Richtplan 07.05.12 - Gemeinde Buttisholz
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2.3 Grundsätze für den Fussverkehr<br />
1 Die Verkehrssicherheit an Einmündungen und Zufahrten und die Schulwegquerungen<br />
an der Kantonsstrasse werden durch gestalterische Massnahmen verbessert.<br />
2 Die Lage der bestehenden Fussgängerstreifen wird grundsätzlich beibehalten. Zusätz-<br />
liche Fussgängerstreifen können bei Bedarf geprüft werden.<br />
3 Das Entfernen der Mittelinsel beim Knoten Restaurant Kreuz/Hirschen (Einfahrt Unter-<br />
Allmendstrasse) wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Knotens geprüft.<br />
4 Die Chäsistrasse wird als attraktive Fussverkehrsverbindung abseits des Hauptstras-<br />
senraums aufgewertet. Die Option für die Einführung einer Begegnungszone ist offen zu<br />
halten.<br />
Federführung: Kanton/<strong>Gemeinde</strong><br />
Beteiligte: Kanton/<strong>Gemeinde</strong><br />
Abhängig von:<br />
Voraussetzung für: 2.6, 2.6.1, 2.6.2, 2.6.3, 2.6.4, 2.7, 2.7.1, 2.9, 2.9.1<br />
2.4 Grundsätze für die Parkierung MIV<br />
1 Die Parkplätze auf dem Hirschenareal, auf dem Mühleplatz und auf dem <strong>Gemeinde</strong>-<br />
hausplatz werden gestalterisch und betrieblich optimiert und in die Platzgestaltung inte-<br />
griert. Eine direkte Ein- und Ausfahrt von den einzelnen Parkfeldern auf die Strasse ist<br />
durch geeignete bauliche Massnahmen zu verhindern.<br />
2 Im Rahmen einer baulichen Entwicklung auf dem Hirschenareal wird das Parkplatzan-<br />
gebot erweitert und die Parkplatzanordnung neu organisiert.<br />
3 Die Erreichbarkeit der Parkplätze auf den Parzellen 382/383 + 388 wird verbessert.<br />
4 Der heutige P&R hinter der Kreuzscheune bleibt bestehen und kann bei Bedarf erwei-<br />
tert werden.<br />
Federführung: <strong>Gemeinde</strong><br />
Beteiligte: <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer Parz. 322/326/336/344/417/1054<br />
Abhängig von:<br />
Voraussetzung für: 2.8, 2.9, 2.10, 2.11<br />
2.5 Grundsätze für den ÖV<br />
1 Die Attraktivität des ÖV soll durch die zentrale Lage der Haltestellen und die Verbesse-<br />
rung der Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität für die Benutzer verbessert werden.<br />
2 Die Haltestellen sind zurückhaltend zu gestalten und in das Dorfbild zu integrieren.<br />
3 Solange im Bereich des Gassareals keine bauliche Entwicklung erfolgt oder sich keine<br />
andere bessere Standortmöglichkeit ergibt, bleibt die Anordnung der Bushaltestellen auf<br />
der Chäsistrasse<br />
4 Mit baulichen und betrieblichen Massnahmen werden die Immissionen für die Anwoh-<br />
ner verringert und die Aufenthaltsqualität für die Busbenutzer verbessert.<br />
5 Signalisation und Markierung werden zur Schonung des Ortsbildes möglichst sparsam<br />
eingesetzt.<br />
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