,75 % und 3,375 %<br />

Das heißt wir haben insgesamt 9 Darlehen die <strong>von</strong> SMR auf 6 Monatseuribor umgestellt<br />

werden.<br />

Der Darlehensstand (Jahresrechnung 2003) ist in Summe <strong>von</strong> diesen 9 Darlehen € 2.979.000.<br />

Das Zinsersparnis beläuft sich ca. auf € 24.800,00 pro Jahr (bei sinkendem Darlehens<br />

stand verringert sich natürlich auch während der Laufzeit die Zinsenbelastung).<br />

Darstellung der Darlehensaufnahme bei der Landeshypothekenbank Salzburg:<br />

Konto Zinssatz alt<br />

<strong>16</strong>6 4,95 % Landesdarlehen<br />

252 3,625 % SMR<br />

263 3,75 % SMR<br />

337 3,375 % SMR<br />

Aus diesen vier Darlehen werden zwei neue Darlehen mit 6 Monatseuribor<br />

+ 0,5 % Aufschlag = 2,713 %<br />

(der durchschnittliche Zinssatz <strong>von</strong> den vier alten Darlehen ist 3,93 %; dies bedeutet<br />

eine Zinsersparnis <strong>von</strong> 1,217 %).<br />

Bei einem Darlehensvolumen <strong>von</strong> € 335.853,07 bringt die Zinsersparnis<br />

€ 4.087,34.<br />

Da sich die Laufzeit auf Grund der Darlehenszusammenlegung auch noch verändert<br />

hat, erspart sich die Gemeinde im Jahr 2005 konkret € 10.800,00.<br />

Diese Zahl wurde mit den alten Tilgungsplänen in Vergleich zu den neuen<br />

Tilgungsplänen gesetzt.<br />

Mehrkosten für Kanalbaudarlehen bei Vorreihung Hypobank jährlich<br />

ca.1.760 Euro<br />

Kostenersparnis mit Paketlösung durch Zinsenreduzierung für diverse Darlehen


insgesamt € 35.600 jährlich.<br />

Seite 6<br />

Antrag BGM:<br />

Auf Grund des wesentlichen Kostenersparnis durch die Paketlösung wird<br />

das Ausfinanzierungsdarlehen in Höhe <strong>von</strong> € 3.450.000 an die Landes-<br />

Hypothekenbank Salzburg vergeben.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 4) Kontokorrentkredite: Beschlussfassung<br />

Laut Gemeindeordnung können Kontokorrentkredite jeweils nur auf die Dauer<br />

eines Jahres abgeschlossen werden und sind daher jährlich neu zu beschließen.<br />

Auf Grund der Erfahrungen entspricht der Kreditrahmen <strong>von</strong> insgesamt<br />

€ 290.691,00 den Erfordernissen unserer Betriebsführung.<br />

Derzeit bestehen folgende Kreditverträge bei nachstehenden Geldinstituten:<br />

Rahmen Zinssatz<br />

Salzburger Sparkasse 72.673 2.625%<br />

Raiffeisenkasse 72.673 2.625%<br />

Landes-Hypothekenbank 145.345 2.25 %<br />

Antrag BGM: Die vorstehend angeführten Kontokorrentkreditverträge mit<br />

dem jeweiligen Kreditrahmen und dazugehörigen Zinssatz werden bis<br />

31.<strong>12</strong>.2005 verlängert.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 5) Blüthl Helmut und Anneliese<br />

zu TOP 5.1)<br />

und 5.2<br />

Ansuchen um Erwerb einer Teilfläche aus GP. 2284; Eigentümer<br />

Gemeinde <strong>Mattsee</strong> und Erwerb einer Teilfläche GP 281/1 KG. <strong>Mattsee</strong>;<br />

Eigentümer: Land Salzburg<br />

Familie Blüthl beabsichtigt, auf der GP. 524 KG. <strong>Mattsee</strong> den Hotelbetrieb und<br />

einen Wellnessbereich auszubauen.<br />

Dazu wären laut Plan eine Fläche <strong>von</strong> 50 m2 aus der GP. 2284 Eigentümer Gemeinde<br />

<strong>Mattsee</strong> und 294 m2 aus der GP. 281/1 Eigentümer:Land Salzburg Liegenschaftsverwaltung<br />

zusätzlich nötig. Laut Liegenschaftsverwaltung hält sich<br />

das Land an die Vorstellungen der Gemeinde und ist grundsätzlich verkaufsbereit.<br />

Über den Verkehrswert des Landesgrundes (GP. 281/1) wurde ein Schätzgutachten<br />

eingeholt.<br />

Ergebnis: Preis pro m2 Euro 250,00<br />

Diskussion:<br />

GR Unger: Bei einer allenfalls erforderlichen Verlegung <strong>von</strong> Leitungsanlagen<br />

sind auch andere Leitungsführungen zu berücksichtigen.<br />

VBGM Brandhuber gibt zu <strong>Protokoll</strong>, dass auch nach einer allfälligen Verlegung<br />

der Abwasserentsorgungsanlagen diese zugänglich sein müssen.<br />

GR Alterdinger: Die geplante Betriebserweiterung ist für unsere Gemeinde sehr<br />

erfreulich. Es soll jedoch nicht nur der Grunderwerb <strong>von</strong>statten gehen, sondern<br />

die Investition auch umgesetzt werden. Die Seestraße soll mit Gegenverkehr


geführt werden.<br />

Seite 7<br />

GR Schöchl bestätigt die Wichtigkeit dieses Projektes für <strong>Mattsee</strong>.<br />

Hinsichtlich der anfallenden Vertragskosten schlägt er vor, dass diese Fa. Blüthl<br />

zu tragen hat.<br />

Herr Blüthl informiert die GV, dass der Grunderwerb die erste Stufe dieser Investition<br />

ist. Die Umsetzung des Bauvorhabens (Zimmer, Wellnessbereich) ist<br />

die zweite Stufe und wird mittelfristig in ca. 5 Jahren erfolgen.<br />

Antrag BGM:<br />

Der Grundstücksveräußerung aus GP. 2284 KG. <strong>Mattsee</strong>, Eigentümer Gemeinde<br />

<strong>Mattsee</strong>, im Ausmaß <strong>von</strong> 50 m2 zum Preis <strong>von</strong> € 250,00/m2 für<br />

