PUNKT
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AUF DEN<br />
<strong>PUNKT</strong>.<br />
Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 6 / Dez. 2015<br />
Praxisalltag:<br />
Wir sorgen für<br />
Durchblick!<br />
Seite 14<br />
Vertreterversammlung:<br />
Konstruktiver Dialog mit dem HMSI<br />
Seite 4<br />
Honorar:<br />
Neue Betreuungsstrukturverträge<br />
Seite 49<br />
info.service<br />
Offi zielle Bekanntmachungen<br />
Seite 30
NACHWUCHSKAMPAGNE<br />
BERATUNGS<br />
CENTER!<br />
FORTBILDUNGS<br />
PROGRA M<br />
S. 27<br />
für Ärzti nen und Ärzte<br />
für Psychotherapeuti nen<br />
und -therapeuten<br />
für Praxismitarbeiteri nen<br />
und -mitarbeiter<br />
S. 16<br />
FORT- UND WEITERBILDUNG<br />
S. 29<br />
Fragen zum Rundschreiben?<br />
info.line<br />
AUS DEM LEBEN EINES ARZTES<br />
LEBENSEREIGNIS<br />
S. 17<br />
BERATUNG VO REGRE S<br />
S. 32<br />
S. 30<br />
Abrechnu<br />
Fragen zur Abrechnung?<br />
BERATUNGS<br />
CENTER!<br />
S. 24<br />
HYGIENEBERATUNG<br />
S. 34<br />
S. 20<br />
S. 23<br />
S. 37<br />
PRAXISABGABE<br />
S. 40<br />
S. 38<br />
S. 22<br />
BERATUNGS<br />
CENTER!<br />
INHALT<br />
STAND<strong>PUNKT</strong><br />
Es reicht! 3<br />
AKTUELLES<br />
Vertreterversammlung: Konstruktiver Dialog mit Hessischem Sozialministerium 4<br />
Neue Strafbarkeitsrisiken: Prävention vor Repression 7<br />
FALK-Pressekonferenz: Große Koalition gegen niedergelassene Ärzte 10<br />
KBV-Kampagne: Jetzt mitmachen! 12<br />
Neue Homepage zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst 13<br />
Fortbildungsportal jetzt über KV-SafeNet-Portal erreichbar 13<br />
STUDIENABSCHLU S<br />
ÄNDERUNG DER PRAXISFORM<br />
Fragen zum ÄBD?<br />
Fragen<br />
Rundsc<br />
zum Rundschreiben?<br />
ARZNEIMITTELBERATUNG<br />
ARZT IN WEITERBILDUNG<br />
1. ABRECHNUNG<br />
NIEDERLA SUNGSBERATUNG<br />
PRAXISJUBILÄUM<br />
PRAXISERÖFFNUNG<br />
PATIENTENBEFRAGUNG<br />
QUALITÄTSMANAGEMENT<br />
Fragen zu .......<br />
TITELTHEMA<br />
PraxisLeben 14<br />
Am Anfang: Die Nachwuchskampagne 16<br />
Arzt in Weiterbildung: „Ich stand ohne Perspektive da“ 17<br />
Die Allgemeinmedizin – besser als ihr Ruf? 18<br />
Niederlassungsberatung: Doch noch geschafft...endlich selbstständig! 20<br />
Qualitätsmanagement, wozu? 22<br />
Praxiseinweihung: Ein Grund zum Feiern 23<br />
Die Übersicht behalten: Jetzt wird abgerechnet 24<br />
Praxiskooperationen: Angestellt statt selbst und ständig 27<br />
Fortbildungsverpfl ichtung: So können Sie punkten 29<br />
Das hessische Wikipedia der Arzneimittelberatung 30<br />
Regress abwenden 32<br />
Eine saubere Sache: Die Hygieneberatung der KV Hessen 34<br />
Hygieneberatung: Ein Praxisbeispiel 36<br />
Patientenbefragung: Stellen Sie Ihren Praxisalltag auf den Prüfstand 37<br />
Das neue Gründer- und Abgeberforum: Digital statt analog 38<br />
So läuft`s bei der Praxisabgabe 40<br />
BESONDERE ÄRZTE<br />
Behandlung von Flüchtlingen: Eine Art Integrationsleistung 42<br />
BERUFSPOLITIK<br />
Im Hintergrund: Die Beratenden Fachausschüsse 46<br />
HONORAR<br />
Betreuungsstrukturverträge: TK und BKK ziehen nach 49<br />
ORGANSPENDE<br />
Erfahrungsbericht von von Außenminister Steinmeier:<br />
„Meine Frau und ich hatten sehr großes Glück!“ 52<br />
KBV-INFO<br />
Neue KBV-Patienteninfo 53<br />
HYGIENE<br />
Hygieneleitfaden für psychotherapeutische Praxen 54<br />
Hygienische Aspekte der Norovirus-Gastroenteritis 55<br />
2<br />
SERVICE<br />
Die Famulaturbörse der KBV 58<br />
Ihr Kontakt zu uns / Impressum 59<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
STAND<strong>PUNKT</strong><br />
Es reicht!<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
so recht will in diesem Jahr keine Weihnachtsstimmung<br />
im Gesundheitswesen aufkommen. Zu desaströs<br />
sind die Verhältnisse in der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung mittlerweile, zu vehement<br />
stemmt sich immerhin fast die Hälfte der Mitglieder<br />
der KBV-VV gegen die überfällige und – wir Hessen<br />
wissen, wovon wir reden – „brutalstmögliche“ Aufklärung<br />
der Affären rund um den ehemaligen KBV-Chef<br />
Dr. Andreas Köhler.<br />
Als wäre das nicht schon schlimm genug, schafft die<br />
Politik zeitlich parallel konsequent und unbeirrt Fakten.<br />
Der Raubbau an den Honoraren der Niedergelassenen<br />
geht weiter, das Praxisabbauprogramm läuft<br />
auf Hochtouren. Der neuste Geniestreich aus dem<br />
BMG: Zur fi nanziellen Sanierung der maroden Kliniklandschaft<br />
sollen in Zukunft wir Niedergelassene beitragen,<br />
indem wir den Kliniken deren Leistungen der<br />
Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2016 zu vergleichbar<br />
horrenden Honorarsätzen vergüten müssen.<br />
Zwar klagen die Kliniken öffentlich über den nicht<br />
mehr zu bewältigenden Ansturm von Patienten, die<br />
ungesteuert in die Ambulanzen fl uten. Doch das ist<br />
nur ein Teil der Wahrheit: dass diese Patienten nur in<br />
den seltensten Fällen an die Praxen der eigentlich zuständigen<br />
Niedergelassenen zurück verwiesen werden,<br />
fällt gerne unter den Tisch. Genauso wie die<br />
Tatsache, dass selbstverständlich viele der ambulant<br />
behandelten Notfälle im stationären Sektor weiterbehandelt<br />
werden – was vielleicht öfter Auslastungsals<br />
medizinische Indikationsgründe haben mag. Fakt<br />
ist: Das Notfallgeschäft in Deutschland ist nicht nur<br />
an vielen Stellen höchst dubios, sondern auch überaus<br />
lukrativ. Und das CDU-geführte Bundesministerium für<br />
Gesundheit sorgt dafür, dass das so bleibt.<br />
Wahrlich keine rosigen Zukunftsaussichten, gegen die<br />
wir uns trotzdem weiter nach Kräften wehren werden.<br />
Trotz allem – oder vielleicht gerade deshalb –<br />
wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Praxismitarbeitern<br />
schöne und erholsame Feiertage sowie alles<br />
Gute für 2016!<br />
Mit besten Grüßen, Ihre<br />
Frank Dastych<br />
Dr. Günter Haas<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 3
AKTUELLES<br />
Blick auf das<br />
Podium am<br />
10. Oktober 2015.<br />
Konstruktiver Dialog mit<br />
Hessischem Sozialministerium<br />
Als Ehrengast begrüßte Dr. Klaus-Wolfgang Richter, Vorsitzender der Vertreterversammlung,<br />
bei der Versammlung am 10. Oktober 2015 den hessischen Staatsminister<br />
Stefan Grüttner. Auf der Agenda standen anspruchsvolle Sachthemen,<br />
wie die medizinische Versorgung von Flüchtlingen, die Einführung der Terminservicestellen,<br />
die ÄBD-Reform und die Verabschiedung des Haushalts 2016.<br />
4<br />
In seinem Begrüßungsstatement sprach Sozialminister<br />
Stefan Grüttner zunächst den Mitgliedern der KV<br />
Hessen ein herzliches Dankeschön dafür aus, dass<br />
sich so viele Ärzte bei der Versorgung von Flüchtlingen<br />
engagieren. Rund 300 Ärzte stünden für die<br />
Untersuchungen zur Verfügung. Das sei wichtig,<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
denn allein im Oktober 2015 hätte das Land Hessen<br />
zusammen mit den Kommunen rund 25.000 Flüchtlinge<br />
versorgen müssen.<br />
Minister Grüttner lobte, dass sein Ministerium und<br />
die KV Hessen zu einem Arbeitsprozess gefunden
AKTUELLES<br />
haben, der vom Versuch der gegenseitigen Hilfeleistung<br />
geprägt sei. Bei der Reform des ÄBD habe<br />
er stets die Entscheidungen der Vertreterversammlung<br />
moderierend begleitet. Richtig sei das Tempo<br />
der Reform gewesen. Richtig sei auch die Disposition<br />
über die beiden Dispositionszentralen der KV Hessen<br />
und nicht über die Rettungsleitstellen. Er erklärte des<br />
Weiteren, dass den ersten Platz bei Bürgerbeschwerden<br />
die langen Wartezeiten auf Facharzttermine einnehmen<br />
würden. Er appellierte an die Ärzte, sich in<br />
die Situation der Patienten hineinzudenken, die ein<br />
unmittelbares Bedürfnis auf Abklärung ihrer Symptome<br />
hätten. Für sie müsste relativ schnell der Zugang<br />
zum Facharzt möglich sein. Das funktioniere an vielen<br />
Stellen schon gut, aber es funktioniere an manchen<br />
eben auch nicht. Daher sei für ihn die Einführung<br />
der Terminservicestellen angemessen.<br />
Wenn die Diskussionen<br />
zu heftig<br />
werden, hier die<br />
Insignien der Macht,<br />
zu denen der Hausherr<br />
greifen kann.<br />
Rund um die Einführung der Terminservicestellen<br />
entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem<br />
Minister. Die Vertreterversammlung erklärte in aller<br />
Deutlichkeit, dass aus ihrer Sicht die Termingarantie<br />
und die Flüchtlingsversorgung nicht zusammenpassen.<br />
Aufgrund der intensiven Behandlungsbedarfe<br />
von Flüchtlingen verabschiedete sie eine Resolution,<br />
Minister Grüttner<br />
im Dialog mit den<br />
VV-Mitgliedern.<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 5
AKTUELLES<br />
die für Januar gesetzlich vorgeschriebene Einführung<br />
von Terminservicestellen um ein Jahr zu verschieben.<br />
Ebenso eindeutig sprachen sich die Vertreter gegen<br />
die im eHealth-Gesetz fixierte Verpflichtung zur<br />
Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements<br />
(VSDM) in Arztpraxen aus. Und schließlich<br />
forderten sie eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe,<br />
die im Moment die Arbeit in und mit der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung in Berlin lähmen.<br />
ENTWICKLUNGEN ANTREIBEN<br />
Die Vertreterversammlung beschloss außerdem eine<br />
Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen. In<br />
