14.02.2013 Aufrufe

GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“

GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“

GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20111007_193BN11_Pu_Auflageentwurf.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

(5) Hinter den Garagen bzw. Pkw-Stellplätzen ist grundsätzlich bei Senkrechtaufstellung<br />

eine Breite zum Wenden der Fahrzeuge gem. OIB – Richtlinie 4 (Pkt 2.7.4 Flächen<br />

von Kfz-Stellplätzen) von mind. 6,0 m (Stellplatzbreite ≥ 2,50 m) bzw. 6,5 m (Stell-<br />

platzbreite < 2,50 m) zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Lage der Garagen<br />

danach auszurichten.<br />

§ 9<br />

FREIFLÄCHEN / EINFRIEDUNGEN/ GELÄNDEVERÄNDERUNGEN<br />

(1) Innerhalb des Planungsgebietes sind unbebaute Flächen, soweit sie nicht für<br />

Zufahrten oder Zugänge benötigt werden, gärtnerisch zu gestalten.<br />

(2) Die Errichtung der erforderlichen Notzufahrten und Aufstellflächen für<br />

Einsatzfahrzeuge sind innerhalb der gem. Planwerk festgelegten Freiflächen<br />

zulässig.<br />

(3) Die im Rechtsplan festgelegten Kombinationsflächen in Überlagerung von<br />

Verkehrsflächen und Freiflächen sind entweder als Verkehrsfläche (private Zufahrt,<br />

Abstellfläche) zu nutzen oder bei nicht gegebenem Bedarf gem. § 8 (2) des<br />

Wortlautes dauerhaft zu begrünen/ gärtnerisch zu gestalten.<br />

(4) Bepflanzungs- und Bestockungsmaßnahmen dürfen innerhalb des Planungsgebietes<br />

vorwiegend mit heimischen und standortgerechten Gewächsen durchgeführt werden.<br />

(5) Einfriedungen sind ausschließlich in transparenter Form (zB Holzlattenzaun, Maschendrahtzaun)<br />

oder in Form von Hecken mit heimischen Gewächsen zulässig. Die<br />

Gestaltung der Einfriedung ist auf jene der Nachbargrundstücke abzustimmen. Die<br />

max. Höhe von Einfriedungen soll 1, 5 m nicht überschreiten. Blickdichte Zäune<br />

(ausgenommen Hecken) sind nicht zulässig.<br />

(6) Lebende Zäune sind straßenseitig bis zu einem Abstand von mind. 0,8 m von der<br />

Grundgrenze zulässig.<br />

(7) Aufschüttungen/Geländeveränderungen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu<br />

reduzieren, dh, steile geradlinige Böschungen, gleichbleibende Böschungswinkel oder<br />

Abtreppungen sind zu vermeiden.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!