Zwecke der Erweiterung (Ausbau) des Hotelbetriebes wird im Interesse der<br />

Stärkung des touristischen Angebots in unserer Gemeinde zugestimmt.<br />

Bei einer Neutrassierung der Straße ist gemeinsam mit DI Rettenbacher/KfV<br />

ein Kurvenradius festzulegen, der auch die Zufahrt <strong>von</strong> Bussen<br />

sicherstellt. Eine eventuell erforderliche Verlegung der Wasserver- und<br />

Abwasserentsorgungsanlagen ist auf Kosten der Fam. Blüthl im Einvernehmen<br />

mit dem Zivilingenieurbüro DI Schüffl & Forsthuber/Hr. Ing. Hagenhofer<br />

durchzuführen.<br />

Der Liegenschaftsverwaltung des Landes Salzburg wird vorgeschlagen,<br />

maximaldie im Plan gekennzeichnete Fläche (Ausmaß ca. 294 m2) zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 6) Tourismusverband <strong>Mattsee</strong>: Ansuchen um Haftungsübernahme; Alternativangebot:<br />

Beschlussfassung<br />

Der Tourismusverband hat bei der Gemeinde am 22. 10.<strong>2004</strong> um Haftungsübernahme<br />

für ein Darlehen in Höhe <strong>von</strong> 150.000 Euro angesucht. Nach Rücksprache<br />

mit dem Gemeindereferat wurde da<strong>von</strong> abgeraten und dies <strong>von</strong> der Gemeindevertretung<br />

in der Sitzung am 8.11. <strong>2004</strong> so zur Kenntnis genommen.<br />

Nachdem eine Kreditaufnahme mangels Haftungsübernehmer nicht möglich<br />

war, hat der Tourismusverband lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom<br />

23. 11. <strong>2004</strong> der Salzburger Sparkasse eine Zahlungsvereinbarung mit einer<br />

Laufzeit <strong>von</strong> 71/2 Jahren angeboten; das heißt, pro Jahr eine Rückzahlungsrate<br />

<strong>von</strong> Euro 20.000. Mit der letzten Halbjahresrate werden auch die angefallenen<br />

Zinsen bezahlt.<br />

In diesem Zusammenhang sagte der BGM zu, der Gemeindevertretung einen<br />

jährlichen Unterstützungsbeitrag <strong>von</strong> € 5.000 Euro vorzuschlagen. Mit dem<br />

Land Salzburg wurde bezüglich einer Unterstützung ebenfalls Kontakt aufgenommen.<br />

Ursprünglich hat man bei einer langfristigen Kreditfinanzierung mit einem jährlichen<br />

Aufwand <strong>von</strong> Euro 10.000 gerechnet. Diese Größenordnung würde eine<br />

einigermaßen sinnvolle Betriebsführung des Büros und auch den Fortbestand der<br />

regionalen Dachorganisation Salzburger Seenland sichern.


Seite 8<br />

Vorschlag BGM:<br />

Im Sinne einer funktionierenden Tourismusorganisation wird einem jährlichen<br />

Unterstützungsbeitrag der Gemeinde in Höhe <strong>von</strong> Euro 5.000 für den Zeitraum<br />

<strong>von</strong> 7 ½ Jahren zugestimmt.<br />

Diskussion:<br />

GV Lackner: Die Unterstützung des Tourismusverbandes ist wichtig. Eine Bindung<br />

auf 7 ½ Jahre mittels GV-Beschluss sieht er jedoch problematisch. Die<br />

Gemeinde sollte die wirtschaftliche Entwicklung des Verbandes verfolgen und<br />

plädiert daher für einen jährlichen Beschluss dieser Zuwendung an den Tourismusverband.<br />

Weiters gibt er zu <strong>Protokoll</strong>:<br />

Die vom BGM vorgeschlagene Subvention soll dem Tourismusverband nicht für<br />

die Darlehenstilgung sondern für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

GR Schöchl: Die Unterstützung des Tourismusverbandes ist gut, sollte jedoch<br />

auf andere Weise erfolgen. Seiner Meinung nach müsste durch verstärkte Meldekontrolle<br />

die Meldemoral verbessert und müssten damit die Nächtigungszahlen<br />

erhöht werden. Dies wiederum würde bessere Einnahmen aus der Ortstaxe<br />

und in der Folge mehr Geld für den Tourismusverband bringen.<br />

Die Stärkung <strong>von</strong> Struktur und Organisation im Ort wäre sinnvoll.<br />

Er spricht sich gegen eine Förderung mit € 5.000,00 aus.<br />

BGM Maislinger weist darauf hin, dass im vergangenen Sommer 3 x eine Nächtigungsüberprüfung<br />

vom einem qualifizierten Kontrollor (vormals Getränkesteuerprüfer)<br />

vorgenommen worden ist. Die Überprüfung hat jedoch vorerst keine<br />

nachhaltige Wirkung gezeigt bzw. kein positives Ergebnis gebracht.<br />

Auf Anfrage <strong>von</strong> GV Erlbacher teilt der BGM mit, dass der Masseverwalter einem<br />

längerfristigen Rückzahlungszeitraum nicht zustimmt.<br />

5 Jahre war das maximale Laufzeitangebot. Für eine Laufzeit <strong>von</strong> 7 ½ Jahren<br />

bedarf es noch eines Beschlusses des Sparkassen-Vorstandes.<br />

Folgender Antrag des Bürgermeisters:<br />

Im Interesse einer funktionierenden Tourismusorganisation gewährt die<br />

Gemeinde dem Tourismusverband für 2005 einen Unterstützungsbeitrag<br />

<strong>von</strong> € 5.000,00.<br />

Dieser Beitrag muss auf die Dauer der Darlehenslaufzeit jährlich <strong>von</strong> der<br />

Gemeindevertretung beschlossen werden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit den Gegenstimmen <strong>von</strong> GR Schöchl und<br />

GV Erlbacher mehrheitlich beschlossen.<br />

zu TOP 7) Jahresvoranschlag 2005 - Beschlussfassung<br />

Sämtliche Unterlagen zum Voranschlag 2005 sind an alle GemeindertreterInnen<br />

ergangen. Der Bürgermeister bringt anhand der Overheadfolien die Ergebnisse<br />

des VA 2005 der GV zur Kenntnis.


