22.11.2012 Views

Frische & mehr - wann und wo Sie es wünschen - DEHOGA ...

Frische & mehr - wann und wo Sie es wünschen - DEHOGA ...

Frische & mehr - wann und wo Sie es wünschen - DEHOGA ...

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

<strong>DEHOGA</strong>REPORT 01/ 2010 – Rheinland-Pfalz<br />

Struktur- <strong>und</strong> Genehmigungsbehörde Süd:<br />

Wenn die Gewerbeaufsicht kommt<br />

Ziel der g<strong>es</strong>etzlichen Arbeitszeitregelungen<br />

ist <strong>es</strong>, jugendliche <strong>und</strong> erwachsene B<strong>es</strong>chäftigte<br />

vor g<strong>es</strong><strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen <strong>und</strong><br />

Arbeitsunfällen durch z. B. überlange Arbeits -<br />

zeiten, fehlende Pausen <strong>und</strong> zu kurze Ruhe -<br />

zeiten zu schützen. In Rheinland-Pfalz kontrolliert<br />

die Gewerbeaufsicht der Struktur- <strong>und</strong><br />

Genehmigungsdirektionen die Einhaltung der<br />

Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitg<strong>es</strong>etz sowie<br />

dem G<strong>es</strong>etz zum Schutz der arbeitenden Jugend.<br />

Bei Verstößen drohen Bußgelder, die betriebs -<br />

bezogen <strong>mehr</strong>ere Tausend Euro betragen können.<br />

Folgende Regelungen zu den Arbeitszeiten von<br />

Jugendlichen <strong>und</strong> Erwachsenen sind durch Arbeitgeberinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitgeber sicherzustellen:<br />

n Gr<strong>und</strong>sätzlich darf die Arbeitszeit bei Erwachsenen<br />

höchstens acht St<strong>und</strong>en betragen. Bei<br />

einem Ausgleich innerhalb von 24 Wochen oder<br />

sechs Kalendermonaten ist eine zehnstündige<br />

Arbeitszeit möglich. Verbindlich ist die schrift -<br />

liche Erfassung bei einer täglichen Arbeitszeit<br />

von über acht St<strong>und</strong>en.<br />

n Pausen <strong>und</strong> Ruhezeiten sind genau<strong>es</strong>tens<br />

geregelt. So müssen beispielsweise Erwachsenen<br />

15 b<strong>es</strong>chäftigungsfreie Sonntage im Jahr<br />

gewährt werden. Bei B<strong>es</strong>chäftigung an einem<br />

Sonntag muss eine Freistellung an einem<br />

anderen Werktag in einem Zeitraum von zwei<br />

Wochen erfolgen.<br />

n Bei Erwachsenen betragen die Pausen 30<br />

Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun<br />

St<strong>und</strong>en; 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von<br />

<strong>mehr</strong> als neun St<strong>und</strong>en täglich. Eine Pause muss<br />

mind<strong>es</strong>tens 15 Minuten betragen. Länger als 6<br />

St<strong>und</strong>en dürfen die Arbeitnehmer nicht ohne die<br />

oben genannten Pausenzeiten b<strong>es</strong>chäftigt werden.<br />

n In der Regel muss die Ruhezeit nach der<br />

Arbeit elf St<strong>und</strong>en betragen. Ein b<strong>es</strong>onder<strong>es</strong><br />

Augenmerk legen die Inspekteure der Gewerbeaufsicht<br />

auf die Einhaltung der Arbeitszeit von<br />

Jugendlichen. Es ist ganz klar geregelt, dass die<br />

wöchentliche Arbeitszeit von 40 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

die zulässige Höchstarbeitszeit am Tag von 8,5<br />

St<strong>und</strong>en nicht überschritten werden dürfen.<br />

Schichtzeiten dürfen elf St<strong>und</strong>en nicht überschreiten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich dürfen Jugendliche nur<br />

fünf Tage die Woche b<strong>es</strong>chäftigt werden, <strong>wo</strong>bei<br />

an Samstagen <strong>und</strong> Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen eine<br />

B<strong>es</strong>chäftigung Jugendlicher erlaubt ist. Hier ist<br />

zu beachten, dass jeweils zwei Samstage b<strong>es</strong>chäftigungsfrei<br />

sein sollten <strong>und</strong> zwei Sonntage<br />

im Monat b<strong>es</strong>chäftigungsfrei sein müssen.<br />

n Das Jugendarbeitsschutzg<strong>es</strong>etz regelt auch<br />

die Pausenzeiten. Jugendliche dürfen nicht <strong>mehr</strong><br />

als 4,5 St<strong>und</strong>en ohne Ruhepause arbeiten,<br />

<strong>wo</strong>bei eine Pause eine Arbeitsunterbrechung<br />

von mind<strong>es</strong>tens 15 Minuten erfordert. Bei einer<br />

Arbeitszeit von <strong>mehr</strong> als 4,5 bis 6 St<strong>und</strong>en muss<br />

die Ruhepause mind<strong>es</strong>tens 30 Minuten, ab<br />

sechs St<strong>und</strong>en mind<strong>es</strong>tens eine St<strong>und</strong>e betragen.<br />

n Auch ist sicherg<strong>es</strong>tellt, dass Jugendliche eine<br />

ununterbrochene Freizeit von mind<strong>es</strong>tens zwölf<br />

St<strong>und</strong>en haben müssen. Bei Jugendlichen über<br />

Mitgliedschaft ohne Tarifbindung<br />

Im Jahr 2008 haben die rheinland-pfälzischen<br />

<strong>DEHOGA</strong>-Verbände durch jeweilige Delegiertenb<strong>es</strong>chlüsse<br />

