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<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

Konzeption und<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Wohnhaus Bergstraße Schwerin<br />

Ambulante Wohnhilfen<br />

für Menschen mit geistiger Behinderung<br />

in einer Hausgemeinschaft<br />

<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

Willi-Bredel-Str. 48<br />

19059 Schwerin<br />

Telefon: 0385 / 79 99 91<br />

e-mail: info@neues-ufer.de<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

1


<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

1 Allgemeiner Teil<br />

1.1 Der Träger<br />

Träger des Ambulant Begleiteten Wohnens im Wohnhaus Bergstraße ist das <strong>Diakoniewerk</strong><br />

<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH, das Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />

Mecklenburgs ist. Das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> wurde im Jahre 1990 gegründet.<br />

GesellschafterInnen sind das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />

Mecklenburgs, der Kirchenkreis Wismar, die Kirchgemeinden Retgendorf und Zittow und das<br />

Evangelische Augustenstift.<br />

Das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> betreibt im Landkreis Parchim und in der Landeshauptstadt<br />

Schwerin Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe, der Jugendhilfe und der Bildungsarbeit.<br />

Beispielhaft seien hier die Ramper Werkstätten (WfbM), ein Pflegeheim für Menschen<br />

mit Demenzerkrankungen, eine Tagesstätte für Menschen mit psychischer Behinderung/Krankheit,<br />

die Ev. Schule zur individuellen Lebensbewältigung, die Ev. Grundschule<br />

nach der Pädagogik der Maria Montessori, die Ev. Altenpflegeschule, Beratungsstellen und<br />

Kindertagesstätten (Regeleinrichtungen und integrative Kindergärten) genannt.<br />

Vom <strong>Diakoniewerk</strong> werden mehrere Wohnheime für Menschen mit Behinderung, die in<br />

Werkstätten beschäftigt sind, eine Intensiv-Wohngruppe für geistig behinderte Menschen mit<br />

psychischen Störungen, ein Wohnhaus für körperbehinderte Menschen, ein Wohnbereich für<br />

Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, ein Wohnheim für alte Menschen mit Behinderung<br />

und eine Trainingswohngruppe betrieben.<br />

Im Bereich der ambulanten Wohnhilfen – Ambulant Begleitetes Wohnen für Menschen mit<br />

Behinderung – ist das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> seit 1996 im Landkreis Parchim und in der<br />

Stadt Schwerin tätig.<br />

1.2 Sitz / AnsprechpartnerInnen<br />

Der Sitz des <strong>Diakoniewerk</strong>es <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH befindet sich in der Willi-Bredel-Str. 48,<br />

19059 Schwerin. Die Geschäftsführung / Zentralverwaltung arbeitet auf dem zentralen Gelände<br />

des <strong>Diakoniewerk</strong>s in 19067 Rampe, Retgendorfer Sr. 4.<br />

Geschäftsführer des <strong>Diakoniewerk</strong>s <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH ist Herr Bernd Budde. Die Leitung<br />

des Bereiches Ambulant Begleitetes Wohnen versieht Frau Anke Roettig, Dipl. Sozialpädagogin<br />

(FH).<br />

1.3 Leitziele<br />

1.3.1 Ramper Modell<br />

Seit 1996 gilt im <strong>Diakoniewerk</strong> das „Ramper Modell“, in dem mit Leitzielen das Profil des <strong>Diakoniewerk</strong>s<br />

beschrieben wird. Es stellt eine normative Bezugsbasis für pädagogische und<br />

unternehmensorganisatorische Ansätze dar, bezieht aber auch das zu schaffende Arbeitsklima<br />

ein. Die Annäherung an die gesetzten Ziele versteht sich in der täglichen Arbeit als ein<br />

fortwährender Prozess.<br />

Die sechs Leitziele lauten:<br />

- Wir gestalten ein Leben in unserer Gemeinschaft nach christlichen und humanistischen<br />

Grundsätzen.<br />

- Wir achten die Individualität des Menschen und fördern seine Selbständigkeit und<br />

seine Interessen.<br />

- Wir sichern die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtung als Voraussetzung für die<br />

Verwirklichung unserer Ziele.<br />

- Die Qualität der Sozialarbeit in allen Bereichen wird kontinuierlich weiterentwickelt.<br />

- Unsere Arbeit ist eine soziale Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen der Kunden<br />

orientiert.<br />

- Arbeiten und Leben im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> sollen Spaß machen.<br />

Darüber hinaus gelten Qualitätsgrundsätze für die Arbeit mit den behinderten Menschen, die<br />

in den verschiedenen Wohnbereichen betreut und unterstützt werden. Sie werden in den<br />

täglichen Bezügen geachtet. Diese Grundsätze machen Aussagen zu Würde, Eigenverant-<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

2


<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

wortung, Privatheit und Intimsphäre, Entfaltung, Sinnsuche und religiöser Orientierung, sozialem<br />

Leben, sinnerfüllter Betätigung und Rechtswahrung.<br />

1.3.2 Leben mit Behinderung<br />

Menschen mit Behinderung bestimmen zunehmend selbst, wie sie leben wollen und welcher<br />

Hilfen sie bedürfen. Das Paradigma „Selbstbestimmt Leben“ ist Ausdruck des veränderten<br />

Selbstverständnisses behinderter Menschen und Forderung zugleich: gegen Entmündigung,<br />

