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VNSB-Info 03/07

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Mitteilungsblatt<br />

Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter<br />

14. Jahrgang – <strong>03</strong> / 20<strong>07</strong>


Landesverbandsvorstand<br />

Vorsitzender: Willi Bernard Albers, Altharener – Patt 8, 49733 Haren / Ems<br />

Tel.: 05932-1894 Fax: 05932-732687 Mobil: 0160-94696156<br />

E-Mail: WM.Albers@t-online.de<br />

Stellvertreter: Martin Kalt, Roseggerstraße 6, 31785 Hameln<br />

Tel.:05151-4<strong>07</strong>097 Fax: 05151-4<strong>07</strong>098 Mobil:0160-94696154<br />

E-Mail: M-Kalt@t-online.de<br />

Stellvertreterin: Claudia Heil, Schnedebruch 8, 31319 Sehnde<br />

Tel.: 05138-5011<strong>03</strong> Fax: Mobil: 016<strong>07</strong>656123<br />

E-Mail: Claudia.Heil@jva-se.niedersachsen.de oder<br />

Stellvertreter: Klaus P. Stein-Spitczok von Brisinski, Tündersche Str. 50, 31789 Hameln<br />

Tel.:05151-904300 Fax:05151-904900 -Mobil:016096777680<br />

E-Mail: Klaus-Peter.Stein-Spitczok.v.vBrisinski@ja-hm.niedersachsen.de<br />

Stellvertreter: Engelbert Janßen, Blomlage 4, 49377 Vechta<br />

Tel.: 04441-81811 Fax: 04441-978580 Mobil: 0160-94696146<br />

e.janssen@ewetel.net<br />

Geschäftsführer: Rüdiger Giermann, Försterskamp 16, 30539 Hannover<br />

Tel.: 0511-3644523 Fax: Mobil: 0176/62082588<br />

E-Mail: ruedigergiermann@yahoo.de<br />

Schatzmeister: Uwe Oelkers, Plessering 6, 37154 Northeim<br />

Tel.: 05551 – 61523 Fax: 05551 – 988324 Mobil: 0173 2642851<br />

E-Mail: UweOelkers@arcor.de<br />

Protokollführer: , Michael Haustein. Breidenbeck 15, 29525 Uelzen<br />

Tel.:05806-4<strong>03</strong> Fax:— Mobil: 0160-94696319<br />

E-Mail: Michael.haustein@jva-ue.niedersachsen.de<br />

Ehrenvorsitzender:Rolf Laarmann, Pufendorfstraße 24, 29221 Celle<br />

Orstverbandsvorsitzende<br />

Braunschweig: Carsten Küther, Hindenburgstraße 89, 38159 Vechelde<br />

Burgdorf: Uwe Ufferfilge, Peiner Weg 33, 313<strong>03</strong> Burgdorf<br />

Celle: Peter Metzler, Schäferweg 77a, 29225 Celle<br />

Emsland: Heinz Albers, Maisweg 5, 49509 Recke<br />

Göttingen: Andreas Bötte, Zum Galbühl 65, 37<strong>07</strong>9 Göttingen<br />

Hameln: Susanne Peters, Tündernsche Str. 50 31789 Hameln<br />

Hannover: Peter Gronde, Schulenburger Landstraße 145, 30165 Hannover<br />

Hildesheim: Reinhard Walprecht, Oder-Neisse-Weg 5, 31171 Nordstemmen<br />

Lüneburg: Ferdinand Berger, Große Straße 40, 21380 Artlenburg<br />

Nienburg: Stefan Bargel, Mörsen 55, 31600 Uchte<br />

Oldenburg: Janfried Wessels, Heidkampsweg 24, 26655 Westerstede<br />

Ostfriesland: Heinrich Höfts, Vossfenne 16, 26759 Hinte 2<br />

Salinenmoor: Friedhelm Hufenbach, Am Bahnhof 9, 293<strong>03</strong> Sülze<br />

Sehnde: Claudia Heil, Schnedebruch 8, 31119 Sehnde<br />

Stade: Volker Henschel, Oberer Kamp 22, 21726 Hagenah<br />

Uelzen: Rainer Tegtmeier, Baumschulenweg 44, 29525 Uelzen<br />

Vechta: Sandra Manzek, Am Wasserwerk 6, 26197 Großenkneten-Ahlhorn<br />

Verden: Uwe Moje, Bärenkamp 14, 27283 Verden<br />

Wolfenbüttel: Volkhard Alex, Fritz-Reuter-Weg 41, 38304 Wolfenbüttel


Anhörung des <strong>VNSB</strong> im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsfragen S. 04<br />

Dankesschreiben des Ministerpräsidenten Christian Wulff S. <strong>07</strong><br />

Offener Brief der Justizministerin Heister-Neumann S. 08<br />

Entwurf einer Stellenobergrenzenverordnung S. 10<br />

Erfahrungsbericht über den 20.04.20<strong>07</strong> von Helmut Gels S. 16<br />

Wichtige Termine des Landesvorstandes S. 20<br />

Tagung der OV-Vorsitzenden in Suhlendorf S. 22<br />

Versorgung aus dem Beförderungsamt S. 24<br />

Der Ortsverband Braunschweig informiert S. 25<br />

Nachruf Klaus Denfeld S. 26<br />

Personalräteschulung am 04. und 05. Juni 20<strong>07</strong> in Bergen, S. 28<br />

Bericht des OV Salinenmoor über die Fahrt nach Meppen S. 30<br />

Grillnachmittag des Ortsverbandes Hameln am 09.06.20<strong>07</strong> S. 32<br />

Unsere Fachgruppenvertreter S. 34<br />

Mitgliederversammlung des OV Vechta S. 36<br />

Impressum S. 39


Anhörung des <strong>VNSB</strong> vor dem Ausschuss für Verfassungs-<br />

und Rechtsfragen<br />

Am 02.05.20<strong>07</strong> hatte der <strong>VNSB</strong>, vertreten durch seine Landesvorstandsmitglieder<br />

Engelbert Janßen und Martin Kalt, die Gelegenheit, die Stellungnahme des <strong>VNSB</strong><br />

zum neuen Justizvollzugsgesetz vor dem Ausschuss für Rechts und Verfassungsfragen<br />

des niedersächsischen Landtages, vorzutragen und dessen Fragen dazu zu<br />

beantworten. Hier nun der Wortlaut unserer Stellungnahme.<br />

An den<br />

Rechtsausschuss des<br />

Niedersächsischen Landtages<br />

Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1<br />

30159 Hannover<br />

Ausführungen des <strong>VNSB</strong> zur Anhörung zum<br />

Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des<br />

Justizvollzuges in Niedersachsen (NJVollzG)<br />

vor den Rechtsausschuss des nds. Landtages<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Der <strong>VNSB</strong>, vertreten durch seine stellvertretenden<br />

Landesvorsitzenden Martin Kalt<br />

(JA Hameln) und Engelbert Janßen (JVA<br />

Vechta) äußert sich vor dem Rechtsausschuss<br />

wie folgt:<br />

Der <strong>VNSB</strong> lehnt eine weitergehende Privatisierung<br />

im Justizvollzug grundsätzlich ab.<br />

Die bisherige Möglichkeit der Vollzugsanstalten<br />

zum Einkauf von Dienstleistungen<br />

privater Anbieter wird von uns als völlig<br />

ausreichend angesehen. Jede weitergehende<br />

Privatisierung im personellen Bereich<br />

birgt Gefahren wie Korruption usw., die<br />

noch gar nicht abschätzbar sind. Aus unserer<br />

Sicht ist es ratsam, die in Hessen in der<br />

JVA Hünfeld gemachten und noch zu machenden<br />

Erfahrungen abgewartet werden.<br />

Es zeichnet sich ab, das dass dort durch die<br />

Firma SERCO bereitgestellte Personal nicht<br />

den Anforderungen entspricht, die wir hier<br />

in Niedersachsen an einen qualitativ hochwertigen<br />

Strafvollzug stellen.<br />

Im Unterkunftsbereich und auch im Arbeitsbereich<br />

würde ein Nebeneinander von<br />

privaten Trägern und Vollzugs- bzw. Werkdienst<br />

zweifellos zu erheblichen Kompetenz<br />

und Ablaufschwierigkeiten führen. Weiterhin<br />

müsste häufig mit Störungen (z.B.:<br />

Produktionsausfall, Auseinandersetzungen)<br />

gerechnet werden, weil das private Personal<br />

im Umgang mit schwierigen Gefangenen<br />

und Provokationen nicht ausgebildet ist<br />

und keine hoheitsrechtliche Aufgabe wahrnehmen<br />

darf. Dies gilt selbstverständlich<br />

auch für alle anderen Bereiche des Vollzug<br />

e s .<br />

Eine Privatisierung hätte auch zur Folge,<br />

dass der Beamtenanteil erheblich reduziert<br />

würde, der Umfang des Tätigkeitsfeldes<br />

würde sich aber erhöhen. Interessant ist in<br />

diesem Zusammenhang vielleicht, dass ein<br />

Angestellter, der vergleichbar mit einem<br />

Beamten der Bes. Gr. A9 ist, dem Land im<br />

Jahr ca. € 10.000,-- an Mehrkosten verursacht.<br />

Des Weiteren ist zu befürchten, dass<br />

privates Personal ein zusätzliches Gefahrenpotenzial<br />

mit sich bringt wie z. B.: die<br />

Anfälligkeit für Korruption. Bei Stundenlöhnen<br />

für die Privaten von vielleicht € 7,50<br />

währe das auf Dauer auch nicht verwunderlich.<br />

Auch können Sicherheitsprobleme dann<br />

auftreten, wenn die privat Beschäftigten<br />

streiken. Diese müssten dann durch Beamte<br />

ersetzt werden. Aber dann ist wohl unklar,<br />

woher die Bediensteten so schnell<br />

kommen sollen. In diese Lage dürfen die<br />

Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erst<br />

gar nicht gebracht werden. Deshalb:


