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Emissionsprospekt - Fundus

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Steueroptimierte Lösungen<br />

für §§ 6b/6c EStG-Rücklagen<br />

<strong>Fundus</strong> Spezialfonds Nr. 10<br />

Wohnanlage Gallus-Park<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Frankfurt am Main<br />

Das Beteiligungsangebot


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Angebot im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Die Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Der Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Das Anlageobjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Übersicht über Anzahl und Größe der Wohnungen 15<br />

Die Investition und deren Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Die Prognoserechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Prognose der Kapitalrückflussrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Die Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Der Grundbesitz und die Leistungsverträge . . . . . . . . . . . . 26<br />

Die Rechtstellung der Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde für Investoren<br />

entwickelt, die nach dem 31.12.2001 Betriebsvermögen<br />

veräußert und den Gewinn in eine Rücklage nach §§<br />

6b, 6c EstG eingestellt haben und diese steuerpflichtig –<br />

wegen fehlender Ersatzinvestitionen – auflösen müssten.<br />

Diese Rücklagen können auf nach §§ 6b, 6c EstG zulässige<br />

Wirtschaftsgüter übertragen werden. Dieser Zielgruppe<br />

wird mit der Beteiligung an der Wohnanlage<br />

Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

ein steueroptimierter Lösungsansatz geboten.<br />

Interessenten müssen die Bereitschaft mitbringen,<br />

sich an einem unternehmerischen Fonds zu beteiligen,<br />

2<br />

Das steuerliche Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

Der Gesellschaftsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />

Der Treuhandvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Kauf- und Übergangsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Der Jahresabschluss 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

Negativtestate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

Hinweise für die Durchführung einer Beteiligung . . . . 55<br />

Leistungsnachweis des Anbieters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

Anlage (Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung)<br />

Hinweis zum Verkaufsprospektgesetz/Hinterlegung und Veröffentlichung<br />

Der Prospekt ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hinterlegt und wird beim<br />

Anbieter, ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Kölnstraße 89, 52351 Düren und der Zahlstelle<br />

Treuhandgesellschaft Jagdfeld&Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstraße 2, 52391 Vettweiß,<br />

zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Prüfung des<br />

Verkaufsprospektes durch die BaFin kraft Gesetzes auf dessen formelle Vollständigkeit beschränkt und<br />

die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung durch<br />

die BaFin ist.<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt wird gemäß § 9 Abs. 2 VerkProspektG durch Hinweisbekanntmachung<br />

im Handelsblatt veröffentlicht.<br />

Der Prospekt einschließlich Beitrittserklärung kann auch von der Internet-Seite www.fundus.de kostenlos<br />

heruntergeladen werden.<br />

der in wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht sowohl<br />

Chancen als auch Risiken birgt. Der Anlageinteressent<br />

ist aufgefordert, den vorliegenden <strong>Emissionsprospekt</strong><br />

sorgfältig zu studieren, insbesondere die Risikohinweise<br />

der Beteiligung auf den Seiten 6–9.<br />

Dieser <strong>Emissionsprospekt</strong> wendet sich an Interessenten,<br />

die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche<br />

Kenntnisse und Erfahrungen haben. Interessenten, die<br />

mit der im Beteiligungsangebot dargestellten Materie<br />

nicht hinreichend vertraut sind, wird vor Beitritt eine<br />

Beratung durch einen steuerlichen Berater bzw. fachkundigen<br />

Dritten empfohlen.


Das Angebot<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Gegenstand des Beteiligungsangebotes ist eine Wohnanlage<br />

in Frankfurt/Main mit 380 Sozialwohnungen, 3<br />

Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte mit<br />

einer Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m 2 nebst einer<br />

Nutzfläche von ca. 585 m 2 für die Kindertagesstätte. Die<br />

Investition wird vorwiegend mit zinslosen bzw. sehr niedrig<br />

verzinslichen Wohnungsbaufördermitteln finanziert.<br />

Das bedeutet niedriges Zins- und Kostenniveau,<br />

sichere Kalkulationsgrundlagen, günstige Mieten und<br />

somit langfristig hohe Vermietungssicherheit.<br />

Wegen der angespannten Haushaltssituation der<br />

öffentlichen Kassen wird es künftig wohl kaum noch<br />

neue Wohnanlagen mit günstigen Finanzierungsmitteln<br />

in diesem Umfang und damit attraktiven Mieten geben.<br />

Damit bietet das vorliegende Beteiligungsangebot eine<br />

der wenigen Gelegenheiten, neben der steuerschonenden<br />

Auflösung von §§ 6b, 6c EStG-Rücklagen gleichzeitig<br />

solides Immobilienvermögen mit geringem eigenen<br />

Kapitaleinsatz zu bilden.<br />

Die Beteiligung erfolgt durch Erwerb einer Kommanditbeteiligung.<br />

Verkäufer der Kommanditanteile ist<br />

die ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, die<br />

zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung alleiniger<br />

Kommanditist ist.<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Das Beteiligungsobjekt<br />

Die Wohnanlage der Beteiligungsgesellschaft befindet<br />

sich in Frankfurt/Main und umfasst 380 Sozialwohnungen,<br />

3 Studentenwohnungen und eine Kindertagesstätte<br />

mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m2 nebst<br />

einer Nutzfläche von ca. 585 m2 für die Kindertagesstätte.<br />

Die Wohnanlage wurde durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

errichtet und im Jahr 1994 fertiggestellt.<br />

Alle wohnwirtschaftlich genutzten Einheiten sind<br />

mit öffentlichen oder vergleichbaren Fördermitteln zu<br />

sehr geringen Zinskosten finanziert. Sie bieten aufgrund<br />

der guten Lage, der ansprechenden Architektur sowie<br />

der grundsätzlichen Knappheit an gutem und preisgünstigen<br />

Wohnraum im Ballungsgebiet Frankfurt/Main<br />

langfristig gute Vermietungs- und Entwicklungschancen.<br />

Die Wohnungen und Gewerbeflächen sind derzeit<br />

zu 100 % vermietet.<br />

Die Baubeschreibung des Objektes sowie eine Übersicht<br />

über die Anzahl und Größen der Wohnungen finden<br />

Sie auf den Seiten 12 bis 15 dieses Prospektes.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Anleger beteiligen sich an der Wohnanlage Gallus-<br />

Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Obwohl<br />

die Gesellschaft ausschließlich Vermietungsleistungen<br />

3


erbringt, erzielen die Gesellschafter infolge der Rechtsform<br />

und der Organisation der Geschäftsführung Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb.<br />

Eine Beteiligung an dieser Gesellschaft ist als Kommanditist<br />

mit Eintragung in das Handelsregister möglich.<br />

Die Haftung ist auf 1 % der Kommanditeinlage<br />

durch Eintragung einer entsprechenden Haftsumme ins<br />

Handelsregister beschränkt. Das Kommanditkapital ist<br />

durch Bilanzverluste, die im Wesentlichen durch die<br />

Gebäudeabschreibungen (steuerlich motivierte erhöhte<br />

AfA nach § 7Abs. 5 EStG) geprägt waren sowie durch<br />

Entnahmen von liquiden Überschüssen der früheren<br />

Kommandisiten, negativ.<br />

Planbilanz per 31.12.2007<br />

Auf der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses<br />

2006 und dem voraussichtlichen Ergebnis 2007 unter<br />

Berücksichtigung der Durchführung des Investitionsplanes<br />

gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages ergibt sich die<br />

unten wiedergegebene Planbilanz per 31.12.2007.<br />

Verkehrswert der Immobilie<br />

Der Emittent hat ein Gutachten über den Verkehrswert<br />

der Immobilie in Auftrag gegeben. Der öffentlich<br />

bestellte Sachverständige Dipl. Ing. Wulf Christian<br />

Odebrett, Berlin, ermittelte den Verkehrswert der<br />

Immobilie am 12. Mai 2007 mit € 63,3 Mio. nach dem<br />

Ertragswertverfahren. Es liegen keine weiteren Bewertungsgutachten<br />

vor.<br />

Mindestbeteiligungssumme/<br />

Zahlungstermin<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt € 50.000,- zzgl. 5 %<br />

Agio und ist nach Annahme der Beitrittserklärung durch<br />

den Treuhänder fällig. Höhere Beteiligungen sollen<br />

durch € 5.000 ganzzahlig teilbar sein.<br />

Rentabilität<br />

Die Rentabilität der Beteiligung erwächst aus laufenden<br />

Ausschüttungen und aus dem Substanzwertzuwachs,<br />

insbesondere infolge laufender Tilgungen. Die Aus-<br />

Planbilanz per 31.12.2007<br />

4<br />

schüttung ist erstmalig für das Jahr 2008 anfänglich mit<br />

2,0 % vorgesehen und steigt unter den Prämissen der<br />

Prognoserechnung bis zum Jahr 2037 auf voraussichtlich<br />

4 % des Eigenkapitals. Eine Aussage über die Attraktivität<br />

des Investments ergibt auch die Kennziffer „Ausschüttung<br />

und Tilgung“ der Prognoserechnung. Zu<br />

Beginn des Betrachtungszeitraumes im Jahre 2008<br />

erzielt das Investment Tilgungs- und Ausschüttungsbeträge<br />

von zusammen rund 5 % des Eigenkapitals, gegen<br />

Ende des Betrachtungszeitraums ab dem Jahr 2040 wird<br />

die Summe von Ausschüttung und Tilgung p.a. mit über<br />

7,9 % des Beteiligungskapitals erwartet.<br />

So sind innerhalb des Betrachtungszeitraumes Tilgungsleistungen<br />

in Höhe von rd. 112 % des Eigenkapitals<br />

(rd. € 20,2 Mio.) vorgesehen, die zu einem entsprechenden<br />

Vermögenszuwachs führen. Hinzu kommen in<br />

diesem Zeitraum Ausschüttungen von voraussichtlich<br />

insgesamt rd. € 16,7 Mio. bzw. rund 93,0 % des Kommanditkapitals.<br />

Übertragung nach § 6b<br />

und § 6c EStG<br />

Die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter eines<br />

Betriebsvermögens realisierten Gewinne können nach §§<br />

6b/ 6c EStG steuerneutral auf Ersatzwirtschaftsgüter des<br />

veräußernden Unternehmers/Mitunternehmers übertragen<br />

werden. Soweit eine Reinvestitionsmöglichkeit in<br />

bereits zuzurechnendem Betriebsvermögen nicht besteht,<br />

ist die Übertragung auf zuzurechnenden Grund und<br />

Boden und Gebäude aus der Beteiligung an dieser<br />

Gesellschaft zulässig. Das Übertragungspotenzial einer<br />

Beteiligung beläuft sich auf ca. 335 % der Beteiligungssumme.<br />

Vorausgesetzt, dass die Veräußerung des begünstigten<br />

Betriebsvermögens nach dem 31.12.2001 erfolgte.<br />

Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung von nominal<br />

€ 100.000,- an dieser Beteiligungsgesellschaft Veräußerungsgewinne<br />

bzw. entsprechend gebildete Rücklagen<br />

gemäß §§ 6b/6c EStG in Höhe von rund € 335.000,<br />

einer sofortigen Besteuerung entzogen werden können.<br />

Zur steuerlichen Neutralisierung der Veräußerungsgewinne<br />

ist damit bereits eine Beteiligung in Höhe von<br />

AKTIVA IN T€ PASSIVA<br />

Grundstück 17.254 Kapitalrücklage 395<br />

Gebäude 20.630 Kapital I 18.000<br />

Bankguthaben 2.090 Kapital II 22.806<br />

ARAP 354 öffentliche Mittel<br />

Landestreuhandst. Hessen<br />

öffentliche Mittel<br />

14.910<br />

Stadt Frankfurt 27.469<br />

Kapitalmarktdarlehen 2.360<br />

40.328 40.328


einem Drittel des Gewinns ausreichend und zwei Drittel<br />

des Gewinns verbleiben zur freien Liquidität (siehe hierzu<br />

das unten stehende Berechnungsbeispiel).<br />

Der zuzurechnende Anteil an Grundstücken und<br />

Gebäuden je € 100.000,- Beteiligungssumme stellt sich<br />

per 31.12.2007 gerundet wie folgt dar:<br />

Grundstück: ca. € 121.000<br />

Gebäude: ca. € 214.000<br />

Gesamt: ca. € 335.000<br />

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass durch die<br />

Übertragung einer stillen Reserve bzw. Rücklage gemäß<br />

§§ 6b/6c EStG kein endgültiger Steuervorteil, sondern<br />

eine Steuerstundung zu erreichen ist. Darüber hinaus<br />

ergeben sich durch die Verteilung des Veräußerungsgewinns<br />

über die ratierliche Auflösung der §§ 6b/6c Rücklage<br />

während des Abschreibungszeitraumes der Immobilie<br />

im Regelfall zusätzliche Progressionsvorteile. Die<br />

Einzelheiten hierzu sind unter Punkt 6 „Das steuerliche<br />

Konzept“ auf Seite 29 bis 32 ausführlich erläutert.<br />

Der ansonsten bei fehlender Reinvestitionsmöglichkeit<br />

zur Steuerzahlung kurzfristig abfließende Betrag<br />

steht aber bei Reinvestition in die Wohnanlage Gallus-<br />

Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG sehr lang-<br />

Das Angebot im Überblick<br />

fristig zur Erwirtschaftung von Zinsen und Ausschüttungen,<br />

hohen Tilgungsleistungen und zur Substanzbildung<br />

in soliden Wohnimmobilien zur Verfügung. Neben<br />

einer soliden Steuerlösung bietet diese Fondsbeteiligung<br />

somit einen Beitrag z. B. zur Altersvorsorge des Unternehmers.<br />

Schenkung- und Erbschaftsteuervorteile<br />

Anders als bei Nominalanlagen gelten bei der unentgeltlichen<br />

Übertragung einer Beteiligung an der Wohnanlage<br />

Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

geringere Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung.<br />

Für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ist der –<br />

anteilige – Einheitswert des Betriebsvermögens zugrunde<br />

zu legen. Bedingt durch den hohen Anteil der Fremdfinanzierung<br />

– überwiegend durch liquiditätsmäßig gering<br />

belastende öffentliche Wohnungsbaudarlehen finanziert –<br />

ist der Einheitswert des Betriebsvermögens negativ.<br />

Der negative Einheitswert des Betriebsvermögens<br />

der Beteiligungsgesellschaft beträgt rund 135 % des<br />

nominellen Beteiligungskapitals. Neben der Beteiligung<br />

können daher nach heutiger Rechtslage noch weitere<br />

Vermögenswerte in Höhe von rd. 135 % des Beteiligungskapitals<br />

steuerfrei vererbt bzw. verschenkt werden.<br />

Die gesetzlichen Freibeträge bleiben für die Übertragung<br />

weiteren Vermögens uneingeschränkt nutzbar. Hierdurch<br />

ergeben sich äußerst interessante Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

die bei einer Aufteilung einer Zuwendung<br />

in Barschenkung und Fondsbeteiligung von Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer entlasten. Im Ergebnis<br />

können somit ansonsten entstehende Steuerbelastungen<br />

in Beteiligungskapital umgewandelt werden; das Kapital<br />

bleibt somit in Höhe der ersparten Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer erhalten und kann zur Fruchtziehung<br />

weiter verwendet werden. Zu beachten ist jedoch, dass<br />

die dargestellten Vorteile im Wesentlichen infolge der<br />

laufenden Tilgungen im Zeitablauf abnehmen werden.<br />

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. November<br />

2006 entschieden, dass die Erhebung der Erbschaftsteuer<br />

in der derzeitigen Form wegen Verstoßes<br />

gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig<br />

ist.<br />

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung<br />

spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen. Das bisherige<br />

Recht ist bis zu einer Neuregelung anzuwenden.<br />

Es muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Neuregelung<br />

der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung<br />

andere – ungünstigere – steuerliche Wertansätze zu<br />

berücksichtigen sind, als vorstehend dargestellt.<br />

5


Bitte lesen Sie vor Ihrer Anlageentscheidung diesen Prospekt<br />

und insbesondere die nachfolgenden Risikohinweise<br />

genau und vollständig durch. Lassen Sie sich zu<br />

Ihrer Sicherheit von einem Sachverständigen Ihres Vertrauens,<br />

beispielsweise einem Vermögens- oder Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt beraten.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot Wohnanlage<br />

Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG handelt es sich um eine unternehmerisch orientierte<br />

Beteiligung.<br />

Anleger sollten unternehmerisch orientierte Beteiligungen<br />

grundsätzlich nur dann eingehen, wenn sie sich<br />

eine Meinung zu den wirtschaftlichen Risiken des Projektes<br />

gebildet haben und sicher sind, über genügend<br />

Informationen zu verfügen, um das Risiko des Engagements<br />

zu überblicken. Anleger sollten aufgrund ihrer<br />

privaten Vermögenssituation in der Lage sein, die eingegangenen<br />

unternehmerischen Risiken zu tragen. Deshalb<br />

sollte generell nur ein Teil des Vermögens eines<br />

Anlegers in eine unternehmerisch orientierte Beteiligung,<br />

wie hier gegeben, investiert werden. Vor diesem<br />

Hintergrund sollten Anleger dieses Beteiligungsangebots<br />

über das zu investierende Kapital tatsächlich verfügen<br />

und nicht auf eine Fremdfinanzierung ihrer Einlage<br />

angewiesen sein.<br />

Der Immobilienmarkt unterliegt abhängig von zyklischen<br />

Schwankungen der Konjunktur, Änderungen der<br />

Wettbewerbssituation und anderer relevanter Rahmenund<br />

Umfeldbedingungen, die sowohl Einfluss auf die<br />

Wirtschaftlichkeit der Immobilien und damit auf die<br />

Höhe der Ausschüttung wie auch auf den Wert des<br />

Anteils oder auch der Immobilie haben.<br />

Diese Beteiligung eignet sich nur für Anleger, die<br />

sich langfristig engagieren wollen und keine Kapitalanlage<br />

mit fester Verzinsung und einer schon heute feststehenden<br />

Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu einem<br />

festen Zeitpunkt erwarten.<br />

Jede Ausschüttung ist ebenso ergebnisabhängig, wie<br />

z. B. die Dividendenzahlung einer Aktiengesellschaft. In<br />

der Regel unterliegen Ausschüttungen im Zeitverlauf<br />

Schwankungen. Die Ausschüttungen können von der<br />

Prognose abweichen. Eine Gewähr für die Höhe der<br />

Ausschüttung besteht nicht. Jede Prognose ist mit Unsicherheiten<br />

verbunden.<br />

Der Wert der Immobilie der Gesellschaft ist ebenso<br />

wie der Wert der Beteiligung an der Wohnanlage Gallus-Park<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

ertragsabhängig. Unternehmens- und Immobilienwerte<br />

werden in der Regel nach dem Ertragswert ermittelt, der<br />

– vereinfacht ausgedrückt – dem Barwert eines nachhal-<br />

6<br />

Die Risikohinweise<br />

tig zu erzielenden Ertrages entspricht. In hohem Maße<br />

beeinflussen Lage und Art des Objektes, die Entwicklung<br />

des Standortes sowie der Zustand der Gebäude<br />

oder der technischen Einrichtungen den Wert. Die Entwicklung<br />

der einzelnen Einflussgrößen kann jede für<br />

sich, und damit auch kumulativ, negativ mit entsprechendem<br />

Einfluss auf den Wert der Immobilie und<br />

damit auf den der Beteiligung verlaufen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass das Anlageobjekt<br />

nicht kostendeckend bewirtschaftet werden kann und Verluste<br />

erwirtschaftet. Können Verluste von der Gesellschaft<br />

nicht mehr finanziert werden und/oder sind die Gesellschafter<br />

nicht bereit, die Verluste auszugleichen, sind in<br />

einem marktwirtschaftlichen Umfeld eine Insolvenz der<br />

Gesellschaft und im schlimmsten Fall ein Totalverlust<br />

möglich. Das Maximalrisiko besteht danach in einem vollständigen<br />

Verlust des vom Anleger gezahlten Kaufpreises<br />

für die Kommanditbeteiligung zuzüglich einem Betrag in<br />

Höhe von 1% der Kommanditbeteiligung.<br />

Die wesentlichen Einzelrisiken einer Beteiligung<br />

sind nachfolgend aufgeführt. Zusätzlich wird in einzelnen<br />

Prospektteilen im Sachzusammenhang auf entsprechende<br />

Risiken hingewiesen. Neben den genannten<br />

Risiken bestehen keine weiteren wesentlichen Risiken.<br />

Prognoserechnung<br />

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben basieren auf<br />

kontrahierten Verträgen, bestmöglichen Einschätzungen<br />

und Erfahrungswerten.<br />

Wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Beteiligung haben die erzielbaren Miet- und<br />

sonstigen Einnahmen sowie die Entwicklung der laufenden<br />

Ausgaben für nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten,<br />

Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung und<br />

Instandsetzung sowie Modernisierung. Höhere Ausgaben<br />

und/oder geringere Erlöse als prognostiziert verändern<br />

das Betriebsergebnis und damit auch die für eine<br />

Ausschüttung prognostizierte Liquidität. Im Übrigen<br />

entscheiden die Gesellschafter jährlich über die Höhe<br />

der Ausschüttung.<br />

Risiken der Finanzierungen<br />

Die Wohnanlage ist teilweise durch Kapitalmarkt- oder<br />

Wohnungsbaudarlehen finanziert.<br />

Der Kapitaldienst ist unabhängig von den jeweils realisierten<br />

Mieteinnahmen zu entrichten. Soweit die Mieter<br />

ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nicht entsprechen<br />

oder bei Anschlussvermietungen deutliche<br />

Mietzugeständnisse eingeräumt werden müssen, hat dies<br />

Einfluss auf Ausschüttungen oder auf die Zuführung zur


Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve ggf. auch auf<br />

die Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaft.<br />

Gleiches gilt sofern die Konditionen der Kapitalmarktdarlehen<br />

sich aufgrund von Marktentwicklungen<br />

verändern oder die Verzinsung der öffentlichen Wohnungsbaudarlehen<br />

erhöht wird, ohne dass die sich<br />

danach ergebenden gesetzlich zulässigen Kostenmieten<br />

aufgrund der Marktsituation gegenüber den Mietern<br />

durchsetzbar sind.<br />

Der Eintritt von derartigen Entwicklungen – einzeln<br />

oder kumulativ – kann in einem marktwirtschaftlichen<br />

Umfeld schlimmstenfalls den Totalverlust des eingesetzten<br />

Kapitals zur Folge haben.<br />

Sofern einzelne Gesellschafter den Kaufpreis für den<br />

Erwerb der Beteiligung ganz oder teilweise fremdfinanzieren,<br />

ist nicht auszuschließen, dass auf Grund der Einnahmen-<br />

oder Ausgabenentwicklungen Ausschüttungen<br />

teilweise oder vollständig nicht möglich sind, so dass die<br />

Kapitaldienstfähigkeit von persönlich in Anspruch<br />

genommenen Gesellschafterdarlehen durch den Gesellschafter<br />

aus seinen übrigen Einnahmen oder seinem<br />

Vermögen sicherzustellen ist.<br />

Öffentliche Wohnungsbauförderdarlehen<br />

Die öffentliche Förderung zielt darauf ab, preisgünstigen<br />

Wohnraum für untere und mittlere Einkommensbezieher<br />

zur Verfügung zu stellen. Der Preisvorteil im Vergleich<br />

zu freifinanzierten Wohnanlagen sichert derzeit<br />

eine sehr gute Vermietbarkeit. Die künftigen Vermietungsergebnisse<br />

werden nachhaltig dadurch bestimmt,<br />

inwieweit der vom Förderungsgeber beabsichtigte Preisvorteil<br />

für den Mieter auch tatsächlich erhalten bleibt.<br />

Da die Zinsen der niedrig verzinslichen Wohnungsbaudarlehen<br />

und die Aufwendungszuschüsse bei der<br />

Wohnanlage in die Kostenmiete einfließen, sind im<br />

Umfang von Zinsanpassungen und Kürzungen der Aufwendungszuschüsse<br />

Mieterhöhungen rechtlich möglich,<br />

aber wirtschaftlich nicht immer durchsetzbar. Soweit die<br />

ab dem Jahre 2009 entfallenden Aufwendungszuschüsse<br />

im Rahmen der Kostenmiete nicht an die Mieter weiterbelastet<br />

werden können hätte dies Einfluss auf mögliche<br />

Ausschüttungen bzw. die Liquidität der Gesellschaft.<br />

Die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

der öffentlich geförderten Wohnungen in die Finanzierung<br />

eingebundenen Darlehen und deren Zins- bzw.<br />

Verwaltungskosten sind im Rahmen der Mietberechnung<br />

mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen und<br />

somit voll umlagefähig. Niedrigere Zinsen führen zu<br />

entsprechend niedrigeren Mieteinnahmen, höhere Zinsen<br />

zu entsprechend höheren Mieten. Bei höheren Mietbelastungen,<br />

die mietrechtlich zulässig sind, können<br />

unter Umständen Teilbeträge aus wirtschaftlichen Gründen<br />

nicht gegenüber Mietern durchgesetzt werden, weil<br />

der Preisvorteil im Vergleich zu freifinanzierten Anlagen<br />

Die Risikohinweise<br />

gering oder nicht mehr gegeben ist, oder die Kostenmiete<br />

sogar die Mietsätze für freifinanzierte Wohnanlagen<br />

übersteigt.<br />

Anschlussfinanzierung<br />

Die Zinsen des Kapitalmarktdarlehens werden jeweils<br />

für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Nach<br />

Auslaufen der jeweiligen Zinsfestschreibung kann der<br />

dann zu vereinbarende Zinssatz für die Anschlussfinanzierung<br />

über dem in der Prognoserechnung angenommenen<br />

Zinssatz liegen. Es ist auch möglich, dass eine<br />

Anschlussfinanzierung nicht gewährt wird oder eine<br />

höhere Tilgung, als in der Prognoserechnung angenommen,<br />

zu entrichten ist. Sofern die erhöhten Zinsaufwendungen<br />

nicht über die Kostenmiete den Mietern weiterbelastet<br />

werden können oder höhere Tilgungen zu leisten<br />

sind, hätte dies entsprechende Auswirkungen auf die<br />

möglichen Ausschüttungen oder auf die Zuführungen<br />

zur Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve.<br />

Guthabenzinsen<br />

Die tatsächlich erwirtschafteten Zinseinnahmen können<br />

niedriger ausfallen als in der Prognose angenommen.<br />

Veränderungen des Zinsniveaus können Auswirkungen<br />

auf die möglichen Ausschüttungen oder auf die Zuführung<br />

zur Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve haben.<br />

Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Ob sich künftig die in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Mieterträge und Zinsen realisieren lassen und ob die<br />

Ausgaben für Zinsen, Instandhaltung etc. das bisherige<br />

Niveau bzw. die prognostizierte Entwicklung erreichen,<br />

wird im Wesentlichen von staatlichen Auflagen für die<br />

Wohnungswirtschaft, der konjunkturellen Entwicklung,<br />

den Einkommens- und Konsumgewohnheiten sowie<br />

durch die Mietnachfrage bestimmt sein. Neben der<br />

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat auch die Prosperität<br />

des Wirtschaftsraumes Rhein-Main besonderen<br />

Einfluss auf den Erfolg der Wohnanlage.<br />

Miet- und sonstige Verträge<br />

In der Prognoserechnung sind die abgeschlossenen<br />

Mietverträge berücksichtigt. Anschlussvermietungen<br />

bergen das Risiko von Veränderungen bei den Mieteinnahmen.<br />

Ob nach jeweiligem Ablauf von Mietverträgen<br />

die bei der Anschlussvermietung zu realisierenden Mieten<br />

das bisherige Niveau erreichen, wird im Wesentlichen<br />

von der Entwicklung des Wirtschaftsraumes, der Konjunkturlage<br />

und der Entwicklung der Konsum- und Verbrauchergewohnheiten<br />

beeinflusst. Ferner können bei<br />

Neuvermietungen, z. B. aufgrund geänderter Mieteransprüche<br />

Leerstände und/oder Umbaukosten auf die<br />

Gesellschaft zukommen, die nicht von den Mietern<br />

getragen werden. Soweit diese nicht aus der gebildeten<br />

Liquiditätsreserve finanziert werden können, müssten sie<br />

7


durch Aufnahme von Fremdmitteln und/oder zu Lasten<br />

der Ausschüttung oder ggf. darüber hinaus durch<br />

Fremdmittel finanziert werden.<br />

Fondskosten<br />

Die Fondskosten wurden auf der Grundlage der Erfahrungen<br />

aus der Bewirtschaftung der Fondsimmobilie<br />

sowie Immobilien vergleichbarer Gesellschaften geschätzt<br />

und der Preisentwicklung angepasst. Es kann<br />

jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Prognoseansätze<br />

die tatsächlichen Kosten unterschreiten und<br />

damit Auswirkungen auf die möglichen Ausschüttungen<br />

und/oder auf die Zuführungen zur Instandhaltungs- und<br />

Liquiditätsreserve haben.<br />

Instandhaltung/Unterhaltung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass höhere als die<br />

in der Prognoserechnung kalkulierten Instandhaltungsbzw.<br />

Unterhaltungsmaßnahmen entstehen. Es ist auch<br />

nicht auszuschließen, dass Marktanpassungsmaßnahmen<br />

erforderlich werden, um die Attraktivität und Vermietbarkeit<br />

der Wohnungen bzw. der Kindertagesstätte<br />

aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen.<br />

Bei der Erteilung der Baugenehmigung für die<br />

Wohnanlage und die umliegenden Bürogebäude nebst<br />

Tiefgaragenanlage wurde den Grundstückseigentümern<br />

des Baugebietes „Gallus-Park“ die Reinigung des<br />

Grundwassers auferlegt. Bis September 1998 wurde diese<br />

Maßnahmen auf einem benachbarten Grundstück für<br />

das Gesamtareal durchgeführt und dann eingestellt.<br />

Falls die Gesellschaft für Kosten der Grundwasserreinigung<br />

in Anspruch genommen werden sollte, hat sie<br />

diese zu tragen. Dies kann zu Mehrausgaben führen, die<br />

unter Umständen wirtschaftlich nicht an die Mieter<br />

weiterbelastet werden können.<br />

Die frühere Kommanditistin hat der Gesellschaft<br />

eine Garantie über 10 Jahre bis zu einem Aufwand von<br />

300.000 Euro gewährt, falls die Gesellschaft mit Kosten<br />

der Grundwasserreinigung oder mit Kosten der Abwehr<br />

von Ansprüchen belastet werden sollte.<br />

Darüber hinausgehende Investitionen bzw. Aufwendungen<br />

müssten aus der Liquiditätsreserve zu Lasten der<br />

Ausschüttung oder ggf. darüber hinaus durch Fremdmittel<br />

finanziert werden.<br />

Wertentwicklung/Inflation/<br />

Prognose-Daten<br />

In die Prognose fließen verschiedene Variablen ein wie<br />

z. B. Anschlussvermietungen, verschiedene Kostenannahmen,<br />

Steuersätze, Inflationsrate, Zins- und Tilgungssätze<br />

der Anschlussfinanzierungen. Die den Berechnungen<br />

zugrunde gelegten absoluten Größen dieser Variablen<br />

basieren auf derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen,<br />

abgeschlossenen Verträgen, zeitlichen Eintrittsannahmen<br />

sowie Erfahrungswerten des Anbieters. Ein von<br />

8<br />

diesen Annahmen abweichender Eintritt, insbesondere<br />

eine abweichende Mietentwicklung, ein höherer Fremdkapitalstand,<br />

eine niedrigere Instandhaltungs- und<br />

Liquiditätsreserve oder ein geringerer Anstieg des<br />

Lebenshaltungskostenindexes führen zu einer anderen<br />

Liquiditätsentwicklung und haben damit Auswirkungen<br />

auf die möglichen Ausschüttungen, auf die Zuführungen<br />

zur Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve oder bei<br />

einer Fremdfinanzierung von Aufwendungen zu einer<br />

höheren Verschuldung.<br />

Allgemeines Vertragsrisiko<br />

Der Prospektdarstellung liegt zu Grunde, dass die Vertragspartner<br />

der Beteiligungsgesellschaft ihre Leistungspflichten<br />

jeweils vertragsgemäß erfüllen. Die Gesellschaft<br />

hat eine Reihe von Verträgen abgeschlossen.<br />

Unbeschadet der Tatsache, dass die Vertragspartner der<br />

Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sind, die Verpflichtungen<br />

aus den eingegangenen Verträgen zu erfüllen, ist<br />

nicht auszuschließen, dass sich die Bonität der Vertragspartner<br />

verschlechtert, so dass diese ihren Verpflichtungen<br />

nicht mehr entsprechen können und Ansprüche<br />

gegen diese nicht mehr durchsetzbar sind.<br />

Abhängig von der jeweils durch den Vertragspartner<br />

übernommenen Verpflichtung können in solchen Fällen<br />

negative Auswirkungen auf die Liquiditäts- und Vermögenslage<br />

der Beteiligungsgesellschaft eintreten.<br />

Haftung<br />

Nach Eintragung in das Handelsregister ist die Haftung<br />

der Kommanditisten für von diesem Zeitpunkt an<br />

begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft jeweils<br />

auf die Hafteinlage begrenzt und erlischt, soweit die<br />

Einlage geleistet ist. Soweit der Kommanditist oder sein<br />

Rechtsvorgänger Gewinnanteile entnimmt, während<br />

sein Kapitalanteil durch Verluste unter den Betrag der<br />

Hafteinlage herabgemindert ist, oder soweit durch Entnahmen<br />

der Kapitalanteil unter die Hafteinlage herabgemindert<br />

wird, wie vorliegend gegeben, lebt die Haftung<br />

bis zur Höhe seiner 1 %-igen Hafteinlage gemäß § 172<br />

Absatz 4 HGB, wieder auf.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

(Zweitmarkt)<br />

Für Beteiligungen der vorliegenden Art hat sich noch<br />

kein institutionalisierter Zweitmarkt etabliert. Die<br />

Beteiligungen werden grundsätzlich nicht von der<br />

Gesellschaft oder dem Anbieter zurückgenommen. Wie<br />

auch bei anderen Immobilieninvestitionen handelt es<br />

sich auch bei Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds<br />

um langfristig ausgerichtete Anlageformen. Bei<br />

Veräußerungswünschen wird der Anbieter vermittelnd<br />

tätig und versuchen, den Verkauf abzuwickeln. Eine<br />

Gewähr für eine Veräußerungsmöglichkeit besteht<br />

jedoch nicht.


