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Rechtsfragen der Inklusion (PDF 272 KB) - Hamburg

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Referat Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration<br />

<strong>Rechtsfragen</strong><br />

im Kontext <strong>der</strong> Umsetzung<br />

von §12 des <strong>Hamburg</strong>ischen<br />

Schulgesetzes (HmbSG)


Maik, Kl. 7 Stadtteilschule<br />

� För<strong>der</strong>schwerpunkt / Diagnosen<br />

� Sprache<br />

� Stottern<br />

� bei Leistungsstress: schwere Blockaden mit<br />

psychosomatischen Symptomen<br />

(z. B. Schweißausbruch, Übelkeit)<br />

� bei Stressbelastung fremdverletzendes Verhalten<br />

möglich<br />

Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Situation:<br />

� Verweigert die mündliche Beteiligung im Unterricht.<br />

Fragen:<br />

� Darf/muss ihm alternativ eine schriftliche Leistungs- und<br />

Ergebnispräsentation ermöglicht werden?<br />

� Darf/Muss auf die Bewertung <strong>der</strong> mündlichen Beteiligung<br />

verzichtet werden?<br />

� Ist das in Bezug auf die Mitschülern fair?<br />

� Wie kann das gegenüber Mitschülern und <strong>der</strong>en Eltern<br />

begründet werden?<br />

Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />

� Leistungsbeurteilung (§ 44 HmbSG, APO-GrundStGy)<br />

� Nachteilsausgleiche (§ 6 APO-GrundStGy)<br />

� Zielgleicher/zieldifferenter Unterricht (Bildungspläne)<br />

Lösungshinweise:<br />

� Bei anerkannten Leistungsstörungen/Behin<strong>der</strong>ungen können<br />

angemessene Erleichterungen gewährt werden. z.B. Verlängerung<br />

<strong>der</strong> vorgesehenen Arbeitszeit, Zulassung o<strong>der</strong> Bereitstellung<br />

technischer o<strong>der</strong> didaktischer Hilfsmittel, an<strong>der</strong>e Arbeitsformen<br />

� Bei einem Nachteilsausgleich bleiben die fachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

unberührt (§ 6 APO-GrundStGy)<br />

� An<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungsniveaus nur bei zieldifferentem Unterricht<br />

Stand Dezember 2011


Lösungsvorschläge:<br />

� Ein vollständiger Verzicht auf bestimmte Lernbereiche (Bsp.:<br />

mündliche Beteiligung, Deutsch o<strong>der</strong> Mathematik) ist nicht möglich.<br />

� In angemessenem Umfang können einzelne<br />

Lernbereiche/Prüfformate zugunsten an<strong>der</strong>er reduziert werden<br />

(Bsp.: Verzicht auf Gruppenübungen)<br />

� Kreative bzw. anerkannte neue Lernformen können genutzt werden<br />

(individuelle Nachteilsausgleiche)<br />

� Art. 3 Grundgesetz (GG) => Gleichheitsgrundsatz<br />

�Die Voraussetzungen zur Erreichung <strong>der</strong> Abschlüsse sind in den<br />

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen abschließend<br />

vorgegeben.<br />

�Alle Kin<strong>der</strong> müssen an diesen Voraussetzungen gemessen<br />

werden.<br />

�Jedes Kind soll individuell auf die Abschlüsse vorbereitet<br />

werden.<br />

Stand Dezember 2011


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Situation:<br />

� Maiks Texte enthalten viele Rechtschreib- und<br />

Grammatikfehler.<br />

Frage:<br />

� Hat er als §12-Schüler Anspruch auf För<strong>der</strong>maßnahmen<br />

wie „För<strong>der</strong>n statt wie<strong>der</strong>holen“ und „AUL“?<br />

Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Problemfel<strong>der</strong>/betroffene Rechtskreise:<br />