Seite 9<br />

zu TOP 7.1) Steuern - Abgaben - Hebesätze<br />

Folgende Veränderungen sind zu verzeichnen:<br />

Erhöhung: (Mindestbeiträge lt. Empfehlung des Landes)<br />

des Interessentenbeitrages pro Punkt für Abwasserentsorgung<br />

<strong>von</strong> Euro 489,50 auf Euro 500,50 inkl. 10 % MWSt.;<br />

der Wasserbenützungsgebühr <strong>von</strong> Euro 1,10 auf Euro 1,<strong>12</strong>2 inkl. 10 % MWSt.<br />

der Wasseranschlussgebühr je Einheit <strong>von</strong> Euro 422,40 auf 431,20 inkl. 10 %<br />

MWSt.;<br />

Die Essensbeiträge für den Mittagstisch ausserhalb des Seniorenheimes wurden<br />

auf Vorschlag der Heimleitung geringfügig erhöht:<br />

für Pensionisten ausserhalb des Heimes <strong>von</strong> € 4,80 auf € 5,10; bei Zustellung<br />

<strong>von</strong> € 5,50 auf € 5,70; Mittagstisch für Nachmittagsbetreuung <strong>von</strong> € 2,50 auf €<br />

2,60 (wie bei Hauptschülern); auf Antrag <strong>von</strong> GV Tscherteu wird dieser Beitrag<br />

jedoch wieder auf € 2,50 reduziert, mit der Begründung, dass bei Beginn im<br />

Sept. <strong>2004</strong> der Essensbeitrag in der letztgenannten Höhe festgelegt worden ist u.<br />

eine Erhöhung nach 3 ½ Monaten nicht nachvollziehbar wäre. Die Reduzierung<br />

auf € 2,50 beschränkt auf das Kindergartenjahr <strong>2004</strong>/2005 wird einhellig zur<br />

Kenntnis genommen. Ab Beginn KiG-Jahr 2005/2006 erfolgt eine Erhöhung auf<br />

€ 2,60.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

zu TOP 7.2) Ordentlicher Haushalt<br />

Einnahmen und Ausgaben € 5.472.900,00.<br />

Der Bürgermeister bringt im Detail die besonderen Ausgaben zur Kenntnis.<br />

GR Schmidt zu <strong>Protokoll</strong>: Sämtliche besondere Vorhaben laut sind vor Umsetzung<br />

gesondert zu beschließen.<br />

BGM: Die Auszahlung der Jubiläums-Zulage für BAL Franz Maislinger kann<br />

erst nach Beschlussfassung der GVO im Jänner 2006 zur Auszahlung gelangen.<br />

zu TOP 7.3) Ausserordentlicher Haushalt<br />

Einnahmen und Ausgaben € 2.996.600,00.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

zu TOP 7.4) Subventionen<br />

€ 275.800,00 (<strong>2004</strong>: € 271.800,00).<br />

Die Erhöhung der Subventionen resultiert aus dem Beitrag an den „<strong>Mattsee</strong>r<br />

Diabelli Sommer“, welcher im kommenden Jahr als Verein geführt werden wird.<br />

Im Zusammenhang mit den Subventionen wird festgestellt, dass die Vergnügungssteuer<br />

aus dem Seglerball <strong>2004</strong> noch nicht abgerechnet ist.<br />

GV Keplinger spricht die Frage der Befreiung <strong>von</strong> der Vergnügungssteuer an.<br />

Dazu folgende Feststellung des Bürgermeisters:<br />

Sämtliche Veranstaltungen <strong>von</strong> Vereinen mit Eintrittsgeld sind der Gemeinde<br />

gegenüber abzurechnen. Sollte eine Subventionierung gewünscht werden, ist<br />

vom jeweiligen Verein schriftlich ein Förderungsantrag mit entsprechender Begründung<br />

im Gemeindeamt einzubringen. Die Beratung und Entscheidung obliegt<br />

der Gemeindevorstehung (siehe dazu GV-<strong>Protokoll</strong> 15.<strong>12</strong>.2003 TOP 9a<br />

bzw. GVO-<strong>Protokoll</strong> 19.4.<strong>2004</strong> TOP 4).<br />

zu TOP 7.5) Dauerschuldverpflichtungen, Darlehensschulden, Haftungen<br />

keine Wortmeldungen


zu TOP 7.6) Stellenplan<br />

keine Wortmeldungen<br />

Seite 10<br />

Zusammenfassend stellt der BGM den Antrag auf Beschlussfassung des<br />

gesamten Jahresvoranschlages 2005 Pkte. 7.1 – 7.6<br />

GR Schöchl bringt zum Punkt „Ordentlicher Haushalt“ Jahresvoranschlag<br />

2005 folgenden Ergänzungsantrag ein:<br />

Dem Jahresvoranschlag 2005 wird im Bezug auf die Position „Einnahmen<br />

durch die Parkraumbewirtschaftung“ unter folgenden Bedingungen zugestimmt:<br />

• Vorlage eines abgeschlossenen Verkehrs- und Parkraumkonzeptes<br />

• Beachtung der Vor- und Nachteile für die Gemeinde – Erstellung einer<br />

Kosten-Nutzen- und Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung für<br />

die geplante Parkraumbewirtschaftung<br />

• eine Abstimmung der Gemeindevertretung zum Verkehrskonzept<br />

und gesondert zur Parkraumbewirtschaftung<br />

Beschluss: Der Jahresvoranschlag einschließlich Ergänzungsantrag <strong>von</strong> GR<br />

Schöchl wird einstimmig beschlossen.<br />

zu TOP 8) Mittelfristiger Finanzplan 2005 - 2009: Beschlussfassung<br />

BGM bringt diesen der GV zur Kenntnis.<br />

GV Eder stellt dazu fest, dass zur Überprüfungsausschuss-Sitzung am<br />

13.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> die freie Budgetspitze bis 1998 zurück ermittelt und begutachtet<br />

worden ist.<br />

Deren Entwicklung soll auch weiterhin beobachtet werden.<br />

Abschließend stellt der BGM den Antrag auf Zustimmung zum Mittelfristigen<br />

Finanzplan 2005 – 2009.<br />

Beschluss: Wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

zu TOP 9) Raumordnung: Beschlussfassung<br />

zu TOP 9.1) Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung<br />

Kellner<br />

VBGM Brandhuber berichtet dazu:<br />

Kellnergründe<br />

a) Abänderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

Herr Johann Kellner, Rohrerweg 2, hat bei der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> um Abänderung<br />

des Flächenwidmungsplanes im Bereich seines bestehenden Campingplatzes<br />

am Rohrerweg angesucht. Nach mehreren vorbereitenden Sitzungen im<br />

Raumordnungs-Ausschuss wurde nunmehr das diesbezügliche Verfahren eingeleitet<br />

und die beabsichtigte Teilabänderung für eine Teilfläche der<br />

GP. Nr. 181/1KG <strong>Mattsee</strong> kundgemacht.<br />

Zwischenzeitlich wurde vom RO-Sachverständigen der Gemeinde – „Landschaftsarchitekten<br />

allee42“ein Abänderungsentwurf erstellt, der vorsieht, den<br />

gegenständlichen Grundstücksteil als „Bauland Erweitertes Wohngebiet“ auszuweisen.<br />

Auf Anfrage <strong>von</strong> VBGM Brandhuber stellt GV Erlbacher fest, dass Gespräche


