Protokoll von 2007-04-16 - .PDF - Mattsee
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Sitzungstermin: Montag, den <strong>16</strong>.<strong>04</strong>.<strong>2007</strong><br />
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 23:45 Uhr<br />
Niederschrift<br />
zur öffentlichen Sitzung<br />
der Gemeindevertretung<br />
Ort, Raum: Seniorenheim Haus Weyerbucht<br />
Anwesend sind:<br />
Herr BGM Matthäus Maislinger ÖVP<br />
Herr VBGM Josef Brandhuber ÖVP<br />
Herr GR Anton Alterdinger ÖVP<br />
Herr GR Gerhard Schöchl ÖVP bis ca. 21:00 Uhr anwesend<br />
Frau GR Christina Tscherteu ÖVP<br />
Herr GV Josef Lindner ÖVP<br />
Herr GV Günther Söllner ÖVP<br />
Frau GV Anna Plank ÖVP<br />
Herr GV Bernhard Steiner ÖVP<br />
Herr GV Stefan Handlechner ÖVP<br />
Herr GV Rene Kuel ÖVP<br />
Herr GV Andreas Keplinger ÖVP<br />
Herr GV Andreas Lackner SPÖ<br />
Herr GV Franz Pöschl SPÖ<br />
Herr GR Christian Schmidt SPÖ<br />
Herr GR Hans-Günther Unger SPÖ<br />
Herr GV Boris Zellner SPÖ<br />
Frau GV Drita Krammel SPÖ<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Frau GV Isabella Eder FPÖ<br />
Tagesordnung:<br />
1. Anfragemöglichkeit der Bürger zur gegenständlichen Tagesordnung<br />
2. GV-<strong>Protokoll</strong> vom 05.03.<strong>2007</strong><br />
3. Jahresrechnung<br />
3.1. Abschluss Gemeindehaushalt 2006<br />
3.2. Abschluss KG
4. Raumordnung<br />
Seite 2<br />
4.1. Abänderung Räumliches Entwicklungskonzept - Beschlussfassung<br />
4.2. Familie Spitzy: Antrag auf Erteilung einer Einzelbewilligung für eine Kleinlandwirtschaft mit<br />
Therapie<br />
4.3. Abänderung Bebauungsplan Kellner II - Beschlussfassung - neuer Vorschlag mit Vereinbarung<br />
5. Collegiatstift <strong>Mattsee</strong>: Nutzungsvereinbarung für Wege auf Stiftsgrund<br />
6. Leader-Arbeitsgemeinschaft Salzburger Seenland<br />
7. Kinderbetreuung<br />
7.1. Kindergarten: Gruppeneinteilung - Beschlussfassung<br />
7.2. Schulkindbetreuung: Weiterführung als 2-gruppige Einrichtung - Beschlussfassung<br />
7.3. VLIP - Bedarfsbescheid: Beschlussfassung<br />
8. Ablöse Buswartehäuschen<br />
9. Berichte des Bürgermeisters<br />
10. Berichte aus den Ausschüssen<br />
11. Sonstiges<br />
Die Sitzung ist öffentlich kundgemacht worden. Die Sitzungseinladung mit der Tagesordnung ist an<br />
die Gemeindevertretungsmitglieder rechtzeitig per E-Mail zugestellt worden.<br />
Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />
BGM Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung unter TOP 8 „Ablöse Buswartehäuschen<br />
Weyerbucht Parkplatz“<br />
Beschluss: einstimmig<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
zu TOP 1). Anfragemöglichkeit der Bürger zur gegenständlichen Tagesordnung<br />
Herr Steininger Wilhelm, Rohrerweg 50, ersucht den BGM, den Tagesordnungspunkt 4.3. wegen fehlender<br />
Informationen heute nicht zu beschließen.<br />
BGM Maislinger teilt dazu mit, dass die Gemeindevertretung darüber befinden wird.<br />
zu TOP 2). GV-<strong>Protokoll</strong> vom 05.03.<strong>2007</strong><br />
Ist an alle Gemeindevertretungsmitglieder verschickt worden.<br />
Folgende Einwendungen:<br />
GR Schöchl zu TOP 7) Der Antrag des Bürgermeisters „Durchführung der Parkraumbewirtschaftung....“<br />
wird nicht einstimmig, sondern mit der Gegenstimme <strong>von</strong> GR Schöchl beschlossen.
Seite 3<br />
zu TOP 3). Jahresrechnung<br />
zu TOP 3.1). Abschluss Gemeindehaushalt 2006<br />
Sämtliche Unterlagen und Informationen zur JR 2006 sind den Gemeindevertretungsmitgliedern <strong>von</strong><br />
der Kassenleitung zugestellt worden.<br />
Der Überprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2006 am 31.3.<strong>2007</strong> geprüft und durchbesprochen.<br />
In Vertretung der Überprüfungs-Ausschuss-Vorsitzenden GV Eder Isabella berichten GV Lackner und<br />
GV Steiner aus der Sitzung.<br />
Die wichtigsten Daten:<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen: 5.890.907,02<br />
Ausgaben: 5.871.640,64<br />
Überschuss: 19.266,38<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen: 2.<strong>16</strong>4.231,60<br />
Ausgaben: 2.475.322,45<br />
Abgang: 311.090,85<br />
Darlehensschulden:<br />
Stand 1.1.2006 8.148.406,52<br />
Stand 31.12.2006 9.136.817,28<br />
Haftungen:<br />
Stand 1.1.2006 6.685.753,48<br />
Stand 31.12.2006 6.446.561,78<br />
Dauerschuldverpflichtungen:<br />
Stand 31.12.2006 262.835,73<br />
Subventionen 2006: 54.565,44<br />
Weitere Informationen aus der Überprüfungsausschuss-Sitzung vom 31.03.<strong>2007</strong>:<br />
Kassaprüfung: war in Ordnung<br />
Das Vorhaben Parkplatz Nord wird später überprüft da noch nicht endabgerechnet.<br />
Gemeindebetrieb Schloss: siehe Darstellung<br />
BGM Maislinger: Gemeindebetrieb Schloss mit Dauermieter und ohne einmalige besondere<br />
Ausgaben Überschuss <strong>von</strong> ca. Euro <strong>16</strong>.000,00<br />
Gemeindebetrieb Schloss ohne Dauermieter Abgang ca. 15.000,00 Euro<br />
In der Folge stellt der BGM eine alternative Betriebskostenabrechnung bei Auslagerung der Betriebsleistung<br />
vor.<br />
Der BGM überlegt, diesbezüglich eine Ausschreibung vorzunehmen und auf Grund dieses Ergebnisses<br />
die weitere Vorgangsweise abzuwägen.<br />
GR Unger verweist auf die hohe Belastung der Gemeindegebarung durch den Schuldendienst für das<br />
Schloss (Euro 1,6 Mio.; Ursache unter anderem Rückzug der Genussakademie).
