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Beschaffung aktuell 12.2019

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MANAGEMENT In der aktuellen Wahlperiode wurden 155 Gesetzesbeschlüsse verabschiedet, viele treten 2020 in Kraft. Bild: SG- design/stock.adobe.com Aktuelle nationale und internationale Gesetzgebung Neue Gesetze ab 2020 Ein neues Jahr bringt zuverlässig immer auch neue Gesetze und Verordnungen. Für das kommende Jahr 2020 bedeutet das neben erhöhten Steuern und Abgaben auch zusätzliche Subventionen. Worauf die Beschaffungsbranche jetzt achten muss. Um klein anzufangen: Die Flugsteuer steigt ab dem 1. April um 76 Prozent. Was sich exorbitant anhört, schrumpft in der Praxis auf 5,65 Euro pro innerdeutschem Flug. Die Steuer beträgt absolut betrachtet statt 7,38 Euro dann 13,03 Euro. Für Flüge zu Destinationen außerhalb Europas mit bis zu 6000 km Entfernung steigt der Steuersatz um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro. Tickets für längere Interkontinentalflüge werden künftig mit 59,43 Euro belastet, 17,52 Euro mehr als 2019. Diese Steuereinnahmen fließen in den allgemeinen Staatshaushalt. Dort sollen sie die Einnahmeausfälle aufgrund der geplanten Mehrwertsteuersenkung für Bahntickets ausgleichen. Denn ab dem Jahreswechsel sinkt die Mehrwertsteuer auf Zugfahren im Fernverkehr von bisher 19 Prozent auf sieben Prozent. Am Schalter oder Automaten wird das Ticket damit um circa zehn Prozent günstiger. Auch Pendler profitieren: Ab Jahresanfang steigt die Pendlerpauschale auf 35 Cent/km. Diese Maßnahme ist bis Ende 2026 befristet. Mehr Geld für Arbeitnehmer Ab Jahresanfang steigt der Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Ab dem 1. Januar bekommen auch Auszubildende mehr Geld. Neue Ausbildungsverträge außerhalb bereits bestehender Tarifbindungen werden dann ab dem ersten Ausbildungsjahr monatlich mit 515 Euro vergütet, mit spürbaren Steigerungen in den Folgejahren. Damit soll die „internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung gesichert werden“, so die offizielle Verlautbarung der Bundesregierung. CO 2 -Steuer und Förderungen Sie kommt! Ab 2021 gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Dieser startet mit zehn Euro pro Tonne CO 2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um die finanziellen Belastungen für Unternehmen anfangs abzupuffern. Gleichzeitig steigen zum Jahreswechsel auch die Mautsätze für Lkw auf deutschen Autobahnen und immer mehr Bundesstraßen. Der Staat gibt 2020 aber auch Geld zurück: zum Beispiel für Forschung und Entwicklung. Im Fokus stehen dabei kleine und mittelgroße Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der Personal- und Auftragskosten, die Maximalzulage liegt bei 500.000 Euro jährlich. Damit folgt die Bundesregierung dem Vorschlag des ehemaligen Vorsitzenden der Expertenkommission für Forschung und Innovation, Dietmar Harhoff. Dieser hatte im Februar 2019 dafür plädiert, dass Deutschland die Forschung in kleinen und mittleren Unternehmen steuerlich fördern solle. „Jedem Euro Mindereinnahmen stehen im Mittel zusätzlich mobilisierte private FuE-Förderungen von 1,33 Euro als positive Wirkung gegenüber“, so der Vorsitzende der Expertenkommission weiter. Aus der Kohle in die Zukunft Weitere neue Fördermittel stehen für die ehemaligen Kohleregionen bereit. Mit insgesamt 40 Mrd. Euro will der Bund bis 2038 Innovationen und Digitalisierung, aber vor allem auch die konsequente und nachhaltige Weiterentwicklung der vorhandenen Wertschöpfungsketten unterstützen. Auch Elektrofahrzeuge werden weiterhin bzw. verstärkt gefördert. So werden die Steuervergünstigungen im Rahmen der Privatnutzung eines Elektro- und Hybrid-Firmenwagens verlängert. Darüber hinaus wird die Investition in ein Elektrolieferfahrzeug ab dem 1. Januar 2020 durch Sonderabschreibungen deutlich subventioniert. Es lohnt sich, mit der Anschaffung bis zum Stichtag zu warten. Unbedingt dabei beachten: Vorführwagen sind von der Regelung ausgeschlossen. Andererseits verstärkt der Staat die Anforderungen an Fuhrparkleiter: Ab dem 1. Juli 2020 brauchen Lkw und Busse nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung. Da der Reifenverschleiß auf Lenkachsen in der Regel geringer ausfällt, muss bei der Reifenbestel- Nationale Normen und Gesetze werden zunehmend europäisch harmonisiert. Bild: Zerbor/stock.adobe.com 20 Beschaffung aktuell 2019 12