2013 hat die KBV erstmals Rahmenvorgaben für die<br />
Anerkennung von Praxisnetzen formuliert. Es gibt in<br />
Hessen bereits circa 50 Praxisnetze, allerdings in eher<br />
losen Strukturen. Nicht alle erfüllen die Voraussetzungen<br />
für eine Anerkennung. Das neue Anerkennungsverfahren<br />
ist bereits zum 23. Oktober 2015 in<br />
Kraft getreten.<br />
Wie zuvor mehrfach angekündigt, wurde am 10. Oktober<br />
auch über die ÄBD-Reform diskutiert. Zukünftig<br />
werden die Dienste im ÄBD besser bezahlt und es<br />
werden diejenigen von den Beschlüssen profitieren,<br />
die im ÄBD viele Patienten versorgen (siehe Rundschreiben<br />
vom 22. Oktober 2015).<br />
VERWALTUNGSKOSTENSATZ BLEIBT<br />
STABIL<br />
Traditionell steht die Herbstsitzung der Vertreterversammlung<br />
auch im Zeichen von Haushaltsentscheidungen.<br />
Alexander Bender, Bereichsleiter Innere<br />
Dienste, hatte dazu vorab allen Mitgliedern der Vertreterversammlung<br />
einen detaillierten Haushaltsvoranschlag<br />
2016 zukommen lassen, so dass sich jeder<br />
in das umfangreiche Zahlenmaterial einlesen konnte.<br />
Wie schon in den letzten Jahren sieht auch der Haushaltsvoranschlag<br />
für 2016 eine Verwaltungskostenumlage<br />
von 2,49 Prozent vor. Der KV Hessen gelingt<br />
es damit zum fünften Mal, die Verwaltungskosten<br />
unter der Zielmarke von 2,5 Prozent zu halten. Der<br />
Haushaltsvorschlag wurde mit einer Stimmenthaltung<br />
angenommen. •<br />
Petra Bendrich<br />
Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2016<br />
Infobox<br />
Verwaltungshaushalt:<br />
Seit dem Quartal IV/09 hat sich der Verwaltungskostensatz wie folgt verändert:<br />
IV/09 – I/10 = 2,90 %<br />
II/10 – III/10 = 2,70 %<br />
IV/10 – III/11 = 2,53 %<br />
ab IV/11 = 2,49 %<br />
Für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst<br />
sind die folgenden Sonderumlagen vorgesehen:<br />
• Sonderumlage Weiterbildung ~ 0,24 %<br />
• Sonderumlage Fördermittel Sicherstellung 0,10 %<br />
• Sonderumlage ÄBD ~ 1,53% und max. EUR 1.500 pro Mitglied/Quartal<br />
gemäß Bereitschaftsdienstordnung (BDO)<br />
Gegenseitige Deckungsfähigkeit:<br />
Es wird je Kontengruppe eine gegenseitige Deckungsfähigkeit erklärt.<br />
6<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
AKTUELLES<br />
Prävention vor Repression<br />
„Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte?“ war der Titel von zwei<br />
Informationsveranstaltungen für Mitglieder der KV Hessen. Warum? Es liegt<br />
ein Gesetzentwurf vor, der voraussichtlich im Frühjahr 2016 verabschiedet und<br />
dann in Kraft treten wird. Zukünftig soll auch in der Ärzteschaft Bestechlichkeit<br />
strafrechtlich verfolgt werden können.<br />
Rechtsanwalt Alexander Gruner erklärt, dass mit dem<br />
neuen § 299a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine von<br />
Rechtsprechung und Politik festgestellte Strafbarkeitslücke<br />
zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen<br />
geschlossen wird. Durch die Neueinführung<br />
des § 299a StGB sollen Verhaltensweisen<br />
erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines Heilberufs<br />
in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten<br />
wirtschaftlichen Anreizen leiten lassen. Vereinfacht<br />
gesagt bedeutet dies, dass immer dann, wenn<br />
eine Leistung nicht für eine adäquate Gegenleistung<br />
gewährt wird, erhöhte Vorsicht geboten ist. Ein klassisches<br />
und auch bereits bekanntes Beispiel sind die<br />
Anwendungsbeobachtungen. Anwendungsbeobachtungen<br />
sind generell weder verboten, noch liegt in<br />
der Teilnahme an einer Anwendungsbeobachtung<br />
gleich ein strafrechtliches Verhalten. Das kann aber<br />
im Einzelfall ganz anders sein, wenn für einen kurzen,<br />
mit wenig Aufwand auszufüllenden Fragebogen eine<br />
erstaunlich hohe Vergütung gezahlt wird. Allerdings<br />
ist dieser Sachverhalt auch jetzt schon berufsrechtlich<br />
untersagt und kann sanktioniert werden.<br />
GEFAHR DER RUFSCHÄDIGUNG?<br />
Hierauf weist auch Manual Maier, Justiziar der Landesärztekammer<br />
Hessen, hin. Deswegen warnt er<br />
vor Panikmache. Er rät Ärzten, sich nach wie vor<br />
ganz eng an die Berufsordnung zu halten. Dann<br />
drohe keine Gefahr, denn inhaltlich stelle § 299a<br />
auf die „Verletzung berufsrechtlicher Pflichten zur<br />
Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ und<br />
damit auf die bereits geltenden Regelungen der Berufsordnung<br />
ab. Allerdings müssten sich Ärzte auf<br />
„andere Player“ einstellen. Denn zukünftig haben<br />
unter anderem die Krankenkassen und Landesärztekammern<br />
ein Strafantragsrecht, wenn der Verdacht<br />
besteht, dass Ärzte gegen die neue Regelung des<br />
§ 299a StGB verstoßen haben könnten. Die Staatsanwaltschaft<br />
verfügt über größere Ermittlungsmöglichkeiten<br />
als beispielsweise die Ärztekammern, die<br />
die bisher rein berufsrechtlich zu ahndenden Verstöße<br />
untersucht und verfolgt haben. Die Staatsanwaltschaft<br />
kann Praxisräume durchsuchen und<br />
Unterlagen beschlagnahmen. Passiert dies während<br />
Redner (von links):<br />
Jörg Hoffmann,<br />
Geschäftsführer<br />
der KV Hessen<br />
Manuel Maier,<br />
Justiziar der<br />
Landesärztekammer<br />
Hessen:<br />
„Die meisten Ärzte<br />
halten sich an die<br />
Berufsordnung.“<br />
Oberstaatsanwalt<br />
Alexander Badle<br />
(links) im Gespräch<br />
mit Rechtsanwalt<br />
Alexander Gruner.<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 7
RUBRIK<br />
der Sprechstunde und bekommen die Patienten<br />
dies mit, besteht die Gefahr, dass sich das schnell<br />
herumspricht und der Ruf eines betroffenen Arztes<br />
in der Öffentlichkeit Schaden nimmt. Manuel<br />
Maier setzt daher unmissverständlich auf Prävention<br />
vor Repression. Hierzu schlägt er vor, das „Clearingstellenverfahren<br />
Rechtskonformität“ wiederzubeleben.<br />
Es wurde eingeführt, um Verträge über<br />
die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und<br />
Krankenhäusern auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Hier<br />
sollen dann neben der Landesärztekammer Hessen,<br />
der KV Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft<br />
auch die Krankenkassen einbezogen<br />
werden.<br />
Auf Prävention durch Transparenz setzt auch Oberstaatsanwalt<br />
Alexander Badle. Er appelliert an die<br />
Ärzte, Angebote aus der Industrie sowie damit verbundene<br />
Vergütungsstrukturen immer kritisch zu<br />
hinterfragen und auf Angemessenheit zu prüfen.<br />
Kein Unternehmen verschenke etwas ohne Hintergedanken.<br />
Des Weiteren empfiehlt er den niedergelassenen<br />
Ärzten, die einen Honorararztvertrag mit<br />
einem Krankenhaus abgeschlossen haben, diesen<br />
Vertrag juristisch prüfen zu lassen.<br />
Christof Diefenbach, Leiter des Hessischen Landesprüfungs-<br />
und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen<br />
(HLPUG), weist zudem auf einen weiteren Aspekt hin,<br />
der zwar nicht neu ist, aber in der Erleichterung über<br />
Infobox<br />
8<br />
Bundesjustizminister Heiko Maas sagt zum Regierungsentwurf: „Die weit überwiegende<br />
Mehrzahl der Ärzte sowie sonstiger Erbringer von Gesundheitsleistungen sind ehrlich und<br />
setzen sich täglich für das Wohl ihrer Patienten ein. Diese wollen wir schützen. Daher schaffen<br />
wir klare Regeln für strafbares Verhalten und geben so den Ermittlungsbehörden die<br />
Möglichkeit an die Hand, allein gegen die ,schwarzen Schafe’ im Markt einzuschreiten.“<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
RUBRIK<br />
Mit dem § 299a StGB sollen Verhaltensweisen erfasst werden, bei denen sich Angehörige eines<br />
Heilberufs in ihren Entscheidungen von nicht gerechtfertigten wirtschaftlichen Anreizen<br />
leiten lassen. So sollen künftig z. B. finanzielle Zuwendungen, die für die Beeinflussung des<br />
Verordnungsverhaltens von Ärzten oder die Zuführung von Patienten erfolgen, strafbar sein.<br />
Infobox<br />
ein – endlich – abgeschlossenes staatsanwaltschaftliches<br />
Ermittlungsverfahren häufig vergessen wird: Im<br />
Falle einer Verurteilung kann auch ein Approbationsentzug<br />
im Raum stehen. Ein Arzt muss Zeit seines Berufslebens<br />
„würdig und zuverlässig“ sein. Entfallen<br />
diese Voraussetzungen durch strafrechtlich relevantes<br />
Verhalten, ist die Approbation in ernster Gefahr.<br />
Jörg Hoffmann, Geschäftsführer der KV Hessen, ist<br />
überzeugt, dass die Aufnahme des § 299a in das<br />
Strafgesetzbuch für die allermeisten Mitglieder kein<br />
kritisches Thema ist. Ärzte sollten aber wissen, wo zukünftig<br />
die „rote Linie liegt“ und wo es Risiken gibt,<br />
um sich gegebenenfalls beraten zu lassen und rechtzeitig<br />
gegenzusteuern.<br />
Die emotionalen Diskussionen im Anschluss an die<br />
Vorträge und das hohe Interesse an den Veranstaltungen<br />
belegen die im Saal spürbare Unsicherheit.<br />
Und dies, obwohl wohl nur wenige Ärzte ganz praktisch<br />
mit dem neuen Gesetz in Berührung kommen<br />
dürften.<br />
Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie genau wie<br />
die Vorträge der Redner auf unsere Homepage. •<br />
Petra Bendrich, Michaela Vetten<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.kvhessen.de/strafbarkeitsrisiken<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 9
AKTUELLES<br />
Große Koalition gegen<br />
niedergelassene Ärzte<br />
Die Politik macht bei ihrem Masterplan, die niedergelassenen (Fach-)Ärzte aus<br />
