Rechtsfragen der Inklusion (PDF 272 KB) - Hamburg
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Referat Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration<br />
<strong>Rechtsfragen</strong><br />
im Kontext <strong>der</strong> Umsetzung<br />
von §12 des <strong>Hamburg</strong>ischen<br />
Schulgesetzes (HmbSG)
Maik, Kl. 7 Stadtteilschule<br />
� För<strong>der</strong>schwerpunkt / Diagnosen<br />
� Sprache<br />
� Stottern<br />
� bei Leistungsstress: schwere Blockaden mit<br />
psychosomatischen Symptomen<br />
(z. B. Schweißausbruch, Übelkeit)<br />
� bei Stressbelastung fremdverletzendes Verhalten<br />
möglich<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Situation:<br />
� Verweigert die mündliche Beteiligung im Unterricht.<br />
Fragen:<br />
� Darf/muss ihm alternativ eine schriftliche Leistungs- und<br />
Ergebnispräsentation ermöglicht werden?<br />
� Darf/Muss auf die Bewertung <strong>der</strong> mündlichen Beteiligung<br />
verzichtet werden?<br />
� Ist das in Bezug auf die Mitschülern fair?<br />
� Wie kann das gegenüber Mitschülern und <strong>der</strong>en Eltern<br />
begründet werden?<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />
� Leistungsbeurteilung (§ 44 HmbSG, APO-GrundStGy)<br />
� Nachteilsausgleiche (§ 6 APO-GrundStGy)<br />
� Zielgleicher/zieldifferenter Unterricht (Bildungspläne)<br />
Lösungshinweise:<br />
� Bei anerkannten Leistungsstörungen/Behin<strong>der</strong>ungen können<br />
angemessene Erleichterungen gewährt werden. z.B. Verlängerung<br />
<strong>der</strong> vorgesehenen Arbeitszeit, Zulassung o<strong>der</strong> Bereitstellung<br />
technischer o<strong>der</strong> didaktischer Hilfsmittel, an<strong>der</strong>e Arbeitsformen<br />
� Bei einem Nachteilsausgleich bleiben die fachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
unberührt (§ 6 APO-GrundStGy)<br />
� An<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungsniveaus nur bei zieldifferentem Unterricht<br />
Stand Dezember 2011
Lösungsvorschläge:<br />
� Ein vollständiger Verzicht auf bestimmte Lernbereiche (Bsp.:<br />
mündliche Beteiligung, Deutsch o<strong>der</strong> Mathematik) ist nicht möglich.<br />
� In angemessenem Umfang können einzelne<br />
Lernbereiche/Prüfformate zugunsten an<strong>der</strong>er reduziert werden<br />
(Bsp.: Verzicht auf Gruppenübungen)<br />
� Kreative bzw. anerkannte neue Lernformen können genutzt werden<br />
(individuelle Nachteilsausgleiche)<br />
� Art. 3 Grundgesetz (GG) => Gleichheitsgrundsatz<br />
�Die Voraussetzungen zur Erreichung <strong>der</strong> Abschlüsse sind in den<br />
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen abschließend<br />
vorgegeben.<br />
�Alle Kin<strong>der</strong> müssen an diesen Voraussetzungen gemessen<br />
werden.<br />
�Jedes Kind soll individuell auf die Abschlüsse vorbereitet<br />
werden.<br />
Stand Dezember 2011
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Situation:<br />
� Maiks Texte enthalten viele Rechtschreib- und<br />
Grammatikfehler.<br />
Frage:<br />
� Hat er als §12-Schüler Anspruch auf För<strong>der</strong>maßnahmen<br />
wie „För<strong>der</strong>n statt wie<strong>der</strong>holen“ und „AUL“?<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Problemfel<strong>der</strong>/betroffene Rechtskreise:<br />
� Abgrenzung (umfassen<strong>der</strong>) son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf<br />
zu Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS,<br />
ADS<br />
� Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL)<br />
� Anwendungsbereich § 45 HmbSG und VO-BF („Verordnung zur<br />
beson<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>ung“)<br />
Lösungshinweise:<br />