MANAGEMENT lung langfristig für den nächsten Winter geplant werden. Als Winterreifen gelten nach der Vorschrift nur Reifen, die das Symbol eines Bergs mit Schneeflocke tragen. Einfachere Mehrwertsteuervorschriften Die EU arbeitet schon seit Jahren an einer Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuer-Verordnungen. Ein neues Mehrwertsteuersystem soll im Januar 2024 in Kraft treten. Bis dahin steuert Brüssel mit sogenannten „Quick Fixes“ schrittweise auf eine endgültige Gesamtlösung zu. Zum 1. Januar 2020 werden beispielsweise europaweit die Zuordnungsbestimmungen von Reihengeschäften neu definiert sowie die Regelungen für Konsignationslager den Anforderungen des modernen Onlinehandels angepasst. Damit sollen umsatzsteuerliche Registrierungsund Deklarationspflichten im Bestimmungsland vereinfacht werden. Ab 21. Februar 2020 gilt die neue Norm ISO 50001:2018. In Folge verlieren ab dem 21. August 2021 die Zertifikate des DIN EN ISO 50001:2011-Standards ihre Gültigkeit. Eine wesentliche Neuerung besteht in der Adaption der ISO 50001 auf sogenannte „High-Level-Structure“. Das ermöglicht anhand einheitlicher Begriffsbestimmungen und Nummerierungen eine problemlose Integration mit bestehenden Managementsystemen. Unternehmen müssen nun ihre energiebezogene Leistung gegenüber einer Ausgangsbasis dokumentieren, kontinuierlich optimieren und durch Zertifizierungs - gesellschaften überprüfen lassen. Grundsätzlich erfordert die neue Norm eine Lifecycle- Kostenbetrachtung von neuen Anlagen und Maschinen, also auch die Berücksichtigung von Wartung, Instandsetzung, Anschaffungskosten, Energiekosten und nicht zuletzt die Entsorgungskosten. Großunternehmen können auf Grundlage eines funktionsfähigen und zertifizierten Energiemanagementsystems Steuererstattungen und/oder -befreiungen beantragen. KMUs dagegen können sich über ein Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungs - leistungen bezuschussen lassen. Ab April 2020 kosten innerdeutsche Geschäftsflüge 5,65 Euro mehr. Der Autor Michael Grupp, Fachjournalist in Stuttgart Bild: AboutLife/stock.adobe.com WWW.EISENWARENMESSE.DE/TICKETS WORK HARD! ROCK HARD! EISENWARENMESSE KÖLN, 1. – 4. MÄRZ 2020 JETZT TICKETS SICHERN Koelnmesse GmbH, Messeplatz 1, 50679 Köln, Telefon +49 1806-277 766*, eisenwaren@visitor.koelnmesse.de * 0,20 EUR/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 EUR/Anruf aus dem Mobilfunknetz Beschaffung aktuell 2019 12 21

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