1.03 Hauptsatzung des Landkreises Kassel - Landkreis Kassel
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<strong>Hauptsatzung</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong><br />
vom 31.05.1977 i. d. F. der Nachträge vom 09.12.1977, 19.04.1985, 19.07.1993,<br />
15.11.1993, 10.11.1995, 23.05.1997, 09.05.2001, 12.06.2001, 23.09.2004 und 10.02.2006<br />
§ 1<br />
Gebiet<br />
Das Gebiet <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> umfaßt elf Städte (Baunatal, Grebenstein, Hofgeismar,<br />
Immenhausen, Bad Karlshafen, Liebenau, Naumburg, Trendelburg, Vellmar, Wolfhagen,<br />
Zierenberg) und achtzehn Gemeinden (Ahnatal, Breuna, Calden, Bad Emstal, Espenau, Fuldabrück,<br />
Fuldatal, Habichtswald, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Oberweser,<br />
Reinhardshagen, Schauenburg, Söhrewald, Wahlsburg) sowie den gemeindefreien Gutsbezirk<br />
Reinhardswald.<br />
§ 2<br />
Sitz<br />
Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt <strong>Kassel</strong>. Außenstellen der Kreisverwaltung werden in<br />
den Städten Hofgeismar und Wolfhagen unterhalten.<br />
§ 3<br />
Symbole<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong> führt ein Wappen und eine Flagge.<br />
§ 4<br />
Vorsitz im Kreistag<br />
Der Kreistag wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und vier<br />
stellvertretende Vorsitzende.<br />
§ 5<br />
Kreisausschuss<br />
Der Kreisausschuss besteht aus der Landrätin oder dem Landrat, der oder dem hauptamtlichen<br />
Ersten Kreisbeigeordneten sowie elf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.<br />
§ 6<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> wird ab dem Haushaltsjahr 2008 nach den<br />
Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt.<br />
§ 7
Ausländerbeirat<br />
1. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong> wird ein Ausländerbeirat eingerichtet, der aus elf Mitgliedern besteht.<br />
2. Für die Wahl, die Wahlzeit, das Wahlverfahren und die Anforderungen an die Mitgliedschaft<br />
gilt § 86 Abs. 1 – 5 der Hess. Gemeindeordnung und die §§ 81, 82a – 84 der<br />
Hess. Kommunalwahlordnung in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.<br />
3. Briefwahl ist für alle Wahlberechtigten zulässig.<br />
4. Näheres regelt eine Satzung.<br />
§ 8<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Öffentliche Bekanntmachungen <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> erfolgen in der Tageszeitung„Hessische/Niedersächsiche<br />
Allgemeine, Ausgaben: <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land,<br />
Hofgeismarer Allgemeine und Wolfhager Allgemeine.“<br />
(2) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen<br />
bekanntzumachen, so werden diese in den drei Kreisverwaltungsgebäuden<br />
<strong>Kassel</strong>, Humboldtstraße 24<br />
Hofgeismar, Garnisonstraße 6<br />
Wolfhagen, Ritterstraße 1<br />
ausgelegt. Die Auslegungsfrist beträgt, wenn gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt<br />
ist, 7 Tage.<br />
(3) In den Fällen <strong>des</strong> Absatzes 2 sind der erste und der letzte Tag der Auslegungsfrist<br />
auf den auszulegenden Schriftstücken zu vermerken und von dem zuständigen Bediensteten<br />
unterschriftlich zu bestätigen.<br />
<strong>Kassel</strong>, 31.05.1977<br />
DER KREISAUSSCHUSS<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Kassel</strong> gez.<br />
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Nachträge erfolgen für:<br />
Dr. Arnold<br />
Landrat<br />
a) den 1. Nachtrag am 23.12.1977 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />
b) den 2. Nachtrag am 06.05.1985 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />
c) den 3. Nachtrag am 05.05.1993 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen
(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />
d) den 4. Nachtrag am 30.11.1993 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />
e) den 5. Nachtrag am 25.11.1995 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben für die Stadt <strong>Kassel</strong> und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kassel</strong>)<br />
f) den 6. Nachtrag am 20.06.1997 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />
meine und Wolfhager Allgemeine)<br />
g) den 7. Nachtrag am 12.05.2001 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />
meine und Wolfhager Allgemeine)<br />
h) den 8. Nachtrag am 25.06.2001 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />
meine und Wolfhager Allgemeine)<br />
i) den 9. Nachtrag am 30.10.2004 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />
meine und Wolfhager Allgemeine)<br />
j) den 10. Nachtrag am 08.03.2006 in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen<br />
(Ausgaben <strong>Kassel</strong>-Stadt und Land, Hofgeismarer Allge-<br />
meine und Wolfhager Allgemeine)