Der erzielbare Veräußerungserlös wird beeinflusst<br />

durch die Attraktivität der Anlage zum beabsichtigten<br />

Verkaufszeitpunkt und durch die zum Verkaufszeitpunkt<br />

bestehenden wirtschaftlichen Daten und Aussichten für<br />

die Fondsimmobilie und deren Betrieb sowie die dann<br />

geltenden steuerlichen Regelungen.<br />

Der Preis unterliegt Angebot und Nachfrage, wobei<br />

generell ein erhöhtes Risiko von Preisabschlägen bei kurzfristigen<br />

Veräußerungswünschen besteht. Bei einer Veräußerung<br />

von Anteilen an dieser Beteiligungsgesellschaft ist<br />

gegenüber der Verwertung von Wertpapieren u. U. eine<br />

erhebliche Zeitspanne für die Abwicklung einzuplanen.<br />

Die Veräußerung, wie auch andere Verfügungen über<br />

den Kommanditanteil, bedürfen gem. § 18 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Zustimmung der Komplementärin,<br />

die diese verweigern kann, wenn der Gesellschaft hieraus<br />

grunderwerbsteuerliche Nachteile wegen § 1 Abs. 2a<br />

GrEStG erwachsen würden. Eine Teilverfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil, die zu einer Unterschreitung der<br />

Mindestbeteiligung von € 50.000 führt, bedarf nach § 18<br />

des Gesellschaftsvertrages der Zustimmung der Komplementärin.<br />

Dies kann Veräußerungen oder sonstige<br />

Verfügungen erschweren oder verhindern.<br />

Beschlussfassung in der Gesellschaft<br />

Der einzelne Beteiligte kann seine gesellschaftsrechtlichen<br />

Interessen effektiv nicht gegen den Willen der<br />

Mehrheit der übrigen Gesellschafter aufgrund des<br />

gesellschaftsvertraglich verankerten Mehrheitsprinzips<br />

durchsetzen. Auch bei Nichtwahrung von Mitbestimmungsrechten<br />

durch den Kommanditisten, z. B. durch<br />

Nichtteilnahme an Gesellschafterversammlungen, sind<br />

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von allen<br />

Gesellschaftern mit zu tragen. Grundsätzlich besteht<br />

auch die Möglichkeit der Majorisierung der Gesellschaft<br />

durch Großanleger. Neu in die Gesellschaft eintretende<br />

Gesellschafter sind an die bisher gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

und abgeschlossenen Verträge gebunden.<br />

Die wirtschaftlichen Risiken, auch aus Altverpflichtungen,<br />

treffen alle Gesellschafter.<br />

Interessenkollision<br />

Das Gesellschaftskapital wesentlicher Vertragspartner<br />

der Gesellschaft befindet sich unmittelbar oder mittelbar<br />

in Händen von Herrn Anno August Jagdfeld und/oder<br />

dessen nahen Angehörigen. Hieraus können sich Interessenkollisionen<br />

ergeben.<br />

Steuern<br />

Die Risikohinweise<br />

Änderungen der bestehenden Steuergesetze, der Verwaltungsanweisungen<br />

und -richtlinien, aber auch der individuellen<br />

Auslegung von Steuergesetzen durch die zuständigen<br />

Finanzbehörden, können zu erheblichen Steuerbelastungen<br />

sowohl bei der Gesellschaft als auch bei<br />

Gesellschaftern führen.<br />

Eine langfristige Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme<br />

ist nicht zu empfehlen, da die Finanzverwaltung<br />

die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellen könnte<br />

(steuerlich „Liebhaberei“) mit der Folge, dass zugeordnete<br />

steuerliche Vorteile nicht steuermindernd beim Beteiligten<br />

berücksichtigt werden und die steuerlichen Vergünstigungen,<br />

die das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<br />

für Übertragungen von Betriebsvermögen vorsieht,<br />

nicht in Anspruch genommen werden können.<br />

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am<br />

7. November 2006 entschieden, dass die Erhebung der<br />

Erbschaftsteuer in der derzeitigen Form wegen Verstoßes<br />

gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz)<br />

verfassungswidrig ist.<br />

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung<br />

spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen. Es muss<br />

davon ausgegangen werden, dass bei einer Neuregelung<br />

der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ungünstigere<br />

steuerliche Wertansätze zu berücksichtigen sind, als<br />

nach der derzeit geltenden Rechtslage.<br />

Auch eine nur kurzfristige Beteiligungsabsicht kann<br />

die Gewinnerzielungsabsicht oder die Mitunternehmerstellung<br />

in Frage stellen.<br />

Sofern die Beteiligung vor Ablauf von 10 Jahren veräußert<br />

wird, kann die Feststellung eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels beim Beteiligten infolge dieser Veräußerung<br />

nicht ausgeschlossen werden, wenn dieser<br />

innerhalb diese Zeitraumes weitere bisher private Immobilienveräußerungen<br />

getätigt hat. Dies hätte zur Folge,<br />

dass ein bisher steuerfreier Veräußerungsgewinn von privaten<br />

Immobilien steuerpflichtig wird.<br />

Die Zurechnung von steuerlichen Ergebnissen oder<br />

Vermögensberechtigungen der Gesellschaft erfordert<br />

den Erwerb der Beteiligung durch den Kapitalanleger.<br />

Sofern der Erwerb nicht im Jahr der Abgabe der Beitrittserklärung<br />

erfolgt oder der Treuhänder von dem<br />

Treuhandvertrag zurücktritt, werden die mit der Beteiligung<br />

angestrebten Steuerfolgen nicht oder verspätet realisiert<br />

(z. B. mit negativen Folgen auf die Übertragungsmöglichkeit<br />

von Rücklagen nach §§ 6 b, 6 c EStG).<br />

9


Frankfurt am Main gilt als die kleinste Metropole der<br />

Welt, ein globales Dorf mit großer nationaler und internationaler<br />

Bedeutung.<br />

In der Gründungsphase der jungen Bundesrepublik<br />

Deutschland war Frankfurt wegen seiner zentralen Lage<br />

als Regierungssitz vorgesehen. Dazu ist es wohl deshalb<br />

nicht gekommen, weil der erste Bundeskanzler dies aus<br />

eher persönlichen Gründen verhindert hat.<br />

Frankfurt strebt dennoch nach Höherem. Die Stadt<br />

wurde zum wichtigsten und kontinentaleuropäischen<br />

Finanzzentrum. Wirtschaft und Finanzen haben in der<br />

über 1.200 Jahre alten Stadt seit jeher eine große Bedeutung.<br />

Begünstigt wird diese Führungsposition durch<br />

beste Verkehrsanbindungen bei Schiene, Straße und<br />

Luft. Standortvorteile, die den Unternehmen und den<br />

Beschäftigten zu Gute kommen. Obwohl das globale<br />

Dorf „nur“ rd. 650.000 Einwohner zählt und demnach<br />

als eher kleine Großstadt gilt, bietet die Stadt mehr als<br />

590.000 Menschen Arbeit.<br />

Keine andere Großstadt Deutschlands weist einen<br />

ähnlich hohen Anteil von Arbeitsplätzen aus. Vertreten<br />

sind in der Stadt aber nicht nur die Finanzen mit der<br />

Europäischen Zentralbank an der Spitze; Frankfurt/Main<br />

ist auch ein moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort.<br />

Ebenso ist die Stadt Dienstleistungszentrum<br />

und wichtigste nationale Schnittstelle im<br />

Bereich der Telekommunikation und des Internets sowie<br />

10<br />

Der Standort<br />

führender Messe- und Handelsplatz. Eine Tradition, die<br />

zurückreicht auf das Jahr 1160. Bereits im Jahre 1240<br />

erhielt die Stadt die kaiserliche Erlaubnis, jährlich Handelsmessen<br />

abzuhalten.<br />

Die Palette reicht von der internationalen Automobil<br />

Ausstellung bis zur traditionsreichen und im deutschsprachigen<br />

Raum sehr bedeutenden Frankfurter Buchmesse.<br />

Die Internationalität der Mainmetropole führt<br />

auch dazu, dass ein Viertel der ausländischen Direktinvestitionen<br />

in die Region Frankfurt-Rhein-Main fließen.<br />

Bei all den Business-Aktivitäten und den vielen<br />

Arbeitsplätzen ist in den letzten Jahren die Wohnungsversorgung<br />

zu kurz gekommen. Frankfurt am Main hat<br />

durch die Relation Einwohner/Arbeitsplätze einen überproportional<br />

hohen Anteil an Berufspendlern. Die Stadt<br />

unternimmt daher vielfältige Anstrengungen, die Wohnungsversorgung<br />

zu verbessern, die Bürger in der Stadt<br />

zu halten und die Zersiedlung der Landschaften mit<br />

hohen Infrastruktur- und Umweltkosten zu vermeiden.<br />

Das Pendleraufkommen ist aber nach wie vor gewaltig.<br />

Dies ist eine sehr gute Voraussetzung für Wohnungsinvestitionen.<br />

Günstige Mieten in zentralen Lagen, verbunden<br />

mit einem großen Kultur- und Bildungsangebot<br />

einer traditionsreichen Großstadt bieten langfristig gute<br />

Voraussetzungen für Investoren. Dies gilt in besonderem<br />

Maße für die im Stadtteil Gallusviertel befindliche<br />

Wohnanlage.


Gallus-Park<br />

Der Standort<br />

11


Die im Gallusviertel befindliche Wohnanlage, der Galluspark,<br />

wurde im Jahr 1994 in Form eines aufgelockerten<br />

Blocksystems mit großen, lichtdurchfluteten Fensterflächen<br />

und begrünten Innenhöfen fertig gestellt. Es<br />

handelt sich um zwei Wohngebäude (Block I und II) mit<br />

insgesamt 380 öffentlich geförderten Wohnungen und 3<br />

freifinanzierte Studentenwohnungen. Ein Bereich der<br />

Wohnanlage wird als Kindertagesstätte genutzt.<br />

Das Gallusviertel ist mit einer Gesamtfläche von<br />

430 Hektar und deutlich über 26.000 Einwohner einer der<br />

größten Stadtteile Frankfurts. Historisch als Arbeiterstadtteil<br />

entstanden, ist das Gallusviertel heute besonders stark<br />

vom Strukturwandel betroffen. Ehemalige Industrie- und<br />

Gewerbestandorte werden zu hochwertigen Büro- und<br />

Dienstleistungsstandorten umstrukturiert. Sowohl die<br />

Bau- als auch die Nutzungsstruktur ist sehr heterogen.<br />

Kurzbaubeschreibung<br />

Die Wohnanlage „Gallus-Park“ wurde im Oktober des<br />

Jahres 1994 fertig gestellt. Sie umfasst 383 überdurchschnittlich<br />

ausgestattete Wohnungen in unterschiedlicher<br />

Größe/Zuschnitt, so dass ein breites Angebot für<br />

12<br />

Das Anlageobjekt<br />

jedwede Anforderungen der Mieter vorhanden ist. In die<br />

Anlage integriert ist eine Kindertagesstätte mit ca.<br />

585 m 2 Mietfläche.<br />

Das Gebäudeensemble besteht aus zwei räumlich<br />

getrennten Komplexen mit 8 bzw. 12 Häusern, errichtet<br />

in einer traditionellen Blockbauweise mit begrünten und<br />

als Ruhezonen gestalteten Innenhöfen. Entsprechend<br />

der zentralen Lage sind die Gebäude in 8-geschossiger<br />

Bauweise ausgeführt, wobei die beiden obersten<br />

Geschosse aus architektonischen Gründen als Staffelgeschosse<br />

mit geringerer Grundfläche ausgebildet sind.<br />

Durch diese Maßnahme fügt sich der Gebäudekomplex<br />

harmonisch in die durch moderne Bürogebäude geprägte<br />

Umgebung ein. In den Häusern selbst sind keine Kfz-<br />

Stellplätze vorhanden. Diese stehen jedoch den Mietern<br />

zur Anmietung im angrenzenden Gewerbeobjekt (Verwaltung/Büro)<br />

zur Verfügung. Ferner verfügt die Anlage<br />

über 39 oberirdische Abstellplätze auf eigenem Grundstück.<br />

Erstellt wurden die Mehrfamilienhäuser traditionell<br />

in Stahlbeton und Mauerwerk. Die tragenden Teile sind<br />

in Schottenbauweise ausgeführt. Für die Ausfachung


wurde bewährtes Kalksandsteinmauerwerk verwendet.<br />

Hierdurch werden nicht nur die statischen, sondern auch<br />

die bauphysikalischen Erfordernisse voll erfüllt. So<br />

erreicht der K-Wert der Außenwände mit der bereits bei<br />

der Erstellung der Gebäude ausgeführten Konstruktion<br />

dank eines verbesserten überdurchschnittlichen Wärmeschutz<br />

selbst die heute (2007) nach der ENEV, Anlage 3,<br />

Tabelle 1, gestellten hohen Anforderungen.<br />

Gleiches gilt für die eingebauten Verglasungen. Diese<br />

überschreiten sogar die aktuell in der ENEV gestellten<br />

Forderungen. Beide Komponenten wirken sich dementsprechend<br />

positiv auf die Neben-/Heizkosten aus, die<br />

von den Mietern zu tragen sind.<br />

Die Außenwände wurden aus 24 cm starken Kalksandsteinmauerwerk<br />

und einem außenliegenden Wärmedämmverbundsystem<br />

(WDVS), bestehend aus<br />

80 mm Mineralwollplatten (Gruppe 0,040), und einem<br />

15–20 mm starken mineralischen Putz erstellt. Die Fensterrahmen<br />

bestehen aus Kunststoff und wurden aus<br />

Profilen eines namhaften deutschen Fensterherstellers<br />

montiert. Durch die Kunststoffoberfläche sind sie bis auf<br />

eine regelmäßige Reinigung wartungsfrei. Ein Anstrich<br />

ist nicht notwendig.<br />

Zum weiteren Komfort zählen auch die in den Erdgeschoßwohnungen<br />

eingebauten Rollläden, die während<br />

der Nachtzeiten weitere Sicherheit und Abschottung des<br />

Privatbereiches bieten und darüber hinaus auch Wärmeverluste<br />

und Schallimmissionen verhindern.<br />

Das Anlageobjekt<br />

Als freiwilligen Beitrag zum Umweltschutz wurden<br />

die Flachdächer der Häuser mit einer extensiven Begrünung<br />

geplant und errichtet. Dies geschieht zum Ausgleich<br />

für die durch den Bau der Häuser verursachte Bodenversieglung.<br />

Unterhalb der Dachbegrünung befindet sich ein<br />

nach den Flachdachrichtlinien erstelltes Umkehrdach,<br />

bestehend aus einer dreilagigen Abdichtung mit Glasvliesbitumenbahnen,<br />

12 cm starker PS-Wärmedämmung<br />

(Gruppe 0,035) und den bei einer Extensivbegrünung<br />

notwendigen Wurzel- und Rieselschutzmatten.<br />

Für das Wachstum und den Halt der Pflanzen sorgt<br />

eine spezielle Substratschicht. Dank des verwendeten<br />

massiven Kalksandsteinmauerwerks übertreffen die<br />

Luftschallschutzwerte die geforderten Schallschutzwerte<br />

der einschlägigen DIN-Vorschriften.<br />

Die aufwendige Bauweise setzt sich auch im Inneren<br />

der Wohnungen und in den Allgemeinbereichen, wie<br />

Treppenhäuser, Flure etc. fort. Alle Wohnungen sind<br />

komplett mit einem schwimmenden Estrich auf Trittschalldämmung<br />

ausgestattet, die Bäder verfügen außerdem<br />

über eine entsprechende Abdichtungsebene. Die<br />

Wand- und Bodenflächen der Bäder sind türhoch mit<br />

keramischen Fliesen im Format 20/20 eines namhaften<br />

deutschen Herstellers belegt. Hier wurde eine Standardfarbe<br />

gewählt, um auch bei späteren Reparaturen auf das<br />

gleiche Fliesenmaterial zurückgreifen zu können. Die<br />

hochwertigen Markenarmaturen wurden ebenfalls nach<br />

den gleichen Kriterien ausgewählt.<br />

13


Das Finish der Allgemeinbereiche wie Treppenhäuser,<br />

Flure, Aufzugsvorräume und Eingangsbereiche<br />

wurde mit Natursteinplatten aus Granit grau/hell ausgeführt,<br />

wobei die Oberflächen entsprechend den jeweiligen<br />

Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Rutschfestigkeit<br />

behandelt wurden. Aus diesem Grund sind die<br />

vor den Hauseingängen gelegenen Natursteinbeläge aus<br />

gesandstrahltem Material verlegt. Die Aufzugskabinen<br />

sind mit Edelstahl/Spiegel verkleidet.<br />

Entsprechend den Anforderungen an ein Wohnquartier<br />

mit gutem Wohnwert ist auch die Ausstattung der<br />

Bäder, z.B. mit Einbauspülkästen und Steigleitungen aus<br />

gezogenem, nahtlosem Kupferrohr erfolgt. Die Verteilung<br />

innerhalb der Nasszellen erfolgt über korrosionsfreies<br />

Kunststoffrohr. Alle Bäder sind mit den bereits<br />

erwähnten hochwertigen Einhebelmischbatterien ausgestattet.<br />

Außerdem verfügt jede Wohnung über separate<br />

Kalt- und Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler<br />

zur genauen Ermittlung der Verbrauchswerte. Die<br />

Elektroinstallation wurde in enger Zusammenarbeit mit<br />

der Beratungsstelle für Elektrizitätsanwendungen<br />

geplant und eingebaut, so dass sie allen aktuellen Anforderungen<br />

gerecht wird.<br />

Bei den beweglichen Bauteilen, wie Türen, Beschlägen,<br />

Schalter, Bedienelemente usw. wurde auf besonders<br />

solide Ausführung geachtet, um Verschleißerscheinungen<br />

zu minimieren.<br />

14<br />

0 1 2 3 4 5 m


MUSTERGRUNDRISSE<br />

ÜBERSICHT ÜBER ANZAHL UND GRÖSSE DER WOHNUNGEN<br />

Das Anlageobjekt<br />

Wohnungstyp Wohnfläche Wohnungsanzahl Gesamtwohnfläche<br />

von/bis ca. m 2 ca. m 2<br />

1 Person 41,96–50,49 77 3.219,53<br />

2 Personen 53,46–60,48 89 4.959,04<br />

3 Personen 71,73–78,53 33 2.244,03<br />

3-4 Personen 77,00–80,98 36 2.717,38<br />

4 Personen 84,85–85,99 82 7.004,38<br />

5 Personen 85,03–106,80 58 5.042,08<br />

6 Personen<br />

Behindertenfreundl.<br />

103,70 2 207,40<br />

Wohnungen 41,96–124,14 16 1.236,97<br />

Studentenwohungen 86,59 3 259,77<br />

Gesamt Wohnungen 26.890,58<br />

Gemeinschaftsräume 58,62–59,24 3 177,10<br />

Kindertagesstätte 1 585,19<br />

Gesamt 27.652,87<br />

15


Investition<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist Eigentümerin des Grundbesitzes<br />

in Frankfurt am Main, eines ca. 13.657 m 2 großen Grundstücks.<br />

Das Grundstück ist bebaut mit einer Wohnanlage mit<br />

380 Sozialwohnungen, 3 Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte<br />

mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m 2<br />

nebst einer Nutzfläche von ca. 585 m 2 für die Kindertagesstätte.<br />

Die 380 Wohnungen zeichnen sich infolge der bereits<br />

beschriebenen kostengünstigen Finanzierung durch vergleichsweise<br />

niedrige Mieten aus. Die Kosten/Fördermiete bewegt sich<br />

bei ca. 4,20 €/m 2 monatlich und 6,14 €/m 2 monatlich für die drei<br />

nicht geförderten Studentenwohnungen. Das Recht zur Auswahl<br />

möglicher Mieter liegt zum Teil während der Dauer der Zweckbindung<br />

bei der jeweils zuständigen Behörde oder die Vermietung<br />

bedarf der Zustimmung der Behörde oder der Mietinteressent<br />

darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.<br />

Förderung<br />

Für die Errichtung der Wohnanlage sind neben einem Kapitalmarktdarlehen<br />

der Dresdner Bank AG Förderdarlehen der Stadt<br />

Frankfurt/Main und des Bundeslandes Hessen eingesetzt worden.<br />

Infolge der niedrigen Zins- und Verwaltungskosten der Förderdarlehen<br />

und der damit verbundenen günstigen Mietsätze unterliegt<br />

die Investition in die o.g. Wohnanlage insoweit nicht den üblichen<br />

Kapitalmarktrisiken. Die Förderdarlehen sind bislang unverzinslich,<br />

es wird lediglich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,35 %<br />

p.a. erhoben. Die Tilgungsleistung der Förderdarlehen beträgt 1 %<br />

p.a. Die genannten Sätze werden vom Nominalbetrag berechnet.<br />

Ferner wurden durch das Land Hessen – Landesbank Hessen-Thüringen<br />

Landestreuhandstelle Hessen – Aufwendungshilfen<br />

in Form von (verlorenen) Zuschüssen in Höhe von<br />

ursprünglich 1,02 €/m2 monatlich für die geförderten Wohnungen<br />

über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren gewährt.<br />

Durch diese Zusatzförderung wurde die anfängliche Mietermiete<br />

von rd. 4,35 €/m2 monatlich auf 3,32 €/m2 monatlich abgesenkt.<br />

Die Zuschüsse werden im Turnus von jeweils 5 Jahren um<br />

rd. 1/3 reduziert und betragen derzeit noch rd. 0,31 €/m2 monatlich. Im Jahr 2009 läuft diese Förderungsart aus. Die<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordernde Kostenmiete<br />

erhöht sich damit (Stand Oktober 2007) von z.B.<br />

4,20 €/m2 monatlich auf dann 4,51 €/m2 monatlich.<br />

Auch nach dem Wegfall dieser zusätzlichen Mieterförderung<br />

liegt die gesetzliche zulässige Kostenmiete deutlich unter<br />

der durchschnittlichen Basis-Nettomiete vergleichbarer Wohnlagen<br />

und entsprechender Baualtersstufen. Diese bewegt sich<br />

derzeit je nach Wohnungsgröße zwischen 9,69 €/m2 monatlich<br />

(ca. 40 m2 ) und 5,92 €/m2 monatlich (ca. 125 m2 ), somit<br />

durchschnittlich bei ca. 7,80 €/m2 monatlich (Quelle: Mietspiegel<br />

2006 der Stadt Frankfurt/Main).<br />

Finanzierung<br />

Die Fremdfinanzierung der Gesellschaft setzt sich aus öffentlichen<br />

bzw. vergleichbaren Wohnungsbauförderdarlehen und<br />

Kapitalmarktdarlehen zusammen:<br />

Langfristige öffentliche bzw. vergleichbare Wohnungsbaudarlehen<br />

des Landes Hessen, Landesbank Hessen-Thüringen Landestreuhandstelle<br />

Hessen, in Höhe von ursprünglich € 17.138.504<br />

und der Stadt Frankfurt/Main in Höhe von ursprünglich<br />

€ 31.563.070 sowie Kapitalmarktdarlehen seitens eines deutschen<br />

Kreditinstitutes in Höhe von ursprünglich € 2.638.040.<br />

Insgesamt betrugen die übernommenen Darlehen zum<br />

Zeitpunkt der Auszahlung € 51.339.614. Diese Darlehen valutieren<br />

zum 31.12.2007 mit rd. € 44,8 Mio.<br />

16<br />

Die Investition und<br />

deren Finanzierung<br />

Wohnungsbauförderdarlehen<br />

Um die in der Darstellung genannten Kostenmietsätze zu<br />

ermöglichen, wurde ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung<br />

der Zinssatz für die öffentlichen bzw. vergleichbaren<br />

Wohnungsbauförderdarlehen auf 0 % bzw. ein Verwaltungskostenbeitrag<br />

von 0,35 % festgesetzt. Ändert sich das derzeitige<br />

Mietpreisgefüge durch gesetzliche Maßnahmen wohnungspolitischer<br />

bzw. wirtschaftlicher Art hat die zuständige Behörde<br />

zu prüfen, ob eine Erhöhung der Zinssätze für die städtischen<br />

bzw. Landesdarlehen erfolgen kann.<br />

Die Finanzierungsmittel der Landestreuhandanstalt Hessen<br />

und der Stadt Frankfurt sind zinsfrei gestellt. Es ist eine<br />

Tilgung von 1 % p.a. vereinbart. Da evtl. Zinsen und Verwaltungskosten<br />

Bestandteile der Kostenmiete sind, führen deren<br />

Erhöhung zu entsprechenden Mietanpassungen. Sie sind<br />

damit ergebnisneutral.<br />

Eine zusätzliche Förderung erfährt die Wohnanlage in Form<br />

von Aufwendungszuschüssen des Landes Hessen. Diese Mittel<br />

werden zeitlich begrenzt bis zum Jahre 2009 gewährt und dienen<br />

als Annuitätshilfe der Minderung der Kostenmiete. Nach Auslaufen<br />

dieser Förderung im Jahr 2009 sind die bislang als Zuschuss<br />

gewährten Beträge durch Mietanhebungen zu ersetzen.<br />

Kapitalmarktmittel<br />

Die Finanzierung der Wohnanlage erfolgte neben dem eingesetzten<br />

Eigenkapital und den öffentlichen Mitteln mit einem Kapitalmarktdarlehen<br />

im Umfang von rd. € 2,6 Mio., das mit 6,25 %<br />

verzinslich ist. Es ist eine Tilgungsleistung von 1 % p.a. vereinbart.<br />

In der Prognoserechnung wurden bei anstehenden Anschlussfinanzierungen<br />

Zinsen in Höhe von 6,25 % p. a. bei einer Tilgung<br />

von 1 % p.a. berücksichtigt. Bei höheren Zinsen und entsprechend<br />

steigender Kostenmiete kann bezüglich der Wohnungen lediglich<br />

ein höheres Vermietungsrisiko entsprechend der steigenden Kostenmiete<br />

eintreten. Dieses Risiko wird vom Anbieter aufgrund der<br />

deutlichen Unterschreitung der bereits dargestellten ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete jedoch als gering eingeschätzt.<br />

Nach vollständiger Kapitalerhöhung reicht die der Gesellschaft<br />

nach Abzug der Gebühren, sonstigen Kosten und der<br />

Liquiditätsreserve zur Verfügung stehende Liquidität (Nettoeinnahme)<br />

aus, die Kosten für die Gebühren und Honorare<br />

gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages zu zahlen.<br />

Die Kosten der Errichtung der im Jahr 1994 fertig gestellten<br />

Wohnanlage wurde durch Kommanditeinlagen (Eigenkapital)<br />

und Fremdkapital (Wohnungsbauförderdarlehen und<br />

Kapitalmarktdarlehen) finanziert.<br />

Dauer der Fremdfinanzierung<br />

Der Auslauf des von der Dresdner Bank AG gewährten Kapitalmarktdarlehens<br />

erfolgt voraussichtlich im Jahr 2031. Hierbei wurde<br />

der derzeit vereinbarte Kapitaldienst mit 6,25 % Zins und 1 %<br />

Tilgung p.a. berücksichtigt. Grundsätzlich wird die Laufzeit von<br />

annuitätisch zu bedienenden Darlehen (die ersparten Zinsen wachsen<br />

der Tilgung zu) von der Höhe des Zinssatzes mitbestimmt.<br />

Nach vollständiger Tilgung des o.g. erstrangig gesicherten<br />

Darlehens ist der diesbezügliche Kapitaldienst dann zur<br />

zusätzlichen Sondertilgung des Wohnungsbaudarlehens der<br />

Stadt Frankfurt einzusetzen. Auch hier ist die erwartete Laufzeit<br />

abhängig von der künftigen Entwicklung des Zinses für<br />

dieses Darlehen. Aktuell wird das Darlehen zinslos gewährt.<br />

Es wird lediglich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,35 %<br />

und 1 % p.a. Tilgung belastet. Wenn man für dieses Darlehen<br />

weiterhin den Zustand der Zinslosigkeit unterstellt, erfolgt die<br />

vollständige Tilgung voraussichtlich im Jahr 2071.


