VDP-BV Leseproben

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Fälle zum Strafrecht für Polizeibeamte - Leseprobe

  • Text
  • Deutsche
  • Verlag
  • Kohler
  • Hofmann
  • Blum
  • Beil
  • Auflage
  • Strafrecht
  • Tatbestand
  • Stgb
Dieser Band stellt die strafrechtlich relevanten Studieninhalte fallbezogen dar. Dadurch erhalten die Studierenden konkrete Hilfestellungen, wie Klausuren im Gutachtenstil aufgebaut und formuliert werden. Im Rahmen des Selbststudiums können die Fälle zunächst selbst gelöst und anschließend mit der Musterlösung abgeglichen werden. Das Buch beinhaltet: - 27 Fälle mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad, - ausführliche Lösungsskizzen zu jedem Fall, - sämtliche Falllösungen im Gutachtenstil, - weiterführende Hinweise zur Klausurtaktik und zu häufigen Klausurfehlern, - prägnante Darstellung wichtiger Streitstände, - Konzentration auf die für den Polizeiberuf relevanten Delikte. Zusammen mit den beiden VDP-Büchern „Strafrecht für Polizeibeamte“ Bd. 1 und Bd. 2 erhalten Studierende des Bachelor-Studienganges für den gehobenen Polizeidienst damit das Wissen zum Themenkomplex Strafrecht, welches für eine effektive Prüfungsvorbereitung und eine erfolgreiche Bewältigung des polizeiwissenschaftlichen Studiums notwendig ist.

Abkürzungs- und

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis StVG StVO u.a. Var. vgl. Straßenverkehrsgesetz Straßenverkehrsordnung unter anderem Variante vergleiche Wessels/Beulke/Satzger AT Wessels, Johannes/Beulke, Werner/Satzger, Helmut, Strafrecht Allgemeiner Teil, 51. Auflage, Heidelberg 2021 Wessels/Hettinger/ Wessels, Johannes/Hettinger, Michael/Engländer, Armin, Engländer BT 1 Strafrecht Besonderer Teil 1, 45. Auflage, Heidelberg 2021 Wessels/Hillenkamp/ Wessels, Johannes/Hillenkamp, Thomas/Schuhr, Jan C. Schuhr BT 2 Strafrecht Besonderer Teil 2, 44. Auflage, Heidelberg 2021 Wistra z.B. Zieschang AT ZJS Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (zitiert nach Jahr und Seite) zum Beispiel Zieschang, Frank, Strafrecht Allgemeiner Teil, 6. Auflage, Stuttgart 2020 Zeitschrift für das Juristische Studium, Online-Zeitschrift, abrufbar unter: www.zjs-online.com © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden Blum, Hofmann, KIohler „Fälle zum Strafrecht für Polizeibeamte“, 3. Auflage 2023, ISBN 978-3-8011-0925-7

Grundlagenfall Subsumtionstechnik Fall 1: Die Ohrfeige (Grundlagenfall Subsumtionstechnik) Sachverhalt: A schlägt den B ganz bewusst kräftig mit der flachen Hand ins Gesicht. Die Ohrfeige ist nicht nur schmerzhaft, bei B bleibt auch ein blauer Fleck am oberen Wangenknochen zurück. Prüfen Sie gutachtlich die Strafbarkeit des A. Etwa erforderliche Strafanträge sind gestellt. Lösungsskizze: A. Tatbestand I. Objektiver Tatbestand 1. Körperliche Misshandlung 2. Gesundheitsschädigung 3. Kausalität 4. Objektive Zurechnung II. Subjektiver Tatbestand B. Rechtswidrigkeit C. Schuld D. Strafantrag E. Ergebnis Lösung: [ Obersatz ] 1 Indem A den B mit der flachen Hand kräftig ins Gesicht schlägt, könnte er sich einer Körperverletzung gem. § 223 I StGB schuldig gemacht 2 haben. A. Tatbestand Hierfür müsste A tatbestandsmäßig gem. § 223 I StGB gehandelt haben. 1 Die eckigen Klammern sind in diesem ersten Fall nur aus Klarstellungsgründen eingefügt. Im Rahmen der gewöhnlichen gutachtlichen Tatbestandsprüfung erfolgt diese Kennzeichnung selbstverständlich nicht. 2 Im Rahmen einer gutachtlichen Tatbestandsprüfung lässt sich streng genommen nur prüfen, ob sich der Betreffende einer Tatbestandsverwirklichung schuldig gemacht hat. Ob hieraus dann auch die Strafbarkeit eines Verhaltens resultiert, lässt sich nur unter Berücksichtigung der einschlägigen strafprozessualen Voraussetzungen bzw. nach Abschluss des Strafverfahrens verlässlich beurteilen. Dennoch wird es in der Fallprüfung allgemein für zulässig erachtet, im Obersatz auch die Frage nach der Strafbarkeit eines Verhaltens aufzuwerfen (“… könnte sich A wegen Totschlags gem. § 212 I strafbar gemacht haben“). © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden Blum, Hofmann, KIohler „Fälle zum Strafrecht für Polizeibeamte“, 3. Auflage 2023, ISBN 978-3-8011-0925-7