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PDF, 1.00 MB - Fraubrunnen

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Gemeindeversammlung<br />

3. Botschaft zum Projekt Neubau Doppelkindergarten,<br />

Tagesschule und Geräteraum<br />

1. Ausgangslage<br />

Die Gemeinde <strong>Fraubrunnen</strong> benötigt dringend Räume für einen Doppelkindergarten, den Ausbau<br />

des heilpädagogischen Ambulatoriums und für die Tagesschule (die Begriffe heilpädagogisches<br />

Ambulatorium und Tagesschule werden im Anhang 2 erläutert).<br />

1.1 Vorgaben Kanton Bern<br />

Die für den Bau des Doppelkindergartens und der Tagesschule mit Mittagstisch relevanten Vorgaben<br />

des Kantons sind:<br />

- Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes 2008 ist die Gemeinde verpflichtet, bei einer verbindlichen<br />

Nachfrage für 10 Kinder ein Tagesschulangebot ab 1. August 2010 einzurichten (Artikel<br />

2 Absatz 1 Tagesschulverordnung). Die durchgeführte Umfrage ist unter Punkt 1.4<br />

dargestellt.<br />

- Unabhängig davon, ob HarmoS im Kanton Bern umgesetzt wird, ist es das Bestreben der Erziehungsdirektion,<br />

den verbindlichen Besuch des zweijährigen Kindergartens im Volksschulgesetz<br />

(2012) zu verankern. Schon heute gehen 80% der Kinder im Kanton Bern, 95 % in <strong>Fraubrunnen</strong>,<br />

zwei Jahre in den Kindergarten.<br />

- Unabhängig von HarmoS kann der Kanton die Basisstufe (Begriff im Anhang 2 erläutert) anordnen.<br />

Damit würde der Doppelkindergarten zwei Klassen der Basisstufe aufnehmen. Mit dem<br />

Projekt wird keine Überkapazität geschaffen.<br />

1.2 Ziele des Gemeinderates<br />

- Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass es für die Familien ein Beitrag zur Wohnqualität<br />

ist, wenn ihre Kinder den Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufe in <strong>Fraubrunnen</strong><br />

besuchen können.<br />

- <strong>Fraubrunnen</strong> will künftig den Kindern im 5. Lebensjahr den zweijährigen Besuch des Kinder-<br />

gartens ermöglichen.<br />

- Mit dem Bauvorhaben wird der Mittagstisch in den ungeeigneten Räumlichkeiten in der Zivilschutzanlage<br />

aufgehoben.<br />

- Seit dem Jahr 2000 führt <strong>Fraubrunnen</strong> ein heilpädagogisches Ambulatorium in ungeeignetem,<br />

zu kleinem Raum. Mit der Realisierung dieses Raumes im Doppelkindergarten kann der Standort<br />

besser gelegt und das Provisorium abgelöst werden.<br />

1.3 Ist-Zustand<br />

Kindergarten Bruchbachweg<br />

Für den Standort in der Liegenschaft Bruchbachweg 20 muss eine neue Lösung gesucht werden,<br />

da der Kindergarten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Seit 1992 handelt es sich hier<br />

um ein Provisorium. Der Kanton hat dieses nur mit der Bedingung bewilligt, dass dieser Standort<br />

mittelfristig wieder aufgehoben wird. Der Kindergarten ist in einer 4-Zimmwerwohnung untergebracht.<br />

Er bietet nur Platz für 15 Kinder. Der Kindergartenlehrperson ist es nicht möglich, alle Kinder<br />

während ihrer Tätigkeit zu überwachen.<br />

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