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DWS Riester Rente Premium FAQ

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Speziell für Berater<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>Häufig gestellte FragenJetzt mit ausgewählten Spitzenfonds von:Fondsanalyse durch:*Die <strong>DWS</strong>/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 30.11.2008.


1. Gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen1.1 Gesetzlicher RahmenWo ist die <strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> gesetzlich geregelt?Die <strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> ist eine vom Staat durch Zulagen undSteuer (Sonderausgaben abzugsmöglichkeiten) geförderteprivate <strong>Rente</strong>. Die Förderung ist durch das Alters vermögensgesetz(AVmG) eingeführt worden und im Einkommensteuer gesetz in den §§ 10a und 79 ff. geregelt.Sind Leistungen aus <strong>Riester</strong>verträgen in der gesetzlichenKranken versicherung (GKV) beitragspflichtig?Nein. Leistungen sowohl aus geförderten als auch ausungeförderten <strong>Riester</strong> verträgen sind in der GKV nicht beitragspflichtig.Ausnahme: § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB: <strong>Rente</strong>n der betrieblichenAV (sofern die <strong>Riester</strong>-Förderung im Rahmen der BAVbeansprucht wird). In den §§ 226 Abs. 1 und 229 SGB V istgeregelt, welche Einnahmen beitragspflichtig sind. In diesemKatalog tauchen Leistungen aus „<strong>Riester</strong>“ in keinerForm auf (mit der o.g. Ausnahme).» Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I), einschließlichberechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, derenLeistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommenund/oder Vermögen ruhen» Bezieher von Krankengeld» ALG-II-Empfänger („Harz IV“)» nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen(z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt)» Wehr- und Zivildienstleistende» geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit,wenn der Beitrag des Arbeitgebers aufden vollen <strong>Rente</strong>nversicherungs-Beitrag aufgestockt wird» Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvorpflichtversichert waren» Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestelltePersonen» Amtsträger» die Ehepartner aller Zulagenberechtigten» vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen(Erwerbsunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsrente)1.2 FörderungWer nicht zum zulagenberechtigten Personenkreis gehört,kann <strong>Riester</strong> jederzeit ungefördert besparen.Wer erhält eine Zulage vom Staat (zulagenberechtigterPersonenkreis)?Ein Anspruch auf Altersvorsorgezulage kommt zur Zeit fürfolgende Personen in Betracht (geregelt in § 10a EStG),wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:» rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer» rentenversicherungspflichtige Selbstständige(z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherteKünstler)» Pflichtversicherte nach dem Gesetz über dieAlterssicherung der Landwirte» Kindererziehende (maximal für die ersten dreiLebensjahre eines jeden Kindes)Wie wird die <strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> gefördert?1. Zulagen:Grundzulage Kinderzulage154 EUR 185 EUR (300 EUR)Für Neugeborene (ab dem 01.01.2008 geboren) beträgt dieKinderderzulage 300 EUR.Hinweis: Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertragdirekt gutgeschrieben. Die Überweisung in den Vertrag erfolgtüber die Zentrale Zulagenstelle für Alters vermögen (ZFA).2. Berufseinsteigerbonus:Junge <strong>Riester</strong>-Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nichtvollendet haben, können bei Abschluss eines <strong>Riester</strong>vertrageseinmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhevon 200 EUR erhalten. Der Bonus wird automatisch imersten Vertragsjahr in Form einer um 200 EUR erhöhtenGrund zulage gutgeschrieben. Bei Kürzungen der Grund-<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 3


zulage (z. B. weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde)wird der Bonus im gleichen Maße anteilig gekürzt.3. Sonderausgabenabzug (Steuer):Die Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben imRahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuerberücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass derSonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträgebe grenzt ist. Die als Sonderausgaben absetzbaren Altersvorsorgebeiträge(Eigenbeiträge plus Zulagen) sind, mit derletzten <strong>Riester</strong>stufe, ab dem Jahr 2008 auf 2.100 EUR imJahr beschränkt. Ob und inwieweit der Zulageberechtigteüber die erhaltenen Zulagen hinaus Altersvorsorgebeiträgeals Sonderausgaben berücksichtigen kann, prüft das zu -ständige Finanzamt im Rahmen der so genannten Günstiger -prüfung. Die durch den Sonderausgabenabzug erreichteSteuerermäßigung wird dem Zulageberechtigten erstattetbzw. mit der übrigen Einkommensteuerschuld verrechnet.Eine Überweisung auf das Altersvorsorge vermögen, wiebei der Zulage, erfolgt nicht. Ein eventueller Steuervorteilwird in der Angebotsberechnung auf Grund lage der Einkommensangaben dargestellt.Wie hoch muss der Mindesteigenbeitrag sein,um die volle Zulage zu bekommen?Die volle Zulage wird erreicht, wenn der Mindesteigenbeitrag(abhängig vom sozial versicherungspflichtigenVorjahres einkommen) entrichtet wird. Ab dem Jahr 2008müssen 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet werden, um die volle Zulage zuerhalten, höchstens jedoch 2.100 EUR abzüglich Zulageim Jahr. Wird der Beitrag nur anteilig gezahlt, werden imgleichen Verhältnis die Zulagen entsprechend gekürzt.1.3 Besteuerung von <strong>Riester</strong>-Produkten1.3.1 Besteuerung geförderter BeiträgeWie werden Leistungen (<strong>Rente</strong>n-/Kapitalleistungen)aus geförderten <strong>Riester</strong>-Verträgen besteuert?In der Auszahlungsphase werden Leistungen, die auf sog.geförderten Beiträgen beruhen, voll nachgelagert mitdem individuellen Steuersatz versteuert. Die nachgelagerteBesteuerung kann neben einem möglichen Steuerstundungseffektden Vorteil haben, dass der persönliche Steuersatzin der <strong>Rente</strong>nphase i.d.R. niedriger ist als zu Erwerbszeiten.Wie werden Leistungen bei schädlicher Verwendungsteuerlich behandelt?Im Falle einer schädlichen Verwendung der Leistungen ausdem Vertrag sind die Förderungsbeträge (Zulagen undSteuervorteile) zurück zu zahlen. Die Besteue rung desübrigen ursprünglich geförderten Vermögens bestimmtsich nach den Regelungen für nicht geförderte Beiträge(s.1.3.2). Keine schädliche Verwendung ist die Verfügungüber die Anteile, soweit die Verwendung des Kapitals zuWohn zwecken i. S. d. § 92 a EStG erfolgt, der Anleger zuBeginn der Auszahlungsphase in Form einer einmaligenTeilkapitalauszahlung bis zu 30 % des zur Verfügung stehendenKapitals erhält. In Fällen der Beendigung der unbeschränktenEinkom mensteuerpflicht, beispielsweise durchAufgabe des inländischen Wohnsitzes (z. B. Wegzug insAusland) treten die Folgen der schädlichen Verwendungein, es sei denn der Steuerpflichtige unterliegt unter denVoraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG weiterhin auf Antragder unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Die Auszahlungvon Vermögen, das aus nicht geförderten Beiträgenstammt, stellt keine schädliche Verwendung dar. BeiTeilaus zahlungen gilt das nicht geförderte Kapital als zuerstausgezahlt.Hinweis: Grundsätzlich wird bei der Besteuerung von<strong>Riester</strong>produkten zwischen geförderten und ungefördertenBeiträgen unterschieden.4 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


1.3.2 Besteuerung ungeförderter BeiträgeWie werden Leistungen (<strong>Rente</strong>n-/Kapitalleistungen)aus ungeförderten <strong>Riester</strong>-Verträgen besteuert?1. Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr oderKapital auszahlung (bei ungeförderten Beiträgenbis zu 100 % Kapitalentnahme möglich):Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nichtgeförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetragzwischen der ausgezahlten Leistung und den aufsie entrichteten Beträgen zu versteuern. Es ist nur dieHälfte des Unter schiedsbetrages zu besteuern („hälftigeBesteuerung“), wenn eine Auszahlung nach Vollendungdes 60. Lebensjahres (bzw. für einen nach dem 31.12.2011abgeschlossenen Ver trag nach Vollendung des 62. Le -bensjahres) und nach Ablauf von zwölf Jahren seitVertragsschluss erfolgt. Zu den nicht gefördertenBeiträgen gehören z. B. Zahlungen, für die der Anlegerkeine Altersvorsorge zulage und keinen steuerlichenVorteil aus dem Sonder ausgabenabzug nach § 10 aEStG erhalten hat oder Überzahlungen, d. h. Zahlungen,die den Höchstbetrag nach § 10 a EStG übersteigen(2.100 EUR p. a.) bzw. Zahlungen innerhalb einesBeitragsjahres, in denen der Anleger nicht zum berechtigtenPersonenkreis gehört.2. Leibrente des Versicherers ab dem 85. Lebensjahr:Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen,die der Anleger ab Vollendung des 85. Lebensjahres alsLeibrente erhält, sind in Höhe des sog. Ertragsanteilsvon derzeit 5 % zu versteuern (§ 22 Nr. 1 Buchstabe aDoppelbuchstabe bb EStG).Soweit der Anleger sowohl geförderte als auch nichtgeförderte Beiträge zu gunsten des Vertrags leistet, sinddiese Leistungen aufzuteilen und die Be steuerungerfolgt anteilig entsprechend der Regelungen für geförderteund nicht geförderte Beiträge.Hinweis: Bei Kündigung des Vertrages (bzw. schädlicherVerwendung) vor dem 60. Lebensjahr des Anlegers oder wenigerals 12 Jahren Vertragslaufzeit ist der Unterschieds betragzwischen Leistungen und Beitrag voll als Sonstige Einkünftemit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.Welche Vorteile können sich bei der ungefördertenBesparung von <strong>Riester</strong>-Fondssparplänen für denKunden ergeben?» Abgeltungsteuerfreier <strong>Riester</strong>-Fonds-Sparplan (auch beiungeförderten Beiträgen)» Hälftige Besteuerung der Erträge, wenn eine Auszahlungnach Vollendung des 60. Lebensjahres undnach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschlusserfolgt» Garantie der eingezahlten Beiträge zum Laufzeitende» Optionale Höchststandssicherung ab dem 55. Geburtstag(auch bei ungeförderten Beiträgen)» Auch nicht förderberechtigte Personen (z. B. Selbstständige,Kinder) oder Kunden, die mehr als 2.100 EURim Jahr (Förderhöchstbetrag) sparen wollen, könnenselbstverständlich die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>ungefördert besparen und die genannten Vorteile nutzen.Fazit (<strong>Riester</strong> ungefördert): Mit der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>erhält der Kunde einen abgeltungsteuerfreien Fonds sparplanmit Beitrags garantie und nur hälftiger Be steuerung derErträge zum Laufzeitende. Voraussetzungen: mindestens12 volle Jahre Laufzeit und ein Mindestalter von 60 Jahren.1.3.3 AbgeltungsteuerFallen <strong>Riester</strong>verträge unter die Abgeltungsteuer?Nein. Leistungen aus <strong>Riester</strong>verträgen (gefördert und ungefördert)in der Aus zahlungsphase zählen nicht zu den Kapitaleinkünften,sondern zu den sog. Sonstigen Einkünften (§ 22Nr. 5 ESTG). Sie unterliegen somit nicht der Ab gel tung steuer.Muss der Kunde in der Auszahlungsphase einenFreistellungsauftrag stellen?Nein, da es sich bei den Leistungen aus dem <strong>Riester</strong>vertragin der Auszahlungs phase nicht um Einkünfte aus Kapital vermögen,sondern um so genannte Sonstige Einkünfte handelt.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 5


