Emissionsprospekt - Fundus
Emissionsprospekt - Fundus
Emissionsprospekt - Fundus
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Steueroptimierte Lösungen<br />
für §§ 6b/6c EStG-Rücklagen<br />
<strong>Fundus</strong> Spezialfonds Nr. 10<br />
Wohnanlage Gallus-Park<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Frankfurt am Main<br />
Das Beteiligungsangebot
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Angebot im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Die Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Der Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Das Anlageobjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Übersicht über Anzahl und Größe der Wohnungen 15<br />
Die Investition und deren Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Die Prognoserechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Erläuterungen zur Prognoserechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Prognose der Kapitalrückflussrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
Die Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Der Grundbesitz und die Leistungsverträge . . . . . . . . . . . . 26<br />
Die Rechtstellung der Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde für Investoren<br />
entwickelt, die nach dem 31.12.2001 Betriebsvermögen<br />
veräußert und den Gewinn in eine Rücklage nach §§<br />
6b, 6c EstG eingestellt haben und diese steuerpflichtig –<br />
wegen fehlender Ersatzinvestitionen – auflösen müssten.<br />
Diese Rücklagen können auf nach §§ 6b, 6c EstG zulässige<br />
Wirtschaftsgüter übertragen werden. Dieser Zielgruppe<br />
wird mit der Beteiligung an der Wohnanlage<br />
Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
ein steueroptimierter Lösungsansatz geboten.<br />
Interessenten müssen die Bereitschaft mitbringen,<br />
sich an einem unternehmerischen Fonds zu beteiligen,<br />
2<br />
Das steuerliche Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
Der Gesellschaftsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />
Der Treuhandvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Kauf- und Übergangsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
Der Jahresabschluss 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
Negativtestate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
Hinweise für die Durchführung einer Beteiligung . . . . 55<br />
Leistungsnachweis des Anbieters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />
Anlage (Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung)<br />
Hinweis zum Verkaufsprospektgesetz/Hinterlegung und Veröffentlichung<br />
Der Prospekt ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hinterlegt und wird beim<br />
Anbieter, ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Kölnstraße 89, 52351 Düren und der Zahlstelle<br />
Treuhandgesellschaft Jagdfeld&Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 52391 Vettweiß,<br />
zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Prüfung des<br />
Verkaufsprospektes durch die BaFin kraft Gesetzes auf dessen formelle Vollständigkeit beschränkt und<br />
die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung durch<br />
die BaFin ist.<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt wird gemäß § 9 Abs. 2 VerkProspektG durch Hinweisbekanntmachung<br />
im Handelsblatt veröffentlicht.<br />
Der Prospekt einschließlich Beitrittserklärung kann auch von der Internet-Seite www.fundus.de kostenlos<br />
heruntergeladen werden.<br />
der in wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht sowohl<br />
Chancen als auch Risiken birgt. Der Anlageinteressent<br />
ist aufgefordert, den vorliegenden <strong>Emissionsprospekt</strong><br />
sorgfältig zu studieren, insbesondere die Risikohinweise<br />
der Beteiligung auf den Seiten 6–9.<br />
Dieser <strong>Emissionsprospekt</strong> wendet sich an Interessenten,<br />
die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche<br />
Kenntnisse und Erfahrungen haben. Interessenten, die<br />
mit der im Beteiligungsangebot dargestellten Materie<br />
nicht hinreichend vertraut sind, wird vor Beitritt eine<br />
Beratung durch einen steuerlichen Berater bzw. fachkundigen<br />
Dritten empfohlen.
Das Angebot<br />
Das Angebot im Überblick<br />
Gegenstand des Beteiligungsangebotes ist eine Wohnanlage<br />
in Frankfurt/Main mit 380 Sozialwohnungen, 3<br />
Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte mit<br />
einer Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m 2 nebst einer<br />
Nutzfläche von ca. 585 m 2 für die Kindertagesstätte. Die<br />
Investition wird vorwiegend mit zinslosen bzw. sehr niedrig<br />
verzinslichen Wohnungsbaufördermitteln finanziert.<br />
Das bedeutet niedriges Zins- und Kostenniveau,<br />
sichere Kalkulationsgrundlagen, günstige Mieten und<br />
somit langfristig hohe Vermietungssicherheit.<br />
Wegen der angespannten Haushaltssituation der<br />
öffentlichen Kassen wird es künftig wohl kaum noch<br />
neue Wohnanlagen mit günstigen Finanzierungsmitteln<br />
in diesem Umfang und damit attraktiven Mieten geben.<br />
Damit bietet das vorliegende Beteiligungsangebot eine<br />
der wenigen Gelegenheiten, neben der steuerschonenden<br />
Auflösung von §§ 6b, 6c EStG-Rücklagen gleichzeitig<br />
solides Immobilienvermögen mit geringem eigenen<br />
Kapitaleinsatz zu bilden.<br />
Die Beteiligung erfolgt durch Erwerb einer Kommanditbeteiligung.<br />
Verkäufer der Kommanditanteile ist<br />
die ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, die<br />
zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung alleiniger<br />
Kommanditist ist.<br />
Das Angebot im Überblick<br />
Das Beteiligungsobjekt<br />
Die Wohnanlage der Beteiligungsgesellschaft befindet<br />
sich in Frankfurt/Main und umfasst 380 Sozialwohnungen,<br />
3 Studentenwohnungen und eine Kindertagesstätte<br />
mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m2 nebst<br />
einer Nutzfläche von ca. 585 m2 für die Kindertagesstätte.<br />
Die Wohnanlage wurde durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
errichtet und im Jahr 1994 fertiggestellt.<br />
Alle wohnwirtschaftlich genutzten Einheiten sind<br />
mit öffentlichen oder vergleichbaren Fördermitteln zu<br />
sehr geringen Zinskosten finanziert. Sie bieten aufgrund<br />
der guten Lage, der ansprechenden Architektur sowie<br />
der grundsätzlichen Knappheit an gutem und preisgünstigen<br />
Wohnraum im Ballungsgebiet Frankfurt/Main<br />
langfristig gute Vermietungs- und Entwicklungschancen.<br />
Die Wohnungen und Gewerbeflächen sind derzeit<br />
zu 100 % vermietet.<br />
Die Baubeschreibung des Objektes sowie eine Übersicht<br />
über die Anzahl und Größen der Wohnungen finden<br />
Sie auf den Seiten 12 bis 15 dieses Prospektes.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Anleger beteiligen sich an der Wohnanlage Gallus-<br />
Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Obwohl<br />
die Gesellschaft ausschließlich Vermietungsleistungen<br />
3
erbringt, erzielen die Gesellschafter infolge der Rechtsform<br />
und der Organisation der Geschäftsführung Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb.<br />
Eine Beteiligung an dieser Gesellschaft ist als Kommanditist<br />
mit Eintragung in das Handelsregister möglich.<br />
Die Haftung ist auf 1 % der Kommanditeinlage<br />
durch Eintragung einer entsprechenden Haftsumme ins<br />
Handelsregister beschränkt. Das Kommanditkapital ist<br />
durch Bilanzverluste, die im Wesentlichen durch die<br />
Gebäudeabschreibungen (steuerlich motivierte erhöhte<br />
AfA nach § 7Abs. 5 EStG) geprägt waren sowie durch<br />
Entnahmen von liquiden Überschüssen der früheren<br />
Kommandisiten, negativ.<br />
Planbilanz per 31.12.2007<br />
Auf der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses<br />
2006 und dem voraussichtlichen Ergebnis 2007 unter<br />
Berücksichtigung der Durchführung des Investitionsplanes<br />
gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages ergibt sich die<br />
unten wiedergegebene Planbilanz per 31.12.2007.<br />
Verkehrswert der Immobilie<br />
Der Emittent hat ein Gutachten über den Verkehrswert<br />
der Immobilie in Auftrag gegeben. Der öffentlich<br />
bestellte Sachverständige Dipl. Ing. Wulf Christian<br />
Odebrett, Berlin, ermittelte den Verkehrswert der<br />
Immobilie am 12. Mai 2007 mit € 63,3 Mio. nach dem<br />
Ertragswertverfahren. Es liegen keine weiteren Bewertungsgutachten<br />
vor.<br />
Mindestbeteiligungssumme/<br />
Zahlungstermin<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt € 50.000,- zzgl. 5 %<br />
Agio und ist nach Annahme der Beitrittserklärung durch<br />
den Treuhänder fällig. Höhere Beteiligungen sollen<br />
durch € 5.000 ganzzahlig teilbar sein.<br />
Rentabilität<br />
Die Rentabilität der Beteiligung erwächst aus laufenden<br />
Ausschüttungen und aus dem Substanzwertzuwachs,<br />
insbesondere infolge laufender Tilgungen. Die Aus-<br />
Planbilanz per 31.12.2007<br />
4<br />
schüttung ist erstmalig für das Jahr 2008 anfänglich mit<br />
2,0 % vorgesehen und steigt unter den Prämissen der<br />
Prognoserechnung bis zum Jahr 2037 auf voraussichtlich<br />
4 % des Eigenkapitals. Eine Aussage über die Attraktivität<br />
des Investments ergibt auch die Kennziffer „Ausschüttung<br />
und Tilgung“ der Prognoserechnung. Zu<br />
Beginn des Betrachtungszeitraumes im Jahre 2008<br />
erzielt das Investment Tilgungs- und Ausschüttungsbeträge<br />
von zusammen rund 5 % des Eigenkapitals, gegen<br />
Ende des Betrachtungszeitraums ab dem Jahr 2040 wird<br />
die Summe von Ausschüttung und Tilgung p.a. mit über<br />
7,9 % des Beteiligungskapitals erwartet.<br />
So sind innerhalb des Betrachtungszeitraumes Tilgungsleistungen<br />
in Höhe von rd. 112 % des Eigenkapitals<br />
(rd. € 20,2 Mio.) vorgesehen, die zu einem entsprechenden<br />
Vermögenszuwachs führen. Hinzu kommen in<br />
diesem Zeitraum Ausschüttungen von voraussichtlich<br />
insgesamt rd. € 16,7 Mio. bzw. rund 93,0 % des Kommanditkapitals.<br />
Übertragung nach § 6b<br />
und § 6c EStG<br />
Die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter eines<br />
Betriebsvermögens realisierten Gewinne können nach §§<br />
6b/ 6c EStG steuerneutral auf Ersatzwirtschaftsgüter des<br />
veräußernden Unternehmers/Mitunternehmers übertragen<br />
werden. Soweit eine Reinvestitionsmöglichkeit in<br />
bereits zuzurechnendem Betriebsvermögen nicht besteht,<br />
ist die Übertragung auf zuzurechnenden Grund und<br />
Boden und Gebäude aus der Beteiligung an dieser<br />
Gesellschaft zulässig. Das Übertragungspotenzial einer<br />
Beteiligung beläuft sich auf ca. 335 % der Beteiligungssumme.<br />
Vorausgesetzt, dass die Veräußerung des begünstigten<br />
Betriebsvermögens nach dem 31.12.2001 erfolgte.<br />
Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung von nominal<br />
€ 100.000,- an dieser Beteiligungsgesellschaft Veräußerungsgewinne<br />
bzw. entsprechend gebildete Rücklagen<br />
gemäß §§ 6b/6c EStG in Höhe von rund € 335.000,<br />
einer sofortigen Besteuerung entzogen werden können.<br />
Zur steuerlichen Neutralisierung der Veräußerungsgewinne<br />
ist damit bereits eine Beteiligung in Höhe von<br />
AKTIVA IN T€ PASSIVA<br />
Grundstück 17.254 Kapitalrücklage 395<br />
Gebäude 20.630 Kapital I 18.000<br />
Bankguthaben 2.090 Kapital II 22.806<br />
ARAP 354 öffentliche Mittel<br />
Landestreuhandst. Hessen<br />
öffentliche Mittel<br />
14.910<br />
Stadt Frankfurt 27.469<br />
Kapitalmarktdarlehen 2.360<br />
40.328 40.328
einem Drittel des Gewinns ausreichend und zwei Drittel<br />
des Gewinns verbleiben zur freien Liquidität (siehe hierzu<br />
das unten stehende Berechnungsbeispiel).<br />
Der zuzurechnende Anteil an Grundstücken und<br />
Gebäuden je € 100.000,- Beteiligungssumme stellt sich<br />
per 31.12.2007 gerundet wie folgt dar:<br />
Grundstück: ca. € 121.000<br />
Gebäude: ca. € 214.000<br />
Gesamt: ca. € 335.000<br />
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass durch die<br />
Übertragung einer stillen Reserve bzw. Rücklage gemäß<br />
§§ 6b/6c EStG kein endgültiger Steuervorteil, sondern<br />
eine Steuerstundung zu erreichen ist. Darüber hinaus<br />
ergeben sich durch die Verteilung des Veräußerungsgewinns<br />
über die ratierliche Auflösung der §§ 6b/6c Rücklage<br />
während des Abschreibungszeitraumes der Immobilie<br />
im Regelfall zusätzliche Progressionsvorteile. Die<br />
Einzelheiten hierzu sind unter Punkt 6 „Das steuerliche<br />
Konzept“ auf Seite 29 bis 32 ausführlich erläutert.<br />
Der ansonsten bei fehlender Reinvestitionsmöglichkeit<br />
zur Steuerzahlung kurzfristig abfließende Betrag<br />
steht aber bei Reinvestition in die Wohnanlage Gallus-<br />
Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG sehr lang-<br />
Das Angebot im Überblick<br />
fristig zur Erwirtschaftung von Zinsen und Ausschüttungen,<br />
hohen Tilgungsleistungen und zur Substanzbildung<br />
in soliden Wohnimmobilien zur Verfügung. Neben<br />
einer soliden Steuerlösung bietet diese Fondsbeteiligung<br />
somit einen Beitrag z. B. zur Altersvorsorge des Unternehmers.<br />
Schenkung- und Erbschaftsteuervorteile<br />
Anders als bei Nominalanlagen gelten bei der unentgeltlichen<br />
Übertragung einer Beteiligung an der Wohnanlage<br />
Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
geringere Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung.<br />
Für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ist der –<br />
anteilige – Einheitswert des Betriebsvermögens zugrunde<br />
zu legen. Bedingt durch den hohen Anteil der Fremdfinanzierung<br />
– überwiegend durch liquiditätsmäßig gering<br />
belastende öffentliche Wohnungsbaudarlehen finanziert –<br />
ist der Einheitswert des Betriebsvermögens negativ.<br />
Der negative Einheitswert des Betriebsvermögens<br />
der Beteiligungsgesellschaft beträgt rund 135 % des<br />
nominellen Beteiligungskapitals. Neben der Beteiligung<br />
können daher nach heutiger Rechtslage noch weitere<br />
Vermögenswerte in Höhe von rd. 135 % des Beteiligungskapitals<br />
steuerfrei vererbt bzw. verschenkt werden.<br />
Die gesetzlichen Freibeträge bleiben für die Übertragung<br />
weiteren Vermögens uneingeschränkt nutzbar. Hierdurch<br />
ergeben sich äußerst interessante Gestaltungsmöglichkeiten,<br />
die bei einer Aufteilung einer Zuwendung<br />
in Barschenkung und Fondsbeteiligung von Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer entlasten. Im Ergebnis<br />
können somit ansonsten entstehende Steuerbelastungen<br />
in Beteiligungskapital umgewandelt werden; das Kapital<br />
bleibt somit in Höhe der ersparten Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer erhalten und kann zur Fruchtziehung<br />
weiter verwendet werden. Zu beachten ist jedoch, dass<br />
die dargestellten Vorteile im Wesentlichen infolge der<br />
laufenden Tilgungen im Zeitablauf abnehmen werden.<br />
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. November<br />
2006 entschieden, dass die Erhebung der Erbschaftsteuer<br />
in der derzeitigen Form wegen Verstoßes<br />
gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig<br />
ist.<br />
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung<br />
spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen. Das bisherige<br />
Recht ist bis zu einer Neuregelung anzuwenden.<br />
Es muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Neuregelung<br />
der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung<br />
andere – ungünstigere – steuerliche Wertansätze zu<br />
berücksichtigen sind, als vorstehend dargestellt.<br />
5
Bitte lesen Sie vor Ihrer Anlageentscheidung diesen Prospekt<br />
und insbesondere die nachfolgenden Risikohinweise<br />
genau und vollständig durch. Lassen Sie sich zu<br />
Ihrer Sicherheit von einem Sachverständigen Ihres Vertrauens,<br />
beispielsweise einem Vermögens- oder Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt beraten.<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot Wohnanlage<br />
Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG handelt es sich um eine unternehmerisch orientierte<br />
Beteiligung.<br />
Anleger sollten unternehmerisch orientierte Beteiligungen<br />
grundsätzlich nur dann eingehen, wenn sie sich<br />
eine Meinung zu den wirtschaftlichen Risiken des Projektes<br />
gebildet haben und sicher sind, über genügend<br />
Informationen zu verfügen, um das Risiko des Engagements<br />
zu überblicken. Anleger sollten aufgrund ihrer<br />
privaten Vermögenssituation in der Lage sein, die eingegangenen<br />
unternehmerischen Risiken zu tragen. Deshalb<br />
sollte generell nur ein Teil des Vermögens eines<br />
Anlegers in eine unternehmerisch orientierte Beteiligung,<br />
wie hier gegeben, investiert werden. Vor diesem<br />
Hintergrund sollten Anleger dieses Beteiligungsangebots<br />
über das zu investierende Kapital tatsächlich verfügen<br />
und nicht auf eine Fremdfinanzierung ihrer Einlage<br />
angewiesen sein.<br />
Der Immobilienmarkt unterliegt abhängig von zyklischen<br />
Schwankungen der Konjunktur, Änderungen der<br />
Wettbewerbssituation und anderer relevanter Rahmenund<br />
Umfeldbedingungen, die sowohl Einfluss auf die<br />
Wirtschaftlichkeit der Immobilien und damit auf die<br />
Höhe der Ausschüttung wie auch auf den Wert des<br />
Anteils oder auch der Immobilie haben.<br />
Diese Beteiligung eignet sich nur für Anleger, die<br />
sich langfristig engagieren wollen und keine Kapitalanlage<br />
mit fester Verzinsung und einer schon heute feststehenden<br />
Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu einem<br />
festen Zeitpunkt erwarten.<br />
Jede Ausschüttung ist ebenso ergebnisabhängig, wie<br />
z. B. die Dividendenzahlung einer Aktiengesellschaft. In<br />
der Regel unterliegen Ausschüttungen im Zeitverlauf<br />
Schwankungen. Die Ausschüttungen können von der<br />
Prognose abweichen. Eine Gewähr für die Höhe der<br />
Ausschüttung besteht nicht. Jede Prognose ist mit Unsicherheiten<br />
verbunden.<br />
Der Wert der Immobilie der Gesellschaft ist ebenso<br />
wie der Wert der Beteiligung an der Wohnanlage Gallus-Park<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
ertragsabhängig. Unternehmens- und Immobilienwerte<br />
werden in der Regel nach dem Ertragswert ermittelt, der<br />
– vereinfacht ausgedrückt – dem Barwert eines nachhal-<br />
6<br />
Die Risikohinweise<br />
tig zu erzielenden Ertrages entspricht. In hohem Maße<br />
beeinflussen Lage und Art des Objektes, die Entwicklung<br />
des Standortes sowie der Zustand der Gebäude<br />
oder der technischen Einrichtungen den Wert. Die Entwicklung<br />
der einzelnen Einflussgrößen kann jede für<br />
sich, und damit auch kumulativ, negativ mit entsprechendem<br />
Einfluss auf den Wert der Immobilie und<br />
damit auf den der Beteiligung verlaufen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass das Anlageobjekt<br />
nicht kostendeckend bewirtschaftet werden kann und Verluste<br />
erwirtschaftet. Können Verluste von der Gesellschaft<br />
nicht mehr finanziert werden und/oder sind die Gesellschafter<br />
nicht bereit, die Verluste auszugleichen, sind in<br />
einem marktwirtschaftlichen Umfeld eine Insolvenz der<br />
Gesellschaft und im schlimmsten Fall ein Totalverlust<br />
möglich. Das Maximalrisiko besteht danach in einem vollständigen<br />
Verlust des vom Anleger gezahlten Kaufpreises<br />
für die Kommanditbeteiligung zuzüglich einem Betrag in<br />
Höhe von 1% der Kommanditbeteiligung.<br />
Die wesentlichen Einzelrisiken einer Beteiligung<br />
sind nachfolgend aufgeführt. Zusätzlich wird in einzelnen<br />
Prospektteilen im Sachzusammenhang auf entsprechende<br />
Risiken hingewiesen. Neben den genannten<br />
Risiken bestehen keine weiteren wesentlichen Risiken.<br />
Prognoserechnung<br />
Die geplanten Einnahmen und Ausgaben basieren auf<br />
kontrahierten Verträgen, bestmöglichen Einschätzungen<br />
und Erfahrungswerten.<br />
Wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen<br />
Erfolg der Beteiligung haben die erzielbaren Miet- und<br />
sonstigen Einnahmen sowie die Entwicklung der laufenden<br />
Ausgaben für nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten,<br />
Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung und<br />
Instandsetzung sowie Modernisierung. Höhere Ausgaben<br />
und/oder geringere Erlöse als prognostiziert verändern<br />
das Betriebsergebnis und damit auch die für eine<br />
Ausschüttung prognostizierte Liquidität. Im Übrigen<br />
entscheiden die Gesellschafter jährlich über die Höhe<br />
der Ausschüttung.<br />
Risiken der Finanzierungen<br />
Die Wohnanlage ist teilweise durch Kapitalmarkt- oder<br />
Wohnungsbaudarlehen finanziert.<br />
Der Kapitaldienst ist unabhängig von den jeweils realisierten<br />
Mieteinnahmen zu entrichten. Soweit die Mieter<br />
ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nicht entsprechen<br />
oder bei Anschlussvermietungen deutliche<br />
Mietzugeständnisse eingeräumt werden müssen, hat dies<br />
Einfluss auf Ausschüttungen oder auf die Zuführung zur
Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve ggf. auch auf<br />
die Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaft.<br />
Gleiches gilt sofern die Konditionen der Kapitalmarktdarlehen<br />
sich aufgrund von Marktentwicklungen<br />
verändern oder die Verzinsung der öffentlichen Wohnungsbaudarlehen<br />
erhöht wird, ohne dass die sich<br />
danach ergebenden gesetzlich zulässigen Kostenmieten<br />
aufgrund der Marktsituation gegenüber den Mietern<br />
durchsetzbar sind.<br />
Der Eintritt von derartigen Entwicklungen – einzeln<br />
oder kumulativ – kann in einem marktwirtschaftlichen<br />
Umfeld schlimmstenfalls den Totalverlust des eingesetzten<br />
Kapitals zur Folge haben.<br />
Sofern einzelne Gesellschafter den Kaufpreis für den<br />
Erwerb der Beteiligung ganz oder teilweise fremdfinanzieren,<br />
ist nicht auszuschließen, dass auf Grund der Einnahmen-<br />
oder Ausgabenentwicklungen Ausschüttungen<br />
teilweise oder vollständig nicht möglich sind, so dass die<br />
Kapitaldienstfähigkeit von persönlich in Anspruch<br />
genommenen Gesellschafterdarlehen durch den Gesellschafter<br />
aus seinen übrigen Einnahmen oder seinem<br />
Vermögen sicherzustellen ist.<br />
Öffentliche Wohnungsbauförderdarlehen<br />
Die öffentliche Förderung zielt darauf ab, preisgünstigen<br />
Wohnraum für untere und mittlere Einkommensbezieher<br />
zur Verfügung zu stellen. Der Preisvorteil im Vergleich<br />
zu freifinanzierten Wohnanlagen sichert derzeit<br />
eine sehr gute Vermietbarkeit. Die künftigen Vermietungsergebnisse<br />
werden nachhaltig dadurch bestimmt,<br />
inwieweit der vom Förderungsgeber beabsichtigte Preisvorteil<br />
für den Mieter auch tatsächlich erhalten bleibt.<br />
Da die Zinsen der niedrig verzinslichen Wohnungsbaudarlehen<br />
und die Aufwendungszuschüsse bei der<br />
Wohnanlage in die Kostenmiete einfließen, sind im<br />
Umfang von Zinsanpassungen und Kürzungen der Aufwendungszuschüsse<br />
Mieterhöhungen rechtlich möglich,<br />
aber wirtschaftlich nicht immer durchsetzbar. Soweit die<br />
ab dem Jahre 2009 entfallenden Aufwendungszuschüsse<br />
im Rahmen der Kostenmiete nicht an die Mieter weiterbelastet<br />
werden können hätte dies Einfluss auf mögliche<br />
Ausschüttungen bzw. die Liquidität der Gesellschaft.<br />
Die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
der öffentlich geförderten Wohnungen in die Finanzierung<br />
eingebundenen Darlehen und deren Zins- bzw.<br />
Verwaltungskosten sind im Rahmen der Mietberechnung<br />
mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen und<br />
somit voll umlagefähig. Niedrigere Zinsen führen zu<br />
entsprechend niedrigeren Mieteinnahmen, höhere Zinsen<br />
zu entsprechend höheren Mieten. Bei höheren Mietbelastungen,<br />
die mietrechtlich zulässig sind, können<br />
unter Umständen Teilbeträge aus wirtschaftlichen Gründen<br />
nicht gegenüber Mietern durchgesetzt werden, weil<br />
der Preisvorteil im Vergleich zu freifinanzierten Anlagen<br />
Die Risikohinweise<br />
gering oder nicht mehr gegeben ist, oder die Kostenmiete<br />
sogar die Mietsätze für freifinanzierte Wohnanlagen<br />
übersteigt.<br />
Anschlussfinanzierung<br />
Die Zinsen des Kapitalmarktdarlehens werden jeweils<br />
für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Nach<br />
Auslaufen der jeweiligen Zinsfestschreibung kann der<br />
dann zu vereinbarende Zinssatz für die Anschlussfinanzierung<br />
über dem in der Prognoserechnung angenommenen<br />
Zinssatz liegen. Es ist auch möglich, dass eine<br />
Anschlussfinanzierung nicht gewährt wird oder eine<br />
höhere Tilgung, als in der Prognoserechnung angenommen,<br />
zu entrichten ist. Sofern die erhöhten Zinsaufwendungen<br />
nicht über die Kostenmiete den Mietern weiterbelastet<br />
werden können oder höhere Tilgungen zu leisten<br />
sind, hätte dies entsprechende Auswirkungen auf die<br />
möglichen Ausschüttungen oder auf die Zuführungen<br />
zur Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve.<br />
Guthabenzinsen<br />
Die tatsächlich erwirtschafteten Zinseinnahmen können<br />
niedriger ausfallen als in der Prognose angenommen.<br />
Veränderungen des Zinsniveaus können Auswirkungen<br />
auf die möglichen Ausschüttungen oder auf die Zuführung<br />
zur Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve haben.<br />
Wirtschaftliche Entwicklung<br />
Ob sich künftig die in der Prognoserechnung unterstellten<br />
Mieterträge und Zinsen realisieren lassen und ob die<br />
Ausgaben für Zinsen, Instandhaltung etc. das bisherige<br />
Niveau bzw. die prognostizierte Entwicklung erreichen,<br />
wird im Wesentlichen von staatlichen Auflagen für die<br />
Wohnungswirtschaft, der konjunkturellen Entwicklung,<br />
den Einkommens- und Konsumgewohnheiten sowie<br />
durch die Mietnachfrage bestimmt sein. Neben der<br />
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat auch die Prosperität<br />
des Wirtschaftsraumes Rhein-Main besonderen<br />
Einfluss auf den Erfolg der Wohnanlage.<br />
Miet- und sonstige Verträge<br />
In der Prognoserechnung sind die abgeschlossenen<br />
Mietverträge berücksichtigt. Anschlussvermietungen<br />
bergen das Risiko von Veränderungen bei den Mieteinnahmen.<br />
Ob nach jeweiligem Ablauf von Mietverträgen<br />
die bei der Anschlussvermietung zu realisierenden Mieten<br />
das bisherige Niveau erreichen, wird im Wesentlichen<br />
von der Entwicklung des Wirtschaftsraumes, der Konjunkturlage<br />
und der Entwicklung der Konsum- und Verbrauchergewohnheiten<br />
beeinflusst. Ferner können bei<br />
Neuvermietungen, z. B. aufgrund geänderter Mieteransprüche<br />
Leerstände und/oder Umbaukosten auf die<br />
Gesellschaft zukommen, die nicht von den Mietern<br />
getragen werden. Soweit diese nicht aus der gebildeten<br />
Liquiditätsreserve finanziert werden können, müssten sie<br />
7
durch Aufnahme von Fremdmitteln und/oder zu Lasten<br />
der Ausschüttung oder ggf. darüber hinaus durch<br />
Fremdmittel finanziert werden.<br />
Fondskosten<br />
Die Fondskosten wurden auf der Grundlage der Erfahrungen<br />
aus der Bewirtschaftung der Fondsimmobilie<br />
sowie Immobilien vergleichbarer Gesellschaften geschätzt<br />
und der Preisentwicklung angepasst. Es kann<br />
jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Prognoseansätze<br />
die tatsächlichen Kosten unterschreiten und<br />
damit Auswirkungen auf die möglichen Ausschüttungen<br />
und/oder auf die Zuführungen zur Instandhaltungs- und<br />
Liquiditätsreserve haben.<br />
Instandhaltung/Unterhaltung<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass höhere als die<br />
in der Prognoserechnung kalkulierten Instandhaltungsbzw.<br />
Unterhaltungsmaßnahmen entstehen. Es ist auch<br />
nicht auszuschließen, dass Marktanpassungsmaßnahmen<br />
erforderlich werden, um die Attraktivität und Vermietbarkeit<br />
der Wohnungen bzw. der Kindertagesstätte<br />
aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen.<br />
Bei der Erteilung der Baugenehmigung für die<br />
Wohnanlage und die umliegenden Bürogebäude nebst<br />
Tiefgaragenanlage wurde den Grundstückseigentümern<br />
des Baugebietes „Gallus-Park“ die Reinigung des<br />
Grundwassers auferlegt. Bis September 1998 wurde diese<br />
Maßnahmen auf einem benachbarten Grundstück für<br />
das Gesamtareal durchgeführt und dann eingestellt.<br />
Falls die Gesellschaft für Kosten der Grundwasserreinigung<br />
in Anspruch genommen werden sollte, hat sie<br />
diese zu tragen. Dies kann zu Mehrausgaben führen, die<br />
unter Umständen wirtschaftlich nicht an die Mieter<br />
weiterbelastet werden können.<br />
Die frühere Kommanditistin hat der Gesellschaft<br />
eine Garantie über 10 Jahre bis zu einem Aufwand von<br />
300.000 Euro gewährt, falls die Gesellschaft mit Kosten<br />
der Grundwasserreinigung oder mit Kosten der Abwehr<br />
von Ansprüchen belastet werden sollte.<br />
Darüber hinausgehende Investitionen bzw. Aufwendungen<br />
müssten aus der Liquiditätsreserve zu Lasten der<br />
Ausschüttung oder ggf. darüber hinaus durch Fremdmittel<br />
finanziert werden.<br />
Wertentwicklung/Inflation/<br />
Prognose-Daten<br />
In die Prognose fließen verschiedene Variablen ein wie<br />
z. B. Anschlussvermietungen, verschiedene Kostenannahmen,<br />
Steuersätze, Inflationsrate, Zins- und Tilgungssätze<br />
der Anschlussfinanzierungen. Die den Berechnungen<br />
zugrunde gelegten absoluten Größen dieser Variablen<br />
basieren auf derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen,<br />
abgeschlossenen Verträgen, zeitlichen Eintrittsannahmen<br />
sowie Erfahrungswerten des Anbieters. Ein von<br />
8<br />
diesen Annahmen abweichender Eintritt, insbesondere<br />
eine abweichende Mietentwicklung, ein höherer Fremdkapitalstand,<br />
eine niedrigere Instandhaltungs- und<br />
Liquiditätsreserve oder ein geringerer Anstieg des<br />
Lebenshaltungskostenindexes führen zu einer anderen<br />
Liquiditätsentwicklung und haben damit Auswirkungen<br />
auf die möglichen Ausschüttungen, auf die Zuführungen<br />
zur Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve oder bei<br />
einer Fremdfinanzierung von Aufwendungen zu einer<br />
höheren Verschuldung.<br />
Allgemeines Vertragsrisiko<br />
Der Prospektdarstellung liegt zu Grunde, dass die Vertragspartner<br />
der Beteiligungsgesellschaft ihre Leistungspflichten<br />
jeweils vertragsgemäß erfüllen. Die Gesellschaft<br />
hat eine Reihe von Verträgen abgeschlossen.<br />
Unbeschadet der Tatsache, dass die Vertragspartner der<br />
Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sind, die Verpflichtungen<br />
aus den eingegangenen Verträgen zu erfüllen, ist<br />
nicht auszuschließen, dass sich die Bonität der Vertragspartner<br />
verschlechtert, so dass diese ihren Verpflichtungen<br />
nicht mehr entsprechen können und Ansprüche<br />
gegen diese nicht mehr durchsetzbar sind.<br />
Abhängig von der jeweils durch den Vertragspartner<br />
übernommenen Verpflichtung können in solchen Fällen<br />
negative Auswirkungen auf die Liquiditäts- und Vermögenslage<br />
der Beteiligungsgesellschaft eintreten.<br />
Haftung<br />
Nach Eintragung in das Handelsregister ist die Haftung<br />
der Kommanditisten für von diesem Zeitpunkt an<br />
begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft jeweils<br />
auf die Hafteinlage begrenzt und erlischt, soweit die<br />
Einlage geleistet ist. Soweit der Kommanditist oder sein<br />
Rechtsvorgänger Gewinnanteile entnimmt, während<br />
sein Kapitalanteil durch Verluste unter den Betrag der<br />
Hafteinlage herabgemindert ist, oder soweit durch Entnahmen<br />
der Kapitalanteil unter die Hafteinlage herabgemindert<br />
wird, wie vorliegend gegeben, lebt die Haftung<br />
bis zur Höhe seiner 1 %-igen Hafteinlage gemäß § 172<br />
Absatz 4 HGB, wieder auf.<br />
Fungibilität der Beteiligung<br />
(Zweitmarkt)<br />
Für Beteiligungen der vorliegenden Art hat sich noch<br />
kein institutionalisierter Zweitmarkt etabliert. Die<br />
Beteiligungen werden grundsätzlich nicht von der<br />
Gesellschaft oder dem Anbieter zurückgenommen. Wie<br />
auch bei anderen Immobilieninvestitionen handelt es<br />
sich auch bei Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds<br />
um langfristig ausgerichtete Anlageformen. Bei<br />
Veräußerungswünschen wird der Anbieter vermittelnd<br />
tätig und versuchen, den Verkauf abzuwickeln. Eine<br />
Gewähr für eine Veräußerungsmöglichkeit besteht<br />
jedoch nicht.
