Vorwort Im Rahmen der Beweisführung in einem Strafverfahren kommt dem Personalbeweis eine große Bedeutung zu. Viele Urteile basierten in der Vergangenheit nur auf den Aussagen von Zeugen, als eine „Krone der Beweisführung“ wurde ein Geständnis des Angeklagten angesehen. Sowohl Aussagen von Zeugen als auch von Angeklagten entsprechen aus vielerlei Gründen nicht immer den Tatsachen. Sei es, dass der Zeuge das Geschehen nicht richtig beobachtet hat oder sei es, dass er Erinnerungslücken hat, die er nicht gerne zugeben möchte – Gründe für eine geschönte Aussage gibt es viele. Der wissenschaftliche Fortschritt der letzten Jahrzehnte führte zur Entwicklung neuer und zunehmend feinerer Untersuchungsmethoden, als Beispiel sei hier nur die DNA-Analyse angeführt. Die Bedeutung des Sachbeweises im Strafverfahren ist somit kontinuierlich gestiegen und hat heute einen Stellenwert erreicht, der sicherlich dem Personalbeweis ebenbürtig ist. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass eine Interpretation der aufgefundenen Spuren vielfach erst anhand von Zeugenaussagen möglich ist. Aber aufgefundene und professionell gesicherte Spuren gestatten heute vielfach eine sehr weitgehende Möglichkeit, Zeugenaussagen oder Aussagen des Beschuldigten oder des Angeklagten auf ihre Glaubwürdigkeit hin abzuprüfen. Vielfach werden Ermittlungshinweise auch erst dadurch erlangt, dass Fingerabdrücke oder DNA mit entsprechenden Dateien von bereits einschlägig aufgetretenen Personen abgeglichen werden. Dieses Buch richtet sich in erster Linie an Studierende der Polizeifachhochschulen des Bundes und der Länder sowie an Beamtinnen und Beamte des Wach- und Wechseldienstes und der kriminalpolizeilichen Ermittlungspraxis und deckt dabei das notwendige Fachwissen für das Fach Kriminaltechnik ab. Zum besseren Verständnis haben wir die verwendeten Fachbegriffe durch griffige Beispiele und aussagekräftiges Bildmaterial erläutert. Zu Dank verpflichtet sind die Autoren hier den Mitarbeitern des Kriminaltechnischen Institutes des Landeskriminalamtes NRW für ihre freundliche und geduldige Unterstützung bei der Fertigung entsprechender Bilder in den Bereichen Brandspuren und Werkzeugspuren. Vorangestellt wurde ein Leitsachverhalt. Am Ende des zweiten Bandes finden Sie eine Komplettlösung zur Aufgabenstellung. In den jeweiligen Fachkapiteln wird zur Erläuterung der einzelnen Beispiele (kursiv geschrieben) immer Bezug auf den Leitsachverhalt genommen. Leseprobe Als Autoren haben wir uns am fachlichen Sprachgebrauch der „Anleitung Tatortarbeit – Spuren“ (ATOS) orientiert, die durch das Bundeskriminalamt herausgegeben wurde. Bei den Organisations- und Ablaufstrukturen sind die Gegebenheiten in Nordrhein- Westfalen zugrunde gelegt. Diese können sich im Hinblick auf andere Bundesländer unterscheiden. Aufgrund der stofflichen Fülle und des umfangreichen Bildmaterials haben wir uns entschieden, die Thematik in zwei Bänden darzustellen. Frank Rabe Christoph Frings 3 01 Titelei_LuSt16_2016.indd 3 02.01.2018 13:13:28
Leseprobe 4 01 Titelei_LuSt16_2016.indd 4 02.01.2018 13:13:28
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