121011_4.Gemeinderat_2012
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TO-Punkt 09<br />
Bürgermusik Millstatt – Genehmigung des Nutzungsvertrages zwischen der<br />
Bürgermusik Millstatt und der Marktgemeinde Millstatt am See<br />
Nutzungsvertrag<br />
Die Marktgemeinde Millstatt am See, vertreten durch Herrn Bürgermeister Josef<br />
Pleikner, Marktplatz 8, 9872 Millstatt am See, im folgenden kurz Marktgemeinde<br />
genannt, trifft mit der Bürgermusik Millstatt vertreten durch den Obmann, Herrn<br />
Markus Moser, Tschierweg 43, 9872 Millstatt am See, im folgenden kurz<br />
Bürgermusik genannt, nachstehenden Nutzungsvertrag.<br />
1.<br />
Die Marktgemeinde Millstatt am See ist Eigentümerin des auf der Parzelle Nr. 76/1<br />
der KG Millstatt errichteten Kur- und Kongreßhauses. Mit Beschluss des<br />
Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 22.11.2011 wurde das Eigentumsrecht an<br />
1122/10000 Anteilen des ehemaligen Postamtes Millstatt der Liegenschaft EZ 414<br />
der KG Millstatt der Marktgemeinde Millstatt am See einverleibt. Die Räumlichkeiten<br />
haben eine Gesamtfläche von 248,52 m². Diese Räumlichkeiten werden in erster<br />
Linie der Musikschule Millstatt und der Bürgermusik Millstatt (in weiterer Folge<br />
„Nutzer“ genannt) zur Verfügung gestellt.<br />
2.<br />
Die Bürgermusik erhält den im beiliegenden Plan als Raum 1 bezeichneten<br />
Proberaum. Die Musikschule nutzt den Raum 1 als Vortragssaal etc (Schlagwerk,<br />
Unterrichtsraum, Ensembleraum, Proberaum). Zu den Nebenräumen (sanitären<br />
Anlagen) haben beide Nutzer Zugang.<br />
3.<br />
Die im Zuge der Nutzung dieser Räumlichkeiten anfallenden Kosten an Heizung,<br />
Wasserverbrauch, Kanalbenützungsgebühren sowie Müllabfuhr werden von der<br />
Marktgemeinde getragen. Die Bürgermusik Millstatt leistet einen pauschalen<br />
Betriebskostenzuschuss von € 200,- jährlich. Der Betriebskostenzuschuss wird<br />
wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex der Statistik Austria, Basiswert<br />
November 2011, festgelegt.<br />
4.<br />
Die Marktgemeinde Millstatt am See behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten<br />
der Musikschule und der Bürgermusik zu nutzen. Eine diesbezügliche<br />
Terminabsprache sollte nach Möglichkeit ein Monat im Voraus nach Rücksprache mit<br />
der Musikschule und der Bürgermusik erfolgen.<br />
5.<br />
Die Marktgemeinde Millstatt am See behält sich das Recht vor, die Probentätigkeit im<br />
Fall des Eintretens von Lärmbeeinträchtigungen in gewissen Zeiträumen zu<br />
untersagen bzw. Zeiträume für die Probentätigkeit in Absprache mit der Bürgermusik<br />
festzulegen.<br />
6.<br />
Die noch ausstehenden baulichen Adaptierungsarbeiten des Raumes 1 werden<br />
durch die Mithilfe der Bürgermusik erfolgen. Die baulichen Adaptierungsmaßnahmen<br />
sind mit dem Leiter der Musikschule und der Marktgemeinde Millstatt am See<br />
abzustimmen, zu planen und umzusetzen. Die Bürgermusik verpflichtet sich, einen<br />
noch abzusprechenden Investitionszuschuss und Eigenleistungen im Zuge der<br />
baulichen Adaptierungsarbeiten einzubringen. Durch die Einbringung eines<br />
Investitionszuschusses mit Eigenleistungen wird auf eine Laufzeit von 25 Jahren kein<br />
Nutzungsentgelt an die Bürgermusik verrechnet.<br />
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