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PUNKT

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AUF DEN<br />

<strong>PUNKT</strong>.<br />

Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 6 / Dez. 2015<br />

Praxisalltag:<br />

Wir sorgen für<br />

Durchblick!<br />

Seite 14<br />

Vertreterversammlung:<br />

Konstruktiver Dialog mit dem HMSI<br />

Seite 4<br />

Honorar:<br />

Neue Betreuungsstrukturverträge<br />

Seite 49<br />

info.service<br />

Offi zielle Bekanntmachungen<br />

Seite 30


NACHWUCHSKAMPAGNE<br />

BERATUNGS<br />

CENTER!<br />

FORTBILDUNGS<br />

PROGRA M<br />

S. 27<br />

für Ärzti nen und Ärzte<br />

für Psychotherapeuti nen<br />

und -therapeuten<br />

für Praxismitarbeiteri nen<br />

und -mitarbeiter<br />

S. 16<br />

FORT- UND WEITERBILDUNG<br />

S. 29<br />

Fragen zum Rundschreiben?<br />

info.line<br />

AUS DEM LEBEN EINES ARZTES<br />

LEBENSEREIGNIS<br />

S. 17<br />

BERATUNG VO REGRE S<br />

S. 32<br />

S. 30<br />

Abrechnu<br />

Fragen zur Abrechnung?<br />

BERATUNGS<br />

CENTER!<br />

S. 24<br />

HYGIENEBERATUNG<br />

S. 34<br />

S. 20<br />

S. 23<br />

S. 37<br />

PRAXISABGABE<br />

S. 40<br />

S. 38<br />

S. 22<br />

BERATUNGS<br />

CENTER!<br />

INHALT<br />

STAND<strong>PUNKT</strong><br />

Es reicht! 3<br />

AKTUELLES<br />

Vertreterversammlung: Konstruktiver Dialog mit Hessischem Sozialministerium 4<br />

Neue Strafbarkeitsrisiken: Prävention vor Repression 7<br />

FALK-Pressekonferenz: Große Koalition gegen niedergelassene Ärzte 10<br />

KBV-Kampagne: Jetzt mitmachen! 12<br />

Neue Homepage zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst 13<br />

Fortbildungsportal jetzt über KV-SafeNet-Portal erreichbar 13<br />

STUDIENABSCHLU S<br />

ÄNDERUNG DER PRAXISFORM<br />

Fragen zum ÄBD?<br />

Fragen<br />

Rundsc<br />

zum Rundschreiben?<br />

ARZNEIMITTELBERATUNG<br />

ARZT IN WEITERBILDUNG<br />

1. ABRECHNUNG<br />

NIEDERLA SUNGSBERATUNG<br />

PRAXISJUBILÄUM<br />

PRAXISERÖFFNUNG<br />

PATIENTENBEFRAGUNG<br />

QUALITÄTSMANAGEMENT<br />

Fragen zu .......<br />

TITELTHEMA<br />

PraxisLeben 14<br />

Am Anfang: Die Nachwuchskampagne 16<br />

Arzt in Weiterbildung: „Ich stand ohne Perspektive da“ 17<br />

Die Allgemeinmedizin – besser als ihr Ruf? 18<br />

Niederlassungsberatung: Doch noch geschafft...endlich selbstständig! 20<br />

Qualitätsmanagement, wozu? 22<br />

Praxiseinweihung: Ein Grund zum Feiern 23<br />

Die Übersicht behalten: Jetzt wird abgerechnet 24<br />

Praxiskooperationen: Angestellt statt selbst und ständig 27<br />

Fortbildungsverpfl ichtung: So können Sie punkten 29<br />

Das hessische Wikipedia der Arzneimittelberatung 30<br />

Regress abwenden 32<br />

Eine saubere Sache: Die Hygieneberatung der KV Hessen 34<br />

Hygieneberatung: Ein Praxisbeispiel 36<br />

Patientenbefragung: Stellen Sie Ihren Praxisalltag auf den Prüfstand 37<br />

Das neue Gründer- und Abgeberforum: Digital statt analog 38<br />

So läuft`s bei der Praxisabgabe 40<br />

BESONDERE ÄRZTE<br />

Behandlung von Flüchtlingen: Eine Art Integrationsleistung 42<br />

BERUFSPOLITIK<br />

Im Hintergrund: Die Beratenden Fachausschüsse 46<br />

HONORAR<br />

Betreuungsstrukturverträge: TK und BKK ziehen nach 49<br />

ORGANSPENDE<br />

Erfahrungsbericht von von Außenminister Steinmeier:<br />

„Meine Frau und ich hatten sehr großes Glück!“ 52<br />

KBV-INFO<br />

Neue KBV-Patienteninfo 53<br />

HYGIENE<br />

Hygieneleitfaden für psychotherapeutische Praxen 54<br />

Hygienische Aspekte der Norovirus-Gastroenteritis 55<br />

2<br />

SERVICE<br />

Die Famulaturbörse der KBV 58<br />

Ihr Kontakt zu uns / Impressum 59<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


STAND<strong>PUNKT</strong><br />

Es reicht!<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

so recht will in diesem Jahr keine Weihnachtsstimmung<br />

im Gesundheitswesen aufkommen. Zu desaströs<br />

sind die Verhältnisse in der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung mittlerweile, zu vehement<br />

stemmt sich immerhin fast die Hälfte der Mitglieder<br />

der KBV-VV gegen die überfällige und – wir Hessen<br />

wissen, wovon wir reden – „brutalstmögliche“ Aufklärung<br />

der Affären rund um den ehemaligen KBV-Chef<br />

Dr. Andreas Köhler.<br />

Als wäre das nicht schon schlimm genug, schafft die<br />

Politik zeitlich parallel konsequent und unbeirrt Fakten.<br />

Der Raubbau an den Honoraren der Niedergelassenen<br />

geht weiter, das Praxisabbauprogramm läuft<br />

auf Hochtouren. Der neuste Geniestreich aus dem<br />

BMG: Zur fi nanziellen Sanierung der maroden Kliniklandschaft<br />

sollen in Zukunft wir Niedergelassene beitragen,<br />

indem wir den Kliniken deren Leistungen der<br />

Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2016 zu vergleichbar<br />

horrenden Honorarsätzen vergüten müssen.<br />

Zwar klagen die Kliniken öffentlich über den nicht<br />

mehr zu bewältigenden Ansturm von Patienten, die<br />

ungesteuert in die Ambulanzen fl uten. Doch das ist<br />

nur ein Teil der Wahrheit: dass diese Patienten nur in<br />

den seltensten Fällen an die Praxen der eigentlich zuständigen<br />

Niedergelassenen zurück verwiesen werden,<br />

fällt gerne unter den Tisch. Genauso wie die<br />

Tatsache, dass selbstverständlich viele der ambulant<br />

behandelten Notfälle im stationären Sektor weiterbehandelt<br />

werden – was vielleicht öfter Auslastungsals<br />

medizinische Indikationsgründe haben mag. Fakt<br />

ist: Das Notfallgeschäft in Deutschland ist nicht nur<br />

an vielen Stellen höchst dubios, sondern auch überaus<br />

lukrativ. Und das CDU-geführte Bundesministerium für<br />

Gesundheit sorgt dafür, dass das so bleibt.<br />

Wahrlich keine rosigen Zukunftsaussichten, gegen die<br />

wir uns trotzdem weiter nach Kräften wehren werden.<br />

Trotz allem – oder vielleicht gerade deshalb –<br />

wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Praxismitarbeitern<br />

schöne und erholsame Feiertage sowie alles<br />

Gute für 2016!<br />

Mit besten Grüßen, Ihre<br />

Frank Dastych<br />

Dr. Günter Haas<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 3


AKTUELLES<br />

Blick auf das<br />

Podium am<br />

10. Oktober 2015.<br />

Konstruktiver Dialog mit<br />

Hessischem Sozialministerium<br />

Als Ehrengast begrüßte Dr. Klaus-Wolfgang Richter, Vorsitzender der Vertreterversammlung,<br />

bei der Versammlung am 10. Oktober 2015 den hessischen Staatsminister<br />

Stefan Grüttner. Auf der Agenda standen anspruchsvolle Sachthemen,<br />

wie die medizinische Versorgung von Flüchtlingen, die Einführung der Terminservicestellen,<br />

die ÄBD-Reform und die Verabschiedung des Haushalts 2016.<br />

4<br />

In seinem Begrüßungsstatement sprach Sozialminister<br />

Stefan Grüttner zunächst den Mitgliedern der KV<br />

Hessen ein herzliches Dankeschön dafür aus, dass<br />

sich so viele Ärzte bei der Versorgung von Flüchtlingen<br />

engagieren. Rund 300 Ärzte stünden für die<br />

Untersuchungen zur Verfügung. Das sei wichtig,<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />

denn allein im Oktober 2015 hätte das Land Hessen<br />

zusammen mit den Kommunen rund 25.000 Flüchtlinge<br />

versorgen müssen.<br />

Minister Grüttner lobte, dass sein Ministerium und<br />

die KV Hessen zu einem Arbeitsprozess gefunden


AKTUELLES<br />

haben, der vom Versuch der gegenseitigen Hilfeleistung<br />

geprägt sei. Bei der Reform des ÄBD habe<br />

er stets die Entscheidungen der Vertreterversammlung<br />

moderierend begleitet. Richtig sei das Tempo<br />

der Reform gewesen. Richtig sei auch die Disposition<br />

über die beiden Dispositionszentralen der KV Hessen<br />

und nicht über die Rettungsleitstellen. Er erklärte des<br />

Weiteren, dass den ersten Platz bei Bürgerbeschwerden<br />

die langen Wartezeiten auf Facharzttermine einnehmen<br />

würden. Er appellierte an die Ärzte, sich in<br />

die Situation der Patienten hineinzudenken, die ein<br />

unmittelbares Bedürfnis auf Abklärung ihrer Symptome<br />

hätten. Für sie müsste relativ schnell der Zugang<br />

zum Facharzt möglich sein. Das funktioniere an vielen<br />

Stellen schon gut, aber es funktioniere an manchen<br />

eben auch nicht. Daher sei für ihn die Einführung<br />

der Terminservicestellen angemessen.<br />

Wenn die Diskussionen<br />

zu heftig<br />

werden, hier die<br />

Insignien der Macht,<br />

zu denen der Hausherr<br />

greifen kann.<br />

Rund um die Einführung der Terminservicestellen<br />

entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem<br />

Minister. Die Vertreterversammlung erklärte in aller<br />

Deutlichkeit, dass aus ihrer Sicht die Termingarantie<br />

und die Flüchtlingsversorgung nicht zusammenpassen.<br />

Aufgrund der intensiven Behandlungsbedarfe<br />

von Flüchtlingen verabschiedete sie eine Resolution,<br />

Minister Grüttner<br />

im Dialog mit den<br />

VV-Mitgliedern.<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 5


AKTUELLES<br />

die für Januar gesetzlich vorgeschriebene Einführung<br />

von Terminservicestellen um ein Jahr zu verschieben.<br />

Ebenso eindeutig sprachen sich die Vertreter gegen<br />

die im eHealth-Gesetz fixierte Verpflichtung zur<br />

Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements<br />

(VSDM) in Arztpraxen aus. Und schließlich<br />

forderten sie eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe,<br />

die im Moment die Arbeit in und mit der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung in Berlin lähmen.<br />

