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Ein aufsässiger Türmer - Bezirk Oberfranken

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<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />

Zu den Bedingungen kleinstädtischer Musikpraxis im frühneuzeitlichen Franken<br />

von<br />

Günter Dippold<br />

Musikgeschichte, will sie nicht bloße Kompositionsgeschichte sein, hat sich auch<br />

mit der musikalischen Praxis vergangener Epochen zu beschäftigen. Als Hochschullehrer<br />

hat der Jubilar hierzu Bedeutsames beigetragen, sind doch auf seine<br />

Anregung hin Studien zur Geschichte der Musik in bayerischen Klöstern 1 oder am<br />

markgräflichen Hof zu Bayreuth 2 entstanden.<br />

Kloster und Fürstenhof – diese beiden Orte von Musik bestimmen die Forschung.<br />

Das kleinstädtische oder gar dörfliche Musikleben hingegen fand eher<br />

das Interesse der Regionalgeschichts-, der volkskundlichen und der Volksmusikforschung<br />

3 .<br />

Der vielseitige und vielgefragte Musiker der frühneuzeitlichen Kleinstadt, der<br />

<strong>Türmer</strong>, galt weithin als besserer Nachtwächter, der bestenfalls von seiner <strong>Türmer</strong>stube<br />

herab gefällige Weisen blies. Daß solche Klischees an der Wirklichkeit<br />

vorbeigehen, daß in Wirklichkeit die <strong>Türmer</strong> umfassend tätige Berufsmusiker waren,<br />

auf der Geige versiert wie auf dem Horn, dem Zink, der Posaune und der<br />

Trompete, ist erst in den letzten Jahrzehnten deutlich herausgearbeitet worden.<br />

<strong>Ein</strong>e besonders gut erforschte Region ist hier die Oberpfalz, namentlich deren<br />

nördliche Hälfte. Erst jüngst haben Barbara Polaczek und Johann Wax in einer<br />

grundlegenden Studie den Forschungsstand zusammengefaßt und erweitert 4 ;<br />

obendrein wird das Thema in der Oberpfalz seit 2000 durch das Erste Deutsche<br />

<strong>Türmer</strong>museum Vilseck auch in Form einer Dauerausstellung der interessierten<br />

Öffentlichkeit präsentiert 5 .<br />

1 Musik in bayerischen Klöstern 1: Beiträge zur Musikpflege der Benediktiner und Franziskaner<br />

(= Schriftenreihe der Hochschule für Musik München 5), Regensburg 1986;<br />

Klaus Mohr, Die Musikgeschichte des Klosters Fürstenfeld (= Musik in bayerischen Klöstern<br />

2; Schriftenreihe der Hochschule für Musik München 8), Regensburg 1987.<br />

2 Gotthart Schmidt, „Johann Balthasar Kehl und Johann Wilhelm Stadler. Zur Musikgeschichte<br />

Bayreuths im 18. Jahrhundert“, in: Archiv für Geschichte von <strong>Oberfranken</strong> 46<br />

(1966), S. 183–240; Herbert Küffner, „<strong>Ein</strong>e Augsburger Sammelhandschrift als Quelle<br />

zur Geschichte der Bayreuther Hofmusik“, in: Archiv für Geschichte von <strong>Oberfranken</strong><br />

49 (1969), S. 103–196.<br />

3 Werner Greve, Art. „Stadtpfeifer“, in: MGG 2 Sachteil 8, Kassel u. a. 1998, Sp. 1719–<br />

1732; ders., Art. „Turmmusik“, in: MGG 2 Sachteil 9, Kassel u. a. 1998, Sp. 1082–1086.<br />

In der ersten Auflage der MGG erscheint das Lemma „Stadtpfeifer“ auffälligerweise<br />

erst im Supplement (Heinrich W. Schwab, in: MGG 16, Kassel 1976, Sp. 1731–1743);<br />

das Stichwort „Turmmusik“ fehlt.<br />

4 Barbara Polaczek und Johann Wax, Glockenschlag und Hörnerklang. <strong>Türmer</strong> in der<br />

Oberpfalz, Amberg 2002.<br />

5 Zum Museum ebd., S. 106–111.


40 Günter Dippold<br />

In Franken hingegen stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, derartige Untersuchungen<br />

aus 6 . Es ist bezeichnend, daß 1933 ein Oberpfälzer Autor <strong>Türmer</strong><br />

für eine Spezialität seiner Heimat hielt, die es in Franken nicht gegeben habe 7 .<br />

Die Quellen, die von <strong>Türmer</strong>n berichten, sind freilich, was deren Musizieren<br />

angeht, nur bedingt aussagekräftig. Die <strong>Türmer</strong>ordnung einer Stadt und die Eidformel<br />

für den <strong>Türmer</strong> geben zwar Hinweise, sind aber mit dem Mangel jeder<br />

normativen Quelle behaftet: Sie verraten, was der <strong>Türmer</strong> hätte tun sollen, nicht<br />

unbedingt, was er wirklich tat; sie beschreiben, was ihm vorgeschrieben und was<br />

verboten, aber nicht, was ihm möglich war.<br />

Immerhin läßt sich mancherorts aus den Dienstanweisungen für den <strong>Türmer</strong><br />

ablesen, wie sich die Aufgabenfelder nach und nach erweiterten. So beschäftigt sich<br />

die <strong>Türmer</strong>ordnung von Lichtenfels, die 1563 aufgezeichnet wurde, aber erheblich<br />

