Ein aufsässiger Türmer - Bezirk Oberfranken
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<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />
Zu den Bedingungen kleinstädtischer Musikpraxis im frühneuzeitlichen Franken<br />
von<br />
Günter Dippold<br />
Musikgeschichte, will sie nicht bloße Kompositionsgeschichte sein, hat sich auch<br />
mit der musikalischen Praxis vergangener Epochen zu beschäftigen. Als Hochschullehrer<br />
hat der Jubilar hierzu Bedeutsames beigetragen, sind doch auf seine<br />
Anregung hin Studien zur Geschichte der Musik in bayerischen Klöstern 1 oder am<br />
markgräflichen Hof zu Bayreuth 2 entstanden.<br />
Kloster und Fürstenhof – diese beiden Orte von Musik bestimmen die Forschung.<br />
Das kleinstädtische oder gar dörfliche Musikleben hingegen fand eher<br />
das Interesse der Regionalgeschichts-, der volkskundlichen und der Volksmusikforschung<br />
3 .<br />
Der vielseitige und vielgefragte Musiker der frühneuzeitlichen Kleinstadt, der<br />
<strong>Türmer</strong>, galt weithin als besserer Nachtwächter, der bestenfalls von seiner <strong>Türmer</strong>stube<br />
herab gefällige Weisen blies. Daß solche Klischees an der Wirklichkeit<br />
vorbeigehen, daß in Wirklichkeit die <strong>Türmer</strong> umfassend tätige Berufsmusiker waren,<br />
auf der Geige versiert wie auf dem Horn, dem Zink, der Posaune und der<br />
Trompete, ist erst in den letzten Jahrzehnten deutlich herausgearbeitet worden.<br />
<strong>Ein</strong>e besonders gut erforschte Region ist hier die Oberpfalz, namentlich deren<br />
nördliche Hälfte. Erst jüngst haben Barbara Polaczek und Johann Wax in einer<br />
grundlegenden Studie den Forschungsstand zusammengefaßt und erweitert 4 ;<br />
obendrein wird das Thema in der Oberpfalz seit 2000 durch das Erste Deutsche<br />
<strong>Türmer</strong>museum Vilseck auch in Form einer Dauerausstellung der interessierten<br />
Öffentlichkeit präsentiert 5 .<br />
1 Musik in bayerischen Klöstern 1: Beiträge zur Musikpflege der Benediktiner und Franziskaner<br />
(= Schriftenreihe der Hochschule für Musik München 5), Regensburg 1986;<br />
Klaus Mohr, Die Musikgeschichte des Klosters Fürstenfeld (= Musik in bayerischen Klöstern<br />
2; Schriftenreihe der Hochschule für Musik München 8), Regensburg 1987.<br />
2 Gotthart Schmidt, „Johann Balthasar Kehl und Johann Wilhelm Stadler. Zur Musikgeschichte<br />
Bayreuths im 18. Jahrhundert“, in: Archiv für Geschichte von <strong>Oberfranken</strong> 46<br />
(1966), S. 183–240; Herbert Küffner, „<strong>Ein</strong>e Augsburger Sammelhandschrift als Quelle<br />
zur Geschichte der Bayreuther Hofmusik“, in: Archiv für Geschichte von <strong>Oberfranken</strong><br />
49 (1969), S. 103–196.<br />
3 Werner Greve, Art. „Stadtpfeifer“, in: MGG 2 Sachteil 8, Kassel u. a. 1998, Sp. 1719–<br />
1732; ders., Art. „Turmmusik“, in: MGG 2 Sachteil 9, Kassel u. a. 1998, Sp. 1082–1086.<br />
In der ersten Auflage der MGG erscheint das Lemma „Stadtpfeifer“ auffälligerweise<br />
erst im Supplement (Heinrich W. Schwab, in: MGG 16, Kassel 1976, Sp. 1731–1743);<br />
