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SEPA-Checkliste: Umstellung für Vereine (PDF-Datei) - Volksbank ...

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<strong>SEPA</strong>-Informationen <strong>für</strong> <strong>Vereine</strong> zur<br />

<strong>Umstellung</strong> des Beitragseinzuges<br />

1. ) Info<br />

o Liegt Ihnen bereits eine unterschriebene Einzugsermächtigung vor, braucht diese nicht erneut eingeholt<br />

werden. Mit der schriftlichen Mitteilung über die <strong>Umstellung</strong> des Lastschrifteinzuges auf <strong>SEPA</strong>-Formate<br />

wird die bestehende Einzugsermächtigung „umgedeutet“. Unsere Banking-Software PROFI cash und VR-<br />

Networld unterstützen Sie dabei optimal!<br />

o Geben Sie auf Ihren Formularen / Briefbögen zusätzlich IBAN und BIC bei Ihrer Bankverbindung an. (Ihre<br />

IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und in Ihrem Onlinebanking oder auf der Rückseite<br />

Ihrer VR-BankCard).<br />

o Gerne stellen wir Ihnen auch den IBAN-Konverter* kostenlos zur Verfügung. Der IBAN-Konverter ist ein<br />

kleines Programm mit dem Sie die Kontonummer und BLZ Ihrer Mitglieder in IBAN und BIC wandeln<br />

können. Unsere Banking-Software PROFI cash und VR-Networld wandeln automatisch um.<br />

o Künftig können <strong>SEPA</strong>-Lastschriften nur noch elektronisch per Online-Banking bei der Bank eingereicht<br />

werden. Eine beleghafte Einreichung oder eine Einreichung per Datenträger ist nicht mehr möglich.<br />

Wir bieten Ihnen zur Unterstützung Ihres elektronischen Zahlungsverkehrs unsere Banking-Software<br />

PROFI cash und VR-Networld an.<br />

o Prüfen Sie Ihre Vereinssatzung / Beitragssatzung auf evtl. Angaben zu Zahlungsart und Fälligkeit der<br />

Beiträge. Gegebenenfalls ist eine Satzungsänderung notwendig!<br />

2.) <strong>Checkliste</strong> <strong>für</strong> die Nutzung von <strong>SEPA</strong>-Mandaten / Lastschriften<br />

o Prüfen Sie Ihre Vereins-Software auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit!<br />

� Sind IBAN und BIC in den Stammdaten hinterlegbar?<br />

� Ist die Erzeugung von XML-<strong>Datei</strong>en (anstatt von DTA, DTAZV) möglich?<br />

� Besteht die Möglichkeit, die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) zu hinterlegen?<br />

� Ist ein Mandatsservice integriert (Archivierung, Vorlauffristen <strong>für</strong> die Einreichung <strong>für</strong> Erst- und<br />

Folgelastschriften bei der Bank)?<br />

o Beantragen Sie kostenlos eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) bei der Deutschen<br />

Bundesbank über http://glaeubiger-id.bundesbank.de und teilen diese Ihren Banken mit.<br />

o Die Ihnen von der <strong>Volksbank</strong> Gütersloh zugesandte <strong>SEPA</strong>-Lastschriftvereinbarung reichen Sie uns bitte<br />

unterschrieben zurück. Künftig ist ein Einzug von Lastschriften ohne <strong>SEPA</strong>-Lastschriftvereinbarung und<br />

Gläubiger-ID nicht mehr möglich.<br />

o Überprüfen Sie, ob Sie <strong>für</strong> jeden Lastschriftzahler eine unterschriebene Einzugsermächtigung im<br />

Original vorliegen haben. Nur diese Einzugsermächtigung ist <strong>für</strong> die Umdeutung in eine <strong>SEPA</strong>-<br />

Basislastschrift zulässig.<br />

o Jedes Lastschriftmandat (bisher Einzugsermächtigung) muss mit einer eindeutigen Mandatsreferenz<br />

gekennzeichnet werden. Diese Mandatsreferenz ist auf dem Mandat selbst anzugeben und wird wie der<br />

Verwendungszweck bei jedem Einzug im Auftrag angegeben und macht so die Zuordnung der<br />

