TRENDYone Job Guide Herbst 2022
Bewerbungstipps | Erfolgreich durch die Probezeit | Lerntypen | Bewerbungskosten absetzen | Überfordert in der Ausbildung?
Bewerbungstipps | Erfolgreich durch die Probezeit | Lerntypen | Bewerbungskosten absetzen | Überfordert in der Ausbildung?
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Ausbildung<br />
Bewerbungskosten<br />
absetzen<br />
Eine Bewerbung zu schreiben, ist in seltenen Fällen nur mit Schreibaufwand verbunden. Oftmals<br />
fallen hier auch größere Beträge für die Beschaffung von Materialien, für das Anfertigen von ordentlichen<br />
Bewerbungsfotos oder die Fahrt zum entsprechenden Bewerbungsgespräch an. Am ärgerlichsten<br />
ist das natürlich, wenn es dann mit der ausgeschriebenen Stelle nichts wird. Was viele nicht<br />
wissen: Auch Bewerbungskosten kann man ganz einfach mit der Steuererklärung absetzen.<br />
Warum ist das so?<br />
Bewerbungskosten zählen im<br />
Fachjargon zu den Werbungskosten.<br />
Das Einkommensteuergesetz<br />
spricht hierbei von<br />
„Aufwendungen zur Erwerbung,<br />
Sicherung und Erhaltung<br />
der Einnahmen“ (§ 9<br />
Abs. 1 Satz 1 EStG). Darunter<br />
verstehen sich Aufwendungen,<br />
Ausgaben und Kosten,<br />
die durch die berufliche Tätigkeit<br />
entstehen. Die <strong>Job</strong>suche<br />
dient dazu, sich Einkommen<br />
zu verschaffen, daher lassen<br />
sich die Kosten, die hierbei<br />
anfallen, mit der Steuererklärung<br />
absetzen. Und dabei<br />
spielt es keine Rolle, ob die<br />
Bewerbung erfolgreich war<br />
oder nicht.<br />
Nicht dazu zählt die Kleidung,<br />
die beim Bewerbungsgespräch<br />
getragen wird.<br />
Müssen die Bewerbungskosten<br />
nachgewiesen werden?<br />
Generell müssen Bewerbungskosten<br />
nachgewiesen<br />
oder glaubhaft gemacht<br />
werden. Rechnungen und<br />
Quittungen sollten also aufgehoben<br />
werden. Da in den<br />
meisten Fällen nicht nur eine<br />
Bewerbung verschickt wird,<br />
empfiehlt es sich, die Kosten<br />
für eine Bewerbung zu ermitteln<br />
und detailliert aufzulisten.<br />
Anschließend werden die<br />
Kosten der einzelnen Bewerbung<br />
mit der Anzahl aller Bewerbungen<br />
multipliziert. Das<br />
Ergebnis kann als Betrag in<br />
der Steuererklärung geltend<br />
gemacht werden. Wichtig:<br />
Der Betrag der Werbungskosten<br />
muss über dem jährlichen<br />
Arbeitnehmer-Pauschbetrag<br />
i.H. von 1.000 Euro liegen, um<br />
geltend gemacht werden zu<br />
können.<br />
I N F O<br />
Was zählt<br />
dazu?<br />
• Ausgaben für sämtliche Materialien,<br />
wie Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen,<br />
Briefpapier, Briefumschläge<br />
etc.<br />
• Gebühren für Beglaubigungen (Zeugnis<br />
etc.)<br />
• Ausgaben für Eigenmarketing wie<br />
Bewerbungsfotos, Bewerbungsvideos<br />
oder selbst aufgegebene Stelleninserate<br />
• Ausgaben für Recherchen und<br />
Dienstleistungen wie hilfreiche Literatur,<br />
Bewerbertrainings, Zeitungen<br />
mit Stellenanzeigen etc.<br />
• Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch<br />
und wieder nach Hause<br />
(Auto, Bahn oder Taxi), aber auch<br />
Parkgebühren, Übernachtung oder<br />
Verpflegung