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20 Franz Riffert & Andreas Paschon<br />
sind. Ohne sie wäre der Begriff ‚Schule als lernende Organisation’ nicht mehr<br />
als eine schöne Floskel – ‚das Wahre, Schöne und Gute’ in neuem Gewand.<br />
Die 14. SchOG-Novelle und der Lehrplan 2000 stellen unverzichtbare<br />
Weichenstellungen in Richtung Autonomie der Einzelschulen und verstärkte<br />
Mitbestimmung aller am Schulprozess beteiligten Personengruppen (Lehrer-<br />
Innen, Eltern, SchülerInnen) dar. Selbstverständlich müssen diese ersten Schritte<br />
durch zusätzliche gesetzliche Bestimmungen im Bereich Qualitätsmanagement<br />
und -sicherung ergänzt werden. Ausständig sind bislang zudem noch entsprechende<br />
Schritte für den Finanzbereich der Einzelschulen und ihre Personalentwicklung<br />
(z.B. MitarbeiterInnenauswahl). Insgesamt führen aber bereits die<br />
angeführten Änderungen zu verbesserter Autonomie. Kritisch muss aber auch<br />
angemerkt werden, dass die 14. SchOG-Novelle und der Lehrplan 2000 an<br />
einem wichtigen Punkt in einem Spannungsverhältnis stehen.<br />
1.3.3 Lehrplan 2000 und 14. Novelle zum Schulorganisationsgesetz: Dissonanz<br />
Zwischen 14.SchOG-Novelle und Lehrplan 2000 lässt sich ein gewisses Spannungsverhältnis<br />
feststellen: Nach der 14. SchOG-Novelle stellt die Erstellung<br />
eines Schulkonzepts eine zentrale und unverzichtbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme<br />
schulautonomer Gestaltungsspielräume dar. Zwar wird im Gesetz<br />
nur von einem ‚Konzept’ gesprochen, aber es dürfte dabei zweifellos an das<br />
Schulleitbild und das Schulprofil gedacht worden sein, auch wenn diesbezüglich<br />
derzeit (noch) keine gesetzlichen Bestimmungen vorliegen.<br />
Das Schulprogramm (Leitbild, Schulprofil und Entwicklungsplan) ist vom<br />
paritätisch besetzten Schulgemeinschaftsausschuss zu beschließen. Während das<br />
Leitbild die allgemeinen Ziele, welche die Schule anstrebt, offen legt, gibt der<br />
Entwicklungsplan Auskunft über die konkreten Einzelmaßnahmen, mit denen<br />
die Ziele (Schritt für Schritt) realisiert werden sollen. (vgl. dazu ausführlicher<br />
2.2.1)<br />
Über die Mitarbeit bei der Entwicklung des Schulprogramms haben alle<br />
Schulpartner Einfluss auf die schulautonomen Gestaltungsspielräume. Da das<br />
Schulprogramm, welches das Schulleitbild beinhaltet, öffentlich gemacht wird,<br />
ist für alle interessierten Personen, insbesondere aber die Schulpartner, überprüfbar,<br />
inwieweit Arbeitsschritte in Richtung des postulierten Ziels tatsächlich<br />
gesetzt wurden und in wie weit diese Ziele dadurch auch erreicht wurden.<br />
Der Lehrplan 2000 macht hingegen die Nutzung des schulautonomen Gestaltungsrahmens<br />
nicht vom Schulprogramm (Leitbild, Profil und Entwicklungsplan)<br />
einer Schule abhängig. Er erlaubt vielmehr jeder einzelnen Lehrkraft oder<br />
einzelnen Gruppen von LehrerInnen ohne Einbindung in das jeweilige Schulpro-