das Stichwort „Turmmusik“ fehlt.<br />
4 Barbara Polaczek und Johann Wax, Glockenschlag und Hörnerklang. <strong>Türmer</strong> in der<br />
Oberpfalz, Amberg 2002.<br />
5 Zum Museum ebd., S. 106–111.
40 Günter Dippold<br />
In Franken hingegen stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, derartige Untersuchungen<br />
aus 6 . Es ist bezeichnend, daß 1933 ein Oberpfälzer Autor <strong>Türmer</strong><br />
für eine Spezialität seiner Heimat hielt, die es in Franken nicht gegeben habe 7 .<br />
Die Quellen, die von <strong>Türmer</strong>n berichten, sind freilich, was deren Musizieren<br />
angeht, nur bedingt aussagekräftig. Die <strong>Türmer</strong>ordnung einer Stadt und die Eidformel<br />
für den <strong>Türmer</strong> geben zwar Hinweise, sind aber mit dem Mangel jeder<br />
normativen Quelle behaftet: Sie verraten, was der <strong>Türmer</strong> hätte tun sollen, nicht<br />
unbedingt, was er wirklich tat; sie beschreiben, was ihm vorgeschrieben und was<br />
verboten, aber nicht, was ihm möglich war.<br />
Immerhin läßt sich mancherorts aus den Dienstanweisungen für den <strong>Türmer</strong><br />
ablesen, wie sich die Aufgabenfelder nach und nach erweiterten. So beschäftigt sich<br />
die <strong>Türmer</strong>ordnung von Lichtenfels, die 1563 aufgezeichnet wurde, aber erheblich<br />
älter sein mag, lediglich mit dem Wachdienst des <strong>Türmer</strong>s 8 , der hier – wie in den<br />
meisten fränkischen Städten – auf dem Torturm der Stadtmauer, nicht auf dem<br />
Kirchturm lebte 9 . Nach Bewaffneten und nach Bränden in Stadt und Land hatte er<br />
Ausschau zu halten, und je nach Vorfall hatte er die Bürgerschaft durch bestimmte<br />
Signale zu alarmieren; überdies hatte er zwischen Mitternacht und Tagesanbruch<br />
jede volle Stunde mit dem Horn anzuzeigen – ein Zeichen, das in der stockdunklen<br />
Stadt den Bürgern die Sicherheit geben sollte, daß er wache und sie vor Feuer und<br />
Feinden behüte. 1618 wurde das Gebot hinzugefügt, der <strong>Türmer</strong> habe nicht nur,<br />
wie bis dahin gebräuchlich, am Morgen und am Abend vom Turm zu blasen, sondern<br />
auch zu Mittag. Die 1662 revidierte Ordnung nannte erstmals die Kirchenmusik<br />
als Aufgabenfeld. Überdies setzte der Stadtrat fest, daß bei Hochzeiten der<br />
<strong>Türmer</strong> das alleinige Recht hatte, die Musik auszurichten, während die Bürger bei<br />
anderen Festlichkeiten auch fremde Musikanten engagieren konnten. 1714 wurde<br />
diese Bestimmung zu Gunsten des <strong>Türmer</strong>s abgeändert: Künftig hatte er bei allen<br />
Gelegenheiten den Vorrang vor auswärtigen Musikanten. 10<br />
6 <strong>Ein</strong>e Zusammenfassung des Forschungsstandes bei Horst Steinmetz und Armin Griebel,<br />
Das große nordbayerische Blasmusikbuch. <strong>Oberfranken</strong>, Wien und München 1990,<br />
S. 11–21 mit Anmerkungen S. 174 f.<br />
7 Ferdinand Hoffmann, „Von den <strong>Türmer</strong>n der nördlichen Oberpfalz“, in: Die Oberpfalz<br />
27 (1933), S. 127–131, hier S. 130.<br />
8 Frühe Belege zu Turmwächtern und ihrer Funktion als Stadtmusikanten bei Heinrich<br />
W. Schwab, Die Anfänge des weltlichen Berufsmusikertums in der mittelalterlichen<br />
Stadt. Studie zu einer Berufs- und Sozialgeschichte des Stadtmusikantentums (= Kieler<br />
Schriften zur Musikwissenschaft 24), Kassel, Basel, London 1982, S. 29–32.<br />
9 <strong>Ein</strong>e Ausnahme stellte etwa Bamberg dar, wo die <strong>Türmer</strong> auf den Türmen der beiden<br />
Pfarrkirchen saßen. Dazu Siegfried Bachmann, „Über die Stadtpfeifer bei Alt-St.-Martin“,<br />
in: Fränkische Blätter 6 (1954), S. 99f.; Karl Schnapp, Stadtgemeinde und Kirchengemeinde<br />
in Bamberg vom Spätmittelalter bis zum kirchlichen Absolutismus (= Veröffentlichungen<br />
des Stadtarchivs Bamberg 5), Bamberg 1999, S. 97–99; Petra Mayer, „Als<br />
der <strong>Türmer</strong> die Feuerglocke schlug“, in: Fränkischer Tag (Ausgabe A) vom 1.2.2003,<br />
S. 14.<br />
10 Heinrich Meyer, „Allerlei von den Lichtenfelser Stadtpfeifern“, in: Lichtenfelser Tagblatt<br />
vom 30.8.1958, S. 7.
<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />
Gerade mit Blick auf die 1662 anläßlich des Dienstantritts eines neuen <strong>Türmer</strong>s<br />
abgefaßte Ordnung wird die Problematik dieser Quellengattung deutlich. Wenngleich<br />
hier die Kirchenmusik und das Monopol für die Hochzeitsmusik erstmals<br />
genannt sind, so wäre doch der Schluß verfehlt, der <strong>Türmer</strong> hätte zuvor an feierlichen<br />
Gottesdiensten nicht mitgewirkt oder als Stadtmusiker keine Privilegien genossen.<br />
