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<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
Konzeption und<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Wohnhaus Bergstraße Schwerin<br />
Ambulante Wohnhilfen<br />
für Menschen mit geistiger Behinderung<br />
in einer Hausgemeinschaft<br />
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
Willi-Bredel-Str. 48<br />
19059 Schwerin<br />
Telefon: 0385 / 79 99 91<br />
e-mail: info@neues-ufer.de<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
1
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
1 Allgemeiner Teil<br />
1.1 Der Träger<br />
Träger des Ambulant Begleiteten Wohnens im Wohnhaus Bergstraße ist das <strong>Diakoniewerk</strong><br />
<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH, das Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />
Mecklenburgs ist. Das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> wurde im Jahre 1990 gegründet.<br />
GesellschafterInnen sind das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />
Mecklenburgs, der Kirchenkreis Wismar, die Kirchgemeinden Retgendorf und Zittow und das<br />
Evangelische Augustenstift.<br />
Das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> betreibt im Landkreis Parchim und in der Landeshauptstadt<br />
Schwerin Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe, der Jugendhilfe und der Bildungsarbeit.<br />
Beispielhaft seien hier die Ramper Werkstätten (WfbM), ein Pflegeheim für Menschen<br />
mit Demenzerkrankungen, eine Tagesstätte für Menschen mit psychischer Behinderung/Krankheit,<br />
die Ev. Schule zur individuellen Lebensbewältigung, die Ev. Grundschule<br />
nach der Pädagogik der Maria Montessori, die Ev. Altenpflegeschule, Beratungsstellen und<br />
Kindertagesstätten (Regeleinrichtungen und integrative Kindergärten) genannt.<br />
Vom <strong>Diakoniewerk</strong> werden mehrere Wohnheime für Menschen mit Behinderung, die in<br />
Werkstätten beschäftigt sind, eine Intensiv-Wohngruppe für geistig behinderte Menschen mit<br />
psychischen Störungen, ein Wohnhaus für körperbehinderte Menschen, ein Wohnbereich für<br />
Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, ein Wohnheim für alte Menschen mit Behinderung<br />
und eine Trainingswohngruppe betrieben.<br />
Im Bereich der ambulanten Wohnhilfen – Ambulant Begleitetes Wohnen für Menschen mit<br />
Behinderung – ist das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> seit 1996 im Landkreis Parchim und in der<br />
Stadt Schwerin tätig.<br />
1.2 Sitz / AnsprechpartnerInnen<br />
Der Sitz des <strong>Diakoniewerk</strong>es <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH befindet sich in der Willi-Bredel-Str. 48,<br />
19059 Schwerin. Die Geschäftsführung / Zentralverwaltung arbeitet auf dem zentralen Gelände<br />
des <strong>Diakoniewerk</strong>s in 19067 Rampe, Retgendorfer Sr. 4.<br />
Geschäftsführer des <strong>Diakoniewerk</strong>s <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH ist Herr Bernd Budde. Die Leitung<br />
des Bereiches Ambulant Begleitetes Wohnen versieht Frau Anke Roettig, Dipl. Sozialpädagogin<br />
(FH).<br />
1.3 Leitziele<br />
1.3.1 Ramper Modell<br />
Seit 1996 gilt im <strong>Diakoniewerk</strong> das „Ramper Modell“, in dem mit Leitzielen das Profil des <strong>Diakoniewerk</strong>s<br />
beschrieben wird. Es stellt eine normative Bezugsbasis für pädagogische und<br />
unternehmensorganisatorische Ansätze dar, bezieht aber auch das zu schaffende Arbeitsklima<br />
ein. Die Annäherung an die gesetzten Ziele versteht sich in der täglichen Arbeit als ein<br />
fortwährender Prozess.<br />
Die sechs Leitziele lauten:<br />
- Wir gestalten ein Leben in unserer Gemeinschaft nach christlichen und humanistischen<br />
Grundsätzen.<br />
- Wir achten die Individualität des Menschen und fördern seine Selbständigkeit und<br />
seine Interessen.<br />
- Wir sichern die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtung als Voraussetzung für die<br />
Verwirklichung unserer Ziele.<br />
- Die Qualität der Sozialarbeit in allen Bereichen wird kontinuierlich weiterentwickelt.<br />
- Unsere Arbeit ist eine soziale Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen der Kunden<br />
orientiert.<br />
- Arbeiten und Leben im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> sollen Spaß machen.<br />
Darüber hinaus gelten Qualitätsgrundsätze für die Arbeit mit den behinderten Menschen, die<br />
in den verschiedenen Wohnbereichen betreut und unterstützt werden. Sie werden in den<br />
täglichen Bezügen geachtet. Diese Grundsätze machen Aussagen zu Würde, Eigenverant-<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
2