Der § 171 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz<br />

sollte ohne Ersatz gestrichen<br />

werden.<br />

Wir befürworten eine Umsetzung des Chancenvollzuges.<br />

Ausgefeilte Details müssen<br />

nicht formuliert werden. Eine Verankerung<br />

des Jungtätervollzuges im Niedersächsischen<br />

Justizvollzuggesetz würde dem Behandlungsgedanken<br />

ausreichend widerspiegeln.<br />

Im § 164 Absatz 2 Niedersächsisches<br />

Justizvollzuggesetz sollte der Jungtätervollzug<br />

eingesetzt werden. Das wäre auch mir<br />

ein persönliches Anliegen.<br />

Das Erfordernis der Trennung des Vollzuges<br />

an männlichen jungen Erwach-senen von<br />

jugendlichen und älteren erwachsenen<br />

Straftätern ist unbestritten. Es wird auch in<br />

der Begründung zum § 166 (Gestaltung,<br />

Differenzierung und Organisation der Anstalten)<br />

Niedersächsisches Justizvollzugges<br />

e t z e r w ä h n t .<br />

Die Trennung des Jungtätervollzuges vom<br />

Strafvollzug für Erwachsene muss gesetzlich<br />

verankert werden, da sonst die Möglichkeit<br />

besteht, diese Trennung im Hinblick<br />

auf die vorhandene Flexibilität im Vollstreck<br />

ungsplan aufzuhe be n.<br />

Mit der Einführung des Jungtätervollzuges<br />

in das Niedersächsische Justizvollzuggesetz<br />

wird der Gedanke gestärkt,<br />

dass der junge Gefangene an seiner<br />

Resozialisierung mitwirken muss.<br />

Vor dem Hintergrund der Gewaltdiskussionen<br />

im Jugendvollzug wäre es geradezu<br />

fahrlässig, diese besondere Vollzugsform<br />

nicht in das Gesetzt zu integrieren.<br />

Zumal sich auch andere Bundesländer diesen<br />

qualitativ hochwertigen Vollzug auf ihre<br />

Fahnen schreiben wollen. Hier könnte Niedersachsen<br />

sich in die Geschichtsbücher<br />

einschreiben. Eine solche Chance darf nicht<br />

vertan werden.<br />

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bereich<br />

der Aus- und Weiterbildung für Gefangene<br />

explizit seine Erwähnung findet<br />

und im Vergleich zum derzeit geltenden<br />

Strafvollzuggesetz in vielen Fällen präzisiert<br />

wurde.<br />

Der <strong>VNSB</strong> möchte sich dafür einsetzten,<br />

dass der ehemalige §84 StVollzG inhaltlich<br />

im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz<br />

geändert wird. Es kann nicht sein das<br />

Frauen im Männervollzug und Männer im<br />

Frauenvollzug keine Durchsuchung an<br />

männlichen Inhaftierten ( außer die mit der<br />

Entkleidung oder Körperkontrolle verbunden<br />

sind ) durchführen können und umgekehrt.<br />

Nach der jetzigen Fassung, darf eine<br />

Frau aber einen männlichen Gefangen weder<br />

durch den Rahmen schicken noch mit<br />

einer Handsonde durchsuchen. Das widerspricht<br />

jeglicher Praxis. Auch Frauen


können männliche Gefangene mit der Handsonde<br />

abtasten, oder männliche Gefangene durch den Detektorrahmen<br />

schicken und dadurch kontrollieren.<br />

Es geht hier nicht um das abtasten mit der Hand.<br />

Sondern lediglich um Durchsuchungen unter zu Hilfenahme<br />

von Hilfsmitteln. Diese Möglichkeit sollte<br />

das neue NJVollzG einräumen.<br />

Sonderurlaub aus wichtigem Anlass (§ 15 Abs.<br />

1 Satz 1 des Entwurfs) ist im Niedersächsischen<br />

Justizvollzuggesetz so geregelt, das die Anzahl der<br />

Tage festgelegt ist. Das ist ungünstig. Der alte § 35<br />

StVollzG war gut geregelt. Es bedarf aus unserer<br />

Sicht keiner Änderung.<br />

Im § 34 Niedersächsisches Justizvollzuggesetz ist<br />

die Zusendung von Nahrungs- und Genussmitteln<br />

verboten. Der geplanten Regelung stimmen wir zu,<br />

da wir sie für sinnvoll halten. Hilfsorganisationen<br />

sollten natürlich auch weiterhin die Möglichkeit haben,<br />

Sozialpaket an bedürftige Gefangene auszugeben.<br />

Diese brauchen auch in der Regel nicht<br />

kontrolliert werden.<br />

Bei der Entlassungsvorbereitung in der Sozialtherapie<br />

(§ 102 des Entwurfs) ist ein Zustimmungsvorbehalt<br />

des Vollstreckungsleiters widersinnig. Die Vollstreckungsbehörde<br />

übernimmt keinerlei Verantwortung<br />

für die Entscheidung der Entlassungsvorbereitungen.<br />

Der Schusswaffengebrauch im Jugendstrafvollzug<br />

( § 126 des Entwurfes) wird wie auch im Frauenvollzug<br />

nicht praktiziert. Eine weitere Aufrüstung in den<br />

Anstalten sollte unterbleiben. Die bisher gültigen<br />

Regelungen sollten beibehalten werden.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Martin Kalt Engelbert Janßen<br />

(stellv. LV-Vorsitzender) (stellv. LV-Vorsitzender)


Dankesschreiben des niedersächsischen Ministerpräsidenten<br />

Christian Wulff


Offener Brief von Frau Ministerin Heister-Neumann in der Ver-<br />

bandszeitschrift des <strong>VNSB</strong><br />

Sehr geehrte Pensionärinnen und Pensionäre des niedersächsischen Jus-<br />

tizvollzuges,<br />

bei der Großveranstaltung des <strong>VNSB</strong> am 20.4.20<strong>07</strong> in Meppen bin ich von<br />

einigen von Ihnen nach einer Sonderzahlung für Versorgungsempfänge-<br />

rinnen und empfänger im Dezember 20<strong>07</strong> gefragt worden. Ihre ehema-<br />

ligen Kolleginnen und Kollegen wollten wissen, ob diese Einmalzahlung<br />

auch an Beamtinnen und Beamte im Ruhestand erfolgt. Diese Fragen ha-<br />

ben mich dazu veranlasst, Sie alle auch auf diesem Wege zu informieren.<br />

Die Pensionärinnen und Pensionäre hat die Landesregierung selbstver-<br />

ständlich bei der Gewährung der Sonderzahlung nicht vergessen. Der<br />

Niedersächsische Landtag hat deshalb beschlossen, dass die Versorgung-<br />

sempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Dezember 20<strong>07</strong> eine<br />

Sonderzahlung zum Ruhegehalt in Höhe von 614 € erhalten. Zum Wit-<br />

wen- und Witwergeld bei einem Anteilssatz 60% werden 368 €, bei einem<br />

Anteilssatz 50% werden 338 € gezahlt.<br />

Diejenigen unter Ihnen, die über einen Internetanschluss verfügen, kön-<br />

nen weitere <strong>Info</strong>rmationen auch über www.nlbv.niedersachsen.de erhal-<br />

ten.<br />

Herzliche Grüße<br />

Ihre<br />

Elisabeth Heister-Neumann<br />

Niedersächsische Justizministerin


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Die geplante Umsetzung der Stellenobergrenzenverordnung (StOGrVO)<br />

Entwurf einer Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter<br />

(Stellenobergrenzenverordnung – StOGrVO –)<br />

Anlage(n): Verordnungsentwurf nebst Begründung<br />

I.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Landesregierung nimmt den Entwurf einer Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter<br />

zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Freigabe zur Verbandsbeteiligung<br />

und zur Beteiligung des Landespersonalausschusses.<br />

II.<br />

Sachverhalt und Begründung des Beschlussvorschlags<br />

Nach § 26 Abs. 3 BBesG sind die Bundesregierung und die Landesregierungen ermächtigt,<br />

jeweils für ihren Bereich unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren<br />

durch Rechtsverordnung zur sachgerechten Bewertung der Funktionen für die Zahl der<br />

Beförderungsämter ganz oder teilweise von § 26 Abs. 1 BBesG (allgemeine Obergrenzen<br />

für die Anteile der Beförderungsämter im mittleren, gehobenen und höheren Dienst) abweichende<br />

Obergrenzen festzulegen.<br />

Mit der vorliegenden Verordnung werden die bisherigen – nur noch übergangsweise bis<br />

längs-tens zum 01.<strong>07</strong>.20<strong>07</strong> fortgeltenden – Regelungen des Bundes in eine Landesverordnung<br />

um-gesetzt sowie bestehende landesspezifische Vorschriften und Besonderheiten integriert.<br />

Durch das Gebrauchmachen von der Verordnungsermächtigung wird im Wesentlichen<br />

sichergestellt, dass auch zukünftig die bisher gültigen Stellenanteile unverändert fortbestehen<br />

können (Beibehaltung des Status quo).<br />

Die Notwendigkeit der vorgesehenen Beteiligungen beruht auf den §§ 104 und 119 Abs. 2<br />