der Versorgung zu drängen, große Fortschritte. Der neuste Streich: Das Krankenhausstrukturgesetz,<br />
das FALK und die KVH öffentlich scharf kritisierten.<br />
Bild links: FALK<br />
macht mobil:<br />
Protest auf Berliner<br />
Bühne.<br />
Bild rechts: Bayerns<br />
KV Vorstand Dr.<br />
Wolfgang Krombholz<br />
erläutert die<br />
Ablehnung der<br />
Regierungspläne.<br />
Besondere Ereignisse erfordern besondere<br />
Maßnahmen. Eine solche besondere<br />
Situation war gegeben, als im<br />
Oktober die Pläne der Bundesregierung zum Krankenhausstrukturgesetz<br />
bekannt wurden. Denn anstatt an<br />
der Sektorengrenze ambulant/stationär endlich die bisher<br />
fehlende Patientensteuerung anzugehen, lautete<br />
die Antwort der Politik: Einrichtung von so genannten<br />
Portalpraxen an den Kliniken, einzurichten durch die<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen und zu bezahlen mit<br />
den Honoraren der Niedergelassenen. Ein weiteres und<br />
finanziell besonders gravierendes Ärgernis: Ab Anfang<br />
Januar 2016 sollten die Kliniken Leistungen der Notfallversorgung<br />
zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare der<br />
niedergelassenen Ärzte abrechnen können.<br />
Die Lobby der Krankenhäuser hatte ganze Arbeit geleistet<br />
und ihr war es offensichtlich gelungen, die augenscheinliche<br />
Schwäche und Passivität der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) auszunutzen und<br />
bei der Politik zu punkten. Deren Rezept:<br />
Finanztransfer vom ambulanten<br />
in den stationären Sektor, um die oftmals<br />
finanziell stark angeschlagenen und eigentlich für<br />
die Versorgung zu vernachlässigenden Häuser am Leben<br />
zu erhalten.<br />
Kein Wunder also, dass die Freie Allianz der Länder<br />
KVen (FALK) „mobil“ machte und zu einer Pressekonferenz<br />
nach Berlin einlud. In der bestens besuchten<br />
Pressekonferenz machten die Vorstände der KVen aus<br />
Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern<br />
unmissverständlich klar: Dieses Gesetz ist ein<br />
weiterer Schritt auf dem Weg der konsequenten Benachteiligung<br />
der Niedergelassenen. Auch die KV Hessen<br />
setzte – wie fast alle anderen KVen auch – eine<br />
Pressemeldung ab, in der sie die Benachteiligung der<br />
Niedergelassenen ablehnte und die Politik scharf kritisierte.<br />
Die Pressemitteilung der KV Hessen finden Sie<br />
auf der folgenden Seite.<br />
10<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
AKTUELLES<br />
KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ:<br />
GROSSE KOALITION GEGEN NIEDERGELASSENE ÄRZTE<br />
Pressemitteilung<br />
der KV Hessen<br />
Frankfurt, 06.11.2015 – Scharf hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen heute in<br />
Frankfurt das gestern im Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz kritisiert. Angeführt vom<br />
CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium unter Minister Hermann Gröhe hat das Parlament damit<br />
einen weiteren Beleg dafür geliefert, dass für ihn und die Gesundheitspolitik in Berlin selbst die kleinste<br />
und schlechteste Klinik für die Gesundheitsversorgung wichtiger ist als die niedergelassenen Haus- und<br />
Fachärzte.<br />
„Dass niedergelassene Haus- und Fachärzte mittlerweile auf der Streichliste der großen Koalition<br />
stehen, ist offensichtlich“, erklärten dazu heute Frank Dastych und Dr. Günter Haas, die Vorstandsvorsitzenden<br />
der KV Hessen. „In ihrer Konzeptionslosigkeit bedienen sich die Politiker nun an den Honoraren<br />
der Niedergelassenen, um oft unrentable, qualitativ minderwertige und für die Versorgung nicht mehr<br />
gebrauchte Krankenhäuser finanziell am Leben zu erhalten. Denn die explodierenden Leistungen der<br />
Notfallversorgung können die Krankenhäuser ab 1. Januar 2016 zu 100 Prozent zu Lasten der Honorare<br />
der Niedergelassenen abrechnen. Das dubiose Notfallgeschäft, von dem man in Deutschland mittlerweile<br />
sprechen muss, beginnt zum großen Teil morgens mit der Öffnung der Notfallambulanzen und<br />
endet abends mit deren Schließung – und wird finanziell damit immer attraktiver. Schaut man sich diese<br />
Fälle an, bleibt aber häufig außer der Abrechnung weder ein Notfall noch eine qualifizierte Behandlung<br />
übrig. Das wird von Berlin jetzt auch noch mit massiven Honorartransfers aus der Ebene der haus- und<br />
fachärztlichen Grundversorgung belohnt. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser ein Vielfaches an Honorar<br />
für die gleichen Leistungen bekommen wie der niedergelassene Arzt. Nur wenige Abgeordnete, wie<br />
zum Beispiel die Abgeordnete Sabine Dittmar von der SPD, haben diesen Konstruktionsfehler erkannt<br />
und auch in der Debatte benannt.<br />
Offensichtlich will oder kann die Politik die massive Überversorgung mit zum Teil einfach nur schlechten<br />
Krankenhäusern in Deutschland nicht angehen und hat nun das Honorar der niedergelassenen<br />
Haus- und Fachärzte als neue Finanzierungsquelle erschlossen. Allein in Hessen sind dadurch Kosten von<br />
rund 70 Millionen € pro Jahr zu erwarten, die zur Hälfte von Haus- und Fachärzten zu finanzieren sind.<br />
Honorareinbußen von bis zu 10% bei diesen Ärzten wären die Folge.<br />
Zudem wird wieder die dringend notwendige Steuerung der Patienten in der Schnittstelle zwischen<br />
ambulantem und stationärem Sektor verpasst. Die Schuld dafür liegt dabei nicht bei den Patienten,<br />
sondern die Politik lässt erneut die Chance verstreichen, dieses seit langem bekannte Problem durch<br />
eindeutige Regelungen zu lösen. Vieles legt aber auch den Verdacht nahe, dass die Politik diese Steuerung<br />
überhaupt nicht will, weil sie damit den flächendecken Abbau der ambulanten Versorgung zu<br />
erreichen gedenkt.<br />
En passant beerdigt die große Koalition auch noch den über Jahre aus Kostengründen bewährten<br />
Grundsatz ambulant vor stationär. Denn dass Kostenerwägungen und der sorgsame Umgang mit Versichertengeldern<br />
keine Rolle mehr spielen, ist nun offensichtlich.“<br />
Weil die Notfallambulanzen aufgrund fehlender Steuerung im Gesundheitswesen überlaufen,<br />
sollen nun so genannte Portalpraxen zur Notfallversorgung verpflichtend an Krankenhäusern installiert<br />
werden. Bezahlt werden soll auch diese Strukturmaßnahme ausschließlich aus dem Honorartopf der<br />
niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Die KV Hessen geht davon aus, dass sich die Kosten für den<br />
Betrieb der Portalpraxen auf rund 25 Millionen € pro Jahr belaufen werden, zuzüglich der Kosten für die<br />
Besetzung der Praxen mit Ärztinnen und Ärzten.<br />
• Karl M. Roth<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 11
AKTUELLES<br />
Fotoshooting 2016:<br />
jetzt<br />
mitmachen!<br />
Im kommenden Jahr werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der bundesweiten Kampagne<br />
»Wir arbeiten für Ihr Leben gern.« das Thema »Nähe« in die Öffentlichkeit<br />
tragen. Und dafür suchen wir Ärzte und Psychotherapeuten wie Sie. Und<br />
jemanden, der Ihnen nahe ist: Sie haben ein besonders vertrauensvolles Verhältnis<br />
zu Ihren Patienten? Sie werden Ihre Praxis bald an einen Nachfolger<br />
über geben? Oder Sie arbeiten besonders eng mit Ihren Kollegen zusammen?<br />
Dann geben Sie gemeinsam mit einem Patienten, Nachfolger/Vorgänger oder<br />
Kollegen dem Thema »Nähe« ein Gesicht und bewerben Sie sich für das<br />
Fotoshooting im Februar 2016.<br />
Senden Sie einfach Ihr Foto zusammen mit weiterführenden Angaben (Name,<br />
Berufsbezeichnung inklusive Fachrichtung, KV-Region, Standort, Kontaktdaten,<br />
Alter) und einigen Stichworten zur Geschichte von Ihnen und Ihrem Gegenüber<br />
bis zum 6. Januar 2016 an kontakt@ihre-aerzte.de.<br />
12<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
AKTUELLES<br />
Neue Homepage zum ÄBD<br />
Patienten, die außerhalb der Praxissprechzeiten ärztliche Hilfe benötigen, unterstützt<br />
die KV Hessen ab sofort mit einer besonderen Homepage zum Ärztlichen<br />
Bereitschaftsdienst. Hier finden Kranke schnell die nächste ÄBD-Zentrale und<br />
haben alle wichtigen Informationen digital zur Hand.<br />
Über eine komfortable Google-Kartenansicht kann<br />
man sich sofort einen Überblick über die nächstgelegenen<br />
ÄBD-Zentralen mit Anschrift und Öffnungszeiten<br />
verschaffen. Und auch die nächste Notdienst-Apotheke<br />
oder der zahnärztliche Bereitschaftsdienst wird über<br />
die Website angezeigt.<br />
Die neue Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
Hessen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst beantwortet<br />
übersichtlich das Wichtigste zum ÄBD – beispielsweise,<br />
welche Informationen und Unterlagen Patienten<br />
bereithalten sollten, wenn sie sich im Krankheitsfall<br />
über die bundesweite Rufnummer 116 117 mit dem<br />
medizinischen Fachpersonal in einer der beiden Dispositionszentralen<br />
in Hessen verbinden lassen oder in<br />
welchen Fällen ein Arzt im Hausbesuchsdienst zu ihnen<br />
kommen kann. Weitere Patienten-Informationen<br />
rund um den ÄBD stehen als Film, Infografik oder zum<br />
Download zur Verfügung. •<br />
Anja Klatyk<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.bereitschaftsdienst-hessen.de<br />
Fortbildungsportal jetzt über<br />
KV-SafeNet-Portal erreichbar<br />
So haben Sie jetzt schnellen Zugang zu Ihren Online-Fortbildungen im KBV-Fortbildungsportal.<br />
Das Fortbildungsportal der KBV für Ärzte ist jetzt<br />
