Aufrufe
vor 2 Monaten

DER BIEBRICHER, Nr. 388, März 2024

  • Text
  • Wiesbaden
  • Biebricher
  • Biebrich
Stadtteilmagazin für Wiesbaden-Biebrich

Recht und Gesetz im

Recht und Gesetz im mittelalterlichen Biebrich Drei Kloster bestimmten im Mittelalter die Geschichte Biebrichs: Kloster Selz im Elsass, Kloster Eberbach im Rheingau und Kloster Klarenthal bei Wiesbaden. 991 hatte König Otto III. auf Bitten seiner Großmutter, der Kaiserin Adelheid, die Hofgüter Biebrich und Mosbach (praedium biburg et moskebach) dem Kloster Selz geschenkt. Über 200 Jahre verwalteten die Benediktiner ihren großen Besitz in Biebrich und Mosbach. Im Jahre 1275 gaben sie wegen der großen Entfernung zwischen Biebrich und Selz die Höfe auf und verkauften sie an Kloster Eberbach. Bevor das Eigentum an die Zisterzienser übergeben wurde, zeichneten sie in einer Urkunde sämtliche Rechte auf, die dem Eigentümer der Höfe zustanden. Gastbeitrag von Rolf Faber zu 1150 Jahre Biebrich der höheren Gerichtsbarkeit nach innen. Dreimal im Jahr finden unter seinem Vorsitz Gerichtstage statt. Neben dem Vogt gibt es den Schultheiß (sculteus) für die Aufsicht über Wald und Flur sowie der Gerichtsbarkeit für die kleineren Streitfälle. Die dritte Amtsperson ist der Hofmeister (magister curtis), der die Verwaltung der beiden Klosterhöfe ausübt. Neben den beiden Höfen mit dem entsprechenden Gesinde bestehen 42 weitere Güter (Mansen), die vom Kloster abhängig waren, jedoch schon eine gewisse Selbstständigkeit besaßen. Die Zahl von 42 Huben (Bauernhöfe) lässt auf eine Einwohnerzahl von 300 bis 400 Personen schließen. Sie haben an den Hofmeister entsprechende Abgaben für das Kloster zu leisten. Zum Besitz gehören auch zwei Inseln im Rhein. Eine wichtige Einnahmequelle war der Fischfang. Dass in Biebrich und Mosbach auch über das 13. Jahrhundert hinaus Recht und Gesetz herrschten, geht aus dem Biebrich-Mosbacher Gerichtsbuch hervor, das heute im Stadtarchiv Wiesbaden aufbewahrt wird. Es handelt sich um die älteste Quelle zur Geschichte Biebrichs und enthält Eintragungen aus der Zeit von 1418 bis 1533. Diese handeln von erbrechtlichen Auseinandersetzungen, von Verpachtungen und Verkäufen, von Kreditaufnahmen sowie von landesherrlichen Angelegenheiten. Das Gerichtsbuch bietet einen tiefen Einblick in das Zusammenleben in den Familien und in der Gemeinde. (rfa) Für uns heute ist diese Urkunde von besonderer Bedeutung. Sie gibt uns ein aufschlussreiches Bild von den rechtlichen Verhältnissen, wie sie im Mittelalter in Biebrich und Mosbach bestanden haben. ARCHIV FRANK HENNIG Die in lateinischer Sprache verfasste Urkunde beginnt mit dem Satz: „Dies sind die Rechte der Gutshöfe (praediorum) des Kloster Selz „in Biburc et Moskenbach“. Wir erfahren im Text, dass es verschiedene Amtspersonen gibt, die den Abt und den Konvent von Kloster Selz vor Ort vertreten. Die höchste Gewalt übt der Vogt (advocatus) aus. Er sorgt für die Verteidigung des Klosterbesitzes nach außen und für die Ausübung Das Biebrich-Mosbacher Gerichtsbuch enthält Eintragungen aus der Zeit von 1418 bis 1533. Öffnungszeiten: täglich 9 - 20 Uhr So.+Feiertage 10-20 Uhr Eis & Eistorten Kuchen, Crépes, Waffeln & Toast Frühstück Geburtstagstorten Hausgemacht und täglich frisch Armenruhstraße 15 · Wi.-Biebrich · 0611 7161758 fB.me/eismanufakturCasal casaleismanufaktur www.casaleis.de 30 DER BIEBRICHER / MÄRZ 2024