ihre Satzungen geändert <strong>und</strong><br />

die Möglichkeit einer so genannten Mitgliedschaft<br />

ohne Tarifbindung aufgenommen.<br />

Die Satzungsänderungen wurden entsprechend<br />

vereinsregisterrechtlich eingetragen. Hiernach<br />

heißt <strong>es</strong> nach dem B<strong>es</strong>chluss d<strong>es</strong> Delegierten -<br />

tag<strong>es</strong> vom 03.09.2009 unter anderem in § 5a<br />

der Satzung d<strong>es</strong> <strong>DEHOGA</strong> Land<strong>es</strong>verband<strong>es</strong><br />

Rheinland-Pfalz, dass bei Tarifverträgen, die<br />

nicht für allgemeinverbindlich erklärt sind, die<br />

Mitglieder den Ausschluss der Tarifbindung<br />

erklären können. Die Erklärung d<strong>es</strong> Mitglied<strong>es</strong><br />

ist jeweils schriftlich abzugeben.<br />

Mit der Einführung der OT-Mitgliedschaft ist der<br />

<strong>DEHOGA</strong> in Rheinland-Pfalz dem allgemeinen<br />

Trend gefolgt <strong>und</strong> hat sich einer ganzen Reihe<br />

von <strong>DEHOGA</strong>-Verbänden ang<strong>es</strong>chlossen, die<br />

di<strong>es</strong>e Möglichkeit ihren Mitgliedern bereits<br />

eröffnet haben: Bayern, Berlin, Brandenburg,<br />

Hamburg, H<strong>es</strong>sen, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen.<br />

Der bisherige Lohntarifvertrag, der nicht für<br />

allgemeinverbindlich erklärt war, wurde seitens<br />

der NGG mit Wirkung zum 31.12.2009 frist -<br />

gerecht gekündigt. Der bisherige Manteltarifvertrag,<br />

der für allgemeinverbindlich erklärt war,<br />

wurde bekanntlich seitens d<strong>es</strong> <strong>DEHOGA</strong> zum<br />

30.09.2008 gekündigt. Neue Tarifverhand -<br />

16 Jahren ist eine B<strong>es</strong>chäftigung im Hotel- <strong>und</strong><br />

Gaststättengewerbe bis 22 Uhr <strong>und</strong> bei <strong>mehr</strong>schichtigen<br />

Betrieben bis 23 Uhr möglich.<br />

n Nach dem Arbeitszeitg<strong>es</strong>etz sowie auch nach<br />

dem Jugendarbeitsschutzg<strong>es</strong>etz können in Tarifverträgen<br />

abweichende Regelungen vereinbart<br />

werden. Nicht tarifgeb<strong>und</strong>ene Arbeitgeber können<br />

abweichende tarifliche Regelungen durch<br />

eine Betriebsvereinbarung übernehmen.<br />

Ziel der Gewerbeaufsicht ist <strong>es</strong> nicht, Einnahmen<br />

durch Bußgelder zu „erwirtschaften“, sondern<br />

einen möglichst konfliktfreien Dialog mit<br />

den Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenbetrieben zu erreichen.<br />

Daher wird dringend an die Einhaltung<br />

der einschlägigen Vorschriften erinnert, die<br />

nachfolgend abgedruckt sind.<br />

Bei Fragen <strong>und</strong> zur Beratung stehen selbstverständlich<br />

die jeweils örtlich zuständigen Regionalstellen<br />

der Gewerbeaufsicht zur Verfügung.<br />

Für 2010 ist zudem eine land<strong>es</strong>weite Programmarbeit<br />

zur Überprüfung der Arbeitszeitvorschriften<br />

für das Hotel- <strong>und</strong> Gaststätten -<br />

gewerbe geplant.<br />

Was taugen Gastfre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> exzellente<br />

Küche ohne einen fairen, g<strong>es</strong>etz<strong>es</strong>konformen<br />

Umgang mit den eigenen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter? (L<strong>es</strong>en <strong>Sie</strong> dazu auch auf<br />

den Seiten 30/31 die ausführlichen B<strong>es</strong>timmungen)<br />

Gekündigt<br />

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

(NGG) hat den Lohntarifvertrag im<br />

rheinland-pfälzischen Gastgewerbe zum<br />

31.12.2009 fristgerecht gekündigt.<br />

lungen laufen derzeit noch nicht. Bitte setzen<br />

<strong>Sie</strong> sich umgehend mit Ihrem jeweiligen Regionalverband<br />

in Koblenz bzw. Kaiserslautern in<br />

Verbindung, soweit <strong>Sie</strong> sich für eine solche „OT-<br />

Mitgliedschaft“ inter<strong>es</strong>sieren. Dort erhalten <strong>Sie</strong><br />

entsprechend nähere Beratung <strong>und</strong> Auskünfte<br />

über die Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer solchen Mitgliedschaft<br />

ohne Tarifbindung. Eine Übersicht<br />

der Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer OT-Mitgliedschaft<br />

finden <strong>Sie</strong> im Internet unter U www.dehogarlp.de.<br />

<strong>Sie</strong> können sich auch gerne an die<br />

Regionalverbände wenden, die ihnen die<br />

Übersicht per Mail oder Fax zusenden.<br />

5

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!