Der erzielbare Veräußerungserlös wird beeinflusst<br />
durch die Attraktivität der Anlage zum beabsichtigten<br />
Verkaufszeitpunkt und durch die zum Verkaufszeitpunkt<br />
bestehenden wirtschaftlichen Daten und Aussichten für<br />
die Fondsimmobilie und deren Betrieb sowie die dann<br />
geltenden steuerlichen Regelungen.<br />
Der Preis unterliegt Angebot und Nachfrage, wobei<br />
generell ein erhöhtes Risiko von Preisabschlägen bei kurzfristigen<br />
Veräußerungswünschen besteht. Bei einer Veräußerung<br />
von Anteilen an dieser Beteiligungsgesellschaft ist<br />
gegenüber der Verwertung von Wertpapieren u. U. eine<br />
erhebliche Zeitspanne für die Abwicklung einzuplanen.<br />
Die Veräußerung, wie auch andere Verfügungen über<br />
den Kommanditanteil, bedürfen gem. § 18 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Zustimmung der Komplementärin,<br />
die diese verweigern kann, wenn der Gesellschaft hieraus<br />
grunderwerbsteuerliche Nachteile wegen § 1 Abs. 2a<br />
GrEStG erwachsen würden. Eine Teilverfügung über<br />
den Gesellschaftsanteil, die zu einer Unterschreitung der<br />
Mindestbeteiligung von € 50.000 führt, bedarf nach § 18<br />
des Gesellschaftsvertrages der Zustimmung der Komplementärin.<br />
Dies kann Veräußerungen oder sonstige<br />
Verfügungen erschweren oder verhindern.<br />
Beschlussfassung in der Gesellschaft<br />
Der einzelne Beteiligte kann seine gesellschaftsrechtlichen<br />
Interessen effektiv nicht gegen den Willen der<br />
Mehrheit der übrigen Gesellschafter aufgrund des<br />
gesellschaftsvertraglich verankerten Mehrheitsprinzips<br />
durchsetzen. Auch bei Nichtwahrung von Mitbestimmungsrechten<br />
durch den Kommanditisten, z. B. durch<br />
Nichtteilnahme an Gesellschafterversammlungen, sind<br />
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von allen<br />
Gesellschaftern mit zu tragen. Grundsätzlich besteht<br />
auch die Möglichkeit der Majorisierung der Gesellschaft<br />
durch Großanleger. Neu in die Gesellschaft eintretende<br />
Gesellschafter sind an die bisher gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />
und abgeschlossenen Verträge gebunden.<br />
Die wirtschaftlichen Risiken, auch aus Altverpflichtungen,<br />
treffen alle Gesellschafter.<br />
Interessenkollision<br />
Das Gesellschaftskapital wesentlicher Vertragspartner<br />
der Gesellschaft befindet sich unmittelbar oder mittelbar<br />
in Händen von Herrn Anno August Jagdfeld und/oder<br />
dessen nahen Angehörigen. Hieraus können sich Interessenkollisionen<br />
ergeben.<br />
Steuern<br />
Die Risikohinweise<br />
Änderungen der bestehenden Steuergesetze, der Verwaltungsanweisungen<br />
und -richtlinien, aber auch der individuellen<br />
Auslegung von Steuergesetzen durch die zuständigen<br />
Finanzbehörden, können zu erheblichen Steuerbelastungen<br />
sowohl bei der Gesellschaft als auch bei<br />
Gesellschaftern führen.<br />
Eine langfristige Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme<br />
ist nicht zu empfehlen, da die Finanzverwaltung<br />
die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellen könnte<br />
(steuerlich „Liebhaberei“) mit der Folge, dass zugeordnete<br />
steuerliche Vorteile nicht steuermindernd beim Beteiligten<br />
berücksichtigt werden und die steuerlichen Vergünstigungen,<br />
die das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<br />
für Übertragungen von Betriebsvermögen vorsieht,<br />
nicht in Anspruch genommen werden können.<br />
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am<br />
7. November 2006 entschieden, dass die Erhebung der<br />
Erbschaftsteuer in der derzeitigen Form wegen Verstoßes<br />
gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz)<br />
verfassungswidrig ist.<br />
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung<br />
spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen. Es muss<br />
davon ausgegangen werden, dass bei einer Neuregelung<br />
der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ungünstigere<br />
steuerliche Wertansätze zu berücksichtigen sind, als<br />
nach der derzeit geltenden Rechtslage.<br />
Auch eine nur kurzfristige Beteiligungsabsicht kann<br />
die Gewinnerzielungsabsicht oder die Mitunternehmerstellung<br />
in Frage stellen.<br />
Sofern die Beteiligung vor Ablauf von 10 Jahren veräußert<br />
wird, kann die Feststellung eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels beim Beteiligten infolge dieser Veräußerung<br />
nicht ausgeschlossen werden, wenn dieser<br />
innerhalb diese Zeitraumes weitere bisher private Immobilienveräußerungen<br />
getätigt hat. Dies hätte zur Folge,<br />
dass ein bisher steuerfreier Veräußerungsgewinn von privaten<br />
Immobilien steuerpflichtig wird.<br />
Die Zurechnung von steuerlichen Ergebnissen oder<br />
Vermögensberechtigungen der Gesellschaft erfordert<br />
den Erwerb der Beteiligung durch den Kapitalanleger.<br />
Sofern der Erwerb nicht im Jahr der Abgabe der Beitrittserklärung<br />
erfolgt oder der Treuhänder von dem<br />
Treuhandvertrag zurücktritt, werden die mit der Beteiligung<br />
angestrebten Steuerfolgen nicht oder verspätet realisiert<br />
(z. B. mit negativen Folgen auf die Übertragungsmöglichkeit<br />
von Rücklagen nach §§ 6 b, 6 c EStG).<br />
9
Frankfurt am Main gilt als die kleinste Metropole der<br />
Welt, ein globales Dorf mit großer nationaler und internationaler<br />
Bedeutung.<br />
In der Gründungsphase der jungen Bundesrepublik<br />
Deutschland war Frankfurt wegen seiner zentralen Lage<br />
als Regierungssitz vorgesehen. Dazu ist es wohl deshalb<br />
nicht gekommen, weil der erste Bundeskanzler dies aus<br />
eher persönlichen Gründen verhindert hat.<br />
Frankfurt strebt dennoch nach Höherem. Die Stadt<br />
wurde zum wichtigsten und kontinentaleuropäischen<br />
Finanzzentrum. Wirtschaft und Finanzen haben in der<br />
über 1.200 Jahre alten Stadt seit jeher eine große Bedeutung.<br />
Begünstigt wird diese Führungsposition durch<br />
beste Verkehrsanbindungen bei Schiene, Straße und<br />
Luft. Standortvorteile, die den Unternehmen und den<br />
Beschäftigten zu Gute kommen. Obwohl das globale<br />
Dorf „nur“ rd. 650.000 Einwohner zählt und demnach<br />
als eher kleine Großstadt gilt, bietet die Stadt mehr als<br />
590.000 Menschen Arbeit.<br />
Keine andere Großstadt Deutschlands weist einen<br />
ähnlich hohen Anteil von Arbeitsplätzen aus. Vertreten<br />
sind in der Stadt aber nicht nur die Finanzen mit der<br />
Europäischen Zentralbank an der Spitze; Frankfurt/Main<br />
ist auch ein moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort.<br />
Ebenso ist die Stadt Dienstleistungszentrum<br />
und wichtigste nationale Schnittstelle im<br />
Bereich der Telekommunikation und des Internets sowie<br />
10<br />
Der Standort<br />
führender Messe- und Handelsplatz. Eine Tradition, die<br />
zurückreicht auf das Jahr 1160. Bereits im Jahre 1240<br />
erhielt die Stadt die kaiserliche Erlaubnis, jährlich Handelsmessen<br />
abzuhalten.<br />
Die Palette reicht von der internationalen Automobil<br />
Ausstellung bis zur traditionsreichen und im deutschsprachigen<br />
Raum sehr bedeutenden Frankfurter Buchmesse.<br />
Die Internationalität der Mainmetropole führt<br />
auch dazu, dass ein Viertel der ausländischen Direktinvestitionen<br />
in die Region Frankfurt-Rhein-Main fließen.<br />
Bei all den Business-Aktivitäten und den vielen<br />
Arbeitsplätzen ist in den letzten Jahren die Wohnungsversorgung<br />
zu kurz gekommen. Frankfurt am Main hat<br />
durch die Relation Einwohner/Arbeitsplätze einen überproportional<br />
hohen Anteil an Berufspendlern. Die Stadt<br />
unternimmt daher vielfältige Anstrengungen, die Wohnungsversorgung<br />
zu verbessern, die Bürger in der Stadt<br />
zu halten und die Zersiedlung der Landschaften mit<br />
hohen Infrastruktur- und Umweltkosten zu vermeiden.<br />
Das Pendleraufkommen ist aber nach wie vor gewaltig.<br />
Dies ist eine sehr gute Voraussetzung für Wohnungsinvestitionen.<br />
Günstige Mieten in zentralen Lagen, verbunden<br />
mit einem großen Kultur- und Bildungsangebot<br />
einer traditionsreichen Großstadt bieten langfristig gute<br />
Voraussetzungen für Investoren. Dies gilt in besonderem<br />
Maße für die im Stadtteil Gallusviertel befindliche<br />
Wohnanlage.
Gallus-Park<br />
Der Standort<br />
11
Die im Gallusviertel befindliche Wohnanlage, der Galluspark,<br />
wurde im Jahr 1994 in Form eines aufgelockerten<br />
Blocksystems mit großen, lichtdurchfluteten Fensterflächen<br />
und begrünten Innenhöfen fertig gestellt. Es<br />
handelt sich um zwei Wohngebäude (Block I und II) mit<br />
insgesamt 380 öffentlich geförderten Wohnungen und 3<br />
freifinanzierte Studentenwohnungen. Ein Bereich der<br />
Wohnanlage wird als Kindertagesstätte genutzt.<br />
Das Gallusviertel ist mit einer Gesamtfläche von<br />
430 Hektar und deutlich über 26.000 Einwohner einer der<br />
größten Stadtteile Frankfurts. Historisch als Arbeiterstadtteil<br />
entstanden, ist das Gallusviertel heute besonders stark<br />
vom Strukturwandel betroffen. Ehemalige Industrie- und<br />
Gewerbestandorte werden zu hochwertigen Büro- und<br />
Dienstleistungsstandorten umstrukturiert. Sowohl die<br />
Bau- als auch die Nutzungsstruktur ist sehr heterogen.<br />
Kurzbaubeschreibung<br />
Die Wohnanlage „Gallus-Park“ wurde im Oktober des<br />
Jahres 1994 fertig gestellt. Sie umfasst 383 überdurchschnittlich<br />
ausgestattete Wohnungen in unterschiedlicher<br />
Größe/Zuschnitt, so dass ein breites Angebot für<br />
12<br />
Das Anlageobjekt<br />
jedwede Anforderungen der Mieter vorhanden ist. In die<br />
Anlage integriert ist eine Kindertagesstätte mit ca.<br />
585 m 2 Mietfläche.<br />
Das Gebäudeensemble besteht aus zwei räumlich<br />
getrennten Komplexen mit 8 bzw. 12 Häusern, errichtet<br />
in einer traditionellen Blockbauweise mit begrünten und<br />
als Ruhezonen gestalteten Innenhöfen. Entsprechend<br />
der zentralen Lage sind die Gebäude in 8-geschossiger<br />
Bauweise ausgeführt, wobei die beiden obersten<br />
Geschosse aus architektonischen Gründen als Staffelgeschosse<br />
mit geringerer Grundfläche ausgebildet sind.<br />
Durch diese Maßnahme fügt sich der Gebäudekomplex<br />
harmonisch in die durch moderne Bürogebäude geprägte<br />
Umgebung ein. In den Häusern selbst sind keine Kfz-<br />
Stellplätze vorhanden. Diese stehen jedoch den Mietern<br />
zur Anmietung im angrenzenden Gewerbeobjekt (Verwaltung/Büro)<br />
zur Verfügung. Ferner verfügt die Anlage<br />
über 39 oberirdische Abstellplätze auf eigenem Grundstück.<br />
Erstellt wurden die Mehrfamilienhäuser traditionell<br />
in Stahlbeton und Mauerwerk. Die tragenden Teile sind<br />
in Schottenbauweise ausgeführt. Für die Ausfachung
wurde bewährtes Kalksandsteinmauerwerk verwendet.<br />
Hierdurch werden nicht nur die statischen, sondern auch<br />
die bauphysikalischen Erfordernisse voll erfüllt. So<br />
erreicht der K-Wert der Außenwände mit der bereits bei<br />
der Erstellung der Gebäude ausgeführten Konstruktion<br />
dank eines verbesserten überdurchschnittlichen Wärmeschutz<br />
selbst die heute (2007) nach der ENEV, Anlage 3,<br />
Tabelle 1, gestellten hohen Anforderungen.<br />
Gleiches gilt für die eingebauten Verglasungen. Diese<br />
überschreiten sogar die aktuell in der ENEV gestellten<br />
Forderungen. Beide Komponenten wirken sich dementsprechend<br />
positiv auf die Neben-/Heizkosten aus, die<br />
von den Mietern zu tragen sind.<br />
Die Außenwände wurden aus 24 cm starken Kalksandsteinmauerwerk<br />
und einem außenliegenden Wärmedämmverbundsystem<br />
(WDVS), bestehend aus<br />
80 mm Mineralwollplatten (Gruppe 0,040), und einem<br />
15–20 mm starken mineralischen Putz erstellt. Die Fensterrahmen<br />
bestehen aus Kunststoff und wurden aus<br />
Profilen eines namhaften deutschen Fensterherstellers<br />
montiert. Durch die Kunststoffoberfläche sind sie bis auf<br />
eine regelmäßige Reinigung wartungsfrei. Ein Anstrich<br />
ist nicht notwendig.<br />
Zum weiteren Komfort zählen auch die in den Erdgeschoßwohnungen<br />
eingebauten Rollläden, die während<br />
der Nachtzeiten weitere Sicherheit und Abschottung des<br />
Privatbereiches bieten und darüber hinaus auch Wärmeverluste<br />
und Schallimmissionen verhindern.<br />
Das Anlageobjekt<br />
Als freiwilligen Beitrag zum Umweltschutz wurden<br />
die Flachdächer der Häuser mit einer extensiven Begrünung<br />
geplant und errichtet. Dies geschieht zum Ausgleich<br />
für die durch den Bau der Häuser verursachte Bodenversieglung.<br />
Unterhalb der Dachbegrünung befindet sich ein<br />
nach den Flachdachrichtlinien erstelltes Umkehrdach,<br />
bestehend aus einer dreilagigen Abdichtung mit Glasvliesbitumenbahnen,<br />
12 cm starker PS-Wärmedämmung<br />
(Gruppe 0,035) und den bei einer Extensivbegrünung<br />
notwendigen Wurzel- und Rieselschutzmatten.<br />
Für das Wachstum und den Halt der Pflanzen sorgt<br />
eine spezielle Substratschicht. Dank des verwendeten<br />
massiven Kalksandsteinmauerwerks übertreffen die<br />
Luftschallschutzwerte die geforderten Schallschutzwerte<br />
der einschlägigen DIN-Vorschriften.<br />
Die aufwendige Bauweise setzt sich auch im Inneren<br />
der Wohnungen und in den Allgemeinbereichen, wie<br />
Treppenhäuser, Flure etc. fort. Alle Wohnungen sind<br />
komplett mit einem schwimmenden Estrich auf Trittschalldämmung<br />
ausgestattet, die Bäder verfügen außerdem<br />
über eine entsprechende Abdichtungsebene. Die<br />
Wand- und Bodenflächen der Bäder sind türhoch mit<br />
keramischen Fliesen im Format 20/20 eines namhaften<br />
deutschen Herstellers belegt. Hier wurde eine Standardfarbe<br />
gewählt, um auch bei späteren Reparaturen auf das<br />
gleiche Fliesenmaterial zurückgreifen zu können. Die<br />
hochwertigen Markenarmaturen wurden ebenfalls nach<br />
den gleichen Kriterien ausgewählt.<br />
13
Das Finish der Allgemeinbereiche wie Treppenhäuser,<br />
Flure, Aufzugsvorräume und Eingangsbereiche<br />
wurde mit Natursteinplatten aus Granit grau/hell ausgeführt,<br />
wobei die Oberflächen entsprechend den jeweiligen<br />
Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Rutschfestigkeit<br />
behandelt wurden. Aus diesem Grund sind die<br />
vor den Hauseingängen gelegenen Natursteinbeläge aus<br />
gesandstrahltem Material verlegt. Die Aufzugskabinen<br />
sind mit Edelstahl/Spiegel verkleidet.<br />
Entsprechend den Anforderungen an ein Wohnquartier<br />
mit gutem Wohnwert ist auch die Ausstattung der<br />
Bäder, z.B. mit Einbauspülkästen und Steigleitungen aus<br />
gezogenem, nahtlosem Kupferrohr erfolgt. Die Verteilung<br />
innerhalb der Nasszellen erfolgt über korrosionsfreies<br />
Kunststoffrohr. Alle Bäder sind mit den bereits<br />
erwähnten hochwertigen Einhebelmischbatterien ausgestattet.<br />
Außerdem verfügt jede Wohnung über separate<br />
Kalt- und Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler<br />
zur genauen Ermittlung der Verbrauchswerte. Die<br />
Elektroinstallation wurde in enger Zusammenarbeit mit<br />
der Beratungsstelle für Elektrizitätsanwendungen<br />
geplant und eingebaut, so dass sie allen aktuellen Anforderungen<br />
gerecht wird.<br />
Bei den beweglichen Bauteilen, wie Türen, Beschlägen,<br />
Schalter, Bedienelemente usw. wurde auf besonders<br />
solide Ausführung geachtet, um Verschleißerscheinungen<br />
zu minimieren.<br />
14<br />
0 1 2 3 4 5 m
MUSTERGRUNDRISSE<br />
ÜBERSICHT ÜBER ANZAHL UND GRÖSSE DER WOHNUNGEN<br />
Das Anlageobjekt<br />
Wohnungstyp Wohnfläche Wohnungsanzahl Gesamtwohnfläche<br />
von/bis ca. m 2 ca. m 2<br />
1 Person 41,96–50,49 77 3.219,53<br />
2 Personen 53,46–60,48 89 4.959,04<br />
3 Personen 71,73–78,53 33 2.244,03<br />
3-4 Personen 77,00–80,98 36 2.717,38<br />
4 Personen 84,85–85,99 82 7.004,38<br />
5 Personen 85,03–106,80 58 5.042,08<br />
6 Personen<br />
Behindertenfreundl.<br />
103,70 2 207,40<br />
Wohnungen 41,96–124,14 16 1.236,97<br />
Studentenwohungen 86,59 3 259,77<br />
Gesamt Wohnungen 26.890,58<br />
Gemeinschaftsräume 58,62–59,24 3 177,10<br />
Kindertagesstätte 1 585,19<br />
Gesamt 27.652,87<br />
15
Investition<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist Eigentümerin des Grundbesitzes<br />
in Frankfurt am Main, eines ca. 13.657 m 2 großen Grundstücks.<br />
Das Grundstück ist bebaut mit einer Wohnanlage mit<br />
380 Sozialwohnungen, 3 Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte<br />
mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m 2<br />
nebst einer Nutzfläche von ca. 585 m 2 für die Kindertagesstätte.<br />
Die 380 Wohnungen zeichnen sich infolge der bereits<br />
beschriebenen kostengünstigen Finanzierung durch vergleichsweise<br />
niedrige Mieten aus. Die Kosten/Fördermiete bewegt sich<br />
bei ca. 4,20 €/m 2 monatlich und 6,14 €/m 2 monatlich für die drei<br />
nicht geförderten Studentenwohnungen. Das Recht zur Auswahl<br />
möglicher Mieter liegt zum Teil während der Dauer der Zweckbindung<br />
bei der jeweils zuständigen Behörde oder die Vermietung<br />
bedarf der Zustimmung der Behörde oder der Mietinteressent<br />
darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.<br />
Förderung<br />
Für die Errichtung der Wohnanlage sind neben einem Kapitalmarktdarlehen<br />
der Dresdner Bank AG Förderdarlehen der Stadt<br />
Frankfurt/Main und des Bundeslandes Hessen eingesetzt worden.<br />
Infolge der niedrigen Zins- und Verwaltungskosten der Förderdarlehen<br />
und der damit verbundenen günstigen Mietsätze unterliegt<br />
die Investition in die o.g. Wohnanlage insoweit nicht den üblichen<br />
Kapitalmarktrisiken. Die Förderdarlehen sind bislang unverzinslich,<br />
es wird lediglich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,35 %<br />
p.a. erhoben. Die Tilgungsleistung der Förderdarlehen beträgt 1 %<br />
p.a. Die genannten Sätze werden vom Nominalbetrag berechnet.<br />
Ferner wurden durch das Land Hessen – Landesbank Hessen-Thüringen<br />
Landestreuhandstelle Hessen – Aufwendungshilfen<br />
in Form von (verlorenen) Zuschüssen in Höhe von<br />
ursprünglich 1,02 €/m2 monatlich für die geförderten Wohnungen<br />
über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren gewährt.<br />
Durch diese Zusatzförderung wurde die anfängliche Mietermiete<br />
von rd. 4,35 €/m2 monatlich auf 3,32 €/m2 monatlich abgesenkt.<br />
Die Zuschüsse werden im Turnus von jeweils 5 Jahren um<br />
rd. 1/3 reduziert und betragen derzeit noch rd. 0,31 €/m2 monatlich. Im Jahr 2009 läuft diese Förderungsart aus. Die<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordernde Kostenmiete<br />
erhöht sich damit (Stand Oktober 2007) von z.B.<br />
4,20 €/m2 monatlich auf dann 4,51 €/m2 monatlich.<br />
Auch nach dem Wegfall dieser zusätzlichen Mieterförderung<br />
liegt die gesetzliche zulässige Kostenmiete deutlich unter<br />
der durchschnittlichen Basis-Nettomiete vergleichbarer Wohnlagen<br />
und entsprechender Baualtersstufen. Diese bewegt sich<br />
derzeit je nach Wohnungsgröße zwischen 9,69 €/m2 monatlich<br />
(ca. 40 m2 ) und 5,92 €/m2 monatlich (ca. 125 m2 ), somit<br />
durchschnittlich bei ca. 7,80 €/m2 monatlich (Quelle: Mietspiegel<br />
2006 der Stadt Frankfurt/Main).<br />
Finanzierung<br />
Die Fremdfinanzierung der Gesellschaft setzt sich aus öffentlichen<br />
bzw. vergleichbaren Wohnungsbauförderdarlehen und<br />
Kapitalmarktdarlehen zusammen:<br />
Langfristige öffentliche bzw. vergleichbare Wohnungsbaudarlehen<br />
des Landes Hessen, Landesbank Hessen-Thüringen Landestreuhandstelle<br />
Hessen, in Höhe von ursprünglich € 17.138.504<br />
und der Stadt Frankfurt/Main in Höhe von ursprünglich<br />
€ 31.563.070 sowie Kapitalmarktdarlehen seitens eines deutschen<br />
Kreditinstitutes in Höhe von ursprünglich € 2.638.040.<br />
Insgesamt betrugen die übernommenen Darlehen zum<br />
Zeitpunkt der Auszahlung € 51.339.614. Diese Darlehen valutieren<br />
zum 31.12.2007 mit rd. € 44,8 Mio.<br />
16<br />
Die Investition und<br />
deren Finanzierung<br />
Wohnungsbauförderdarlehen<br />
Um die in der Darstellung genannten Kostenmietsätze zu<br />
ermöglichen, wurde ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung<br />
der Zinssatz für die öffentlichen bzw. vergleichbaren<br />
Wohnungsbauförderdarlehen auf 0 % bzw. ein Verwaltungskostenbeitrag<br />
von 0,35 % festgesetzt. Ändert sich das derzeitige<br />
Mietpreisgefüge durch gesetzliche Maßnahmen wohnungspolitischer<br />
bzw. wirtschaftlicher Art hat die zuständige Behörde<br />
zu prüfen, ob eine Erhöhung der Zinssätze für die städtischen<br />
bzw. Landesdarlehen erfolgen kann.<br />
Die Finanzierungsmittel der Landestreuhandanstalt Hessen<br />
und der Stadt Frankfurt sind zinsfrei gestellt. Es ist eine<br />
Tilgung von 1 % p.a. vereinbart. Da evtl. Zinsen und Verwaltungskosten<br />
Bestandteile der Kostenmiete sind, führen deren<br />
Erhöhung zu entsprechenden Mietanpassungen. Sie sind<br />
damit ergebnisneutral.<br />
Eine zusätzliche Förderung erfährt die Wohnanlage in Form<br />
von Aufwendungszuschüssen des Landes Hessen. Diese Mittel<br />
werden zeitlich begrenzt bis zum Jahre 2009 gewährt und dienen<br />
als Annuitätshilfe der Minderung der Kostenmiete. Nach Auslaufen<br />
dieser Förderung im Jahr 2009 sind die bislang als Zuschuss<br />
gewährten Beträge durch Mietanhebungen zu ersetzen.<br />
Kapitalmarktmittel<br />
Die Finanzierung der Wohnanlage erfolgte neben dem eingesetzten<br />
Eigenkapital und den öffentlichen Mitteln mit einem Kapitalmarktdarlehen<br />
im Umfang von rd. € 2,6 Mio., das mit 6,25 %<br />
verzinslich ist. Es ist eine Tilgungsleistung von 1 % p.a. vereinbart.<br />
In der Prognoserechnung wurden bei anstehenden Anschlussfinanzierungen<br />
Zinsen in Höhe von 6,25 % p. a. bei einer Tilgung<br />
von 1 % p.a. berücksichtigt. Bei höheren Zinsen und entsprechend<br />
steigender Kostenmiete kann bezüglich der Wohnungen lediglich<br />
ein höheres Vermietungsrisiko entsprechend der steigenden Kostenmiete<br />
eintreten. Dieses Risiko wird vom Anbieter aufgrund der<br />
deutlichen Unterschreitung der bereits dargestellten ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete jedoch als gering eingeschätzt.<br />
Nach vollständiger Kapitalerhöhung reicht die der Gesellschaft<br />
nach Abzug der Gebühren, sonstigen Kosten und der<br />
Liquiditätsreserve zur Verfügung stehende Liquidität (Nettoeinnahme)<br />
aus, die Kosten für die Gebühren und Honorare<br />
gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages zu zahlen.<br />
Die Kosten der Errichtung der im Jahr 1994 fertig gestellten<br />
Wohnanlage wurde durch Kommanditeinlagen (Eigenkapital)<br />
und Fremdkapital (Wohnungsbauförderdarlehen und<br />
Kapitalmarktdarlehen) finanziert.<br />
Dauer der Fremdfinanzierung<br />
Der Auslauf des von der Dresdner Bank AG gewährten Kapitalmarktdarlehens<br />
erfolgt voraussichtlich im Jahr 2031. Hierbei wurde<br />
der derzeit vereinbarte Kapitaldienst mit 6,25 % Zins und 1 %<br />
Tilgung p.a. berücksichtigt. Grundsätzlich wird die Laufzeit von<br />
annuitätisch zu bedienenden Darlehen (die ersparten Zinsen wachsen<br />
der Tilgung zu) von der Höhe des Zinssatzes mitbestimmt.<br />
Nach vollständiger Tilgung des o.g. erstrangig gesicherten<br />
Darlehens ist der diesbezügliche Kapitaldienst dann zur<br />
zusätzlichen Sondertilgung des Wohnungsbaudarlehens der<br />
Stadt Frankfurt einzusetzen. Auch hier ist die erwartete Laufzeit<br />
abhängig von der künftigen Entwicklung des Zinses für<br />
dieses Darlehen. Aktuell wird das Darlehen zinslos gewährt.<br />
Es wird lediglich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,35 %<br />
und 1 % p.a. Tilgung belastet. Wenn man für dieses Darlehen<br />
weiterhin den Zustand der Zinslosigkeit unterstellt, erfolgt die<br />
vollständige Tilgung voraussichtlich im Jahr 2071.
