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Richtplan 07.05.12 - Gemeinde Buttisholz

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2.3 Grundsätze für den Fussverkehr<br />

1 Die Verkehrssicherheit an Einmündungen und Zufahrten und die Schulwegquerungen<br />

an der Kantonsstrasse werden durch gestalterische Massnahmen verbessert.<br />

2 Die Lage der bestehenden Fussgängerstreifen wird grundsätzlich beibehalten. Zusätz-<br />

liche Fussgängerstreifen können bei Bedarf geprüft werden.<br />

3 Das Entfernen der Mittelinsel beim Knoten Restaurant Kreuz/Hirschen (Einfahrt Unter-<br />

Allmendstrasse) wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Knotens geprüft.<br />

4 Die Chäsistrasse wird als attraktive Fussverkehrsverbindung abseits des Hauptstras-<br />

senraums aufgewertet. Die Option für die Einführung einer Begegnungszone ist offen zu<br />

halten.<br />

Federführung: Kanton/<strong>Gemeinde</strong><br />

Beteiligte: Kanton/<strong>Gemeinde</strong><br />

Abhängig von:<br />

Voraussetzung für: 2.6, 2.6.1, 2.6.2, 2.6.3, 2.6.4, 2.7, 2.7.1, 2.9, 2.9.1<br />

2.4 Grundsätze für die Parkierung MIV<br />

1 Die Parkplätze auf dem Hirschenareal, auf dem Mühleplatz und auf dem <strong>Gemeinde</strong>-<br />

hausplatz werden gestalterisch und betrieblich optimiert und in die Platzgestaltung inte-<br />

griert. Eine direkte Ein- und Ausfahrt von den einzelnen Parkfeldern auf die Strasse ist<br />

durch geeignete bauliche Massnahmen zu verhindern.<br />

2 Im Rahmen einer baulichen Entwicklung auf dem Hirschenareal wird das Parkplatzan-<br />

gebot erweitert und die Parkplatzanordnung neu organisiert.<br />

3 Die Erreichbarkeit der Parkplätze auf den Parzellen 382/383 + 388 wird verbessert.<br />

4 Der heutige P&R hinter der Kreuzscheune bleibt bestehen und kann bei Bedarf erwei-<br />

tert werden.<br />

Federführung: <strong>Gemeinde</strong><br />

Beteiligte: <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer Parz. 322/326/336/344/417/1054<br />

Abhängig von:<br />

Voraussetzung für: 2.8, 2.9, 2.10, 2.11<br />

2.5 Grundsätze für den ÖV<br />

1 Die Attraktivität des ÖV soll durch die zentrale Lage der Haltestellen und die Verbesse-<br />

rung der Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität für die Benutzer verbessert werden.<br />

2 Die Haltestellen sind zurückhaltend zu gestalten und in das Dorfbild zu integrieren.<br />

3 Solange im Bereich des Gassareals keine bauliche Entwicklung erfolgt oder sich keine<br />

andere bessere Standortmöglichkeit ergibt, bleibt die Anordnung der Bushaltestellen auf<br />

der Chäsistrasse<br />

4 Mit baulichen und betrieblichen Massnahmen werden die Immissionen für die Anwoh-<br />

ner verringert und die Aufenthaltsqualität für die Busbenutzer verbessert.<br />

5 Signalisation und Markierung werden zur Schonung des Ortsbildes möglichst sparsam<br />

eingesetzt.<br />

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