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
wortung, Privatheit und Intimsphäre, Entfaltung, Sinnsuche und religiöser Orientierung, sozialem<br />
Leben, sinnerfüllter Betätigung und Rechtswahrung.<br />
1.3.2 Leben mit Behinderung<br />
Menschen mit Behinderung bestimmen zunehmend selbst, wie sie leben wollen und welcher<br />
Hilfen sie bedürfen. Das Paradigma „Selbstbestimmt Leben“ ist Ausdruck des veränderten<br />
Selbstverständnisses behinderter Menschen und Forderung zugleich: gegen Entmündigung,<br />
Diskriminierung und Aussonderung; für gesellschaftliche Mitwirkung und Teilhabe im Sinne<br />
selbstbestimmter Wahl- und Lebensmöglichkeiten.<br />
Leben mit Behinderung wird als eine mögliche Seinsform begriffen. Die Ausschließlichkeit<br />
der Perspektive auf eine Person, der eine Störung oder ein Defizit zugeschrieben wird, wird<br />
deshalb abgelehnt. Der Fokus des begleitenden Ansatzes von Menschen mit Behinderung<br />
liegt stattdessen auf dem je individuellen Hilfebedarf, der als besonderer Bedarf eines Menschen<br />
in seinem Lebenskontext angesehen wird. Jeder Mensch wird in seinem So-Sein beachtet<br />
und in seiner persönlichen Entfaltung individuell unterstützt. Der grundsätzliche Respekt<br />
vor dem jeweils eigenen Lebensstil des begleiteten Menschen hilft, die Bezugnahme<br />
nicht übermäßig zu pädagogisieren.<br />
1.4 Aufbauorganisation / Organigramm<br />
1.4.1 Organigramm „Bereiche / Abteilungen“ im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
Behindertenhilfe<br />
und Beratung<br />
I<br />
Arbeit<br />
I.1<br />
Stationäre<br />
Wohnhilfen<br />
I.2<br />
Ambulante Hilfen<br />
und Beratung<br />
I.3<br />
Gemeindenahe<br />
Psychiatrie<br />
I.4<br />
Altenhilfe<br />
II<br />
Stationäre<br />
Altenhilfe<br />
II.1<br />
Offene Altenhilfe<br />
II.2<br />
Qualitätsmanagement<br />
Kinder- u.<br />
Jugendarbeit /<br />
Therapeutische Dienste<br />
III<br />
Regelkindertagesstätten<br />
III.1<br />
Integrative Kinder-<br />
Tagesstätten<br />
III.2<br />
Sonderkinder-<br />
Tagesstätte<br />
III.3<br />
Jugendhilfe<br />
III.4<br />
Therapeutische<br />
Dienste<br />
III.5<br />
Gesellschafter<br />
Aufsichtsrat<br />
Geschäftsführung<br />
Bildung<br />
IV<br />
Höhere Berufsfachschule<br />
IV.1<br />
Mitarbeitervertretung<br />
Schule z. indiv.<br />
Lebensbewältigg.<br />
IV.2<br />
Integrative<br />
Grundschule<br />
IV.3<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
3<br />
Personal und<br />
Verwaltung<br />
V<br />
Geschäftsführung<br />
V.1<br />
Personal<br />
V.2<br />
Finanzen und Bau<br />
V.3<br />
WDS<br />
VI<br />
Hausmeister/<br />
Vermietung<br />
VI.1<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
VI.2<br />
Küche/<br />
Reinigung<br />
VI.3<br />
1.4.2 Organigramm „Einrichtungen“ im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung
Arbeit<br />
I.1<br />
Ramper Werkstätten<br />
(WfbM)<br />
Qualitätsmanagement<br />
Stationäre<br />
Wohnhilfen<br />
I.2<br />
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
Haus Arche<br />
I.2.1<br />
Haus Mecklenburg<br />
I.2.2<br />
Haus Zum<br />
Ramper Moor<br />
I.2.3<br />
Haus Leezen<br />
I. 2. 4<br />
Haus Morgenstern<br />
I.2.5<br />
Haus Schalom<br />
I.2.6<br />
Wohnhaus für<br />
Körperbehinderte<br />
Menschen<br />
I.2.7<br />
Gesellschafter<br />
Aufsichtsrat<br />
Geschäftsführung<br />
Behindertenhilfe<br />
und Beratung<br />
I<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
4<br />
Mitarbeitervertretung<br />
Ambulante Hilfen<br />
und Beratung<br />
I.3<br />
Ambulant<br />
Begleitetes<br />
Wohnen<br />
I.3.1<br />
Wohnhaus<br />
Bergstr.<br />
I.3.2<br />
Trainingswohngruppe<br />
I.3.3<br />
Kontakt- und<br />
Beratungsstelle<br />
I.3.4<br />
Schuldner-<br />
Beratungsstelle<br />
I.3.5<br />
Gemeindenahe<br />
Psychiatrie<br />
I.4<br />
Tagesstätte<br />
I.4.1<br />
Kontakt- und<br />
Begegnungsstätte<br />
I.4.2<br />
Werkstatt<br />
I.4.3<br />
Therapeutische<br />
Wohngruppe<br />
I.4.4<br />
Ambulant<br />
Betreutes Wohnen<br />
I.4.5<br />
1.5 Art der Einrichtung<br />
Im Wohnhaus Bergstraße werden ambulante Wohnhilfen gemäß Landesrahmenvertrag für<br />
Mecklenburg-Vorpommern nach § 75 SGB XII erbracht.<br />
Davon ausgehend, dass Menschen eigenverantwortlich und selbstbestimmt, zugleich aber<br />
auch miteinander und in einem geschützten Rahmen leben wollen, wird in der Bergstraße 31<br />
in Schwerin ein Wohnhaus konzipiert, in dem einzelne kleine Wohnungen gemietet werden<br />
können. Es gibt darüber hinaus Räume, in denen Gemeinschaft lebbar und erfahrbar werden<br />
kann.<br />
Menschen, die in diesem Haus leben möchten, nehmen begleitende Hilfen zum Wohnen<br />
