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Skript-Betaversion - Universität Salzburg

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20 Franz Riffert & Andreas Paschon<br />

sind. Ohne sie wäre der Begriff ‚Schule als lernende Organisation’ nicht mehr<br />

als eine schöne Floskel – ‚das Wahre, Schöne und Gute’ in neuem Gewand.<br />

Die 14. SchOG-Novelle und der Lehrplan 2000 stellen unverzichtbare<br />

Weichenstellungen in Richtung Autonomie der Einzelschulen und verstärkte<br />

Mitbestimmung aller am Schulprozess beteiligten Personengruppen (Lehrer-<br />

Innen, Eltern, SchülerInnen) dar. Selbstverständlich müssen diese ersten Schritte<br />

durch zusätzliche gesetzliche Bestimmungen im Bereich Qualitätsmanagement<br />

und -sicherung ergänzt werden. Ausständig sind bislang zudem noch entsprechende<br />

Schritte für den Finanzbereich der Einzelschulen und ihre Personalentwicklung<br />

(z.B. MitarbeiterInnenauswahl). Insgesamt führen aber bereits die<br />

angeführten Änderungen zu verbesserter Autonomie. Kritisch muss aber auch<br />

angemerkt werden, dass die 14. SchOG-Novelle und der Lehrplan 2000 an<br />

einem wichtigen Punkt in einem Spannungsverhältnis stehen.<br />

1.3.3 Lehrplan 2000 und 14. Novelle zum Schulorganisationsgesetz: Dissonanz<br />

Zwischen 14.SchOG-Novelle und Lehrplan 2000 lässt sich ein gewisses Spannungsverhältnis<br />

feststellen: Nach der 14. SchOG-Novelle stellt die Erstellung<br />

eines Schulkonzepts eine zentrale und unverzichtbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme<br />

schulautonomer Gestaltungsspielräume dar. Zwar wird im Gesetz<br />

nur von einem ‚Konzept’ gesprochen, aber es dürfte dabei zweifellos an das<br />

Schulleitbild und das Schulprofil gedacht worden sein, auch wenn diesbezüglich<br />

derzeit (noch) keine gesetzlichen Bestimmungen vorliegen.<br />

Das Schulprogramm (Leitbild, Schulprofil und Entwicklungsplan) ist vom<br />

paritätisch besetzten Schulgemeinschaftsausschuss zu beschließen. Während das<br />

Leitbild die allgemeinen Ziele, welche die Schule anstrebt, offen legt, gibt der<br />

Entwicklungsplan Auskunft über die konkreten Einzelmaßnahmen, mit denen<br />

die Ziele (Schritt für Schritt) realisiert werden sollen. (vgl. dazu ausführlicher<br />

2.2.1)<br />

Über die Mitarbeit bei der Entwicklung des Schulprogramms haben alle<br />

Schulpartner Einfluss auf die schulautonomen Gestaltungsspielräume. Da das<br />

Schulprogramm, welches das Schulleitbild beinhaltet, öffentlich gemacht wird,<br />

ist für alle interessierten Personen, insbesondere aber die Schulpartner, überprüfbar,<br />

inwieweit Arbeitsschritte in Richtung des postulierten Ziels tatsächlich<br />

gesetzt wurden und in wie weit diese Ziele dadurch auch erreicht wurden.<br />

Der Lehrplan 2000 macht hingegen die Nutzung des schulautonomen Gestaltungsrahmens<br />

nicht vom Schulprogramm (Leitbild, Profil und Entwicklungsplan)<br />

einer Schule abhängig. Er erlaubt vielmehr jeder einzelnen Lehrkraft oder<br />

einzelnen Gruppen von LehrerInnen ohne Einbindung in das jeweilige Schulpro-

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