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Personalfragebogen - geringfügig entlohnte ... - kraus-stb.de

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<strong>Personalfragebogen</strong><br />

<strong>geringfügig</strong> <strong>entlohnte</strong> Beschäftigung (Pauschalversteuert) Gleitzone 400,01 - 800,00 €<br />

(keine Versteuerung beim Arbeitnehmer) (sozialversicherungspflichtig)<br />

Pauschale Abgaben Bun<strong>de</strong>sknappschaft:<br />

Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 % und einheitliche Pauschalsteuer 2%<br />

kurzfristige Beschäftigung (max 50 Arbeitstag / 2 Monate, LSt-Karte zwingend notwendig)<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

1. Persönliche Angaben<br />

Name, Vorname:<br />

Anschrift:<br />

Telefon:<br />

Rentenversicherungsnummer: bei Schwerbehin<strong>de</strong>rten (Ausweis vorlegen)<br />

Konfession: Kin<strong>de</strong>r: ja / nein Anzahl:<br />

Geschlecht: weiblich männlich<br />

Geburtsdatum:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben wer<strong>de</strong>n kann:<br />

Geburtsname:<br />

Geburtsort:<br />

bei Ausländischen Arbeitnehmern: Aufenthaltsgenehmigung beilegen!<br />

2. Beschäftigungsverhältnis<br />

Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am:<br />

Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet: Ja, bis _____________ Nein (unbefristet)<br />

Das Beschäftigungsverhältnis ist <strong>geringfügig</strong> entlohnt = Minijob bis 400,00 € / Mtl.<br />

Das Beschäftigungsverhältnis ist kurzfristig (max 50 Arbeitstag / 2 Monate mit LSt-Karte)<br />

Das Beschäftigungsverhältnis ist Gleitzone 401,- € bis 800,- € (Sozialvers. Pflichtig)<br />

Das Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

Art <strong>de</strong>r Tätigkeit:<br />

Vereinbartes Arbeitsentgelt: Brutto / Mtl. Brutto / Std. (Stun<strong>de</strong>nlohn)<br />

Grundlage <strong>de</strong>s vereinbarten Arbeitsentgeltes ist Tarifvertrag vom ______________ frei vereinbart<br />

Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld Urlaubsgeld sonstiges: ____________________<br />

Höhe <strong>de</strong>r Einmalzahlung: ____________________€ Vereinbarte Arbeitszeit: Std./Woche/Monat<br />

Sonstige Vereinbarungen:<br />

Das Gehalt soll überwiesen wer<strong>de</strong>n auf mein Konto bei <strong>de</strong>r:<br />

Bank: ____________________________ Konto-Nr: ___________________ BLZ: _________________<br />

Das Gehalt erhalte ich bar 1


3. Status bei Beginn <strong>de</strong>r Beschäftigung<br />

Schülerin / Schüler (Nachweis) Selbständige / Selbständiger<br />

Stun<strong>de</strong>ntin / Stu<strong>de</strong>nt (Nachweis) Arbeitsloser / Hartz IV-Empfänger (Nachweis)<br />

Schulentlassene / Schulentlassener (Nachweis) Sozialhilfeempfängerin/Sozialhilfeempfänger<br />

Studienbewerberin / Studienbewerber (Nachweis) Hausfrau / Hausmann<br />

Wehr- / Zivildienstleisten<strong>de</strong>r von/bis Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer in <strong>de</strong>r Elternzeit<br />

Beamtin / Beamter (Nachweis) Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer (Nachweis)<br />

Sonstige: ________________________________________________________________________<br />

Bescheinigungen beilegen, z.B. Schul- o<strong>de</strong>r Immatrikulationsbescheinigung, Sozialamt<br />

4. Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Ich bin bisher in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung versichert.<br />

nein<br />

Ja, bei (Krankenkasse): __________________________ Sitz (Krankenkasse): ___________________<br />

ab Beginn <strong>de</strong>r Beschäftigung wähle ich folgen<strong>de</strong> Krankenkasse: ________________________________<br />

Familienversichert: ______________________________ (Einkommensgrenze: 350,00 € )<br />

Sofern Sie mit Ihrem Ehegatten (bei Kin<strong>de</strong>rn: Vater/Mutter) familienversichert sind, prüfen Sie bitte mit Ihrer<br />

zuständigen Krankenvesicherung, ob Sie zukünftig in <strong>de</strong>r Familienversicherung bleiben können.<br />