durch Ambulant Begleitetes Wohnen in Anspruch. Sie entscheiden sich bewusst für eine<br />
eigene Wohnung, in der sie ihr Leben selbst bestimmen, organisieren und gestalten und
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
wählen dazu die räumliche und soziale Nähe zu anderen Menschen, die ebenfalls Begleitung<br />
in Anspruch nehmen und ein geschützteres Umfeld zum Leben benötigen. Die ausschließlich<br />
am Bedarf orientierte (personenbezogene) sozialpädagogische Begleitung im Alltag kann<br />
zusätzlich Anteile für die Begleitung in der Gemeinschaft erhalten.<br />
1.5.1 Adresse<br />
Die Adresse des Wohnhauses Bergstraße ist 19055 Schwerin, Bergstraße 31. Das Koordinierungsbüro<br />
des Ambulant Begleiteten Wohnens für Menschen mit Behinderung des <strong>Diakoniewerk</strong>es<br />
<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> befindet sich in der Retgendorfer Str. 4, 19067 Rampe.<br />
1.5.2 Gesetzliche Grundlagen<br />
Im Sozialgesetzbuch IX § 9 wird auf das Wunsch- und Wahlrecht sowie auf das Recht zur<br />
Selbstbestimmung von behinderten Menschen abgehoben. Im Sozialgesetzbuch XII ist verankert,<br />
dass ambulante Hilfen Vorrang vor stationären Hilfen haben.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen für die ambulanten Hilfen zum Wohnen gründen sich auf §§ 53<br />
ff SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX. Die zu erbringenden Leistungen entsprechen den<br />
gesetzlichen Erfordernissen nach<br />
- „Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohngemeinschaften“ (SGB IX § 55 (2)<br />
6.) und<br />
- „Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben“ (SGB IX § 55 (2) 7.).<br />
Sind Hilfen zur Pflege erforderlich, gründen sich diese auf das Pflegeversicherungsgesetz<br />
(SGB XI) und werden von ambulanten Pflegediensten erbracht.<br />
1.6 Ziele<br />
Menschliches Leben ist biblischer Begründung entsprechend, als Gabe Gottes zu begreifen.<br />
Insofern ist jedes menschliche Leben einzigartig, unersetzlich, unverfügbar und in seiner<br />
Verschiedenheit von gleichem Wert. Die Würde des Menschen ist nicht von mitmenschlicher<br />
Wertschätzung abhängig, sondern beruht auf göttlicher Wertsetzung, die jedem Menschen<br />
ein uneingeschränktes Lebensrecht verbürgt. Auf der Basis dieses Menschenbildes werden<br />
die Ziele und Prämissen für die inhaltliche Arbeit des Ambulant Begleiteten Wohnens formuliert:<br />
- Ermöglichung eines selbstständigen Lebens im eigenen Wohnraum<br />
- Bedürfnisorientierung<br />
- Ermöglichung von Selbstbestimmung und Autonomie<br />
- Integration in das Lebensumfeld<br />
- Stärkung der Persönlichkeit und insbesondere des Selbstvertrauens<br />
- Förderung der persönlichen Handlungskompetenz<br />
- Partnerschaftlichkeit/Respekt im Umgang miteinander<br />
- Ermöglichung und Unterstützung sozialer Kontakte und Netzwerke<br />
- Anregungen zu sinnstiftendem Tun<br />
- Vermitteln von Motivation, Reflexion, Bestärkung und positiven Erfahrungen<br />
- Geben von Kommunikation, Empathie und Zuwendung<br />
- Sicherung der persönlichen Lebenssituation<br />
- Vermittlung und Vernetzung von Hilfen<br />
- Entwicklung eines individuellen Lebensstils und einer Lebensperspektive<br />
- Berücksichtigung der besonderen Verletzlichkeit.<br />
Den Klienten wird eine Lebenssituation geschaffen, ihr Leben im Rahmen ihrer Ressourcen<br />
selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dieses Angebot verbindet Wohnen mit<br />
der Unterstützung weiterer Verselbstständigung bzw. Erhaltung der erworbenen Fähigkeiten.<br />
Die Klienten werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />
unterstützt und begleitet.<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
5
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
2 Strukturqualität<br />
2.1 Ausstattung des Hauses<br />
Das Wohnhaus befindet sich in der Bergstraße 31. Es wird ab 1. 9. 2004 nach umfassender<br />
Renovierung erstmals bezogen. Das Haus verfügt über Erdgeschoss, 3 Obergeschosse und<br />
Dachgeschoss sowie Keller.<br />
Im Haus können<br />
- 3 Ein-Zimmer-Wohnungen (mit Wohnflächen zwischen 28 und 37 m²) und<br />
- 4 Zwei-Zimmer-Wohnungen (mit Wohnflächen von je ca. 54 m²)<br />
gemietet werden.<br />
Die drei 1-Raum-Wohnungen befinden sich im Dachgeschoss. Zwei der drei Wohnungen<br />
verfügen über einen separaten Küchenraum, in der dritten Ein-Raum-Wohnung ist der<br />
Wohnraum mit Küchenzeile konzipiert.<br />
Im zweiten und dritten Obergeschoss des Hauses befinden sich je zwei Zwei-Raum-<br />
Wohnungen. Die Wohnungen haben zwei jeweils vom Flur aus zugängliche Zimmer sowie<br />
einen Küchen und einen Badraum, so dass sie auch als Wohngemeinschaft von zwei Personen<br />
