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1.03 Hauptsatzung des Landkreises Kassel - Landkreis Kassel

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<strong>Hauptsatzung</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong><br />

vom 31.05.1977 i. d. F. der Nachträge vom 09.12.1977, 19.04.1985, 19.07.1993,<br />

15.11.1993, 10.11.1995, 23.05.1997, 09.05.2001, 12.06.2001, 23.09.2004 und 10.02.2006<br />

§ 1<br />

Gebiet<br />

Das Gebiet <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> umfaßt elf Städte (Baunatal, Grebenstein, Hofgeismar,<br />

Immenhausen, Bad Karlshafen, Liebenau, Naumburg, Trendelburg, Vellmar, Wolfhagen,<br />

Zierenberg) und achtzehn Gemeinden (Ahnatal, Breuna, Calden, Bad Emstal, Espenau, Fuldabrück,<br />

Fuldatal, Habichtswald, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Oberweser,<br />

Reinhardshagen, Schauenburg, Söhrewald, Wahlsburg) sowie den gemeindefreien Gutsbezirk<br />

Reinhardswald.<br />

§ 2<br />

Sitz<br />

Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt <strong>Kassel</strong>. Außenstellen der Kreisverwaltung werden in<br />

den Städten Hofgeismar und Wolfhagen unterhalten.<br />

§ 3<br />

Symbole<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong> führt ein Wappen und eine Flagge.<br />

§ 4<br />

Vorsitz im Kreistag<br />

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und vier<br />

stellvertretende Vorsitzende.<br />

§ 5<br />

Kreisausschuss<br />

Der Kreisausschuss besteht aus der Landrätin oder dem Landrat, der oder dem hauptamtlichen<br />

Ersten Kreisbeigeordneten sowie elf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.<br />

§ 6<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> wird ab dem Haushaltsjahr 2008 nach den<br />

Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt.<br />

§ 7


Ausländerbeirat<br />

1. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong> wird ein Ausländerbeirat eingerichtet, der aus elf Mitgliedern besteht.<br />

2. Für die Wahl, die Wahlzeit, das Wahlverfahren und die Anforderungen an die Mitgliedschaft<br />

gilt § 86 Abs. 1 – 5 der Hess. Gemeindeordnung und die §§ 81, 82a – 84 der<br />

Hess. Kommunalwahlordnung in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.<br />

3. Briefwahl ist für alle Wahlberechtigten zulässig.<br />

4. Näheres regelt eine Satzung.<br />

§ 8<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Öffentliche Bekanntmachungen <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> erfolgen in der Tageszeitung„Hessische/Niedersächsiche<br />

Allgemeine, Ausgaben: <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land,<br />

Hofgeismarer Allgemeine und Wolfhager Allgemeine.“<br />

(2) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen<br />

bekanntzumachen, so werden diese in den drei Kreisverwaltungsgebäuden<br />

<strong>Kassel</strong>, Humboldtstraße 24<br />

Hofgeismar, Garnisonstraße 6<br />

Wolfhagen, Ritterstraße 1<br />

ausgelegt. Die Auslegungsfrist beträgt, wenn gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt<br />

ist, 7 Tage.<br />

(3) In den Fällen <strong>des</strong> Absatzes 2 sind der erste und der letzte Tag der Auslegungsfrist<br />

auf den auszulegenden Schriftstücken zu vermerken und von dem zuständigen Bediensteten<br />

unterschriftlich zu bestätigen.<br />

<strong>Kassel</strong>, 31.05.1977<br />

DER KREISAUSSCHUSS<br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> gez.<br />

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Nachträge erfolgen für:<br />

Dr. Arnold<br />

Landrat<br />

a) den 1. Nachtrag am 23.12.1977 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />

b) den 2. Nachtrag am 06.05.1985 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />

c) den 3. Nachtrag am 05.05.1993 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen


(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />

d) den 4. Nachtrag am 30.11.1993 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />

e) den 5. Nachtrag am 25.11.1995 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />

f) den 6. Nachtrag am 20.06.1997 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />

meine und Wolfhager Allgemeine)<br />

g) den 7. Nachtrag am 12.05.2001 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />

meine und Wolfhager Allgemeine)<br />

h) den 8. Nachtrag am 25.06.2001 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />

meine und Wolfhager Allgemeine)<br />

i) den 9. Nachtrag am 30.10.2004 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />

meine und Wolfhager Allgemeine)<br />

j) den 10. Nachtrag am 08.03.2006 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />

(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />

meine und Wolfhager Allgemeine)

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