5. Weitere Beschäftigungen<br />

a) für <strong>geringfügig</strong> Beschäftigte:<br />

Es besteht / bestehen <strong>de</strong>rzeit ein o<strong>de</strong>r mehrere Beschäftigungsverhältnis(se) bei (einem ) an<strong>de</strong>ren<br />

Arbeitgeber(n):<br />

nein<br />

ja. Ich über <strong>de</strong>rzeit folgen<strong>de</strong> Beschäftigung aus:<br />

Beschäftigungsbeginn Arbeitgeber mit Adresse Die weitere Beschäftigung ist<br />

1.<br />

<strong>geringfügig</strong> entlohnt<br />

2.<br />

3.<br />

Anmerkung: Eine <strong>geringfügig</strong> <strong>entlohnte</strong> - für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer abgabefreie - Beschäftigung liegt vor, wenn das<br />

monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 400,- € nicht übersteigt.<br />

Bei Addittion <strong>de</strong>r Bruttoarbeitsentgelte aus <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>n bereits ausgeübten <strong>geringfügig</strong> <strong>entlohnte</strong>n Beschätigung (en) und <strong>de</strong>r<br />

von diesem Fragebogen betroffenen (neuen) <strong>geringfügig</strong> <strong>entlohnte</strong>n Beschäftigung ergit sich ein Betrag, <strong>de</strong>r regelmäßig<br />

400 € im Monat übersteigt.<br />

Ja<br />

nicht <strong>geringfügig</strong> entlohnt<br />

<strong>geringfügig</strong> entlohnt<br />

nicht <strong>geringfügig</strong> entlohnt<br />

<strong>geringfügig</strong> entlohnt<br />

nicht <strong>geringfügig</strong> entlohnt


Nein<br />

b) für kurzfristig Beschäftigte:<br />

Im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr habe ich bereits eine/mehrere kurzfristig befristete Beschäftigung(en) ausgeübt.<br />

Nein<br />

Ja. Im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr habe ich folgen<strong>de</strong> befristete Beschäftigung(en) ausgeübt:<br />

Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Beschäftigung Arbeitgeber mit Adresse<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Anmerkung: Eine kurzfristige - für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer abgabefreie - Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung<br />

innerhalb eines Kalen<strong>de</strong>rjahres auf zwei Monate o<strong>de</strong>r 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt o<strong>de</strong>r im<br />

Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.<br />

6. Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei <strong>geringfügig</strong>er Beschäftigung bis € 400,00<br />

Der Arbeitnehmer einer <strong>geringfügig</strong> <strong>entlohnte</strong>n Beschäftigung kann auf die Versicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber verzichten (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).<br />

Ich verzichte auf die Versicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />

nein<br />

ja, ab <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Beschäftigungsbeginns<br />

ja, ab <strong>de</strong>m Tag nach Eingang <strong>de</strong>r Verzichtserklärung<br />

ja, ab _______________________________<br />

Es besteht eine weitere <strong>geringfügig</strong>e Beschäftigung, in <strong>de</strong>r ich schriftlich gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber auf<br />

die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet habe.<br />

Auswirkung <strong>de</strong>r Verzichtserklärung:<br />

Um volle Ansprüche in <strong>de</strong>r Rentenversicherung zu erwerben, kann <strong>de</strong>r <strong>geringfügig</strong> entlohnt Beschäftigte auf<br />

die Versicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r Rentenversicherung verzichten (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) und <strong>de</strong>n<br />

Arbeitgeberpauschalbeitrag in Höhe von 15 % bis auf die volle Beitragshöhe von 19,9 % aufstocken.<br />

Min<strong>de</strong><strong>stb</strong>eitragsbemessungsgrundlage: Bruttolohn € 155,00 (RV Beitrag € 30,85)<br />

Der Arbeitnehmer stockt <strong>de</strong>n RV-Beitrag bis zum <strong>de</strong>rzeit gültigen RV-Satz (= 19,9 % für das Jahr 2008) auf,<br />

leistet also zusätzlich 4,9 % <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts.<br />

6. 1. Verzicht auf Reduzierung <strong>de</strong>s Arbeitnehmerbeitrags <strong>de</strong>r RV bei Gleitzone € 401,- bis € 800,-<br />