Auch für das vom Land Hessen über die Landestreuhandstelle<br />
Hessen gewährte Wohnungsbaudarlehen, derzeit ebenfalls<br />
zinslos mit 0,35 % p.a. Verwaltungskosten und 1 % Tilgung p.a.<br />
zu bedienen, ergibt sich eine theoretische Laufzeit bis zum Jahr<br />
2094. Erfahrungsgemäß ist allerdings damit zu rechnen, dass in<br />
späteren Jahren eine Verzinslichkeit sowohl für das Darlehen der<br />
Stadt Frankfurt wie auch für das Darlehen des Landes Hessen<br />
eingeführt werden und somit eine annuitätisch verstärkte Tilgung<br />
zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit erfolgen wird.<br />
Aufteilung der Investitionskosten<br />
Die Wohnanlage in Frankfurt am Main verfügt über 13.657 m2 Grund und Boden und ca. 27.652 m2 Wohn-/Nutzfläche. Die<br />
kumulierten Gesamtinvestitionen (inkl. Agio) gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
(Errichtung der Wohnanlage in den Jahren<br />
1993/1994) und § 6a des Gesellschaftsvertrages (Umstrukturierung<br />
der Gesellschaft) verteilen sich gemäß der unten stehenden Tabelle.<br />
In den in der Tabelle aufgeführten Investitionskosten sind<br />
Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder ver-<br />
Die Investition und deren Finanzierung<br />
gleichbare Vergütungen in einer Gesamthöhe von T€ 40 enthalten.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre<br />
Tätigkeit bei der Auflösung der Gesellschaft oder Verwertung<br />
des Gesellschaftsvermögens den Ersatz ihrer Auslagen und<br />
eine Auflösungsgebühr von 1 % vom Verkaufserlös der Fondsimmobilie<br />
(§ 23 des Gesellschaftsvertrages). Darüber hinaus<br />
erhält die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH bei Auflösung<br />
eine Auflösungsgebühr von 1 % vom Verkaufserlös der<br />
Fondsimmobilie (§ 23 des Gesellschaftsvertrages). Die für das<br />
Jahr 2008 geplanten Instandhaltungen (Fassadensanierung,<br />
Treppenhäuser) sind als laufende Investitionen im Investitionsplan<br />
gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages unter Instandhaltungen<br />
ausgewiesen.<br />
Mit der durchgeführten Kapitalerhöhung reicht das der<br />
Gesellschaft zugeflossene Kommanditkapital unter Berücksichtigung<br />
der vorhandenen Liquidität für die Aufwendungen<br />
der Umstrukturierung der Gesellschaft und der Instandhaltung<br />
aus. Es ist nicht vorgesehen, die aus der Kapitalerhöhung zugeflossenen<br />
Nettoeinnahmen für andere Zwecke zu verwenden.<br />
Kumulierte Gesamt- § 6 Gesellschaftsvertrag § 6a Gesellschaftsvertrag Gesamt<br />
investition Errichtung der Wohnanlage Umstrukturierung<br />
Fertigstellung 1994 der Gesellschaft 2007<br />
DM EUR EUR EUR<br />
Grundstück 31.120.000 15.911.403 15.911.403<br />
Grunderwerbsteuer 615.000 615.000<br />
Generalübernehmer 98.045.500 50.129.868 50.129.868<br />
Bauzeitzinsen 1.662.000 849.767 849.767<br />
Baubetreuung 1.000.000 511.292 511.292<br />
Geschäftsbesorgung 1.350.000 690.244 300.000 990.244<br />
Treuhandschaft 350.000 178.952 405.000 583.952<br />
Steuerberatung 650.000 332.340 95.000 427.340<br />
Eigenkapitalbeschaffung 40.000 40.000<br />
Projektierung 680.000 680.000<br />
Komplementärvergütung 100.000 51.129 200.000 251.129<br />
Sonstige Kosten 200.000 102.258 50.000 152.258<br />
Instandhaltungen 1.500.000 1.500.000<br />
Liquiditäts- und<br />
Instanhaltungsreserve 100.000 51.129 500.000 551.129<br />
Summe 134.577.500 68.808.383 4.385.000 73.193.382<br />
Aufteilung der Investitionskosten* in T€ €pro m 2 in % in % des nominellen<br />
Wohn-/Nutz- Eigenkapitals zzgl.<br />
fläche** Kapitalrücklage<br />
Aufwand für den Erwerb und die Herstellung<br />
einschl. Nebenkosten 67.168 2.429*** 91,8 365,1<br />
Treuhandschaft und Steuerberatung 1.011 37 1,4 5,5<br />
Eigenkapitalbeschaffung<br />
Geschäftsbesorgung, Projektierung, Komplementär-<br />
40 1 0,1 0,2<br />
vergütung, Bauzeitzinsen 2.771 100 3,8 15,1<br />
Sonstiges 152 6 0,2 0,8<br />
Instandhaltungen 1.500 54 2,0 8,2<br />
Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve 551 20 0,8 3,0<br />
73.194 2.647 100,0 397,9<br />
* Die ausgewiesenen Investitionskosten umfassen auch die bereits im Jahre 1994 mit der Fertigstellung aufgewendeten Investitionen gem. § 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages. Die zum Jahresende 2007 erwartete Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve ist teilweise aus liquiden Bewirtschaftungsüberschüssen<br />
früherer Jahre gespeist und beträgt voraussichtlich abweichend von dem Ausweis ca. T€ 680<br />
** Wohn-/Nutzfläche 27.652,87m 2<br />
*** Die Investitionskosten betragen aktuell (12/2007) rd. 2.254 €/m 2 Mietfläche (rd. 27.475 m 2 ). Dieser Betrag ergibt sich unter Berücksichtigung der<br />
notwendigen Aufwendungen der Erwerber von Kommanditbeteiligungen und des anteiligen Aufwandes von je € 7.000 für die 39 oberirdischen<br />
Abstellplätze und des bereits geleisteten Baukostenzuschusses von rd. € 1.917.344 (je DM 12.500 für 300 Stellplätze) zur Vermeidung von Ablösezahlungen<br />
nach der Stellplatzverordnung (Gesamtaufwand aus € 18 Mio. Eigenkapital und rd. € 44,8 Mio. Fremdkapital (Stand 12/2007).<br />
17
WOHNANLAGE GALLUS-PARK VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />
Mieteinnahmen 1.525 1.546 1.622 1.648 1.648 1.648 1.676 1.676 1.744 1.778 1.778 1.778 1.816 1.816 1.816<br />
Auszahlungen Aufwendungszuschüsse<br />
97 77 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Guthabenzinsen 53 44 53 54 55 56 58 60 64 69 72 76 81 83 85<br />
Einnahmen 1.676 1.667 1.676 1.702 1.703 1.704 1.734 1.735 1.808 1.848 1.851 1.854 1.896 1.899 1.900<br />
Hausverwaltung 118 118 118 127 127 127 136 136 136 147 147 147 158 158 158<br />
Fondsverwaltung 38 39 41 41 41 41 42 42 44 44 44 44 45 45 45<br />
Treuhandschaft/Steuerberat. 23 54 57 58 58 58 59 59 61 62 62 62 64 64 64<br />
Komplementär 23 23 24 25 25 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27<br />
Fondskosten 34 39 41 41 41 41 42 42 44 44 44 44 45 45 45<br />
Instandhaltung 1.050 550 53 107 107 107 109 109 113 116 151 151 154 154 154<br />
Nicht umlagef. Betriebskosten 31 31 32 33 33 33 34 34 35 36 36 36 36 36 36<br />
Mietausfallwagnis 31 31 32 33 33 33 34 34 35 36 36 36 36 36 36<br />
Tilgung öffentl. Mittel 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487<br />
Zinsen/Verwaltungskostenb. 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170<br />
Zinsen Darlehen 146 144 141 137 134 130 126 122 118 113 108 103 97 91 85<br />
Tilgung Darlehen 45 48 51 54 57 61 65 69 74 78 83 89 94 100 107<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Ausgaben 2.196 1.733 1.247 1.313 1.313 1.313 1.329 1.329 1.343 1.360 1.396 1.396 1.415 1.415 1.415<br />
Einnahmenüberschuss -520 -67 429 388 389 391 405 407 465 488 455 459 481 484 485<br />
Ausschüttung 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 450 450<br />
Ausschüttung in % EK 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,50 2,50<br />
davon Kap. ErSt. 17 14 16 16 17 17 17 18 19 21 22 23 24 25 25<br />
davon Kap. ErSt. in % EK 0,09 0,08 0,09 0,09 0,09 0,09 0,10 0,10 0,11 0,12 0,12 0,13 0,13 0,14 0,14<br />
Tilgung 532 535 538 541 544 548 552 556 561 565 570 576 581 587 594<br />
Tilgung gesamt % EK<br />
Ausschüttung<br />
2,95 2,97 2,99 3,01 3,02 3,05 3,07 3,09 3,11 3,14 3,17 3,20 3,23 3,26 3,30<br />
zzgl. Til. % EK 4,95 4,97 4,99 5,01 5,02 5,05 5,07 5,09 5,11 5,14 5,17 5,20 5,23 5,76 5,80<br />
Ausschüt. zzgl. Til. % EK<br />
kumuliert<br />
Liquiditäts- und<br />
4,95 9,93 14,91 19,92 24,94 29,99 35,05 40,14 45,26 50,40 55,57 60,77 66,00 71,76 77,56<br />
Instandhaltungsreserve 1.304 878 947 975 1.004 1.035 1.080 1.127 1.232 1.360 1.455 1.553 1.675 1.709 1.744<br />
Restschulden 44252 43673 43135 42594 42049 41501 40949 40393 39833 39267 38697 38121 37540 36953 36359<br />
VORAUSSICHTLICHE STEUERLICHE ERGEBNISRECHNUNG<br />
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />
Einnahmenüberschuss -520 -67 429 388 389 391 405 407 465 488 455 459 481 484 485<br />
Tilgung 532 535 538 541 544 548 552 556 561 565 570 576 581 587 594<br />
Sonstige Betriebsausgaben 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 21<br />
Abschreibung 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406<br />
Steuerliches Ergebnis -1.416 -960 -461 -499 -494 -489 -471 -465 -402 -375 -403 -394 -366 -357 -348<br />
Steuerl. Erg. in % des EK -7,9 -5,3 -2,6 -2,8 -2,7 -2,7 -2,6 -2,6 -2,2 -2,1 -2,2 -2,2 -2,0 -2,0 -1,9<br />
Kum. St. Erg. in % EK -7,9 -13,2 -15,8 -18,5 -21,3 -24,0 -26,6 -29,2 -31,4 -33,5 -35,8 -38,0 -40,0 -42,0 -43,9<br />
Kapitalkonto in % des EK 95,1 87,8 83,2 78,5 73,7 69,0 64,4 59,8 55,6 51,5 47,2 43,0 39,0 34,5 30,1<br />
18<br />
Die Prognoserechnung
VORAUSSICHTLICHE LIQUIDITÄTSRECHNUNG (T€ )<br />
Die Prognoserechnung<br />
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040<br />
1.856 1.856 1.856 1.899 2.018 2.018 2.074 2.074 2.074 2.133 2.133 2.133 2.197 2.197 2.197 2.266 2.266 2.266<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
85 84 83 83 87 90 91 90 89 89 88 88 90 92 91 91 90 90<br />
1.941 1.940 1.939 1.982 2.106 2.109 2.165 2.164 2.162 2.222 2.222 2.222 2.288 2.289 2.289 2.357 2.357 2.356<br />
170 170 170 182 182 182 196 196 196 211 211 211 226 226 226 243 243 243<br />
46 46 46 47 50 50 52 52 52 53 53 53 55 55 55 57 57 57<br />
65 65 65 66 71 71 73 73 73 75 75 75 77 77 77 79 79 79<br />
28 28 28 28 30 30 31 31 31 32 32 32 33 33 33 34 34 34<br />
46 46 46 47 50 50 52 52 52 53 53 53 55 55 55 57 57 57<br />
158 158 158 161 172 172 228 228 228 235 235 235 242 242 242 249 249 249<br />
37 37 37 38 40 40 41 41 41 43 43 43 44 44 44 45 45 45<br />
37 37 37 38 40 40 41 41 41 43 43 43 44 44 44 45 45 45<br />
487 487 487 487 487 487 487 487 529 678 678 678 678 678 678 678 678 678<br />
170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170<br />
78 70 63 54 46 36 26 16 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
114 121 129 137 146 155 165 175 145 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1.436 1.436 1.436 1.458 1.485 1.485 1.563 1.563 1.563 1.593 1.593 1.593 1.624 1.624 1.624 1.659 1.659 1.659<br />
506 504 503 524 621 624 602 600 599 629 629 629 663 664 664 699 698 697<br />
540 540 540 540 540 540 630 630 630 630 630 630 630 630 720 720 720 720<br />
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4,00 4,00 4,00 4,00<br />
26 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27<br />
0,14 0,14 0,14 0,14 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15<br />
601 608 616 624 633 642 652 662 674 678 678 678 678 678 678 678 678 678<br />
3,34 3,38 3,42 3,47 3,51 3,57 3,62 3,68 3,74 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77<br />
6,34 6,38 6,42 6,47 6,51 6,57 7,12 7,18 7,24 7,27 7,27 7,27 7,27 7,27 7,77 7,77 7,77 7,77<br />
83,89 90,27 96,69 103,16 109,67 116,24 123,36 130,54 137,78 145,05 152,32 159,58 166,85 174,12 181,89 189,66 197,42 205,19<br />
1.710 1.674 1.637 1.621 1.702 1.785 1.757 1.727 1.696 1.695 1.695 1.694 1.727 1.761 1.705 1.684 1.662 1.639<br />
35758 35150 34535 33911 33278 32636 31985 31322 30649 29971 29292 28614 27936 27257 26579 25901 25223 24544<br />
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040<br />
506 504 503 524 621 624 602 600 599 629 629 629 663 664 664 699 698 697<br />
601 608 616 624 633 642 652 662 674 678 678 678 678 678 678 678 678 678<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 691 359 359 359 359 359 359 359 359 359 359 359 359<br />
-300 -294 -287 -258 -153 574 894 904 914 949 949 949 983 984 984 1.018 1.017 1.017<br />
-1,7 -1,6 -1,6 -1,4 -0,8 3,2 5,0 5,0 5,1 5,3 5,3 5,3 5,5 5,5 5,5 5,7 5,7 5,6<br />
-45,6 -47,2 -48,8 -50,2 -51,1 -47,9 -42,9 -37,9 -32,8 -27,5 -22,3 -17,0 -11,5 -6,1 -0,6 5,0 10,7 16,3<br />
25,4 20,8 16,2 11,8 7,9 8,1 9,6 11,1 12,7 14,5 16,2 18,0 20,0 21,9 23,4 25,0 26,7 28,3<br />
19
Mieteinnahmen<br />
Die Mieteinnahmen der 383 Wohnungen und der Kindertagesstätte<br />
mit insgesamt ca. 27.476 m 2 Wohn-/Nutzfläche<br />
sowie der 39 Stellplätze basieren auf dem Bewilligungsbescheid<br />
des Landes Hessen, Landesbank Hessen-Thüringen<br />
Landestreuhandstelle Hessen, vom 28.08.1992 und dem<br />
Bewilligungsbescheid der Stadt Frankfurt/Main vom<br />
02.06.1992.<br />
Die Wohnungsmiete beträgt 4,20 €/m 2 für geförderten<br />
Wohnraum und 6,14 €/m 2 für frei finanzierten Wohnraum. Die<br />
Miete für die Gewerbefläche beträgt 17,90 €/m 2 und für die Stellplätze<br />
€ 25,56 pro Monat. Die Mietpreisbildung erfolgt nach den<br />
Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung (Kostenmiete).<br />
Die Stellplätze sind zu ca. 100 % vermietet (Stand<br />
31.10.2007). Der Vermietungsstand der Wohn- und Gewerbeflächen<br />
beträgt zurzeit 100 % (Stand 31.10.2007).<br />
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.2002 sowohl<br />
hinsichtlich der Verwaltungskosten (II. Berechnungsverordnung<br />
§ 26 Abs. 4) als auch hinsichtlich der pauschalierten<br />
Instandhaltungskosten (II. Berechnungsverordnung § 28 Abs.<br />
5 a) eine Anpassung der o. g. Kostenpositionen an die Entwicklung<br />
des vom statistischen Bundesamt festgestellten Preisindexes<br />
für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland<br />
vorgenommen, und zwar erstmalig zum 1.1.2005 und später<br />
zum 1.1. eines jeden darauf folgenden dritten Jahres. Ferner<br />
wurde eine gleitende Anpassung der Instandhaltungspauschalen<br />
innerhalb von drei Baualtersstufen vorgenommen. Da beide<br />
Pauschalen Bestandteile der gesetzlich definierten Kostenmiete<br />
sind, waren in der Vergangenheit im gleichen Umfang Mieterhöhungen<br />
gesetzlich zulässig. In der Mietentwicklung der Prognoserechnung<br />
wurden die Erhöhungen dieser Kostenpauschalen<br />
daher ab 2008 auf der Grundlage einer angenommenen<br />
Inflationsrate von 2,5 % jährlich angenommen. Weitere Einflussfaktoren<br />
für die Entwicklung der Mieteinnahmen sind die<br />
Entwicklung der Zinsen und Verwaltungskosten für die öffentlich<br />
geförderten bzw. vergleichbaren Darlehen sowie die Zinsentwicklung<br />
für das Kapitalmarktdarlehen. Da sämtliche<br />
Finanzierungsmittel, soweit sie Wohnungsbeständen zuzuordnen<br />
sind, in der ersten von der Behörde am 01.04.1996 genehmigten<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung Berücksichtigung finden,<br />
haben Zinsänderungen unmittelbare Auswirkungen auf<br />
die Höhe der Kostenmiete. Der Anbieter hat hinsichtlich der<br />
Wohnungsbauförderungsdarlehen eine Aufrechterhaltung der<br />
derzeitigen Darlehenskonditionen und bei der zukünftigen<br />
Entwicklung der Kapitalmarktzinsen für das Kapitalmarktdarlehen<br />
unterstellt, dass diese zum Zeitpunkt Zinsfestschreibung<br />
mit den derzeit vereinbarten Zinskonditionen von 6,25 % neu<br />
vereinbart werden können. Höhere Zinsen führen zu höheren<br />
Mieten, niedrigere Zinsen vermindern die Kostenmiete. Die<br />
Entwicklung ist vom Verlauf der Kapitalmarktzinsenentwicklung<br />
am jeweiligen Zinsänderungstermin abhängig. Eine direkte<br />
Auswirkung auf die Ertragssituation ist wegen der gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Kopplung der Miete an die tatsächlich anfallenden<br />
Zinskosten (Kostenmiete) nicht gegeben, sofern die<br />
Kostenmiete mit den Mietern vereinbart werden kann.<br />
20<br />
Erläuterungen zur<br />
Prognoserechnung<br />
Guthabenzinsen<br />
Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde ein durchschnittlicher<br />
Liquiditätssaldo aus Mietüberschüssen, Liquiditäts-<br />
und Instandhaltungsreserven sowie Barausschüttung<br />
bei langfristiger Anlage des Bodensatzes mit 3,5 % p. a. verzinst.<br />
Soweit die Zinsen der 30 %-igen Zinsabschlagsteuer<br />
unterliegen, wird diese vom Schuldner einbehalten und mindert<br />
die liquiden Ergebnisse der Gesellschaft. Die einbehaltene<br />
Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge sind den<br />
Beteiligten entsprechend ihrer Beteiligungsquote zuzurechnen<br />
und im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
als Einkommensteuervorauszahlung mindernd zu<br />
berücksichtigen, so dass sich unter Einbeziehung der persönlichen<br />
Sphäre des Gesellschafters die Beteiligungsergebnisse<br />
nicht verändern. Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge<br />
mindern die in der Prognoserechnung ausgewiesene Ausschüttung,<br />
so dass den Gesellschaftern die Differenz als Barausschüttung<br />
zufließt. Ab dem Jahr 2009 ist die 25 %-ige<br />
Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags berücksichtigt,<br />
die im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
gleichfalls als Einkommensteuervorauszahlung<br />
mindernd zu berücksichtigen ist.<br />
Objektverwaltung<br />
Die Hausverwaltung ist mit € 240,37 pro Wohnung und Jahr<br />
zuzüglich Umsatzsteuer berücksichtigt. Hinzu kommen die<br />
Kosten der Verwaltung der Pkw-Stellplätze, die anfänglich mit<br />
€ 31,35 zuzüglich Umsatzsteuer pro Stellplatz und Jahr<br />
zugrunde gelegt werden. Die zulässigen Kosten der Hausverwaltung<br />
gemäß der unterstellten Erhöhung der Verwaltungskostenpauschalen<br />
werden alle drei Jahre erstmals im Jahr 2008<br />
erhöht (vgl. hierzu Ausführung zur Verwaltungskostenpauschale<br />
unter Mieteinnahmen).<br />
Fondsverwaltung/Treuhandschaft/<br />
Steuerberatung/Komplementärin<br />
Die jährlichen Vergütungen betragen für Fondsverwaltung<br />
2,5 %, für Treuhandschaft und Steuerberatung 3,0 % und für<br />
die Komplementärin 1,5 % der Mieteinnahmen. Die Honorare<br />
verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Fondskosten<br />
Die Fondskosten berücksichtigen die Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />
in geringem Umfang Gewerbesteuern sowie<br />
die Kosten der Gesellschafterversammlung und des Verwaltungsrates.<br />
Die Fondskosten sind jährlich mit 2,5 % der Mieteinnahmen<br />
kalkuliert.<br />
Instandhaltung<br />
Der Ansatz der laufenden Instandhaltungsaufwendungen entspricht<br />
den Erfahrungswerten aus der bisherigen Bewirtschaftung<br />
der Fondsimmobilien sowie bei vergleichbaren Objekten.<br />
Die Kosten der laufenden Instandhaltung sind bis 2010 mit<br />
3,25 % der prognostizierten Mieteinnahmen, ab 2011 mit<br />
6,5 %, ab 2017 mit 8,5 % und ab 2027 mit 11,0 % der prognos-
tizierten Mieteinnahmen berücksichtigt. In den Jahren 2008<br />
und 2009 sind zusätzlich zu dem laufenden prognostizierten<br />
Instandhaltungsansatz zusätzliche Instandhaltungsaufwendungen<br />
von T€ 1.000 bzw. T€ 500 berücksichtigt. Um detailliert<br />
die Abnutzung aller Verschleißteile und damit den Instandhaltungsbedarf<br />
bis zum Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer<br />
errechnen und prognostizieren zu können, müssten anhand der<br />
verwendeten Baumaterialien umfassende Untersuchungen<br />
durchgeführt werden. Diese hat der Anbieter nicht veranlasst.<br />
Zeitpunkt und Ausmaß von konkretem Instandhaltungsbedarf<br />
in der Zukunft würde auch bei einem derart komplexen Ansatz<br />
unsicher bleiben. Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass<br />
in späterer Zukunft und heute nicht vorhersehbar über die ausgewiesenen<br />
Instandhaltungsansätze und über die gebildeten<br />
Rücklagen hinausgehend Aufwendungen mit entsprechenden<br />
Folgen für das Liquiditäts- und das steuerliche Ergebnis erforderlich<br />
werden.<br />
Nicht umlagefähige Betriebskosten<br />
Die Kosten, die nach § 27 der II. Berechnungsverordnung in<br />
Verbindung mit § 20 ff. Neubaumietenverordnung bzw. auf<br />
Grund von vertraglicher Regelungen bei Gewerbemietern<br />
nicht auf die Mieter umgelegt werden können, sind mit jährlich<br />
2,0 % der Mieten kalkuliert.<br />
Mietausfallwagnis<br />
Ebenso wie im freifinanzierten Wohnungsbau können auch im<br />
sozialen Wohnungsbau und bei den Gewerbemieten durch<br />
Leerstände oder Forderungsausfälle Mietausfälle entstehen.<br />
Das Mietausfallwagnis ist analog den Bestimmungen der II.<br />
Berechnungsverordnung in § 29 mit durchschnittlich jährlich<br />
2 % der Mieten kalkulatorisch berücksichtigt.<br />
Verwaltungskostenbeiträge, Zinsen,<br />
Tilgung<br />
Die Gesellschaft hat zur Finanzierung der Errichtung der<br />
Wohnanlage neben einem Kapitalmarktdarlehen der Dresdner<br />
Bank AG Wohnungsbauförderungsdarlehen der Stadt Frankfurt<br />
und des Bundeslandes Hessen in Anspruch genommen.<br />
Die Darlehen der öffentlichen Hand zur Förderung der<br />
Wohnanlagen sind hinsichtlich Verzinsung und Verwaltungskosten<br />
als äußerst günstig zu beurteilen. Hinsichtlich der<br />
zugrunde gelegten Konditionen verweisen wir auf die Ausführungen<br />
auf Seite 16 und 17. Den öffentlichen Darlehensgebern<br />
bleibt es allerdings vorbehalten, für die zunächst zinslos<br />
gewährten Darlehen Zinsen zu belasten, wenn sich das Mietpreisgefüge<br />
ändert. Die dann entstehenden ggf. höheren Zinskosten<br />
sind dann als Bestandteil der Kostenmiete gesetzlich<br />
und vertraglich umlegbar. Eine Änderung des Zinssatzes des<br />
Kapitalmarktdarlehens gegenüber dem derzeit vereinbarten<br />
Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />
Zinssatz führt gleichfalls zur Anpassung der Kostenmiete. Die<br />
Tilgung aller Darlehen ist mit jährlich 1 % zzgl. ersparter Zinsen<br />
zugrunde gelegt.<br />
Ausschüttung<br />
Die ausgewiesenen Ausschüttungen sind abhängig von den<br />
zuvor erläuterten Annahmen und Kalkulationen. Die als Ausschüttung<br />
ausgewiesenen Beträge für Zinsabschlagsteuer/<br />
Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag werden nicht an<br />
die Gesellschafter ausgezahlt. Hinsichtlich der im Jahre 2008<br />
noch geltenden Zinsabschlagsteuer erfolgt die Vergütung in<br />
Form einer anteiligen Steuergutschrift über geleistete Zinsabschlagsteuer<br />
zuzüglich des Solidaritätszuschlages. Für die ab<br />
dem Jahr 2009 geltende Kapitalertragsteuer gelten vergleichbare<br />
Regelungen. Die Auszahlung der Barausschüttung erfolgt<br />
laut Gesellschaftsvertrag jeweils zum 30. 06. des Folgejahres. In<br />
der Prognoserechnung ist die Ausschüttung dem Jahr zugeordnet,<br />
in dem sie entsteht. Die Gesellschafterversammlung kann<br />
eine andere Regelung beschließen. Sofern die Gesellschaft ihre<br />
Liquidität in Anlageformen disponiert, deren Erträge der<br />
Zinsabschlagsteuer bzw. der Kapitalertragsteuersteuer zuzüglich<br />
des Solidaritätszuschlages unterliegen, ermittelt sich die<br />
ausgewiesene Ausschüttung als Summe aus Steuergutschrift<br />
(vgl. Guthabenzinsen) und Barausschüttung.<br />
Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve<br />
Die nicht ausgeschütteten und auch nicht für die Tilgung vorgesehenen<br />
Fondsüberschüsse werden in einer Instandhaltungsund<br />
Liquiditätsreserve angesammelt. Neben der Übernahme<br />
einer Glättungsfunktion zur Gewährleistung einer Ausschüttungskontinuität<br />
dient sie vornehmlich als Rücklage für nicht<br />
auszuschließende zukünftige Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,<br />
soweit diese die kalkulierten jährlichen<br />
Instandhaltungen übersteigen. Die tatsächliche Höhe der<br />
Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve kann deshalb von der<br />
Prognoserechnung abweichen. Im Übrigen unterliegt die tatsächliche<br />
Höhe der zu bildenden Rücklagen der freien Entscheidung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
Ausblick für das Geschäftsjahr 2007<br />
Die Wohnungen sind zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
bis auf fluktuationsbedingte Leerstände vollständig vermietet.<br />
Die Einnahmen werden im Geschäftsjahr 2007 mit ca.<br />
T€ 1.700 erwartet. Die Ausgaben erfolgen vertragsgemäß bzw.<br />
im Rahmen der in der Prognoserechnung ausgewiesenen Kalkulationsansätze.<br />
Erkenntnisse, dass sich die Einnahmen oder<br />
Ausgaben im weiteren Geschäftjahr 2007 gegenüber den prognostizierten<br />
Werten abweichend entwickeln, liegen nicht vor.<br />
21
Erläuterungen zur Prognose der<br />
Kapitalrückflussrechnung<br />
Das gebundene Kapital ermittelt sich aus dem eingezahlten<br />
Kaufpreis abzgl. der Summe der Rückflüsse. Die jährlich vorgesehenen<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter bestimmen<br />
sich nach dem Einnahmen-/Überschussvergleich (vgl. Seiten<br />
18 und 19 Prognoserechnung „Einnahmenüberschuss“). Da<br />
der liquide Überschuss regelmäßig im Wesentlichen bedingt<br />
durch die Abschreibungen der abnutzbaren Wirtschaftsgüter<br />
des Gesellschaftsvermögens das handelsrechtliche Ergebnis<br />
überschreitet, sind Teilbeträge der Ausschüttungen als Eigenkapitalrückzahlungen<br />
i. S. von § 172 Abs. 4 HGB zu qualifizieren.<br />
Bei der Kapitalrückflussrechnung wurde der Gewinnausschüttungsanteil<br />
der Barausschüttung auf Grundlage des steuerlichen<br />
Ergebnisses ermittelt, da keine Prognose für das handelsrechtliche<br />
Ergebnis erstellt wurde. Wesentliche Abweichungen<br />
zwischen handels- und steuerrechtlichem Ergebnis, sind, insbesondere<br />
in einer Mehrjahresbetrachtung, nicht zu erwarten.<br />
Die Steuererstattungen (1.2.2), die Steuerzahlungen, die<br />
Steuerstundung gemäß § 6 b EStG und die Auflösung der<br />
Steuerstundung gemäß § 6 b EStG ergeben sich unter Berücksichtigung<br />
der erwarteten steuerlichen Ergebnisse (vgl. Prognoserechnung<br />
Seiten 18 und 19 „Voraussichtliche steuerliche<br />
Ergebnisrechnung“ sowie einer Korrektur der Absetzung für<br />
22<br />
Prognose der<br />
Kapitalrückflussrechnung<br />
PROGNOSE DER KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG BEI EINEM BETEILIGUNGSKAPITAL VON<br />
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />
1. gebundenes Kapital 105.000 103.486 100.947 99.606 98.164 96.733 95.311 93.930 92.560 91.336 90.168 88.928 87.705 86.543 85.395 83.764<br />
1.1. Kaufpreiszahlung 105.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1.2. Rückflüsse<br />
1.2.1. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1.2.2. Steuererstattungen (+) 0 3.320 2.251 1.082 1.169 1.159 1.148 1.105 1.091 943 879 944 924 857 836 815<br />
1.2.3. Steuerzahlungen (-)<br />
1.2.4. Steuerstundung<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
gem. 6b EStG (+)<br />
1.2.5. Aufl. der Steuerstundung<br />
gem.<br />
141.370<br />
6b EStG (-)<br />
1.2.4. Eigenkapital-<br />
-1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806<br />
rückzahlung (+)<br />
1.2.5. Summe der<br />
0 0 2.094 2.065 2.078 2.079 2.081 2.082 2.085 2.087 2.094 2.102 2.106 2.111 2.118 2.622<br />
Rückflüsse 141.370 1.514 2.539 1.341 1.441 1.432 1.422 1.381 1.370 1.224 1.168 1.240 1.223 1.162 1.148 1.631<br />
2. Haftungsvolumen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />
3. anteiliges Fremdkapital 248.550 245.845 242.625 239.638 236.632 233.608 230.563 227.496 224.406 221.292 218.151 214.983 211.785 208.555 205.292 201.993<br />
Abnutzung gem. Ergänzungsbilanz in Höhe von jährlich 4,3 %<br />
der nominellen Beteiligung) bei Zugrundelegung einer persönlichen<br />
Einkommensteuerbelastung in Höhe von 40 % zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer<br />
(ohne Kirchensteuer). Die Eigenkapitalzahlung betrifft den zu<br />
zahlenden Kaufpreis in Höhe von 105 % des Nominalkapitals.<br />
Die Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen plus Eigenkapitalrückzahlungen)<br />
wurden abweichend von der Prognose<br />
(vgl. Seiten 18 und 19) entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />
Auszahlungsregelungen im Folgejahr als Zufluss<br />
berücksichtigt.<br />
Die durch die Barausschüttung umfassten Eigenkapitalrückzahlungen<br />
(auch soweit diese an Rechtsvorgänger vor dem<br />
Erwerb gezahlt wurden) führen, soweit sie zu einer Minderung<br />
des Haftkapitals führen, über die Bestimmung des § 172 Abs. 4<br />
HGB (vgl. Seite „Rechtsstellung der Beteiligten“) begrenzt auf<br />
die 1 %ige Hafteinlage, insoweit zu einem Haftungsvolumen<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern, sofern die Beteiligungsgesellschaft<br />
ihren Verpflichtungen nicht entspricht.<br />
Das anteilige Fremdkapital gibt den bei einer Beteiligungssumme<br />
von T€ 100 entfallenden Anteil der langfristigen Darlehen<br />
der Gesellschaft zum Jahresende des jeweiligen Betrachtungsjahres<br />
wieder.