ENTWICKLUNGEN ANTREIBEN<br />

Die Vertreterversammlung beschloss außerdem eine<br />

Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen. In<br />

2013 hat die KBV erstmals Rahmenvorgaben für die<br />

Anerkennung von Praxisnetzen formuliert. Es gibt in<br />

Hessen bereits circa 50 Praxisnetze, allerdings in eher<br />

losen Strukturen. Nicht alle erfüllen die Voraussetzungen<br />

für eine Anerkennung. Das neue Anerkennungsverfahren<br />

ist bereits zum 23. Oktober 2015 in<br />

Kraft getreten.<br />

Wie zuvor mehrfach angekündigt, wurde am 10. Oktober<br />

auch über die ÄBD-Reform diskutiert. Zukünftig<br />

werden die Dienste im ÄBD besser bezahlt und es<br />

werden diejenigen von den Beschlüssen profitieren,<br />

die im ÄBD viele Patienten versorgen (siehe Rundschreiben<br />

vom 22. Oktober 2015).<br />

VERWALTUNGSKOSTENSATZ BLEIBT<br />

STABIL<br />

Traditionell steht die Herbstsitzung der Vertreterversammlung<br />

auch im Zeichen von Haushaltsentscheidungen.<br />

Alexander Bender, Bereichsleiter Innere<br />

Dienste, hatte dazu vorab allen Mitgliedern der Vertreterversammlung<br />

einen detaillierten Haushaltsvoranschlag<br />

2016 zukommen lassen, so dass sich jeder<br />

in das umfangreiche Zahlenmaterial einlesen konnte.<br />

Wie schon in den letzten Jahren sieht auch der Haushaltsvoranschlag<br />

für 2016 eine Verwaltungskostenumlage<br />

von 2,49 Prozent vor. Der KV Hessen gelingt<br />

es damit zum fünften Mal, die Verwaltungskosten<br />

unter der Zielmarke von 2,5 Prozent zu halten. Der<br />

Haushaltsvorschlag wurde mit einer Stimmenthaltung<br />

angenommen. •<br />

Petra Bendrich<br />

Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2016<br />

Infobox<br />

Verwaltungshaushalt:<br />

Seit dem Quartal IV/09 hat sich der Verwaltungskostensatz wie folgt verändert:<br />

IV/09 – I/10 = 2,90 %<br />

II/10 – III/10 = 2,70 %<br />

IV/10 – III/11 = 2,53 %<br />

ab IV/11 = 2,49 %<br />

Für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst<br />

sind die folgenden Sonderumlagen vorgesehen:<br />

• Sonderumlage Weiterbildung ~ 0,24 %<br />

• Sonderumlage Fördermittel Sicherstellung 0,10 %<br />

• Sonderumlage ÄBD ~ 1,53% und max. EUR 1.500 pro Mitglied/Quartal<br />

gemäß Bereitschaftsdienstordnung (BDO)<br />

Gegenseitige Deckungsfähigkeit:<br />

Es wird je Kontengruppe eine gegenseitige Deckungsfähigkeit erklärt.<br />

6<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


AKTUELLES<br />

Prävention vor Repression<br />

„Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte?“ war der Titel von zwei<br />

Informationsveranstaltungen für Mitglieder der KV Hessen. Warum? Es liegt<br />

ein Gesetzentwurf vor, der voraussichtlich im Frühjahr 2016 verabschiedet und<br />

dann in Kraft treten wird. Zukünftig soll auch in der Ärzteschaft Bestechlichkeit<br />

strafrechtlich verfolgt werden können.<br />

Rechtsanwalt Alexander Gruner erklärt, dass mit dem<br />

neuen § 299a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine von<br />

Rechtsprechung und Politik festgestellte Strafbarkeitslücke<br />

zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen<br />

geschlossen wird. Durch die Neueinführung<br />

des § 299a StGB sollen Verhaltensweisen<br />

erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines Heilberufs<br />

in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten<br />

wirtschaftlichen Anreizen leiten lassen. Vereinfacht<br />

gesagt bedeutet dies, dass immer dann, wenn<br />

eine Leistung nicht für eine adäquate Gegenleistung<br />

gewährt wird, erhöhte Vorsicht geboten ist. Ein klassisches<br />

und auch bereits bekanntes Beispiel sind die<br />

Anwendungsbeobachtungen. Anwendungsbeobachtungen<br />

sind generell weder verboten, noch liegt in<br />

der Teilnahme an einer Anwendungsbeobachtung<br />

gleich ein strafrechtliches Verhalten. Das kann aber<br />

im Einzelfall ganz anders sein, wenn für einen kurzen,<br />

mit wenig Aufwand auszufüllenden Fragebogen eine<br />

erstaunlich hohe Vergütung gezahlt wird. Allerdings<br />

ist dieser Sachverhalt auch jetzt schon berufsrechtlich<br />

untersagt und kann sanktioniert werden.<br />

GEFAHR DER RUFSCHÄDIGUNG?<br />

Hierauf weist auch Manual Maier, Justiziar der Landesärztekammer<br />

Hessen, hin. Deswegen warnt er<br />

vor Panikmache. Er rät Ärzten, sich nach wie vor<br />

ganz eng an die Berufsordnung zu halten. Dann<br />

drohe keine Gefahr, denn inhaltlich stelle § 299a<br />

auf die „Verletzung berufsrechtlicher Pflichten zur<br />

Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ und<br />

damit auf die bereits geltenden Regelungen der Berufsordnung<br />

ab. Allerdings müssten sich Ärzte auf<br />

„andere Player“ einstellen. Denn zukünftig haben<br />

unter anderem die Krankenkassen und Landesärztekammern<br />

ein Strafantragsrecht, wenn der Verdacht<br />

besteht, dass Ärzte gegen die neue Regelung des<br />

§ 299a StGB verstoßen haben könnten. Die Staatsanwaltschaft<br />

verfügt über größere Ermittlungsmöglichkeiten<br />

als beispielsweise die Ärztekammern, die<br />

die bisher rein berufsrechtlich zu ahndenden Verstöße<br />

untersucht und verfolgt haben. Die Staatsanwaltschaft<br />

kann Praxisräume durchsuchen und<br />

Unterlagen beschlagnahmen. Passiert dies während<br />

Redner (von links):<br />

Jörg Hoffmann,<br />

Geschäftsführer<br />

der KV Hessen<br />

Manuel Maier,<br />

Justiziar der<br />

Landesärztekammer<br />

Hessen:<br />

„Die meisten Ärzte<br />

halten sich an die<br />

Berufsordnung.“<br />

Oberstaatsanwalt<br />

Alexander Badle<br />

(links) im Gespräch<br />

mit Rechtsanwalt<br />

Alexander Gruner.<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 7


RUBRIK<br />

der Sprechstunde und bekommen die Patienten<br />

dies mit, besteht die Gefahr, dass sich das schnell<br />

herumspricht und der Ruf eines betroffenen Arztes<br />

in der Öffentlichkeit Schaden nimmt. Manuel<br />

Maier setzt daher unmissverständlich auf Prävention<br />

vor Repression. Hierzu schlägt er vor, das „Clearingstellenverfahren<br />

Rechtskonformität“ wiederzubeleben.<br />

Es wurde eingeführt, um Verträge über<br />

die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und<br />

Krankenhäusern auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Hier<br />

sollen dann neben der Landesärztekammer Hessen,<br />

der KV Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft<br />

auch die Krankenkassen einbezogen<br />

werden.<br />

Auf Prävention durch Transparenz setzt auch Oberstaatsanwalt<br />

Alexander Badle. Er appelliert an die<br />

Ärzte, Angebote aus der Industrie sowie damit verbundene<br />

Vergütungsstrukturen immer kritisch zu<br />

hinterfragen und auf Angemessenheit zu prüfen.<br />

Kein Unternehmen verschenke etwas ohne Hintergedanken.<br />

Des Weiteren empfiehlt er den niedergelassenen<br />

Ärzten, die einen Honorararztvertrag mit<br />

einem Krankenhaus abgeschlossen haben, diesen<br />

Vertrag juristisch prüfen zu lassen.<br />

Christof Diefenbach, Leiter des Hessischen Landesprüfungs-<br />

und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen<br />

(HLPUG), weist zudem auf einen weiteren Aspekt hin,<br />

der zwar nicht neu ist, aber in der Erleichterung über<br />

Infobox<br />

8<br />

Bundesjustizminister Heiko Maas sagt zum Regierungsentwurf: „Die weit überwiegende<br />

Mehrzahl der Ärzte sowie sonstiger Erbringer von Gesundheitsleistungen sind ehrlich und<br />

setzen sich täglich für das Wohl ihrer Patienten ein. Diese wollen wir schützen. Daher schaffen<br />

wir klare Regeln für strafbares Verhalten und geben so den Ermittlungsbehörden die<br />

Möglichkeit an die Hand, allein gegen die ,schwarzen Schafe’ im Markt einzuschreiten.“<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


RUBRIK<br />

Mit dem § 299a StGB sollen Verhaltensweisen erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines<br />

Heilberufs in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten wirtschaftlichen Anreizen<br />

leiten lassen. So sollen künftig z. B. finanzielle Zuwendungen, die für die Beeinflussung des<br />

Verordnungsverhaltens von Ärzten oder die Zuführung von Patienten erfolgen, strafbar sein.<br />