� Eine AUL-Bewilligung kommt nach <strong>der</strong> AUL-Richtlinie nur bei<br />
einer behördlich festgestellten Legasthenie o<strong>der</strong> Dyskalkulie<br />
(HSP o<strong>der</strong> HARET-Tests) infrage. Ein son<strong>der</strong>pädagogischer<br />
För<strong>der</strong>bedarf ist ein Ausschlusskriterium.<br />
Stand Dezember 2011
Lösungsvorschläge:<br />
� Es muss vorab im Einzelfall diagnostisch geklärt werden, ob ein<br />
son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf o<strong>der</strong> eine sog.<br />
Teilleistungsstörung vorliegt.<br />
� Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf erhalten eine<br />
umfassende För<strong>der</strong>ung durch die jeweiligen Son<strong>der</strong>pädagogen.<br />
� Eine beson<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ung gem. § 45 HmbSG und <strong>der</strong> VO-BF ist bei<br />
zieldifferenter Unterrichtung ausgeschlossen, denn gemäß § 1 VO-<br />
BF findet die Verordnung nur Anwendung bei Kin<strong>der</strong>n, die zielgleich<br />
nach den Bildungsplänen <strong>der</strong> Grundschule, <strong>der</strong> Stadtteilschule o<strong>der</strong><br />
des Gymnasiums unterrichtet werden.<br />
Stand Dezember 2011
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Toni, Kl. 4 Grundschule<br />
� För<strong>der</strong>schwerpunkt / Diagnosen<br />
� Lernen<br />
�Emotionale und soziale Entwicklung<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Situation:<br />
� Erreicht in den Kernfächern das Klassenziel nicht.<br />
Fragen:<br />
� Welche Zeugnisform bekommt er? Wird er benotet?<br />
� Wird er nach Klasse 5 versetzt? Darf er wie<strong>der</strong>holen?<br />
� Was ist, wenn er den Hauptschulabschluss nicht schafft?<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />
� Son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung im Schwerpunkt Lernen<br />
� Abgrenzung: Zieldifferenter o<strong>der</strong> zielgleicher Unterricht<br />
� Leistungsbeurteilung gem. § 44 HmbSG und APO-GrundStGy<br />
� Regelungslücke für Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem<br />
För<strong>der</strong>bedarf => Ausfüllung Verordnung son<strong>der</strong>pädagogische<br />
För<strong>der</strong>ung<br />
Lösungshinweise:<br />
� Kin<strong>der</strong>, die in Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien<br />
zielgleich unterrichtet werden, erhalten (spätestens) ab <strong>der</strong><br />
Jahrgangsstufe 4 Zeugnisse mit Noten o<strong>der</strong> Punkten.<br />
Stand Dezember 2011
Lösungshinweise:<br />
� § 44 Abs. 4 HmbSG enthält eine Ermächtigung zur Regelung <strong>der</strong><br />
Leistungsbeurteilung für Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischen<br />
För<strong>der</strong>bedarf<br />
� Eine Regelung könnte vorsehen, dass Notenzeugnisse durch<br />
Lernentwicklungsberichte ersetzt werden => <strong>der</strong>zeit besteht aber<br />
eine Regelungslücke.<br />
� Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf im Schwerpunkt<br />
Lernen, die zieldifferent unterrichtet werden, können dennoch<br />
Berichtszeugnisse erhalten, wenn die Eltern dem nicht<br />
wi<strong>der</strong>sprechen. Auf Wunsch <strong>der</strong> Eltern müssen jedoch<br />
Notenzeugnisse erteilt werden. (Individualrecht)<br />
� Keine einheitliche Regelung bei gemischten Lerngruppen möglich<br />
(Bsp.: alle Kin<strong>der</strong> erhalten Berichtszeugnisse)<br />
Stand Dezember 2011
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Situation:<br />
� Ist während <strong>der</strong> Pausenzeiten ständig in heftige<br />
körperliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen auch mit Lehrkräften<br />
verwickelt.<br />
Fragen:<br />
� Kann er von <strong>der</strong> Pause ausgeschlossen werden? Wer<br />