Kontobelastung einfacher. Legen Sie eine eindeutige Mandatsreferenz <strong>für</strong> jeden Zahlungspflichtigen fest.<br />

Nutzen Sie bereits vorhandene Systeme, zum Beispiel die Mitgliedsnummer zzgl. einer Variablen. Wird eine<br />

neue Mandatsreferenz benötigt, wird so nur die Variable geändert und Sie haben immer noch den Bezug<br />

zur Mitgliedsnummer. Die Mandatsreferenz ist frei wählbar (alphanumerisch, max. 35 Stellen).<br />

o Legen Sie ein Datum fest, zu dem Sie den Einzug umstellen möchten. Spätestens nach dem 01.02.2014<br />

können nur noch <strong>SEPA</strong>-Lastschriften eingezogen werden.<br />

Sepa Vereins <strong>Checkliste</strong> VB GT.docx, Stand 22.11.2012 IV


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<strong>SEPA</strong>-Informationen <strong>für</strong> <strong>Vereine</strong> zur<br />

<strong>Umstellung</strong> des Beitragseinzuges<br />

o Teilen Sie Ihren Mitgliedern schriftlich mit, dass die Umdeutung der Einzugsermächtigung in <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

Lastschrift zu diesem Datum erfolgt. In diesem Schreiben ist die Gläubiger-ID des Vereins sowie die<br />

Mandatsreferenznummer des Mitglieds anzugeben.<br />

o Integrieren Sie in Ihre Beitrittserklärung das <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftmandat. Achten Sie darauf, genau den<br />

vorgegebenen Wortlaut zu verwenden. Das Mandat ist immer separat zu unterschreiben!<br />

3.) Hinweise zur Durchführung von <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriften<br />

� Grundsätzlich ist ein Lastschrifteinzug rechtzeitig (ohne abweichende Regelung mindestens 14<br />

Kalendertage vorher) dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen („Vorabankündigung“). Eine Vorabankündigung<br />

kann mehrere Einzüge ankündigen. Eine bestimmte Form (Brief) ist nicht vorgeschrieben, allerdings der<br />

Inhalt (Betrag, Termin, Mandatsreferenz und Gläubiger ID).<br />

� Beachten Sie die <strong>Datei</strong>-Einlieferungszeit <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriften:<br />

o Erst- und Einmallastschriften spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit.<br />

o Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit.<br />

� Die erste <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt,<br />

wird als Erstlastschrift gekennzeichnet.<br />

� Aufbewahrung der Original-Mandate:<br />

o Der „European Payment Council“ (EPC) gibt als Aufbewahrungsfrist 14 Monate ab dem letzten<br />

Einzug vor (Ende der technischen Abwicklungsfrist <strong>für</strong> die Rückgabe von unautorisierten<br />

Lastschriften).<br />

o Darüber hinaus sind die nationalen Aufbewahrungsfristen (z. B. gemäß HGB) zu beachten<br />

� Gültigkeit der Lastschrift-Mandate:<br />

o Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten ab Unterzeichnung nicht in Anspruch genommen<br />

wird, ist das Mandat nicht mehr gültig.<br />

o Nach jedem Lastschrifteinzug beginnt diese Frist von vorn.<br />

o Die 36-Monatsfrist wird durch Mandatsänderungen nicht unterbrochen.<br />

Unter www.volksbank-guetersloh.de/<strong>SEPA</strong> stehen Ihnen Mustertexte, Vordrucke, weitere Informationen<br />

zu <strong>SEPA</strong> und unserer Zahlungsverkehrs-Software PROFI cash und VR-Networld zur Verfügung.<br />

Selbstverständlich stehen wir Ihnen <strong>für</strong> weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren<br />

zuständigen Kundenbetreuer oder an unsere <strong>SEPA</strong>-Spezialisten:<br />

Sepa Vereins <strong>Checkliste</strong> VB GT.docx, Stand 22.11.2012 IV<br />

Oliver Spratte, (05241) 104 - 339<br />

oliver.spratte@volksbank-guetersloh.de<br />

Dieter Kornfeld, (05242) 417 - 185<br />

dieter.kornfeld@volksbank-guetersloh.de<br />

Jens Zimmermann, (05241) 104 - 422<br />

jens.zimmermann@volksbank-guetersloh.de

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