älter sein mag, lediglich mit dem Wachdienst des <strong>Türmer</strong>s 8 , der hier – wie in den<br />

meisten fränkischen Städten – auf dem Torturm der Stadtmauer, nicht auf dem<br />

Kirchturm lebte 9 . Nach Bewaffneten und nach Bränden in Stadt und Land hatte er<br />

Ausschau zu halten, und je nach Vorfall hatte er die Bürgerschaft durch bestimmte<br />

Signale zu alarmieren; überdies hatte er zwischen Mitternacht und Tagesanbruch<br />

jede volle Stunde mit dem Horn anzuzeigen – ein Zeichen, das in der stockdunklen<br />

Stadt den Bürgern die Sicherheit geben sollte, daß er wache und sie vor Feuer und<br />

Feinden behüte. 1618 wurde das Gebot hinzugefügt, der <strong>Türmer</strong> habe nicht nur,<br />

wie bis dahin gebräuchlich, am Morgen und am Abend vom Turm zu blasen, sondern<br />

auch zu Mittag. Die 1662 revidierte Ordnung nannte erstmals die Kirchenmusik<br />

als Aufgabenfeld. Überdies setzte der Stadtrat fest, daß bei Hochzeiten der<br />

<strong>Türmer</strong> das alleinige Recht hatte, die Musik auszurichten, während die Bürger bei<br />

anderen Festlichkeiten auch fremde Musikanten engagieren konnten. 1714 wurde<br />

diese Bestimmung zu Gunsten des <strong>Türmer</strong>s abgeändert: Künftig hatte er bei allen<br />

Gelegenheiten den Vorrang vor auswärtigen Musikanten. 10<br />

6 <strong>Ein</strong>e Zusammenfassung des Forschungsstandes bei Horst Steinmetz und Armin Griebel,<br />

Das große nordbayerische Blasmusikbuch. <strong>Oberfranken</strong>, Wien und München 1990,<br />

S. 11–21 mit Anmerkungen S. 174 f.<br />

7 Ferdinand Hoffmann, „Von den <strong>Türmer</strong>n der nördlichen Oberpfalz“, in: Die Oberpfalz<br />

27 (1933), S. 127–131, hier S. 130.<br />

8 Frühe Belege zu Turmwächtern und ihrer Funktion als Stadtmusikanten bei Heinrich<br />

W. Schwab, Die Anfänge des weltlichen Berufsmusikertums in der mittelalterlichen<br />

Stadt. Studie zu einer Berufs- und Sozialgeschichte des Stadtmusikantentums (= Kieler<br />

Schriften zur Musikwissenschaft 24), Kassel, Basel, London 1982, S. 29–32.<br />

9 <strong>Ein</strong>e Ausnahme stellte etwa Bamberg dar, wo die <strong>Türmer</strong> auf den Türmen der beiden<br />

Pfarrkirchen saßen. Dazu Siegfried Bachmann, „Über die Stadtpfeifer bei Alt-St.-Martin“,<br />

in: Fränkische Blätter 6 (1954), S. 99f.; Karl Schnapp, Stadtgemeinde und Kirchengemeinde<br />

in Bamberg vom Spätmittelalter bis zum kirchlichen Absolutismus (= Veröffentlichungen<br />

des Stadtarchivs Bamberg 5), Bamberg 1999, S. 97–99; Petra Mayer, „Als<br />

der <strong>Türmer</strong> die Feuerglocke schlug“, in: Fränkischer Tag (Ausgabe A) vom 1.2.2003,<br />

S. 14.<br />

10 Heinrich Meyer, „Allerlei von den Lichtenfelser Stadtpfeifern“, in: Lichtenfelser Tagblatt<br />

vom 30.8.1958, S. 7.


<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />

Gerade mit Blick auf die 1662 anläßlich des Dienstantritts eines neuen <strong>Türmer</strong>s<br />

abgefaßte Ordnung wird die Problematik dieser Quellengattung deutlich. Wenngleich<br />

hier die Kirchenmusik und das Monopol für die Hochzeitsmusik erstmals<br />

genannt sind, so wäre doch der Schluß verfehlt, der <strong>Türmer</strong> hätte zuvor an feierlichen<br />

Gottesdiensten nicht mitgewirkt oder als Stadtmusiker keine Privilegien genossen.<br />

Mehr Aussagekraft als normative Quellen besitzen für die Alltagsgeschichte üblicher<br />

Weise behördliche oder kommunale Rechnungen. Im Fall der <strong>Türmer</strong> ist ihr<br />

Quellenwert freilich gering, da die musikalischen Aktivitäten zumeist von Privatleuten<br />

bestellt und bezahlt wurden. Aus öffentlichen Kassen erhielt der <strong>Türmer</strong><br />

seine Besoldung und allenfalls gelegentlich besondere Zuwendungen, wenn er etwa<br />

das neue Jahr „anblies“, wobei im frühen 17. Jahrhundert nicht selten <strong>Türmer</strong><br />

in einer fremden Stadt gastierten 11 .<br />

Des öfteren ist in der Forschung eine prosopographische bzw. genealogische<br />

Herangehensweise gewählt worden. Die Rekonstruktion von <strong>Türmer</strong>familien, die<br />

diesen Beruf zuweilen über Jahrhunderte ausübten, spielt dabei eine wesentliche<br />

Rolle, und die musikalische Tradition gilt als Besonderheit. Daß ein Beruf in der<br />