� Abgrenzung (umfassen<strong>der</strong>) son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf<br />

zu Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS,<br />

ADS<br />

� Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL)<br />

� Anwendungsbereich § 45 HmbSG und VO-BF („Verordnung zur<br />

beson<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>ung“)<br />

Lösungshinweise:<br />

� Eine AUL-Bewilligung kommt nach <strong>der</strong> AUL-Richtlinie nur bei<br />

einer behördlich festgestellten Legasthenie o<strong>der</strong> Dyskalkulie<br />

(HSP o<strong>der</strong> HARET-Tests) infrage. Ein son<strong>der</strong>pädagogischer<br />

För<strong>der</strong>bedarf ist ein Ausschlusskriterium.<br />

Stand Dezember 2011


Lösungsvorschläge:<br />

� Es muss vorab im Einzelfall diagnostisch geklärt werden, ob ein<br />

son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf o<strong>der</strong> eine sog.<br />

Teilleistungsstörung vorliegt.<br />

� Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf erhalten eine<br />

umfassende För<strong>der</strong>ung durch die jeweiligen Son<strong>der</strong>pädagogen.<br />

� Eine beson<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ung gem. § 45 HmbSG und <strong>der</strong> VO-BF ist bei<br />

zieldifferenter Unterrichtung ausgeschlossen, denn gemäß § 1 VO-<br />

BF findet die Verordnung nur Anwendung bei Kin<strong>der</strong>n, die zielgleich<br />

nach den Bildungsplänen <strong>der</strong> Grundschule, <strong>der</strong> Stadtteilschule o<strong>der</strong><br />

des Gymnasiums unterrichtet werden.<br />

Stand Dezember 2011


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Toni, Kl. 4 Grundschule<br />

� För<strong>der</strong>schwerpunkt / Diagnosen<br />

� Lernen<br />

�Emotionale und soziale Entwicklung<br />

Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Situation:<br />

� Erreicht in den Kernfächern das Klassenziel nicht.<br />

Fragen:<br />

� Welche Zeugnisform bekommt er? Wird er benotet?<br />

� Wird er nach Klasse 5 versetzt? Darf er wie<strong>der</strong>holen?<br />

� Was ist, wenn er den Hauptschulabschluss nicht schafft?<br />

Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />

� Son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung im Schwerpunkt Lernen<br />

� Abgrenzung: Zieldifferenter o<strong>der</strong> zielgleicher Unterricht<br />

� Leistungsbeurteilung gem. § 44 HmbSG und APO-GrundStGy<br />

� Regelungslücke für Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem<br />

För<strong>der</strong>bedarf => Ausfüllung Verordnung son<strong>der</strong>pädagogische<br />

För<strong>der</strong>ung<br />

Lösungshinweise:<br />

� Kin<strong>der</strong>, die in Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien<br />

zielgleich unterrichtet werden, erhalten (spätestens) ab <strong>der</strong><br />

Jahrgangsstufe 4 Zeugnisse mit Noten o<strong>der</strong> Punkten.<br />

Stand Dezember 2011


Lösungshinweise:<br />

� § 44 Abs. 4 HmbSG enthält eine Ermächtigung zur Regelung <strong>der</strong><br />

Leistungsbeurteilung für Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischen<br />

För<strong>der</strong>bedarf<br />

� Eine Regelung könnte vorsehen, dass Notenzeugnisse durch<br />

Lernentwicklungsberichte ersetzt werden => <strong>der</strong>zeit besteht aber<br />

eine Regelungslücke.<br />

� Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf im Schwerpunkt<br />

Lernen, die zieldifferent unterrichtet werden, können dennoch<br />

Berichtszeugnisse erhalten, wenn die Eltern dem nicht<br />

wi<strong>der</strong>sprechen. Auf Wunsch <strong>der</strong> Eltern müssen jedoch<br />

Notenzeugnisse erteilt werden. (Individualrecht)<br />

� Keine einheitliche Regelung bei gemischten Lerngruppen möglich<br />

(Bsp.: alle Kin<strong>der</strong> erhalten Berichtszeugnisse)<br />

Stand Dezember 2011


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Situation:<br />

� Ist während <strong>der</strong> Pausenzeiten ständig in heftige<br />

körperliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen auch mit Lehrkräften<br />

verwickelt.<br />

Fragen:<br />

� Kann er von <strong>der</strong> Pause ausgeschlossen werden? Wer<br />

beaufsichtigt ihn dann?<br />

� Darf er von den Pausenaufsichten festgehalten werden?<br />

� Müssen die Erwachsenen Verletzungen hinnehmen?<br />

Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />

� Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. §49 HmbSG<br />

Lösungshinweise:<br />

� Ein son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf ist kein Ausschlussgrund für<br />

