SEPA-Checkliste: Umstellung für Vereine (PDF-Datei) - Volksbank ...
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<strong>SEPA</strong>-Informationen <strong>für</strong> <strong>Vereine</strong> zur<br />
<strong>Umstellung</strong> des Beitragseinzuges<br />
1. ) Info<br />
o Liegt Ihnen bereits eine unterschriebene Einzugsermächtigung vor, braucht diese nicht erneut eingeholt<br />
werden. Mit der schriftlichen Mitteilung über die <strong>Umstellung</strong> des Lastschrifteinzuges auf <strong>SEPA</strong>-Formate<br />
wird die bestehende Einzugsermächtigung „umgedeutet“. Unsere Banking-Software PROFI cash und VR-<br />
Networld unterstützen Sie dabei optimal!<br />
o Geben Sie auf Ihren Formularen / Briefbögen zusätzlich IBAN und BIC bei Ihrer Bankverbindung an. (Ihre<br />
IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und in Ihrem Onlinebanking oder auf der Rückseite<br />
Ihrer VR-BankCard).<br />
o Gerne stellen wir Ihnen auch den IBAN-Konverter* kostenlos zur Verfügung. Der IBAN-Konverter ist ein<br />
kleines Programm mit dem Sie die Kontonummer und BLZ Ihrer Mitglieder in IBAN und BIC wandeln<br />
können. Unsere Banking-Software PROFI cash und VR-Networld wandeln automatisch um.<br />
o Künftig können <strong>SEPA</strong>-Lastschriften nur noch elektronisch per Online-Banking bei der Bank eingereicht<br />
werden. Eine beleghafte Einreichung oder eine Einreichung per Datenträger ist nicht mehr möglich.<br />
Wir bieten Ihnen zur Unterstützung Ihres elektronischen Zahlungsverkehrs unsere Banking-Software<br />
PROFI cash und VR-Networld an.<br />
o Prüfen Sie Ihre Vereinssatzung / Beitragssatzung auf evtl. Angaben zu Zahlungsart und Fälligkeit der<br />
Beiträge. Gegebenenfalls ist eine Satzungsänderung notwendig!<br />
2.) <strong>Checkliste</strong> <strong>für</strong> die Nutzung von <strong>SEPA</strong>-Mandaten / Lastschriften<br />
o Prüfen Sie Ihre Vereins-Software auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit!<br />
� Sind IBAN und BIC in den Stammdaten hinterlegbar?<br />
� Ist die Erzeugung von XML-<strong>Datei</strong>en (anstatt von DTA, DTAZV) möglich?<br />
� Besteht die Möglichkeit, die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) zu hinterlegen?<br />
� Ist ein Mandatsservice integriert (Archivierung, Vorlauffristen <strong>für</strong> die Einreichung <strong>für</strong> Erst- und<br />
Folgelastschriften bei der Bank)?<br />
o Beantragen Sie kostenlos eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) bei der Deutschen<br />
Bundesbank über http://glaeubiger-id.bundesbank.de und teilen diese Ihren Banken mit.<br />
o Die Ihnen von der <strong>Volksbank</strong> Gütersloh zugesandte <strong>SEPA</strong>-Lastschriftvereinbarung reichen Sie uns bitte<br />
unterschrieben zurück. Künftig ist ein Einzug von Lastschriften ohne <strong>SEPA</strong>-Lastschriftvereinbarung und<br />
Gläubiger-ID nicht mehr möglich.<br />
o Überprüfen Sie, ob Sie <strong>für</strong> jeden Lastschriftzahler eine unterschriebene Einzugsermächtigung im<br />
Original vorliegen haben. Nur diese Einzugsermächtigung ist <strong>für</strong> die Umdeutung in eine <strong>SEPA</strong>-<br />
Basislastschrift zulässig.<br />
o Jedes Lastschriftmandat (bisher Einzugsermächtigung) muss mit einer eindeutigen Mandatsreferenz<br />
gekennzeichnet werden. Diese Mandatsreferenz ist auf dem Mandat selbst anzugeben und wird wie der<br />
Verwendungszweck bei jedem Einzug im Auftrag angegeben und macht so die Zuordnung der<br />
Kontobelastung einfacher. Legen Sie eine eindeutige Mandatsreferenz <strong>für</strong> jeden Zahlungspflichtigen fest.<br />
