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Mitteilungsblatt<br />
Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter<br />
14. Jahrgang – <strong>03</strong> / 20<strong>07</strong>
Landesverbandsvorstand<br />
Vorsitzender: Willi Bernard Albers, Altharener – Patt 8, 49733 Haren / Ems<br />
Tel.: 05932-1894 Fax: 05932-732687 Mobil: 0160-94696156<br />
E-Mail: WM.Albers@t-online.de<br />
Stellvertreter: Martin Kalt, Roseggerstraße 6, 31785 Hameln<br />
Tel.:05151-4<strong>07</strong>097 Fax: 05151-4<strong>07</strong>098 Mobil:0160-94696154<br />
E-Mail: M-Kalt@t-online.de<br />
Stellvertreterin: Claudia Heil, Schnedebruch 8, 31319 Sehnde<br />
Tel.: 05138-5011<strong>03</strong> Fax: Mobil: 016<strong>07</strong>656123<br />
E-Mail: Claudia.Heil@jva-se.niedersachsen.de oder<br />
Stellvertreter: Klaus P. Stein-Spitczok von Brisinski, Tündersche Str. 50, 31789 Hameln<br />
Tel.:05151-904300 Fax:05151-904900 -Mobil:016096777680<br />
E-Mail: Klaus-Peter.Stein-Spitczok.v.vBrisinski@ja-hm.niedersachsen.de<br />
Stellvertreter: Engelbert Janßen, Blomlage 4, 49377 Vechta<br />
Tel.: 04441-81811 Fax: 04441-978580 Mobil: 0160-94696146<br />
e.janssen@ewetel.net<br />
Geschäftsführer: Rüdiger Giermann, Försterskamp 16, 30539 Hannover<br />
Tel.: 0511-3644523 Fax: Mobil: 0176/62082588<br />
E-Mail: ruedigergiermann@yahoo.de<br />
Schatzmeister: Uwe Oelkers, Plessering 6, 37154 Northeim<br />
Tel.: 05551 – 61523 Fax: 05551 – 988324 Mobil: 0173 2642851<br />
E-Mail: UweOelkers@arcor.de<br />
Protokollführer: , Michael Haustein. Breidenbeck 15, 29525 Uelzen<br />
Tel.:05806-4<strong>03</strong> Fax:— Mobil: 0160-94696319<br />
E-Mail: Michael.haustein@jva-ue.niedersachsen.de<br />
Ehrenvorsitzender:Rolf Laarmann, Pufendorfstraße 24, 29221 Celle<br />
Orstverbandsvorsitzende<br />
Braunschweig: Carsten Küther, Hindenburgstraße 89, 38159 Vechelde<br />
Burgdorf: Uwe Ufferfilge, Peiner Weg 33, 313<strong>03</strong> Burgdorf<br />
Celle: Peter Metzler, Schäferweg 77a, 29225 Celle<br />
Emsland: Heinz Albers, Maisweg 5, 49509 Recke<br />
Göttingen: Andreas Bötte, Zum Galbühl 65, 37<strong>07</strong>9 Göttingen<br />
Hameln: Susanne Peters, Tündernsche Str. 50 31789 Hameln<br />
Hannover: Peter Gronde, Schulenburger Landstraße 145, 30165 Hannover<br />
Hildesheim: Reinhard Walprecht, Oder-Neisse-Weg 5, 31171 Nordstemmen<br />
Lüneburg: Ferdinand Berger, Große Straße 40, 21380 Artlenburg<br />
Nienburg: Stefan Bargel, Mörsen 55, 31600 Uchte<br />
Oldenburg: Janfried Wessels, Heidkampsweg 24, 26655 Westerstede<br />
Ostfriesland: Heinrich Höfts, Vossfenne 16, 26759 Hinte 2<br />
Salinenmoor: Friedhelm Hufenbach, Am Bahnhof 9, 293<strong>03</strong> Sülze<br />
Sehnde: Claudia Heil, Schnedebruch 8, 31119 Sehnde<br />
Stade: Volker Henschel, Oberer Kamp 22, 21726 Hagenah<br />
Uelzen: Rainer Tegtmeier, Baumschulenweg 44, 29525 Uelzen<br />
Vechta: Sandra Manzek, Am Wasserwerk 6, 26197 Großenkneten-Ahlhorn<br />
Verden: Uwe Moje, Bärenkamp 14, 27283 Verden<br />
Wolfenbüttel: Volkhard Alex, Fritz-Reuter-Weg 41, 38304 Wolfenbüttel
Anhörung des <strong>VNSB</strong> im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsfragen S. 04<br />
Dankesschreiben des Ministerpräsidenten Christian Wulff S. <strong>07</strong><br />
Offener Brief der Justizministerin Heister-Neumann S. 08<br />
Entwurf einer Stellenobergrenzenverordnung S. 10<br />
Erfahrungsbericht über den 20.04.20<strong>07</strong> von Helmut Gels S. 16<br />
Wichtige Termine des Landesvorstandes S. 20<br />
Tagung der OV-Vorsitzenden in Suhlendorf S. 22<br />
Versorgung aus dem Beförderungsamt S. 24<br />
Der Ortsverband Braunschweig informiert S. 25<br />
Nachruf Klaus Denfeld S. 26<br />
Personalräteschulung am 04. und 05. Juni 20<strong>07</strong> in Bergen, S. 28<br />
Bericht des OV Salinenmoor über die Fahrt nach Meppen S. 30<br />
Grillnachmittag des Ortsverbandes Hameln am 09.06.20<strong>07</strong> S. 32<br />
Unsere Fachgruppenvertreter S. 34<br />
Mitgliederversammlung des OV Vechta S. 36<br />
Impressum S. 39
Anhörung des <strong>VNSB</strong> vor dem Ausschuss für Verfassungs-<br />
und Rechtsfragen<br />
Am 02.05.20<strong>07</strong> hatte der <strong>VNSB</strong>, vertreten durch seine Landesvorstandsmitglieder<br />
Engelbert Janßen und Martin Kalt, die Gelegenheit, die Stellungnahme des <strong>VNSB</strong><br />
zum neuen Justizvollzugsgesetz vor dem Ausschuss für Rechts und Verfassungsfragen<br />
des niedersächsischen Landtages, vorzutragen und dessen Fragen dazu zu<br />
beantworten. Hier nun der Wortlaut unserer Stellungnahme.<br />
An den<br />
Rechtsausschuss des<br />
Niedersächsischen Landtages<br />
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1<br />
30159 Hannover<br />
Ausführungen des <strong>VNSB</strong> zur Anhörung zum<br />
Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des<br />
Justizvollzuges in Niedersachsen (NJVollzG)<br />
vor den Rechtsausschuss des nds. Landtages<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Der <strong>VNSB</strong>, vertreten durch seine stellvertretenden<br />
Landesvorsitzenden Martin Kalt<br />
(JA Hameln) und Engelbert Janßen (JVA<br />
Vechta) äußert sich vor dem Rechtsausschuss<br />
wie folgt:<br />
Der <strong>VNSB</strong> lehnt eine weitergehende Privatisierung<br />
im Justizvollzug grundsätzlich ab.<br />
Die bisherige Möglichkeit der Vollzugsanstalten<br />
zum Einkauf von Dienstleistungen<br />
privater Anbieter wird von uns als völlig<br />
ausreichend angesehen. Jede weitergehende<br />
Privatisierung im personellen Bereich<br />
birgt Gefahren wie Korruption usw., die<br />
noch gar nicht abschätzbar sind. Aus unserer<br />
Sicht ist es ratsam, die in Hessen in der<br />
JVA Hünfeld gemachten und noch zu machenden<br />
Erfahrungen abgewartet werden.<br />
Es zeichnet sich ab, das dass dort durch die<br />
Firma SERCO bereitgestellte Personal nicht<br />
den Anforderungen entspricht, die wir hier<br />
in Niedersachsen an einen qualitativ hochwertigen<br />
Strafvollzug stellen.<br />
Im Unterkunftsbereich und auch im Arbeitsbereich<br />
würde ein Nebeneinander von<br />
privaten Trägern und Vollzugs- bzw. Werkdienst<br />
zweifellos zu erheblichen Kompetenz<br />
und Ablaufschwierigkeiten führen. Weiterhin<br />
müsste häufig mit Störungen (z.B.:<br />
Produktionsausfall, Auseinandersetzungen)<br />
gerechnet werden, weil das private Personal<br />
im Umgang mit schwierigen Gefangenen<br />
und Provokationen nicht ausgebildet ist<br />
und keine hoheitsrechtliche Aufgabe wahrnehmen<br />
darf. Dies gilt selbstverständlich<br />
auch für alle anderen Bereiche des Vollzug<br />
e s .<br />
Eine Privatisierung hätte auch zur Folge,<br />
dass der Beamtenanteil erheblich reduziert<br />
würde, der Umfang des Tätigkeitsfeldes<br />
würde sich aber erhöhen. Interessant ist in<br />
diesem Zusammenhang vielleicht, dass ein<br />
Angestellter, der vergleichbar mit einem<br />
Beamten der Bes. Gr. A9 ist, dem Land im<br />
Jahr ca. € 10.000,-- an Mehrkosten verursacht.<br />
Des Weiteren ist zu befürchten, dass<br />
privates Personal ein zusätzliches Gefahrenpotenzial<br />
mit sich bringt wie z. B.: die<br />
Anfälligkeit für Korruption. Bei Stundenlöhnen<br />
für die Privaten von vielleicht € 7,50<br />
währe das auf Dauer auch nicht verwunderlich.<br />
Auch können Sicherheitsprobleme dann<br />
auftreten, wenn die privat Beschäftigten<br />
streiken. Diese müssten dann durch Beamte<br />
ersetzt werden. Aber dann ist wohl unklar,<br />
woher die Bediensteten so schnell<br />
kommen sollen. In diese Lage dürfen die<br />
Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erst<br />
gar nicht gebracht werden. Deshalb:
Der § 171 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz<br />
sollte ohne Ersatz gestrichen<br />
werden.<br />
Wir befürworten eine Umsetzung des Chancenvollzuges.<br />
Ausgefeilte Details müssen<br />
nicht formuliert werden. Eine Verankerung<br />
des Jungtätervollzuges im Niedersächsischen<br />
Justizvollzuggesetz würde dem Behandlungsgedanken<br />
ausreichend widerspiegeln.<br />
Im § 164 Absatz 2 Niedersächsisches<br />
Justizvollzuggesetz sollte der Jungtätervollzug<br />
eingesetzt werden. Das wäre auch mir<br />
ein persönliches Anliegen.<br />
Das Erfordernis der Trennung des Vollzuges<br />
an männlichen jungen Erwach-senen von<br />
jugendlichen und älteren erwachsenen<br />
Straftätern ist unbestritten. Es wird auch in<br />
der Begründung zum § 166 (Gestaltung,<br />
Differenzierung und Organisation der Anstalten)<br />
Niedersächsisches Justizvollzugges<br />
e t z e r w ä h n t .<br />
Die Trennung des Jungtätervollzuges vom<br />
Strafvollzug für Erwachsene muss gesetzlich<br />
verankert werden, da sonst die Möglichkeit<br />
besteht, diese Trennung im Hinblick<br />
auf die vorhandene Flexibilität im Vollstreck<br />
ungsplan aufzuhe be n.<br />
Mit der Einführung des Jungtätervollzuges<br />