Auch für das vom Land Hessen über die Landestreuhandstelle<br />

Hessen gewährte Wohnungsbaudarlehen, derzeit ebenfalls<br />

zinslos mit 0,35 % p.a. Verwaltungskosten und 1 % Tilgung p.a.<br />

zu bedienen, ergibt sich eine theoretische Laufzeit bis zum Jahr<br />

2094. Erfahrungsgemäß ist allerdings damit zu rechnen, dass in<br />

späteren Jahren eine Verzinslichkeit sowohl für das Darlehen der<br />

Stadt Frankfurt wie auch für das Darlehen des Landes Hessen<br />

eingeführt werden und somit eine annuitätisch verstärkte Tilgung<br />

zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit erfolgen wird.<br />

Aufteilung der Investitionskosten<br />

Die Wohnanlage in Frankfurt am Main verfügt über 13.657 m2 Grund und Boden und ca. 27.652 m2 Wohn-/Nutzfläche. Die<br />

kumulierten Gesamtinvestitionen (inkl. Agio) gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

(Errichtung der Wohnanlage in den Jahren<br />

1993/1994) und § 6a des Gesellschaftsvertrages (Umstrukturierung<br />

der Gesellschaft) verteilen sich gemäß der unten stehenden Tabelle.<br />

In den in der Tabelle aufgeführten Investitionskosten sind<br />

Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder ver-<br />

Die Investition und deren Finanzierung<br />

gleichbare Vergütungen in einer Gesamthöhe von T€ 40 enthalten.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre<br />

Tätigkeit bei der Auflösung der Gesellschaft oder Verwertung<br />

des Gesellschaftsvermögens den Ersatz ihrer Auslagen und<br />

eine Auflösungsgebühr von 1 % vom Verkaufserlös der Fondsimmobilie<br />

(§ 23 des Gesellschaftsvertrages). Darüber hinaus<br />

erhält die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH bei Auflösung<br />

eine Auflösungsgebühr von 1 % vom Verkaufserlös der<br />

Fondsimmobilie (§ 23 des Gesellschaftsvertrages). Die für das<br />

Jahr 2008 geplanten Instandhaltungen (Fassadensanierung,<br />

Treppenhäuser) sind als laufende Investitionen im Investitionsplan<br />

gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages unter Instandhaltungen<br />

ausgewiesen.<br />

Mit der durchgeführten Kapitalerhöhung reicht das der<br />

Gesellschaft zugeflossene Kommanditkapital unter Berücksichtigung<br />

der vorhandenen Liquidität für die Aufwendungen<br />

der Umstrukturierung der Gesellschaft und der Instandhaltung<br />

aus. Es ist nicht vorgesehen, die aus der Kapitalerhöhung zugeflossenen<br />

Nettoeinnahmen für andere Zwecke zu verwenden.<br />

Kumulierte Gesamt- § 6 Gesellschaftsvertrag § 6a Gesellschaftsvertrag Gesamt<br />

investition Errichtung der Wohnanlage Umstrukturierung<br />

Fertigstellung 1994 der Gesellschaft 2007<br />

DM EUR EUR EUR<br />

Grundstück 31.120.000 15.911.403 15.911.403<br />

Grunderwerbsteuer 615.000 615.000<br />

Generalübernehmer 98.045.500 50.129.868 50.129.868<br />

Bauzeitzinsen 1.662.000 849.767 849.767<br />

Baubetreuung 1.000.000 511.292 511.292<br />

Geschäftsbesorgung 1.350.000 690.244 300.000 990.244<br />

Treuhandschaft 350.000 178.952 405.000 583.952<br />

Steuerberatung 650.000 332.340 95.000 427.340<br />

Eigenkapitalbeschaffung 40.000 40.000<br />

Projektierung 680.000 680.000<br />

Komplementärvergütung 100.000 51.129 200.000 251.129<br />

Sonstige Kosten 200.000 102.258 50.000 152.258<br />

Instandhaltungen 1.500.000 1.500.000<br />

Liquiditäts- und<br />

Instanhaltungsreserve 100.000 51.129 500.000 551.129<br />

Summe 134.577.500 68.808.383 4.385.000 73.193.382<br />

Aufteilung der Investitionskosten* in T€ €pro m 2 in % in % des nominellen<br />

Wohn-/Nutz- Eigenkapitals zzgl.<br />

fläche** Kapitalrücklage<br />

Aufwand für den Erwerb und die Herstellung<br />

einschl. Nebenkosten 67.168 2.429*** 91,8 365,1<br />

Treuhandschaft und Steuerberatung 1.011 37 1,4 5,5<br />

Eigenkapitalbeschaffung<br />

Geschäftsbesorgung, Projektierung, Komplementär-<br />

40 1 0,1 0,2<br />

vergütung, Bauzeitzinsen 2.771 100 3,8 15,1<br />

Sonstiges 152 6 0,2 0,8<br />

Instandhaltungen 1.500 54 2,0 8,2<br />

Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve 551 20 0,8 3,0<br />

73.194 2.647 100,0 397,9<br />

* Die ausgewiesenen Investitionskosten umfassen auch die bereits im Jahre 1994 mit der Fertigstellung aufgewendeten Investitionen gem. § 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages. Die zum Jahresende 2007 erwartete Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve ist teilweise aus liquiden Bewirtschaftungsüberschüssen<br />

früherer Jahre gespeist und beträgt voraussichtlich abweichend von dem Ausweis ca. T€ 680<br />

** Wohn-/Nutzfläche 27.652,87m 2<br />

*** Die Investitionskosten betragen aktuell (12/2007) rd. 2.254 €/m 2 Mietfläche (rd. 27.475 m 2 ). Dieser Betrag ergibt sich unter Berücksichtigung der<br />

notwendigen Aufwendungen der Erwerber von Kommanditbeteiligungen und des anteiligen Aufwandes von je € 7.000 für die 39 oberirdischen<br />

Abstellplätze und des bereits geleisteten Baukostenzuschusses von rd. € 1.917.344 (je DM 12.500 für 300 Stellplätze) zur Vermeidung von Ablösezahlungen<br />

nach der Stellplatzverordnung (Gesamtaufwand aus € 18 Mio. Eigenkapital und rd. € 44,8 Mio. Fremdkapital (Stand 12/2007).<br />

17


WOHNANLAGE GALLUS-PARK VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />

Mieteinnahmen 1.525 1.546 1.622 1.648 1.648 1.648 1.676 1.676 1.744 1.778 1.778 1.778 1.816 1.816 1.816<br />

Auszahlungen Aufwendungszuschüsse<br />

97 77 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Guthabenzinsen 53 44 53 54 55 56 58 60 64 69 72 76 81 83 85<br />

Einnahmen 1.676 1.667 1.676 1.702 1.703 1.704 1.734 1.735 1.808 1.848 1.851 1.854 1.896 1.899 1.900<br />

Hausverwaltung 118 118 118 127 127 127 136 136 136 147 147 147 158 158 158<br />

Fondsverwaltung 38 39 41 41 41 41 42 42 44 44 44 44 45 45 45<br />

Treuhandschaft/Steuerberat. 23 54 57 58 58 58 59 59 61 62 62 62 64 64 64<br />

Komplementär 23 23 24 25 25 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27<br />

Fondskosten 34 39 41 41 41 41 42 42 44 44 44 44 45 45 45<br />

Instandhaltung 1.050 550 53 107 107 107 109 109 113 116 151 151 154 154 154<br />

Nicht umlagef. Betriebskosten 31 31 32 33 33 33 34 34 35 36 36 36 36 36 36<br />

Mietausfallwagnis 31 31 32 33 33 33 34 34 35 36 36 36 36 36 36<br />

Tilgung öffentl. Mittel 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487 487<br />

Zinsen/Verwaltungskostenb. 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170<br />

Zinsen Darlehen 146 144 141 137 134 130 126 122 118 113 108 103 97 91 85<br />

Tilgung Darlehen 45 48 51 54 57 61 65 69 74 78 83 89 94 100 107<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Ausgaben 2.196 1.733 1.247 1.313 1.313 1.313 1.329 1.329 1.343 1.360 1.396 1.396 1.415 1.415 1.415<br />

Einnahmenüberschuss -520 -67 429 388 389 391 405 407 465 488 455 459 481 484 485<br />

Ausschüttung 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 360 450 450<br />

Ausschüttung in % EK 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,50 2,50<br />

davon Kap. ErSt. 17 14 16 16 17 17 17 18 19 21 22 23 24 25 25<br />

davon Kap. ErSt. in % EK 0,09 0,08 0,09 0,09 0,09 0,09 0,10 0,10 0,11 0,12 0,12 0,13 0,13 0,14 0,14<br />

Tilgung 532 535 538 541 544 548 552 556 561 565 570 576 581 587 594<br />

Tilgung gesamt % EK<br />

Ausschüttung<br />

2,95 2,97 2,99 3,01 3,02 3,05 3,07 3,09 3,11 3,14 3,17 3,20 3,23 3,26 3,30<br />

zzgl. Til. % EK 4,95 4,97 4,99 5,01 5,02 5,05 5,07 5,09 5,11 5,14 5,17 5,20 5,23 5,76 5,80<br />

Ausschüt. zzgl. Til. % EK<br />

kumuliert<br />

Liquiditäts- und<br />

4,95 9,93 14,91 19,92 24,94 29,99 35,05 40,14 45,26 50,40 55,57 60,77 66,00 71,76 77,56<br />

Instandhaltungsreserve 1.304 878 947 975 1.004 1.035 1.080 1.127 1.232 1.360 1.455 1.553 1.675 1.709 1.744<br />

Restschulden 44252 43673 43135 42594 42049 41501 40949 40393 39833 39267 38697 38121 37540 36953 36359<br />

VORAUSSICHTLICHE STEUERLICHE ERGEBNISRECHNUNG<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />

Einnahmenüberschuss -520 -67 429 388 389 391 405 407 465 488 455 459 481 484 485<br />

Tilgung 532 535 538 541 544 548 552 556 561 565 570 576 581 587 594<br />

Sonstige Betriebsausgaben 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 22 21<br />

Abschreibung 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 1.406<br />

Steuerliches Ergebnis -1.416 -960 -461 -499 -494 -489 -471 -465 -402 -375 -403 -394 -366 -357 -348<br />

Steuerl. Erg. in % des EK -7,9 -5,3 -2,6 -2,8 -2,7 -2,7 -2,6 -2,6 -2,2 -2,1 -2,2 -2,2 -2,0 -2,0 -1,9<br />

Kum. St. Erg. in % EK -7,9 -13,2 -15,8 -18,5 -21,3 -24,0 -26,6 -29,2 -31,4 -33,5 -35,8 -38,0 -40,0 -42,0 -43,9<br />

Kapitalkonto in % des EK 95,1 87,8 83,2 78,5 73,7 69,0 64,4 59,8 55,6 51,5 47,2 43,0 39,0 34,5 30,1<br />

18<br />

Die Prognoserechnung


VORAUSSICHTLICHE LIQUIDITÄTSRECHNUNG (T€ )<br />

Die Prognoserechnung<br />

2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040<br />

1.856 1.856 1.856 1.899 2.018 2.018 2.074 2.074 2.074 2.133 2.133 2.133 2.197 2.197 2.197 2.266 2.266 2.266<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

85 84 83 83 87 90 91 90 89 89 88 88 90 92 91 91 90 90<br />

1.941 1.940 1.939 1.982 2.106 2.109 2.165 2.164 2.162 2.222 2.222 2.222 2.288 2.289 2.289 2.357 2.357 2.356<br />

170 170 170 182 182 182 196 196 196 211 211 211 226 226 226 243 243 243<br />

46 46 46 47 50 50 52 52 52 53 53 53 55 55 55 57 57 57<br />

65 65 65 66 71 71 73 73 73 75 75 75 77 77 77 79 79 79<br />

28 28 28 28 30 30 31 31 31 32 32 32 33 33 33 34 34 34<br />

46 46 46 47 50 50 52 52 52 53 53 53 55 55 55 57 57 57<br />

158 158 158 161 172 172 228 228 228 235 235 235 242 242 242 249 249 249<br />

37 37 37 38 40 40 41 41 41 43 43 43 44 44 44 45 45 45<br />

37 37 37 38 40 40 41 41 41 43 43 43 44 44 44 45 45 45<br />

487 487 487 487 487 487 487 487 529 678 678 678 678 678 678 678 678 678<br />

170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170 170<br />

78 70 63 54 46 36 26 16 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

114 121 129 137 146 155 165 175 145 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.436 1.436 1.436 1.458 1.485 1.485 1.563 1.563 1.563 1.593 1.593 1.593 1.624 1.624 1.624 1.659 1.659 1.659<br />

506 504 503 524 621 624 602 600 599 629 629 629 663 664 664 699 698 697<br />

540 540 540 540 540 540 630 630 630 630 630 630 630 630 720 720 720 720<br />

3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4,00 4,00 4,00 4,00<br />

26 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27 27<br />

0,14 0,14 0,14 0,14 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15<br />

601 608 616 624 633 642 652 662 674 678 678 678 678 678 678 678 678 678<br />

3,34 3,38 3,42 3,47 3,51 3,57 3,62 3,68 3,74 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77 3,77<br />

6,34 6,38 6,42 6,47 6,51 6,57 7,12 7,18 7,24 7,27 7,27 7,27 7,27 7,27 7,77 7,77 7,77 7,77<br />

83,89 90,27 96,69 103,16 109,67 116,24 123,36 130,54 137,78 145,05 152,32 159,58 166,85 174,12 181,89 189,66 197,42 205,19<br />

1.710 1.674 1.637 1.621 1.702 1.785 1.757 1.727 1.696 1.695 1.695 1.694 1.727 1.761 1.705 1.684 1.662 1.639<br />

35758 35150 34535 33911 33278 32636 31985 31322 30649 29971 29292 28614 27936 27257 26579 25901 25223 24544<br />

2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040<br />

506 504 503 524 621 624 602 600 599 629 629 629 663 664 664 699 698 697<br />

601 608 616 624 633 642 652 662 674 678 678 678 678 678 678 678 678 678<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.406 1.406 1.406 1.406 1.406 691 359 359 359 359 359 359 359 359 359 359 359 359<br />

-300 -294 -287 -258 -153 574 894 904 914 949 949 949 983 984 984 1.018 1.017 1.017<br />

-1,7 -1,6 -1,6 -1,4 -0,8 3,2 5,0 5,0 5,1 5,3 5,3 5,3 5,5 5,5 5,5 5,7 5,7 5,6<br />

-45,6 -47,2 -48,8 -50,2 -51,1 -47,9 -42,9 -37,9 -32,8 -27,5 -22,3 -17,0 -11,5 -6,1 -0,6 5,0 10,7 16,3<br />

25,4 20,8 16,2 11,8 7,9 8,1 9,6 11,1 12,7 14,5 16,2 18,0 20,0 21,9 23,4 25,0 26,7 28,3<br />

19


Mieteinnahmen<br />

Die Mieteinnahmen der 383 Wohnungen und der Kindertagesstätte<br />

mit insgesamt ca. 27.476 m 2 Wohn-/Nutzfläche<br />

sowie der 39 Stellplätze basieren auf dem Bewilligungsbescheid<br />

des Landes Hessen, Landesbank Hessen-Thüringen<br />

Landestreuhandstelle Hessen, vom 28.08.1992 und dem<br />

Bewilligungsbescheid der Stadt Frankfurt/Main vom<br />

02.06.1992.<br />

Die Wohnungsmiete beträgt 4,20 €/m 2 für geförderten<br />

Wohnraum und 6,14 €/m 2 für frei finanzierten Wohnraum. Die<br />

Miete für die Gewerbefläche beträgt 17,90 €/m 2 und für die Stellplätze<br />

€ 25,56 pro Monat. Die Mietpreisbildung erfolgt nach den<br />

Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung (Kostenmiete).<br />

Die Stellplätze sind zu ca. 100 % vermietet (Stand<br />

31.10.2007). Der Vermietungsstand der Wohn- und Gewerbeflächen<br />

beträgt zurzeit 100 % (Stand 31.10.2007).<br />

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.2002 sowohl<br />

hinsichtlich der Verwaltungskosten (II. Berechnungsverordnung<br />

§ 26 Abs. 4) als auch hinsichtlich der pauschalierten<br />

Instandhaltungskosten (II. Berechnungsverordnung § 28 Abs.<br />

5 a) eine Anpassung der o. g. Kostenpositionen an die Entwicklung<br />

des vom statistischen Bundesamt festgestellten Preisindexes<br />

für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland<br />

vorgenommen, und zwar erstmalig zum 1.1.2005 und später<br />

zum 1.1. eines jeden darauf folgenden dritten Jahres. Ferner<br />

wurde eine gleitende Anpassung der Instandhaltungspauschalen<br />

innerhalb von drei Baualtersstufen vorgenommen. Da beide<br />

Pauschalen Bestandteile der gesetzlich definierten Kostenmiete<br />

sind, waren in der Vergangenheit im gleichen Umfang Mieterhöhungen<br />

gesetzlich zulässig. In der Mietentwicklung der Prognoserechnung<br />

wurden die Erhöhungen dieser Kostenpauschalen<br />

daher ab 2008 auf der Grundlage einer angenommenen<br />

Inflationsrate von 2,5 % jährlich angenommen. Weitere Einflussfaktoren<br />

für die Entwicklung der Mieteinnahmen sind die<br />

Entwicklung der Zinsen und Verwaltungskosten für die öffentlich<br />

geförderten bzw. vergleichbaren Darlehen sowie die Zinsentwicklung<br />

für das Kapitalmarktdarlehen. Da sämtliche<br />

Finanzierungsmittel, soweit sie Wohnungsbeständen zuzuordnen<br />

sind, in der ersten von der Behörde am 01.04.1996 genehmigten<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung Berücksichtigung finden,<br />

haben Zinsänderungen unmittelbare Auswirkungen auf<br />

die Höhe der Kostenmiete. Der Anbieter hat hinsichtlich der<br />

Wohnungsbauförderungsdarlehen eine Aufrechterhaltung der<br />

derzeitigen Darlehenskonditionen und bei der zukünftigen<br />

Entwicklung der Kapitalmarktzinsen für das Kapitalmarktdarlehen<br />

unterstellt, dass diese zum Zeitpunkt Zinsfestschreibung<br />

mit den derzeit vereinbarten Zinskonditionen von 6,25 % neu<br />

vereinbart werden können. Höhere Zinsen führen zu höheren<br />

Mieten, niedrigere Zinsen vermindern die Kostenmiete. Die<br />

Entwicklung ist vom Verlauf der Kapitalmarktzinsenentwicklung<br />

am jeweiligen Zinsänderungstermin abhängig. Eine direkte<br />

Auswirkung auf die Ertragssituation ist wegen der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Kopplung der Miete an die tatsächlich anfallenden<br />

Zinskosten (Kostenmiete) nicht gegeben, sofern die<br />

Kostenmiete mit den Mietern vereinbart werden kann.<br />

20<br />

Erläuterungen zur<br />

Prognoserechnung<br />

Guthabenzinsen<br />

Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde ein durchschnittlicher<br />

Liquiditätssaldo aus Mietüberschüssen, Liquiditäts-<br />

und Instandhaltungsreserven sowie Barausschüttung<br />

bei langfristiger Anlage des Bodensatzes mit 3,5 % p. a. verzinst.<br />

Soweit die Zinsen der 30 %-igen Zinsabschlagsteuer<br />

unterliegen, wird diese vom Schuldner einbehalten und mindert<br />

die liquiden Ergebnisse der Gesellschaft. Die einbehaltene<br />

Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge sind den<br />

Beteiligten entsprechend ihrer Beteiligungsquote zuzurechnen<br />

und im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

als Einkommensteuervorauszahlung mindernd zu<br />

berücksichtigen, so dass sich unter Einbeziehung der persönlichen<br />

Sphäre des Gesellschafters die Beteiligungsergebnisse<br />

nicht verändern. Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge<br />

mindern die in der Prognoserechnung ausgewiesene Ausschüttung,<br />

so dass den Gesellschaftern die Differenz als Barausschüttung<br />

zufließt. Ab dem Jahr 2009 ist die 25 %-ige<br />

Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags berücksichtigt,<br />

die im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

gleichfalls als Einkommensteuervorauszahlung<br />

mindernd zu berücksichtigen ist.<br />

Objektverwaltung<br />

Die Hausverwaltung ist mit € 240,37 pro Wohnung und Jahr<br />

zuzüglich Umsatzsteuer berücksichtigt. Hinzu kommen die<br />

Kosten der Verwaltung der Pkw-Stellplätze, die anfänglich mit<br />

€ 31,35 zuzüglich Umsatzsteuer pro Stellplatz und Jahr<br />

zugrunde gelegt werden. Die zulässigen Kosten der Hausverwaltung<br />

gemäß der unterstellten Erhöhung der Verwaltungskostenpauschalen<br />

werden alle drei Jahre erstmals im Jahr 2008<br />

erhöht (vgl. hierzu Ausführung zur Verwaltungskostenpauschale<br />

unter Mieteinnahmen).<br />

Fondsverwaltung/Treuhandschaft/<br />

Steuerberatung/Komplementärin<br />

Die jährlichen Vergütungen betragen für Fondsverwaltung<br />

2,5 %, für Treuhandschaft und Steuerberatung 3,0 % und für<br />

die Komplementärin 1,5 % der Mieteinnahmen. Die Honorare<br />

verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Fondskosten<br />

Die Fondskosten berücksichtigen die Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

in geringem Umfang Gewerbesteuern sowie<br />

die Kosten der Gesellschafterversammlung und des Verwaltungsrates.<br />

Die Fondskosten sind jährlich mit 2,5 % der Mieteinnahmen<br />

kalkuliert.<br />

Instandhaltung<br />

Der Ansatz der laufenden Instandhaltungsaufwendungen entspricht<br />

den Erfahrungswerten aus der bisherigen Bewirtschaftung<br />

der Fondsimmobilien sowie bei vergleichbaren Objekten.<br />

Die Kosten der laufenden Instandhaltung sind bis 2010 mit<br />

3,25 % der prognostizierten Mieteinnahmen, ab 2011 mit<br />

6,5 %, ab 2017 mit 8,5 % und ab 2027 mit 11,0 % der prognos-


tizierten Mieteinnahmen berücksichtigt. In den Jahren 2008<br />

und 2009 sind zusätzlich zu dem laufenden prognostizierten<br />

Instandhaltungsansatz zusätzliche Instandhaltungsaufwendungen<br />

von T€ 1.000 bzw. T€ 500 berücksichtigt. Um detailliert<br />

die Abnutzung aller Verschleißteile und damit den Instandhaltungsbedarf<br />

bis zum Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer<br />

errechnen und prognostizieren zu können, müssten anhand der<br />

verwendeten Baumaterialien umfassende Untersuchungen<br />

durchgeführt werden. Diese hat der Anbieter nicht veranlasst.<br />

Zeitpunkt und Ausmaß von konkretem Instandhaltungsbedarf<br />

in der Zukunft würde auch bei einem derart komplexen Ansatz<br />

unsicher bleiben. Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass<br />

in späterer Zukunft und heute nicht vorhersehbar über die ausgewiesenen<br />

Instandhaltungsansätze und über die gebildeten<br />

Rücklagen hinausgehend Aufwendungen mit entsprechenden<br />

Folgen für das Liquiditäts- und das steuerliche Ergebnis erforderlich<br />

werden.<br />

Nicht umlagefähige Betriebskosten<br />

Die Kosten, die nach § 27 der II. Berechnungsverordnung in<br />

Verbindung mit § 20 ff. Neubaumietenverordnung bzw. auf<br />

Grund von vertraglicher Regelungen bei Gewerbemietern<br />

nicht auf die Mieter umgelegt werden können, sind mit jährlich<br />

2,0 % der Mieten kalkuliert.<br />

Mietausfallwagnis<br />

Ebenso wie im freifinanzierten Wohnungsbau können auch im<br />

sozialen Wohnungsbau und bei den Gewerbemieten durch<br />

Leerstände oder Forderungsausfälle Mietausfälle entstehen.<br />

Das Mietausfallwagnis ist analog den Bestimmungen der II.<br />

Berechnungsverordnung in § 29 mit durchschnittlich jährlich<br />

2 % der Mieten kalkulatorisch berücksichtigt.<br />

Verwaltungskostenbeiträge, Zinsen,<br />

Tilgung<br />

Die Gesellschaft hat zur Finanzierung der Errichtung der<br />

Wohnanlage neben einem Kapitalmarktdarlehen der Dresdner<br />

Bank AG Wohnungsbauförderungsdarlehen der Stadt Frankfurt<br />

und des Bundeslandes Hessen in Anspruch genommen.<br />

Die Darlehen der öffentlichen Hand zur Förderung der<br />

Wohnanlagen sind hinsichtlich Verzinsung und Verwaltungskosten<br />

als äußerst günstig zu beurteilen. Hinsichtlich der<br />

zugrunde gelegten Konditionen verweisen wir auf die Ausführungen<br />

auf Seite 16 und 17. Den öffentlichen Darlehensgebern<br />

bleibt es allerdings vorbehalten, für die zunächst zinslos<br />

gewährten Darlehen Zinsen zu belasten, wenn sich das Mietpreisgefüge<br />

ändert. Die dann entstehenden ggf. höheren Zinskosten<br />

sind dann als Bestandteil der Kostenmiete gesetzlich<br />

und vertraglich umlegbar. Eine Änderung des Zinssatzes des<br />

Kapitalmarktdarlehens gegenüber dem derzeit vereinbarten<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />

Zinssatz führt gleichfalls zur Anpassung der Kostenmiete. Die<br />

Tilgung aller Darlehen ist mit jährlich 1 % zzgl. ersparter Zinsen<br />

zugrunde gelegt.<br />

Ausschüttung<br />

Die ausgewiesenen Ausschüttungen sind abhängig von den<br />

zuvor erläuterten Annahmen und Kalkulationen. Die als Ausschüttung<br />

ausgewiesenen Beträge für Zinsabschlagsteuer/<br />

Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag werden nicht an<br />

die Gesellschafter ausgezahlt. Hinsichtlich der im Jahre 2008<br />

noch geltenden Zinsabschlagsteuer erfolgt die Vergütung in<br />

Form einer anteiligen Steuergutschrift über geleistete Zinsabschlagsteuer<br />

zuzüglich des Solidaritätszuschlages. Für die ab<br />

dem Jahr 2009 geltende Kapitalertragsteuer gelten vergleichbare<br />

Regelungen. Die Auszahlung der Barausschüttung erfolgt<br />

laut Gesellschaftsvertrag jeweils zum 30. 06. des Folgejahres. In<br />

der Prognoserechnung ist die Ausschüttung dem Jahr zugeordnet,<br />

in dem sie entsteht. Die Gesellschafterversammlung kann<br />

eine andere Regelung beschließen. Sofern die Gesellschaft ihre<br />

Liquidität in Anlageformen disponiert, deren Erträge der<br />

Zinsabschlagsteuer bzw. der Kapitalertragsteuersteuer zuzüglich<br />

des Solidaritätszuschlages unterliegen, ermittelt sich die<br />

ausgewiesene Ausschüttung als Summe aus Steuergutschrift<br />

(vgl. Guthabenzinsen) und Barausschüttung.<br />

Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve<br />

Die nicht ausgeschütteten und auch nicht für die Tilgung vorgesehenen<br />

Fondsüberschüsse werden in einer Instandhaltungsund<br />

Liquiditätsreserve angesammelt. Neben der Übernahme<br />

einer Glättungsfunktion zur Gewährleistung einer Ausschüttungskontinuität<br />

dient sie vornehmlich als Rücklage für nicht<br />

auszuschließende zukünftige Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

soweit diese die kalkulierten jährlichen<br />

Instandhaltungen übersteigen. Die tatsächliche Höhe der<br />

Instandhaltungs- und Liquiditätsreserve kann deshalb von der<br />

Prognoserechnung abweichen. Im Übrigen unterliegt die tatsächliche<br />

Höhe der zu bildenden Rücklagen der freien Entscheidung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

Ausblick für das Geschäftsjahr 2007<br />

Die Wohnungen sind zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

bis auf fluktuationsbedingte Leerstände vollständig vermietet.<br />

Die Einnahmen werden im Geschäftsjahr 2007 mit ca.<br />

T€ 1.700 erwartet. Die Ausgaben erfolgen vertragsgemäß bzw.<br />

im Rahmen der in der Prognoserechnung ausgewiesenen Kalkulationsansätze.<br />

Erkenntnisse, dass sich die Einnahmen oder<br />

Ausgaben im weiteren Geschäftjahr 2007 gegenüber den prognostizierten<br />

Werten abweichend entwickeln, liegen nicht vor.<br />

21


Erläuterungen zur Prognose der<br />

Kapitalrückflussrechnung<br />

Das gebundene Kapital ermittelt sich aus dem eingezahlten<br />

Kaufpreis abzgl. der Summe der Rückflüsse. Die jährlich vorgesehenen<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter bestimmen<br />

sich nach dem Einnahmen-/Überschussvergleich (vgl. Seiten<br />

18 und 19 Prognoserechnung „Einnahmenüberschuss“). Da<br />

der liquide Überschuss regelmäßig im Wesentlichen bedingt<br />

durch die Abschreibungen der abnutzbaren Wirtschaftsgüter<br />

des Gesellschaftsvermögens das handelsrechtliche Ergebnis<br />

überschreitet, sind Teilbeträge der Ausschüttungen als Eigenkapitalrückzahlungen<br />

i. S. von § 172 Abs. 4 HGB zu qualifizieren.<br />

Bei der Kapitalrückflussrechnung wurde der Gewinnausschüttungsanteil<br />

der Barausschüttung auf Grundlage des steuerlichen<br />

Ergebnisses ermittelt, da keine Prognose für das handelsrechtliche<br />

Ergebnis erstellt wurde. Wesentliche Abweichungen<br />

zwischen handels- und steuerrechtlichem Ergebnis, sind, insbesondere<br />

in einer Mehrjahresbetrachtung, nicht zu erwarten.<br />

Die Steuererstattungen (1.2.2), die Steuerzahlungen, die<br />

Steuerstundung gemäß § 6 b EStG und die Auflösung der<br />

Steuerstundung gemäß § 6 b EStG ergeben sich unter Berücksichtigung<br />

der erwarteten steuerlichen Ergebnisse (vgl. Prognoserechnung<br />

Seiten 18 und 19 „Voraussichtliche steuerliche<br />

Ergebnisrechnung“ sowie einer Korrektur der Absetzung für<br />

22<br />

Prognose der<br />

Kapitalrückflussrechnung<br />

PROGNOSE DER KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG BEI EINEM BETEILIGUNGSKAPITAL VON<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

1. gebundenes Kapital 105.000 103.486 100.947 99.606 98.164 96.733 95.311 93.930 92.560 91.336 90.168 88.928 87.705 86.543 85.395 83.764<br />

1.1. Kaufpreiszahlung 105.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.2. Rückflüsse<br />

1.2.1. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.2.2. Steuererstattungen (+) 0 3.320 2.251 1.082 1.169 1.159 1.148 1.105 1.091 943 879 944 924 857 836 815<br />

1.2.3. Steuerzahlungen (-)<br />

1.2.4. Steuerstundung<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

gem. 6b EStG (+)<br />

1.2.5. Aufl. der Steuerstundung<br />

gem.<br />

141.370<br />

6b EStG (-)<br />

1.2.4. Eigenkapital-<br />

-1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806<br />

rückzahlung (+)<br />

1.2.5. Summe der<br />

0 0 2.094 2.065 2.078 2.079 2.081 2.082 2.085 2.087 2.094 2.102 2.106 2.111 2.118 2.622<br />

Rückflüsse 141.370 1.514 2.539 1.341 1.441 1.432 1.422 1.381 1.370 1.224 1.168 1.240 1.223 1.162 1.148 1.631<br />

2. Haftungsvolumen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

3. anteiliges Fremdkapital 248.550 245.845 242.625 239.638 236.632 233.608 230.563 227.496 224.406 221.292 218.151 214.983 211.785 208.555 205.292 201.993<br />

Abnutzung gem. Ergänzungsbilanz in Höhe von jährlich 4,3 %<br />

der nominellen Beteiligung) bei Zugrundelegung einer persönlichen<br />

Einkommensteuerbelastung in Höhe von 40 % zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer<br />

(ohne Kirchensteuer). Die Eigenkapitalzahlung betrifft den zu<br />

zahlenden Kaufpreis in Höhe von 105 % des Nominalkapitals.<br />

Die Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen plus Eigenkapitalrückzahlungen)<br />

wurden abweichend von der Prognose<br />

(vgl. Seiten 18 und 19) entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />

Auszahlungsregelungen im Folgejahr als Zufluss<br />

berücksichtigt.<br />

Die durch die Barausschüttung umfassten Eigenkapitalrückzahlungen<br />

(auch soweit diese an Rechtsvorgänger vor dem<br />

Erwerb gezahlt wurden) führen, soweit sie zu einer Minderung<br />

des Haftkapitals führen, über die Bestimmung des § 172 Abs. 4<br />

HGB (vgl. Seite „Rechtsstellung der Beteiligten“) begrenzt auf<br />

die 1 %ige Hafteinlage, insoweit zu einem Haftungsvolumen<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern, sofern die Beteiligungsgesellschaft<br />

ihren Verpflichtungen nicht entspricht.<br />

Das anteilige Fremdkapital gibt den bei einer Beteiligungssumme<br />

von T€ 100 entfallenden Anteil der langfristigen Darlehen<br />

der Gesellschaft zum Jahresende des jeweiligen Betrachtungsjahres<br />

wieder.