Familie vererbt wurde, ist jedoch, zumal in der Frühneuzeit, alles andere als ungewöhnlich.<br />

Begabung, Sozialisation, rechtliche oder faktische Bevorzugungen sind,<br />

zusammengenommen, stets die Erklärung. Daß der <strong>Türmer</strong>beruf in einer Familie<br />

über mehrere Generationen zu Hause war, das kam vor, ebenso wie es Dynastien<br />

von Scharfrichtern und Hirten, von Metzgern und Schmieden, von Juristen und<br />

evangelischen Pfarrern gab. Genauso begegnen wir aber <strong>Türmer</strong>n, deren Eltern<br />

und Kinder auf andere Weise ihren Lebensunterhalt verdienten. Die bedeutsame<br />

Frage nach Heiratskreisen, mit deren Hilfe man den sozialen Standort der <strong>Türmer</strong><br />

deutlicher bestimmen könnte, wurde dagegen noch zu wenig gestellt.<br />

Die aussagekräftigsten Quellen sind in der Regel die Protokollbücher des jeweiligen<br />

Stadtrats. Hier finden sich <strong>Ein</strong>träge, wenn etwa die Stadtoberen über die<br />

Bitte ihres <strong>Türmer</strong>s um Gehaltszulage berieten, wenn sie seine Klagen über die<br />

Konkurrenz fahrender Musikanten behandelten oder wenn sie ihn wegen der Vernachlässigung<br />

seiner Dienstpflichten, insonderheit der Nachtwache, ermahnten.<br />

Das Bemühen von <strong>Türmer</strong>n um Gehaltszulage konnte verschiedene Gründe haben.<br />

Da die überwiegende Mehrzahl der <strong>Türmer</strong> das Bürgerrecht nicht besaß, partizipierte<br />

sie weder an den kommunalen Weideflächen noch am Brau- und Schankrecht<br />

der vollberechtigten <strong>Ein</strong>wohner. Der ausgedehnte Dienst erschwerte<br />

ohnedies einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb. Er müsse „täglichen alles umbs<br />

Gelt erkaufen“, klagte 1700 der Staffelsteiner <strong>Türmer</strong> Johann Josua Kisel 12 , und<br />

er deutete damit an, daß er eben Nahrungsmittel nicht selbst anbauen oder produzieren<br />

könne. Dabei war die Nutzung eines Ackers und einer Wiese anfangs noch<br />

11 Diverse Belege bei Karl-Sigismund Kramer, Volksleben im Hochstift Bamberg und im<br />

Fürstentum Coburg (1500–1800). <strong>Ein</strong>e Volkskunde auf Grund archivalischer Quellen<br />

(= Beiträge zur Volkstumsforschung 15; Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische<br />

Geschichte IX, 24), Würzburg 1967, S. 86 f.<br />

12 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 28, Prot. von 1700 März 12.<br />

41


42 Günter Dippold<br />

Teil seiner Besoldung 13 , während seine Nachfolger statt dessen eine Zahlung erhielten<br />

14 .<br />

Weiterhin kam ein <strong>Türmer</strong> dann nicht umhin, um eine Gehaltsaufbesserung<br />

nachzusuchen, wenn das Musizieren unmöglich war. So war es eine schwere Zeit<br />

für den Staffelsteiner <strong>Türmer</strong> Georg Paul Bamberger, als nach dem Tod des Kaisers<br />

1711 eine Trauerzeit angeordnet wurde, während derer Tanzveranstaltungen<br />

untersagt waren. Es blieb ihm nichts übrig, als „mit wehemütigen Bitten“ um eine<br />

Gehaltszulage an den Stadtrat heranzutreten 15 .<br />

Doch weniger solche Bitten sind aussagekräftig als vielmehr die Beratungen<br />

über normwidriges Verhalten des <strong>Türmer</strong>s. Das soll der nachgehend dargestellte<br />

Fall belegen: die Geschichte eines <strong>Türmer</strong>s in Staffelstein, der, offenbar von einem<br />

ungewöhnlichen künstlerischen Selbstwertgefühl beseelt, mit dem Stadtrat über<br />

Jahre hinweg immer wieder aneinandergeriet, bis dieser schließlich den <strong>Türmer</strong> aus<br />

seinem Amt jagte.<br />

*<br />

1705 entließ der Staffelsteiner Rat seinen aus Marktbreit stammenden <strong>Türmer</strong> Johann<br />

Josua Kisel, nachdem – so das Ratsprotokoll – „von Tag zu Tag clagen wider<br />

ihne“ eingelaufen seien; obendrein habe sein Sohn sich einen Diebstahl zu Schulden<br />

kommen lassen. 16 Alsbald fand sich mit Georg Paul Bamberger aus Ochsenfurt<br />

ein qualifizierter Nachfolger. 17 Doch auch über ihn wurden nach einigen Jahren<br />

Beschwerden laut. Er solle „besseren Fleiss und Sorge auf seine Nachtwachten<br />

und Abblassen hinfuhro tragen“, ermahnten ihn die Ratsherren 1710. 18 Als er 1721<br />

einen Krämer beleidigte, nahmen sie dies zum Anlaß, ihm den Dienst aufzukündigen,<br />

zumal er „in der Kirchen gar nichts mehr zu gebrauchen“ sei. 19<br />

Kurz darauf gelang es, mit Joseph Ludwig Kreutner einen Nachfolger zu finden,<br />

dem der Stadtrat sogleich eine kostenträchtige Gefälligkeit erwies. Als er klagte,<br />

daß „die Stuben ufn Thurn gewältige Höhe habe und harth zu heizen seye“,<br />

ordneten die Ratsherren sogleich an, daß ein Zimmermann die neue Decke einziehen<br />

solle. 20<br />

Über die Herkunft Kreutners ist nichts bekannt. 21 Über sein Leben bis 1721<br />

wissen wir lediglich, daß er bereits eine Ehefrau hatte, als er nach Staffelstein kam,<br />