Infobox<br />

ein – endlich – abgeschlossenes staatsanwaltschaftliches<br />

Ermittlungsverfahren häufig vergessen wird: Im<br />

Falle einer Verurteilung kann auch ein Approbationsentzug<br />

im Raum stehen. Ein Arzt muss Zeit seines Berufslebens<br />

„würdig und zuverlässig“ sein. Entfallen<br />

diese Voraussetzungen durch strafrechtlich relevantes<br />

Verhalten, ist die Approbation in ernster Gefahr.<br />

Jörg Hoffmann, Geschäftsführer der KV Hessen, ist<br />

überzeugt, dass die Aufnahme des § 299a in das<br />

Strafgesetzbuch für die allermeisten Mitglieder kein<br />

kritisches Thema ist. Ärzte sollten aber wissen, wo zukünftig<br />

die „rote Linie liegt“ und wo es Risiken gibt,<br />

um sich gegebenenfalls beraten zu lassen und rechtzeitig<br />

gegenzusteuern.<br />

Die emotionalen Diskussionen im Anschluss an die<br />

Vorträge und das hohe Interesse an den Veranstaltungen<br />

belegen die im Saal spürbare Unsicherheit.<br />

Und dies, obwohl wohl nur wenige Ärzte ganz praktisch<br />

mit dem neuen Gesetz in Berührung kommen<br />

dürften.<br />

Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie genau wie<br />

die Vorträge der Redner auf unsere Homepage. •<br />

Petra Bendrich, Michaela Vetten<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.kvhessen.de/strafbarkeitsrisiken<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 9


AKTUELLES<br />

Große Koalition gegen<br />

niedergelassene Ärzte<br />

Die Politik macht bei ihrem Masterplan, die niedergelassenen (Fach-)Ärzte aus<br />

der Versorgung zu drängen, große Fortschritte. Der neuste Streich: Das Krankenhausstrukturgesetz,<br />

das FALK und die KVH öffentlich scharf kritisierten.<br />

Bild links: FALK<br />

macht mobil:<br />

Protest auf Berliner<br />

Bühne.<br />

Bild rechts: Bayerns<br />

KV Vorstand Dr.<br />

Wolfgang Krombholz<br />

erläutert die<br />

Ablehnung der<br />

Regierungspläne.<br />

Besondere Ereignisse erfordern besondere<br />

Maßnahmen. Eine solche besondere<br />

Situation war gegeben, als im<br />

Oktober die Pläne der Bundesregierung zum Krankenhausstrukturgesetz<br />

bekannt wurden. Denn anstatt an<br />

der Sektorengrenze ambulant/stationär endlich die bisher<br />

fehlende Patientensteuerung anzugehen, lautete<br />

die Antwort der Politik: Einrichtung von so genannten<br />

Portalpraxen an den Kliniken, einzurichten durch die<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen und zu bezahlen mit<br />

den Honoraren der Niedergelassenen. Ein weiteres und<br />

finanziell besonders gravierendes Ärgernis: Ab Anfang<br />

Januar 2016 sollten die Kliniken Leistungen der Notfallversorgung<br />

zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare der<br />

niedergelassenen Ärzte abrechnen können.<br />

Die Lobby der Krankenhäuser hatte ganze Arbeit geleistet<br />

und ihr war es offensichtlich gelungen, die augenscheinliche<br />

Schwäche und Passivität der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV) auszunutzen und<br />

bei der Politik zu punkten. Deren Rezept:<br />

Finanztransfer vom ambulanten<br />

in den stationären Sektor, um die oftmals<br />

finanziell stark angeschlagenen und eigentlich für<br />

die Versorgung zu vernachlässigenden Häuser am Leben<br />

zu erhalten.<br />

Kein Wunder also, dass die Freie Allianz der Länder<br />

KVen (FALK) „mobil“ machte und zu einer Pressekonferenz<br />

nach Berlin einlud. In der bestens besuchten<br />

Pressekonferenz machten die Vorstände der KVen aus<br />

Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern<br />

unmissverständlich klar: Dieses Gesetz ist ein<br />

weiterer Schritt auf dem Weg der konsequenten Benachteiligung<br />

der Niedergelassenen. Auch die KV Hessen<br />

setzte – wie fast alle anderen KVen auch – eine<br />

Pressemeldung ab, in der sie die Benachteiligung der<br />

Niedergelassenen ablehnte und die Politik scharf kritisierte.<br />

Die Pressemitteilung der KV Hessen finden Sie<br />

auf der folgenden Seite.<br />

10<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


AKTUELLES<br />

KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ:<br />

GROSSE KOALITION GEGEN NIEDERGELASSENE ÄRZTE<br />

Pressemitteilung<br />

der KV Hessen<br />

Frankfurt, 06.11.2015 – Scharf hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen heute in<br />

Frankfurt das gestern im Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz kritisiert. Angeführt vom<br />

CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium unter Minister Hermann Gröhe hat das Parlament damit<br />

einen weiteren Beleg dafür geliefert, dass für ihn und die Gesundheitspolitik in Berlin selbst die kleinste<br />

und schlechteste Klinik für die Gesundheitsversorgung wichtiger ist als die niedergelassenen Haus- und<br />

Fachärzte.<br />

„Dass niedergelassene Haus- und Fachärzte mittlerweile auf der Streichliste der großen Koalition<br />

stehen, ist offensichtlich“, erklärten dazu heute Frank Dastych und Dr. Günter Haas, die Vorstandsvorsitzenden<br />

der KV Hessen. „In ihrer Konzeptionslosigkeit bedienen sich die Politiker nun an den Honoraren<br />

der Niedergelassenen, um oft unrentable, qualitativ minderwertige und für die Versorgung nicht mehr<br />

gebrauchte Krankenhäuser finanziell am Leben zu erhalten. Denn die explodierenden Leistungen der<br />

Notfallversorgung können die Krankenhäuser ab 1. Januar 2016 zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare<br />

der Niedergelassenen abrechnen. Das dubiose Notfallgeschäft, von dem man in Deutschland mittlerweile<br />

sprechen muss, beginnt zum großen Teil morgens mit der Öffnung der Notfallambulanzen und<br />

endet abends mit deren Schließung – und wird finanziell damit immer attraktiver. Schaut man sich diese<br />

Fälle an, bleibt aber häufig außer der Abrechnung weder ein Notfall noch eine qualifizierte Behandlung<br />

übrig. Das wird von Berlin jetzt auch noch mit massiven Honorartransfers aus der Ebene der haus- und<br />

fachärztlichen Grundversorgung belohnt. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser ein Vielfaches an Honorar<br />

für die gleichen Leistungen bekommen wie der niedergelassene Arzt. Nur wenige Abgeordnete, wie<br />

zum Beispiel die Abgeordnete Sabine Dittmar von der SPD, haben diesen Konstruktionsfehler erkannt<br />

und auch in der Debatte benannt.<br />

Offensichtlich will oder kann die Politik die massive Überversorgung mit zum Teil einfach nur schlechten<br />

Krankenhäusern in Deutschland nicht angehen und hat nun das Honorar der niedergelassenen<br />

Haus- und Fachärzte als neue Finanzierungsquelle erschlossen. Allein in Hessen sind dadurch Kosten von<br />

rund 70 Millionen € pro Jahr zu erwarten, die zur Hälfte von Haus- und Fachärzten zu finanzieren sind.<br />

Honorareinbußen von bis zu 10% bei diesen Ärzten wären die Folge.<br />

Zudem wird wieder die dringend notwendige Steuerung der Patienten in der Schnittstelle zwischen<br />

ambulantem und stationärem Sektor verpasst. Die Schuld dafür liegt dabei nicht bei den Patienten,<br />

sondern die Politik lässt erneut die Chance verstreichen, dieses seit langem bekannte Problem durch<br />

eindeutige Regelungen zu lösen. Vieles legt aber auch den Verdacht nahe, dass die Politik diese Steuerung<br />

überhaupt nicht will, weil sie damit den flächendecken Abbau der ambulanten Versorgung zu<br />

erreichen gedenkt.<br />

En passant beerdigt die große Koalition auch noch den über Jahre aus Kostengründen bewährten<br />

Grundsatz ambulant vor stationär. Denn dass Kostenerwägungen und der sorgsame Umgang mit Versichertengeldern<br />

keine Rolle mehr spielen, ist nun offensichtlich.“<br />

Weil die Notfallambulanzen aufgrund fehlender Steuerung im Gesundheitswesen überlaufen,<br />

sollen nun so genannte Portalpraxen zur Notfallversorgung verpflichtend an Krankenhäusern installiert<br />

werden. Bezahlt werden soll auch diese Strukturmaßnahme ausschließlich aus dem Honorartopf der<br />

niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Die KV Hessen geht davon aus, dass sich die Kosten für den<br />

Betrieb der Portalpraxen auf rund 25 Millionen € pro Jahr belaufen werden, zuzüglich der Kosten für die<br />

Besetzung der Praxen mit Ärztinnen und Ärzten.<br />

• Karl M. Roth<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 11


AKTUELLES<br />

Fotoshooting 2016:<br />

jetzt<br />

mitmachen!<br />

Im kommenden Jahr werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der bundesweiten Kampagne<br />

»Wir arbeiten für Ihr Leben gern.« das Thema »Nähe« in die Öffentlichkeit<br />

tragen. Und dafür suchen wir Ärzte und Psychotherapeuten wie Sie. Und<br />

jemanden, der Ihnen nahe ist: Sie haben ein besonders vertrauensvolles Verhältnis<br />

zu Ihren Patienten? Sie werden Ihre Praxis bald an einen Nachfolger<br />

über geben? Oder Sie arbeiten besonders eng mit Ihren Kollegen zusammen?<br />

Dann geben Sie gemeinsam mit einem Patienten, Nachfolger/Vorgänger oder<br />

Kollegen dem Thema »Nähe« ein Gesicht und bewerben Sie sich für das<br />

Fotoshooting im Februar 2016.<br />

Senden Sie einfach Ihr Foto zusammen mit weiterführenden Angaben (Name,<br />

Berufsbezeichnung inklusive Fachrichtung, KV-Region, Standort, Kontaktdaten,<br />

Alter) und einigen Stichworten zur Geschichte von Ihnen und Ihrem Gegenüber<br />

bis zum 6. Januar 2016 an kontakt@ihre-aerzte.de.<br />

12<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


AKTUELLES<br />

Neue Homepage zum ÄBD<br />

Patienten, die außerhalb der Praxissprechzeiten ärztliche Hilfe benötigen, unterstützt<br />

die KV Hessen ab sofort mit einer besonderen Homepage zum Ärztlichen<br />

Bereitschaftsdienst. Hier finden Kranke schnell die nächste ÄBD-Zentrale und<br />

haben alle wichtigen Informationen digital zur Hand.<br />

Über eine komfortable Google-Kartenansicht kann<br />

man sich sofort einen Überblick über die nächstgelegenen<br />

ÄBD-Zentralen mit Anschrift und Öffnungszeiten<br />

verschaffen. Und auch die nächste Notdienst-Apotheke<br />

oder der zahnärztliche Bereitschaftsdienst wird über<br />

die Website angezeigt.<br />

Die neue Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Hessen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst beantwortet<br />

