Langes Argumentarium
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Der gegenvorschlag<br />
Des ParlaMents<br />
national- und ständerat haben einen indirekten gegenvorschlag zur initiative ausgearbeitet,<br />
der schneller wirkt und der wirtschaft nicht schadet. am ende stimmte nur<br />
thomas Minder dagegen.<br />
revision Des aKtienrechts<br />
Bereits im Dezember 2007 hat der Bundesrat eine Botschaft<br />
zur Änderung des schweizerischen Aktien- und Rechnungsregungsrechts<br />
verabschiedet. Sie verfolgte unter anderem das<br />
Ziel, die Mitbestimmungsrechte von Aktionären zu verbessern.<br />
Gleichzeitig sammelte Thomas Minder Unterschriften für seine<br />
Volksinitiative, die er im Februar 2008 einreichen konnte. Der<br />
Bundesrat stellte sich zwar gegen die Initiative, schlug dem<br />
Parlament jedoch vor, ihr im Rahmen der Aktienrechtsreform<br />
einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dazu<br />
nahm er zahlreiche Forderungen von Thomas Minder in diese<br />
Reform auf.<br />
Die MÜhen Des ParlaMents Mit Der<br />
MinDer-initiative<br />
National- und Ständerat taten sich schwer im Umgang mit der<br />
Initiative. Das Vorgehen des Bundesrats wurde zwar grundsätzlich<br />
unterstützt, doch wurde der indirekte Gegenvorschlag<br />
immer wieder abgeändert, blockiert und neu aufgerollt. Im<br />
Sommer 2010 wurde zusätzlich die Idee einer sogenannten<br />
«Bonussteuer» in der Form des sogenannten «Tantiemen-<br />
Modells» populär und in den indirekten Gegenvorshclag<br />
aufgenommen. Die Ausarbeitung des indirekten Gegenvorschlags<br />
beanspruchten viel Zeit, weshalb das Parlament<br />
mehrmals eine Fristerstreckung beschliessen musste. Der<br />
Nationalrat lehnte das «Tantiemen-Modell» im indirekten<br />
Gegenvorschlag jedoch später wieder ab. Im Herbst 2011<br />
wurde Initiant Thomas Minder zudem für den Kanton Schaffhausen<br />
in den Ständerat gewählt und konnte fortan direkt auf<br />
die Beratung Einfluss nehmen.<br />
Im Frühling 2012 nahm der Nationalrat das Anliegen der<br />
Bonussteuer in einem neuen direkten Gegenvorschlag zur<br />
Minder-Initiative nochmals auf. Dieser direkte Gegenvorschlag<br />
hätte nur die Bonussteuer beinhaltet. Damit hätten Gesellschaften<br />
jenen Anteil der Vergütung an eine Person, die über 3<br />
Millionen Franken pro Geschäftsjahr liegt, nicht mehr zum<br />
geschäfts-mässig begründeten Aufwand zählen dürfen. Diesen<br />
Betrag hätte das Unternehmen zusätzlich besteuern müssen.<br />
Diese neue Steuer hätte nicht die Bezüger der überrissenen<br />
Boni getroffen, sondern die Unternehmen.<br />
235:1 stiMMen fÜr Den<br />
gegenvorschlag<br />
Die Klärung der Situation gelang im Sommer 2012. Das Parlament<br />
kam zur Einsicht, dass es sinnvoller ist, der Initiative<br />
nur den vergleichbaren indirekten Gegenvorschlag (siehe<br />
Anhang) gegenüberzustellen und auf den direkten Gegenvorschlag<br />
mit der Bonussteuer zu verzichten. In der Schlussabstimmung<br />
wurde der indirekte Gegenvorschlag vom Nationalrat<br />
mit 193:0 und vom Ständerat mit 42:1 Stimmen gutgeheissen.<br />
Die einzige Gegenstimme war jene von Thomas Minder.<br />
Damit hat eine breite Mehrheit von Parlamentariern aus allen<br />
politischen Lagern eine Gesetzesrevision verabschiedet, die<br />
alle wichtigen Forderungen der «Initiative gegen die Abzockerei»<br />
aufnimmt und in Kraft tritt, sofern die Minder-Initiative<br />
am 3. März 2013 abgelehnt wird (und das Referendum nicht<br />
ergriffen wird). Nein zur Initiative bedeutet also, dass der<br />
Gegenvorschlag in Kraft tritt.