direkt über das neue KV-SafeNet-Portal der KV Hessen<br />
erreichbar. Voraussetzung zur Nutzung ist, dass Sie<br />
Ärztin oder Arzt sind und eine gültige LANR besitzen.<br />
Dort können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für die<br />
KV-Online-Services einloggen. Auf unserer Homepage<br />
haben wir für Sie eine Anleitung mit allen wichtigen Informationen<br />
zur Nutzung des Portals als PDF-Datei zum<br />
Download eingestellt. •<br />
Anja Klatyk<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.kvhessen.de/onlinedienste<br />
Direktlink zum KV-SafeNet-Portal der KV Hessen:<br />
https://portal.kvh.kv-safenet.de<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 13
TITELTHEMA PRAXIS<br />
<br />
S. 16<br />
<br />
partner g<br />
<br />
S. 17<br />
gesucht?<br />
Ansprechpartner<br />
<br />
<br />
Informationen<br />
S. 27<br />
Noch Fragen?<br />
<br />
<br />
FORTBILDUNGS<br />
PROGRAMM<br />
für Ärztinnen und Ärzte<br />
S. 30<br />
<br />
für Psychotherapeutinnen<br />
und -therapeuten<br />
für Praxismitarbeiterinnen<br />
und -mitarbeiter<br />
14<br />
<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
S. 29<br />
<br />
S. 32
LEBEN<br />
TITELTHEMA<br />
<br />
S. 20<br />
S. 22<br />
<br />
Fragen an die KV Hessen?<br />
<br />
<br />
gesuc<br />
gesucht?<br />
<br />
S. 24<br />
S. 23<br />
<br />
<br />
S. 37<br />
<br />
<br />
S. 34<br />
S. 38<br />
<br />
<br />
S. 40<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 15
TITELTHEMA<br />
Am Anfang:<br />
Die Nachwuchskampagne<br />
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist für ihre Mitglieder da? Ohne Frage!<br />
Es gibt aber eine Zielgruppe, die noch nicht unmittelbar mit der KVH zu tun hat,<br />
die wir aber fest im Blick haben: Die Medizinstudierenden in Hessen.<br />
Gespräche haben die Beratung der KV sowie die<br />
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />
geführt. Über 7.000 Kontakte gab es, wie es<br />
in schönem Marketing-Deutsch heißt. Und die Kampagne<br />
zeigt Wirkung. Hieß es Ende 2013 oft noch:<br />
„Wer oder was ist die Kassenärztliche Vereinigung<br />
Hessen?“, hört man mittlerweile oft: „Da ist ja die<br />
KV Hessen!“.<br />
DIE WAHRNEHMUNG ÄNDERT SICH<br />
Mit der Broschüre<br />
erklärt die KVH den<br />
Medizinstudenten,<br />
wie Niederlassung<br />
funktioniert.<br />
OPTION: NIEDERLASSUNG<br />
Für die Studenten sind wir seit über zwei Jahren mit<br />
unserer Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis.<br />
Leb Hessen.“ an den Hochschulen im Bundesland<br />
unterwegs. Für viele ist das die erste Berührung, die<br />
sie mit der KV haben. Denn im universitären Alltag<br />
machen sich viele wenig bis keine Gedanken, ob sie<br />
später mal ambulant oder stationär arbeiten wollen.<br />
Hier setzen wir an. Und informieren mit verschiedenen<br />
Maßnahmen darüber, welche Chancen und<br />
Möglichkeiten eine Niederlassung bietet.<br />
Sinn und Anliegen der Kampagne werden verstanden.<br />
Auch die Botschaft, dass es nicht nur darum<br />
geht, berufliche Perspektiven aufzuzeigen, sondern<br />
auch, dass die KVH dem Auftrag der Sicherstellung<br />
der medizinischen Versorgung im Bundesland nachkommt.<br />
Die Gespräche der Studierenden mit der Beratung<br />
und der Koordinierungsstelle werden qualifizierter.<br />
Der eine oder andere hat sich Gedanken<br />
über mögliche Karrierewege gemacht, seitdem wir<br />
das erste Mal auf dem Campus waren. Zusätzlich<br />
sind wir auch noch auf Messen und Kongressen vertreten,<br />
die auch für Medizinstudierende interessant<br />
sind.<br />
Die KV Hessen möchte mit der Kampagne einen<br />
nachhaltigen Eindruck bei den Studenten hinterlassen<br />
– so dass die Niederlassung später als Facharzt<br />
nicht eine vage Option bleibt, sondern zur wahrscheinlichen<br />
Möglichkeit wird. •<br />
Christian Keul<br />
16<br />
Seit Ende 2013 waren wir über 30 Mal an den hessischen<br />
Unis. In Zahlen heißt das: Mehr als 1.000<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
TITELTHEMA<br />
„Ich stand ohne Perspektive da“<br />
Dr. Akan Gül ist Arzt in Weiterbildung für Allgemeinmedizin und das aus Leidenschaft.<br />
Auf den <strong>PUNKT</strong>. sprach mit ihm über die Höhen und Tiefen seiner<br />
Weiterbildungszeit, die positive Rolle der Koordinierungsstelle Weiterbildung<br />
Allgemeinmedizin und seine Ziele nach der Facharztprüfung.<br />
Wieso haben Sie sich für die Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />
entschieden?<br />
Das hat verschiede Gründe. Unter anderem haben<br />
mir die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus nicht<br />
gelegen. Die Dienstbelastung war sehr hoch. Und ich<br />
wollte unabhängiger werden. In meiner jetzigen Tätigkeit<br />
habe ich viel Freiraum. Und was meine Patienten<br />
anbelangt, bin ich nicht auf eine bestimmte Altersgruppe<br />
beschränkt. Mein Patientenklientel reicht<br />
vom Kleinkind bis zum Greis, ich betreue komplette<br />
Familien. Die Patienten kommen nicht nur mit medizinischen<br />
Problemen zu mir, sie suchen meinen Rat<br />
auch bei familiären Schwierigkeiten. Es gibt mir ein<br />
gutes Gefühl, als helfende Hand geschätzt zu werden.<br />
Was macht Ihren Beruf so spannend?<br />
Niemand sollte Medizin studieren, nur um Geld zu<br />
verdienen. Ich sehe meine Tätigkeit als Berufung und<br />
möchte dieser gerecht werden. Ich höre meinen Patienten<br />
zu, teile ihre Sorgen und versuche gemeinsam<br />
mit ihnen eine Lösung zu finden. Das ist für mich das<br />
Wichtigste.<br />
Wie sind Sie am Ende Ihrer Weiterbildungszeit<br />
in der Klinik auf die Koordinierungsstelle Weiterbildung<br />
Allgemeinmedizin aufmerksam geworden?<br />
Als ich eine ambulante Weiterbildungsstelle suchte,<br />
entdeckte ich die Homepage der Koordinierungsstelle.<br />
In der Jobbörse gab es einige passende Stellenangebote,<br />
auf die ich mich dann auch beworben<br />
habe. Die Praxisinhaber haben sich zügig auf die Kontaktvermittlung<br />
der Koordinierungsstelle gemeldet.<br />
Nach einigen Gesprächen hatte ich mehrere Angebote<br />
und konnte in Ruhe abwägen, welche Stelle<br />
mir am meisten zusagte.<br />
Leider mussten Sie sich kurz vor Ende Ihrer<br />
Weiterbildungszeit eine neue Weiterbildungsstelle<br />
suchen. Was war passiert?<br />
Es kam völlig unerwartet. Mein Weiterbilder schied<br />
aus der Praxis aus. Mein Arbeitgeber hat noch versucht,<br />
eine andere Lösung zu finden, aber leider<br />
blieb ihm nur, mir zu kündigen. Ich stand ohne Hilfe<br />
und auch ohne Perspektive da. Ich hatte nur noch<br />
Dr. Akan Gül<br />
• 1978 in Weinheim geboren.<br />
• Aufgewachsen und zur Schule gegangen<br />
in Darmstadt.<br />
• An der Goethe-Universität in Frankfurt am<br />
Main studierte er Medizin.<br />
• Anfang nächsten Jahres wird er seine Facharztprüfung<br />
für Allgemeinmedizin absolvieren.<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 17
TITELTHEMA<br />
Infobox<br />
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />
Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin ist zentraler Ansprechpartner zu allen<br />
Fragen rund um das Thema Weiterbildung Allgemeinmedizin.<br />
• Individuelle Beratung aller Interessierten auch Wiedereinsteiger oder Umsteiger.<br />
• Hessenweite Vermittlung von Weiterbildungsstellen unter:<br />
www.allgemeinmedizinhessen.de/jobboerse<br />
• Initiierung, Gründung und Betreuung von Weiterbildungsverbünden.<br />
vier Monate Weiterbildungszeit vor mir und suchte<br />
Rat bei der Koordinierungsstelle. Hier wurde ich engagiert<br />
unterstützt und bin dankbar, dass innerhalb<br />
von nur vier Wochen eine neue Weiterbildungsstelle<br />
für mich gefunden wurde.<br />
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie<br />
es nach der Facharztprüfung weitergeht?<br />
Eine Anstellung kommt für mich nicht in Frage. Ich<br />
benötige eine gewisse Freiheit, alles so zu gestalten,<br />
wie ich es gerne hätte. Ich traue mir die Tätigkeit in<br />
einer Einzelpraxis zu, bevorzugt im städtischen Bereich.<br />
•<br />
Bianca Jertz, Christian Keul<br />
FRAGEN?<br />
Das Team der Koordinierungsstelle Weiterbildungsmedizin<br />
beantwortet sie gerne.<br />
T. 069 79502-707<br />
F. 069 79502-8707<br />
E. koordinierungsstelle@kvhessen.de<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.allgemeinmedizinhessen.de<br />
Die Allgemeinmedizin –<br />
besser als ihr Ruf?<br />
Das bejahen viele Studenten, wenn sie diese Fachrichtung intensiver kennenlernen,<br />
zum Beispiel im Rahmen ihres Praktischen Jahrs (PJ). Über Chancen und mögliche<br />
Karrierewege sprach Auf den <strong>PUNKT</strong>. mit Wiba Keke Wermann, einer frisch gebackenen<br />
Ärztin, die für ihr PJ die Förderung der KV Hessen in Anspruch nahm.<br />
18<br />
Berufsbild Ärztin – wieso entspricht das Ihren<br />
Vorstellungen?<br />
Ich muss gestehen, als Kind bin ich gar nicht gerne<br />
zum Arzt gegangen. Was mich aber schon damals<br />
fasziniert hat, war die Tatsache, dass es dann nur<br />
einer Untersuchung bedurfte, um herauszufinden,<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
weshalb ich krank war. So sah es zumindest aus<br />
kindlicher Sicht aus. Während der Schulzeit hatte ich<br />
noch nicht den Berufswunsch Ärztin, probierte mich<br />
auch in anderen Feldern aus. Nach einem Praktikum<br />
in der chirurgischen Abteilung einer Tagesklinik war<br />
mir allerdings klar, dass ich in die Medizin möchte.