NBG.<br />

III.<br />

Beteiligungen<br />

Die obersten Landesbehörden haben bei der Erarbeitung der Verordnung mitgewirkt und<br />

diese mitgezeichnet.<br />

Die Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung ist beteiligt worden. Die von ihr unterbreiteten Vorschläge<br />

sind in den Verordnungstext übernommen worden.<br />

Eine Befristung der Verordnung kommt nicht in Betracht. Angesichts der grundlegenden<br />

und wichtigen inhaltlichen Bestimmungen ist sie als eine auf Dauer angelegte Kernregelung<br />

einzu-stufen, die für eine einheitliche Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung unverzichtbar<br />

ist.<br />

IV.<br />

Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung<br />

Entfällt (s. VI.).<br />

V.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und<br />

Männern, auf schwerbehinderte Menschen und auf Familien<br />

Es ergeben sich keinerlei diesbezügliche Auswirkungen.<br />

VI.<br />

Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

Die vorgesehenen Regelungen bewirken keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen.<br />

Auswirkungen könnten sich allenfalls dann ergeben, wenn in der Vergangenheit nicht ausgeschöpfte<br />

Stellenanteile in Anspruch genommen würden.<br />

gez.<br />

Hartmut Möllring


– E n t w u r f – Stand: <strong>03</strong>/20<strong>07</strong><br />

V e r o r d n u n g<br />

über Obergrenzen für Beförderungsämter<br />

(Stellenobergrenzenverordnung – StOGrVO –)<br />

Vom ………. 20<strong>07</strong><br />

Aufgrund des<br />

§ 26 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S.<br />

3020), zuletzt geändert durch ………………wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

1Diese Verordnung trifft im Bereich des Landes und der der Aufsicht des Landes unterstehenden<br />

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts von § 26 Abs. 1<br />

des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) abweichende Regelungen über<br />

1. die Berechnung von Stellenobergrenzen und<br />

2. Obergrenzen für bestimmte Beförderungsämter<br />

für Beamtinnen und Beamte. 2Ausgenommen ist der Bereich der kommunalen Körperschaften<br />

und Anstalten.<br />

§ 2<br />

Berechnung von Obergrenzen<br />

(1) Für die Berechnung der Obergrenzen nach § 26 Abs. 1 BBesG und nach § 3 bleiben die<br />

Beamtinnen und Beamten der in den §§ 4 bis 14 genannten Funktionsgruppen unberücksichtigt.<br />

(2) Ergeben sich bei der rechnerischen Ermittlung von Obergrenzen Stellenbruchteile, so ist<br />

ab einem Wert von 0,5 eine Aufrundung auf eine volle Stelle zulässig.<br />

(3) Die Obergrenzen dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn dies nach Maßgabe sachgerechter<br />

Bewertung der Funktionen im Einzelfall gerechtfertigt ist.<br />

(4) Nicht ausgeschöpfte Stellenanteile höherer Besoldungsgruppen dürfen der jeweils darunter<br />

liegenden Besoldungsgruppe zugeordnet werden.<br />

§ 3<br />

Obergrenzen für bestimmte Laufbahnen<br />

1<br />

Für nachstehende Laufbahnen und Verwendungen werden für die Anteile der Beförderungsämter<br />

folgende Obergrenzen festgesetzt:<br />

1. mittlerer Polizeivollzugsdienst bei der Schutzpolizei<br />

a) in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 zusammen 50 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 9 50 vom Hundert;<br />

2. mittlerer Polizeivollzugsdienst bei der Kriminalpolizei<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 8 30 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 9 70 vom Hundert;<br />

3. mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 8 45 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 9 25 vom Hundert;<br />

4. mittlerer Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 8 30 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 9 25 vom Hundert;<br />

5. mittlerer technischer Dienst<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 8 35 vom Hundert,<br />

b in der Besoldungsgruppe A 9 15 vom Hundert;<br />

6. Gerichtsvollzieherdienst<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 8 30 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 9 70 vom Hundert;


7. mittlerer Dienst der Steuerverwaltung<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 8 25 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 9 45 vom Hundert;<br />

8. gehobener Polizeivollzugsdienst<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 11 30 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 12 20 vom Hundert,<br />

c) in der Besoldungsgruppe A 13 10 vom Hundert;<br />

9. gehobener technischer Dienst<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 11 40 vom Hundert,<br />

b in der Besoldungsgruppe A 12 35 vom Hundert,<br />

c) in der Besoldungsgruppe A 13 15 vom Hundert;<br />

10. Amtsanwaltsdienst<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 12 40 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 13 60 vom Hundert;<br />

11. gehobener Dienst der Steuerverwaltung<br />

a) in der Besoldungsgruppe A 11 30 vom Hundert,<br />

b) in der Besoldungsgruppe A 12 20 vom Hundert,<br />

c) in der Besoldungsgruppe A 13 8 vom Hundert;<br />

12. höherer technischer Dienst<br />

a) in den Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 2 zusammen 45 vom Hundert,<br />

b) in den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 zusammen 10 vom Hundert.<br />

2<br />

Die Vom-Hundert-Sätze in Satz 1 Nr. 12 beziehen sich auf die Gesamtzahl der Plan-stellen<br />

des höheren technischen Dienstes in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 und B 2.<br />

§ 4<br />

Obergrenzen für bestimmte Funktionen in der Steuerverwaltung<br />

(1) 1In der Steuerverwaltung ist für nachstehende Funktionen eine Überschreitung der Obergrenzen<br />

zulässig in Bezug auf die Planstellen<br />

1. für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die überwiegend<br />

a) Konzerne mit einem Außenumsatz von mehr als 10 Millionen Euro, zu denen mindestens<br />

ein Großbetrieb im Sinne der Nummer 2 Buchst. b gehört, oder<br />

b) Großbetriebe, und zwar<br />

aa) Handelsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 18 Millionen Euro,<br />

bb) Fertigungsbetriebe und andere Leistungsbetriebe mit einem Gesamt-umsatz von mehr als<br />

16,7 Millionen Euro,<br />

cc) Kreditinstitute mit einem Aktivvermögen von mehr als 125 Millionen Eu-ro oder<br />

dd) Versicherungsunternehmen mit Jahresprämieneinnahmen von mehr als 24,38 Millionen<br />

Euro,<br />

prüfen,<br />

2. für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die überwiegend<br />

a) nicht unter Nummer 1 Buchst. a fallende Konzerne,<br />

b) nicht unter Nummer 1 Buchst. b fallende Großbetriebe, und zwar<br />

aa) Handelsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 4,5 Millionen Euro oder einem<br />

steuerlichen Gewinn von mehr als 150 000 Euro,<br />

bb) freie Berufe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 2,5 Millionen Euro oder einem steuerlichen<br />

Gewinn von mehr als 350 000 Euro,<br />

cc) andere Leistungsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 3 Mil-lionen Euro oder<br />

einem steuerlichen Gewinn von mehr als 150 000 Euro,<br />

dd) Kreditinstitute mit einem Aktivvermögen von mehr als 50 Millionen Euro oder einem steuerlichen<br />

Gewinn von mehr als 300 000 Euro,<br />

ee) Versicherungsunternehmen mit Jahresprämieneinnahmen von mehr als 15 Millionen Euro<br />

oder<br />

ff) land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten<br />

Flächen von mehr als 112 500 Euro oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 60 000<br />

Euro,<br />

oder


c) Fertigungsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 1,1 Millionen Eu-ro oder einem<br />

steuerlichen Gewinn von mehr als 60 000 Euro<br />

prüfen,<br />

3. für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die überwiegend prüfungsmäßig schwierige und<br />

nicht unter Nr. 2 Buchst. c fallende Mittelbetriebe prüfen,<br />

4. für Steuer-Außenprüferinnen und Steuer-Außenprüfer<br />

und<br />

5. für Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter im Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsdienst.<br />

(2) 1Die Regelungen in Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 gelten auch für Steuerfahndungsprü-ferinnen<br />

und Steuerfahndungsprüfer in gleich zu bewertenden Funktionen. 2Die O-bergrenzen für die<br />

Planstellen betragen<br />

1. nach Absatz 1 Nr. 1 50 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13,<br />

2. nach Absatz 1 Nr. 2 40 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12,<br />

3. nach Absatz 1 Nr. 3 65 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 11,<br />

4. nach Absatz 1 Nr. 4 60 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 9 und<br />

5. nach Absatz 1 Nr. 5 65 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13.<br />

§ 5<br />

Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften<br />

und des Justizvollzuges<br />

(1) Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist für nachstehende Funktionen eine Überschreitung<br />

der Obergrenzen zulässig:<br />

1. für die Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die überwiegend in Zwangsversteigerungs-,<br />

Zwangsverwaltungs-, Konkurs-, Vergleichs-, Insolvenz-, Grundbuch-, Register-,<br />

Familienrechts- und Nachlasssachen tätig sind, mit einem Anteil von höchstens<br />

a) 8 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13,<br />

b) 25 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12 und<br />

c) 40 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 11 sowie<br />

2. für die Planstellen für Beamtinnen und Beamte der Innenrevision in Rechtssachen und der<br />

Innenrevision im Justizvollzug jeweils mit einem Anteil von höchstens<br />

a) 10 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13,<br />

b) 30 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12 und<br />

c) 30 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 11.<br />

(2) Im mittleren Justizvollzugsdienst ist eine Überschreitung der Obergrenzen zulässig:<br />

1. für die Planstellen für Beamtinnen und Beamte, die im Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten<br />

tätig sind mit einem Anteil von höchstens<br />

a) 30 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 9 und<br />

b) 50 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 8 sowie<br />

2. für die Planstellen für Beamtinnen und Beamte, die in der Verwaltung die Leitung<br />

von Geschäftsstellen oder die Buchhaltung der Arbeitsbetriebe wahrnehmen, mit<br />

einem Anteil von höchstens<br />

a) 80 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 9 und<br />

b) 20 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 8.<br />

§ 6<br />

Obergrenzen für bestimmte Funktionen in der Gewerbeaufsichtsverwaltung<br />

1In der Gewerbeaufsichtsverwaltung ist eine Überschreitung der Obergrenzen zu-lässig in Bezug<br />

auf Planstellen für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, die mit der selbstständigen<br />

Prüfung kleinerer Betriebe oder Handwerksbetriebe be-traut sind. 2Die Planstellen<br />

dürfen mit einem Anteil von höchstens 25 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 9 und von<br />

40 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 zu-geordnet sein.


