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TRENDYone Job Guide Herbst 2022

Bewerbungstipps | Erfolgreich durch die Probezeit | Lerntypen | Bewerbungskosten absetzen | Überfordert in der Ausbildung?

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SEITE<br />

Ausbildung<br />

Bewerbungskosten<br />

absetzen<br />

Eine Bewerbung zu schreiben, ist in seltenen Fällen nur mit Schreibaufwand verbunden. Oftmals<br />

fallen hier auch größere Beträge für die Beschaffung von Materialien, für das Anfertigen von ordentlichen<br />

Bewerbungsfotos oder die Fahrt zum entsprechenden Bewerbungsgespräch an. Am ärgerlichsten<br />

ist das natürlich, wenn es dann mit der ausgeschriebenen Stelle nichts wird. Was viele nicht<br />

wissen: Auch Bewerbungskosten kann man ganz einfach mit der Steuererklärung absetzen.<br />

Warum ist das so?<br />

Bewerbungskosten zählen im<br />

Fachjargon zu den Werbungskosten.<br />

Das Einkommensteuergesetz<br />

spricht hierbei von<br />

„Aufwendungen zur Erwerbung,<br />

Sicherung und Erhaltung<br />

der Einnahmen“ (§ 9<br />

Abs. 1 Satz 1 EStG). Darunter<br />

verstehen sich Aufwendungen,<br />

Ausgaben und Kosten,<br />

die durch die berufliche Tätigkeit<br />

entstehen. Die <strong>Job</strong>suche<br />

dient dazu, sich Einkommen<br />

zu verschaffen, daher lassen<br />

sich die Kosten, die hierbei<br />

anfallen, mit der Steuererklärung<br />

absetzen. Und dabei<br />

spielt es keine Rolle, ob die<br />

Bewerbung erfolgreich war<br />

oder nicht.<br />

Nicht dazu zählt die Kleidung,<br />

die beim Bewerbungsgespräch<br />

getragen wird.<br />

Müssen die Bewerbungskosten<br />

nachgewiesen werden?<br />

Generell müssen Bewerbungskosten<br />

nachgewiesen<br />

oder glaubhaft gemacht<br />

werden. Rechnungen und<br />

Quittungen sollten also aufgehoben<br />

werden. Da in den<br />

meisten Fällen nicht nur eine<br />

Bewerbung verschickt wird,<br />

empfiehlt es sich, die Kosten<br />

für eine Bewerbung zu ermitteln<br />

und detailliert aufzulisten.<br />

Anschließend werden die<br />

Kosten der einzelnen Bewerbung<br />

mit der Anzahl aller Bewerbungen<br />

multipliziert. Das<br />

Ergebnis kann als Betrag in<br />

der Steuererklärung geltend<br />

gemacht werden. Wichtig:<br />

Der Betrag der Werbungskosten<br />

muss über dem jährlichen<br />

Arbeitnehmer-Pauschbetrag<br />

i.H. von 1.000 Euro liegen, um<br />

geltend gemacht werden zu<br />

können.<br />

I N F O<br />

Was zählt<br />

dazu?<br />

• Ausgaben für sämtliche Materialien,<br />

wie Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen,<br />

Briefpapier, Briefumschläge<br />

etc.<br />

• Gebühren für Beglaubigungen (Zeugnis<br />

etc.)<br />

• Ausgaben für Eigenmarketing wie<br />

Bewerbungsfotos, Bewerbungsvideos<br />

oder selbst aufgegebene Stelleninserate<br />

• Ausgaben für Recherchen und<br />

Dienstleistungen wie hilfreiche Literatur,<br />

Bewerbertrainings, Zeitungen<br />

mit Stellenanzeigen etc.<br />

• Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch<br />

und wieder nach Hause<br />

(Auto, Bahn oder Taxi), aber auch<br />

Parkgebühren, Übernachtung oder<br />

Verpflegung

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