Mehr Aussagekraft als normative Quellen besitzen für die Alltagsgeschichte üblicher<br />
Weise behördliche oder kommunale Rechnungen. Im Fall der <strong>Türmer</strong> ist ihr<br />
Quellenwert freilich gering, da die musikalischen Aktivitäten zumeist von Privatleuten<br />
bestellt und bezahlt wurden. Aus öffentlichen Kassen erhielt der <strong>Türmer</strong><br />
seine Besoldung und allenfalls gelegentlich besondere Zuwendungen, wenn er etwa<br />
das neue Jahr „anblies“, wobei im frühen 17. Jahrhundert nicht selten <strong>Türmer</strong><br />
in einer fremden Stadt gastierten 11 .<br />
Des öfteren ist in der Forschung eine prosopographische bzw. genealogische<br />
Herangehensweise gewählt worden. Die Rekonstruktion von <strong>Türmer</strong>familien, die<br />
diesen Beruf zuweilen über Jahrhunderte ausübten, spielt dabei eine wesentliche<br />
Rolle, und die musikalische Tradition gilt als Besonderheit. Daß ein Beruf in der<br />
Familie vererbt wurde, ist jedoch, zumal in der Frühneuzeit, alles andere als ungewöhnlich.<br />
Begabung, Sozialisation, rechtliche oder faktische Bevorzugungen sind,<br />
zusammengenommen, stets die Erklärung. Daß der <strong>Türmer</strong>beruf in einer Familie<br />
über mehrere Generationen zu Hause war, das kam vor, ebenso wie es Dynastien<br />
von Scharfrichtern und Hirten, von Metzgern und Schmieden, von Juristen und<br />
evangelischen Pfarrern gab. Genauso begegnen wir aber <strong>Türmer</strong>n, deren Eltern<br />
und Kinder auf andere Weise ihren Lebensunterhalt verdienten. Die bedeutsame<br />
Frage nach Heiratskreisen, mit deren Hilfe man den sozialen Standort der <strong>Türmer</strong><br />
deutlicher bestimmen könnte, wurde dagegen noch zu wenig gestellt.<br />
Die aussagekräftigsten Quellen sind in der Regel die Protokollbücher des jeweiligen<br />
Stadtrats. Hier finden sich <strong>Ein</strong>träge, wenn etwa die Stadtoberen über die<br />
Bitte ihres <strong>Türmer</strong>s um Gehaltszulage berieten, wenn sie seine Klagen über die<br />
Konkurrenz fahrender Musikanten behandelten oder wenn sie ihn wegen der Vernachlässigung<br />
seiner Dienstpflichten, insonderheit der Nachtwache, ermahnten.<br />
Das Bemühen von <strong>Türmer</strong>n um Gehaltszulage konnte verschiedene Gründe haben.<br />
Da die überwiegende Mehrzahl der <strong>Türmer</strong> das Bürgerrecht nicht besaß, partizipierte<br />
sie weder an den kommunalen Weideflächen noch am Brau- und Schankrecht<br />
der vollberechtigten <strong>Ein</strong>wohner. Der ausgedehnte Dienst erschwerte<br />
ohnedies einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb. Er müsse „täglichen alles umbs<br />
Gelt erkaufen“, klagte 1700 der Staffelsteiner <strong>Türmer</strong> Johann Josua Kisel 12 , und<br />
er deutete damit an, daß er eben Nahrungsmittel nicht selbst anbauen oder produzieren<br />
könne. Dabei war die Nutzung eines Ackers und einer Wiese anfangs noch<br />
11 Diverse Belege bei Karl-Sigismund Kramer, Volksleben im Hochstift Bamberg und im<br />
Fürstentum Coburg (1500–1800). <strong>Ein</strong>e Volkskunde auf Grund archivalischer Quellen<br />
(= Beiträge zur Volkstumsforschung 15; Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische<br />
Geschichte IX, 24), Würzburg 1967, S. 86 f.<br />
12 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 28, Prot. von 1700 März 12.<br />
41
42 Günter Dippold<br />
Teil seiner Besoldung 13 , während seine Nachfolger statt dessen eine Zahlung erhielten<br />
14 .<br />
Weiterhin kam ein <strong>Türmer</strong> dann nicht umhin, um eine Gehaltsaufbesserung<br />
nachzusuchen, wenn das Musizieren unmöglich war. So war es eine schwere Zeit<br />
für den Staffelsteiner <strong>Türmer</strong> Georg Paul Bamberger, als nach dem Tod des Kaisers<br />
1711 eine Trauerzeit angeordnet wurde, während derer Tanzveranstaltungen<br />
untersagt waren. Es blieb ihm nichts übrig, als „mit wehemütigen Bitten“ um eine<br />
Gehaltszulage an den Stadtrat heranzutreten 15 .<br />
Doch weniger solche Bitten sind aussagekräftig als vielmehr die Beratungen<br />
über normwidriges Verhalten des <strong>Türmer</strong>s. Das soll der nachgehend dargestellte<br />
Fall belegen: die Geschichte eines <strong>Türmer</strong>s in Staffelstein, der, offenbar von einem<br />
ungewöhnlichen künstlerischen Selbstwertgefühl beseelt, mit dem Stadtrat über<br />
Jahre hinweg immer wieder aneinandergeriet, bis dieser schließlich den <strong>Türmer</strong> aus<br />
seinem Amt jagte.<br />
*<br />
1705 entließ der Staffelsteiner Rat seinen aus Marktbreit stammenden <strong>Türmer</strong> Johann<br />
