121011_4.Gemeinderat_2012
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An Folgeschäden entstanden dabei bis heute schwere Asphalteinbrüche und<br />
Straßenabsenkungen an mehreren Stellen, tiefe Risse mit Erosion der<br />
Straßendecke, extreme Rillenbildungen in LKW – Reifenbreite und damit die Gefahr<br />
allgemeiner Straßenabsenkungen mit Auswirkungen auf die Stabilität der Hanglage<br />
und damit der Anrainer – Wohnbauten.<br />
2. Sachverhalt Wildbach und Kanalisation Oberflächenwässer<br />
Vor der amtlich verordneten Verlängerung als „Wildbach“ im Jahre 2001 mit nunmehr<br />
gelber und roter Zone endete der Kleindombrabach knapp unter dem<br />
Wirtschaftsgebäude Rohschuster in Kleindombra und das Wasser versickerte früh im<br />
unverbauten landwirtschaftlichen Gelände.<br />
Erst durch die Verlängerung des Bachbettes bis hinunter in das Gerinne „Oberer<br />
Weinleitenweg – See“ wurde die Versickerung der Wässer je nach Intensität bis zu<br />
den Grundstücken und damit direkt zu den Anrainern herangeleitet. Damit wurde<br />
auch die Unterschwemmung des Bodens im unmittelbaren Wohngebiet ganz<br />
grundsätzlich vervielfacht. Während nun bei geringer Wasserführung das Wasser<br />
schon unterwegs im sehr lose verlegten und daher heute bereits desolaten „neuen“<br />
Bachbett versickert, zeigt sich umgekehrt bei starken Regenfällen und anhaltenden<br />
Unwettern ganz deutlich, dass die Kapazität und der bauliche Zustand des neu<br />
geschaffenen Bachbettes, der Böschungen wie auch der vorhandenen Rohr –<br />
Kanalisation zur Ableitung der dann entstehenden hohen Wassermengen bei weitem<br />
nicht ausreichen. Hinzu kommt, dass infolge des desolaten Zustandes des gesamten<br />
Bachbettes das Abflussrohr der neuen Stützmauer durch mitgeführte Steine, Holz<br />
und Erde zu verstopfen droht, was wiederum die ebenfalls unterschwemmten<br />
Böschungen nicht aushalten können und dies dann das gesamte Wasser, samt<br />
Mure, direkt auf die Straße und auf die Wohnbauten zuführen wird. Die zweite<br />
Wasser – Gefahrenquelle für unser Wohngebiet ist die unmittelbare Ableitung aller<br />
Oberflächenwässer von den Grundstücken, Gebäuden und der Straße nordöstlich<br />
der 2001 neu errichteten Stützmauer direkt hinunter auf den weiteren Straßenverlauf.<br />
In diesem Bauabschnitt war nämlich noch vor der Errichtung der Stützmauer eine gut<br />
funktionierende Ableitung der Straßenabwässer mit ausreichender<br />
Aufnahmekapazität vorhanden. Nach der Fertigstellung der Mauer wurde dagegen<br />
nur eine völlig unverhältnismäßig kleine Ableitung gebaut und auch die nachträglich<br />
von der Gemeinde geschaffene Ableitung ist noch immer bedeutend kleiner als die<br />
ursprüngliche und hat sich daher als praktisch unwirksam erwiesen. Die Kanalisation<br />
ist damit bei weitem überfordert, und durch die Änderung der Straßenneigung<br />
insbesondere im Bereich der neuen Stützmauer werden die Abwässer bei starken<br />
Niederschlägen geradezu auf die Wohnhäuser hin kanalisiert. Auf beide sich in ihrer<br />
Entscheidung verschärfende Sachverhalte wurde bereits in Eingaben vom 20. Juli<br />
2008 sowie 3. April 2011 dringend hingewiesen.<br />
3. Konsequenz: dringender Sanierungsbedarf bei Straße und Kanalisation.<br />
Als Folge der geschilderten Sachverhalte hat es innerhalb der letzten zwei Jahre<br />
mehrere erdrutschartige Sturzwässer mit mitgeführtem Material bis vor unsere<br />
Haustüre gegeben. Die „Gefahr im Verzug“ erhöht sich mit laufender<br />
Grundstücksverbauung von Jahr zu Jahr und bedroht grundsätzlich alle Anrainer im<br />
Siedlungsbereich Oberer Weinleitenweg. Die durch Schwerverkehrsüberforderung<br />
rissige Straße gefährdet in ihrem immer desolater werdenden Zustand die<br />
Hangstabilität und bildet gleichzeitig durch die völlig ungenügende Kapazität aller<br />
Abwasserleitungen und Kanäle bereits heute die eigentliche „Abflussbahn“ für die<br />
Oberflächenabwässer des gesamten Hanggebietes.<br />
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