Diskriminierung und Aussonderung; für gesellschaftliche Mitwirkung und Teilhabe im Sinne<br />

selbstbestimmter Wahl- und Lebensmöglichkeiten.<br />

Leben mit Behinderung wird als eine mögliche Seinsform begriffen. Die Ausschließlichkeit<br />

der Perspektive auf eine Person, der eine Störung oder ein Defizit zugeschrieben wird, wird<br />

deshalb abgelehnt. Der Fokus des begleitenden Ansatzes von Menschen mit Behinderung<br />

liegt stattdessen auf dem je individuellen Hilfebedarf, der als besonderer Bedarf eines Menschen<br />

in seinem Lebenskontext angesehen wird. Jeder Mensch wird in seinem So-Sein beachtet<br />

und in seiner persönlichen Entfaltung individuell unterstützt. Der grundsätzliche Respekt<br />

vor dem jeweils eigenen Lebensstil des begleiteten Menschen hilft, die Bezugnahme<br />

nicht übermäßig zu pädagogisieren.<br />

1.4 Aufbauorganisation / Organigramm<br />

1.4.1 Organigramm „Bereiche / Abteilungen“ im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

Behindertenhilfe<br />

und Beratung<br />

I<br />

Arbeit<br />

I.1<br />

Stationäre<br />

Wohnhilfen<br />

I.2<br />

Ambulante Hilfen<br />

und Beratung<br />

I.3<br />

Gemeindenahe<br />

Psychiatrie<br />

I.4<br />

Altenhilfe<br />

II<br />

Stationäre<br />

Altenhilfe<br />

II.1<br />

Offene Altenhilfe<br />

II.2<br />

Qualitätsmanagement<br />

Kinder- u.<br />

Jugendarbeit /<br />

Therapeutische Dienste<br />

III<br />

Regelkindertagesstätten<br />

III.1<br />

Integrative Kinder-<br />

Tagesstätten<br />

III.2<br />

Sonderkinder-<br />

Tagesstätte<br />

III.3<br />

Jugendhilfe<br />

III.4<br />

Therapeutische<br />

Dienste<br />

III.5<br />

Gesellschafter<br />

Aufsichtsrat<br />

Geschäftsführung<br />

Bildung<br />

IV<br />

Höhere Berufsfachschule<br />

IV.1<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Schule z. indiv.<br />

Lebensbewältigg.<br />

IV.2<br />

Integrative<br />

Grundschule<br />

IV.3<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

3<br />

Personal und<br />

Verwaltung<br />

V<br />

Geschäftsführung<br />

V.1<br />

Personal<br />

V.2<br />

Finanzen und Bau<br />

V.3<br />

WDS<br />

VI<br />

Hausmeister/<br />

Vermietung<br />

VI.1<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

VI.2<br />

Küche/<br />

Reinigung<br />

VI.3<br />

1.4.2 Organigramm „Einrichtungen“ im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung


Arbeit<br />

I.1<br />

Ramper Werkstätten<br />

(WfbM)<br />

Qualitätsmanagement<br />

Stationäre<br />

Wohnhilfen<br />

I.2<br />

<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

Haus Arche<br />

I.2.1<br />

Haus Mecklenburg<br />

I.2.2<br />

Haus Zum<br />

Ramper Moor<br />

I.2.3<br />

Haus Leezen<br />

I. 2. 4<br />

Haus Morgenstern<br />

I.2.5<br />

Haus Schalom<br />

I.2.6<br />

Wohnhaus für<br />

Körperbehinderte<br />

Menschen<br />

I.2.7<br />

Gesellschafter<br />

Aufsichtsrat<br />

Geschäftsführung<br />

Behindertenhilfe<br />

und Beratung<br />

I<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

4<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Ambulante Hilfen<br />

und Beratung<br />

I.3<br />

Ambulant<br />

Begleitetes<br />

Wohnen<br />

I.3.1<br />

Wohnhaus<br />

Bergstr.<br />

I.3.2<br />

Trainingswohngruppe<br />

I.3.3<br />

Kontakt- und<br />

Beratungsstelle<br />

I.3.4<br />

Schuldner-<br />

Beratungsstelle<br />

I.3.5<br />

Gemeindenahe<br />

Psychiatrie<br />

I.4<br />

Tagesstätte<br />

I.4.1<br />

Kontakt- und<br />

Begegnungsstätte<br />

I.4.2<br />

Werkstatt<br />

I.4.3<br />

Therapeutische<br />

Wohngruppe<br />

I.4.4<br />

Ambulant<br />

Betreutes Wohnen<br />

I.4.5<br />

1.5 Art der Einrichtung<br />

Im Wohnhaus Bergstraße werden ambulante Wohnhilfen gemäß Landesrahmenvertrag für<br />

Mecklenburg-Vorpommern nach § 75 SGB XII erbracht.<br />

Davon ausgehend, dass Menschen eigenverantwortlich und selbstbestimmt, zugleich aber<br />

auch miteinander und in einem geschützten Rahmen leben wollen, wird in der Bergstraße 31<br />

in Schwerin ein Wohnhaus konzipiert, in dem einzelne kleine Wohnungen gemietet werden<br />

können. Es gibt darüber hinaus Räume, in denen Gemeinschaft lebbar und erfahrbar werden<br />

kann.<br />

Menschen, die in diesem Haus leben möchten, nehmen begleitende Hilfen zum Wohnen<br />

durch Ambulant Begleitetes Wohnen in Anspruch. Sie entscheiden sich bewusst für eine<br />

eigene Wohnung, in der sie ihr Leben selbst bestimmen, organisieren und gestalten und


