Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens - Rosa ...
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Natürlich gab es auch dort Missbrauch durch die Regelung, dass nach einem<br />
Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand und der Träger der Sozialhilfe die<br />
Hilfebedürftigen »los« wurde.<br />
Der Arbeitslosenverband und andere Träger haben jedoch in einer Vielzahl von<br />
Fällen tatsächlich Sozialhilfeempfänger über diesen Weg in den »normalen« Arbeitsmarkt<br />
integriert.<br />
<strong>Die</strong> einzelnen Beispiele der genannten Verschiebung in die Zuständigkeit der<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit – als »Verschiebebahnhöfe« bezeichnet – wurden u. a.<br />
als Argument für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe angeführt.<br />
Tatsächliche Zahlen dazu wurden nicht vorgelegt.<br />
Während aber die Arbeitsgelegenheiten von den Trägern der Sozialhilfe in<br />
überschaubarer Zahl entwickelt wurden, wurden seit dem 1. Januar 2005 durch<br />
die Job-Center weit über 200 000 derartige Arbeitsgelegenheiten mit MAE geschaffen!<br />
Es zeigt sich dabei, dass alle anderen Wege aus der Arbeitslosigkeit<br />
nach SGB II, in Verbindung mit dem SGB III, nur minimal genutzt wurden.<br />
Es ist daher verständlich, dass Forderungen nach Umwandlung der Arbeitsgelegenheiten<br />
mit MAE in geförderte Beschäftigung mit Existenz sichernden Löhnen<br />
und mit voller Sozialversicherung von Betroffenen und verschiedenen gesellschaftlichen<br />
Kräften erhoben werden. Dabei wurden verschiedene Berechnungen<br />
vorgenommen und Modelle entwickelt, die deutlich machen, dass mit einem bestimmten<br />
Aufwand durchaus eine Umwandlung in sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung möglich ist. Durch den Senator für Wirtschaft in Berlin, Harald<br />
Wolf, und z. B. die Memorandum-Gruppe 50 wurden solche Modelle entwickelt.<br />
Gleichzeitig wird z. T. darauf verwiesen, dass das SGB II – wie das BSHG zuvor<br />
– auch die Variante »Arbeitsgelegenheit mit Entgelt« enthält. <strong>Die</strong>se Variante wird<br />
aus folgenden Gründen als geeignet eingeschätzt:<br />
• Es ist nur die arbeitsrechtliche Stellung durch die Versicherungspflicht geregelt,<br />
die Träger könnten diese Variante also flexibler als z. B. ABM anwenden.<br />
• Im Gegensatz zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gilt<br />
das Arbeitsrecht und nicht das Sozialrecht.<br />
• Im Unterschied zu den ABM nach jüngsten Regelungen ist bei dieser Variante<br />
eine volle Versicherung aller Zweige der Sozialversicherung gegeben, also<br />
auch der Arbeitslosenversicherung.<br />
Axel Troost von der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bun<strong>des</strong>tag unterbreitete<br />
für die Nutzung dieser Variante <strong>des</strong> SGB II eine Reihe von Vorschlägen.<br />
Mit dem SGB II sind also Formen der geförderten Beschäftigung geschaffen<br />
worden, die nicht geeignet sind, aus der Arbeitslosigkeit herauszufinden. Sie können<br />
nur als Sackgasse bezeichnet werden, wie die Arbeitsgelegenheiten mit MAE.<br />
Dagegen bietet die Arbeitsgelegenheit mit Entgelt bessere Möglichkeiten der Integration.<br />
50 Andere Bezeichnung für Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, vgl. vorherige Anmerkung.<br />
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