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Fleischguide premium Schwein

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TRANSPARENZ UND

TRANSPARENZ UND KONTROLLE SCHAFFEN VERTRAUEN ETIKETTEN – WAS MUSS GEKENNZEICHNET WERDEN? Gemäß der Tierkennzeichnungsverordnung sind die Tiere schon lange vor dem Transport zum Schlachthof mit der Betriebsnummer des Bauernhofes deutlich lesbar (im Schulterbereich oder außen an der Flanke) zu tätowieren. Dies ist spätestens 30 Tage vor der geplanten Schlachtung durchzuführen. Damit ist die Identifikation hinsichtlich der Herkunft der Tiere jederzeit gewährleistet. Am Schlachthof wird die Herkunft jedes einzelnen Tieres – und damit die Tauglichkeit für das AMA-Gütesiegel Programm „premium Schwein“ – noch einmal überprüft. Durch eine strikte Chargentrennung und lückenlose Kennzeichnung gibt es auch bei der Zerlegung keine Vermischung mit nicht AMA-Gütesiegel zertifiziertem Fleisch. Sämtliche Kennzeichnungsangaben zur Herkunft von Fleisch, aber auch weiterführende Informationen müssen durch ein nicht näher definiertes Registrierungssystem hinterlegt sein. Das heißt, dass zusätzlich zur Kennzeichnung über die gesamte Herstellungskette nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen sind. Dies sichert das seitens der AMA-Marketing entwickelte System „sus“ für Schweinefleisch. Verpflichtende und freiwillige Angaben am Beispiel eines standardisierten „sus“-Zerlegeetiketts bei Schweinefleisch • Angabe des Staates/der Staaten, in dem/denen das Schwein/ die Schweine aufgezogen wurde(n) • Angabe des Staates, in dem das Schwein/die Schweine geboren wurde(n) (freiwillige Angabe) (AT steht für Österreich) • Staat, in dem das Schwein/die Schweine geschlachtet wurde(n) • Identifikationsnummer • Staat/Staaten, in dem/denen das Schweinefleisch zerlegt wurde (freiwillige Angabe) • Logo des freiwilligen Kennzeichnungs- und Registrierungssystems Schweinefleisch Schopf A123456 -- AT AT - 143/001 AT54321 EG SCHWEIN Von der „sus”-Kennzeichnung betroffen sind verpacktes und unverpacktes frisches, gekühltes, tiefgekühltes Fleisch und Faschiertes. 8 9