Josua Kisel, nachdem – so das Ratsprotokoll – „von Tag zu Tag clagen wider<br />
ihne“ eingelaufen seien; obendrein habe sein Sohn sich einen Diebstahl zu Schulden<br />
kommen lassen. 16 Alsbald fand sich mit Georg Paul Bamberger aus Ochsenfurt<br />
ein qualifizierter Nachfolger. 17 Doch auch über ihn wurden nach einigen Jahren<br />
Beschwerden laut. Er solle „besseren Fleiss und Sorge auf seine Nachtwachten<br />
und Abblassen hinfuhro tragen“, ermahnten ihn die Ratsherren 1710. 18 Als er 1721<br />
einen Krämer beleidigte, nahmen sie dies zum Anlaß, ihm den Dienst aufzukündigen,<br />
zumal er „in der Kirchen gar nichts mehr zu gebrauchen“ sei. 19<br />
Kurz darauf gelang es, mit Joseph Ludwig Kreutner einen Nachfolger zu finden,<br />
dem der Stadtrat sogleich eine kostenträchtige Gefälligkeit erwies. Als er klagte,<br />
daß „die Stuben ufn Thurn gewältige Höhe habe und harth zu heizen seye“,<br />
ordneten die Ratsherren sogleich an, daß ein Zimmermann die neue Decke einziehen<br />
solle. 20<br />
Über die Herkunft Kreutners ist nichts bekannt. 21 Über sein Leben bis 1721<br />
wissen wir lediglich, daß er bereits eine Ehefrau hatte, als er nach Staffelstein kam,<br />
13 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 27, Prot. von 1699 Okt. 1.<br />
14 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 28, Prot. von 1705 Mai 29.<br />
15 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 29, Prot. von 1711 Juli 17.<br />
16 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 28, Prot. von 1705 Mai 2.<br />
17 Ebd., Prot. von 1705 Mai 29.<br />
18 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 29, Prot. von 1710 Mai 2.<br />
19 Ebd., Prot. von 1721 Mai 8.<br />
20 Ebd., Prot. von 1721 Okt. 24.<br />
21 Belege für den Familiennamen könnten nach Thüringen weisen: Kraydner sind im<br />
frühen 18. Jahrhundert in Ellrich bei Nordhausen in Thüringen nachzuweisen, Kräutner<br />
in Gräfenhain bei Gotha. Matrikel der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />
1 (1690–1730), bearb. von Fritz Juntke, Halle 1960, S. 98; Album Academiae Vitebergensis.<br />
Jüngere Reihe Teil 3 (1710–1812), bearb. von Fritz Juntke, Halle 1966, S. 97.
<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />
und daß er evangelisch war. Um den Dienst in der katholischen Stadt zu erlangen,<br />
mußte er versprechen, seinen Glauben zu wechseln. Doch es gingen mehr als vier<br />
Jahre ins Land, bis er sein Versprechen einlöste. 22<br />
Gleichwohl erfreute sich Kreutner einigen Ansehens. Im Januar 1725 beantragte<br />
er beim Bamberger Domkapitel, das die Herrschaft über Staffelstein ausübte,<br />
eine Gehaltserhöhung, zum einen wegen der „theuren Zeiten“, zum anderen, weil<br />
er die Instrumente für die Kirchenmusik aus eigener Tasche zu kaufen habe, und<br />
zum dritten, weil er „zur Nachtwach und anderen ihme obliegenden Diensten einen<br />
Gesellen unterhalten“ müsse. Der Staffelsteiner Amtsverweser, zur Stellungnahme<br />
aufgefordert, lobte Kreutner: „Wegen seiner ehrlichen und guten Aufführung“<br />
sei ihm die Zulage zu gönnen. Tatsächlich gestattete das Domkapitel die<br />
Mehrung von 60 auf 68 Gulden im Jahr.<br />
Ende 1725 jedoch wurden Klagen über Kreutners Dienst laut. Er hatte nicht,<br />
wie es ihm vorgeschrieben und allgemein üblich war, zu jeder vollen Stunde in der<br />
Nacht geblasen und damit den Bürgern Sicherheit vermittelt. Immerhin hatte in<br />
Staffelstein 1684 ein Großbrand 330 Gebäude in der Stadt vernichtet 23 . Überdies<br />
habe Kreutner den Morgen- und den Abendsegen nicht ordnungsgemäß „ausgeblasen“.<br />
24<br />
Umgekehrt hatte 1726 Kreutner zu klagen. Die fremden Spielleute und die Bürger,<br />
die an den Jahrmärkten musizierten, waren ihm ein Dorn im Auge, denn sie<br />
entzögen ihm seine Nahrung – eine Klage, die so mancher <strong>Türmer</strong> erhob. Offenbar<br />
erließ der Rat ein entsprechendes Mandat, das zugleich den Musikern in der<br />
Bürgerschaft das „Aufwarthen und Spihlen“ nur an den Jahrmärkten gestattete. 25<br />
1731 wandte Kreutner sich sogar an das Bamberger Domkapitel und beschwerte<br />
sich, er werde vielfach übergangen, wenn man Musik brauche, und für manche<br />
Tätigkeiten in der Stadt werde er nicht ausreichend bezahlt. Ausgiebig nahmen die<br />
vier Bürgermeister und die Ratsherren Stellung, und dieser Brief gewährt uns <strong>Ein</strong>blick<br />
in die Lebenswirklichkeit eines <strong>Türmer</strong>s. 26<br />
So wie die Dörfer um eine Stadt dem Bierbann unterlagen, also nur das von den<br />
Bürgern gebraute Bier ausschenken durften, führte die Bamberger Regierung während<br />
