Geschäftsbericht 2006/2007 - IKB
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Abhängig von der Dauer der Vorstandstätigkeit<br />
beträgt der jährliche Ruhegeldanspruch zwischen 50<br />
und 75 % der letzten Jahresgrundvergütung. Die Höhe<br />
des Übergangsgeldes ist abhängig von dem Alter des<br />
Vorstandsmitglieds und der Dauer seiner Vorstandstätigkeit<br />
und liegt zwischen 5 und 75 % der letzten<br />
Jahresgrundvergütung. Anderweitig erworbene<br />
Ruhegeldansprüche und anderweitige Arbeitseinkünfte<br />
werden in bestimmtem Umfang auf die Ruhegeldzahlungen<br />
der Gesellschaft angerechnet. Laufende<br />
Renten werden jährlich gemäß der Entwicklung<br />
des Verbraucherpreisindex für Deutschland angepasst.<br />
Nach dem Tod eines aktiven oder ehemaligen<br />
Vorstandmitglieds wird ein vermindertes Ruhegeld<br />
als Hinterbliebenenversorgung ausgezahlt. Witwen<br />
erhalten lebenslang bis zu 60 % des Ruhegeldes.<br />
Das Witwengeld entfällt bei Wiederverheiratung.<br />
Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten mindestens<br />
bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres und darüber<br />
hinaus längstens bis zum 25. Lebensjahr für die Dauer<br />
der Schul- oder Berufsausbildung einschließlich des<br />
Wehr- oder Zivildienstes 15 % des Ruhegeldes. Übersteigen<br />
Witwen- und Waisengelder zusammen den<br />
Betrag des Ruhegeldes, erfolgt eine anteilige Kürzung<br />
der Waisengelder um den übersteigenden Betrag.<br />
Für die künftigen Ruhegeldansprüche der Vorstandsmitglieder<br />
hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS<br />
Pensionsrückstellungen gebildet.<br />
Change in Control. Im Fall der vorzeitigen Beendigung<br />
der Vorstands tätigkeit aufgrund eines Kontrollwechsels<br />
haben die Mitglieder des Vorstands mit Ausnahme<br />
des am 1. März <strong>2007</strong> neu in den Vorstand<br />
eingetretenen Mitglieds grundsätzlich einen dienstvertraglichen<br />
Anspruch auf Zahlung einer einmaligen<br />
Abfindung und Übergangsgeld. Die für Vorstandsmitglieder<br />
geltende Standardregelung sieht einen Kontrollwechsel<br />
als gegeben an, wenn ein Dritter allein<br />
oder durch ihm entsprechend § 22 WpHG zuzurechnende<br />
Stimmrechte einen Stimmrechtsanteil erlangt,<br />
der in einer ordentlichen Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft zu einem Stimmrechtsanteil in Höhe<br />
von mindestens der Hälfte des präsenten stimmberechtigten<br />
Grundkapitals geführt hätte. Führt ein<br />
Kontroll wechsel zur vorzeitigen Beendigung oder<br />
Nichtverlängerung des Dienstvertrages, sei es auf<br />
Veranlassung der Gesellschaft oder auf Veranlassung<br />
eines Vorstandsmitglieds, weil seine Vorstandsposition<br />
durch den Kontrollwechsel nicht nur unwesentlich<br />
berührt wird, stehen ihm eine Abfindung von<br />
mindestens drei variablen Jahresvergütungen sowie<br />
die Zahlung von Übergangsgeld bis zur Vollendung<br />
des 63. Lebensjahres und anschließend Ruhegeld entsprechend<br />
den vorgenannten Regelungen zur Altersversorgung<br />
zu. Weitere Abfindungszahlungen können<br />
sich aus individuellen Aufhebungsverträgen ergeben.<br />
Die Vergütung des Vorstands. Im Geschäftsjahr<br />
<strong>2006</strong>/07 haben sich einige Ände rungen in der Zusammensetzung<br />
des Vorstands ergeben. Frank Schönherr<br />
und Joachim Neupel sind am 30. November <strong>2006</strong><br />
bzw. 31. Dezember <strong>2006</strong> aus dem Vorstand ausgeschieden.<br />
Neu in den Vorstand berufen wurden<br />
mit Wirkung 1. Juni <strong>2006</strong> Dr. Volker Doberanzke, mit<br />
Wirkung 1. März <strong>2007</strong> Frank Braunsfeld.<br />
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