genutzt und separat angemietet werden können.<br />
Die Wohnungen sind mit Einbauküchen, Duschbädern, Telefonanschluss- und TV-<br />
Empfangs-Möglichkeit und (mit Ausnahme einer Ein-Raum-Wohnung) mit Balkonen ausgestattet.<br />
Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerraum.<br />
Im Keller werden zwei Waschmaschinen bereitgestellt, die mittels Wertmarken zum Waschen<br />
der Wäsche benutzt werden können.<br />
Im Erdgeschoss befinden sich ein großer Gemeinschaftsraum, Teeküche und (behindertengerechte)<br />
Toilette, die im Rahmen der Wohnhilfen des Ambulant Begleiteten Wohnens durch<br />
die Mieter des Hauses vielfältig genutzt werden können.<br />
Weiterhin sind im Erdgeschoss ein Büroraum für die MitarbeiterInnen des Ambulant Begleiteten<br />
Wohnens sowie Räume der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung<br />
ausgestattet.<br />
Eine Vier-Zimmer-Wohnung ist im ersten Obergeschoss als Trainingswohnung des <strong>Diakoniewerk</strong>s<br />
<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> eingerichtet.<br />
Das Haus ist nicht mit einem Aufzug ausgestattet. Hinter dem Haus liegt ein vom Haus zugänglicher<br />
Hof. Er ist für alle MieterInnen nutzbar. Die Möglichkeit, Wäsche zu trocknen oder<br />
sich aufzuhalten, ist durch entsprechende Anlage der Außenflächen gegeben. Das Haus ist<br />
im Erdgeschoss rollstuhlgerecht ausgestattet.<br />
2.2 Lage und Infrastruktur<br />
Die Bergstraße ist eine ruhige Wohnstraße im Stadtteil Schelfstadt in der Landeshauptstadt<br />
Schwerin.<br />
Das Stadtzentrum Schwerins ist vom Wohnhaus Bergstraße 31 aus zu Fuß erreichbar (ca.<br />
10 Gehminuten). In ca. 200 m Entfernung befindet sich eine Haltestelle der Buslinie 10/11<br />
des öffentlichen Nahverkehrs Schwerin. Der Schweriner Hauptbahnhof ist ca. 15 Gehminuten<br />
entfernt oder kann mit der Buslinie 10/11 direkt erreicht werden. Einkaufsmöglichkeiten<br />
sind im Stadtzentrum oder im Hansecenter Güstrower Straße (ca. 15 Gehminuten bzw. zwei<br />
Stationen Buslinie 10) vorhanden.<br />
2.3 Personenkreis<br />
Im Wohnhaus Bergstraße 31 können bis zu 11 volljährige Frauen und Männer mit<br />
- geistiger Behinderung (auch i. S. von Lernbehinderung),<br />
- geistiger und mehrfacher Behinderung sowie<br />
- Sinnes- und Körperbehinderung (soweit Mobilität ohne Rollstuhl möglich ist)<br />
in 7 Mietwohnungen leben, die Anspruch auf ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
zum Wohnen gem. §§ 53 ff SGB XII haben.<br />
Die Frauen und Männer benötigen je nach ihren individuellen Beeinträchtigungen mindestens<br />
zeitweise Anleitung, Unterstützung und ggfs. teilweise stellvertretende Ausführung bei<br />
der individuellen Basisversorgung, bei der Haushaltsführung, der individuellen und sozialen<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
6
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung, Teilhabe am Leben in<br />
der Gemeinschaft und psychosoziale Hilfen.<br />
2.4 Aufnahmekriterien<br />
Das Wohnhaus Bergstraße 31 in Schwerin ist konzipiert für Menschen mit Behinderung,<br />
- die nicht / nicht mehr in stationären Wohnformen, sondern in einer eigenen Wohnung<br />
/ WG leben möchten;<br />
- die aufgrund individueller Beeinträchtigungen ambulante Hilfen zum Wohnen benötigen<br />
und diese in Anspruch nehmen wollen;<br />
- die Anspruch auf diese Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe (gem. §§ 53 ff SGB<br />
XII) haben;<br />
- die volljährig sind;<br />
- die aus dem Elternhaus, einer Trainingswohnung, dem Kinderheim oder anderen<br />
Wohnformen ausziehen möchten, sich aber ein selbstständiges Wohnen allein noch<br />
nicht zutrauen;<br />
- die Zeit benötigen, sich zu einer erwachsenen Persönlichkeit zu entwickeln;<br />
- die ein geschütztes Wohnumfeld benötigen;<br />
- die allein nicht / nicht mehr wohnen möchten, weil sie Gemeinschaft brauchen und<br />
von Isolation/Einsamkeit bedroht sind;<br />
- die in der Regel einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen<br />
(WfbM) oder einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen bzw. an<br />
Maßnahmen zur Berufsausbildung teilnehmen.<br />
Folgende Fähigkeiten müssen in der Regel vorhanden sein:<br />
- auf Dauer in den Nachtstunden keine Betreuung benötigen;<br />
- verbale / nonverbale Kommunikationsbereitschaft;<br />
- persönliche Motivation, in einem Haus mit anderen behinderten Menschen zusammenzuleben;<br />
- Konfliktbereitschaft;<br />
- Orientierungs- und Wegefähigkeit;<br />
- Grundfertigkeiten in der individuellen Versorgung (z. B. Körperpflege, Frühstücks-<br />
/Abendbrotmahlzeit zubereiten können);<br />
