Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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2.13 Künstlersozialabgabe-Verordnung <strong>2012</strong><br />
Die Künstlersozialabgabe beträgt im Kalenderjahr <strong>2012</strong> unverändert 3,9 %.<br />
2.14 Neue Regelung der Versicherungspflicht für Studenten dualer Studiengänge<br />
Alle Teilnehmer an sämtlichen Formen von dualen Studiengängen werden während der gesamten<br />
Dauer des Studienganges, das heißt sowohl während der Praxisphasen als auch während der<br />
Studienphasen, ab 1. Januar <strong>2012</strong> in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-<br />
versicherung als Beschäftigte versicherungspflichtig. Damit werden sie den zur Berufsausbildung<br />
Beschäftigten gleichgestellt.<br />
Einheitliches Merkmal dualer Studiengänge ist die enge Verzahnung zwischen theoretischem<br />
Unterricht an der Hochschule oder Akademie und den praktischen Phasen im Ausbildungsbetrieb<br />
sowie das hohe Maß an Praxisphasen und typischerweise die Zahlung einer Vergütung vom<br />
Arbeitgeber an den Studierenden. Diese Umstände rechtfertigen es, die Studenten<br />
sozialversicherungsrechtlich so zu behandeln wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten, mit<br />
denen sie im Übrigen auch in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar sind.<br />
Damit ist das Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Dezember 2009 überholt und ab Januar<br />
<strong>2012</strong> nicht mehr anzuwenden.<br />
Hinweis:<br />
Teilnehmer an dualen Studiengängen, die sich zurzeit in einer Praxis- oder Studienphase<br />
befinden, sind zum 1. Januar bei den Krankenkassen anzumelden. Eine möglicherweise<br />
bestehende Krankenversicherungspflicht als Studierender ist subsidiär und wird zum 31.<br />
Dezember <strong>2011</strong> beendet.<br />
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