Seite 4<br />
Der BGM sieht dazu folgende Lösungsmöglichkeiten:<br />
Eine Verlängerung der Tilgungsdauer für Schlossdarlehen - nicht unbedingt sinnvoll – oder eben<br />
Auslagerung an private Betreiber, wobei das möglicherweise reduzierte Mitspracherecht der Gemeinde<br />
zu bewerten ist.<br />
Mit der weiteren Behandlung dieser Angelegenheit und Erarbeitung eines Lösungsvorschlages wird<br />
auf Vorschlag des Bürgermeisters der Wirtschaftsausschuss beauftragt.<br />
Abschließend stellt der BGM den Antrag auf Beschlussfassung der Jahresrechnung 2006 in<br />
der vorliegenden Form.<br />
Beschluss einstimmig.<br />
zu TOP 3.2). Abschluss KG<br />
Siehe Übersicht!<br />
Einnahmen 93.065,77<br />
Ausgaben 71.050,46<br />
Überschuss KG 31.12.2006 Euro 22.015,31<br />
Von den Gastschulgemeinden sind einzufordern Euro 27.984,69 (unter Berücksichtigung 40 % Gem.<br />
<strong>Mattsee</strong> als Schulsitzgemeinde und 17,93 % lt. Bevölkerungsschlüssel).<br />
Weiters ist die Verrechnung des Verwaltungsaufwandes der Gemeinde mit den Gastschulsprengelgemeinden<br />
bei der nächsten Sprengelsitzung zu besprechen. (Vorschlag: Darstellen des Verwaltungsaufwandes<br />
nach Buchungszahlen)<br />
BGM Antrag auf Beschlussfassung der Jahresrechnung 2006 Immobilien KG:<br />
Beschluss einstimmig<br />
zu TOP 4). Raumordnung<br />
zu TOP 4.1). Abänderung Räumliches Entwicklungskonzept - Beschlussfassung<br />
Auf Grundlage der zusammenfassenden Begutachtung gem. § 13 ( 4) ROG (Stellungnahme des Amtes<br />
der Landesregierung zum eingereichten Entwurf betreffend Änderung des REK) und der Ergebnisse<br />
der Beratungen in der Bauausschusssitzung am 10.<strong>04</strong>.<strong>2007</strong> wurden <strong>von</strong> Frau DI Hitsch<br />
a) eine Empfehlung zur Behandlung der einzelnen Punkte der Fachabteilungen (Beilage) und<br />
b) ein überarbeiteter REK-Entwurf als Beschlussvorschlag<br />
zusammengestellt und an die Gemeinde übermittelt. Diese wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung<br />
zusammen mit der Sitzungseinladung zur Kenntnisnahme zugesandt.<br />
Fr. DI Hitsch präsentiert die auf Basis der Stellungnahmen des Landes, des Regionalverbandes und der<br />
Beratungen im Bauausschuss durchgeführten Änderungen, Präzisierungen und Korrekturen des REK-<br />
Entwurfes. Sie weist darauf hin, dass Inhalte der Stellungnahmen des Landes, die für das REK nicht<br />
relevant sind, nicht behandelt werden, und auf das Erfordernis, auf einige Stellungnahmen, besonders<br />
einzugehen, bei denen z.B. eine Abwägung <strong>von</strong> öffentlichem Interesse erforderlich ist, Betreffend detaillierter<br />
Begründungen und Ausführung der korrigierten Formulierungen wird auf die schriftliche<br />
Gegenüberstellung (Tabelle) verwiesen.<br />
Inhalte der Präsentation und Beratungen:<br />
Änderungen des REK-Entwurfes gem. Stellungnahmen SLR (inkl. Regionalverband Salzburger Seengebiet)<br />
mit Berücksichtigung der Ergebnisse der Sitzung des Raumordungs- und Infrastrukturausschusses<br />
(am 10.<strong>04</strong>.07)<br />
Allgemeine Änderungen:<br />
� GERINGFÜGIGE FORMALE KORREKTUREN OHNE INHALTLICHE ÄNDERUNG
Seite 5<br />
� BERECHUNG BAULANDBILANZ BETRIEBE: KORREKTUR RECHENFEHLER BEI BETRIEBSBAU-<br />
LANDBEDARF: NEUER WERT: 1,78HA (VORHER 2,17HA) STREICHEN DER FESTLEGUNG IM VERKEHRS-<br />
KONZEPT – EINRICHTUNG BUSHALTESTELLE IM BEREICH GG HAAG<br />
Stellungnahme SLR Empf. Ortsplanerin Bauausschuss<br />
Baulandbedarfsberechung Beherbergung<br />
– Zielgröße Bettenzuwachs erscheint unrealistisch<br />
– Festlegung sollte auf realistischen<br />
Annahmen basieren<br />
Korrektur mit realitätsnäheren<br />
Annahmen<br />
nein – tatsächlicher BaulandbedarfBeherbergungsgroßbetrieb<br />
ist<br />
nicht abschätzbar – keine<br />
Einschränkungen<br />
Gewerbegebiet Haag<br />
Anmerkung: Da die Entwicklung eines interkommunalen Standortes dem Regionalprogramm widerspricht<br />
und sich die entsprechenden Festlegungen im REK auf die Entwicklungen im Gemeindegebiet<br />
<strong>von</strong> <strong>Mattsee</strong> beziehen, wird der Name „Guggenberg“ aus der Bezeichnung des Gewerbestandortes<br />
gestrichen.<br />
Stellungnahme SLR Empf. Ortsplanerin Bauausschuss<br />
GG stellt bedeutenden Eingriff in Keine Änderung – höheres Interes- Zustimmung<br />
Landschaftsbild und -charakter<br />
dar, nur untergeordnete Minderung<br />
durch Maßnahmen möglich<br />
se an GG<br />
Interkommunales GG widerspricht Abänderung der Formulierung<br />
Regionalprogramm<br />
Zustimmung<br />
Zweckwidmung des Baulandes<br />
Keine Änderung –<br />
keine rechtliche Basis Zustimmung<br />
flächenmäßige Konkretisierung Änderung Darstellung -<br />
Zustimmung<br />
des Gewerbestandortes fehlt Festlegung grüne Siedlungsgrenze<br />
Neuentwicklung auf der grünen Keine Änderung – Neuentwicklun- Zustimmung<br />
Wiese, Zersiedelung<br />
gen sind nicht grundsätzlich verboten,<br />
höheres Interesse an GG<br />
Sowohl Widerspruch als auch Ü- Keine Änderung – höheres Interes- Zustimmung<br />
bereinstimmung des neuen Gese an GG - Übereinstimmung REK<br />
werbestandortes mit REK der Gemeinde<br />
und übergeordneten Zielen<br />
(§2ROG 98)<br />
und ROG<br />
Widerspruch Regionalprogramm – keine Änderung – kein Wider- Zustimmung<br />
<strong>Mattsee</strong> Schwerpunktraum für spruch zum Regionalpro-gramm<br />
Tourismus und Naherholung festgestellt<br />
Festlegungen im Zusammenhang Konkrete und strikte Festlegungen Zustimmung<br />
mit Einbindung und größtmöglicher<br />
Schonung des Landschaftsbildes<br />
wünschenswert, aber nicht<br />
umsetzbar<br />
streichen<br />
Gewerbegebiet Unternberg<br />
Anmerkung: die Bezeichnung des Gewerbestandortes Unternberg – im REK fälschlicher weise „Obernberg“<br />
genannt - wird durchgängig korrigiert.<br />
Stellungnahme SLR Empf. Ortsplanerin Bauausschuss<br />
Erweiterung nach Osten stellt erhebliche<br />
Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes dar<br />
keine Änderung Zustimmung<br />
Überspringen der Gemeindestraße Ergänzung der Formulierung<br />
mit Bauland problematisch – Verlegung<br />
empfohlen<br />
Zustimmung
Vorgabe „Entwicklung bis zum<br />
Hangfuß“ auf Grund der Morphologie<br />
nicht realiserbar<br />
Tourismus und Fremdenverkehr<br />
Seite 6<br />
Abänderung der Formulierung Zustimmung<br />
Stellungnahme SLR Empf. Ortsplanerin Bauausschuss<br />
Wenn Alternativstandort für „inf- keine Änderung - zukünftige Ent- Zustimmung<br />
rastrukturbetonteFreizeiteinrichwicklung zur Zeit nicht absehbar,<br />
tung“ nicht benötigt wird, sollte<br />
Festlegung entfallen<br />
Präzisierung der Formulierung<br />
Golfanlage u.a. Vorhaben – ohne Ergänzung der Formulierung durch Keine Änderung – bei-<br />
konkretere Aussagen (Projekt, Hinweis auf erforderliche REK- spielhafte Aufzählung –<br />
Standort, Stellungnahme Golf- Änderung oder weglassen kein Vorgriff auf zukünftig<br />
kommission, ...) sollte keine Festlegung<br />
erfolgen<br />
erforderliche Verfahren<br />
Formulierungen hinsichtlich zuläs- keine Änderung - zukünftige Ent- Zustimmung<br />
siger Nutzungen zu allgemein und wicklung zur Zeit nicht absehbar,<br />
großräumig – generelle Aussagen<br />
keine Standortbegründung für<br />
allfällig folgende FWP-<br />
Änderungen (z.B Golfanlage,<br />
Buchberg)<br />
Präzisierung der Formulierung<br />
Gewerbegebiet Schöchl: Schöchl weist im Zusammenhang mit der Erweiterungsmöglichkeit des GG<br />