in das Niedersächsische Justizvollzuggesetz<br />
wird der Gedanke gestärkt,<br />
dass der junge Gefangene an seiner<br />
Resozialisierung mitwirken muss.<br />
Vor dem Hintergrund der Gewaltdiskussionen<br />
im Jugendvollzug wäre es geradezu<br />
fahrlässig, diese besondere Vollzugsform<br />
nicht in das Gesetzt zu integrieren.<br />
Zumal sich auch andere Bundesländer diesen<br />
qualitativ hochwertigen Vollzug auf ihre<br />
Fahnen schreiben wollen. Hier könnte Niedersachsen<br />
sich in die Geschichtsbücher<br />
einschreiben. Eine solche Chance darf nicht<br />
vertan werden.<br />
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bereich<br />
der Aus- und Weiterbildung für Gefangene<br />
explizit seine Erwähnung findet<br />
und im Vergleich zum derzeit geltenden<br />
Strafvollzuggesetz in vielen Fällen präzisiert<br />
wurde.<br />
Der <strong>VNSB</strong> möchte sich dafür einsetzten,<br />
dass der ehemalige §84 StVollzG inhaltlich<br />
im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz<br />
geändert wird. Es kann nicht sein das<br />
Frauen im Männervollzug und Männer im<br />
Frauenvollzug keine Durchsuchung an<br />
männlichen Inhaftierten ( außer die mit der<br />
Entkleidung oder Körperkontrolle verbunden<br />
sind ) durchführen können und umgekehrt.<br />
Nach der jetzigen Fassung, darf eine<br />
Frau aber einen männlichen Gefangen weder<br />
durch den Rahmen schicken noch mit<br />
einer Handsonde durchsuchen. Das widerspricht<br />
jeglicher Praxis. Auch Frauen
können männliche Gefangene mit der Handsonde<br />
abtasten, oder männliche Gefangene durch den Detektorrahmen<br />
schicken und dadurch kontrollieren.<br />
Es geht hier nicht um das abtasten mit der Hand.<br />
Sondern lediglich um Durchsuchungen unter zu Hilfenahme<br />
von Hilfsmitteln. Diese Möglichkeit sollte<br />
das neue NJVollzG einräumen.<br />
Sonderurlaub aus wichtigem Anlass (§ 15 Abs.<br />
1 Satz 1 des Entwurfs) ist im Niedersächsischen<br />
Justizvollzuggesetz so geregelt, das die Anzahl der<br />
Tage festgelegt ist. Das ist ungünstig. Der alte § 35<br />
StVollzG war gut geregelt. Es bedarf aus unserer<br />
Sicht keiner Änderung.<br />
Im § 34 Niedersächsisches Justizvollzuggesetz ist<br />
die Zusendung von Nahrungs- und Genussmitteln<br />
verboten. Der geplanten Regelung stimmen wir zu,<br />
da wir sie für sinnvoll halten. Hilfsorganisationen<br />
sollten natürlich auch weiterhin die Möglichkeit haben,<br />
Sozialpaket an bedürftige Gefangene auszugeben.<br />
Diese brauchen auch in der Regel nicht<br />
kontrolliert werden.<br />
Bei der Entlassungsvorbereitung in der Sozialtherapie<br />
(§ 102 des Entwurfs) ist ein Zustimmungsvorbehalt<br />
des Vollstreckungsleiters widersinnig. Die Vollstreckungsbehörde<br />
übernimmt keinerlei Verantwortung<br />
für die Entscheidung der Entlassungsvorbereitungen.<br />
Der Schusswaffengebrauch im Jugendstrafvollzug<br />
( § 126 des Entwurfes) wird wie auch im Frauenvollzug<br />
nicht praktiziert. Eine weitere Aufrüstung in den<br />
Anstalten sollte unterbleiben. Die bisher gültigen<br />
Regelungen sollten beibehalten werden.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Martin Kalt Engelbert Janßen<br />
(stellv. LV-Vorsitzender) (stellv. LV-Vorsitzender)
Dankesschreiben des niedersächsischen Ministerpräsidenten<br />
Christian Wulff
Offener Brief von Frau Ministerin Heister-Neumann in der Ver-<br />
bandszeitschrift des <strong>VNSB</strong><br />
Sehr geehrte Pensionärinnen und Pensionäre des niedersächsischen Jus-<br />
tizvollzuges,<br />
bei der Großveranstaltung des <strong>VNSB</strong> am 20.4.20<strong>07</strong> in Meppen bin ich von<br />
einigen von Ihnen nach einer Sonderzahlung für Versorgungsempfänge-<br />
rinnen und empfänger im Dezember 20<strong>07</strong> gefragt worden. Ihre ehema-<br />
ligen Kolleginnen und Kollegen wollten wissen, ob diese Einmalzahlung<br />
auch an Beamtinnen und Beamte im Ruhestand erfolgt. Diese Fragen ha-<br />
ben mich dazu veranlasst, Sie alle auch auf diesem Wege zu informieren.<br />
Die Pensionärinnen und Pensionäre hat die Landesregierung selbstver-<br />
ständlich bei der Gewährung der Sonderzahlung nicht vergessen. Der<br />
Niedersächsische Landtag hat deshalb beschlossen, dass die Versorgung-<br />
sempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Dezember 20<strong>07</strong> eine<br />
Sonderzahlung zum Ruhegehalt in Höhe von 614 € erhalten. Zum Wit-<br />
wen- und Witwergeld bei einem Anteilssatz 60% werden 368 €, bei einem<br />
Anteilssatz 50% werden 338 € gezahlt.<br />
Diejenigen unter Ihnen, die über einen Internetanschluss verfügen, kön-<br />
nen weitere <strong>Info</strong>rmationen auch über www.nlbv.niedersachsen.de erhal-<br />
ten.<br />
Herzliche Grüße<br />
Ihre<br />
Elisabeth Heister-Neumann<br />
Niedersächsische Justizministerin
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Die geplante Umsetzung der Stellenobergrenzenverordnung (StOGrVO)<br />
Entwurf einer Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter<br />
(Stellenobergrenzenverordnung – StOGrVO –)<br />
Anlage(n): Verordnungsentwurf nebst Begründung<br />
I.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Landesregierung nimmt den Entwurf einer Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter<br />
zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Freigabe zur Verbandsbeteiligung<br />
und zur Beteiligung des Landespersonalausschusses.<br />
II.<br />
Sachverhalt und Begründung des Beschlussvorschlags<br />
Nach § 26 Abs. 3 BBesG sind die Bundesregierung und die Landesregierungen ermächtigt,<br />
jeweils für ihren Bereich unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren<br />
durch Rechtsverordnung zur sachgerechten Bewertung der Funktionen für die Zahl der<br />
Beförderungsämter ganz oder teilweise von § 26 Abs. 1 BBesG (allgemeine Obergrenzen<br />
für die Anteile der Beförderungsämter im mittleren, gehobenen und höheren Dienst) abweichende<br />
Obergrenzen festzulegen.<br />
Mit der vorliegenden Verordnung werden die bisherigen – nur noch übergangsweise bis<br />
längs-tens zum 01.<strong>07</strong>.20<strong>07</strong> fortgeltenden – Regelungen des Bundes in eine Landesverordnung<br />
um-gesetzt sowie bestehende landesspezifische Vorschriften und Besonderheiten integriert.<br />
Durch das Gebrauchmachen von der Verordnungsermächtigung wird im Wesentlichen<br />
sichergestellt, dass auch zukünftig die bisher gültigen Stellenanteile unverändert fortbestehen<br />
können (Beibehaltung des Status quo).<br />
Die Notwendigkeit der vorgesehenen Beteiligungen beruht auf den §§ 104 und 119 Abs. 2<br />
NBG.<br />
III.<br />
Beteiligungen<br />
Die obersten Landesbehörden haben bei der Erarbeitung der Verordnung mitgewirkt und<br />
diese mitgezeichnet.<br />
Die Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung ist beteiligt worden. Die von ihr unterbreiteten Vorschläge<br />
sind in den Verordnungstext übernommen worden.<br />
Eine Befristung der Verordnung kommt nicht in Betracht. Angesichts der grundlegenden<br />
und wichtigen inhaltlichen Bestimmungen ist sie als eine auf Dauer angelegte Kernregelung<br />
einzu-stufen, die für eine einheitliche Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung unverzichtbar<br />
ist.<br />
IV.<br />
Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung<br />
Entfällt (s. VI.).<br />
V.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und<br />
Männern, auf schwerbehinderte Menschen und auf Familien<br />
Es ergeben sich keinerlei diesbezügliche Auswirkungen.<br />
VI.<br />
Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
Die vorgesehenen Regelungen bewirken keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen.<br />
Auswirkungen könnten sich allenfalls dann ergeben, wenn in der Vergangenheit nicht ausgeschöpfte<br />
Stellenanteile in Anspruch genommen würden.<br />
gez.<br />
Hartmut Möllring
– E n t w u r f – Stand: <strong>03</strong>/20<strong>07</strong><br />
V e r o r d n u n g<br />
über Obergrenzen für Beförderungsämter<br />
(Stellenobergrenzenverordnung – StOGrVO –)<br />
Vom ………. 20<strong>07</strong><br />
Aufgrund des<br />
§ 26 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S.<br />
3020), zuletzt geändert durch ………………wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
1Diese Verordnung trifft im Bereich des Landes und der der Aufsicht des Landes unterstehenden<br />
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts von § 26 Abs. 1<br />
des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) abweichende Regelungen über<br />
1. die Berechnung von Stellenobergrenzen und<br />
2. Obergrenzen für bestimmte Beförderungsämter<br />
für Beamtinnen und Beamte. 2Ausgenommen ist der Bereich der kommunalen Körperschaften<br />
und Anstalten.<br />
§ 2<br />
Berechnung von Obergrenzen<br />
(1) Für die Berechnung der Obergrenzen nach § 26 Abs. 1 BBesG und nach § 3 bleiben die<br />