übersichtlich das Wichtigste zum ÄBD – beispielsweise,<br />

welche Informationen und Unterlagen Patienten<br />

bereithalten sollten, wenn sie sich im Krankheitsfall<br />

über die bundesweite Rufnummer 116 117 mit dem<br />

medizinischen Fachpersonal in einer der beiden Dispositionszentralen<br />

in Hessen verbinden lassen oder in<br />

welchen Fällen ein Arzt im Hausbesuchsdienst zu ihnen<br />

kommen kann. Weitere Patienten-Informationen<br />

rund um den ÄBD stehen als Film, Infografik oder zum<br />

Download zur Verfügung. •<br />

Anja Klatyk<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.bereitschaftsdienst-hessen.de<br />

Fortbildungsportal jetzt über<br />

KV-SafeNet-Portal erreichbar<br />

So haben Sie jetzt schnellen Zugang zu Ihren Online-Fortbildungen im KBV-Fortbildungsportal.<br />

Das Fortbildungsportal der KBV für Ärzte ist jetzt<br />

direkt über das neue KV-SafeNet-Portal der KV Hessen<br />

erreichbar. Voraussetzung zur Nutzung ist, dass Sie<br />

Ärztin oder Arzt sind und eine gültige LANR besitzen.<br />

Dort können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für die<br />

KV-Online-Services einloggen. Auf unserer Homepage<br />

haben wir für Sie eine Anleitung mit allen wichtigen Informationen<br />

zur Nutzung des Portals als PDF-Datei zum<br />

Download eingestellt. •<br />

Anja Klatyk<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.kvhessen.de/onlinedienste<br />

Direktlink zum KV-SafeNet-Portal der KV Hessen:<br />

https://portal.kvh.kv-safenet.de<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 13


TITELTHEMA PRAXIS<br />

<br />

S. 16<br />

<br />

partner g<br />

<br />

S. 17<br />

gesucht?<br />

Ansprechpartner<br />

<br />

<br />

Informationen<br />

S. 27<br />

Noch Fragen?<br />

<br />

<br />

FORTBILDUNGS<br />

PROGRAMM<br />

für Ärztinnen und Ärzte<br />

S. 30<br />

<br />

für Psychotherapeutinnen<br />

und -therapeuten<br />

für Praxismitarbeiterinnen<br />

und -mitarbeiter<br />

14<br />

<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />

S. 29<br />

<br />

S. 32


LEBEN<br />

TITELTHEMA<br />

<br />

S. 20<br />

S. 22<br />

<br />

Fragen an die KV Hessen?<br />

<br />

<br />

gesuc<br />

gesucht?<br />

<br />

S. 24<br />

S. 23<br />

<br />

<br />

S. 37<br />

<br />

<br />

S. 34<br />

S. 38<br />

<br />

<br />

S. 40<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 15


TITELTHEMA<br />

Am Anfang:<br />

Die Nachwuchskampagne<br />

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist für ihre Mitglieder da? Ohne Frage!<br />

Es gibt aber eine Zielgruppe, die noch nicht unmittelbar mit der KVH zu tun hat,<br />

die wir aber fest im Blick haben: Die Medizinstudierenden in Hessen.<br />

Gespräche haben die Beratung der KV sowie die<br />

Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />

geführt. Über 7.000 Kontakte gab es, wie es<br />

in schönem Marketing-Deutsch heißt. Und die Kampagne<br />

zeigt Wirkung. Hieß es Ende 2013 oft noch:<br />

„Wer oder was ist die Kassenärztliche Vereinigung<br />

Hessen?“, hört man mittlerweile oft: „Da ist ja die<br />

KV Hessen!“.<br />

DIE WAHRNEHMUNG ÄNDERT SICH<br />

Mit der Broschüre<br />

erklärt die KVH den<br />

Medizinstudenten,<br />

wie Niederlassung<br />

funktioniert.<br />

OPTION: NIEDERLASSUNG<br />

Für die Studenten sind wir seit über zwei Jahren mit<br />

unserer Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis.<br />

Leb Hessen.“ an den Hochschulen im Bundesland<br />

unterwegs. Für viele ist das die erste Berührung, die<br />

sie mit der KV haben. Denn im universitären Alltag<br />

machen sich viele wenig bis keine Gedanken, ob sie<br />

später mal ambulant oder stationär arbeiten wollen.<br />

Hier setzen wir an. Und informieren mit verschiedenen<br />

Maßnahmen darüber, welche Chancen und<br />

Möglichkeiten eine Niederlassung bietet.<br />

Sinn und Anliegen der Kampagne werden verstanden.<br />

Auch die Botschaft, dass es nicht nur darum<br />

geht, berufliche Perspektiven aufzuzeigen, sondern<br />

auch, dass die KVH dem Auftrag der Sicherstellung<br />

der medizinischen Versorgung im Bundesland nachkommt.<br />

Die Gespräche der Studierenden mit der Beratung<br />

und der Koordinierungsstelle werden qualifizierter.<br />

Der eine oder andere hat sich Gedanken<br />

über mögliche Karrierewege gemacht, seitdem wir<br />

das erste Mal auf dem Campus waren. Zusätzlich<br />

sind wir auch noch auf Messen und Kongressen vertreten,<br />

die auch für Medizinstudierende interessant<br />

sind.<br />

Die KV Hessen möchte mit der Kampagne einen<br />

nachhaltigen Eindruck bei den Studenten hinterlassen<br />

– so dass die Niederlassung später als Facharzt<br />

nicht eine vage Option bleibt, sondern zur wahrscheinlichen<br />

Möglichkeit wird. •<br />

Christian Keul<br />

16<br />

Seit Ende 2013 waren wir über 30 Mal an den hessischen<br />

Unis. In Zahlen heißt das: Mehr als 1.000<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


TITELTHEMA<br />

„Ich stand ohne Perspektive da“<br />

Dr. Akan Gül ist Arzt in Weiterbildung für Allgemeinmedizin und das aus Leidenschaft.<br />

Auf den <strong>PUNKT</strong>. sprach mit ihm über die Höhen und Tiefen seiner<br />

Weiterbildungszeit, die positive Rolle der Koordinierungsstelle Weiterbildung<br />

Allgemeinmedizin und seine Ziele nach der Facharztprüfung.<br />

Wieso haben Sie sich für die Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />

entschieden?<br />

Das hat verschiede Gründe. Unter anderem haben<br />

mir die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus nicht<br />

gelegen. Die Dienstbelastung war sehr hoch. Und ich<br />

wollte unabhängiger werden. In meiner jetzigen Tätigkeit<br />

habe ich viel Freiraum. Und was meine Patienten<br />

anbelangt, bin ich nicht auf eine bestimmte Altersgruppe<br />

beschränkt. Mein Patientenklientel reicht<br />

vom Kleinkind bis zum Greis, ich betreue komplette<br />

Familien. Die Patienten kommen nicht nur mit medizinischen<br />

Problemen zu mir, sie suchen meinen Rat<br />

auch bei familiären Schwierigkeiten. Es gibt mir ein<br />

gutes Gefühl, als helfende Hand geschätzt zu werden.<br />

Was macht Ihren Beruf so spannend?<br />

Niemand sollte Medizin studieren, nur um Geld zu<br />

verdienen. Ich sehe meine Tätigkeit als Berufung und<br />

möchte dieser gerecht werden. Ich höre meinen Patienten<br />

zu, teile ihre Sorgen und versuche gemeinsam<br />

mit ihnen eine Lösung zu finden. Das ist für mich das<br />

Wichtigste.<br />

Wie sind Sie am Ende Ihrer Weiterbildungszeit<br />

in der Klinik auf die Koordinierungsstelle Weiterbildung<br />

Allgemeinmedizin aufmerksam geworden?<br />

Als ich eine ambulante Weiterbildungsstelle suchte,<br />

entdeckte ich die Homepage der Koordinierungsstelle.<br />

In der Jobbörse gab es einige passende Stellenangebote,<br />

auf die ich mich dann auch beworben<br />

habe. Die Praxisinhaber haben sich zügig auf die Kontaktvermittlung<br />

der Koordinierungsstelle gemeldet.<br />

Nach einigen Gesprächen hatte ich mehrere Angebote<br />

und konnte in Ruhe abwägen, welche Stelle<br />

mir am meisten zusagte.<br />

Leider mussten Sie sich kurz vor Ende Ihrer<br />

Weiterbildungszeit eine neue Weiterbildungsstelle<br />

suchen. Was war passiert?<br />

Es kam völlig unerwartet. Mein Weiterbilder schied<br />

aus der Praxis aus. Mein Arbeitgeber hat noch versucht,<br />

eine andere Lösung zu finden, aber leider<br />

blieb ihm nur, mir zu kündigen. Ich stand ohne Hilfe<br />

und auch ohne Perspektive da. Ich hatte nur noch<br />

Dr. Akan Gül<br />

• 1978 in Weinheim geboren.<br />

• Aufgewachsen und zur Schule gegangen<br />

in Darmstadt.<br />

• An der Goethe-Universität in Frankfurt am<br />

Main studierte er Medizin.<br />

• Anfang nächsten Jahres wird er seine Facharztprüfung<br />

für Allgemeinmedizin absolvieren.<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 17


TITELTHEMA<br />

Infobox<br />

Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />

Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin ist zentraler Ansprechpartner zu allen<br />

Fragen rund um das Thema Weiterbildung Allgemeinmedizin.<br />

• Individuelle Beratung aller Interessierten auch Wiedereinsteiger oder Umsteiger.<br />

• Hessenweite Vermittlung von Weiterbildungsstellen unter:<br />

www.allgemeinmedizinhessen.de/jobboerse<br />

• Initiierung, Gründung und Betreuung von Weiterbildungsverbünden.<br />

vier Monate Weiterbildungszeit vor mir und suchte<br />

Rat bei der Koordinierungsstelle. Hier wurde ich engagiert<br />

unterstützt und bin dankbar, dass innerhalb<br />

von nur vier Wochen eine neue Weiterbildungsstelle<br />

für mich gefunden wurde.<br />

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie<br />

es nach der Facharztprüfung weitergeht?<br />

Eine Anstellung kommt für mich nicht in Frage. Ich<br />

benötige eine gewisse Freiheit, alles so zu gestalten,<br />

wie ich es gerne hätte. Ich traue mir die Tätigkeit in<br />

einer Einzelpraxis zu, bevorzugt im städtischen Bereich.<br />

•<br />

Bianca Jertz, Christian Keul<br />

FRAGEN?<br />

Das Team der Koordinierungsstelle Weiterbildungsmedizin<br />

beantwortet sie gerne.<br />

T. 069 79502-707<br />

F. 069 79502-8707<br />

E. koordinierungsstelle@kvhessen.de<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.allgemeinmedizinhessen.de<br />

Die Allgemeinmedizin –<br />

besser als ihr Ruf?<br />

Das bejahen viele Studenten, wenn sie diese Fachrichtung intensiver kennenlernen,<br />

zum Beispiel im Rahmen ihres Praktischen Jahrs (PJ). Über Chancen und mögliche<br />

Karrierewege sprach Auf den <strong>PUNKT</strong>. mit Wiba Keke Wermann, einer frisch gebackenen<br />

Ärztin, die für ihr PJ die Förderung der KV Hessen in Anspruch nahm.<br />

18<br />

Berufsbild Ärztin – wieso entspricht das Ihren<br />

Vorstellungen?<br />

Ich muss gestehen, als Kind bin ich gar nicht gerne<br />

zum Arzt gegangen. Was mich aber schon damals<br />

fasziniert hat, war die Tatsache, dass es dann nur<br />

einer Untersuchung bedurfte, um herauszufinden,<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />

weshalb ich krank war. So sah es zumindest aus<br />

kindlicher Sicht aus. Während der Schulzeit hatte ich<br />

noch nicht den Berufswunsch Ärztin, probierte mich<br />

auch in anderen Feldern aus. Nach einem Praktikum<br />

in der chirurgischen Abteilung einer Tagesklinik war<br />

mir allerdings klar, dass ich in die Medizin möchte.