§ 7<br />

Obergrenzen im Landesamt für Bezüge und Versorgung<br />

1Eine Überschreitung der Obergrenzen im Landesamt für Bezüge und Versorgung ist zulässig<br />

in Bezug auf Planstellen für Beamtinnen und Beamte des mittleren Diens-tes. 2Die Planstellen<br />

dürfen mit einem Anteil von höchstens 80 vom Hundert der Be-soldungsgruppe A 9 und mit<br />

20 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 zugeordnet werden.<br />

§ 8<br />

Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Lebensmittelkontrolldienst<br />

1Im Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (Lebensmittelkontrolldienst) ist eine<br />

Überschreitung der Obergrenzen zulässig hinsichtlich der Planstellen der Beamtinnen und Beamten<br />

im mittleren Dienst. 2Die Planstellen dürfen mit einem An-teil von höchstens 15 vom<br />

Hundert der Besoldungsgruppe A 9, von 40 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 und von<br />

30 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 7 zu-geordnet werden.<br />

§ 9<br />

Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Bereich der <strong>Info</strong>rmations- und Kommunikationstechnik<br />

1Eine Überschreitung der Obergrenzen ist zulässig in Bezug auf Planstellen, die ausgebracht<br />

sind für eine überwiegende Tätigkeit in den Bereichen<br />

1. Programmierung und Pflege von Arbeitsverfahren und Datenbanken,<br />

2. Ablaufplanung,<br />

3. Konzipierung, Errichtung und Wartung von elektronischen Datenverarbeitungsan-lagen,<br />

elektronischen Kommunikationssystemen, elektronischen Kommunikati-onsnetzen und elektronischen<br />

Kommunikationsdiensten sowie<br />

4. Konzipierung, Einsatz, Wartung oder Programmierung von Verfahren und Syste-men zum<br />

Schutz solcher Programme, Anlagen, Datenbanken und Systeme.<br />

2Die Planstellen des gehobenen Dienstes dürfen mit einem Anteil von höchstens 10 vom Hundert<br />

der Besoldungsgruppe A 13, von 20 vom Hundert der Besoldungs-gruppe A 12 und von<br />

50 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 11 zugeordnet wer-den. 3Die Planstellen des mittleren<br />

Dienstes dürfen mit einem Anteil von höchstens 20 vom Hundert der Besoldungsgruppe A<br />

9, von 50 vom Hundert der Besoldungs-gruppe A 8 und von 20 vom Hundert der Besoldungsgruppe<br />

A 7 zugeordnet werden.<br />

§ 10<br />

Obergrenzen für bestimmte Funktionen im Bereich des nautischen Dienstes<br />

1Eine Überschreitung der Obergrenzen ist zulässig in Bezug auf die Planstellen für Beamtinnen<br />

und Beamte des mittleren nautischen Dienstes und des mittleren ma-schinentechnischen<br />

Dienstes auf Schiffen und schwimmenden Geräten. 2Die Plan-stellen dürfen mit einem Anteil<br />

von höchstens 20 vom Hundert der Besoldungsgrup-pe A 9, von 40 vom Hundert der Besoldungsgruppe<br />

A 8 und von 30 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 7 zugeordnet werden.<br />

§ 11<br />

Obergrenzen in der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie in der Verwaltung<br />

für Landentwicklung<br />

1Eine Überschreitung der Obergrenzen in der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie in<br />

der Verwaltung für Landentwicklung ist zulässig in Bezug auf Planstellen des mittleren vermessungstechnischen<br />

und kartografischen Verwaltungsdienstes. 2Die Planstellen dürfen mit<br />

einem Anteil von höchstens 60 vom Hundert der Besol-dungsgruppe A 9 und mit einem Anteil<br />

von 25 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8 zugeordnet werden.


§ 12<br />

Obergrenzen bei dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />

1Die Obergrenzen dürfen bei den Planstellen des Landesamtes für Verfassungs-schutz überschritten<br />

werden. 2Es dürfen<br />

1. im mittleren Dienst höchstens 65 vom Hundert der Planstellen der Besoldungs-gruppe A 9<br />

und 35 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 8,<br />

2. im gehobenen Dienst höchstens 16 vom Hundert der Planstellen der Besoldungs-gruppe A<br />

13 und 35 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 12 und<br />

3. im höheren Dienst höchstens 31 vom Hundert der Planstellen zusammen den Besoldungsgruppen<br />

A 16 und B 2 und 40 vom Hundert der Besoldungsgruppe A 15<br />

zugeordnet werden.<br />

§ 13<br />

Obergrenzen bei der Tierseuchenkasse<br />

Bei der Tierseuchenkasse dürfen im gehobenen Dienst zusätzlich die folgenden Planstellen in<br />

Anspruch genommen werden:<br />

1. ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 für die Verwaltungsleiterin oder den Verwal-tungsleiter<br />

und<br />

2. ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 für die Vertreterin oder den Vertreter der Verwaltungsleiterin<br />

oder des Verwaltungsleiters.<br />

§ 14<br />

Obergrenzen bei der Kommunalprüfungsanstalt<br />

Bei der Kommunalprüfungsanstalt gelten im gehobenen Dienst die folgenden Obergrenzen:<br />

1. 25 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 13 und<br />

2. 75 vom Hundert in der Besoldungsgruppe A 12.<br />

§ 15<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:<br />

1. die Stellenobergrenzenverordnung für die Niedersächsische Tierseuchenkasse vom 25.<br />

Februar 1987 (Nds. GVBl. S. 28),<br />

2. die Stellenobergrenzenverordnung für die Oldenburgische Landschaft vom 10. Dezember<br />

1987 (Nds. GVBl. S. 227).


Gels Helmut Meppen den 01.05.<strong>07</strong><br />

Arbeitsgruppe MP Ch. Wulff<br />

Kurzbericht zur Großveranstaltung des <strong>VNSB</strong> am 20.04.20<strong>07</strong> in der JVA<br />

Meppen<br />

Als vor ca. 12 Monaten der Landesverbandsvorsitzende<br />

W.B. Albers anlässlich<br />

einer Vorstandsitzung des OV<br />

Emsland bekannt gab, das der Niedersächsische<br />

Ministerpräsident<br />

Ch.Wulff seinen Besuch für den<br />

20.04.<strong>07</strong> zugesagt hatte, herrschte<br />

natürlich große Begeisterung. Nachdem<br />

dann W.B.A. auch noch erklärte, das<br />

der LV planen würde, das diese Veranstaltung<br />

auf Grund der örtlichen Gegebenheiten<br />

(Große Halle, einen großen<br />

Speisesaal und weiträumige Parkmöglichten)<br />

in der JVA Meppen und somit<br />

im Einzugsbereich des OV EL stattfinden<br />

solle , war umgehend eine sehr<br />

große Bereitschaft für die Durchführung<br />

zu spüren .<br />

In einer der nächsten Sitzungen wurde<br />

eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den<br />

Kollegen,<br />

Gersema Thomas , Rainer Töben ,<br />

Heinz Albers, Udo Tegeder , Dieter<br />

Schöttmer und<br />

Helmut Gels benannt. Als Leiter dieser<br />

AG wurde H.Gels gewählt.<br />

Schnell wurde von H.Gels eine erste<br />

Sitzung, im Waldhotel Lingen, einberufen.<br />

In dieser Sitzung wurden bereits verschiedene<br />

Arbeitsbereiche aufgeteilt.<br />

So war z.B. der Koll. Töben R. für die<br />

elektronischen Anlagen (Lautsprecher,<br />

Video und Videoübertragung) zuständig,<br />

die Kollegen Gersema Th. und Tegeder<br />

U. erklärten sich für die Ausschmückung<br />

der Halle (Blumen, Banner<br />

u. Fahnen) bereit. Der Koll. Gels übernahm<br />

das gesamte Catering (Speisen<br />

und Getränke).