2. Produktinformationen2.1 AltersgrenzenWelche Altersgrenzen gelten für die<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>?Das Mindesteintrittsalter beträgt 0 Jahre, d.h. die<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> kann bereits mit Geburt desKindes abgeschlossen werden (s. Punkt 4.1. Bitte beachtenSie bei Antragstellung die entsprechenden Hinweise für dieDepot eröffnung für Minderjährige.) Das maximale Eintrittsalterist abhängig vom gewählten <strong>Rente</strong>n beginn des Kundenbei Antragstellung, liegt aber maximal bei 57 Jahren.2.2 VertragslaufzeitWelche Vertragslaufzeit muss die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> mindestens haben?<strong>DWS</strong> Investments benötigt bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong> eine Vertrags laufzeit von mindestens 7 (vollen)Jahren. Wählt der Kunde z. B. das 65. Lebens jahr als Auszahlungsbeginn,kann er maximal 57 Jahre alt sein, umnoch eine <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> abschließen zukönnen.Nr. 9 der Besonderen Bedingungen für die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> erbracht werden.Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogenwerden kann (regelmäßige Beiträge)?<strong>DWS</strong> Investments versucht insgesamt dreimal den vertraglichvereinbarten Beitrag abzubuchen. Nach drei erfolglosenVersuchen stellen wir den Vertrag beitragsfrei. In denersten 5 Jahren (Provisionshaftung) ergibt sich ein (an-teiliges) Provisionsstorno. Als Vermittler erhalten Sie dieInformation über den Last schrift rückläufer von IhremMaklerpool oder der Zentrale Ihrer Gesellschaft, über dieSie die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> einreichen.Was ist bei der Abbuchung von Zuzahlungen zubeachten (unregelmäßige Beiträge)?Zuzahlungen werden nur einmal per Lastschrift eingezogen.Ein zweiter Versuch erfolgt nicht. Bitte beachten Sie,dass Sonderzahlungen sofort mit Vertrags eröffnung (nichtmit Vertragsbeginn bzw. Beginn der laufenden Beitragszahlung)eingezogen werden und der Kunde entsprechendden Betrag rechzeitig auf seinem Konto zur Verfügungstellen muss (Kontodeckung).Bitte bei ungeförderten Verträgen beachten: Die hälftigeBesteuerung der Erträge bzw. die Ertragsanteilbesteuerungkommt nur zum Tragen, wenn der Vertrag mindestens12 Jahre läuft und bei Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendetist. Bitte beachten Sie diesen Aspekt unbedingt beider Eröffnung einer <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong> <strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>, sofernungefördert gespart werden soll.2.3 BeitragszahlungGibt es einen Mindestbeitrag?Es gibt gesetzliche Mindestbeiträge von 60 EUR pro Jahrfür unmittelbar <strong>Riester</strong>-Berechtigte und 0 EUR für sogenannte „Huckepack-Verträge“ (Der Ehegatte selbst zahltkeine Beiträge und bekommt nur Zulagen, weil er alleinnicht „ries tern“ kann). Diese Kleinstbeiträge lassen wirnatürlich zu. Für reguläre Vollzahler empfehlen wir monatlich25 EUR als Eigenbeitrag. Der Eigenbeitrag für minderjährigeKinder beträgt ebenfalls 25 EUR im Monat.Welcher Zahlungsrhythmus kann vereinbart werden?Im Vertrag kann vereinbart werden, dass die Beiträgemonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich perLastschrift vom Konto abgebucht werden sollen.Zuzahlungen können jederzeit, bis 5 Jahre vor dem vertraglichvereinbarten Beginn der Auszahlungsphase gemäßWas passiert mit einem „Huckepackvertrag“(0-Vertrag), wenn der unmittelbar förderberechtigteEhepartner seine Zulagenberechtigung verliert(z. B. Existenzgründung)?Dann verliert auch der Huckepackvertrag seinen Anspruchauf Förderung und wird beitragsfrei gestellt. Darüber hin-6 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


aus ist es selbstverständlich möglich, die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong> auch ungefördert zu besparen.Kann der Kunde seinen Beitrag ändern?Der Kunde hat bis fünf Jahre vor dem vertraglich vereinbartenBeginn der Aus zahlungsphase jederzeit die Freiheit, mitseinem Beitrag zu tun und zu lassen, was er will. Er kannihn reduzieren, komplett auf null setzen, grenzenlos er -höhen, Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe leisten, nacheiner Beitragsfreistellung die Zahlungen wieder aufnehmenetc. In den letzten 5 Jahren vor <strong>Rente</strong>nbeginn kann derKunde seine Beiträge maximal bis zur staatlich gefördertenHöchst grenze von 2.100 EUR im Jahr erhöhen. DieseVeränderungen haben natürlich einen Einfluss auf denVertragsverlauf, seine Förderung und die üblichen Auswirkungenauf die Vergütung des Vermittlers, insbesondere,wenn sie innerhalb der ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit(Stornohaftungszeit) passieren.Wie kann man erkennen, welche Beträge ungefördertund welche gefördert sind?Mit Beginn der Auszahlungsphase erfolgt per Datenabgleichmit der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eineAufstellung über das geförderte und ungeförderte Vermögenim <strong>Riester</strong>-Vertrag. Die Aufteilung weist die <strong>DWS</strong>dem Kunden aus. Die steuerliche Behandlung erfolgt entsprechendden gesetzlichen Regelungen (s. Punkt 1.3,Besteuerung von <strong>Riester</strong>produkten). Bei Teilentnahmenwährend der Ansparphase aus ungefördertem Vermögenwird individuell für jeden Einzelfall geprüft, wie hoch derungeförderte Anteil des Vermögens ist und was entsprechendentnommen werden kann.Wann sollte der Kunde seinen Beitrag anpassen?Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Kunde denMindesteigenbeitrag (s. Förderung) einzahlen. Verändertsich die Einkommenssituation des Kunden, sollte der Beitragentsprechend angepasst werden. Gleiches gilt, wennsich die Familiensituation, etwa durch die Geburt weitererKinder, verändert. Der Kunde sollte uns die verändertenRahmenbedingungen und den gewünschten neuen Beitragschriftlich oder telefonisch mitteilen, damit wir eine entsprechendeAn passung der Beiträge vornehmen können.2.4 ZuzahlungenWas passiert, wenn der Kunde mehr bezahlt, als erunter Förderungsgesichtspunkten hätte zahlen müssen(Überzahlung)?Das Geld investieren wir – wie jeden anderen Beitrag auch –und garantieren den 100-prozentigen Beitragserhalt bei<strong>Rente</strong>nbeginn. Mit Beginn der Auszahlungs phase wird an -hand der gewährten Zulagen festgestellt, welche Beiträgegefördert und welche Beiträge ungefördert sind. Die steuer -liche Behandlung (gefördert, ungefördert) erfolgt wie unterPunkt 1.3. beschrieben.Teilen Sie dem Kunden im Rahmen des jährlichenDepotauszuges mit, wie viel er „überzahlt“ hat?Nein. Da wir erst im Folgejahr erfahren, ob der Kundegenug bezahlt hat, um die volle Förderung zu bekommenund in welcher Höhe die Zulagenstelle die Zulagen bewilligthat, ist eine entsprechende Mitteilung nicht möglich.Beiträge über der staatlich geförderten Höchstgrenze von2.100 EUR/Jahr gelten immer als Über zahlung.Kann der Kunde auch einmalige Zuzahlungen leisten?In welcher Höhe?Ja. Bis fünf Jahre vor dem vertraglich vereinbarten Beginnder Auszahlungsphase kann der Kunde jederzeit und inbeliebiger Höhe Zuzahlungen zu seinem <strong>Riester</strong> vertrag leisten.Diese Zuzahlungen werden mit 5 % Abschlusskostenbelastet. Ab fünf Jahre vor dem vertraglich vereinbartenBeginn der Auszahlungsphase lassen wir Zuzahlungen nurnoch bis zur aktuellen <strong>Riester</strong>-Beitragsobergrenze i.H.v.2.100 EUR im Jahr zu.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 7


Wie kann der Kunde zusätzliche Zuzahlungentätigen?Zuzahlungen können jederzeit und in beliebiger Höhe imRahmen der Annahme richtlinien über das Serviceblattgetätigt werden. Das Serviceblatt ist in der AngebotssoftwarePower-Inside und im Beraterforum erhältlich oderkann über unser Service-Center angefordert werden. Einformales Schreiben mit Unterschrift des Kunden ist ebenfallsmöglich.Kann man auch eine Einmalzahlung tätigen undbekommt dann jährlich die Zulagen?Eine Einmalzahlung im Voraus, um dann jährlich die Zu -lagen zu erhalten, ist nicht möglich. Um die volle Zulage zuerhalten, müssen die gesetzlichen Voraus setzungen (4 %vom Vorjahresbrutto-, maximal 2.100 EUR p. a.) erfüllt sein.Für jedes Jahr überprüft die ZFA die Erfüllung der Voraussetzungenund zahlt ent sprechend eine Zulage aus. Vordem Hintergrund der Fördersystematik ist daher nur einelaufende Beitragszahlung möglich.2.5 Kosten/TransparenzblattWelche Kosten entstehen zurzeit bei der<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>?Es fallen aktuell folgende Kosten an:1. Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 5,5 % derBeitragssumme2. Die Depotgebühr in Höhe von derzeit 15,40 EUR p. a.3. Die Kostenpauschale der Fonds, in die die <strong>DWS</strong><strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> derzeit investiert, liegt zwischen0,70 % p. a., z. B. beim <strong>DWS</strong> Vorsorge <strong>Rente</strong>nfonds 3Y,und 1,5 % p. a. beim <strong>DWS</strong> Vorsorge Dachfonds4. Zulagen, Zuzahlungen und Beitragserhöhungen(„Zusätzliche Beiträge“) werden mit 5 % belastet5. Kündigung/Schädliche Verwendung: einmalig 0,5 % desDepotgegenwertes, mindestens 51,30 EUR6. Anbieterwechsel: einmalig 51,30 EURDamit sind die Kosten einfach nachzuvollziehen und sehr transparent.Die Kosten sind auch in den Besonderen Bedingungenzur <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> unter Punkt 15 geregelt.Entfallen auf die Fondsanteile Ausgabeaufschläge?Nein. Da wir den Beiträgen Abschluss- und Vertriebskostenentnehmen, entfallen auf den Erwerb der Fondsanteilekeine Ausgabeaufschläge, obwohl die Fonds – wenn mansie außerhalb eines <strong>Riester</strong>produktes erwirbt – einenAusgabe auf schlag haben.Entstehen bei der <strong>DWS</strong> in der Auszahlungsphasezusätzliche Verwaltungskosten?» Depotgebühr (s.o.)» Kostenpauschale der Fonds (s.o.)» Gesonderte Verwaltungsgebühren für die Auszahlungerheben wir nicht» Für die Leibrente des Versicherers ab dem 85. Lebensjahrfallen die Verwal tungskosten im Rahmen des Tarifsdes Versicherers an. Die <strong>DWS</strong> verzichtet auf Provisionenfür den Abschluss des Versicherungstarifs (s. Punkt15, Besondere Bedingungen für die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong>)Wie werden die Abschlusskosten verteilt?Die Abschlusskosten werden gleichmäßig über die ersten5 Jahre der Vertrags laufzeit verteilt und den Beiträgen desKunden entnommen.Welche Informationen enthält das Transparenzblatt?Vor dem Hintergrund der VVG-Reform (Versicherungsvertragsgesetz)sind Ver sicherungsunternehmen angehalten,Ihre Kosten im Angebot offen darzulegen. Die <strong>DWS</strong>als Kapitalanlagegesellschaft ist von der VVG-Reform nichtbetroffen. Um den Anforderungen des Marktes und demWunsch der Kunden nachzukommen, legen wir unsereKosten trotzdem offen und informieren die Kunden fundiertund umfassend über die Kosten bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong>.8 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