<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

wählen dazu die räumliche und soziale Nähe zu anderen Menschen, die ebenfalls Begleitung<br />

in Anspruch nehmen und ein geschützteres Umfeld zum Leben benötigen. Die ausschließlich<br />

am Bedarf orientierte (personenbezogene) sozialpädagogische Begleitung im Alltag kann<br />

zusätzlich Anteile für die Begleitung in der Gemeinschaft erhalten.<br />

1.5.1 Adresse<br />

Die Adresse des Wohnhauses Bergstraße ist 19055 Schwerin, Bergstraße 31. Das Koordinierungsbüro<br />

des Ambulant Begleiteten Wohnens für Menschen mit Behinderung des <strong>Diakoniewerk</strong>es<br />

<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> befindet sich in der Retgendorfer Str. 4, 19067 Rampe.<br />

1.5.2 Gesetzliche Grundlagen<br />

Im Sozialgesetzbuch IX § 9 wird auf das Wunsch- und Wahlrecht sowie auf das Recht zur<br />

Selbstbestimmung von behinderten Menschen abgehoben. Im Sozialgesetzbuch XII ist verankert,<br />

dass ambulante Hilfen Vorrang vor stationären Hilfen haben.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen für die ambulanten Hilfen zum Wohnen gründen sich auf §§ 53<br />

ff SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX. Die zu erbringenden Leistungen entsprechen den<br />

gesetzlichen Erfordernissen nach<br />

- „Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohngemeinschaften“ (SGB IX § 55 (2)<br />

6.) und<br />

- „Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben“ (SGB IX § 55 (2) 7.).<br />

Sind Hilfen zur Pflege erforderlich, gründen sich diese auf das Pflegeversicherungsgesetz<br />

(SGB XI) und werden von ambulanten Pflegediensten erbracht.<br />

1.6 Ziele<br />

Menschliches Leben ist biblischer Begründung entsprechend, als Gabe Gottes zu begreifen.<br />

Insofern ist jedes menschliche Leben einzigartig, unersetzlich, unverfügbar und in seiner<br />

Verschiedenheit von gleichem Wert. Die Würde des Menschen ist nicht von mitmenschlicher<br />

Wertschätzung abhängig, sondern beruht auf göttlicher Wertsetzung, die jedem Menschen<br />

ein uneingeschränktes Lebensrecht verbürgt. Auf der Basis dieses Menschenbildes werden<br />

die Ziele und Prämissen für die inhaltliche Arbeit des Ambulant Begleiteten Wohnens formuliert:<br />

- Ermöglichung eines selbstständigen Lebens im eigenen Wohnraum<br />

- Bedürfnisorientierung<br />

- Ermöglichung von Selbstbestimmung und Autonomie<br />

- Integration in das Lebensumfeld<br />

- Stärkung der Persönlichkeit und insbesondere des Selbstvertrauens<br />

- Förderung der persönlichen Handlungskompetenz<br />

- Partnerschaftlichkeit/Respekt im Umgang miteinander<br />

- Ermöglichung und Unterstützung sozialer Kontakte und Netzwerke<br />

- Anregungen zu sinnstiftendem Tun<br />

- Vermitteln von Motivation, Reflexion, Bestärkung und positiven Erfahrungen<br />

- Geben von Kommunikation, Empathie und Zuwendung<br />

- Sicherung der persönlichen Lebenssituation<br />

- Vermittlung und Vernetzung von Hilfen<br />

- Entwicklung eines individuellen Lebensstils und einer Lebensperspektive<br />

- Berücksichtigung der besonderen Verletzlichkeit.<br />

Den Klienten wird eine Lebenssituation geschaffen, ihr Leben im Rahmen ihrer Ressourcen<br />

selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dieses Angebot verbindet Wohnen mit<br />

der Unterstützung weiterer Verselbstständigung bzw. Erhaltung der erworbenen Fähigkeiten.<br />

Die Klienten werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

unterstützt und begleitet.<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

5


<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

2 Strukturqualität<br />

2.1 Ausstattung des Hauses<br />

Das Wohnhaus befindet sich in der Bergstraße 31. Es wird ab 1. 9. 2004 nach umfassender<br />

Renovierung erstmals bezogen. Das Haus verfügt über Erdgeschoss, 3 Obergeschosse und<br />

Dachgeschoss sowie Keller.<br />

Im Haus können<br />

- 3 Ein-Zimmer-Wohnungen (mit Wohnflächen zwischen 28 und 37 m²) und<br />

- 4 Zwei-Zimmer-Wohnungen (mit Wohnflächen von je ca. 54 m²)<br />

gemietet werden.<br />

Die drei 1-Raum-Wohnungen befinden sich im Dachgeschoss. Zwei der drei Wohnungen<br />

verfügen über einen separaten Küchenraum, in der dritten Ein-Raum-Wohnung ist der<br />

Wohnraum mit Küchenzeile konzipiert.<br />

Im zweiten und dritten Obergeschoss des Hauses befinden sich je zwei Zwei-Raum-<br />