TITELTHEMA<br />

Wie geht es jetzt nach dem Studium weiter,<br />

für welche Fachrichtung haben Sie sich entschieden?<br />

Ich schwanke zwischen Allgemein- und Innerer<br />

Medizin. Mein Praktisches Jahr hat aber mein Interesse<br />

für die Allgemeinmedizin gestärkt – das lag<br />

vor allem an der Arbeit in der Praxis, in der ich mein<br />

PJ absolviert habe. In dieser Zeit merkte ich: Die<br />

Allgemeinmedizin wird nie langweilig! Als Allgemeinmedizinerin<br />

muss man sich ständig weiterbilden<br />

und einen Überblick über viele Fachgebiete behalten.<br />

Der Ansatz ist immer ein ganzheitlicher, das<br />

finde ich gut. In der Inneren Medizin kann man sich<br />

wiederum extrem spezialisieren, was auch seine<br />

Reize hat. Hämatologie und Onkologie finde ich<br />

interessant. Wenn man da noch forschen könnte,<br />

zum Beispiel an der Universität, wäre das perfekt.<br />

Denn grundsätzlich bin ich auch an der Lehre interessiert.<br />

Stichwort PJ. Sie haben die Förderung der KV<br />

Hessen in Anspruch genommen. Wie wurden<br />

Sie darauf aufmerksam?<br />

Durch unser PJ-Seminar. Dort wurden wir darauf<br />

hingewiesen, dass es eine finanzielle Förderung<br />

durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen gibt.<br />

Der Leiter dieses Seminares hatte uns auch dazu<br />

ermutigt, das PJ in einer Allgemeinmedizinischen<br />

Praxis zu durchlaufen. Ich finde es toll, dass durch<br />

die Förderung die Arbeit, die wir Studenten in der<br />

Zeit absolvieren, Wertschätzung erfährt. Die Betreuung<br />

durch die KV Hessen, beziehungsweise die<br />

Koordinierungsstelle Weiterbildung, fand ich mehr<br />

als zufriedenstellend. Ich habe die Infos und Unterstützung<br />

bekommen, die ich brauchte!<br />

Wiba Keke Wermann<br />

• 1989 in Kolumbien geboren.<br />

• Aufgewachsen und zur Schule gegangen<br />

in Frankfurt/Main.<br />

• Dort nahm sie auch im Wintersemester<br />

2008/2009 das Medizin-Studium an der<br />

Goethe-Universität auf.<br />

• Im August 2015 machte sie dort ihren Abschluss,<br />

ist jetzt approbierte Ärztin und<br />

promoviert aktuell im Bereich der Rechtsmedizin.<br />

Und der Arbeitsort und Lebensmittelpunkt?<br />

Stadt oder Land?<br />

Ich bin in der Stadt aufgewachsen, bin sehr an dieses<br />

Leben gewöhnt und schätze die kurzen Wege hier.<br />

Aber ein Familienleben stelle ich mir eher im ländlichen<br />

Bereich Hessens vor. Und was eine Tätigkeit<br />

als niedergelassene Ärztin anbelangt: Ich denke<br />

mir, dass der Kontakt auf dem Land zwischen Ärztin<br />

und ihren Patienten persönlicher wird, was die Arbeit<br />

vielleicht angenehmer macht. Gleichzeitig<br />

kann es aber auch sein, dass deine Patienten dich<br />

auch außerhalb der Sprechstunden als Ansprechpartnerin<br />

sehen. Mmhm … Stadt oder Land? Beides<br />

hat Vor- und Nachteile. Bis jetzt bin ich noch<br />

nicht entschieden.<br />

Sie sagten, die Allgemeinmedizin sei für Sie<br />

eine Option. Eine Niederlassung auch?<br />

Der Vorteil einer eigenen Praxis wäre, dass ich<br />

meine eigene Chefin sein könnte. Ich hätte die<br />

Möglichkeit, die Praxisstruktur vorzugeben und<br />

meinen Beruf so zu „leben“, wie ich es für richtig<br />

halte. Allerdings haben wir im Studium keinerlei<br />

betriebswirtschaftliches Know-How beigebracht bekommen.<br />

Das fehlt mir. Deshalb ist die Anstellung<br />

eine weitere denkbare Option. Oder eine Berufsausübungsgemeinschaft.<br />

Gerade wenn man die Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf im Blick hat. In einem<br />

tollen Team kann man sich gegenseitig unterstützen,<br />

der fachliche Austausch ist intensiver und man kann<br />

sich womöglich mehr Freiräume leisten.<br />

„Haste mal ‘ne Förderung?!“<br />

Die KV Hessen fördert im Praktischen Jahr das<br />

Wahltertial in einer akkreditierten Akademischen<br />

Lehrpraxis. Studenten bekommen die<br />

2.400 Euro für die Dauer von vier Monaten,<br />

wenn ihnen die Förderung zugesprochen wird.<br />

• Christian Keul, Patrick Zuber<br />

Infobox<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 19


TITELTHEMA<br />

Doch noch geschafft...endlich<br />

selbstständig!<br />

Patricia Johnson wollte sich niederlassen. Unbedingt. Dass sie dafür fast sechs<br />

Jahre brauchen würde, ahnte sie nicht. Und welche Rolle die KV Berater aus Gießen<br />