€ 100.000<br />
Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040<br />
82.243 80.235 78.245 76.324 74.650 74.674 75.445 75.737 76.054 76.454 76.855 77.255 77.735 78.216 78.693 78.753 78.811<br />
0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 3.128 3.132 3.633 3.632 3.630 3.630 3.630 3.630 3.632 3.634 4.134 4.134<br />
703 689 674 606 358 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 -1.346 -2.097 -2.119 -2.143 -2.224 -2.224 -2.224 -2.304 -2.307 -2.306 -2.387 -2.385<br />
-1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806<br />
2.624 3.125 3.123 3.121 3.121 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1.521 2.008 1.991 1.921 1.673 -24 -771 -292 -317 -400 -400 -400 -480 -480 -478 -60 -58<br />
1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />
198.657 195.280 191.860 188.394 184.880 181.314 177.693 174.013 170.271 166.503 162.735 158.966 155.198 151.430 147.662 143.894 140.126<br />
23
Emittent<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 02.10.1992 gegründet und ist<br />
auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Gesellschaftsverhältnis<br />
kann von jedem Gesellschafter durch eingeschriebenen Brief<br />
mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />
erstmals zum 31.12.2037, gekündigt werden. Sie besteht in<br />
der Rechtsform der Kommanditgesellschaft und ist im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRA<br />
26890 eingetragen. Sie unterliegt deutschem Recht. Die Firma<br />
lautet Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.<br />
Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist Schwalbacher Straße 5,<br />
60326 Frankfurt am Main. Zweck der Gesellschaft ist die<br />
Errichtung, Verwaltung und Vermietung einer Wohnanlage in<br />
Frankfurt mit 380 Sozialwohnungen, 3 Studentenwohnungen<br />
und einer Kindertagesstätte mit einer Gesamtwohnfläche von<br />
ca. 26.890 m 2 nebst einer Nutzfläche von ca. 585 m 2 für die<br />
Kindertagesstätte. Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte,<br />
Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte aller Art vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen, die zur Erreichung des<br />
Gesellschaftszwecks erforderlich oder dienlich sind. Sie ist<br />
auch berechtigt, den Grundbesitz zu veräußern.<br />
Nach § 7 Abs. 1.2 VermVerkVO können Angaben über<br />
Gründungsgesellschafter entfallen, wenn – wie vorliegend<br />
gegeben – der Emittent mehr als 5 Jahre vor Aufstellung des<br />
Verkaufsprospektes gegründet wurde.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin und<br />
Gründungskomplementärin) ohne Einlage ist die bona Grundbesitzverwaltungs-<br />
und Beteiligungsgesellschaft mbH, Harry-<br />
Fuld-Straße 9, 60326 Frankfurt am Main, Sitz und Geschäftsanschrift,<br />
Stammkapital: DM 50.000 (€ 25.564,59), vollständig<br />
eingezahlt, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt/Main unter<br />
HRB 35663, Geschäftsführung: Hans-Gerd Daniels, Diplom-<br />
Kaufmann, Korschenbroich, Bernd Magulsky, Heiligenhaus,<br />
jeweils Gesamtvertretung ohne Funktionstrennung und geschäftsansässig<br />
Kölnstraße 89, 52359 Düren. Zweck der Gesellschaft<br />
ist die Verwaltung von Grundbesitz und die Übernahme<br />
der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters bei grundbesitzverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaften.<br />
Alleiniger Gesellschafter der Komplementär-Gesellschaft<br />
ist die ID FUNDUS Immobilien Development GmbH (Gründungskommanditistin<br />
und Anbieter des Beteiligungsangebotes),<br />
Kölnstraße 89, 52351 Düren, Sitz und Geschäftsanschrift, eintragen<br />
beim Amtsgericht Düren unter HRB 4648, Stammkapital:<br />
DM 1.000.000 (€ 511.291,88), Geschäftsführer: Helmut<br />
Jagdfeld, Jülich, Hans Gerd Daniels, Korschenbroich, jeweils<br />
Gesamtvertretung und geschäftsansässig Kölnstraße 89, 52351<br />
Düren .<br />
Aufgabe der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die<br />
Geschäftsführung in der Beteiligungsgesellschaft sowie deren<br />
Vertretung. Mit der Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben<br />
im Rahmen der Geschäftsbesorgung und der Objektund<br />
Fondsverwaltung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
im Namen und für Rechnung der Gesellschaft die<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren, beauftragt,<br />
die an der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Grundsätzlich haftet<br />
24<br />
Die Partner<br />
die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt.<br />
Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />
und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe hält die ID FUN-<br />
DUS Immobilien Development GmbH einen Kapitalanteil<br />
von € 18.000.000 (Gründungskommanditist im Sinne der<br />
Prospektherausgabe). Sämtliche Einlagen der Gesellschaft sind<br />
erbracht. Es bestehen somit keine ausstehenden Einlagen auf<br />
das Kapital.<br />
Die ID FUNDUS Immobilien Development GmbH ist<br />
berechtigt, ihre Kommanditanteile zu veräußern. Der Verkauf<br />
wird entsprechend dem auf Seite 43 dargestellten Kauf- und<br />
Übertragungsvertrag durchgeführt. Der Gesamtbetrag des angebotenen<br />
Kommanditkapitals beträgt € 16.920.000. Bei Veräußerung<br />
der gesamten zur Veräußerung stehenden Geschäftsanteile<br />
(Kommanditanteile) können sich unter Berücksichtigung der<br />
Mindestbeteiligungssumme von € 50.000,00 voraussichtlich<br />
maximal 339 Gesellschafter beteiligen. Dieses Angebot erfolgt<br />
nur in Deutschland. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Personen<br />
anderer Staaten dieses Angebot zeichnen.<br />
Weitere Wertpapiere oder Vermögensanlagen i. S. v. § 8 f.<br />
Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz wurden in Bezug auf den Emittenten<br />
nicht ausgegeben.<br />
Soweit die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe beteiligten<br />
Gesellschafter und die Treuhänderin gegenüber der<br />
Gesellschaft Lieferungen oder Leistungen erbringen, sind diese<br />
auf den Seiten 26 und 27 (Der Grundbesitz und die Leistungsverträge)<br />
dargestellt. Neben den dort sowie im Gesellschaftsvertrag<br />
benannten Entgelten erhalten die Gründungsgesellschafter,<br />
die Komplementärin und die Treuhänderin und<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der benannten Unternehmen,<br />
soweit diese dem Gesellschafter nicht aufgrund seiner<br />
Beteiligung am Gesellschaftskapital zustehen, keine weiteren<br />
Bezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art. Für das Geschäftsjahr<br />
2006 erhielt die frühere, zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
Verkaufsprospektes ausgeschiedene Komplementärin eine<br />
Gesamtvergütung von T€ 41.<br />
Die Gründungsgesellschafterin ID FUNDUS Immobilien<br />
Development GmbH wird den Vertrieb der Vermögensanlage<br />
selbst durchführen oder auf ihre Rechnung Dritte mit dem<br />
Vertrieb der Vermögensanlage beauftragen. Die Komplementärin,<br />
die übrigen Gründungsgesellschafter und die Treuhänderin<br />
und und die Mitglieder der Geschäftsführung der benannten<br />
Unternehmen sind nicht mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
beauftragt.<br />
Die Gründungsgesellschafter, die Komplementärin und die<br />
Treuhänderin sowie die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
benannten Unternehmen sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />
an Unternehmen beteiligt bzw. für Unternehmen tätig, die der<br />
Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
Zwei heute ausgeschiedene Gründungsgesellschafter<br />
waren an der Roland Ernst, Planung und Finanzierung<br />
gewerblicher Grundstücke, Heidelberg beteiligt (Roland
Ernst, Heidelberg) oder für dieses Unternehmen tätig (Thomas<br />
Gatzka, Heidelberg), die die Wohnanlage Gallus-Park in<br />
den Jahren 1992–1994 im Rahmen eines Generalübernehmervertrages<br />
schlüsselfertig errichtet hat.<br />
Die Komplementärin, die Gründungsgesellschafterin ID<br />
FUNDUS Immobilien Development GmbH und die Treuhänderin<br />
und die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
benannten Unternehmen waren nicht an Unternehmen beteiligt<br />
bzw. nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbracht haben bzw. erbringen.<br />
Den Gründungsgesellschaftern, der Komplementärin und<br />
der Treuhänderin und den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der benannten Unternehmen stand oder steht kein Eigentum<br />
oder eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Die<br />
Gründungsgesellschafterin ID FUNDUS Immobilien Development<br />
GmbH ist als Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen<br />
beteiligt.<br />
Der Emittent ist nicht in einen Konzern eingebunden. Es<br />
besteht daher auch keine Verpflichtung zur Aufstellung eines<br />
Konzernabschlusses. Es bestehen keine Abhängigkeiten von<br />
Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren bekannt, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des<br />
Emittenten haben könnten. Die Tätigkeit des Emittenten ist<br />
nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />
Treuhänder<br />
Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, Bergstraße 2, 52391 Vettweiß-Disternich, eingetragen<br />
beim Amtsgericht Düren unter HRB 819 am<br />
04.08.1980, Stammkapital: DM 1.000.000,– (€ 511.291,88).<br />
Die Partner<br />
Gesellschafter: Jagdfeld Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />
Aachen; Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Ulf Maull, Steuerberater,<br />
Bonn; Rosemarie Mühlhahn, Rechtsanwältin, Düren;<br />
Dipl.-Betriebswirt Martin Schmitz, Steuerberater, Langerwehe,<br />
jeweils Gesamtvertretung und geschäftsansässig: Bergstraße<br />
2, 52391 Vettweiß-Disternich.<br />
Anbieter des Beteiligungsangebotes<br />
ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Sitz und<br />
Geschäftsanschrift: Kölnstraße 89, 52351 Düren, eingetragen<br />
beim Amtsgericht Düren unter HRB 4648, Stammkapital:<br />
DM 1.000.000,- (€ 511.291,88), Gesellschafter: DH Deutsche<br />
Development Holding GmbH & Co. KG, Düren, Geschäftsführer:<br />
Helmut Jagdfeld, Jülich; Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich;<br />
jeweils Gesamtvertretung.<br />
Kapitalmässige und personelle<br />
Verflechtung<br />
Das Gesellschaftskapital der bona Grundbesitzverwaltungsund<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH, der FUNDUS FONDS-<br />
Verwaltungen GmbH und der ID FUNDUS Immobilien<br />
Development GmbH befindet sich unmittelbar oder mittelbar<br />
in Händen von Anno August Jagdfeld und/oder dessen nahen<br />
Angehörigen. Herr Anno August Jagdfeld ist alleiniger Gesellschafter<br />
des Alleingesellschafters des Treuhänders. Hieraus<br />
können sich Interessenkonflikte ergeben.<br />
Die namentliche Nennung der Gesellschafter und Geschäftsführer<br />
erfolgt zur Information über die Vertretungsund<br />
Beteiligungsverhältnisse bei den einzelnen Gesellschaften.<br />
Mit der Nennung der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der<br />
Partnergesellschaften ist keine persönliche Vertrauenswerbung<br />
verbunden.<br />
25
Grundbesitz<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist Eigentümerin des von ihr im<br />
Jahre 1989 vertraglich erworbenen im Gesellschaftsvertrag<br />
ausgewiesenen Grundbesitzes in Frankfurt am Main mit ca.<br />
13.657 m 2 . Das Grundstück wurde von ihr in den Jahren<br />
1992–1994 mit einer Wohnanlage mit 380 Sozialwohnungen,<br />
3 Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte mit einer<br />
Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m 2 nebst einer Nutzfläche<br />
von ca. 585 m 2 für die Kindertagesstätte bebaut. Die Fertigstellung<br />
der Wohnanlage erfolgte im Jahr 1994.<br />
Bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Wohnanlage<br />
und die umliegenden Bürogebäude nebst Tiefgaragenanlage<br />
wurde den Grundstückseigentümern des Baugebietes „Gallus-<br />
Park“ die Reinigung des Grundwassers auferlegt. Bis September<br />
1998 wurde diese Maßnahmen auf einem benachbarten<br />
Grundstück für das Gesamtareal durchgeführt und dann eingestellt.<br />
Falls die Gesellschaft für Kosten der Grundwasserreinigung<br />
in Anspruch genommen werden sollte, hat sie diese zu<br />
tragen. Dies kann zu Mehrausgaben führen, die unter Umständen<br />
wirtschaftlich nicht an die Mieter weiterbelastet werden<br />
können. Die frühere Kommanditistin hat der Gesellschaft eine<br />
Garantie über 10 Jahre bis zu einem Aufwand von 300.000<br />
Euro gewährt, falls die Gesellschaft mit Kosten der Grundwasserreinigung<br />
oder mit Kosten der Abwehr von Ansprüchen<br />
hieraus belastet werden sollte.<br />
Der Grundbesitz ist wie folgt eingetragen:<br />
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 15 des Amtsgerichtes Frankfurt<br />
am Main, Blatt 1667, Flur 200, Flurstück 2/4, 6.773 m 2<br />
groß, Flurstück 2/5, 654 m 2 groß, Flurstück 8/6, 87 m 2 groß<br />
und Flurstück 1/2, 6.143 m 2 groß.<br />
Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:<br />
In Abteilung II des Grundbuches (Lasten und Beschränkungen)<br />
liegen umfangreiche Eintragungen vor. Diese regeln vornehmlich<br />
Leitungs- und Wegerechte Dritter. Weiter sind Nutzungsrechte<br />
für eine Gasleitung vereinbart. Auch die Über- bzw.<br />
Unterschreitung oder die Duldung der Nichteinhaltung von<br />
Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken wurde festgelegt.<br />
In Abteilung III des Grundbuches sind folgende Grundschulden/Hypotheken<br />
eingetragen:<br />
– Grundschuld zu € 511.291,88; ohne Brief; für die Dresdner<br />
Bank Aktiengesellschaft Filiale Heidelberg (Zweigniederlassung<br />
der Dresdner Bank Aktiengesellschaft mit dem<br />
Sitz in Frankfurt am Main);<br />
– Grundschuld zu € 2.288.508,20; ohne Brief; für die Dresdner<br />
Bank Aktiengesellschaft Filiale Heidelberg (Zweigniederlassung<br />
der Dresdner Bank Aktiengesellschaft mit dem<br />
Sitz in Frankfurt am Main);<br />
– Hypothek zu € 30.974.573,45; ohne Brief; Darlehensforderung;<br />
für die Stadt Frankfurt am Main – Amt für kommunale<br />
Gesamtentwicklung und Stadtplanung;<br />
– Hypothek zu € 17.138.708,37; ohne Brief; Forderung aus<br />
Schuldversprechen; für Landesbank Hessen-Thüringen –<br />
Girozentrale – (Landestreuhandvermögen Hessen – Sozialer<br />
Wohnungsbau) Frankfurt am Main.<br />
26<br />
Der Grundbesitz und<br />
die Leistungsverträge<br />
Komplementärin<br />
Die Komplementärin, bona Grundbesitzverwaltungs- und<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH, ist als Organ der Gesellschaft<br />
zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft verpflichtet.<br />
Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält sie die<br />
im Investitionsplan ausgewiesene einmalige Vergütung in<br />
Höhe von € 200.000. Gemäß § 17 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
erhält sie ab dem 01.01.2008 eine jährliche Vergütung<br />
von 1,5 % der Jahresnettomiete zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist<br />
berechtigt, für Rechnung und im Namen der Gesellschaft<br />
Dritte mit Geschäftsführungsaufgaben zu betrauen. Sie hat<br />
mit der Beauftragung der FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH von diesem Recht Gebrauch gemacht.<br />
Vertrag über Geschäftsbesorgung/<br />
Objektverwaltung<br />
Derzeit besteht noch ein Objektverwaltungsvertrag mit der<br />
GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen,<br />
60489 Frankfurt/Main. Dieser Vertrag endet zum 31 12. 2007.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat die FUNDUS FONDS-<br />
Verwaltungen GmbH mit der Verwaltung der Objekte sowie<br />
mit der Fondsverwaltung ab dem 01.01.2008 beauftragt. Zur<br />
Objektverwaltung gehört u. a. die Erledigung des gesamten,<br />
die ordnungsgemäße Verwaltung des Objektes sicherstellenden<br />
Geschäftsverkehrs. Innerhalb der Fondsverwaltung obliegt der<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH unter anderem die<br />
Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen im<br />
Zusammenhang mit der Betreuung der Gesellschaft und<br />
Information der Kommanditisten in Abstimmung mit dem<br />
Treuhänder. Die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH<br />
ist berechtigt, sich bei der Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu<br />
bedienen.<br />
Für die im Zusammenhang mit der Übernahme der<br />
Geschäftsbesorgung stehenden Leistungen erhält die FUN-<br />
DUS FONDS-Verwaltungen GmbH das im Investitionsplan<br />
ausgewiesene Pauschalhonorar von € 300.000. Für die Fondsverwaltung<br />
erhält Sie ab dem Jahre 2008 eine laufende Vergütung<br />
von 2,5 % inkl. Umsatzsteuer von der Jahresnettomiete<br />
ohne Umsatzsteuer – auch wenn diese – gleich aus welchem<br />
Grund nicht oder nicht vollständig gezahlt werden sollte. Für<br />
die Hausverwaltung ist eine jährliche Vergütung in Höhe der<br />
gesetzlichen Verwaltungskostenpauschalen (derzeit € 240,37<br />
pro Wohnung und € 31,35 pro Stellplatz) zzgl. Umsatzsteuer<br />
vereinbart.<br />
Vertrag über Fondsprojektierung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der ID <strong>Fundus</strong> Immobilien<br />
Development GmbH weiterhin einen Vertrag über die<br />
Erbringung u. a. folgender Leistungen geschlossen:<br />
– Regelung der Vertragsbeziehungen zur Durchführung der<br />
Ziele der Fondsgesellschaft, insbesondere auch die Regelung<br />
zur Schuldübernahme der öffentlichen Wohnungsbaudarlehen;<br />
– Aufnahme und Sichtung der bestehenden objektbezogenen<br />
Verträge;<br />
– Ermittlung der Rentabilität auf Grundlage der Erträge und
Kosten, insbesondere die der Finanzierung. Die ID <strong>Fundus</strong><br />
Immobilien Development GmbH hat sich hierzu teilweise<br />
Dritter bedient.<br />
Für die Leistungen im Rahmen der Fondsprojektierung<br />
erhält die ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development GmbH die im<br />
Investitionsplan ausgewiesene Vergütung in Höhe von<br />
€ 680.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Auftrag zur Beschaffung des Eigenkapitals<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH mit der Platzierung der Erhöhung des<br />
Kommanditkapitals beauftragt. Der Honoraranspruch wird<br />
auch bei einer Beteiligung durch die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH oder nahe stehenden Personen verdient.<br />
Der Auftrag wurde mit Vermittlung der ID FUNDUS Immobilien<br />
Development GmbH als Kommanditistin mit einer<br />
Kommanditeinlage von € 500.000 erfüllt.<br />
Die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH erhält für<br />
die Platzierung des Kommanditkapitals die im Investitionsplan<br />
ausgewiesene Vergütung in Höhe von € 40.000.<br />
Treuhandverwaltung/Steuerberatung<br />
Der Treuhänder erwirbt im Rahmen der Treuhandverwaltung<br />
im Auftrag des Fondszeichners in dessen Namen und für dessen<br />
Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
von der ID FUNDUS Immobilien Development<br />
GmbH und bewirkt damit dessen Beitritt als Kommanditist.<br />
Weiterhin wird der Treuhänder die mitgliedschaftlichen<br />
Rechte des Fondszeichners aus der von ihm erworbenen Kommanditbeteiligung<br />
in seinem Namen und für seine Rechnung<br />
nach Maßgabe des in diesem Prospekt abgedruckten Treuhandvertrages<br />
verwalten. Er nimmt dessen Stimmrecht aufgrund<br />
der im Treuhandvertrag erteilten Ausübungsvollmacht<br />
in den Gesellschafterversammlungen wahr, soweit dieser das<br />
Stimmrecht nicht selbst ausübt oder er einen Dritten mit desssen<br />
Ausübung beauftragt.<br />
Er erstattet anhand des geprüften Jahresabschlusses der<br />
Beteiligungsgesellschaft sowie des Geschäftsberichts der Komplementärin<br />
einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />
Weitere Rechte und Pflichten stehen den Treuhändern nicht<br />
zu.<br />
Der Treuhänder erhält für die im Rahmen des Treuhandvertrages<br />
zu erbringenden Leistungen eine Einmalvergütung<br />
in Höhe von € 405.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem Treuhänder, einer<br />
Steuerberatungsgesellschaft, einen Steuerberatungsvertrag<br />
geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist die laufende<br />
Buchhaltung, die Erstellung der Jahresabschlüsse und der<br />
Steuererklärungen, die Wahrnehmung der sonstigen steuerlichen<br />
Belange der Gesellschaft sowie die Durchsetzung ihrer<br />
Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung. Die Leistungen<br />
des Steuerberaters sind gemäß Investitionsplan für die Jahre<br />
2007 und 2008 mit € 95.000 kalkuliert.<br />
Gemäß § 17 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages erhält der<br />
Treuhänder für seine laufenden Tätigkeiten ab dem 01.01.2009<br />
eine jährliche Vergütung von 3,5 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
von der vereinbarten Jahresmiete ohne Umsatzsteuer,<br />
Der Grundbesitz und die Leistungsverträge<br />
auch wenn diese – gleich aus welchem Grunde – nicht oder<br />
nicht in voller Höhe gezahlt werden sollte. Für die Treuhandleistungen<br />
des Jahres 2008 ist ein Pauschalhonorar in Höhe von<br />
€ 23.000 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.<br />
Die Vergütungen der Vertragspartner ergeben sich aus der<br />
Darstellung des Investitions- und Finanzierungsplanes, dem<br />
Gesellschaftsvertrag und der Prognoserechnung.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Zweck der Gesellschaft Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG ist die Errichtung, Verwaltung und<br />
Vermietung einer Wohnanlage in 60326 Frankfurt/Main, Kleyerstraße,<br />
Im Gallus Park, Harry-Fuld-Straße, Schwalbacher<br />
Straße, mit 380 Sozialwohnungen, 3 Studentenwohnungen und<br />
einer Kindertagesstätte mit einer Gesamtwohnfläche von ca.<br />
26.890 m2 nebst einer Nutzfläche von ca. 585 m2 für die Kindertagesstätte.<br />
Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
und Rechtsgeschäfte aller Art vornehmen oder<br />
durch Dritte vornehmen lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />
erforderlich oder dienlich sind. Sie ist auch berechtigt,<br />
den Grundbesitz zu veräußern. Insbesondere im Hinblick<br />
auf das Anlageziel der Vermietung der gesellschaftseigenen<br />
Wohnungen an den begünstigten Personenkreis sowie der<br />
Gewerbefläche unterliegt die Gesellschaft keinen tatsächlichen<br />
oder rechtlichen Beschränkungen in der Verwendungsmöglichkeit.<br />
Weiterhin regelt der Gesellschaftsvertrag die Rechtsstellung<br />
der Gesellschafter untereinander sowie deren Rechte und Pflichten.<br />
Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen regelt § 8<br />
Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages, dass der Komplementär von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäfte) befreit ist.<br />
Den Gesellschaftern stehen insbesondere die Rechte gemäß<br />
§ 164 HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen der<br />
Geschäftsführung) und § 166 HGB (Kontrollrechte) zu. Gemäß<br />
§ 10 kann für die Gesellschaft zur Beratung, Unterstützung und<br />
Überwachung des Geschäftsführers ein Verwaltungsrat gewählt<br />
werden. Derzeit liegt kein Beschluss der Gesellschafter über die<br />
Bestellung eines Verwaltungsrates vor. Deshalb können keine<br />
weiteren Angaben zu eventuellen Beiräten oder Aufsichtsgremien<br />
gemacht werden. Der Wortlaut des Gesellschaftsvertrages<br />
ist ab Seite 33 bis 39. des Prospektes wiedergegeben.<br />
Genehmigungen<br />
Die behördlichen Genehmigungen zur Errichtung und zur<br />
Nutzung des Anlageobjektes liegen vor.<br />
Allgemeines<br />
Die in diesem Prospekt enthaltene Übersicht über den Grundbesitz<br />
und die Leistungsverträge kann deren Inhalt nicht vollständig<br />
wiedergeben. Die Verträge selbst enthalten weitere<br />
Regelungen, die nicht im Prospekt beschrieben sind.<br />
Neben den vorgenannten Verträgen bestehen keine anderen<br />
Verträge, die eine Abhängigkeit zur Folge haben. Des Weiteren<br />
bestehen keine Abhängigkeiten des Emittenten von<br />
Patenten, Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Für das Beteiligungsangebot liegen keine Verpflichtungen<br />
oder Gewährleistungen einer juristischen Person oder Gesellschaft<br />
über eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
vor.<br />
27
Die Rechtstellung der Beteiligten<br />
Nachfolgend sind die Hauptmerkmale (Hauptrechte) der<br />
Anteile wiedergegeben. Die Hauptmerkmale der bereits heute<br />
beteiligten Kommanditistin entsprechen den mit der Vermögensanlage<br />
verbundenen Rechten.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wurde am 02.10.1992 als Kommanditgesellschaft<br />
gegründet. Sie ist im Handelsregister des<br />
Amtsgerichtes Frankfurt unter HRA 26890 eingetragen.<br />
Komplementärin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die bona Grundbesitzverwaltungs-<br />
und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />
Frankfurt/Main. Diese Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichtes Frankfurt/Main unter HRB 35663.<br />
Die Geschäftsführung in der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie deren Vertretung ist Aufgabe der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin. Mit der Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben<br />
hat die persönlich haftende Gesellschafterin im<br />
Namen und für Rechnung der Gesellschaft im Rahmen des<br />
Geschäftsbesorgungsvertrags (Fonds- und Objektverwaltung)<br />
die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren, beauftragt,<br />
die an der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Hiervon abweichend<br />
ist die GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft<br />
mbH Hessen, 60489 Frankfurt/Main, mit der Objektverwaltung<br />
bis zum 31.12.2007 beauftragt.<br />
Kommanditisten<br />
Weitere Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft sind die ID<br />
FUNDUS Immobilien Development GmbH mit einem Kapitalanteil<br />
von € 18.000.000.<br />
Die Kapitalanleger erwerben ihre Kapitalanteile auf Grundlage<br />
des auf Seite 43 stehenden Kauf- und Übertragungsvertrages<br />
von der ID FUNDUS Immobilien Development GmbH.<br />
Die Kapitalanleger werden mit einer Haftsumme in Höhe<br />
von 1 % des von ihnen gezeichneten Beteiligungsbetrages in das<br />
Handelsregister der Gesellschaft als Kommanditisten eingetragen.<br />
Dazu haben sie dem Treuhänder sowie der Komplementärin<br />
eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />
auszuhändigen (erforderlich ist die notarielle Beglaubigung<br />
der Unterschrift). Die Kosten dieser Handelsregistervollmacht,<br />
die je nach Beteiligungssumme ca. € 50–€ 150 ausmachen, trägt<br />
der beitretende Kommanditist. Die Kosten von Handelsregisteränderungen<br />
trägt der jeweils veranlassende Kommanditist.<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie<br />
kann erstmals zum 31.12.2037 gekündigt werden. Scheidet ein<br />
Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er Anspruch auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben, das seiner Beteiligung am Vermögen<br />
der Gesellschaft entspricht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
wird auf der Grundlage des Verkehrswertes des<br />
Gesellschaftsvermögens ermittelt.<br />
Die Rechte des Kapitalanlegers aus den gezeichneten<br />
Kommanditanteilen werden von dem Treuhänder auf der<br />
Grundlage des im <strong>Emissionsprospekt</strong> abgedruckten Treuhandvertrages<br />
im Namen und für Rechnung des Kommanditisten<br />
verwaltet. Der Treuhänder wird von der ihm erteilten Vollmacht<br />
zur Ausübung von Rechten aus der Beteiligung im<br />
Namen und für Rechnung des Kommanditisten nur Gebrauch<br />
machen, wenn der Kommanditist nicht selbst an Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen wünscht oder die Rechtsausübung<br />
nicht persönlich durchführen möchte.<br />
Die Beteiligung des Kommanditisten am Gewinn und Verlust<br />
der Beteiligungsgesellschaft sowie am Gesellschaftsvermögen,<br />
wie auch das Stimmrecht, die Höhe des Auseinandersetzungsanspruches<br />
bei Ausscheiden aus der Gesellschaft und die<br />
Beteiligung am Liquidationsergebnis bei Auflösung der<br />
Gesellschaft, bestimmt sich nach der Höhe des gezeichneten<br />
28<br />
Kapitalanteils. Die Rechte der Kommanditisten bestimmen<br />
sich nach dem Gesellschaftsvertrag.<br />
Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil nur mit<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin veräußern.<br />
Der Gesellschaftsanteil geht auf den Rechtsnachfolger des Kommanditisten<br />
(z. B. Erben) über. Jeder Kommanditist kann jederzeit<br />
seinen Gesellschaftsanteil abtreten (z.B. Verkauf oder Schenkung).<br />
Die Abtretung bedarf in Hinsicht auf § 1 Abs. 2a GrEStG sowie<br />
für den Fall, das durch die Abtretung die Mindestbeteiligungssumme<br />
unterschritten wird, der Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin (vgl. § 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ihre Zustimmung<br />
nicht erteilen, wenn durch die Abtretung die Gefahr<br />
einer Begründung von Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a<br />
GrEStG entsteht oder durch eine Teilabtretung des Kommanditanteils<br />
die Mindestbeteiligungssumme unterschritten wird.<br />
Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die Abtretung erst<br />
zeitlich verzögert wirksam wird oder die Abtretung in der vorgesehenen<br />
Höhe erschwert oder ggfs. nicht möglich ist.<br />
Der Beitritt des Kapitalanlegers als Kommanditist in die<br />
Beteiligungsgesellschaft bewirkt der dazu nach Maßgabe der<br />
Bedingungen des Treuhandvertrages beauftragte und bevollmächtigte<br />
Treuhänder.<br />
Die Mitbestimmung der Kommanditisten ist durch ensprechende<br />
Kontroll- und Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsvertrag<br />
verankert. Die Kommanditisten können einen Verwaltungsrat<br />
zur Überwachung der Geschäftsführung einsetzen.<br />
Veräusserbarkeit von Anteilen<br />
Immobilien-Beteiligungen sind grundsätzlich als langfristige<br />
Kapitalanlage konzipiert. Gleichwohl kann jeder Kommanditist<br />
rechtlich jederzeit seinen Gesellschaftsanteil veräußern<br />
(vgl. hierzu § 19 des Gesellschaftsvertrages). Hinsichtlich der<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin wird<br />
auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.<br />
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Handel<br />
mit Kommanditanteilen nicht institutionalisiert ist, wie z.<br />
B. bei Aktien und anderen Wertpapieren.<br />
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass bei einer kurzfristigen<br />
Beteiligungsabsicht die Gewinnerzielungsabsicht und die Mitunternehmerstellung<br />
nicht gewährleistet sind. Darüber hinaus<br />
kann bei kurzfristiger Veräußerung ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
begründet werden. Hieraus folgen ggf. deutliche<br />
steuerliche Nachteile (vgl. „Steuerliches Konzept“, Seite 29 ff.).<br />
Die Haftung des Kommanditisten<br />
Die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
ist gesetzlich geregelt (vgl. §§ 171 ff. HGB). Danach<br />
ist die Haftung des Kommanditisten mit dem Zeitpunkt der<br />
Handelsregistereintragung auf die im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme beschränkt. Die für den Zeichner einzutragende<br />
Haftsumme ist auf 1 % des Beteiligungsbetrages begrenzt.<br />
Da im Verhältnis zu Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft<br />
die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 % der Kommanditeinlage)<br />
maßgebend ist, ist ein Wiederaufleben der gesetzlichen<br />
Kommanditistenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB) nur bis zu<br />
einer Höhe von 1 % des Beteiligungsbetrages möglich. Eine solche<br />
wiederauflebende Haftung besteht im Hinblick auf die den früheren<br />
Kommanditisten zugerechnete Verluste und an sie ausgezahlte<br />
Ausschüttungen, die die Kapitalkonten und damit die Kapitalanteile<br />
unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert haben.<br />
Eine Nachschusspflicht des Zeichners kann nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
nur mit den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen<br />
werden, also nicht gegen den Willen eines Gesellschafters.<br />
Eine über die 1%ige wiederauflebende Haftung hinausgehende<br />
Verpflichtung zum Erbringen weiterer Leistungen, insbesondere<br />
Zahlungen, besteht nicht.