beaufsichtigt ihn dann?<br />
� Darf er von den Pausenaufsichten festgehalten werden?<br />
� Müssen die Erwachsenen Verletzungen hinnehmen?<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />
� Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. §49 HmbSG<br />
Lösungshinweise:<br />
� Ein son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf ist kein Ausschlussgrund für<br />
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. § 49 HmbSG,<br />
aber:<br />
Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> geeigneten Erziehungs- bzw.<br />
Ordnungsmaßnahme ist stets <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz<br />
sowie die Einsichtsfähigkeit des Kindes zu beachten.<br />
� Ein kurzfristiger Ausschluss von Pausen ist unter Sicherstellung <strong>der</strong><br />
Beaufsichtigung möglich<br />
Stand Dezember 2011
Lösungshinweise:<br />
� Körperliche Einwirkungen auf Schülerinnen und Schüler sind im<br />
Notfall möglich und hängen sehr vom Einzelfall ab.<br />
� Körperliche Angriffe müssen nicht hingenommen werden. Im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Notwehr bzw. <strong>der</strong> Nothilfe kann zum Schutz von gewichtigen<br />
Rechtsgütern (Leib und Leben, Eigentum, etc.) unter Wahrung des<br />
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingegriffen werden. Im Rahmen<br />
einer Garantenstellung kann mitunter sogar eine Eingriffspflicht<br />
bestehen.<br />
Stand Dezember 2011
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Situation:<br />
� Seine fremdverletzenden Verhaltensweisen nehmen im<br />
Laufe des Schultages auch während <strong>der</strong><br />
Unterrichtszeiten zu.<br />
Fragen:<br />
� Kann Toni verkürzten Unterricht erhalten?<br />
� Kann er phasenweise in einem an<strong>der</strong>en Raum betreut<br />
werden?<br />
� Kann er vom Unterricht ausgeschlossen werden?<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Problemfel<strong>der</strong> / betroffene Rechtskreise:<br />
� Keine rechtliche Grundlage für unterrichtsersetzende bzw.<br />
unterrichtsverkürzende Maßnahmen.<br />
� Zeitweilige Unterrichtung in geson<strong>der</strong>ten Lerngruppen (§ 12 Abs. 1<br />
Satz 3 HmbSG) o<strong>der</strong> am an<strong>der</strong>en Lernort möglich.<br />
Lösungshinweise:<br />
� Ein verkürzter Unterricht darf grundsätzlich nicht angeordnet werden.<br />
Ausnahmen sind nur mit Zustimmung <strong>der</strong> Sorgeberechtigten möglich.<br />
� Die zeitweilige Unterrichtung in geson<strong>der</strong>ten Lerngruppen kann<br />
erfolgen. Der Kontakt zur Stammschule ist sicherzustellen.<br />
Stand Dezember 2011
Lösungshinweise:<br />
� Eine kurzeitige Betreuung in einem geson<strong>der</strong>ten Raum nur vereinzelt<br />
und für kurze Zeit auf Grundlage von § 49 Abs. 2 HmbSG möglich.<br />
� Ein kurzfristiger Ausschluss von Pausen ist unter Beaufsichtigung <strong>der</strong><br />
Lehrkräfte möglich.<br />
� Ein Ausschluss vom Unterricht ist nur nach Durchführung einer<br />
förmlichen Ordnungsmaßnahmekonferenz gem. § 49 Abs. 4 Nr. 2<br />
HmbSG möglich. (Höchstdauer: 10 Unterrichtstage / Grundsatz <strong>der</strong><br />
Verhältnismäßigkeit)<br />
Stand Dezember 2011
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration
Kontakte für Beratung<br />
� Jan Wittig<br />
Rechtsabteilung <strong>der</strong> BSB<br />
jan.wittig@bsb.hamburg.de<br />
� Regina Kühn-Ziegler<br />
LI Referat Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration<br />
regina.kuehn-ziegler@li-hamburg.de<br />
� Regina Lorenzen<br />
LI Referat Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration<br />
regina.lorenzen@li-hamburg.de<br />
Kühn-Ziegler / Lorenzen Ref. Son<strong>der</strong>pädagogik & Integration