Die Kollegen Albers, H. und<br />

D.Schöttmer wurden für Sonderaufgaben<br />

eingeteilt (Planung und Organisation).<br />

Somit nahm die Großveranstaltung<br />

einen verheißungsvollen Beginn.<br />

Es waren einige Sitzungen erforderlich,<br />

um alles wie geplant durchführen<br />

zu können.<br />

Durch einen Zufall erfuhr der Mitarbeiter<br />

der Fa. Knorr, Herr H. Jansen von<br />

unserer geplanten Großveranstaltung<br />

und bot spontan seine, bzw. die Hilfe<br />

der Fa. Knorr an.<br />

Nach einer längeren Wartezeit erfuhr<br />

ich dann durch die Kollegen der Meppener<br />

Küche dass die Fa. Unilever (Knorr<br />

und andere) sich bereit erklärt hatte,<br />

das gesamte Catering zu übernehmen.<br />

Eine große Sorge war uns genommen.<br />

Von der Qualität und dem vorzüglichen<br />

Geschmack der Menüs der Fa. Knorr<br />

konnte sich jeder Teilnehmer am<br />

20.04.<strong>07</strong> selbst überzeugen.<br />

Am Mittwoch den 18.04 wurde dann die<br />

endgültige Endphase eingeläutet, der<br />

Aufbau und die Ausschmückung der<br />

Sporthalle begannen. Hierbei wurden<br />

Tomas Gersema, Reiner Töben, Heinz<br />

Albers und ich von den 5 Dienstanfängern<br />

der JVA Meppen Kim Schmidt,<br />

Mike Flägel, Sven Eling, Michael Gastmann<br />

und Norbert Quedenbaum unterstützt.<br />

Aber auch am 19.04. gab es noch ausreichend<br />

Arbeit, die wiederum zum<br />

großen Teil von unseren o.g. Kollegen<br />

und zusätzlich noch durch Andre Kramer<br />

und Phillip Herbert, ebenfalls<br />

Dienstanfänger der JVA Meppen geleistet<br />

wurde. Bei dieser Gelegenheit<br />

möchte ich mich ganz herzlich bei unserem<br />

Sportübungsleiter Stephan Lüßing<br />

bedanken, der ganz spontan und<br />

bereitwillig seine Hilfe an beiden Tagen<br />

anbot und uns aus einigen Notlagen<br />

befreit hat!


Am späten Nachmittag des 19.04<br />

konnten wir dann alle die „festlich“<br />

ausgeschmückte und mit 1040 Stühlen<br />

bestückte Sporthalle bewundern. Wir<br />

alle waren sehr geschafft, aber zufrieden<br />

und glücklich über das Ergebnis<br />

unseres Einsatzes.<br />

Dann kam der 20.04.20<strong>07</strong> – der lang<br />

erwartete Tag. Würde alles zu unserer<br />

Zufriedenheit und<br />

nach unseren Vorstellungen und Planungen<br />

verlaufen? Würden die erwarteten<br />

1000 Kolleginnen und Kollegen<br />

aus ganz Niedersachsen kommen?<br />

Würden die zahlreichen Politiker ihre<br />

Versprechen einhalten und auch erscheinen?<br />

Fragen über Fragen die die Nervosität<br />

alle an der Organisation beteiligten<br />

Koll. und auch die meinige von Minute<br />

zu Minute steigern ließen.<br />

Aber schon um 08.00 h wurde meine<br />

Skepsis beseitigt, denn ich bekam<br />

plötzlich so viele Angebote zur aktiven<br />

Hilfe von unseren Meppener Koll.,<br />

selbst von denen , die mir einige Tage<br />

zuvor noch abgesagt hatten, das ich<br />

letztendlich fast nicht mehr wusste, wo<br />

ich sie einsetzen sollte. Durch diese<br />

zahlreiche selbstlose Hilfe konnte die<br />

Veranstaltung so pannenfrei und reibungslos<br />

ablaufen wie es tatsächlich<br />

dann geschehen ist.<br />

Aber auch hier gebührt unsern 7<br />

Dienstanfängern wieder besonderer<br />

Dank, denn sie hatten sich bereit erklärt,<br />

außerhalb der JVA Meppen und<br />

somit weit weg vom Geschehen, die<br />

Busse und Pkws unserer Gäste schon<br />

an der Bundesstraße und auf dem<br />

Parkplatz einzuweisen.


Bereits um 09.30 war abzusehen, dass<br />

unsere bereitgestellten Sitzplätze nicht<br />

ausreichen würden und die von<br />

R.Töben installierten Videowände sehr<br />

sinnvoll und zweckmäßig waren.<br />

Nachdem dann um ca. 15.00 h die Veranstaltung<br />

mit der deutschen Nationalhymne<br />

beendet war, fiel, so glaube ich<br />

allen an der Durchführung der Veranstaltung<br />

und insbesondere auch mir<br />

ein Stein vom Herzen, denn der Tag<br />

war ohne Probleme, Pannen oder Ärger<br />

verlaufen.<br />

Die wohltuenden Komplimente kamen<br />

im wahrsten Sinne des Wortes noch am<br />

Tag der Großveranstaltung von allen<br />

Seiten und bestätigten dadurch unsere<br />

Arbeit.<br />

Zum Abschluss möchte ich alle Kolleginnen<br />

und Kollegen, ohne die die Veranstaltung<br />

so nicht hätte stattfinden<br />

können, Danke sagen.<br />

Dieser Tag hat mir gezeigt, dass wir<br />

vom <strong>VNSB</strong>- OV Emsland - und auch<br />

seitens der<br />

JVA Meppen jederzeit in der Lage sind,<br />

eine Veranstaltung dieser Größenordnung<br />

durchführen zu können.<br />

Ich glaube sagen zu dürfen, das es im<br />

Nachhinein betrachtet letztendlich allen<br />

beteiligten Spaß gemacht hat, denn es<br />

kommt nicht jede Woche ein Ministerpräsident<br />

in die<br />

JVA Meppen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

H.Gels


Wichtige Termine des Landesvorstandes in näherer Zukunft!<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Vorstandssitzung und Treffen mit den Ortsverbandsvorsitzenden in<br />

Uelzen<br />

Do. 14. und Fr. 15. Juni 20<strong>07</strong><br />

Gespräch der AG Justiz mit dem Haushaltsausschuss Herr H. Rolfes,<br />

Herr Dr. Biester, Herr J. Nacke und Herr B. C. Hiebing unter Führung<br />

von Willi Bernhard Albers!<br />

Mi. 11. Juli 20<strong>07</strong><br />

Einladung zum Sommerfest der CDU! Teilnehmer sind Mitglieder des<br />

Landesverbandsvorstandes!<br />

Di. 28. August 20<strong>07</strong><br />

Vorstandsitzung<br />

Do. 30. August 20<strong>07</strong><br />

Treffen der AG Justiz mit der Minsterin Heister-Neumann<br />

(Teilnehmer des <strong>VNSB</strong> sind W. B. Albers, E. janßen und Martin Kalt)<br />

Fr. 31. August 20<strong>07</strong><br />

Gespräch der AG Justiz mit dem Finanzminister Möllering! Teilnehmer<br />

des <strong>VNSB</strong> Willi Bernhard Albers!<br />

Fr. <strong>07</strong>. September 20<strong>07</strong><br />

Vorstandssitzung<br />

Mi. 10. Oktober 20<strong>07</strong><br />

Hauptvorstandssitzung<br />

Do. 11. Oktober 20<strong>07</strong><br />

Vorstandssitzung<br />

Sa. 15. Dezember 20<strong>07</strong>


Der Landesvorstand des <strong>VNSB</strong> gratuliert Herrn<br />

Heiner Wagner<br />

ganz herzlich zu seinem<br />

60 ten<br />

Geburtstag.<br />

Wir wünschen unserem Partner bei der Signal—Iduna<br />

weiterhin viel Erfolg im Berufsleben, für die Zukunft viel<br />

Glück und Gesundheit und Zeit für sich seine Familie.


