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121011_4.Gemeinderat_2012

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TO-Punkt 09<br />

Bürgermusik Millstatt – Genehmigung des Nutzungsvertrages zwischen der<br />

Bürgermusik Millstatt und der Marktgemeinde Millstatt am See<br />

Nutzungsvertrag<br />

Die Marktgemeinde Millstatt am See, vertreten durch Herrn Bürgermeister Josef<br />

Pleikner, Marktplatz 8, 9872 Millstatt am See, im folgenden kurz Marktgemeinde<br />

genannt, trifft mit der Bürgermusik Millstatt vertreten durch den Obmann, Herrn<br />

Markus Moser, Tschierweg 43, 9872 Millstatt am See, im folgenden kurz<br />

Bürgermusik genannt, nachstehenden Nutzungsvertrag.<br />

1.<br />

Die Marktgemeinde Millstatt am See ist Eigentümerin des auf der Parzelle Nr. 76/1<br />

der KG Millstatt errichteten Kur- und Kongreßhauses. Mit Beschluss des<br />

Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 22.11.2011 wurde das Eigentumsrecht an<br />

1122/10000 Anteilen des ehemaligen Postamtes Millstatt der Liegenschaft EZ 414<br />

der KG Millstatt der Marktgemeinde Millstatt am See einverleibt. Die Räumlichkeiten<br />

haben eine Gesamtfläche von 248,52 m². Diese Räumlichkeiten werden in erster<br />

Linie der Musikschule Millstatt und der Bürgermusik Millstatt (in weiterer Folge<br />

„Nutzer“ genannt) zur Verfügung gestellt.<br />

2.<br />

Die Bürgermusik erhält den im beiliegenden Plan als Raum 1 bezeichneten<br />

Proberaum. Die Musikschule nutzt den Raum 1 als Vortragssaal etc (Schlagwerk,<br />

Unterrichtsraum, Ensembleraum, Proberaum). Zu den Nebenräumen (sanitären<br />

Anlagen) haben beide Nutzer Zugang.<br />

3.<br />

Die im Zuge der Nutzung dieser Räumlichkeiten anfallenden Kosten an Heizung,<br />

Wasserverbrauch, Kanalbenützungsgebühren sowie Müllabfuhr werden von der<br />

Marktgemeinde getragen. Die Bürgermusik Millstatt leistet einen pauschalen<br />

Betriebskostenzuschuss von € 200,- jährlich. Der Betriebskostenzuschuss wird<br />

wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex der Statistik Austria, Basiswert<br />

November 2011, festgelegt.<br />

4.<br />

Die Marktgemeinde Millstatt am See behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten<br />

der Musikschule und der Bürgermusik zu nutzen. Eine diesbezügliche<br />

Terminabsprache sollte nach Möglichkeit ein Monat im Voraus nach Rücksprache mit<br />

der Musikschule und der Bürgermusik erfolgen.<br />

5.<br />

Die Marktgemeinde Millstatt am See behält sich das Recht vor, die Probentätigkeit im<br />

Fall des Eintretens von Lärmbeeinträchtigungen in gewissen Zeiträumen zu<br />

untersagen bzw. Zeiträume für die Probentätigkeit in Absprache mit der Bürgermusik<br />

festzulegen.<br />

6.<br />

Die noch ausstehenden baulichen Adaptierungsarbeiten des Raumes 1 werden<br />

durch die Mithilfe der Bürgermusik erfolgen. Die baulichen Adaptierungsmaßnahmen<br />

sind mit dem Leiter der Musikschule und der Marktgemeinde Millstatt am See<br />

abzustimmen, zu planen und umzusetzen. Die Bürgermusik verpflichtet sich, einen<br />

noch abzusprechenden Investitionszuschuss und Eigenleistungen im Zuge der<br />

baulichen Adaptierungsarbeiten einzubringen. Durch die Einbringung eines<br />

Investitionszuschusses mit Eigenleistungen wird auf eine Laufzeit von 25 Jahren kein<br />

Nutzungsentgelt an die Bürgermusik verrechnet.<br />

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