bei der Erfüllung ihres Herzenswunsches spielen würden, wohl auch nicht.<br />

Sie musste hart kämpfen. Und hartnäckig sein. Und sie<br />

ist stolz darauf, es geschafft zu haben. Patricia Johnson<br />

strahlt die Freude über ihre eigene Praxis aus jedem<br />

Knopfloch. Nur wenige Tage ist es her, dass sie ihre<br />

Praxis im mittelhessischen Laubach am Rand des<br />

schönen Vogelsberg eröffnet hat und sie wirkt, als<br />

wäre sie mit sich und ihrer Entscheidung zur Selbständigkeit<br />

völlig im Reinen. Dass das nicht durchgängig<br />

für die vergangenen fünf bis sechs Jahre gilt,<br />

macht sie allerdings auch rasch klar: „Ich war kurz<br />

davor, mich nach Skandinavien aufzumachen, weil<br />

sich mein Traum von der eigenen Praxis einfach nicht<br />

erfüllen lassen wollte. Dabei war ich unheimlich nah<br />

dran. Und das gleich mehrfach!“<br />

Dann erzählt die Gynäkologin von der Odyssee der vergangenen<br />

Jahre, von zwei bis drei fast sicheren Zusagen<br />

von Praxisabgebern, der Unterlegenheit gegenüber<br />

finanzstärkeren Mitbewerbern und hält auch mit Kritik<br />

an den Zulassungsmodalitäten nicht hinter den Berg.<br />

„Ich hatte das Gefühl, dass der Zulassungsausschuss<br />

nicht unbedingt die Versorgungslage im Blick hatte –<br />

so, wie es aus meiner Sicht sein müsste. Ich habe aktiv<br />

gesucht und trotzdem ist es unheimlich schwierig, an<br />

großen Praxen oder anderen Einrichtungen vorbei zu<br />

kommen. Die Regularien der Vergabe und der KV sind<br />

an dieser Stelle nicht durchsichtig genug. Zum Beispiel<br />

kann der Praxisabgeber anonym bleiben. Das ist alles –<br />

nur kein fairer Wettbewerb. Auch die Rechtsverbindlichkeit<br />

von Seiten des Abgebers fehlt. Als Interessent<br />

steht man da ziemlich im Regen.“<br />

Aus alt mach neu:<br />

Polsterer und<br />

Lackierer sorgten<br />

für Farbe und guten<br />

Sitzkomfort.<br />

20<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


TITELTHEMA<br />

RETTUNGSANKER BERATUNG GIESSEN<br />

Im März dieses Jahres kam es dann doch noch einmal<br />

zu einem Kontakt. Frau Johnson stand schon fünf Jahre<br />

auf der Warteliste, wusste von dem Sitz in Laubach<br />

und wurde von Haydar Kilinc, Berater in Gießen, aktiv<br />

auf diesen Sitz angesprochen. Im Juni wurde der Fall<br />

im Zulassungsausschuss verhandelt, aber es dauerte<br />

dann noch einmal bis Oktober, bis der endgültige<br />

Bescheid kam. Die junge Gynäkologin beklagt an<br />

dieser Stelle auch die Unsicherheit, die durch die langen<br />

Wartezeiten ausgelöst wird: „Das müsste einfach<br />

schneller gehen, da hängen Arbeitsverhältnisse<br />

und eine Familie dran. Auch das Widerspruchsrecht<br />

der Mitbewerber macht es nicht einfacher. Weil man<br />

ja parallel die Finanzierung und die Frage der Praxisräume<br />

klären muss, ohne eine definitive Zusage zu haben.“<br />

Das Thema der (fehlenden) Rechtssicherheit liegt<br />

der frisch Niedergelassenen besonders am Herzen.<br />

Hier müsse auch der Abgeber rechtlich gebunden<br />

werden, fordert sie unmissverständlich.<br />

NIEDERLASSUNG HAT VORRANG VOR<br />

VERLEGUNG<br />

Und beinahe hätte es auch diesmal nicht funktioniert.<br />

Denn der Praxisabgeber, der schon jahrelang nach<br />

einem Nachfolger gesucht hatte, war sich eigentlich<br />

mit einem Interessenten einig. Doch der hätte<br />

den Praxissitz ins circa 30 km entfernte Pohlheim verlegt.<br />

„Und an dieser Stelle kommt der Grundsatz ‘Niederlassung<br />

hat Vorrang vor Verlegung’ zum Tragen“,<br />

erklärt Ernst-Rudolf Schmidt, Chef der Gießener KV Berater.<br />

„Dadurch, dass Frau Johnson in Laubach bleiben<br />

wollte, konnten wir den Sitz dort halten. Für die Versorgung<br />

war das absolut sinnvoll. Und natürlich haben<br />

wir dann auch unsere Kontakte, zum Beispiel zum Gesundheitsdezernenten<br />

genutzt, um Frau Johnson zu<br />

unterstützen.“ Zum Glück waren die Türen in Laubach<br />

sprichwörtlich weit offen, auch der Bürgermeister und<br />

der Graf Solms zu Laubach engagierten sich dafür,<br />

dass die Gynäkologin in Laubach „unterkam“.<br />

Überhaupt war das Projekt „Johnson“ für die Berater<br />

in Gießen keines von der Stange. „Wir mussten<br />

an sehr vielen Stellschrauben drehen, auch der Kontakt<br />

mit dem Kreis war unheimlich intensiv. Die Politik<br />

und die KV sind hier oft in der gleichen Richtung unterwegs.<br />

Das bedeutet: Wenn wir jemanden haben,<br />

der sich niederlassen will, dann finden wir in der Regel<br />

auch einen Weg“, betont Schmidt.<br />

„ICH HABE MICH TOLL UNTERSTÜTZT<br />

GEFÜHLT“<br />

Neben den geschilderten Hürden in der Frage des Zuschlags<br />

waren aber auch noch ganz praktische Probleme<br />

zu bewältigen. Die mit der Suche nach passenden<br />

Praxisräumen zum Beispiel. Gemeinsam mit der<br />

KV wurde sie schließlich unter Einsatz von WhatsAppund<br />

Facebook-Aufrufen fündig. Trotz der zu nehmenden<br />

Hindernisse bleibt insgesamt ein positives Fazit.<br />

„Mein Bauch sagt, dass es die richtige Entscheidung<br />

war. Und ich habe mich toll unterstützt gefühlt.“ •<br />

Karl M. Roth<br />

Bild oben: Der<br />

Empfangsbereich<br />

der Praxis: hell und<br />

freundlich.<br />

Bild unten: Patricia<br />

Johnson sieht<br />

optimistisch in ihre<br />

Zukunft als Niedergelassene.<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 21


TITELTHEMA<br />

Qualitätsmanagement, wozu?<br />

Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, innerorganisatorische Prozesse zu optimieren<br />

und die Patientenzufriedenheit zu steigern. Dabei gibt es gesetzliche Anforderungen,<br />

die in der Praxis umgesetzt werden müssen. Damit lassen wir Sie aber<br />

nicht alleine: Das Team Qualitätsmanagement der KV Hessen berät Sie individuell<br />

und kostenfrei. Unsere Antworten auf sechs häufig gestellte Fragen lesen Sie hier.<br />

22<br />

VOR ODER ZU BEGINN DER<br />

NIEDERLASSUNG<br />

Bald erfüllt sich mein Wunsch einer eigenen Praxis.<br />

Doch an was sollte ich dann alles denken?<br />

Es gibt verschiedene Dinge, die bereits im Vorfeld<br />

geregelt werden müssen, wie z. B. die Datenschutzerklärung<br />

für Ihre Mitarbeiter oder auch bauliche<br />

Aspekte. Ein QM-System macht auf solche<br />

Themen aufmerksam und unterstützt Sie<br />

dabei, Systeme in Ihren Praxisalltag zu bringen. Ganz<br />

nebenbei erfüllen Sie auch die Vorgabe Qualitätsmanagement<br />

einzuführen und weiterzuentwickeln.<br />

Stimmt es wirklich, dass ich ein bestimmtes QM-System<br />

zertifizieren lassen muss?<br />

Nein. Es gibt keine Vorgabe, welches QM-System Sie<br />

auszuwählen haben und auch keine Zertifizierungspflicht.<br />

Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen<br />

Gespräch die verschiedenen Systeme vor und beantworten<br />

Ihnen Ihre Fragen; selbstverständlich kostenfrei.<br />

WÄHREND DER NIEDERLASSUNG<br />

Ich habe mich erst vor kurzem niedergelassen: Macht<br />

es Sinn jetzt schon eine Patientenbefragung durchzuführen?<br />

Durchaus! Gerade zu Beginn Ihrer Praxistätigkeit<br />

können die Rückmeldungen der Patienten sehr<br />

wertvoll sein, um noch nicht etablierte Abläufe<br />

in der Praxis anzupassen und wichtige Anforderungen<br />

der Patienten in Erfahrung zu bringen.<br />

Gerne können Sie kostenfrei unser Angebot der<br />

Patientenbefragung nutzen. Sie müssen lediglich die<br />

Fragebögen in Ihrer Praxis auslegen, den Rest übernehmen<br />

wir für Sie.<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />

Mein Praxisbetrieb läuft seit über 20 Jahren sehr gut.<br />

Was nützt mir da eine Patientenbefragung?<br />

Natürlich bewähren sich die Praxisabläufe im Laufe<br />

der Zeit und ein Rädchen greift ins andere. Nichtsdestotrotz<br />

können die Rückmeldungen der Patienten<br />

wertvolle Hinweise liefern, was nach einer langjährigen<br />

Praxistätigkeit gar nicht mehr wahrgenommen<br />

wird. Schon die Veränderung von Kleinigkeiten kann<br />

sich positiv auf die Patientenzufriedenheit auswirken.<br />

Bei uns in der Praxis ist QM fest etabliert und unserer<br />

Meinung nach ist akut nichts anzupassen. Kann der Betrieb<br />

so weiter laufen?<br />

Natürlich. Wenn alles bei Ihnen gut läuft, dann brauchen<br />

Sie auch nichts ändern. Machen Sie sich nicht<br />

mehr Arbeit, als nötig. Gut vorbereitet sind Sie dann<br />

weiterhin auch für die Stichprobe der QM-Kommission.<br />

Sollten Sie ausgewählt werden, müssen Sie nicht mit<br />

Problemen beim Ausfüllen des Fragebogens rechnen.<br />

PRAXISABGABE<br />

Ich möchte in naher Zukunft meine Praxis abgeben.<br />

Jetzt brauche ich auch kein QM-System mehr, oder?<br />

Ein QM-System macht eine Praxis attraktiver. Wenn<br />

Sie klare Strukturen und bereits ein Qualitätsmanagement<br />

implementiert haben, finden Sie schneller<br />

einen Nachfolger. Deshalb lohnt es sich auch vor einer<br />

Praxisabgabe, bestehende Strukturen zu hinterfragen<br />

und bei Bedarf zu optimieren. •<br />

Kathrin Kießer<br />

FRAGEN ZUM QM?<br />

T. 06151 158-415<br />

F. 069 79502-8857<br />

E. qm-info@kvhessen.de


TITELTHEMA<br />

Praxiseinweihung:<br />

Ein Grund zum Feiern<br />

Die Eröffnung der eigenen Praxis ist ein aufregendes Ereignis im Leben eines Arztes<br />

oder Psychotherapeuten, das gefeiert werden sollte. Auch für das Eigenmarketing<br />

kann die Eröffnung gut genutzt werden, um die Praxis in der Nachbarschaft<br />

bekannt zu machen. Unsere Beraterin Tanja Wadewitz aus dem BeratungsCenter<br />

Frankfurt hat Ihnen ein paar nützliche Tipps zusammengestellt, wie Ihre Feier mit<br />

Sicherheit gelingt.<br />

Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Praxis bereits vor der Eröffnung<br />

zu bewerben und im Praxisumfeld bekannt zu<br />

machen. Die Praxiseinweihung ist eine gute Gelegenheit.<br />

EINWEIHUNG VOR ERÖFFNUNG<br />

Laden Sie am besten noch vor dem geplanten Eröffnungstermin<br />

Patienten, Kollegen und Nachbarn<br />

ein, Ihre Praxis kennenzulernen. Vergessen Sie dabei<br />

nicht diejenigen, die Ihnen bei den zahlreichen<br />

Vorbereitungen der Eröffnung geholfen haben. Stellen<br />

Sie sich möglichst persönlich bei den Kollegen im<br />

Praxisumkreis und bei den Kollegen, mit denen Sie<br />

regelmäßig zusammenarbeiten, vor.<br />

MACHEN SIE WERBUNG<br />

der Praxiseröffnung möglich. Denken Sie auch an Visitenkarten,<br />

Praxisflyer und gegebenenfalls an Give-aways.<br />

Legen Sie diese in der Praxis gut sichtbar aus.<br />

SEIEN SIE EIN GUTER GASTGEBER<br />

Bieten Sie Praxisführungen bei der Praxiseinweihung an<br />

und danken Sie Ihren Wegbegleitern für die hervorragende<br />

Unterstützung bei der Praxisgründung.<br />

Seien Sie ein guter Gastgeber und sorgen Sie gemeinsam<br />

mit Ihren Mitarbeitern für ein gelungenes Fest. Bewahren<br />

Sie sich die gute Stimmung, die Sie hoffentlich<br />

noch lange im Praxisalltag begleiten wird. •<br />

Tanja Wadewitz<br />

Legen Sie Einladungsflyer bei Anlaufpunkten Ihrer<br />

Gemeinde aus. Sprechen Sie Ihren Bäcker, Metzger,<br />

Ihre Bankfiliale und Ihre Gemeindevertretung an und<br />

laden Sie auch diese herzlich ein. Je mehr Leute am<br />

Tag der Praxiseinweihung vorbeischauen, desto besser.<br />

Machen Sie möglichst viele Menschen neugierig.<br />

Gute Mundpropaganda ist die beste Werbung und<br />

die beste Voraussetzung für eine gut gehende Praxis.<br />

Denken Sie auch an Anzeigen in der Lokalpresse. Nicht<br />

nur hinsichtlich der Praxiseröffnung, sondern ebenfalls<br />

mit der Einladung zu Ihrem Fest.<br />

SERVICE ZÄHLT<br />

Ihr Onlineauftritt sollte bereits vor der Praxiseröffnung<br />

stehen. Machen Sie Terminvereinbarungen schon vor<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 23