Beamtinnen und Beamten der in den §§ 4 bis 14 genannten Funktionsgruppen unberücksichtigt.<br />
(2) Ergeben sich bei der rechnerischen Ermittlung von Obergrenzen Stellenbruchteile, so ist<br />
ab einem Wert von 0,5 eine Aufrundung auf eine volle Stelle zulässig.<br />
(3) Die Obergrenzen dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn dies nach Maßgabe sachgerechter<br />
Bewertung der Funktionen im Einzelfall gerechtfertigt ist.<br />
(4) Nicht ausgeschöpfte Stellenanteile höherer Besoldungsgruppen dürfen der jeweils darunter<br />
liegenden Besoldungsgruppe zugeordnet werden.<br />
§ 3<br />
Obergrenzen für bestimmte Laufbahnen<br />
1<br />
Für nachstehende Laufbahnen und Verwendungen werden für die Anteile der Beförderungsämter<br />
folgende Obergrenzen festgesetzt:<br />
1. mittlerer Polizeivollzugsdienst bei der Schutzpolizei<br />
a) in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 zusammen 50 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 9 50 vom Hundert;<br />
2. mittlerer Polizeivollzugsdienst bei der Kriminalpolizei<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 8 30 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 9 70 vom Hundert;<br />
3. mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 8 45 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 9 25 vom Hundert;<br />
4. mittlerer Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 8 30 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 9 25 vom Hundert;<br />
5. mittlerer technischer Dienst<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 8 35 vom Hundert,<br />
b in der Besoldungsgruppe A 9 15 vom Hundert;<br />
6. Gerichtsvollzieherdienst<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 8 30 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 9 70 vom Hundert;
7. mittlerer Dienst der Steuerverwaltung<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 8 25 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 9 45 vom Hundert;<br />
8. gehobener Polizeivollzugsdienst<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 11 30 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 12 20 vom Hundert,<br />
c) in der Besoldungsgruppe A 13 10 vom Hundert;<br />
9. gehobener technischer Dienst<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 11 40 vom Hundert,<br />
b in der Besoldungsgruppe A 12 35 vom Hundert,<br />
c) in der Besoldungsgruppe A 13 15 vom Hundert;<br />
10. Amtsanwaltsdienst<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 12 40 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 13 60 vom Hundert;<br />
11. gehobener Dienst der Steuerverwaltung<br />
a) in der Besoldungsgruppe A 11 30 vom Hundert,<br />
b) in der Besoldungsgruppe A 12 20 vom Hundert,<br />
c) in der Besoldungsgruppe A 13 8 vom Hundert;<br />
12. höherer technischer Dienst<br />
a) in den Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 2 zusammen 45 vom Hundert,<br />
b) in den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 zusammen 10 vom Hundert.<br />
2<br />
Die Vom-Hundert-Sätze in Satz 1 Nr. 12 beziehen sich auf die Gesamtzahl der Plan-stellen<br />
des höheren technischen Dienstes in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 und B 2.<br />
§ 4<br />
Obergrenzen für bestimmte Funktionen in der Steuerverwaltung<br />
(1) 1In der Steuerverwaltung ist für nachstehende Funktionen eine Überschreitung der Obergrenzen<br />
zulässig in Bezug auf die Planstellen<br />
1. für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die überwiegend<br />
a) Konzerne mit einem Außenumsatz von mehr als 10 Millionen Euro, zu denen mindestens<br />
ein Großbetrieb im Sinne der Nummer 2 Buchst. b gehört, oder<br />
b) Großbetriebe, und zwar<br />
aa) Handelsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 18 Millionen Euro,<br />
bb) Fertigungsbetriebe und andere Leistungsbetriebe mit einem Gesamt-umsatz von mehr als<br />
16,7 Millionen Euro,<br />
cc) Kreditinstitute mit einem Aktivvermögen von mehr als 125 Millionen Eu-ro oder<br />
dd) Versicherungsunternehmen mit Jahresprämieneinnahmen von mehr als 24,38 Millionen<br />
Euro,<br />
prüfen,<br />
2. für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die überwiegend<br />
a) nicht unter Nummer 1 Buchst. a fallende Konzerne,<br />
b) nicht unter Nummer 1 Buchst. b fallende Großbetriebe, und zwar<br />
aa) Handelsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 4,5 Millionen Euro oder einem<br />
steuerlichen Gewinn von mehr als 150 000 Euro,<br />
bb) freie Berufe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 2,5 Millionen Euro oder einem steuerlichen<br />
Gewinn von mehr als 350 000 Euro,<br />
cc) andere Leistungsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 3 Mil-lionen Euro oder<br />
einem steuerlichen Gewinn von mehr als 150 000 Euro,<br />
dd) Kreditinstitute mit einem Aktivvermögen von mehr als 50 Millionen Euro oder einem steuerlichen<br />
Gewinn von mehr als 300 000 Euro,<br />
ee) Versicherungsunternehmen mit Jahresprämieneinnahmen von mehr als 15 Millionen Euro<br />
oder<br />
ff) land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten<br />
Flächen von mehr als 112 500 Euro oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 60 000<br />
Euro,<br />
oder
c) Fertigungsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 1,1 Millionen Eu-ro oder einem<br />
steuerlichen Gewinn von mehr als 60 000 Euro<br />
prüfen,<br />
3. für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die überwiegend prüfungsmäßig schwierige und<br />
nicht unter Nr. 2 Buchst. c fallende Mittelbetriebe prüfen,<br />
4. für Steuer-Außenprüferinnen und Steuer-Außenprüfer<br />
und<br />
5. für Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter im Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsdienst.<br />
(2) 1Die Regelungen in Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 gelten auch für Steuerfahndungsprü-ferinnen<br />
und Steuerfahndungsprüfer in gleich zu bewertenden Funktionen. 2Die O-bergrenzen für die<br />
Planstellen betragen<br />
1. nach Absatz 1 Nr. 1 50 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13,<br />
2. nach Absatz 1 Nr. 2 40 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12,<br />
3. nach Absatz 1 Nr. 3 65 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 11,<br />
4. nach Absatz 1 Nr. 4 60 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 9 und<br />
5. nach Absatz 1 Nr. 5 65 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13.<br />
§ 5<br />
Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften<br />
und des Justizvollzuges<br />
(1) Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist für nachstehende Funktionen eine Überschreitung<br />
der Obergrenzen zulässig:<br />
1. für die Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die überwiegend in Zwangsversteigerungs-,<br />
Zwangsverwaltungs-, Konkurs-, Vergleichs-, Insolvenz-, Grundbuch-, Register-,<br />
Familienrechts- und Nachlasssachen tätig sind, mit einem Anteil von höchstens<br />
a) 8 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13,<br />
b) 25 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12 und<br />
c) 40 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 11 sowie<br />
2. für die Planstellen für Beamtinnen und Beamte der Innenrevision in Rechtssachen und der<br />
Innenrevision im Justizvollzug jeweils mit einem Anteil von höchstens<br />
a) 10 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13,<br />
b) 30 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12 und<br />
c) 30 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 11.<br />
(2) Im mittleren Justizvollzugsdienst ist eine Überschreitung der Obergrenzen zulässig:<br />
1. für die Planstellen für Beamtinnen und Beamte, die im Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten<br />
tätig sind mit einem Anteil von höchstens<br />
a) 30 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 9 und<br />
b) 50 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 8 sowie<br />
2. für die Planstellen für Beamtinnen und Beamte, die in der Verwaltung die Leitung<br />
von Geschäftsstellen oder die Buchhaltung der Arbeitsbetriebe wahrnehmen, mit<br />
einem Anteil von höchstens<br />
a) 80 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 9 und<br />
b) 20 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 8.<br />
§ 6<br />
Obergrenzen für bestimmte Funktionen in der Gewerbeaufsichtsverwaltung<br />
1In der Gewerbeaufsichtsverwaltung ist eine Überschreitung der Obergrenzen zu-lässig in Bezug<br />
auf Planstellen für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, die mit der selbstständigen<br />
Prüfung kleinerer Betriebe oder Handwerksbetriebe be-traut sind. 2Die Planstellen<br />
dürfen mit einem Anteil von höchstens 25 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 9 und von<br />
40 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 zu-geordnet sein.