13 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 27, Prot. von 1699 Okt. 1.<br />

14 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 28, Prot. von 1705 Mai 29.<br />

15 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 29, Prot. von 1711 Juli 17.<br />

16 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 28, Prot. von 1705 Mai 2.<br />

17 Ebd., Prot. von 1705 Mai 29.<br />

18 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 29, Prot. von 1710 Mai 2.<br />

19 Ebd., Prot. von 1721 Mai 8.<br />

20 Ebd., Prot. von 1721 Okt. 24.<br />

21 Belege für den Familiennamen könnten nach Thüringen weisen: Kraydner sind im<br />

frühen 18. Jahrhundert in Ellrich bei Nordhausen in Thüringen nachzuweisen, Kräutner<br />

in Gräfenhain bei Gotha. Matrikel der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

1 (1690–1730), bearb. von Fritz Juntke, Halle 1960, S. 98; Album Academiae Vitebergensis.<br />

Jüngere Reihe Teil 3 (1710–1812), bearb. von Fritz Juntke, Halle 1966, S. 97.


<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />

und daß er evangelisch war. Um den Dienst in der katholischen Stadt zu erlangen,<br />

mußte er versprechen, seinen Glauben zu wechseln. Doch es gingen mehr als vier<br />

Jahre ins Land, bis er sein Versprechen einlöste. 22<br />

Gleichwohl erfreute sich Kreutner einigen Ansehens. Im Januar 1725 beantragte<br />

er beim Bamberger Domkapitel, das die Herrschaft über Staffelstein ausübte,<br />

eine Gehaltserhöhung, zum einen wegen der „theuren Zeiten“, zum anderen, weil<br />

er die Instrumente für die Kirchenmusik aus eigener Tasche zu kaufen habe, und<br />

zum dritten, weil er „zur Nachtwach und anderen ihme obliegenden Diensten einen<br />

Gesellen unterhalten“ müsse. Der Staffelsteiner Amtsverweser, zur Stellungnahme<br />

aufgefordert, lobte Kreutner: „Wegen seiner ehrlichen und guten Aufführung“<br />

sei ihm die Zulage zu gönnen. Tatsächlich gestattete das Domkapitel die<br />

Mehrung von 60 auf 68 Gulden im Jahr.<br />

Ende 1725 jedoch wurden Klagen über Kreutners Dienst laut. Er hatte nicht,<br />

wie es ihm vorgeschrieben und allgemein üblich war, zu jeder vollen Stunde in der<br />

Nacht geblasen und damit den Bürgern Sicherheit vermittelt. Immerhin hatte in<br />

Staffelstein 1684 ein Großbrand 330 Gebäude in der Stadt vernichtet 23 . Überdies<br />

habe Kreutner den Morgen- und den Abendsegen nicht ordnungsgemäß „ausgeblasen“.<br />

24<br />

Umgekehrt hatte 1726 Kreutner zu klagen. Die fremden Spielleute und die Bürger,<br />

die an den Jahrmärkten musizierten, waren ihm ein Dorn im Auge, denn sie<br />

entzögen ihm seine Nahrung – eine Klage, die so mancher <strong>Türmer</strong> erhob. Offenbar<br />

erließ der Rat ein entsprechendes Mandat, das zugleich den Musikern in der<br />

Bürgerschaft das „Aufwarthen und Spihlen“ nur an den Jahrmärkten gestattete. 25<br />

1731 wandte Kreutner sich sogar an das Bamberger Domkapitel und beschwerte<br />

sich, er werde vielfach übergangen, wenn man Musik brauche, und für manche<br />

Tätigkeiten in der Stadt werde er nicht ausreichend bezahlt. Ausgiebig nahmen die<br />

vier Bürgermeister und die Ratsherren Stellung, und dieser Brief gewährt uns <strong>Ein</strong>blick<br />

in die Lebenswirklichkeit eines <strong>Türmer</strong>s. 26<br />

So wie die Dörfer um eine Stadt dem Bierbann unterlagen, also nur das von den<br />

Bürgern gebraute Bier ausschenken durften, führte die Bamberger Regierung während<br />

des 18. Jahrhunderts in manchen Amtssprengeln auch einen Musikbann<br />

ein. <strong>Ein</strong>zig der <strong>Türmer</strong> der Amtsstadt mit seinen Gesellen, Lehrlingen und von<br />

ihm bezahlten Musikanten durfte bei bestimmten Anlässen, namentlich bei Hochzeiten<br />

und Kirchweihen, musizieren.<br />

Der Staffelsteiner <strong>Türmer</strong> hatte freilich das Unglück, daß zwar die Pfarrei sehr<br />

ausgedehnt war, das Amt aber sehr klein. Lediglich drei Dörfer gehörten zum<br />

Sprengel des Amts Staffelstein, und nur hier konnte der <strong>Türmer</strong> seinen Musikbann<br />

22 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 56, fol. 388v.<br />

23 Heinrich Karl, Staffelsteiner Chronik, Staffelstein 1905, S. 283f.<br />

24 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 56, fol. 388v.<br />

25 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 30, Prot. von 1726 Juli 27.<br />