Einkommensteuer<br />
1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Die Anleger beteiligen sich an der Wohnanlage Gallus-Park<br />
Verwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG. Obwohl die<br />
Gesellschaft ausschließlich Vermietungsleistungen erbringt,<br />
erzielen die Gesellschafter infolge der Rechtsform (GmbH &<br />
Co. KG) und der Organisation der Geschäftsführung Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15<br />
Abs. 3 Nr. 2 EStG.<br />
Die Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
GmbH & Co. KG ist sowohl nach Handels- als auch nach<br />
Steuerrecht zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet<br />
und ermittelt ihren Gewinn nach den handelsrechtlichen<br />
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung durch Vermögensvergleich<br />
(§ 5 EStG).<br />
2. Steuerliche Ergebnisse<br />
Nach den vorliegenden Berechnungen ergeben sich in den Jahren<br />
2008–2027, ohne Einbeziehung der Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen,<br />
geringfügige Verluste von 7,9 % bis 0,9 % bezogen auf<br />
das Gesellschaftskapital, ab dem Jahr 2028 durchgängig Gewinne.<br />
Bei einer Übertragung von in anderen Betriebsvermögen<br />
gebildeten Rücklagen nach § 6b/6c EStG erhöht sich das jährliche<br />
steuerliche Ergebnis des Beteiligten aufgrund der in seiner<br />
Ergänzungsbilanz zu korrigierenden Absetzung für Abnutzung<br />
um jährlich ca. 4,3 % bezogen auf das Kommanditkapital.<br />
Dies hat zur Folge, dass diesem Gesellschafterkreis bereits ab<br />
dem Jahre 2010 keine Verluste sondern Gewinne aus dieser<br />
Beteiligung zugerechnet werden.<br />
3. Auswirkungen der Anwendung von § 15a EStG<br />
Unter den Annahmen der Prognoserechnung sind negative<br />
Auswirkungen aufgrund der Anwendung von § 15a EStG auf<br />
die Beteiligungsergebnisse aus der Gesellschaft nicht zu erwarten,<br />
da ein negatives Kapitalkonto während des Prognosezeitraums<br />
nicht entsteht, sofern der Kommanditist seine Einlage<br />
(Kaufpreis der Beteiligung) bis zum Jahresende seines Beitrittsjahres<br />
einzahlt.<br />
Bei der Übertragung von Rücklagen nach § 6b/§ 6c EStG<br />
auf die dem Kommanditisten zuzurechnenden anteiligen<br />
Wirtschaftsgüter der Beteiligungsgesellschaft können, abhängig<br />
vom Zeitpunkt der Übertragung der Rücklagen, negative<br />
Auswirkungen der Anwendung von § 15 a EStG in geringfügigem<br />
Umfang eintreten.<br />
4. Verlustausgleichsbeschränkung durch § 15b EStG<br />
§ 15b EStG normiert eine weitere Verlustausgleichsbeschränkung<br />
im Einkommensteuergesetz.<br />
Die Vorschrift regelt, dass lediglich anfängliche Verluste<br />
bis zu 10 % der Einlagen mit anderen Einkünften ausgleichsfähig<br />
sind, soweit diese Verluste nach dem Beteiligungskonzept<br />
zu erwarten sind. Bei einer Überschreitung dieser Grenze<br />
sind anfängliche Verluste insgesamt lediglich im Rahmen der<br />
gleichen Einkunftsquelle mit künftigen Gewinnen verrechenbar.<br />
Das steuerliche Konzept<br />
Das steuerliche Konzept<br />
Nach der Prognose werden bis zum Jahre 2027, ohne<br />
Berücksichtigung von Ergebnissen aus Ergänzungsbilanzen,<br />
insgesamt kumulierte Verluste in Höhe von ca. 50 % des Kommanditkapitals<br />
erwartet, so dass die anfänglichen Verluste<br />
nicht mit sonstigen positiven Einkünften des Gesellschafters<br />
ausgleichbar, sondern lediglich mit künftigen positiven Einkünften<br />
aus dieser Beteiligung, einschließlich Ergebnissen aus<br />
Ergänzungsvermögen, verrechenbar sind.<br />
5. Übertragung von Rücklagen gem. § 6b/§ 6c EStG<br />
Die Kommanditisten sind berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />
des § 6b/§ 6c EStG, die in anderen ihnen zuzurechnenden<br />
Betriebsvermögen realisierten stillen Reserven auf<br />
die anteiligen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens der<br />
Gesellschaft zu übertragen (vgl. BFH vom 23.06.1981, VIII R<br />
41/79 BStBl II 1982, S. 18; R 6b.2 Abs. 6 und 7 EStR). Die<br />
Wertansätze der zuzurechnenden Wirtschaftsgüter ermitteln<br />
sich unter Berücksichtigung der nach steuerbilanziellen<br />
Grundsätzen einzubeziehenden Buchwerte dieser Wirtschaftsgüter<br />
der im Rahmen des Erwerbs der Gesellschaftbeteiligungen<br />
zu bildenden Ergänzungsbilanzen. Zu beachten ist aufgrund<br />
einer zeitlich befristeten Einschränkung von § 6b/§ 6c<br />
EStG, dass nur Veräußerungen vor dem 01.01.1999 sowie<br />
nach dem 31.12.2001 eine Übertragung von stillen Reserven<br />
auf das Betriebsvermögen dieser Gesellschaft gestatten (§ 6b<br />
Abs. 10 EStG; § 52 Abs. 18, Abs. 18a EStG).<br />
Der zuzurechnende Anteil an Grundstück und Gebäude je<br />
T€ 100 (voraussichtliche Bilanzsätze 31.12.2007 unter Einbeziehung<br />
der zu bildenden Ergänzungsbilanz) Kommanditkapital<br />
beträgt:<br />
Grundstück ca. T€ 121<br />
Gebäude ca. T€ 214<br />
Gesamt ca. T€ 335<br />
Dies bedeutet, dass je T€ 100 Kommanditkapital bei Vorliegen<br />
der Voraussetzungen des § 6b/§ 6c EStG bei Veräußerung von<br />
hiernach begünstigten Wirtschaftsgütern realisierte Veräußerungsgewinne<br />
oder aufzulösende Rücklagen nach § 6b/§ 6c<br />
EStG im Betrag von bis zu ca. T€ 335 einer sofortigen Besteuerung<br />
entzogen werden können.<br />
Nach § 6 b EStG gebildete Rücklagen sind, sofern keine<br />
Reinvestition erfolgt, im Regelfall nach Ablauf von 4 Jahren<br />
nach deren Bildung gewinnerhöhend aufzulösen (§ 6b Abs. 3<br />
EStG). Darüber hinaus ist der Gewinn für jedes Wirtschaftsjahr,<br />
in dem die Rücklage bestanden hat, um einen Zinszuschlag<br />
von 6 % p. a. des aufgelösten Rücklagenbetrages zu<br />
erhöhen (§ 6b Abs. 7 EStG). Die nachfolgende Darstellung<br />
zeigt am Beispiel der Zwangsauflösung einer Rücklage gemäß<br />
§ 6b EStG nach Ablauf eines Zeitraumes von 4 Jahren die<br />
steuerlichen Belastungen einer derartigen Zwangsauflösung.<br />
29
ERMITTLUNG DER MAXIMALEN STEUERBELASTUNG BEI ZWANGSWEISER<br />
AUFLÖSUNG EINER RÜCKLAGE IN HÖHE VON € 335.000 NACH § 6b ESTG<br />
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass durch die Übertragung<br />
von aufgedeckten stillen Reserven bzw. Rücklagen nach<br />
§ 6b/§ 6c EStG kein endgültiger Steuervorteil, sondern lediglich<br />
eine Steuerstundung erreicht werden kann, da die Bilanzansätze<br />
der zuzurechnenden Wirtschaftsgüter über aufzustellende<br />
Ergänzungsbilanzen um die übertragenen stillen Reserven/<br />
Rücklagen buchmäßig gemindert werden, so dass steuerlich<br />
entsprechend geringere Absetzungen für Abnutzung<br />
verrechnet werden. Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />
steuerlichen Ergebnisse sind bei Vollausschöpfung der<br />
Übertragungsmöglichkeiten um die auf Grundlage der Ergänzungsbilanz<br />
zu korrigierenden Absetzungen für Abnutzung zu<br />
erhöhen (ca. 4,3 % p. a. bezogen auf das Beteiligungskapital).<br />
Im Ergebnis wird somit die durch die Übertragung von<br />
aufgedeckten stillen Reserven/Rücklagen nach § 6b/§ 6c EStG<br />
vermiedene Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinnes<br />
über die Nutzungsdauer durch die reduzierte Absetzung für<br />
Abnutzung der Gebäude bzw. bei der Veräußerung der Beteiligung<br />
oder der Immobilie, wenn auch mit beachtlichen Zinsund<br />
ggf. Progressionsvorteilen, korrigiert.<br />
6. Veräußerung der Beteiligung<br />
Sofern der Gesellschafter seinen gesamten Gesellschaftsanteil<br />
veräußert, unterliegt die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös<br />
und dem Buchwert des Gesellschaftsanteils (Kapitalkonto)<br />
als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Für<br />
diese Veräußerungsgewinne gelten folgende steuerliche Vergünstigungen:<br />
Gemäß § 16 Abs. 4 EStG wird ein Freibetrag von € 45.000<br />
gewährt. Dieser reduziert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn<br />
€ 136.000 übersteigt. Voraussetzung ist, dass<br />
der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im<br />
sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig<br />
ist. Der Freibetrag wird nur einmal im Leben gewährt (§ 16<br />
Abs. 4 Satz 2 EStG).<br />
Daneben unterliegt der Veräußerungsgewinn der begünstigten<br />
Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG (Besteuerung mit<br />
56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, sofern dieser den<br />
tariflichen Eingangssteuersatz überschreitet). Die Vergünstigung<br />
ist begrenzt auf einen Veräußerungsgewinn von € 5 Mio.<br />
Es gelten die gleichen persönlichen Einschränkungen wie bei<br />
der Inanspruchnahme des Freibetrages nach § 16 EStG.<br />
Sofern der Steuerpflichtige die Vergünstigung des § 34<br />
Abs. 3 EStG nicht in Anspruch nimmt, unterliegen die Veräußerungsgewinne<br />
des Gesellschafters der Besteuerungsregelung<br />
für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG. Die<br />
30<br />
Einzelunternehmen Kapitalgesellschaft<br />
Personengesellschaft<br />
ca. € ca. €<br />
42,0 % ESt, 9 % KiSt, 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
460 % GewSt-Hebesatz*<br />
15 % KSt, 5,5 % Solidaritätszuschlag,<br />
164.000<br />
460 % GewSt-Hebesatz* 106.000<br />
Steuer auf Zinszuschlag gem. § 6b Abs. 7 EStG<br />
6 % p. a. für 4 Jahre = € 80.400<br />
39.000 29.000<br />
Gesamtbelastung 203.000 135.000<br />
* Frankfurt/Main 2007<br />
für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer<br />
beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen<br />
der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte<br />
zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes<br />
Einkommen) und der Einkommensteuer für das<br />
verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines<br />
Fünftels dieser Einkünfte. In vielen Fällen, insbesondere bei<br />
hohen laufenden positiven Einkünften, führt die Anwendung<br />
dieser Regelung nicht zu einer Steuerentlastung.<br />
Die vorstehenden Grundsätze gelten analog, wenn die<br />
Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufgabe ihren gesamten<br />
Gewerbebetrieb veräußert.<br />
Eine Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens<br />
unterliegt als Bestandteil des laufenden<br />
Gewinns dem allgemeinen Steuersatz.<br />
Die Veräußerung lediglich eines Teiles des gesamten<br />
Gesellschaftsanteil durch einen Gesellschafter ist nicht gem. §<br />
16, § 34 EStG begünstigt und unterliegt als Bestandteil des<br />
laufenden Gewinnes (vgl. § 16 Abs. 1 S. 2 EStG) dem allgemeinen<br />
Einkommensteuersatz und ist gewerbesteuerpflichtig.<br />
7. Gewinnerzielungsabsicht<br />
Gewerbliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts<br />
liegen vor, wenn neben den allgemeinen Tatbestandsmerkmalen<br />
eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist (§ 15 Abs. 2 EStG).<br />
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom<br />
21.08.1990 VIII R 25/86, BStBl II 1991, S. 564; BFH-Urteil<br />
vom 30.09.1997 IV R 80/94, BStBl II 1998, S. 771) ist dabei<br />
entscheidend, dass anhand konkret nachvollziehbarer Prognosen<br />
unter Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens sowie<br />
der Eigenkapitalausstattung ein positives Totalergebnis zu<br />
erwarten ist. Ein etwaiger Veräußerungsgewinn ist bei gewerblichen<br />
Einkünften bei der Ermittlung des Totalergebnisses einzubeziehen.<br />
Aufgrund der vorliegenden Prognose wird ein positives<br />
steuerliches Totalergebnis, selbst ohne Berücksichtigung<br />
von Ergebnissen aus Ergänzungsbilanzen und von Veräußerungsgewinnen,<br />
im Jahr 2038 erwartet. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />
auf Ebene der Gesellschaft ist somit gegeben.<br />
Eine hohe Fremdfinanzierung der Einlage kann auf der<br />
Ebene des einzelnen Gesellschafters die Gewinnerzielungsabsicht<br />
in Frage stellen und zu unerwünschten steuerlichen<br />
Ergebnissen führen.<br />
Abgesehen von negativen steuerlichen Folgen kann auch<br />
aus Gründen kaufmännischer Vorsicht eine Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung nicht empfohlen werden.<br />
Sofern der Gesellschafter von dieser Empfehlung abwei-
chend beabsichtigt, Fremdkapital zur Finanzierung seiner Einlage<br />
einzusetzen und keine kurzfristige Tilgung des Fremdkapitals<br />
plant, wird unbedingt empfohlen, eine individuelle Prognose<br />
unter Einbeziehung der Fremdfinanzierungsaufwendungen<br />
unter Hinzuziehung des persönlichen Steuerberaters zu<br />
erstellen und diese steuerlich zu würdigen.<br />
Unter dem Gesichtspunkt der Gewinnerzielungsabsicht<br />
sieht der Bundesfinanzhof ein Indiz für eine nicht gegebene<br />
Einkünfteerzielungsabsicht (Liebhaberei) grundsätzlich bei<br />
einer nur relativ kurzen Beteiligungsdauer (BFH-Urteil vom<br />
9.07.2002, IX – R – 47/99, BStBl II 2003, S. 580).<br />
8. Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt die Veräußerung<br />
von mehr als drei Grundstücken innerhalb eines Zeitraumes<br />
von fünf, in Ausnahmefällen von 10 Jahren, zur<br />
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels mit der<br />
Folge, dass ansonsten nicht steuerbare Veräußerungen von<br />
Grundbesitz der Besteuerung unterliegen.<br />
In die Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
vorliegt, ist auch der Verkauf eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft,<br />
mindestens als ein Zählobjekt, einzubeziehen (BFH-<br />
Beschluss vom 03.07.2002, XI R 31/99, BFH/NV 2002, S. 1559).<br />
Die Finanzverwaltung sieht gem. BdF-Schreiben vom<br />
26.04.2004, IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl I 2004, S. 434<br />
jedoch ein Zählobjekt i. S. d. gewerblichen Grundstückshandels<br />
nur dann, wenn der Gesellschafter an der Gesellschaft zu mindestens<br />
10 % beteiligt ist oder dem veräußerten Gesellschaftsanteileinen<br />
ein Anteil am Wert des Grundstücks incl. Gebäude<br />
von mehr als € 250.000 zuzurechnen ist. Diese Nichtaufgriffsgrenzen<br />
gelten nach dem BFH-Urteil vom 12.07.2007, X R<br />
4/04, BFH/NV 2007, S. 2181 jedoch nur dann, wenn der<br />
Gesellschafter aus rechtlichen oder anderen Gründen, wie z.B.<br />
die Komplementärin, die Geschäfte der Gesellschaft nicht<br />
maßgeblich bestimmt.<br />
Gewerbesteuer<br />
Bemessungsgrundlage für die Gewerbeertragsteuer ist der<br />
Gewerbeertrag (§ 7 GewStG), modifiziert um die Hinzurechnungen<br />
und Kürzungen gemäß §§ 8 und 9 GewStG.<br />
Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist bei Unternehmen, die<br />
ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem<br />
Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen,<br />
auf Antrag der Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf<br />
die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.<br />
Da die Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG ausschließlich eigenen Grundbesitz und eigenes<br />
Kapitalvermögen verwaltet, entsteht infolge der Kürzungsvorschrift<br />
des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kein steuerpflichtiger<br />
Gewerbeertrag aus der Verwaltung ihres Grundbesitzes. Die<br />
vorstehend dargestellte Kürzungsvorschrift umfasst jedoch<br />
nicht die Zinserträge. Aufgrund des Freibetrages gem. § 8 Abs.<br />
Nr. 1 GewStG in Höhe von € 100.000 entsteht unter den Prämissen<br />
der Prognoserechnung während des Prognosezeitraumes<br />
keine ins Gewicht fallende Gewerbesteuer.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Als steuerpflichtiger Erwerb im Schenkungs- und Erbfall gilt<br />
die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.<br />
Die Bewertung richtet sich nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften<br />
(§ 12 Abs. 1 ErbStG), so dass der anteilige Einheitswert<br />
des Betriebsvermögens zugrunde gelegt wird.<br />
Das steuerliche Konzept<br />
Ist der (anteilige) Einheitswert des Betriebsvermögens<br />
negativ, fällt keine Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer an. Eine<br />
Saldierung mit späteren bzw. vorangegangenen Zuwendungen<br />
von derselben Person kommt auch innerhalb der Zehnjahresfrist<br />
nicht in Betracht (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).<br />
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können<br />
Zuwendungen mit positiver und negativer steuerlicher Bemessungsgrundlage<br />
allerdings (aber auch nur dann) saldiert werden,<br />
wenn die Zuwendungen gleichzeitig in einem einheitlichen<br />
Vorgang ausgeführt werden (vgl. BFH vom 18.03.1981,<br />
BStBI 1981 II, S. 532).<br />
Maßgebend für den Bestand und die Bewertung des<br />
Betriebsvermögens sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der<br />
Entstehung der Steuer (Tag des Erbfalls bzw. Zeitpunkt der<br />
Ausführung der Schenkung).<br />
Der Einheitswert des Betriebsvermögens wird dergestalt<br />
ermittelt, dass die Summe der Werte der zu einem gewerblichen<br />
Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter um die Summe<br />
der Schulden des Betriebs gekürzt wird. Grundstücke werden<br />
hierbei mit dem Grundstückswert nach §§ 138ff BewG bewertet,<br />
d. h. mit dem 12,5-fachen der im Besteuerungszeitpunkt<br />
vereinbarten Monatsmiete, hochgerechnet auf ein Jahr, abzgl.<br />
eines Alterungsabschlages von 0,5 % p. a. ab Bezugsfertigstellung,<br />
sofern dieser Wert nicht niedriger ist als 80 % des Wertes<br />
des Grundstücks, bewertet nach den Bodenrichtwerten (§ 145<br />
Abs. 3 BewG). Die übrigen Wirtschaftsgüter sind mit ihren<br />
Steuerbilanzwerten anzusetzen (§ 109 BewG). Von dem so<br />
ermittelten Rohbetriebsvermögen sind die Schulden gleichfalls<br />
mit ihrem Steuerbilanzwert in Abzug zu bringen (§ 109<br />
BewG). Dies gilt auch für die unverzinslichen oder niedrig verzinslichen<br />
öffentlichen Wohnungsbaudarlehen (vgl. BFH vom<br />
09.07.1982, III R 15/179, BStBl 1982 II, S. 639). Auf dieser<br />
Grundlage beträgt der Einheitswert des Betriebsvermögens<br />
beispielhaft geschätzt auf den 01.01.2008 ca. –135 %, bezogen<br />
auf das Kommanditkapital.<br />
Bei einer Beteiligung an der Gesellschaft mit einem Kommanditkapital<br />
von € 100.000 wird somit durch die Übereignung<br />
im Schenkungs- oder Erbfall keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />
begründet; vielmehr kann hiermit weiteres Vermögen<br />
im Betrag von ca. € 135.000 der Besteuerung entzogen<br />
werden. Sofern die Freibeträge des § 16 ErbStG durch frühere<br />
Schenkungen nicht ausgeschöpft sind, erhöht sich der vorstehend<br />
ermittelte Betrag durch die Freibeträge entsprechend.<br />
Aufgrund der laufenden Tilgungen sowie des Aufbaus<br />
einer Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve erhöht sich der<br />
Einheitswert des Betriebsvermögens allerdings im Zeitablauf,<br />
so dass der vorstehende Vorteil tendenziell abnimmt.<br />
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. November<br />
2006 entschieden, dass die Erhebung der Erbschaftsteuer in<br />
der derzeitigen Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot<br />
(Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig ist.<br />
Nach Ansicht des BVerfG ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG<br />
angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz<br />
unvereinbar, da sie zwar die Erbschaftsteuer mit einheitlichen<br />
Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs erhebt, dabei allerdings an<br />
Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von<br />
Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen,<br />
Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betrieben) so grundverschieden ist, dass sie den Anforderungen<br />
des Gleichheitssatzes nicht genügt.<br />
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung<br />
spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen. Das bisherige Recht<br />
31
ist bis zu einer Neuregelung anzuwenden. Es muss davon ausgegangen<br />
werden, dass bei einer Neuregelung der Erbschaftsund<br />
Schenkungsbesteuerung andere – im Zweifel ungünstigere –<br />
steuerliche Wertansätze zu berücksichtigen sind, als vorstehend<br />
dargestellt.<br />
Die bisher veröffentlichten Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform<br />
sehen eine Bewertung des Betriebsvermögens zu<br />
Wertansätzen vor, die den Verkehrswerten entsprechen. Steuerschonungen<br />
wie diese für produzierende Unternehmen vorgesehen<br />
werden sollen, sind für vermögensverwaltende Unternehmen<br />
nicht geplant.<br />
Im Hinblick auf die absehbaren Änderungen des Erbschaftssteuergesetzes<br />
ist für künftige Dispositionen eine Überprüfung<br />
der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuerfolgen in zeitlicher<br />
Nähe des Besteuerungszeitpunktes dringend angeraten.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Mietumsätze der Gesellschaft sind von der Umsatzsteuer<br />
befreit (§ 4 Nr. 12a UStG). Eine Option zur Steuerpflicht bei<br />
Wohnungsmietern ist nach § 9 UStG nicht zulässig und hinsichtlich<br />
der Kindertagesstätte mietvertraglich nicht vereinbart.<br />
Die Gesellschaft ist nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15<br />
UStG berechtigt, soweit Leistungen im Hinblick auf die<br />
umsatzsteuerbefreiten Vermietungen erbracht werden.<br />
Der Handel mit Anteilen an einer Kommanditgesellschaft<br />
ist gemäß § 4 Nr. 8f UStG umsatzsteuerbefreit.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Grundbesitzes in<br />
Frankfurt/Main. Die aus dem Erwerb aller Kommanditanteile<br />
von den Voreigentümern resultierende Grunderwerbsteuer<br />
gem. § 1 Abs. 3 GrEStG ist im Gesamtaufwand gemäß § 6a<br />
des Gesamtaufwandes unberücksichtigt.<br />
Nach § 1 Abs. 2a GrEStG wird der Übergang des Gesellschafterbestandes<br />
von mehr als 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen<br />
auf neue Gesellschafter einer Personengesellschaft<br />
innerhalb von 5 Jahren als grunderwerbsteuerbare Übereignung<br />
des Grundstücks auf eine „andere Personengesellschaft“<br />
normiert.<br />
Die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe mit € 18.000.000<br />
an der Gesellschaft beteiligte ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development<br />
GmbH wird Kommanditanteile in Höhe von € 16.820.000<br />
an Kapitalanleger veräußern. Sie wird mit ihrer aufrechterhaltenen<br />
Kommanditeinlage von insgesamt € 1.080.000 mit 6 % an<br />
dem Kommanditkapital von € 18.000.000 beteiligt bleiben.<br />
Da im vorliegenden Fall weniger als 95 % der Anteile auf<br />
neue Gesellschafter übergehen werden und die bisherigen Kommanditisten<br />
hinsichtlich ihrer Gesellschafterstellung den neu<br />
beitretenden Gesellschaftern gleichgestellt sind, führt die erfolgte<br />
Kapitalerhöhung oder die Veräußerung von Kommanditanteilen<br />
nicht zu einer tatbestandsmäßigen Erfüllung des § 1 Abs. 2a<br />
GrEStG (FinMin vom 07.02.2000, BStBl I 2000, S. 344 Tz 4.).<br />
Verfahrensrecht<br />
Die Einkünfte, die die Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG erzielt, werden von dem zuständi-<br />
32<br />
gen Betriebsfinanzamt gemäß § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 1 Nr.<br />
2a AO gesondert und einheitlich festgestellt. Die festgestellten<br />
Ergebnisanteile werden den jeweiligen Wohnsitzfinanzämtern<br />
der Gesellschafter zur Berücksichtigung bei deren Einkommensteuerveranlagungen<br />
mitgeteilt. Die Wohnsitzfinanzämter<br />
sind an diese Feststellungen gebunden. Die hieraus resultierenden<br />
Steuern trägt der Gesellschafter persönlich.<br />
Thesaurierte Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />
unterliegen nach § 34a EStG auf Antrag<br />
einem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 28,25 %. Bei einer<br />
späteren Entnahme dieser Gewinne erfolgt eine Nachversteuerung<br />
in Höhe von 25 %. Bei Personengesellschaften ist eine<br />
begünstigte Besteuerung thesaurierter Gewinne beim Gesellschafter<br />
jedoch nur zulässig wenn dieser zu mehr als 10 % am<br />
Gesellschaftskapital beteiligt ist oder der auf ihn entfallende<br />
Gewinnanteil mehr als € 10.000 beträgt. Die Anwendung von<br />
§ 34a EStG ist aufgrund der absehbaren Gesellschafterstruktur<br />
der Gesellschaft nicht zu erwarten.<br />
Ebenso wie die Einkünfte wird auch der Einheitswert des<br />
Betriebsvermögens von dem zuständigen Betriebsfinanzamt<br />
einheitlich und gesondert gemäß §§ 179 Abs. 2, 180 Abs. 1<br />
Nr. 1 AO festgestellt.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die dargestellten steuerlichen Folgen stehen in Übereinstimmung<br />
mit dem Gesetz, der veröffentlichten Rechtsprechung<br />
sowie den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen zum<br />
Zeitpunkt der Prospektherausgabe. Die dargestellten steuerlichen<br />
Folgen stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />
durch die Finanzverwaltung. Jedem Anlageinteressenten wird<br />
empfohlen, sich ggf. individuell über die ihn betreffenden steuerlichen<br />
Auswirkungen einer Beteiligung bei seinem steuerlichen<br />
Berater zu informieren.<br />
Der Anbieter des Beteiligungsangebotes übernimmt keine<br />
Steuern für den Anleger und die Gesellschaft. Alle aus dem<br />
Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaft resultierenden<br />
betrieblichen Steuern, die von der Beteiligungsgesellschaft zu<br />
entrichten sind, sind aus dem Bewirtschaftungsergebnis zu<br />
zahlen und so weit sie in der Person des Beteiligten begründet<br />
sind ( z.B. Nichterfüllung der personenbezogenen Voraussetzungen<br />
eines gegebenenfalls bestehen gewerbesteuerliche Verlustvertrages<br />
bei späterem Erwerb des Gesellschaftsanteils,<br />
positives Ergebnis in der Ergänzungsbilanz aufgrund der<br />
Inanspruchnahme von § 6b EStG u. Ä.) oder auf persönlichen<br />
Dispositionen (Abtretungen oder sonstige Verfügungen des<br />
Kommanditisten über den Gesellschaftsanteil u.Ä.) des Beteiligten<br />
resultieren sind von diesem gem. § 16 ziff. 2 oder § 18<br />
Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages an die Gesellschaft zu<br />
erstatten. Die aus der Beteiligung an der Gesellschaft resultierende<br />
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer trägt der Beteiligte<br />
persönlich.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung<br />
beabsichtigten steuerlichen Folgen kann nicht übernommen<br />
werden, da die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen der<br />
Finanzverwaltung obliegt.
Der Gesellschaftsvertrag<br />
Für die Kommanditgesellschaft in Firma<br />
Wohnanlage Gallus-Park<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Frankfurt am Main<br />
gilt nachstehender Gesellschaftsvertrag:<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG<br />
Frankfurt am Main.<br />
2. Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
1. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, Verwaltung<br />
und Vermietung einer Wohnanlage mit 380 Sozialwohnungen,<br />
3 Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte<br />
in Frankfurt, Kleyerstraße 45-69, mit einer<br />
Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 qm nebst einer Nutzfläche<br />
von ca. 585 qm für die Kindertagesstätte. Der<br />
Grundbesitz ist eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts<br />
Frankfurt (Main), Bezirk 15, Blatt 1667. Die<br />
Gesellschaft ist Eigentümerin dieses Grundbesitzes.<br />
Durch Vereinbarung mit Grundstücksnachbarn – UR.-<br />
Nr. 55/1992 des Notars Herbert Bastian, Frankfurt – ist<br />
die Gesellschaft verpflichtet, eine Unter- und Überbauung<br />
ihres Grundbesitzes auf einer Teilfläche mit einer<br />
Größe von ca. 1.350 qm am angrenzenden Grundstücksteil<br />
zu den Nachbarn Kleyerstraße zu dulden und die<br />
durch die Unter- und Überbauung in Anspruch genommene<br />
Teilfläche unentgeltlich an den Eigentümer des<br />
Nachbargrundstücks nach Teilung abzutreten oder – falls<br />
eine Grundstücksteilung nicht zulässig sein sollte –<br />
zugunsten des Grundstücksnachbarn Dienstbarkeiten für<br />
eine unentgeltliche Inanspruchnahme durch die erfolgte<br />
Unter- und Überbauung zu dulden.<br />
Zur Finanzierung des Investitionsvorhabens der Gesellschaft<br />
sind in Abt. III des Grundbuchs Finanzierungsgrundpfandrechte<br />
eingetragen.<br />
In Abt. II des Grundbuchs sind Dienstbarkeiten u. a. zur<br />
Sicherung von Geh- und Leitungsrechten eingetragen.<br />
2. Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
und Rechtsgeschäfte aller Art vornehmen oder durch<br />
Dritte vornehmen lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />
erforderlich oder dienlich sind. Sie ist auch<br />
berechtigt, den Grundbesitz zu veräußern.<br />
§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die bona Grundbesitz-<br />
und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am<br />
Main. Sie ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt.<br />
2. Das Gesellschaftskapital beträgt nach der durchgeführten<br />
Kapitalerhöhung gemäß § 6a € 18.000.000 (in Worten:<br />
Achtzehnmillionen Euro), die Kapitalrücklage beträgt<br />
€ 395.215,84. Kommanditist ist die ID <strong>Fundus</strong> Immobi-<br />
in der Fassung vom 15.11.2007<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
lien Development GmbH; Sitz: Kölnstraße 89, 52351<br />
Düren, mit einem Kapitalanteil von € 18.000.000<br />
3. In die Gesellschaft können weitere Kommanditisten durch<br />
Erwerb von Kommanditanteilen aus der Kommanditbeteiligung<br />
der ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development GmbH im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge eintreten. Die ID <strong>Fundus</strong><br />
Immobilien Development GmbH ist berechtigt, ihre<br />
Gesellschaftsbeteiligung ganz oder in Teilbeträgen des Festkapitalanteils<br />
zu veräußern. Veräußerungen wird ID <strong>Fundus</strong><br />
Immobilien Development GmbH zum Kurs von 105 % vornehmen.<br />
Die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner,<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänderin) wird auf<br />
der Grundlage gesonderter Treuhandverträge als Geschäftsbesorgerin<br />
für beitretende weitere Kommanditisten tätig<br />
werden.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt<br />
und bevollmächtigt, weitere Gesellschafter in die Gesellschaft<br />
aufzunehmen und das Gesellschaftskapital auf bis zu<br />
€ 18.000.000 zu erhöhen.<br />
4. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden<br />
zusammen das Gesellschaftskapital. Die in das Handelsregister<br />
für jeden Kommanditisten einzutragende Hafteinlage<br />
wird auf 1 % seines Kapitalanteils (Pflichteinlage) festgesetzt.<br />
5. Die Mindestbeteiligung (Kapitalanteil) eines Gesellschafters<br />
am Gesellschaftskapital soll € 50.000 betragen; höhere<br />
Beträge sollen durch 5.000 teilbar sein.<br />
6. Jeder neu aufgenommene Kommanditist hat auf seine Kosten<br />
bei seinem Beitritt in die Gesellschaft der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin und der Treuhänderin eine<br />
unwiderrufliche und über den Tod hinaus geltende notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht zu allen Anmeldungen<br />
zum Handelsregister, an denen ein Kommanditist<br />
mitzuwirken verpflichtet ist, zu erteilen. Eine entsprechende<br />
Verpflichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger in seinem<br />
Kommanditanteil.<br />
7. Die Gesellschafter sind nicht berechtigt, die Gesellschaftsanteile<br />
für Dritte zu halten.<br />
§ 4 Gesellschafterkonten<br />
1. Das gezeichnete Kapital ist das Gesellschaftskapital (Kapitalkonto<br />
I). Es ist unveränderlich und maßgebend für das<br />
Stimmrecht, für die Ergebnisverteilung, für die Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen sowie dem Anspruch auf das<br />
Auseinandersetzungsguthaben sowie den Liquidationserlös.<br />
2. Das Agio wird einer Kapitalrücklage zugeführt.<br />
3. Jahresfehlbeträge der dem Geschäftsjahr vorangegangenen<br />
Geschäftsjahre werden auf dem Verlustvortragskonto ausgewiesen.<br />
Jahresüberschüsse werden dem Verlustvortragskonto<br />
bis zu seinem Ausgleich gutgeschrieben. Übersteigende<br />
Beträge werden als Gewinnvortrag ausgewiesen. Das<br />
Ergebnis des Geschäftsjahres wird als Jahresüberschuss/fehlbetrag<br />
ausgewiesen (Kapitalkonto II).<br />
4. Die Entnahmen (Ausschüttungen) werden gesondert verbucht<br />
(Kapitalkonto III).<br />
5. Für den Leistungsverkehr und sonstigen Abrechnungsverkehr<br />
der Gesellschaft wird ein gesondertes Verrechnungs-<br />
33
konto geführt. Auf diesem Konto werden Forderungen und<br />
Verbindlichkeiten im Verhältnis von Kommanditisten und<br />
Gesellschaft zueinander verbucht.<br />
6. Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />
§ 5 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />
1. Die Kommanditisten sind zur Barleistung ihrer Pflichteinlage<br />
auf ein Bankkonto der KG verpflichtet.<br />
2. Leistet ein Gesellschafter seine Einzahlung nicht fristgerecht,<br />
sind die Gesellschaft oder der hierzu von der Gesellschaft<br />
bevollmächtigte Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen<br />
in Höhe von bis zu 12 % p. a. zu verlangen. Die<br />
Geltendmachung weiteren Schadenersatzes durch die<br />
Gesellschaft bleibt davon unberührt. Dem säumigen Gesellschafter<br />
bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden<br />
nachzuweisen.<br />
3. Wird die Pflichteinlage trotz Mahnung und Nachfrist nicht<br />
oder nicht in voller Höhe erbracht, ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft oder der<br />
Treuhänder berechtigt, vom dem Beitrittsvertrag mit dem<br />
säumigen Gesellschafter zurückzutreten, ihn durch schriftliche<br />
Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen und unter<br />
Befreiung von § 181 BGB in entsprechendem Umfange<br />
neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
4. Der ausgeschiedene Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausschluss entstandenen Kosten, mindestens<br />
jedoch einen Betrag in Höhe des Agios der von ihm<br />
ursprünglich gezeichneten Beteiligung. Insoweit ist die<br />
Gesellschaft zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />
berechtigt. Dem Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />
einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />
5. An Stelle des Ausschlusses ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft berechtigt<br />
und bevollmächtigt, die Gesellschaftseinlage des in Verzug<br />
geratenen Gesellschafters auf den Betrag der geleisteten<br />
Zahlungen, abzgl. 5 % Agio, herabzusetzen. Ziffer 4 gilt<br />
entsprechend.<br />
§ 6 Investitions- und Finanzierungsplan zur Errichtung der<br />
Immobilie<br />
Es gilt nachfolgender Investitions- und Finanzierungsplan:<br />
I. Investitionsplan €<br />
1. Grundstück 15.911.403,34<br />
2. Generalübernehmervergütung 50.129.868,14<br />
3. Bauzeitzinsen 849.767,11<br />
4. Baubetreuung einschl. Abnahmen 511.291,88<br />
5. Geschäftsbesorgung 690.244.04<br />
6. Treuhandschaft 178.952,16<br />
7. Steuerberatung 332.339,72<br />
8. Komplementärvergütung 51.129,19<br />
9. Sonstige Kosten 102.258,38<br />
10. Liquiditätsreserve 51.129,19<br />
Gesamtinvestition 68.808.383,15<br />
Sollten sich im Zuge der Investitionsdurchführung die geförderten<br />
Gesamtkosten erhöhen, wird dies durch eine entsprechende<br />
Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 finanziert. Die Gesellschaft<br />
wird zur Platzierung dieses zusätzlichen Kommanditkapitals die<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren, beauftragen,<br />
die für die Beschaffung dieses zusätzlichen Eigenkapitals<br />
eine Vergütung von 8 % des vermittelten Kapitals erhält.<br />
34<br />
II. Finanzierungsplan<br />
Das Gesellschaftsvermögen wird wie folgt finanziert.<br />
€<br />
1. Kommanditanteil<br />
Kommanditisten 17.500.000,00<br />
2. Kapitalrücklage 395.215,84 17.895.215,84<br />
3. Öffentliche Mittel<br />
3.1 Hessische Landesbank,<br />
Frankfurt/M. 17.138.708,37<br />
3.2 Stadt Frankfurt/M. 30.974.658,86<br />
4. Kapitalmarkt-Darlehen 2.799.800,08 50.913.167,31<br />
Gesamtfinanzierung 68.808.383,15<br />
(Nachrichtlich: Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
gemäß § 6 wurde mit Errichtung der Wohnanlage in den Jahren<br />
1992–1994 planmäßig durchgeführt.)<br />
§ 6 a Investitions- und Finanzierungsplan zur Neustrukturierung<br />
der Gesellschaft<br />
Es gilt nachfolgender Investitions- und Finanzierungsplan:<br />
I. Investitionsplan €<br />
1. Grunderwerbsteuer 615.000,00<br />
2. Treuhandschaft 405.000,00<br />
3. Steuerberatung 95.000,00<br />
4. Projektierung 680.000,00<br />
5. Geschäftsbesorgung 300.000,00<br />
6. Eigenkapitalbeschaffung 40.000,00<br />
7. Komplementärvergütung 200.000,00<br />
8. Sonstiges 50.000,00<br />
9. Instandhaltungen 1.500.000,00<br />
10. Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve 500.000,00<br />
Gesamtinvestition 4.385.000,00<br />
II. Finanzierungsplan<br />
Das Gesellschaftsvermögen wird wie folgt finanziert.<br />
1. Liquidität<br />
€<br />
3.885.000,00<br />
2. Kapitalerhöhung 500.000,00<br />
Gesamtfinanzierung 4.385.000,00<br />
§ 7 Keine Nachschusspflicht/kein Wettbewerbsverbot<br />
1. Die Kommanditisten übernehmen weder gegenüber<br />
Gesellschaftern noch gegenüber Dritten irgendwelche<br />
Zahlungsverpflichtungen, Haftungen oder Nachschussverpflichtungen,<br />
die über die Verpflichtung zur Leistung der<br />
vereinbarten Einlagen hinausgehen. Dies gilt auch für den<br />
Fall der Liquidation. Der vertragliche Ausschluss einer<br />
Nachschußpflicht lässt die gesetzliche Regelung über die<br />
Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
in den §§ 171 ff. HGB unberührt.<br />
2. Eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals über den in § 3<br />
Ziff. 2 vorgesehenen Betrag hinaus kann mit einer Mehrheit<br />
von 75 % der abgegebenen Stimmen auf Antrag der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen werden.<br />
Dies gilt nicht für eine Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3.<br />
Zur Beteiligung an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />
ist der einzelne Gesellschafter ohne seine Zustimmung<br />
nicht verpflichtet.<br />
3. Durch diesen Gesellschaftsvertrag werden für die Gesellschafter<br />
keine Wettbewerbsbeschränkungen begründet.