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den professionellen BegleiterInnen;<br />
- Bedürfnisse bis zu einem verabredeten Zeitpunkt aufschieben können;<br />
- sich an Absprachen halten;<br />
- sich im Notfall Hilfe organisieren können.<br />
Als Ausschlusskriterien gelten in der Regel:<br />
- dauerhafte intensive und umfassende Pflegebedürftigkeit;<br />
- fehlende Akzeptanz und Einsicht in die Notwendigkeit des Hilfsangebots;<br />
- erhebliche Gefährdung anderer durch körperliche Gewalt o. ä.;<br />
- primäre psychische Erkrankung.<br />
Das Wohnhaus Bergstraße ist auch als „Übergangswohnmöglichkeit“ geeignet: z. B.<br />
- vom Elternhaus, Kinderheim, Trainingswohnung etc. zur eigenen Wohnung im<br />
Wohnhaus Bergstraße (Vorbereitung selbstständigen Wohnens in einer eigenen<br />
Wohnung im Stadtgebiet);<br />
oder auch<br />
- vom selbstständigen Wohnen mit ambulanter Wohnhilfe im Stadtgebiet zur Wohnung<br />
im Wohnhaus Bergstraße (wenn eine Verschlechterung der Lebenssituation droht<br />
bzw. eingetreten ist aufgrund von Veränderungen der Gesundheit oder Alter.)<br />
2.5 Personelle Ausstattung / MitarbeiterInnen<br />
Die Begleitung der 11 Frauen und Männer wird abhängig vom je individuellen Hilfebedarf<br />
und dem daraus resultierenden Umfang an Fachleistungsstunden erbracht.<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
7
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
2.5.1 Qualifikationen<br />
Die MitarbeiterInnen, die ambulante Hilfen zum Wohnen leisten, haben einen Abschluss als<br />
SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn, HeilerzieherIn oder ErzieherIn. Neben allgemeinen pädagogischen<br />
Kompetenzen (Einfühlungsvermögen, hohe Toleranzfähigkeit, professionelle Distanz,<br />
reflexiver Umgang mit dem Arbeitsauftrag hinsichtlich der Ermöglichung von selbstbestimmtem<br />
Leben bei geistiger Behinderung) werden hohe Kompetenzen hinsichtlich aller<br />
notwendigen administrativen Leistungen (Kenntnisse im Sozial- und Verwaltungsrecht, Zusammenarbeit<br />
mit den Kostenträgern, Erarbeitung regelmäßiger Sozialberichte) erwartet.<br />
Von den MitarbeiterInnen wird eine dauerhafte konstruktive Auseinandersetzung mit der Situation<br />
behinderter Menschen erwartet. Pädagogisches Handeln orientiert sich an den Bedürfnissen<br />
der KlientInnen.<br />
Anteilig sind die Leitung des Bereiches Ambulant Begleitetes Wohnen und Trainingswohnen<br />
sowie die MitarbeiterInnen der Zentralverwaltung des <strong>Diakoniewerk</strong>es <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> tätig.<br />
2.5.2 Kooperation<br />
Das Personal arbeitet eng mit dem Leistungserbringer der Hilfen zur Pflege sowie mit den<br />
Arbeitgebern (WfbM), Ärzten, Betreuern (BtG) etc. zusammen, um zu gewährleisten, dass<br />
die Hilfen ganzheitlich erbracht werden.<br />
2.5.3 Kommunikation<br />
Die MitarbeiterInnen arbeiten im Team. Besprechungsstrukturen zu regelmäßigem fachlichen<br />
Austausch, Reflexion der eigenen Arbeit und inhaltlich konzeptioneller Arbeit sind wöchentlich<br />
verbindlich eingerichtet. Die Teamleitung steht für Fachberatung, Anleitung, Begleitung<br />
des Teams, Moderation, Fallgespräche, Vermittlung etc. regelmäßig zur Verfügung.<br />
2.5.4 Fortbildung / Supervision<br />
Im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> wird die Fortbildung der MitarbeiterInnen konsequent gefördert.<br />
Es wird jährlich eine Fortbildungsplanung mit arbeitsbezogenen Angeboten erstellt. Fortbildungen<br />
dienen gezielt der Personalentwicklung. Externe Fortbildungen einzelner MitarbeiterInnen<br />
werden durch das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> nach Abschluss von internen Fortbildungsvereinbarungen<br />
mit dem teilnehmenden MitarbeiterInnen in der Regel zu einem großen<br />
Teil finanziert.<br />
Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, bei Bedarf professionelle Unterstützung durch<br />
Einzel- oder Team-Suvervision in Anspruch zu nehmen.<br />
3 Prozessqualität / Beschreibung der Leistungen, Angebote und Methoden<br />
3.1 Organisation der Leistungen<br />
3.1.1 Hilfeplanung<br />
Mit jeder/m KlientIn wird eine Leistungsvereinbarung zum Begleitungsvertrag abgeschlossen,<br />
in der auf der Grundlage des Erhebungsbogens zur Feststellung des Hilfebedarfs gemeinsam<br />
mit dem Hilfeempfänger die Unterstützungsleistungen festgelegt werden. In der<br />
Regel einmal jährlich werden Zuarbeiten an den Kostenträger erstellt und in diesem Zusammenhang<br />
die vereinbarten Hilfeleistungen auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit überprüft.<br />
Gemeinsam mit den KlientInnen werden Ziele für die weitere Begleitung der Klienten<br />