26 Ebd., Prot. von 1731 Apr. 6.<br />

43


44 Günter Dippold<br />

behaupten. Zwar hatte der <strong>Türmer</strong> auch andere Dörfer in der Nähe durch sein Wachen<br />

zu schützen, aber aus diesen Orten hatte er keine <strong>Ein</strong>nahmen.<br />

Unzufrieden war Kreutner mit dem allzu bescheidenen Aufwand, der bei manchen<br />

Hochzeiten und Beisetzungen getrieben wurde. Doch der Rat legte Wert darauf,<br />

daß es ganz im Belieben des <strong>Ein</strong>zelnen liege, ob er solche Anlässe „schlecht<br />

oder stattlich“ begehe.<br />

Weiter klagte Kreutner, daß ihm bei kirchlichen Festen, bei denen er mitwirken<br />

müsse, die Instrumente nicht gestellt würden; dieses Problem hatte er bereits 1725<br />

angesprochen. Der Rat aber beharrte darauf, jeder Handwerker müsse sein eigenes<br />

Werkzeug mitbringen, das gelte auch für den <strong>Türmer</strong>. Immerhin waren die Stadtväter<br />

bereit, ihm „wegen vieler Festivitäten“ ein geringes Benutzungsentgelt, ein so<br />

genanntes „Saitengeld“, zu zahlen. Für seine verpflichtende Mitwirkung bei Prozessionen<br />

und Bittgängen aber werde er nichts bekommen.<br />

Das Hauptärgernis für Kreutner bildete allerdings die Nachtwache, die er nicht<br />

selbst hielt, sondern die er durch Hilfspersonal erledigen ließ, das er selbst zu besolden<br />

hatte. Dafür erhalte er schließlich eine Zulage, entgegnete der Rat.<br />

Der Ton des Schreibens zeigt, daß die Chemie zwischen den Stadtoberen und<br />

dem <strong>Türmer</strong> nicht mehr stimmte. Man dürfe ihm nicht nachgeben, beschwor der<br />

Stadtrat das Domkapitel. „Wann mann [...] ihme den Finger reichet, so verlanget er<br />

die ganze Hand zu haben“. Man habe seine „Kunsterfahrenheit“ zu sehr gewürdigt,<br />

so daß er sich jetzt „stuzig und hochmütig“ gebärde.<br />

Der Rat ließ es den <strong>Türmer</strong> spüren, daß man ihm die Beschwerde in Bamberg<br />

verübelte. Wenige Monate später drohte man ihm die Kündigung an, wenn er die<br />

Nachtwache nicht klaglos versehe, im Kirchendienst nicht eifriger werde und sich<br />

noch einmal weigere, zum Morgen-, Mittag- und Abendgebet zu blasen. Nachdem<br />

er „sich kurz besonnen“ hatte, kündigte Kreutner Besserung an. 27<br />

Keine zwei Jahre später entließ ihn der Rat, ohne daß wir um den Anlaß wüßten.<br />

28 Im Ratsprotokoll ist lediglich die Rede von „seiner Pertinacität und so offt<br />

verübten Wiederspänstigkeith“. Nun kroch Kreutner zu Kreuze, doch die Stadträte<br />

wiesen ihn ab. 29 Freilich wurde in der frühen Neuzeit nicht alles so heiß gegessen,<br />

wie es gekocht war. 30 Sei es, daß man keinen Ersatz fand, sei es, daß man<br />

sich doch erbarmte – Kreutner blieb jedenfalls vorerst im Dienst. 31<br />

27 Ebd., Prot. von 1731 Aug. 31.<br />

28 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 28r (1733 Mai 2).<br />

29 Ebd., fol. 40v (1733 Juni 12).<br />

30 Für die Arbeitsweise in Kommunen des 18. Jahrhunderts gilt mutatis mutandis, was<br />

Ernst Schubert für die Behörden der fränkischen Territorien festgestellt hat: „Trägheit,<br />

Bequemlichkeit, Saumseligkeit, schleppender Instanzenzug und bisweilen auch, plötzlich<br />

hervorbrechend, ein Ansatz von energischem Handeln, der schnell wieder erlahmt<br />

– das alles wäre nicht weiter bedenklich [...]; jedoch in diesen ganzen Schlendrian mischen<br />

sich unübersehbare Züge von Korruption, Bestechlichkeit, Eigennutz“. Ernst<br />

Schubert, Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts (= Veröffentlichungen<br />

der Gesellschaft für fränkische Geschichte IX, 26), Neustadt a. d. Aisch<br />

2 1990, S. 325.<br />

31 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 48v (1733 Nov. 18).