§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die<br />
Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />
Rechtsgeschäfte, die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft<br />
gehören, insbesondere auf die Durchführung und Abwicklung<br />
der dem Investitions- und Finanzierungsplan zugrundeliegenden<br />
Rechtsgeschäfte. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin wird von diesem Recht durch Beauftragung<br />
der FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH mit<br />
der Geschäftsbesorgung (Fonds- und Hausverwaltung)<br />
Gebrauch machen.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, im<br />
Namen und auf Rechnung der Gesellschaft dritten Personen<br />
oder Gesellschaften die Geschäftsführungsaufgaben zu<br />
übertragen. Diese Übertragung bedarf der Zustimmung<br />
des Treuhandkommanditisten. Die Verantwortung für die<br />
Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
wird hiervon nicht berührt.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
4. Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Geschäfte<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<br />
5. Die persönlich haftende Gesellschafterin erstellt jährlich<br />
einen Geschäftsbericht. Sie berichtet dem Verwaltungsrat<br />
und dem Treuhänder über die wesentlichen und außerordentlichen<br />
Geschäftsvorfälle.<br />
6. Sämtliche Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander nur Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit zu vertreten. Schadenersatzansprüche der<br />
Gesellschafter untereinander verjähren innerhalb von 3<br />
Jahren nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />
Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von<br />
dem Schaden gegenüber dem Verpflichteten durch eingeschriebenen<br />
Brief geltend zu machen.<br />
§ 9 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />
1. Zu den folgenden Geschäften bedarf die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />
a) Änderung des Investitionsplanes gemäß § 6 des Vertrages;<br />
b) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen Rechten;<br />
c) Belastungen von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten, soweit diese nicht zur Absicherung des<br />
Finanzierungskonzeptes erfolgen;<br />
d) Kreditgewährung, mit Ausnahme handelsüblicher Zahlungsziele<br />
und Begebung von Wechseln;<br />
e) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen<br />
Gesellschaften;<br />
f ) Eingehung von Rechtsgeschäften und Vornahme von<br />
Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
des Unternehmens hinausgehen oder für<br />
die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.<br />
§ 10 Verwaltungsrat<br />
1. Zur Beratung, Unterstützung und Überwachung der<br />
Geschäftsführung kann für die Gesellschaft ein Verwaltungsrat<br />
gewählt werden. Dieser besteht aus drei Mitglie-<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
dern sowie zwei Ersatzmitgliedern, die durch die Gesellschafterversammlung<br />
gewählt werden.<br />
2. Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur<br />
Beendigung der Gesellschafterversammlung gewählt, die<br />
über die Feststellung des Jahresabschlusses für das zweite<br />
auf die Bestellung des Verwaltungsrats folgende Geschäftsjahr<br />
beschließt. Fällt ein Verwaltungsratsmitglied aus, tritt<br />
an seine Stelle für die restliche Amtszeit des Verwaltungsrats<br />
ein Ersatzmitglied. Eine Wiederwahl ist zulässig.<br />
3. Der Verwaltungsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung<br />
und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er fasst seine<br />
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Verwaltungsrat<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder<br />
anwesend sind. Fehlt ein Mitglied, so können nur solche<br />
Beschlüsse gefasst werden, denen die beiden anwesenden<br />
Mitglieder zustimmen.<br />
4. Der Verwaltungsrat ist nicht berechtigt, der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin Weisungen zu erteilen. Der Verwaltungsrat<br />
ist jedoch berechtigt, von der Geschäftsführung<br />
einen Bericht über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />
zu verlangen. Auf Beschluss des Verwaltungsrats<br />
ist ein Mitglied oder ein beauftragter Dritter auf<br />
Kosten der Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher<br />
der Gesellschaft einzusehen und Bericht zu erstatten.<br />
5. Die persönlich haftende Gesellschafterin oder ein von ihr<br />
zu benennender Vertreter sowie der Treuhänder nehmen<br />
auf Verlangen des Verwaltungsrats an den Sitzungen des<br />
Verwaltungsrats teil.<br />
6. Die Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen an den<br />
Gesellschafterversammlungen teil.<br />
7. Der Verwaltungsrat ist kein Organ im Sinne des Gesellschaftsrechts.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haften<br />
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche<br />
der Gesellschafter oder der Gesellschaft bzw.<br />
der Treugeber verjähren innerhalb von 2 Jahren nach<br />
Kenntniserlangung von dem ersatzpflichtbegründenden<br />
Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftung eines überstimmten<br />
Mitgliedes ist ausgeschlossen.<br />
8. Der Verwaltungsrat erhält neben der Erstattung seiner<br />
Auslagen eine Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung<br />
zu beschließen ist.<br />
§ 11 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich<br />
bis spätestens 30. November eines Jahres statt.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden<br />
auf Antrag von Gesellschaftern, die mindestens 30 % des<br />
Gesellschaftskapitals vertreten, der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin statt.<br />
3. Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />
schriftlich an die zuletzt der Gesellschaft benannte Adresse<br />
der Gesellschafter durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der<br />
Wahrnehmung einer Ladungsfrist von 4 Wochen, gerechnet<br />
von der Absendung an. Für außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
kann die Einberufungsfrist auf 10<br />
Tage verkürzt werden.<br />
4. Die Gesellschafterversammlung wird von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin geleitet. Sie ist berechtigt,<br />
einen Vertreter mit der Leitung zu beauftragen. Die<br />
Gesellschafterversammlung ist jederzeit berechtigt, ohne<br />
35
Ankündigung in der Tagesordnung mehrheitlich einen<br />
anderen Versammlungsleiter zu wählen.<br />
5. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />
Dritten vertreten lassen. Die schriftliche Vollmacht ist<br />
zu Beginn der Gesellschafterversammlung dem Leiter der<br />
Gesellschafterversammlung vorzulegen, soweit die Vertretung<br />
des Gesellschafters nicht durch den Treuhänder erfolgt.<br />
§ 12 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />
Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für<br />
folgende Beschlußfassungen:<br />
1. Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte im Sinne von § 9;<br />
2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
3. Beschlussfassung über die Verwendung von Gewinnen und<br />
Liquiditätsüberschüssen;<br />
4. Wahl des Abschlussprüfers;<br />
5. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;<br />
6. Entlastung des Verwaltungsrates und des Treuhänders;<br />
7. Ausschluss von Gesellschaftern;<br />
8. Aufnahme von Gesellschaftern, soweit diese zu einer Kapitalerhöhung<br />
über das in § 3 Ziff. 2 und 3 bestimmte<br />
Gesellschaftskapital führt;<br />
9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
10. Änderungen oder Abweichungen vom Investitionsplan<br />
gemäß § 6 des Vertrages;<br />
11. Auflösung der Gesellschaft;<br />
12. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken<br />
oder grundstücksgleichen Rechten;<br />
13. Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen<br />
Gesellschaften.<br />
Zur Durchführung der in § 6 genannten Maßnahmen und<br />
Rechtshandlungen einschließlich der Belastung des<br />
Grundbesitzes zur Absicherung der Finanzierung gilt die<br />
Zustimmung der Gesellschafter als erteilt, ebenso für die<br />
an die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH zur<br />
Besorgung der Fonds- und Hausverwaltung zu erteilende<br />
Generalvollmacht.<br />
§ 13 Beschlussfassung<br />
1. Die Gesellschafter beschließen über die in diesem Vertrag<br />
und im Gesetz vorgesehenen Fälle. Die Beschlüsse können<br />
in Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen<br />
Abstimmung gefasst werden.<br />
2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen, die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin und mindestens 25 % des<br />
Gesellschaftskapitals anwesend oder vertreten sind. Ein<br />
Beschluss im Wege der schriftlichen Abstimmung kommt<br />
nur zustande, wenn mindestens 40 % der Stimmen aller<br />
Gesellschafter an der Abstimmung teilnehmen.<br />
3. Alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, mit Ausnahme<br />
der Beschlussfassung zu § 12 (8-13), bedürfen der<br />
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen soweit<br />
nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes<br />
bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als<br />
abgelehnt.<br />
4. Beschlüsse zu § 12 (8-13) bedürfen einer Mehrheit von<br />
75 % der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nur aus<br />
wichtigem Grund verweigert werden kann. Eine Nach-<br />
36<br />
schußpflicht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden.<br />
5. Ein Stellvertreter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />
kann entsprechend ihm erteilter Weisung voneinander<br />
abweichende Stimmen abgeben. Ein Gesellschafter kann<br />
für seine Beteiligung nur eine einheitliche Stimme abgeben.<br />
6 Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in<br />
der Weise, dass auf je EURO 1.000,- der Beteiligung am<br />
Kapital der Gesellschaft eine Stimme entfällt. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin hat 100 Stimmen.<br />
7. Bei schriftlicher Abstimmung ist den Gesellschaftern die<br />
Aufforderung zur Abstimmung von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin zu übersenden. Dabei ist der Abstimmungsgegenstand<br />
mit einer Stellungnahme der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin bekanntzugeben. Die Stimmabgabe<br />
der Gesellschafter muss innerhalb von 4 Wochen<br />
nach Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin eingehen. Die Auszählung<br />
der Stimmen hat durch diese zu erfolgen. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin kann den Treuhänder<br />
mit der Auszählung der Stimmen beauftragen. In diesem<br />
Falle ist ein Zugang der Stimmabgabe beim Treuhänder<br />
innerhalb dieser Frist ausreichend.<br />
8. Über das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung unterrichtet<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin oder der<br />
Treuhänder die Gesellschaft schriftlich.<br />
9. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />
nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />
Kenntniserlangung durch Klage, die gegen die Gesellschaft<br />
zu richten ist, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der<br />
Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />
§ 14 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist<br />
durch den Treuhänder ein Protokoll anzufertigen, das von<br />
dem Leiter der Gesellschafterversammlung und dem Treuhänder<br />
zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />
ist.<br />
2. Einsprüche gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung<br />
gem. § 13 Ziff. 8 sind innerhalb von 4 Wochen<br />
nach Absendung schriftlich gegenüber der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin zu erklären. Über die Einsprüche<br />
entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.<br />
§ 15 Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />
1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
2. Innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist von der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung<br />
sowie der gesetzlichen Vorschriften die Bilanz und die<br />
Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft anzufertigen.<br />
3. Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer oder<br />
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die<br />
Bestellung des Wirtschaftsprüfers erfolgt aufgrund eines<br />
Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Der Abschlussprüfer<br />
für das Wirtschaftsjahr, in dem dieser Vertrag<br />
in Kraft tritt, wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
bestimmt.<br />
4. Der geprüfte Jahresabschluss ist den Gesellschaftern mit<br />
der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
zuzusenden.
§ 16 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen, Ausschüttungen<br />
1. Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />
am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.<br />
Das Ergebnis der Gesellschaft ist den Gesellschaftern in<br />
dem Verhältnis zuzurechnen, in dem sie am 31.12. eines<br />
jeden Jahres an der Gesellschaft beteiligt sind.<br />
Abweichend von der vorstehenden Regelung werden die<br />
Gesellschaftsergebnisse die bis zum 30.06.2007 entstehen<br />
den zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gesellschaftern zugerechnet.<br />
2. Sofern ein Gesellschafter durch in seiner Person begründetet<br />
Umstände ( z.B. Nichterfüllung der personenbezogenen<br />
Voraussetzungen eines ggf. bestehenden gewerbesteuerlichen<br />
Verlustvortrages bei späterem Erwerb des Gesellschaftsanteils,<br />
gewerbesteuerpflichtige Gewinne bei Teilveräußerungen,<br />
positives Ergebnis in der Ergänzungsbilanz<br />
aufgrund der Inanspruchnahme von § 6b EStG etc.) bei<br />
der Gesellschaft Gewerbesteuer verursacht , ist dem<br />
Gesellschafter der dadurch verursachte Aufwand aus<br />
Gewerbesteuer vorab im Rahmen der Gewinnverteilung<br />
zuzurechnen.<br />
Der Gesellschafter ist insoweit verpflichtet, die hierdurch<br />
bedingte Minderung seines Kapitalkontos innerhalb von<br />
vier Wochen nach Aufforderung durch die KG durch Einlage<br />
des entsprechenden Geldbetrages auszugleichen.<br />
Kommt der Gesellschafter dieser Verpflichtung nicht fristgerecht<br />
nach, ist der Betrag ab diesem Zeitpunkt mit 6% p.<br />
a. zu verzinsen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ausstehende<br />
Ausgleichsbeträge einschließlich Zinsen mit einer Ausschüttung<br />
gemäß der nachstehenden Ziffer 5 zu verrechen.<br />
3. Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann<br />
zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer Kommanditeinlage<br />
übersteigen.<br />
4. Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen,<br />
soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher,<br />
gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen benötigt werden,<br />
entscheidet die Gesellschafterversammlung unter<br />
Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsführung, namentlich zur Sicherstellung einer<br />
ordnungsgemäßen Instandhaltung.<br />
5. Ausschüttungen erfolgen jeweils zum 30.06. für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr, und zwar auch dann, wenn die<br />
Kommanditeinlage durch aufgelaufene Verluste gemindert<br />
ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />
Ausschüttungen auch bereits vor einem Beschluss gemäß §<br />
16 Abs. 3 vorzunehmen.<br />
§17 Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
der Geschäftsbesorgerin sowie des Treuhänders<br />
1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von Euro 200.000,00 (in Worten EURO zweihunderttausend).<br />
Dieser Vergütungsbetrag ist im Investitionsplan nach<br />
§ 6a enthalten. Das Honorar ist fällig am 15.11.2007.<br />
2. Ab dem 01.01.2008 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
eine jährliche Vergütung. Diese Vergütung<br />
beträgt 1,5 % der Jahresnettomiete incl. Umsatzsteuer, auch<br />
wenn diese - gleich aus welchem Grund - nicht oder nicht<br />
in vollständiger Höhe gezahlt werden sollte. Sofern sich<br />
der Umsatzsteuersatz gegenüber dem aktuellen Umsatz-<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
steuersatz von 19 % verändert, ist das Honorar entsprechend<br />
anzupassen.<br />
Die Komplementärin hat die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH mit der Geschäftsbesorgung (Fonds- und<br />
Hausverwaltung) beauftragt. Für die im Zusammenhang<br />
mit der Übernahme der Geschäftsbesorgung stehenden<br />
Leistungen sowie die Fondsverwaltertätigkeit im Jahre<br />
2007 erhält FUNDUS ein Pauschalhonorar von Euro<br />
300.000,00 ( in Worten EURO dreihunderttausend ) incl.<br />
Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist im Investitionsplan<br />
gem. § 6 a dieses Gesellschaftsvertrages enthalten. Das<br />
Honorar ist fällig am 15.11.2007. Die Vergütung für<br />
Fondsverwaltung durch die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />
GmbH beträgt ab dem Jahre 2008 2,5 % der Jahresnettomiete<br />
incl. Umsatzsteuer - auch wenn diese - gleich<br />
aus welchem Grund nicht oder nicht vollständig gezahlt<br />
werden sollte. Sofern sich der Umsatzsteuersatz gegenüber<br />
dem aktuellen Umsatzsteuersatz von 19 % verändert, ist<br />
das Honorar entsprechend anzupassen.<br />
Die Objektverwaltung wird derzeit durch die GWH Gemeinnützige<br />
Wohnungsgesellschaft mbh Hessen, Frankfurt<br />
am Main, wahrgenommen. Dieser Verwaltervertrag<br />
endet zum 31.12.2007<br />
Die Vergütungen für die Hausverwaltung sind in Höhe der<br />
gesetzlichen Verwaltungskostenpauschalen (derzeit Euro<br />
240,37 pro Wohnung und Euro 31,35 pro Stellplatz jährlich)<br />
zzgl. Umsatzsteuer vereinbart. Sofern sich der Umsatzsteuersatz<br />
gegenüber dem aktuellen Umsatzsteuersatz von<br />
19 % verändert, ist das Honorar entsprechend anzupassen.<br />
3. Der Treuhänder erhält für die im Rahmen des Treuhandvertrages<br />
bis zum 31.12.2007 zu erbringenden Leistungen<br />
eine Einmalvergütung in Höhe von Euro 405.000 (in Worten<br />
Euro vierhundertfünftausend) incl. Umsatzsteuer. Diese<br />
Vergütung ist im Investitionsplan gem. § 6a dieses<br />
Gesellschaftsvertrages enthalten. Die Vergütung ist fällig<br />
am 15.11.2007.<br />
Die Vergütung des Jahres 2008 für die übrigen Leistungen<br />
des Treuhänders ist hiervon abweichend mit 1,5 % incl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer von der vereinbarten Jahresmiete<br />
ohne Umsatzsteuer vereinbart.<br />
Ab dem 01.01.2009 erhält der Treuhänder für seine laufende<br />
Tätigkeiten eine jährliche Vergütung von 3,5 % incl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer von der vereinbarten Jahresmiete<br />
ohne Umsatzsteuer, auch wenn diese – gleich aus welchem<br />
Grunde – nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt<br />
werden sollte. Die Vergütung ist jährlich zahlbar und spätestens<br />
am 31.12. eines jeden Jahres fällig.<br />
Für die Mitwirkung des Treuhänders bei der Übertragung<br />
von Gesellschaftsanteilen bzw. der Rechte und Pflichten<br />
aus dem Treuhandvertrag – auch bei Gesamtrechtsnachfolge<br />
– gilt eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des Beteiligungsbetrages<br />
zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart.<br />
Die Vergütungen des Treuhänders sind Kosten der Gesellschaft.<br />
Die Gesellschaft verpflichtet sich hiermit, die vorstehend<br />
vereinbarten Vergütungen bei Fälligkeit an den<br />
Treuhänder zu zahlen. Sofern sich der Umsatzsteuersatz<br />
gegenüber dem aktuellen Umsatzsteuersatz von 19 % verändert,<br />
ist das Honorar entsprechend anzupassen.<br />
§ 18 Abtretung und Belastung von Kommanditanteilen<br />
1. Jeder Kommanditist kann nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
37
seinen Gesellschaftsanteil abtreten oder in sonstiger Weise<br />
darüber verfügen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn aus<br />
dem Abtretungs-, Verfügungsvertrag oder einer vergleichbaren<br />
vertraglichen Vereinbarung grunderwerbsteuerbare<br />
Nachteile für die Gesellschaft (vgl. § 1 Abs. 2a GrEStG)<br />
entstehen können. Das gilt auch für die Begründung von<br />
Treuhandverhältnissen an einem Kommanditanteil. Der<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag eines Kommanditisten mit der<br />
Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH wird dadurch nicht berührt. Abtretungen<br />
oder sonstige Verfügungen, durch die Kommanditanteile<br />
unter dem Betrag der Mindestbeteiligung gem. § 3 Abs. 5<br />
entstehen sind ausgeschlossen<br />
Die Gesellschafterin ID FUNDUS Immobilien Development<br />
GmbH verpflichtet sich, einen Kommanditanteil in<br />
Höhe von 1.080.000,00 Euro nicht vor Ablauf des Jahres<br />
2012 zu veräußern.<br />
2. Bei Übertragungen oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />
Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig ob im<br />
Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnach folge,<br />
werden alle Konten gemäß § 4 unverändert und einheitlich<br />
fortgeführt. Die Übertragung oder der Übergang<br />
einzelner Rechte und/oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />
Gesellschafterkonten ist nicht möglich. Die Kosten<br />
einer Übertragung, insbesondere die Kosten der Handelsregisteränderung,<br />
trägt der Abtretungsempfänger.<br />
3. Der Kommanditist ist verpflichtet der Gesellschaft die<br />
durch Abtretung oder sonstige Verfügung bedingten Steuerbelastungen<br />
der Gesellschaft zu erstatten. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist berechtigt Ihre Zustimmung<br />
zur Abtretung oder sonstigen Verfügung des Kommanditisten<br />
über den Gesellschaftsanteil von der Leistung einer<br />
Sicherheitszahlung in Höhe der durch die Verfügung des<br />
Gesellschafters erwarteten zusätzlichen Steuerbelastung<br />
der Gesellschaft abhängig zu machen.<br />
§ 19 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
2. Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />
durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 6 Monaten<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.<br />
2037, gekündigt werden.<br />
3. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich<br />
für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang<br />
des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft. Die Kündigung<br />
hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur<br />
das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge.<br />
4. Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />
Frist von 6 Monaten nach Zugang der Kündigung die<br />
Liquidation, so nimmt auch der kündigende Gesellschafter<br />
an der Liquidation teil.<br />
§ 20 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin oder ein Kommanditist<br />
scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) sie/er das Gesellschaftsverhältnis kündigt;<br />
b) ihr/ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund<br />
gekündigt wird, mit Wirksamwerden der Kündigungserklärung<br />
bzw. der Ausschlusserklärung der Gesellschaft;<br />
c) über ihr/sein Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren<br />
eröffnet, die Eröffnung eines Konkursverfahrens<br />
38<br />
mangels Masse abgelehnt oder der Gesellschaftsanteil von<br />
einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahme<br />
nicht innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird,<br />
sofern die persönlich haftende Gesellschafterin dies verlangt.<br />
2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die<br />
Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />
Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />
3. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der<br />
Gesellschaft aus, wird die Gesellschaft nicht aufgelöst,<br />
sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
Wenn erforderlich, sind die übrigen Gesellschafter<br />
verpflichtet, eine geeignete juristische oder natürliche Person<br />
als neuen persönlich haftenden Gesellschafter in die<br />
Gesellschaft aufzunehmen.<br />
§ 21 Tod eines Kommanditisten<br />
1. Verstirbt ein Kommanditist, geht die Beteiligung auf seine<br />
Erben oder Vermächtnisnehmer über und wird mit diesen<br />
fortgesetzt.<br />
Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines<br />
oder einer beglaubigten Abschrift des Testamenteröffnungsprotokolls<br />
und der letztwilligen Verfügung legitimieren.<br />
2. Mehrere Erben dürfen ihre gesellschafterlichen Rechte nur<br />
durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />
Vertreter ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über<br />
die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages<br />
handelt. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt<br />
ist oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt<br />
ist, ruhen die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />
§ 22 Auseinandersetzungsguthaben<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das seiner<br />
Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft entspricht. Maßgebend<br />
ist der Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens.<br />
2. Das Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich nach<br />
dem Wert des Gesellschaftsanteiles, der auf den Tag des<br />
Ausscheidens zu ermitteln ist. Zur Ermittlung ist auf den<br />
Tag des vollständigen oder teilweisen Ausscheidens auf<br />
Kosten des Ausscheidenden eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
zu erstellen. Erfolgt das Ausscheiden zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres, entfällt die Kostentragungspflicht für den<br />
Ausscheidenden.<br />
3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist von dem jeweils<br />
bestellten oder gewählten Abschlussprüfer zu ermitteln.<br />
Der Grundbesitz der Gesellschaft ist mit dem Verkehrswert<br />
zu bewerten. Der Abschlussprüfer entscheidet als<br />
Schiedsgutachter, wenn zwischen der Gesellschaft und<br />
dem ausscheidenden Gesellschafter binnen 6 Monaten<br />
nach dem Ausscheiden keine Einigung über das Abfindungsguthaben<br />
erzielt wird.<br />
4. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt<br />
6 Monate nach seiner verbindlichen Feststellung. Wird die<br />
wirtschaftliche und insbesondere die Liquiditätslage der<br />
Gesellschaft durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />
innerhalb der genannten Frist gefährdet,<br />
sind die Auseinandersetzungsguthaben in Raten im Laufe<br />
einer angemessenen Frist auszuzahlen. Führt die Auszahlung<br />
des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens in
einem Geschäftsjahr dazu, dass die verbleibenden Gesellschafter<br />
nur einen geringeren Betrag als die jeweils beschlossene<br />
Ausschüttung entnehmen könnten, ist die Gesellschaft<br />
berechtigt, die Auszahlung des Auseinandersetungsguthabens<br />
entsprechend anzupassen. Bei ratenweiser<br />
Auszahlung hat die Gesellschaft das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />
in dem Umfang zu verzinsen, wie sie Ausschüttungen<br />
an die verbleibenden Gesellschafter vornimmt.<br />
Erfolgt eine Veräußerung des Grundbesitzes der Gesellschaft<br />
während der Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, die<br />
noch ausstehenden Zahlungsraten anzupassen und das<br />
noch offene Auseinandersetzungsguthaben zu mindern,<br />
wenn der tatsächlich erzielte Kaufpreis für den Grundbesitz<br />
von dem Wert zum Nachteil der Gesellschaft abweicht,<br />
der als Verkehrswert der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
zugrunde gelegt wurde.<br />
5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />
ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Sie haben<br />
keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger<br />
Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin kann als höchstpersönliches<br />
gesellschafterliches Sonderrecht bei ihrem Ausscheiden<br />
Freistellung für die Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
verlangen.<br />
§ 23 Auflösung der Gesellschaft<br />
1. Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />
werden, frühestens jedoch zum 31.12.2037.<br />
Im Falle einer Auflösung ist die Gesellschaft durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin abzuwickeln und das<br />
Gesellschaftsvermögen zu verwerten.<br />
2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten an die<br />
Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen<br />
der Gesellschaft ausgezahlt.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre<br />
Tätigkeit bei der Auflösung der Gesellschaft oder Verwertung<br />
des Gesellschaftsvermögens den Ersatz ihrer Auslagen<br />
und eine Auflösungsgebühr von 1 % vom Verkaufserlös<br />
der Fonds-Immobilien.<br />
Die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, die mit der<br />
Gesellschaft einen Vertrag über die Hausverwaltung und die<br />
Fondsverwaltung abschließt, erhält bei Auflösung der Gesellschaft<br />
oder Verwertung des Gesellschaftsvermögens den<br />
Ersatz ihrer Auslagen und eine Auflösungsgebühr in Höhe<br />
von ebenfalls 1 % vom Verkaufserlös der Fonds-Immobilie.<br />
Frankfurt a. M., den 15.11.2007<br />
bona Grundbesitz Verwaltungs- und Beteilligungsgesellschaft<br />
gez. H. G. Daniels gez. B. Magulsky<br />
ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development GmbH<br />
gez. H. G. Daniels gez. H. Jagdfeld<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
§ 24 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses<br />
Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten<br />
diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der ungültigen Bestimmungen am<br />
nächsten kommt.<br />
Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des<br />
Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />
Änderungen dieses Vertrages - einschließlich der Vereinbarungen<br />
über den Eintritt weiterer Gesellschafter - bedürfen<br />
der Schriftform, soweit nicht gesetzlich zwingend eine<br />
andere Form vorgeschrieben ist.<br />
2. Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander sowie im Verhältnis zu der<br />
Gesellschaft nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />
Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />
aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren innerhalb von<br />
zwei Jahren nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />
Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden gegenüber dem Verpflichteten durch<br />
eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />
3. Die Kommanditisten verpflichten sich, nur im Einvernehmen<br />
mit der Komplementärin der Gesellschaft Rechtsbehelfe<br />
oder Rechtsmittel im Rahmen der steuerlichen Veranlagungen<br />
der Gesellschaft einzulegen.<br />
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Sämtliche<br />
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis,<br />
wie z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />
Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen, können als<br />
Aktiv- oder Passivprozesse von der Gesellschaft selbst<br />
geführt werden.<br />
5. Die Kosten aus diesem Vertrag und etwaige Gesellschaftssteuern<br />
trägt die Gesellschaft. Ausgenommen sind die<br />
Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />
sowie die Kosten von Handelsregisteränderungen, die<br />
durch die Abtretung von Gesellschaftsanteilen oder sonstiger<br />
Verfügung über Gesellschaftsanteile begründet werden.<br />
Diese Kosten trägt der Gesellschafter, der die Änderung<br />
veranlasst. Dies gilt auch bei Handelsregisteränderungen<br />
im Todesfall.<br />
39
Die in der Beitrittserklärung zu der Beteiligungsgesellschaft in<br />
Firma<br />
Wohnanlagen Gallus – Park Verwaltungsgesellschaft mbH &<br />
Co KG<br />
genannte Person<br />
– im folgenden „Treugeber“ genannt –<br />
bietet der<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Jagdfeld & Partner<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Bergstraße 2<br />
52391 Disternich<br />
– im folgenden „Treuhänder“ genannt –<br />
hiermit den Abschluss des nachstehenden Treuhandvertrages an.<br />
Der Treugeber hält sich an das Treuhandvertragsangebot für<br />
die Dauer von sechs Monaten seit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
gebunden. Der Treuhandvertrag kommt mit der<br />
Annahmeerklärung durch den Treuhänder innerhalb dieser<br />
Annahmefrist zustande. Der Zugang der Annahmeerklärung<br />
ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Tag der Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung durch den Treuhänder ist der Tag<br />
des Vertragsabschlusses.<br />
Vorbemerkungen<br />
Der Treugeber beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist an<br />
der Wohnanlagen Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
& Co KG (nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt)<br />
und beauftragt den Treuhänder gemäß der in der Beitrittserklärung<br />
erteilten Vollmacht, für ihn eine Kommanditbeteiligung<br />
an der Beteiligungsgesellschaft zu einem Kaufpreis in<br />
Höhe von 105 % des Nominalkapitals zu erwerben.<br />
Die Höhe des Kapitalanteils bestimmt sich nach dem in<br />
der Beitrittserklärung vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag.<br />
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehung zwischen Treugeber und Treuhänder.<br />
§ 1 Treuhandgegenstand<br />
1. Die Aufnahme des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft<br />
als unmittelbar beteiligter Kommanditist erfolgt<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
und den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />
Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und dem<br />
Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht<br />
in diesem Treuhandvertrag abweichende Regelungen<br />
getroffen sind.<br />
2. Der Treuhänder wird die Beteiligung des Treugebers als<br />
dessen Stellvertreter verwalten.<br />
40<br />
Der Treuhandvertrag<br />
Der Treugeber erteilt hiermit dem Treuhänder Vollmacht,<br />
alle Rechte aus der Beteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />
auszuüben. Er wird das Stimmrecht nur nach Weisung<br />
des Treugebers ausüben oder wenn der Treugeber sein<br />
Stimmrecht nicht selbst ausübt.<br />
3. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber als<br />
Stellvertreter zu handeln und Kapitalanteile zu verwalten.<br />
4. Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst<br />
auszuführen, wenn der Treugeber den Kaufpreis auf das in<br />
der Beitrittserklärung bezeichnete Treuhandanderkonto<br />
eingezahlt hat.<br />
§ 2 Ausführung des Treuhandauftrages, Mittelfreigabe, Aufgaben<br />
des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder wird den Kaufvertrag über die Kommanditbeteiligung<br />
an der Beteiligungsgesellschaft schließen, wenn<br />
– der Treugeber die Einlage zzgl. Agio bzw. den Kaufpreis<br />
auf das in der Beitrittserklärung bezeichnete Treuhandanderkonto<br />
eingezahlt hat,<br />
– der Beteiligungsgesellschaft rechtsverbindliche Vertragsangebote,<br />
Verträge und Aufträge zu den im Investitionsplan<br />
gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen<br />
Leistungen vorliegen.<br />
Im Einzelfall wird der Treuhänder den Treuhandauftrag,<br />
unbeschadet der Erfüllung der Voraussetzungen nach Ziffer<br />
1, schon vor Einzahlung des Kapitalanteils auf das genannte<br />
Treuhandanderkonto ausführen, wenn dem Treuhänder<br />
die Bonität des Treugebers zufriedenstellend erscheint.<br />
2. Die Aufgaben des Treuhänders bestimmen sich nach diesem<br />
Vertrag. Weitere Pflichten übernimmt der Treuhänder<br />
nicht, insbesondere prüft er nicht die Verwirklichbarkeit<br />
des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft, die Wirtschaftlichkeit<br />
der von der Gesellschaft durchgeführten oder noch<br />
durchzuführenden Investitionen und die Bonität der<br />
Gesellschaft. Der Treuhänder prüft ebenfalls nicht die Verwaltung<br />
der Wohnanlage, deren gegenwärtige oder zukünftige<br />
Wirtschaftlichkeit und die Plausibilität von Ergebnisprognosen.<br />
§ 3 Einzahlung des Kaufpreises<br />
1. Erfüllt ein Treugeber die von ihm gemäß Beitrittserklärung<br />
übernommene Kaufpreiszahlungsverpflichtung nicht fristgerecht,<br />
ist der Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen ab<br />
Fälligkeit in Höhe von bis zu 12 % p. a. zu verlangen. Die<br />
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens - auch<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft - bleibt davon unberührt.<br />
Dem Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren<br />
Schaden nachzuweisen.<br />
2. Zahlt der Treugeber seinen Kaufpreis trotz Mahnung und<br />
Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise, ist der Treuhänder<br />
berechtigt, von dem Treuhandvertrag bzw. der Annahme der<br />
Beitrittserklärung zurückzutreten oder den gezeichneten<br />
Kapitalanteil auf den geleisteten Kaufpreis herabzusetzen.<br />
3. Die durch den Rücktritt vom Treuhandvertrag entstehenden<br />
Kosten trägt der säumige Treugeber, mindestens<br />
jedoch einen Betrag in Höhe von 5 % des von ihm
ursprünglich gezeichneten Kapitalanteils, wobei es dem<br />
Treugeber vorbehalten bleibt, einen geringeren Schaden<br />
nachzuweisen.<br />
§ 4 Selbstkontrahieren, Untervollmachten<br />
Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit. Er ist berechtigt, in Einzelfällen Untervollmachten zu<br />
erteilen.<br />
§ 5 Beitrittsabwicklung<br />
Der Treuhänder übernimmt im Rahmen der Beitrittsabwicklung<br />
die nachfolgenden Aufgaben:<br />
1. Überprüfung der Angaben in der Beitrittserklärung und<br />
der Handelsregistervollmacht.<br />
2. Aufnahme des Treugebers in das Treugeberregister.<br />
3. Annahme des Angebots auf Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />
und deren Bestätigung an den Treugeber.<br />
4. Anforderung der Einlage zzgl. Agio bzw. des Kaufpreises<br />
auf das in der Beitrittserklärung bezeichnete Treuhandanderkonto.<br />
5. Überwachung des Eingangs der Kaufpreises und gegebenenfalls<br />
Durchführung von außergerichtlichen und<br />
gerichtlichen Mahnverfahren.<br />
6. Überprüfung der nach § 2 dieses Vertrages geforderten<br />
Voraussetzungen zur Durchführung des Kaufvertrages.<br />
7. Abschluss des Vertrages zum Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />
im Namen des Treugebers.<br />
8. Anmeldung der Kommanditisten zur Eintragung in das<br />
Handelsregister.<br />
9. Führung des Treuhandanderkontos.<br />
§ 6 Treuhandverwaltung<br />
1. Der Treuhänder verwaltet die Gesellschafterbeteiligung als<br />
Verwaltungstreuhänder der einzelnen Treugeber gemäß<br />
diesem Treuhandvertrag und den Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Der Treuhänder wird das Treugeberregister führen und<br />
jederzeit aktualisieren.<br />
3. Der Treuhänder ist dem Treugeber auskunftspflichtig für<br />
sämtliche mit seiner Beteiligung zusammenhängenden<br />
Fragen und beschafft, soweit erforderlich, Auskünfte und<br />
Unterlagen bei den übrigen Vertragspartnern der Gesellschaft<br />
soweit ein Kommanditist hierauf Anspruch hat.<br />
4. Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung dieses<br />
Treuhandvertrages erlangt hat, an den Treugeber herausgeben,<br />
soweit ihm dies nach dem Treuhandvertrag gebührt.<br />
5. Der Treuhänder wird den Komplementär bei der Ausübung<br />
seiner gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen<br />
unterstützen, insbesondere bei Gesellschafterversammlungen.<br />
6. Der Treuhänder soll einmal jährlich die Ausschüttung der<br />
Beteiligungsgesellschaft in Empfang nehmen und an die<br />
Treugeber entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis auszahlen.<br />
Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 30.06. des Folgejahres<br />
unbar auf das vom Treugeber benannte Konto.<br />
§ 7 Rechenschaftsbericht<br />
1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand des durch<br />
einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
geprüften Jahresabschlusses der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie des Geschäftsberichtes des Komplementärs<br />
einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />
Der Treuhandvertrag<br />
2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle wesentlichen<br />
Geschäftsvorgänge informieren.<br />
§ 8 Treugeberregister, Datenschutz<br />
1. Der Treuhänder führt über alle Treugeber ein Register mit<br />
ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />
Jeder Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung<br />
von dem Treuhänder eine schriftliche Bestätigung<br />
über die Eintragung seiner Beteiligung in dieses Register.<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der<br />
Treuhänder Angaben über die übrigen Treugeber macht.<br />
Anderen Personen als dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
darf der Treuhänder keine Auskünfte über die<br />
Beteiligung und die Eintragung im Register erteilen, es sei<br />
denn, dass die Offenlegung gegenüber den zuständigen<br />
Finanzämtern, Behörden, öffentlichen Registern oder Kreditgebern<br />
der Gesellschaft erfolgen muss.<br />
Diese Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, wenn diese<br />
als Berater der Beteiligungsgesellschaft tätig werden.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu<br />
seiner Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der<br />
Gesellschaftsbeteiligung mitzuteilen.<br />
4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass<br />
im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf<br />
EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />
dass die in die Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten<br />
Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />
- ohne personenbezogene Daten - informiert<br />
werden.<br />
§ 9 Haftung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder handelt mit der berufsüblichen Sorgfalt. Er<br />
haftet dem Treugeber nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher<br />
Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen.<br />
2. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz - gleich<br />
aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Verletzung von<br />
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen - verjährt in drei<br />
Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden<br />
ist, soweit er nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährung unterliegt.<br />
Schadenersatzansprüche hat der Treugeber innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden gegenüber dem Treuhänder durch<br />
eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />
3. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt<br />
der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />
angestrebten steuerlichen und wirtschaftlichen<br />
Folgen. Die angestrebten steuerlichen Folgen<br />
stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />
zuständigen Finanzbehörden.<br />
4. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Treuhänder<br />
keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der<br />
Beteiligungsgesellschaft oder dafür übernimmt, dass die<br />
Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft die eingegangenen<br />
vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />
Insbesondere haftet der Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit<br />
des Fondsobjekts der Beteiligungsgesellschaft,<br />
den Eingang der mit dem Mieter vereinbarten Miete oder<br />
für den Eintritt der vom Treugeber oder der Beteiligungsgesellschaft<br />
verfolgten sonstigen steuerlichen und wirtschaftlichen<br />
Ziele.<br />
41
§ 10 Rechtsnachfolge<br />
1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
mit Zustimmung des Treuhänders an Dritte<br />
übertragen. Der Treuhänder kann seine Zustimmung nur<br />
aus wichtigem Grund verweigern. Mit der Übertragung der<br />
Rechte gehen gleichzeitig die Pflichten des Treugebers über,<br />
auch soweit sie vor der Übertragung entstanden sind.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung<br />
schriftlich dem Treuhänder mitzuteilen und dabei den<br />
Namen sowie die Anschrift des Rechtsnachfolgers<br />
bekanntzugeben.<br />
3. Bei der Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang<br />
der Treugeberstellung auf einen Dritten gelten im Übrigen<br />
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages analog.<br />
§ 11 Erbfolge<br />
1. Stirbt ein Treugeber, so wird das Treuhandverhältnis mit<br />
dessen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben einen<br />
gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die<br />
Rechte aus dem Treuhandverhältnis wahrzunehmen hat.<br />
3. Die Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines oder<br />
einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />
und der letztwilligen Verfügung nachzuweisen.<br />
§ 12 Vergütung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
und der damit verbundenen Tätigkeiten eine von der<br />
Beteiligungsgesellschaft geschuldete und zu zahlende Einmalvergütung<br />
in Höhe von € 405.000 incl. USt. Mit dem<br />
Honorar sind auch die übrigen Treuhandleistungen bis<br />
zum 31.12.2007 abgegolten. Die Vergütung ist spätestens<br />
zum 15.11.2007 fällig. Die Vergütung des Jahres 2008 für<br />
die übrigen Leistungen des des Treuhänders ist mit 1,5 %<br />
incl. Gesetzlicher Umsatzsteuer von der vereinbarten Jahresmiete<br />
ohne Umsatzsteuer vereinbart<br />
2. Der Treuhänder wird gemäß gesondertem Vertrag als Steuerberater<br />
für die Beteiligungsgesellschaft tätig. Das hierfür<br />
während der Jahre 2007 und 2008 vorgesehene Honorar<br />
ergibt sich aus § 6 a des Gesellschaftsvertrages.<br />
3. Die jährliche Vergütung für die Leistungen des Treuhänders<br />
beträgt in den Jahren ab 01.01.2009 3,5 % der vertraglich ver-<br />
42<br />
einbarten Mieten, auch wenn diese nicht oder nicht vollständig<br />
entrichtet wurden. Der vorstehende Betrag versteht sich<br />
einschließlich der gesetzlichen USt. Sofern sich der Umsatzsteuersatz<br />
gegenüber dem aktuellen Umsatzsteuersatz von<br />
19 % verändert, ist das Honorar entsprechend anzupassen.<br />
4. Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten eines<br />
einzelnen Treugebers werden darüber hinaus diesem<br />
gesondert in Rechnung gestellt.<br />
5. Für die Mitwirkung des Treuhänders bei der Übertragung<br />
von Gesellschaftsanteilen bzw. der Rechte und Pflichten<br />
aus dem Treuhandvertrag – auch bei Gesamtrechtsnachfolge<br />
– gilt eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des Beteiligungsbetrages<br />
zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart.<br />
§ 13 Dauer des Treuhandvertrages, Kündigung<br />
1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung des<br />
Treugebers als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />
geschlossen. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />
2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis nur aus<br />
wichtigem Grunde kündigen. Die im Gesellschaftsvertrag<br />
genannten Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
gelten als wichtige Gründe.<br />
3. Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat durch eingeschriebenen<br />
Brief zu erfolgen.<br />
§ 14 Schlussbestimmungen<br />
1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder der<br />
Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch der Vertrag in seinem<br />
übrigen Inhalt nicht berührt.<br />
Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung<br />
gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder<br />
ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung<br />
in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />
2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,<br />
soweit vorstehend nicht etwas anderes bestimmt ist,<br />
für das Treuhandverhältnis entsprechend.<br />
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Treuhänders,<br />
soweit dieser Gerichtsstand gesetzlich zulässig<br />
vereinbart werden kann.
Kauf- und Übertragungsvertrag<br />
Kauf- und Übertragungsvertrag<br />
über eine Kommanditbeteiligung an der Wohnanlage Gallus-<br />
Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in<br />
Frankfurt/Main.<br />
Der Erwerber, Herr/Frau<br />
vertreten durch die<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Jagdfeld & Partner<br />
Steuerberatungs-GmbH<br />
Bergstraße 2, 52391 Vettweiß<br />
– nachstehend „Erwerber“ genannt – und<br />
ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Düren<br />
– nachstehend „ID FUNDUS“ genannt –<br />
schließen nachfolgenden Kauf- und Übertragungsvertrag:<br />
§ 1 Gegenstand<br />
ID FUNDUS ist an der Kommanditgesellschaft in Firma<br />
Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co<br />
KG mit Sitz in Frankfurt am Main, als Kommanditist mit<br />
einem festen Kapitalanteil von ursprünglich € 18.000.000<br />
beteiligt. Die Kommanditeinlage wurde durch Bareinlage<br />
erbracht Das Kapitalkonto der Kommandistin ist durch die<br />
den früheren Kommanditisten zugerechneten Verluste und an<br />
diese ausgezahlten Ausschüttungen (Entnahmen) negativ. Die<br />
im Handelsregister für den Kommanditisten eingetragene<br />
Haftsumme beträgt € 180.000. Maßgebend für die Kommanditbeteiligung<br />
ist der Gesellschaftsvertrag der KG, der im<br />
<strong>Emissionsprospekt</strong> abgedruckt ist.<br />
§ 2 Verkauf und Übertragung<br />
1. ID FUNDUS verkauft und überträgt hiermit an den<br />
Erwerber aus ihrem in § 1 genannten Gesellschaftsanteil<br />
einen Teilbetrag von € _____________________________<br />
(i. W.: _________________________________________).<br />
Die Übertragung der Kommanditbeteiligung wird mit<br />
Abschluss dieses Vertrages wirksam. Der Erwerber wird<br />
mit einer Hafteinlage in Höhe von 1 % des Nennbetrages<br />
des erworbenen Kapitalanteils im Handelsregister als<br />
Kommanditist eingetragen.<br />
2. Der Kaufpreis beträgt 105 % des Nennbetrages des verkauften<br />
Gesellschaftsanteils. Der Kaufpreis ist ein Pauschalfestpreis.<br />
Er ist mit Abschluss dieses Kauf- und Übertragungsvertrages<br />
zur Zahlung auf das Anderkonto der Treuhandgesellschaft<br />
wegen Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG Konto-Nr. 21511100 bei der<br />
Landesbank Hessen-Thüringen, (BLZ 500 500 00) fällig<br />
und an die ID FUNDUS auszuzahlen.<br />
§ 3 Ergebnisrechnung<br />
Die Ergebnisse aus der Beteiligung gebühren dem Erwerber ab<br />
dem Tage des Abschlusses dieses Vertrages. Maßgeblich für die<br />
Ergebnisverteilung sind die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages,<br />
die dem Erwerber bekannt sind.<br />
§ 4 Weitere Vertragsbedingungen<br />
1. Der Erwerber verpflichtet sich, eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht zum Vollzug des Anteilsübertragungsvertrages,<br />
die auch für alle sonstigen handelsregisterlichen<br />
Anmeldungen gilt, an denen ein Kommanditist zur<br />
Mitwirkung gesetzlich verpflichtet ist der Treuhandgesellschaft<br />
Jagdfeld & Partner Steuerberatungs-GmbH, zu<br />
erteilen. Die Kosten der notariellen Beglaubigung der<br />
Handelsregistervollmacht trägt der Erwerber.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages<br />
im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />
Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten<br />
kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung<br />
des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />
Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und<br />
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
3. Die Kosten der Eintragung in das Handelsregister trägt der<br />
Erwerber.<br />
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft, soweit<br />
dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
43
Die Gesellschaft hat Ihren Jahresabschluss in Anlehnung an<br />
die Vorschriften des Handelsrechts für Kapitalgesellschaften<br />
gegliedert (§§ 266 und 275 HGB). Der von ihr aufgestellte<br />
Jahresabschluss wurde geprüft durch die PRICE WATER-<br />
HOUSECOOPERS Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs-<br />
44<br />
Der Jahresabschluss 2006<br />
Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Bilanz zum 31. Dezember 2006<br />
gesellschaft, Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am<br />
Main. Die Gesellschaft ist gemäß § 264 a Abs. 1 HGB zur<br />
Aufstellung eines Lageberichtes nicht verpflichtet. Dementsprechend<br />
hat die Gesellschaft auf dessen Aufstellung und<br />
Prüfung verzichtet.<br />
Aktiva<br />
31.12.2006 31.12.2005<br />
€ €<br />
A. Anlagevermögen<br />
Sachanlagen<br />
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 36.687.536,78 37.958.575,94<br />
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.123,00 17.213,00<br />
B. Umlaufvermögen<br />
36.702.659,78 37.975.788,94<br />
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte<br />
Unfertige Leistungen<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
840.888,88 792.463,42<br />
1. Forderungen aus Vermietung 80.542,37 100.476,04<br />
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.049,96 16.215,16<br />
81.592,33 116.691,20<br />
III. Guthaben bei Kreditinstituten 4.491.501,14 3.946.729,39<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
5.413.982,35 4.855.884,01<br />
Geldbeschaffungskosten<br />
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />
376.119,81 398.314,11<br />
des Kommanditisten 4.431.367,34 3.956.213,93<br />
46.924.129,28 47.186.200,99
Der Jahresabschluss<br />
31.12.2006<br />
Passiva<br />
31.12.2005<br />
€ €<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital (Kommanditkapital) 15.614.722,79 15.646.727,68<br />
II. Kapitalrücklage 395.215,84 395.215,84<br />
III. Verlustvortragskonto<br />
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />
20.441.305,97 19.998.157,45<br />
des Kommanditisten<br />
-4.431.367,34 -3.956.213,93<br />
B. Rückstellungen<br />
0,00 0,00<br />
Sonstige Rückstellungen 79.368,95 78.372,60<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.499.855,33 17.709.816,87<br />
II. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 27.784.329,54 28.099.960,22<br />
III. Erhaltene Anzahlungen 934.016,05 985.981,79<br />
IV. Verbindlichkeiten aus Vermietung 216.873,69 94.435,63<br />
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 366.721,00 132.628,41<br />
VI. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 40.903,35 81.806,70<br />
VII Sonstige Verbindlichkeiten 2.061,37 3.198,77<br />
46.844.760,33 47.107.828,39<br />
46.924.129,28 47.186.200,99<br />
Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit<br />
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006<br />
2006 2005<br />
€ €<br />
1. Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 2.413.709,70 2.502.036,93<br />
2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 48.425,46 -83.302,76<br />
3. Sonstige betriebliche Erträge 13.224,53 46.476,57<br />
4. Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 1.245.774,10 1.631.020,27<br />
5. Rohergebnis 1.229.585,59 834.190,47<br />
6. Personalaufwand 62.424,16 92.706,85<br />
7. Abschreibungen auf Sachanlagen 1.273.129,16 1.273.264,60<br />
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 108.451,53 151.420,80<br />
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 115.918,68 84.503,78<br />
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 344.305,11 346.671,52<br />
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -442.805,69 -945.369,52<br />
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 788,18<br />
13. Sonstige Steuern 342,83 0,00<br />
14. Jahresfehlbetrag -443.148,52 -946.157,70<br />
15. Belastung des Verlustvortragskontos 443.148,52 946.157,70<br />
16. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00<br />
45
46<br />
1<br />
Anhang zum Jahresabschluß 2006<br />
Anlage III<br />
der Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH und Co.<br />
Vorbemerkungen<br />
KG, Frankfurt<br />
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie<br />
nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es<br />
gelten die Vorschriften für kleine Personengesellschaften im Sinne des § 267<br />
Abs. 1 und 4 HGB.<br />
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend dem Formblatt für<br />
Wohnungsunternehmen gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach<br />
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit<br />
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände<br />
des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf Grundlage steuerliche<br />
anerkannter Höchstsätze vermindert. Das Gebäude wird seit 2002 degressiv mit<br />
2,5% entsprechend § 7 Abs. 5 S. 1, Nr. 2 EStG, die übrigen Anlagegüter werden linear<br />
abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Bewertungsfreiheit<br />
gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG in Anspruch genommen. Die Zugänge des Anlagevermögens<br />
werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abgeschrieben. Es werden<br />
alle steuerlich zulässigen Abschreibungsmöglichkeiten genutzt.<br />
Die Unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bilanziert, soweit erforderlich,<br />
wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.<br />
0.0487281.001
2<br />
Anlage III<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten<br />
angesetzt, wobei allen erkennbaren Risiken durch Wertberichtigungen oder Abschreibungen<br />
Rechnung getragen wurde.<br />
Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.<br />
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.<br />
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Bilanz - Aktiva<br />
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in nachfolgendem<br />
Anlagegitter dargestellt.<br />
Grundstücke und Andere Anlagen,<br />
grundstücksgleiche Rechte Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Stand 01.01.2006 67.028.895,52 € 35.124,94 €<br />
Zugänge 2006 -,-- € -,-- €<br />
Abgänge 2006 -,-- € -,-- €<br />
Anschaffungskosten 31.12.2006 67.028.895,52 € 35.124,94 €<br />
Kumulierte Abschreibungen 01.01.2006 29.070.319,58 € 17.911,94 €<br />
Abschreibungen 2006 1.271.039,16 € 2.090,00 €<br />
Abgänge 2006 -,-- € -,-- €<br />
Kumulierte Abschreibungen 31.12.2006 30.341.358,74 € 20.001,94 €<br />
Buchwert 31.12.2006 36.687.536,78 € 15.123,00 €<br />
Die unfertigen Leistungen ( TEUR 841) beinhalten ausschließlich noch nicht abgerechnete<br />
Betriebskosten.<br />
Die Forderungen aus Vermietung (TEUR 81) und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
(TEUR 1) haben durchweg eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Bei den<br />
0.0487281.001<br />
Der Jahresabschluss<br />
47
48<br />
3<br />
Anlage III<br />
sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht<br />
abgerechnete Versicherungsentschädigungen.<br />
Die Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 4.492) weisen die Fest- und Tagesgelder<br />
bei der Aareal Bank AG, Frankfurt am Main, und der Helaba, Frankfurt am Main, sowie<br />
das Guthaben des laufenden Kontos bei der Frankfurter Sparkasse und den<br />
Kassenbestand aus.<br />
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist im Wesentlichen das Damnum<br />
aus dem Darlehen der Stadt Frankfurt a.M. ausgewiesen. Das Damnum wird<br />
über einen Zeitraum von 28 Jahren linear verteilt.<br />
Bilanz - Passiva<br />
Das gezeichnete Kapital (=Kommanditeinlage) entfällt vollständig auf die RNI GmbH<br />
& Co. KG. Es belief sich ursprünglich auf € 17.500.000. Durch Entnahmen des<br />
Kommanditisten (T€ 1.885) und Jahresfehlbeträge der vergangenen Jahren wird<br />
zum Bilanzstichtag ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />
des Kommanditisten ausgewiesen.<br />
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Kosten<br />
der Prüfung des Jahresabschlusses (€ 9.520,--), ausstehenden Rechnungen<br />
(€ 62.000,--), noch nicht genommenem Urlaub (€ 800,--) sowie Kosten für die Steuerberatung<br />
(€ 7.049,--).<br />
0.0487281.001
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:<br />
Restlaufzeit Restlaufzeit<br />
unter 1 Jahr über 5 Jahre<br />
€ €<br />
Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten 229.489,83 16.387.670,20<br />
Verbindlichkeiten gegenüber<br />
anderen Kreditgebern 315.630,68 26.206.176,14<br />
Erhaltene Anzahlungen 934.016,05 0,00<br />
Verbindlichkeiten aus<br />
Vermietung 216.873,69 0,00<br />
Verbindlichkeiten aus<br />
Lieferungen und Leistungen 366.096,00 0,00<br />
Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Gesellschaftern 40.903,35 0,00<br />
Sonstige Verbindlichkeiten 2.061,37 0,00<br />
Gesamt 2.105.070,97 42.593.846,34<br />
4<br />
Anlage III<br />
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 367) betreffen im<br />
Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft<br />
mbH Hessen, Frankfurt am Main, auf Grund deren Geschäftsbesorgungstätigkeit.<br />
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 2 und betreffen<br />
sächliche Verwaltungskosten, Sozialabgaben und Sonstiges.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Die Umsatzerlöse (TEUR 2.414) betreffen Erträge aus Mieten und Betriebskostenabrechnungen<br />
sowie gezahlte Aufwendungszuschüsse. Die Bestandserhöhung an<br />
unfertigen Leistungen (TEUR 48) resultiert aus Aufwendungen für Betriebskosten,<br />
die im Folgejahr abgerechnet werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge<br />
(TEUR 13) bestehen zu einem großen Teil aus der Auflösung von Rückstellungen<br />
(TEUR 12) sowie aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.<br />
0.0487281.001<br />
Der Jahresabschluss<br />
49
50<br />
5<br />
Anlage III<br />
Die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung (TEUR 1.011) umfassen Betriebs- und<br />
Instandhaltungskosten.<br />
Die Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen (TEUR 235) beinhalten<br />
ausschließlich den Aufwand für die Geschäftsbesorgungstätigkeit.<br />
Der Personalaufwand (TEUR 62) betrifft Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben<br />
für Altersversorgung und Unterstützung für haupt- und nebenberuflich Beschäftigte.<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 108) bestehen im Wesentlichen<br />
aus Mieten für Tiefgaragen-Stellplätze, Prüfungskosten und der Zuführung der Wertberichtigung<br />
auf Forderungen.<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (TEUR 116) wurden durch die Anlage von<br />
Festgeldern erzielt.<br />
Unter den Zinsaufwendungen (TEUR 344) befinden sich u.a. Zinsen für Objektfinanzierungsmittel<br />
(TEUR 262) sowie die Abschreibung eines Damnums (TEUR 22).<br />
Sonstige Angaben<br />
Die Gesellschaft beschäftigt einen fest angestellten Mitarbeiter in der technischen<br />
Hausverwaltung. Die darüber hinaus anfallenden Aufgaben erfolgen durch die Geschäftsbesorgung<br />
seitens der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH<br />
Hessen.<br />
Die Gesellschaft hat zwei Gesellschafter, als Komplementärin die Renate Nixdorf<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH ohne Vermögensbeteiligung und als Kommanditistin<br />
die RNI GmbH & Co. KG. Die Geschäftsführung obliegt allein der Komplementärin.<br />
Diese wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Martin Nixdorf und erhält<br />
eine jährliche Vergütung von T€ 41.<br />
0.0487281.001
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht bilanzierte Treuhandvermögen und -<br />
verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen der Mieter in Höhe von € 91.340,39.<br />
Martin Nixdorf (Renate Nixdorf Verwaltungsgesellschaft mbH)<br />
Frankfurt, den 8. Mai 2007<br />
Wohnanlage Gallus-Park<br />
Verwaltungsgesellschaft GmbH und Co. KG<br />
6<br />
0.0487281.001<br />
Der Jahresabschluss<br />
Anlage III<br />
51
52<br />
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
1<br />
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />
2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den<br />
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />
liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der geschäftsführenden<br />
Komplementär-GmbH. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut<br />
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />
Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der Geschäftsführung der geschäftsführenden Komplementär-GmbH<br />
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
0.0487281.001
PricewaterhouseCoopers<br />
2<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Gesellschaft.<br />
Frankfurt am Main, den 9. Mai 2007<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Kleine) (ppa. Fischer)<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
0.0487281.001<br />
Der Jahresabschluss<br />
53
Für die Gestattung der Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts<br />
nach dem Verkaufsprospektgesetz müssen alle in der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
geforderten<br />
Angaben im Prospekt enthalten sein. Für den Fall, dass geforderte<br />
Angaben nicht gemacht werden können, sind in dem<br />
Verkaufsprospekt Negativtestate aufzunehmen.<br />
Soweit Negativtestate den Abschnitten im Verkaufsprospekt<br />
zugeordnet werden konnten, enthalten die Abschnitte<br />
entsprechende Hinweise. Nachfolgend sind alle weiteren<br />
Negativtestate aufgeführt.<br />
◆ Ist der Emittent eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien, muss der Verkaufsprospekt über<br />
das Kapital des Emittenten zusätzlich den Nennbetrag der<br />
umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern Umtauschoder<br />
Bezugsrechte auf Aktien einräumen, angeben. Daneben<br />
muss der Emittent die Bedingungen und das Verfahren<br />
für den Umtausch oder den Bezug nennen. Der Emittent<br />
ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien und kann deshalb keine Angaben zum Nennbetrag<br />
der umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern<br />
Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen,<br />
machen und keine Bedingungen und das Verfahren für den<br />
Umtausch oder den Bezug nennen.<br />
◆ Es gibt keine sonstigen Personen, die die Herausgabe oder<br />
den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt<br />
des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst<br />
haben. Daher können keine Angaben für sonstige Personen<br />
zu Name, Geschäftsanschrift, Funktionen, Gesamtbezüge,<br />
Tätigkeit für Vertriebsunternehmen oder Unternehmen,<br />
54<br />
Negativtestate<br />
die dem Emittenten Fremdkapital geben oder mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes betraut sind, gemacht werden.<br />
◆ Nach Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006<br />
wurde keine Zwischenübersicht veröffentlicht ( § 10 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Seit dem Stichtag 31.12.2006 haben sich wesentliche Veränderungen<br />
durch den Wechsel der Komplementärin, des<br />
Erwerbs aller Kommanditanteile und der Erhöhung des<br />
Kommanditkapitals um T€ 500 durch ID-FUNDUS<br />
Immobilien Development GmbH und der Änderung des<br />
Gesellschaftsvertrages (wesentliche Änderungen waren:<br />
Anpassung an die geänderten Gesellschafter und die geänderte<br />
Kapitalausstattung § 3, den Investitions- und Finanzierungsplan<br />
gem. § 6a, die Dauer der Gesellschaft §§ 18,19, die<br />
Vergütungen von Komplementärin, Geschäftsbesorger und<br />
Treuhänderin § 17, die Ausgleichsverpflichtungen von Gesellschaftern<br />
soweit durch deren Verfügungen Steuerbelastungen<br />
der Gesellschaft begründet wurden § 16) ergeben.<br />
Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Änderungen<br />
eingetreten.<br />
◆ Der Erwerb einer Beteiligung an der Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG vermittelt keine Beteiligung<br />
an der Komplementärin, der bona Grundbesitzverwaltungs-<br />
und Beteiligungsgesellschaft mbH. Deren<br />
Gesellschaftsvertrag ist daher im Verkaufsprospekt nicht<br />
wiedergegeben. Der Gesellschaftsvertrag der bona Grundbesitzverwaltungs-<br />
und Beteiligungsgesellschaft mbH enthält<br />
keine Abweichungen hinsichtlich der gesetzlichen<br />
Regelungen in Bezug auf die Komplementärstllung.