Nutzen Sie bereits vorhandene Systeme, zum Beispiel die Mitgliedsnummer zzgl. einer Variablen. Wird eine<br />
neue Mandatsreferenz benötigt, wird so nur die Variable geändert und Sie haben immer noch den Bezug<br />
zur Mitgliedsnummer. Die Mandatsreferenz ist frei wählbar (alphanumerisch, max. 35 Stellen).<br />
o Legen Sie ein Datum fest, zu dem Sie den Einzug umstellen möchten. Spätestens nach dem 01.02.2014<br />
können nur noch <strong>SEPA</strong>-Lastschriften eingezogen werden.<br />
Sepa Vereins <strong>Checkliste</strong> VB GT.docx, Stand 22.11.2012 IV
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<strong>SEPA</strong>-Informationen <strong>für</strong> <strong>Vereine</strong> zur<br />
<strong>Umstellung</strong> des Beitragseinzuges<br />
o Teilen Sie Ihren Mitgliedern schriftlich mit, dass die Umdeutung der Einzugsermächtigung in <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />
Lastschrift zu diesem Datum erfolgt. In diesem Schreiben ist die Gläubiger-ID des Vereins sowie die<br />
Mandatsreferenznummer des Mitglieds anzugeben.<br />
o Integrieren Sie in Ihre Beitrittserklärung das <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftmandat. Achten Sie darauf, genau den<br />
vorgegebenen Wortlaut zu verwenden. Das Mandat ist immer separat zu unterschreiben!<br />
3.) Hinweise zur Durchführung von <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriften<br />
� Grundsätzlich ist ein Lastschrifteinzug rechtzeitig (ohne abweichende Regelung mindestens 14<br />
Kalendertage vorher) dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen („Vorabankündigung“). Eine Vorabankündigung<br />
kann mehrere Einzüge ankündigen. Eine bestimmte Form (Brief) ist nicht vorgeschrieben, allerdings der<br />
Inhalt (Betrag, Termin, Mandatsreferenz und Gläubiger ID).<br />
� Beachten Sie die <strong>Datei</strong>-Einlieferungszeit <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriften:<br />
o Erst- und Einmallastschriften spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit.<br />
o Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit.<br />
� Die erste <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt,<br />
wird als Erstlastschrift gekennzeichnet.<br />
� Aufbewahrung der Original-Mandate:<br />
o Der „European Payment Council“ (EPC) gibt als Aufbewahrungsfrist 14 Monate ab dem letzten<br />
Einzug vor (Ende der technischen Abwicklungsfrist <strong>für</strong> die Rückgabe von unautorisierten<br />
Lastschriften).<br />
o Darüber hinaus sind die nationalen Aufbewahrungsfristen (z. B. gemäß HGB) zu beachten<br />
� Gültigkeit der Lastschrift-Mandate:<br />
o Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten ab Unterzeichnung nicht in Anspruch genommen<br />
wird, ist das Mandat nicht mehr gültig.<br />
o Nach jedem Lastschrifteinzug beginnt diese Frist von vorn.<br />
o Die 36-Monatsfrist wird durch Mandatsänderungen nicht unterbrochen.<br />
Unter www.volksbank-guetersloh.de/<strong>SEPA</strong> stehen Ihnen Mustertexte, Vordrucke, weitere Informationen<br />
zu <strong>SEPA</strong> und unserer Zahlungsverkehrs-Software PROFI cash und VR-Networld zur Verfügung.<br />
Selbstverständlich stehen wir Ihnen <strong>für</strong> weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren<br />
zuständigen Kundenbetreuer oder an unsere <strong>SEPA</strong>-Spezialisten:<br />
Sepa Vereins <strong>Checkliste</strong> VB GT.docx, Stand 22.11.2012 IV<br />
Oliver Spratte, (05241) 104 - 339<br />
oliver.spratte@volksbank-guetersloh.de<br />
Dieter Kornfeld, (05242) 417 - 185<br />
dieter.kornfeld@volksbank-guetersloh.de<br />
Jens Zimmermann, (05241) 104 - 422<br />
jens.zimmermann@volksbank-guetersloh.de