<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />

Die Unzufriedenheit auf beiden Seiten hielt allerdings an. Im April 1734 ermahnte<br />

der Stadtrat Kreutner erneut wegen der nachlässigen Nachtwache und legte<br />

fest, künftig habe er für jedes unterlassene Blasen eine Strafe zu zahlen. 32<br />

Als ein halbes Jahr später Kreutner erneut vor den Ratsherren stand und diese<br />

ihm die altbekannten Versäumnisse vorhielten, kam es zum Eklat. Der städtische<br />

Diener hätte Reue zeigen müssen, statt dessen platzte Kreutner der Kragen. „Er<br />

habe als ein Musicant gelehrnet“, erklärte er selbstbewußt, „und nicht als ein Thürner<br />

oder Nachtwächter, darauf habe er nicht gelehrnet, er wolte sein Music versehen<br />

als Stattmusicus, die Nachtwacht könte er nicht versehen“. Gern verzichte er<br />

auf das – mit 4 Gulden in der Tat bescheidene – Entgelt für seine Nachtwache. Der<br />

Stadtrat hielt entgegen, dies sei eine Kündigung, die man gerne annehme. Bis Jahresende<br />

habe Kreutner abzuziehen. 33<br />

Zwei Monate gingen ins Land, da bat Kreutner an Heiligabend, eine Woche vor<br />

seinem Dienstende, den Rat, ihn zu behalten. Der Stadtrat freilich blieb bei seiner<br />

Entscheidung. Ungewöhnlich dabei war, daß dieser Beschluß nicht, wie die meisten,<br />

einstimmig fiel, sondern nur „per maiora“ 34 ; Kreutner hatte also, wie es<br />

scheint, Fürsprecher unter den Ratsherren.<br />

Es mag sein, daß einzelne Ratsmitglieder seine musikalischen Fähigkeiten zu beurteilen<br />

und zu würdigen vermochten und den daraus resultierenden Gewinn für<br />

die Stadt höher einschätzten als die Ärgernisse, die aus dem Verhalten Kreutners<br />

erwuchsen. Jedenfalls hatte der <strong>Türmer</strong> es verstanden, sich durch Patenschaften 35<br />

Rückhalt im Rat zu verschaffen: Er bat einflußreiche Personen oder deren Familienmitglieder,<br />

die Patenstelle bei seinen Kindern – neun kamen zwischen 1721 und<br />

1740 zur Welt – zu übernehmen, und diese willigten ein. Das erste in Staffelstein<br />

geborene Kind hob der Sohn des Ratsherrn, Steuereinnehmers und Organisten Johann<br />

Matthäus Löffler aus der Taufe, das zweite eine Tochter des Amtsverwesers<br />

Friedrich Jakob Sündermahler (1680–1750) – eine andere Tochter wurde Patin eines<br />

weiteren Kindes –, das dritte eine Tochter des Ratsherrn und Wirts Johann<br />

Georg Wachter.<br />

<strong>Ein</strong> Fürsprecher Kreutners scheint überdies Pfarrer Johann Reich, von 1726 bis<br />

1758 in Staffelstein, gewesen zu sein: Er verwandte sich für den Konvertiten noch,<br />

als 1740 der Stadtrat geschlossen seine Entfernung aus dem Dienst verfügt hatte 36 .<br />

Schon früher gibt es Hinweise auf Kreutners Ansehen bei Geistlichen: Stellvertretender<br />

Pate seines 1729 geborenen Sohnes wurde ein Staffelsteiner Benefiziat, und<br />

1734 übernahm der Pfarrer von Mürsbach im Itzgrund die Patenstelle.<br />

Ende 1735 wurde die Drohung, Kreutner zu entlassen, nicht Wirklichkeit:<br />

Kreutner blieb im Amt, ohne daß ein förmlicher Ratsbeschluß gefaßt wurde. Nach<br />

zweieinhalb Jahren allerdings setzte er sein Dienstverhältnis wieder aufs Spiel.<br />

32 Ebd., fol. 68v (1734 Apr. 2).<br />

33 Ebd., fol. 87r–88r (1734 Sept. 24).<br />

34 Ebd., fol. 93v (1734 Dez. 12).<br />

35 Die Taufeinträge für die Kinder Kreutners in Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher<br />

Staffelstein, Bd. 2, pag. 49, 62, 75, 114, 137, 154, 174, 193, 210.<br />

36 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 24r.<br />

45


46 Günter Dippold<br />

Am 1. Mai 1737 kam der Wandermusikant Georg Adam Seel aus Nürnberg mit<br />

seinen drei Söhnen nach Staffelstein. Als er hörte, daß der Amtsverweser Friedrich<br />

Jakob Sündermahler Namenstag habe, witterte er ein Geschäft. Mit Genehmigung<br />

des amtierenden Bürgermeisters veranstaltete er zu Ehren Sündermahlers „ein<br />

Abentmusic“. Dann zogen Seel und seine Söhne zum Pfarrhaus, zur Kaplanei und<br />

zum Haus eines Bürgermeisters und brachte den Bewohnern ein Ständchen. Da<br />

stürmte Kreutner mit gezogenen Degen heran, schlug auf die Musikanten ein, demolierte<br />

die Geige von Georg Adam Seel, verletzte einen der Söhne an der Hand.<br />

Wer ihnen gestattet habe, in der Stadt zu musizieren, herrschte Kreutner seine<br />

Konkurrenten an, und als diese sich auf die Genehmigung durch den Bürgermeister<br />

beriefen, titulierte Kreutner diesen Würdenträger, mit dem er immerhin durch<br />

Patenschaft verbunden war, als Hundsfott, der gar nichts zu erlauben habe.<br />

Seel beschwerte sich tags darauf beim Stadtrat. Kreutner, hinzu gerufen, zeigte<br />

keine Reue. Es sei sein Recht gewesen, die fremden Musikanten anzugreifen.<br />

Der Vorfall sei bezeichnend für Kreutners „Stutz, Trutz, Ungehorsamb und Impertinenz“,<br />

befanden die Ratsmitglieder. Wenn man ihn länger in der Stadt dulde,<br />

werde es noch ein Unglück geben. <strong>Ein</strong>mütig beschloß der Rat, Kreutner müsse<br />

