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121011_4.Gemeinderat_2012

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An Folgeschäden entstanden dabei bis heute schwere Asphalteinbrüche und<br />

Straßenabsenkungen an mehreren Stellen, tiefe Risse mit Erosion der<br />

Straßendecke, extreme Rillenbildungen in LKW – Reifenbreite und damit die Gefahr<br />

allgemeiner Straßenabsenkungen mit Auswirkungen auf die Stabilität der Hanglage<br />

und damit der Anrainer – Wohnbauten.<br />

2. Sachverhalt Wildbach und Kanalisation Oberflächenwässer<br />

Vor der amtlich verordneten Verlängerung als „Wildbach“ im Jahre 2001 mit nunmehr<br />

gelber und roter Zone endete der Kleindombrabach knapp unter dem<br />

Wirtschaftsgebäude Rohschuster in Kleindombra und das Wasser versickerte früh im<br />

unverbauten landwirtschaftlichen Gelände.<br />

Erst durch die Verlängerung des Bachbettes bis hinunter in das Gerinne „Oberer<br />

Weinleitenweg – See“ wurde die Versickerung der Wässer je nach Intensität bis zu<br />

den Grundstücken und damit direkt zu den Anrainern herangeleitet. Damit wurde<br />

auch die Unterschwemmung des Bodens im unmittelbaren Wohngebiet ganz<br />

grundsätzlich vervielfacht. Während nun bei geringer Wasserführung das Wasser<br />

schon unterwegs im sehr lose verlegten und daher heute bereits desolaten „neuen“<br />

Bachbett versickert, zeigt sich umgekehrt bei starken Regenfällen und anhaltenden<br />

Unwettern ganz deutlich, dass die Kapazität und der bauliche Zustand des neu<br />

geschaffenen Bachbettes, der Böschungen wie auch der vorhandenen Rohr –<br />

Kanalisation zur Ableitung der dann entstehenden hohen Wassermengen bei weitem<br />

nicht ausreichen. Hinzu kommt, dass infolge des desolaten Zustandes des gesamten<br />

Bachbettes das Abflussrohr der neuen Stützmauer durch mitgeführte Steine, Holz<br />

und Erde zu verstopfen droht, was wiederum die ebenfalls unterschwemmten<br />

Böschungen nicht aushalten können und dies dann das gesamte Wasser, samt<br />

Mure, direkt auf die Straße und auf die Wohnbauten zuführen wird. Die zweite<br />

Wasser – Gefahrenquelle für unser Wohngebiet ist die unmittelbare Ableitung aller<br />

Oberflächenwässer von den Grundstücken, Gebäuden und der Straße nordöstlich<br />

der 2001 neu errichteten Stützmauer direkt hinunter auf den weiteren Straßenverlauf.<br />

In diesem Bauabschnitt war nämlich noch vor der Errichtung der Stützmauer eine gut<br />

funktionierende Ableitung der Straßenabwässer mit ausreichender<br />

Aufnahmekapazität vorhanden. Nach der Fertigstellung der Mauer wurde dagegen<br />

nur eine völlig unverhältnismäßig kleine Ableitung gebaut und auch die nachträglich<br />

von der Gemeinde geschaffene Ableitung ist noch immer bedeutend kleiner als die<br />

ursprüngliche und hat sich daher als praktisch unwirksam erwiesen. Die Kanalisation<br />

ist damit bei weitem überfordert, und durch die Änderung der Straßenneigung<br />

insbesondere im Bereich der neuen Stützmauer werden die Abwässer bei starken<br />

Niederschlägen geradezu auf die Wohnhäuser hin kanalisiert. Auf beide sich in ihrer<br />

Entscheidung verschärfende Sachverhalte wurde bereits in Eingaben vom 20. Juli<br />

2008 sowie 3. April 2011 dringend hingewiesen.<br />

3. Konsequenz: dringender Sanierungsbedarf bei Straße und Kanalisation.<br />

Als Folge der geschilderten Sachverhalte hat es innerhalb der letzten zwei Jahre<br />

mehrere erdrutschartige Sturzwässer mit mitgeführtem Material bis vor unsere<br />

Haustüre gegeben. Die „Gefahr im Verzug“ erhöht sich mit laufender<br />

Grundstücksverbauung von Jahr zu Jahr und bedroht grundsätzlich alle Anrainer im<br />

Siedlungsbereich Oberer Weinleitenweg. Die durch Schwerverkehrsüberforderung<br />

rissige Straße gefährdet in ihrem immer desolater werdenden Zustand die<br />

Hangstabilität und bildet gleichzeitig durch die völlig ungenügende Kapazität aller<br />

Abwasserleitungen und Kanäle bereits heute die eigentliche „Abflussbahn“ für die<br />

Oberflächenabwässer des gesamten Hanggebietes.<br />

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