§ 7<br />
Obergrenzen im Landesamt für Bezüge und Versorgung<br />
1Eine Überschreitung der Obergrenzen im Landesamt für Bezüge und Versorgung ist zulässig<br />
in Bezug auf Planstellen für Beamtinnen und Beamte des mittleren Diens-tes. 2Die Planstellen<br />
dürfen mit einem Anteil von höchstens 80 vom Hundert der Be-soldungsgruppe A 9 und mit<br />
20 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 zugeordnet werden.<br />
§ 8<br />
Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Lebensmittelkontrolldienst<br />
1Im Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (Lebensmittelkontrolldienst) ist eine<br />
Überschreitung der Obergrenzen zulässig hinsichtlich der Planstellen der Beamtinnen und Beamten<br />
im mittleren Dienst. 2Die Planstellen dürfen mit einem An-teil von höchstens 15 vom<br />
Hundert der Besoldungsgruppe A 9, von 40 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 und von<br />
30 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 7 zu-geordnet werden.<br />
§ 9<br />
Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Bereich der <strong>Info</strong>rmations- und Kommunikationstechnik<br />
1Eine Überschreitung der Obergrenzen ist zulässig in Bezug auf Planstellen, die ausgebracht<br />
sind für eine überwiegende Tätigkeit in den Bereichen<br />
1. Programmierung und Pflege von Arbeitsverfahren und Datenbanken,<br />
2. Ablaufplanung,<br />
3. Konzipierung, Errichtung und Wartung von elektronischen Datenverarbeitungsan-lagen,<br />
elektronischen Kommunikationssystemen, elektronischen Kommunikati-onsnetzen und elektronischen<br />
Kommunikationsdiensten sowie<br />
4. Konzipierung, Einsatz, Wartung oder Programmierung von Verfahren und Syste-men zum<br />
Schutz solcher Programme, Anlagen, Datenbanken und Systeme.<br />
2Die Planstellen des gehobenen Dienstes dürfen mit einem Anteil von höchstens 10 vom Hundert<br />
der Besoldungsgruppe A 13, von 20 vom Hundert der Besoldungs-gruppe A 12 und von<br />
50 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 11 zugeordnet wer-den. 3Die Planstellen des mittleren<br />
Dienstes dürfen mit einem Anteil von höchstens 20 vom Hundert der Besoldungsgruppe A<br />
9, von 50 vom Hundert der Besoldungs-gruppe A 8 und von 20 vom Hundert der Besoldungsgruppe<br />
A 7 zugeordnet werden.<br />
§ 10<br />
Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Bereich des nautischen Dienstes<br />
1Eine Überschreitung der Obergrenzen ist zulässig in Bezug auf die Planstellen für Beamtinnen<br />
und Beamte des mittleren nautischen Dienstes und des mittleren ma-schinentechnischen<br />
Dienstes auf Schiffen und schwimmenden Geräten. 2Die Plan-stellen dürfen mit einem Anteil<br />
von höchstens 20 vom Hundert der Besoldungsgrup-pe A 9, von 40 vom Hundert der Besoldungsgruppe<br />
A 8 und von 30 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 7 zugeordnet werden.<br />
§ 11<br />
Obergrenzen in der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie in der Verwaltung<br />
für Landentwicklung<br />
1Eine Überschreitung der Obergrenzen in der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie in<br />
der Verwaltung für Landentwicklung ist zulässig in Bezug auf Planstellen des mittleren vermessungstechnischen<br />
und kartografischen Verwaltungsdienstes. 2Die Planstellen dürfen mit<br />
einem Anteil von höchstens 60 vom Hundert der Besol-dungsgruppe A 9 und mit einem Anteil<br />
von 25 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 zugeordnet werden.
§ 12<br />
Obergrenzen bei dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />
1Die Obergrenzen dürfen bei den Planstellen des Landesamtes für Verfassungs-schutz überschritten<br />
werden. 2Es dürfen<br />
1. im mittleren Dienst höchstens 65 vom Hundert der Planstellen der Besoldungs-gruppe A 9<br />
und 35 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8,<br />
2. im gehobenen Dienst höchstens 16 vom Hundert der Planstellen der Besoldungs-gruppe A<br />
13 und 35 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 12 und<br />
3. im höheren Dienst höchstens 31 vom Hundert der Planstellen zusammen den Besoldungsgruppen<br />
A 16 und B 2 und 40 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 15<br />
zugeordnet werden.<br />
§ 13<br />
Obergrenzen bei der Tierseuchenkasse<br />
Bei der Tierseuchenkasse dürfen im gehobenen Dienst zusätzlich die folgenden Planstellen in<br />
Anspruch genommen werden:<br />
1. ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 für die Verwaltungsleiterin oder den Verwal-tungsleiter<br />
und<br />
2. ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 für die Vertreterin oder den Vertreter der Verwaltungsleiterin<br />
oder des Verwaltungsleiters.<br />
§ 14<br />
Obergrenzen bei der Kommunalprüfungsanstalt<br />
Bei der Kommunalprüfungsanstalt gelten im gehobenen Dienst die folgenden Obergrenzen:<br />
1. 25 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13 und<br />
2. 75 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12.<br />
§ 15<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:<br />
1. die Stellenobergrenzenverordnung für die Niedersächsische Tierseuchenkasse vom 25.<br />
Februar 1987 (Nds. GVBl. S. 28),<br />
2. die Stellenobergrenzenverordnung für die Oldenburgische Landschaft vom 10. Dezember<br />
1987 (Nds. GVBl. S. 227).
Gels Helmut Meppen den 01.05.<strong>07</strong><br />
Arbeitsgruppe MP Ch. Wulff<br />
Kurzbericht zur Großveranstaltung des <strong>VNSB</strong> am 20.04.20<strong>07</strong> in der JVA<br />
Meppen<br />
Als vor ca. 12 Monaten der Landesverbandsvorsitzende<br />
W.B. Albers anlässlich<br />
einer Vorstandsitzung des OV<br />
Emsland bekannt gab, das der Niedersächsische<br />
Ministerpräsident<br />
Ch.Wulff seinen Besuch für den<br />
20.04.<strong>07</strong> zugesagt hatte, herrschte<br />
natürlich große Begeisterung. Nachdem<br />
dann W.B.A. auch noch erklärte, das<br />
der LV planen würde, das diese Veranstaltung<br />
auf Grund der örtlichen Gegebenheiten<br />
(Große Halle, einen großen<br />
Speisesaal und weiträumige Parkmöglichten)<br />
in der JVA Meppen und somit<br />
im Einzugsbereich des OV EL stattfinden<br />
solle , war umgehend eine sehr<br />
große Bereitschaft für die Durchführung<br />
zu spüren .<br />
In einer der nächsten Sitzungen wurde<br />
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den<br />
Kollegen,<br />
Gersema Thomas , Rainer Töben ,<br />
Heinz Albers, Udo Tegeder , Dieter<br />
Schöttmer und<br />
Helmut Gels benannt. Als Leiter dieser<br />
AG wurde H.Gels gewählt.<br />
Schnell wurde von H.Gels eine erste<br />
Sitzung, im Waldhotel Lingen, einberufen.<br />
In dieser Sitzung wurden bereits verschiedene<br />
Arbeitsbereiche aufgeteilt.<br />
So war z.B. der Koll. Töben R. für die<br />
elektronischen Anlagen (Lautsprecher,<br />
Video und Videoübertragung) zuständig,<br />
die Kollegen Gersema Th. und Tegeder<br />
U. erklärten sich für die Ausschmückung<br />
der Halle (Blumen, Banner<br />
u. Fahnen) bereit. Der Koll. Gels übernahm<br />
das gesamte Catering (Speisen<br />
und Getränke).