des 18. Jahrhunderts in manchen Amtssprengeln auch einen Musikbann<br />
ein. <strong>Ein</strong>zig der <strong>Türmer</strong> der Amtsstadt mit seinen Gesellen, Lehrlingen und von<br />
ihm bezahlten Musikanten durfte bei bestimmten Anlässen, namentlich bei Hochzeiten<br />
und Kirchweihen, musizieren.<br />
Der Staffelsteiner <strong>Türmer</strong> hatte freilich das Unglück, daß zwar die Pfarrei sehr<br />
ausgedehnt war, das Amt aber sehr klein. Lediglich drei Dörfer gehörten zum<br />
Sprengel des Amts Staffelstein, und nur hier konnte der <strong>Türmer</strong> seinen Musikbann<br />
22 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 56, fol. 388v.<br />
23 Heinrich Karl, Staffelsteiner Chronik, Staffelstein 1905, S. 283f.<br />
24 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 56, fol. 388v.<br />
25 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 30, Prot. von 1726 Juli 27.<br />
26 Ebd., Prot. von 1731 Apr. 6.<br />
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44 Günter Dippold<br />
behaupten. Zwar hatte der <strong>Türmer</strong> auch andere Dörfer in der Nähe durch sein Wachen<br />
zu schützen, aber aus diesen Orten hatte er keine <strong>Ein</strong>nahmen.<br />
Unzufrieden war Kreutner mit dem allzu bescheidenen Aufwand, der bei manchen<br />
Hochzeiten und Beisetzungen getrieben wurde. Doch der Rat legte Wert darauf,<br />
daß es ganz im Belieben des <strong>Ein</strong>zelnen liege, ob er solche Anlässe „schlecht<br />
oder stattlich“ begehe.<br />
Weiter klagte Kreutner, daß ihm bei kirchlichen Festen, bei denen er mitwirken<br />
müsse, die Instrumente nicht gestellt würden; dieses Problem hatte er bereits 1725<br />
angesprochen. Der Rat aber beharrte darauf, jeder Handwerker müsse sein eigenes<br />
Werkzeug mitbringen, das gelte auch für den <strong>Türmer</strong>. Immerhin waren die Stadtväter<br />
bereit, ihm „wegen vieler Festivitäten“ ein geringes Benutzungsentgelt, ein so<br />
genanntes „Saitengeld“, zu zahlen. Für seine verpflichtende Mitwirkung bei Prozessionen<br />
und Bittgängen aber werde er nichts bekommen.<br />
Das Hauptärgernis für Kreutner bildete allerdings die Nachtwache, die er nicht<br />
selbst hielt, sondern die er durch Hilfspersonal erledigen ließ, das er selbst zu besolden<br />
hatte. Dafür erhalte er schließlich eine Zulage, entgegnete der Rat.<br />
Der Ton des Schreibens zeigt, daß die Chemie zwischen den Stadtoberen und<br />
dem <strong>Türmer</strong> nicht mehr stimmte. Man dürfe ihm nicht nachgeben, beschwor der<br />
Stadtrat das Domkapitel. „Wann mann [...] ihme den Finger reichet, so verlanget er<br />
die ganze Hand zu haben“. Man habe seine „Kunsterfahrenheit“ zu sehr gewürdigt,<br />
so daß er sich jetzt „stuzig und hochmütig“ gebärde.<br />
Der Rat ließ es den <strong>Türmer</strong> spüren, daß man ihm die Beschwerde in Bamberg<br />
verübelte. Wenige Monate später drohte man ihm die Kündigung an, wenn er die<br />
Nachtwache nicht klaglos versehe, im Kirchendienst nicht eifriger werde und sich<br />
noch einmal weigere, zum Morgen-, Mittag- und Abendgebet zu blasen. Nachdem<br />
er „sich kurz besonnen“ hatte, kündigte Kreutner Besserung an. 27<br />
Keine zwei Jahre später entließ ihn der Rat, ohne daß wir um den Anlaß wüßten.<br />
28 Im Ratsprotokoll ist lediglich die Rede von „seiner Pertinacität und so offt<br />
verübten Wiederspänstigkeith“. Nun kroch Kreutner zu Kreuze, doch die Stadträte<br />
wiesen ihn ab. 29 Freilich wurde in der frühen Neuzeit nicht alles so heiß gegessen,<br />
wie es gekocht war. 30 Sei es, daß man keinen Ersatz fand, sei es, daß man<br />
sich doch erbarmte – Kreutner blieb jedenfalls vorerst im Dienst. 31<br />
27 Ebd., Prot. von 1731 Aug. 31.<br />
28 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 28r (1733 Mai 2).<br />
29 Ebd., fol. 40v (1733 Juni 12).<br />
30 Für die Arbeitsweise in Kommunen des 18. Jahrhunderts gilt mutatis mutandis, was<br />
Ernst Schubert für die Behörden der fränkischen Territorien festgestellt hat: „Trägheit,<br />
Bequemlichkeit, Saumseligkeit, schleppender Instanzenzug und bisweilen auch, plötzlich<br />
hervorbrechend, ein Ansatz von energischem Handeln, der schnell wieder erlahmt<br />
– das alles wäre nicht weiter bedenklich [...]; jedoch in diesen ganzen Schlendrian mischen<br />
sich unübersehbare Züge von Korruption, Bestechlichkeit, Eigennutz“. Ernst<br />
Schubert, Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts (= Veröffentlichungen<br />
der Gesellschaft für fränkische Geschichte IX, 26), Neustadt a. d. Aisch<br />
2 1990, S. 325.<br />
31 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 48v (1733 Nov. 18).