TITELTHEMA<br />

Die Übersicht behalten:<br />

Jetzt wird abgerechnet<br />

Zum ersten Mal abrechnen: Nach dem ersten Quartal der neuen vertragsärztlichen<br />

oder -psychotherapeutischen Tätigkeit ist die Aufregung groß. Wie sehen<br />

die Unterlagen aus? Komme ich mit der Abrechnung klar? Wie fällt das Ergebnis<br />

aus? Wir geben Ihnen im Folgenden einen ersten Eindruck davon, was Sie<br />

erwartet.<br />

24<br />

Zur Finanzierung des laufenden Betriebs Ihrer Praxis<br />

haben Sie bereits monatliche Abschlagszahlungen<br />

auf das zu erwartende Nettohonorar im Quartal erhalten,<br />

die um den 25. eines Monats für den laufenden<br />

Monat überwiesen werden (siehe Abbildung<br />

1). Die Höhe der Abschlagszahlung haben wir auf<br />

Basis der von Ihnen gemeldeten Statistikdaten zum<br />

Leistungsgeschehen seit Ihrer Tätigkeitsaufnahme<br />

kalkuliert. Die monatliche Vorauszahlung macht 25<br />

Prozent des zu erwartenden Nettohonorars aus, die<br />

Restzahlung nach Erstellung der Honorarabrechnung<br />

soll also ebenfalls 25 Prozent betragen.<br />

Die Restzahlung geht um den 20. Tag im vierten<br />

Monat nach Abschluss des betroffenen Quartals<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />

ein. Der Versand der Unterlagen zu Ihrer Honorarabrechnung<br />

erfolgt dann circa drei bis vier Wochen<br />

später. Ihre Honorarunterlagen stellen wir Ihnen<br />

zeitgleich in Ihrem internen, passwortgeschützten<br />

Mitgliederbereich unter www.kvhessen.de als elektronische<br />

Dokumente zur Verfügung.<br />

DIE UNTERLAGEN<br />

Schauen wir uns einzelne Unterlagen zu Ihrer<br />

Honorarabrechnung einmal genauer an: Der Kontoauszug<br />

(siehe Abbildung 2) und der Honorarbescheid<br />

sind wichtige Unterlagen für Ihre<br />

Steuererklärung.


TITELTHEMA<br />

Versand der<br />

Quartalserklärung<br />

Orientierungsdaten<br />

Vorabregelwerk<br />

KV-Online-<br />

Portal<br />

fester Termin<br />

fester Termin<br />

Restzahlung<br />

Abgabefrist<br />

Quartalsabrechnung<br />

Abschlagszahlung<br />

Honorarunterlagen<br />

Orientierungsdaten<br />

Orientierungsdaten<br />

Orientierungsdaten<br />

Abbildung 1:<br />

Terminablaufplan<br />

einer Quartalsabbrechnung<br />

1. Quartal<br />

Jan, Feb, Mrz<br />

2. Quartal<br />

Apr, Mai, Jun<br />

3. Quartal<br />

Jul, Aug, Sep<br />

4. Quartal<br />

Okt, Nov, Dez<br />

10.-15. Mrz 1 15. Mrz 10. April 2 25. jeden<br />

Monats 3 20. Jul 20. Aug<br />

10.-15. Jun 1 15. Jun 10. Juli 2 25. jeden<br />

Monats 3 20. Okt 20. Nov<br />

10.-15. Sep 1 15. Sep 10. Oktober 2 25. jeden<br />

Monats 3 20. Jan 20. Feb<br />

10.-15. Dez 1 15. Dez 10. Januar 2 25. jeden<br />

Monats 3 20. Apr 20. Mai<br />

1. Wird über Fa. Rieco verschickt - fehlende Quartalserklärungen bitte an: Internetdienste@kvhessen.de melden<br />

2. Fristverlängerungen - nur bei Krankheit und EDV-Problemen - per Email an: Internetdienste@kvhessen.de<br />

3. Vorausgesetzt, ein neuer Vertragsarzt/PT/KJP hat seine GO-Statistik und seine Fallzahl bis zum 20. des ersten Monats<br />

dem Finanzmanagement gefaxt.<br />

Der Kontoauszug bildet die quartalsbezogenen<br />

Buchungen von Guthaben und Belastungen auf<br />

Ihrem Honorarkonto ab, der Saldo nach Quartalsabschluss<br />

ergibt die Restzahlung. Guthabenbuchungen<br />

resultieren z. B. aus dem von Ihnen erwirtschafteten<br />

Bruttohonorar, dem stehen z. B. Belastungen durch<br />

die Auszahlung der Abschlagszahlungen und durch<br />

die Verbuchung von Verwaltungskosten und ÄBD-<br />

Umlage gegenüber.<br />

Im Honorarbescheid ist Ihr Gesamtbruttohonorar<br />

– getrennt nach den Kostenträgern der Ersatz- und<br />

Primärkassen sowie nach den Sonstigen Kostenträgern<br />

– ausgewiesen, das sich nach sachlich-rechnerischer<br />

Berichtigung Ihrer Quartalsabrechnung und<br />

nach Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabes<br />

(HVM) sowie der mit den Sonstigen Kostenträgern<br />

vertraglich vereinbarten Honorarregelungen ergibt.<br />

Zu den Sonstigen Kostenträgern zählen z. B. die<br />

Vertragspartner „Postbeamtenkrankenkasse A“ und<br />

„Freie Arzt- u. Medizinkasse“. Für die Honorierung<br />

der Leistungen ist der bundesweit gültige Orientierungswert<br />

maßgeblich, der zzgl. eines Honorarzuschlags<br />

in Hessen von 1,1 Prozent – als Ergebnis der<br />

Honorarverhandlungen für das Jahr 2015 – einen<br />

Punktwert von 10,3848 Cent ausmacht.<br />

Zudem sind im Honorarbescheid auch die Abzüge für<br />

allgemeine Verwaltungskosten (zurzeit 2,49 Prozent)<br />

und für die Finanzierung der Weiterbildung (zurzeit<br />

0,24 Prozent) genannt.<br />

Alle weiteren Honorarunterlagen stellen das quartalsbezogene<br />

Leistungsgeschehen in Ihrer Praxis detailliert<br />

dar. Die Frequenzstatistik führt die vergüteten<br />

Gebührenordnungspositionen einzeln mit Ihren Umsätzen<br />

auf, in einer Feindarstellung sogar heruntergebrochen<br />

auf den einzelnen Leistungserbringer<br />

und den Ort der Leistungserbringung. Außerdem<br />

werden in der Gesamtschau für die Praxis auch Vergleichsdaten<br />

der Fachgruppe präsentiert.<br />

Die Arztrechnung dokumentiert den arztbezogenen<br />

Umsatzbeitrag in den verschiedenen Honorarbereichen,<br />

die Honorarübersicht (siehe Abbildung<br />

3) eine Gesamtschau für die Praxis.<br />

Für Fachgruppen, die der Honorarsystematik<br />

mit Regelleistungsvolumen (RLV) und<br />

Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen<br />

(QZV) unterliegen, enthalten die Honorarunterlagen<br />

auch gesonderte Nachweisblätter.<br />

Daneben gibt es noch verschiedene Nachweise,<br />

denen Sie die thematischen Detailregelungen entnehmen<br />

können, z. B. die Nachweise zur wirtschaftlichen<br />

Erbringung von Laborleistungen oder die Information<br />

über die wesentlichen Änderungen in der<br />

Abrechnung.<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 25


TITELTHEMA<br />

Abbildung 2:<br />

Beispiel für einen<br />

Kontoauszug<br />

einer Honorarabrechnung.<br />

Abbildung 3:<br />

Die Übersicht der<br />

wichtigsten Eckdaten<br />

Ihrer Abrechnung.<br />

26<br />

NICHT NUR SEHEN, SONDERN<br />

VERSTEHEN<br />

Ihre Honorarunterlagen beinhalten interessante<br />

Detailinformationen, deren nähere Betrachtung sich<br />

auf jeden Fall lohnt. Die Berater Ihres zuständigen<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />

BeratungsCenters erläutern Ihnen gerne die einzelnen<br />

Dokumente. Nutzen Sie unsere kostenfreie<br />

und kompetente Beratung und vereinbaren mit uns<br />

einen persönlichen Gesprächstermin. Wir helfen<br />

Ihnen dabei, die Übersicht zu behalten! •<br />

Frank Martens


TITELTHEMA<br />

Angestellt statt selbst und<br />

ständig<br />

Die Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) war über viele Jahrzehnte<br />

die klassische Praxisform. Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes<br />

