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Basislehrbuch Kriminaltechnik - Leseprobe

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Dieses Buch bietet einen breit gefächerten Überblick über den aktuellen Stand der Kriminaltechnik und stellt dabei besonders neue Ermittlungs- und Beweisansätze in den Mittelpunkt. Als Wegweiser dient dabei ein exemplarischer Leitsachverhalt, der sich auf die Fragestellungen der kriminalistischen Fallanalyse sowie ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen stützt. Die zentralen Fachbegriffe werden durch Beispiele und Bildmaterial anschaulich erläutert.

Funktion und gesetzliche

Funktion und gesetzliche Aufgabenzuweisung des Bundeskriminalamtes einmal die Telefonnummer der eingelegten SIM-Karte festgestellt werden und die IMEI-Nummer des Gerätes. Auf dem Handy bzw. auf den eingelegten Speicherkarten können weiterhin eine Vielzahl unterschiedlicher Daten gespeichert sein. Dies hängt davon ab, in welchem Umfang das Smartphone von seinem Besitzer genutzt wurde. Möglich sind u.a. folgende Informationen: • Aus dem Adressbuch: Name, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und ggf. weitere Informationen zur jeweiligen Person, • Liste der eingehenden und ausgehenden Anrufe mit gewählten Rufnummern und Zeitpunkt der Gespräche, • Liste der eingehenden und ausgehenden Nachrichten (so u.a. SMS/MMS sowie aus Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Threema), • Gespeicherte Bilder bzw. Videos mit Zeitpunkt der Aufnahme (abhängig von korrekter Datums- und Uhrzeiteinstellung des Handys), • Über den Browserverlauf lässt sich nachvollziehen, welche Internetseiten (URLs) mit dem Handy geöffnet wurden. 1.3 Fachdienststellen im Bereich der Kriminaltechnik Aufgaben im Bereich der Spurensuche, Spurensicherung, der Spurenauswertung und der Spurenuntersuchung werden von unterschiedlichen Dienststellen wahrgenommen. Die jeweilige Organisation unterscheidet sich hier von Bundesland zu Bundesland. Exemplarisch möchten wir hier die Organisation bzw. die Arbeitsteilung für Nordrhein-Westfalen vorstellen. 1.3.1 Funktion und gesetzliche Aufgabenzuweisung des Bundeskriminalamtes im Bereich des Erkennungsdienstes Das Bundeskriminalamt (BKA) ist Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben. Diese Funktion nimmt das Bundeskriminalamt auch im Bereich des Erkennungsdienstes wahr. Geregelt sind die Aufgaben und Kompetenzen des BKA im Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG). Leseprobe Im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion unterhält das BKA zentrale Sammlungen für den Erkennungsdienst. 14 Derartige Sammlungen sind u.a.: – Erfassung von Fingerabdrücken und Fingerspuren in AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) – Erfassung gesicherter DNA in der DAD (DNA-Analyse-Datei) – Zentrale Waffensammlung – Zentrale Tatmunitionssammlung 14 § 2 Abs. 4 BKAG. 25

Begriffsbestimmungen Weiter hat das BKA die erforderlichen Einrichtungen für alle Bereiche kriminaltechnischer Untersuchungen und für kriminaltechnische Forschung zu unterhalten sowie die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu koordinieren. 15 Unabhängig von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Landeskriminalämter besteht somit zunächst eine Pflicht für das BKA, das gesamte Spektrum kriminaltechnischer Untersuchungsmöglichkeiten abzudecken. Das BKA erstellt erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Gutachten für Strafverfahren auf Anforderung von Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichten. 16 1.3.2 Funktion und gesetzliche Aufgabenzuweisung des Landeskriminalamtes NRW im Bereich des Erkennungsdienstes Auch die Bundesländer unterhalten für ihr Gebiet zentrale Dienststellen der Kriminalpolizei (Landeskriminalämter) zur Sicherung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder. 17 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass mehrere Bundesländer ein gemeinsames LKA unterhalten. Von dieser rechtlichen Möglichkeit haben bislang die Bundesländer jedoch keinen Gebrauch gemacht. Jedes Bundesland unterhält ein eigenes Landeskriminalamt. Die einzelnen LKÄ unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Organisation, der personellen Ausstattung, den zugewiesenen Aufgaben und in ihrer Leistungsfähigkeit zum Teil erheblich. Das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) nimmt als Landesoberbehörde die Zentralstellenaufgabe nach § 1 Abs. 2 BKAG für NRW wahr. Als solche unterhält das LKA kriminalwissenschaftliche und kriminaltechnische Einrichtungen zur Durchführung von Untersuchungen in Strafsachen für Polizei- und Justizbehörden sowie zur Erstattung von Gutachten. 18 Weiterhin hat das LKA NRW eine Aufsichtspflicht und ein Weisungsrecht zu den Labortätigkeiten der Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen. 1.3.3 Erkennungsdienst Leseprobe Unterhalb der Zentraldienststellen des Bundes (BKA) und der Länder (LKÄ) sind in den Kreispolizeibehörden kriminaltechnische Dienststellen angesiedelt. Unterschieden werden die Dienststellen nach: – Erkennungsdienst, – Kriminaltechnische Untersuchungsstelle und – Nachrichtensammelstelle. Auch die Dienststellen unterscheiden sich deutlich in ihren Aufgabenstellungen sowie der technischen und personellen Ausstattung. 15 § 2 Abs. 6 BKAG. 16 § 2 Abs. 7 BKAG. 17 § 1 Abs. 2 BKAG./§ 13 Abs. 1 POG NRW. 18 § 13 Abs. 2 Nr. 3 POG NRW. 26