<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />
Die Unzufriedenheit auf beiden Seiten hielt allerdings an. Im April 1734 ermahnte<br />
der Stadtrat Kreutner erneut wegen der nachlässigen Nachtwache und legte<br />
fest, künftig habe er für jedes unterlassene Blasen eine Strafe zu zahlen. 32<br />
Als ein halbes Jahr später Kreutner erneut vor den Ratsherren stand und diese<br />
ihm die altbekannten Versäumnisse vorhielten, kam es zum Eklat. Der städtische<br />
Diener hätte Reue zeigen müssen, statt dessen platzte Kreutner der Kragen. „Er<br />
habe als ein Musicant gelehrnet“, erklärte er selbstbewußt, „und nicht als ein Thürner<br />
oder Nachtwächter, darauf habe er nicht gelehrnet, er wolte sein Music versehen<br />
als Stattmusicus, die Nachtwacht könte er nicht versehen“. Gern verzichte er<br />
auf das – mit 4 Gulden in der Tat bescheidene – Entgelt für seine Nachtwache. Der<br />
Stadtrat hielt entgegen, dies sei eine Kündigung, die man gerne annehme. Bis Jahresende<br />
habe Kreutner abzuziehen. 33<br />
Zwei Monate gingen ins Land, da bat Kreutner an Heiligabend, eine Woche vor<br />
seinem Dienstende, den Rat, ihn zu behalten. Der Stadtrat freilich blieb bei seiner<br />
Entscheidung. Ungewöhnlich dabei war, daß dieser Beschluß nicht, wie die meisten,<br />
einstimmig fiel, sondern nur „per maiora“ 34 ; Kreutner hatte also, wie es<br />
scheint, Fürsprecher unter den Ratsherren.<br />
Es mag sein, daß einzelne Ratsmitglieder seine musikalischen Fähigkeiten zu beurteilen<br />
und zu würdigen vermochten und den daraus resultierenden Gewinn für<br />
die Stadt höher einschätzten als die Ärgernisse, die aus dem Verhalten Kreutners<br />
erwuchsen. Jedenfalls hatte der <strong>Türmer</strong> es verstanden, sich durch Patenschaften 35<br />
Rückhalt im Rat zu verschaffen: Er bat einflußreiche Personen oder deren Familienmitglieder,<br />
die Patenstelle bei seinen Kindern – neun kamen zwischen 1721 und<br />
1740 zur Welt – zu übernehmen, und diese willigten ein. Das erste in Staffelstein<br />
geborene Kind hob der Sohn des Ratsherrn, Steuereinnehmers und Organisten Johann<br />
Matthäus Löffler aus der Taufe, das zweite eine Tochter des Amtsverwesers<br />
Friedrich Jakob Sündermahler (1680–1750) – eine andere Tochter wurde Patin eines<br />
weiteren Kindes –, das dritte eine Tochter des Ratsherrn und Wirts Johann<br />
Georg Wachter.<br />
<strong>Ein</strong> Fürsprecher Kreutners scheint überdies Pfarrer Johann Reich, von 1726 bis<br />
1758 in Staffelstein, gewesen zu sein: Er verwandte sich für den Konvertiten noch,<br />
als 1740 der Stadtrat geschlossen seine Entfernung aus dem Dienst verfügt hatte 36 .<br />
Schon früher gibt es Hinweise auf Kreutners Ansehen bei Geistlichen: Stellvertretender<br />
Pate seines 1729 geborenen Sohnes wurde ein Staffelsteiner Benefiziat, und<br />
1734 übernahm der Pfarrer von Mürsbach im Itzgrund die Patenstelle.<br />
Ende 1735 wurde die Drohung, Kreutner zu entlassen, nicht Wirklichkeit:<br />
Kreutner blieb im Amt, ohne daß ein förmlicher Ratsbeschluß gefaßt wurde. Nach<br />
zweieinhalb Jahren allerdings setzte er sein Dienstverhältnis wieder aufs Spiel.<br />
32 Ebd., fol. 68v (1734 Apr. 2).<br />
33 Ebd., fol. 87r–88r (1734 Sept. 24).<br />
34 Ebd., fol. 93v (1734 Dez. 12).<br />
35 Die Taufeinträge für die Kinder Kreutners in Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher<br />
Staffelstein, Bd. 2, pag. 49, 62, 75, 114, 137, 154, 174, 193, 210.<br />
36 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 24r.<br />
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46 Günter Dippold<br />
Am 1. Mai 1737 kam der Wandermusikant Georg Adam Seel aus Nürnberg mit<br />
seinen drei Söhnen nach Staffelstein. Als er hörte, daß der Amtsverweser Friedrich<br />
Jakob Sündermahler Namenstag habe, witterte er ein Geschäft. Mit Genehmigung<br />
des amtierenden Bürgermeisters veranstaltete er zu Ehren Sündermahlers „ein<br />
Abentmusic“. Dann zogen Seel und seine Söhne zum Pfarrhaus, zur Kaplanei und<br />
zum Haus eines Bürgermeisters und brachte den Bewohnern ein Ständchen. Da<br />
stürmte Kreutner mit gezogenen Degen heran, schlug auf die Musikanten ein, demolierte<br />
die Geige von Georg Adam Seel, verletzte einen der Söhne an der Hand.<br />
Wer ihnen gestattet habe, in der Stadt zu musizieren, herrschte Kreutner seine<br />
Konkurrenten an, und als diese sich auf die Genehmigung durch den Bürgermeister<br />
beriefen, titulierte Kreutner diesen Würdenträger, mit dem er immerhin durch<br />
Patenschaft verbunden war, als Hundsfott, der gar nichts zu erlauben habe.<br />