Wohnungen. Die Wohnungen haben zwei jeweils vom Flur aus zugängliche Zimmer sowie<br />

einen Küchen und einen Badraum, so dass sie auch als Wohngemeinschaft von zwei Personen<br />

genutzt und separat angemietet werden können.<br />

Die Wohnungen sind mit Einbauküchen, Duschbädern, Telefonanschluss- und TV-<br />

Empfangs-Möglichkeit und (mit Ausnahme einer Ein-Raum-Wohnung) mit Balkonen ausgestattet.<br />

Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerraum.<br />

Im Keller werden zwei Waschmaschinen bereitgestellt, die mittels Wertmarken zum Waschen<br />

der Wäsche benutzt werden können.<br />

Im Erdgeschoss befinden sich ein großer Gemeinschaftsraum, Teeküche und (behindertengerechte)<br />

Toilette, die im Rahmen der Wohnhilfen des Ambulant Begleiteten Wohnens durch<br />

die Mieter des Hauses vielfältig genutzt werden können.<br />

Weiterhin sind im Erdgeschoss ein Büroraum für die MitarbeiterInnen des Ambulant Begleiteten<br />

Wohnens sowie Räume der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung<br />

ausgestattet.<br />

Eine Vier-Zimmer-Wohnung ist im ersten Obergeschoss als Trainingswohnung des <strong>Diakoniewerk</strong>s<br />

<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> eingerichtet.<br />

Das Haus ist nicht mit einem Aufzug ausgestattet. Hinter dem Haus liegt ein vom Haus zugänglicher<br />

Hof. Er ist für alle MieterInnen nutzbar. Die Möglichkeit, Wäsche zu trocknen oder<br />

sich aufzuhalten, ist durch entsprechende Anlage der Außenflächen gegeben. Das Haus ist<br />

im Erdgeschoss rollstuhlgerecht ausgestattet.<br />

2.2 Lage und Infrastruktur<br />

Die Bergstraße ist eine ruhige Wohnstraße im Stadtteil Schelfstadt in der Landeshauptstadt<br />

Schwerin.<br />

Das Stadtzentrum Schwerins ist vom Wohnhaus Bergstraße 31 aus zu Fuß erreichbar (ca.<br />

10 Gehminuten). In ca. 200 m Entfernung befindet sich eine Haltestelle der Buslinie 10/11<br />

des öffentlichen Nahverkehrs Schwerin. Der Schweriner Hauptbahnhof ist ca. 15 Gehminuten<br />

entfernt oder kann mit der Buslinie 10/11 direkt erreicht werden. Einkaufsmöglichkeiten<br />

sind im Stadtzentrum oder im Hansecenter Güstrower Straße (ca. 15 Gehminuten bzw. zwei<br />

Stationen Buslinie 10) vorhanden.<br />

2.3 Personenkreis<br />

Im Wohnhaus Bergstraße 31 können bis zu 11 volljährige Frauen und Männer mit<br />

- geistiger Behinderung (auch i. S. von Lernbehinderung),<br />

- geistiger und mehrfacher Behinderung sowie<br />

- Sinnes- und Körperbehinderung (soweit Mobilität ohne Rollstuhl möglich ist)<br />

in 7 Mietwohnungen leben, die Anspruch auf ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

zum Wohnen gem. §§ 53 ff SGB XII haben.<br />

Die Frauen und Männer benötigen je nach ihren individuellen Beeinträchtigungen mindestens<br />

zeitweise Anleitung, Unterstützung und ggfs. teilweise stellvertretende Ausführung bei<br />

der individuellen Basisversorgung, bei der Haushaltsführung, der individuellen und sozialen<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

6


<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung, Teilhabe am Leben in<br />

der Gemeinschaft und psychosoziale Hilfen.<br />

2.4 Aufnahmekriterien<br />

Das Wohnhaus Bergstraße 31 in Schwerin ist konzipiert für Menschen mit Behinderung,<br />

- die nicht / nicht mehr in stationären Wohnformen, sondern in einer eigenen Wohnung<br />

/ WG leben möchten;<br />

- die aufgrund individueller Beeinträchtigungen ambulante Hilfen zum Wohnen benötigen<br />

und diese in Anspruch nehmen wollen;<br />

- die Anspruch auf diese Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe (gem. §§ 53 ff SGB<br />

XII) haben;<br />

- die volljährig sind;<br />

- die aus dem Elternhaus, einer Trainingswohnung, dem Kinderheim oder anderen<br />

Wohnformen ausziehen möchten, sich aber ein selbstständiges Wohnen allein noch<br />

nicht zutrauen;<br />

- die Zeit benötigen, sich zu einer erwachsenen Persönlichkeit zu entwickeln;<br />

- die ein geschütztes Wohnumfeld benötigen;<br />

- die allein nicht / nicht mehr wohnen möchten, weil sie Gemeinschaft brauchen und<br />

von Isolation/Einsamkeit bedroht sind;<br />

- die in der Regel einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen<br />

(WfbM) oder einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen bzw. an<br />

Maßnahmen zur Berufsausbildung teilnehmen.<br />

Folgende Fähigkeiten müssen in der Regel vorhanden sein:<br />

- auf Dauer in den Nachtstunden keine Betreuung benötigen;<br />

- verbale / nonverbale Kommunikationsbereitschaft;<br />

- persönliche Motivation, in einem Haus mit anderen behinderten Menschen zusammenzuleben;<br />