Wenn Sie sich zur Beteiligung entschlossen haben, füllen Sie<br />
bitte die Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung vollständig<br />
aus und senden sie an:<br />
ID FUNDUS Immobilien Development GmbH,<br />
Kölnstraße 89, 52351 Düren,<br />
oder reichen Sie die Beitrittsunterlagen über Ihren persönlichen<br />
Berater ein.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist für dieses Beteiligungsangebot beginnt<br />
einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
gemäß § 9 VerkProspG und endet mit dem Verkauf der sich im<br />
Besitz der ID FUNDUS Immobilien Development GmbH<br />
befindlichen Anteile im Nominalbetrag von € 16.920.000.<br />
Eine vorzeitige Beendigung des Verkaufs oder eine Kürzung<br />
von Zeichnungen ist nicht vorgesehen.<br />
Beitritt<br />
Die Beitrittserklärungen (Treuhandvertragsangebote) werden<br />
in der Reihenfolge des Posteinganges registriert und anschließend<br />
im Original zur Annahme an die Treuhandgesellschaft<br />
gesandt. Von dort erhalten Sie die Annahmebestätigung des<br />
Treuhandvertragsangebotes und ggf. weitere Informationen.<br />
Die Annahmebestätigung des Treuhandvertragsangebotes<br />
dokumentiert die Aufnahme des Treugebers in das beim Treuhänder<br />
geführte Treugeberregister.<br />
Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />
Der Treuhänder wird nach Zahlungseingang des Kaufpreises<br />
auf dem Treuhandanderkonto der Treuhandgesellschaft Jagdfeld<br />
& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH den Kaufvertrag<br />
abschließen und damit die Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />
bewirken.<br />
Die Mindestbeteiligung soll € 50.000 zzgl. 5 % Agio betragen.<br />
Höhere Beträge sollen durch 5.000 teilbar sein. Der Kaufpreis<br />
in Höhe von 105 % des Kommanditkapitals (Beteiligungssumme)<br />
ist unmittelbar nach Eingang der Annahmebestätigung<br />
fällig und zu zahlen auf das folgende Konto: Treuhandanderkonto<br />
der Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH wegen Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG mit der Kontonummer 215 111 00 bei<br />
der Landesbank Hessen-Thüringen (BLZ 500 500 00).<br />
Fälligkeit der Einzahlung der<br />
Beteiligungssumme<br />
Der Kaufpreis in Höhe von 105 % der Beteiligungssumme ist<br />
fällig nach Annahme der Beitrittserklärung.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Nicht fristgerecht eingehende Zahlungen können Fälligkeitszinsen<br />
bis zu 12 % p.a. auslösen. Die Kosten der notariellen<br />
Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht trägt der Beteiligte.<br />
Übertragung<br />
Der Gesellschafter kann jederzeit seinen Anteil an der Gesellschaft<br />
bzw. die Rechte aus dem Treuhandverhältnis unter<br />
Beachtung der Regelungen im Gesellschaftsvertrag auf Dritte<br />
übertragen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter dem<br />
Betrag der Mindestbeteiligung von € 50.000 entstehen. Die<br />
Übertragung bedarf der schriftlichen Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin, die diese verweigern kann,<br />
wenn aus dem Abtretungs-, Verfügungsvertrag oder einer ver-<br />
Hinweis für die Durchführung einer Beteiligung<br />
Hinweis für die Durchführung<br />
einer Beteiligung<br />
gleichbaren vertraglichen Vereinbarung grunderwerbsteuerbare<br />
Nachteile für die Gesellschaft im Hinblick auf § 1 Abs. 2 a<br />
GrEStG entstehen können oder die Mindeskommandittbeteiligung<br />
von € 50.000 unterschritten wird.<br />
Kosten des Anlegers<br />
Neben dem Agio in Höhe von 5 % auf die Beteiligungssumme<br />
hat der Anleger – abhängig von der Beteiligungshöhe - die<br />
Kosten der notariellen Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />
(ca. € 150,00) zu tragen. Für die Übertragung von<br />
Gesellschaftsanteilen, mit Ausnahme des Erwerbs im Rahmen<br />
dieses Beteiligungsangebotes, fällt gemäß § 12 Ziffer 5 des<br />
Treuhandvertrages eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des Nominalwertes<br />
der Beteiligung zzgl. USt an.<br />
Weitere Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die<br />
Veräußerung der Vermögensanlage – mit Ausnahme von individuellen<br />
Leistungen zu Gunsten eines Beteiligten (wie z. B.<br />
Mehraufwand wegen fehlender Belege für Sonderbetriebsausgaben,<br />
Mehraufwand wegen nicht bekannt gegebener Adressänderung<br />
o. Ä. – nach Aufwand, im Regelfall derzeit je ca.<br />
€ 50 zzgl. USt) – fallen für den Anleger nicht an.<br />
Zahlstelle im Sinne des § 4 Ziffer 4<br />
VermVerkProspV<br />
Nach dem Beteiligungskonzept und den treuhandvertraglichen<br />
Bestimmungen wird die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstrasse 2, 52391<br />
Vettweiß, sämtliche Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft an<br />
die Gesellschafter und Treugeber ausführen. Sie ist somit Zahlstelle<br />
im Sinne des § 4 Ziffer 4 VermVerkProspV.<br />
Steuerliches Gutachten<br />
Für dieses Beteiligungsangebot wurde ein steuerliches Gutachten<br />
zum Beteiligungsangebot beauftragt. Das Gutachten wird<br />
jedem ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben, Entwicklungsprognosen und Berechnungen<br />
wurden vom Anbieter zusammengestellt.<br />
Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften,<br />
dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und einschlägigen<br />
Erlassen der Finanzverwaltung. Eine Haftung für Abweichungen<br />
durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen, durch<br />
Änderungen der rechtlichen Grundlagen – Gesetze, Erlasse,<br />
Rechtsprechung – kann nicht übernommen werden.<br />
Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur verbindlich<br />
bei schriftlicher Bestätigung durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Für versehentlich unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />
haftet der Anbieter des Beteiligungsangebotes<br />
gegenüber dem Anleger oder der Beteiligungsgesellschaft nur<br />
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzansprüche<br />
wegen unrichtiger oder auch unvollständiger Prospektangaben<br />
gegen den Anbieter, verjähren nach Ablauf von 6 Monaten<br />
nach Kenntniserlangung des Beteiligten von einem Prospektangabenfehler<br />
oder einer Unvollständigkeit des Prospektes,<br />
spätestens jedoch 3 Jahre nach Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft.<br />
Mit der Beitrittserklärung gibt der Beteiligte sein Einverständnis<br />
zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />
55
Der Darstellung der einzelnen Objekte ist nachstehende WPgeprüfte<br />
und -testierte Zusammenfassung der Leistungsbilanzergebnisse<br />
bis zum 31.12.2006 vorangestellt. Diese Übersicht<br />
umfasst die wirtschaftliche Entwicklung der neun Spezialfonds<br />
seit dem 01.09.1986 im Vergleich der Soll- und Ist-Ergebnisse<br />
56<br />
Leistungsnachweis des Anbieters<br />
FFUNDUS-SPEZIALFONDSLINIE<br />
Der Anlageerfolg seit Fondsauflage (Ø jährlicher Ertrag)<br />
ZZusammenfassung der WP-testierten Leistungsbilanzergebnisse 2006<br />
Ø EErtrag<br />
p.a.<br />
Zuführung<br />
Liquiditätsreserve<br />
Steuerbelastung (-) p.a.<br />
Steuererstattung (+) p.a.<br />
(50% Steuersatz)<br />
TTilgungsleistung p.a.<br />
Ausschüttung p.a. 1)<br />
Laufzeit<br />
(Jahre)<br />
Soll Ist Soll Ist Diff. Soll Ist Diff. Soll Ist Diff. Soll Ist Diff. Soll Ist Diff.<br />
11. Gut Kullen 2) 20 20 -- 1,6% -- -- 3,0% -- -- 0,6% -- -- 0,8% -- -- 6,0% --<br />
22. Riedpark 18 18 1,5% 2,2% 0,7% 3,8% 3,8% 0,0% 0,2% 0,3% 0,1% 1,3% 0,5% -0,8% 6,8% 6,8% 0,00%<br />
und dem Ausweis der sich ergebenden Differenz hinsichtlich<br />
der Leistungskriterien Ausschüttung, erwirtschaftete Tilgungsleitung,<br />
Steuerbelastung, Steuerentlastung sowie Zuführung<br />
der Liquiditätsreserve.<br />
3. Gallus-Park 3) 9 9 0,0% 1,1% 1,1% 2,5% 2,7% 0,2% 4,2% 4,8% 0,6% 2,6% 1,2% -1,4% 9,3% 9,8% 0,50%<br />
44. Bonames 11 11 0,4% 0,2% -0,2% 3,4% 3,4% 0,0% 1,1% 1,4% 0,3% 0,5% 0,2% -0,3% 5,4% 5,2% -0,20%<br />
5. Konstanzer Straße 10 10 1,0% 0,3% -0,7% 4,4% 4,4% 0,0% 0,2% 1,1% 0,9% 0,4% 0,6% 0,2% 6,0% 6,4% 0,40%<br />
6. Mainbogen 9 9 1,2% 0,4% -0,8% 4,8% 4,4% -0,4% 0,9% 1,3% 0,4% 0,2% 0,4% 0,2% 7,1% 6,5% -0,60%<br />
7. Sandelmühle 8 8 0,0% 0,0% 0,0% 4,3% 4,3% 0,0% 1,2% 1,3% 0,1% 0,1% 0,1% 0,0% 5,6% 5,7% 0,10%<br />
8. Westpark 8 8 0,6% 0,3% -0,3% 3,0% 3,0% 0,0% 1,5% 2,0% 0,5% 1,3% 0,9% -0,4% 6,4% 6,2% -0,20%<br />
9. Hannover/Offenbach 4 4 0,1% 0,0% -0,1% 3,1% 3,0% -0,1% 0,9% 1,8% 0,9% 2,8% 2,7% -0,1% 6,9% 7,5% 0,60%<br />
Ausschüttung teilweise vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
1)<br />
2) Im Emissonsprospekt der Claus Cohrs Wohnungsverwaltungs GmbH vom 01.09.1986 ist keine heute inzwischen übliche Prognoserechnung aufgeführt. Der Prospekt enthält lediglich eine Musterberechnung für das Vermietungsjahr<br />
1987.<br />
3) Der Ausweis der Ergebnisse dieses Spezialfonds endet zum 31.12.2002. Im Jahr 2003 hat die Mehrheitsgesellschafterin dieser Fondsgesellschaft sämtliche freien Kommanditanteile von den Mitgesellschaftern aufgekauft.Die<br />
Fondsimmobilie befindet sich nun im Alleineigentum einer Gesellschafterin. Eine Fonds-/Objektverwaltung - ausgerichtet auf die Betreuung vieler einzelner beteiligter Kommanditisten - war somit nicht mehr erforderlich.<br />
November 2007
Leistungsnachweis des Anbieters<br />
FUNDUS Spezialfonds 1 Anlage I/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 6,0% p.a..<br />
Die Wohnungen sind zu über 99% vermietet.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. rund 59% erbracht.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft "Gut Kullen" Claus Cohrs<br />
Wohnungsverwaltungs-GmbH & Co. KG<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Tostedt HRA 2493, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekt Gut Kullen<br />
Jahr der Fertigstellung 1983<br />
Grundstück (ca.) 14.820 qm<br />
Miet?äche (ca.) 8.440 qm<br />
Häuser 4<br />
Wohneinheiten 153<br />
Stellplätze 145<br />
Jahresmieteinnahmen 477 T<br />
Vermietungsstand 99%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1986<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 1987<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 11.056 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
2.<br />
625<br />
T 3.475 T (EK Stand 31.12.2006)<br />
- Fremdkapital<br />
8.<br />
372<br />
T<br />
davon - Kapitalmarktmittel 1.084 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 7.288 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 8.372 T 6.475 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 64<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 344% per 01.01.1987<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -276% per 01.01.1987<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -276% per 01.01.1987<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />
57
58<br />
FUNDUS Spezialfonds 2 Anlage II/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 6,8% p.a..<br />
Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. rund 68% erbracht.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft "Riedpark" Wohn- und Geschäftshaus<br />
Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung & Co. Apartmenthaus KG<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 26079, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekt Riedpark<br />
Jahr der Fertigstellung 1985<br />
Grundstück (ca.) 22.280 qm<br />
Miet?äche (ca.) 17.340 qm<br />
Häuser 22<br />
Wohneinheiten 242<br />
Stellplätze 242<br />
Jahresmieteinnahmen 1.053 T<br />
Vermietungsstand 100%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1989<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 1989<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 33.644 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
7.<br />
500<br />
T<br />
- Fremdkapital 25.975 T davon - Kapitalmarktmittel 275 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 25.699 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 25.975 T 20.201 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 79<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 432% per 01.01.1989<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -275% per 01.01.1989<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -275% per 01.01.1989<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren
FUNDUS Spezialfonds 3 Anlage III/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 9,8% p.a.<br />
Die Wohnungen und Stellplätze sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />
Es wurden Barausschüttungen von T 1.844 über Plan geleistet.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft Wohnanlage Gallus-Park<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 26890, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekt Gallus-Park<br />
Jahr der Fertigstellung 1994<br />
Grundstück (ca.) 13.650 qm<br />
Miet?äche (ca.) 27.470 qm<br />
Häuser 20<br />
Wohneinheiten<br />
1) zusätzlich<br />
383<br />
1 Kindertagesstätte<br />
Stellplätze 39<br />
Jahresmieteinnahmen 1.584 T<br />
Vermietungsstand 100%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1994<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 1994<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 69.396 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
17.<br />
500<br />
T<br />
- Fremdkapital 51.500 T davon - Kapitalmarktmittel 2.800 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 48.701 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 51.500 T 47.492 T (FK Stand 31.12.2002)<br />
Anzahl Anleger 3<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 380% per 01.01.1995<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -252% per 01.01.1995<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -252% per 01.01.1995<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2002<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2002<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />
Leistungsnachweis des Anbieters<br />
59
60<br />
FUNDUS Spezialfonds 4 Anlage IV/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 5,2% p.a.<br />
Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. rund 38% erbracht.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
"Wohnanlage Bonames"<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 27988, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekt Bonames<br />
Jahr der Fertigstellung 1995<br />
Grundstück (ca.) 10.400 qm<br />
Miet?äche (ca.) 7.070 qm<br />
Häuser 12<br />
Wohneinheiten 97<br />
Stellplätze 109<br />
Jahresmieteinnahmen 403 T<br />
Vermietungsstand 100%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1995<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 2004<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 25.196 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
6.<br />
375<br />
T<br />
- Fremdkapital 18.677 T davon - Kapitalmarktmittel 383 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 18.294 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 18.677 T 16.240 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 51<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 372% per 01.01.1995<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -290% per 01.01.1995<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -290% per 01.01.1995<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren
FUNDUS Spezialfonds 5 Anlage V/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolgt beträgt 6,4% p.a.<br />
Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 44% erbracht.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft Wohnanlage Gallus-Park<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
"Wohnanlage Konstanzer Straße"<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 27689, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekte<br />
1) Frankfurt<br />
Fechenheim 2) Berlin-Grunewald Gesamt<br />
Jahr der Fertigstellung 1994 1982<br />
Grundstück (ca.) 3.660 qm 5.430 qm 9.090 qm<br />
Miet?äche (ca.) 4.040 qm 2.160 qm 6.200 qm<br />
Häuser 5 3 8<br />
Wohneinheiten 60 20 80<br />
Stellplätze 61 20 81<br />
Jahresmieteinnahmen 233 T 124 T 357 T<br />
Vermietungsstand 100% 100% 100%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1996<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 2002<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 14.307 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
4.<br />
000<br />
T<br />
- Fremdkapital 10.216 T davon - Kapitalmarktmittel 460 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 9.756 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 10.216 T 8.448 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 41<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 347% per 01.01.1996<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -130% per 01.01.1996<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -130% per 01.01.1996<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />
Leistungsnachweis des Anbieters<br />
61
62<br />
FUNDUS Spezialfonds 6 Anlage VI/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolgt beträgt 6,5% p.a..<br />
Die Wohnungen sind zu rund 100% vermietet.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 39% erbracht.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
Wohnanlagen Mainbogen<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 28431, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekte<br />
1) Frankf.-<br />
Heddernheim<br />
2) Frankfurt<br />
Griesheim<br />
3) Ffm.-Bergen-<br />
Enkheim<br />
Jahr der Fertigstellung 1993 1987 1986<br />
Grundstück (ca.) 6.170 qm 1.280 qm 1.040 qm<br />
Miet?äche (ca.) 5.820 qm 1.040 qm 610 qm<br />
Häuser 9 3 1<br />
Wohneinheiten 81 21 11<br />
Stellplätze 81 21 11<br />
Jahresmieteinnahmen 461 T 54 T 30 T<br />
Vermietungsstand 100% 99% 100%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1997<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 2002<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 53.946 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
15.<br />
500<br />
T<br />
- Fremdkapital 38.096 T davon - Kapitalmarktmittel 7.096 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 31.000 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 38.096 T 22.623 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 129<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 320% per 01.01.1997<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -113% per 01.01.1997<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -113% per 01.01.1997<br />
4) Offenbach-Bürgel<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />
5) Rüsselsheim Gesamt<br />
1984-1987 1987<br />
21.190 qm 5.860 qm 35.540 qm<br />
15.940 qm 3.980 qm 27.390 qm<br />
27 5 45<br />
226 64 403<br />
249 71 433<br />
1.037 T 192 T 1.774 T<br />
99% 100% 100%
FUNDUS Spezialfonds 7 Anlage VII/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolgt beträgt 5,7% p.a..<br />
Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 35% erbracht.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
Wohnanlagen Sandelmühle<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 28769, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekte<br />
1) Frankf.-<br />
Heddernheim<br />
Jahr der Fertigstellung 1997+1998 1988+1989<br />
2) Dietzenbach Gesamt<br />
Grundstück (ca.) 9.840 qm 7.620 qm 17.460 qm<br />
Miet?äche (ca.) 11.440 qm 4.150 qm 15.590 qm<br />
Häuser 14 27 41<br />
Wohneinheiten 172 80 252<br />
Stellplätze 96 0 96<br />
Jahresmieteinnahmen 906 T 219 T 1.125 T<br />
Vermietungsstand 100% 100% 100%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1998<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 2007<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 32.605 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
9.<br />
000<br />
T<br />
- Fremdkapital 23.401 T davon - Kapitalmarktmittel 8.709 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 14.692 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 23.401 T 19.417 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 62<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 336% per 01.01.1998<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -98% per 01.01.1998<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -98% per 01.01.1998<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />
Leistungsnachweis des Anbieters<br />
63
64<br />
FUNDUS Spezialfonds 8 Anlage VIII/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 6,2% p.a..<br />
Die Wohnungen sind anhaltend zu über 99% vermietet.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 24% erbracht.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
"Wohnanlage Westpark"<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 28837, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekt Westpark<br />
Jahr der Fertigstellung 1993<br />
Grundstück (ca.) 19.910 qm<br />
Miet?äche (ca.) 25.470 qm<br />
Häuser 33<br />
Wohneinheiten 408<br />
Stellplätze 358<br />
Jahresmieteinnahmen 1.435 T<br />
Vermietungsstand 99%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 1998<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 2003<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 87.055 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
22.<br />
500<br />
T<br />
- Fremdkapital 64.047 T davon<br />
- Kapitalmarktmittel<br />
0 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 64.047 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 64.047 T 58.867 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 289<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 359% per 01.01.1998<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -196% per 01.01.1998<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -196% per 01.01.1998<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren
FUNDUS Spezialfonds 9 Anlage IX/1<br />
Übersicht<br />
Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 7,5% p.a..<br />
Die Wohnungen und Gewerbeeinheiten sind anhaltend zu über 98% vermietet.<br />
Geschäftsbereich<br />
Wohnung<br />
Investmentklasse<br />
6b-Spezial-Fonds<br />
steuerliche Einkunftsart<br />
Gewerbebetrieb<br />
In den ersten vier Geschäftsjahren wurden bezogen auf das Eigenkapital bereits Tilgungsleistungen i.H.v. 12% erbracht.<br />
AAllgemein<br />
Gesellschaft bona Wohn- und Geschäftsanlagen<br />
Hannover und Offenbach GmbH & Co. KG<br />
60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />
Amtsgericht Frankfurt/Main HRA 30974, WKN , ISIN<br />
Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />
Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />
OObjekte<br />
1) Hannover-<br />
Bemerode 2) Offenbach-Bürgel Gesamt<br />
Jahr der Fertigstellung 1998+2000 1984-1988<br />
Grundstück (ca.) 9.910 qm 6.680 qm 16.590 qm<br />
Miet?äche (ca.) 10.490 qm 5.910 qm 16.400 qm<br />
Häuser 13 13 26<br />
Wohneinheiten 130 99 229<br />
Stellplätze 129 51 180<br />
Jahresmieteinnahmen 848 T 303 T 1.151 T<br />
Vermietungsstand 97% 100% 98%<br />
FFonds<br />
Fondsau?age 2002<br />
1. prosp. Ausschüttungsjahr 2009<br />
Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 32.421 T<br />
bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />
9.<br />
500<br />
T<br />
- Fremdkapital 22.921 T davon - Kapitalmarktmittel 7.071 T<br />
- Wohnungsbaufördermittel 15.850 T<br />
- Fremdkapital (brutto) 22.921 T 21.906 T (FK Stand 31.12.2006)<br />
Anzahl Anleger 67<br />
ÜÜbertragungswerte<br />
§§ 6b/6c EStG 325% per 01.01.2003<br />
Erbschaftsteuerlicher Wert -90% per 01.01.2003<br />
Schenkungssteuerlicher Wert -90% per 01.01.2003<br />
Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />
Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />
Erstellung: November 2007<br />
FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />
Leistungsnachweis des Anbieters<br />
65
Erläuterungen zum Leistungsnachweis<br />
Berücksichtigung von prognostizierten Preissteigerungen<br />
Bei den Objekten der seit dem 1. September 1986 bislang aufgelegten<br />
neun Spezialfonds handelt es sich nahezu ausschließlich<br />
um geförderte Wohnanlagen in Westdeutschland.<br />
Bei diesen Investitionen werden Mieteinnahmen nach dem<br />
Kostenmietprinzip erzielt. Festgelegt ist diese Rechnung in der II.<br />
Berechnungsverordnung als gesetzliche Grundlage. D.h. höhere<br />
oder niedrigere Wohnungsmieten sind in erster Linie Ergebnis<br />
höherer oder niedrigerer Zinskosten der zugrundeliegenden Finanzierungsmittel.<br />
Der Umfang dieser Finanzierungsmittel wurde von<br />
der zuständigen Behörde bei Fertigstellung der Wohnanlagen im<br />
Rahmen der 1. Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelegt.<br />
Lediglich die Kostenmiet-Bestandteile „Verwaltungskosten“<br />
(§ 26 II. Berechnungsvorordnung) und (pauschalierte)<br />
Instandhaltungskosten (§ 28 II. Berechnungsverordnung) folgen<br />
der Entwicklung des vom statistischen Bundesamtes festgestellten<br />
Verbraucherpreisindex für Deutschland. Diese Kostenbestandteile<br />
werden alle drei Jahre, derzeit wieder zum<br />
01.01.2008, der allgemeinen Preisentwicklung – definiert im<br />
Verbraucherpreisindex – entsprechend angepasst. Bei den pauschalierten<br />
Instandhaltungskosten erfolgt zusätzlich eine<br />
Anpassung nach drei Baualtersstufen der Wohngebäude.<br />
In den dargestellten Bewirtschaftungsjahren 1986 bis 2001<br />
wurden die pauschalierten Verwaltungs- und Instandhaltungskosten<br />
jeweils in nicht regelmäßigen Abständen vom Gesetzgeber<br />
der damaligen Preisentwicklung entsprechend angepasst.<br />
Die seit 1957 erstmals festgesetzten und dann vollzogenen<br />
Anpassungen der Kostenpauschalen wurden bei den Prognosen<br />
der Mieteinnahmen für diese Zeit mit 90 % der Vergangenheitswerte<br />
alle vier bis fünf Jahre entsprechend eingegliedert.<br />
Eigenkapital<br />
Bei DM-Fonds, die zum Zeitpunkt der Euro-Umstellung<br />
bereits ausplatziert waren, wurde per Gesellschafterbeschluss<br />
vereinbart, die Umrechnung der Eigenkapitaleinlage von DM<br />
nach Euro im Verhältnis 2:1 vorzunehmen. Die Umrechnungsdifferenz<br />
wurde der Kapitalrücklage zugeführt. Veränderungen<br />
des Eigenkapitals während der Laufzeit werden bei der<br />
Ertragsermittlung berücksichtigt.<br />
Fremdkapital<br />
Ausgewiesen auf den Datenblättern ist jeweils das Fremdkapital<br />
des Fonds zum Zeitpunkt der Fondsauflage. Zusätzlich ist ggf.<br />
auf den Datenblättern die Höhe des Brutto-Fremdkapitals, d. h.<br />
Fremdkapital zzgl. Damnum, Zinsvorauszahlung etc., ausgewiesen,<br />
ebenfalls zum Zeitpunkt der Fondsauflage. DM-Werte wurden<br />
zum amtlichen Eurokurs umgerechnet. Darüber hinaus ist<br />
der Fremdkapitalstand zum Stichtag 31.12.2006 ausgewiesen.<br />
Gesamtinvestition<br />
Die Gesamtinvestition ist die Summe von Eigenkapital und<br />
Netto-Fremdkapital. Der Betrag wurde bei Fonds, die in DM<br />
emittiert wurden, zum amtlichen Eurokurs umgerechnet. Beim<br />
Nachvollziehen der Summenbildung ist ggf. zu berücksichtigen,<br />
dass das Eigenkapital gemäß den Gesellschafterbeschlüssen<br />
im Verhältnis 1:2 umgerechnet wurde.<br />
66<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Das steuerliche Ergebnis wird für die Investitionsphase und die<br />
Bewirtschaftungsphase kummuliert im Vergleich der tatsächlichen<br />
Ergebnisse zu den Prognosewerten dargestellt und zwar<br />
als durchschnittlicher Jahreswert im Verhältnis zum jeweiligen<br />
Eigenkapital. Für die Bewirtschaftungsphase sind kumulierte<br />
Ergebnisse bis 1999 und Jahresergebnisse für 2000 und 2006<br />
angegeben. Negative Ergebnisse führen zu einer Steuerentlastung,<br />
positive zu einer Steuerbelastung. Das steuerliche Ergebnis<br />
ist in Prozent vom Eigenkapital ausgedrückt.<br />
Ø-Ertrag p. a. nach Steuern (IP) = Investitionsphase<br />
Das steuerliche Ergebnis der Investitionsphase (IP) wird als<br />
Ertragsbestandteil ermittelt. Hierzu wird für das steuerliche<br />
Ergebnis eine Steuerbelastung von 50 % angenommen. Der<br />
sich daraus ergebende Liquiditätsvorteil wird auf die Laufzeit<br />
des Fonds verteilt. Das Ergebnis ist der Ø-Ertrag p. a. nach<br />
Steuern (IP). Die hohe Anfangsverlustzuweisung führt zu<br />
schnellem Rückfluss eines hohen Kapitalanteils. Auf den Ø-<br />
Ertrag p. a. nach Steuern (IP) wird daher hier verzichtet, da die<br />
Ertragskennzahlen der Bewirtschaftungsphase hier durch<br />
Bezug auf das noch gebundene Eigenkapital ermittelt werden.<br />
Ø-Ertrag p. a. nach Steuern<br />
In die Ertragsberechnung fließen zunächst die Summe der Ausschüttungen<br />
seit Fondsauflage, die gesamten Tilgungsleistungen<br />
und die Liquiditätsreserve zum Bilanzstichtag ein. Darüber<br />
hinaus wird das kumulierte steuerliche Ergebnis mit einer angenommenen<br />
durchschnittlichen Steuerbelastung von 50 %<br />
berücksichtigt. Bezogen auf das zugrunde gelegte Eigenkapital<br />
wird schließlich der Durchschnittsertrag pro Jahr ermittelt.<br />
Auch hier erfolgt ein Vergleich der Planwerte mit dem tatsächlich<br />
erreichten Ergebnis.<br />
Ausschüttungen<br />
Die Ausschüttung ist der Betrag, der für ein Geschäftsjahr von<br />
der Fondsgesellschaft zur Auszahlung an die Anleger beschlossen<br />
wurde. Er beinhaltet auch die Zinsabschlagsteuer inkl. Solidaritätsbeitrag.<br />
Die investierten Bewirtschaftungsüberschüsse<br />
sind liquide Überschüsse, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet,<br />
sondern in das Gesellschaftsvermögen investiert wurden.<br />
Sie sind daher in der Ertragsermittlung zu berücksichtigen.<br />
Tilgungsleistungen<br />
Soweit die Gesamtfinanzierung des Fonds Fremdkapital beinhaltet,<br />
wurden Tilgungsleistungen in die Ertragsermittlung einbezogen.<br />
Dabei sind auch Sondertilgungen berücksichtigt. Die Tilgungsleistungen<br />
werden bezogen auf das Eigenkapital dargestellt.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Soweit ein Teil der laufenden Überschüsse nicht ausgeschüttet<br />
wird, erhöht dies die Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve<br />
kann für Ausschüttungen, Investitionen und zur Risikovorsorge<br />
verwendet werden. Sie wird in die Ertragsermittlung einbezogen.<br />
Die Liquiditätsreserve wird bezogen auf das Eigenkapital<br />
dargestellt.
Erklärung des Anbieters<br />
Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen<br />
Vorschriften, dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und einschlägigen Erlassen der Finanzverwaltung<br />
zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Verkaufsprospektes. Eine Haftung für Abweichungen durch künftige<br />
wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen der rechtlichen Grundlagen – Gesetze, Erlasse, Rechtsprechung<br />
– sowie durch Dispositionskorrekturen im Gesamtinteresse kann nicht übernommen werden.<br />
Nach unserem Wissen sind die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und es wurden keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen.<br />
Für den Inhalt des Verkaufsprospektes übernehmen wir gemäß vorstehender Ausführungen die Verantwortung.<br />
19. November 2007<br />
ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Düren<br />
Hans-Gerd Daniels Helmut Jagdfeld<br />
Impressum<br />
Emittent:<br />
Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Anbieter des Beteiligungsangebotes:<br />
ID FUNDUS Immobilien Development GmbH<br />
Kölnstraße 89, D-52351 Düren<br />
Telefon: 02421/49558-5123<br />
Telefax: 02421/49558-5129<br />
E-Mail: info@fundus.de<br />
Internet: www.fundus.de<br />
Datum der Prospektaufstellung: 19. November 2007<br />
Gestaltung und Satz: KONTUR Medienteam, Köln<br />
Druck: Schmittdruck GmbH & Co. KG, Essen<br />
Fotos/Illustrationen:<br />
fotolia, S. 10<br />
Kober-Kümmerly+Frey Media AG, Köln, S. 11<br />
alle übrigen Fotos: wmp wizard media productions<br />
Ulrich Schepp, 63225 Langen<br />
Copyright: ID FUNDUS Immobilien Development GmbH<br />
Der Prospekt erscheint ausschließlich in deutscher Sprache und ist in seinem gesamten<br />
Inhalt urheberrechtlich geschützt. Ganze oder auszugsweise Veröffentlichung,<br />
Abdruck, Ablichtung oder Speicherung auf Datenträger oder die Übertragung in<br />
eine andere Sprache ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ID FUNDUS<br />
Immobilien Development GmbH zulässig.<br />
67
Kölnstraße 89 · 52351 Düren · Telefon (02421) 49558-5207 · Telefax (02421) 49558-5219<br />
fundus@fundus.de · www.fundus.de