Die Kollegen Albers, H. und<br />
D.Schöttmer wurden für Sonderaufgaben<br />
eingeteilt (Planung und Organisation).<br />
Somit nahm die Großveranstaltung<br />
einen verheißungsvollen Beginn.<br />
Es waren einige Sitzungen erforderlich,<br />
um alles wie geplant durchführen<br />
zu können.<br />
Durch einen Zufall erfuhr der Mitarbeiter<br />
der Fa. Knorr, Herr H. Jansen von<br />
unserer geplanten Großveranstaltung<br />
und bot spontan seine, bzw. die Hilfe<br />
der Fa. Knorr an.<br />
Nach einer längeren Wartezeit erfuhr<br />
ich dann durch die Kollegen der Meppener<br />
Küche dass die Fa. Unilever (Knorr<br />
und andere) sich bereit erklärt hatte,<br />
das gesamte Catering zu übernehmen.<br />
Eine große Sorge war uns genommen.<br />
Von der Qualität und dem vorzüglichen<br />
Geschmack der Menüs der Fa. Knorr<br />
konnte sich jeder Teilnehmer am<br />
20.04.<strong>07</strong> selbst überzeugen.<br />
Am Mittwoch den 18.04 wurde dann die<br />
endgültige Endphase eingeläutet, der<br />
Aufbau und die Ausschmückung der<br />
Sporthalle begannen. Hierbei wurden<br />
Tomas Gersema, Reiner Töben, Heinz<br />
Albers und ich von den 5 Dienstanfängern<br />
der JVA Meppen Kim Schmidt,<br />
Mike Flägel, Sven Eling, Michael Gastmann<br />
und Norbert Quedenbaum unterstützt.<br />
Aber auch am 19.04. gab es noch ausreichend<br />
Arbeit, die wiederum zum<br />
großen Teil von unseren o.g. Kollegen<br />
und zusätzlich noch durch Andre Kramer<br />
und Phillip Herbert, ebenfalls<br />
Dienstanfänger der JVA Meppen geleistet<br />
wurde. Bei dieser Gelegenheit<br />
möchte ich mich ganz herzlich bei unserem<br />
Sportübungsleiter Stephan Lüßing<br />
bedanken, der ganz spontan und<br />
bereitwillig seine Hilfe an beiden Tagen<br />
anbot und uns aus einigen Notlagen<br />
befreit hat!
Am späten Nachmittag des 19.04<br />
konnten wir dann alle die „festlich“<br />
ausgeschmückte und mit 1040 Stühlen<br />
bestückte Sporthalle bewundern. Wir<br />
alle waren sehr geschafft, aber zufrieden<br />
und glücklich über das Ergebnis<br />
unseres Einsatzes.<br />
Dann kam der 20.04.20<strong>07</strong> – der lang<br />
erwartete Tag. Würde alles zu unserer<br />
Zufriedenheit und<br />
nach unseren Vorstellungen und Planungen<br />
verlaufen? Würden die erwarteten<br />
1000 Kolleginnen und Kollegen<br />
aus ganz Niedersachsen kommen?<br />
Würden die zahlreichen Politiker ihre<br />
Versprechen einhalten und auch erscheinen?<br />
Fragen über Fragen die die Nervosität<br />
alle an der Organisation beteiligten<br />
Koll. und auch die meinige von Minute<br />
zu Minute steigern ließen.<br />
Aber schon um 08.00 h wurde meine<br />
Skepsis beseitigt, denn ich bekam<br />
plötzlich so viele Angebote zur aktiven<br />
Hilfe von unseren Meppener Koll.,<br />
selbst von denen , die mir einige Tage<br />
zuvor noch abgesagt hatten, das ich<br />
letztendlich fast nicht mehr wusste, wo<br />
ich sie einsetzen sollte. Durch diese<br />
zahlreiche selbstlose Hilfe konnte die<br />
Veranstaltung so pannenfrei und reibungslos<br />
ablaufen wie es tatsächlich<br />
dann geschehen ist.<br />
Aber auch hier gebührt unsern 7<br />
Dienstanfängern wieder besonderer<br />
Dank, denn sie hatten sich bereit erklärt,<br />
außerhalb der JVA Meppen und<br />
somit weit weg vom Geschehen, die<br />
Busse und Pkws unserer Gäste schon<br />
an der Bundesstraße und auf dem<br />
Parkplatz einzuweisen.
Bereits um 09.30 war abzusehen, dass<br />
unsere bereitgestellten Sitzplätze nicht<br />
ausreichen würden und die von<br />
R.Töben installierten Videowände sehr<br />
sinnvoll und zweckmäßig waren.<br />
Nachdem dann um ca. 15.00 h die Veranstaltung<br />
mit der deutschen Nationalhymne<br />
beendet war, fiel, so glaube ich<br />
allen an der Durchführung der Veranstaltung<br />
und insbesondere auch mir<br />
ein Stein vom Herzen, denn der Tag<br />
war ohne Probleme, Pannen oder Ärger<br />
verlaufen.<br />
Die wohltuenden Komplimente kamen<br />
im wahrsten Sinne des Wortes noch am<br />
Tag der Großveranstaltung von allen<br />
Seiten und bestätigten dadurch unsere<br />
Arbeit.<br />
Zum Abschluss möchte ich alle Kolleginnen<br />
und Kollegen, ohne die die Veranstaltung<br />
so nicht hätte stattfinden<br />
können, Danke sagen.<br />
Dieser Tag hat mir gezeigt, dass wir<br />
vom <strong>VNSB</strong>- OV Emsland - und auch<br />
seitens der<br />
JVA Meppen jederzeit in der Lage sind,<br />
eine Veranstaltung dieser Größenordnung<br />
durchführen zu können.<br />
Ich glaube sagen zu dürfen, das es im<br />
Nachhinein betrachtet letztendlich allen<br />
beteiligten Spaß gemacht hat, denn es<br />
kommt nicht jede Woche ein Ministerpräsident<br />
in die<br />
JVA Meppen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
H.Gels
Wichtige Termine des Landesvorstandes in näherer Zukunft!<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
Vorstandssitzung und Treffen mit den Ortsverbandsvorsitzenden in<br />
Uelzen<br />
Do. 14. und Fr. 15. Juni 20<strong>07</strong><br />
Gespräch der AG Justiz mit dem Haushaltsausschuss Herr H. Rolfes,<br />
Herr Dr. Biester, Herr J. Nacke und Herr B. C. Hiebing unter Führung<br />
von Willi Bernhard Albers!<br />
Mi. 11. Juli 20<strong>07</strong><br />
Einladung zum Sommerfest der CDU! Teilnehmer sind Mitglieder des<br />
Landesverbandsvorstandes!<br />
Di. 28. August 20<strong>07</strong><br />
Vorstandsitzung<br />
Do. 30. August 20<strong>07</strong><br />
Treffen der AG Justiz mit der Minsterin Heister-Neumann<br />
(Teilnehmer des <strong>VNSB</strong> sind W. B. Albers, E. janßen und Martin Kalt)<br />
Fr. 31. August 20<strong>07</strong><br />
Gespräch der AG Justiz mit dem Finanzminister Möllering! Teilnehmer<br />
des <strong>VNSB</strong> Willi Bernhard Albers!<br />
Fr. <strong>07</strong>. September 20<strong>07</strong><br />
Vorstandssitzung<br />
Mi. 10. Oktober 20<strong>07</strong><br />
Hauptvorstandssitzung<br />
Do. 11. Oktober 20<strong>07</strong><br />
Vorstandssitzung<br />
Sa. 15. Dezember 20<strong>07</strong>
Der Landesvorstand des <strong>VNSB</strong> gratuliert Herrn<br />
Heiner Wagner<br />
ganz herzlich zu seinem<br />
60 ten<br />
Geburtstag.<br />
Wir wünschen unserem Partner bei der Signal—Iduna<br />
weiterhin viel Erfolg im Berufsleben, für die Zukunft viel<br />
Glück und Gesundheit und Zeit für sich seine Familie.