Über das Transparenzblatt erfährt der Kunde:1. seine beitragsbezogenen Kosten (Abschluss- und Vertriebskostenauf Beiträge, Zulagen und Zuzahlungensowie Verwaltungs kosten)2. die aktuellen Fondskosten3. die Effektivkosten seines VertragesDer Ausweis der Effektivkosten, auch als „Reduction inYield-Methode“ aus dem angelsächsischen Raum bekannt,reicht weit über die Offenlegung bei den allermeisten Versicherungsunternehmen(VVG-Reform) hinaus. Die Effektivkostenbeschreiben die jährliche prozentuale Renditeminderungdurch alle anfallenden Kosten des Produktes.Muss das Transparenzblatt dem Kunden mitgegebenwerden ?Die <strong>DWS</strong> ist von der VVG-Reform (Versicherungsvertragsreform)nicht betroffen, d.h. die umfassende Offenlegung derKosten über das Transparenzblatt erfolgt aktuell auf freiwilligerBasis. Vor dem Hintergrund einer umfassenden Beratungempfehlen wir allerdings, das Transparenzblatt aktiv zu nutzen.2.6 ProvisionenAuf welcher Grundlage berechnet sich die Abschlussprovision?Die Provision wird auf Grundlage der vertraglich vereinbartenBeitragssumme als Vorabprovision an den Vermittlerausgezahlt.(Bsp.: 1.200 EUR Jahresbeitrag x 35 Jahre Laufzeit =42.000 Beitragssumme).Welche Provision bekomme ich als Vermittler?Die <strong>DWS</strong> reicht 5 % der Provision an die direkt angebundenenVertriebspartner weiter. Wie viel Sie als Vermittlerentsprechend weitergereicht bekommen, entnehmen Siebitte den jeweiligen Konditionen Ihres Maklerpools oderIhrer Vertriebszentrale.Auf welches Endalter wird die Beitragssumme fürdie Abschlussprovision gerechnet?Für die Kalkulation der Beitragssumme nehmen wir das imAntrag vom Kunden gewählte Endalter. Der maximaleBewertungszeitraum beläuft sich auf 45 Jahre.Wie werden Sondereinzahlungen vergütet?Bei Sondereinzahlungen (Zuzahlungen) erfolgt eine Vergütungin Höhe von 5 % auf den einzelnen Beitrag.Gibt es bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> währendder Anspar- und Auszahlungsphase eine Bestandsprovision?Ja. Der Vertriebspartner der <strong>DWS</strong> erhält sowohl in derAnspar- als auch in der Auszahlungsphase eine Bestandsprovisionauf Grundlage des gemanagten Fonds vermögens(AuM). Mit einer gültigen Vertriebsvereinbarung erhältder Vermittler eine Bestandsvergütung, solange der Kundeeinen Fondsbestand bei uns hat – im Falle der <strong>DWS</strong><strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> also ggf. bis zum 85. Lebensjahr.Mit Über gang in die Leibrentenphase ab dem 85. Geburtstagzahlen wir keine Bestands provision mehr, da Leibrentenin der Auszahlungsphase i.d.R keine Bestands vergütungbieten.Ein Auszubildender erhöht nach Übernahme in einAngestelltenverhältnis seinen Eigenbeitrag, umweiterhin die volle Förderung zu bekommen. Wieerfolgt die Provisionszahlung für den Mehrbeitrag?Auf die im Vertrag vereinbarte Beitragssumme wird, wieoben beschrieben, eine Vorabprovision (Abschlussprovision)gezahlt. Die Beitragserhöhung wird allerdingsals Sonder zahlung ratierlich vergütet.Beispiel:Azubi,10.000 EUR Bruttojahreseinkommen, Eigenbeitrag400 EUR im Jahr (4 %),40 Jahre Vertragslaufzeit = Beitragssumme 16.000 EUR =Vorabprovision 800 EUR (5 %)<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 9


Nach der Übernahme ins Angestellenverhältnis:25.000 EUR Bruttojahreseinkommen, Anpassung Eigenbeitrag1.000 EUR im Jahr (4 %), die Beitrags erhöhung von600 EUR im Jahr wird ratierlich mit 30 EUR (5 %) vergütet.Wie lange ist die Stornohaftungszeit und wie wirktsich dies auf die Provision aus, wenn der Kundezwischendurch aussetzt?Da die Abschlusskosten über 5 Jahre verteilt werden,beträgt die Stornohaftungs zeit entsprechend 5 Jahre.Beispiel:Wenn ein Kunde seinen Vertrag nach 2,5 Jahre beitragsfreistellt oder kündigt, muss 50 % der Abschlussprovision an -teilig zurückgezahlt werden.Bei einer Beitragsreduzierung muss die Provision entsprechendanteilig zurück gezahlt werden.Hinweis: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das ge -samte aus ungeförderten Beiträgen bestehende Guthabenganz (100 % Kapitalauszahlung) oder teilweise entnommenoder verrentet werden. Bei (Teil-)Entnahmen nach dem60. Lebens jahr und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahrensind die Erträge nur zur Hälfte mit dem persönlichenSteuersatz zu versteuern.Kann bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> bereitswährend der Anspar phase gefördertes Vermögenentnommen werden?Nein. Eine Teilentnahme aus geförderten Vermögen istwährend der Ansparphase nicht möglich. Eine Kündigungwährend der Ansparphase ist möglich, aber förderschädlich,d.h. Zulagen und ggf. gewährte Steuervorteile müssenzurückgezahlt werden (s. Schädliche Verwendung). BeiKündigungen sind die Erträge voll mit dem individuellenSteuersatz zu versteuern.2.7 Teilentnahmen2.8 Schädliche VerwendungKann bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> in Notfällenbereits während der Ansparphase ungefördertesVermögen entnommen werden?Ja. In der Ansparphase haben Kunden erstmals nach 5 JahrenVertragslaufzeit 1-mal im Jahr die Möglichkeit, ungefördertesVermögen aus dem Vertrag zu entnehmen (Teil kündi -gung des Vertrages). Es müssen mindestens 2.000 Euroentnommen werden und mindestens 2.000 Euro Rest guthabenim Vertrag verbleiben. Die genauen Regelungen undBedingungen für Teilkündigungen finden Sie in den Besonderen Bedingungen für die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>.Für die Teilentnahme erhebt <strong>DWS</strong> Investments keineGebühr. Bitte beachten Sie, dass während der aktiviertenHöchststandssicherung keine Teilentnahme erfolgen kann.Bei Teilentnahmen, bei denen die Mindestlaufzeit von12 Jahren und das Mindestalter von 60 Jahren nicht erfülltist, sind die Erträge voll mit dem indivi duellen Steuersatzzu versteuern.In welchen Fällen muss die Förderung an den Staatzurückgezahlt werden?Bei einer schädlichen Verwendung müssen die Zulagenund die Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zudem sinddie im ausgezahlten Kapital enthaltenen Er träge – soferneine Mindestlaufzeit von 12 vollen Laufzeitjahren und dasMindest alter 60 Jahre nicht erreicht wurden – voll mit dempersönlichen Steuersatz zu versteuern.Bei insbesondere den folgenden Sachverhalten liegt eineschädliche Verwendung vor:» Kündigung des <strong>Riester</strong>-Vertrages» Tod des Anspruchsberechtigten vor <strong>Rente</strong>nbeginn. (Aus -nahme: Der Ehepartner kann, sofern er einen eigenen<strong>Riester</strong>-Vertrag hat, das vollständige Vertrags guthabeninkl. Zulagen des Verstorbenen förderunschädlich übernehmen.)10 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


» Eventuell, wenn aus dem <strong>Riester</strong>-Vertrag Geld zumErwerb von Wohneigentum entnommen wurde unddies nicht entsprechend den Vorgaben zurückgezahltwurde. Insbesondere auch dann, wenn das Wohneigentumz. B. nicht der Alters vorsorge dient(e).» Wenn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht inDeutschland endet, kann eine Stundung bis zumBeginn der <strong>Rente</strong>nzahlung und dann wiederum eineTilgung i. H. v. 15 % der <strong>Rente</strong> vereinbart werden.Dies geht solange, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist.» Bei folgendem Sachverhalt müssen die Zulagen nichtzurückgezahlt werden: Beitragsfreistellung des Vertragesohne Auszahlung des Guthabens.Keine schädliche Verwendung ist die Verfügung über dieAnteile, soweit die Verwendung des Kapitals zu Wohnzweckeni. S. d. § 92 a EStG erfolgt oder der Anleger zuBeginn der Auszahlungsphase in Form einer einmaligenTeilkapital auszahlung bis zu 30 % des zur Verfügung stehendenKapitals erhält.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 11