Unternberg darauf hin, dass die Stromversorgung für den Ortsteil Unternberg (30 kV Leitung) die Kapazitätsgrenzen<br />
erreicht hat.<br />
BGM Antrag auf Beschlussfassung der Abänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes<br />
in der vorliegenden Form (Beschlussvorschlag):<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 4.2). Familie Spitzy: Antrag auf Erteilung einer Einzelbewilligung für eine Kleinlandwirtschaft<br />
mit Therapie<br />
VBGM Brandhuber:<br />
Der Raumordnungsausschuss hat sich in der Sitzung am 10.4.<strong>2007</strong> mit diesem Thema nochmals eingehend<br />
beschäftigt. Nachstehend Bericht und Beschlussvorschlag dazu:<br />
Auf Grundlage<br />
a) der vorliegenden aktuellen Planunterlagen<br />
b) der Vorstellungsentscheidung – Zurückverweisung an die Gemeinde zur neuerlichen Entscheidung<br />
(Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 28.11.2006 )<br />
c) der Projekterläuterungen und Beratungen der Gemeindevertretung am 5.3.<strong>2007</strong> sowie<br />
d) der 3. ergänzenden Stellungnahme der Raumordnungssachverständigen Frau DI Verena Hitsch<br />
–Büro allee42 (ua. Forderung der Vorstellungsentscheidung)<br />
liegt die Entscheidung über die beantragte raumordnungsmäßige Einzelbewilligung gem. § 24 (3)<br />
ROG der Familie Spitzy zur Neugründung einer Kleinlandwirtschaft mit Therapiezentrum für traumatisierte<br />
Kinder und Jugendliche, neuerlich zur Entscheidung vor.<br />
Bei der GV-Sitzung am 5.3. <strong>2007</strong> wurde das Projekt <strong>von</strong> den Antragstellern sowie deren Rechtsvertreter<br />
Prof. Dr. Aichlreiter nochmals vorgestellt, erläutert und im Beisein des Vertreters der Aufsichtsbehörde,<br />
Hrn. Dr. Winfried Ginzinger, mit der Gemeindevertretung diskutiert.<br />
Ergebnis dieser Beratungen:<br />
1) Trennung bei der Beschlussfassung in<br />
a) Einzelbewilligung für die Neugründung der gegenständlichen Kleinlandwirtschaft – inklusi-
Seite 7<br />
ve der Möglichkeiten zur Führung landwirtschaftlicher Nebengewerbe laut den dafür geltenen<br />
Richtlinien<br />
b) Einzelbewilligung für die Errichtung eines Nebengebäudes zur therapeutischen Betreuung<br />
der Patienten (traumatisierte Kinder und Jugendliche) des im Gesamtprojekt vorgesehenen<br />
Therapiezentrums laut der bereits für die 1. Entscheidung vorgelegenen Planung<br />
2) Erstellung eines konkretisierenden RO-Gutachtens, speziell im Hinblick auf die Betriebsform<br />
und die geplante Therapie.<br />
In ihrem konkretisierenden / ergänzenden RO-Gutachten stellt Frau DI Verena Hitsch (alle42) folgendes<br />
fest:<br />
........ In diesem Zusammenhang soll die gegenständliche Stellungnahme der Präzisierung der bisher<br />
aus raumordnungsfachlicher Sicht bereits abgegebenen dienen.<br />
Die Änderung der Betriebsform der neu zu gründenden Kleinlandwirtschaft <strong>von</strong> ursprünglich Mutterkuh-Haltung<br />
(mit 10 Kühen) in Schaf- und Eselhaltung entsprechend der einzuhaltenden Richtlinien<br />
erfordert die Adaptierung der geplanten Baulichkeiten. Neben der rein „landwirtschaftlichen Produktion“<br />
werden die Tiere – in erster Linie die Esel - ebenso wie die benötigten Räumlichkeiten (z.B. Longierzirkel<br />
im neuen Stallgebäude) im Sinne eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbes für den Einsatz<br />
im Rahmen der tiergestützte Therapie an Frau Spitzy vermietet.<br />
Für die besonderen Anforderungen der Patienten die diese Therapieform in Anspruch nehmen, wie<br />
Abschirmung, Ruhe und therapeutische Betreuung, geschützter Aufenthalt während der Therapie,<br />
sind eigene Räumlichkeiten erforderlich, die in dem ursprünglich als Stall vorgesehenen Nebengebäude<br />
untergebracht werden sollen.<br />
Dass für eine tiergestützte Therapie der räumliche und funktionale Bezug zur entsprechenden „Infrastruktur“,<br />
sprich einem passenden landwirtschaftlichen Betrieb günstig ist, steht wohl außer Zweifel.<br />
Diese besondere Nutzung stellt aber auch spezielle Anforderungen (s.o.) an den landwirtschaftlichen<br />
Betrieb, den Betreiber und an den Standort, die so ohne weiteres nicht in jedem bestehenden Betrieb<br />
und nicht überall berücksichtigt werden können. Der gegenständliche Standort ist aufgrund seiner<br />
Abgeschiedenheit und der landschaftlichen Situation besonders geeignet für das Therapiezentrum in<br />
Kombination mit dem landwirtschaftlichen Betrieb.<br />
Für die Existenz der Landwirtschaft ist die Therapie mit den erforderlichen Räumen nicht unabdingbar.<br />
Die Errichtung eines Therapiegebäudes ohne den engen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb wäre am gegenständlichen Standort diskussionswürdig, ist aber weder Gegenstand des Verfahrens<br />
noch der raumordnungsfachlichen Beurteilung.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erteilung einer Einzelbewilligung gem. § 24 Abs. 3 ROG die Widerspruchsfreiheit<br />
zur „grundsätzlichen Planungsabsicht der Gemeinde“ (im Gegensatz zu Übereinstimmung<br />
mit den Festlegungen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes) ausreicht. Widersprüche<br />
zum REK der Gemeinde bzw. zum Regionalprogramm oder zu überörtlichen Planungsinstrumenten<br />
konnten und können nicht festgestellt werden (vgl. raumordnungsfachliches Gutachten und ergänzende<br />
Stellungnahmen).<br />
Des weiteren wird auf die ausführliche Darstellung und Argumentation im Raumordungsgutachten<br />
und die ergänzenden Stellungnahmen verwiesen. .........<br />
Diskussionsbeiträge:<br />
GV Handlechner berichtet, dass er beim Bauernstammtisch das gegenständliche Projekt der<br />
Ehegatten Spitzy den anwesenden Bauern vorgestellt hat. Es hat dabei <strong>von</strong> deren Seite keine negativen<br />
Einwendungen gegeben. Er verweist auch auf das gute nachbarschaftliche Verhältnis der Ehegatten<br />
Spitzy zu Anton Kammerlander.<br />
GV Handlechner ersucht jedoch in Zukunft darauf zu achten, dass für derartige Projekte bevorzugt<br />
leerstehende landwirtschaftliche Objekte genutzt werden sollten, bevor Umwidmungen für neue<br />
Kleinlandwirtschaften bewilligt werden.<br />
GR Schöchl: Der Ausschuss soll in diese Richtung klare Zielsetzungen erarbeiten.<br />
BGM Maislinger: Entscheidungsgrundlagen sind das Räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />
und das Entwicklungskonzept des Regionalverbandes. Maßgebend für die Entscheidung ist die Stellungnahme<br />
der Ortsplanerin.
Seite 8<br />
Sinnvolle Nutzungsänderungen für leerstehende landwirtschaftliche Objekte, welche den Zielsetzungen<br />
der Gemeinde nicht widersprechen, werden befürwortet. Das Beispiel der Ehegatten Spitzy entspricht<br />
den Vorstellungen der Gemeinde.<br />
VBGM Brandhuber spricht sich gegen den Neubau der Kleinlandwirtschaft aus, plädiert jedoch für eine<br />
positive Beschlussfassung der vorliegenden Anträge.<br />
Bezüglich der Anrainerstellungnahmen wird auf deren Behandlung in der GV-Sitzung am 3.7.2006<br />
verwiesen – gilt auch gleichzeitig für diesen Beschluss.<br />
Antrag BGM Maislinger auf Beschlussfassung nachstehender Anträge:<br />
a) Erteilung der Einzelbewilligung für die Neugründung der gegenständlichen Kleinlandwirtschaft<br />
– inklusive der Möglichkeiten zur Führung landwirtschaftlicher Nebengewerbe laut den<br />
dafür geltenden Richtlinien,<br />
Beschluss:<br />
Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
BGM Maislinger, VBGM Brandhuber, GR Alterdinger, GR Schöchl, GV Lindner, GV Söllner, GV<br />
Plank, GV Steiner, GV Handlechner, GV Kuel, GV keplinger, GV Pöschl, GR Schmidt, GV Zellner,<br />