Tagung der OV-Vorsitzenden in Suhlendorf<br />

Zusammenkunft in rustikalem Ambiente<br />

Bericht Rainer Tegtmeier<br />

Das rustikale Hotel Waldmühle<br />

Zum zweiten Mal trafen sich die Ortsverbandsvorsitzenden<br />

mit den Mitgliedern des<br />

Landesvorstandes zur gemeinsamen Sitzung.<br />

Das diesjährige Treffen wurde vom<br />

Ortsverband Uelzen organisiert und fand im<br />

rustikalen Hotel Waldmühle in Suhlendorf<br />

statt.<br />

Die Idee zu einem jährlichen Treffen der<br />

Ortsverbandsvorsitzenden stammte vom<br />

Vorsitzenden des OV Emsland, Heinz Albers,<br />

der diesen Vorschlag dann auf dem<br />

Landesgewerkschaftstag 2005 vorbrachte.<br />

Nach dem zweiten Treffen kann man nun<br />

sagen, dass diese Veranstaltung eine feste<br />

Tradition im <strong>VNSB</strong> geworden ist. Sie dient<br />

dem allgemeinen Erfahrungs- und <strong>Info</strong>rmationsaustausch<br />

und soll dazu beitragen, die<br />

tolle Gemeinschaft des <strong>VNSB</strong> noch fester<br />

zusammen zuschweißen.<br />

Die Mitglieder des Landesvorstands trafen<br />

sich bereits am frühen morgen und arbeiteten<br />

in einer langen Vorstandssitzung die<br />

aktuellen Themen der Gewerkschaftsarbeit<br />

ab. Zu diesem Zeitpunkt spielten die Wetterverhältnisse<br />

noch mit, so dass diese Sitzung<br />

auf der Terrasse des Hotel Waldmühle<br />

stattfinden konnte.<br />

Im Laufe des nachmittags trafen dann<br />

so nach und nach - schließlich waren<br />

hier bis zu vier Stunden Anfahrtsweg<br />

zu verzeichen - sämtliche Ortsverbandsvorsitzende<br />

ein. Nach der herzlichen<br />

Begrüßung durch den Landesvorsitzenden<br />

Willi-Bernhard Albers setzten<br />

sich die Ortsverbandsvorsitzenden zunächst<br />

in einer gemütlichen Ecke zusammen.<br />

Schließlich gab es viel zu erzählen<br />

und die Freude des Wiedersehens<br />

war groß. Nach der<br />

"Plauderstunde" ging es dann zum Abendessen.<br />

Der Wirt hatte ein leckeres<br />

kalt/warmes Buffett aufgebaut, welches<br />

mit großem Appetit verzehrt wurde,<br />

bevor es dann in den Seminarraum an<br />

die Arbeit ging.<br />

Gewerkschaftsarbeit im Landesvorstand


Die OV-Vorsitzenden beim Erfahrungaustausch<br />

In angenehmer und entspannter Atmosphäre<br />

wurden nun die aktuellen Themen<br />

der Gewerkschaftsarbeit behandelt.<br />

Es wurde u. a. noch einmal der<br />

Ablauf der Großveranstaltung vom<br />

20.04.20<strong>07</strong> besprochen, sowie die sich<br />

daraus ergebenen Ideen für die Zukunft.<br />

Weitere Veranstaltungen wurden<br />

geplant und Themen aus dem Tarifbereich<br />

besprochen. Die Fragen des Landesvorstands<br />

an die OV-Vorsitzenden<br />

wurden genauso gründlich abgearbeitet<br />

wie die Fragen der OV-Vorsitzenden an<br />

den Landesvorstand. Obwohl die Arbeitssitzung<br />

bis weit nach Mitternacht<br />

andauerte, waren alle mit großem Elan<br />

und Eifer bei der Sache. Im Ergebnis<br />

bleibt festzuhalten, dass zum Wohle<br />

aller <strong>VNSB</strong>-Mitglieder wichtige und richtungsweisende<br />

Pakete für die Gewerkschaftsarbeit<br />

des <strong>VNSB</strong> geschnürt wurden.<br />

Die Tagung war somit ein voller<br />

Erfolg. Abschließend waren sich alle einig,<br />

dass diese Treffen fortgesetzt werden.<br />

Mit Freude wurde von den Ortsverbandsvorsitzenden<br />

aufgenommen,<br />

dass der Ortsverband Göttingen im<br />

nächsten Jahr diese Veranstaltung ausrichtet.<br />

Konzentriertes arbeiten bis nach Mitternacht


Versorgung aus dem Beförderungsamt<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

wie bereits im niedersachsen magazin berichtet,<br />

hat das Bundesverfassungsgerichts<br />

(BVerfG) mit Urteil vom 20. März 20<strong>07</strong><br />

(Az.: 2 BvL 11/04) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des<br />

Beamtenversorgungsgesetzes – nach dem<br />

das zuletzt innegehabte Amt bei der Berechnung<br />

der Versorgungsbezüge nur berücksichtigt<br />

wird, wenn dieses für einen<br />

Zeitraum von mindestens drei Jahren zustand<br />

- für verfassungswidrig und nichtig<br />

erklärt. Hinzuweisen ist auf die Tatsache,<br />

dass sich zwei Richter dabei mit einem<br />

Sondervotum gegen die Senatsmehrheit<br />

stellten.<br />

Das Niedersächsische Finanzministerium<br />

hat mit Erlass vom 24. April 20<strong>07</strong> (Nds.<br />

MBl. Nr. 19/20<strong>07</strong>, Seite 374) die Rechtslage<br />

dargelegt und darauf hingewiesen, dass<br />

der Beschluss nur für noch nicht bestandskräftige<br />

Versorgungsfestsetzungsbescheide<br />

ab dem 13. April 20<strong>07</strong> und für künftige<br />

Versorgungsfestsetzungen gilt. Das bedeutet,<br />

dass im Zeitpunkt der Bekanntgabe der<br />

Entscheidung bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungen<br />

von der Entscheidung<br />

nicht berührt werden.<br />

Der niedersächsische dbb hatte in Kenntnis<br />

der Entscheidung und der Umsetzung in<br />

Niedersachsen Ende Mai Finanzminister<br />

Hartmut Möllring angeschrieben (siehe ebenfalls<br />

den entsprechenden Bericht im<br />

niedersachsen magazin 6/20<strong>07</strong>).<br />

Da bis heute keine Antwort vorliegt und<br />

eine politische Lösung als eher unwahrscheinlich<br />

angesehen werden muss, haben<br />

Kolleginnen und Kollegen, die mehr als<br />

zwei aber weniger als drei Jahre vor ihrer<br />

Versetzung in den Ruhestand befördert<br />

wurden und von der verfassungswidrigen<br />

Regelung des Versorgungsreformgesetzes<br />

1998 betroffen sind, nur die Möglichkeit,<br />

baldmöglichst einen Antrag auf erneute/<br />

geänderte Festsetzung der Versorgungsbezüge<br />

zu stellen. Dies sollte in der Form<br />

geschehen, dass bei der Versorgungsstelle<br />

des NLBV beantragt wird, den Versorgungsfestsetzungsbescheid<br />

(auch Datum<br />

angeben) aufzuheben und unter Berücksichtigung<br />

der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 20. März 20<strong>07</strong><br />

einen solchen Bescheid neu zu erlassen,<br />

weil sich die Rechtslage aufgrund der angegebenen<br />

Entscheidung zu Gunsten geändert<br />

hat.<br />

Von Fachleuten werden die Erfolgsaussichten<br />

zwar als gering beurteilt, trotzdem<br />

regen wir an, die wohl eher geringe Zahl<br />

der betroffenen Versorgungsempfänger zu<br />

unterrichten.<br />

Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass<br />

wegen der geringen Erfolgsaussichten<br />

Verfahrensrechtsschutz durch den dbb<br />

nach derzeitigem Sachstand wohl nicht<br />

gewährt werden kann.<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Sabine Köhler<br />

Leiterin der Landesbundgeschäftsstelle<br />

des dbb Niedersachsen


Ortsverbandübergreifende Zusammenarbeit klappt wunderbar<br />

von Andreas Habenstein<br />

Die beiden Ortsverbände, <strong>VNSB</strong> Ortsverband Braunschweig und der selbstständige<br />

<strong>VNSB</strong> Ortsverband Burgdorf, eine Abteilung der JVA Braunschweig,<br />

konnten erstmalig gemeinsam eine Auszeichnung an ein verdientes Mitglied<br />

überreichen.<br />

Geehrt wurde für seine 25 - jährige Mitgliedschaft im Verband Niedersächsischer<br />

Strafvollzugsbediensteter der Kollege Gisbert Leifer.<br />

1982 trat der Kollege dem Ortsverband Braunschweig in der Hauptanstalt bei.<br />

Sein beruflicher Werdegang führte ihn über die Abteilung Gifhorn und später<br />

die Abteilung Burgdorf, wo er seit kurzem die Leitung der Vollzugsgeschäftsstelle<br />

übernommen hat. Kollege Leifer blieb seinem Ortsverband Braunschweig<br />

über die ganze Zeit treu. Zuletzt nahm er zusammen mit seiner Ehefrau<br />

an einer Tagesreise des Ortsverbands Braunschweig nach Papenburg zur<br />

Meyer-Werft teil.<br />

Stellvertretend für den verhinderten Ortsverbandsvorsitzenden Carsten<br />

Küther aus Braunschweig überbrachten der Ortsverbandsvorsitzende aus der<br />

Abteilung Burgdorf Herr Uwe Ufferfilge und der ehemalige 2. Vorsitzende des<br />

<strong>VNSB</strong> Ortsverband Braunschweig Herr Andreas Habenstein die besten Glückwünsche<br />

sowie eine Ehrenurkunde mit Kuvert .