Seite 11<br />

mit der SISTEG im Gange sind.<br />

Bezüglich Kanalaufschließung informiert der BGM, dass nur 1 Anschlussmöglichkeit<br />

bis zum Aufschließungsgebiet geschaffen wird. Die Aufschließung innerhalb<br />

des Aufschließungsgebietes muss der Grundbesitzer bezahlen.<br />

VBGM Brandhuber: Die Aufschließungskosten sind grundsätzlich auf die<br />

Grundkosten aufzurechnen.<br />

Antrag BGM: Da der Entwurf den Vorabsprachen entspricht und die<br />

Widmung den Zielsetzung des REK nicht entgegen steht , wird die Auflage<br />

des Entwurfes in der vorliegenden Form zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 9.2) Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Kellner<br />

entfällt<br />

zu TOP 9.3) Auflage des Entwurfes der Flächenwidmungsplan-Abänderung<br />

Handlechner<br />

VBGM Brandhuber bringt gegenständlichen Punkt der GV zur Kenntnis.<br />

Familie Handlechner, Anzing, hat bei der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> um Abänderung<br />

des Flächenwidmungsplanes im Bereich Anzing / Wiesenweg angesucht.<br />

Das diesbezügliche Verfahren wurde eingeleitet und die beabsichtigte Teilabänderung<br />

für die Teilflächen der GP.Nr. 1054/2, 1055 u. 1084/6 KG <strong>Mattsee</strong><br />

kundgemacht.<br />

Zwischenzeitlich wurde vom RO-Sachverständigen der Gemeinde – „Landschaftsarchitekten<br />

allee42“, nach Vorbesprechungen mit der SISTEG und der<br />

Fam. Handlechner ein Abänderungsentwurf erstellt, der vorsieht, die gegenständlichen<br />

Grundstücke als „Bauland Erweitertes Wohngebiet“ und eine kleine<br />

Fläche zwischen dieser und der bereits im Hofbereich des „Ruaperlbauern“ bestehenden<br />

Dorfgebietswidmung ebenfalls als „Dorfgebiet“ auszuweisen.<br />

BGM: Die Straßenaufschließung soll laut Vorschlag des Infrastruktur-<br />

Ausschusses erfolgen. Weiters informiert er die GV, dass er nächste Woche ein<br />

Gespräch mit Fam. Fischinger führen wird, um u.a. auch in der Sache „Abtretung<br />

Sigl“ zu einer Lösung und damit zu einem Ergebnis zu kommen.<br />

Antrag BGM auf Beschlussfassung:<br />

Da der Entwurf den Vorabsprachen entspricht und die zusätzliche Dorfgebietswidmung<br />

sinnvoll ist (Lückenschließung), bzw. die Widmung den Zielsetzungen<br />

des REK nicht entgegen steht , wird die Auflage des Entwurfes in<br />

der vorliegenden Form beschlossen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 9.4) Auflage des Entwurfes Bebauungsplan Handlechner<br />

entfällt<br />

zu TOP 9.5) Wuerker - Ochsenharing: GP. 1171/3, 1171/4, 1171/47, 1171/48 Teilabänderung<br />

Flächenwidmungsplan<br />

a) Änderung Flächenwidmungsplan und<br />

b) Bebauungsplan - Beschlussfassung<br />

Das Verfahren zur Flächenwidmungsplanänderung wurde ordnungsgemäß


Seite <strong>12</strong><br />

durchgeführt und der diesbezügliche Entwurf aufgelegt.<br />

Das sich im gegenständlichen Bereich auch ein Feuchtbiotop befindet, wurde<br />

zwischenzeitlich ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für die Verlegung<br />

des Biotops an die Grundgrenze eingeleitet und die dazugehörige Bewilligung<br />

eingeholt. Die Lage dieses Biotops und deren Erhaltungspflicht wurden in einem<br />

Bebauungsplanentwurf eingearbeitet, der ebenfalls aufgelegt wurde. Es wurden<br />

weder zur Flächenwidmungsplanänderung noch zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Anregungen oder Einwendungen eingebracht. Für beide Verfahren liegt<br />

ein positives Raumordnungsgutachten vor.<br />

Antrag BGM: Laut Gutachten der örtlichen Raumplanung „allee42“ ist die<br />

Flächenwidmungsplanänderung zu befürworten, da sie den Zielsetzungen<br />

des REK nicht widerspricht und die Berücksichtigung des Bachlaufes durch<br />

die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Einholung der wasserrechtlichen<br />

Bewilligung erfolgt ist. Die Gemeindevertretung schließt sich der Meinung<br />

der Sachverständigen vollinhaltlich an.<br />

Es wird daher beantragt<br />

a) die Änderung des Flächenwidmungsplanes und<br />

b) die Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplanes<br />

in der jeweils vorliegenden Form zu beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 9.6) Ansuchen um Erteilung Einzelbewilligung: Ziegler, Wenger, Frauscher<br />

- Berndlerstraße<br />

Von den Familien Ziegler, Wenger und Frauscher (Frauscher-Wolfsöldner) liegen<br />

schon seit längerer Zeit Einzelbewilligungsansuchen für die im Bereich Ramoos-Müllnerpoint<br />

befindlichen, nicht bewilligten Gartengerätehütten vor. Die<br />

Ansuchen wurden bisher nicht behandelt, da sie mit unserem REK nicht im Einklang<br />

standen und deshalb nicht bewilligungsfähig waren.<br />

Durch die neue Grenzziehung des Bauverbotsbereiches im Frühling dieses Jahres<br />

liegen die gegenständlichen Gartengerätehütten nunmehr außerhalb des Bauverbotsbereiches.<br />

Da es sich bei diesen Hütten um alte Bestandshütten handelt und dem REK nicht<br />

widersprechen, wurde den Vorhaben vom Ausschuss bei einem Ortsaugenschein<br />

im Frühling zugestimmt und weiters vom Raumplaner (allee42) ein positives<br />

Gutachten erstellt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />

Genehmigung nur für die vorhandenen Gerätehütten lt. Einreichplan und für den<br />

Verwendungszweck als Gartenhütte erteilt werden soll. Jede Änderung ist der<br />

Gemeindevertretung neuerlich zur Beurteilung vorzulegen.<br />

BGM Antrag auf Beschlussfassung der Einzelbewilligungsansuchen Ziegler,<br />

Wenger und Frauscher-Wolfsöldner.<br />

Beschluss:<br />

Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />

BGM Maislinger, VBGM Brandhuber, GR Alterdinger, GR Schöchl, GR<br />

Maislinger Br., GV Tscherteu, GV Steiner B., GV Lindner, GV Keplinger,<br />

GV Söllner, GV Plank, GV Krammel, GV Erlbacher, GV Eder.<br />

Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen mit der Begründung : „weil<br />

es sich um eine nachträgliche Sanierung <strong>von</strong> Schwarzbauten handelt“:<br />

GV Weindl, GR Unger, GV Lackner, GR Schmidt.