formuliert. Im anschließenden Hilfeplangespräch zwischen KlientIn, Kostenträger und MitarbeiterIn<br />
des <strong>Diakoniewerk</strong>es <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> werden jeweils die Ziele der Begleitung festgelegt<br />
sowie jährlich überprüft.<br />
Die Hilfen werden in der Regel von einer/einem MitarbeiterIn erbracht, die/der den regelmäßigen<br />
Bezug zum/zur KlientIn herstellt. Die Hilfen sind in Art, Umfang und Methode individuell<br />
an den Bedarf der einzelnen KlientIn angepasst.<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
8
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
3.1.2 <strong>Dokument</strong>ation<br />
Die erbrachten Leistungen für die KlientInnen sowie alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten werden<br />
von jeder/m MitarbeiterIn klientenbezogen täglich computergestützt dokumentiert.<br />
Es werden (in der Regel einmal jährlich) unter Beteiligung der KlientIn Sozialberichte erstellt,<br />
die den Hilfebedarf in standardisierter und verbaler Form beschreiben und Ziele für die weitere<br />
Begleitung benennen.<br />
In einem Gespräch zum Sozialbericht wird die Klientin/der Klient mit Hilfe eines Protokollleitfadens<br />
auf seine Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen befragt.<br />
3.1.3 Dienstzeiten<br />
Die Dienstzeit wird flexibel und dem Bedarf der KlientInnen entsprechend gestaltet. Sie wird<br />
in der Regel wochentags von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr vorgehalten. Am Wochenende ist<br />
samstags Dienst in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr vorgesehen, darüber hinaus werden<br />
weitere Dienste eingerichtet, wenn der Bedarf der KlientInnen dies erfordert.<br />
Die Dienstzeiten orientieren sich generell an den individuell mit den einzelnen KlientInnen<br />
verabredeten Terminen. Es wird täglich eine feste Erreichbarkeit eines Mitarbeiters/einer<br />
Mitarbeiterin für die BewohnerInnen des Wohnhauses Bergstraße gewährleistet.<br />
3.1.4 Betreuungsstandards<br />
Standards für die pädagogische Bezugnahme zur/m KlientIn sind formuliert im Begleitungsvertrag,<br />
der mit der/m KlientIn zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen KlientIn und MitarbeiterIn<br />
abgeschlossen ist. Sie machen Aussagen zu Rechten und Pflichten (beispielsweise<br />
zur Einhaltung von Terminen, Verschwiegenheit, gegenseitiger Achtung und partnerschaftlichem<br />
Umgang miteinander, zur Wahrung der Rechte der/s KlientIn auf ihre/seine Privatsphäre<br />
etc).<br />
Darüber hinaus gelten festgeschriebene Betreuungsstandards für die Arbeit mit Menschen<br />
mit Behinderung im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> unter Berücksichtigung des formulierten Leitbildes<br />
sowie der Ziele des <strong>Diakoniewerk</strong>s <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong>.<br />
3.1.5 Koordinierende Leistungen und Kooperation mit anderen Institutionen<br />
Die MitarbeiterInnen des <strong>Diakoniewerk</strong>s <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> arbeiten mit Ärzten, Therapeuten, Angehörigen,<br />
Arbeitgebern, gesetzlichen BetreuerInnen (BtG) der Klienten zusammen. Sie<br />
pflegen die Beziehungen zu Nachbarn und dem näheren Umfeld des Wohnhauses in der<br />
Gemeinde. Sie vermitteln weiterführende, z. B. therapeutische und beraterische Hilfen und<br />
halten regelmäßigen Kontakt zu den zuständigen Kostenträgern.<br />
3.1.6 Öffentlichkeitsarbeit<br />
Das <strong>Diakoniewerk</strong> gibt eine eigene Zeitschrift (<strong>Ufer</strong>zeit) heraus. Darüber hinaus ist ein professionelles<br />
Werbeunternehmen mit der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>Diakoniewerk</strong>es in Presse,<br />
Rundfunk, Fernsehen, sowie mittels Flyern und Werbematerial beauftragt. Einmal jährlich<br />
findet das Ramper <strong>Ufer</strong>fest auf dem Diakoniegelände in Rampe statt, auf dem sich alle Einrichtungen<br />
und Bereiche des <strong>Diakoniewerk</strong> darstellen. Das <strong>Diakoniewerk</strong> ist im Internet unter<br />
www.neues.ufer.de präsent.<br />
3.2 Individuelle Leistungen für die KlientInnen<br />
Die individuellen Hilfeleistungen sind ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen<br />
mit Behinderung. Sie erfolgen in der Regel aufsuchend in der häuslichen Umgebung<br />
der zu Begleitenden oder an den gemeinsam aufgesuchten Orten und Institutionen.<br />
Die Begleitung und Unterstützung wird in ihrer Methode dem individuellen Bedarf entsprechend<br />
variabel als Beratung, Anregung, Motivation, Begleitung, Vermittlung, gemeinsames<br />
Tun, stellvertretende Ausführung, Reflexion usw. geleistet. Sie kann inhaltlich in folgenden<br />