Tagung der OV-Vorsitzenden in Suhlendorf<br />
Zusammenkunft in rustikalem Ambiente<br />
Bericht Rainer Tegtmeier<br />
Das rustikale Hotel Waldmühle<br />
Zum zweiten Mal trafen sich die Ortsverbandsvorsitzenden<br />
mit den Mitgliedern des<br />
Landesvorstandes zur gemeinsamen Sitzung.<br />
Das diesjährige Treffen wurde vom<br />
Ortsverband Uelzen organisiert und fand im<br />
rustikalen Hotel Waldmühle in Suhlendorf<br />
statt.<br />
Die Idee zu einem jährlichen Treffen der<br />
Ortsverbandsvorsitzenden stammte vom<br />
Vorsitzenden des OV Emsland, Heinz Albers,<br />
der diesen Vorschlag dann auf dem<br />
Landesgewerkschaftstag 2005 vorbrachte.<br />
Nach dem zweiten Treffen kann man nun<br />
sagen, dass diese Veranstaltung eine feste<br />
Tradition im <strong>VNSB</strong> geworden ist. Sie dient<br />
dem allgemeinen Erfahrungs- und <strong>Info</strong>rmationsaustausch<br />
und soll dazu beitragen, die<br />
tolle Gemeinschaft des <strong>VNSB</strong> noch fester<br />
zusammen zuschweißen.<br />
Die Mitglieder des Landesvorstands trafen<br />
sich bereits am frühen morgen und arbeiteten<br />
in einer langen Vorstandssitzung die<br />
aktuellen Themen der Gewerkschaftsarbeit<br />
ab. Zu diesem Zeitpunkt spielten die Wetterverhältnisse<br />
noch mit, so dass diese Sitzung<br />
auf der Terrasse des Hotel Waldmühle<br />
stattfinden konnte.<br />
Im Laufe des nachmittags trafen dann<br />
so nach und nach - schließlich waren<br />
hier bis zu vier Stunden Anfahrtsweg<br />
zu verzeichen - sämtliche Ortsverbandsvorsitzende<br />
ein. Nach der herzlichen<br />
Begrüßung durch den Landesvorsitzenden<br />
Willi-Bernhard Albers setzten<br />
sich die Ortsverbandsvorsitzenden zunächst<br />
in einer gemütlichen Ecke zusammen.<br />
Schließlich gab es viel zu erzählen<br />
und die Freude des Wiedersehens<br />
war groß. Nach der<br />
"Plauderstunde" ging es dann zum Abendessen.<br />
Der Wirt hatte ein leckeres<br />
kalt/warmes Buffett aufgebaut, welches<br />
mit großem Appetit verzehrt wurde,<br />
bevor es dann in den Seminarraum an<br />
die Arbeit ging.<br />
Gewerkschaftsarbeit im Landesvorstand
Die OV-Vorsitzenden beim Erfahrungaustausch<br />
In angenehmer und entspannter Atmosphäre<br />
wurden nun die aktuellen Themen<br />
der Gewerkschaftsarbeit behandelt.<br />
Es wurde u. a. noch einmal der<br />
Ablauf der Großveranstaltung vom<br />
20.04.20<strong>07</strong> besprochen, sowie die sich<br />
daraus ergebenen Ideen für die Zukunft.<br />
Weitere Veranstaltungen wurden<br />
geplant und Themen aus dem Tarifbereich<br />
besprochen. Die Fragen des Landesvorstands<br />
an die OV-Vorsitzenden<br />
wurden genauso gründlich abgearbeitet<br />
wie die Fragen der OV-Vorsitzenden an<br />
den Landesvorstand. Obwohl die Arbeitssitzung<br />
bis weit nach Mitternacht<br />
andauerte, waren alle mit großem Elan<br />
und Eifer bei der Sache. Im Ergebnis<br />
bleibt festzuhalten, dass zum Wohle<br />
aller <strong>VNSB</strong>-Mitglieder wichtige und richtungsweisende<br />
Pakete für die Gewerkschaftsarbeit<br />
des <strong>VNSB</strong> geschnürt wurden.<br />
Die Tagung war somit ein voller<br />
Erfolg. Abschließend waren sich alle einig,<br />
dass diese Treffen fortgesetzt werden.<br />
Mit Freude wurde von den Ortsverbandsvorsitzenden<br />
aufgenommen,<br />
dass der Ortsverband Göttingen im<br />
nächsten Jahr diese Veranstaltung ausrichtet.<br />
Konzentriertes arbeiten bis nach Mitternacht
Versorgung aus dem Beförderungsamt<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
wie bereits im niedersachsen magazin berichtet,<br />
hat das Bundesverfassungsgerichts<br />
(BVerfG) mit Urteil vom 20. März 20<strong>07</strong><br />
(Az.: 2 BvL 11/04) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des<br />
Beamtenversorgungsgesetzes – nach dem<br />
das zuletzt innegehabte Amt bei der Berechnung<br />
der Versorgungsbezüge nur berücksichtigt<br />
wird, wenn dieses für einen<br />
Zeitraum von mindestens drei Jahren zustand<br />
- für verfassungswidrig und nichtig<br />
erklärt. Hinzuweisen ist auf die Tatsache,<br />
dass sich zwei Richter dabei mit einem<br />
Sondervotum gegen die Senatsmehrheit<br />
stellten.<br />
Das Niedersächsische Finanzministerium<br />
hat mit Erlass vom 24. April 20<strong>07</strong> (Nds.<br />
MBl. Nr. 19/20<strong>07</strong>, Seite 374) die Rechtslage<br />
dargelegt und darauf hingewiesen, dass<br />
der Beschluss nur für noch nicht bestandskräftige<br />
Versorgungsfestsetzungsbescheide<br />
ab dem 13. April 20<strong>07</strong> und für künftige<br />
Versorgungsfestsetzungen gilt. Das bedeutet,<br />
dass im Zeitpunkt der Bekanntgabe der<br />
Entscheidung bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungen<br />
von der Entscheidung<br />
nicht berührt werden.<br />
Der niedersächsische dbb hatte in Kenntnis<br />
der Entscheidung und der Umsetzung in<br />
Niedersachsen Ende Mai Finanzminister<br />
Hartmut Möllring angeschrieben (siehe ebenfalls<br />
den entsprechenden Bericht im<br />
niedersachsen magazin 6/20<strong>07</strong>).<br />
Da bis heute keine Antwort vorliegt und<br />
eine politische Lösung als eher unwahrscheinlich<br />
angesehen werden muss, haben<br />
Kolleginnen und Kollegen, die mehr als<br />
zwei aber weniger als drei Jahre vor ihrer<br />
Versetzung in den Ruhestand befördert<br />
wurden und von der verfassungswidrigen<br />
Regelung des Versorgungsreformgesetzes<br />
1998 betroffen sind, nur die Möglichkeit,<br />
baldmöglichst einen Antrag auf erneute/<br />
geänderte Festsetzung der Versorgungsbezüge<br />
zu stellen. Dies sollte in der Form<br />
geschehen, dass bei der Versorgungsstelle<br />
des NLBV beantragt wird, den Versorgungsfestsetzungsbescheid<br />
(auch Datum<br />
angeben) aufzuheben und unter Berücksichtigung<br />
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 20. März 20<strong>07</strong><br />
einen solchen Bescheid neu zu erlassen,<br />
weil sich die Rechtslage aufgrund der angegebenen<br />
Entscheidung zu Gunsten geändert<br />
hat.<br />
Von Fachleuten werden die Erfolgsaussichten<br />
zwar als gering beurteilt, trotzdem<br />
regen wir an, die wohl eher geringe Zahl<br />
der betroffenen Versorgungsempfänger zu<br />
unterrichten.<br />
Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass<br />
wegen der geringen Erfolgsaussichten<br />
Verfahrensrechtsschutz durch den dbb<br />
nach derzeitigem Sachstand wohl nicht<br />
gewährt werden kann.<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
Sabine Köhler<br />
Leiterin der Landesbundgeschäftsstelle<br />
des dbb Niedersachsen
Ortsverbandübergreifende Zusammenarbeit klappt wunderbar<br />
von Andreas Habenstein<br />
Die beiden Ortsverbände, <strong>VNSB</strong> Ortsverband Braunschweig und der selbstständige<br />
<strong>VNSB</strong> Ortsverband Burgdorf, eine Abteilung der JVA Braunschweig,<br />
konnten erstmalig gemeinsam eine Auszeichnung an ein verdientes Mitglied<br />
überreichen.<br />
Geehrt wurde für seine 25 - jährige Mitgliedschaft im Verband Niedersächsischer<br />
Strafvollzugsbediensteter der Kollege Gisbert Leifer.<br />
1982 trat der Kollege dem Ortsverband Braunschweig in der Hauptanstalt bei.<br />
Sein beruflicher Werdegang führte ihn über die Abteilung Gifhorn und später<br />
die Abteilung Burgdorf, wo er seit kurzem die Leitung der Vollzugsgeschäftsstelle<br />
übernommen hat. Kollege Leifer blieb seinem Ortsverband Braunschweig<br />
über die ganze Zeit treu. Zuletzt nahm er zusammen mit seiner Ehefrau<br />
an einer Tagesreise des Ortsverbands Braunschweig nach Papenburg zur<br />
Meyer-Werft teil.<br />
Stellvertretend für den verhinderten Ortsverbandsvorsitzenden Carsten<br />
Küther aus Braunschweig überbrachten der Ortsverbandsvorsitzende aus der<br />
Abteilung Burgdorf Herr Uwe Ufferfilge und der ehemalige 2. Vorsitzende des<br />
<strong>VNSB</strong> Ortsverband Braunschweig Herr Andreas Habenstein die besten Glückwünsche<br />
sowie eine Ehrenurkunde mit Kuvert .
