Regelungen zum Umgang mit Nähe und Distanz für alle KISI Mitarbeiter
Regelungen zum Umgang mit Nähe und Distanz für alle ... - Kisi-Kids
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<strong>Regelungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>alle</strong> <strong>KISI</strong> <strong>Mitarbeiter</strong><br />
„Dann macht es wie ein guter Familienvater!” fügte Jesus hinzu. „Denn wer immer um das geheimnisvolle Wirken<br />
Gottes unter den Menschen weiß <strong>und</strong> auch andere in die neue Welt Gottes einführt, ist wie ein Vater, der seinen<br />
Kindern Altes <strong>und</strong> Neues aus seinem Erfahrungsschatz berichtet.” (Mt 13,52)<br />
Als <strong>KISI</strong> wissen wir um die hervorragende Stellung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen im Reich Gottes, wollen ihrer<br />
Würde <strong>und</strong> ihrem Anspruch an Gottes Reich dienen. Wie ein guter Familienvater wollen wir ihnen Christus<br />
zeigen, sie auf ihrem Weg zu Christus begleiten <strong>und</strong> unseren Erfahrungsschatz <strong>mit</strong> ihnen teilen.<br />
Wir nutzen die Offenheit von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen nicht aus. Binden sie an Christus, nicht an uns.<br />
Vermeiden <strong>alle</strong>s, was sie verbiegt oder unfrei macht. Gehen sorgsam <strong>mit</strong> ihrer geistlichen, geistigen,<br />
psychischen, emotionalen <strong>und</strong> körperlichen Unversehrtheit um. Wir bewahren ihre Offenheit <strong>und</strong> Reinheit als<br />
kostbare Schätze in zerbrechlichen Gefäßen.<br />
Neben dem Verhindern sexuellen Missbrauchs <strong>und</strong> unangemessener körperlicher <strong>Nähe</strong> geht es uns auch um das<br />
Verhindern geistlicher, geistiger, psychischer <strong>und</strong> emotionaler Übergriffe.<br />
Die vorliegenden <strong>Regelungen</strong> beschreiben Standards <strong>für</strong> unseren <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen, um<br />
zwischen <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> einen ges<strong>und</strong>en Weg zu gehen, der die Integrität von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
wahrt. Die Standards sind von <strong>alle</strong>n ehren- <strong>und</strong> hauptamtlichen <strong>Mitarbeiter</strong>n <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>innen einzuhalten <strong>und</strong><br />
<strong>mit</strong>tels Unterschrift am Beginn jeden Schuljahres bzw. am Beginn von Tourneen, Musicalwochen <strong>und</strong> ähnlichen<br />
Veranstaltungen zur Kenntnis zu nehmen. Ein Verstoß gegen diese <strong>Regelungen</strong> bedeutet die sofortige<br />
Beendigung der ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeit bei <strong>KISI</strong>. Grobe Verstöße werden ausnahmslos bei der<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendanwaltschaft des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes zur Anzeige gebracht.<br />
Inhaltlich orientieren sich vorliegende <strong>Regelungen</strong> an den Standards der Erzdiözese Wien zur Verhinderung<br />
sexuellen Missbrauchs.<br />
Seite 1 2012_01_<strong>KISI</strong>_UMGANG_NAEHE_DISTANZ Jänner 2012
<strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> 1<br />
Arbeit <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> besonders schutzbedürftigen Menschen ist Beziehungsarbeit. Zur<br />
Gestaltung von Beziehungen gehört ein ausgewogenes Verhältnis von <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong>. Dieses Zusammenspiel<br />
muss man als verantwortliche Person immer wieder aufs Neue anschauen <strong>und</strong> überprüfen.<br />
Gr<strong>und</strong>lage jeder ernst zu nehmenden <strong>und</strong> vertrauensvollen Beziehung zwischen einer Autoritätsperson (<strong>alle</strong>n<br />
ehren- <strong>und</strong> hauptamtlichen <strong>Mitarbeiter</strong>n bei <strong>KISI</strong>) <strong>und</strong> einem Kind bzw Jugendlichen ist das gegenseitige<br />
Zulassen <strong>und</strong> Aufbauen von geistiger <strong>Nähe</strong>. Die Verantwortung der Autoritätsperson <strong>für</strong> eine gelingende<br />
Beziehung erstreckt sich auch auf den <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Körperlichkeit <strong>und</strong> körperlicher <strong>Nähe</strong>. Insbesondere bei<br />
Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen gilt es, besonders aufmerksam zu sein <strong>und</strong> ihnen die Möglichkeit zu geben, <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Distanz</strong> selber bestimmen zu können.<br />
Missbrauch von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ist eine grobe, gewalttätige <strong>und</strong> machtvolle Ausnutzung dieser <strong>Nähe</strong>,<br />
<strong>und</strong> zwar aus Sicht der Betroffenen; auch dann, wenn es die Autoritätsperson selbst gar nicht so einschätzen<br />
würde. Das Wissen um die Möglichkeit des Missbrauchs von <strong>Nähe</strong> darf nicht dazu führen, dass ein der Situation<br />
angemessener körperlicher Kontakt – u.a. im Spiel – vermieden oder misstrauisch beobachtet wird. Wichtig <strong>und</strong><br />
notwendig sind <strong>alle</strong>rdings eine Sensibilisierung der Wahrnehmung <strong>und</strong> konkrete Kenntnisse darüber, was im F<strong>alle</strong><br />
eines Verdachtes von Übergriffen jeglicher Art zu tun ist.<br />
Die Bedeutung von <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> kann von Mensch zu Mensch völlig verschieden <strong>und</strong> von Situation zu<br />
Situation unterschiedlich sein.<br />
Trotz mancher schwieriger Fragen ist klar, dass auf <strong>Nähe</strong> – <strong>und</strong> im gewissen Rahmen auch auf körperliche <strong>Nähe</strong><br />
– in der Arbeit von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen nicht verzichtet werden kann <strong>und</strong> auch nicht soll. Es geht ja darum,<br />
bestimmte Bereiche des Lebens <strong>mit</strong>einander zu teilen. Es gehört einfach dazu, sich aufeinander einzulassen <strong>und</strong><br />
<strong>Nähe</strong> zuzulassen. Sehr wichtig ist die Bewusstseinsbildung <strong>und</strong> die Sensibilisierung <strong>für</strong> das Thema <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Distanz</strong> <strong>und</strong> daraus folgend ein behutsamer <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> den Bedürfnissen <strong>und</strong> Grenzen der Mädchen <strong>und</strong><br />
Buben.<br />
Sexueller Missbrauch<br />
Eine Beziehung zwischen zwei Menschen basiert auf emotionaler Zuwendung, bei der Vertrauen zueinander<br />
aufgebaut wird. Neben der emotionalen Zuwendung kann auch eine körperlich-zärtliche <strong>Nähe</strong> existieren, die sich<br />
durch gegenseitigen Respekt voreinander auszeichnet.<br />
Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle Ausbeutung entsteht nicht fließend aus einem zärtlichen <strong>und</strong> liebevollen<br />
Körperkontakt <strong>mit</strong> einem Kind oder Jugendlichen, sondern es handelt sich um eine bewusste, vorsätzlich<br />
geplante Handlung, die auf sexuelle Übergriffe <strong>und</strong> Ausbeutung ausgerichtet ist. Es kommt zu einem<br />
dramatischen Vertrauensbruch durch die Ausnützung eines in Abhängigkeit stehenden Kindes bzw. Jugendlichen<br />
zur eigenen sexuellen Erregung <strong>und</strong>/oder sexuellen Befriedigung. Im Mittelpunkt der sexuellen Ausbeutung steht<br />
der Missbrauch der Machtposition des <strong>Mitarbeiter</strong>s gegenüber einem Kind oder Jugendlichen.<br />
1 vgl: Verhinderung sexuellen Missbrauchs. Maßnahmen, <strong>Regelungen</strong> <strong>und</strong> Orientierungshilfen. Ein Behelf <strong>für</strong> die haupt- <strong>und</strong><br />
ehrenmatlichen <strong>Mitarbeiter</strong>/innen in der Erzdiözese Wien. 2006. Seite 9.<br />
Seite 2 2012_01_<strong>KISI</strong>_UMGANG_NAEHE_DISTANZ Jänner 2012
Verhaltensregeln <strong>für</strong> den Kontakt <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
1. Körperliche Berührungen beim Begrüßen, Ermuntern, Trösten, Anbieten von Geborgenheit oder beim Gebet<br />
<strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche dürfen sich nicht an den eigenen Bedürfnissen orientieren <strong>und</strong> müssen der Altersstufe<br />
der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen angemessen sein. Bei mehrjähriger Zugehörigkeit zu <strong>KISI</strong> ist sensibel <strong>mit</strong> von<br />
Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen gewünschten Veränderungen bezüglich körperlicher <strong>Nähe</strong> umzugehen. So kann es<br />
sein, dass jemand als Kind gerne umarmt wird, diese <strong>Nähe</strong> aber als Jugendlicher ablehnt. Dann ist das<br />
Verhalten des <strong>Mitarbeiter</strong>s daraufhin zu verändern. <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> wird immer vom Kind bzw. Jugendlichen<br />