GV Krammel<br />
Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
GR Tscherteu, GR Unger, GV Lackner<br />
b) Einzelbewilligung für die Errichtung eines Nebengebäudes zur therapeutischen Betreuung der<br />
Patienten (traumatisierte Kinder und Jugendliche) des im Gesamtprojekt vorgesehenen Therapiezentrums<br />
laut der bereits für die 1. Entscheidung vorgelegenen Planung.<br />
Beschluss:<br />
Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
BGM Maislinger, VBGM Brandhuber, GR Alterdinger, GR Schöchl, GV Lindner, GV Söllner,<br />
GV Plank, GV Steiner, GV Handlechner, GV Kuel, GV keplinger, GV Pöschl, GR Schmidt,<br />
GV Zellner, GV Krammel<br />
Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />
GR Tscherteu, GR Unger, GV Lackner<br />
zu TOP 4.3). Abänderung Bebauungsplan Kellner II - Beschlussfassung - neuer Vorschlag mit<br />
Vereinbarung<br />
Bericht <strong>von</strong> VBGM Josef Brandhuber:<br />
Die Firma Kainz Immobilien hat mit Schreiben vom 15.1.<strong>2007</strong> ein Ansuchen um Abänderung des Bebauungsplanes<br />
„Kellner II“ eingebracht.<br />
Nach Durchführung des dafür erforderlichen Ermittlungsverfahrens wurde das Ansuchen der Gemeindevertretung<br />
am 5.3.<strong>2007</strong> zur Entscheidung vorgelegt. Bei dieser Sitzung wurde keine Entscheidung<br />
getroffen, da für die Gemeindevertretung mit der Fa. Kainz noch einige Punkte abzuklären waren (siehe<br />
dazu GV-<strong>Protokoll</strong> vom 5.3.<strong>2007</strong>).<br />
Zu den <strong>von</strong> der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 5.3.<strong>2007</strong> hinterfragten Punkte hat die Fa.<br />
Kainz Immobilien folgende Stellungnahme abgegeben:<br />
� Es wird <strong>von</strong> Fa. Kainz bestätigt, dass die Straßenverbreiterung <strong>von</strong> derzeit 3 m auf 5 m samt<br />
Umkehrplatz sowie die Errichtung <strong>von</strong> 8 zusätzlichen Besucherparkplätzen auf ihre Kosten<br />
durchgeführt wird. Diese Maßnahme wird für die jetzigen und auch die zukünftigen Käufer<br />
kostenlos gesetzt.<br />
� Die Parkplätze werden nach Fertigstellung an sämtliche Hauseigentümer zur Übernahme angeboten.<br />
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die zwei zusätzlich beantragten Häuser errichtet
Seite 9<br />
werden können.<br />
� Der dazu erforderliche Grundflächenankauf <strong>von</strong> ca. 4 m² aus der GP 2247; Eigentümer Barbara<br />
und Jakob Handlechner wird ebenfalls auf Kosten <strong>von</strong> Fa. Kainz vorgenommen. Von Geometer<br />
DI Fleischmann ist dazu bereits eine entsprechende Vermessungsurkunde erstellt und<br />
vom Bundesvermessungsamt mit Schreiben vom 1.2.<strong>2007</strong> bestätigt worden.<br />
� Im Zuge der Erstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes wurde mit der Gemeindevertretung<br />
vereinbart, dass die zu errichtenden Häuser den Kriterien der Salzburger Wohnbauförderung<br />
(Errichtung <strong>von</strong> Häusern in der Gruppe) entsprechen sollen. Auf Grund einer Änderung<br />
der Salzburger Wohnbauförderung werden nur mehr Häuser in der Gruppe entsprechend gefördert,<br />
wenn diese unmittelbar zusammengebaut werden (mindestens 3 Einheiten). Deshalb<br />
soll statt der zwei Einfamilienhäuser A und B eine Dreiergruppe und anstelle der Doppelhäuser<br />
E1 und E2 ebenfalls eine Dreiergruppe gebaut werden. Dies ist erforderlich, um den Kriterien<br />
der Salzburger Wohnbauförderung zu entsprechen.<br />
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass sich auf Grund der Neusituierung der Parkplätze durch die<br />
neue Planung die Parksituation wesentlich verbessert.<br />
Weiters wird festgestellt, dass für die 27 Einheiten 79 Parkplätze gebaut bzw. geplant sind. Dies beinhaltet<br />
u.a. die auf Kosten <strong>von</strong> Fa. Kainz errichteten Besucherparkplätze auf GP 143/6 sowie 143/1.<br />
Daraus ergibt sich ein Stellplatzschlüssel <strong>von</strong> 2,9 Parkplätze pro Haus. Die baubehördliche Parkplatzvorschreibung<br />
wären 54 Parkplätze, tatsächlich entstehen jedoch in Summe 79, somit 25 Parkplätze<br />
mehr als baubehördlich gefordert.<br />
Die Situation wird <strong>von</strong> der GVO positiv befürwortet.<br />
Auch vom Raumordnungsausschuss (Sitzung am 10.4.<strong>2007</strong>) wird eine Beschlussfassung mehrheitlich<br />
empfohlen.<br />
BGM weist auf Probleme im Bereich der Zufahrt Latocha und des Umkehrplatzes hin. Kinder spielen<br />
auf dieser Zufahrtsstraße, lassen Fahrräder stehen. Von dortigen Bewohnern wurde die Meinung geäußert,<br />
es sei dies eine Wohnstraße. Es wurde dazu <strong>von</strong> Amts wegen der rechtliche Status geklärt.<br />
Daraus geht eindeutig hervor, dass es sich bei der gegenständlichen Straße um eine Gemeindestraße<br />
handelt. Eine Wohn- oder Spielstraße müsste nach eingehender Prüfung <strong>von</strong> der Straßenrechtsbehörde<br />
I. Instanz verordnet werden. Dies ist aber im Bereich einer Betriebszufahrt problematisch.<br />
Diskussion:<br />
In der folgenden Diskussion werden Probleme wie z.B. ein fehlender Kinderspielplatz für dieses Siedlungsgebiet,<br />
die nochmalige Verdichtung der Bebauung <strong>von</strong> 4 auf 6 Häuser, die Notwendigkeit der<br />
Errichtung <strong>von</strong> Parkflächen, angesprochen.<br />
Als Lösungsansatz für einen Kinderspielplatz wird vom Bürgermeister z.B. die Anpachtung einer Fläche<br />
aus der angrenzenden Grundparzelle Nr. 2247, Handlechner Jakob und Barbara, vorgeschlagen.<br />
Ein Vorgespräch hat es bereits gegeben. Die Entscheidung steht noch aus.<br />
Bei dieser Diskussion kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Anwesenden Liegenschaftseigentümern<br />
Kainz-Gründe und der Gemeindevertretung.<br />
GV Pöschl stellt den Antrag auf Absetzung des TOPs, Weiterberatung dieser Angelegenheit<br />
mit den Liegenschaftsbesitzern der Kainz-Gründe, Fa. Kainz und der Gemeinde sowie Abklärung<br />
mit Familie Handlechner wegen Grund für Kinderspielplatz.<br />
Der BGM schlägt die Gründung einer Interessentenvertretung der Liegenschaftsbesitzer vor.<br />
Beschluss: Absetzung des Tagesordnungspunktes, Gründung einer Interessentenvertretung<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Seite 10<br />
zu TOP 5). Collegiatstift <strong>Mattsee</strong>: Nutzungsvereinbarung für Wege auf Stiftsgrund<br />
Die im Jahr 1980 getroffene Vereinbarung zwischen Stift und Verkehrsverein, am 10.11.1986 mit<br />
Gemeindevertretungsbeschluss an die Gemeinde übergegangen, ist abgelaufen.<br />
Gegenstand der Vereinbarung: Nutzungsvereinbarung für Wege auf Stiftsgrund.<br />
Rechte der Gemeinde aus dieser Vereinbarung: die Geh- und Wanderwege im Zellhofbereich zu beschildern,<br />
diese für die Öffentlichkeit zu verbessern sowie Nutzung eines kleinen Parkplatzes neben der<br />
Landesstraße gegenüber Liegenschaft Dr. Atzenhofer/jetzt Hellmann für Besucher dieser Wege.<br />
Die wesentlichsten Inhalte dieser Vereinbarung:<br />
als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung dieser Erholungsmöglichkeit einschließlich Wegeverbesserung<br />
und Ausschilderung Vereinbarung eines jährlichen Pachtes <strong>von</strong> Euro 1.000,00, Indexsicherung;<br />
für <strong>2007</strong> wird ein reduzierter Pacht <strong>von</strong> Euro 300,00 vereinbart;<br />
Laufzeit 3 Jahre; bei Nichtkündigung automatische Verlängerung um jeweils 1 Jahr zu gleichen Bedingungen<br />
In der Diskussion wird die massive Erhöhung des Pachtes (vormals ATS 1.000,00 ohne Index) kritisiert.<br />
