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Versammlungsrecht - Leseprobe

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Das vorliegende Werk verknüpft die Vorteile eines Kommentars mit denen eines Lehr- und Studienbuchs. Durch die themenbezogene Gliederung in 14 Kapitel, das umfangreiche Stichwortverzeichnis sowie zahlreiche Belege aus Rechtsprechung und Schrifttum bietet es eine umfassende Hilfestellung an und ist sowohl zur methodischen Erarbeitung der Gesamtmaterie des Versamm­lungsrechts als auch als wertvolles Nachschlagewerk zur Beantwortung von Einzelfragen geeignet.

Inhaltsverzeichnis 5.2

Inhaltsverzeichnis 5.2 Einziehungsbeschlagnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574 5.3 Maßnahmen nach Presserecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574 5.4 Maßnahmen nach Versammlungs- und Polizeirecht . . . . . . . . . 576 5.5 Rückgriff auf Jedermannsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576 5.6 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577 6 Unterstützung durch die Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577 7 Rechtsextreme Versammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 7.1 Terminologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 7.1.1 Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 7.1.2 Rechtsradikalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 7.1.3 Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582 7.1.4 Rechtsterrorismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582 7.1.5 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583 7.2 Bindung an Gesetz und Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583 7.3 Besondere Ausgangslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 Kapitel XIV Versammlungsfreiheit – Quo vadis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589 Anhang Gesetzliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 Kurzbiografien der Herausgeber und Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662 Leseprobe © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden Brenneisen/Wilksen/Staack/Martins, Versammlungsrecht, 5. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0889-2

Vorwort zur 5. Auflage Vorwort zur 5. Auflage Vorwort zur 5. Aufl age Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit ist hoch. Sie gehört zu den unentbehrlichen Funkti onselementen einer repräsentativen Demokratie. Als Abwehrrecht, das auch kritischen Minderheiten zugutekommen soll, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern, autonom über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen. Die ungehinderte Ausübung des Freiheitsrechtes wirkt dem Bewusstsein politischer Ohnmacht sowie gefährlichen Ten denzen zur Staatsverdrossenheit entgegen. Dementsprechend hat der Staat die Pflicht, sich im Versammlungsgeschehen besonnen zurückzuhal ten sowie übermäßige Reak tio nen zu vermeiden, und zwar sowohl bei legislatorischen Reglementierungen als auch beim exekutiven Eingriffshandeln und in der Rechtsprechung. Stets ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zu beachten. Diese Grundsätze gelten auch in schwierigen Zeiten wie z.B. der pandemische Verbreitung des „Coronavirus SARS-CoV-2“. Auch in dieser Ausnahmesituation kommen Versammlungseinschränkungen nur unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Betracht. Als eine der wesentlichen Problemstellungen im Demonstrationsgeschehen haben sich die Unvollständigkeit und fehlende Bestimmtheit des BVersG herauskristallisiert. Die Adressaten hoheitlicher Eingriffsakte, aber auch Verwaltung und Gerichtsbarkeit, sind bei der Auslegung und Anwendung der fragmentarischen Bestimmungen extrem gefordert. Über grundle gende rechtli che Aspekte herrscht tiefgreifende Uneinigkeit. Das BVerfG hat wiederholt die Lückenhaftigkeit des überkommenen Gesetzes bemängelt und klarstellende Regelungen angemahnt. Durch die mit der Föderalismusreform I verbundene Überführung der Materie des Versammlungsrechts in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ist neben inhaltlichen Fortschritten allerdings eine kritikwürdige Unübersichtlichkeit erreicht worden. Dabei haben von dieser Kompetenz bisher nur die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Versammlungsrecht zahlreiche unklare Regelungen bestehen, die den Willen der verfassten Gesetzgeber nicht eindeutig erkennen lassen. Die Vorgaben des Bestimmtheitsgebots entsprechen nicht der Realität, so dass ein exekutives Handeln nach Gesetz und Recht nur unter Vorbehalt möglich ist. Eine Potenzierung dieser Problematik besteht gerade bei länderübergreifenden Einsatzlagen. Ein wesentliches Ziel im freiheitlichen Rechtsstaat muss es jedoch sein, umfassende Rechtssicherheit zu gewährleisten. Neben der gebotenen Normenklarheit für das Eingriffshandeln im Einzelfall sind daher abgestimmte und unmittelbar an Musterschriften orientierte Regelungen zu fordern, die bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards gewährleisten und einen größer werdenden Flickenteppich sowie eine Zersplitterung des Rechts verhindern. Es geht um die Gewährleistung der hochrangigen Ver- Leseprobe © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden Brenneisen/Wilksen/Staack/Martins, Versammlungsrecht, 5. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0889-2