Seite 13<br />

zu TOP 10) Diskothek: Bericht über Vorkommnisse; Festlegung der weiteren<br />

Vorgangsweise<br />

Bericht BGM Maislinger:<br />

In der Nacht <strong>von</strong> Freitag 26. auf Samstag 27. November zwischen 1.00 und 1.30<br />

Uhr kam es in und außerhalb der Postkutsche zu Schlägereien.<br />

In Gesprächen mit dem Bezirksgendarmeriekommando und Gendarmerieposten<br />

Obertrum ist festgelegt worden, dass in den folgenden Wochen die Kontrollen<br />

wesentlich verstärkt werden.<br />

Mit dem Bezirkshauptmann wurde die rechtliche Situation bezüglich Sperrstundenvorverlegung<br />

besprochen. Grundlage dafür ist ein Ermittlungsverfahren.<br />

Bezüglich der kritischen Situation gab es auch ein Gespräch mit dem Betreiber<br />

Rainer Domas.<br />

Weitere Vorgangsweise:<br />

Erfahrungsaustausch vor der GV-Sitzung mit Gendarmerie und Betreiber ist<br />

erfolgt.<br />

Folgender Vorschlag für einen möglichen Beschluss:<br />

Die Diskothek in <strong>Mattsee</strong> ist eine wichtige Einrichtung für die Jugend unserer<br />

Gemeinde und der Region. Die Entwicklung allerdings stellt die positive<br />

Funktion in Frage. Es ist zu befürchten, dass negative Schlagzeilen fragwürdige<br />

Zielgruppen erst recht nach <strong>Mattsee</strong> leiten und die Probleme<br />

(Lärm, Verschmutzung und Vandalismus) sich verschärfen. Weiters kann<br />

man da<strong>von</strong> ausgehen, dass unsere vor allem jüngeren Jugendlichen dieses<br />

Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.<br />

Um der Entwicklung eine andere Richtung zu geben und nach außen hin<br />

erkennbar zu machen, dass wir diese Entwicklung nicht haben wollen, soll<br />

Alternativvorschlag<br />

1 die Sperrstunde bis auf Weiteres <strong>von</strong> 04.00 Uhr auf 02.00 Uhr<br />

vorverlegt werden.<br />

1 Der Betreiber wird angehalten, das Eintrittsystem, wie bereits<br />

zugesagt, auf „One way ticket“ umzustellen; sollte diese Maßnahme<br />

nicht greifen, ist im Frühjahr eine Sperrstundenvorverlegung<br />

vorzuschreiben.<br />

2 Erfolgt diese Umstellung nicht, wird die Sperrstundenvorverlegung<br />

nach Durchführung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens<br />

ehestmöglich verordnet.<br />

Zu beachten ist, dass die Sperrstundenregelung <strong>von</strong> allen Betrieben einzuhalten<br />

ist.<br />

BGM Maislinger:<br />

Mit der Einführung des „One-Way-Ticket“ soll der Pendelverkehr zwischen<br />

Diskothek und Aussenbereich eingeschränkt werden.<br />

In weiterer Folge bringt der BGM dazu eine Stellungnahme des Gendarmeriepostens<br />

Obertrum zur Kenntnis:


Seite 14<br />

Die Gendarmerie Obertrum sieht es positiv, wenn für die Jugend <strong>von</strong> <strong>Mattsee</strong><br />

und Umgebung ein Treffpunkt zur Zusammenkunft und Unterhaltung angeboten<br />

wird.<br />

Im speziellen Fall des Lokales „Postkutsche“ in <strong>Mattsee</strong> ist die Situation jedoch<br />

so, dass es bereits seit Jahren laufend Beschwerden und Meldungen verschiedener<br />

Anrainer gibt, die sich durch Gäste in ihrer Nachtruhe gestört fühlen oder<br />

durch verschiedene Sachbeschädigungen zu Schaden gekommen sind. Weiters ist<br />

es vor allem in letzter Zeit vermehrt zu wörtlichen und tätlichen Auseinandersetzungen<br />

zwischen Lokalbesuchern gekommen, die teilweise mit Körperverletzung<br />

endeten.<br />

Zum Schutz der Bewohner des Ortszentrum bzw. der Anrainer des Lokales<br />

„Postkutsche“ gegen die teils unzumutbare Lärmbelästigung bzw.als Vorbeugung<br />

gegen Sachbeschädigungen,Körperverletzungen etc .erscheint es aus Sicht<br />

der Gendarmerie notwendig, die Sperrstunde auf 02.00 Uhr vorzuverlegen.<br />

Diese Maßnahme wäre auch zum Schutz der vorwiegend jugendlichen Gäste<br />

angebracht.<br />

Stellungnahme des Tourismusverbandes:<br />

Der Tourismus in <strong>Mattsee</strong> lebt auch <strong>von</strong> der Vielfalt im Ort; dazu gehören auch<br />

Jugend aktivitäten und Einrichtungen. Die Jungen sind die Gäste der Zukunft.<br />

Seit 30 Jahren hat sich die Postkutsche einen besonderen Ruf unter Jugendlichen<br />

gesichert. <strong>Mattsee</strong> konnte sich dadurch auch einen Namen bei den Jugendlichen<br />

und Erwachsenen erwerben. Viele Gäste aus früheren Jahren haben nicht<br />

zuletzt wegen der positiven Erinnerungen an die „Post“ ein besonderes Verhältnis<br />

zu unserem Ort.<br />

Unsere Gäste der Landschulwochen und die Tagesgäste sind für <strong>Mattsee</strong> u. die<br />

Tourismuswirtschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unbedingt notwendig.<br />

Eine Minderheit hat in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Sollen deshalb<br />

wirklich die Jungen (auch die Eltern) im Ort und aus der Umgebung die Zeche<br />

zahlen?<br />

Auch für den Betreiber der Diskothek müssen die Rahmenbedingungen Sinn machen,<br />

um den Betrieb aufrechterhalten zu können.<br />

Stellungnahme des Betreibers Domas Rainer:<br />

Die Jugendlichen kommen, weil etwas los ist. Wenn die Auswärtigen nicht kommen,<br />

kommt auch die einheimische Jugend nicht. Gesellschaftsprobleme können<br />

nicht durch Zusperren gelöst werden. <strong>Mattsee</strong> soll als Tourismusort gästefreundlich<br />

sein und nicht Gäste aussperren. In den Radiosendern sollte positive<br />

Imagewerbung gemacht werden.<br />

Negative Zeitungsberichte sollen nicht zu hoch eingeschätzt werden.<br />

Der BGM weist weiters auf seine Verpflichtung zum Schutz der Nachbarschaft<br />

(Anrainer) hin, welche in der Gewerbeordnung § 152 Abs. 6 BGBL Nr. 194 vom<br />

18.3.1994<br />

geregelt ist (siehe nachstehenden Gesetzeswortlaut):<br />

Wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten <strong>von</strong> Gästen<br />

vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder<br />

wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen, hat die Gemeinde eine spätere<br />