Dazu vermerkt der Bürgermeister, dass sich der Zellhofwald seit Beginn des Pachtverhältnisses 1980 zu<br />
einem wichtigen Erholungsbereich entwickelt hat (Läufer, Spaziergänger etc.) und ist zu diesem Zwecke<br />
mit zahlreichen Hinweis- und Informationstafeln für Wanderer und Freizeitsportler ausgestattet<br />
worden. Im Hinblick auf diese vielseitige Nutzung der Geh- und Wanderwege erscheint die Höhe des<br />
Pachtzinses gerechtfertigt.<br />
Nach Rücksprache mit dem Collegiatstift, ob eine Pachtvereinbarung für die Laufzeit <strong>von</strong> 3 Jahren<br />
auch ohne Indexbindung möglich wäre, wurde mitgeteilt, dass dies ein fixer Vertragsbestandteil bleibt.<br />
Der Bürgermeister verweist auf seine Ausführungen und beantragt die Beschlussfassung der<br />
Nutzungsvereinbarung für die Wege auf Stiftsgrund lt. vorliegender Vereinbarung und beiliegendem<br />
Plan.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 6). Leader-Arbeitsgemeinschaft Salzburger Seenland<br />
Bericht BGM Maislinger:<br />
Die Region Salzburger Seenland ist seit 2000 bis Ende 2006 LEADER+ Förderregion. In diesem Zeitraum<br />
hat die Region mit den gesamten Projekten rund Euro 1.500.000,00 an Bundes-, Landes- und<br />
EU-Fördermittel in Anspruch genommen. Ursprünglich wurden der Region rund Euro 860.000,00 an<br />
Fördermittel zugesprochen.<br />
Im Regionalforum und Regionalvorstand Salzburger Seenland wurde bereits die neuerliche Bewerbung<br />
der Region „Salzburger Seenland“ für die Leader-Periode <strong>2007</strong>-2013 beschlossen.<br />
Weiters erfolgen Abrechnung und Mittelbereitstellung für die LAG wie bisher über den Regionalverband<br />
und es kommt daher zu keiner getrennten Vorschreibung. Die Rahmenbedingungen werden<br />
ähnlich der letzten Förderperiode sein. Einzelprojekte können über die Gemeinden eingereicht und<br />
abgerechnet werden.<br />
Information hinsichtlich des Aufwandes:<br />
Eine zusätzliche Belastung der Gemeinde ist damit nicht verbunden. Seit 5 Jahren sind im Budget des<br />
Regionalverbandes für die Leader+ Regionsbetreuung ca. Euro 50.000,00 an anteiligen Personalkosten,<br />
Öffentlichkeitsarbeit, diverse Regionalverbands-Veranstaltungen und RV-Sonderprojekte enthalten.<br />
Für diese Leistung erhält der Regionalverband eine Leader+ Förderung, sodass <strong>von</strong> den Mitglieds-
Seite 11<br />
gemeinden des Regionalverbandes jährlich maximal Euro 30.000,00 aufzubringen sind. Da<strong>von</strong> betroffen<br />
ist die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> - gemessen am Bevölkerungsschlüssel mit 7,23 % = ca. Euro<br />
3.000,00 jährlich. Dieser Betrag ist in der jährlichen Vorschreibung berücksichtigt und im Jahresabschluss<br />
des Regionalverbandes dargestellt.<br />
BGM Antrag auf Beschlussfassung:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufbringung der finanziellen Mittel für die Leaderregion<br />
Salzburger Seenland im Anteil des Regionalverbandes Salzburger Seenland zur<br />
• Finanzierung der Projekte der LAG Salzburger Seenland<br />
• Finanzierung der LAG (LAG-Management) bis 2015<br />
und die inhaltliche Mitarbeit der Gemeinde.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 7). Kinderbetreuung<br />
zu TOP 7.1). Kindergarten: Gruppeneinteilung - Beschlussfassung<br />
Bericht <strong>von</strong> GR Tscherteu: (Ausschuss-Sitzung vom 12.03.<strong>2007</strong>):<br />
Anmeldungen f. d. Kindergartenjahr <strong>2007</strong>/08: aktueller Stand – 64 Kinder<br />
bis Herbst voraussichtlich 67/68 Kinder<br />
Gruppeneinteilung nach dem neuen Kinderbetreuungsgesetz:<br />
Variante 1) 4 Gruppen (wie bisher)<br />
2 Gruppen mit 14 Kindern – je 1 gruppenführende Kindergartenpädagogin<br />
2 Gruppen mit 18 Kindern - je 1 gruppenführende Kindergartenpädagogin und ½ Helferin<br />
Dabei besteht eine freie Aufnahmekapazität für 12 Kinder unterm Jahr. Ab dem 13. Kind wäre eine<br />
zusätzliche Helferin erforderlich.<br />
Variante 2) 3 Gruppen<br />
1 Gruppe mit 24 Kindern - 1 gruppenführende Kindergartenpädagogin und 1 Helferin<br />
2 Gruppen mit 20 Kinder – je 1 gruppenführende Kindergartenpädagogin und ½ Helferin<br />
Dabei besteht eine freie Aufnahmekapazität für 8 Kinder unterm Jahr. Ab dem 9. Kind wäre eine zusätzliche<br />
Helferin erforderlich.<br />
Derzeit wird Variante 1 angewendet (Lt. GV-Beschluss im April 2006). Bei dieser Variante übernimmt<br />
die Gemeinde freiwillig die Aufstufung <strong>von</strong> Nina Pichler <strong>von</strong> Helferin zu gruppenführender Kindergartenpädagogin<br />
– Kosten für Gemeinde ca. 3.500 Euro pro Jahr. Diese Kosten sind im Budget <strong>2007</strong> berücksichtigt.<br />
Einsparungspotential: für Betriebsausstattung sind im Budget 07 1.000 Euro vorgesehen. Könnten lt.<br />
Angabe Fr. Vogel zu Gunsten des Personalstandes heuer erheblich gekürzt werden.<br />
Antrag BGM auf Beschlussfassung Variante 1 – Führung als 4-gruppigen Kindergarten wie<br />
bisher.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 7.2). Schulkindbetreuung: Weiterführung als 2-gruppige Einrichtung - Beschlussfassung<br />
Bericht <strong>von</strong> GR Tscherteu:<br />
Kinderbetreuung allgemein:<br />
Ab 1. September <strong>2007</strong> wird das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft treten. Derzeit ist der Gesetzesentwurf<br />
als Regierungsvorlage im Landtag zur Beratung und wird voraussichtlich am 21.3.<strong>2007</strong><br />
beschlossen. Den Entwurf findet man unter www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung<br />
Eine wesentliche Änderung ist, dass die Gemeinden nun bei der Kinderbetreuung einen Versorgungsauftrag<br />
haben. Die Mindestzahl für Betreuungsplätze (Bedarfsbescheid) entfällt. Die Deckung des Bedarfes<br />
ist wie folgt definiert:
Seite 12<br />
§2 Abs. (1) Die Gemeinden haben mit Unterstützung des Landes bedarfsgerecht dafür Sorge zu tragen,<br />
dass flächendeckend für jedes Kind innerhalb ihres Gemeindegebietes oder außerhalb desselben<br />
(gemeindeübergreifend) ein Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Kinder mit<br />
erhöhtem Förderbedarf. Dabei ist insbesondere auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten<br />
Bedacht zu nehmen.<br />
Derzeitiger Betreuungsstand für Gruppe 1 und 2 (Stand März <strong>2007</strong>):<br />
Gruppe 1: 19 Kinder<br />
Gruppe 2: 8 Kinder<br />
Betreuungsbedarf Schuljahr <strong>2007</strong>/2008 35 Kinder.<br />
Für die zweite Gruppe besteht eine Genehmigung durch das Land nur für das Schuljahr 2006/07. Um<br />
die 2. Gruppe weiter zu führen, muss ein neuer Antrag gestellt werden, wofür ein Beschluss der Gemeindevertretung<br />
erforderlich ist.<br />
Einsparungen wären eventuell bei der Stundenzahl der Betreuerinnen möglich:<br />
Leiterin Gruppe 1: Ersparnis bei einer Stunde weniger 50 Euro /Monat<br />
Leiterin Gruppe 2: Ersparnis bei einer Stunde weniger 800 Euro /Jahr<br />
GR Tscherteu wird bezüglich Einsparungen bei Beschäftigungsausmaß ein Gespräch mit den jeweiligen<br />
Gruppenleiterinnen führen.<br />
GV Kuel: Durch die vorgeschlagenen Einsparungen darf jedoch die Qualität der Betreuung nicht darunter<br />
leiden.<br />
Frage was passiert mit Hauptschülern, für die keine Schulkindbetreuung in der Schule zustande<br />
kommt?<br />
HS-Dir. Hackl hat ein Konzept vorbereitet und auch 2 Betreuungspersonen bei der Hand.<br />
VS und HS haben die Erhebung ihres Betreuungsbedarfes bis 1.4.<strong>2007</strong> durchgeführt.<br />