2007 wurden eine Vielzahl neuer Zulassungsinstrumente geschaffen,<br />

um den sich ändernden Anforderungen niederlassungsinteressierter<br />

Ärzte gerecht zu werden. Ein Beispiel aus der Praxis.<br />

Für Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften<br />

in ländlichen Regionen wird es zunehmend<br />

schwerer einen Nachfolger zu finden, der die Praxis<br />

freiberuflich fortführt. Mit der Feminisierung des ärztlichen<br />

Berufes sind auch neue Anforderungen an<br />

eine vertragsärztliche Tätigkeit entstanden. War es<br />

vor zehn oder 20 Jahren noch üblich, eine vertragsärztliche<br />

Tätigkeit in Selbständigkeit, d. h. freiberuflich<br />

auszuüben, so ist heute zunehmend der Wunsch<br />

vorhanden, dies nur im Rahmen einer Anstellung<br />

zu tun. Reduziertes wirtschaftliches und finanzielles<br />

Risiko, planbare Arbeitszeiten, kein Regress-Risiko<br />

(welches tatsächlich nur sehr gering ist) wegen Unwirtschaftlichkeit<br />

oder Arzneimittelverordnung bzw.<br />

der Wunsch erstmal langsam in die ambulante Versorgung<br />

eintreten zu wollen, sind oftmals die Gründe<br />

für den Wunsch nach einem Angestelltenverhältnis.<br />

ZULASSUNGSRECHT KANN HELFEN<br />

Wenn nun z. B. viele Hausärzte einer Region das<br />

gleiche Problem haben, nämlich keine freiberuflichen<br />

Nachfolger zu finden, so kann das Zulassungsrecht<br />

hier unter Umständen Abhilfe leisten. Statt vieler<br />

freiberuflicher Praxen in einer Region, die jede für<br />

sich unabhängig arbeiten, können sich mehrere Praxen<br />

zusammenschließen und zugleich ihren bisherigen<br />

Standort fortführen.<br />

Wie soll das gehen? Ausgangspunkt ist eine zentrale<br />

Hausarztpraxis. Das kann eine Berufsausübungsgemeinschaft<br />

(BAG) sein oder ein Medizinisches<br />

Versorgungszentrum (MVZ). Diese BAG bzw. dieses<br />

MVZ übernimmt nun die anderen Hausarztpraxen<br />

in der Form, dass die ursprünglich in den<br />

anderen Praxen tätigen Ärzte nun bei der BAG bzw.<br />

dem MVZ angestellt werden. Zugleich wird nach<br />

Antragstellung von der KV Hessen für den alten<br />

Standort jeweils eine Zweigpraxis genehmigt. Die<br />

Ärzte der umliegenden Praxen werden somit bei einem<br />

Vertragsarzt oder einem MVZ zur ausschließlichen<br />

Tätigkeit in der Zweigpraxis, die am bisherigen<br />

Standort betrieben wird, angestellt. Diese Konstruktion<br />

kann auch planungsbereichsübergreifend erfolgen.<br />

Der Vorstand der KV Hessen hat solche Konzepte<br />

bislang positiv begleitet.<br />

DIE VORTEILE<br />

Die Vorteile dieser Konzeption liegen auf der Hand:<br />

Es gibt eine zentrale Praxisstruktur (BAG/MVZ), die<br />

organisatorisch, kaufmännisch und auch abrechnungstechnisch<br />

diese Kooperation führt. Handelt es<br />

sich um ein MVZ, können alle beteiligten Ärzte als<br />

Angestellte tätig werden. Handelt es sich um eine<br />

BAG, müssen nur diese Mitglieder der BAG freiberuflich<br />

tätig sein, alle anderen sind Angestellte in der<br />

Zweigpraxis.<br />

WIE VIELE ANGESTELLTE KÖNNEN<br />

IM RAHMEN EINER SOLCHEN<br />

PRAXISFORM TÄTIG WERDEN?<br />

Handelt es sich um ein MVZ, ist die Anzahl der Angestellten,<br />

sofern ausreichend Versorgungsaufträge<br />

zur Verfügung stehen, unbegrenzt. Handelt es sich<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 27


TITELTHEMA<br />

Angestellte Ärzte<br />

mit ausschließlicher<br />

Tätigkeit in einer<br />

Zweigpraxis<br />

ZWP<br />

Angestellter<br />

A<br />

ZWP<br />

Angestellter<br />

E und F<br />

BAG/<br />

MVZ<br />

ZWP<br />

Angestellter<br />

B und C<br />

ZWP<br />

Angestellter<br />

D<br />

um eine BAG, so können je vollumfänglich niedergelassenen<br />

Vertragsärzten bis zu drei ganztags angestellte<br />

Ärzte genehmigt werden (wenn entsprechende<br />

Versorgungsaufträge zur Verfügung stehen).<br />

WIE WIRKT SICH DIE PRAXISFORM<br />

AUF DAS HONORAR AUS?<br />

Da hier mehrere Ärzte und somit mehrere Versorgungsaufträge<br />

verknüpft sind, erhält diese Praxisform<br />

(gilt für BAG und MVZ) für alle Standorte, an<br />

denen mindestens 1,5 Versorgungsaufträge tätig<br />

werden, einen zehnprozentigen Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen<br />

(RLV). Wird über alle Standorte<br />

hinweg eine sogenannte Kooperationstiefe von<br />

über zehn Prozent erreicht, so wird das RLV aller<br />

teilnehmenden Vertragsärzte um zehn Prozent angehoben<br />

(also auch an den Standorten, an denen nur<br />

ein Vertragsarzt tätig ist (siehe*). Honoraranforderungen<br />

aller angestellten und zugelassenen Ärzte können<br />

untereinander, innerhalb des RLV/QZV maximal verrechnet<br />

(saldiert) werden.<br />

Wenn Sie diese Kooperationsform interessiert, wenden<br />

Sie sich bitte an Ihr BeratungsCenter. Wir bieten<br />

Ihnen eine umfassende Beratung zu den zulassungsrechtlichen<br />

und honorarvertraglichen Aspekten an. •<br />

Norbert Ortloff<br />

28<br />

* Kooperationstiefe: Ist die Arztfallzahl dividiert durch die Behandlungsfallzahl > 10 Prozent so wird das RLV für alle Mitglieder dieser<br />

Kooperation um 10 Prozent angehoben.<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015


TITELTHEMA<br />

Fortbildungsverpflichtung:<br />

So können Sie punkten<br />

Der Gesetzgeber hat die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte und Psychotherapeuten<br />

festgelegt, die Landesärztekammer Hessen dokumentiert die Punkte, die KV<br />

Hessen kontrolliert sie. Und: Unterstützt und informiert Sie! Möglichkeiten, um<br />

Fortbildungspunkte zu erwerben, gibt es viele. Und wer gerne dazulernt, kann<br />

vom umfangreichen Fortbildungsangebot der KV Hessen nur profitieren.<br />

Die Fortbildungspflicht für alle vertragsärztlich und<br />

therapeutisch Niedergelassenen wurde 2004 im SGB V<br />

gesetzlich verankert. Jeder niedergelassene Arzt und<br />

Psychotherapeut muss in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte<br />

sammeln. Das klingt erstmal sehr viel, ist aber<br />

halb so schlimm. Denn pro Jahr müssen nur 50 Punkte<br />

erreicht werden. Davon werden zehn Punkte automatisch<br />

für das Selbststudium gutgeschrieben, also müssen<br />

eigentlich nur noch 40 Punkte pro Jahr erreicht<br />

werden.<br />

UNSER ANGEBOT FÜR SIE<br />

Die KV Hessen bietet Ihnen viele von den Kammern<br />

zertifizierte Fortbildungen an, das heißt Veranstaltungen,<br />

für die Fortbildungspunkte gewährt werden.<br />

Schauen Sie doch einfach mal in unser neues Veranstaltungsprogramm,<br />

das aktuell erschienen ist oder<br />

auf unsere Internetseite. Hier gibt es garantiert passende<br />

Angebote für Sie als Arzt oder Psychotherapeut<br />

sowie auch für Ihre Praxismitarbeiter. Sie können auch<br />

regelmäßig an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Auch<br />

eine Hospitation in der Praxis eines Kollegen bringt<br />

Ihnen Punkte.<br />

FEHLT DA NOCH WAS?<br />

Die von Ihnen gesammelten Fortbildungspunkte<br />

werden auf einem Konto, das bei der Hessischen Landesärztekammer<br />

geführt wird, verbucht. Die KV Hessen<br />

überprüft dann, wann Ihr Fünf-Jahres-Intervall abgelaufen<br />

ist. Die Zeit läuft ab dem Datum Ihrer vertragsärztlichen<br />

oder therapeutischen Niederlassung. Bei längeren<br />

Unterbrechungen wegen Krankheit oder bei Ruhen der<br />

Zulassung kann sich eventuell der Zeitraum verlängern.<br />

Am Ende des Fünf-Jahres-Intervalls fragt die KV Hessen<br />

bei den Kammern Ihren individuellen Fortbildungspunktestand<br />

für Ihren Fortbildungszeitraum an und<br />

stellt fest, ob Sie die 250 Punkte erreicht haben. Wir<br />

informieren Sie frühzeitig – 15 Wochen vorher – über<br />

den Ablauf Ihres Intervalls und teilen Ihnen mit, wenn<br />

Punkte fehlen. So haben Sie noch genug Zeit, um die<br />

fehlenden Punkte rechtzeitig zu erwerben.<br />

GUT INFORMIERT<br />

Wenn Sie die Fortbildungspunkte erreicht haben, teilen<br />

wir Ihnen das schriftlich mit und informieren Sie, wann<br />

Ihr nächstes Fünf-Jahres-Intervall beginnt. Fast 98 Prozent<br />

unserer Mitglieder erfüllen problemlos Ihre Fortbildungsverpflichtung<br />

und müssen nicht mit unangenehmen<br />

Sanktionierungen rechnen.<br />

WIRD`S DOCH MAL ENG?<br />

Und falls es doch mal eng wird und Sie Sorge haben,<br />

dass Sie die Fortbildungspunkte bis zur Frist nicht erreichen<br />

können, dann wenden Sie sich an uns, damit wir<br />

gemeinsam eine Lösung finden. Auf Wunsch können<br />

wir Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch mit<br />

erfahrenen ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen<br />

vermitteln, die Ihnen weitere Wege zum Erwerb<br />

von Fortbildungspunkten aufzeigen können. •<br />

Evelyn Vollmer<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.kvhessen.de/fortbildungsprogramm<br />

www.kvhessen.de/qzsuche<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 29


TITELTHEMA<br />

Das hessische Wikipedia der<br />

Arzneimittelberatung<br />

Bei der Verschreibung von Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln<br />

gibt es aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder<br />

Fragen zur Verordnungsfähigkeit sowie Befürchtungen, dass diese regressbedroht<br />

sein könnten. Das Team Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist für Verordnungsfragen<br />

und das Prüfwesen der richtige Ansprechpartner.<br />

30<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />

Die Themengebiete unserer Experten in Sachen<br />

Arzneimittelberatung sind vielfältig: So erhalten<br />

Sie zum Beispiel Auskunft über die Arzneimittelrichtlinie,<br />

die die Zulässigkeit der Verschreibungen<br />

regelt. Es werden Fragen zur wirtschaftlichen<br />

bzw. unwirtschaftlichen Verordnung beantwortet<br />

und damit eine mögliche Regressbedrohung beseitigt.<br />

Erwähnenswert sind auch die Arzneimittelrichtlinien<br />

über Therapiehinweise, Ergebnisse der<br />

frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(GBA), Rote-Hand-Briefe/Warnhinweise<br />

bezüglich der Verordnung eines Arzneimittels.<br />

Auch Fragen der Zuständigkeit für eine Therapie<br />

– hausärztlich oder fachärztlich – werden beantwortet.<br />

Viele Fragen betreffen auch Medizinprodukte,<br />

da viele von ihnen nicht zu Lasten der GKV<br />

verschrieben werden können. Stets aktuelle Informationen<br />

erhalten Sie auch über den Bereich<br />

der Heilmittel. Hier wird die Beratungstätigkeit auf<br />

Basis der Heilmittelrichtlinien sehr nachgefragt, da<br />

viele Praxen ihr Heilmittelbudget überschreiten und<br />

die Krankenkassen immer wieder Prüfanträge stellen,<br />

die nach den Heilmittelrichtlinien nicht als gerechtfertigt<br />

erscheinen.<br />

BERATUNG VOR REGRESS<br />

Damit sind wir beim Prüfwesen, in dem die von der<br />

KV Hessen völlig unabhängige Prüfungsstelle Hessen<br />

die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

durchführt. Hier ist der wesentliche<br />

Auftrag des Teams die Beratung zur wirtschaftlichen<br />

Verordnung im Arznei- und Heilmittelbereich auf<br />

Basis der Verordnungen der jeweiligen Praxen.

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