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2023_02_DGHT-Infopost

INFOPOSTDiskussion um Positivlisten02/2023Liebe Mitglieder,in diesem Newsletter wollen wir Sie über denStand der Diskussion um mögliche Positivlistenfür Heimtiere, speziell Amphibien und Reptilien,informieren. Wir geben einen kurzen Abriss überdie Historie dieses seit Jahren immer wieder aufkeimendenThemas und stellen die aktuelle Situationder politischen Meinungsbildung auf nationalerwie auf europäischer Ebene dar.Liebe Mitglieder,in den letzten Wochen ist immer wieder über ein altes, anscheinendjedoch nie aus der Mode kommendes Thema berichtetworden, die sogenannten „Positivlisten“ für Heimtiere,also eine Auswahl von Tierarten, die nach Definition der Befürwortersowohl auf arten- und naturschutzfachlichen, tierschutzbezogenensowie mit Blick auf Zoonosen, also Gesundheitsaspekte,„unbedenklich“ als Haustiere gehalten werdendürfen.Spätestens seit der öffentlichen Verlautbarung im Januar seitensdes auch für Heimtiere zuständigen BundesministersCem Özdemir ist dieses Thema auch wieder intensiv auf unsereeigene verbandspolitische Agenda gerückt. In mehrerenGesprächen mit Bundestagsabgeordneten im März sowieeinem noch anstehenden Austausch mit der Hausspitze desBundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – worüberwir in einem eigenen Newsletter berichten werden – sindauch die Positivlisten Gesprächsgegenstand gewesen bzw.werden es sein.Historischer HintergrundDas Thema „Positivlisten“ (engl. white lists) ist bereits seitetwa Mitte der 1980er Jahre unregelmäßiger Bestandteil vonDiskussionen um die private Heimtierhaltung. Seither ist dasThema immer wieder einmal Gegenstand bundespolitischerVorstöße geworden, sei es in Form von Forderungen in Wahlprogrammenvon Parteien oder von Anträgen bzw. Anfragenregierungstragender oder in der Opposition befindlicher Fraktionenim deutschen Bundestag. Von den 1990er-Jahren (1992:Konferenz zu „Positivlisten“ in Kassel mit Teilnahme der anerkanntenNaturschutzverbände, auch DGHT und BNA) bis Mitteder 2000er-Jahre war die Positivlisten-Diskussion nahezu ausschließlichin Bezug auf das Artenschutzrecht geführt worden.Während die artenschutzfokussierten Auseinandersetzungen1zur Einführung einer entsprechenden Regelung auf nationalerund europäischer Ebene Mitte der 1990er-Jahre ihren vorläufigenHöhepunkt (und ernsthafte Bemühungen diesbezüglichauch ihren Abschluss) erreichten, bestimmten ab etwa 2010vorrangig tierschutzfachliche bzw. -rechtliche Aspekte die Debatte.Sie bilden bis heute einen zentralen Bestandteil der Argumentationslinievon Gegnern der Heimtierhaltung, speziellvon typischen Terrarientieren jenseits der in breiten Teilen derBevölkerung als „Haustier“ wahrgenommenen Begleiter desMenschen wie Hund und Katze.03/2021 02/2021 Mit Aufkommen der Problematik gebietsfremder invasiver TierundPflanzenarten (Stichwort „EU-Unionsliste“) trat ein gewissermaßen„ökosystemarer“ Gesichtspunkt für die Befürworterder Positivlisten hinzu, und spätestens seit der COVID-19-Pandemiewurden entsprechende Forderungen um den Aspekt„Gefahr von Zoonosen/Pandemien“ angereichert. Schließlichresultierte eine massiv ausgeweitete Definition von Positivlistenals eine Zusammenstellung solcher Arten, deren Haltungin Privathand mit Blick auf artenschutzfachliche, tierschutzfachlicheund ebenso mit Blick auf das invasive Potenzial undgesundheitliche (zoonotische) Aspekte „unbedenklich“ ist.Inzwischen sind in mehreren europäischen Ländern entsprechendeRegelungen (Positivlisten) eingeführt worden, die einemassive Einschränkung der Heimtierhaltung bedeuten. Extrem-Beispiele bestehen u. a. in Finnland, wo lediglich eine einstelligeZahl an Arten legal als Heimtiere gehalten werden dürfen. MitBlick auf die bundesdeutsche Debatte sind insbesondere auchdie Regelungen in den Nachbarstaaten Niederlande und Belgienbekannt geworden.Am 27.06.2018hat schließlich auchLuxemburg im Zugeder Novellierungseines Tierschutzgesetzesper Verordnungdrei Positivlisteneingeführt,von denen sich eineauf „Nicht-Säugetiere“bezieht.Positivlisten, die etwa die Haltung von Bartagamenermöglichen, hätten keinen Einfluss auf denDie Grundphilosophievon Positivlistenbesteht in ih-Tier- und Artenschutz Foto: A. Kwetrem Charakter alsgrundsätzlichem Verbot mit Ausnahmevorbehalt im Gegensatzzu sogenannten Negativlisten, deren gesetzliche Systematikvon einer grundsätzlichen Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt ausgeht.

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