€ 100.000<br />

Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />

2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040<br />

82.243 80.235 78.245 76.324 74.650 74.674 75.445 75.737 76.054 76.454 76.855 77.255 77.735 78.216 78.693 78.753 78.811<br />

0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 3.128 3.132 3.633 3.632 3.630 3.630 3.630 3.630 3.632 3.634 4.134 4.134<br />

703 689 674 606 358 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 -1.346 -2.097 -2.119 -2.143 -2.224 -2.224 -2.224 -2.304 -2.307 -2.306 -2.387 -2.385<br />

-1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806 -1.806<br />

2.624 3.125 3.123 3.121 3.121 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.521 2.008 1.991 1.921 1.673 -24 -771 -292 -317 -400 -400 -400 -480 -480 -478 -60 -58<br />

1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

198.657 195.280 191.860 188.394 184.880 181.314 177.693 174.013 170.271 166.503 162.735 158.966 155.198 151.430 147.662 143.894 140.126<br />

23


Emittent<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 02.10.1992 gegründet und ist<br />

auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Gesellschaftsverhältnis<br />

kann von jedem Gesellschafter durch eingeschriebenen Brief<br />

mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2037, gekündigt werden. Sie besteht in<br />

der Rechtsform der Kommanditgesellschaft und ist im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRA<br />

26890 eingetragen. Sie unterliegt deutschem Recht. Die Firma<br />

lautet Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.<br />

Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist Schwalbacher Straße 5,<br />

60326 Frankfurt am Main. Zweck der Gesellschaft ist die<br />

Errichtung, Verwaltung und Vermietung einer Wohnanlage in<br />

Frankfurt mit 380 Sozialwohnungen, 3 Studentenwohnungen<br />

und einer Kindertagesstätte mit einer Gesamtwohnfläche von<br />

ca. 26.890 m 2 nebst einer Nutzfläche von ca. 585 m 2 für die<br />

Kindertagesstätte. Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte,<br />

Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte aller Art vornehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen lassen, die zur Erreichung des<br />

Gesellschaftszwecks erforderlich oder dienlich sind. Sie ist<br />

auch berechtigt, den Grundbesitz zu veräußern.<br />

Nach § 7 Abs. 1.2 VermVerkVO können Angaben über<br />

Gründungsgesellschafter entfallen, wenn – wie vorliegend<br />

gegeben – der Emittent mehr als 5 Jahre vor Aufstellung des<br />

Verkaufsprospektes gegründet wurde.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin und<br />

Gründungskomplementärin) ohne Einlage ist die bona Grundbesitzverwaltungs-<br />

und Beteiligungsgesellschaft mbH, Harry-<br />

Fuld-Straße 9, 60326 Frankfurt am Main, Sitz und Geschäftsanschrift,<br />

Stammkapital: DM 50.000 (€ 25.564,59), vollständig<br />

eingezahlt, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt/Main unter<br />

HRB 35663, Geschäftsführung: Hans-Gerd Daniels, Diplom-<br />

Kaufmann, Korschenbroich, Bernd Magulsky, Heiligenhaus,<br />

jeweils Gesamtvertretung ohne Funktionstrennung und geschäftsansässig<br />

Kölnstraße 89, 52359 Düren. Zweck der Gesellschaft<br />

ist die Verwaltung von Grundbesitz und die Übernahme<br />

der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters bei grundbesitzverwaltenden<br />

Kommanditgesellschaften.<br />

Alleiniger Gesellschafter der Komplementär-Gesellschaft<br />

ist die ID FUNDUS Immobilien Development GmbH (Gründungskommanditistin<br />

und Anbieter des Beteiligungsangebotes),<br />

Kölnstraße 89, 52351 Düren, Sitz und Geschäftsanschrift, eintragen<br />

beim Amtsgericht Düren unter HRB 4648, Stammkapital:<br />

DM 1.000.000 (€ 511.291,88), Geschäftsführer: Helmut<br />

Jagdfeld, Jülich, Hans Gerd Daniels, Korschenbroich, jeweils<br />

Gesamtvertretung und geschäftsansässig Kölnstraße 89, 52351<br />

Düren .<br />

Aufgabe der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die<br />

Geschäftsführung in der Beteiligungsgesellschaft sowie deren<br />

Vertretung. Mit der Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben<br />

im Rahmen der Geschäftsbesorgung und der Objektund<br />

Fondsverwaltung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

im Namen und für Rechnung der Gesellschaft die<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren, beauftragt,<br />

die an der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Grundsätzlich haftet<br />

24<br />

Die Partner<br />

die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt.<br />

Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />

und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe hält die ID FUN-<br />

DUS Immobilien Development GmbH einen Kapitalanteil<br />

von € 18.000.000 (Gründungskommanditist im Sinne der<br />

Prospektherausgabe). Sämtliche Einlagen der Gesellschaft sind<br />

erbracht. Es bestehen somit keine ausstehenden Einlagen auf<br />

das Kapital.<br />

Die ID FUNDUS Immobilien Development GmbH ist<br />

berechtigt, ihre Kommanditanteile zu veräußern. Der Verkauf<br />

wird entsprechend dem auf Seite 43 dargestellten Kauf- und<br />

Übertragungsvertrag durchgeführt. Der Gesamtbetrag des angebotenen<br />

Kommanditkapitals beträgt € 16.920.000. Bei Veräußerung<br />

der gesamten zur Veräußerung stehenden Geschäftsanteile<br />

(Kommanditanteile) können sich unter Berücksichtigung der<br />

Mindestbeteiligungssumme von € 50.000,00 voraussichtlich<br />

maximal 339 Gesellschafter beteiligen. Dieses Angebot erfolgt<br />

nur in Deutschland. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Personen<br />

anderer Staaten dieses Angebot zeichnen.<br />

Weitere Wertpapiere oder Vermögensanlagen i. S. v. § 8 f.<br />

Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz wurden in Bezug auf den Emittenten<br />

nicht ausgegeben.<br />

Soweit die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe beteiligten<br />

Gesellschafter und die Treuhänderin gegenüber der<br />

Gesellschaft Lieferungen oder Leistungen erbringen, sind diese<br />

auf den Seiten 26 und 27 (Der Grundbesitz und die Leistungsverträge)<br />

dargestellt. Neben den dort sowie im Gesellschaftsvertrag<br />

benannten Entgelten erhalten die Gründungsgesellschafter,<br />

die Komplementärin und die Treuhänderin und<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der benannten Unternehmen,<br />

soweit diese dem Gesellschafter nicht aufgrund seiner<br />

Beteiligung am Gesellschaftskapital zustehen, keine weiteren<br />

Bezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art. Für das Geschäftsjahr<br />

2006 erhielt die frühere, zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

Verkaufsprospektes ausgeschiedene Komplementärin eine<br />

Gesamtvergütung von T€ 41.<br />

Die Gründungsgesellschafterin ID FUNDUS Immobilien<br />

Development GmbH wird den Vertrieb der Vermögensanlage<br />

selbst durchführen oder auf ihre Rechnung Dritte mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage beauftragen. Die Komplementärin,<br />

die übrigen Gründungsgesellschafter und die Treuhänderin<br />

und und die Mitglieder der Geschäftsführung der benannten<br />

Unternehmen sind nicht mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

beauftragt.<br />

Die Gründungsgesellschafter, die Komplementärin und die<br />

Treuhänderin sowie die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

benannten Unternehmen sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt bzw. für Unternehmen tätig, die der<br />

Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Zwei heute ausgeschiedene Gründungsgesellschafter<br />

waren an der Roland Ernst, Planung und Finanzierung<br />

gewerblicher Grundstücke, Heidelberg beteiligt (Roland


Ernst, Heidelberg) oder für dieses Unternehmen tätig (Thomas<br />

Gatzka, Heidelberg), die die Wohnanlage Gallus-Park in<br />

den Jahren 1992–1994 im Rahmen eines Generalübernehmervertrages<br />

schlüsselfertig errichtet hat.<br />

Die Komplementärin, die Gründungsgesellschafterin ID<br />

FUNDUS Immobilien Development GmbH und die Treuhänderin<br />

und die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

benannten Unternehmen waren nicht an Unternehmen beteiligt<br />

bzw. nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbracht haben bzw. erbringen.<br />

Den Gründungsgesellschaftern, der Komplementärin und<br />

der Treuhänderin und den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der benannten Unternehmen stand oder steht kein Eigentum<br />

oder eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Die<br />

Gründungsgesellschafterin ID FUNDUS Immobilien Development<br />

GmbH ist als Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen<br />

beteiligt.<br />

Der Emittent ist nicht in einen Konzern eingebunden. Es<br />

besteht daher auch keine Verpflichtung zur Aufstellung eines<br />

Konzernabschlusses. Es bestehen keine Abhängigkeiten von<br />

Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren bekannt, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des<br />

Emittenten haben könnten. Die Tätigkeit des Emittenten ist<br />

nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Treuhänder<br />

Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, Bergstraße 2, 52391 Vettweiß-Disternich, eingetragen<br />

beim Amtsgericht Düren unter HRB 819 am<br />

04.08.1980, Stammkapital: DM 1.000.000,– (€ 511.291,88).<br />

Die Partner<br />

Gesellschafter: Jagdfeld Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />

Aachen; Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Ulf Maull, Steuerberater,<br />

Bonn; Rosemarie Mühlhahn, Rechtsanwältin, Düren;<br />

Dipl.-Betriebswirt Martin Schmitz, Steuerberater, Langerwehe,<br />

jeweils Gesamtvertretung und geschäftsansässig: Bergstraße<br />

2, 52391 Vettweiß-Disternich.<br />

Anbieter des Beteiligungsangebotes<br />

ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Sitz und<br />

Geschäftsanschrift: Kölnstraße 89, 52351 Düren, eingetragen<br />

beim Amtsgericht Düren unter HRB 4648, Stammkapital:<br />

DM 1.000.000,- (€ 511.291,88), Gesellschafter: DH Deutsche<br />

Development Holding GmbH & Co. KG, Düren, Geschäftsführer:<br />

Helmut Jagdfeld, Jülich; Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich;<br />

jeweils Gesamtvertretung.<br />

Kapitalmässige und personelle<br />

Verflechtung<br />

Das Gesellschaftskapital der bona Grundbesitzverwaltungsund<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH, der FUNDUS FONDS-<br />

Verwaltungen GmbH und der ID FUNDUS Immobilien<br />

Development GmbH befindet sich unmittelbar oder mittelbar<br />

in Händen von Anno August Jagdfeld und/oder dessen nahen<br />

Angehörigen. Herr Anno August Jagdfeld ist alleiniger Gesellschafter<br />

des Alleingesellschafters des Treuhänders. Hieraus<br />

können sich Interessenkonflikte ergeben.<br />

Die namentliche Nennung der Gesellschafter und Geschäftsführer<br />

erfolgt zur Information über die Vertretungsund<br />

Beteiligungsverhältnisse bei den einzelnen Gesellschaften.<br />

Mit der Nennung der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der<br />

Partnergesellschaften ist keine persönliche Vertrauenswerbung<br />

verbunden.<br />

25


Grundbesitz<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist Eigentümerin des von ihr im<br />

Jahre 1989 vertraglich erworbenen im Gesellschaftsvertrag<br />

ausgewiesenen Grundbesitzes in Frankfurt am Main mit ca.<br />

13.657 m 2 . Das Grundstück wurde von ihr in den Jahren<br />

1992–1994 mit einer Wohnanlage mit 380 Sozialwohnungen,<br />

3 Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte mit einer<br />

Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 m 2 nebst einer Nutzfläche<br />

von ca. 585 m 2 für die Kindertagesstätte bebaut. Die Fertigstellung<br />

der Wohnanlage erfolgte im Jahr 1994.<br />

Bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Wohnanlage<br />

und die umliegenden Bürogebäude nebst Tiefgaragenanlage<br />

wurde den Grundstückseigentümern des Baugebietes „Gallus-<br />

Park“ die Reinigung des Grundwassers auferlegt. Bis September<br />

1998 wurde diese Maßnahmen auf einem benachbarten<br />

Grundstück für das Gesamtareal durchgeführt und dann eingestellt.<br />

Falls die Gesellschaft für Kosten der Grundwasserreinigung<br />

in Anspruch genommen werden sollte, hat sie diese zu<br />

tragen. Dies kann zu Mehrausgaben führen, die unter Umständen<br />

wirtschaftlich nicht an die Mieter weiterbelastet werden<br />

können. Die frühere Kommanditistin hat der Gesellschaft eine<br />

Garantie über 10 Jahre bis zu einem Aufwand von 300.000<br />

Euro gewährt, falls die Gesellschaft mit Kosten der Grundwasserreinigung<br />

oder mit Kosten der Abwehr von Ansprüchen<br />

hieraus belastet werden sollte.<br />

Der Grundbesitz ist wie folgt eingetragen:<br />

Grundbuch von Frankfurt Bezirk 15 des Amtsgerichtes Frankfurt<br />

am Main, Blatt 1667, Flur 200, Flurstück 2/4, 6.773 m 2<br />

groß, Flurstück 2/5, 654 m 2 groß, Flurstück 8/6, 87 m 2 groß<br />

und Flurstück 1/2, 6.143 m 2 groß.<br />

Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:<br />

In Abteilung II des Grundbuches (Lasten und Beschränkungen)<br />

liegen umfangreiche Eintragungen vor. Diese regeln vornehmlich<br />

Leitungs- und Wegerechte Dritter. Weiter sind Nutzungsrechte<br />

für eine Gasleitung vereinbart. Auch die Über- bzw.<br />

Unterschreitung oder die Duldung der Nichteinhaltung von<br />

Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken wurde festgelegt.<br />

In Abteilung III des Grundbuches sind folgende Grundschulden/Hypotheken<br />

eingetragen:<br />

– Grundschuld zu € 511.291,88; ohne Brief; für die Dresdner<br />

Bank Aktiengesellschaft Filiale Heidelberg (Zweigniederlassung<br />

der Dresdner Bank Aktiengesellschaft mit dem<br />

Sitz in Frankfurt am Main);<br />

– Grundschuld zu € 2.288.508,20; ohne Brief; für die Dresdner<br />

Bank Aktiengesellschaft Filiale Heidelberg (Zweigniederlassung<br />

der Dresdner Bank Aktiengesellschaft mit dem<br />

Sitz in Frankfurt am Main);<br />

– Hypothek zu € 30.974.573,45; ohne Brief; Darlehensforderung;<br />

für die Stadt Frankfurt am Main – Amt für kommunale<br />

Gesamtentwicklung und Stadtplanung;<br />

– Hypothek zu € 17.138.708,37; ohne Brief; Forderung aus<br />

Schuldversprechen; für Landesbank Hessen-Thüringen –<br />

Girozentrale – (Landestreuhandvermögen Hessen – Sozialer<br />

Wohnungsbau) Frankfurt am Main.<br />

26<br />

Der Grundbesitz und<br />

die Leistungsverträge<br />

Komplementärin<br />

Die Komplementärin, bona Grundbesitzverwaltungs- und<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH, ist als Organ der Gesellschaft<br />

zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft verpflichtet.<br />

Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält sie die<br />

im Investitionsplan ausgewiesene einmalige Vergütung in<br />

Höhe von € 200.000. Gemäß § 17 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

erhält sie ab dem 01.01.2008 eine jährliche Vergütung<br />

von 1,5 % der Jahresnettomiete zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist<br />

berechtigt, für Rechnung und im Namen der Gesellschaft<br />

Dritte mit Geschäftsführungsaufgaben zu betrauen. Sie hat<br />

mit der Beauftragung der FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH von diesem Recht Gebrauch gemacht.<br />

Vertrag über Geschäftsbesorgung/<br />

Objektverwaltung<br />

Derzeit besteht noch ein Objektverwaltungsvertrag mit der<br />

GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen,<br />

60489 Frankfurt/Main. Dieser Vertrag endet zum 31 12. 2007.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat die FUNDUS FONDS-<br />

Verwaltungen GmbH mit der Verwaltung der Objekte sowie<br />

mit der Fondsverwaltung ab dem 01.01.2008 beauftragt. Zur<br />

Objektverwaltung gehört u. a. die Erledigung des gesamten,<br />

die ordnungsgemäße Verwaltung des Objektes sicherstellenden<br />

Geschäftsverkehrs. Innerhalb der Fondsverwaltung obliegt der<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH unter anderem die<br />

Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit der Betreuung der Gesellschaft und<br />

Information der Kommanditisten in Abstimmung mit dem<br />

Treuhänder. Die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH<br />

ist berechtigt, sich bei der Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu<br />

bedienen.<br />

Für die im Zusammenhang mit der Übernahme der<br />

Geschäftsbesorgung stehenden Leistungen erhält die FUN-<br />

DUS FONDS-Verwaltungen GmbH das im Investitionsplan<br />

ausgewiesene Pauschalhonorar von € 300.000. Für die Fondsverwaltung<br />

erhält Sie ab dem Jahre 2008 eine laufende Vergütung<br />

von 2,5 % inkl. Umsatzsteuer von der Jahresnettomiete<br />

ohne Umsatzsteuer – auch wenn diese – gleich aus welchem<br />

Grund nicht oder nicht vollständig gezahlt werden sollte. Für<br />

die Hausverwaltung ist eine jährliche Vergütung in Höhe der<br />

gesetzlichen Verwaltungskostenpauschalen (derzeit € 240,37<br />

pro Wohnung und € 31,35 pro Stellplatz) zzgl. Umsatzsteuer<br />

vereinbart.<br />

Vertrag über Fondsprojektierung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der ID <strong>Fundus</strong> Immobilien<br />

Development GmbH weiterhin einen Vertrag über die<br />

Erbringung u. a. folgender Leistungen geschlossen:<br />

– Regelung der Vertragsbeziehungen zur Durchführung der<br />

Ziele der Fondsgesellschaft, insbesondere auch die Regelung<br />

zur Schuldübernahme der öffentlichen Wohnungsbaudarlehen;<br />

– Aufnahme und Sichtung der bestehenden objektbezogenen<br />

Verträge;<br />

– Ermittlung der Rentabilität auf Grundlage der Erträge und


Kosten, insbesondere die der Finanzierung. Die ID <strong>Fundus</strong><br />

Immobilien Development GmbH hat sich hierzu teilweise<br />

Dritter bedient.<br />

Für die Leistungen im Rahmen der Fondsprojektierung<br />

erhält die ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development GmbH die im<br />

Investitionsplan ausgewiesene Vergütung in Höhe von<br />

€ 680.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Auftrag zur Beschaffung des Eigenkapitals<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH mit der Platzierung der Erhöhung des<br />

Kommanditkapitals beauftragt. Der Honoraranspruch wird<br />

auch bei einer Beteiligung durch die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH oder nahe stehenden Personen verdient.<br />

Der Auftrag wurde mit Vermittlung der ID FUNDUS Immobilien<br />

Development GmbH als Kommanditistin mit einer<br />

Kommanditeinlage von € 500.000 erfüllt.<br />

Die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH erhält für<br />

die Platzierung des Kommanditkapitals die im Investitionsplan<br />

ausgewiesene Vergütung in Höhe von € 40.000.<br />

Treuhandverwaltung/Steuerberatung<br />

Der Treuhänder erwirbt im Rahmen der Treuhandverwaltung<br />

im Auftrag des Fondszeichners in dessen Namen und für dessen<br />

Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

von der ID FUNDUS Immobilien Development<br />

GmbH und bewirkt damit dessen Beitritt als Kommanditist.<br />

Weiterhin wird der Treuhänder die mitgliedschaftlichen<br />

Rechte des Fondszeichners aus der von ihm erworbenen Kommanditbeteiligung<br />

in seinem Namen und für seine Rechnung<br />

nach Maßgabe des in diesem Prospekt abgedruckten Treuhandvertrages<br />

verwalten. Er nimmt dessen Stimmrecht aufgrund<br />

der im Treuhandvertrag erteilten Ausübungsvollmacht<br />

in den Gesellschafterversammlungen wahr, soweit dieser das<br />

Stimmrecht nicht selbst ausübt oder er einen Dritten mit desssen<br />

Ausübung beauftragt.<br />

Er erstattet anhand des geprüften Jahresabschlusses der<br />

Beteiligungsgesellschaft sowie des Geschäftsberichts der Komplementärin<br />

einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

Weitere Rechte und Pflichten stehen den Treuhändern nicht<br />

zu.<br />

Der Treuhänder erhält für die im Rahmen des Treuhandvertrages<br />

zu erbringenden Leistungen eine Einmalvergütung<br />

in Höhe von € 405.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem Treuhänder, einer<br />

Steuerberatungsgesellschaft, einen Steuerberatungsvertrag<br />

geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist die laufende<br />

Buchhaltung, die Erstellung der Jahresabschlüsse und der<br />

Steuererklärungen, die Wahrnehmung der sonstigen steuerlichen<br />

Belange der Gesellschaft sowie die Durchsetzung ihrer<br />

Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung. Die Leistungen<br />

des Steuerberaters sind gemäß Investitionsplan für die Jahre<br />

2007 und 2008 mit € 95.000 kalkuliert.<br />

Gemäß § 17 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages erhält der<br />

Treuhänder für seine laufenden Tätigkeiten ab dem 01.01.2009<br />

eine jährliche Vergütung von 3,5 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

von der vereinbarten Jahresmiete ohne Umsatzsteuer,<br />

Der Grundbesitz und die Leistungsverträge<br />

auch wenn diese – gleich aus welchem Grunde – nicht oder<br />

nicht in voller Höhe gezahlt werden sollte. Für die Treuhandleistungen<br />

des Jahres 2008 ist ein Pauschalhonorar in Höhe von<br />

€ 23.000 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.<br />

Die Vergütungen der Vertragspartner ergeben sich aus der<br />

Darstellung des Investitions- und Finanzierungsplanes, dem<br />

Gesellschaftsvertrag und der Prognoserechnung.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Zweck der Gesellschaft Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG ist die Errichtung, Verwaltung und<br />

Vermietung einer Wohnanlage in 60326 Frankfurt/Main, Kleyerstraße,<br />

Im Gallus Park, Harry-Fuld-Straße, Schwalbacher<br />

Straße, mit 380 Sozialwohnungen, 3 Studentenwohnungen und<br />

einer Kindertagesstätte mit einer Gesamtwohnfläche von ca.<br />

26.890 m2 nebst einer Nutzfläche von ca. 585 m2 für die Kindertagesstätte.<br />

Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

und Rechtsgeschäfte aller Art vornehmen oder<br />

durch Dritte vornehmen lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

erforderlich oder dienlich sind. Sie ist auch berechtigt,<br />

den Grundbesitz zu veräußern. Insbesondere im Hinblick<br />

auf das Anlageziel der Vermietung der gesellschaftseigenen<br />

Wohnungen an den begünstigten Personenkreis sowie der<br />

Gewerbefläche unterliegt die Gesellschaft keinen tatsächlichen<br />

oder rechtlichen Beschränkungen in der Verwendungsmöglichkeit.<br />

Weiterhin regelt der Gesellschaftsvertrag die Rechtsstellung<br />

der Gesellschafter untereinander sowie deren Rechte und Pflichten.<br />

Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen regelt § 8<br />

Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages, dass der Komplementär von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäfte) befreit ist.<br />

Den Gesellschaftern stehen insbesondere die Rechte gemäß<br />

§ 164 HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen der<br />

Geschäftsführung) und § 166 HGB (Kontrollrechte) zu. Gemäß<br />

§ 10 kann für die Gesellschaft zur Beratung, Unterstützung und<br />

Überwachung des Geschäftsführers ein Verwaltungsrat gewählt<br />

werden. Derzeit liegt kein Beschluss der Gesellschafter über die<br />

Bestellung eines Verwaltungsrates vor. Deshalb können keine<br />

weiteren Angaben zu eventuellen Beiräten oder Aufsichtsgremien<br />

gemacht werden. Der Wortlaut des Gesellschaftsvertrages<br />

ist ab Seite 33 bis 39. des Prospektes wiedergegeben.<br />

Genehmigungen<br />

Die behördlichen Genehmigungen zur Errichtung und zur<br />

Nutzung des Anlageobjektes liegen vor.<br />

Allgemeines<br />

Die in diesem Prospekt enthaltene Übersicht über den Grundbesitz<br />

und die Leistungsverträge kann deren Inhalt nicht vollständig<br />

wiedergeben. Die Verträge selbst enthalten weitere<br />

Regelungen, die nicht im Prospekt beschrieben sind.<br />

Neben den vorgenannten Verträgen bestehen keine anderen<br />

Verträge, die eine Abhängigkeit zur Folge haben. Des Weiteren<br />

bestehen keine Abhängigkeiten des Emittenten von<br />

Patenten, Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Für das Beteiligungsangebot liegen keine Verpflichtungen<br />

oder Gewährleistungen einer juristischen Person oder Gesellschaft<br />

über eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

vor.<br />

27


Die Rechtstellung der Beteiligten<br />

Nachfolgend sind die Hauptmerkmale (Hauptrechte) der<br />

Anteile wiedergegeben. Die Hauptmerkmale der bereits heute<br />

beteiligten Kommanditistin entsprechen den mit der Vermögensanlage<br />

verbundenen Rechten.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde am 02.10.1992 als Kommanditgesellschaft<br />

gegründet. Sie ist im Handelsregister des<br />

Amtsgerichtes Frankfurt unter HRA 26890 eingetragen.<br />

Komplementärin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die bona Grundbesitzverwaltungs-<br />

und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />

Frankfurt/Main. Diese Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichtes Frankfurt/Main unter HRB 35663.<br />

Die Geschäftsführung in der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie deren Vertretung ist Aufgabe der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin. Mit der Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben<br />

hat die persönlich haftende Gesellschafterin im<br />

Namen und für Rechnung der Gesellschaft im Rahmen des<br />

Geschäftsbesorgungsvertrags (Fonds- und Objektverwaltung)<br />

die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren, beauftragt,<br />

die an der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Hiervon abweichend<br />

ist die GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft<br />

mbH Hessen, 60489 Frankfurt/Main, mit der Objektverwaltung<br />

bis zum 31.12.2007 beauftragt.<br />

Kommanditisten<br />

Weitere Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft sind die ID<br />

FUNDUS Immobilien Development GmbH mit einem Kapitalanteil<br />

von € 18.000.000.<br />

Die Kapitalanleger erwerben ihre Kapitalanteile auf Grundlage<br />

des auf Seite 43 stehenden Kauf- und Übertragungsvertrages<br />

von der ID FUNDUS Immobilien Development GmbH.<br />

Die Kapitalanleger werden mit einer Haftsumme in Höhe<br />

von 1 % des von ihnen gezeichneten Beteiligungsbetrages in das<br />

Handelsregister der Gesellschaft als Kommanditisten eingetragen.<br />

Dazu haben sie dem Treuhänder sowie der Komplementärin<br />

eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />

auszuhändigen (erforderlich ist die notarielle Beglaubigung<br />

der Unterschrift). Die Kosten dieser Handelsregistervollmacht,<br />

die je nach Beteiligungssumme ca. € 50–€ 150 ausmachen, trägt<br />

der beitretende Kommanditist. Die Kosten von Handelsregisteränderungen<br />

trägt der jeweils veranlassende Kommanditist.<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie<br />

kann erstmals zum 31.12.2037 gekündigt werden. Scheidet ein<br />

Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er Anspruch auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben, das seiner Beteiligung am Vermögen<br />

der Gesellschaft entspricht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

wird auf der Grundlage des Verkehrswertes des<br />

Gesellschaftsvermögens ermittelt.<br />

Die Rechte des Kapitalanlegers aus den gezeichneten<br />

Kommanditanteilen werden von dem Treuhänder auf der<br />

Grundlage des im <strong>Emissionsprospekt</strong> abgedruckten Treuhandvertrages<br />

im Namen und für Rechnung des Kommanditisten<br />

verwaltet. Der Treuhänder wird von der ihm erteilten Vollmacht<br />

zur Ausübung von Rechten aus der Beteiligung im<br />

Namen und für Rechnung des Kommanditisten nur Gebrauch<br />

machen, wenn der Kommanditist nicht selbst an Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen wünscht oder die Rechtsausübung<br />

nicht persönlich durchführen möchte.<br />

Die Beteiligung des Kommanditisten am Gewinn und Verlust<br />

der Beteiligungsgesellschaft sowie am Gesellschaftsvermögen,<br />

wie auch das Stimmrecht, die Höhe des Auseinandersetzungsanspruches<br />

bei Ausscheiden aus der Gesellschaft und die<br />

Beteiligung am Liquidationsergebnis bei Auflösung der<br />

Gesellschaft, bestimmt sich nach der Höhe des gezeichneten<br />

28<br />

Kapitalanteils. Die Rechte der Kommanditisten bestimmen<br />

sich nach dem Gesellschaftsvertrag.<br />

Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil nur mit<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin veräußern.<br />

Der Gesellschaftsanteil geht auf den Rechtsnachfolger des Kommanditisten<br />

(z. B. Erben) über. Jeder Kommanditist kann jederzeit<br />

seinen Gesellschaftsanteil abtreten (z.B. Verkauf oder Schenkung).<br />

Die Abtretung bedarf in Hinsicht auf § 1 Abs. 2a GrEStG sowie<br />

für den Fall, das durch die Abtretung die Mindestbeteiligungssumme<br />

unterschritten wird, der Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin (vgl. § 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ihre Zustimmung<br />

nicht erteilen, wenn durch die Abtretung die Gefahr<br />

einer Begründung von Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a<br />

GrEStG entsteht oder durch eine Teilabtretung des Kommanditanteils<br />

die Mindestbeteiligungssumme unterschritten wird.<br />

Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die Abtretung erst<br />

zeitlich verzögert wirksam wird oder die Abtretung in der vorgesehenen<br />

Höhe erschwert oder ggfs. nicht möglich ist.<br />

Der Beitritt des Kapitalanlegers als Kommanditist in die<br />

Beteiligungsgesellschaft bewirkt der dazu nach Maßgabe der<br />

Bedingungen des Treuhandvertrages beauftragte und bevollmächtigte<br />

Treuhänder.<br />

Die Mitbestimmung der Kommanditisten ist durch ensprechende<br />

Kontroll- und Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsvertrag<br />

verankert. Die Kommanditisten können einen Verwaltungsrat<br />

zur Überwachung der Geschäftsführung einsetzen.<br />

Veräusserbarkeit von Anteilen<br />

Immobilien-Beteiligungen sind grundsätzlich als langfristige<br />

Kapitalanlage konzipiert. Gleichwohl kann jeder Kommanditist<br />

rechtlich jederzeit seinen Gesellschaftsanteil veräußern<br />

(vgl. hierzu § 19 des Gesellschaftsvertrages). Hinsichtlich der<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin wird<br />

auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.<br />

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Handel<br />

mit Kommanditanteilen nicht institutionalisiert ist, wie z.<br />

B. bei Aktien und anderen Wertpapieren.<br />

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass bei einer kurzfristigen<br />

Beteiligungsabsicht die Gewinnerzielungsabsicht und die Mitunternehmerstellung<br />

nicht gewährleistet sind. Darüber hinaus<br />

kann bei kurzfristiger Veräußerung ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

begründet werden. Hieraus folgen ggf. deutliche<br />

steuerliche Nachteile (vgl. „Steuerliches Konzept“, Seite 29 ff.).<br />

Die Haftung des Kommanditisten<br />

Die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

ist gesetzlich geregelt (vgl. §§ 171 ff. HGB). Danach<br />

ist die Haftung des Kommanditisten mit dem Zeitpunkt der<br />

Handelsregistereintragung auf die im Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme beschränkt. Die für den Zeichner einzutragende<br />

Haftsumme ist auf 1 % des Beteiligungsbetrages begrenzt.<br />

Da im Verhältnis zu Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft<br />

die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 % der Kommanditeinlage)<br />

maßgebend ist, ist ein Wiederaufleben der gesetzlichen<br />

Kommanditistenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB) nur bis zu<br />

einer Höhe von 1 % des Beteiligungsbetrages möglich. Eine solche<br />

wiederauflebende Haftung besteht im Hinblick auf die den früheren<br />

Kommanditisten zugerechnete Verluste und an sie ausgezahlte<br />

Ausschüttungen, die die Kapitalkonten und damit die Kapitalanteile<br />

unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert haben.<br />

Eine Nachschusspflicht des Zeichners kann nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

nur mit den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen<br />

werden, also nicht gegen den Willen eines Gesellschafters.<br />

Eine über die 1%ige wiederauflebende Haftung hinausgehende<br />

Verpflichtung zum Erbringen weiterer Leistungen, insbesondere<br />

Zahlungen, besteht nicht.


