Frische & mehr - wann und wo Sie es wünschen - DEHOGA ...
Frische & mehr - wann und wo Sie es wünschen - DEHOGA ...
Frische & mehr - wann und wo Sie es wünschen - DEHOGA ...
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
<strong>DEHOGA</strong>REPORT 01/ 2010 – Rheinland-Pfalz<br />
Struktur- <strong>und</strong> Genehmigungsbehörde Süd:<br />
Wenn die Gewerbeaufsicht kommt<br />
Ziel der g<strong>es</strong>etzlichen Arbeitszeitregelungen<br />
ist <strong>es</strong>, jugendliche <strong>und</strong> erwachsene B<strong>es</strong>chäftigte<br />
vor g<strong>es</strong><strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen <strong>und</strong><br />
Arbeitsunfällen durch z. B. überlange Arbeits -<br />
zeiten, fehlende Pausen <strong>und</strong> zu kurze Ruhe -<br />
zeiten zu schützen. In Rheinland-Pfalz kontrolliert<br />
die Gewerbeaufsicht der Struktur- <strong>und</strong><br />
Genehmigungsdirektionen die Einhaltung der<br />
Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitg<strong>es</strong>etz sowie<br />
dem G<strong>es</strong>etz zum Schutz der arbeitenden Jugend.<br />
Bei Verstößen drohen Bußgelder, die betriebs -<br />
bezogen <strong>mehr</strong>ere Tausend Euro betragen können.<br />
Folgende Regelungen zu den Arbeitszeiten von<br />
Jugendlichen <strong>und</strong> Erwachsenen sind durch Arbeitgeberinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitgeber sicherzustellen:<br />
n Gr<strong>und</strong>sätzlich darf die Arbeitszeit bei Erwachsenen<br />
höchstens acht St<strong>und</strong>en betragen. Bei<br />
einem Ausgleich innerhalb von 24 Wochen oder<br />
sechs Kalendermonaten ist eine zehnstündige<br />
Arbeitszeit möglich. Verbindlich ist die schrift -<br />
liche Erfassung bei einer täglichen Arbeitszeit<br />
von über acht St<strong>und</strong>en.<br />
n Pausen <strong>und</strong> Ruhezeiten sind genau<strong>es</strong>tens<br />
geregelt. So müssen beispielsweise Erwachsenen<br />
15 b<strong>es</strong>chäftigungsfreie Sonntage im Jahr<br />
gewährt werden. Bei B<strong>es</strong>chäftigung an einem<br />
Sonntag muss eine Freistellung an einem<br />
anderen Werktag in einem Zeitraum von zwei<br />
Wochen erfolgen.<br />
n Bei Erwachsenen betragen die Pausen 30<br />
Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun<br />
St<strong>und</strong>en; 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von<br />
<strong>mehr</strong> als neun St<strong>und</strong>en täglich. Eine Pause muss<br />
mind<strong>es</strong>tens 15 Minuten betragen. Länger als 6<br />
St<strong>und</strong>en dürfen die Arbeitnehmer nicht ohne die<br />
oben genannten Pausenzeiten b<strong>es</strong>chäftigt werden.<br />
n In der Regel muss die Ruhezeit nach der<br />
Arbeit elf St<strong>und</strong>en betragen. Ein b<strong>es</strong>onder<strong>es</strong><br />
Augenmerk legen die Inspekteure der Gewerbeaufsicht<br />
auf die Einhaltung der Arbeitszeit von<br />
Jugendlichen. Es ist ganz klar geregelt, dass die<br />
wöchentliche Arbeitszeit von 40 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
die zulässige Höchstarbeitszeit am Tag von 8,5<br />
St<strong>und</strong>en nicht überschritten werden dürfen.<br />
Schichtzeiten dürfen elf St<strong>und</strong>en nicht überschreiten.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich dürfen Jugendliche nur<br />
fünf Tage die Woche b<strong>es</strong>chäftigt werden, <strong>wo</strong>bei<br />
an Samstagen <strong>und</strong> Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen eine<br />
B<strong>es</strong>chäftigung Jugendlicher erlaubt ist. Hier ist<br />
zu beachten, dass jeweils zwei Samstage b<strong>es</strong>chäftigungsfrei<br />
sein sollten <strong>und</strong> zwei Sonntage<br />
im Monat b<strong>es</strong>chäftigungsfrei sein müssen.<br />
n Das Jugendarbeitsschutzg<strong>es</strong>etz regelt auch<br />
die Pausenzeiten. Jugendliche dürfen nicht <strong>mehr</strong><br />
als 4,5 St<strong>und</strong>en ohne Ruhepause arbeiten,<br />
<strong>wo</strong>bei eine Pause eine Arbeitsunterbrechung<br />
von mind<strong>es</strong>tens 15 Minuten erfordert. Bei einer<br />
Arbeitszeit von <strong>mehr</strong> als 4,5 bis 6 St<strong>und</strong>en muss<br />
die Ruhepause mind<strong>es</strong>tens 30 Minuten, ab<br />
sechs St<strong>und</strong>en mind<strong>es</strong>tens eine St<strong>und</strong>e betragen.<br />
n Auch ist sicherg<strong>es</strong>tellt, dass Jugendliche eine<br />
ununterbrochene Freizeit von mind<strong>es</strong>tens zwölf<br />
St<strong>und</strong>en haben müssen. Bei Jugendlichen über<br />