3. Anlagemodell3.1 AnsparphaseIn welche Fonds investiert die<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> zurzeit?Ein Großteil der Beiträge wird über den <strong>DWS</strong> VorsorgeDachfonds in Aktien in ves tiert. Der <strong>DWS</strong> Vorsorge Dachfondsist ein weltweit anlegender Fonds, der in ausgewählteAktien-, <strong>Rente</strong>n- und Geldmarktfonds der <strong>DWS</strong> Gruppeund ausgewählter fremder Gesellschaften (maximal 30 %)mit breiter Streuung über zahlreiche Regionen, Branchenund Währungen investiert. Zusätzlich wird bei Bedarf inausgewählte <strong>Rente</strong>n- und Geldmarktfonds investiert. DieFonds können Sie den Besonderen Bedingungen für die<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> entnehmen.Wie wird der <strong>DWS</strong> Vorsorge Dachfonds gemanagtund in welche Werte und Anlageklassen investiertder <strong>DWS</strong> Vorsorge Dachfonds?Dem Dachfondsmanager steht die gesamte Palette aller<strong>DWS</strong> Fonds zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. ausgewählteFonds von renommierten Partnern (bis zu 30 %Fremdfonds-Anteil möglich). Schwerpunktmäßig ist der<strong>DWS</strong> Vorsorge Dachfonds ein Aktienfonds, er kann aber jenach Marktsituation zum Teil auch in Zertifikate, Immobilien,Derivate oder anderen Anlagen investieren, wennwir zu der Einschätzung gelangen, dass höhere Renditechancenmit anderen Asset-Klassen besser zu er reichensein könnten als mit einem reinen Aktienportfolio.*Wie wird die Anlage bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong> gemanagt (I-CPPI)?Das Anlagekonzept der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> verbindetRenditechancen mit Sicherheit. Das Konzept beruhtauf einer automatisierten dynamischen Anlage strategie(I-CPPI = Individualisierte Constant Proportion PortfolioInsurance), die das investierte Kapital zum Beginn derAuszahlungs phase erhalten soll. Gleichzeitig bietet dieStrategie eine sehr gute Möglichkeit, an den Renditechancender Aktien märkte teilzunehmen. Im Gegensatz zuvielen Versicherern, bei denen meist die Anlagen imKollektiv gemanagt werden, erhält jeder Kunde bei unseine auf ihn zugeschnittene, täglich ge managte Anlage(I-CPPI). Der Vorteil ist, dass durch unser innovativesAnlage modell die Aktienquoten über einen Großteil derLaufzeit bei 100 % liegen kann und die eingezahltenBeiträge trotzdem zum Ende der Vertrags laufzeit garantiertwerden. Durch die hohe Aktienquote sind die Renditechancenbei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> deutlich höherals bei vielen Konkurrenz produkten und damit auch dieWahrscheinlichkeit, höhere Leistungen als bei Konkurrenzproduktenzu erreichen.Kann der Kunde sein Investment beeinflussen odermitbestimmen?Der Kunde kann sein Investment nicht direkt beeinflussen.Der Mix der Asset-Klassen und der darin enthaltenen Wertpapiereund Fonds werden durch die Anlage bestimmt.Durch die optionale Höchststandssicherung ab dem 55. Ge -burtstag kann der Kunde sein Investment mittelbar einmaligbeeinflussen, da bei Wahl der Höchst standssicherung diefestverzinsliche Komponente potenziell und die Anlage defensiverausgerichtet wird.Wie funktioniert das neue Beitragsgarantiemodell der<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>?Bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> handelt es sich umeinen Fondssparplan, bei dem gem. dem AltZertGes (<strong>Riester</strong>)die eingezahlten Beiträge zum Ende der Ver tragslaufzeitgarantiert werden müssen. Die <strong>DWS</strong> sagt dem Kunden zuBeginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahltenBeiträge inkl. möglicher Zulagen zu (Beitrags zusage der<strong>DWS</strong>). Mit Hilfe des finanzmathematischen Modells (I-CPPI= Individualisierte Constant Portfolio Proportion Insurance)wird diese Beitrags garantie automatisch ge managt. Ab -hängig von der persönlichen Vertrags laufzeit, dem Zinsniveau,der Zahl weise und der Aktien markt ent wicklungerfolgt börsen täglich die automatische Über prüfung undGewichtung der Anlage in Aktien- und <strong>Rente</strong>n papieren.*Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages und Kosten pauschalen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicherIndikator für die zukünftige Entwicklung. Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken eineerhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten und nach oben unterworfen sein.12 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


Stellt <strong>DWS</strong> Investments die Beitragsgarantie überGarantiefonds dar?Nein. Keiner der genutzten Fonds ist ein Garantiefonds,denn die Beitragszusage wird auf der Ebene des Kundenkontosdurch die tägliche Festlegung automatisch vorgenommen,d. h. die Bewertung, wie viel Geld des Kundenin Aktien und wie viel in Bonds investiert wird.Wie hoch kann die Aktienquote des Kunden sein?Die Aktienquote kann zwischen 0 und 100 % liegen.Gerade bei längeren Lauf zeiten (aktuell ca. zwölf Jahre undlänger) ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kunde überlange Phasen der Vertragslaufzeit eine 100-prozentigeAktienquote hat. Bei Wertverlusten an den Aktienmärktenwird das finanzmathematische Modell beginnen, einzelneKunden in <strong>Rente</strong>npapiere umzuschichten.In extremen Marktsituationen und in Abhängigkeit von deraktuellen Situation des Kundenkontos (eingezahlte Beiträge,Restlaufzeit, Aktivierung Höchststands sicherung) kann dieAktienquote bis auf 0 % fallen. Abhängig von der Markt entwicklungkann also eine Umschichtung in relativ sichereAnlagen erfolgen, um der Beitragsgarantie in Bezug auf dieeingezahlten Beiträge zum Ende der Ver tragslaufzeit ge -recht zu werden. Bei steigenden Märkten erfolgt jedocheine Umschichtung zurück in Aktien, ein so ge nannter„Cash-Lock“ ist mit diesem Modell nahezu ausgeschlossen.Wenn die Aktienquote einmal bei 0 % ist, kann siedann auch wieder steigen?Ja. Anders als bei Garantiefonds, bei denen in seltenenFällen ein so genannter Cash-Lock auftritt, kann dies beiEinzelkonten mit ratierlicher Besparung nicht passieren.Jeder neue Beitrag erzeugt eine neue Garantie und eineNeubewertung des Gesamtportfolios. So kann auch einaktienfreies Portfolio wieder vollständig in die Aktienzurückkehren.Warum schneidet die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>bei Vergleichen von prognostizierten Ablaufleistungenbis dato deutlich besser ab als Angebote voneinigen Mit bewerbern?Insbesondere durch die niedrigen Kosten bei der<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> im Vergleich zu vielen anderenProdukten erzielen wir bei prognostizierten Wertentwicklungendeutlich bessere Ergebnisse als viele unsererMitbewerber. Eine ebenso wichtige Frage ist jedoch, wiewahrscheinlich es ist, mit den unterschiedlichen Anlagemodellendie prognostizierte Wertentwicklung auch tatsächlichzu erreichen. Versicherungsprodukte sind perDefinition immer zu einem erheblichen Teil in <strong>Rente</strong>npapiereninvestiert. Auch innovativere fondsgebundene (sogenanntehybride) Versicherungstarife investieren einen Großteil derBeiträge nach wie vor in Garantiefonds, um die Garantiezum Ende der Laufzeit darzustellen. In der Folge werdendie Aktienquoten vermutlich niedriger liegen als bei der<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>. Durch die im Schnitt tendenziellniedrigeren Aktienquoten ist es entsprechend unwahrscheinlich,mit klassischen oder fondsgebundenen Versicherungslösungendie prognostizierten Ablaufleistungenauch zu erreichen. Da die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>über einen Großteil der Laufzeit bis zu 100 % in Aktieninvestiert sein kann, ist auch die Wahrscheinlichkeit entsprechendhöher, die prognostizierte Wertentwicklung zuerreichen.Besteht für den Fall eines Börsencrashs ein Risikofür den Kunden?Der Kunde wird im Falle eines Crashs natürlich zunächsteinmal einen Teil des Depotwertes einbüßen. Allerdingsreagiert das finanzmathematische Modell schnellstmöglichauf Einbrüche und schichtet in die Wertentwicklungskomponenteum. Wenn der Kunde die Höchst standssicherungbereits aktiviert hatte, ist das Verlustrisiko limitiertauf den letzten festgeschriebenen Höchststand.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 13


Kann das Guthaben während der Ansparphasevererbt werden?Ja. Das Guthaben kann förderunschädlich auf den<strong>Riester</strong>-Vertrag des Ehepartners übertragen oder förderschädlichan die Erben ausgezahlt werden.3.2 HöchststandssicherungWird bei Aktivierung der Höchststandssicherung inGarantiefonds umgeschichtet?Nein. Auch hier sorgt das finanzmathematische Modell(I-CPPI) für die richtige Ge wichtung zwischen sicherheitsundperformance-orientierten Assets. Bei Aktivierung derHöchst standssicherung ändert sich lediglich die Höhe derzu erreichenden Garantie und es findet eine defensivereAusrichtung statt.Wann kann der Kunde die Höchststandssicherungwahrnehmen und wie funktioniert die Höchststandssicherung?Die Höchststandsicherung kann ab dem 55. Geburtstagund dann jederzeit bis spätestens drei Monate vor Auszahlungsbeginnbeantragt werden. Der Kunde wird hierzurechtzeitig vor seinem 55. Geburtstag schriftlich informiert.Bei Wahl der Höchstandssicherung wird der jeweiligeHöchststand gesichert, d. h. ist der aktuelle Depotstandzum Stichtag höher wie der vorhergehende, so wird dieserbei dem Kunden als neuer Höchststand eingebucht (eingeloggt).Als erster Stichtag wird dabei der auf die Annahmedurch die <strong>DWS</strong> folgende fünfte Kalendertag des kommendenMonats berücksichtigt. Der Kunde partizipiert dann nurnoch an Wertsteigerungen seines Portfolios. Die Garantiekann nicht mehr unter einen einmal gesicherten Höchststandfallen. Sie gilt ab dem nächsten monatlichen Stichtag,nachdem wir die Höchststandssicherung aktiviert haben.Das dann er mittelte Vertragsguthaben ist die neue garantierteMindestauszahlung für das angegebene <strong>Rente</strong>ndatum.Für die Höchststandssicherung wird das Investmentdefensiver ausgerichtet.Kann man die Höchststandssicherung auch wiederdeaktivieren?Nein. Momentan gilt, wenn man die Höchststandssiche rungeinmal gewählt hat, bleibt sie bis zum Ende der Ansparphaseaktiv.Wird zusätzlich zum Ende der Laufzeit aus denAktien herausgeschichtet?Nein. Diese relativ ineffiziente Form des Ablaufmanagementsführen wir hier nicht mehr durch. Das finanzmathematischeModell ist bis zum letzten Tag in Kraft und entscheidetüber die Aufteilung der Investments.Was kostet die Höchststandssicherung?Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da es sich lediglichum eine Neuaus richtung des Garantiekonzeptes handelt,das den Vertrag ohnehin schon steuert.„Kostet“ die Höchststandssicherung Rendite undwenn ja, wie viel?Eine eindeutige Antwort gibt es hier nicht. Je nachdem,wie sich der Kapitalmarkt verhält, „kostet“ oder „bringt“die Höchststandssicherung (HSS) zusätzliche Rendite:Fall 1: Aktien steigen ungebremst weiter: Die durch dieHSS hervorgerufene stärkere Allokation von festverzinslichenPapieren kostet Rendite. Wie viel genau, hängtvon den dann aktuellen Zinsen und der Aktienperformanceab. Der Kunde verzichtet zugunsten desAusschlusses von Verlustrisiken auf Performancepotenzial,da er für den Rest der Vertragslaufzeit defensiverinvestiert ist. Die Höchststandssicherung reduziertdann in diesem Fall die Rendite.Fall 2: Der Aktienmarkt bricht nach Aktivierung der HSSein. Der Kunde nimmt diese Verluste nicht mehr mitund fährt mit den <strong>Rente</strong>npapieren deutlich besser. DieHöchststandssicherung erhöht die Rendite.14 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