Seel den Schaden ersetzen, und kündigte ihm fristlos. 37<br />

Es wiederholte sich das schon zweimal Geschehene. Kreutner bat um Verzeihung<br />

– diesmal in schriftlicher Form –, der Rat zeigte sich unerbittlich 38 , um wenig<br />

später doch Milde walten zu lassen. Büßen sollte Kreutner aber, und so ließ<br />

man ihm als Preis für die gewährte Gnade die Wahl, ein Jahr ohne Bezüge zu arbeiten<br />

oder 32 Tage für die Stadt unentgeltlich zu „schantzen“ 39 . Kreutner entschied<br />

sich für die Erdarbeiten. 40<br />

Die Fronten zwischen dem <strong>Türmer</strong>, vom Selbstwertgefühl eines Virtuosen beseelt<br />

und von wirtschaftlichen Nöten angetrieben, und dem Stadtrat, der sich dem<br />

städtischen Diener himmelhoch überlegen dünkte, blieben verhärtet. Im Oktober<br />

1739 schließlich war es den Ratsherren zu viel.<br />

Joseph Ludwig Kreutner führe sich seit Jahren „trutzig, stutzig, wiederspänstig<br />

und ungehorsamb“ auf, und obendrein sei er pflichtvergessen. Sechs Mal habe man<br />

ihn schon entlassen, was offenbar nicht in jedem Fall aktenkundig wurde. Stets habe<br />

er Besserung gelobt, aber tatsächlich sei er immer <strong>aufsässiger</strong> geworden. Er habe<br />

nachts zur vollen Stunde ein Hornsignal zu geben, zum Gebetläuten mittags<br />

und abends auf dem Zink und der Posaune zu blasen und in der Fasten- und Adventszeit<br />

zu bestimmten Anlässen auf der Trompete und dem Waldhorn zu spielen.<br />

All das habe er allzu oft versäumt. Drei Vorladungen vor den Stadtrat habe er<br />

nicht Folge geleistet, statt dessen verlasse er ohne Genehmigung des Stadtrats die<br />

Stadt, wie er wolle.<br />

Die Stadtväter hatten offenkundig genug. In Gegenwart aller kommunalen<br />

Würdenträger – sogar die Viertelmeister und die Sechzehner wurden hinzuge-<br />

37 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 180v–181r (1737 Mai 2).<br />

38 Ebd., fol. 187v (1737 Jun. 7).<br />

39 Ebd., fol. 202v (1737 Aug. 9).<br />

40 Ebd., fol. 204v (1737 Aug. 23).


<strong>Ein</strong> <strong>aufsässiger</strong> <strong>Türmer</strong><br />

zogen – gebot man Kreutner, innerhalb eines Vierteljahres seine Stelle zu räumen,<br />

nach neunzehnjähriger Dienstzeit. 41<br />

Wie gewöhnlich sprach sich die Kündigung eines städtischen Dieners schnell<br />

herum, so daß sich nach wenigen Tagen Johann Fröba (um 1704–1762) 42 , Sohn des<br />

<strong>Türmer</strong>s auf der Festung Rosenberg ob Kronach und selbst „gelehrnter, auch in<br />

der Frembte geübter Musicant“, um die frei werdende Stelle bewarb. 43 Auch der<br />

Lichtenfelser Stadttürmer Johann Christoph Reinhard (1699–1749) 44 , ein gebürtiger<br />

Staffelsteiner, wäre gern in seine Heimatstadt gewechselt. Der Stadtrat freilich<br />

gab dem stellenlosen Fröba den Vorzug vor dem bereits versorgten Reinhard. 45<br />

Kreutner versuchte währenddessen ein letztes Mal, seine Stelle zu retten. Vom<br />

Stadtrat konnte er nichts mehr erhoffen, das war klar. Also wandte er sich an das<br />

Bamberger Domkapitel. Kraft landesherrlicher Befugnis sollten die Domherren<br />

den Stadtratsbeschluß umstoßen. Immerhin habe er doch „zu seiner Seelen Heyl<br />

den Lutherthumb verlassen“, und nun verstoße ihn der Rat „mit 8 Kindern und<br />

Frau von der Nahrung“. Es gebe gar keinen Grund dafür. Um dies zu bekräftigen,<br />

legte er ein Leumundszeugnis vor, das ihm der Pfarrer und dessen Kaplan ausgestellt<br />

hätten. 46<br />

Doch die Staffelsteiner konterten geschickt. Sie ließen den Stadtschreiber die<br />

Kreutner betreffenden Stellen aus dem Ratsprotokollbuch herausschreiben 47 , listeten<br />

weitere Verfehlungen Kreutners und seiner Angehörigen auf und sandten dieses<br />

Sündenregister nach Bamberg. Der „incorrigibel und unbändige“ <strong>Türmer</strong> bereite<br />

schon seit Jahren „viele Unruhe, Mühe und Vertrißlichkeiten“. Man habe ihn<br />

„ermahnet, gewarnet, corrigiret, gestraffet und etliche Mahl cassiret“ 48 , aber nichts<br />

habe geholfen. Er versehe sowohl tags- als nachtsüber den Wachdienst nachlässig;<br />

schon zweimal habe es in Staffelstein, einmal im nahen Ebensfeld gebrannt, ohne<br />

daß er ein Signal gegeben habe – er sei „kaum auf Thurn zu erweckhen gewesen“.<br />