Vorschlag Tscherteu:<br />
Vor Aufnahme in die Schulkindgruppen ist ein Antrag im Gemeindeamt auszufüllen. Aufnahmekriterien<br />
sind u.a.: Berufstätigkeit beider Elternteile, soziale Entwicklung des Kindes etc. Ungeklärte Fälle<br />
sind in der GVO zu entscheiden.<br />
Bezüglich Einhebung der Elternbeiträge haben GR Tscherteu und GV Zellner ein Modell mit sozialer<br />
Staffelung erarbeitet. Die Nachweisung des Einkommens der Antragsteller erfolgt analog zur Salzburger<br />
Wohnbauförderung. Bei Nichtbeibringung der erforderlichen Antragsunterlagen zahlen Eltern die<br />
höchste Stufe.<br />
Ein Staffelungsmodell wird der GV umgehend zur Kenntnis gebracht. Der Vorschlag wird noch mit der<br />
Gemeindebuchhaltung abgesprochen.<br />
Antrag BGM:<br />
a) Festlegung der Elternbeiträge <strong>2007</strong>, mit einer sozialen Staffelung – Delegierung eines<br />
Vorbeschlusses an den Schulausschuss<br />
b) Weiterführung der Schulkindgruppe 2 im KiG-Jahr <strong>2007</strong>/2008 im Amtsgebäude<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 7.3). VLIP - Bedarfsbescheid: Beschlussfassung<br />
Bericht <strong>von</strong> GR Tscherteu:<br />
Der Bedarfsbescheid wurde <strong>von</strong> der Gemeinde wie folgt für 2006/07 beschlossen:<br />
Kinder unter 3 Jahren: 400%<br />
Kinder über 3 Jahren: 400%<br />
Für das nächste Jahr sind 9 Kinder unter 3 Jahren (=650%) angemeldet. Es sollen mit diesen Eltern<br />
befristete Verträge bis zum Ende des 3. Lebensjahres abgeschlossen werden. Dann sollten die Kinder<br />
in den Kindergarten wechseln. Jedoch ist der Verbleib <strong>von</strong> einigen Kindern zwischen 3 und 6 Jahren<br />
für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes erforderlich.<br />
Das VLIP beantragt die Hinaufsetzung des Bedarfsbescheides auf 650%:
Seite 13<br />
Vergleich:<br />
Stand der Betreuung <strong>von</strong> Kindern bei Tageseltern März <strong>2007</strong>:<br />
1 Kind (75%) über 6 Jahren Europark<br />
2 Kinder (50%) über 6 Jahren TEZ<br />
4 Kinder (200%) unter 3 Jahren TEZ und Sbg Hilfswerk<br />
Summe:<br />
Kinder unter 3 Jahren: 200%<br />
Kinder über 3 Jahren: 125%<br />
Beschluss der GV vom April 2006 800%<br />
derzeit noch offen 325% (+50% - angemeldet ab September <strong>2007</strong>)<br />
Finanzierung Förderung Gemeinde:<br />
Soll 2006 18.400,00<br />
VA <strong>2007</strong> 18.000,00<br />
Bei Erhöhung der Bedarfszusage <strong>von</strong> 4 auf 6 Kinder unter 3 Jahren ergibt sich für die Gemeinde ein<br />
Mehraufwand an Förderung <strong>von</strong> Euro 8.275,20 für das gesamte Kindergartenjahr <strong>2007</strong>/2008 und<br />
anteilig für <strong>2007</strong> (9-12/<strong>2007</strong>) ein nicht veranschlagter Mehrbedarf <strong>von</strong> Euro 2.758,40<br />
Tageseltern:<br />
Finanzierung Förderung Gemeinde:<br />
Soll 2006 21.800,00<br />
VA <strong>2007</strong> 18.000,00<br />
Unter 3 Jahre 705,80 ab 1.9. Fördersatz (da<strong>von</strong> 40 % Gemeinde)<br />
Über 3 Jahre 310,00 ab 1.9. Fördersatz (da<strong>von</strong> 40 % Gemeinde)<br />
Frau Hölzl, TEZ, wurde über die Reduzierung des Bedarfes für die Tagesbetreuung bei Tagesmüttern<br />
ab KiG-Jahr <strong>2007</strong>/2008 (Reduktion um 200 % auf insgesamt 600% für TEZ u. SHW) informiert. Frau<br />
Hölzl hat dies so zur Kenntnis genommen.<br />
Derzeit stehen nur 2 Kinder beim TEZ in Betreuung.<br />
Weiters hat der BGM ein Gespräch mit Tagesmutter Brugger Monika (SHW) geführt.<br />
Sie hat diese Reduktion ebenfalls zur Kenntnis genommen.<br />
Beim SHW stehen derzeit 3 Kinder in Betreuung.<br />
mtl. Kostenanteil der Gemeinde für Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />
bis 20 Wostd.40 % Anteil Gemeinde <strong>von</strong> 276,90 = Euro 110,76 pro Kind mtl.<br />
über 20 Wostd.40 % Anteil Gemeinde <strong>von</strong> 395,50 = Euro 158,20 pro Kind mtl.<br />
mit Stand 1.4.<strong>2007</strong> in Betreuung:<br />
bei TEZ: 2 Kinder bis 20 Wostd. á Euro 110,76 = Euro 221,52<br />
bei SHW: 3 Kinder bis 20 Wostd. á Euro 110,76 = Euro 332,28<br />
bei Betr. KiG. Europark 1 Kind über 30 Wostd. á Euro 158,20= Euro 158,20<br />
derzeit monatlicher Aufwand bei Tagesbetreuungseinrichtungen Euro 712,00<br />
bei SHW ab 1. 5. <strong>2007</strong> 1 Kind bis 20 Wostd. á Euro 110,76 = Euro 110,76<br />
ab 1. Mai <strong>2007</strong> monatliche Gesamtaufwand bei Tagesbetreuung Euro 822,76<br />
GR Tscherteu bringt der GV ein Berechnungsblatt zur Kenntnis (wird an alle GV verteilt – siehe Anlage)<br />
; daraus ist ersichtlich, dass bei einer Erhöhung des VliP-Bedarfes um 200 % für Kinder<br />
unter 3 Jahren Mehrkosten gegenüber dem Bedarf für 2006 <strong>von</strong> Euro 2071,68 zu erwarten sind.<br />
Bedeckungsvorschlag <strong>von</strong> GR Tscherteu: Reduzierung bei Betreuungsstunden der Gruppenleiterinnen<br />
(z.B. Plank Heidi um 1 Stunde auf 19 Stunden).
Seite 14<br />
BGM schlägt vor, die 400 % über 3 Jahre beim VLIP zu reduzieren, da genügend Gemeindeeinrichtungen<br />
da sind.<br />
Tscherteu weist auf Festlegung im Pädagogischen Konzept hin;<br />
VLIP macht befristete Verträge für Kinder bis zu 3 Jahren;<br />
VliP-Leiterin Krombholz bestätigt diese Vereinbarung mit der Abt. 2/06 Referat Tagesbetreuung/Landesregierung.<br />
Krammel: Hinweis auf Betreuungsauftrag im neuen Gesetz!<br />
Ausnützung.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Antrag BGM lt. Vorschlag des Familie-Bildungs-Ausschusses :<br />
Umschichtung VLIP zusätzlich 200 % Betreuungsbedarf (für Kinder unter 3 Jahren= 1.000%<br />
ab 1.9.<strong>2007</strong><br />
Reduzierung bei Tagesmüttern um 200 % (Betreuungsbedarf) auf 600 % ab 1.9.<strong>2007</strong><br />
Bedeckung: Einsparung bei Pers. Aufwand und Verringerung des laufenden Aufwandes<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 8). Ablöse Buswartehäuschen<br />
Zick Ingo Obertrum u. Ortmayr Adolf, <strong>Mattsee</strong> haben den Würstlstand gekauft.<br />
In diesem Zusammenhang haben sie wegen Ankauf des Bus-Wartehäuschens für die gastronomische<br />
Nutzung und die Überlassung <strong>von</strong> 4 Parkflächen der ehemaligen Bushaltestelle (bis zur Einfahrt in Segelclubgelände)<br />
beim Bürgermeister angefragt.<br />
Der BGM hat dazu die Gemeindevorstehung in der letzten Sitzung befasst.<br />
Die Errichtungskosten 1991 haben ATS 75.000 betragen.<br />
Der BGM hat der GVO vorgeschlagen, das Buswartehäuschen einschließlich<br />
Verzicht auf die gewünschten 4 Parkflächen mit Euro 7.000,00 zu bewerten und zum Verkauf anzubieten.<br />
Die Privatautos sind auf den 4 Parkflächen unterzubringen.<br />
In Anbetracht des derzeitigen Zustandes im Buswartehäuschen (Verschmutzung, Vandalismus) und zur<br />
Verbesserung der gastronomischen Voraussetzungen hat die Gemeindevorstehung einstimmig dem<br />
Angebot des Bürgermeisters an die Bewerber zugestimmt.<br />
Am Freitag 30.3.07 hat Hr. Zick das Angebot des Bürgermeisters angenommen und den Kauf bestätigt,<br />
mit dem Ersuchen, den Kaufpreis in monatlichen Raten (Euro 1<strong>16</strong>,70) auf 5 Jahre entrichten zu<br />
dürfen.<br />
Für die WC-Nutzung gibt es eine gesonderte Betriebskosten-Vereinbarung.<br />
Der BGM bringt die schriftlichen Vereinbarungen bezüglich Verkauf Buswartehäuschen und Betriebskostenabrechnung<br />
der GV zur Kenntnis.<br />
Das Kollegiatstift ist über diesen Verkauf zu informieren.<br />
Eine entsprechende Weiterverrechnung des anteiligen Stiftspachtes vom Weyerbucht-Parkplatz an den<br />
neuen Besitzer ist vorzunehmen.<br />