Seel beschwerte sich tags darauf beim Stadtrat. Kreutner, hinzu gerufen, zeigte<br />
keine Reue. Es sei sein Recht gewesen, die fremden Musikanten anzugreifen.<br />
Der Vorfall sei bezeichnend für Kreutners „Stutz, Trutz, Ungehorsamb und Impertinenz“,<br />
befanden die Ratsmitglieder. Wenn man ihn länger in der Stadt dulde,<br />
werde es noch ein Unglück geben. <strong>Ein</strong>mütig beschloß der Rat, Kreutner müsse<br />
Seel den Schaden ersetzen, und kündigte ihm fristlos. 37<br />
Es wiederholte sich das schon zweimal Geschehene. Kreutner bat um Verzeihung<br />
– diesmal in schriftlicher Form –, der Rat zeigte sich unerbittlich 38 , um wenig<br />
später doch Milde walten zu lassen. Büßen sollte Kreutner aber, und so ließ<br />
man ihm als Preis für die gewährte Gnade die Wahl, ein Jahr ohne Bezüge zu arbeiten<br />
oder 32 Tage für die Stadt unentgeltlich zu „schantzen“ 39 . Kreutner entschied<br />
sich für die Erdarbeiten. 40<br />
Die Fronten zwischen dem <strong>Türmer</strong>, vom Selbstwertgefühl eines Virtuosen beseelt<br />
und von wirtschaftlichen Nöten angetrieben, und dem Stadtrat, der sich dem<br />
städtischen Diener himmelhoch überlegen dünkte, blieben verhärtet. Im Oktober<br />
1739 schließlich war es den Ratsherren zu viel.<br />
Joseph Ludwig Kreutner führe sich seit Jahren „trutzig, stutzig, wiederspänstig<br />
und ungehorsamb“ auf, und obendrein sei er pflichtvergessen. Sechs Mal habe man<br />
ihn schon entlassen, was offenbar nicht in jedem Fall aktenkundig wurde. Stets habe<br />
er Besserung gelobt, aber tatsächlich sei er immer <strong>aufsässiger</strong> geworden. Er habe<br />
nachts zur vollen Stunde ein Hornsignal zu geben, zum Gebetläuten mittags<br />
und abends auf dem Zink und der Posaune zu blasen und in der Fasten- und Adventszeit<br />
zu bestimmten Anlässen auf der Trompete und dem Waldhorn zu spielen.<br />
All das habe er allzu oft versäumt. Drei Vorladungen vor den Stadtrat habe er<br />
nicht Folge geleistet, statt dessen verlasse er ohne Genehmigung des Stadtrats die<br />
Stadt, wie er wolle.<br />
Die Stadtväter hatten offenkundig genug. In Gegenwart aller kommunalen<br />
Würdenträger – sogar die Viertelmeister und die Sechzehner wurden hinzuge-<br />
37 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 180v–181r (1737 Mai 2).<br />
38 Ebd., fol. 187v (1737 Jun. 7).<br />
39 Ebd., fol. 202v (1737 Aug. 9).<br />
40 Ebd., fol. 204v (1737 Aug. 23).
<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />
zogen – gebot man Kreutner, innerhalb eines Vierteljahres seine Stelle zu räumen,<br />
nach neunzehnjähriger Dienstzeit. 41<br />
Wie gewöhnlich sprach sich die Kündigung eines städtischen Dieners schnell<br />
herum, so daß sich nach wenigen Tagen Johann Fröba (um 1704–1762) 42 , Sohn des<br />
<strong>Türmer</strong>s auf der Festung Rosenberg ob Kronach und selbst „gelehrnter, auch in<br />
der Frembte geübter Musicant“, um die frei werdende Stelle bewarb. 43 Auch der<br />
Lichtenfelser Stadttürmer Johann Christoph Reinhard (1699–1749) 44 , ein gebürtiger<br />
Staffelsteiner, wäre gern in seine Heimatstadt gewechselt. Der Stadtrat freilich<br />
gab dem stellenlosen Fröba den Vorzug vor dem bereits versorgten Reinhard. 45<br />
Kreutner versuchte währenddessen ein letztes Mal, seine Stelle zu retten. Vom<br />
Stadtrat konnte er nichts mehr erhoffen, das war klar. Also wandte er sich an das<br />
Bamberger Domkapitel. Kraft landesherrlicher Befugnis sollten die Domherren<br />
den Stadtratsbeschluß umstoßen. Immerhin habe er doch „zu seiner Seelen Heyl<br />
den Lutherthumb verlassen“, und nun verstoße ihn der Rat „mit 8 Kindern und<br />
Frau von der Nahrung“. Es gebe gar keinen Grund dafür. Um dies zu bekräftigen,<br />
legte er ein Leumundszeugnis vor, das ihm der Pfarrer und dessen Kaplan ausgestellt<br />
hätten. 46<br />
Doch die Staffelsteiner konterten geschickt. Sie ließen den Stadtschreiber die<br />
Kreutner betreffenden Stellen aus dem Ratsprotokollbuch herausschreiben 47 , listeten<br />
weitere Verfehlungen Kreutners und seiner Angehörigen auf und sandten dieses<br />
Sündenregister nach Bamberg. Der „incorrigibel und unbändige“ <strong>Türmer</strong> bereite<br />
schon seit Jahren „viele Unruhe, Mühe und Vertrißlichkeiten“. Man habe ihn<br />
„ermahnet, gewarnet, corrigiret, gestraffet und etliche Mahl cassiret“ 48 , aber nichts<br />
habe geholfen. Er versehe sowohl tags- als nachtsüber den Wachdienst nachlässig;<br />
schon zweimal habe es in Staffelstein, einmal im nahen Ebensfeld gebrannt, ohne<br />