TITELTHEMA<br />
Wie geht es jetzt nach dem Studium weiter,<br />
für welche Fachrichtung haben Sie sich entschieden?<br />
Ich schwanke zwischen Allgemein- und Innerer<br />
Medizin. Mein Praktisches Jahr hat aber mein Interesse<br />
für die Allgemeinmedizin gestärkt – das lag<br />
vor allem an der Arbeit in der Praxis, in der ich mein<br />
PJ absolviert habe. In dieser Zeit merkte ich: Die<br />
Allgemeinmedizin wird nie langweilig! Als Allgemeinmedizinerin<br />
muss man sich ständig weiterbilden<br />
und einen Überblick über viele Fachgebiete behalten.<br />
Der Ansatz ist immer ein ganzheitlicher, das<br />
finde ich gut. In der Inneren Medizin kann man sich<br />
wiederum extrem spezialisieren, was auch seine<br />
Reize hat. Hämatologie und Onkologie finde ich<br />
interessant. Wenn man da noch forschen könnte,<br />
zum Beispiel an der Universität, wäre das perfekt.<br />
Denn grundsätzlich bin ich auch an der Lehre interessiert.<br />
Stichwort PJ. Sie haben die Förderung der KV<br />
Hessen in Anspruch genommen. Wie wurden<br />
Sie darauf aufmerksam?<br />
Durch unser PJ-Seminar. Dort wurden wir darauf<br />
hingewiesen, dass es eine finanzielle Förderung<br />
durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen gibt.<br />
Der Leiter dieses Seminares hatte uns auch dazu<br />
ermutigt, das PJ in einer Allgemeinmedizinischen<br />
Praxis zu durchlaufen. Ich finde es toll, dass durch<br />
die Förderung die Arbeit, die wir Studenten in der<br />
Zeit absolvieren, Wertschätzung erfährt. Die Betreuung<br />
durch die KV Hessen, beziehungsweise die<br />
Koordinierungsstelle Weiterbildung, fand ich mehr<br />
als zufriedenstellend. Ich habe die Infos und Unterstützung<br />
bekommen, die ich brauchte!<br />
Wiba Keke Wermann<br />
• 1989 in Kolumbien geboren.<br />
• Aufgewachsen und zur Schule gegangen<br />
in Frankfurt/Main.<br />
• Dort nahm sie auch im Wintersemester<br />
2008/2009 das Medizin-Studium an der<br />
Goethe-Universität auf.<br />
• Im August 2015 machte sie dort ihren Abschluss,<br />
ist jetzt approbierte Ärztin und<br />
promoviert aktuell im Bereich der Rechtsmedizin.<br />
Und der Arbeitsort und Lebensmittelpunkt?<br />
Stadt oder Land?<br />
Ich bin in der Stadt aufgewachsen, bin sehr an dieses<br />
Leben gewöhnt und schätze die kurzen Wege hier.<br />
Aber ein Familienleben stelle ich mir eher im ländlichen<br />
Bereich Hessens vor. Und was eine Tätigkeit<br />
als niedergelassene Ärztin anbelangt: Ich denke<br />
mir, dass der Kontakt auf dem Land zwischen Ärztin<br />
und ihren Patienten persönlicher wird, was die Arbeit<br />
vielleicht angenehmer macht. Gleichzeitig<br />
kann es aber auch sein, dass deine Patienten dich<br />
auch außerhalb der Sprechstunden als Ansprechpartnerin<br />
sehen. Mmhm … Stadt oder Land? Beides<br />
hat Vor- und Nachteile. Bis jetzt bin ich noch<br />
nicht entschieden.<br />
Sie sagten, die Allgemeinmedizin sei für Sie<br />
eine Option. Eine Niederlassung auch?<br />
Der Vorteil einer eigenen Praxis wäre, dass ich<br />
meine eigene Chefin sein könnte. Ich hätte die<br />
Möglichkeit, die Praxisstruktur vorzugeben und<br />
meinen Beruf so zu „leben“, wie ich es für richtig<br />
halte. Allerdings haben wir im Studium keinerlei<br />
betriebswirtschaftliches Know-How beigebracht bekommen.<br />
Das fehlt mir. Deshalb ist die Anstellung<br />
eine weitere denkbare Option. Oder eine Berufsausübungsgemeinschaft.<br />
Gerade wenn man die Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf im Blick hat. In einem<br />
tollen Team kann man sich gegenseitig unterstützen,<br />
der fachliche Austausch ist intensiver und man kann<br />
sich womöglich mehr Freiräume leisten.<br />
„Haste mal ‘ne Förderung?!“<br />
Die KV Hessen fördert im Praktischen Jahr das<br />
Wahltertial in einer akkreditierten Akademischen<br />
Lehrpraxis. Studenten bekommen die<br />
2.400 Euro für die Dauer von vier Monaten,<br />
wenn ihnen die Förderung zugesprochen wird.<br />
• Christian Keul, Patrick Zuber<br />
Infobox<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 19
TITELTHEMA<br />
Doch noch geschafft...endlich<br />
selbstständig!<br />
Patricia Johnson wollte sich niederlassen. Unbedingt. Dass sie dafür fast sechs<br />
Jahre brauchen würde, ahnte sie nicht. Und welche Rolle die KV Berater aus Gießen<br />
bei der Erfüllung ihres Herzenswunsches spielen würden, wohl auch nicht.<br />
Sie musste hart kämpfen. Und hartnäckig sein. Und sie<br />
ist stolz darauf, es geschafft zu haben. Patricia Johnson<br />
strahlt die Freude über ihre eigene Praxis aus jedem<br />
Knopfloch. Nur wenige Tage ist es her, dass sie ihre<br />
Praxis im mittelhessischen Laubach am Rand des<br />
schönen Vogelsberg eröffnet hat und sie wirkt, als<br />
wäre sie mit sich und ihrer Entscheidung zur Selbständigkeit<br />
völlig im Reinen. Dass das nicht durchgängig<br />
für die vergangenen fünf bis sechs Jahre gilt,<br />
macht sie allerdings auch rasch klar: „Ich war kurz<br />
davor, mich nach Skandinavien aufzumachen, weil<br />
sich mein Traum von der eigenen Praxis einfach nicht<br />
erfüllen lassen wollte. Dabei war ich unheimlich nah<br />
dran. Und das gleich mehrfach!“<br />
Dann erzählt die Gynäkologin von der Odyssee der vergangenen<br />
Jahre, von zwei bis drei fast sicheren Zusagen<br />
von Praxisabgebern, der Unterlegenheit gegenüber<br />
finanzstärkeren Mitbewerbern und hält auch mit Kritik<br />
an den Zulassungsmodalitäten nicht hinter den Berg.<br />
„Ich hatte das Gefühl, dass der Zulassungsausschuss<br />
nicht unbedingt die Versorgungslage im Blick hatte –<br />
so, wie es aus meiner Sicht sein müsste. Ich habe aktiv<br />
gesucht und trotzdem ist es unheimlich schwierig, an<br />
großen Praxen oder anderen Einrichtungen vorbei zu<br />
kommen. Die Regularien der Vergabe und der KV sind<br />
an dieser Stelle nicht durchsichtig genug. Zum Beispiel<br />
kann der Praxisabgeber anonym bleiben. Das ist alles –<br />
nur kein fairer Wettbewerb. Auch die Rechtsverbindlichkeit<br />
von Seiten des Abgebers fehlt. Als Interessent<br />
steht man da ziemlich im Regen.“<br />
Aus alt mach neu:<br />
Polsterer und<br />
Lackierer sorgten<br />
für Farbe und guten<br />
Sitzkomfort.<br />
20<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
TITELTHEMA<br />
RETTUNGSANKER BERATUNG GIESSEN<br />
Im März dieses Jahres kam es dann doch noch einmal<br />
zu einem Kontakt. Frau Johnson stand schon fünf Jahre<br />
auf der Warteliste, wusste von dem Sitz in Laubach<br />
und wurde von Haydar Kilinc, Berater in Gießen, aktiv<br />
auf diesen Sitz angesprochen. Im Juni wurde der Fall<br />
im Zulassungsausschuss verhandelt, aber es dauerte<br />
dann noch einmal bis Oktober, bis der endgültige<br />
Bescheid kam. Die junge Gynäkologin beklagt an<br />
dieser Stelle auch die Unsicherheit, die durch die langen<br />
Wartezeiten ausgelöst wird: „Das müsste einfach<br />
schneller gehen, da hängen Arbeitsverhältnisse<br />
und eine Familie dran. Auch das Widerspruchsrecht<br />
der Mitbewerber macht es nicht einfacher. Weil man<br />
ja parallel die Finanzierung und die Frage der Praxisräume<br />
klären muss, ohne eine definitive Zusage zu haben.“<br />
Das Thema der (fehlenden) Rechtssicherheit liegt<br />
der frisch Niedergelassenen besonders am Herzen.<br />
Hier müsse auch der Abgeber rechtlich gebunden<br />
werden, fordert sie unmissverständlich.<br />
NIEDERLASSUNG HAT VORRANG VOR<br />
VERLEGUNG<br />
Und beinahe hätte es auch diesmal nicht funktioniert.<br />
Denn der Praxisabgeber, der schon jahrelang nach<br />
einem Nachfolger gesucht hatte, war sich eigentlich<br />
mit einem Interessenten einig. Doch der hätte<br />
den Praxissitz ins circa 30 km entfernte Pohlheim verlegt.<br />
„Und an dieser Stelle kommt der Grundsatz ‘Niederlassung<br />
hat Vorrang vor Verlegung’ zum Tragen“,<br />
erklärt Ernst-Rudolf Schmidt, Chef der Gießener KV Berater.<br />
„Dadurch, dass Frau Johnson in Laubach bleiben<br />
wollte, konnten wir den Sitz dort halten. Für die Versorgung<br />
war das absolut sinnvoll. Und natürlich haben<br />
wir dann auch unsere Kontakte, zum Beispiel zum Gesundheitsdezernenten<br />
genutzt, um Frau Johnson zu<br />
unterstützen.“ Zum Glück waren die Türen in Laubach<br />
sprichwörtlich weit offen, auch der Bürgermeister und<br />
der Graf Solms zu Laubach engagierten sich dafür,<br />
dass die Gynäkologin in Laubach „unterkam“.<br />
Überhaupt war das Projekt „Johnson“ für die Berater<br />
in Gießen keines von der Stange. „Wir mussten<br />
an sehr vielen Stellschrauben drehen, auch der Kontakt<br />
mit dem Kreis war unheimlich intensiv. Die Politik<br />
und die KV sind hier oft in der gleichen Richtung unterwegs.<br />
Das bedeutet: Wenn wir jemanden haben,<br />
der sich niederlassen will, dann finden wir in der Regel<br />
auch einen Weg“, betont Schmidt.<br />
„ICH HABE MICH TOLL UNTERSTÜTZT<br />
