Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER UND STEUERZAHLER<br />
1.1 Kindergeld / Kinderfreibetrag<br />
Was ist hinsichtlich der Kinder im Betrachtungszeitraum 2010 bis <strong>2012</strong> gleich geblieben?<br />
Das Kindergeld beträgt im Jahr <strong>2012</strong> (wie auch in den beiden Vorjahren 2010 und <strong>2011</strong>) für die<br />
ersten beiden Kinder je EUR 184, für das dritte Kind EUR 190 und für das vierte und jedes weitere<br />
Kind EUR 215.<br />
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht unabhängig von der Höhe<br />
deren eigener Einkünfte und Bezüge die Kindeseigenschaft und somit ein Anspruch auf<br />
Kindergeld.<br />
Rechtslage bis inklusive <strong>2011</strong> für volljährige Kinder<br />
Volljährige Kinder werden nur bei Vorliegen der nachstehend aufgeführten sonstigen<br />
Voraussetzungen berücksichtigt, wobei die eigenen Einkünfte und Bezüge bestimmte Grenzen<br />
nicht übersteigen dürfen.<br />
Die sonstigen Voraussetzungen sind:<br />
Alter*<br />
18 - 21 l ohne Beschäftigung und arbeitslos gemeldet<br />
18 - 25 l Berufsausbildung<br />
l Übergangszeit von max 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten<br />
l eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes<br />
l nicht beginnen oder fortsetzen kann<br />
freiwilliges soziales oder ökologischer Jahr<br />
ohne Alters- l Behinderung vor 25 eingetreten<br />
beschränkung<br />
* Verlängerung um Wehr- / Zivildienst<br />
Übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag,<br />
fallen sowohl Kindergeld als auch steuerliche Vergünstigungen für die Eltern weg.