Nachruf<br />

In tiefer Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied<br />

von unserem Freund und Kollegen<br />

Klaus Denfeld<br />

Amtsinspektor im JVD<br />

Er verstarb am Pfingstsonntag kurz vor seiner Verabschiedung<br />

in den Ruhestand.<br />

Für uns alle war er, besonders in unseren Anfängen<br />

im Justizvollzug, eine große Hilfe.<br />

Wie kein anderer Kollege vermittelte er die wichtigsten<br />

Regeln des Beamtenrechts, jenseits der Schule.<br />

Seine Freundliche und aufgeschlossene Art war für<br />

viele von uns ein Vorbild.<br />

1983 trat Klaus in den Verband Niedersächsischer<br />

Strafvollzugsbediensteten ein.<br />

Im Jahre 2005 wurde Klaus nicht nur stellvertretendes<br />

Mitglied im Personalrat der JVA für Frauen Vechta,<br />

sondern auch Vorstandsmitglied im Ortsverband<br />

Hildesheim des <strong>VNSB</strong>.<br />

Seine Freizeit widmete er als Ortsbrandmeister der<br />

Feuerwehr.<br />

Sein plötzlicher Tod hinterlässt eine schmerzhafte<br />

Lücke.<br />

Für diese geleistete Hilfe spreche ich auch im Namen<br />

des Landesvorstandes und des Landesvorsitzenden<br />

Willi-Bernhard Albers, so wie den Kameraden des OV<br />

Hildesheim meine Anerkennung aus.<br />

Unsere tiefe Anteilnahme gilt in diesen Stunden den<br />

Hinterbliebenen.<br />

Seiner Ehefrau, seine Kinder und Enkelkinder<br />

Wir werden Ihn im ehrenvollem Gedächtnis behalten.<br />

R. Walprecht<br />

Vorstand des <strong>VNSB</strong><br />

OV Hildesheim<br />

Mai 20<strong>07</strong>


Personalräteschulung am 04. und 05. Juni 20<strong>07</strong> in Bergen,<br />

Seminarhotel Schulz<br />

Der <strong>VNSB</strong> lud zu einer PR-Schulung in<br />

Bergen ein. Die Einladung war nicht nur<br />

an Kolleginnen und Kollegen des Niedersächsischen<br />

Landesverbandes gerichtet,<br />

sondern ausdrücklich auch an die anderen<br />

Landesverbände des Nordverbundes.<br />

Zielsetzung dieses erstmaligen Projektes<br />

sei es, erklärte der Landesvorsitzende<br />

des <strong>VNSB</strong>, Willi Bernhard Albers, neben<br />

der Vermittlung von Kenntnissen, für<br />

einen länderübergreifenden, die Personalratsarbeit<br />

betreffenden Erfahrungsaustausch<br />

zu sorgen.<br />

Nach der Begrüßung durch den Schulungsleiter<br />

Detlef Litzki und den Landesvorsitzenden<br />

Willi Bernhard Albers, begann<br />

ein sorgfältig ausgearbeitetes Programm.<br />

Claudia Heil, ebenfalls in der Schulungsleitung,<br />

war am 1. Tag leider dienstlich<br />

verhindert.<br />

Detlef Litzki referierte über das<br />

„Personalvertretungsrecht“ und<br />

brachte durch Fallbeispiele Abwechslung<br />

und Spannung hinein.<br />

Mit dem Thema „Vorzeitiger Ruhestand,<br />

was nun!“ brachte Willi<br />

Bernhard Albers mit viel Routine<br />

und Sachverstand die zu beachtende<br />

Gesetzgebung, die verschiedenen<br />

Gründe und Arten,<br />

was zu beachten ist und zu raten,<br />

wenn für die Kollegen so ein<br />

Fall eintritt.<br />

Am 2 Tag sprach Herr Zeller aus<br />

dem Justizministerium über das<br />

„neue Disziplinarrecht“ und<br />

stand auch für Fragen zu aktuellen<br />

Fällen mit viel Kompetenz<br />

Rede und Antwort.


Ein weiterer Höhepunkt war der Bericht<br />

von Herrn Baily über „Das Gesundheitszentrum<br />

in Niedersachsen“.<br />

Mit wie viel Eigeninitiative und Idealismus<br />

es zur Entstehung dieses Zentrums<br />

kam, ist schon unglaublich. Viele<br />

„besondere Vorkommnisse“ in den JVAen<br />

musste Herr Baily mit den Betroffenen<br />

aufarbeiten, bis sein Einsatz von offizieller<br />

Seite gefördert wurde. Gleichzeitig<br />

wurden wir motiviert, selbst zu handeln,<br />

die positiven Dinge des alltags zu sehen<br />

und unseren Anteil für ein gutes Miteinander<br />

beizutragen.<br />

Im Abschlussgespräch stellte sich heraus,<br />

das zwei Tage zu wenig für diese Thematik<br />

waren obwohl die Vorträge und die<br />

Organisation super waren. Vermisst wurde<br />

das Thema „Neues Tarifrecht für Arbeitnehmer“,<br />

welches kurzfristig gestrichen<br />

werden musste.<br />

Die Gastkolleginnen- und Kollegen stellten<br />

allgemein fest, das ein hoher Organisationsgrad<br />

beim <strong>VNSB</strong> vorliegt, was natürlich<br />

auch beständige Arbeit an der Basis<br />

voraussetzt.<br />

Das kollegiale Klima, welches innerhalb<br />

kurzer Zeit entstand, die selbstverständliche<br />

Weitergabe des Gesetzesgrundlagen,<br />

in Form von Büchern, CD<br />

oder Stick gab uns einen ersten Eindruck,<br />

was im „Nordverbund“ alles<br />

möglich ist!<br />

Eine weitere Zusammenarbeit kann nur<br />

positiv sein!<br />

Diese erste gemeinsame Schulung, war<br />

genau so super wie das Seminarhotel<br />

und die Versorgung.<br />

Einen wichtigen Satz bekamen wir mit<br />

auf den Heimweg: Leute, die positiv<br />

denken und ein Ziel haben, erreichen<br />

auch etwas!<br />

Dankeschön!<br />

An Claudia Heil, Detlef Litzki und<br />

Willi Bernhard Albers<br />

D. Mundt BSBD / JVA Kiel E. Kromberg


Bericht über die Fahrt des OV Salinenmoor mit dem<br />

OV Celle und Burgdorf am 20. April 20<strong>07</strong> zur Großveranstaltung<br />

des <strong>VNSB</strong> in Meppen<br />

Am Freitag, dem 20. April 20<strong>07</strong><br />

hieß es früh aufstehen. Bereits<br />

um 04:00 Uhr fuhren die Busse<br />

in Winsen los. Viele Haltestellen<br />

mussten angefahren werden und<br />

um 05:30 Uhr wurde die Verpflegung<br />

in Sülze aufgenommen.<br />

Und warum das alles? Wir folgten<br />

dem Aufruf des <strong>VNSB</strong>, um gemeinsam<br />

mit dem OV Burgdorf<br />

und OV Celle an der Großveranstaltung<br />

„Vollzug beweg(t)<br />

Dich“ in der JVA Meppen teilzunehmen.<br />

Wohl kaum jemand hatte<br />

zuvor geglaubt, dass zwei<br />

Busse erforderlich waren. Aus<br />

verschiedenen Gründen konnten<br />

jedoch nicht alle angemeldeten<br />

Teilnehmer mitfahren. Bemerkenswert<br />

war allerdings das Interesse<br />

einiger Pensionäre, die es<br />

sich nicht nehmen lassen haben,<br />

uns zu begleiten.<br />

Fast fahrplanmäßig ging die Fahrt<br />

über den Truppenübungsplatz<br />

Bergen, die BAB Richtung Bremen-Osnabrück<br />

mit Zwischenstopp<br />

auf der Autobahnraststätte<br />

Wildeshausen, um dort<br />

das üppige Frühstück zu genießen,<br />

bis hin zur JVA Meppen. Bereits<br />

die Einweiser ließen eine<br />

gute Organisation vermuten.<br />

Zügig gelangten wir zur Sporthalle<br />

und wurden dort mit<br />

Kalt- und Heißgetränken empfangen.<br />

Die Veranstaltung begann mit<br />

einem sehr selbstsicher vorgetragenen<br />

Grußwort der Anwärterin<br />

Sabrina Bloemen und<br />

wurde anschließend von dem<br />

Landesverbandsvorsitzen Willi<br />

Bernhard Albers eröffnet. Höhepunkte<br />

waren zweifelsohne<br />

die mit Spannung erwarteten<br />

Reden des Ministerpräsidenten<br />

Christian Wulff und der Justizministerin<br />

Elisabeth Heister-<br />

Neumann. Da die Inhalte bereits<br />

auf der Seite des <strong>VNSB</strong><br />

nachzulesen sind, verzichte<br />

ich, weiter darauf einzugehen.<br />

Ferner kamen emsländische<br />

Landtagsabgeordnete sowie<br />

Gewerkschaftler zu Wort. Zwischenzeitlich<br />

bestand die Möglichkeit,<br />

Getränke und ein aus<br />

drei Gerichten bestehendes<br />

Mittagessen einzunehmen. Die<br />

Veranstaltung wurde mit dem<br />

Niedersachsenlied und der Nationalhymne<br />

beendet.


Für die bemerkenswert gute<br />

Organisation gebührt allen<br />

Helferinnen und Helfern unserer<br />

ganz besonderer Dank. Ein<br />

angenehmer Nebeneffekt war<br />

das Wiedersehen<br />

mit vielen (alten) Bekannten.<br />

Aufgrund der vorgeschriebenen<br />

Lenkzeiten für die Fahrer<br />

haben zwei Meppener Kollegen<br />

die Busse übernommen und<br />

uns zur Fa. Berentzen nach<br />

Haselünne gefahren. Auch dafür<br />

recht herzlichen Dank.<br />

Nach der rund zweistündigen<br />

Besichtigung und Verköstigung<br />

traten wir die Heimreise mit<br />

„Boxenstopp“ auf der Raststätte<br />

Langwedel zwecks Resteverzehr<br />

an. Sodann sollte es zügig<br />

Richtung Heimat weitergehen.<br />

Allerdings wurden wir durch einen<br />

länger dauernden Stau<br />

daran gehindert. Gegen 21:30<br />

Uhr trafen wir in Sülze ein und<br />

die Busse wurden entladen.<br />

Die anfänglich vom LV-<br />

Vorsitzenden erwarteten (und<br />

belächelten) 1.000 Teilnehmer<br />

an dieser Großveranstaltung<br />

wurden mit ca. 1.400 Anwesenden<br />

bei weitem übertroffen.<br />

Zum großartigen Erfolg dieser<br />

Veranstaltung haben u. a. auch<br />

wir mit dazu beigetragen.<br />

Vielen von uns wird dieser von<br />

unserem OV-Vorsitzenden gut<br />

organisierte Tag noch lange in<br />

guter Erinnerung bleiben.<br />

Hartmut Kaben<br />

Schriftführer OV Salinenmoor


Dinner for 42<br />

Grillnachmittag des Ortsverbandes Hameln am 09.06.20<strong>07</strong><br />

“Same procedure as last year, Miss Sophie?“ Auf den ersten Blick schien dieses<br />

bekannte Zitat aus ‚Dinner for One’ ein passendes Motto des diesjährigen Grillnachmittages<br />

zu sein.<br />

Der Vorstand hatte eingeladen und erneut das „Grohnder Schützenhaus“ als Treffpunkt<br />

gewählt. Wie sich auch diesmal relativ schnell zeigte, war diese Entscheidung<br />

alles andere als unüberlegt.<br />

Die Örtlichkeit wusste auch diesmal durch seine komfortable Ausstattung und die<br />

windgeschützte, aber sonnige Lage mitten im Grünen zu überzeugen. Und als<br />

wollte die Glücksgöttin Fortuna unseren Ortsverband für diese Entscheidung belohnen,<br />

konnten wir den Nachmittag allen Unkenrufen zum Trotz bei herrlichstem<br />

Sonnenschein genießen.<br />

Die ab 14:00 Uhr eintreffende Teilnehmerschar war bunt gemischt. Von noch<br />

dienstjungen Kollegen mit ihren Familien, über immer wieder gern gesehene<br />

Stammgäste bis hin zu unseren Pensionären reichte die Spanne, und so mangelte es<br />

sicherlich nicht an interessanten Gesprächspartnern.<br />

Erschwert wurde diese Kommunikation nur durch die fantastische Verpflegung.<br />