Einkommensteuer<br />

1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Die Anleger beteiligen sich an der Wohnanlage Gallus-Park<br />

Verwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG. Obwohl die<br />

Gesellschaft ausschließlich Vermietungsleistungen erbringt,<br />

erzielen die Gesellschafter infolge der Rechtsform (GmbH &<br />

Co. KG) und der Organisation der Geschäftsführung Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15<br />

Abs. 3 Nr. 2 EStG.<br />

Die Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

GmbH & Co. KG ist sowohl nach Handels- als auch nach<br />

Steuerrecht zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet<br />

und ermittelt ihren Gewinn nach den handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung durch Vermögensvergleich<br />

(§ 5 EStG).<br />

2. Steuerliche Ergebnisse<br />

Nach den vorliegenden Berechnungen ergeben sich in den Jahren<br />

2008–2027, ohne Einbeziehung der Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen,<br />

geringfügige Verluste von 7,9 % bis 0,9 % bezogen auf<br />

das Gesellschaftskapital, ab dem Jahr 2028 durchgängig Gewinne.<br />

Bei einer Übertragung von in anderen Betriebsvermögen<br />

gebildeten Rücklagen nach § 6b/6c EStG erhöht sich das jährliche<br />

steuerliche Ergebnis des Beteiligten aufgrund der in seiner<br />

Ergänzungsbilanz zu korrigierenden Absetzung für Abnutzung<br />

um jährlich ca. 4,3 % bezogen auf das Kommanditkapital.<br />

Dies hat zur Folge, dass diesem Gesellschafterkreis bereits ab<br />

dem Jahre 2010 keine Verluste sondern Gewinne aus dieser<br />

Beteiligung zugerechnet werden.<br />

3. Auswirkungen der Anwendung von § 15a EStG<br />

Unter den Annahmen der Prognoserechnung sind negative<br />

Auswirkungen aufgrund der Anwendung von § 15a EStG auf<br />

die Beteiligungsergebnisse aus der Gesellschaft nicht zu erwarten,<br />

da ein negatives Kapitalkonto während des Prognosezeitraums<br />

nicht entsteht, sofern der Kommanditist seine Einlage<br />

(Kaufpreis der Beteiligung) bis zum Jahresende seines Beitrittsjahres<br />

einzahlt.<br />

Bei der Übertragung von Rücklagen nach § 6b/§ 6c EStG<br />

auf die dem Kommanditisten zuzurechnenden anteiligen<br />

Wirtschaftsgüter der Beteiligungsgesellschaft können, abhängig<br />

vom Zeitpunkt der Übertragung der Rücklagen, negative<br />

Auswirkungen der Anwendung von § 15 a EStG in geringfügigem<br />

Umfang eintreten.<br />

4. Verlustausgleichsbeschränkung durch § 15b EStG<br />

§ 15b EStG normiert eine weitere Verlustausgleichsbeschränkung<br />

im Einkommensteuergesetz.<br />

Die Vorschrift regelt, dass lediglich anfängliche Verluste<br />

bis zu 10 % der Einlagen mit anderen Einkünften ausgleichsfähig<br />

sind, soweit diese Verluste nach dem Beteiligungskonzept<br />

zu erwarten sind. Bei einer Überschreitung dieser Grenze<br />

sind anfängliche Verluste insgesamt lediglich im Rahmen der<br />

gleichen Einkunftsquelle mit künftigen Gewinnen verrechenbar.<br />

Das steuerliche Konzept<br />

Das steuerliche Konzept<br />

Nach der Prognose werden bis zum Jahre 2027, ohne<br />

Berücksichtigung von Ergebnissen aus Ergänzungsbilanzen,<br />

insgesamt kumulierte Verluste in Höhe von ca. 50 % des Kommanditkapitals<br />

erwartet, so dass die anfänglichen Verluste<br />

nicht mit sonstigen positiven Einkünften des Gesellschafters<br />

ausgleichbar, sondern lediglich mit künftigen positiven Einkünften<br />

aus dieser Beteiligung, einschließlich Ergebnissen aus<br />

Ergänzungsvermögen, verrechenbar sind.<br />

5. Übertragung von Rücklagen gem. § 6b/§ 6c EStG<br />

Die Kommanditisten sind berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

des § 6b/§ 6c EStG, die in anderen ihnen zuzurechnenden<br />

Betriebsvermögen realisierten stillen Reserven auf<br />

die anteiligen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens der<br />

Gesellschaft zu übertragen (vgl. BFH vom 23.06.1981, VIII R<br />

41/79 BStBl II 1982, S. 18; R 6b.2 Abs. 6 und 7 EStR). Die<br />

Wertansätze der zuzurechnenden Wirtschaftsgüter ermitteln<br />

sich unter Berücksichtigung der nach steuerbilanziellen<br />

Grundsätzen einzubeziehenden Buchwerte dieser Wirtschaftsgüter<br />

der im Rahmen des Erwerbs der Gesellschaftbeteiligungen<br />

zu bildenden Ergänzungsbilanzen. Zu beachten ist aufgrund<br />

einer zeitlich befristeten Einschränkung von § 6b/§ 6c<br />

EStG, dass nur Veräußerungen vor dem 01.01.1999 sowie<br />

nach dem 31.12.2001 eine Übertragung von stillen Reserven<br />

auf das Betriebsvermögen dieser Gesellschaft gestatten (§ 6b<br />

Abs. 10 EStG; § 52 Abs. 18, Abs. 18a EStG).<br />

Der zuzurechnende Anteil an Grundstück und Gebäude je<br />

T€ 100 (voraussichtliche Bilanzsätze 31.12.2007 unter Einbeziehung<br />

der zu bildenden Ergänzungsbilanz) Kommanditkapital<br />

beträgt:<br />

Grundstück ca. T€ 121<br />

Gebäude ca. T€ 214<br />

Gesamt ca. T€ 335<br />

Dies bedeutet, dass je T€ 100 Kommanditkapital bei Vorliegen<br />

der Voraussetzungen des § 6b/§ 6c EStG bei Veräußerung von<br />

hiernach begünstigten Wirtschaftsgütern realisierte Veräußerungsgewinne<br />

oder aufzulösende Rücklagen nach § 6b/§ 6c<br />

EStG im Betrag von bis zu ca. T€ 335 einer sofortigen Besteuerung<br />

entzogen werden können.<br />

Nach § 6 b EStG gebildete Rücklagen sind, sofern keine<br />

Reinvestition erfolgt, im Regelfall nach Ablauf von 4 Jahren<br />

nach deren Bildung gewinnerhöhend aufzulösen (§ 6b Abs. 3<br />

EStG). Darüber hinaus ist der Gewinn für jedes Wirtschaftsjahr,<br />

in dem die Rücklage bestanden hat, um einen Zinszuschlag<br />

von 6 % p. a. des aufgelösten Rücklagenbetrages zu<br />

erhöhen (§ 6b Abs. 7 EStG). Die nachfolgende Darstellung<br />

zeigt am Beispiel der Zwangsauflösung einer Rücklage gemäß<br />

§ 6b EStG nach Ablauf eines Zeitraumes von 4 Jahren die<br />

steuerlichen Belastungen einer derartigen Zwangsauflösung.<br />

29


ERMITTLUNG DER MAXIMALEN STEUERBELASTUNG BEI ZWANGSWEISER<br />

AUFLÖSUNG EINER RÜCKLAGE IN HÖHE VON € 335.000 NACH § 6b ESTG<br />

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass durch die Übertragung<br />

von aufgedeckten stillen Reserven bzw. Rücklagen nach<br />

§ 6b/§ 6c EStG kein endgültiger Steuervorteil, sondern lediglich<br />

eine Steuerstundung erreicht werden kann, da die Bilanzansätze<br />

der zuzurechnenden Wirtschaftsgüter über aufzustellende<br />

Ergänzungsbilanzen um die übertragenen stillen Reserven/<br />

Rücklagen buchmäßig gemindert werden, so dass steuerlich<br />

entsprechend geringere Absetzungen für Abnutzung<br />

verrechnet werden. Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />

steuerlichen Ergebnisse sind bei Vollausschöpfung der<br />

Übertragungsmöglichkeiten um die auf Grundlage der Ergänzungsbilanz<br />

zu korrigierenden Absetzungen für Abnutzung zu<br />

erhöhen (ca. 4,3 % p. a. bezogen auf das Beteiligungskapital).<br />

Im Ergebnis wird somit die durch die Übertragung von<br />

aufgedeckten stillen Reserven/Rücklagen nach § 6b/§ 6c EStG<br />

vermiedene Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinnes<br />

über die Nutzungsdauer durch die reduzierte Absetzung für<br />

Abnutzung der Gebäude bzw. bei der Veräußerung der Beteiligung<br />

oder der Immobilie, wenn auch mit beachtlichen Zinsund<br />

ggf. Progressionsvorteilen, korrigiert.<br />

6. Veräußerung der Beteiligung<br />

Sofern der Gesellschafter seinen gesamten Gesellschaftsanteil<br />

veräußert, unterliegt die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös<br />

und dem Buchwert des Gesellschaftsanteils (Kapitalkonto)<br />

als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Für<br />

diese Veräußerungsgewinne gelten folgende steuerliche Vergünstigungen:<br />

Gemäß § 16 Abs. 4 EStG wird ein Freibetrag von € 45.000<br />

gewährt. Dieser reduziert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn<br />

€ 136.000 übersteigt. Voraussetzung ist, dass<br />

der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im<br />

sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig<br />

ist. Der Freibetrag wird nur einmal im Leben gewährt (§ 16<br />

Abs. 4 Satz 2 EStG).<br />

Daneben unterliegt der Veräußerungsgewinn der begünstigten<br />

Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG (Besteuerung mit<br />

56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, sofern dieser den<br />

tariflichen Eingangssteuersatz überschreitet). Die Vergünstigung<br />

ist begrenzt auf einen Veräußerungsgewinn von € 5 Mio.<br />

Es gelten die gleichen persönlichen Einschränkungen wie bei<br />

der Inanspruchnahme des Freibetrages nach § 16 EStG.<br />

Sofern der Steuerpflichtige die Vergünstigung des § 34<br />

Abs. 3 EStG nicht in Anspruch nimmt, unterliegen die Veräußerungsgewinne<br />

des Gesellschafters der Besteuerungsregelung<br />

für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG. Die<br />

30<br />

Einzelunternehmen Kapitalgesellschaft<br />

Personengesellschaft<br />

ca. € ca. €<br />

42,0 % ESt, 9 % KiSt, 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

460 % GewSt-Hebesatz*<br />

15 % KSt, 5,5 % Solidaritätszuschlag,<br />

164.000<br />

460 % GewSt-Hebesatz* 106.000<br />

Steuer auf Zinszuschlag gem. § 6b Abs. 7 EStG<br />

6 % p. a. für 4 Jahre = € 80.400<br />

39.000 29.000<br />

Gesamtbelastung 203.000 135.000<br />

* Frankfurt/Main 2007<br />

für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer<br />

beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen<br />

der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte<br />

zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes<br />

Einkommen) und der Einkommensteuer für das<br />

verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines<br />

Fünftels dieser Einkünfte. In vielen Fällen, insbesondere bei<br />

hohen laufenden positiven Einkünften, führt die Anwendung<br />

dieser Regelung nicht zu einer Steuerentlastung.<br />

Die vorstehenden Grundsätze gelten analog, wenn die<br />

Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufgabe ihren gesamten<br />

Gewerbebetrieb veräußert.<br />

Eine Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens<br />

unterliegt als Bestandteil des laufenden<br />

Gewinns dem allgemeinen Steuersatz.<br />

Die Veräußerung lediglich eines Teiles des gesamten<br />

Gesellschaftsanteil durch einen Gesellschafter ist nicht gem. §<br />

16, § 34 EStG begünstigt und unterliegt als Bestandteil des<br />

laufenden Gewinnes (vgl. § 16 Abs. 1 S. 2 EStG) dem allgemeinen<br />

Einkommensteuersatz und ist gewerbesteuerpflichtig.<br />

7. Gewinnerzielungsabsicht<br />

Gewerbliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts<br />

liegen vor, wenn neben den allgemeinen Tatbestandsmerkmalen<br />

eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist (§ 15 Abs. 2 EStG).<br />

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom<br />

21.08.1990 VIII R 25/86, BStBl II 1991, S. 564; BFH-Urteil<br />

vom 30.09.1997 IV R 80/94, BStBl II 1998, S. 771) ist dabei<br />

entscheidend, dass anhand konkret nachvollziehbarer Prognosen<br />

unter Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens sowie<br />

der Eigenkapitalausstattung ein positives Totalergebnis zu<br />

erwarten ist. Ein etwaiger Veräußerungsgewinn ist bei gewerblichen<br />

Einkünften bei der Ermittlung des Totalergebnisses einzubeziehen.<br />

Aufgrund der vorliegenden Prognose wird ein positives<br />

steuerliches Totalergebnis, selbst ohne Berücksichtigung<br />

von Ergebnissen aus Ergänzungsbilanzen und von Veräußerungsgewinnen,<br />

im Jahr 2038 erwartet. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

auf Ebene der Gesellschaft ist somit gegeben.<br />

Eine hohe Fremdfinanzierung der Einlage kann auf der<br />

Ebene des einzelnen Gesellschafters die Gewinnerzielungsabsicht<br />

in Frage stellen und zu unerwünschten steuerlichen<br />

Ergebnissen führen.<br />

Abgesehen von negativen steuerlichen Folgen kann auch<br />

aus Gründen kaufmännischer Vorsicht eine Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung nicht empfohlen werden.<br />

Sofern der Gesellschafter von dieser Empfehlung abwei-


chend beabsichtigt, Fremdkapital zur Finanzierung seiner Einlage<br />

einzusetzen und keine kurzfristige Tilgung des Fremdkapitals<br />

plant, wird unbedingt empfohlen, eine individuelle Prognose<br />

unter Einbeziehung der Fremdfinanzierungsaufwendungen<br />

unter Hinzuziehung des persönlichen Steuerberaters zu<br />

erstellen und diese steuerlich zu würdigen.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Gewinnerzielungsabsicht<br />

sieht der Bundesfinanzhof ein Indiz für eine nicht gegebene<br />

Einkünfteerzielungsabsicht (Liebhaberei) grundsätzlich bei<br />

einer nur relativ kurzen Beteiligungsdauer (BFH-Urteil vom<br />

9.07.2002, IX – R – 47/99, BStBl II 2003, S. 580).<br />

8. Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt die Veräußerung<br />

von mehr als drei Grundstücken innerhalb eines Zeitraumes<br />

von fünf, in Ausnahmefällen von 10 Jahren, zur<br />

Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels mit der<br />

Folge, dass ansonsten nicht steuerbare Veräußerungen von<br />

Grundbesitz der Besteuerung unterliegen.<br />

In die Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

vorliegt, ist auch der Verkauf eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft,<br />

mindestens als ein Zählobjekt, einzubeziehen (BFH-<br />

Beschluss vom 03.07.2002, XI R 31/99, BFH/NV 2002, S. 1559).<br />

Die Finanzverwaltung sieht gem. BdF-Schreiben vom<br />

26.04.2004, IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl I 2004, S. 434<br />

jedoch ein Zählobjekt i. S. d. gewerblichen Grundstückshandels<br />

nur dann, wenn der Gesellschafter an der Gesellschaft zu mindestens<br />

10 % beteiligt ist oder dem veräußerten Gesellschaftsanteileinen<br />

ein Anteil am Wert des Grundstücks incl. Gebäude<br />

von mehr als € 250.000 zuzurechnen ist. Diese Nichtaufgriffsgrenzen<br />

gelten nach dem BFH-Urteil vom 12.07.2007, X R<br />

4/04, BFH/NV 2007, S. 2181 jedoch nur dann, wenn der<br />

Gesellschafter aus rechtlichen oder anderen Gründen, wie z.B.<br />

die Komplementärin, die Geschäfte der Gesellschaft nicht<br />

maßgeblich bestimmt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Bemessungsgrundlage für die Gewerbeertragsteuer ist der<br />

Gewerbeertrag (§ 7 GewStG), modifiziert um die Hinzurechnungen<br />

und Kürzungen gemäß §§ 8 und 9 GewStG.<br />

Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist bei Unternehmen, die<br />

ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem<br />

Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen,<br />

auf Antrag der Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf<br />

die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.<br />

Da die Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG ausschließlich eigenen Grundbesitz und eigenes<br />

Kapitalvermögen verwaltet, entsteht infolge der Kürzungsvorschrift<br />

des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kein steuerpflichtiger<br />

Gewerbeertrag aus der Verwaltung ihres Grundbesitzes. Die<br />

vorstehend dargestellte Kürzungsvorschrift umfasst jedoch<br />

nicht die Zinserträge. Aufgrund des Freibetrages gem. § 8 Abs.<br />

Nr. 1 GewStG in Höhe von € 100.000 entsteht unter den Prämissen<br />

der Prognoserechnung während des Prognosezeitraumes<br />

keine ins Gewicht fallende Gewerbesteuer.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Als steuerpflichtiger Erwerb im Schenkungs- und Erbfall gilt<br />

die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.<br />

Die Bewertung richtet sich nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften<br />

(§ 12 Abs. 1 ErbStG), so dass der anteilige Einheitswert<br />

des Betriebsvermögens zugrunde gelegt wird.<br />

Das steuerliche Konzept<br />

Ist der (anteilige) Einheitswert des Betriebsvermögens<br />

negativ, fällt keine Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer an. Eine<br />

Saldierung mit späteren bzw. vorangegangenen Zuwendungen<br />

von derselben Person kommt auch innerhalb der Zehnjahresfrist<br />

nicht in Betracht (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können<br />

Zuwendungen mit positiver und negativer steuerlicher Bemessungsgrundlage<br />

allerdings (aber auch nur dann) saldiert werden,<br />

wenn die Zuwendungen gleichzeitig in einem einheitlichen<br />

Vorgang ausgeführt werden (vgl. BFH vom 18.03.1981,<br />

BStBI 1981 II, S. 532).<br />

Maßgebend für den Bestand und die Bewertung des<br />

Betriebsvermögens sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der<br />

Entstehung der Steuer (Tag des Erbfalls bzw. Zeitpunkt der<br />

Ausführung der Schenkung).<br />

Der Einheitswert des Betriebsvermögens wird dergestalt<br />

ermittelt, dass die Summe der Werte der zu einem gewerblichen<br />

Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter um die Summe<br />

der Schulden des Betriebs gekürzt wird. Grundstücke werden<br />

hierbei mit dem Grundstückswert nach §§ 138ff BewG bewertet,<br />

d. h. mit dem 12,5-fachen der im Besteuerungszeitpunkt<br />

vereinbarten Monatsmiete, hochgerechnet auf ein Jahr, abzgl.<br />

eines Alterungsabschlages von 0,5 % p. a. ab Bezugsfertigstellung,<br />

sofern dieser Wert nicht niedriger ist als 80 % des Wertes<br />

des Grundstücks, bewertet nach den Bodenrichtwerten (§ 145<br />

Abs. 3 BewG). Die übrigen Wirtschaftsgüter sind mit ihren<br />

Steuerbilanzwerten anzusetzen (§ 109 BewG). Von dem so<br />

ermittelten Rohbetriebsvermögen sind die Schulden gleichfalls<br />

mit ihrem Steuerbilanzwert in Abzug zu bringen (§ 109<br />

BewG). Dies gilt auch für die unverzinslichen oder niedrig verzinslichen<br />

öffentlichen Wohnungsbaudarlehen (vgl. BFH vom<br />

09.07.1982, III R 15/179, BStBl 1982 II, S. 639). Auf dieser<br />

Grundlage beträgt der Einheitswert des Betriebsvermögens<br />

beispielhaft geschätzt auf den 01.01.2008 ca. –135 %, bezogen<br />

auf das Kommanditkapital.<br />

Bei einer Beteiligung an der Gesellschaft mit einem Kommanditkapital<br />

von € 100.000 wird somit durch die Übereignung<br />

im Schenkungs- oder Erbfall keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />

begründet; vielmehr kann hiermit weiteres Vermögen<br />

im Betrag von ca. € 135.000 der Besteuerung entzogen<br />

werden. Sofern die Freibeträge des § 16 ErbStG durch frühere<br />

Schenkungen nicht ausgeschöpft sind, erhöht sich der vorstehend<br />

ermittelte Betrag durch die Freibeträge entsprechend.<br />

Aufgrund der laufenden Tilgungen sowie des Aufbaus<br />

einer Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve erhöht sich der<br />

Einheitswert des Betriebsvermögens allerdings im Zeitablauf,<br />

so dass der vorstehende Vorteil tendenziell abnimmt.<br />

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. November<br />

2006 entschieden, dass die Erhebung der Erbschaftsteuer in<br />

der derzeitigen Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot<br />

(Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig ist.<br />

Nach Ansicht des BVerfG ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG<br />

angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz<br />

unvereinbar, da sie zwar die Erbschaftsteuer mit einheitlichen<br />

Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs erhebt, dabei allerdings an<br />

Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von<br />

Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen,<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieben) so grundverschieden ist, dass sie den Anforderungen<br />

des Gleichheitssatzes nicht genügt.<br />

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung<br />

spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen. Das bisherige Recht<br />

31


ist bis zu einer Neuregelung anzuwenden. Es muss davon ausgegangen<br />

werden, dass bei einer Neuregelung der Erbschaftsund<br />

Schenkungsbesteuerung andere – im Zweifel ungünstigere –<br />

steuerliche Wertansätze zu berücksichtigen sind, als vorstehend<br />

dargestellt.<br />

Die bisher veröffentlichten Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform<br />

sehen eine Bewertung des Betriebsvermögens zu<br />

Wertansätzen vor, die den Verkehrswerten entsprechen. Steuerschonungen<br />

wie diese für produzierende Unternehmen vorgesehen<br />

werden sollen, sind für vermögensverwaltende Unternehmen<br />

nicht geplant.<br />

Im Hinblick auf die absehbaren Änderungen des Erbschaftssteuergesetzes<br />

ist für künftige Dispositionen eine Überprüfung<br />

der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuerfolgen in zeitlicher<br />

Nähe des Besteuerungszeitpunktes dringend angeraten.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Mietumsätze der Gesellschaft sind von der Umsatzsteuer<br />

befreit (§ 4 Nr. 12a UStG). Eine Option zur Steuerpflicht bei<br />

Wohnungsmietern ist nach § 9 UStG nicht zulässig und hinsichtlich<br />

der Kindertagesstätte mietvertraglich nicht vereinbart.<br />

Die Gesellschaft ist nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15<br />

UStG berechtigt, soweit Leistungen im Hinblick auf die<br />

umsatzsteuerbefreiten Vermietungen erbracht werden.<br />

Der Handel mit Anteilen an einer Kommanditgesellschaft<br />

ist gemäß § 4 Nr. 8f UStG umsatzsteuerbefreit.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Grundbesitzes in<br />

Frankfurt/Main. Die aus dem Erwerb aller Kommanditanteile<br />

von den Voreigentümern resultierende Grunderwerbsteuer<br />

gem. § 1 Abs. 3 GrEStG ist im Gesamtaufwand gemäß § 6a<br />

des Gesamtaufwandes unberücksichtigt.<br />

Nach § 1 Abs. 2a GrEStG wird der Übergang des Gesellschafterbestandes<br />

von mehr als 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen<br />

auf neue Gesellschafter einer Personengesellschaft<br />

innerhalb von 5 Jahren als grunderwerbsteuerbare Übereignung<br />

des Grundstücks auf eine „andere Personengesellschaft“<br />

normiert.<br />

Die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe mit € 18.000.000<br />

an der Gesellschaft beteiligte ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development<br />

GmbH wird Kommanditanteile in Höhe von € 16.820.000<br />

an Kapitalanleger veräußern. Sie wird mit ihrer aufrechterhaltenen<br />

Kommanditeinlage von insgesamt € 1.080.000 mit 6 % an<br />

dem Kommanditkapital von € 18.000.000 beteiligt bleiben.<br />

Da im vorliegenden Fall weniger als 95 % der Anteile auf<br />

neue Gesellschafter übergehen werden und die bisherigen Kommanditisten<br />

hinsichtlich ihrer Gesellschafterstellung den neu<br />

beitretenden Gesellschaftern gleichgestellt sind, führt die erfolgte<br />

Kapitalerhöhung oder die Veräußerung von Kommanditanteilen<br />

nicht zu einer tatbestandsmäßigen Erfüllung des § 1 Abs. 2a<br />

GrEStG (FinMin vom 07.02.2000, BStBl I 2000, S. 344 Tz 4.).<br />

Verfahrensrecht<br />

Die Einkünfte, die die Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG erzielt, werden von dem zuständi-<br />

32<br />

gen Betriebsfinanzamt gemäß § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 1 Nr.<br />

2a AO gesondert und einheitlich festgestellt. Die festgestellten<br />

Ergebnisanteile werden den jeweiligen Wohnsitzfinanzämtern<br />

der Gesellschafter zur Berücksichtigung bei deren Einkommensteuerveranlagungen<br />

mitgeteilt. Die Wohnsitzfinanzämter<br />

sind an diese Feststellungen gebunden. Die hieraus resultierenden<br />

Steuern trägt der Gesellschafter persönlich.<br />

Thesaurierte Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />

unterliegen nach § 34a EStG auf Antrag<br />

einem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 28,25 %. Bei einer<br />

späteren Entnahme dieser Gewinne erfolgt eine Nachversteuerung<br />

in Höhe von 25 %. Bei Personengesellschaften ist eine<br />

begünstigte Besteuerung thesaurierter Gewinne beim Gesellschafter<br />

jedoch nur zulässig wenn dieser zu mehr als 10 % am<br />

Gesellschaftskapital beteiligt ist oder der auf ihn entfallende<br />

Gewinnanteil mehr als € 10.000 beträgt. Die Anwendung von<br />

§ 34a EStG ist aufgrund der absehbaren Gesellschafterstruktur<br />

der Gesellschaft nicht zu erwarten.<br />

Ebenso wie die Einkünfte wird auch der Einheitswert des<br />

Betriebsvermögens von dem zuständigen Betriebsfinanzamt<br />

einheitlich und gesondert gemäß §§ 179 Abs. 2, 180 Abs. 1<br />

Nr. 1 AO festgestellt.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die dargestellten steuerlichen Folgen stehen in Übereinstimmung<br />

mit dem Gesetz, der veröffentlichten Rechtsprechung<br />

sowie den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen zum<br />

Zeitpunkt der Prospektherausgabe. Die dargestellten steuerlichen<br />

Folgen stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />

durch die Finanzverwaltung. Jedem Anlageinteressenten wird<br />

empfohlen, sich ggf. individuell über die ihn betreffenden steuerlichen<br />

Auswirkungen einer Beteiligung bei seinem steuerlichen<br />

Berater zu informieren.<br />

Der Anbieter des Beteiligungsangebotes übernimmt keine<br />

Steuern für den Anleger und die Gesellschaft. Alle aus dem<br />

Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaft resultierenden<br />

betrieblichen Steuern, die von der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

entrichten sind, sind aus dem Bewirtschaftungsergebnis zu<br />

zahlen und so weit sie in der Person des Beteiligten begründet<br />

sind ( z.B. Nichterfüllung der personenbezogenen Voraussetzungen<br />

eines gegebenenfalls bestehen gewerbesteuerliche Verlustvertrages<br />

bei späterem Erwerb des Gesellschaftsanteils,<br />

positives Ergebnis in der Ergänzungsbilanz aufgrund der<br />

Inanspruchnahme von § 6b EStG u. Ä.) oder auf persönlichen<br />

Dispositionen (Abtretungen oder sonstige Verfügungen des<br />

Kommanditisten über den Gesellschaftsanteil u.Ä.) des Beteiligten<br />

resultieren sind von diesem gem. § 16 ziff. 2 oder § 18<br />

Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages an die Gesellschaft zu<br />

erstatten. Die aus der Beteiligung an der Gesellschaft resultierende<br />

Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer trägt der Beteiligte<br />

persönlich.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung<br />

beabsichtigten steuerlichen Folgen kann nicht übernommen<br />

werden, da die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen der<br />

Finanzverwaltung obliegt.


Der Gesellschaftsvertrag<br />

Für die Kommanditgesellschaft in Firma<br />

Wohnanlage Gallus-Park<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Frankfurt am Main<br />

gilt nachstehender Gesellschaftsvertrag:<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG<br />

Frankfurt am Main.<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

1. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, Verwaltung<br />

und Vermietung einer Wohnanlage mit 380 Sozialwohnungen,<br />

3 Studentenwohnungen und einer Kindertagesstätte<br />

in Frankfurt, Kleyerstraße 45-69, mit einer<br />

Gesamtwohnfläche von ca. 26.890 qm nebst einer Nutzfläche<br />

von ca. 585 qm für die Kindertagesstätte. Der<br />

Grundbesitz ist eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Frankfurt (Main), Bezirk 15, Blatt 1667. Die<br />

Gesellschaft ist Eigentümerin dieses Grundbesitzes.<br />

Durch Vereinbarung mit Grundstücksnachbarn – UR.-<br />

Nr. 55/1992 des Notars Herbert Bastian, Frankfurt – ist<br />

die Gesellschaft verpflichtet, eine Unter- und Überbauung<br />

ihres Grundbesitzes auf einer Teilfläche mit einer<br />

Größe von ca. 1.350 qm am angrenzenden Grundstücksteil<br />

zu den Nachbarn Kleyerstraße zu dulden und die<br />

durch die Unter- und Überbauung in Anspruch genommene<br />

Teilfläche unentgeltlich an den Eigentümer des<br />

Nachbargrundstücks nach Teilung abzutreten oder – falls<br />

eine Grundstücksteilung nicht zulässig sein sollte –<br />

zugunsten des Grundstücksnachbarn Dienstbarkeiten für<br />

eine unentgeltliche Inanspruchnahme durch die erfolgte<br />

Unter- und Überbauung zu dulden.<br />

Zur Finanzierung des Investitionsvorhabens der Gesellschaft<br />

sind in Abt. III des Grundbuchs Finanzierungsgrundpfandrechte<br />

eingetragen.<br />

In Abt. II des Grundbuchs sind Dienstbarkeiten u. a. zur<br />

Sicherung von Geh- und Leitungsrechten eingetragen.<br />

2. Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

und Rechtsgeschäfte aller Art vornehmen oder durch<br />

Dritte vornehmen lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

erforderlich oder dienlich sind. Sie ist auch<br />

berechtigt, den Grundbesitz zu veräußern.<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die bona Grundbesitz-<br />

und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am<br />

Main. Sie ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt.<br />

2. Das Gesellschaftskapital beträgt nach der durchgeführten<br />

Kapitalerhöhung gemäß § 6a € 18.000.000 (in Worten:<br />

Achtzehnmillionen Euro), die Kapitalrücklage beträgt<br />

€ 395.215,84. Kommanditist ist die ID <strong>Fundus</strong> Immobi-<br />

in der Fassung vom 15.11.2007<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

lien Development GmbH; Sitz: Kölnstraße 89, 52351<br />

Düren, mit einem Kapitalanteil von € 18.000.000<br />

3. In die Gesellschaft können weitere Kommanditisten durch<br />

Erwerb von Kommanditanteilen aus der Kommanditbeteiligung<br />

der ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development GmbH im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge eintreten. Die ID <strong>Fundus</strong><br />

Immobilien Development GmbH ist berechtigt, ihre<br />

Gesellschaftsbeteiligung ganz oder in Teilbeträgen des Festkapitalanteils<br />

zu veräußern. Veräußerungen wird ID <strong>Fundus</strong><br />

Immobilien Development GmbH zum Kurs von 105 % vornehmen.<br />

Die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner,<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänderin) wird auf<br />

der Grundlage gesonderter Treuhandverträge als Geschäftsbesorgerin<br />

für beitretende weitere Kommanditisten tätig<br />

werden.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt<br />

und bevollmächtigt, weitere Gesellschafter in die Gesellschaft<br />

aufzunehmen und das Gesellschaftskapital auf bis zu<br />

€ 18.000.000 zu erhöhen.<br />

4. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden<br />

zusammen das Gesellschaftskapital. Die in das Handelsregister<br />

für jeden Kommanditisten einzutragende Hafteinlage<br />

wird auf 1 % seines Kapitalanteils (Pflichteinlage) festgesetzt.<br />

5. Die Mindestbeteiligung (Kapitalanteil) eines Gesellschafters<br />

am Gesellschaftskapital soll € 50.000 betragen; höhere<br />

Beträge sollen durch 5.000 teilbar sein.<br />

6. Jeder neu aufgenommene Kommanditist hat auf seine Kosten<br />

bei seinem Beitritt in die Gesellschaft der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin und der Treuhänderin eine<br />

unwiderrufliche und über den Tod hinaus geltende notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht zu allen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister, an denen ein Kommanditist<br />

mitzuwirken verpflichtet ist, zu erteilen. Eine entsprechende<br />

Verpflichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger in seinem<br />

Kommanditanteil.<br />

7. Die Gesellschafter sind nicht berechtigt, die Gesellschaftsanteile<br />

für Dritte zu halten.<br />

§ 4 Gesellschafterkonten<br />

1. Das gezeichnete Kapital ist das Gesellschaftskapital (Kapitalkonto<br />

I). Es ist unveränderlich und maßgebend für das<br />

Stimmrecht, für die Ergebnisverteilung, für die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen sowie dem Anspruch auf das<br />

Auseinandersetzungsguthaben sowie den Liquidationserlös.<br />

2. Das Agio wird einer Kapitalrücklage zugeführt.<br />

3. Jahresfehlbeträge der dem Geschäftsjahr vorangegangenen<br />

Geschäftsjahre werden auf dem Verlustvortragskonto ausgewiesen.<br />

Jahresüberschüsse werden dem Verlustvortragskonto<br />

bis zu seinem Ausgleich gutgeschrieben. Übersteigende<br />

Beträge werden als Gewinnvortrag ausgewiesen. Das<br />

Ergebnis des Geschäftsjahres wird als Jahresüberschuss/fehlbetrag<br />

ausgewiesen (Kapitalkonto II).<br />

4. Die Entnahmen (Ausschüttungen) werden gesondert verbucht<br />

(Kapitalkonto III).<br />

5. Für den Leistungsverkehr und sonstigen Abrechnungsverkehr<br />

der Gesellschaft wird ein gesondertes Verrechnungs-<br />

33


konto geführt. Auf diesem Konto werden Forderungen und<br />

Verbindlichkeiten im Verhältnis von Kommanditisten und<br />

Gesellschaft zueinander verbucht.<br />

6. Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />

§ 5 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />

1. Die Kommanditisten sind zur Barleistung ihrer Pflichteinlage<br />

auf ein Bankkonto der KG verpflichtet.<br />

2. Leistet ein Gesellschafter seine Einzahlung nicht fristgerecht,<br />

sind die Gesellschaft oder der hierzu von der Gesellschaft<br />

bevollmächtigte Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen<br />

in Höhe von bis zu 12 % p. a. zu verlangen. Die<br />

Geltendmachung weiteren Schadenersatzes durch die<br />

Gesellschaft bleibt davon unberührt. Dem säumigen Gesellschafter<br />

bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden<br />

nachzuweisen.<br />

3. Wird die Pflichteinlage trotz Mahnung und Nachfrist nicht<br />

oder nicht in voller Höhe erbracht, ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft oder der<br />

