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Langes Argumentarium

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Der gegenvorschlag<br />

Des ParlaMents<br />

national- und ständerat haben einen indirekten gegenvorschlag zur initiative ausgearbeitet,<br />

der schneller wirkt und der wirtschaft nicht schadet. am ende stimmte nur<br />

thomas Minder dagegen.<br />

revision Des aKtienrechts<br />

Bereits im Dezember 2007 hat der Bundesrat eine Botschaft<br />

zur Änderung des schweizerischen Aktien- und Rechnungsregungsrechts<br />

verabschiedet. Sie verfolgte unter anderem das<br />

Ziel, die Mitbestimmungsrechte von Aktionären zu verbessern.<br />

Gleichzeitig sammelte Thomas Minder Unterschriften für seine<br />

Volksinitiative, die er im Februar 2008 einreichen konnte. Der<br />

Bundesrat stellte sich zwar gegen die Initiative, schlug dem<br />

Parlament jedoch vor, ihr im Rahmen der Aktienrechtsreform<br />

einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dazu<br />

nahm er zahlreiche Forderungen von Thomas Minder in diese<br />

Reform auf.<br />

Die MÜhen Des ParlaMents Mit Der<br />

MinDer-initiative<br />

National- und Ständerat taten sich schwer im Umgang mit der<br />

Initiative. Das Vorgehen des Bundesrats wurde zwar grundsätzlich<br />

unterstützt, doch wurde der indirekte Gegenvorschlag<br />

immer wieder abgeändert, blockiert und neu aufgerollt. Im<br />

Sommer 2010 wurde zusätzlich die Idee einer sogenannten<br />

«Bonussteuer» in der Form des sogenannten «Tantiemen-<br />

Modells» populär und in den indirekten Gegenvorshclag<br />

aufgenommen. Die Ausarbeitung des indirekten Gegenvorschlags<br />

beanspruchten viel Zeit, weshalb das Parlament<br />

mehrmals eine Fristerstreckung beschliessen musste. Der<br />

Nationalrat lehnte das «Tantiemen-Modell» im indirekten<br />

Gegenvorschlag jedoch später wieder ab. Im Herbst 2011<br />

wurde Initiant Thomas Minder zudem für den Kanton Schaffhausen<br />

in den Ständerat gewählt und konnte fortan direkt auf<br />

die Beratung Einfluss nehmen.<br />

Im Frühling 2012 nahm der Nationalrat das Anliegen der<br />

Bonussteuer in einem neuen direkten Gegenvorschlag zur<br />

Minder-Initiative nochmals auf. Dieser direkte Gegenvorschlag<br />

hätte nur die Bonussteuer beinhaltet. Damit hätten Gesellschaften<br />

jenen Anteil der Vergütung an eine Person, die über 3<br />

Millionen Franken pro Geschäftsjahr liegt, nicht mehr zum<br />

geschäfts-mässig begründeten Aufwand zählen dürfen. Diesen<br />

Betrag hätte das Unternehmen zusätzlich besteuern müssen.<br />

Diese neue Steuer hätte nicht die Bezüger der überrissenen<br />

Boni getroffen, sondern die Unternehmen.<br />

235:1 stiMMen fÜr Den<br />

gegenvorschlag<br />

Die Klärung der Situation gelang im Sommer 2012. Das Parlament<br />

kam zur Einsicht, dass es sinnvoller ist, der Initiative<br />

nur den vergleichbaren indirekten Gegenvorschlag (siehe<br />

Anhang) gegenüberzustellen und auf den direkten Gegenvorschlag<br />

mit der Bonussteuer zu verzichten. In der Schlussabstimmung<br />

wurde der indirekte Gegenvorschlag vom Nationalrat<br />

mit 193:0 und vom Ständerat mit 42:1 Stimmen gutgeheissen.<br />

Die einzige Gegenstimme war jene von Thomas Minder.<br />

Damit hat eine breite Mehrheit von Parlamentariern aus allen<br />

politischen Lagern eine Gesetzesrevision verabschiedet, die<br />

alle wichtigen Forderungen der «Initiative gegen die Abzockerei»<br />

aufnimmt und in Kraft tritt, sofern die Minder-Initiative<br />

am 3. März 2013 abgelehnt wird (und das Referendum nicht<br />

ergriffen wird). Nein zur Initiative bedeutet also, dass der<br />

Gegenvorschlag in Kraft tritt.

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