Mitgliedschaft ohne Tarifbindung<br />
Im Jahr 2008 haben die rheinland-pfälzischen<br />
<strong>DEHOGA</strong>-Verbände durch jeweilige Delegiertenb<strong>es</strong>chlüsse<br />
ihre Satzungen geändert <strong>und</strong><br />
die Möglichkeit einer so genannten Mitgliedschaft<br />
ohne Tarifbindung aufgenommen.<br />
Die Satzungsänderungen wurden entsprechend<br />
vereinsregisterrechtlich eingetragen. Hiernach<br />
heißt <strong>es</strong> nach dem B<strong>es</strong>chluss d<strong>es</strong> Delegierten -<br />
tag<strong>es</strong> vom 03.09.2009 unter anderem in § 5a<br />
der Satzung d<strong>es</strong> <strong>DEHOGA</strong> Land<strong>es</strong>verband<strong>es</strong><br />
Rheinland-Pfalz, dass bei Tarifverträgen, die<br />
nicht für allgemeinverbindlich erklärt sind, die<br />
Mitglieder den Ausschluss der Tarifbindung<br />
erklären können. Die Erklärung d<strong>es</strong> Mitglied<strong>es</strong><br />
ist jeweils schriftlich abzugeben.<br />
Mit der Einführung der OT-Mitgliedschaft ist der<br />
<strong>DEHOGA</strong> in Rheinland-Pfalz dem allgemeinen<br />
Trend gefolgt <strong>und</strong> hat sich einer ganzen Reihe<br />
von <strong>DEHOGA</strong>-Verbänden ang<strong>es</strong>chlossen, die<br />
di<strong>es</strong>e Möglichkeit ihren Mitgliedern bereits<br />
eröffnet haben: Bayern, Berlin, Brandenburg,<br />
Hamburg, H<strong>es</strong>sen, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen.<br />
Der bisherige Lohntarifvertrag, der nicht für<br />
allgemeinverbindlich erklärt war, wurde seitens<br />
der NGG mit Wirkung zum 31.12.2009 frist -<br />
gerecht gekündigt. Der bisherige Manteltarifvertrag,<br />
der für allgemeinverbindlich erklärt war,<br />
wurde bekanntlich seitens d<strong>es</strong> <strong>DEHOGA</strong> zum<br />
30.09.2008 gekündigt. Neue Tarifverhand -<br />
16 Jahren ist eine B<strong>es</strong>chäftigung im Hotel- <strong>und</strong><br />
Gaststättengewerbe bis 22 Uhr <strong>und</strong> bei <strong>mehr</strong>schichtigen<br />
Betrieben bis 23 Uhr möglich.<br />
n Nach dem Arbeitszeitg<strong>es</strong>etz sowie auch nach<br />
dem Jugendarbeitsschutzg<strong>es</strong>etz können in Tarifverträgen<br />
abweichende Regelungen vereinbart<br />
werden. Nicht tarifgeb<strong>und</strong>ene Arbeitgeber können<br />
abweichende tarifliche Regelungen durch<br />
eine Betriebsvereinbarung übernehmen.<br />
Ziel der Gewerbeaufsicht ist <strong>es</strong> nicht, Einnahmen<br />
durch Bußgelder zu „erwirtschaften“, sondern<br />
einen möglichst konfliktfreien Dialog mit<br />
den Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenbetrieben zu erreichen.<br />
Daher wird dringend an die Einhaltung<br />
der einschlägigen Vorschriften erinnert, die<br />
nachfolgend abgedruckt sind.<br />
Bei Fragen <strong>und</strong> zur Beratung stehen selbstverständlich<br />
die jeweils örtlich zuständigen Regionalstellen<br />
der Gewerbeaufsicht zur Verfügung.<br />
Für 2010 ist zudem eine land<strong>es</strong>weite Programmarbeit<br />
zur Überprüfung der Arbeitszeitvorschriften<br />
für das Hotel- <strong>und</strong> Gaststätten -<br />
gewerbe geplant.<br />
Was taugen Gastfre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> exzellente<br />
Küche ohne einen fairen, g<strong>es</strong>etz<strong>es</strong>konformen<br />
Umgang mit den eigenen Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter? (L<strong>es</strong>en <strong>Sie</strong> dazu auch auf<br />
den Seiten 30/31 die ausführlichen B<strong>es</strong>timmungen)<br />
Gekündigt<br />
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />
(NGG) hat den Lohntarifvertrag im<br />
rheinland-pfälzischen Gastgewerbe zum<br />
31.12.2009 fristgerecht gekündigt.<br />
lungen laufen derzeit noch nicht. Bitte setzen<br />
<strong>Sie</strong> sich umgehend mit Ihrem jeweiligen Regionalverband<br />
in Koblenz bzw. Kaiserslautern in<br />
Verbindung, soweit <strong>Sie</strong> sich für eine solche „OT-<br />
Mitgliedschaft“ inter<strong>es</strong>sieren. Dort erhalten <strong>Sie</strong><br />
entsprechend nähere Beratung <strong>und</strong> Auskünfte<br />
über die Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer solchen Mitgliedschaft<br />
ohne Tarifbindung. Eine Übersicht<br />
der Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer OT-Mitgliedschaft<br />
finden <strong>Sie</strong> im Internet unter U www.dehogarlp.de.<br />
<strong>Sie</strong> können sich auch gerne an die<br />
Regionalverbände wenden, die ihnen die<br />
Übersicht per Mail oder Fax zusenden.<br />
5