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Sicherheit durch Immobilien

Emissiosnsprospekt

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ZBI Zentral Boden <strong>Immobilien</strong> GmbH & Co. Fünfte Professional <strong>Immobilien</strong><br />

Holding KG, genannt ZBI 5 HOLDING KG (bezeichnet ausschließlich<br />

die Beteiligungsgesellschaft der Investoren) oder ZBI 5 (bezeichnet<br />

die Beteiligungsgesellschaft mit ihren künftigen Objektgesellschaftstöchtern,<br />

also den konsolidierten Fonds).<br />

1. Die<br />

Investitionsphilosophie<br />

ZBI-Fonds und<br />

andere <strong>Immobilien</strong>fonds –<br />

der Unterschied<br />

Von Beginn an war der Leitgedanke der<br />

ZBI-Fonds, ein anlegerorientiertes Produkt<br />

zu schaffen, das als Priorität das Kapital<br />

des Investors <strong>durch</strong> wertbeständige Sachwerte<br />

sichert und ihm für das Vertrauen<br />

in seine Investition in ZBI, eine hohe<br />

Kapitalkontoverzinsung auszahlt, bevor<br />

die Geschäftsführung am Gewinn partizipiert.<br />

Zusätzlich war Bedingung, dass<br />

die Investoren alleine entscheiden, welche<br />

Objekte, aus einer sorgfältig geprüften<br />

Auswahl, tatsächlich eingekauft werden<br />

sollen.<br />

Aus diesen Grundgedanken entstand die<br />

Investitionsphilosophie, die sich auch im<br />

ZBI 5 nicht geändert hat. Etliche dieser<br />

Punkte sind nach wie vor einzigartig auf<br />

dem deutschen Markt und haben sich in<br />

den Vorgängerfonds bestens bewährt:<br />

Der Fonds kauft ausschließlich zum<br />

Selbstkostenpreis. So genannte „frontups“<br />

– neudeutsch für den Gewinnaufschlag<br />

des Initiators, entstanden <strong>durch</strong><br />

Zwischenhandel oder mit dem Verkäufer<br />

vereinbarte Provisionen, sind ausgeschlossen.<br />

(Gesellschaftsvertrag § 5 Abs. 5)<br />

Ausschließlich die Investoren beschließen,<br />

welche Objekte der ZBI 5 kauft. Dies<br />

geschieht in der Gesellschafterversammlung<br />

oder über einen Beirat.<br />

Es wird nur über Objekte abgestimmt, die<br />

den eindeutig definierten Investitionskriterien<br />

entsprechen (siehe „Rechtliche<br />

Grundlagen, S. 76 ff.). Dazu zählt, dass sie<br />

unter Verkehrswert oder <strong>durch</strong> Veredelung<br />

(Modernisierung) mit deutlichem<br />

Mietsteigerungspotential erworben werden,<br />

um auch beim Verkauf eine hohe<br />

Wertschöpfung zu ermöglichen.<br />

Das Management erhält während der<br />

Laufzeit einen Kostenersatz für seine Tätigkeit,<br />

wie z.B. Objektakquisition, Vermietungsoptimierung<br />

und einen angemessenen<br />

Ausgleich für die Arbeitsleistung des Unternehmens.<br />

Eine nennenswerte Gewinnbeteiligung<br />

des Managements findet aber<br />

erst statt, wenn die Investoren Auszahlungen<br />

in Höhe ihrer Einlage plus Agio zuzüglich<br />

7,5% pro Jahr Kapitalkontoverzinsung<br />

für die Gesellschafter des Typs „Klassisch“<br />

und 7% plus Zinseszins zuzüglich<br />

1,5% Bonus pro Jahr für die Gesellschafter<br />

des Typs „Optimal“ erhalten haben.<br />

Ereignisse wie Mietausfälle, Zinserhöhungen,<br />

Fehlkalkulationen bei Instandsetzungen<br />

etc. gehen damit auch zu<br />

Lasten des Gewinnes des Managements.<br />

Diese Regelung verstärkt das Interesse<br />

des Managements, <strong>durch</strong> geschickten<br />

Einkauf, Vermietung bzw. späteren Verkauf,<br />

so viel Ertrag wie möglich zu erwirtschaften.<br />

Die Erträge dieser Philosophie<br />

kommen in erster Linie dem Investor zugute.<br />

Investiert wird in Wohn- und Gewerbeimmobilien,<br />

die, ausgelöst <strong>durch</strong> die Finanzkrise,<br />

wieder vermehrt auf den Markt<br />

kommen.<br />

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