Leitfaden zum Schutz vor Starkregen erschienen Einen Leitfaden zum klimaresilienten Umgang mit Niederschlagswasser hat kürzlich die Landeshauptstadt Wiesbaden vorgestellt. Damit bereitet sich die Stadt auf die Folgen des Klimawandels vor, zum Beispiel auf Starkregen und Dürren. Zusätzlich wurde die Broschüre „Wie wir uns vor Starkregen schützen“ präsentiert. Sie enthält Informationen und Tipps für Bürgerinnen und Bürger. Angesichts der Folgen des Klimawandels muss sich Wiesbaden sowohl auf häufigere Starkregenereignisse wie auch auf Dürrephasen vorbereiten. Durch den klimaresilienten Umgang mit Niederschlagswasser will die Stadt einerseits den Schutz vor Überflutungen stärken sowie knappere Flächenressourcen sinnvoll und multifunktional nutzen. Andererseits steigert Wasser, das im Stadtraum gehalten wird und durch den Kühlungseffekt zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, die Lebensqualität im städtischen Raum. „Dem verantwortungsvollen Umgang mit Niederschlagswasser kommt angesichts des Klimawandels wachsende Bedeutung zu. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind unerlässlich. Regenwasser ist eine wertvolle Ressource, um die Grünflächen in der Stadt zu erhalten und die Wärme im bebauten Umfeld zu regulieren; deshalb wollen wir es zunehmend dafür einsetzen und nicht ungenutzt in Kanälen ablaufen lassen“, sagte Oberbürgermeister und Planungsdezernent Gert-Uwe Mende. „Die Zeiten, in denen man große Mengen an Regenwasser einfach nur ableiten konnte, sind vorbei“, erklärte Bürgermeisterin und Umweltdezernentin Christiane Hinninger. Sie warb für einen anderen Umgang mit Niederschlägen. „Das Stichwort lautet Schwammstadt. In einer Schwammstadt verbindet sich der Schutz vor Starkregen mit dem bewussten Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser.“ Regen soll auf geeigneten Flächen versickern und wie in einem Schwamm zurückgehalten werden, um für trockenere Phasen nutzbar zu sein. Dass Niederschlagswasser möglichst vor Ort zurückgehalten werden muss, fordert auch das Wasserhaushaltsgesetz. „Ohnehin wäre eine vollständige Ableitung von außergewöhnlichem Starkregen durch die Kanalisation technisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar“, erklärte Baudezernent Andreas Kowol. „Starkregenvorsorge ist eine anspruchsvolle Gemeinschaftsaufgabe, bei der es gilt, auf allen Ebenen konstruktive und kreative Lösungen zu finden – öffentlich wie privat.“ Die städtische Broschüre „Wie wir uns vor Starkregen schützen“ gibt Bürgerinnen und Bürgern Antworten auf damit verbundene Fragen: Wie kann ich mein Haus vor Starkregen schützen und wo finde ich darüber Informationen? Wie kann ich der gesetzlichen Anforderung zur Eigenvorsorge gerecht werden? Wie wirkt sich der Klimawandel auf Starkregenereignisse in Wiesbaden aus? Die Broschüre ist im städtischen Umweltladen, Luisenstraße 19, erhältlich und wird auch im Internet unter www.wiesbaden. de/starkregen zum Herunterladen angeboten. Ab April stehen auch Risiko-Hinweiskarten online zur Verfügung, mit denen jede und jeder eine mögliche Gefährdung des eigenen Gebäudes abschätzen kann. (red) Wir wünschen unseren Kunden frohe Ostern! Recht haben und Recht bekommen ist oft ein langer Weg auf welchem wir Sie gerne beraten und begleiten. Rechtsanwältinnen Sauerbruchstraße 1 · 65203 Wiesbaden Telefon 0611 / 341 33 84 DER BIEBRICHER / MÄRZ 2024 31

DER BIEBRICHER, DAS STADTTEILMAGAZIN AUS UND FÜR WIESBADEN-BIEBRICH

Kontakt Herausgeber/Verlag

gerich : druckerei und verlag seit 1882 e.K.
Gustav Gerich (Inhaber)
Wilhelm-Tropp-Straße 15
65203 Wiesbaden
Telefon: 0611 690 72 76
Fax. 0611 690 72 62
info@gerichdruck.de

Kontakt Redaktion

Chefredakteur Frank Hennig (fhg)
Telefon: 0611 69 24 20
Fax: 0611 69 24 11
der-biebricher@gmx.de

Redaktionelle Mitarbeit:
- Anja Baumgart-Pietsch (art)

Kontakt Anzeigenschaltung

Carolin Ruckes
Telelfon: 0611 690 72 76
Fax: 0611 690 72 62
anzeigen@gerichdruck.de

Termine

Redaktionsschluss, Anzeigenschluss und Erscheinungstermine siehe Übersicht auf der jeweils letzten Heftinnenseite.