In <strong>de</strong>r Rentenversicherung richtet sich die Höhe <strong>de</strong>r Rentenansprüche nach <strong>de</strong>m beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>s beitragsplfichtigen Arbeitsentgelts und daraus folgend <strong>de</strong>s Arbeitnehmerbeitragsanteils<br />

bei Beschäftigungen in <strong>de</strong>r Gleitzone, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r späteren Rentenberechnung für<br />

diese Ziet auch nur die reduzierten Arbeitsentgelte zugurn<strong>de</strong> gelegt. Das heißt, aufgrund <strong>de</strong>s reduzierten<br />

Arbeitnehmerbeitrags erwirbt <strong>de</strong>r Beschäftigte reduzierte Rentenanwartschaften.<br />

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Beschäftigungen in <strong>de</strong>r Gleitzone ausübenk, haben <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r<br />

Rentenversicherung die Möglichkeit, auf die Reduzierung <strong>de</strong>s beitragspflichtigen Arbeitsentelts zu verzichten<br />

und <strong>de</strong>n vollen Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen (§ 163 Abs. 10 Satz 6 SGB VI). Hierzu muss <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber schriftlich erklären, dass <strong>de</strong>r Beitragsberechnung als beitragspflichtige Einnahme<br />

das tatsächliche Arbeitsentgelt zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n soll. Die Erklärung bleibt für die Dauer<br />

2


Beschäftigung bin<strong>de</strong>nd (§ 163 Abs. 10 Satz 7 SGB VI) und ist zu <strong>de</strong>n Lohnunterlagen zu nehmen.<br />

Ja, für die Beitragsrechnung soll das tatsächliche Brutto-Arbeitsentgelt zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

7. Lohnsteuer<br />

Der / Die Arbeitnehmer / in wünscht die Besteuerung nach beigefügter Lohnsteuerkarte<br />

Der Arbeitgeber trägt die pauschale Lohn-/ Kirchensteuer<br />

8. Direktversicherung<br />

In § 3 Nr. 63 EStG ist geregelt, dass die Beiträge zu einer Direktversicherung bis zu einer gewissen Grenze<br />

( € 2.496,- + € 1.800,-) steuerfrei sein können. Daher ist für Altzusagen (Zusage vor <strong>de</strong>m 1.1.2005 erteilt)<br />

grundsätzlich Steuerfreiheit vorrangig anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n sogenannten Altzusagen kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer auf die Steuerfreiheit verzichten. (Frist für die<br />

Verzichtserklärung: 30.6.2005)<br />

9. Vermögenswirksame Leistungen<br />

Arbeitgeberzuschuss monatlich: ___________ €<br />

Anlageart VWL: _________________________________________<br />

(Institut z.B. Bausparkasse, bitte Nachweis vorlegen)<br />

Ich versichere, dass die vorstehen<strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem<br />

Arbeitgeber alle Än<strong>de</strong>rungen unverzüglich mitzuteilen. Mir ist bewusst, dass bei Verletzung <strong>de</strong>r Mitteilungs-<br />

pflicht ich <strong>de</strong>m Arbeitgeber für <strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n hafte.<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

3


Erläuterungen für <strong>de</strong>n Arbeitgeber<br />

zum <strong>Personalfragebogen</strong> für <strong>geringfügig</strong> o<strong>de</strong>r kurzfristig Beschäftigte<br />

Allgemeines<br />

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, je<strong>de</strong>n Beschäftigten zu mel<strong>de</strong>n und die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.<br />

Daraus ergibt sich für ihn die Pflicht, das Sozialversicherungsverhältnis <strong>de</strong>s jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen. Der<br />

Arbeitnehmer muss <strong>de</strong>m Arbeitgeber dafür die zur Durchführung <strong>de</strong>s Mel<strong>de</strong>verfahrens un <strong>de</strong>r Beitragszahlung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Angaben machen (§ 28 o SGB IV). Nimmt <strong>de</strong>r Arbeitgeber eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor,<br />

drohen unter Umstän<strong>de</strong>n Nachfor<strong>de</strong>rungen von Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

Um solche Nachfor<strong>de</strong>rungen zu vermei<strong>de</strong>n, muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Sachverhalt so aufklären, dass er eine korrekte<br />

Einordnung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers vornehmen kann. Dazu dient <strong>de</strong>r <strong>Personalfragebogen</strong>. Er ist ein Leitfa<strong>de</strong>n zur Abfrage von<br />

