PDF, 1.00 MB - Fraubrunnen
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Gemeindeversammlung<br />
3. Botschaft zum Projekt Neubau Doppelkindergarten,<br />
Tagesschule und Geräteraum<br />
1. Ausgangslage<br />
Die Gemeinde <strong>Fraubrunnen</strong> benötigt dringend Räume für einen Doppelkindergarten, den Ausbau<br />
des heilpädagogischen Ambulatoriums und für die Tagesschule (die Begriffe heilpädagogisches<br />
Ambulatorium und Tagesschule werden im Anhang 2 erläutert).<br />
1.1 Vorgaben Kanton Bern<br />
Die für den Bau des Doppelkindergartens und der Tagesschule mit Mittagstisch relevanten Vorgaben<br />
des Kantons sind:<br />
- Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes 2008 ist die Gemeinde verpflichtet, bei einer verbindlichen<br />
Nachfrage für 10 Kinder ein Tagesschulangebot ab 1. August 2010 einzurichten (Artikel<br />
2 Absatz 1 Tagesschulverordnung). Die durchgeführte Umfrage ist unter Punkt 1.4<br />
dargestellt.<br />
- Unabhängig davon, ob HarmoS im Kanton Bern umgesetzt wird, ist es das Bestreben der Erziehungsdirektion,<br />
den verbindlichen Besuch des zweijährigen Kindergartens im Volksschulgesetz<br />
(2012) zu verankern. Schon heute gehen 80% der Kinder im Kanton Bern, 95 % in <strong>Fraubrunnen</strong>,<br />
zwei Jahre in den Kindergarten.<br />
- Unabhängig von HarmoS kann der Kanton die Basisstufe (Begriff im Anhang 2 erläutert) anordnen.<br />
Damit würde der Doppelkindergarten zwei Klassen der Basisstufe aufnehmen. Mit dem<br />
Projekt wird keine Überkapazität geschaffen.<br />
1.2 Ziele des Gemeinderates<br />
- Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass es für die Familien ein Beitrag zur Wohnqualität<br />
ist, wenn ihre Kinder den Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufe in <strong>Fraubrunnen</strong><br />
besuchen können.<br />
- <strong>Fraubrunnen</strong> will künftig den Kindern im 5. Lebensjahr den zweijährigen Besuch des Kinder-<br />
gartens ermöglichen.<br />
- Mit dem Bauvorhaben wird der Mittagstisch in den ungeeigneten Räumlichkeiten in der Zivilschutzanlage<br />
aufgehoben.<br />
- Seit dem Jahr 2000 führt <strong>Fraubrunnen</strong> ein heilpädagogisches Ambulatorium in ungeeignetem,<br />
zu kleinem Raum. Mit der Realisierung dieses Raumes im Doppelkindergarten kann der Standort<br />
besser gelegt und das Provisorium abgelöst werden.<br />
1.3 Ist-Zustand<br />
Kindergarten Bruchbachweg<br />
Für den Standort in der Liegenschaft Bruchbachweg 20 muss eine neue Lösung gesucht werden,<br />
da der Kindergarten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Seit 1992 handelt es sich hier<br />
um ein Provisorium. Der Kanton hat dieses nur mit der Bedingung bewilligt, dass dieser Standort<br />
mittelfristig wieder aufgehoben wird. Der Kindergarten ist in einer 4-Zimmwerwohnung untergebracht.<br />
Er bietet nur Platz für 15 Kinder. Der Kindergartenlehrperson ist es nicht möglich, alle Kinder<br />
während ihrer Tätigkeit zu überwachen.<br />
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