- Konfliktbereitschaft;<br />

- Orientierungs- und Wegefähigkeit;<br />

- Grundfertigkeiten in der individuellen Versorgung (z. B. Körperpflege, Frühstücks-<br />

/Abendbrotmahlzeit zubereiten können);<br />

- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den professionellen BegleiterInnen;<br />

- Bedürfnisse bis zu einem verabredeten Zeitpunkt aufschieben können;<br />

- sich an Absprachen halten;<br />

- sich im Notfall Hilfe organisieren können.<br />

Als Ausschlusskriterien gelten in der Regel:<br />

- dauerhafte intensive und umfassende Pflegebedürftigkeit;<br />

- fehlende Akzeptanz und Einsicht in die Notwendigkeit des Hilfsangebots;<br />

- erhebliche Gefährdung anderer durch körperliche Gewalt o. ä.;<br />

- primäre psychische Erkrankung.<br />

Das Wohnhaus Bergstraße ist auch als „Übergangswohnmöglichkeit“ geeignet: z. B.<br />

- vom Elternhaus, Kinderheim, Trainingswohnung etc. zur eigenen Wohnung im<br />

Wohnhaus Bergstraße (Vorbereitung selbstständigen Wohnens in einer eigenen<br />

Wohnung im Stadtgebiet);<br />

oder auch<br />

- vom selbstständigen Wohnen mit ambulanter Wohnhilfe im Stadtgebiet zur Wohnung<br />

im Wohnhaus Bergstraße (wenn eine Verschlechterung der Lebenssituation droht<br />

bzw. eingetreten ist aufgrund von Veränderungen der Gesundheit oder Alter.)<br />

2.5 Personelle Ausstattung / MitarbeiterInnen<br />

Die Begleitung der 11 Frauen und Männer wird abhängig vom je individuellen Hilfebedarf<br />

und dem daraus resultierenden Umfang an Fachleistungsstunden erbracht.<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

7


<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

2.5.1 Qualifikationen<br />

Die MitarbeiterInnen, die ambulante Hilfen zum Wohnen leisten, haben einen Abschluss als<br />

SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn, HeilerzieherIn oder ErzieherIn. Neben allgemeinen pädagogischen<br />

Kompetenzen (Einfühlungsvermögen, hohe Toleranzfähigkeit, professionelle Distanz,<br />

reflexiver Umgang mit dem Arbeitsauftrag hinsichtlich der Ermöglichung von selbstbestimmtem<br />

Leben bei geistiger Behinderung) werden hohe Kompetenzen hinsichtlich aller<br />

notwendigen administrativen Leistungen (Kenntnisse im Sozial- und Verwaltungsrecht, Zusammenarbeit<br />

mit den Kostenträgern, Erarbeitung regelmäßiger Sozialberichte) erwartet.<br />

Von den MitarbeiterInnen wird eine dauerhafte konstruktive Auseinandersetzung mit der Situation<br />

behinderter Menschen erwartet. Pädagogisches Handeln orientiert sich an den Bedürfnissen<br />

der KlientInnen.<br />

Anteilig sind die Leitung des Bereiches Ambulant Begleitetes Wohnen und Trainingswohnen<br />

sowie die MitarbeiterInnen der Zentralverwaltung des <strong>Diakoniewerk</strong>es <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> tätig.<br />

2.5.2 Kooperation<br />

Das Personal arbeitet eng mit dem Leistungserbringer der Hilfen zur Pflege sowie mit den<br />

Arbeitgebern (WfbM), Ärzten, Betreuern (BtG) etc. zusammen, um zu gewährleisten, dass<br />

die Hilfen ganzheitlich erbracht werden.<br />

2.5.3 Kommunikation<br />

Die MitarbeiterInnen arbeiten im Team. Besprechungsstrukturen zu regelmäßigem fachlichen<br />

Austausch, Reflexion der eigenen Arbeit und inhaltlich konzeptioneller Arbeit sind wöchentlich<br />

verbindlich eingerichtet. Die Teamleitung steht für Fachberatung, Anleitung, Begleitung<br />

des Teams, Moderation, Fallgespräche, Vermittlung etc. regelmäßig zur Verfügung.<br />

2.5.4 Fortbildung / Supervision<br />

Im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> wird die Fortbildung der MitarbeiterInnen konsequent gefördert.<br />

Es wird jährlich eine Fortbildungsplanung mit arbeitsbezogenen Angeboten erstellt. Fortbildungen<br />

dienen gezielt der Personalentwicklung. Externe Fortbildungen einzelner MitarbeiterInnen<br />

werden durch das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> nach Abschluss von internen Fortbildungsvereinbarungen<br />

mit dem teilnehmenden MitarbeiterInnen in der Regel zu einem großen<br />

Teil finanziert.<br />

Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, bei Bedarf professionelle Unterstützung durch<br />

Einzel- oder Team-Suvervision in Anspruch zu nehmen.<br />

3 Prozessqualität / Beschreibung der Leistungen, Angebote und Methoden<br />

3.1 Organisation der Leistungen<br />

3.1.1 Hilfeplanung<br />

Mit jeder/m KlientIn wird eine Leistungsvereinbarung zum Begleitungsvertrag abgeschlossen,<br />

in der auf der Grundlage des Erhebungsbogens zur Feststellung des Hilfebedarfs gemeinsam<br />

mit dem Hilfeempfänger die Unterstützungsleistungen festgelegt werden. In der<br />