BGM: Seitens der Anrainer sind Einwendungen wegen der Lärmerregung eingebracht worden.<br />
Hinsichtlich der Öffnungszeiten gilt die Gastgartenverordnung der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> in den<br />
Sommermonaten vom 1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres; Öffnungszeit: 08.00 – 24.00 Uhr; mit der<br />
Einschränkung, dass die Sperrstunde vorverlegt werden kann, wenn den Bestimmungen des § 112<br />
Abs. 3 GewO. 1994 idgF nicht entsprochen wird.<br />
Gesetzeswortlaut:<br />
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung dürfen Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund<br />
befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, jedenfalls <strong>von</strong> 08.00 – 23.00 Uhr betrieben
Seite 15<br />
werden, die sonstigen Gastgärten jedenfalls <strong>von</strong> 09.00 bis 22.00 Uhr. Voraussetzung ist in beiden<br />
Fällen, dass der Gastgarten ausschließlich der Verabreichung <strong>von</strong> Speisen und der Ausschank <strong>von</strong> Getränken<br />
dient, lautes Sprechen, Singen und Musizieren vom Gastgewerbetreibenden untersagt ist und<br />
auf dieses Verbot hinweisende Anschläge dauerhaft und <strong>von</strong> allen Zugängen zum Gastgarten deutlich<br />
erkennbar angebracht sind.<br />
Auf Grund der Verordnungsermächtigung des Landes Salzburg im Jahr 2005 und der positiven Praxiserfahrungen<br />
hat die Gemeinde per Verordnung die Gastgartenöffnungszeit bis 24.00 Uhr zugelassen.<br />
GV Kuel spricht sich mit Hinweis auf die zu erwartenden Lärmprobleme für die Anrainer im Bereich<br />
Weyerbucht gegen den Verkauf des Buswartehäuschens aus.<br />
BGM Maislinger stellt den Antrag, dem Verkauf des Buswartehäuschens gemäß vorliegender<br />
Vereinbarung zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit der Gegenstimme <strong>von</strong> GV Kuel beschlossen.<br />
zu TOP 9). Berichte des Bürgermeisters<br />
Polytechnische Schule – Neubau:<br />
Bei der ersten Projekt-Sitzung am 22.03.<strong>2007</strong> wurde folgende Vorgangsweise besprochen:<br />
a) Überarbeitung des Projektes in Zusammenarbeit mit den Nutzern zur Fixierung der Errichtungskosten<br />
(Obergrenze: Euro 2.085.000,00). Voraussichtlicher Termin bis Ende Mai. Die überarbeitete<br />
Planung ist Grundlage für die Fachplanung.<br />
b) Ausschreibung der Fachplanung (z.B. Statik, Haustechnik, etc.)<br />
c) Fertigstellung der Entwurfs- und Einreichplanung ca. Anfang August<br />
d) Einreichung zur Bewilligungsverhandlung ca. Ende August<br />
e) Anschließend Ausführungs- und Ausschreibungsplanung<br />
Vorbereitung der Gewerkeausschreibungen; Aufgrund der steigenden Konjunktur ist das<br />
Preisniveau derzeit ziemlich hoch, daher der Vorschlag, die Ausschreibungsgrundlagen gründlich<br />
und ohne Zeitdruck vorzubereiten und dann im Dezember <strong>2007</strong> die Ausschreibungen vorzunehmen.<br />
Geplante Beschlussfassung zur Vergabe der Gewerke Februar 2008.<br />
f) Voraussichtlicher Baubeginn Frühjahr 2008<br />
g) Geplante Bauzeit 1 Jahr<br />
Am Dienstag, 27.03.<strong>2007</strong> hat bereits eine Präsentation des Siegerprojektes mit den Lehrern der Polytechnischen<br />
Schule stattgefunden. In Zusammenarbeit mit den Architekten, dem Projektmanagement<br />
und einer Arbeitsgruppe der Lehrerschaft wird jetzt die vorliegende Planung unter Berücksichtigung<br />
der Baukostenvorgabe entsprechend den Bedürfnissen und Erfordernissen der Schule adaptiert.<br />
Am Donnerstag, 29.3.<strong>2007</strong> wurde die Polyt. Schule in Walserfeld/Sbg., besichtigt; weitere Besichtigungen<br />
sind für die PTS in Mattighofen und Perg/OÖ geplant.<br />
Den <strong>von</strong> pm1 übermittelten Terminplan hat der BGM den GV übermittelt (siehe Anlage!)<br />
Nach Fertigstellung des überarbeiteten Projektes wird es ein Informationsgespräch für die Sprengelgemeinde<br />
der Polytechnische Schule geben; in weiterer Folge ebenfalls für die Gemeindevertretung.<br />
Wärmeversorgung Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong>:<br />
BGM Maislinger informiert, dass eine Gruppe <strong>von</strong> <strong>Mattsee</strong>r Landwirten (Ansprechpartner Eduard Aig-
Seite <strong>16</strong><br />
ner, Buchbergbauer) ein Heizprojekt für Fernwärme (Hackschnitzelheizung) zur Versorgung <strong>von</strong><br />
Haupt-, Volks-, Polytechnischer Schule, Seniorenheim, Betreubares Wohnen erarbeitet.<br />
Weitere Versorgungsinteressenten wie GSWB/Wohnanlage Stockwiese, Fa. Lampelmaier haben sich<br />
mittlerweile in der Gemeinde gemeldet.<br />
Zwischenzeitlich wurden einige Fernwärmeheizanlagen besichtigt.<br />
Überlegungen zur Situierung der Heizanlage sind die Grundstücke Fischinger/Sturmbauer zwischen<br />
Schulsportplatz und Sturmgraben sowie die Ederschneider-Wiese neben Fa. Lampelmaier.<br />
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Land Salzburg (Hr. Löffler) ist durchgeführt worden.<br />
Nach derzeitigem Stand soll die Heizanlage ohne Mitwirkung der Energie AG Salzburg projektiert<br />
werden. Eine Kombination mit Gas ist angedacht.<br />
Der Bedarf zur Inbetriebnahme der Heizanlage ist aus Sicht der Gemeinde (Fertigstellung Polyt. Schule<br />
und Betreubares Wohnen nicht vor dem Frühjahr 2009 gegeben.<br />
Wohnprojekt: Betreubares Wohnen.<br />
Auf Grund der Bodenverhältnisse ist die Errichtung einer Tiefgarage im Kellergeschoß nicht möglich.<br />
Daher werden derzeit umsetzbare Alternativen geprüft.<br />
Wenn die Planung dieses Wohnprojektes fertiggestellt ist, wird es öffentlich vorgestellt.<br />
Ruhestörung – Lärmerregung<br />
Am 15.3.<strong>2007</strong> hat es ein diesbezügliches Gespräch mit der Polizeiinspektion Obertrum, Fa. –<br />
Safeguard/Wachdienst und den Gastronomen Ustaoglu/Kebab und M-Lounge, Domas/Postkutsche u.<br />
Hellermann/Diabelli Bar gegeben.<br />
Nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dieses Gespräches:<br />
• enge Zusammenarbeit <strong>von</strong> Wachdienst und Polizei<br />
• infolge festzustellender Pendelbewegung zwischen Postkutsche und M-Lounge verstärkte Präsenz<br />
des Wachdienstes im Bereich Marktplatz, Passauer Straße und Fischinger Straße erforderlich<br />
• Verbesserung der Kommunikation zwischen Lokalbetreiber und Wachdienst unter anderem<br />
durch gegenseitigen Austausch der Handy-Nummern<br />
• es werden öfter Flaschen zerschlagen; Ersuchen an Gastronomen, verstärktes Augenmerk darauf<br />
zu legen, dass Lokalbesucher das Lokal nicht mit leeren Flaschen verlassen<br />
• laut Information Postkutsche/Domas Rainer zeigt „One-way-ticket“ keine Wirkung, hat auch<br />
zur Folge, dass AKM einen wesentlich höheren Beitrag einhebt, daher wirtschaftlich nicht vertretbar;<br />
ein Vorschlag <strong>von</strong> Hr. Domas: Einhebung eines höheren Eintrittes, dafür kostenlose<br />
Verabreichung aller alkoholfreien Getränke<br />
• mit Fa. Safeguard vereinbarte Überwachungszeit: jeden Freitag 22.30 Uhr bis Samstag <strong>04</strong>.30<br />
Uhr mit 2 Wacheorganen; ausgenommen bei Schlechtwetter<br />
• an den Wochenenden Freitag – Sonntag durchgehendes Brennen der Straßenbeleuchtung im<br />
Ortszentrum<br />
Regionalverband Salzburger Seenland – Aktion<br />
Im Hinblick auf die kommende Festezeit unterstützt der Regionalverband präventiv die Planung derartiger<br />
Veranstaltungen mit Plakaten, Broschüren zum Thema „Alkohol, Suchtgift etc.“.<br />
Ansprechpartner dafür ist : Mag. Brigitta Wallner-Eliasch, Seeburgstraße 8, 5201 Seekirchen.