Neben den von unseren professionellen Grillmeistern gebratenen Würstchen lockte<br />

auch der von Martin Kalt handgemachte Krautsalat und das eine oder andere Stück<br />

Fleisch oder Fladenbrot.<br />

Für die Kaffeefreunde unter den Gästen gab es dieses Mal erstmals auch Kuchen –<br />

ein Angebot, das rege genutzt wurde und sicherlich auch im nächsten Jahr wieder<br />

bereit stehen wird.<br />

Die Stunden flogen nur so dahin und viel zu schnell neigte sich ein entspannender<br />

Nachmittag dem Ende entgegen. Gegen 18:00 Uhr waren sich auch die letzten<br />

Gäste mit unserem stellvertretenden Vorsitzenden Wolfgang Biock einig, dass dieser<br />

Grillnachmittag am Grohnder Schützenhaus als liebgewordene Tradition unseres<br />

Ortsverbandes hoffentlich noch etliche Wiederholungen finden wird, ganz im<br />

Sinne unserer altbekannten Miss Sophie: „Same procedure as every year, James.“<br />

Tobias Hebestreit (Ortsverband Hameln)


Wie immer unschlagbar: Bratwurst und Fleisch –<br />

auf den Punkt gebraten von unserem Grillmeister<br />

Wolfgang Seil.<br />

Mit tatkräftiger Unterstützung unserer Pensionäre fand schnell jeder Gast einen<br />

Sitzplatz


Unsere Fachgruppenvertreter im <strong>VNSB</strong><br />

Mittlerer allgemeiner Justizvollzugsdienst<br />

Detlef Litzki<br />

JVA Meppen<br />

Mittlerer Verwaltungsdienst<br />

Alois Plagemann<br />

JVA Lingen-Damaschke<br />

Mittlerer Werkdienst<br />

Johann Rosenau<br />

JA Hameln<br />

Sanitätsdienst<br />

Andreas Habenstein<br />

JVA Braunschweig<br />

Pädagogischer Dienst<br />

Nicola Wimmers<br />

JVA Meppen<br />

Ärztlicher Dienst<br />

Marc Lehmann<br />

JA Hameln<br />

Psychologischer Dienst<br />

Horst Schreiber<br />

JVA Lingen-Damaschke<br />

Sozialer Dienst<br />

Axel Amberger<br />

JVA Vechta<br />

Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst<br />

Dietmar Müller<br />

JA Hameln<br />

Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst<br />

Harald von Proeck<br />

JA Hameln<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Peter Gronde<br />

JVA Hannover<br />

Vertreterin der weibliche Bedienstete<br />

Gabriele Mai<br />

JVA Hannover<br />

Vertreter der Schwerbehinderten<br />

Georg Olfermann<br />

JVA Hannover 05116796374<br />

Vertreter der Auszubildende<br />

Franz - Josef Niemann<br />

JVA Vechta<br />

Vertreter der Ruhestandsbeamten<br />

Hans - Hermann Kaiser<br />

Ehem. JVA Salinenmoor


Mitgliederversammlung des OV—Vechta am 04. Juli<br />

20<strong>07</strong> im Kolpinghaus!<br />

Am 04 Juli 20<strong>07</strong> hatte der Ortsverbandsvorstand<br />

des OV—Vechta alle<br />

Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung<br />

eingeladen. Weiterhin waren zu<br />

dieser Veranstaltung der Vorsitzende<br />

des Landesverbandsvorstandes Willi<br />

Bernhard Albers und der Vertreter der<br />

Signal—Iduna Herr Würdemann eingeladen.<br />

Herr Würdemann meldete sich vor Beginn<br />

der Veranstaltung ab. Er war mit<br />

seinem Auto in einen Unfall verwickelt<br />

und konnte nicht mehr rechtzeitig in<br />

Vechta sein.<br />

Das Kolpinghaus füllte sich bis 20.00<br />

Uhr mit 52 Kolleginnen und Kollegen.<br />

Die Vorsitzende des Ortsverbandes<br />

Vechta konnte also vor einer ansehnlichen<br />

Anzahl an Mitgliedern die Versammlung<br />

eröffnen.<br />

Nach der Begrüßung wurde in einer Gedenkminute<br />

der Verstorbenen gedacht.<br />

Im Anschluss legte Sandra Manzek den<br />

Tätigkeitsbericht des Ortsvorstandes<br />

bei. Besonders erwähnte sie die große<br />

Unterstützung der Veranstaltung am 20<br />

April 20<strong>07</strong> in Meppen. Der Ortsverband<br />

war immerhin mit 110 Teilnehmern in<br />

Meppen angereist und konnte dem Ministerpräsidenten<br />

demonstrieren, das<br />

die Anliegen der Vollzugsbediensteten<br />

nicht nur von einer kleinen Schar begehrt<br />

wird und der <strong>VNSB</strong> eine ernst zu<br />

nehmende Größe darstellt.<br />

Nachdem Willi Bernhard Albers zusammen<br />

mit Sandra Manzek die Ehrung der<br />

langjährigen Mitglieder vorgenommen<br />

hatte, berichtete er den Anwesenden,<br />

was im Landesvorstand so alles an Arbeit<br />

zu erledigen ist Dann wurde er<br />

zum Wahlleiter gewählt und leitete die<br />

Wahl zur Erstellung der Liste fes OV<br />

Vechta für die anstehende Personalratswahl<br />

in 2008.<br />

Diese von Willi Bernhard souverän geführten<br />

Wahlen führten zu folgendem<br />

Ergebnis:<br />

01.) Engelbert Janßen<br />

1a.) Sandra Manzek<br />

02.) Josef Pundsack<br />

2a.) Heike Döding<br />

<strong>03</strong>.) Stefan Almes<br />

04.) Manfred Middelbeck<br />

05.) Oliver Höse<br />

06.) Oswin Julkowski<br />

<strong>07</strong>.) Bernd Sievecke<br />

08.) Alfred Warnke<br />

09.) Eduard Bührmann<br />

10.) Ansgar Hüsing<br />

Liste der Beschäftigten:<br />

01.) Ingo Wolframm<br />

02.) Sascha Surmann<br />

Nach Abschluss der Wahlen war die<br />

Versammlung beendet. Sandra Manzek<br />

wünschte Allen eine gute Heimfahrt<br />

und bedankte sich für die rege Teilnahme<br />

an diesem Abend. Danach wurde<br />

noch einige Zeit in geselliger Runde<br />

diskutiert und geklönt so dass der Abend<br />

gemütlich ausklang.<br />

Im Anschluss noch einmal unsere Kandidaten<br />

mit Bild in Reihenfolge der Listenplätze.<br />

Engelbert Janßen für den OV Vechta


01.) Engelbert Janßen<br />

02.) Josef Pundsack<br />

<strong>03</strong>.) Stefan Almes<br />

04.) Manfred Middel beck<br />

05.) Oliver Höse<br />

06.) Oswin Julkowski<br />

<strong>07</strong>.) Bernd Sievecke<br />

1a.) Sandra Manzek<br />

2a.) Heike Döding<br />

08.) Alfred Warnke<br />

09.) Eduard Bürhrmann<br />

10.) Ansgar Hüsing<br />

Liste der Beschäftigten<br />

01.) Ingo Wolframm<br />

02.) Sascha Surmann


Der Redaktionsschluss für die nächste <strong>VNSB</strong>—<strong>Info</strong> ist der 2<br />

30. September 20<strong>07</strong><br />

Berichte der Ortsverbände bitte senden an:<br />

e.janssen@ewetel.net<br />

Diese Ausgabe liegt auch als PDF Datei auf unserer Internetseite<br />

www.vnsb.de zum Download bereit!<br />

Verantwortlich für den Inhalt<br />

Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter<br />

Willi-Bernhard<br />

Albers<br />

Altharener Patt 8<br />

49753 Haren/Ems<br />

Text & Layout<br />

Engelbert Janßen<br />

Blomlage 4<br />

49377 Vechta<br />

Druckort: Dortmund<br />

Druckerei:<br />

Signal-Iduna Gruppe<br />

Joseph-Scherer-Str.3<br />

44139 Dortmund<br />

Der Preis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


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