ALLGEMEINE LIEFERINFORMATIONEN Bei der Zusammenstellung dieses Katalogs wurde eine größtmögliche Genauigkeit für korrekte Angabe von Preisen, Fotos und technische Beschreibungen angetrebt. Sollten dennoch fehlerhafte Aussagen getroffen worden sein, können Sie daraus keine Rechte ableiten. Die in diesem Katalog genannten Preise können von uns bei starken Preisschwankungen während der Gültigkeit dieses Kataloges geändert werden. Dies erfolgt ausschließlich nach unserem Ermessen. • Die Katalogpreise sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindliche Preisempfehlungen in Euro ohne Mehrwertsteuer und gelten ab dem 1. Februar 2021 bis auf Widerruf. • Die aufgeführten Verpackungseinheiten dienen nur zu Informationszwecken. ALLGEMEINE LIEFERINFORMATIONEN • Wenn eine Bestellung vor 12.00 Uhr eingeht, werden wir unser Bestes tun, um die Bestellung am selben Tag zu versenden. • Bestellungen die abgeholt werden bei uns, sind 2 Stunden nach der Auftragsbestätigung durch SIBO Fluidra zur Abholung bereit. Zusätzliche Bestellungen können nicht vor Ort aufgegeben werden. • Unser Lager hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr. • Für Sondertransporte gilt der Transport ab Lager Veghel (zB Sonderlängenfracht oder Gefahrstoffe). • Expressversand falls möglich, immer gegen Aufpreis TRANSPORT / BEARBEITUNGSKOSTEN DEUTSCHLAND / NIEDERLANDE / BELGIEN: NETTO RECHNUNGSWERT ERT BIS €100,- ZWISCHEN €100,- UND €300,- ZWISCHEN €300,- UND €950,- OBEN €950,- Paketfracht € 19,95 € 12,95 € 0,00 € 0,00 Palettenfracht € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 0,00 *Ausnahmen, Längenfracht, ADR und Sonderfracht: siehe allgemeine Bedingungen Paketware Die maximale Größe eines Pakets beträgt 3,00 Meter Gurtmaß (1x die Länge + 2x die Breite + 2x die Höhe), wobei die maximale Länge 1,75 m beträgt. Wenn ein Paket größer als 1,75 m ist, wird der Zuschlag für die Längenfracht berechnet, bzw. Speditionsgebühr fällig. Zuschläge 15,00 € pro Sendung, wenn telefonisch ein Liefertermin mitgeteilt werden muss 15,00 € pro Sendung, wenn die Sendung (per Spedition) eine Überlänge enthält (> 2,4 m) Bei ADR Lieferungen (Gefahrgut) berechnen wir einen Zuschlag zur Speditionsware von 15,00 € pro Sendung. 50,00 € pro Sendung, wenn die Lieferadresse von der Standard-Lieferadresse abweicht (Streckengeschäft) 50,00 € pro Sendung, wenn die erste Zustellung fehlschlägt und eine 2. Lieferung erforderlich ist. Aufschlag für eine Lieferung in einem bestimmten Zeitfester (Terminlieferung) ist immer auf Anfrage. 50,00 € pro Sendung ab 20 Säcken Sand und / oder Glas (Gesamtgewicht> 500 kg). RICHTLINIEN RÜCKGABE/RETOUREN 1. Registrieren: 1.1. Eine Anfrage zur Rücksendung eines oder mehrerer Artikel an SIBO Fluidra Niederlande kann über unsere Website https://sibo.nl/service / angemeldet werden, indem alle erforderlichen Daten ausgefüllt werden. 1.2. Rücksendungen, die nicht zuvor bei SIBO Fluidra Niederlande angemeldet wurden, werden nicht bearbeitet. 1.3. Die zurückgegebenen Artikel müssen in einer bestimmten Frist angemeldet worden sein, unbeschädigt und vollständig in der Originalverpackung (siehe Anleitung auf der Website) zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs (Hochladen über die Website) auf eigene Kosten eingeschickt werden. 1.4. Nach Erhalt und Prüfung der Rücksendung wird SIBO Fluidra Netherlands die genehmigten Artikel gutschreiben. Bei Artikeln, deren Lieferdatum länger als 2 Wochen zurückliegt, werden 10% Bearbeitungskosten (Verwaltungskosten + Bearbeitungskosten Lager) fällig. 2. Folgendes ist ausgeschlossen: 2.1. Speziell für Sie bestellte Artikel. Diese werden von SIBO Fluidra Niederlande nicht zurückgenommen. 2.2. Artikel, von denen nicht bewiesen werden kann, dass sie von SIBO Fluidra Niederlande gekauft wurden. 2.3. Artikel und / oder Verpackungen, die nicht als Neuware verkauft werden können. 2.4. Artikel, deren Liefertermin mehr als 2 Monate zurückliegt. 2.5. Artikel, die nicht komplett (inkl. Anleitung und allem Zubehör) eingereicht werden. Angabe der Abholkosten, wenn SIBO Fluidra Niederlande den Transport organisiert: • Pro Paket NL, DU, BE 25 € • Pro Paket aus anderen Ländern in der Europäischen Gemeinschaft 55 € • Palette NL 55 € • Palette DU, BE 85 € RICHTLINIEN GARANTIE/REKLAMATIONEN 1. Registrieren: 1.1. Eine Reklamation kann über die Website https://sibo.nl/service/ registriert werden, indem alle erforderlichen Daten ausgefüllt werden. 1.2. Reklamationen, die nicht bei SIBO Fluidra Niederlande registriert wurden, werden nicht bearbeitet. 1.3. Reklamationen, die sich auf Lieferungen selbst beziehen, müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Sendung gemeldet werden. 