Bereichen stattfinden:<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
9
<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
Alltagskompetenzen<br />
- Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten<br />
- Einkauf von Lebensmitteln und allen Dingen des täglichen und sonstigen Bedarfs<br />
- Reinigung und Ordnung in der Wohnung<br />
- Einrichtung und Gestaltung der Wohnung<br />
- Wäschepflege und Bekleidung<br />
- Umgang mit Zeit (Termine, Wecker usw.)<br />
- Bewegung im Straßenverkehr und Wegebewältigung<br />
Finanzen, Behörden und Ämter<br />
- Umgang mit Geld, Kontoführung<br />
- Gesetze, Rechte und Pflichten<br />
- Vermieter, Krankenkasse, Sozialamt, Rente<br />
- Antragstellungen, Aufbewahrung von Unterlagen<br />
- Schriftverkehr und Post<br />
Körperliches Wohl und Gesundheit<br />
- Körperpflege und Hygiene<br />
- Arztbesuche<br />
- Umsetzung von ärztlichen Verordnungen und Empfehlungen<br />
- Bewegung, Tanz, Sport<br />
- Ernährung<br />
- weiterführende therapeutische und Beratungs-Angebote<br />
Soziale Kontakte<br />
- Miteinander in der Hausgemeinschaft<br />
- Kontakte zu Nachbarn, Eltern, Betreuern<br />
- Freundschaften, Partnerschaften, Familie<br />
- sich mitteilen und zuhören<br />
Freizeitgestaltung<br />
- Hobbys und Interessen<br />
- Bildungsangebote und kulturelle Veranstaltungen<br />
- Urlaubsgestaltung<br />
Arbeit und Beschäftigung<br />
- Arbeitssuche<br />
- Kontakt zum Arbeitgeber<br />
- Tagesstrukturierung<br />
Selbstbild und Selbstbewusstsein<br />
- Eigeninitiative und Motivation<br />
- Wünsche, Interessen, Meinungen<br />
- Umgang mit Konflikten und Krisen<br />
- Lebensentwurf, Lebensperspektive<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass Hilfen in den genannten Bereichen in Form von reflexiven,<br />
ermutigenden, anregenden und aufarbeitenden Gesprächsangeboten geleistet werden können.<br />
Sie können motivierenden, kontrollierenden und vermittelnden Charakter haben.<br />
Gemeinsames Tun wird bei Bedarf als Mittel zum Zweck verstanden, um gezielt Fertigkeiten<br />
zu trainieren, um Reserven und Fähigkeiten der KlientInnen zu mobilisieren, um methodisch<br />
Problemsachverhalte, Blockierungen und Hemmungen aufzuschließen und um fehlende<br />
Möglichkeiten der Kommunikation zu kompensieren.<br />
Das Begleitungs- und Mietverhältnis sind miteinander gekoppelt und werden vertraglich geregelt.<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
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<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
3.3 Einzug / Auszug<br />
Das Aufnahmeverfahren beginnt mit einer Anfrage der/s KlientIn bzw. Angehöriger, Betreuer<br />
(BtG) etc. an das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong>.<br />
In einem Gespräch mit der/m KlientIn und seinen Angehörigen, MitarbeiterInnen bisheriger<br />
Wohnstätten bzw. Betreuer (BtG) werden der voraussichtliche Hilfebedarf und der zeitliche<br />
Umfang der erforderlichen Unterstützungsleistungen ermittelt. Die relevanten Informationen<br />
werden zusammengetragen und an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Der/die<br />
KlientIn beantragt Hilfeleistungen bei dem zuständigen Kostenträger.<br />
In einem Hilfeplangespräch, an dem der Kostenträger, Amtsarzt, Antragsteller(in) sowie ggfs.<br />
gesetzliche Betreuer (BtG) und die/der MitarbeiterIn des Ambulant Begleiteten Wohnens des<br />
<strong>Diakoniewerk</strong>s teilnehmen, wird über Geeignetheit, Notwendigkeit, den Umfang und die Ziele<br />
der Hilfeleistungen entschieden.<br />
Die/der BewerberIn bekommt bei Bedarf bereits Hilfen bei der Vorbereitung seines/ihres Einzugs<br />
in die eigene Wohnung durch die MitarbeiterInnen des <strong>Diakoniewerk</strong>s im Rahmen der<br />
mit dem Kostenträger vereinbarten Leistungen.<br />
Die Begleitung der/s KlientIn kann beendet werden von Seiten der/s KlientIn, wenn diese(r)<br />
keinen Bedarf an Unterstützungsleistungen mehr hat, in eine andere Wohnform wechselt;<br />
von Seiten des <strong>Diakoniewerk</strong>s, wenn die Klientin/der Klient die Begleitung dauerhaft ablehnt,<br />
wenn die Hilfeleistungen durch den Kostenträger nicht bewilligt werden oder aus anderen<br />
Gründen eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Ein Auszug aus dem Wohnhaus<br />
Bergstraße 31 wird in diesem Fall erforderlich.<br />
3.3 Leistungen für die Hausgemeinschaft<br />
Für die BewohnerInnen des Wohnhauses Bergstraße 31 gilt eine Hausordnung, die das Zusammenleben,<br />
Rechte und Pflichten regelt.<br />
Regelmäßig wird eine Hausversammlung abgehalten, in der alle Angelegenheiten des Hauses<br />