Regel einmal jährlich werden Zuarbeiten an den Kostenträger erstellt und in diesem Zusammenhang<br />

die vereinbarten Hilfeleistungen auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit überprüft.<br />

Gemeinsam mit den KlientInnen werden Ziele für die weitere Begleitung der Klienten<br />

formuliert. Im anschließenden Hilfeplangespräch zwischen KlientIn, Kostenträger und MitarbeiterIn<br />

des <strong>Diakoniewerk</strong>es <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> werden jeweils die Ziele der Begleitung festgelegt<br />

sowie jährlich überprüft.<br />

Die Hilfen werden in der Regel von einer/einem MitarbeiterIn erbracht, die/der den regelmäßigen<br />

Bezug zum/zur KlientIn herstellt. Die Hilfen sind in Art, Umfang und Methode individuell<br />

an den Bedarf der einzelnen KlientIn angepasst.<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

8


<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

3.1.2 <strong>Dokument</strong>ation<br />

Die erbrachten Leistungen für die KlientInnen sowie alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten werden<br />

von jeder/m MitarbeiterIn klientenbezogen täglich computergestützt dokumentiert.<br />

Es werden (in der Regel einmal jährlich) unter Beteiligung der KlientIn Sozialberichte erstellt,<br />

die den Hilfebedarf in standardisierter und verbaler Form beschreiben und Ziele für die weitere<br />

Begleitung benennen.<br />

In einem Gespräch zum Sozialbericht wird die Klientin/der Klient mit Hilfe eines Protokollleitfadens<br />

auf seine Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen befragt.<br />

3.1.3 Dienstzeiten<br />

Die Dienstzeit wird flexibel und dem Bedarf der KlientInnen entsprechend gestaltet. Sie wird<br />

in der Regel wochentags von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr vorgehalten. Am Wochenende ist<br />

samstags Dienst in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr vorgesehen, darüber hinaus werden<br />

weitere Dienste eingerichtet, wenn der Bedarf der KlientInnen dies erfordert.<br />

Die Dienstzeiten orientieren sich generell an den individuell mit den einzelnen KlientInnen<br />

verabredeten Terminen. Es wird täglich eine feste Erreichbarkeit eines Mitarbeiters/einer<br />

Mitarbeiterin für die BewohnerInnen des Wohnhauses Bergstraße gewährleistet.<br />

3.1.4 Betreuungsstandards<br />

Standards für die pädagogische Bezugnahme zur/m KlientIn sind formuliert im Begleitungsvertrag,<br />

der mit der/m KlientIn zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen KlientIn und MitarbeiterIn<br />

abgeschlossen ist. Sie machen Aussagen zu Rechten und Pflichten (beispielsweise<br />

zur Einhaltung von Terminen, Verschwiegenheit, gegenseitiger Achtung und partnerschaftlichem<br />

Umgang miteinander, zur Wahrung der Rechte der/s KlientIn auf ihre/seine Privatsphäre<br />

etc).<br />

Darüber hinaus gelten festgeschriebene Betreuungsstandards für die Arbeit mit Menschen<br />

mit Behinderung im <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> unter Berücksichtigung des formulierten Leitbildes<br />

sowie der Ziele des <strong>Diakoniewerk</strong>s <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong>.<br />

3.1.5 Koordinierende Leistungen und Kooperation mit anderen Institutionen<br />

Die MitarbeiterInnen des <strong>Diakoniewerk</strong>s <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> arbeiten mit Ärzten, Therapeuten, Angehörigen,<br />

Arbeitgebern, gesetzlichen BetreuerInnen (BtG) der Klienten zusammen. Sie<br />

pflegen die Beziehungen zu Nachbarn und dem näheren Umfeld des Wohnhauses in der<br />

Gemeinde. Sie vermitteln weiterführende, z. B. therapeutische und beraterische Hilfen und<br />

halten regelmäßigen Kontakt zu den zuständigen Kostenträgern.<br />

3.1.6 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Das <strong>Diakoniewerk</strong> gibt eine eigene Zeitschrift (<strong>Ufer</strong>zeit) heraus. Darüber hinaus ist ein professionelles<br />

Werbeunternehmen mit der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>Diakoniewerk</strong>es in Presse,<br />

Rundfunk, Fernsehen, sowie mittels Flyern und Werbematerial beauftragt. Einmal jährlich<br />

findet das Ramper <strong>Ufer</strong>fest auf dem Diakoniegelände in Rampe statt, auf dem sich alle Einrichtungen<br />

und Bereiche des <strong>Diakoniewerk</strong> darstellen. Das <strong>Diakoniewerk</strong> ist im Internet unter<br />

www.neues.ufer.de präsent.<br />

3.2 Individuelle Leistungen für die KlientInnen<br />

Die individuellen Hilfeleistungen sind ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen<br />

mit Behinderung. Sie erfolgen in der Regel aufsuchend in der häuslichen Umgebung<br />

der zu Begleitenden oder an den gemeinsam aufgesuchten Orten und Institutionen.<br />

Die Begleitung und Unterstützung wird in ihrer Methode dem individuellen Bedarf entsprechend<br />

variabel als Beratung, Anregung, Motivation, Begleitung, Vermittlung, gemeinsames<br />

Tun, stellvertretende Ausführung, Reflexion usw. geleistet. Sie kann inhaltlich in folgenden<br />