bestimmt.<br />
2. Einzelgespräche sind in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Räumlichkeiten oder in einem von außen leicht<br />
beobachtbaren Raum durchzuführen. Sie dürfen nicht dazu dienen, sich Kindern oder Jugendlichen auf<br />
unangemessene Weise zu nähern <strong>und</strong> in der Folge körperliche Bedürfnisse zu befriedigen.<br />
3. In Schlaf- oder Sanitärräumen <strong>und</strong> dergleichen (Umziehräume bei Aufführungen) ist der Aufenthalt <strong>alle</strong>ine <strong>mit</strong><br />
einem Kind bzw. Jugendlichen zu unterlassen, außer die Betreuungstätigkeit erfordert dies (bei Krankheit,<br />
Verletzung oder Heimwehsituationen). Diese besonderen Situationen erfordern eine Besprechung im<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>team <strong>und</strong> ein transparentes Handeln..<br />
4. Das Beobachten, Fotografieren oder Filmen von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen beim An- <strong>und</strong> Auskleiden bzw. im<br />
unbekleideten Zustand ist zu unterlassen. Besonders sensibel ist dabei auf Situationen bei Tourneen <strong>und</strong><br />
Aufführungen zu achten, wo getrennte Schlafsäle <strong>und</strong> Garderoben manchmal nicht möglich sind.<br />
5. Die Aufrechterhaltung der notwendigen Disziplin darf nur durch pädagogisch sinnvolle <strong>und</strong> zulässige Weise<br />
erfolgen. Jede Art körperlicher Bestrafung <strong>und</strong> Disziplinierung ist verboten.<br />
6. Wenn man selbst ein persönliches oder/<strong>und</strong> körperliches Angezogensein durch Kinder oder Jugendliche an<br />
sich wahrnimmt, sind die Grenzen der Betreuungsaufgabe einzuhalten. Darüber hinaus ist, wenn möglich, <strong>für</strong> die<br />
weitere Betreuung des/der Minderjährigen durch eine andere geeignete Person zu sorgen. Die Inanspruchnahme<br />
einer seelsorgerlichen <strong>und</strong>/oder psychologischen/psychotherapeutischen Unterstützung wird nahgelegt. Diese<br />
Situation ist <strong>mit</strong> dem persönlichen Mentor zu klären. Auf keinem Fall darf das betroffene Kind bzw. der betroffene<br />
Jugendliche da<strong>mit</strong> konfrontiert werden.<br />
7. Im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ist da<strong>mit</strong> zu rechnen, dass sich Kinder <strong>und</strong> Jugendliche zu einem<br />
hingezogen fühlen, dass es zu einer „Verliebtheit“ kommen kann. Wenn dies durch den <strong>Mitarbeiter</strong> (oder andere<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>) wahrgenommen wird, ist äußerst sensibel <strong>mit</strong> dem Kind bzw. Jugendlichen umzugehen, keinesfalls<br />
darf dieses Gefühl ausgenutzt werden <strong>und</strong> es ist <strong>alle</strong>s zu vermeiden, was diese Verliebtheit fördert. Im Gegenteil<br />
ist <strong>alle</strong>s zu unternehmen um dem Kind bzw. Jugendlichen die Überwindung der Verliebtheit zu ermöglichen. Die<br />
Inanspruchnahme einer seelsorgerlichen Unterstützung wird empfohlen. Diese Situation ist <strong>mit</strong> dem persönlichen<br />
Mentor zu klären. Zum eigenen Schutz ist dies im <strong>Mitarbeiter</strong>team zu besprechen.<br />
8. Eine exklusive fre<strong>und</strong>schaftliche Beziehung <strong>mit</strong> einzelnen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ist zu vermeiden.<br />
Ebenfalls ist <strong>alle</strong>s zu vermeiden, was exklusive Beziehungen entstehen lassen könnte. Besonders ist darauf zu<br />
achten, nicht immer neben den gleichen Kindern bzw. Jugendlichen im Bus oder bei den Mahlzeiten zu sitzen.<br />
9. Unangemessene finanzielle Zuwendungen <strong>und</strong> Geschenke an einzelne Kinder oder Jugendliche, die in keinem<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> der Betreuungsaufgabe stehen, sind zu unterlassen.<br />
10. Bei der Auswahl von Filmen, Computersoftware, Spielen <strong>und</strong> schriftlichem Material ist darauf zu achten, dass<br />
diese altersadäquat erfolgt <strong>und</strong> <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche geeignet ist. Sprache, Wortwahl sowie jede Art von<br />
persönlicher Interaktion oder Unterhaltung sollen ebenfalls altersadäquat erfolgen.<br />
Seite 3 2012_01_<strong>KISI</strong>_UMGANG_NAEHE_DISTANZ Jänner 2012
11. Jeder <strong>Mitarbeiter</strong> hat die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Kinder- <strong>und</strong> Jugendschutz einzuhalten.<br />