daß er ein Signal gegeben habe – er sei „kaum auf Thurn zu erweckhen gewesen“.<br />
Die „Abblasung bey dem Ave Maria Leuthen morgens und abendts, dann Fasten<br />
und Adventszeit mit Zinckhen und Posaunen“ unterlasse er ganz. An Sonnund<br />
Feiertagen gehe er, anstatt am Gottesdienst in der Pfarrkirche mitzuwirken,<br />
lieber in die benachbarten Klöster Banz und Langheim, wo ihm sein Auftritt gewiß<br />
eigens vergütet wurde. Trotz obrigkeitlichen Verbots habe er „an Sonn- und<br />
heyl[ige]n Festtägen in Bierhäusern gantze Nächt fort bis an hellen Tag gespiehlet,<br />
und da der Cent-Richter [...] dahin geschickht worden, diesen sambt anderen<br />
Zech-Brüdern fortzuschaffen, hat Greitner mit Schimpff und Spoth-Reden sich<br />
41 Ebd., fol. 320r–v (1739 Okt. 30).<br />
42 Lebensdaten in Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher Staffelstein, Bd. 2,<br />
pag. 639.<br />
43 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 323r (1739 Nov. 6).<br />
44 Lebensdaten in Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher Staffelstein, Bd. 1,<br />
pag. 208; Kirchenbücher Lichtenfels, Bd. 11, pag. 184f.; Bd. 18, pag. 18.<br />
45 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 323v–324r (1739 Dez. 4).<br />
46 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 23v–24r (1740 März 2).<br />
47 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 32, fol. 2v–3r (1740 Jan. 22).<br />
48 Hier im Sinne von: entlassen.<br />
47
48 Günter Dippold<br />
etlichmahl wiedersetzt, Centrichter hätte ihme nit das Geringste zu befehlen, hier<br />
in Wirthshaus seye kein Centgerichts-Stuben etc. etc.“.<br />
Weiterhin halte Kreutner „schlechte Kinderzucht“: Seine Söhne seien wiederholt<br />
in Gärten eingestiegen und hätten Obst gestohlen. Als man einen Sohn deswegen<br />
„in das Narrenhaus sperren“ wollte, habe Kreutner dies nicht zugelassen,<br />
sondern selbst die Strafe angetreten. <strong>Ein</strong> anderer Sohn entwendete aus dem „Garthenlusthäusel“<br />
eines Bürgermeisters sechs Druckgraphiken; als er „mit etlichen<br />
Stockhschlägen abgestraffet werden“ sollte, widersprach der <strong>Türmer</strong> und bot an,<br />
„selbst die Schläg zu halten“, also erneut die Strafe auf sich zu nehmen. <strong>Ein</strong> prügelnder<br />
Vater hätte sicherlich mehr Verständnis bei den Stadtoberen gefunden als<br />
der seine Kinder derart schützende. Die Frau des <strong>Türmer</strong>s schließlich habe einen<br />
„Schänd- und Schimpf-Brief“ an denjenigen Bürgermeister geschrieben, den 1737<br />
schon ihr Mann beleidigt hatte. 49<br />
Die Argumente des Stadtrats verfehlten ihre Wirkung nicht: Das Domkapitel,<br />
das sich sogar in seiner Plenarsitzung mit dem Fall des <strong>Türmer</strong>s befaßte, beschloß,<br />
es habe bei der Kündigung sein „ohnabänderliches Verbleiben“, statt Kreutner solle<br />
„ein anderes taugliches [...] subiectum auf- und angenommen werden“. 50<br />
Am 5. Mai 1740 trat der neue <strong>Türmer</strong> sein Amt an. 51 Kreutner freilich blieb in<br />
der Stadt, angeblich um sein an Bürger gegen Zins verliehenes Vermögen wieder<br />
einzutreiben und sich um eine neue Stelle umzusehen. Der Rat jedoch wollte den<br />
Störenfried nicht mehr in der Stadt dulden und ließ seinen Hauswirt sogar in Haft<br />
nehmen. Hilfesuchend appellierte Kreutner ans Domkapitel, doch erneut stellten<br />
sich die Domherren auf die Seite des Stadtrats. Man solle Kreutner einen Termin<br />
nennen, zu dem er spätestens abzuziehen habe. 52<br />
Am 24. Oktober 1740 brachte Kreutners Frau einen Sohn zur Welt – das neunte<br />
lebende Kind –, den der Mesner der Pfarrkirche aus der Taufe hob. 53 Dann verliert<br />
sich die Spur Joseph Ludwig Kreutners. Ob er anderswo eine Stelle fand, wissen<br />
wir nicht.<br />
Seine Querelen mit dem Rat lagen letztlich in der Überlastung des Tag und<br />
Nacht geforderten, zwischen Nachtwache, Kirchendienst und weltlichen Festen<br />
hin und her gerissenen, unterschiedlichen <strong>Ein</strong>kommensquellen nachjagenden <strong>Türmer</strong>s<br />
begründet. Der Fall Kreutners ist insofern nicht untypisch für die Lage vieler<br />
derartiger Stadtmusikanten im 18. Jahrhundert.<br />
49 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 24r–25v (1740 März 2).<br />
50 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 32, fol. 16r.<br />
51 Ebd., fol. 17v.<br />
52 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 183r–184v (1740 Sept. 13).<br />
53 Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher Staffelstein, Bd. 2, pag. 210.