Aufsperr- oder frühere Sperrstunde vorzuschreiben. Diese Vorschreibung ist zu


Seite 15<br />

widerufen, wenn angenommen werden kann, dass der für die Vorschreibung<br />

maßgebend Grund nicht mehr gegeben sein wird. In Orten, in denen Bundespolizeibehörden<br />

bestehen, haben die Gemeinden vor einer Entscheidung diese Behörden<br />

zu hören. Nachbarn, die eine Verkürzung der Betriebszeit des Gastgewerbebetriebes<br />

bei der Gemeinde angeregt haben, sind Beteiligte im Sinne des<br />

Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991.<br />

Diskussion:<br />

GR Schöchl sieht den Bestand der Disko als wichtig an, befürchtet jedoch, durch<br />

eine Vorverlegung der Sperrstunde, dass die Rowdies früher kommen.<br />

Herr Domas soll das „One-way-Ticket“ probeweise einführen, die Situation beobachten<br />

und das Ergebnis mit den Anrainern besprechen.<br />

BGM: Es hat bereits Gespräche mit Betreiber Domas Rainer und den Anrainern<br />

gegeben, wobei als Maßnahme, die Einführung des „One-way-Tickets“<br />

angekündigt worden ist. Bis dato ist dieser Vorschlag <strong>von</strong> Herrn Domas nicht<br />

umgesetzt worden.<br />

GV Keplinger: Die Einführung des „One-Way-Ticket“ muss beschlossen werden.<br />

Der BGM spricht sich im Sinne <strong>von</strong> GR Schöchl für die Einführung des „One-<br />

Way Tickets“ und einer Beobachtungszeit <strong>von</strong> zwei Monaten aus.<br />

GV Plank schlägt vor, die Öffnungszeit der Disko um zwei Stunden vorzuverlegen<br />

und dafür um zwei Stunden früher zuzusperren.<br />

GV Erlbacher und GV Unger befürworten die Einführung des „One-Way-<br />

Tickets“ und damit die Chance für Hr. Domas.<br />

VBGM Brandhuber verweist auf das seit Jahren schwelende Problem mit der<br />

Diskothek und die laufenden Anrainerbeschwerden. Seiner Meinung nach müsste<br />

daher die Sperrstunde vorverlegt werden.<br />

GV Lackner sieht das Problem nicht so dramatisch.<br />

GV Tscherteu: Der Bestand der Diskothek für den Ort ist sehr wichtig. Es sollte<br />

jedoch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verordnet werden. Schließlich<br />

geht es ja auch um das Image unseres Ortes.<br />

GV Weindl sieht vor allem das Problem im Suchtverhalten der Jugendlichen.<br />

Dagegen sollten Kampagnen gestartet werden.<br />

GV Eder erinnert an diverse Gespräche, Aktionen; Hr. Domas hat „One-Way-<br />

Ticket“ nicht eingeführt. Sie schlägt vor, dieses einzuführen mit Beobachtungszeitraum<br />

bis Ende Februar; wenn gewünschter Erfolg nicht eintritt, dann Sperrstundenvorverlegung.<br />

Zusammenfassend stellt der Bürgermeister folgenden Antrag:<br />

Der Betreiber Domas Rainer wird angehalten, das Eintrittssystem – wie<br />

bereits zugesagt – auf „One-way-ticket“ bis Ende Februar umzustellen.<br />

Sollte diese Maßnahme nicht greifen, ist nach einer Probezeit ab dem Frühjahr<br />

mit einer Sperrstundenvorverlegung zu rechnen.<br />

Erfolgt diese Umstellung nicht, wird die Sperrstundenvorverlegung nach<br />

Durchführung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens ehestmöglich<br />

verordnet.<br />

Beschluss:


Seite <strong>16</strong><br />

Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen: BGM Maislinger, GR Alterdinger,<br />

GR Schöchl, GR Maislinger Br., GV Tscherteu, GV Keplinger, GV<br />

Steiner, GV Lindner, GV Keplinger, GV Söllner, GV Plank, GV Unger, GV<br />

Weindl, GV Eder<br />

Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />

VBGM Brandhuber, GR Schmidt, GV Lackner, GV Erlbacher, GV<br />

Krammel.<br />

zu TOP 11) Polytechnische Schule - Architektenbeauftragung: Berichterstattung<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Letzte Besprechung in der GV-Sitzung am 8.11.04 (laut <strong>Protokoll</strong>)<br />

Was ist seither geschehen:<br />

Neue Kostenermittlung ergibt folgendes Ergebnis:<br />

Das Projekt Fölsche/Hagn ist das kostengünstigste.<br />

• Die Sprengelgemeinden werden am 23.11.vom Beschluss der Gemeindevertretung<br />

und <strong>von</strong> der neuen Kostenermittlung informiert<br />

(laut <strong>Protokoll</strong>).<br />

• Architekt DI. Forsthuber wird am 29.11. vom Ergebnis informiert<br />

und ein Gesprächstermin fixiert (keine Verhandlung)<br />

• Information der GVO; Bericht laut <strong>Protokoll</strong> bei der GVO-<br />

Sitzung/29.11.04 (siehe nachstehend!)<br />

a) Polytechnische Schule – Architekten<br />

BGM Maislinger informiert die GVO über den derzeitigen Stand der Dinge hinsichtlich<br />

Architekten-Auftragsvergabe und zitiert nachstehend den Beschluss der GV vom<br />

8.11.<strong>2004</strong>:<br />

a) Entscheidung für das Projekt der Architekten Forsthuber/Scheithauer<br />

Dieser Antrag wird <strong>von</strong> der Gemeindevertretung einstimmig abgelehnt.<br />

b) Entscheidung gegen das Projekt Forsthuber/Scheithauer<br />

Dieser Antrag wird <strong>von</strong> der Gemeindevertretung einstimmig angenommen.<br />

c) Das Projekt <strong>von</strong> Arch. Otte wird als Ausführungsprojekt bestimmt:<br />

aa) aus wirtschaftlichen Gründen;<br />

bb) weil es aus der Sicht der Polytechnischen Schule funktionell entspricht.<br />

Mittlerweile hat der BGM eine Kostenermittlung der Fa. PM1 Projektmanagement in<br />

Auftrag gegeben, die zu einer neuen Reihung der prämierten Projekte geführt hat:<br />