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. § 49 HmbSG,<br />

aber:<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> geeigneten Erziehungs- bzw.<br />

Ordnungsmaßnahme ist stets <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz<br />

sowie die Einsichtsfähigkeit des Kindes zu beachten.<br />

� Ein kurzfristiger Ausschluss von Pausen ist unter Sicherstellung <strong>der</strong><br />

Beaufsichtigung möglich<br />

Stand Dezember 2011


Lösungshinweise:<br />

� Körperliche Einwirkungen auf Schülerinnen und Schüler sind im<br />

Notfall möglich und hängen sehr vom Einzelfall ab.<br />

� Körperliche Angriffe müssen nicht hingenommen werden. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Notwehr bzw. <strong>der</strong> Nothilfe kann zum Schutz von gewichtigen<br />

Rechtsgütern (Leib und Leben, Eigentum, etc.) unter Wahrung des<br />

Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingegriffen werden. Im Rahmen<br />

einer Garantenstellung kann mitunter sogar eine Eingriffspflicht<br />

bestehen.<br />

Stand Dezember 2011


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Situation:<br />

� Seine fremdverletzenden Verhaltensweisen nehmen im<br />

Laufe des Schultages auch während <strong>der</strong><br />

Unterrichtszeiten zu.<br />

Fragen:<br />

� Kann Toni verkürzten Unterricht erhalten?<br />

� Kann er phasenweise in einem an<strong>der</strong>en Raum betreut<br />

werden?<br />

� Kann er vom Unterricht ausgeschlossen werden?<br />

Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />

� Keine rechtliche Grundlage für unterrichtsersetzende bzw.<br />

unterrichtsverkürzende Maßnahmen.<br />

� Zeitweilige Unterrichtung in geson<strong>der</strong>ten Lerngruppen (§ 12 Abs. 1<br />

Satz 3 HmbSG) o<strong>der</strong> am an<strong>der</strong>en Lernort möglich.<br />

Lösungshinweise:<br />

� Ein verkürzter Unterricht darf grundsätzlich nicht angeordnet werden.<br />

Ausnahmen sind nur mit Zustimmung <strong>der</strong> Sorgeberechtigten möglich.<br />

� Die zeitweilige Unterrichtung in geson<strong>der</strong>ten Lerngruppen kann<br />

erfolgen. Der Kontakt zur Stammschule ist sicherzustellen.<br />

Stand Dezember 2011


Lösungshinweise:<br />

� Eine kurzeitige Betreuung in einem geson<strong>der</strong>ten Raum nur vereinzelt<br />

und für kurze Zeit auf Grundlage von § 49 Abs. 2 HmbSG möglich.<br />

� Ein kurzfristiger Ausschluss von Pausen ist unter Beaufsichtigung <strong>der</strong><br />

Lehrkräfte möglich.<br />

� Ein Ausschluss vom Unterricht ist nur nach Durchführung einer<br />

förmlichen Ordnungsmaßnahmekonferenz gem. § 49 Abs. 4 Nr. 2<br />

HmbSG möglich. (Höchstdauer: 10 Unterrichtstage / Grundsatz <strong>der</strong><br />

Verhältnismäßigkeit)<br />

Stand Dezember 2011


Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration


Kontakte für Beratung<br />

� Jan Wittig<br />

Rechtsabteilung <strong>der</strong> BSB<br />

jan.wittig@bsb.hamburg.de<br />

� Regina Kühn-Ziegler<br />

LI Referat Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration<br />

regina.kuehn-ziegler@li-hamburg.de<br />

� Regina Lorenzen<br />

LI Referat Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration<br />

regina.lorenzen@li-hamburg.de<br />

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