Treuhänder berechtigt, vom dem Beitrittsvertrag mit dem<br />

säumigen Gesellschafter zurückzutreten, ihn durch schriftliche<br />

Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen und unter<br />

Befreiung von § 181 BGB in entsprechendem Umfange<br />

neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

4. Der ausgeschiedene Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausschluss entstandenen Kosten, mindestens<br />

jedoch einen Betrag in Höhe des Agios der von ihm<br />

ursprünglich gezeichneten Beteiligung. Insoweit ist die<br />

Gesellschaft zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />

berechtigt. Dem Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />

einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />

5. An Stelle des Ausschlusses ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft berechtigt<br />

und bevollmächtigt, die Gesellschaftseinlage des in Verzug<br />

geratenen Gesellschafters auf den Betrag der geleisteten<br />

Zahlungen, abzgl. 5 % Agio, herabzusetzen. Ziffer 4 gilt<br />

entsprechend.<br />

§ 6 Investitions- und Finanzierungsplan zur Errichtung der<br />

Immobilie<br />

Es gilt nachfolgender Investitions- und Finanzierungsplan:<br />

I. Investitionsplan €<br />

1. Grundstück 15.911.403,34<br />

2. Generalübernehmervergütung 50.129.868,14<br />

3. Bauzeitzinsen 849.767,11<br />

4. Baubetreuung einschl. Abnahmen 511.291,88<br />

5. Geschäftsbesorgung 690.244.04<br />

6. Treuhandschaft 178.952,16<br />

7. Steuerberatung 332.339,72<br />

8. Komplementärvergütung 51.129,19<br />

9. Sonstige Kosten 102.258,38<br />

10. Liquiditätsreserve 51.129,19<br />

Gesamtinvestition 68.808.383,15<br />

Sollten sich im Zuge der Investitionsdurchführung die geförderten<br />

Gesamtkosten erhöhen, wird dies durch eine entsprechende<br />

Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3 finanziert. Die Gesellschaft<br />

wird zur Platzierung dieses zusätzlichen Kommanditkapitals die<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren, beauftragen,<br />

die für die Beschaffung dieses zusätzlichen Eigenkapitals<br />

eine Vergütung von 8 % des vermittelten Kapitals erhält.<br />

34<br />

II. Finanzierungsplan<br />

Das Gesellschaftsvermögen wird wie folgt finanziert.<br />

€<br />

1. Kommanditanteil<br />

Kommanditisten 17.500.000,00<br />

2. Kapitalrücklage 395.215,84 17.895.215,84<br />

3. Öffentliche Mittel<br />

3.1 Hessische Landesbank,<br />

Frankfurt/M. 17.138.708,37<br />

3.2 Stadt Frankfurt/M. 30.974.658,86<br />

4. Kapitalmarkt-Darlehen 2.799.800,08 50.913.167,31<br />

Gesamtfinanzierung 68.808.383,15<br />

(Nachrichtlich: Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

gemäß § 6 wurde mit Errichtung der Wohnanlage in den Jahren<br />

1992–1994 planmäßig durchgeführt.)<br />

§ 6 a Investitions- und Finanzierungsplan zur Neustrukturierung<br />

der Gesellschaft<br />

Es gilt nachfolgender Investitions- und Finanzierungsplan:<br />

I. Investitionsplan €<br />

1. Grunderwerbsteuer 615.000,00<br />

2. Treuhandschaft 405.000,00<br />

3. Steuerberatung 95.000,00<br />

4. Projektierung 680.000,00<br />

5. Geschäftsbesorgung 300.000,00<br />

6. Eigenkapitalbeschaffung 40.000,00<br />

7. Komplementärvergütung 200.000,00<br />

8. Sonstiges 50.000,00<br />

9. Instandhaltungen 1.500.000,00<br />

10. Liquiditäts- und Instandhaltungsreserve 500.000,00<br />

Gesamtinvestition 4.385.000,00<br />

II. Finanzierungsplan<br />

Das Gesellschaftsvermögen wird wie folgt finanziert.<br />

1. Liquidität<br />

€<br />

3.885.000,00<br />

2. Kapitalerhöhung 500.000,00<br />

Gesamtfinanzierung 4.385.000,00<br />

§ 7 Keine Nachschusspflicht/kein Wettbewerbsverbot<br />

1. Die Kommanditisten übernehmen weder gegenüber<br />

Gesellschaftern noch gegenüber Dritten irgendwelche<br />

Zahlungsverpflichtungen, Haftungen oder Nachschussverpflichtungen,<br />

die über die Verpflichtung zur Leistung der<br />

vereinbarten Einlagen hinausgehen. Dies gilt auch für den<br />

Fall der Liquidation. Der vertragliche Ausschluss einer<br />

Nachschußpflicht lässt die gesetzliche Regelung über die<br />

Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

in den §§ 171 ff. HGB unberührt.<br />

2. Eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals über den in § 3<br />

Ziff. 2 vorgesehenen Betrag hinaus kann mit einer Mehrheit<br />

von 75 % der abgegebenen Stimmen auf Antrag der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen werden.<br />

Dies gilt nicht für eine Kapitalerhöhung gem. § 3 Ziff. 3.<br />

Zur Beteiligung an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

ist der einzelne Gesellschafter ohne seine Zustimmung<br />

nicht verpflichtet.<br />

3. Durch diesen Gesellschaftsvertrag werden für die Gesellschafter<br />

keine Wettbewerbsbeschränkungen begründet.


§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die<br />

Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />

Rechtsgeschäfte, die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft<br />

gehören, insbesondere auf die Durchführung und Abwicklung<br />

der dem Investitions- und Finanzierungsplan zugrundeliegenden<br />

Rechtsgeschäfte. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin wird von diesem Recht durch Beauftragung<br />

der FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH mit<br />

der Geschäftsbesorgung (Fonds- und Hausverwaltung)<br />

Gebrauch machen.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, im<br />

Namen und auf Rechnung der Gesellschaft dritten Personen<br />

oder Gesellschaften die Geschäftsführungsaufgaben zu<br />

übertragen. Diese Übertragung bedarf der Zustimmung<br />

des Treuhandkommanditisten. Die Verantwortung für die<br />

Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

wird hiervon nicht berührt.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Geschäfte<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin erstellt jährlich<br />

einen Geschäftsbericht. Sie berichtet dem Verwaltungsrat<br />

und dem Treuhänder über die wesentlichen und außerordentlichen<br />

Geschäftsvorfälle.<br />

6. Sämtliche Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander nur Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit zu vertreten. Schadenersatzansprüche der<br />

Gesellschafter untereinander verjähren innerhalb von 3<br />

Jahren nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />

Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von<br />

dem Schaden gegenüber dem Verpflichteten durch eingeschriebenen<br />

Brief geltend zu machen.<br />

§ 9 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />

1. Zu den folgenden Geschäften bedarf die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Änderung des Investitionsplanes gemäß § 6 des Vertrages;<br />

b) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten;<br />

c) Belastungen von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten, soweit diese nicht zur Absicherung des<br />

Finanzierungskonzeptes erfolgen;<br />

d) Kreditgewährung, mit Ausnahme handelsüblicher Zahlungsziele<br />

und Begebung von Wechseln;<br />

e) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen<br />

Gesellschaften;<br />

f ) Eingehung von Rechtsgeschäften und Vornahme von<br />

Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

des Unternehmens hinausgehen oder für<br />

die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.<br />

§ 10 Verwaltungsrat<br />

1. Zur Beratung, Unterstützung und Überwachung der<br />

Geschäftsführung kann für die Gesellschaft ein Verwaltungsrat<br />

gewählt werden. Dieser besteht aus drei Mitglie-<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

dern sowie zwei Ersatzmitgliedern, die durch die Gesellschafterversammlung<br />

gewählt werden.<br />

2. Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur<br />

Beendigung der Gesellschafterversammlung gewählt, die<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses für das zweite<br />

auf die Bestellung des Verwaltungsrats folgende Geschäftsjahr<br />

beschließt. Fällt ein Verwaltungsratsmitglied aus, tritt<br />

an seine Stelle für die restliche Amtszeit des Verwaltungsrats<br />

ein Ersatzmitglied. Eine Wiederwahl ist zulässig.<br />

3. Der Verwaltungsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung<br />

und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er fasst seine<br />

Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Verwaltungsrat<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder<br />

anwesend sind. Fehlt ein Mitglied, so können nur solche<br />

Beschlüsse gefasst werden, denen die beiden anwesenden<br />

Mitglieder zustimmen.<br />

4. Der Verwaltungsrat ist nicht berechtigt, der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin Weisungen zu erteilen. Der Verwaltungsrat<br />

ist jedoch berechtigt, von der Geschäftsführung<br />

einen Bericht über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />

zu verlangen. Auf Beschluss des Verwaltungsrats<br />

ist ein Mitglied oder ein beauftragter Dritter auf<br />

Kosten der Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher<br />

der Gesellschaft einzusehen und Bericht zu erstatten.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin oder ein von ihr<br />

zu benennender Vertreter sowie der Treuhänder nehmen<br />

auf Verlangen des Verwaltungsrats an den Sitzungen des<br />

Verwaltungsrats teil.<br />

6. Die Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen an den<br />

Gesellschafterversammlungen teil.<br />

7. Der Verwaltungsrat ist kein Organ im Sinne des Gesellschaftsrechts.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats haften<br />

nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche<br />

der Gesellschafter oder der Gesellschaft bzw.<br />

der Treugeber verjähren innerhalb von 2 Jahren nach<br />

Kenntniserlangung von dem ersatzpflichtbegründenden<br />

Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftung eines überstimmten<br />

Mitgliedes ist ausgeschlossen.<br />

8. Der Verwaltungsrat erhält neben der Erstattung seiner<br />

Auslagen eine Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung<br />

zu beschließen ist.<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich<br />

bis spätestens 30. November eines Jahres statt.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden<br />

auf Antrag von Gesellschaftern, die mindestens 30 % des<br />

Gesellschaftskapitals vertreten, der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin statt.<br />

3. Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

schriftlich an die zuletzt der Gesellschaft benannte Adresse<br />

der Gesellschafter durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der<br />

Wahrnehmung einer Ladungsfrist von 4 Wochen, gerechnet<br />

von der Absendung an. Für außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

kann die Einberufungsfrist auf 10<br />

Tage verkürzt werden.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung wird von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin geleitet. Sie ist berechtigt,<br />

einen Vertreter mit der Leitung zu beauftragen. Die<br />

Gesellschafterversammlung ist jederzeit berechtigt, ohne<br />

35


Ankündigung in der Tagesordnung mehrheitlich einen<br />

anderen Versammlungsleiter zu wählen.<br />

5. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />

Dritten vertreten lassen. Die schriftliche Vollmacht ist<br />

zu Beginn der Gesellschafterversammlung dem Leiter der<br />

Gesellschafterversammlung vorzulegen, soweit die Vertretung<br />

des Gesellschafters nicht durch den Treuhänder erfolgt.<br />

§ 12 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für<br />

folgende Beschlußfassungen:<br />

1. Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte im Sinne von § 9;<br />

2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

3. Beschlussfassung über die Verwendung von Gewinnen und<br />

Liquiditätsüberschüssen;<br />

4. Wahl des Abschlussprüfers;<br />

5. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;<br />

6. Entlastung des Verwaltungsrates und des Treuhänders;<br />

7. Ausschluss von Gesellschaftern;<br />

8. Aufnahme von Gesellschaftern, soweit diese zu einer Kapitalerhöhung<br />

über das in § 3 Ziff. 2 und 3 bestimmte<br />

Gesellschaftskapital führt;<br />

9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

10. Änderungen oder Abweichungen vom Investitionsplan<br />

gemäß § 6 des Vertrages;<br />

11. Auflösung der Gesellschaft;<br />

12. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken<br />

oder grundstücksgleichen Rechten;<br />

13. Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen<br />

Gesellschaften.<br />

Zur Durchführung der in § 6 genannten Maßnahmen und<br />

Rechtshandlungen einschließlich der Belastung des<br />

Grundbesitzes zur Absicherung der Finanzierung gilt die<br />

Zustimmung der Gesellschafter als erteilt, ebenso für die<br />

an die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH zur<br />

Besorgung der Fonds- und Hausverwaltung zu erteilende<br />

Generalvollmacht.<br />

§ 13 Beschlussfassung<br />

1. Die Gesellschafter beschließen über die in diesem Vertrag<br />

und im Gesetz vorgesehenen Fälle. Die Beschlüsse können<br />

in Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen<br />

Abstimmung gefasst werden.<br />

2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen, die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin und mindestens 25 % des<br />

Gesellschaftskapitals anwesend oder vertreten sind. Ein<br />

Beschluss im Wege der schriftlichen Abstimmung kommt<br />

nur zustande, wenn mindestens 40 % der Stimmen aller<br />

Gesellschafter an der Abstimmung teilnehmen.<br />

3. Alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, mit Ausnahme<br />

der Beschlussfassung zu § 12 (8-13), bedürfen der<br />

einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen soweit<br />

nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes<br />

bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als<br />

abgelehnt.<br />

4. Beschlüsse zu § 12 (8-13) bedürfen einer Mehrheit von<br />

75 % der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert werden kann. Eine Nach-<br />

36<br />

schußpflicht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden.<br />

5. Ein Stellvertreter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />

kann entsprechend ihm erteilter Weisung voneinander<br />

abweichende Stimmen abgeben. Ein Gesellschafter kann<br />

für seine Beteiligung nur eine einheitliche Stimme abgeben.<br />

6 Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in<br />

der Weise, dass auf je EURO 1.000,- der Beteiligung am<br />

Kapital der Gesellschaft eine Stimme entfällt. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin hat 100 Stimmen.<br />

7. Bei schriftlicher Abstimmung ist den Gesellschaftern die<br />

Aufforderung zur Abstimmung von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu übersenden. Dabei ist der Abstimmungsgegenstand<br />

mit einer Stellungnahme der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bekanntzugeben. Die Stimmabgabe<br />

der Gesellschafter muss innerhalb von 4 Wochen<br />

nach Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin eingehen. Die Auszählung<br />

der Stimmen hat durch diese zu erfolgen. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin kann den Treuhänder<br />

mit der Auszählung der Stimmen beauftragen. In diesem<br />

Falle ist ein Zugang der Stimmabgabe beim Treuhänder<br />

innerhalb dieser Frist ausreichend.<br />

8. Über das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung unterrichtet<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin oder der<br />

Treuhänder die Gesellschaft schriftlich.<br />

9. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />

nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />

Kenntniserlangung durch Klage, die gegen die Gesellschaft<br />

zu richten ist, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

§ 14 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist<br />

durch den Treuhänder ein Protokoll anzufertigen, das von<br />

dem Leiter der Gesellschafterversammlung und dem Treuhänder<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />

ist.<br />

2. Einsprüche gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung<br />

gem. § 13 Ziff. 8 sind innerhalb von 4 Wochen<br />

nach Absendung schriftlich gegenüber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu erklären. Über die Einsprüche<br />

entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.<br />

§ 15 Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2. Innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist von der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung<br />

sowie der gesetzlichen Vorschriften die Bilanz und die<br />

Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft anzufertigen.<br />

3. Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer oder<br />

einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die<br />

Bestellung des Wirtschaftsprüfers erfolgt aufgrund eines<br />

Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Der Abschlussprüfer<br />

für das Wirtschaftsjahr, in dem dieser Vertrag<br />

in Kraft tritt, wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bestimmt.<br />

4. Der geprüfte Jahresabschluss ist den Gesellschaftern mit<br />

der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

zuzusenden.


§ 16 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen, Ausschüttungen<br />

1. Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.<br />

Das Ergebnis der Gesellschaft ist den Gesellschaftern in<br />

dem Verhältnis zuzurechnen, in dem sie am 31.12. eines<br />

jeden Jahres an der Gesellschaft beteiligt sind.<br />

Abweichend von der vorstehenden Regelung werden die<br />

Gesellschaftsergebnisse die bis zum 30.06.2007 entstehen<br />

den zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gesellschaftern zugerechnet.<br />

2. Sofern ein Gesellschafter durch in seiner Person begründetet<br />

Umstände ( z.B. Nichterfüllung der personenbezogenen<br />

Voraussetzungen eines ggf. bestehenden gewerbesteuerlichen<br />

Verlustvortrages bei späterem Erwerb des Gesellschaftsanteils,<br />

gewerbesteuerpflichtige Gewinne bei Teilveräußerungen,<br />

positives Ergebnis in der Ergänzungsbilanz<br />

aufgrund der Inanspruchnahme von § 6b EStG etc.) bei<br />

der Gesellschaft Gewerbesteuer verursacht , ist dem<br />

Gesellschafter der dadurch verursachte Aufwand aus<br />

Gewerbesteuer vorab im Rahmen der Gewinnverteilung<br />

zuzurechnen.<br />

Der Gesellschafter ist insoweit verpflichtet, die hierdurch<br />

bedingte Minderung seines Kapitalkontos innerhalb von<br />

vier Wochen nach Aufforderung durch die KG durch Einlage<br />

des entsprechenden Geldbetrages auszugleichen.<br />

Kommt der Gesellschafter dieser Verpflichtung nicht fristgerecht<br />

nach, ist der Betrag ab diesem Zeitpunkt mit 6% p.<br />

a. zu verzinsen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ausstehende<br />

Ausgleichsbeträge einschließlich Zinsen mit einer Ausschüttung<br />

gemäß der nachstehenden Ziffer 5 zu verrechen.<br />

3. Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann<br />

zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer Kommanditeinlage<br />

übersteigen.<br />

4. Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen,<br />

soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher,<br />

gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen benötigt werden,<br />

entscheidet die Gesellschafterversammlung unter<br />

Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsführung, namentlich zur Sicherstellung einer<br />

ordnungsgemäßen Instandhaltung.<br />

5. Ausschüttungen erfolgen jeweils zum 30.06. für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr, und zwar auch dann, wenn die<br />

Kommanditeinlage durch aufgelaufene Verluste gemindert<br />

ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />

Ausschüttungen auch bereits vor einem Beschluss gemäß §<br />

16 Abs. 3 vorzunehmen.<br />

§17 Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Geschäftsbesorgerin sowie des Treuhänders<br />

1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von Euro 200.000,00 (in Worten EURO zweihunderttausend).<br />

Dieser Vergütungsbetrag ist im Investitionsplan nach<br />

§ 6a enthalten. Das Honorar ist fällig am 15.11.2007.<br />

2. Ab dem 01.01.2008 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

eine jährliche Vergütung. Diese Vergütung<br />

beträgt 1,5 % der Jahresnettomiete incl. Umsatzsteuer, auch<br />

wenn diese - gleich aus welchem Grund - nicht oder nicht<br />

in vollständiger Höhe gezahlt werden sollte. Sofern sich<br />

der Umsatzsteuersatz gegenüber dem aktuellen Umsatz-<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

steuersatz von 19 % verändert, ist das Honorar entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Die Komplementärin hat die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH mit der Geschäftsbesorgung (Fonds- und<br />

Hausverwaltung) beauftragt. Für die im Zusammenhang<br />

mit der Übernahme der Geschäftsbesorgung stehenden<br />

Leistungen sowie die Fondsverwaltertätigkeit im Jahre<br />

2007 erhält FUNDUS ein Pauschalhonorar von Euro<br />

300.000,00 ( in Worten EURO dreihunderttausend ) incl.<br />

Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist im Investitionsplan<br />

gem. § 6 a dieses Gesellschaftsvertrages enthalten. Das<br />

Honorar ist fällig am 15.11.2007. Die Vergütung für<br />

Fondsverwaltung durch die FUNDUS FONDS-Verwaltungen<br />

GmbH beträgt ab dem Jahre 2008 2,5 % der Jahresnettomiete<br />

incl. Umsatzsteuer - auch wenn diese - gleich<br />

aus welchem Grund nicht oder nicht vollständig gezahlt<br />

werden sollte. Sofern sich der Umsatzsteuersatz gegenüber<br />

dem aktuellen Umsatzsteuersatz von 19 % verändert, ist<br />

das Honorar entsprechend anzupassen.<br />

Die Objektverwaltung wird derzeit durch die GWH Gemeinnützige<br />

Wohnungsgesellschaft mbh Hessen, Frankfurt<br />

am Main, wahrgenommen. Dieser Verwaltervertrag<br />

endet zum 31.12.2007<br />

Die Vergütungen für die Hausverwaltung sind in Höhe der<br />

gesetzlichen Verwaltungskostenpauschalen (derzeit Euro<br />

240,37 pro Wohnung und Euro 31,35 pro Stellplatz jährlich)<br />

zzgl. Umsatzsteuer vereinbart. Sofern sich der Umsatzsteuersatz<br />

gegenüber dem aktuellen Umsatzsteuersatz von<br />

19 % verändert, ist das Honorar entsprechend anzupassen.<br />

3. Der Treuhänder erhält für die im Rahmen des Treuhandvertrages<br />

bis zum 31.12.2007 zu erbringenden Leistungen<br />

eine Einmalvergütung in Höhe von Euro 405.000 (in Worten<br />

Euro vierhundertfünftausend) incl. Umsatzsteuer. Diese<br />

Vergütung ist im Investitionsplan gem. § 6a dieses<br />

Gesellschaftsvertrages enthalten. Die Vergütung ist fällig<br />

am 15.11.2007.<br />

Die Vergütung des Jahres 2008 für die übrigen Leistungen<br />

des Treuhänders ist hiervon abweichend mit 1,5 % incl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer von der vereinbarten Jahresmiete<br />

ohne Umsatzsteuer vereinbart.<br />

Ab dem 01.01.2009 erhält der Treuhänder für seine laufende<br />

Tätigkeiten eine jährliche Vergütung von 3,5 % incl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer von der vereinbarten Jahresmiete<br />

ohne Umsatzsteuer, auch wenn diese – gleich aus welchem<br />

Grunde – nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt<br />

werden sollte. Die Vergütung ist jährlich zahlbar und spätestens<br />

am 31.12. eines jeden Jahres fällig.<br />

Für die Mitwirkung des Treuhänders bei der Übertragung<br />

von Gesellschaftsanteilen bzw. der Rechte und Pflichten<br />

aus dem Treuhandvertrag – auch bei Gesamtrechtsnachfolge<br />

– gilt eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart.<br />

Die Vergütungen des Treuhänders sind Kosten der Gesellschaft.<br />

Die Gesellschaft verpflichtet sich hiermit, die vorstehend<br />

vereinbarten Vergütungen bei Fälligkeit an den<br />

Treuhänder zu zahlen. Sofern sich der Umsatzsteuersatz<br />

gegenüber dem aktuellen Umsatzsteuersatz von 19 % verändert,<br />

ist das Honorar entsprechend anzupassen.<br />

§ 18 Abtretung und Belastung von Kommanditanteilen<br />

1. Jeder Kommanditist kann nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

37


seinen Gesellschaftsanteil abtreten oder in sonstiger Weise<br />

darüber verfügen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn aus<br />

dem Abtretungs-, Verfügungsvertrag oder einer vergleichbaren<br />

vertraglichen Vereinbarung grunderwerbsteuerbare<br />

Nachteile für die Gesellschaft (vgl. § 1 Abs. 2a GrEStG)<br />

entstehen können. Das gilt auch für die Begründung von<br />

Treuhandverhältnissen an einem Kommanditanteil. Der<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag eines Kommanditisten mit der<br />

Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH wird dadurch nicht berührt. Abtretungen<br />

oder sonstige Verfügungen, durch die Kommanditanteile<br />

unter dem Betrag der Mindestbeteiligung gem. § 3 Abs. 5<br />

entstehen sind ausgeschlossen<br />

Die Gesellschafterin ID FUNDUS Immobilien Development<br />

GmbH verpflichtet sich, einen Kommanditanteil in<br />

Höhe von 1.080.000,00 Euro nicht vor Ablauf des Jahres<br />

2012 zu veräußern.<br />

2. Bei Übertragungen oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />

Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig ob im<br />

Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnach folge,<br />

werden alle Konten gemäß § 4 unverändert und einheitlich<br />

fortgeführt. Die Übertragung oder der Übergang<br />

einzelner Rechte und/oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Gesellschafterkonten ist nicht möglich. Die Kosten<br />

einer Übertragung, insbesondere die Kosten der Handelsregisteränderung,<br />

trägt der Abtretungsempfänger.<br />

3. Der Kommanditist ist verpflichtet der Gesellschaft die<br />

durch Abtretung oder sonstige Verfügung bedingten Steuerbelastungen<br />

der Gesellschaft zu erstatten. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist berechtigt Ihre Zustimmung<br />

zur Abtretung oder sonstigen Verfügung des Kommanditisten<br />

über den Gesellschaftsanteil von der Leistung einer<br />

Sicherheitszahlung in Höhe der durch die Verfügung des<br />

Gesellschafters erwarteten zusätzlichen Steuerbelastung<br />

der Gesellschaft abhängig zu machen.<br />

§ 19 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />

durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 6 Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.<br />

2037, gekündigt werden.<br />

3. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich<br />

für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang<br />

des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft. Die Kündigung<br />

hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur<br />

das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge.<br />

4. Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />

Frist von 6 Monaten nach Zugang der Kündigung die<br />

Liquidation, so nimmt auch der kündigende Gesellschafter<br />

an der Liquidation teil.<br />

§ 20 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin oder ein Kommanditist<br />

scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) sie/er das Gesellschaftsverhältnis kündigt;<br />

b) ihr/ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund<br />

gekündigt wird, mit Wirksamwerden der Kündigungserklärung<br />

bzw. der Ausschlusserklärung der Gesellschaft;<br />

c) über ihr/sein Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren<br />

eröffnet, die Eröffnung eines Konkursverfahrens<br />

38<br />

mangels Masse abgelehnt oder der Gesellschaftsanteil von<br />

einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird,<br />

sofern die persönlich haftende Gesellschafterin dies verlangt.<br />

2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />

Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

3. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der<br />

Gesellschaft aus, wird die Gesellschaft nicht aufgelöst,<br />

sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

Wenn erforderlich, sind die übrigen Gesellschafter<br />

verpflichtet, eine geeignete juristische oder natürliche Person<br />

als neuen persönlich haftenden Gesellschafter in die<br />

Gesellschaft aufzunehmen.<br />

§ 21 Tod eines Kommanditisten<br />

1. Verstirbt ein Kommanditist, geht die Beteiligung auf seine<br />

Erben oder Vermächtnisnehmer über und wird mit diesen<br />

fortgesetzt.<br />

Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines<br />

oder einer beglaubigten Abschrift des Testamenteröffnungsprotokolls<br />

und der letztwilligen Verfügung legitimieren.<br />

2. Mehrere Erben dürfen ihre gesellschafterlichen Rechte nur<br />

durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />

Vertreter ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über<br />

die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages<br />

handelt. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt<br />

ist oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt<br />

ist, ruhen die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />

§ 22 Auseinandersetzungsguthaben<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />

Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das seiner<br />

Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft entspricht. Maßgebend<br />

ist der Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens.<br />

2. Das Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich nach<br />

dem Wert des Gesellschaftsanteiles, der auf den Tag des<br />

Ausscheidens zu ermitteln ist. Zur Ermittlung ist auf den<br />

Tag des vollständigen oder teilweisen Ausscheidens auf<br />

Kosten des Ausscheidenden eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu erstellen. Erfolgt das Ausscheiden zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres, entfällt die Kostentragungspflicht für den<br />

Ausscheidenden.<br />

3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist von dem jeweils<br />

bestellten oder gewählten Abschlussprüfer zu ermitteln.<br />

Der Grundbesitz der Gesellschaft ist mit dem Verkehrswert<br />

zu bewerten. Der Abschlussprüfer entscheidet als<br />

Schiedsgutachter, wenn zwischen der Gesellschaft und<br />

dem ausscheidenden Gesellschafter binnen 6 Monaten<br />

nach dem Ausscheiden keine Einigung über das Abfindungsguthaben<br />

erzielt wird.<br />

4. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt<br />

6 Monate nach seiner verbindlichen Feststellung. Wird die<br />

wirtschaftliche und insbesondere die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />

innerhalb der genannten Frist gefährdet,<br />

sind die Auseinandersetzungsguthaben in Raten im Laufe<br />

einer angemessenen Frist auszuzahlen. Führt die Auszahlung<br />

des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens in


einem Geschäftsjahr dazu, dass die verbleibenden Gesellschafter<br />

nur einen geringeren Betrag als die jeweils beschlossene<br />

Ausschüttung entnehmen könnten, ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, die Auszahlung des Auseinandersetungsguthabens<br />

entsprechend anzupassen. Bei ratenweiser<br />

Auszahlung hat die Gesellschaft das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />

in dem Umfang zu verzinsen, wie sie Ausschüttungen<br />

an die verbleibenden Gesellschafter vornimmt.<br />

Erfolgt eine Veräußerung des Grundbesitzes der Gesellschaft<br />

während der Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, die<br />

noch ausstehenden Zahlungsraten anzupassen und das<br />

noch offene Auseinandersetzungsguthaben zu mindern,<br />

wenn der tatsächlich erzielte Kaufpreis für den Grundbesitz<br />

von dem Wert zum Nachteil der Gesellschaft abweicht,<br />

der als Verkehrswert der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

zugrunde gelegt wurde.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />

ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Sie haben<br />

keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger<br />

Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin kann als höchstpersönliches<br />

gesellschafterliches Sonderrecht bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung für die Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

§ 23 Auflösung der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />

werden, frühestens jedoch zum 31.12.2037.<br />

Im Falle einer Auflösung ist die Gesellschaft durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin abzuwickeln und das<br />

Gesellschaftsvermögen zu verwerten.<br />

2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten an die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen<br />

der Gesellschaft ausgezahlt.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre<br />

Tätigkeit bei der Auflösung der Gesellschaft oder Verwertung<br />

des Gesellschaftsvermögens den Ersatz ihrer Auslagen<br />

und eine Auflösungsgebühr von 1 % vom Verkaufserlös<br />

der Fonds-Immobilien.<br />

Die FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, die mit der<br />

Gesellschaft einen Vertrag über die Hausverwaltung und die<br />

Fondsverwaltung abschließt, erhält bei Auflösung der Gesellschaft<br />

oder Verwertung des Gesellschaftsvermögens den<br />

Ersatz ihrer Auslagen und eine Auflösungsgebühr in Höhe<br />

von ebenfalls 1 % vom Verkaufserlös der Fonds-Immobilie.<br />

Frankfurt a. M., den 15.11.2007<br />

bona Grundbesitz Verwaltungs- und Beteilligungsgesellschaft<br />

gez. H. G. Daniels gez. B. Magulsky<br />

ID <strong>Fundus</strong> Immobilien Development GmbH<br />

gez. H. G. Daniels gez. H. Jagdfeld<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

§ 24 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses<br />

Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />

An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten<br />

diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der ungültigen Bestimmungen am<br />

nächsten kommt.<br />

Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des<br />

Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

Änderungen dieses Vertrages - einschließlich der Vereinbarungen<br />

über den Eintritt weiterer Gesellschafter - bedürfen<br />

der Schriftform, soweit nicht gesetzlich zwingend eine<br />

andere Form vorgeschrieben ist.<br />

2. Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander sowie im Verhältnis zu der<br />

Gesellschaft nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />

Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren innerhalb von<br />

zwei Jahren nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />

Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden gegenüber dem Verpflichteten durch<br />

eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

3. Die Kommanditisten verpflichten sich, nur im Einvernehmen<br />

mit der Komplementärin der Gesellschaft Rechtsbehelfe<br />

oder Rechtsmittel im Rahmen der steuerlichen Veranlagungen<br />

der Gesellschaft einzulegen.<br />

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Sämtliche<br />

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

wie z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />

Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen, können als<br />

Aktiv- oder Passivprozesse von der Gesellschaft selbst<br />

geführt werden.<br />

5. Die Kosten aus diesem Vertrag und etwaige Gesellschaftssteuern<br />

trägt die Gesellschaft. Ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

sowie die Kosten von Handelsregisteränderungen, die<br />

durch die Abtretung von Gesellschaftsanteilen oder sonstiger<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile begründet werden.<br />

Diese Kosten trägt der Gesellschafter, der die Änderung<br />

veranlasst. Dies gilt auch bei Handelsregisteränderungen<br />

im Todesfall.<br />

39


Die in der Beitrittserklärung zu der Beteiligungsgesellschaft in<br />

Firma<br />

Wohnanlagen Gallus – Park Verwaltungsgesellschaft mbH &<br />

Co KG<br />

genannte Person<br />

– im folgenden „Treugeber“ genannt –<br />

bietet der<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Jagdfeld & Partner<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Bergstraße 2<br />

