Landrat-Gruber-Schule Dieburg
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4 Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung der Sozialassistentinnen / Sozialassistenten<br />
diese Zeit hinausgeht, ist diese Zeit nicht mehr Bestandteil des Praktikums, auch nicht versicherungsmäßig.<br />
• Praxisanleitung: Die Praxisanleitung muss durch eine pädagogische Fachkraft mit mehrjähriger<br />
Berufserfahrung und einer Arbeitszeit von ca. 2/3 der regelmäßigen Arbeitszeit gewährleistet<br />
werden. Die Anleiterin / der Anleiter muss zusammen mit d. Praktikantinnen/Praktikanten im<br />
Gruppendienst tätig sein.<br />
Sozialassistentinnen und Kinderpflegerinnen z.B. werden nicht als Praxisanleiter/innen genehmigt.<br />
Leiterinnen und Leiter werden in der Regel ebenfalls nicht genehmigt.<br />
• Praxisbesuche: Beim ersten Praxisbesuch stehen ein ausführlicher Rundgang, geführt durch die<br />
Praktikantin / den Praktikanten und möglichst ohne Anleiter/in sowie ein intensives Gespräch<br />
mit der Praktikantin / dem Praktikanten und dem / der Anleiter/in im Mittelpunkt.<br />
Beim zweiten Besuch stehen im Zentrum eine Hospitation in der Gruppe mit Beobachtung der<br />
Arbeitsweise d. Praktikantinnen/Praktikanten sowie wiederum ein fachliches Auswertungsgespräch<br />
mit Anleitung und Praktikantinnen/Praktikanten<br />
An den Besuchen nimmt in der Regel noch eine Schülerin / ein Schüler hospitierend teil.<br />
Wird von einem Gesprächsteilnehmer gewünscht, dass die Mitschülerin nicht an dem Gespräch<br />
teilnimmt, dann muss diese dies respektieren.<br />
• Schülerstatus: Die Höhere Berufsfachschule ist eine zweijährige Vollzeitschule, d. h. der Schülerinnenstatus<br />
/ Schülerstatus bleibt in beiden Schuljahren durchgängig erhalten.<br />
• Schulbesuch: An zwei Tagen besuchen die Schülerinnen / Schüler verpflichtend die <strong>Schule</strong>.<br />
• Vergütung: Aus dem Schülerstatus resultiert auch, dass grundsätzlich kein Vergütungsanspruch<br />
besteht. Freiwillige Leistungen eines Trägers – Honorierung der Praxistätigkeit, Fahrkostenerstattung<br />
– sind natürlich erwünscht.<br />
• Versicherung: Da durch die fachpraktische Ausbildung kein Arbeitsverhältnis begründet wird,<br />
sind die Schülerinnen und Schüler über den Schulträger unfall- und haftpflichtversichert.<br />
Ende siehe oben.<br />
• Vertrag: Da die Schülerinnen einen Schülerstatus haben, ist der Abschluss eines Vertrages nicht<br />
erforderlich. Es genügt, wenn der Träger auf dem Antragsformular der Schülerin die Durchführungsbestimmungen<br />
unserer <strong>Schule</strong> anerkennt. Eine Vereinbarung zwischen Schülerin und Träger,<br />
der den Schülerstatus nicht berücksichtigt (z.B. Arbeit in den Ferien und nach Ende der berufspraktischen<br />
Ausbildung), entspricht nicht den Ausbildungsbedingungen und ist eine private<br />
Vereinbarung zwischen Schülerin bzw. ihren Eltern und dem Träger. Siehe auch „Versicherung“<br />
und „Praktikumsende“.<br />
• Ziele der berufspraktischen Ausbildung:<br />
Die Schülerinnen und Schüler sollen in der berufspraktischen Ausbildung:<br />
→ sozialpädagogische Fachkräfte in ihrer Arbeit begleiten und unterstützen;<br />
→ die Struktur, Organisation und Arbeitsweise der Einrichtung erfassen;<br />
→ mit Fachkräften kooperieren;<br />
→ versch. Sozialisationsbedingungen und Lebenswelten der Kinder (und deren Familien) erfassen;<br />
→ beobachten und Aufzeichnungen anfertigen;<br />
→ Ziele der Arbeit für Einzelne und Gruppen kennen lernen und beschreiben;<br />
→ miterleben, wie aus Gegebenheiten, Bedürfnissen und Zielsetzungen fachl. Handeln entsteht;<br />
→ eigene Fähigkeiten u. Ideen einbringen u. im Umgang mit Einzelnen u. Kleingruppen erproben;<br />
→ unter Anleitung überschaubare Aufgaben planen und durchführen sowie reflektieren.<br />
• Zuordnung: Praktikanten sollen einer festen Gruppe zugeordnet und nicht als Springkraft oder<br />
als Krankheitsvertretung eingesetzt werden.<br />
• Zusammenarbeit <strong>Schule</strong> und Ausbildungsstelle: Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit<br />
ist ein wichtiger Bestandteil für den Erfolg der berufspraktischen Ausbildung.<br />
Eine Zusammenarbeit findet vor allem durch 2 Praxisbesuche einer Lehrkraft und durch die<br />
Teilnahme der Anleiterinnen und Anleiter an mehreren Treffen in der <strong>Schule</strong> statt. Soweit es<br />
notwendig ist, kommen die Lehrkräfte auch zu zusätzlichen Gesprächen bzw. Hospitationen in<br />
die Einrichtung.<br />
12HBS-Infos-Richtlinien-Anhang-Anschr-12-13-Jan.doc