Angaben, die die Feststellung von Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers in <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />

erleichtern. Dabei kann im Einzelfall die Angabe weiterer Kriterien erfor<strong>de</strong>rlich sein. Der <strong>Personalfragebogen</strong><br />

erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Damit die Angaben als Dokumentaiton i.S.d. Beitragsüberwachungsverordnung (BÜVO) gelten, müssen die Angaben <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers durch entsprechne<strong>de</strong> Nachweise (z. B. Immatrikulationsbescheinigung) belegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Fragebogen ersetzt nicht <strong>de</strong>n Arbeitsvertrag zwischen <strong>de</strong>m Arbeitgeber und <strong>de</strong>m <strong>geringfügig</strong> Beschäftigten und<br />

erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Nie<strong>de</strong>rschrift gem. § 2 Nachweisgesetz.<br />

zu 1<br />

Der Arbeitgeber muss in <strong>de</strong>r Meldung zur Sozialversicherung die Rentenversicherungsnummer <strong>de</strong>s Arbeitnehmers angeben.<br />

Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben wer<strong>de</strong>n kann, sind die Angabe <strong>de</strong>s Geburtsnamens, -datums, und -orts,<br />

<strong>de</strong>s Geschlechts und <strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

zu 2<br />

Die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers relevant:<br />

1. Schüler sind grundsätzlich in <strong>de</strong>r Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III).<br />

2. Bei Stu<strong>de</strong>nten bestehen Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>r Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (§ 6 Abs.1 Nr.3 SGB V,<br />

§ 27 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 SGB III)<br />

3. Selbständige und Beamte sind sozialversicherungsrechtlich wie Personen ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung<br />

zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

4. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber prüfen, ob es sich um eine berufsmäßige Beschäftigung<br />

han<strong>de</strong>lt, sofern das Arbeitsentgelt 400,- € übersteigt. Dabei gelten für die Prüfung von bestimmten Personengruppen<br />

bzw. Fallkonstellationen für die Prüfung <strong>de</strong>r Berufsmäßigkeit folgen<strong>de</strong> Grundsätze:<br />

Berufsmäßigkeit liegt grundsätzlich nicht vor bei<br />

- kurzfristigen Beschäftigungen zwischen Abitur und Studium,<br />

- kurzfristigen Beschäftigungen zwischen Abitur und Wehr- o<strong>de</strong>r Zivildienst, wenn die Aufnahme eines Studiums<br />

beabsichtigt ist.<br />

Berufsmäßigkeit ist grundsätzlich anzunehmen bei<br />

- kurzfristigen Beschäftigungen zwischen Schulentlassung bzw. Abschluss <strong>de</strong>s Studiums und Eintritt in das<br />

Berufsleben,<br />

4


- kurzfristigen Beschäftigungen während <strong>de</strong>s Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe (in <strong>de</strong>r Arbeitslosenversicherung<br />

besteht aber Versicherungsfreiheit, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Std. nicht übersteigt),<br />

- kurzfristigen Beschäftigung während <strong>de</strong>s Bezugs von Sozialhilfe,<br />

-Arbeitssuchen<strong>de</strong>n, die beim Arbeitsamt gemel<strong>de</strong>t sind,<br />

- kurzfristigen Beschäftigungen während unentgeltlicher Beurlaubung<br />

-kurzfristigen Beschäftigungen während <strong>de</strong>s Wehr- o<strong>de</strong>r Zivildienstes,<br />

- zulässigen Teilzeitbeschäftigungen während <strong>de</strong>r Elternzeit. 5<br />

zu 3<br />

Für einen <strong>geringfügig</strong> entlohnt Beschäftigten sind Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent an<br />

die Bun<strong>de</strong>sknappschaft nur dann zu entrichten, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung (pflicht,<br />

familien- o<strong>de</strong>r freiwillig) versichert ist.<br />

zu 4<br />

Die Pflicht <strong>de</strong>s Arbeitnehmers, <strong>de</strong>m Arbeitgeber alle erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben zu machen, umfasst vor allem die Aufklärung<br />

über gleichzeitig ausgeübte weitere Beschäftigungen und Vorbeschäftigungen bei an<strong>de</strong>ren Arbeitgebern. Stellt die<br />

Bun<strong>de</strong>sknappschaft o<strong>de</strong>r eine Träger <strong>de</strong>r Rentenversicherung im nachhinein fest, dass wegen einer notwendigen<br />

Zusammenrechnung <strong>de</strong>r <strong>geringfügig</strong>en Beschäftigung mit weiteren (Vor)-Beschäftigungen Versicherungspflicht vorliegt,<br />

tritt nunmehr mit <strong>de</strong>r Tage <strong>de</strong>r Bekanntgabe dieser Feststellung durch die Bun<strong>de</strong>sknappschaft o<strong>de</strong>r einen Träger <strong>de</strong>r<br />