1) Projekt Arch. Fölsche/Hagn<br />

2) Projekt Arch. Otte<br />

3) Projekt Forsthuber/Scheithauer<br />

Diese Entwicklung hat der BGM sofort der zuständigen Förderungsstelle des Landes<br />

mitgeteilt.<br />

Hinsichtlich der Auftragsvergabe der Architektenleistungen wird nach Absprache<br />

zwischen Fa. PM1 und Dr. Berger/Fachexperte für Vergabeangelegenheiten Land Sbg.<br />

folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />

• Versendung der Bekanntgabe über die Zuschlagsentscheidung an alle Wettbewerbsteilnehmer<br />

(Bieter) per Fax vorweg (sowie zusätzlich per Post als einge-


Seite 17<br />

schriebene Briefsendung);<br />

Frist für Einspruchsmöglichkeit 7 Tage;<br />

• umgehende Besprechung mit Arch. Forsthuber/Scheithauer betreffend Vergleich,<br />

um einen Einspruch beim Vergabekontrollsenat vorweg zu vermeiden;<br />

Höhe der Schadenersatzforderung ist in etwa die Differenz Honorarnachlass<br />

zwischen 7,5 % (üblicher Behördennachlass) und 30 % (Grenzkostennachlass)<br />

für die Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf und Einreichung (= ca. € 14.000,00<br />

abzüglich Preisgeld)<br />

• bei Einigung: Ausarbeitung eines Vergleichsvertrages<br />

• Beauftragung der Architektenleistung an DI. Fölsche/Hagn nach Ablauf der<br />

Einspruchsfrist<br />

Bei einem Widerruf der Ausschreibung ist ebenso mit einem Schadenersatzanspruch<br />

durch die Arch. Forsthuber/Scheithauer zu rechnen, da es sich um einen eigenverschul-<br />

deten Widerruf handelt. Die Durchführung eines neuerlichen Wettbewerbes würde demnach<br />

neuerlich Kosten verursachen. Darüberhinaus muss die Gemeinde <strong>Mattsee</strong> eventuell<br />

Schadenersatz an die Arch. Forsthuber/Scheithauer leisten.<br />

Über die bisherige Entwicklung hat der Bürgermeister die Vertreter (BGM) der Sprengelgemeinden<br />

bei einer Sitzung am 23. 11. <strong>2004</strong> eingehend informiert.<br />

Dabei ist übereinstimmend mit ihnen folgende Vorgangsweise festgelegt worden:<br />

• Die Entscheidung der Gemeindevertretung vom 8. 11. <strong>2004</strong>, das Projekt<br />

Forsthuber/Scheithauer aus den angeführten Gründen nicht zu realisieren, wird<br />

<strong>von</strong> den anwesenden Vertretern der Sprengelgemeinden bestätigt.<br />

• Es soll mit den Arch. DI Forsthuber/Scheithauer ein Gespräch geführt und ver-<br />

sucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Das Ergebnis dieses<br />

Gespräches wird den Sprengelgemeinden mitgeteilt und um ihre Stellungnahme<br />

ersucht. Da<strong>von</strong> wird wiederum die Gemeindevertretung der MG-<strong>Mattsee</strong> in<br />

Kenntnis gesetzt.<br />

• Das Projekt der Arch. DI. Fölsche/Hagn soll als das finaniell günstigste und<br />

<strong>von</strong> der PTS bevorzugte beauftragt werden.<br />

• Als nächster Schritt wird 2005 das Finanzierungsmodell festgelegt. Budgetwirksam<br />

wird das Vorhaben frühesten 2006 – wahrscheinlich erst 2007.<br />

Der BGM wird diese Entscheidung schriftlich den Arch. Forsthuber/Scheithauer zur<br />

Kenntnis bringen und einen Gesprächstermin vereinbaren, in dem er sich um eine einvernehmliche<br />

Lösung bemühen wird.<br />

Über das Ergebnis wird der BGM die GV am <strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> informieren.<br />

Hinsichtlich der ins Auge gefassten Sanierungsmaßnahmen an der Hauptschule aus den<br />

vermeintlichen Minderausgaben für die Erweiterung der PTS hat der BGM mit dem<br />

Land über eine mögliche zusätzliche Förderung dieser wichtigen Sanierungsarbeiten<br />

gesprochen.<br />

Antrag BGM auf Zustimmung zu seiner vorgeschlagenen Vorgangsweise.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Am 2.<strong>12</strong>. erhält die Gemeinde <strong>von</strong> der Architektenkammer ein Gutachten des<br />

Vergabeexperten Dr. Stephan Heid<br />

Am 3. Dezember findet im Gemeindeamt mit den Architekten Forsthuber und<br />

Scheithauer ein Gespräch statt.<br />

Das Angebot für eine einvernehmliche Lösung: Um- oder Neuplanung.<br />

Auf Ersuchen des Bürgermeisters erhält die Gemeinde am 10.<strong>12</strong>. schriftlich den


Vermittlungsvorschlag.<br />

Seite 18<br />

Mittwoch 5. Dezember – Bericht in den Salzburger Nachrichten mit Beitrag <strong>von</strong><br />

DI Thomas Forsthuber<br />

Am Donnerstag 9.<strong>12</strong>. (bis 8.<strong>12</strong>. wegen Krankheit nicht erreichbar) Telefonat mit<br />

Dr. Berger/Land Salzburg; Empfehlung um keine Zeit zu verlieren: Bieterverständigung<br />

bzgl. Zuschlagsentscheidung nach § 100 durchzuführen.<br />

Textierung würde mit Dr. Berger abgesprochen. Einspruchsmöglichkeit 14 Tage.<br />

Vorschlag für Beschluss:<br />

Nach Information der Sprengelgemeinden und wenn kein Einwand erfolgt<br />

wird eine Bieterverständigung bzgl. der Zuschlagsentscheidung<br />

zugunsten des Projekts der Architekten DI. Fölsche und DI. Hagn<br />

durchgeführt.<br />

BGM: Laut Auskunft <strong>von</strong> Dr. Berger ist eine Neuplanung nicht denkbar. Aus<br />

seiner Sicht soll bezüglich der Zuschlagserteilung eine Bieterverständigung erfolgen.<br />

Diese enthält nachstehenden Wortlaut:<br />

Nach entsprechenden Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 8.11.<strong>2004</strong> und<br />

<strong>16</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> sowie der Besprechung mit Vertretern der Sprengelgemeinden am<br />

23.11.<strong>2004</strong> ist eine definitive Entscheidung bezüglich des Planungsauftrages<br />

getroffen worden. Dieser wird an die Architekten DI. Fölsche/DI. Hagn erteilt.<br />

GV Tscherteu schlägt vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen.<br />

