VDP-BV Leseproben

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Verkehrsunfallaufnahme - Leseprobe

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  • Verkehrsunfall
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  • Zusammenhang
  • Polizei
  • Unfall
  • Stgb
  • Begriff
  • Sachschaden
  • Auflage
  • Verkehrsunfallaufnahme
Für Polizeibeamte stellt der Bereich der Verkehrsunfallaufnahme ein Aufgabengebiet dar, in dem in besonderem Maße hohe Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit gestellt werden. Die exzellente Kenntnis unterschiedlicher Rechtsgebiete ist hier mit überdurchschnittlichem Wissen über physikalische, technische, kriminaltechnische und -taktische Gegebenheiten zu kombinieren. Daneben haben die Beamten in zum Teil extrem belastenden Situationen mit Beteiligten empathisch zu interagieren. An sie besteht also ein hoher Anspruch an professioneller Kompetenz, die bei der Unfallaufnahme gleichzeitig Garant für Opferschutz und Opferhilfe darstellt. Dieses Buch wurde für die Polizeibeamten im Bachelor-Studium und an sämtlichen Ausbildungseinrichtungen der Polizei verfasst und stellt darüber hinaus auch in der Fortbildung und in der Praxis eine wertvolle Hilfe dar. Die Neuauflage wurde von den Autoren erheblich ergänzt. So wird u.a. der Begriff des Verkehrsunfalls ausführlich erläutert und ein Handlungskonzept für eine qualifizierte Unfallaufnahme entwickelt. Außerdem werden die Themen digitale Spuren und Unfälle mit Straßenbahnen ausführlich behandelt.

Vorwort zur 5. Auflage

Vorwort zur 5. Auflage Nachdem die letzte Auflage bereits wegen umfangreicher Erweiterungen des Kapitels „Unfallskizzen“ erforderlich war, werden auch mit dieser Auflage mit dem Thema „Qualifizierte Unfallaufnahme mit modernster Technik“ Fortschritte auf dem Sektor deutlich gemacht. Auch wenn man das Wort „Unfallskizze“ immer häufiger in Verbindung mit dem Wort „Digital“ sehen muss, sollte man sich nicht täuschen lassen. Nimmt auch die Technik immer mehr Raum ein, wird auch in Zukunft die analoge Beherrschung der Unfallskizzenfertigung zwingende Voraussetzung für eine professionell kompetente Unfallaufnahme sein. Denn welche Technik auch eingesetzt wird, letztlich muss immer die Kenntnis vorhanden sein, wie, wo und warum das eine oder andere Maß zu nehmen ist, denn Maße sind Voraussetzung jeder Methode, sodass das Bandmaß nach wie vor bei der Unfallaufnahme mit das wichtigste Handwerkszeug sein wird. Daneben gilt ebenfalls nach wie vor aus dem letzten Vorwort der Satz, dass, auch wenn – im Gegensatz zu kleinen Orten, Kleinstädten und ländlichen Bereichen – die eine oder andere Großbehörde noch so technische Aufrüstung erfährt, auch in Zukunft noch so mancher Beamte mit dem Lineal die Bordsteinkante und mit der Kaffeeuntertasse die Kurve in eine Skizze zeichnen wird. Mit der Neuauflage wurde eine Umstellung fast aller Kapitel vorgenommen, die daneben zum Teil erheblich erweitert wurden. Der Begriff des „Verkehrsunfalls“ wurde ausführlich erläutert, ein Handlungskonzept für eine qualifizierte Unfallaufnahme entwickelt und der Darstellung der „digitalen Spuren“ wie auch Unfällen mit Straßenbahnen ein breiter Raum gewidmet. Die rechtlichen Voraussetzungen der Beauftragung von Verkehrsunfallsachverständigen sollten eine Wissenslücke schließen, und neben dem Wegfall des Richtervorbehaltes bei bestimmten Blutproben, dem Procedere bei tödlichen Verkehrs- und Massenunfällen wurden neben der Darstellung der haftungsrechtlichen Voraussetzung gemäß StVG und BGB Korrekturen und Straffungen vorgenommen. Essen/Bornheim/Meckenheim, im Sommer 2020 Vorwort zur 5. Auflage Leseprobe Die Verfasser 5

Vorwort zur 4. Auflage Vorwort zur 4. Auflage Vorwort zur 4. Auflage Eine Neuauflage des Buches wurde unter anderem durch eine umfangreiche Erweiterung des Kapitels Unfallskizzen erforderlich. Eingefügt wurde die gemäß Anlage 3 des Unfallaufnahmeerlasses verbindlich anzuwendende „Handlungsanweisung für die Standards zur digitalen Spurensicherung und -auswertung bei der Verkehrsunfallaufnahme und -bearbeitung“ (RdErl. des IM vom 25.8.2008 (MBl. NRW. S. 470)). Sie ist grundsätzliche Orientierungshilfe für die Anwendung der digitalen Skizze unter Nutzung der Software MS-Visio sowie des Spurensicherungsverfahrens Monobild-digital. Dabei werden Beispiele für die technischen Verfahren auch unter Einbeziehung der qualitativen Fotografie aufgezeigt. Die heute vorhandenen technischen Verfahren zur Erstellung von Unfallskizzen können dennoch die Fähigkeit, Verkehrsunfallskizzen (ob maßstabsgerecht oder nicht) manuell zu fertigen, nicht ersetzen. Auch in Zukunft ist sie eine zwingende Voraussetzung für eine professionell kompetente Berufsausübung eines jeden Polizeibeamten. Die Umsetzung des Erlernten in der täglichen Praxis erweist sich erst nach dem Bachelor-Studium bzw. nach der Ausbildung als problematisch. Da sie nicht mit dem eigentlich erforderlichen Zeitaufwand personenbezogen trainiert wurde, ist die manuelle Fertigung von Unfallskizzen tatsächlich sehr diffizil und daneben talentabhängig. Die konkrete Vermaßung des Unfallortes, die in der Regel weiter unter Nutzung des Dreiecks- oder des Rechtwinkelkoordinatenmessverfahrens erfolgt, wird auch in Zukunft von gewisse Geometriekenntnisse voraussetzenden handwerklichen Fähigkeiten der unfallaufnehmenden Beamten abhängen. Wer heute schon der manuellen Skizzenfertigung ihre Bedeutung abspricht und von der futuristischen Idee einer „vollautomatischen Skizze“ träumt, vergisst, dass Unfallstellen auch bei Anwendung technischer Verfahren zu vermessen sind und dass sicherlich noch einige Zeit vergehen wird, bis die neuen Techniken allen Polizeibeamten zur Verfügung stehen werden. Leseprobe Es wird noch so mancher Beamte, und das nicht nur in kleineren Orten, Kleinstädten und ländlichen Gegenden, in Zukunft mit dem Lineal die Bordsteinkante und mit der Kaffeeuntertasse die Kurve in eine Skizze „zeichnen“. Neben der Erweiterung des Kapitels „Skizzen“ mussten durch die vom IM NRW mit Datum vom 21. Januar 2014 erlassenen Grundsatzrichtlinien für die Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen (Az. 414-6.105.01) die Übersichten über die Unfallgruppen und -kategorien geändert werden. Durch die erlassenen Grundsatzrichtlinien wurde der operative Dienst in NRW von der Pflicht befreit, bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen der Kategorien 4 und 5 eine 6