GEFÜHLT“<br />
Neben den geschilderten Hürden in der Frage des Zuschlags<br />
waren aber auch noch ganz praktische Probleme<br />
zu bewältigen. Die mit der Suche nach passenden<br />
Praxisräumen zum Beispiel. Gemeinsam mit der<br />
KV wurde sie schließlich unter Einsatz von WhatsAppund<br />
Facebook-Aufrufen fündig. Trotz der zu nehmenden<br />
Hindernisse bleibt insgesamt ein positives Fazit.<br />
„Mein Bauch sagt, dass es die richtige Entscheidung<br />
war. Und ich habe mich toll unterstützt gefühlt.“ •<br />
Karl M. Roth<br />
Bild oben: Der<br />
Empfangsbereich<br />
der Praxis: hell und<br />
freundlich.<br />
Bild unten: Patricia<br />
Johnson sieht<br />
optimistisch in ihre<br />
Zukunft als Niedergelassene.<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 21
TITELTHEMA<br />
Qualitätsmanagement, wozu?<br />
Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, innerorganisatorische Prozesse zu optimieren<br />
und die Patientenzufriedenheit zu steigern. Dabei gibt es gesetzliche Anforderungen,<br />
die in der Praxis umgesetzt werden müssen. Damit lassen wir Sie aber<br />
nicht alleine: Das Team Qualitätsmanagement der KV Hessen berät Sie individuell<br />
und kostenfrei. Unsere Antworten auf sechs häufig gestellte Fragen lesen Sie hier.<br />
22<br />
VOR ODER ZU BEGINN DER<br />
NIEDERLASSUNG<br />
Bald erfüllt sich mein Wunsch einer eigenen Praxis.<br />
Doch an was sollte ich dann alles denken?<br />
Es gibt verschiedene Dinge, die bereits im Vorfeld<br />
geregelt werden müssen, wie z. B. die Datenschutzerklärung<br />
für Ihre Mitarbeiter oder auch bauliche<br />
Aspekte. Ein QM-System macht auf solche<br />
Themen aufmerksam und unterstützt Sie<br />
dabei, Systeme in Ihren Praxisalltag zu bringen. Ganz<br />
nebenbei erfüllen Sie auch die Vorgabe Qualitätsmanagement<br />
einzuführen und weiterzuentwickeln.<br />
Stimmt es wirklich, dass ich ein bestimmtes QM-System<br />
zertifizieren lassen muss?<br />
Nein. Es gibt keine Vorgabe, welches QM-System Sie<br />
auszuwählen haben und auch keine Zertifizierungspflicht.<br />
Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen<br />
Gespräch die verschiedenen Systeme vor und beantworten<br />
Ihnen Ihre Fragen; selbstverständlich kostenfrei.<br />
WÄHREND DER NIEDERLASSUNG<br />
Ich habe mich erst vor kurzem niedergelassen: Macht<br />
es Sinn jetzt schon eine Patientenbefragung durchzuführen?<br />
Durchaus! Gerade zu Beginn Ihrer Praxistätigkeit<br />
können die Rückmeldungen der Patienten sehr<br />
wertvoll sein, um noch nicht etablierte Abläufe<br />
in der Praxis anzupassen und wichtige Anforderungen<br />
der Patienten in Erfahrung zu bringen.<br />
Gerne können Sie kostenfrei unser Angebot der<br />
Patientenbefragung nutzen. Sie müssen lediglich die<br />
Fragebögen in Ihrer Praxis auslegen, den Rest übernehmen<br />
wir für Sie.<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
Mein Praxisbetrieb läuft seit über 20 Jahren sehr gut.<br />
Was nützt mir da eine Patientenbefragung?<br />
Natürlich bewähren sich die Praxisabläufe im Laufe<br />
der Zeit und ein Rädchen greift ins andere. Nichtsdestotrotz<br />
können die Rückmeldungen der Patienten<br />
wertvolle Hinweise liefern, was nach einer langjährigen<br />
Praxistätigkeit gar nicht mehr wahrgenommen<br />
wird. Schon die Veränderung von Kleinigkeiten kann<br />
sich positiv auf die Patientenzufriedenheit auswirken.<br />
Bei uns in der Praxis ist QM fest etabliert und unserer<br />
Meinung nach ist akut nichts anzupassen. Kann der Betrieb<br />
so weiter laufen?<br />
Natürlich. Wenn alles bei Ihnen gut läuft, dann brauchen<br />
Sie auch nichts ändern. Machen Sie sich nicht<br />
mehr Arbeit, als nötig. Gut vorbereitet sind Sie dann<br />
weiterhin auch für die Stichprobe der QM-Kommission.<br />
Sollten Sie ausgewählt werden, müssen Sie nicht mit<br />
Problemen beim Ausfüllen des Fragebogens rechnen.<br />
PRAXISABGABE<br />
Ich möchte in naher Zukunft meine Praxis abgeben.<br />
Jetzt brauche ich auch kein QM-System mehr, oder?<br />
Ein QM-System macht eine Praxis attraktiver. Wenn<br />
Sie klare Strukturen und bereits ein Qualitätsmanagement<br />
implementiert haben, finden Sie schneller<br />
einen Nachfolger. Deshalb lohnt es sich auch vor einer<br />
Praxisabgabe, bestehende Strukturen zu hinterfragen<br />
und bei Bedarf zu optimieren. •<br />
Kathrin Kießer<br />
FRAGEN ZUM QM?<br />
T. 06151 158-415<br />
F. 069 79502-8857<br />
E. qm-info@kvhessen.de
TITELTHEMA<br />
Praxiseinweihung:<br />
Ein Grund zum Feiern<br />
Die Eröffnung der eigenen Praxis ist ein aufregendes Ereignis im Leben eines Arztes<br />
oder Psychotherapeuten, das gefeiert werden sollte. Auch für das Eigenmarketing<br />
kann die Eröffnung gut genutzt werden, um die Praxis in der Nachbarschaft<br />
bekannt zu machen. Unsere Beraterin Tanja Wadewitz aus dem BeratungsCenter<br />
Frankfurt hat Ihnen ein paar nützliche Tipps zusammengestellt, wie Ihre Feier mit<br />
Sicherheit gelingt.<br />
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Praxis bereits vor der Eröffnung<br />
zu bewerben und im Praxisumfeld bekannt zu<br />
machen. Die Praxiseinweihung ist eine gute Gelegenheit.<br />
EINWEIHUNG VOR ERÖFFNUNG<br />
Laden Sie am besten noch vor dem geplanten Eröffnungstermin<br />
Patienten, Kollegen und Nachbarn<br />
ein, Ihre Praxis kennenzulernen. Vergessen Sie dabei<br />
nicht diejenigen, die Ihnen bei den zahlreichen<br />
Vorbereitungen der Eröffnung geholfen haben. Stellen<br />
Sie sich möglichst persönlich bei den Kollegen im<br />
Praxisumkreis und bei den Kollegen, mit denen Sie<br />
regelmäßig zusammenarbeiten, vor.<br />
MACHEN SIE WERBUNG<br />
der Praxiseröffnung möglich. Denken Sie auch an Visitenkarten,<br />
Praxisflyer und gegebenenfalls an Give-aways.<br />
Legen Sie diese in der Praxis gut sichtbar aus.<br />
SEIEN SIE EIN GUTER GASTGEBER<br />
Bieten Sie Praxisführungen bei der Praxiseinweihung an<br />
und danken Sie Ihren Wegbegleitern für die hervorragende<br />
Unterstützung bei der Praxisgründung.<br />
Seien Sie ein guter Gastgeber und sorgen Sie gemeinsam<br />
mit Ihren Mitarbeitern für ein gelungenes Fest. Bewahren<br />
Sie sich die gute Stimmung, die Sie hoffentlich<br />
noch lange im Praxisalltag begleiten wird. •<br />
Tanja Wadewitz<br />
Legen Sie Einladungsflyer bei Anlaufpunkten Ihrer<br />
Gemeinde aus. Sprechen Sie Ihren Bäcker, Metzger,<br />
Ihre Bankfiliale und Ihre Gemeindevertretung an und<br />
laden Sie auch diese herzlich ein. Je mehr Leute am<br />
Tag der Praxiseinweihung vorbeischauen, desto besser.<br />
Machen Sie möglichst viele Menschen neugierig.<br />
Gute Mundpropaganda ist die beste Werbung und<br />
die beste Voraussetzung für eine gut gehende Praxis.<br />
Denken Sie auch an Anzeigen in der Lokalpresse. Nicht<br />
nur hinsichtlich der Praxiseröffnung, sondern ebenfalls<br />
mit der Einladung zu Ihrem Fest.<br />
SERVICE ZÄHLT<br />
Ihr Onlineauftritt sollte bereits vor der Praxiseröffnung<br />
stehen. Machen Sie Terminvereinbarungen schon vor<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 23
TITELTHEMA<br />
Die Übersicht behalten:<br />
Jetzt wird abgerechnet<br />
Zum ersten Mal abrechnen: Nach dem ersten Quartal der neuen vertragsärztlichen<br />
oder -psychotherapeutischen Tätigkeit ist die Aufregung groß. Wie sehen<br />
die Unterlagen aus? Komme ich mit der Abrechnung klar? Wie fällt das Ergebnis<br />
aus? Wir geben Ihnen im Folgenden einen ersten Eindruck davon, was Sie<br />
erwartet.<br />
24<br />
Zur Finanzierung des laufenden Betriebs Ihrer Praxis<br />
haben Sie bereits monatliche Abschlagszahlungen<br />
auf das zu erwartende Nettohonorar im Quartal erhalten,<br />
die um den 25. eines Monats für den laufenden<br />
Monat überwiesen werden (siehe Abbildung<br />
1). Die Höhe der Abschlagszahlung haben wir auf<br />
Basis der von Ihnen gemeldeten Statistikdaten zum<br />
Leistungsgeschehen seit Ihrer Tätigkeitsaufnahme<br />
kalkuliert. Die monatliche Vorauszahlung macht 25<br />
Prozent des zu erwartenden Nettohonorars aus, die<br />
Restzahlung nach Erstellung der Honorarabrechnung<br />
soll also ebenfalls 25 Prozent betragen.<br />
Die Restzahlung geht um den 20. Tag im vierten<br />
Monat nach Abschluss des betroffenen Quartals<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
ein. Der Versand der Unterlagen zu Ihrer Honorarabrechnung<br />
erfolgt dann circa drei bis vier Wochen<br />
später. Ihre Honorarunterlagen stellen wir Ihnen<br />
zeitgleich in Ihrem internen, passwortgeschützten<br />
Mitgliederbereich unter www.kvhessen.de als elektronische<br />
Dokumente zur Verfügung.<br />
DIE UNTERLAGEN<br />
Schauen wir uns einzelne Unterlagen zu Ihrer<br />
Honorarabrechnung einmal genauer an: Der Kontoauszug<br />
(siehe Abbildung 2) und der Honorarbescheid<br />
sind wichtige Unterlagen für Ihre<br />
Steuererklärung.