Was passiert, wenn man die Höchststandssicherungnicht wählt?In diesem Fall bleibt der Vertrag unverändert und man hatdie Chance, bis zum letzten Tag der Ansparphase zu 100 %in Aktien investiert zu bleiben und die Performancechancenvoll mitzunehmen. Dabei sind allerdings auch die Schwankungendieses Marktes zu berücksichtigen. Man kannnatürlich jederzeit später entscheiden, die Option doch nochzu aktivieren. Diese Option ist bis drei Monate vor Auszahlungsbeginnmöglich.Was passiert, wenn man die Höchststandssicherungwählt und dann doch früher in <strong>Rente</strong> gehen will?Das ist kein Problem. Allerdings kann es passieren, dasswir in diesem Falle nicht den Höchststand auszahlen werden,da das zugrunde liegende System auf den Auszahlungsterminausgerichtet wurde und ggf. noch Zinsen fürdie Restlaufzeit verdient werden müssen. Wir zahlen alsomindestens den sogenannten „Barwert“ des Höchststandesaus (Höchststand minus ausstehende Zinsen derfehlenden Restlaufzeit).Ist das ein neues Konzept?Das finanzmathematische Modell (CPPI) hinter der<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> wurde bereits Ende der 80erJahre entwickelt. CPPI wird in unseren FlexPensionundFlexProfit-Fonds schon seit Jahren sehr erfolgreichan gewandt. Das Neue dabei: Es handelt sich bei demAnlagemodell um keine Massenlösung, sondern um einauf die jeweilige Kundensituation automatisiertes Managementder Kundengelder.3.3 AuszahlungsphaseWie viel Kapital kann aus dem Vertrag zu Beginnder Auszahlungsphase entnommen werden?Aus geförderten Vermögen können 30 % des Kapitalsförderunschädlich entnommen werden. UngeförderteBeiträge können zu 100 % entnommen werden. Alternativkann das Kapital selbstverständlich auch ganz oder teilweiseverrentet werden.Worin unterscheidet sich die <strong>Rente</strong>nphase vonherkömmlichen Versicherungslösungen?Bei der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> gliedert sich die <strong>Rente</strong>n -phase in einen Aus zahlungsplan bis zum 85. Lebensjahrund in eine lebenslange Leibrente eines Versicherers abdem vollendeten 85. Lebensjahr. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird für einen Teil des Fondsvermögens dieLeibrente bei einem Ver si cherungsunternehmen eingekauft.Der Großteil des Geldes steht anschließend für den Auszahlungsplanzur Verfügung. Die mit Beginn der Auszahlungsphasekalkulierte Grundrente wird lebenslang ingleich bleibender Höhe ausgezahlt. Hinzu kommen dieWertentwicklung während des Auszahlungsplanes und dieÜberschüsse des Versicherers ab dem 85. Lebensjahr.Wie wird das Geld im Auszahlungsplan bis zum85. Lebensjahr investiert?Das Geld wird auch weiterhin in einer Mischung aus Aktienund <strong>Rente</strong>npapieren investiert sein können. Wir werdenvoraussichtlich die gleiche Fondspalette nutzen wie schonin der Ansparphase. Im Vergleich zur An sparphase wird dieAnlage insgesamt defensiver ausgerichtet. Durch dieAktien komponente sind auch während der Auszahlungsphaseattraktive <strong>Rente</strong>nsteige rungen möglich.Mit welcher Rendite in der Verrentungsphase kalkuliert<strong>DWS</strong> Investments die Höhe der Raten desAuszahlungsplans?Wir kalkulieren mit 5 % Rendite im Auszahlungsplan(voraussichtliche monatliche <strong>Rente</strong>).<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 15


Bekommt der Kunde eine <strong>Rente</strong>ngarantie?Formal darf <strong>DWS</strong> Investments als Kapitalanlage gesell schaftin der Ansparphase keine <strong>Rente</strong>ngarantie aus sprechen.Da wir als Kapitalanlagegesellschaft keine biometrischenRisiken versichern können, schließen wir bei Verrentungsbeginnfür jeden Kunden eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmenab. Die Leib rente des Versicherersübernimmt im Anschluss an den Aus zahlungsplan die<strong>Rente</strong>nzahlung ab dem 85. Lebensjahr. Da die Höhe derBeiträge für eine Leib rente in 20 oder 30 Jahren heute nichtprognostizierbar ist, können wir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusseskeine Garantie aussprechen. Es steht aber fest,dass wir mindestens die Beitragssumme abzüglich derKosten für die Leibrente über den Auszahlungs zeitraumgestreckt auszahlen werden. Hinzu kommen die Überschüsse,die wir mit unserem Investment erzielen können. Die <strong>DWS</strong>sagt zu, dass dem Anleger zum vertraglich vereinbartenBeginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag dervon ihm eingezahlten Altersvor sorgebeiträge (einschließlichZulagen) zur Verfügung steht (Beitragszusage der <strong>DWS</strong>).Ist es nicht ein Nachteil, keine <strong>Rente</strong>ngarantieauszusprechen?Nein. Selbst Kunden mit Sicherheitsbedürfnis sollte klarzumachensein, dass es gerade jetzt wenig sinnvoll ist, sichschon heute eine kapitalgebundene Leibrente zu „sichern“,gerade vor dem Hintergrund der aktuellen, historischschlechtesten Konditionen, die es je gab. Es hat alsoVorteile, die <strong>Rente</strong> erst später abzuschließen:» Wir können dem Kunden (passend zu dessen individuellem<strong>Rente</strong>nbeginn) bei einem dann sehr guten undfinanzstarken Anbieter und zu den dann gültigenKonditionen eine Leibrente kaufen. Somit binden wirden Kunden nicht an einen historisch niedrigenGarantiezins von 2,25 %.» Wir kaufen nicht schon heute eine kapitalgebundene<strong>Rente</strong>, zumal wir davon ausgehen, dass viele aktuell amMarkt angebotenen kapitalgebundenen Pro dukteAuslaufmodelle sind und schon sehr bald durch bessere,neue Konzepte abgelöst werden könnten.Für <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>-Kunden können wirauf die gesamte Produktvielfalt des Marktes zugreifen,wenn es so weit ist. Der Kunde erhält zum Zeitpunktseiner <strong>Rente</strong> das beste Angebot und legt sich nichtschon heute auf einen Anbieter fest, der in bspw.30 Jahren nicht mehr gut sein könnte.» Falls der Kunde dann wider Erwarten doch mehr Gefallenan einer sofortigen, klassischen Leibrente findet alsan einem Auszahlungsplan, kann er rechtzeitig vorBeginn der Auszahlungsphase noch zu einem anderenAnbieter wechseln und dort seine <strong>Rente</strong> beziehenbzw. die <strong>DWS</strong> entscheidet, über einen Versicherungs-Kooperationspartner auch diese Form der <strong>Rente</strong>nzahlunganzubieten.Entstehen für den Abschluss der Leibrente zusätzlicheAbschlusskosten durch Provisionen?<strong>DWS</strong> Investments verzichtet auf mögliche Provisionen fürden Abschluss der <strong>Rente</strong>nversicherung.Wie hoch sind die Beiträge für die Leibrente ab demvollendeten 85. Lebensjahr?Das ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren, dadie dann gültigen Rechnungsgrundlagen der Versicherernicht vorhersehbar sind. Ausschlaggebend werden derdann gültige Garantiezins der Versicherer, die dann angebotenenArten von Leibrenten (klassisch, fondsgebunden,andere Konzepte) sowie die Kosten und die aktuellen<strong>Rente</strong>ntafeln der Deutschen Aktuarsvereinigung sein.Momentan rechnen wir je nach <strong>Rente</strong>nbeginnalter mit15 % bis 25 % des zur Verfügung stehenden Fondsvermögensbei <strong>Rente</strong>nbeginn. Das verbleibende Kapital(75–85 % des angesparten Fondsvermögens) fließt in den<strong>Riester</strong>-Auszahlungs plan und wird dort weiterhin je nachMarktlage aktienorientiert oder sicherheitsorientiert angelegt.Wer ist der <strong>Rente</strong>nversicherer von <strong>DWS</strong> Investments?Derzeit ist in der Angebotsberechnung ein <strong>Rente</strong>n versicherungstarifder Zürich zugrunde gelegt. <strong>DWS</strong> Investmentswird bei <strong>Rente</strong>nbeginn auf Basis der am Markt verfügbaren16 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


Versicherungstarife den aus unserer Sicht leistungsstärkstenPartner für die Kunden aussuchen.Wie hoch ist die Leibrente, die <strong>DWS</strong> Investmentsbeim Versicherer abschließt? Wie verläuft diese?Die garantierte Leibrente, die wir für den Kunden abschließen,ist genauso hoch wie die gleich bleibende Grundrenteunseres Auszahlungsplans (verbleibendes Kapital nachAbzug des Beitrags für die <strong>Rente</strong>nversicherung bei Auszahlungsbeginn geteilt durch die Anzahl der Monate desAuszahlungsplans, d.h. bis zum 85. Lebens jahr). Die Leibrentesteigt in der Folge noch an, wenn der VersichererÜberschüsse jenseits der Garantieverzinsung deklariert.Die <strong>Rente</strong> steigt also im Normalfall jedes Jahr ein wenigoder bleibt im schlechtesten Fall gleich.Was passiert, wenn der Kunde in der Auszahlungsphasestirbt?Anders als in einer Versichertengemeinschaft hat jederKunde Anspruch auf die Auszahlung seiner Leistungen.Eine Verrechnung im Kollektiv wie bei Versicherern findetnicht statt. Aus diesem Grunde wird das Restguthaben involler Höhe ab züglich Förderung an die Erben des Verstorbenenausbezahlt. Sofern der Ehepart ner einen <strong>Riester</strong>vertraghat, kann der Übertrag sogar förderunschädlicherfolgen. Nicht vererbbar ist der Beitrag, der für die Leibrentezu Beginn der Auszahlungs phase an den Versicherungspartnerübertragen wird. Stirbt der Kunde nachseinem 85. Geburtstag, stellt der Versicherer die Zahlungenein. Eine Auszahlung eines Restguthabens nach dem85. Lebensjahr erfolgt nicht. Somit bieten wir eine Art„Garantiezeit“ von bis zu 25 Jahren.Vererbbarkeit während der <strong>Rente</strong>nphase:» Ein Auszahlungsplan bis 85 Jahre hat den Vorteil derjederzeitigen Vererbbarkeit. Egal was passiert, dieFamilie des Sparers oder gegebenenfalls andere Erbenerhalten immer das Restguthaben (abzgl. des Rest guthabensfür die <strong>Rente</strong>nversicherung und der Förderung),auch ohne eine kostspielige Garantiezeit, wie man siesonst bei einer Leibrente hätte wählen müssen. Dieseist darüber hinaus oft auf zehn Jahre begrenzt.» In der <strong>Rente</strong>nphase (vor dem 85. Geburtstag):Förderschädliche Auszahlung des Guthabens an dieErben oder förderunschädliche Übertragung auf den<strong>Riester</strong>-Vertrag des Ehepartners.» In der <strong>Rente</strong>nphase (ab dem 85. Geburtstag): Der Vertragendet ohne jede weitere Auszahlung, da der Vertrag sichin der Leibrentenphase befindet und beim Versichererkein kundenindividuelles Guthaben mehr existiert.Welche unterschiedlichen <strong>Rente</strong>nbegriffe gibt es imAngebotsausdruck?» Voraussichtliche monatliche <strong>Rente</strong>:Das Vermögen für die <strong>Rente</strong> (voraussichtliche monatliche<strong>Rente</strong>) setzt sich zusammen aus der geförderten Sparleistung– bestehend aus Eigenbeitrag, Grundzulage undKinder zulage und/oder den ungeförderten Beiträgensowie der zu erwartetenden Wertentwicklung der Anlagen.Für die voraussichtliche <strong>Rente</strong> in der Auszahlungs phasewird eine Entwicklung von 5 % p. a. angenommen.» Voraussichtliche <strong>Rente</strong> auf Basis der garantiertenVer sorgungsleistung:Diese bezeichnet die voraussichtliche monatliche Mindestrentenleistung auf Basis der eingezahlten Eigenbeiträge(gefördert und ungefördert), Grundzulage undKinderzulage sowie ggf. Vermögen aus Übertragungohne Wertentwicklung in der Ansparphase.» Voraussichtliche Grundrente:Zusätzlich wird eine Grundrente (voraussichtliche Grundrente)ausgewiesen. Diese stellt die monatliche Mindestrentenleistungauf Basis des Fondsvermögens ohnezusätzliche Wertent wicklung in der Auszahlungsphase dar.Kann der <strong>Rente</strong>nbeginn verschoben werden?Der <strong>Rente</strong>nbeginn zwischen dem 60. und 67. Lebensjahrkann jederzeit nach vorne und nach hinten verschobenwerden. Mit dem Brief zur Höchststands sicherung be -kommt der Kunde auch die Aufforderung, seinen <strong>Rente</strong>nbeginnder <strong>DWS</strong> mitzuteilen.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 17