Rentenversicherung ein (§ 8 Abs. 2 Satz 3 SGB IV).<br />

Durch die Neuregelung er <strong>geringfügig</strong>en Beschäftigung zum 1. April 2003 wer<strong>de</strong>n Beiträge zur Sozialversicherung im Falle<br />

notwendiger Additionen also grundsätzlich nicht mehr - wie teilweise in <strong>de</strong>r Vergangenheit geschehen - rückwirkend<br />

nachgefor<strong>de</strong>rt. Eine Ausnahme gilt nach Vereinbarung <strong>de</strong>r Spitzenorganisationen <strong>de</strong>r Sozialversicherungsträger, wenn<br />

<strong>de</strong>r Arbeitgeber es vorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig versäumt hat, <strong>de</strong>n Sachverhalt aufzuklären. In diesem Fall tritt die<br />

Versicherungspflicht rückwirkend ein mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r bzw. die betroffenen Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung<br />

für die Vergangenheit nachzahlen müssen.<br />

Der <strong>Personalfragebogen</strong> dient zum einen dazu, <strong>de</strong>m Arbeitgeber die Feststellung weiterer Beschäftigungen und die<br />

entsprechen<strong>de</strong> sozialversicherungsrechtliche Beurteiung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers zu erleichtern. Zum an<strong>de</strong>ren kann <strong>de</strong>r<br />

Fragebogen im Nachhinein ein Indiz dafür sein, dass <strong>de</strong>r Arbeitgeber bei <strong>de</strong>r Sachverhaltsaufklärung we<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />

noch fahrlässig gehan<strong>de</strong>lt hat. Beruht die falsche sozialversicherungsrechliche Beurteilung beispielsweise darauf, dass<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer eine weitere Beschäftigung verschwiegen hat und auf <strong>de</strong>m Fragebogen bei <strong>de</strong>r Frage nach weiteren<br />

Beschäftigungen "nein" angekreuzt hat, so ist davon auszugehen, dass die Spitzenorganisationen <strong>de</strong>r Sozialversicherungsträger<br />

we<strong>de</strong>r Vorsatz noch Fahrlässigkeit annehmen. Voraussetzung ist, dass <strong>de</strong>r Arbeitgeber die Angaben <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers korrekt ausgewertet hat.<br />

zu 6<br />

Um volle Ansprüche in <strong>de</strong>r Rentenversicherung zu erwerben, kann <strong>de</strong>r <strong>geringfügig</strong> entlohnt Beschäftigte auf die<br />

Versicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r Rentenversicherung verzichten (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) und <strong>de</strong>n Pauschalbeitrag bis auf<br />

die volle Beitragshöhe aufstocken.<br />

Der Verzicht muss schriftlich gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber erklärt wer<strong>de</strong>n. Die Erklärung wirkt rückwirkend vom Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Beschäftigungsbeginns an, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme <strong>de</strong>r <strong>geringfügig</strong>en Beschäftigung<br />

erklärt wird und <strong>de</strong>r Arbeitnehmer nichts an<strong>de</strong>res verlangt. Ansonsten beginnt die Rentenversicherungspflicht ab <strong>de</strong>m<br />

Tag, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>r Verzichtserklärung beim Arbeitgeber folgt, sofern <strong>de</strong>r Arbeitnehmer keinen späteren Zeitpunkt<br />

bestimmt.<br />

Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit wirkt für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Beschäftigung und kann nicht wi<strong>de</strong>rrufen


wer<strong>de</strong>n. Übt ein Arbeitnehmer nebeneinan<strong>de</strong>r mehrere <strong>geringfügig</strong>e Beschäftigungen aus, die trotz Zusammenrechnung<br />

versicherungsfrei bleiben, kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer nur einheitlich auf die Versicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />

verzichten. Die einem Arbeitgeber gegenüber abgegebene Verzichtserklärung gilt zugleich für die weiteren <strong>geringfügig</strong><br />

<strong>entlohnte</strong>n Beschäftigungsverhältnisse. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeber, bei <strong>de</strong>nen er gleichzeitig beschäftigt ist,<br />

über <strong>de</strong>n Verzicht informieren.<br />

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, <strong>de</strong>n Arbeitnehmer auf die Möglichkeit <strong>de</strong>s Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />

schriftlich hinzuweisen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 NachwG). Der Hinweis kann auch im Arbeitsvertrag erfolgen.<br />

6

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