Die „Abblasung bey dem Ave Maria Leuthen morgens und abendts, dann Fasten<br />

und Adventszeit mit Zinckhen und Posaunen“ unterlasse er ganz. An Sonnund<br />

Feiertagen gehe er, anstatt am Gottesdienst in der Pfarrkirche mitzuwirken,<br />

lieber in die benachbarten Klöster Banz und Langheim, wo ihm sein Auftritt gewiß<br />

eigens vergütet wurde. Trotz obrigkeitlichen Verbots habe er „an Sonn- und<br />

heyl[ige]n Festtägen in Bierhäusern gantze Nächt fort bis an hellen Tag gespiehlet,<br />

und da der Cent-Richter [...] dahin geschickht worden, diesen sambt anderen<br />

Zech-Brüdern fortzuschaffen, hat Greitner mit Schimpff und Spoth-Reden sich<br />

41 Ebd., fol. 320r–v (1739 Okt. 30).<br />

42 Lebensdaten in Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher Staffelstein, Bd. 2,<br />

pag. 639.<br />

43 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 323r (1739 Nov. 6).<br />

44 Lebensdaten in Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher Staffelstein, Bd. 1,<br />

pag. 208; Kirchenbücher Lichtenfels, Bd. 11, pag. 184f.; Bd. 18, pag. 18.<br />

45 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 31, fol. 323v–324r (1739 Dez. 4).<br />

46 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 23v–24r (1740 März 2).<br />

47 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 32, fol. 2v–3r (1740 Jan. 22).<br />

48 Hier im Sinne von: entlassen.<br />

47


48 Günter Dippold<br />

etlichmahl wiedersetzt, Centrichter hätte ihme nit das Geringste zu befehlen, hier<br />

in Wirthshaus seye kein Centgerichts-Stuben etc. etc.“.<br />

Weiterhin halte Kreutner „schlechte Kinderzucht“: Seine Söhne seien wiederholt<br />

in Gärten eingestiegen und hätten Obst gestohlen. Als man einen Sohn deswegen<br />

„in das Narrenhaus sperren“ wollte, habe Kreutner dies nicht zugelassen,<br />

sondern selbst die Strafe angetreten. <strong>Ein</strong> anderer Sohn entwendete aus dem „Garthenlusthäusel“<br />

eines Bürgermeisters sechs Druckgraphiken; als er „mit etlichen<br />

Stockhschlägen abgestraffet werden“ sollte, widersprach der <strong>Türmer</strong> und bot an,<br />

„selbst die Schläg zu halten“, also erneut die Strafe auf sich zu nehmen. <strong>Ein</strong> prügelnder<br />

Vater hätte sicherlich mehr Verständnis bei den Stadtoberen gefunden als<br />

der seine Kinder derart schützende. Die Frau des <strong>Türmer</strong>s schließlich habe einen<br />

„Schänd- und Schimpf-Brief“ an denjenigen Bürgermeister geschrieben, den 1737<br />

schon ihr Mann beleidigt hatte. 49<br />

Die Argumente des Stadtrats verfehlten ihre Wirkung nicht: Das Domkapitel,<br />

das sich sogar in seiner Plenarsitzung mit dem Fall des <strong>Türmer</strong>s befaßte, beschloß,<br />

es habe bei der Kündigung sein „ohnabänderliches Verbleiben“, statt Kreutner solle<br />

„ein anderes taugliches [...] subiectum auf- und angenommen werden“. 50<br />

Am 5. Mai 1740 trat der neue <strong>Türmer</strong> sein Amt an. 51 Kreutner freilich blieb in<br />

der Stadt, angeblich um sein an Bürger gegen Zins verliehenes Vermögen wieder<br />

einzutreiben und sich um eine neue Stelle umzusehen. Der Rat jedoch wollte den<br />

Störenfried nicht mehr in der Stadt dulden und ließ seinen Hauswirt sogar in Haft<br />

nehmen. Hilfesuchend appellierte Kreutner ans Domkapitel, doch erneut stellten<br />

sich die Domherren auf die Seite des Stadtrats. Man solle Kreutner einen Termin<br />

nennen, zu dem er spätestens abzuziehen habe. 52<br />

Am 24. Oktober 1740 brachte Kreutners Frau einen Sohn zur Welt – das neunte<br />

lebende Kind –, den der Mesner der Pfarrkirche aus der Taufe hob. 53 Dann verliert<br />

sich die Spur Joseph Ludwig Kreutners. Ob er anderswo eine Stelle fand, wissen<br />

wir nicht.<br />

Seine Querelen mit dem Rat lagen letztlich in der Überlastung des Tag und<br />

Nacht geforderten, zwischen Nachtwache, Kirchendienst und weltlichen Festen<br />

hin und her gerissenen, unterschiedlichen <strong>Ein</strong>kommensquellen nachjagenden <strong>Türmer</strong>s<br />

begründet. Der Fall Kreutners ist insofern nicht untypisch für die Lage vieler<br />

derartiger Stadtmusikanten im 18. Jahrhundert.<br />

49 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 24r–25v (1740 März 2).<br />

50 Staatsarchiv Bamberg, L 47 Staffelstein, Nr. 32, fol. 16r.<br />

51 Ebd., fol. 17v.<br />

52 Staatsarchiv Bamberg, B 86, Nr. 68, fol. 183r–184v (1740 Sept. 13).<br />

53 Archiv des Erzbistums Bamberg, Kirchenbücher Staffelstein, Bd. 2, pag. 210.

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