52391 Disternich<br />

– im folgenden „Treuhänder“ genannt –<br />

hiermit den Abschluss des nachstehenden Treuhandvertrages an.<br />

Der Treugeber hält sich an das Treuhandvertragsangebot für<br />

die Dauer von sechs Monaten seit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

gebunden. Der Treuhandvertrag kommt mit der<br />

Annahmeerklärung durch den Treuhänder innerhalb dieser<br />

Annahmefrist zustande. Der Zugang der Annahmeerklärung<br />

ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Tag der Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung durch den Treuhänder ist der Tag<br />

des Vertragsabschlusses.<br />

Vorbemerkungen<br />

Der Treugeber beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist an<br />

der Wohnanlagen Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

& Co KG (nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt)<br />

und beauftragt den Treuhänder gemäß der in der Beitrittserklärung<br />

erteilten Vollmacht, für ihn eine Kommanditbeteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft zu einem Kaufpreis in<br />

Höhe von 105 % des Nominalkapitals zu erwerben.<br />

Die Höhe des Kapitalanteils bestimmt sich nach dem in<br />

der Beitrittserklärung vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag.<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehung zwischen Treugeber und Treuhänder.<br />

§ 1 Treuhandgegenstand<br />

1. Die Aufnahme des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft<br />

als unmittelbar beteiligter Kommanditist erfolgt<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

und den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und dem<br />

Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht<br />

in diesem Treuhandvertrag abweichende Regelungen<br />

getroffen sind.<br />

2. Der Treuhänder wird die Beteiligung des Treugebers als<br />

dessen Stellvertreter verwalten.<br />

40<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Der Treugeber erteilt hiermit dem Treuhänder Vollmacht,<br />

alle Rechte aus der Beteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />

auszuüben. Er wird das Stimmrecht nur nach Weisung<br />

des Treugebers ausüben oder wenn der Treugeber sein<br />

Stimmrecht nicht selbst ausübt.<br />

3. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber als<br />

Stellvertreter zu handeln und Kapitalanteile zu verwalten.<br />

4. Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst<br />

auszuführen, wenn der Treugeber den Kaufpreis auf das in<br />

der Beitrittserklärung bezeichnete Treuhandanderkonto<br />

eingezahlt hat.<br />

§ 2 Ausführung des Treuhandauftrages, Mittelfreigabe, Aufgaben<br />

des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder wird den Kaufvertrag über die Kommanditbeteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft schließen, wenn<br />

– der Treugeber die Einlage zzgl. Agio bzw. den Kaufpreis<br />

auf das in der Beitrittserklärung bezeichnete Treuhandanderkonto<br />

eingezahlt hat,<br />

– der Beteiligungsgesellschaft rechtsverbindliche Vertragsangebote,<br />

Verträge und Aufträge zu den im Investitionsplan<br />

gem. § 6a des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen<br />

Leistungen vorliegen.<br />

Im Einzelfall wird der Treuhänder den Treuhandauftrag,<br />

unbeschadet der Erfüllung der Voraussetzungen nach Ziffer<br />

1, schon vor Einzahlung des Kapitalanteils auf das genannte<br />

Treuhandanderkonto ausführen, wenn dem Treuhänder<br />

die Bonität des Treugebers zufriedenstellend erscheint.<br />

2. Die Aufgaben des Treuhänders bestimmen sich nach diesem<br />

Vertrag. Weitere Pflichten übernimmt der Treuhänder<br />

nicht, insbesondere prüft er nicht die Verwirklichbarkeit<br />

des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft, die Wirtschaftlichkeit<br />

der von der Gesellschaft durchgeführten oder noch<br />

durchzuführenden Investitionen und die Bonität der<br />

Gesellschaft. Der Treuhänder prüft ebenfalls nicht die Verwaltung<br />

der Wohnanlage, deren gegenwärtige oder zukünftige<br />

Wirtschaftlichkeit und die Plausibilität von Ergebnisprognosen.<br />

§ 3 Einzahlung des Kaufpreises<br />

1. Erfüllt ein Treugeber die von ihm gemäß Beitrittserklärung<br />

übernommene Kaufpreiszahlungsverpflichtung nicht fristgerecht,<br />

ist der Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen ab<br />

Fälligkeit in Höhe von bis zu 12 % p. a. zu verlangen. Die<br />

Geltendmachung eines weitergehenden Schadens - auch<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft - bleibt davon unberührt.<br />

Dem Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren<br />

Schaden nachzuweisen.<br />

2. Zahlt der Treugeber seinen Kaufpreis trotz Mahnung und<br />

Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise, ist der Treuhänder<br />

berechtigt, von dem Treuhandvertrag bzw. der Annahme der<br />

Beitrittserklärung zurückzutreten oder den gezeichneten<br />

Kapitalanteil auf den geleisteten Kaufpreis herabzusetzen.<br />

3. Die durch den Rücktritt vom Treuhandvertrag entstehenden<br />

Kosten trägt der säumige Treugeber, mindestens<br />

jedoch einen Betrag in Höhe von 5 % des von ihm


ursprünglich gezeichneten Kapitalanteils, wobei es dem<br />

Treugeber vorbehalten bleibt, einen geringeren Schaden<br />

nachzuweisen.<br />

§ 4 Selbstkontrahieren, Untervollmachten<br />

Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit. Er ist berechtigt, in Einzelfällen Untervollmachten zu<br />

erteilen.<br />

§ 5 Beitrittsabwicklung<br />

Der Treuhänder übernimmt im Rahmen der Beitrittsabwicklung<br />

die nachfolgenden Aufgaben:<br />

1. Überprüfung der Angaben in der Beitrittserklärung und<br />

der Handelsregistervollmacht.<br />

2. Aufnahme des Treugebers in das Treugeberregister.<br />

3. Annahme des Angebots auf Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />

und deren Bestätigung an den Treugeber.<br />

4. Anforderung der Einlage zzgl. Agio bzw. des Kaufpreises<br />

auf das in der Beitrittserklärung bezeichnete Treuhandanderkonto.<br />

5. Überwachung des Eingangs der Kaufpreises und gegebenenfalls<br />

Durchführung von außergerichtlichen und<br />

gerichtlichen Mahnverfahren.<br />

6. Überprüfung der nach § 2 dieses Vertrages geforderten<br />

Voraussetzungen zur Durchführung des Kaufvertrages.<br />

7. Abschluss des Vertrages zum Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />

im Namen des Treugebers.<br />

8. Anmeldung der Kommanditisten zur Eintragung in das<br />

Handelsregister.<br />

9. Führung des Treuhandanderkontos.<br />

§ 6 Treuhandverwaltung<br />

1. Der Treuhänder verwaltet die Gesellschafterbeteiligung als<br />

Verwaltungstreuhänder der einzelnen Treugeber gemäß<br />

diesem Treuhandvertrag und den Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Der Treuhänder wird das Treugeberregister führen und<br />

jederzeit aktualisieren.<br />

3. Der Treuhänder ist dem Treugeber auskunftspflichtig für<br />

sämtliche mit seiner Beteiligung zusammenhängenden<br />

Fragen und beschafft, soweit erforderlich, Auskünfte und<br />

Unterlagen bei den übrigen Vertragspartnern der Gesellschaft<br />

soweit ein Kommanditist hierauf Anspruch hat.<br />

4. Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung dieses<br />

Treuhandvertrages erlangt hat, an den Treugeber herausgeben,<br />

soweit ihm dies nach dem Treuhandvertrag gebührt.<br />

5. Der Treuhänder wird den Komplementär bei der Ausübung<br />

seiner gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen<br />

unterstützen, insbesondere bei Gesellschafterversammlungen.<br />

6. Der Treuhänder soll einmal jährlich die Ausschüttung der<br />

Beteiligungsgesellschaft in Empfang nehmen und an die<br />

Treugeber entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis auszahlen.<br />

Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 30.06. des Folgejahres<br />

unbar auf das vom Treugeber benannte Konto.<br />

§ 7 Rechenschaftsbericht<br />

1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand des durch<br />

einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

geprüften Jahresabschlusses der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie des Geschäftsberichtes des Komplementärs<br />

einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

Der Treuhandvertrag<br />

2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle wesentlichen<br />

Geschäftsvorgänge informieren.<br />

§ 8 Treugeberregister, Datenschutz<br />

1. Der Treuhänder führt über alle Treugeber ein Register mit<br />

ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />

Jeder Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung<br />

von dem Treuhänder eine schriftliche Bestätigung<br />

über die Eintragung seiner Beteiligung in dieses Register.<br />

2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der<br />

Treuhänder Angaben über die übrigen Treugeber macht.<br />

Anderen Personen als dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

darf der Treuhänder keine Auskünfte über die<br />

Beteiligung und die Eintragung im Register erteilen, es sei<br />

denn, dass die Offenlegung gegenüber den zuständigen<br />

Finanzämtern, Behörden, öffentlichen Registern oder Kreditgebern<br />

der Gesellschaft erfolgen muss.<br />

Diese Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, wenn diese<br />

als Berater der Beteiligungsgesellschaft tätig werden.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu<br />

seiner Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der<br />

Gesellschaftsbeteiligung mitzuteilen.<br />

4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass<br />

im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf<br />

EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />

dass die in die Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten<br />

Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

- ohne personenbezogene Daten - informiert<br />

werden.<br />

§ 9 Haftung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder handelt mit der berufsüblichen Sorgfalt. Er<br />

haftet dem Treugeber nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher<br />

Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen.<br />

2. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz - gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Verletzung von<br />

Pflichten bei den Vertragsverhandlungen - verjährt in drei<br />

Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden<br />

ist, soweit er nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährung unterliegt.<br />

Schadenersatzansprüche hat der Treugeber innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden gegenüber dem Treuhänder durch<br />

eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

3. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt<br />

der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />

angestrebten steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Folgen. Die angestrebten steuerlichen Folgen<br />

stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />

zuständigen Finanzbehörden.<br />

4. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Treuhänder<br />

keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der<br />

Beteiligungsgesellschaft oder dafür übernimmt, dass die<br />

Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft die eingegangenen<br />

vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />

Insbesondere haftet der Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit<br />

des Fondsobjekts der Beteiligungsgesellschaft,<br />

den Eingang der mit dem Mieter vereinbarten Miete oder<br />

für den Eintritt der vom Treugeber oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

verfolgten sonstigen steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Ziele.<br />

41


§ 10 Rechtsnachfolge<br />

1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

mit Zustimmung des Treuhänders an Dritte<br />

übertragen. Der Treuhänder kann seine Zustimmung nur<br />

aus wichtigem Grund verweigern. Mit der Übertragung der<br />

Rechte gehen gleichzeitig die Pflichten des Treugebers über,<br />

auch soweit sie vor der Übertragung entstanden sind.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung<br />

schriftlich dem Treuhänder mitzuteilen und dabei den<br />

Namen sowie die Anschrift des Rechtsnachfolgers<br />

bekanntzugeben.<br />

3. Bei der Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang<br />

der Treugeberstellung auf einen Dritten gelten im Übrigen<br />

die Regelungen des Gesellschaftsvertrages analog.<br />

§ 11 Erbfolge<br />

1. Stirbt ein Treugeber, so wird das Treuhandverhältnis mit<br />

dessen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die<br />

Rechte aus dem Treuhandverhältnis wahrzunehmen hat.<br />

3. Die Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines oder<br />

einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />

und der letztwilligen Verfügung nachzuweisen.<br />

§ 12 Vergütung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und der damit verbundenen Tätigkeiten eine von der<br />

Beteiligungsgesellschaft geschuldete und zu zahlende Einmalvergütung<br />

in Höhe von € 405.000 incl. USt. Mit dem<br />

Honorar sind auch die übrigen Treuhandleistungen bis<br />

zum 31.12.2007 abgegolten. Die Vergütung ist spätestens<br />

zum 15.11.2007 fällig. Die Vergütung des Jahres 2008 für<br />

die übrigen Leistungen des des Treuhänders ist mit 1,5 %<br />

incl. Gesetzlicher Umsatzsteuer von der vereinbarten Jahresmiete<br />

ohne Umsatzsteuer vereinbart<br />

2. Der Treuhänder wird gemäß gesondertem Vertrag als Steuerberater<br />

für die Beteiligungsgesellschaft tätig. Das hierfür<br />

während der Jahre 2007 und 2008 vorgesehene Honorar<br />

ergibt sich aus § 6 a des Gesellschaftsvertrages.<br />

3. Die jährliche Vergütung für die Leistungen des Treuhänders<br />

beträgt in den Jahren ab 01.01.2009 3,5 % der vertraglich ver-<br />

42<br />

einbarten Mieten, auch wenn diese nicht oder nicht vollständig<br />

entrichtet wurden. Der vorstehende Betrag versteht sich<br />

einschließlich der gesetzlichen USt. Sofern sich der Umsatzsteuersatz<br />

gegenüber dem aktuellen Umsatzsteuersatz von<br />

19 % verändert, ist das Honorar entsprechend anzupassen.<br />

4. Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten eines<br />

einzelnen Treugebers werden darüber hinaus diesem<br />

gesondert in Rechnung gestellt.<br />

5. Für die Mitwirkung des Treuhänders bei der Übertragung<br />

von Gesellschaftsanteilen bzw. der Rechte und Pflichten<br />

aus dem Treuhandvertrag – auch bei Gesamtrechtsnachfolge<br />

– gilt eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart.<br />

§ 13 Dauer des Treuhandvertrages, Kündigung<br />

1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung des<br />

Treugebers als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />

geschlossen. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />

2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis nur aus<br />

wichtigem Grunde kündigen. Die im Gesellschaftsvertrag<br />

genannten Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

gelten als wichtige Gründe.<br />

3. Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat durch eingeschriebenen<br />

Brief zu erfolgen.<br />

§ 14 Schlussbestimmungen<br />

1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder der<br />

Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch der Vertrag in seinem<br />

übrigen Inhalt nicht berührt.<br />

Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung<br />

gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder<br />

ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung<br />

in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

soweit vorstehend nicht etwas anderes bestimmt ist,<br />

für das Treuhandverhältnis entsprechend.<br />

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Treuhänders,<br />

soweit dieser Gerichtsstand gesetzlich zulässig<br />

vereinbart werden kann.


Kauf- und Übertragungsvertrag<br />

Kauf- und Übertragungsvertrag<br />

über eine Kommanditbeteiligung an der Wohnanlage Gallus-<br />

Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in<br />

Frankfurt/Main.<br />

Der Erwerber, Herr/Frau<br />

vertreten durch die<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Jagdfeld & Partner<br />

Steuerberatungs-GmbH<br />

Bergstraße 2, 52391 Vettweiß<br />

– nachstehend „Erwerber“ genannt – und<br />

ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Düren<br />

– nachstehend „ID FUNDUS“ genannt –<br />

schließen nachfolgenden Kauf- und Übertragungsvertrag:<br />

§ 1 Gegenstand<br />

ID FUNDUS ist an der Kommanditgesellschaft in Firma<br />

Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co<br />

KG mit Sitz in Frankfurt am Main, als Kommanditist mit<br />

einem festen Kapitalanteil von ursprünglich € 18.000.000<br />

beteiligt. Die Kommanditeinlage wurde durch Bareinlage<br />

erbracht Das Kapitalkonto der Kommandistin ist durch die<br />

den früheren Kommanditisten zugerechneten Verluste und an<br />

diese ausgezahlten Ausschüttungen (Entnahmen) negativ. Die<br />

im Handelsregister für den Kommanditisten eingetragene<br />

Haftsumme beträgt € 180.000. Maßgebend für die Kommanditbeteiligung<br />

ist der Gesellschaftsvertrag der KG, der im<br />

<strong>Emissionsprospekt</strong> abgedruckt ist.<br />

§ 2 Verkauf und Übertragung<br />

1. ID FUNDUS verkauft und überträgt hiermit an den<br />

Erwerber aus ihrem in § 1 genannten Gesellschaftsanteil<br />

einen Teilbetrag von € _____________________________<br />

(i. W.: _________________________________________).<br />

Die Übertragung der Kommanditbeteiligung wird mit<br />

Abschluss dieses Vertrages wirksam. Der Erwerber wird<br />

mit einer Hafteinlage in Höhe von 1 % des Nennbetrages<br />

des erworbenen Kapitalanteils im Handelsregister als<br />

Kommanditist eingetragen.<br />

2. Der Kaufpreis beträgt 105 % des Nennbetrages des verkauften<br />

Gesellschaftsanteils. Der Kaufpreis ist ein Pauschalfestpreis.<br />

Er ist mit Abschluss dieses Kauf- und Übertragungsvertrages<br />

zur Zahlung auf das Anderkonto der Treuhandgesellschaft<br />

wegen Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG Konto-Nr. 21511100 bei der<br />

Landesbank Hessen-Thüringen, (BLZ 500 500 00) fällig<br />

und an die ID FUNDUS auszuzahlen.<br />

§ 3 Ergebnisrechnung<br />

Die Ergebnisse aus der Beteiligung gebühren dem Erwerber ab<br />

dem Tage des Abschlusses dieses Vertrages. Maßgeblich für die<br />

Ergebnisverteilung sind die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages,<br />

die dem Erwerber bekannt sind.<br />

§ 4 Weitere Vertragsbedingungen<br />

1. Der Erwerber verpflichtet sich, eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht zum Vollzug des Anteilsübertragungsvertrages,<br />

die auch für alle sonstigen handelsregisterlichen<br />

Anmeldungen gilt, an denen ein Kommanditist zur<br />

Mitwirkung gesetzlich verpflichtet ist der Treuhandgesellschaft<br />

Jagdfeld & Partner Steuerberatungs-GmbH, zu<br />

erteilen. Die Kosten der notariellen Beglaubigung der<br />

Handelsregistervollmacht trägt der Erwerber.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages<br />

im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten<br />

kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung<br />

des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und<br />

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

3. Die Kosten der Eintragung in das Handelsregister trägt der<br />

Erwerber.<br />

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft, soweit<br />

dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

43


Die Gesellschaft hat Ihren Jahresabschluss in Anlehnung an<br />

die Vorschriften des Handelsrechts für Kapitalgesellschaften<br />

gegliedert (§§ 266 und 275 HGB). Der von ihr aufgestellte<br />

Jahresabschluss wurde geprüft durch die PRICE WATER-<br />

HOUSECOOPERS Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs-<br />

44<br />

Der Jahresabschluss 2006<br />

Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Bilanz zum 31. Dezember 2006<br />

gesellschaft, Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am<br />

Main. Die Gesellschaft ist gemäß § 264 a Abs. 1 HGB zur<br />

Aufstellung eines Lageberichtes nicht verpflichtet. Dementsprechend<br />

hat die Gesellschaft auf dessen Aufstellung und<br />

Prüfung verzichtet.<br />

Aktiva<br />

31.12.2006 31.12.2005<br />

€ €<br />

A. Anlagevermögen<br />

Sachanlagen<br />

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 36.687.536,78 37.958.575,94<br />

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.123,00 17.213,00<br />

B. Umlaufvermögen<br />

36.702.659,78 37.975.788,94<br />

I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte<br />

Unfertige Leistungen<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

840.888,88 792.463,42<br />

1. Forderungen aus Vermietung 80.542,37 100.476,04<br />

2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.049,96 16.215,16<br />

81.592,33 116.691,20<br />

III. Guthaben bei Kreditinstituten 4.491.501,14 3.946.729,39<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

5.413.982,35 4.855.884,01<br />

Geldbeschaffungskosten<br />

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />

376.119,81 398.314,11<br />

des Kommanditisten 4.431.367,34 3.956.213,93<br />

46.924.129,28 47.186.200,99


Der Jahresabschluss<br />

31.12.2006<br />

Passiva<br />

31.12.2005<br />

€ €<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital (Kommanditkapital) 15.614.722,79 15.646.727,68<br />

II. Kapitalrücklage 395.215,84 395.215,84<br />

III. Verlustvortragskonto<br />

IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />

20.441.305,97 19.998.157,45<br />

des Kommanditisten<br />

-4.431.367,34 -3.956.213,93<br />

B. Rückstellungen<br />

0,00 0,00<br />

Sonstige Rückstellungen 79.368,95 78.372,60<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.499.855,33 17.709.816,87<br />

II. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 27.784.329,54 28.099.960,22<br />

III. Erhaltene Anzahlungen 934.016,05 985.981,79<br />

IV. Verbindlichkeiten aus Vermietung 216.873,69 94.435,63<br />

V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 366.721,00 132.628,41<br />

VI. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 40.903,35 81.806,70<br />

VII Sonstige Verbindlichkeiten 2.061,37 3.198,77<br />

46.844.760,33 47.107.828,39<br />

46.924.129,28 47.186.200,99<br />

Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit<br />

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006<br />

2006 2005<br />

€ €<br />

1. Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 2.413.709,70 2.502.036,93<br />

2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 48.425,46 -83.302,76<br />

3. Sonstige betriebliche Erträge 13.224,53 46.476,57<br />

4. Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 1.245.774,10 1.631.020,27<br />

5. Rohergebnis 1.229.585,59 834.190,47<br />

6. Personalaufwand 62.424,16 92.706,85<br />

7. Abschreibungen auf Sachanlagen 1.273.129,16 1.273.264,60<br />

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 108.451,53 151.420,80<br />

9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 115.918,68 84.503,78<br />

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 344.305,11 346.671,52<br />

11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -442.805,69 -945.369,52<br />

12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 788,18<br />

13. Sonstige Steuern 342,83 0,00<br />

14. Jahresfehlbetrag -443.148,52 -946.157,70<br />

15. Belastung des Verlustvortragskontos 443.148,52 946.157,70<br />

16. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00<br />

45


46<br />

1<br />

Anhang zum Jahresabschluß 2006<br />

Anlage III<br />

der Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH und Co.<br />

Vorbemerkungen<br />

KG, Frankfurt<br />

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie<br />

nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es<br />

gelten die Vorschriften für kleine Personengesellschaften im Sinne des § 267<br />

Abs. 1 und 4 HGB.<br />

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend dem Formblatt für<br />

Wohnungsunternehmen gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach<br />

dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit<br />

abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände<br />

des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />

Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf Grundlage steuerliche<br />

anerkannter Höchstsätze vermindert. Das Gebäude wird seit 2002 degressiv mit<br />

2,5% entsprechend § 7 Abs. 5 S. 1, Nr. 2 EStG, die übrigen Anlagegüter werden linear<br />

abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Bewertungsfreiheit<br />

gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG in Anspruch genommen. Die Zugänge des Anlagevermögens<br />

werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abgeschrieben. Es werden<br />

alle steuerlich zulässigen Abschreibungsmöglichkeiten genutzt.<br />

Die Unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bilanziert, soweit erforderlich,<br />

wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.<br />

0.0487281.001


2<br />

Anlage III<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten<br />

angesetzt, wobei allen erkennbaren Risiken durch Wertberichtigungen oder Abschreibungen<br />

Rechnung getragen wurde.<br />

Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.<br />

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.<br />

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Bilanz - Aktiva<br />

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in nachfolgendem<br />

Anlagegitter dargestellt.<br />

Grundstücke und Andere Anlagen,<br />

grundstücksgleiche Rechte Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Stand 01.01.2006 67.028.895,52 € 35.124,94 €<br />

Zugänge 2006 -,-- € -,-- €<br />

Abgänge 2006 -,-- € -,-- €<br />

Anschaffungskosten 31.12.2006 67.028.895,52 € 35.124,94 €<br />

Kumulierte Abschreibungen 01.01.2006 29.070.319,58 € 17.911,94 €<br />

Abschreibungen 2006 1.271.039,16 € 2.090,00 €<br />

Abgänge 2006 -,-- € -,-- €<br />

Kumulierte Abschreibungen 31.12.2006 30.341.358,74 € 20.001,94 €<br />

Buchwert 31.12.2006 36.687.536,78 € 15.123,00 €<br />

Die unfertigen Leistungen ( TEUR 841) beinhalten ausschließlich noch nicht abgerechnete<br />

Betriebskosten.<br />

Die Forderungen aus Vermietung (TEUR 81) und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

(TEUR 1) haben durchweg eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Bei den<br />

0.0487281.001<br />

Der Jahresabschluss<br />

47


48<br />

3<br />

Anlage III<br />

sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht<br />

abgerechnete Versicherungsentschädigungen.<br />

Die Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 4.492) weisen die Fest- und Tagesgelder<br />

bei der Aareal Bank AG, Frankfurt am Main, und der Helaba, Frankfurt am Main, sowie<br />

das Guthaben des laufenden Kontos bei der Frankfurter Sparkasse und den<br />

Kassenbestand aus.<br />

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist im Wesentlichen das Damnum<br />

aus dem Darlehen der Stadt Frankfurt a.M. ausgewiesen. Das Damnum wird<br />

über einen Zeitraum von 28 Jahren linear verteilt.<br />

Bilanz - Passiva<br />

Das gezeichnete Kapital (=Kommanditeinlage) entfällt vollständig auf die RNI GmbH<br />

& Co. KG. Es belief sich ursprünglich auf € 17.500.000. Durch Entnahmen des<br />

Kommanditisten (T€ 1.885) und Jahresfehlbeträge der vergangenen Jahren wird<br />

zum Bilanzstichtag ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />

des Kommanditisten ausgewiesen.<br />

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Kosten<br />

der Prüfung des Jahresabschlusses (€ 9.520,--), ausstehenden Rechnungen<br />

(€ 62.000,--), noch nicht genommenem Urlaub (€ 800,--) sowie Kosten für die Steuerberatung<br />

(€ 7.049,--).<br />

0.0487281.001


Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:<br />

Restlaufzeit Restlaufzeit<br />

unter 1 Jahr über 5 Jahre<br />

€ €<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten 229.489,83 16.387.670,20<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

anderen Kreditgebern 315.630,68 26.206.176,14<br />

Erhaltene Anzahlungen 934.016,05 0,00<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

Vermietung 216.873,69 0,00<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen 366.096,00 0,00<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Gesellschaftern 40.903,35 0,00<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 2.061,37 0,00<br />

Gesamt 2.105.070,97 42.593.846,34<br />

4<br />

Anlage III<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 367) betreffen im<br />

Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft<br />

mbH Hessen, Frankfurt am Main, auf Grund deren Geschäftsbesorgungstätigkeit.<br />

Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 2 und betreffen<br />

sächliche Verwaltungskosten, Sozialabgaben und Sonstiges.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Umsatzerlöse (TEUR 2.414) betreffen Erträge aus Mieten und Betriebskostenabrechnungen<br />

sowie gezahlte Aufwendungszuschüsse. Die Bestandserhöhung an<br />

unfertigen Leistungen (TEUR 48) resultiert aus Aufwendungen für Betriebskosten,<br />

die im Folgejahr abgerechnet werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge<br />

(TEUR 13) bestehen zu einem großen Teil aus der Auflösung von Rückstellungen<br />

(TEUR 12) sowie aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.<br />

0.0487281.001<br />

Der Jahresabschluss<br />

49


50<br />

5<br />

Anlage III<br />

Die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung (TEUR 1.011) umfassen Betriebs- und<br />

Instandhaltungskosten.<br />

Die Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen (TEUR 235) beinhalten<br />

ausschließlich den Aufwand für die Geschäftsbesorgungstätigkeit.<br />

Der Personalaufwand (TEUR 62) betrifft Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben<br />

für Altersversorgung und Unterstützung für haupt- und nebenberuflich Beschäftigte.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 108) bestehen im Wesentlichen<br />

aus Mieten für Tiefgaragen-Stellplätze, Prüfungskosten und der Zuführung der Wertberichtigung<br />

auf Forderungen.<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (TEUR 116) wurden durch die Anlage von<br />

Festgeldern erzielt.<br />

Unter den Zinsaufwendungen (TEUR 344) befinden sich u.a. Zinsen für Objektfinanzierungsmittel<br />

(TEUR 262) sowie die Abschreibung eines Damnums (TEUR 22).<br />

Sonstige Angaben<br />

Die Gesellschaft beschäftigt einen fest angestellten Mitarbeiter in der technischen<br />

Hausverwaltung. Die darüber hinaus anfallenden Aufgaben erfolgen durch die Geschäftsbesorgung<br />

seitens der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH<br />

Hessen.<br />

Die Gesellschaft hat zwei Gesellschafter, als Komplementärin die Renate Nixdorf<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH ohne Vermögensbeteiligung und als Kommanditistin<br />

die RNI GmbH & Co. KG. Die Geschäftsführung obliegt allein der Komplementärin.<br />

Diese wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Martin Nixdorf und erhält<br />

eine jährliche Vergütung von T€ 41.<br />

0.0487281.001


Zum Bilanzstichtag bestehen nicht bilanzierte Treuhandvermögen und -<br />

verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen der Mieter in Höhe von € 91.340,39.<br />

Martin Nixdorf (Renate Nixdorf Verwaltungsgesellschaft mbH)<br />

Frankfurt, den 8. Mai 2007<br />

Wohnanlage Gallus-Park<br />

Verwaltungsgesellschaft GmbH und Co. KG<br />

6<br />

0.0487281.001<br />

Der Jahresabschluss<br />

Anlage III<br />

51


52<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

PricewaterhouseCoopers<br />

1<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />

2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den<br />

deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der geschäftsführenden<br />

Komplementär-GmbH. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />

und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />

rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />

Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />

Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der Geschäftsführung der geschäftsführenden Komplementär-GmbH<br />

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

0.0487281.001


PricewaterhouseCoopers<br />

2<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />

der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Frankfurt am Main, den 9. Mai 2007<br />

PricewaterhouseCoopers<br />

Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(Kleine) (ppa. Fischer)<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

0.0487281.001<br />

Der Jahresabschluss<br />

53


Für die Gestattung der Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts<br />

nach dem Verkaufsprospektgesetz müssen alle in der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

geforderten<br />

Angaben im Prospekt enthalten sein. Für den Fall, dass geforderte<br />

Angaben nicht gemacht werden können, sind in dem<br />

Verkaufsprospekt Negativtestate aufzunehmen.<br />

Soweit Negativtestate den Abschnitten im Verkaufsprospekt<br />

zugeordnet werden konnten, enthalten die Abschnitte<br />

entsprechende Hinweise. Nachfolgend sind alle weiteren<br />

Negativtestate aufgeführt.<br />

◆ Ist der Emittent eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien, muss der Verkaufsprospekt über<br />

das Kapital des Emittenten zusätzlich den Nennbetrag der<br />

umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern Umtauschoder<br />

Bezugsrechte auf Aktien einräumen, angeben. Daneben<br />

muss der Emittent die Bedingungen und das Verfahren<br />

für den Umtausch oder den Bezug nennen. Der Emittent<br />

ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien und kann deshalb keine Angaben zum Nennbetrag<br />

der umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern<br />

Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen,<br />

machen und keine Bedingungen und das Verfahren für den<br />

Umtausch oder den Bezug nennen.<br />

◆ Es gibt keine sonstigen Personen, die die Herausgabe oder<br />

den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt<br />

des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst<br />

haben. Daher können keine Angaben für sonstige Personen<br />

zu Name, Geschäftsanschrift, Funktionen, Gesamtbezüge,<br />

Tätigkeit für Vertriebsunternehmen oder Unternehmen,<br />

54<br />

Negativtestate<br />

die dem Emittenten Fremdkapital geben oder mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes betraut sind, gemacht werden.<br />

◆ Nach Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006<br />

wurde keine Zwischenübersicht veröffentlicht ( § 10 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Seit dem Stichtag 31.12.2006 haben sich wesentliche Veränderungen<br />

durch den Wechsel der Komplementärin, des<br />

Erwerbs aller Kommanditanteile und der Erhöhung des<br />

Kommanditkapitals um T€ 500 durch ID-FUNDUS<br />

Immobilien Development GmbH und der Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrages (wesentliche Änderungen waren:<br />

Anpassung an die geänderten Gesellschafter und die geänderte<br />

Kapitalausstattung § 3, den Investitions- und Finanzierungsplan<br />

gem. § 6a, die Dauer der Gesellschaft §§ 18,19, die<br />

Vergütungen von Komplementärin, Geschäftsbesorger und<br />

Treuhänderin § 17, die Ausgleichsverpflichtungen von Gesellschaftern<br />

soweit durch deren Verfügungen Steuerbelastungen<br />

der Gesellschaft begründet wurden § 16) ergeben.<br />

Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Änderungen<br />

eingetreten.<br />

◆ Der Erwerb einer Beteiligung an der Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG vermittelt keine Beteiligung<br />

an der Komplementärin, der bona Grundbesitzverwaltungs-<br />

und Beteiligungsgesellschaft mbH. Deren<br />

Gesellschaftsvertrag ist daher im Verkaufsprospekt nicht<br />

wiedergegeben. Der Gesellschaftsvertrag der bona Grundbesitzverwaltungs-<br />

und Beteiligungsgesellschaft mbH enthält<br />

keine Abweichungen hinsichtlich der gesetzlichen<br />

Regelungen in Bezug auf die Komplementärstllung.