4. Antrag4.1 AntragsabwicklungBraucht man für die Vermittlung der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> einen Gewerbeschein?Ja. Da wir als Kapitalanlagegesellschaft einen <strong>Riester</strong>-Fondssparplan anbieten, braucht man für die Vermittlungder <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> einen Gewerbe scheinnach §34c GewO. Ein Gewerbeschein nach §34d (Versicherungsvertrieb)ist nicht ausreichend und für die <strong>DWS</strong>nicht notwendig.Muss bei der Vermittlung der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong> eine Beratungsdokumentation gemäß derEU-Versicherungsvermittlerrichtlinie durch geführtwerden?Nein. Die <strong>DWS</strong> ist als Kapitalanlagegesellschaft von derEU-Versicherungs vermittlerrichtlinie nicht betroffen. Einegute Beratung sollte jedoch, in welcher Form auch immer,dokumentiert werden.Ist die <strong>DWS</strong> von der VVG-Reform (Versicherungsvertragsgesetz)betroffen und braucht man bei der<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> einen VVG-konformenAntrag?Nein. Die <strong>DWS</strong> ist als Kapitalanlagegesellschaft von derVVG-Reform nicht betroffen, d.h. die Reform betrifft nurVersicherungsunternehmen. Im Vergleich zu Versicherungsanträgenumfasst der Antrag zur <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong> lediglich sieben Seiten, was den Antragsprozessfür den Vermittler stark vereinfacht und effizient macht.Müssen beide Eltern bei der Eröffnung eines Vertragesfür einen Minderjährigen ihre Unterschriftleisten?Bei Abschluss eines <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> Vertragesfür Minderjährige ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigterund eine Kopie der Geburtsurkunde desKindes erforderlich. Ist nur einer der Partner erziehungsberechtigt,benötigen wir hierüber eine schriftliche Bestätigungdes Vormundschaftsgerichtes.4.2 Häufigste Fehler bei der Antragsstellung undbeim Ausfüllen der DauerzulagenvollmachtWodurch können Fehler bei der Antragstellungvermieden werden?» Vollständige Legitimationsprüfung beachten» Einholung der zweiten Unterschrift wegen „Hinweis zuden Abschluss- und Vertriebskosten“ sowie„Einwilligung in die Führung eines Online-Kontos“» Beachten der Altersgrenze» Vollständige und korrekte Angabe der Vermittlerdaten(Konsorte + ggf. VInfo)» Unbedingt Beginn der Auszahlungsphase eintragenWelche Fehler werden häufig beim Ausfüllen derDauerzulagenvollmacht gemacht?» Daten des Antragstellers unvollständig» Sozialversicherungsnummer wird vergessen oderfehlerhaft angegeben» Zulageberechtigung (mittelbar/unmittelbar) fehlerhaftbzw. nicht angegeben» Daten des Ehegatten unvollständig» Staatsangehörigkeit wird vergessen» Sozialversicherungsnummer wird vergessen oder fehlerhaftangegeben» Daten der Kinder unvollständig» Familienkasse» Kindergeldnummer» Anspruchszeitraum» Kindergeldberechtigter» Zustimmung der Ehefrau, wenn Kinderzulage fürVertrag des Mannes beantragt wirdWofür kann ich das Serviceblatt verwenden ?Über das Serviceblatt können Adressänderungen, Zuzahlungenund die Änderung der Bankverbindung vorgenommenwerden. Das Serviceblatt findet man in der AngebotssoftwarePower Inside oder im <strong>DWS</strong> Beraterforum.18 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


4.3 Anbieterwechsel / VertragKann man das Guthaben von „alten“ <strong>Riester</strong>verträgenauf die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> übertragen?Ja. Das ist möglich. Der Kunde muss lediglich eine <strong>DWS</strong><strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> als Neuvertrag abschließen und inder Folge den Altanbieter auffordern, das Vertragsguthabenauf <strong>DWS</strong> Investments zu übertragen. Der Übertrag desGut habens erfolgt auf Seiten von <strong>DWS</strong> Investments kosten -frei (keine Verwaltungs- und keine Abschlusskosten). Esgibt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Beträge oderDrittanbieter, von denen wir Geld annehmen. Es muss sichlediglich um einen zertifizierten <strong>Riester</strong>vertrag handeln.Bitte beachten Sie, dass bei einem Anbieterwechsel ggf.Übertragungs- und Stornogebühren (beim Fremdanbieter)anfallen können. Bei einer Übertragung des <strong>Riester</strong> vertragesverzichtet der Kunde ggf. auf mögliche Über schüsse zumEnde der Laufzeit. Für den erneuten Vertrags abschluss fallenweitere Vertriebskosten an. Des Weiteren reduziert sichggf. die ursprünglich vom Erstanbieter genannte Garantie.Wir garantieren den vom Altanbieter übertragenen Betrag.Schritt 2: Der Kunde erhält von der <strong>DWS</strong> die Vertragsbestätigungund ergänzt das Anbieterwechselschreibenum die Vertragsnummer. Der Kunden reicht nun in einemzweiten Schritt das unterschriebene Formular zumAnbieter wechsel bei der <strong>DWS</strong> ein.Schritt 3: Die <strong>DWS</strong> ruft das bisherige Guthaben beimalten Anbieter ab.Schritt 4: Nach Abzug der beim Altanbieter gültigenGebühren und nach Ablauf der Kündigungsfrist überweistder alte Anbieter das Guthaben an die <strong>DWS</strong>.Schritt 5: Die <strong>DWS</strong> und der Altanbieter informieren dieZulagenstelle über den Wechsel.Kann der Vertrag erst auf den Namen eines Elternteilslaufen und später auf das Kind umgeschriebenwerden?Ein Depotinhaberwechsel (Umschreibung) ist bei der<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> grundsätzlich nicht möglich.Der Vertrag muss also gleich auf den Namen des Kindeser öffnet werden (Unterschrift der Erziehungsberechtigten +Geburtsurkunde des Kindes).Argumente für einen Anbieterwechsel zur <strong>DWS</strong> sind zumeinen unser innovatives Anlagemodell mit attraktivenPerformancechancen und die sehr niedrigen Verwaltungskostenvon aktuell nur 15,40 € p. a. Die jährlichen Verwaltungskosten bei Versicherungsangeboten sind oft umein vielfaches höher, was sich insbesondere bei langenLaufzeiten bemerkbar macht.Wenn ein Kunde den Anbieter wechseln möchte,wie funktioniert das?1. Ein neuer Vertrag muss abgeschlossen werden.2. Der Kunde ermächtigt den neuen Anbieter mit einemkurzen Schreiben, das Guthaben aus dem alten Vertragabzurufen (Musterbrief siehe nächste Seite).Schritt 1: Der Vermittler reicht zunächst nur den unterschriebenenAntrag bei der <strong>DWS</strong> ein. Das ausgefüllte undunterschriebene Anbieterwechselschreiben verbleibtzunächst beim Kunden.Der Kunde hat eine <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>und einen <strong>DWS</strong> Vermögenssparplan <strong>Premium</strong> abgeschlossen.Kann er später die beiden Verträgezusammenlegen?Die Übertragung des Deckungskapitals in den jeweilsanderen Vertrag ist jederzeit kostenlos möglich.Wann ist es sinnvoll zwei <strong>Riester</strong>verträgeabzuschließen?Wenn der Kunde geförderte Beiträge (klassische Altersvorsorge)und ungeförderte Beiträge separat halten möchte,ist es ggf. sinnvoll zwei Verträge abzuschließen.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 19


Musterbrief an den neuen Anbieter mit der Ermächtigung,das Guthaben aus dem alten Vertrag abzurufen:<strong>DWS</strong> Investment GmbH60612 Frankfurt am MainBetreff: Übertragung meines Guthabens aus dem <strong>Riester</strong>vertrag(Nr. .......................) von der ....................... [GESELLSCHAFT ALT]an die <strong>DWS</strong> Investment GmbH (Anbieter-Nummer: 0202000022)Sehr geehrte Damen und Herren,Ihnen liegt mein neuer <strong>Riester</strong>vertrag vor (Vertragsnummer: ...............................).Ich bitte Sie, das Guthaben meines bisherigen Vertrages im Rahmen einesAnbieterwechsels abzufordern und in meinen bei Ihnen geführten <strong>Riester</strong>vertragzu übertragen. Mein derzeitiger Vertrag wird unter der Nummer ...........................geführt. Die Anschrift meines bisherigen <strong>Riester</strong>anbieters lautet:........................................................................................................................................................................Gleichzeitig entziehe ich dem vorab genannten Anbieter die Ermächtigung zumEinzug weiterer Altersvorsorgebeiträge und bitte, von weiteren BeraterbesuchenAbstand zu nehmen.» Bitte klicken Sie hier und Sie können sich das Anschreiben downloaden.20 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


5. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)Was genau sind sogenannte AltersvorsorgewirksameLeistungen?Altersvorsorgewirksame Leistungen („AVWL“) wurden imOktober 2006 als tarifvertragliches Element zur Förderungprivater Vorsorge eingeführt. Mit den Alters vorsorgewirksamenLeistungen kann der Arbeitgeber den Aufbauder privaten Altersvorsorge des Arbeitnehmers unterstützen,indem er die AVWL in einen privaten <strong>Riester</strong>vertragdes Arbeitnehmers einzahlt. Der derzeit prominentesteTarifvertrag, der AVWL vorsieht, ist der Tarifvertrag derMetall- und Elektro industrie.Wie erfährt der Arbeitnehmer, ob in seinem UnternehmenAVWL-Leistungen vorgesehen sind?Er sollte sich an seine Personalabteilung bzw. seinenBetriebs rat wenden.Gibt es „Gruppenanträge“ für eine größere Anzahlvon Arbeitnehmern?Nein. Jeder Arbeitnehmer muss einen eigenen Antragstellen und sich legitimieren.Muss der Arbeitgeber den Antrag unterzeichnen?Nein. Anders als bei einer betrieblichen Altersvorsorge istbei AVWL (private Vor sorge) der Arbeitnehmer Vertragspartnervon <strong>DWS</strong> Investments. Der Arbeitgeber ist „nur“der Beitragzahler.Hat der Arbeitgeber ein Mitspracherecht bei derAuswahl des Produktes oder des Anbieters?Nein. Der Tarifvertrag sieht keinen speziellen Anbieter oderTarif vor. Der Arbeit nehmer wählt ein zertifiziertes <strong>Riester</strong>produktaus und fordert den Arbeitgeber lediglich auf, dentariflichen Beitrag einzuzahlen.Wie viel kann der Arbeitnehmer in einen AVWL-Vertrag einzahlen (lassen)?Die AVWL für Tarifbeschäftigte der Metall- und Elektroindustriebetragen – entsprechend dem Tarifvertrag – aktuelljährlich 319,08 EUR, für Auszubildende aktuell 159,08 EUR(monatlich 26,59 EUR bzw. 13,29 EUR). Weitere Einzel heitenüber die Höhe der AVWL erfragt man am besten beimArbeit geber oder beim Betriebs rat. Zusätzlich kann man eigeneZahlungen bis zum Förderhöchstbetrag über den Arbeitgeberzugunsten z. B. einer <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>einzahlen oder direkt vom Girokonto überweisen, um dievolle, jeweils mögliche staatliche Förderung zu erhalten.Kann der Arbeitnehmer aus seinem normalen Gehaltden Beitrag auf stocken?Ja, per Serviceblatt kann der Arbeitgeber aufgefordert werdeneinen zusätzlichen Betrag vom Gehalt an uns zu überweisen,um z. B. die jeweils mögliche volle Zulage, bzw. denmöglichen Steuervorteil erzielen zu können. Zusätzlich könnenBeträge auch vom Konto des Arbeitnehmers überwiesenwerden, um den Vertrag aufzufüllen, wobei diese Zahlungenwie Zuzahlungen behandelt und verprovisioniert werden.Reduziert der Beitrag des Arbeitgebers den Eigenbeitragzur Erlangung der vollen Förderung?Ja. Arbeitnehmerbeitrag plus Arbeitgeberbeitrag ergebenzusammen den Eigen beitrag, der das Mindestniveau erreichenmuss, um die volle Förderung erhalten zu können.Kann der Arbeitnehmer Einmalzahlungen in denVertrag leisten, zum Beispiel, um im ersten Jahr denvollen Jahresbeitrag „aufzufüllen“?Ja, natürlich. Im Serviceblatt kann die zusätzliche Sonderzahlungfür das erste Jahr eingetragen werden. Bis 5 Jahrevor <strong>Rente</strong>nbeginn kann er jederzeit Einmal beiträge in jederbeliebigen Höhe überweisen.Kann der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitgeber-Wechsels den Vertrag selbst übernehmen, wenn derneue Arbeitgeber keine AVWL-Leistung anbietet?Ja. Der Vertragspartner ist in jedem Falle der Arbeitnehmer,d. h. er kann jederzeit die Beiträge selbst weiterzahlen.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 21


Kann man auch eine „alte“ <strong>DWS</strong>-<strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> fürAVWL-Einzahlungen nutzen?Nein. Der Kunde muss einen neuen AVWL-Vertrag ab -schließen. Er hat dann aber die Möglichkeit, beide Verträgeparallel weiterzuführen, oder den „alten“ Vertrag auf denAVWL-Vertrag zu übertragen. Die Übertragung zwischenzwei <strong>DWS</strong>-Verträgen ist gebührenfrei.Kann man von einem bestehenden AVWL-<strong>Riester</strong>vertragzu einem neuen <strong>Riester</strong>-Anbieter wechseln?Ja, jederzeit. Die Übertragbarkeit gilt für AVWL-<strong>Riester</strong>verträgegenau wie für alle anderen <strong>Riester</strong>produkte.Kann man einen „Huckepack-Vertrag“ für den Ehepartnermit einem AVWL-Vertrag kombinieren?Ja, natürlich. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen,muss der Ehepartner lediglich separat einen entsprechendeneigenen Antrag stellen.Kann man neben Vermögenswirksamen Leistungenzusätzlich Alter svorsorgewirksame Leistungenbeanspruchen?Nein. Wenn der Arbeitnehmer jetzt noch vermögenswirksameLeistungen in An spruch nehmen kann, muss ersich entscheiden, ob er seinen Anspruch auf VL bei behaltenoder stattdessen Altersvorsorgewirksame Leistungengeltend machen will.Wie werden AVWL steuerlich behandelt?AVWL werden steuerlich wie „normale“ <strong>Riester</strong>produktebehandelt. Die Beiträge werden aus dem Gehalt bzw. ausden durch den Arbeitgeber gewährten Altersvor sorgewirksamenLeistungen nach Abzug von Steuern/Sozialabgabengeleistet. Die Altersvorsorgebeiträge können imRahmen der <strong>Riester</strong>förderung durch staatliche Zulagengefördert oder ggf. als Sonderausgaben steuerlich geltendgemacht werden.Kann man einen alten VL-Vertrag in einen AVWL-Vertrag umwandeln?Nein. Die beiden Vorsorgekonzepte haben nichts miteinanderzu tun. Eine Um wandlung ist nicht möglich. Freiwerdende Leistungen aus einem auslaufenden VL-Vertragkönnen aber als Einmalzahlung in einen AVWL-Vertrag oderauch in einen privaten <strong>Riester</strong>vertrag ohne AVWL-Förderung eingezahlt werden.Wie beantragt der Kunde AVWL?Der Kunde schließt zunächst einen zertifizierten <strong>Riester</strong>vertragab, beispielsweise <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>,und nutzt dafür ein spezielles Antragsformular für AVWL.Der Kunde erhält mit der Depoteröffnungsbestätigung einServiceblatt für den Arbeitgeber, mit dem er den Arbeitgeberüber den Vertrag informiert und dazu auffordert, dieAVWL auf das neue Depot zu überweisen.Bekommt man für einen AVWL-<strong>Riester</strong>vertrag auchdie Arbeitnehmer sparzulage?Nein. Vermögenswirksame Leistungen (VL) und AltersvorsorgewirksameLeis tungen (AVWL) haben im Grunde ge -nommen nichts miteinander zu tun. AVWL ersetzt in vielenUnternehmen – speziell der Metall- und Elektroindustrie –die alten VL-Leistungen. Der AVWL-Beitrag fließt in eine<strong>Riester</strong>rente und kann über Zulagen und ggf. Steuerförderungvom Staat gefördert werden. Die VL-spezifischeArbeitnehmersparzulage gibt es bei AVWL nicht.22 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


6. Eigenheimrentengesetz („Wohn-<strong>Riester</strong>“)Seit wann wird Wohn-<strong>Riester</strong> angeboten?Der Bundestag hat am 20.6.2008 das Eigenheimrentengesetzverabschiedet, der Bundesrat hat am 4.7.2008zu gestimmt. Am 31.7.2008 wurde das Gesetz verkündetund trat am 1.8.2008 rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft.Was und wer wird über Wohn-<strong>Riester</strong> gefördert?Über Wohn-<strong>Riester</strong> soll der Erwerb von selbstgenutztenWohnimmobilien gefördert werden. Der unmittelbar förderberechtigtePersonenkreis (s. Punkt 1.2) wurde umErwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrentner dergesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung erweitert.Was sieht die Regelung ab dem 01.01.2008 vor?» <strong>Riester</strong>-Sparer dürfen bis zu 75 % oder 100 % des vorhandenenKapitals in der Ansparphase entnehmen, umeine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu bauen oder zukaufen (Die 75-Prozent-Grenze soll verhindern, dassnach Entnahmen Mini-Verträge geführt werden müssen).Die Rück zahlung des entnommenen Betrags inden Vertrag ist nicht notwendig.» Bei Altersvorsorgeverträgen, die vor dem 1. Januar 2008abgeschlossen wurden, bleibt für die Veranlagungszeiträume2008 und 2009 eine Mindestentnahmegrenzevon 10.000 EUR bestehen.» Der Anleger kann zu Beginn der Auszahlungsphasezwischen Sofortbesteuerung (30 % Rabatt) und „ratierlicher“Besteuerung wählen (s.unten).» Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen <strong>Riester</strong>-Sparereinen bestehenden Immobilienkredit mit gefördertemVermögen aus einem <strong>Riester</strong>-Vertrag tilgen. Die staatlichenZulagen für Tilgungsbeiträge werden dementsprechendzu 100 % für die Darlehenstilgung eingesetzt.ab Mitte 2009 mit Vertragsständen, die sich auf über10.000 EUR belaufen.Wie wird die Leistung zu Beginn der Auszahlungsphasebesteuert?Zu Beginn der Auszahlungsphase erfolgt nach Wahl desAnlegers entweder als Sofortbesteuerung oder als sukzessivenachgelagerte Besteuerung über einen Zeitraum von17 bis 25 Jahren (je nach Alter des Anlegers bei Entritt indie Auszahlungsphase). Grundlage für die nachgelagerteBesteuerung ist der Umfang der tatsächlich in Anspruchgenommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.Das geförderte Kapital wird auf einem fiktiven „Wohnförderkonto“ festgehalten und mit einer Verzinsung von2 % im Jahr berechnet. Wenn der Kunde zu Beginn derAuszahlungsphase die Einmalbesteuerung wählt, wird dieser„belohnt“, indem er nur 70 % des in der Wohnimmobiliegebundenen und geförderten Kapitals aus dem fiktivenWohnförderkonto mit dem individuellen Steuersatzversteuern muss. Die nachgelagerte sukzessive (jährliche)Besteuerung ist so bemessen, dass sie mit Voll endung des85. Lebens jahres abgeschlossen ist. Wird die Eigennutzungder Wohnung innerhalb der ersten zehn Jahrenach Beginn der Auszahlungsphase aufgegeben, muss fürdie restlichen 30 % der eineinhalbfache Betrag für dieBesteuerung zugrunde gelegt werden. Bei Aufgabe derEigennutzung innerhalb eines Zeitraums zwischen demzehnten und 20. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphaseist dies der einfache Betrag. Durch diese „Strafsteuer“ solleinem Missbrauch vorgebeugt werden, indem jemand Vorteiledaraus zieht, dass er einen Großteil der Steuer schuldbeglichen hat und anschließend die Wohnung anders nutztals es ursprünglich durch die Förde rung beabsichtigt war.Kann jetzt schon Kapital aus bestehenden <strong>Riester</strong>verträgenbei der <strong>DWS</strong> entnommen werden?Da es <strong>Riester</strong> Verträge erst seit 2002 gibt, verfügt kaum einVertrag bisher über ein gefördertes Guthaben von 10.000 EUR,d.h. die Mindestentnahmegrenze wird aktuell bei fastkeinem unserer Verträge erfüllt. Wir rechnen frühes tensIn welcher Konstellation macht „Wohn-<strong>Riester</strong>“ Sinn?Eine Entnahme während der Vertragslaufzeit empfehlen wirnicht. Das entnommene geförderte Kapital wird auf einemfiktiven „Wohnförderkonto“ festgehalten und mit einer Verzinsungvon 2 % im Jahr verzinst. Zu Beginn der Auszahlungs -phase muss das in der Wohnimmobilie gebundenen und<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 23