GV Erlbacher: Seine Vorschlag ist die Aufhebung des bestehenden Wettbewerbes<br />

und eine Neuausschreibung mit neu geschaffenen Voraussetzungen (PTS-<br />

Erweiterungsbau sowie energiesparende Sanierungsmaßnahmen Hauptschule).<br />

BGM: Dafür müssten wir das neue Wettbewerbs-Projekt und die Abschlagszahlung<br />

an DI Forsthuber/Scheithauer leisten.<br />

BGM: Laut Aussage Dr. Berger kann die Gemeinde nur die Entschädigung <strong>von</strong><br />

€ 15.000,00 treffen.<br />

Zusammenfassend folgender Antrag des Bürgermeisters:<br />

• Dr. Berger wird das Schreiben über die Zuschlagserteilung zwecks<br />

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit zur Kenntnis gebracht.<br />

• Ebenso ist die <strong>von</strong> Dr. Berger genannte Schadenersatzforderung in<br />

Höhe <strong>von</strong> € 15.000,00 durch ihn zu bestätigen.<br />

• Nach Vorliegen der Stellungnahmen werden die Sprengelgemeinden<br />

da<strong>von</strong> in Kenntnis gesetzt.<br />

Beschluss: Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />

BGM Maislinger, GR Alterdinger, GR Schöchl, GR Maislinger Br., GV<br />

Steiner, GV Keplinger, GV Lindner, GV Plank, GR Schmidt, GR Unger,<br />

GV Weindl, GV Krammel, GV Lackner, GV Eder<br />

Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />

GV Erlbacher, GV Söllner, GV Tscherteu


Seite 19<br />

zu TOP <strong>12</strong>) Wahl eines/r Jugendbeauftragten: Umsetzung - Beschlussfassung<br />

Das <strong>Protokoll</strong> über die Sitzung vom 13.10.<strong>2004</strong> betreffend „Jugendbeauftragte/r<br />

ist an alle Gemeindevertretungsmitglieder ergangen.<br />

GV Steiner plädiert dafür, dass jeder Gemeindevertreter Jugendliche aus seinem<br />

Bereich oder seinem Verein diesbezüglich anspricht.<br />

Zur Information: In <strong>Mattsee</strong> wohnen ca. 430 wahlberechtigte Jugendliche zwischen<br />

<strong>12</strong> und 21 Jahren.<br />

Folgender Terminplan <strong>von</strong> Mitte Jänner bis zum <strong>12</strong>. März 2005:<br />

• Informationen in der Gemeindezeitung (Bürgerinformation) in den Ausgaben<br />

Februar und März (Fertigstellung bis 15. Jänner bzw. 15. Februar)<br />

• Ansprache der Schulen und Vereine: nach den Semesterferien<br />

• Informationsschreiben an alle Jugendlichen <strong>von</strong> <strong>12</strong> bis 21 Jahre (Ende<br />

Februar /Anfang März<br />

• <strong>12</strong>. März: Informations-Nachmittag = 1. Treffen ALLER Interessierten<br />

• Nach Ostern: eine Veranstaltung mit Präsentation der einzelnen Kandidaten,<br />

Wahl und anschließender Feier<br />

Seitens der zuständigen Arbeitsgruppe werden der Gemeindevertretung<br />

folgende Punkte zur Beschlussfassung empfohlen:<br />

• Ergänzung des Ausschusses „Bildung – Kultur – Freizeit“ auf neue<br />

Bezeichnung: „BILDUNG – KULTUR – FREIZEIT – JUGEND“.<br />

Dieser Ausschuss ist auch Ansprechpartner für die/den Jugendbeauftragte/n.<br />

• Der Jugendbeauftragte erhält rechtzeitige Informationen über die<br />

Gemeindevorhaben und eine rechtzeitige Einladung zu den Gemeindevertretungs-sitzungen<br />

sowie Sitzungen des Ausschusses „Bildung –<br />

Kultur – Freizeit – Jugend“.<br />

• Themen der Jugendlichen werden in der Gemeindevertretungssitzung<br />

zeitlich vorgezogen.<br />

• Der Jugendbeauftragte hat eine Sonderstellung durch ein Mitspracherecht<br />

zu Themen, bei denen Interessen der Jugendlichen berührt<br />

werden.<br />

• Der Jugendbeauftragte hat kein Stimmrecht.<br />

• Der Jugendbeauftragte trägt die Anliegen der Jugendlichen in der<br />

Gemeindevertretung vor.<br />

• Ein entsprechendes Budget wird zur Verfügung gestellt.<br />

• Räumliche Unterstützung erfolgt durch die Gemeinde (Besprechungs-<br />

oder Sitzungszimmer)<br />

Die gegenständliche Empfehlung gilt auch als Willenskundgebung der Gemeinde.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 13) Sonstiges<br />

a) Überprüfungsausschuss:<br />

GV Eder berichtet, dass am 14.<strong>12</strong>.<strong>2004</strong> eine Überprüfungsausschuss-Sitzung<br />

stattgefunden hat. Es waren dabei keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen.


Seite 20<br />

b) Terminankündigungen des Bürgermeister:<br />

Dienstag, 11. 1. 2005 19.00 Uhr Besprechung bezüglich Schlossbetrieb und<br />

Schloss-Cafe<br />

Teilnehmer auf Vorschlag des Bürgermeisters:<br />

GR Schöchl Gerhard, GV Steiner Bernhard, GV Eder Isabella, GV Unger Hans-<br />

Günther<br />

Mittwoch, 19. 1. 2005 18.00 – 22.00 Uhr im Seniorenheim:<br />

Einladung des Kulturausschusses zu einer Kulturklausur mit Prof. Alfred Winter,<br />

Landesbeauftragter für Kulturelle Sonderprojekte<br />

Montag, 24. 1. 2005 19.00 Uhr Gemeindevorstehungssitzung<br />

Donnerstag, 3. 2. 2005 19.00 Uhr Gemeindevertretungssitzung<br />

Freitag, 20.5.<strong>2004</strong> Feier 70 Jahre Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> sowie Präsentation<br />

der Gemeindechronik <strong>Mattsee</strong><br />

Lärmschutz an der L 101 Wartstein – Süd:<br />

Anfrage <strong>von</strong> GV Weindl, wann die Lärmschutzmaßnahmen an der L 101 Bereich<br />

Vorderwartstein – Anzing zur Ausführung gelangen, nachdem dieses<br />

Thema 2003 zu letzten mal behandelt worden ist?<br />

BGM: 2003 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Landesstraßenverwaltung<br />

die Errichtung <strong>von</strong> Lärmschutzmaßnahmen an der L 101 im Bereich Wartstein<br />

Süd für 2006 entsprechend den vorhandenen finanziellen Mitteln und nach vorheriger<br />

Kontaktaufnahme mit der Gemeinde hinsichtlich der Ausführung in die<br />

Prioritätenliste aufgenommen hat.<br />

Diesbezüglich wird bei der Landesstraßenverwaltung nachgefragt.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

Hans Hofbauer Matthäus Maislinger

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