1.4. Wenn sich nach einer Untersuchung herausstellt, dass die Rerklamation nicht unter eine Garantie fällt, oder wenn bei der Beurteilung ein Fehlerhafte Nutzung festgestellt wird, können die für die Rücksendung anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden. 1.5. Wenn ein Product bei SIBO Fluidra zur Begutachtung eingeschickt wird, wird ein Betrag von 35 € für Demontage- und Inspektionskosten berechnet. Dieser Betrag wird verrechnet, wenn kostenpflichtige Reparaturen durchgeführt werden. Reparaturen mit einem Höchstbetrag von 100 € (ohne MwSt.) Werden von unseren Technikern automatisch sofort durchgeführt. Wird dieser Betrag überschritten, fordern wir zuerst Ihre Zustimmung ein. Im Garantiefall entfallen selbstverständlich die vorgenannten Kosten. Die Entscheidung ob Gewährleistung oder Garantie vorliegt, erfolgt ausschließlich durch unsere Servicetechniker. 2. Folgendes ist ausgeschlossen: 2.1. Verbrauchsmaterialien oder Gegenstände, die einem Verschleiß unterliegen (z. B. UV-Lampen, Quarzgläser, Lager, Membranen und Dichtungen im Allgemeinen). 2.2. Artikeländerungen und / oder Reparaturen, die nicht durch oder im Auftrag von SIBO Fluidra Niederlande durchgeführt wurden. 2.3. Artikel, von denen nicht bewiesen werden kann, dass sie von SIBO Fluidra Niederlande gekauft wurden. 2.4. Artikel, die nicht gemäß Beschreibung / Gebrauchsanleitung verwendet werden. 2.5. Gegenstände, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nachlässigkeit oder umzureichende Wartung beschädigt wurden. SIBO Fluidra Katalog | Februar 2021
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIBO FLUIDRA NETHERLANDS BV ARTIKEL 1: ALLGEMEINES 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge zum Verkauf, Kauf und / oder zur Lieferung von Waren von SIBO Fluidra Netherlands B.V. auf der einen Seite, im Folgenden als “Verkäufer” bezeichnet, und auf der anderen Seite als Käufer. Abweichungen von diesen Bedingungen können nur schriftlich vereinbart werden. 2. In diesen Bedingungen wird verstanden unter: A. Käufer: Die Person, mit der der Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen hat oder abschließen möchte. B. Order: Bestellung und/oder Auftrag und/oder Order. C. Waren/Liefersache: alle durch den Verkäufer gelieferten oder zu liefernden Waren und Materialien. ARTIKEL 2: ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS 1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern ihre Unwiderrufbarkeit nicht ausdrücklich schriftlich niedergelegt worden ist. Angebote durch den Verkäufer werden widerrufen, bis ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Order ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Verträge kommen nicht eher zustande als nach schriftlicher Akzeptierung durch den Verkäufer oder sobald der Verkäufer mit der Ausführung der durch den Käufer aufgegebenen Order begonnen hat. 3. Eventuell später getroffene Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sowie Vereinbarungen oder Zusagen binden den Verkäufer nur, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. 4. Alle Abbildungen, Zeichnungen und/oder anderen Angaben sind so genau wie möglich, binden den Verkäufer jedoch nur, wenn das ausdrücklich schriftlich niedergelegt worden ist. 5. Für Lieferungen, für die aufgrund ihrer Art und/oder ihres Umfangs keine Offerte oder Auftragsbestätigung verschickt wird, wird der Lieferbon und/ oder die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung betrachtet, von der angenommen wird, dass sie den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt. ARTIKEL 3: PREISE 1. Alle Preise lauten in Euro und verstehen sich exklusive MwSt., Transportkosten und eventuell Versicherung. 2. Der Preis für die betriebsbereite Installation wird gesondert ausgewiesen. 3. Jeder Verkauf erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Preis auf im Moment des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren basiert, wie: Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Ausfuhrzölle, Fracht, Versicherung, Entladekosten, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern, Fremdwährungsverrechnung 4. und Transportkosten. 5. Der Verkäufer ist ausdrücklich berechtigt, einseitig die Bedingungen und den Inhalt eines geschlossenen Vertrages zu ändern, ohne dass der Käufer berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, wenn Marktverhältnisse (vorweggenommen oder unvorhergesehen) oder kostenerhöhende Umstände dies veranlassen. Im Falle einer Änderung haftet der Verkäufer niemals für Schäden gegenüber dem Käufer. 6. Der angebotene Preis gilt nur für die spezifische Order und die darin angebotenen Mengen. ARTIKEL 4: LIEFERUNG 1. Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Incoterms, wobei Lieferungen innerhalb Europas auf der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Incoterm 2020 DPU basieren. 2. Für den Fall, dass die Ware vom Käufer abgeholt wird, liefert der Verkäufer gemäß Incoterm 2020 FCA. 3. In allen anderen Fällen werden die Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers befördert. ARTIKEL 5: LIEFERFRISTEN 1. Die vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist indikativ und kann nicht als Frist gesehen werden. Der Käufer hat dem Verkäufer im Falle von Lieferverzug stets zuerst eine Verzugsmitteilung zu machen mit einer, je nach Situation, angemessenen Frist um die Lieferverpflichtung weiterhin erfüllen zu können. 