Richtplan 07.05.12 - Gemeinde Buttisholz
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2.6.3 Allee<br />
1 Die Allee als wichtiger Bestandteil des geschützten Ortsbildes wird erhalten und ge-<br />
pflegt. Der westliche Abschluss wird mit einem Baum ergänzt.<br />
2 Die Strassenführung der Kantonsstrasse wird angepasst. Auf eine Kurvenverbreiterung<br />
wird verzichtet.<br />
3 Die Vorgärten der angrenzenden Grundstücke werden, wo notwendig, angepasst.<br />
Federführung: Kanton<br />
Beteiligte: Kanton/<strong>Gemeinde</strong>/Grundeigentümer Parz. 361/362/364<br />
Abhängig von: 2.1, 2.2, 2.3, 2.6, 2.6.1, 2.6.2<br />
Voraussetzung für: 2.6<br />
2.6.4 Chäsistrasse<br />
1 Die Chäsistrasse dient als gemeinsam genutzte Mischverkehrsfläche.<br />
2 Die Option zur Errichtung einer Begegnungszone wird geprüft und offen gehalten.<br />
3 Solange im Bereich des Gassareals keine bauliche Entwicklung erfolgt, bleibt die An-<br />
ordnung der Bushaltestellen auf der Chäsistrasse.<br />
4 Die Vorgärten der angrenzenden Grundstücke werden erhalten, wo notwendig, ange-<br />
passt oder ergänzt.<br />
5 Die Erschliessung der geplanten Bebauung Süd erfolgt auf der Grundlage des rechts-<br />
gültigen Bebauungs- und Baulinienplans Ortskern <strong>Buttisholz</strong> (26. Juli 1994) über die<br />
Chäsistrasse, bzw. die beiden bestehenden Übergänge über den Dorfbach in die Kan-<br />
tonsstrasse. Die Vorgabe die Bebauung Süd über die Chäsistrasse zu erschliessen, ist<br />
im Rahmen der konkreten Projektierung zu überprüfen.<br />
Federführung: <strong>Gemeinde</strong><br />
Beteiligte: <strong>Gemeinde</strong>/Grundeigentümer Parz. 374/375/378/382/388/389/ 390/391<br />
Abhängig von: 2.1, 2.2, 2.3, 2.5, 2.6<br />
Voraussetzung für: 2.6<br />
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