Nachruf<br />
In tiefer Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied<br />
von unserem Freund und Kollegen<br />
Klaus Denfeld<br />
Amtsinspektor im JVD<br />
Er verstarb am Pfingstsonntag kurz vor seiner Verabschiedung<br />
in den Ruhestand.<br />
Für uns alle war er, besonders in unseren Anfängen<br />
im Justizvollzug, eine große Hilfe.<br />
Wie kein anderer Kollege vermittelte er die wichtigsten<br />
Regeln des Beamtenrechts, jenseits der Schule.<br />
Seine Freundliche und aufgeschlossene Art war für<br />
viele von uns ein Vorbild.<br />
1983 trat Klaus in den Verband Niedersächsischer<br />
Strafvollzugsbediensteten ein.<br />
Im Jahre 2005 wurde Klaus nicht nur stellvertretendes<br />
Mitglied im Personalrat der JVA für Frauen Vechta,<br />
sondern auch Vorstandsmitglied im Ortsverband<br />
Hildesheim des <strong>VNSB</strong>.<br />
Seine Freizeit widmete er als Ortsbrandmeister der<br />
Feuerwehr.<br />
Sein plötzlicher Tod hinterlässt eine schmerzhafte<br />
Lücke.<br />
Für diese geleistete Hilfe spreche ich auch im Namen<br />
des Landesvorstandes und des Landesvorsitzenden<br />
Willi-Bernhard Albers, so wie den Kameraden des OV<br />
Hildesheim meine Anerkennung aus.<br />
Unsere tiefe Anteilnahme gilt in diesen Stunden den<br />
Hinterbliebenen.<br />
Seiner Ehefrau, seine Kinder und Enkelkinder<br />
Wir werden Ihn im ehrenvollem Gedächtnis behalten.<br />
R. Walprecht<br />
Vorstand des <strong>VNSB</strong><br />
OV Hildesheim<br />
Mai 20<strong>07</strong>
Personalräteschulung am 04. und 05. Juni 20<strong>07</strong> in Bergen,<br />
Seminarhotel Schulz<br />
Der <strong>VNSB</strong> lud zu einer PR-Schulung in<br />
Bergen ein. Die Einladung war nicht nur<br />
an Kolleginnen und Kollegen des Niedersächsischen<br />
Landesverbandes gerichtet,<br />
sondern ausdrücklich auch an die anderen<br />
Landesverbände des Nordverbundes.<br />
Zielsetzung dieses erstmaligen Projektes<br />
sei es, erklärte der Landesvorsitzende<br />
des <strong>VNSB</strong>, Willi Bernhard Albers, neben<br />
der Vermittlung von Kenntnissen, für<br />
einen länderübergreifenden, die Personalratsarbeit<br />
betreffenden Erfahrungsaustausch<br />
zu sorgen.<br />
Nach der Begrüßung durch den Schulungsleiter<br />
Detlef Litzki und den Landesvorsitzenden<br />
Willi Bernhard Albers, begann<br />
ein sorgfältig ausgearbeitetes Programm.<br />
Claudia Heil, ebenfalls in der Schulungsleitung,<br />
war am 1. Tag leider dienstlich<br />
verhindert.<br />
Detlef Litzki referierte über das<br />
„Personalvertretungsrecht“ und<br />
brachte durch Fallbeispiele Abwechslung<br />
und Spannung hinein.<br />
Mit dem Thema „Vorzeitiger Ruhestand,<br />
was nun!“ brachte Willi<br />
Bernhard Albers mit viel Routine<br />
und Sachverstand die zu beachtende<br />
Gesetzgebung, die verschiedenen<br />
Gründe und Arten,<br />
was zu beachten ist und zu raten,<br />
wenn für die Kollegen so ein<br />
Fall eintritt.<br />
Am 2 Tag sprach Herr Zeller aus<br />
dem Justizministerium über das<br />
„neue Disziplinarrecht“ und<br />
stand auch für Fragen zu aktuellen<br />
Fällen mit viel Kompetenz<br />
Rede und Antwort.
Ein weiterer Höhepunkt war der Bericht<br />
von Herrn Baily über „Das Gesundheitszentrum<br />
in Niedersachsen“.<br />
Mit wie viel Eigeninitiative und Idealismus<br />
es zur Entstehung dieses Zentrums<br />
kam, ist schon unglaublich. Viele<br />
„besondere Vorkommnisse“ in den JVAen<br />
musste Herr Baily mit den Betroffenen<br />
aufarbeiten, bis sein Einsatz von offizieller<br />
Seite gefördert wurde. Gleichzeitig<br />
wurden wir motiviert, selbst zu handeln,<br />
die positiven Dinge des alltags zu sehen<br />
und unseren Anteil für ein gutes Miteinander<br />
beizutragen.<br />
Im Abschlussgespräch stellte sich heraus,<br />
das zwei Tage zu wenig für diese Thematik<br />
waren obwohl die Vorträge und die<br />
Organisation super waren. Vermisst wurde<br />
das Thema „Neues Tarifrecht für Arbeitnehmer“,<br />
welches kurzfristig gestrichen<br />
werden musste.<br />
Die Gastkolleginnen- und Kollegen stellten<br />
allgemein fest, das ein hoher Organisationsgrad<br />
beim <strong>VNSB</strong> vorliegt, was natürlich<br />
auch beständige Arbeit an der Basis<br />
voraussetzt.<br />
Das kollegiale Klima, welches innerhalb<br />
kurzer Zeit entstand, die selbstverständliche<br />
Weitergabe des Gesetzesgrundlagen,<br />
in Form von Büchern, CD<br />
oder Stick gab uns einen ersten Eindruck,<br />
was im „Nordverbund“ alles<br />
möglich ist!<br />
Eine weitere Zusammenarbeit kann nur<br />
positiv sein!<br />
Diese erste gemeinsame Schulung, war<br />
genau so super wie das Seminarhotel<br />
und die Versorgung.<br />
Einen wichtigen Satz bekamen wir mit<br />
auf den Heimweg: Leute, die positiv<br />
denken und ein Ziel haben, erreichen<br />
auch etwas!<br />
Dankeschön!<br />
An Claudia Heil, Detlef Litzki und<br />
Willi Bernhard Albers<br />
D. Mundt BSBD / JVA Kiel E. Kromberg
Bericht über die Fahrt des OV Salinenmoor mit dem<br />
OV Celle und Burgdorf am 20. April 20<strong>07</strong> zur Großveranstaltung<br />
des <strong>VNSB</strong> in Meppen<br />
Am Freitag, dem 20. April 20<strong>07</strong><br />
hieß es früh aufstehen. Bereits<br />
um 04:00 Uhr fuhren die Busse<br />
in Winsen los. Viele Haltestellen<br />
mussten angefahren werden und<br />
um 05:30 Uhr wurde die Verpflegung<br />
in Sülze aufgenommen.<br />
Und warum das alles? Wir folgten<br />
dem Aufruf des <strong>VNSB</strong>, um gemeinsam<br />
mit dem OV Burgdorf<br />
und OV Celle an der Großveranstaltung<br />
„Vollzug beweg(t)<br />
Dich“ in der JVA Meppen teilzunehmen.<br />
Wohl kaum jemand hatte<br />
zuvor geglaubt, dass zwei<br />
Busse erforderlich waren. Aus<br />
verschiedenen Gründen konnten<br />
jedoch nicht alle angemeldeten<br />
Teilnehmer mitfahren. Bemerkenswert<br />
war allerdings das Interesse<br />
einiger Pensionäre, die es<br />
sich nicht nehmen lassen haben,<br />
uns zu begleiten.<br />
Fast fahrplanmäßig ging die Fahrt<br />
über den Truppenübungsplatz<br />
Bergen, die BAB Richtung Bremen-Osnabrück<br />
mit Zwischenstopp<br />
auf der Autobahnraststätte<br />
Wildeshausen, um dort<br />
das üppige Frühstück zu genießen,<br />
bis hin zur JVA Meppen. Bereits<br />
die Einweiser ließen eine<br />
gute Organisation vermuten.<br />
Zügig gelangten wir zur Sporthalle<br />
und wurden dort mit<br />
Kalt- und Heißgetränken empfangen.<br />
Die Veranstaltung begann mit<br />
einem sehr selbstsicher vorgetragenen<br />
Grußwort der Anwärterin<br />
Sabrina Bloemen und<br />
wurde anschließend von dem<br />
Landesverbandsvorsitzen Willi<br />
Bernhard Albers eröffnet. Höhepunkte<br />
waren zweifelsohne<br />
die mit Spannung erwarteten<br />
Reden des Ministerpräsidenten<br />
Christian Wulff und der Justizministerin<br />
Elisabeth Heister-<br />
Neumann. Da die Inhalte bereits<br />
auf der Seite des <strong>VNSB</strong><br />
nachzulesen sind, verzichte<br />
ich, weiter darauf einzugehen.<br />
Ferner kamen emsländische<br />
Landtagsabgeordnete sowie<br />
Gewerkschaftler zu Wort. Zwischenzeitlich<br />
bestand die Möglichkeit,<br />
Getränke und ein aus<br />
drei Gerichten bestehendes<br />
Mittagessen einzunehmen. Die<br />
Veranstaltung wurde mit dem<br />
Niedersachsenlied und der Nationalhymne<br />
beendet.