Wenn Sie sich zur Beteiligung entschlossen haben, füllen Sie<br />

bitte die Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung vollständig<br />

aus und senden sie an:<br />

ID FUNDUS Immobilien Development GmbH,<br />

Kölnstraße 89, 52351 Düren,<br />

oder reichen Sie die Beitrittsunterlagen über Ihren persönlichen<br />

Berater ein.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist für dieses Beteiligungsangebot beginnt<br />

einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

gemäß § 9 VerkProspG und endet mit dem Verkauf der sich im<br />

Besitz der ID FUNDUS Immobilien Development GmbH<br />

befindlichen Anteile im Nominalbetrag von € 16.920.000.<br />

Eine vorzeitige Beendigung des Verkaufs oder eine Kürzung<br />

von Zeichnungen ist nicht vorgesehen.<br />

Beitritt<br />

Die Beitrittserklärungen (Treuhandvertragsangebote) werden<br />

in der Reihenfolge des Posteinganges registriert und anschließend<br />

im Original zur Annahme an die Treuhandgesellschaft<br />

gesandt. Von dort erhalten Sie die Annahmebestätigung des<br />

Treuhandvertragsangebotes und ggf. weitere Informationen.<br />

Die Annahmebestätigung des Treuhandvertragsangebotes<br />

dokumentiert die Aufnahme des Treugebers in das beim Treuhänder<br />

geführte Treugeberregister.<br />

Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />

Der Treuhänder wird nach Zahlungseingang des Kaufpreises<br />

auf dem Treuhandanderkonto der Treuhandgesellschaft Jagdfeld<br />

& Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH den Kaufvertrag<br />

abschließen und damit die Aufnahme in die Beteiligungsgesellschaft<br />

bewirken.<br />

Die Mindestbeteiligung soll € 50.000 zzgl. 5 % Agio betragen.<br />

Höhere Beträge sollen durch 5.000 teilbar sein. Der Kaufpreis<br />

in Höhe von 105 % des Kommanditkapitals (Beteiligungssumme)<br />

ist unmittelbar nach Eingang der Annahmebestätigung<br />

fällig und zu zahlen auf das folgende Konto: Treuhandanderkonto<br />

der Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH wegen Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG mit der Kontonummer 215 111 00 bei<br />

der Landesbank Hessen-Thüringen (BLZ 500 500 00).<br />

Fälligkeit der Einzahlung der<br />

Beteiligungssumme<br />

Der Kaufpreis in Höhe von 105 % der Beteiligungssumme ist<br />

fällig nach Annahme der Beitrittserklärung.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Nicht fristgerecht eingehende Zahlungen können Fälligkeitszinsen<br />

bis zu 12 % p.a. auslösen. Die Kosten der notariellen<br />

Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht trägt der Beteiligte.<br />

Übertragung<br />

Der Gesellschafter kann jederzeit seinen Anteil an der Gesellschaft<br />

bzw. die Rechte aus dem Treuhandverhältnis unter<br />

Beachtung der Regelungen im Gesellschaftsvertrag auf Dritte<br />

übertragen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter dem<br />

Betrag der Mindestbeteiligung von € 50.000 entstehen. Die<br />

Übertragung bedarf der schriftlichen Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin, die diese verweigern kann,<br />

wenn aus dem Abtretungs-, Verfügungsvertrag oder einer ver-<br />

Hinweis für die Durchführung einer Beteiligung<br />

Hinweis für die Durchführung<br />

einer Beteiligung<br />

gleichbaren vertraglichen Vereinbarung grunderwerbsteuerbare<br />

Nachteile für die Gesellschaft im Hinblick auf § 1 Abs. 2 a<br />

GrEStG entstehen können oder die Mindeskommandittbeteiligung<br />

von € 50.000 unterschritten wird.<br />

Kosten des Anlegers<br />

Neben dem Agio in Höhe von 5 % auf die Beteiligungssumme<br />

hat der Anleger – abhängig von der Beteiligungshöhe - die<br />

Kosten der notariellen Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />

(ca. € 150,00) zu tragen. Für die Übertragung von<br />

Gesellschaftsanteilen, mit Ausnahme des Erwerbs im Rahmen<br />

dieses Beteiligungsangebotes, fällt gemäß § 12 Ziffer 5 des<br />

Treuhandvertrages eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des Nominalwertes<br />

der Beteiligung zzgl. USt an.<br />

Weitere Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die<br />

Veräußerung der Vermögensanlage – mit Ausnahme von individuellen<br />

Leistungen zu Gunsten eines Beteiligten (wie z. B.<br />

Mehraufwand wegen fehlender Belege für Sonderbetriebsausgaben,<br />

Mehraufwand wegen nicht bekannt gegebener Adressänderung<br />

o. Ä. – nach Aufwand, im Regelfall derzeit je ca.<br />

€ 50 zzgl. USt) – fallen für den Anleger nicht an.<br />

Zahlstelle im Sinne des § 4 Ziffer 4<br />

VermVerkProspV<br />

Nach dem Beteiligungskonzept und den treuhandvertraglichen<br />

Bestimmungen wird die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bergstrasse 2, 52391<br />

Vettweiß, sämtliche Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft an<br />

die Gesellschafter und Treugeber ausführen. Sie ist somit Zahlstelle<br />

im Sinne des § 4 Ziffer 4 VermVerkProspV.<br />

Steuerliches Gutachten<br />

Für dieses Beteiligungsangebot wurde ein steuerliches Gutachten<br />

zum Beteiligungsangebot beauftragt. Das Gutachten wird<br />

jedem ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben, Entwicklungsprognosen und Berechnungen<br />

wurden vom Anbieter zusammengestellt.<br />

Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften,<br />

dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und einschlägigen<br />

Erlassen der Finanzverwaltung. Eine Haftung für Abweichungen<br />

durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen, durch<br />

Änderungen der rechtlichen Grundlagen – Gesetze, Erlasse,<br />

Rechtsprechung – kann nicht übernommen werden.<br />

Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur verbindlich<br />

bei schriftlicher Bestätigung durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Für versehentlich unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />

haftet der Anbieter des Beteiligungsangebotes<br />

gegenüber dem Anleger oder der Beteiligungsgesellschaft nur<br />

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzansprüche<br />

wegen unrichtiger oder auch unvollständiger Prospektangaben<br />

gegen den Anbieter, verjähren nach Ablauf von 6 Monaten<br />

nach Kenntniserlangung des Beteiligten von einem Prospektangabenfehler<br />

oder einer Unvollständigkeit des Prospektes,<br />

spätestens jedoch 3 Jahre nach Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft.<br />

Mit der Beitrittserklärung gibt der Beteiligte sein Einverständnis<br />

zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />

55


Der Darstellung der einzelnen Objekte ist nachstehende WPgeprüfte<br />

und -testierte Zusammenfassung der Leistungsbilanzergebnisse<br />

bis zum 31.12.2006 vorangestellt. Diese Übersicht<br />

umfasst die wirtschaftliche Entwicklung der neun Spezialfonds<br />

seit dem 01.09.1986 im Vergleich der Soll- und Ist-Ergebnisse<br />

56<br />

Leistungsnachweis des Anbieters<br />

FFUNDUS-SPEZIALFONDSLINIE<br />

Der Anlageerfolg seit Fondsauflage (Ø jährlicher Ertrag)<br />

ZZusammenfassung der WP-testierten Leistungsbilanzergebnisse 2006<br />

Ø EErtrag<br />

p.a.<br />

Zuführung<br />

Liquiditätsreserve<br />

Steuerbelastung (-) p.a.<br />

Steuererstattung (+) p.a.<br />

(50% Steuersatz)<br />

TTilgungsleistung p.a.<br />

Ausschüttung p.a. 1)<br />

Laufzeit<br />

(Jahre)<br />

Soll Ist Soll Ist Diff. Soll Ist Diff. Soll Ist Diff. Soll Ist Diff. Soll Ist Diff.<br />

11. Gut Kullen 2) 20 20 -- 1,6% -- -- 3,0% -- -- 0,6% -- -- 0,8% -- -- 6,0% --<br />

22. Riedpark 18 18 1,5% 2,2% 0,7% 3,8% 3,8% 0,0% 0,2% 0,3% 0,1% 1,3% 0,5% -0,8% 6,8% 6,8% 0,00%<br />

und dem Ausweis der sich ergebenden Differenz hinsichtlich<br />

der Leistungskriterien Ausschüttung, erwirtschaftete Tilgungsleitung,<br />

Steuerbelastung, Steuerentlastung sowie Zuführung<br />

der Liquiditätsreserve.<br />

3. Gallus-Park 3) 9 9 0,0% 1,1% 1,1% 2,5% 2,7% 0,2% 4,2% 4,8% 0,6% 2,6% 1,2% -1,4% 9,3% 9,8% 0,50%<br />

44. Bonames 11 11 0,4% 0,2% -0,2% 3,4% 3,4% 0,0% 1,1% 1,4% 0,3% 0,5% 0,2% -0,3% 5,4% 5,2% -0,20%<br />

5. Konstanzer Straße 10 10 1,0% 0,3% -0,7% 4,4% 4,4% 0,0% 0,2% 1,1% 0,9% 0,4% 0,6% 0,2% 6,0% 6,4% 0,40%<br />

6. Mainbogen 9 9 1,2% 0,4% -0,8% 4,8% 4,4% -0,4% 0,9% 1,3% 0,4% 0,2% 0,4% 0,2% 7,1% 6,5% -0,60%<br />

7. Sandelmühle 8 8 0,0% 0,0% 0,0% 4,3% 4,3% 0,0% 1,2% 1,3% 0,1% 0,1% 0,1% 0,0% 5,6% 5,7% 0,10%<br />

8. Westpark 8 8 0,6% 0,3% -0,3% 3,0% 3,0% 0,0% 1,5% 2,0% 0,5% 1,3% 0,9% -0,4% 6,4% 6,2% -0,20%<br />

9. Hannover/Offenbach 4 4 0,1% 0,0% -0,1% 3,1% 3,0% -0,1% 0,9% 1,8% 0,9% 2,8% 2,7% -0,1% 6,9% 7,5% 0,60%<br />

Ausschüttung teilweise vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

1)<br />

2) Im Emissonsprospekt der Claus Cohrs Wohnungsverwaltungs GmbH vom 01.09.1986 ist keine heute inzwischen übliche Prognoserechnung aufgeführt. Der Prospekt enthält lediglich eine Musterberechnung für das Vermietungsjahr<br />

1987.<br />

3) Der Ausweis der Ergebnisse dieses Spezialfonds endet zum 31.12.2002. Im Jahr 2003 hat die Mehrheitsgesellschafterin dieser Fondsgesellschaft sämtliche freien Kommanditanteile von den Mitgesellschaftern aufgekauft.Die<br />

Fondsimmobilie befindet sich nun im Alleineigentum einer Gesellschafterin. Eine Fonds-/Objektverwaltung - ausgerichtet auf die Betreuung vieler einzelner beteiligter Kommanditisten - war somit nicht mehr erforderlich.<br />

November 2007


Leistungsnachweis des Anbieters<br />

FUNDUS Spezialfonds 1 Anlage I/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 6,0% p.a..<br />

Die Wohnungen sind zu über 99% vermietet.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. rund 59% erbracht.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft "Gut Kullen" Claus Cohrs<br />

Wohnungsverwaltungs-GmbH & Co. KG<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Tostedt HRA 2493, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekt Gut Kullen<br />

Jahr der Fertigstellung 1983<br />

Grundstück (ca.) 14.820 qm<br />

Miet?äche (ca.) 8.440 qm<br />

Häuser 4<br />

Wohneinheiten 153<br />

Stellplätze 145<br />

Jahresmieteinnahmen 477 T<br />

Vermietungsstand 99%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1986<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 1987<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 11.056 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

2.<br />

625<br />

T 3.475 T (EK Stand 31.12.2006)<br />

- Fremdkapital<br />

8.<br />

372<br />

T<br />

davon - Kapitalmarktmittel 1.084 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 7.288 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 8.372 T 6.475 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 64<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 344% per 01.01.1987<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -276% per 01.01.1987<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -276% per 01.01.1987<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />

57


58<br />

FUNDUS Spezialfonds 2 Anlage II/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 6,8% p.a..<br />

Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. rund 68% erbracht.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft "Riedpark" Wohn- und Geschäftshaus<br />

Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung & Co. Apartmenthaus KG<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 26079, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekt Riedpark<br />

Jahr der Fertigstellung 1985<br />

Grundstück (ca.) 22.280 qm<br />

Miet?äche (ca.) 17.340 qm<br />

Häuser 22<br />

Wohneinheiten 242<br />

Stellplätze 242<br />

Jahresmieteinnahmen 1.053 T<br />

Vermietungsstand 100%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1989<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 1989<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 33.644 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

7.<br />

500<br />

T<br />

- Fremdkapital 25.975 T davon - Kapitalmarktmittel 275 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 25.699 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 25.975 T 20.201 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 79<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 432% per 01.01.1989<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -275% per 01.01.1989<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -275% per 01.01.1989<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren


FUNDUS Spezialfonds 3 Anlage III/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 9,8% p.a.<br />

Die Wohnungen und Stellplätze sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />

Es wurden Barausschüttungen von T 1.844 über Plan geleistet.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft Wohnanlage Gallus-Park<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 26890, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekt Gallus-Park<br />

Jahr der Fertigstellung 1994<br />

Grundstück (ca.) 13.650 qm<br />

Miet?äche (ca.) 27.470 qm<br />

Häuser 20<br />

Wohneinheiten<br />

1) zusätzlich<br />

383<br />

1 Kindertagesstätte<br />

Stellplätze 39<br />

Jahresmieteinnahmen 1.584 T<br />

Vermietungsstand 100%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1994<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 1994<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 69.396 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

17.<br />

500<br />

T<br />

- Fremdkapital 51.500 T davon - Kapitalmarktmittel 2.800 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 48.701 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 51.500 T 47.492 T (FK Stand 31.12.2002)<br />

Anzahl Anleger 3<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 380% per 01.01.1995<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -252% per 01.01.1995<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -252% per 01.01.1995<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2002<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2002<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />

Leistungsnachweis des Anbieters<br />

59


60<br />

FUNDUS Spezialfonds 4 Anlage IV/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 5,2% p.a.<br />

Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. rund 38% erbracht.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

"Wohnanlage Bonames"<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 27988, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekt Bonames<br />

Jahr der Fertigstellung 1995<br />

Grundstück (ca.) 10.400 qm<br />

Miet?äche (ca.) 7.070 qm<br />

Häuser 12<br />

Wohneinheiten 97<br />

Stellplätze 109<br />

Jahresmieteinnahmen 403 T<br />

Vermietungsstand 100%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1995<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 2004<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 25.196 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

6.<br />

375<br />

T<br />

- Fremdkapital 18.677 T davon - Kapitalmarktmittel 383 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 18.294 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 18.677 T 16.240 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 51<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 372% per 01.01.1995<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -290% per 01.01.1995<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -290% per 01.01.1995<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren


FUNDUS Spezialfonds 5 Anlage V/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolgt beträgt 6,4% p.a.<br />

Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 44% erbracht.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft Wohnanlage Gallus-Park<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

"Wohnanlage Konstanzer Straße"<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 27689, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekte<br />

1) Frankfurt<br />

Fechenheim 2) Berlin-Grunewald Gesamt<br />

Jahr der Fertigstellung 1994 1982<br />

Grundstück (ca.) 3.660 qm 5.430 qm 9.090 qm<br />

Miet?äche (ca.) 4.040 qm 2.160 qm 6.200 qm<br />

Häuser 5 3 8<br />

Wohneinheiten 60 20 80<br />

Stellplätze 61 20 81<br />

Jahresmieteinnahmen 233 T 124 T 357 T<br />

Vermietungsstand 100% 100% 100%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1996<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 2002<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 14.307 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

4.<br />

000<br />

T<br />

- Fremdkapital 10.216 T davon - Kapitalmarktmittel 460 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 9.756 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 10.216 T 8.448 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 41<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 347% per 01.01.1996<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -130% per 01.01.1996<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -130% per 01.01.1996<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />

Leistungsnachweis des Anbieters<br />

61


62<br />

FUNDUS Spezialfonds 6 Anlage VI/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolgt beträgt 6,5% p.a..<br />

Die Wohnungen sind zu rund 100% vermietet.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 39% erbracht.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Wohnanlagen Mainbogen<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 28431, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekte<br />

1) Frankf.-<br />

Heddernheim<br />

2) Frankfurt<br />

Griesheim<br />

3) Ffm.-Bergen-<br />

Enkheim<br />

Jahr der Fertigstellung 1993 1987 1986<br />

Grundstück (ca.) 6.170 qm 1.280 qm 1.040 qm<br />

Miet?äche (ca.) 5.820 qm 1.040 qm 610 qm<br />

Häuser 9 3 1<br />

Wohneinheiten 81 21 11<br />

Stellplätze 81 21 11<br />

Jahresmieteinnahmen 461 T 54 T 30 T<br />

Vermietungsstand 100% 99% 100%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1997<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 2002<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 53.946 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

15.<br />

500<br />

T<br />

- Fremdkapital 38.096 T davon - Kapitalmarktmittel 7.096 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 31.000 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 38.096 T 22.623 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 129<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 320% per 01.01.1997<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -113% per 01.01.1997<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -113% per 01.01.1997<br />

4) Offenbach-Bürgel<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />

5) Rüsselsheim Gesamt<br />

1984-1987 1987<br />

21.190 qm 5.860 qm 35.540 qm<br />

15.940 qm 3.980 qm 27.390 qm<br />

27 5 45<br />

226 64 403<br />

249 71 433<br />

1.037 T 192 T 1.774 T<br />

99% 100% 100%


FUNDUS Spezialfonds 7 Anlage VII/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolgt beträgt 5,7% p.a..<br />

Die Wohnungen sind anhaltend zu 100% vermietet.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 35% erbracht.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Wohnanlagen Sandelmühle<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 28769, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekte<br />

1) Frankf.-<br />

Heddernheim<br />

Jahr der Fertigstellung 1997+1998 1988+1989<br />

2) Dietzenbach Gesamt<br />

Grundstück (ca.) 9.840 qm 7.620 qm 17.460 qm<br />

Miet?äche (ca.) 11.440 qm 4.150 qm 15.590 qm<br />

Häuser 14 27 41<br />

Wohneinheiten 172 80 252<br />

Stellplätze 96 0 96<br />

Jahresmieteinnahmen 906 T 219 T 1.125 T<br />

Vermietungsstand 100% 100% 100%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1998<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 2007<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 32.605 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

9.<br />

000<br />

T<br />

- Fremdkapital 23.401 T davon - Kapitalmarktmittel 8.709 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 14.692 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 23.401 T 19.417 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 62<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 336% per 01.01.1998<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -98% per 01.01.1998<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -98% per 01.01.1998<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />

Leistungsnachweis des Anbieters<br />

63


64<br />

FUNDUS Spezialfonds 8 Anlage VIII/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 6,2% p.a..<br />

Die Wohnungen sind anhaltend zu über 99% vermietet.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 24% erbracht.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft bona Grundbesitzverwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

"Wohnanlage Westpark"<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 28837, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekt Westpark<br />

Jahr der Fertigstellung 1993<br />

Grundstück (ca.) 19.910 qm<br />

Miet?äche (ca.) 25.470 qm<br />

Häuser 33<br />

Wohneinheiten 408<br />

Stellplätze 358<br />

Jahresmieteinnahmen 1.435 T<br />

Vermietungsstand 99%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 1998<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 2003<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 87.055 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

22.<br />

500<br />

T<br />

- Fremdkapital 64.047 T davon<br />

- Kapitalmarktmittel<br />

0 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 64.047 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 64.047 T 58.867 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 289<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 359% per 01.01.1998<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -196% per 01.01.1998<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -196% per 01.01.1998<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren


FUNDUS Spezialfonds 9 Anlage IX/1<br />

Übersicht<br />

Der durchschnittliche Anlageerfolg beträgt 7,5% p.a..<br />

Die Wohnungen und Gewerbeeinheiten sind anhaltend zu über 98% vermietet.<br />

Geschäftsbereich<br />

Wohnung<br />

Investmentklasse<br />

6b-Spezial-Fonds<br />

steuerliche Einkunftsart<br />

Gewerbebetrieb<br />

In den ersten vier Geschäftsjahren wurden bezogen auf das Eigenkapital bereits Tilgungsleistungen i.H.v. 12% erbracht.<br />

AAllgemein<br />

Gesellschaft bona Wohn- und Geschäftsanlagen<br />

Hannover und Offenbach GmbH & Co. KG<br />

60388 Frankfurt am Main, Wilhelm-Meiß-Straße 1<br />

Amtsgericht Frankfurt/Main HRA 30974, WKN , ISIN<br />

Komplementärin bona Grundbesitzverw.- und Beteil.ges. mbH, Frankfurt am Main HR B 35663<br />

Geschäftsführer Hans-Gerd Daniels, Korschenbroich - Bernd Magulsky, Heiligenhaus<br />

OObjekte<br />

1) Hannover-<br />

Bemerode 2) Offenbach-Bürgel Gesamt<br />

Jahr der Fertigstellung 1998+2000 1984-1988<br />

Grundstück (ca.) 9.910 qm 6.680 qm 16.590 qm<br />

Miet?äche (ca.) 10.490 qm 5.910 qm 16.400 qm<br />

Häuser 13 13 26<br />

Wohneinheiten 130 99 229<br />

Stellplätze 129 51 180<br />

Jahresmieteinnahmen 848 T 303 T 1.151 T<br />

Vermietungsstand 97% 100% 98%<br />

FFonds<br />

Fondsau?age 2002<br />

1. prosp. Ausschüttungsjahr 2009<br />

Gesellschaftskapital - Gesamtinvestition 32.421 T<br />

bei Fondsau?age - Eigenkapital<br />

9.<br />

500<br />

T<br />

- Fremdkapital 22.921 T davon - Kapitalmarktmittel 7.071 T<br />

- Wohnungsbaufördermittel 15.850 T<br />

- Fremdkapital (brutto) 22.921 T 21.906 T (FK Stand 31.12.2006)<br />

Anzahl Anleger 67<br />

ÜÜbertragungswerte<br />

§§ 6b/6c EStG 325% per 01.01.2003<br />

Erbschaftsteuerlicher Wert -90% per 01.01.2003<br />

Schenkungssteuerlicher Wert -90% per 01.01.2003<br />

Leistungsbilanz per 31.12.2006<br />

Basiert auf Geschäftsbericht 2006<br />

Erstellung: November 2007<br />

FUNDUS FONDS-Verwaltungen GmbH, Düren<br />

Leistungsnachweis des Anbieters<br />

65


Erläuterungen zum Leistungsnachweis<br />

Berücksichtigung von prognostizierten Preissteigerungen<br />

Bei den Objekten der seit dem 1. September 1986 bislang aufgelegten<br />

neun Spezialfonds handelt es sich nahezu ausschließlich<br />

um geförderte Wohnanlagen in Westdeutschland.<br />

Bei diesen Investitionen werden Mieteinnahmen nach dem<br />

Kostenmietprinzip erzielt. Festgelegt ist diese Rechnung in der II.<br />

Berechnungsverordnung als gesetzliche Grundlage. D.h. höhere<br />

oder niedrigere Wohnungsmieten sind in erster Linie Ergebnis<br />

höherer oder niedrigerer Zinskosten der zugrundeliegenden Finanzierungsmittel.<br />

Der Umfang dieser Finanzierungsmittel wurde von<br />

der zuständigen Behörde bei Fertigstellung der Wohnanlagen im<br />

Rahmen der 1. Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelegt.<br />

Lediglich die Kostenmiet-Bestandteile „Verwaltungskosten“<br />

(§ 26 II. Berechnungsvorordnung) und (pauschalierte)<br />

Instandhaltungskosten (§ 28 II. Berechnungsverordnung) folgen<br />

der Entwicklung des vom statistischen Bundesamtes festgestellten<br />

Verbraucherpreisindex für Deutschland. Diese Kostenbestandteile<br />

werden alle drei Jahre, derzeit wieder zum<br />

01.01.2008, der allgemeinen Preisentwicklung – definiert im<br />

Verbraucherpreisindex – entsprechend angepasst. Bei den pauschalierten<br />

Instandhaltungskosten erfolgt zusätzlich eine<br />

Anpassung nach drei Baualtersstufen der Wohngebäude.<br />

In den dargestellten Bewirtschaftungsjahren 1986 bis 2001<br />

wurden die pauschalierten Verwaltungs- und Instandhaltungskosten<br />

jeweils in nicht regelmäßigen Abständen vom Gesetzgeber<br />

der damaligen Preisentwicklung entsprechend angepasst.<br />

Die seit 1957 erstmals festgesetzten und dann vollzogenen<br />

Anpassungen der Kostenpauschalen wurden bei den Prognosen<br />

der Mieteinnahmen für diese Zeit mit 90 % der Vergangenheitswerte<br />

alle vier bis fünf Jahre entsprechend eingegliedert.<br />

Eigenkapital<br />

Bei DM-Fonds, die zum Zeitpunkt der Euro-Umstellung<br />

bereits ausplatziert waren, wurde per Gesellschafterbeschluss<br />

vereinbart, die Umrechnung der Eigenkapitaleinlage von DM<br />

nach Euro im Verhältnis 2:1 vorzunehmen. Die Umrechnungsdifferenz<br />

wurde der Kapitalrücklage zugeführt. Veränderungen<br />

des Eigenkapitals während der Laufzeit werden bei der<br />

Ertragsermittlung berücksichtigt.<br />

Fremdkapital<br />

Ausgewiesen auf den Datenblättern ist jeweils das Fremdkapital<br />

des Fonds zum Zeitpunkt der Fondsauflage. Zusätzlich ist ggf.<br />

auf den Datenblättern die Höhe des Brutto-Fremdkapitals, d. h.<br />

Fremdkapital zzgl. Damnum, Zinsvorauszahlung etc., ausgewiesen,<br />

ebenfalls zum Zeitpunkt der Fondsauflage. DM-Werte wurden<br />

zum amtlichen Eurokurs umgerechnet. Darüber hinaus ist<br />

der Fremdkapitalstand zum Stichtag 31.12.2006 ausgewiesen.<br />

Gesamtinvestition<br />

Die Gesamtinvestition ist die Summe von Eigenkapital und<br />

Netto-Fremdkapital. Der Betrag wurde bei Fonds, die in DM<br />

emittiert wurden, zum amtlichen Eurokurs umgerechnet. Beim<br />

Nachvollziehen der Summenbildung ist ggf. zu berücksichtigen,<br />

dass das Eigenkapital gemäß den Gesellschafterbeschlüssen<br />

im Verhältnis 1:2 umgerechnet wurde.<br />

66<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Das steuerliche Ergebnis wird für die Investitionsphase und die<br />

Bewirtschaftungsphase kummuliert im Vergleich der tatsächlichen<br />

Ergebnisse zu den Prognosewerten dargestellt und zwar<br />

als durchschnittlicher Jahreswert im Verhältnis zum jeweiligen<br />

Eigenkapital. Für die Bewirtschaftungsphase sind kumulierte<br />

Ergebnisse bis 1999 und Jahresergebnisse für 2000 und 2006<br />

angegeben. Negative Ergebnisse führen zu einer Steuerentlastung,<br />

positive zu einer Steuerbelastung. Das steuerliche Ergebnis<br />

ist in Prozent vom Eigenkapital ausgedrückt.<br />

Ø-Ertrag p. a. nach Steuern (IP) = Investitionsphase<br />

Das steuerliche Ergebnis der Investitionsphase (IP) wird als<br />

Ertragsbestandteil ermittelt. Hierzu wird für das steuerliche<br />

Ergebnis eine Steuerbelastung von 50 % angenommen. Der<br />

sich daraus ergebende Liquiditätsvorteil wird auf die Laufzeit<br />

des Fonds verteilt. Das Ergebnis ist der Ø-Ertrag p. a. nach<br />

Steuern (IP). Die hohe Anfangsverlustzuweisung führt zu<br />

schnellem Rückfluss eines hohen Kapitalanteils. Auf den Ø-<br />

Ertrag p. a. nach Steuern (IP) wird daher hier verzichtet, da die<br />

Ertragskennzahlen der Bewirtschaftungsphase hier durch<br />

Bezug auf das noch gebundene Eigenkapital ermittelt werden.<br />

Ø-Ertrag p. a. nach Steuern<br />

In die Ertragsberechnung fließen zunächst die Summe der Ausschüttungen<br />

seit Fondsauflage, die gesamten Tilgungsleistungen<br />

und die Liquiditätsreserve zum Bilanzstichtag ein. Darüber<br />

hinaus wird das kumulierte steuerliche Ergebnis mit einer angenommenen<br />

durchschnittlichen Steuerbelastung von 50 %<br />

berücksichtigt. Bezogen auf das zugrunde gelegte Eigenkapital<br />

wird schließlich der Durchschnittsertrag pro Jahr ermittelt.<br />

Auch hier erfolgt ein Vergleich der Planwerte mit dem tatsächlich<br />

erreichten Ergebnis.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Ausschüttung ist der Betrag, der für ein Geschäftsjahr von<br />

der Fondsgesellschaft zur Auszahlung an die Anleger beschlossen<br />

wurde. Er beinhaltet auch die Zinsabschlagsteuer inkl. Solidaritätsbeitrag.<br />

Die investierten Bewirtschaftungsüberschüsse<br />

sind liquide Überschüsse, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet,<br />

sondern in das Gesellschaftsvermögen investiert wurden.<br />

Sie sind daher in der Ertragsermittlung zu berücksichtigen.<br />

Tilgungsleistungen<br />

Soweit die Gesamtfinanzierung des Fonds Fremdkapital beinhaltet,<br />

wurden Tilgungsleistungen in die Ertragsermittlung einbezogen.<br />

Dabei sind auch Sondertilgungen berücksichtigt. Die Tilgungsleistungen<br />

werden bezogen auf das Eigenkapital dargestellt.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Soweit ein Teil der laufenden Überschüsse nicht ausgeschüttet<br />

wird, erhöht dies die Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve<br />

kann für Ausschüttungen, Investitionen und zur Risikovorsorge<br />

verwendet werden. Sie wird in die Ertragsermittlung einbezogen.<br />

Die Liquiditätsreserve wird bezogen auf das Eigenkapital<br />

dargestellt.


Erklärung des Anbieters<br />

Alle Angaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen<br />

Vorschriften, dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und einschlägigen Erlassen der Finanzverwaltung<br />

zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Verkaufsprospektes. Eine Haftung für Abweichungen durch künftige<br />

wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen der rechtlichen Grundlagen – Gesetze, Erlasse, Rechtsprechung<br />

– sowie durch Dispositionskorrekturen im Gesamtinteresse kann nicht übernommen werden.<br />

Nach unserem Wissen sind die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und es wurden keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen.<br />

Für den Inhalt des Verkaufsprospektes übernehmen wir gemäß vorstehender Ausführungen die Verantwortung.<br />

19. November 2007<br />

ID FUNDUS Immobilien Development GmbH, Düren<br />

Hans-Gerd Daniels Helmut Jagdfeld<br />

Impressum<br />

Emittent:<br />

Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Anbieter des Beteiligungsangebotes:<br />

ID FUNDUS Immobilien Development GmbH<br />

Kölnstraße 89, D-52351 Düren<br />

Telefon: 02421/49558-5123<br />

Telefax: 02421/49558-5129<br />

E-Mail: info@fundus.de<br />

Internet: www.fundus.de<br />

Datum der Prospektaufstellung: 19. November 2007<br />

Gestaltung und Satz: KONTUR Medienteam, Köln<br />

Druck: Schmittdruck GmbH & Co. KG, Essen<br />

Fotos/Illustrationen:<br />

fotolia, S. 10<br />

Kober-Kümmerly+Frey Media AG, Köln, S. 11<br />

alle übrigen Fotos: wmp wizard media productions<br />

Ulrich Schepp, 63225 Langen<br />

Copyright: ID FUNDUS Immobilien Development GmbH<br />

Der Prospekt erscheint ausschließlich in deutscher Sprache und ist in seinem gesamten<br />

Inhalt urheberrechtlich geschützt. Ganze oder auszugsweise Veröffentlichung,<br />

Abdruck, Ablichtung oder Speicherung auf Datenträger oder die Übertragung in<br />

eine andere Sprache ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ID FUNDUS<br />

Immobilien Development GmbH zulässig.<br />

67


Kölnstraße 89 · 52351 Düren · Telefon (02421) 49558-5207 · Telefax (02421) 49558-5219<br />

fundus@fundus.de · www.fundus.de

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