12. Bei ganztägigen Unternehmungen <strong>mit</strong> Übernachtungen ist darauf zu achten, dass es zusätzliche<br />
Betreuungspersonen gibt. Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen hat auch das Betreuungsteam<br />
gemischtgeschlechtlich zu sein. Bei Übernachtungen haben nach Möglichkeit die Betreuungspersonen getrennte<br />
Schlafräume zu benutzen. Auf jeden Fall müssen getrennte Betten, Matratzen <strong>und</strong> Schlafsäcke benützt werden.<br />
13. Die vorliegenden <strong>Regelungen</strong> sind am Beginn jeden Arbeitsjahres bzw. jeder mehrtägigen Veranstaltung<br />
durchzugehen <strong>und</strong> von <strong>alle</strong>n <strong>Mitarbeiter</strong>n zu unterschreiben.<br />
14. In jedem Betreuungsteam ist eine Person als „Hüter“ der <strong>Regelungen</strong> einzusetzen. Diese Person ist bei<br />
Verdacht auf Übertritte zuerst zu kontaktieren <strong>und</strong> <strong>für</strong> die weiteren Schritte verantwortlich. Dabei kann<br />
Rücksprache <strong>mit</strong> dem zuständigen Vorstands<strong>mit</strong>glied gehalten werden.<br />
15. Für <strong>alle</strong> Fragen im Zusammenhang <strong>mit</strong> den „Regeln über <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong>“, insbesondere, wenn es um<br />
konkrete Verdachtsmomente geht, kann man sich innerhalb von <strong>KISI</strong> an das Vorstands<strong>mit</strong>glied Dr. Christian<br />
Röthlin (E-Mail: christian.roethlin@kisi.at Tel: +43 (0)5574 74810 ) (oder an den Obmann Mag. Hannes Minichmayr)<br />
wenden, außerhalb von <strong>KISI</strong> an Mag. Karin Roth (Leiterin der diözesanen Ombudsstelle Salzburg, Fon +43 (0) 662-<br />
890821 Fax +43 (0) 662-841881 Email: karin.roth@insight-international.org) . Mag. Karin Roth ist <strong>für</strong> den Verein in beratender<br />
Funktion tätig <strong>und</strong> keine Entscheidungsträgerin. Sie handelt frei <strong>und</strong> untersteht in diesen Angelegenheiten weder<br />
der <strong>KISI</strong>-Leitung noch dem Vorstand. Für die weitere Vorgehensweise ist der Vorstand des Vereines<br />
verantwortlich.<br />
Altmünster, im März 2010<br />
Verfasst vom Vorstand <strong>und</strong> genehmigt durch die Vollversammlung am 6.3.2010<br />
Geringfügig angepasst vom Vorstand im April 2011<br />
Punkt 15 angepasst im Jänner 2012<br />
.....................................................................................................................................................................................<br />
<strong>KISI</strong> – God’s singing kids · A-4813 Altmünster am Traunsee · Hornstraße 18<br />
Tel +43 (0) 820 919195 · Fax +43 (0) 820 919196 · info@kisi.at · www.kisi.at<br />
Raika Salzkammergut: BLZ 34510 · KtoNr 1930155 · IBAN: AT163451000001930155 BIC: RZOOAT2L510<br />
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Seite 4 2012_01_<strong>KISI</strong>_UMGANG_NAEHE_DISTANZ Jänner 2012
Name: ………………………………………….<br />
(bitte leserlich schreiben)<br />
Zustimmungserklärung<br />
zu: http://www.kisi.at/cms/uploads/media/2012_01_<strong>KISI</strong>_UMGANG_MIT_NAEHE_DISTANZ_V3.pdf<br />
Ich habe die vorliegenden <strong>Regelungen</strong> <strong>für</strong> den <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> bei<br />
<strong>KISI</strong> gelesen <strong>und</strong> verstanden. Ich verpflichte mich <strong>mit</strong> meiner Unterschrift, diese<br />
<strong>Regelungen</strong> einzuhalten <strong>und</strong> bin mir bewusst, dass ein Übertreten dieser<br />
<strong>Regelungen</strong> mein Ausscheiden als <strong>KISI</strong>-<strong>Mitarbeiter</strong> zur Folge hat <strong>und</strong> bei der<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendanwaltschaft des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes zur Anzeige<br />
gebracht wird.<br />
Die Zustimmungserklärung wird immer <strong>für</strong> ein Arbeitsjahr/Schuljahr abgegeben <strong>und</strong> jährlich erneuert.<br />
Die Gültigkeit dieser Zustimmungserklärung endet am 31.12. jeden Jahres.<br />
Ort:<br />
Datum:<br />
…………………………………….<br />
…………………………………….<br />
Unterschrift:<br />
…………………………………….<br />
Bitte ans <strong>KISI</strong>-Büro (Adresse siehe unten) senden oder einem <strong>KISI</strong>-<strong>Mitarbeiter</strong> abgeben! Danke.<br />
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