2. lm Falie einer Verzögerung der Lieferung, die dadurch entsteht, dass Umstände welcher Art auch immer sich ändern, wird die Lieferfrist urn die Dauer der Verzögerung verlängert. Der Verkäufer hat den Käufer von einer eventuellen Verzögerung rechtzeitig zu unterrichten. Eine verzögerte Lieferung gibt dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder Schadensersatz zu verlangen. 3. Die Übergabe von Waren, die betriebsbereit installiert werden, gilt als an dem Tag erfolgt, an dem der Lieferant dies dem Abnehmer mitteilt. ARTIKEL 6: KONTROLLE UND BEANSTANDUNG 1. Die auf den Frachtbriefen, Lieferbons oder gleichartigen Dokumenten angegebenen Mengen geiten als korrekt, wenn sie nicht sofort nach Empfang und vor der Verarbeitung und/oder Bearbeitung beanstandet werden und dies nicht auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung vermerkt ist. 2. Der Käufer hat die gelieferte Ware innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung auf sichtbare Mängel zu prüfen. Vom Käufer wird erwartet, dass er mit den Verpackungsmaterialien und / oder Oberflächenschutzfolien, den Anweisungen und dem CE-Sicherheitszustand der gelieferten Ware sorgfältig umgeht. Das Recht zur Beanstandung aufgrund dieser sichtbaren Mängel erlischt, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware unter Angabe der Beanstandung dem Verkäufer schriftlich gemeldet hat. Reklamationen aufgrund dieser sichtbaren Mängel verfallen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer meldet. 3. Der Käufer muss eventuelle Fehler in der Rechnung dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang gemeldet haben, andernfalls gilt die Rechnung als korrekt. 4. Alle anderen als die in den Absätzen 1,2 und 3 beschriebenen möglichen Mängel, sind dem Verkäufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Feststellung eines Mangels durch den Käufer unter Angabe der Art und der Gründe der Beanstandung schriftlich anzuzeigen oder zumindest nach vernünftigem Ermessen festzustellen. berichtet. Nach dieser Frist kann sich der Käufer nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen. 5. Reklamationen und/oder Beanstandungen im Sinne dieses Artikels berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung der Rechnungszahlung oder zur (anteiligen) Verrechnung von Beträgen. ARTIKEL 7: BEZAHLUNG 1. Zwischen Käufer und Verkäufer gilt ein vereinbarter Zahlungstermin von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt werden alle offenen Rechnungen vom Verkäufer an den Käufer sofort und uneingeschränkt fällig. 2. Der Verkäufer kann einen Kreditaufschlag in Rechnung stellen und/oder Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnungen auszusetzen. Alle Zahlungen müssen geleistet werden ohne Abzug oder Verrechnung. 4. Kommt ein Käufer der Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nach, so kommt er rechtlich in Verzug. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 2,0% pro Monat auf den gesamten ausstehenden Rechnungsbetrag mit einem Mindestbetrag von 300,00 € pro Monat. 5. Wenn der Verkäufer aufgrund des Zahlungsverzuges des Käufers gezwungen ist, seine Forderung zur Einziehung abzutreten, trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten, wie z. B. Verwaltungskosten, gerichtliche und außergerichtliche Kosten einschließlich der Kosten eines Insolvenzantrags. Bei einer Hauptsumme bis einschließlich 2.500 € betragen die außergerichtlichen Inkassokosten mindestens 15% der Hauptsumme, mindestens 40 € und höchstens 375 €, entsprechend der Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten. Die außergerichtlichen Inkassokosten für Forderungen über 2.500 € richten sich nach der außergerichtlichen Inkassokostenstaffel. 6. Zahlungen des Käufers, unabhängig von der Angebe zu welchem Zweck dies ist, dienen stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und nachträglich zur Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnungen. Wenn der Käufer mit der Erfüllung eines Vertrags mit dem Verkäufer säumig bleibt, oder wenn bei dem Verkäufer anderswie berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Waren auszusetzen, bis der Käufer eine (zusätzliche) Sicherheit für die Forderungen und die Bezahlung der zu liefernden Waren geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet, auf die erste Aufforderung hin eine Sicherheit beizubringen. 7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, wenn durch den Kreditversicherer keine Kreditgrenze bewilligt wird beziehungsweise die bewilligte Kreditgrenze überschritten oder widerrufen worden ist. SIBO Fluidra Katalog | Februar 2021
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