Für die bemerkenswert gute<br />
Organisation gebührt allen<br />
Helferinnen und Helfern unserer<br />
ganz besonderer Dank. Ein<br />
angenehmer Nebeneffekt war<br />
das Wiedersehen<br />
mit vielen (alten) Bekannten.<br />
Aufgrund der vorgeschriebenen<br />
Lenkzeiten für die Fahrer<br />
haben zwei Meppener Kollegen<br />
die Busse übernommen und<br />
uns zur Fa. Berentzen nach<br />
Haselünne gefahren. Auch dafür<br />
recht herzlichen Dank.<br />
Nach der rund zweistündigen<br />
Besichtigung und Verköstigung<br />
traten wir die Heimreise mit<br />
„Boxenstopp“ auf der Raststätte<br />
Langwedel zwecks Resteverzehr<br />
an. Sodann sollte es zügig<br />
Richtung Heimat weitergehen.<br />
Allerdings wurden wir durch einen<br />
länger dauernden Stau<br />
daran gehindert. Gegen 21:30<br />
Uhr trafen wir in Sülze ein und<br />
die Busse wurden entladen.<br />
Die anfänglich vom LV-<br />
Vorsitzenden erwarteten (und<br />
belächelten) 1.000 Teilnehmer<br />
an dieser Großveranstaltung<br />
wurden mit ca. 1.400 Anwesenden<br />
bei weitem übertroffen.<br />
Zum großartigen Erfolg dieser<br />
Veranstaltung haben u. a. auch<br />
wir mit dazu beigetragen.<br />
Vielen von uns wird dieser von<br />
unserem OV-Vorsitzenden gut<br />
organisierte Tag noch lange in<br />
guter Erinnerung bleiben.<br />
Hartmut Kaben<br />
Schriftführer OV Salinenmoor
Dinner for 42<br />
Grillnachmittag des Ortsverbandes Hameln am 09.06.20<strong>07</strong><br />
“Same procedure as last year, Miss Sophie?“ Auf den ersten Blick schien dieses<br />
bekannte Zitat aus ‚Dinner for One’ ein passendes Motto des diesjährigen Grillnachmittages<br />
zu sein.<br />
Der Vorstand hatte eingeladen und erneut das „Grohnder Schützenhaus“ als Treffpunkt<br />
gewählt. Wie sich auch diesmal relativ schnell zeigte, war diese Entscheidung<br />
alles andere als unüberlegt.<br />
Die Örtlichkeit wusste auch diesmal durch seine komfortable Ausstattung und die<br />
windgeschützte, aber sonnige Lage mitten im Grünen zu überzeugen. Und als<br />
wollte die Glücksgöttin Fortuna unseren Ortsverband für diese Entscheidung belohnen,<br />
konnten wir den Nachmittag allen Unkenrufen zum Trotz bei herrlichstem<br />
Sonnenschein genießen.<br />
Die ab 14:00 Uhr eintreffende Teilnehmerschar war bunt gemischt. Von noch<br />
dienstjungen Kollegen mit ihren Familien, über immer wieder gern gesehene<br />
Stammgäste bis hin zu unseren Pensionären reichte die Spanne, und so mangelte es<br />
sicherlich nicht an interessanten Gesprächspartnern.<br />
Erschwert wurde diese Kommunikation nur durch die fantastische Verpflegung.<br />
Neben den von unseren professionellen Grillmeistern gebratenen Würstchen lockte<br />
auch der von Martin Kalt handgemachte Krautsalat und das eine oder andere Stück<br />
Fleisch oder Fladenbrot.<br />
Für die Kaffeefreunde unter den Gästen gab es dieses Mal erstmals auch Kuchen –<br />
ein Angebot, das rege genutzt wurde und sicherlich auch im nächsten Jahr wieder<br />
bereit stehen wird.<br />
Die Stunden flogen nur so dahin und viel zu schnell neigte sich ein entspannender<br />
Nachmittag dem Ende entgegen. Gegen 18:00 Uhr waren sich auch die letzten<br />
Gäste mit unserem stellvertretenden Vorsitzenden Wolfgang Biock einig, dass dieser<br />
Grillnachmittag am Grohnder Schützenhaus als liebgewordene Tradition unseres<br />
Ortsverbandes hoffentlich noch etliche Wiederholungen finden wird, ganz im<br />
Sinne unserer altbekannten Miss Sophie: „Same procedure as every year, James.“<br />
Tobias Hebestreit (Ortsverband Hameln)
Wie immer unschlagbar: Bratwurst und Fleisch –<br />
auf den Punkt gebraten von unserem Grillmeister<br />
Wolfgang Seil.<br />
Mit tatkräftiger Unterstützung unserer Pensionäre fand schnell jeder Gast einen<br />
Sitzplatz
Unsere Fachgruppenvertreter im <strong>VNSB</strong><br />
Mittlerer allgemeiner Justizvollzugsdienst<br />
Detlef Litzki<br />
JVA Meppen<br />
Mittlerer Verwaltungsdienst<br />
Alois Plagemann<br />
JVA Lingen-Damaschke<br />
Mittlerer Werkdienst<br />
Johann Rosenau<br />
JA Hameln<br />
Sanitätsdienst<br />
Andreas Habenstein<br />
JVA Braunschweig<br />
Pädagogischer Dienst<br />
Nicola Wimmers<br />
JVA Meppen<br />
Ärztlicher Dienst<br />
Marc Lehmann<br />
JA Hameln<br />
Psychologischer Dienst<br />
Horst Schreiber<br />
JVA Lingen-Damaschke<br />
Sozialer Dienst<br />
Axel Amberger<br />
JVA Vechta<br />
Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst<br />
Dietmar Müller<br />
JA Hameln<br />
Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst<br />
Harald von Proeck<br />
JA Hameln<br />
Arbeitnehmervertreter<br />
Peter Gronde<br />
JVA Hannover<br />
Vertreterin der weibliche Bedienstete<br />
Gabriele Mai<br />
JVA Hannover<br />
Vertreter der Schwerbehinderten<br />
Georg Olfermann<br />
JVA Hannover 05116796374<br />
Vertreter der Auszubildende<br />
Franz - Josef Niemann<br />
JVA Vechta<br />
Vertreter der Ruhestandsbeamten<br />
Hans - Hermann Kaiser<br />
Ehem. JVA Salinenmoor
Mitgliederversammlung des OV—Vechta am 04. Juli<br />
20<strong>07</strong> im Kolpinghaus!<br />
Am 04 Juli 20<strong>07</strong> hatte der Ortsverbandsvorstand<br />
des OV—Vechta alle<br />
Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung<br />
eingeladen. Weiterhin waren zu<br />
dieser Veranstaltung der Vorsitzende<br />
des Landesverbandsvorstandes Willi<br />
Bernhard Albers und der Vertreter der<br />
Signal—Iduna Herr Würdemann eingeladen.<br />
Herr Würdemann meldete sich vor Beginn<br />
der Veranstaltung ab. Er war mit<br />
seinem Auto in einen Unfall verwickelt<br />
und konnte nicht mehr rechtzeitig in<br />
Vechta sein.<br />
Das Kolpinghaus füllte sich bis 20.00<br />
Uhr mit 52 Kolleginnen und Kollegen.<br />
Die Vorsitzende des Ortsverbandes<br />
Vechta konnte also vor einer ansehnlichen<br />
Anzahl an Mitgliedern die Versammlung<br />
eröffnen.<br />
Nach der Begrüßung wurde in einer Gedenkminute<br />
der Verstorbenen gedacht.<br />
Im Anschluss legte Sandra Manzek den<br />
Tätigkeitsbericht des Ortsvorstandes<br />
bei. Besonders erwähnte sie die große<br />
Unterstützung der Veranstaltung am 20<br />
April 20<strong>07</strong> in Meppen. Der Ortsverband<br />
war immerhin mit 110 Teilnehmern in<br />
Meppen angereist und konnte dem Ministerpräsidenten<br />
demonstrieren, das<br />
die Anliegen der Vollzugsbediensteten<br />
nicht nur von einer kleinen Schar begehrt<br />
wird und der <strong>VNSB</strong> eine ernst zu<br />
nehmende Größe darstellt.<br />
Nachdem Willi Bernhard Albers zusammen<br />
mit Sandra Manzek die Ehrung der<br />
langjährigen Mitglieder vorgenommen<br />
hatte, berichtete er den Anwesenden,<br />
was im Landesvorstand so alles an Arbeit<br />
zu erledigen ist Dann wurde er<br />
zum Wahlleiter gewählt und leitete die<br />
Wahl zur Erstellung der Liste fes OV<br />
Vechta für die anstehende Personalratswahl<br />
in 2008.<br />
Diese von Willi Bernhard souverän geführten<br />
Wahlen führten zu folgendem<br />
Ergebnis:<br />
01.) Engelbert Janßen<br />
1a.) Sandra Manzek<br />
02.) Josef Pundsack<br />
2a.) Heike Döding<br />
<strong>03</strong>.) Stefan Almes<br />
04.) Manfred Middelbeck<br />
05.) Oliver Höse<br />
06.) Oswin Julkowski<br />
<strong>07</strong>.) Bernd Sievecke<br />
08.) Alfred Warnke<br />
09.) Eduard Bührmann<br />
10.) Ansgar Hüsing<br />
Liste der Beschäftigten:<br />
01.) Ingo Wolframm<br />
02.) Sascha Surmann<br />
Nach Abschluss der Wahlen war die<br />
Versammlung beendet. Sandra Manzek<br />
wünschte Allen eine gute Heimfahrt<br />
und bedankte sich für die rege Teilnahme<br />
an diesem Abend. Danach wurde<br />
noch einige Zeit in geselliger Runde<br />
diskutiert und geklönt so dass der Abend<br />
gemütlich ausklang.<br />
Im Anschluss noch einmal unsere Kandidaten<br />
mit Bild in Reihenfolge der Listenplätze.<br />
Engelbert Janßen für den OV Vechta
01.) Engelbert Janßen<br />
02.) Josef Pundsack<br />
<strong>03</strong>.) Stefan Almes<br />
04.) Manfred Middel beck<br />
05.) Oliver Höse<br />
06.) Oswin Julkowski<br />
<strong>07</strong>.) Bernd Sievecke<br />
1a.) Sandra Manzek<br />
2a.) Heike Döding<br />
08.) Alfred Warnke<br />
09.) Eduard Bürhrmann<br />
10.) Ansgar Hüsing<br />
Liste der Beschäftigten<br />
01.) Ingo Wolframm<br />
02.) Sascha Surmann
Der Redaktionsschluss für die nächste <strong>VNSB</strong>—<strong>Info</strong> ist der 2<br />
30. September 20<strong>07</strong><br />
Berichte der Ortsverbände bitte senden an:<br />
e.janssen@ewetel.net<br />
Diese Ausgabe liegt auch als PDF Datei auf unserer Internetseite<br />
www.vnsb.de zum Download bereit!<br />
Verantwortlich für den Inhalt<br />
Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter<br />
Willi-Bernhard<br />
Albers<br />
Altharener Patt 8<br />
49753 Haren/Ems<br />
Text & Layout<br />
Engelbert Janßen<br />
Blomlage 4<br />
49377 Vechta<br />
Druckort: Dortmund<br />
Druckerei:<br />
Signal-Iduna Gruppe<br />
Joseph-Scherer-Str.3<br />
44139 Dortmund<br />
Der Preis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
VOLLZUG<br />
BEWEG(T)<br />
DICH!