TITELTHEMA<br />
Versand der<br />
Quartalserklärung<br />
Orientierungsdaten<br />
Vorabregelwerk<br />
KV-Online-<br />
Portal<br />
fester Termin<br />
fester Termin<br />
Restzahlung<br />
Abgabefrist<br />
Quartalsabrechnung<br />
Abschlagszahlung<br />
Honorarunterlagen<br />
Orientierungsdaten<br />
Orientierungsdaten<br />
Orientierungsdaten<br />
Abbildung 1:<br />
Terminablaufplan<br />
einer Quartalsabbrechnung<br />
1. Quartal<br />
Jan, Feb, Mrz<br />
2. Quartal<br />
Apr, Mai, Jun<br />
3. Quartal<br />
Jul, Aug, Sep<br />
4. Quartal<br />
Okt, Nov, Dez<br />
10.-15. Mrz 1 15. Mrz 10. April 2 25. jeden<br />
Monats 3 20. Jul 20. Aug<br />
10.-15. Jun 1 15. Jun 10. Juli 2 25. jeden<br />
Monats 3 20. Okt 20. Nov<br />
10.-15. Sep 1 15. Sep 10. Oktober 2 25. jeden<br />
Monats 3 20. Jan 20. Feb<br />
10.-15. Dez 1 15. Dez 10. Januar 2 25. jeden<br />
Monats 3 20. Apr 20. Mai<br />
1. Wird über Fa. Rieco verschickt - fehlende Quartalserklärungen bitte an: Internetdienste@kvhessen.de melden<br />
2. Fristverlängerungen - nur bei Krankheit und EDV-Problemen - per Email an: Internetdienste@kvhessen.de<br />
3. Vorausgesetzt, ein neuer Vertragsarzt/PT/KJP hat seine GO-Statistik und seine Fallzahl bis zum 20. des ersten Monats<br />
dem Finanzmanagement gefaxt.<br />
Der Kontoauszug bildet die quartalsbezogenen<br />
Buchungen von Guthaben und Belastungen auf<br />
Ihrem Honorarkonto ab, der Saldo nach Quartalsabschluss<br />
ergibt die Restzahlung. Guthabenbuchungen<br />
resultieren z. B. aus dem von Ihnen erwirtschafteten<br />
Bruttohonorar, dem stehen z. B. Belastungen durch<br />
die Auszahlung der Abschlagszahlungen und durch<br />
die Verbuchung von Verwaltungskosten und ÄBD-<br />
Umlage gegenüber.<br />
Im Honorarbescheid ist Ihr Gesamtbruttohonorar<br />
– getrennt nach den Kostenträgern der Ersatz- und<br />
Primärkassen sowie nach den Sonstigen Kostenträgern<br />
– ausgewiesen, das sich nach sachlich-rechnerischer<br />
Berichtigung Ihrer Quartalsabrechnung und<br />
nach Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabes<br />
(HVM) sowie der mit den Sonstigen Kostenträgern<br />
vertraglich vereinbarten Honorarregelungen ergibt.<br />
Zu den Sonstigen Kostenträgern zählen z. B. die<br />
Vertragspartner „Postbeamtenkrankenkasse A“ und<br />
„Freie Arzt- u. Medizinkasse“. Für die Honorierung<br />
der Leistungen ist der bundesweit gültige Orientierungswert<br />
maßgeblich, der zzgl. eines Honorarzuschlags<br />
in Hessen von 1,1 Prozent – als Ergebnis der<br />
Honorarverhandlungen für das Jahr 2015 – einen<br />
Punktwert von 10,3848 Cent ausmacht.<br />
Zudem sind im Honorarbescheid auch die Abzüge für<br />
allgemeine Verwaltungskosten (zurzeit 2,49 Prozent)<br />
und für die Finanzierung der Weiterbildung (zurzeit<br />
0,24 Prozent) genannt.<br />
Alle weiteren Honorarunterlagen stellen das quartalsbezogene<br />
Leistungsgeschehen in Ihrer Praxis detailliert<br />
dar. Die Frequenzstatistik führt die vergüteten<br />
Gebührenordnungspositionen einzeln mit Ihren Umsätzen<br />
auf, in einer Feindarstellung sogar heruntergebrochen<br />
auf den einzelnen Leistungserbringer<br />
und den Ort der Leistungserbringung. Außerdem<br />
werden in der Gesamtschau für die Praxis auch Vergleichsdaten<br />
der Fachgruppe präsentiert.<br />
Die Arztrechnung dokumentiert den arztbezogenen<br />
Umsatzbeitrag in den verschiedenen Honorarbereichen,<br />
die Honorarübersicht (siehe Abbildung<br />
3) eine Gesamtschau für die Praxis.<br />
Für Fachgruppen, die der Honorarsystematik<br />
mit Regelleistungsvolumen (RLV) und<br />
Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen<br />
(QZV) unterliegen, enthalten die Honorarunterlagen<br />
auch gesonderte Nachweisblätter.<br />
Daneben gibt es noch verschiedene Nachweise,<br />
denen Sie die thematischen Detailregelungen entnehmen<br />
können, z. B. die Nachweise zur wirtschaftlichen<br />
Erbringung von Laborleistungen oder die Information<br />
über die wesentlichen Änderungen in der<br />
Abrechnung.<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 25
TITELTHEMA<br />
Abbildung 2:<br />
Beispiel für einen<br />
Kontoauszug<br />
einer Honorarabrechnung.<br />
Abbildung 3:<br />
Die Übersicht der<br />
wichtigsten Eckdaten<br />
Ihrer Abrechnung.<br />
26<br />
NICHT NUR SEHEN, SONDERN<br />
VERSTEHEN<br />
Ihre Honorarunterlagen beinhalten interessante<br />
Detailinformationen, deren nähere Betrachtung sich<br />
auf jeden Fall lohnt. Die Berater Ihres zuständigen<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
BeratungsCenters erläutern Ihnen gerne die einzelnen<br />
Dokumente. Nutzen Sie unsere kostenfreie<br />
und kompetente Beratung und vereinbaren mit uns<br />
einen persönlichen Gesprächstermin. Wir helfen<br />
Ihnen dabei, die Übersicht zu behalten! •<br />
Frank Martens
TITELTHEMA<br />
Angestellt statt selbst und<br />
ständig<br />
Die Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) war über viele Jahrzehnte<br />
die klassische Praxisform. Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes<br />
2007 wurden eine Vielzahl neuer Zulassungsinstrumente geschaffen,<br />
um den sich ändernden Anforderungen niederlassungsinteressierter<br />
Ärzte gerecht zu werden. Ein Beispiel aus der Praxis.<br />
Für Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften<br />
in ländlichen Regionen wird es zunehmend<br />
schwerer einen Nachfolger zu finden, der die Praxis<br />
freiberuflich fortführt. Mit der Feminisierung des ärztlichen<br />
Berufes sind auch neue Anforderungen an<br />
eine vertragsärztliche Tätigkeit entstanden. War es<br />
vor zehn oder 20 Jahren noch üblich, eine vertragsärztliche<br />
Tätigkeit in Selbständigkeit, d. h. freiberuflich<br />
auszuüben, so ist heute zunehmend der Wunsch<br />
vorhanden, dies nur im Rahmen einer Anstellung<br />
zu tun. Reduziertes wirtschaftliches und finanzielles<br />
Risiko, planbare Arbeitszeiten, kein Regress-Risiko<br />
(welches tatsächlich nur sehr gering ist) wegen Unwirtschaftlichkeit<br />
oder Arzneimittelverordnung bzw.<br />
der Wunsch erstmal langsam in die ambulante Versorgung<br />
eintreten zu wollen, sind oftmals die Gründe<br />
für den Wunsch nach einem Angestelltenverhältnis.<br />
ZULASSUNGSRECHT KANN HELFEN<br />
Wenn nun z. B. viele Hausärzte einer Region das<br />
gleiche Problem haben, nämlich keine freiberuflichen<br />
Nachfolger zu finden, so kann das Zulassungsrecht<br />
hier unter Umständen Abhilfe leisten. Statt vieler<br />
freiberuflicher Praxen in einer Region, die jede für<br />
sich unabhängig arbeiten, können sich mehrere Praxen<br />
zusammenschließen und zugleich ihren bisherigen<br />
Standort fortführen.<br />
Wie soll das gehen? Ausgangspunkt ist eine zentrale<br />
Hausarztpraxis. Das kann eine Berufsausübungsgemeinschaft<br />
(BAG) sein oder ein Medizinisches<br />
Versorgungszentrum (MVZ). Diese BAG bzw. dieses<br />
MVZ übernimmt nun die anderen Hausarztpraxen<br />
in der Form, dass die ursprünglich in den<br />
anderen Praxen tätigen Ärzte nun bei der BAG bzw.<br />
dem MVZ angestellt werden. Zugleich wird nach<br />
Antragstellung von der KV Hessen für den alten<br />
Standort jeweils eine Zweigpraxis genehmigt. Die<br />
Ärzte der umliegenden Praxen werden somit bei einem<br />
Vertragsarzt oder einem MVZ zur ausschließlichen<br />
Tätigkeit in der Zweigpraxis, die am bisherigen<br />
Standort betrieben wird, angestellt. Diese Konstruktion<br />
kann auch planungsbereichsübergreifend erfolgen.<br />
Der Vorstand der KV Hessen hat solche Konzepte<br />
bislang positiv begleitet.<br />
DIE VORTEILE<br />
Die Vorteile dieser Konzeption liegen auf der Hand:<br />
Es gibt eine zentrale Praxisstruktur (BAG/MVZ), die<br />
organisatorisch, kaufmännisch und auch abrechnungstechnisch<br />
diese Kooperation führt. Handelt es<br />
sich um ein MVZ, können alle beteiligten Ärzte als<br />
Angestellte tätig werden. Handelt es sich um eine<br />
BAG, müssen nur diese Mitglieder der BAG freiberuflich<br />
tätig sein, alle anderen sind Angestellte in der<br />