Seite 17<br />
Errichtung Busumkehrschleife <strong>Mattsee</strong>-Süd:<br />
Der Verband ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) Flachgau II hat für die vorstehend angeführte<br />
Maßnahme der Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> einen Solidaritätsbeitrag <strong>von</strong> Euro 5.000,00 zugesprochen.<br />
Lokale Agende 21<br />
Der 4. Österreichische Lokale Agenda 21 – Gipfel im Land Salzburg findet vom 11. – 13. Oktober<br />
<strong>2007</strong> im Schloss <strong>Mattsee</strong> mit Workshops in Schleedorf und Neumarkt statt.<br />
Veranstalter: Land Salzburg gemeinsam mit dem Lebensministerium und der Impulsregion 21<br />
Motorboot fahren am <strong>Mattsee</strong><br />
Gem. § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes <strong>von</strong> Salzburg vom 4.3.1999 über schifffahrtspolizeiliche<br />
Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Seen des Landes Salzburg, LGBL. Nr. 41/1999 ist auf<br />
dem <strong>Mattsee</strong> der Betrieb <strong>von</strong> Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch Verbrennungsmotoren sowie<br />
<strong>von</strong> Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, deren Antriebsenergie – wenn auch nur mittelbar - durch<br />
Verbrennungsmotoren an Bord erzeugt wird, verboten! Somit darf auf dem <strong>Mattsee</strong> kein<br />
Motorboot fahren.<br />
Gesetzliche Ausnahmen gelten nur für:<br />
• die Boote der Feuerwehr, des Bundesheeres, der Wasserrettung und der Polizei jeweils im Einsatz<br />
und für Ausbildungsfahrten;<br />
• den gewässerkundlichen Dienst zur Erfüllung der Aufgaben<br />
• für Fahrzeuge, die zur Berufsfischerei eingesetzt werden.<br />
Es ist daher da<strong>von</strong> auszugehen, dass das Befahren des Sees z.B. zum Zweck des Ziehens eines Wasserschifahrers<br />
rechtswidrig ist.<br />
Zu diesem Thema wird in der Bürgerinformation eine entsprechende Verlautbarung erlassen.<br />
Wiederaktivierung Weg Richtung Anzing<br />
Einer gewünschten und geplanten Wiederaktivierung der Gemeindewegparzelle 2<strong>16</strong>1/1 im Bereich<br />
zwischen Liegenschaft Kalhamer Heinz und Wohnsiedlung Ruaperlgründe stehen Bedenken wegen<br />
Verjährung entgegen. Die gemeindeeigene Wegparzelle ist in den letzten Jahrzehnten <strong>von</strong> der Öffentlichkeit<br />
kaum genutzt worden. Insbesondere wurden die durch den Weg getrennten GP. 906/1 und<br />
905 KG. <strong>Mattsee</strong>, Eigentümer: Iglhauser Jakob, Fam. Handlechner, Ruaperl zur landwirtschaftlichen<br />
Nutzung überlassen, wobei auch die Wegparzelle infolge fehlender Nutzung durch die Öffentlichkeit<br />
in die Bewirtschaftung einbezogen war.<br />
In einem Gespräch mit VBGM Brandhuber hat die Gemeinde Hr. Iglhauser angeboten, auf die vorstehend<br />
angeführte Teilfläche der Wegparzelle 2<strong>16</strong>1/1, welche die GP. 906/1 und 905 trennt, zu verzichten,<br />
wenn Iglhauser dafür die Wegparzelle 907 KG. <strong>Mattsee</strong> (in weiterer Folge als mögliche Aufschließungsstraße<br />
zwischen Taxach u. Wiesenweg) für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.<br />
Hr. Iglhauser zeigt dafür keine Bereitschaft.<br />
Eine wichtige Aussage ist, dass die Wegparzelle 2<strong>16</strong>1/1 bereits im Franziszäischen Kataster als öffentlicher<br />
Weg ausgewiesen und ersichtlich ist. Die Frage der Verjährung wird mit Unterstützung des Geometers<br />
weiter geprüft.<br />
Diabelli Sommer <strong>2007</strong><br />
Zur Eröffnung am 6.6.<strong>2007</strong> sind alle Gemeindevertretungsmitglieder herzlich eingeladen (freier Eintritt);<br />
im Falle einer Verhinderung kann alternativ eine andere Veranstaltung besucht werden (mit freiem<br />
Eintritt).<br />
Schloss-Cafe:<br />
Die Pächterin beabsichtigt die Errichtung einer Terrasse beim Abgang Veranda. Diese Maßnahme muss<br />
naturschutzbehördlich und vom Denkmalamt begutachtet werden. Aus der Sicht der Gemeinde wird
Seite 18<br />
diese bauliche Maßnahme befürwortet.<br />
Der Bürgermeister wird mit der Pächterin die Frage der Kostenablöse klären.<br />
Prangerstutzenschützen <strong>Mattsee</strong>:<br />
Der Verein ersucht um Bereitstellung eines Lager- und Besprechungsraumes (Schützenheim), Räumlichkeiten<br />
zur Weiterführung der Sonderausstellung 2006 sowie finanzielle Unterstützung.<br />
Der Bürgermeister überlegt, die Sonderausstellung in einer Liegenschaft im Bereich eines Themenweges<br />
am kommenden Naturpark Buchberg unterzubringen, eventuell auch die Unterbringung eines<br />
Schützenheimes bzw. dafür geeigneter Räumlichkeiten.<br />
Eine kurzfristige Lösung kann jedoch nicht angeboten werden.<br />
Musikum <strong>Mattsee</strong><br />
Einladung an die Gemeindevertretungsmitglieder zum Jubiläums-Preisträgerkonzert „Abend der<br />
Talente“ am Freitag, 20. 4. <strong>2007</strong> um 19.00 Uhr im Diabelli Saal –Schloss <strong>Mattsee</strong><br />
Tag der Natur<br />
Am 24.6.<strong>2007</strong> wird der „Tag der Natur“ gefeiert. Auf Grund verschiedener organisatorischer und<br />
örtlicher Gegebenheiten wird dieser „Tag der Natur“ an drei Tagen des Wochenendes 22. – 24. 6.<br />
<strong>2007</strong> stattfinden. Der Österreichische Naturschutzbund beabsichtigt aus diesem Anlass, am 23.6.<strong>2007</strong><br />
den Naturpark Buchberg vorzustellen (Wanderung). Das nähere Programm wird <strong>von</strong> der Arbeitsgruppe<br />
bzw. dem Naturparkverein Buchberg erarbeitet.<br />
Lehrstelle Gemeindeamt:<br />
8 Personen haben sich um die Lehrstelle beworben, 4 sind in die engere Auswahl gelangt.<br />
Die GVO hat am 29.03.<strong>2007</strong> auf Grund einer Vorentscheidung der Arbeitsgruppe Personal beschlossen,<br />
die Lehrstelle im Gemeindeamt ab August <strong>2007</strong> an Carina Kraihammer, <strong>Mattsee</strong> zu vergeben<br />
(unter Berücksichtigung eines <strong>Mattsee</strong>-Bonus und sozialer Aspekte).<br />
Seniorenheim:<br />
Pflegedienstleiter Mag. Sebastian Scharfetter hat im Seniorenheim <strong>Mattsee</strong> gekündigt und seinen<br />
Dienst als Pflegedienstleiter der beiden Seniorenhäuser in Oberndorf und Bürmoos am 1.4.<strong>2007</strong> angetreten.<br />
Dipl. Sr. Theresia Mayr hat die Pflegedienstleitung im Seniorenheim <strong>Mattsee</strong> übernommen.<br />
zu TOP 10). Berichte aus den Ausschüssen<br />
Ausschuss „Bildung, Kultur, Freizeit und Jugend“: GR Tscherteu:<br />
In Neumarkt bietet das Bürgerinnen-Service Sprachkurse für Nicht-EWR-Bürger (Migranten) an.<br />
Diese Organisation wäre bereit, auch in <strong>Mattsee</strong> einen Sprachkurs abzuhalten.<br />
Entsprechende Bedarfserhebungen werden in Seeham, Berndorf u. <strong>Mattsee</strong> durchgeführt.<br />
Der Deutsch-Integrationskurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.<br />
Die Kurskosten betragen Euro 900,00, da<strong>von</strong> werden Euro 450,00 vom Bund gefördert.<br />
Bei Abhaltung eines Sprachkurses in <strong>Mattsee</strong> würde das Bürgerinnen-Service Euro 1200,00 Organisationspauschale<br />
verlangen sowie die kostenlose Beistellung eines Raumes in der Hauptschule.<br />
Diese Kosten werden auf die Zahl der Kursteilnehmer aufgeteilt. Jede Gemeinde müsste pro Teilnehmer<br />
Euro 20,00 bezahlen; weiters werden Sponsoren zur Finanzierung gesucht. Kursbeginn ist Sept. <strong>2007</strong>.<br />
Eine Ausschreibung erfolgt in der Bürgerinformation.<br />
Die Gemeinde <strong>Mattsee</strong> wird ersucht, gegebenenfalls diesen Beitrag <strong>von</strong> Euro 20,00 pro Teilnehmer zu<br />
leisten.
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zu TOP 11). Sonstiges<br />
Disco-Bus:<br />
Wie bereits in der Regionalverbands-Info verlautbart, kommt es bei den Spätfahrten zu Verschmutzungen<br />
und Beschädigungen des Disco-Busses durch stark alkoholisierte Jugendliche. Zur Besserung<br />
dieser Situation werden alle Nutzer des Busses in den nächsten Wochen durch eine Informationskampagne<br />
auf die „Benimm-Regeln“ aufmerksam gemacht. Ziel ist es, Ausschlüsse <strong>von</strong> der Beförderung,<br />
die etwa für stark alkolholisierte Jugendliche gesetzlich vorgegeben sind, zu vermeiden.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Hans Hofbauer Matthäus Maislinger