besprochen, Angebote geplant und Dienstzeiten abgesprochen werden.<br />
Es werden über die individuellen Leistungen hinaus in einem Umfang von zunächst geplanten<br />
ca. 6 bis 8 Stunden pro Woche nach Bedarf gemeinschaftsbezogene und –fördernde<br />
Angebote unterbreitet.<br />
Feste regelmäßige Anwesenheitszeiten der MitarbeiterInnen im Haus sowie Regelungen zur<br />
telefonischen Erreichbarkeit bei Bedarf sichern einen verlässlichen relativ kurzfristigen Zugriff<br />
auf Hilfe.<br />
Die Rechte und Pflichten der MieterInnen im Wohnhaus Bergstraße ergeben sich aus dem<br />
Mietvertrag – bzw. Reinigungsarbeiten Treppenhaus. Das <strong>Diakoniewerk</strong> stellt in seiner Funktion<br />
als Vermieter die üblichen Dienstleistungen bereit (Reinigung/Pflege der Außenanlagen,<br />
Winterdienst etc.) Darüber hinausgehende technische Dienste können zwischen MieterIn<br />
und Vermieter gesondert vereinbart werden.<br />
Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen sind in diesem Wohnangebot nicht enthalten, sondern<br />
werden von den MieterInnen ebenso wie die eigene Wäschepflege, Reinigung der<br />
Wohnung etc. selbst getragen.<br />
3.4 Mitwirkung der KlientInnen<br />
Regelmäßige Befragungen der KlientInnen zur Zufriedenheit mit dem Angebot des <strong>Diakoniewerk</strong>s<br />
im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Sozialberichte für die Kostenträger ermöglichen<br />
Kritik und Anpassung der Betreuungsleistungen.<br />
Die Form der Bezugnahme zur/m KlientIn durch individuelle Vereinbarungen und Absprachen<br />
bietet regelmäßige aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Betreuungsarbeit. Die wöchentlichen<br />
Hausbesprechungen geben allen BewohnerInnen einen festen Rahmen, der<br />
Mitwirkung und Mitbestimmung des Zusammenlebens, strukturell unterstützt und inhaltlich<br />
herausgefordert.<br />
Durch geeignete methodische Mittel werden die Arbeit, Termine, Regelungen und Abläufe<br />
transparent gestaltet (z. B. Informationspinnwände und Aushänge, Pläne über Anwesenheit<br />
und geplante Aktionen, Gesprächsleitfäden usw.). Eine weitere Form der Mitwirkung ist<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
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<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />
durch die in der Regel jährlich stattfindenden Hilfeplangespräche mit dem Kostenträger gegeben.<br />
4 Finanzierung<br />
Die individuelle Begleitung der KlientInnen in Form von Ambulant Begleitetem Wohnen im<br />
Wohnhaus Bergstraße 31 in Schwerin wird über einen verhandelten Fachleistungsstundensatz<br />
gem. Landesrahmenvertrag M-V zu § 93 d BSHG – Ambulanter Bereich – finanziert.<br />
Der Umfang ist bedarfsgerecht festgelegt.<br />
5 Ergebnisqualität / Qualitätssicherung<br />
Eine hohe strukturelle Qualität des Leistungsangebots wird gewährleistet durch<br />
- die institutionelle Einbindung des Ambulant Begleiteten Wohnens in das <strong>Diakoniewerk</strong><br />
<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong>: Partizipation am Sozial-/Qualitätsmanagement, Stabilität und Fachlichkeit<br />
- qualifiziertes Personal, Personalmanagement, Stellenbeschreibungen und kontinuierliche<br />
Überprüfung in Mitarbeiterjahresgesprächen, Fortbildungen, Supervision, Fallgespräche,<br />
Teamberatungen<br />
- moderne Ausstattung mit Arbeitsmitteln<br />
- Qualitätshandbücher, Prozessbeschreibungen und standardisierte Arbeitshilfen<br />
- die Teilnahme an und Initiierung von Arbeitskreisen.<br />
Im Prozess der Arbeit wird hinsichtlich der Qualitätssicherung besonderer Wert gelegt auf<br />
- abgeschlossene Begleitungsvereinbarungen mit den KlientInnen zur individuellen<br />
Festlegung der Leistungen<br />
- Unterstützungsangebote im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe und zur Erweiterung der<br />
Regiekompetenzen<br />
- Stärkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit, Bedürfnisfreiheit und Einflussnahme<br />
- Stärkung und Ausbau persönlicher und sozialer Netzwerke der begleiteten Nutzer<br />
- Kontinuierliche computergestützte <strong>Dokument</strong>ation der erbrachten Hilfen sowie aller<br />
Arbeitstätigkeiten<br />
- regelmäßiges Erstellen von Sozialberichten zur Erhebung des Hilfebedarfs und zur<br />
Vorbereitung von Hilfeplangesprächen<br />
- regelmäßige KlientInnen- sowie Mitarbeiterbefragungen zur Zufriedenheit und Reflexion.<br />
- Fortschreibung der Konzeptionen<br />
- regelmäßige fachliche Reflexion und Informationsaustausch.<br />
Rampe, März 2005<br />
Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />
Hausgemeinschaft Bergstraße<br />
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