Zweigpraxis.<br />
WIE VIELE ANGESTELLTE KÖNNEN<br />
IM RAHMEN EINER SOLCHEN<br />
PRAXISFORM TÄTIG WERDEN?<br />
Handelt es sich um ein MVZ, ist die Anzahl der Angestellten,<br />
sofern ausreichend Versorgungsaufträge<br />
zur Verfügung stehen, unbegrenzt. Handelt es sich<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 27
TITELTHEMA<br />
Angestellte Ärzte<br />
mit ausschließlicher<br />
Tätigkeit in einer<br />
Zweigpraxis<br />
ZWP<br />
Angestellter<br />
A<br />
ZWP<br />
Angestellter<br />
E und F<br />
BAG/<br />
MVZ<br />
ZWP<br />
Angestellter<br />
B und C<br />
ZWP<br />
Angestellter<br />
D<br />
um eine BAG, so können je vollumfänglich niedergelassenen<br />
Vertragsärzten bis zu drei ganztags angestellte<br />
Ärzte genehmigt werden (wenn entsprechende<br />
Versorgungsaufträge zur Verfügung stehen).<br />
WIE WIRKT SICH DIE PRAXISFORM<br />
AUF DAS HONORAR AUS?<br />
Da hier mehrere Ärzte und somit mehrere Versorgungsaufträge<br />
verknüpft sind, erhält diese Praxisform<br />
(gilt für BAG und MVZ) für alle Standorte, an<br />
denen mindestens 1,5 Versorgungsaufträge tätig<br />
werden, einen zehnprozentigen Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen<br />
(RLV). Wird über alle Standorte<br />
hinweg eine sogenannte Kooperationstiefe von<br />
über zehn Prozent erreicht, so wird das RLV aller<br />
teilnehmenden Vertragsärzte um zehn Prozent angehoben<br />
(also auch an den Standorten, an denen nur<br />
ein Vertragsarzt tätig ist (siehe*). Honoraranforderungen<br />
aller angestellten und zugelassenen Ärzte können<br />
untereinander, innerhalb des RLV/QZV maximal verrechnet<br />
(saldiert) werden.<br />
Wenn Sie diese Kooperationsform interessiert, wenden<br />
Sie sich bitte an Ihr BeratungsCenter. Wir bieten<br />
Ihnen eine umfassende Beratung zu den zulassungsrechtlichen<br />
und honorarvertraglichen Aspekten an. •<br />
Norbert Ortloff<br />
28<br />
* Kooperationstiefe: Ist die Arztfallzahl dividiert durch die Behandlungsfallzahl > 10 Prozent so wird das RLV für alle Mitglieder dieser<br />
Kooperation um 10 Prozent angehoben.<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015
TITELTHEMA<br />
Fortbildungsverpflichtung:<br />
So können Sie punkten<br />
Der Gesetzgeber hat die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte und Psychotherapeuten<br />
festgelegt, die Landesärztekammer Hessen dokumentiert die Punkte, die KV<br />
Hessen kontrolliert sie. Und: Unterstützt und informiert Sie! Möglichkeiten, um<br />
Fortbildungspunkte zu erwerben, gibt es viele. Und wer gerne dazulernt, kann<br />
vom umfangreichen Fortbildungsangebot der KV Hessen nur profitieren.<br />
Die Fortbildungspflicht für alle vertragsärztlich und<br />
therapeutisch Niedergelassenen wurde 2004 im SGB V<br />
gesetzlich verankert. Jeder niedergelassene Arzt und<br />
Psychotherapeut muss in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte<br />
sammeln. Das klingt erstmal sehr viel, ist aber<br />
halb so schlimm. Denn pro Jahr müssen nur 50 Punkte<br />
erreicht werden. Davon werden zehn Punkte automatisch<br />
für das Selbststudium gutgeschrieben, also müssen<br />
eigentlich nur noch 40 Punkte pro Jahr erreicht<br />
werden.<br />
UNSER ANGEBOT FÜR SIE<br />
Die KV Hessen bietet Ihnen viele von den Kammern<br />
zertifizierte Fortbildungen an, das heißt Veranstaltungen,<br />
für die Fortbildungspunkte gewährt werden.<br />
Schauen Sie doch einfach mal in unser neues Veranstaltungsprogramm,<br />
das aktuell erschienen ist oder<br />
auf unsere Internetseite. Hier gibt es garantiert passende<br />
Angebote für Sie als Arzt oder Psychotherapeut<br />
sowie auch für Ihre Praxismitarbeiter. Sie können auch<br />
regelmäßig an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Auch<br />
eine Hospitation in der Praxis eines Kollegen bringt<br />
Ihnen Punkte.<br />
FEHLT DA NOCH WAS?<br />
Die von Ihnen gesammelten Fortbildungspunkte<br />
werden auf einem Konto, das bei der Hessischen Landesärztekammer<br />
geführt wird, verbucht. Die KV Hessen<br />
überprüft dann, wann Ihr Fünf-Jahres-Intervall abgelaufen<br />
ist. Die Zeit läuft ab dem Datum Ihrer vertragsärztlichen<br />
oder therapeutischen Niederlassung. Bei längeren<br />
Unterbrechungen wegen Krankheit oder bei Ruhen der<br />
Zulassung kann sich eventuell der Zeitraum verlängern.<br />
Am Ende des Fünf-Jahres-Intervalls fragt die KV Hessen<br />
bei den Kammern Ihren individuellen Fortbildungspunktestand<br />
für Ihren Fortbildungszeitraum an und<br />
stellt fest, ob Sie die 250 Punkte erreicht haben. Wir<br />
informieren Sie frühzeitig – 15 Wochen vorher – über<br />
den Ablauf Ihres Intervalls und teilen Ihnen mit, wenn<br />
Punkte fehlen. So haben Sie noch genug Zeit, um die<br />
fehlenden Punkte rechtzeitig zu erwerben.<br />
GUT INFORMIERT<br />
Wenn Sie die Fortbildungspunkte erreicht haben, teilen<br />
wir Ihnen das schriftlich mit und informieren Sie, wann<br />
Ihr nächstes Fünf-Jahres-Intervall beginnt. Fast 98 Prozent<br />
unserer Mitglieder erfüllen problemlos Ihre Fortbildungsverpflichtung<br />
und müssen nicht mit unangenehmen<br />
Sanktionierungen rechnen.<br />
WIRD`S DOCH MAL ENG?<br />
Und falls es doch mal eng wird und Sie Sorge haben,<br />
dass Sie die Fortbildungspunkte bis zur Frist nicht erreichen<br />
können, dann wenden Sie sich an uns, damit wir<br />
gemeinsam eine Lösung finden. Auf Wunsch können<br />
wir Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch mit<br />
erfahrenen ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen<br />
vermitteln, die Ihnen weitere Wege zum Erwerb<br />
von Fortbildungspunkten aufzeigen können. •<br />
Evelyn Vollmer<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.kvhessen.de/fortbildungsprogramm<br />
www.kvhessen.de/qzsuche<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 29
TITELTHEMA<br />
Das hessische Wikipedia der<br />
Arzneimittelberatung<br />
Bei der Verschreibung von Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln<br />
gibt es aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder<br />
Fragen zur Verordnungsfähigkeit sowie Befürchtungen, dass diese regressbedroht<br />
sein könnten. Das Team Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist für Verordnungsfragen<br />
und das Prüfwesen der richtige Ansprechpartner.<br />
30<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
Die Themengebiete unserer Experten in Sachen<br />
Arzneimittelberatung sind vielfältig: So erhalten<br />
Sie zum Beispiel Auskunft über die Arzneimittelrichtlinie,<br />
die die Zulässigkeit der Verschreibungen<br />
regelt. Es werden Fragen zur wirtschaftlichen<br />
bzw. unwirtschaftlichen Verordnung beantwortet<br />
und damit eine mögliche Regressbedrohung beseitigt.<br />
Erwähnenswert sind auch die Arzneimittelrichtlinien<br />
über Therapiehinweise, Ergebnisse der<br />
frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(GBA), Rote-Hand-Briefe/Warnhinweise<br />
bezüglich der Verordnung eines Arzneimittels.<br />
Auch Fragen der Zuständigkeit für eine Therapie<br />
– hausärztlich oder fachärztlich – werden beantwortet.<br />
Viele Fragen betreffen auch Medizinprodukte,<br />
da viele von ihnen nicht zu Lasten der GKV<br />
verschrieben werden können. Stets aktuelle Informationen<br />
erhalten Sie auch über den Bereich<br />
der Heilmittel. Hier wird die Beratungstätigkeit auf<br />
Basis der Heilmittelrichtlinien sehr nachgefragt, da<br />
viele Praxen ihr Heilmittelbudget überschreiten und<br />
die Krankenkassen immer wieder Prüfanträge stellen,<br />
die nach den Heilmittelrichtlinien nicht als gerechtfertigt<br />
erscheinen.<br />
BERATUNG VOR REGRESS<br />
Damit sind wir beim Prüfwesen, in dem die von der<br />
KV Hessen völlig unabhängige Prüfungsstelle Hessen<br />
die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
durchführt. Hier ist der wesentliche<br />
Auftrag des Teams die Beratung zur wirtschaftlichen<br />
Verordnung im Arznei- und Heilmittelbereich auf<br />
Basis der Verordnungen der jeweiligen Praxen.