Bereichen stattfinden:<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

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<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

Alltagskompetenzen<br />

- Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten<br />

- Einkauf von Lebensmitteln und allen Dingen des täglichen und sonstigen Bedarfs<br />

- Reinigung und Ordnung in der Wohnung<br />

- Einrichtung und Gestaltung der Wohnung<br />

- Wäschepflege und Bekleidung<br />

- Umgang mit Zeit (Termine, Wecker usw.)<br />

- Bewegung im Straßenverkehr und Wegebewältigung<br />

Finanzen, Behörden und Ämter<br />

- Umgang mit Geld, Kontoführung<br />

- Gesetze, Rechte und Pflichten<br />

- Vermieter, Krankenkasse, Sozialamt, Rente<br />

- Antragstellungen, Aufbewahrung von Unterlagen<br />

- Schriftverkehr und Post<br />

Körperliches Wohl und Gesundheit<br />

- Körperpflege und Hygiene<br />

- Arztbesuche<br />

- Umsetzung von ärztlichen Verordnungen und Empfehlungen<br />

- Bewegung, Tanz, Sport<br />

- Ernährung<br />

- weiterführende therapeutische und Beratungs-Angebote<br />

Soziale Kontakte<br />

- Miteinander in der Hausgemeinschaft<br />

- Kontakte zu Nachbarn, Eltern, Betreuern<br />

- Freundschaften, Partnerschaften, Familie<br />

- sich mitteilen und zuhören<br />

Freizeitgestaltung<br />

- Hobbys und Interessen<br />

- Bildungsangebote und kulturelle Veranstaltungen<br />

- Urlaubsgestaltung<br />

Arbeit und Beschäftigung<br />

- Arbeitssuche<br />

- Kontakt zum Arbeitgeber<br />

- Tagesstrukturierung<br />

Selbstbild und Selbstbewusstsein<br />

- Eigeninitiative und Motivation<br />

- Wünsche, Interessen, Meinungen<br />

- Umgang mit Konflikten und Krisen<br />

- Lebensentwurf, Lebensperspektive<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass Hilfen in den genannten Bereichen in Form von reflexiven,<br />

ermutigenden, anregenden und aufarbeitenden Gesprächsangeboten geleistet werden können.<br />

Sie können motivierenden, kontrollierenden und vermittelnden Charakter haben.<br />

Gemeinsames Tun wird bei Bedarf als Mittel zum Zweck verstanden, um gezielt Fertigkeiten<br />

zu trainieren, um Reserven und Fähigkeiten der KlientInnen zu mobilisieren, um methodisch<br />

Problemsachverhalte, Blockierungen und Hemmungen aufzuschließen und um fehlende<br />

Möglichkeiten der Kommunikation zu kompensieren.<br />

Das Begleitungs- und Mietverhältnis sind miteinander gekoppelt und werden vertraglich geregelt.<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

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<strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong> gGmbH<br />

3.3 Einzug / Auszug<br />

Das Aufnahmeverfahren beginnt mit einer Anfrage der/s KlientIn bzw. Angehöriger, Betreuer<br />

(BtG) etc. an das <strong>Diakoniewerk</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong>.<br />

In einem Gespräch mit der/m KlientIn und seinen Angehörigen, MitarbeiterInnen bisheriger<br />

Wohnstätten bzw. Betreuer (BtG) werden der voraussichtliche Hilfebedarf und der zeitliche<br />

Umfang der erforderlichen Unterstützungsleistungen ermittelt. Die relevanten Informationen<br />

werden zusammengetragen und an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Der/die<br />

KlientIn beantragt Hilfeleistungen bei dem zuständigen Kostenträger.<br />

In einem Hilfeplangespräch, an dem der Kostenträger, Amtsarzt, Antragsteller(in) sowie ggfs.<br />

gesetzliche Betreuer (BtG) und die/der MitarbeiterIn des Ambulant Begleiteten Wohnens des<br />

<strong>Diakoniewerk</strong>s teilnehmen, wird über Geeignetheit, Notwendigkeit, den Umfang und die Ziele<br />

der Hilfeleistungen entschieden.<br />

Die/der BewerberIn bekommt bei Bedarf bereits Hilfen bei der Vorbereitung seines/ihres Einzugs<br />

in die eigene Wohnung durch die MitarbeiterInnen des <strong>Diakoniewerk</strong>s im Rahmen der<br />

mit dem Kostenträger vereinbarten Leistungen.<br />

Die Begleitung der/s KlientIn kann beendet werden von Seiten der/s KlientIn, wenn diese(r)<br />

keinen Bedarf an Unterstützungsleistungen mehr hat, in eine andere Wohnform wechselt;<br />

von Seiten des <strong>Diakoniewerk</strong>s, wenn die Klientin/der Klient die Begleitung dauerhaft ablehnt,<br />

wenn die Hilfeleistungen durch den Kostenträger nicht bewilligt werden oder aus anderen<br />

Gründen eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Ein Auszug aus dem Wohnhaus<br />

Bergstraße 31 wird in diesem Fall erforderlich.<br />

3.3 Leistungen für die Hausgemeinschaft<br />

Für die BewohnerInnen des Wohnhauses Bergstraße 31 gilt eine Hausordnung, die das Zusammenleben,<br />

