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Geschäftsbericht 2006/2007 - IKB

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Abhängig von der Dauer der Vorstandstätigkeit<br />

beträgt der jährliche Ruhegeldanspruch zwischen 50<br />

und 75 % der letzten Jahresgrundvergütung. Die Höhe<br />

des Übergangsgeldes ist abhängig von dem Alter des<br />

Vorstandsmitglieds und der Dauer seiner Vorstandstätigkeit<br />

und liegt zwischen 5 und 75 % der letzten<br />

Jahresgrundvergütung. Anderweitig erworbene<br />

Ruhegeldansprüche und anderweitige Arbeitseinkünfte<br />

werden in bestimmtem Umfang auf die Ruhegeldzahlungen<br />

der Gesellschaft angerechnet. Laufende<br />

Renten werden jährlich gemäß der Entwicklung<br />

des Verbraucherpreisindex für Deutschland angepasst.<br />

Nach dem Tod eines aktiven oder ehemaligen<br />

Vorstandmitglieds wird ein vermindertes Ruhegeld<br />

als Hinterbliebenenversorgung ausgezahlt. Witwen<br />

erhalten lebenslang bis zu 60 % des Ruhegeldes.<br />

Das Witwengeld entfällt bei Wiederverheiratung.<br />

Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten mindestens<br />

bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres und darüber<br />

hinaus längstens bis zum 25. Lebensjahr für die Dauer<br />

der Schul- oder Berufsausbildung einschließlich des<br />

Wehr- oder Zivildienstes 15 % des Ruhegeldes. Übersteigen<br />

Witwen- und Waisengelder zusammen den<br />

Betrag des Ruhegeldes, erfolgt eine anteilige Kürzung<br />

der Waisengelder um den übersteigenden Betrag.<br />

Für die künftigen Ruhegeldansprüche der Vorstandsmitglieder<br />

hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS<br />

Pensionsrückstellungen gebildet.<br />

Change in Control. Im Fall der vorzeitigen Beendigung<br />

der Vorstands tätigkeit aufgrund eines Kontrollwechsels<br />

haben die Mitglieder des Vorstands mit Ausnahme<br />

des am 1. März <strong>2007</strong> neu in den Vorstand<br />

eingetretenen Mitglieds grundsätzlich einen dienstvertraglichen<br />

Anspruch auf Zahlung einer einmaligen<br />

Abfindung und Übergangsgeld. Die für Vorstandsmitglieder<br />

geltende Standardregelung sieht einen Kontrollwechsel<br />

als gegeben an, wenn ein Dritter allein<br />

oder durch ihm entsprechend § 22 WpHG zuzurechnende<br />

Stimmrechte einen Stimmrechtsanteil erlangt,<br />

der in einer ordentlichen Hauptversammlung der<br />

Gesellschaft zu einem Stimmrechtsanteil in Höhe<br />

von mindestens der Hälfte des präsenten stimmberechtigten<br />

Grundkapitals geführt hätte. Führt ein<br />

Kontroll wechsel zur vorzeitigen Beendigung oder<br />

Nichtverlängerung des Dienstvertrages, sei es auf<br />

Veranlassung der Gesellschaft oder auf Veranlassung<br />

eines Vorstandsmitglieds, weil seine Vorstandsposition<br />

durch den Kontrollwechsel nicht nur unwesentlich<br />

berührt wird, stehen ihm eine Abfindung von<br />

mindestens drei variablen Jahresvergütungen sowie<br />

die Zahlung von Übergangsgeld bis zur Vollendung<br />

des 63. Lebensjahres und anschließend Ruhegeld entsprechend<br />

den vorgenannten Regelungen zur Altersversorgung<br />

zu. Weitere Abfindungszahlungen können<br />

sich aus individuellen Aufhebungsverträgen ergeben.<br />

Die Vergütung des Vorstands. Im Geschäftsjahr<br />

<strong>2006</strong>/07 haben sich einige Ände rungen in der Zusammensetzung<br />

des Vorstands ergeben. Frank Schönherr<br />

und Joachim Neupel sind am 30. November <strong>2006</strong><br />

bzw. 31. Dezember <strong>2006</strong> aus dem Vorstand ausgeschieden.<br />

Neu in den Vorstand berufen wurden<br />

mit Wirkung 1. Juni <strong>2006</strong> Dr. Volker Doberanzke, mit<br />

Wirkung 1. März <strong>2007</strong> Frank Braunsfeld.<br />

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