geförderte Kapital aus dem fiktiven Wohnförderkonto dannmit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. DerKunde muss also im Voraus einplanen, dass ggf. ein erheblicherKapitalaufwand zur Tilgung der Steuerschuld notwendigist und eine starke finanzielle Belastung auf ihn zukommt.Zusätzlich verzichtet der Kunde durch die Entnahme währendder Ansparphase auf Performancechancen, die eventuellhöher sind als die Zinsbelastungen aus der Immobilien -finanzierung. Außerdem besteht die Gefahr, dass eineImmobilie über die Laufzeit stark an Wert verliert und einGroßteil des Geldes zur Altersvorsorge in die Immobilieinvestiert wurde.Durch die <strong>Rente</strong>nreformen im Jahr 2001 und 2005 und dieneu entstandenen Versorgungslücken bei der gesetzlichen<strong>Rente</strong> ist die private Altersvorsorge unverzichtbar geworden.Im Jahr 2002 wurde die <strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> eingeführt, umeinen Teil der Absenkung des allgemeinen <strong>Rente</strong>nniveausvon 70 % auf 67 % auszugleichen. Durch die „Zweckentfremdung“und Verwendung des Kapitals zum Kauf einerImmobilie besteht die Gefahr, zum <strong>Rente</strong>nbeginn keine ausreichende<strong>Rente</strong>nversorgung zu haben.» Sofern Kunden unbedingt die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>zu „Wohn-<strong>Riester</strong>-Zwecken“ nutzen wollen, ratenwir dazu, den <strong>Riester</strong>-Vertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase zu besparen und das geförderte Vermögendann zur Tilgung eines eventuell noch bestehendenImmobilien kredites (Restschuld) einzusetzen. Auchso werden die staatlichen Zulagen zu 100 % zur Darlehenstilgungeingesetzt und der Kunde verzichtet nichtauf Performance chancen während der Ansparphase.Aus dem nicht zu Tilgungszwecken eingesetzten gefördertenRestguthaben zahlen wir wie gewohnt eine lebenslange<strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> an den Kunden aus. Die <strong>Rente</strong>nleistungwird nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.24 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


7. Angebotssoftware/InformationsmedienWo gibt es die Angebotssoftware zur <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong>-<strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>?Die Angebotssoftware mit integriertem Angebots- undAntragsausdruck (Ange bots software PowerInside) gibt esim <strong>DWS</strong> Beraterforum. Der Offlinerechner wird automatischupgedatet, so dass lästiges Einspielen von CDs entfällt.Wird der Kunde über Umschichtungen informiert?Ja, selbstverständlich. Er hat sogar die Möglichkeit, sichtagesaktuell über den Stand seines Vertrages umfassendzu informieren. Sollte er diesen Service sechs Monate langnicht nutzen, dann erhält er von uns halbjährlich einengedruckten Kontoauszug zu seiner Information per Post.Besonderheiten und nützliche Hinweise zur AngebotssoftwarePower Inside:» Zusätzliche Darstellung der möglichen Rendite ausstaatlichen Zulagen. Die Rendite aus Zulagenzahlungenwird mit 4 %, 6 %, 8 % und 10 % Wertenwick lung dargestellt.» Für ungefördertes Vermögen gilt die 30 % Kapitalentnahmegrenzewie bei geförderten Vermögen nicht. ZuBeginn der Auszahlungsphase sind Kapital entnahmenaus ungeförderten Vermögen bis 100 % rechenbar.» Das Transparenzblatt (Kostenausweis) ist im Angebotsrechneroptional wählbar.» Integriertes Serviceblatt (Zuzahlungen, Beitrags ände rungenetc.) und auto matische Befüllung mit gespeicherten Kunden -daten und Befüllung des Serviceblattes bei Zuzahlungen.Bei Auswahl einer einmaligen Zuzahlung zu Beginn wirddiese – inkl. Kundendaten – in das Serviceblatt übernommen.Wo kann man Informationen zu diesen Fondsabrufen?Wie zu allen <strong>DWS</strong> Fonds gibt es Kursnotierungen, Top-Reportings, Fonds prospekte in den Downloadbereichender <strong>DWS</strong> Homepage (www.dws.de) und im <strong>DWS</strong> Be raterforum.Darüber hinaus können Sie Informationen auf allengängigen Informa tionsmedien unter der WKN: <strong>DWS</strong>001zum <strong>DWS</strong> Vorsorge Dachfonds abrufen.Wo kann sich der Kunde über seinen Vertragsstandund die aktuelle Allokation <strong>DWS</strong> Vorsorge Dachfondsinformieren?Der Kunde bekommt mit der Depoteröffnung einen Online-Zugang mit PIN und TAN und kann seinen aktuellenVertragsstand jederzeit anschauen.Hat auch der Vermittler Zugriff auf die Vertragsdaten?Selbstverständlich. Über unser Beraterportal partner@webkann sich der Vermitt ler tagesaktuell über den Stand desVertrages informieren und die Bestände der Fondsanteiledes Kunden einsehen. Ein entsprechender Zugang kannbei der Zentrale der Vertriebsorganisation beantragt werden.Ist ein reibungsloser Kundenservice gewährleistet?<strong>DWS</strong> Investments ist ein <strong>Riester</strong>anbieter der ersten Stunde.Sowohl auf der Datenverarbeitungs-Seite als auch imKundenservice-Center haben wir seit 2002 Erfahrungengesammelt und die Arbeitsabläufe auf <strong>Riester</strong>produkteabgestimmt. Die Kompetenz des Kundenservices ist vielfachgetestet und prämiert worden.Wie lautet die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong>-Hotline?Tel.: 0 18 03 - 10 11 10 00(0,09 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz;ggf. abweichender Mobilfunktarif.)Tipp: Die Nummer ist auf der letzten Seite des Antragesabgedruckt.Wie funktioniert die Kommunikation zu den einzelnenVermittlern?Über eine Datenschnittstelle werden die angebundenenVertriebspartner-Zentralen von der <strong>DWS</strong> mit Vertragsinformationenund Informationen zu Provisionen versorgt.Der Vermittler erhält Informationen zu Verträgen undProvisionen direkt von seiner Zentrale.<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 25


8. AuszeichnungenFocus-Money:In Focus Money wurde die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> alshöchste <strong>Riester</strong>rente ausgezeichnet (Im Test 40/2007:Fondssparpläne)1ITA-Transparenzrating:Vor dem Hintergrund der VVG Reform (Versicherungs-ver trags gesetz) gewinnt das Thema Transparenz bei Versicherungsunternehmenan Bedeutung. Die <strong>DWS</strong> ist alsKapitalanlagegesellschaft von der VVG-Reform nicht be -troffen. Um den Anforderungen des Marktes und derKunden nachzukommen, haben wir die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong><strong>Premium</strong> einem freiwilligen Transparenzrating beim ITA(Institut für Transparenz in der Altersvorsorge) unterzogen.Das Rating unterteilt sich in drei Teile, die unterschiedlichgewichtet sind:1. Textverständlichkeit und -klarheit (25 %)2. Produkttransparenz und -qualität (50 %)3. Transparenz und Werbebroschüre (25 %)2Die <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> wurde mit der Bestnote„TTT Herausragend“ ausgezeichnet.AssCompact:In AssCompact, dem Fachmagazin für Risiko- undKapitalmanagement wurde die <strong>DWS</strong> in einer Vermittlerumfragezum Top-Anbieter bei <strong>Riester</strong>renten gewählt.31Quelle: Focus-Money, 26.09.; Test 40/2007; Fondssparpläne. Ergebnisse beruhen auf einer simulierten Rückrechnung und haben nur begrenzten Aussagewert.2Quelle: Transparenz-Rating des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA), Stand 07/2008.3ASS Compact XX-ENDS I–IV. Online-Befragung unabhängiger Vermittler. ASS Compact hat diese Studie gemeinsam mit der SMART compagnie GmbH, einer aufVertriebsthemen spezialisierten Managementberatungsgesellschaft, erstellt.26 » <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong>


<strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong><strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> » 27


<strong>DWS</strong> Investment GmbH60612 Frankfurt am MainTel.: 0 18 03/10 11 10 00*Fax: 0 18 03/10 11 11www.dws.deE-Mail: info@dws.com* 0,09 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz;ggf. abweichender Mobilfunktarif.© <strong>DWS</strong> Investments 2009. Stand: 23.01.2009.Wichtige HinweiseDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung wesentlicherMerkmale des Produkts. Die vollständigen Angaben zum Produkt sind den Verkaufsunterlagen,dem vereinfachten bzw. vollständigen Verkaufsprospekt, ergänztdurch den jeweiligen letzten geprüften Jahresbericht und den jeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt,zu entnehmen. Diese Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage des Kaufs dar. Sie sind in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos bei IhremBerater, der <strong>DWS</strong> Investment GmbH, Mainzer Landstraße 178 –190, D 60327 Frankfurt am Main und, sofern es sich um Luxemburger Fonds handelt, bei der<strong>DWS</strong> Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg erhältlich.Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung von <strong>DWS</strong> Investments wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die indiesem Dokument enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt <strong>DWS</strong> Investments für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Datenkeine Gewähr, auch wenn <strong>DWS</strong> Investments nur solche Daten verwendet, die sie als zuverlässig erachtet.Nähere steuerliche Informationen enthalten der vereinfachte und der vollständige Verkaufsprospekt.Die Illustration der <strong>DWS</strong> <strong>Riester</strong> <strong>Rente</strong> <strong>Premium</strong> schließt die Abschluss- und Vertriebskosten sowie Depotgebühren ein. Wertentwicklungen der Vergangenheitsind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.Das Produkt darf nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässigist. So darf das Produkt weder innerhalb der USA noch an oder für Rechnung von US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angebotenoder an diese verkauft werden.Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA verbreitet werden. Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Dokumentessowie das Angebot oder ein Verkauf des Produkts können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.Stand: 01/200928 »*Die <strong>DWS</strong><strong>DWS</strong>/DB<strong>Riester</strong><strong>Rente</strong>Gruppe<strong>Premium</strong>ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle BVI. Stand: 30.11.2008.

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