Rechte und Pflichten regelt.<br />

Regelmäßig wird eine Hausversammlung abgehalten, in der alle Angelegenheiten des Hauses<br />

besprochen, Angebote geplant und Dienstzeiten abgesprochen werden.<br />

Es werden über die individuellen Leistungen hinaus in einem Umfang von zunächst geplanten<br />

ca. 6 bis 8 Stunden pro Woche nach Bedarf gemeinschaftsbezogene und –fördernde<br />

Angebote unterbreitet.<br />

Feste regelmäßige Anwesenheitszeiten der MitarbeiterInnen im Haus sowie Regelungen zur<br />

telefonischen Erreichbarkeit bei Bedarf sichern einen verlässlichen relativ kurzfristigen Zugriff<br />

auf Hilfe.<br />

Die Rechte und Pflichten der MieterInnen im Wohnhaus Bergstraße ergeben sich aus dem<br />

Mietvertrag – bzw. Reinigungsarbeiten Treppenhaus. Das <strong>Diakoniewerk</strong> stellt in seiner Funktion<br />

als Vermieter die üblichen Dienstleistungen bereit (Reinigung/Pflege der Außenanlagen,<br />

Winterdienst etc.) Darüber hinausgehende technische Dienste können zwischen MieterIn<br />

und Vermieter gesondert vereinbart werden.<br />

Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen sind in diesem Wohnangebot nicht enthalten, sondern<br />

werden von den MieterInnen ebenso wie die eigene Wäschepflege, Reinigung der<br />

Wohnung etc. selbst getragen.<br />

3.4 Mitwirkung der KlientInnen<br />

Regelmäßige Befragungen der KlientInnen zur Zufriedenheit mit dem Angebot des <strong>Diakoniewerk</strong>s<br />

im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Sozialberichte für die Kostenträger ermöglichen<br />

Kritik und Anpassung der Betreuungsleistungen.<br />

Die Form der Bezugnahme zur/m KlientIn durch individuelle Vereinbarungen und Absprachen<br />

bietet regelmäßige aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Betreuungsarbeit. Die wöchentlichen<br />

Hausbesprechungen geben allen BewohnerInnen einen festen Rahmen, der<br />

Mitwirkung und Mitbestimmung des Zusammenlebens, strukturell unterstützt und inhaltlich<br />

herausgefordert.<br />

Durch geeignete methodische Mittel werden die Arbeit, Termine, Regelungen und Abläufe<br />

transparent gestaltet (z. B. Informationspinnwände und Aushänge, Pläne über Anwesenheit<br />

und geplante Aktionen, Gesprächsleitfäden usw.). Eine weitere Form der Mitwirkung ist<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

Hausgemeinschaft Bergstraße<br />

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durch die in der Regel jährlich stattfindenden Hilfeplangespräche mit dem Kostenträger gegeben.<br />

4 Finanzierung<br />

Die individuelle Begleitung der KlientInnen in Form von Ambulant Begleitetem Wohnen im<br />

Wohnhaus Bergstraße 31 in Schwerin wird über einen verhandelten Fachleistungsstundensatz<br />

gem. Landesrahmenvertrag M-V zu § 93 d BSHG – Ambulanter Bereich – finanziert.<br />

Der Umfang ist bedarfsgerecht festgelegt.<br />

5 Ergebnisqualität / Qualitätssicherung<br />

Eine hohe strukturelle Qualität des Leistungsangebots wird gewährleistet durch<br />

- die institutionelle Einbindung des Ambulant Begleiteten Wohnens in das <strong>Diakoniewerk</strong><br />

<strong>Neues</strong> <strong>Ufer</strong>: Partizipation am Sozial-/Qualitätsmanagement, Stabilität und Fachlichkeit<br />

- qualifiziertes Personal, Personalmanagement, Stellenbeschreibungen und kontinuierliche<br />

Überprüfung in Mitarbeiterjahresgesprächen, Fortbildungen, Supervision, Fallgespräche,<br />

Teamberatungen<br />

- moderne Ausstattung mit Arbeitsmitteln<br />

- Qualitätshandbücher, Prozessbeschreibungen und standardisierte Arbeitshilfen<br />

- die Teilnahme an und Initiierung von Arbeitskreisen.<br />

Im Prozess der Arbeit wird hinsichtlich der Qualitätssicherung besonderer Wert gelegt auf<br />

- abgeschlossene Begleitungsvereinbarungen mit den KlientInnen zur individuellen<br />

Festlegung der Leistungen<br />

- Unterstützungsangebote im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe und zur Erweiterung der<br />

Regiekompetenzen<br />

- Stärkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit, Bedürfnisfreiheit und Einflussnahme<br />

- Stärkung und Ausbau persönlicher und sozialer Netzwerke der begleiteten Nutzer<br />

- Kontinuierliche computergestützte <strong>Dokument</strong>ation der erbrachten Hilfen sowie aller<br />

Arbeitstätigkeiten<br />

- regelmäßiges Erstellen von Sozialberichten zur Erhebung des Hilfebedarfs und zur<br />

Vorbereitung von Hilfeplangesprächen<br />

- regelmäßige KlientInnen- sowie Mitarbeiterbefragungen zur Zufriedenheit und Reflexion.<br />

- Fortschreibung der Konzeptionen<br />

- regelmäßige fachliche Reflexion und Informationsaustausch.<br />

Rampe, März 2005<br />

Konzeption und Leistungsbeschreibung<br />

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