technik • Fugenbreite, Fugenversatz: Die Toleranz der fertigen Fugenbreiten ergibt sich durch die temperatur- und materialbedingten Dimensionsänderungen und die zulässigen Produktions- und Montagetoleranzen und sollte mit mindestens +/- 20 Prozent der Fugenbreite vereinbart werden. Beispiel: 10 mm Fuge +/- 20 Prozent ergibt 8 bis 12 mm Fugenbreite. Entscheidend ist ein gleichmäßiger Gesamteindruck des Fugenbildes; • Ebenheit der Fassade: Die Oberfläche der Fassadenbekleidung soll eben sein. Unebenheiten des Verankerungsgrundes sind bereits in der Planung zu berücksichtigen und mit der Unterkonstruktion auszugleichen. Je nach Bekleidungsmaterialien sind individuelle Toleranzen zu vereinbaren. Bei dünnen Blechen sind Welligkeiten grundsätzlich nicht vermeidbar und als solche kein Mangel (siehe auch IFBS-Fachregeln für den Metallleichtbau | Planung und Ausführung). • Farbe, Glanz, Oberfläche: Hier eignen sich Muster, wobei idealerweise Grenzmuster zu vereinbaren sind. Innerhalb der Grenzmuster dürfen die Farbe und der Glanz variieren (siehe auch IFBS-Fachregeln für den Metallleichtbau | Grundlagen). Abbildung 11: Oberer Fassadenabschluss/Attika Bild: FVHF 3.6 Abnahme der fertigen Leistung In der Praxis muss davon ausgegangen werden, dass geringfügige, den Gesamteindruck der Fassade nicht beeinträchtigende Toleranzen hinzuzunehmen sind. Dies betrifft insbesondere Farbabweichungen, Unebenheiten und kleinere Beschädigungen. Diese Beeinträchtigungen sind grundsätzlich unter gebrauchsüblichen Bedingungen hinsichtlich Betrachtungsabstand, Betrachtungswinkel und Beleuchtungssituation zu bewerten. Beeinträchtigungen beispielsweise auf einer Wandfläche im 3. OG sind demnach weniger relevant als Beeinträchtigungen auf den Ansichtsflächen einer repräsentativen Eingangshalle. Die Beurteilungen sind bei diffusem Licht und keinesfalls unter Streiflicht oder direktem Sonnenlicht vorzunehmen. In Fällen, in denen zwischen dem Ersteller der Werkleistung und dem Auftraggeber Unstimmigkeiten über die Zulässigkeit von optischen Beeinträchtigungen bestehen, muss eine sachkundige Bewertung anhand von allgemein anerkannten Bewertungssystemen für Bauleistungen (zum Beispiel Bewertungsmatrix nach Oswald) erfolgen. Bei der Betrachtung von Fassadenoberflächen muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass es sich bei Fassaden um ein unter Baustellenbedingungen handwerklich hergestelltes Bauprodukt handelt. Diese Richtlinie ist – erweitert um Systemschnitte – auf der Homepage des Fachverbandes Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.V. (FVHF), Berlin unter www.fvhf.de ebenfalls verfügbar. Normative Verweisungen (Auszug)/Literaturverzeichnis [1] DIN 18516 - Außenwandbekleidungen, hinterlüftet - Teile 1, 3 und 5 [2] VOB C ATV DIN 18351 – Vorgehängte hinterlüftete Fassaden [3] DIN 18008 Glas im Bauwesen [4] DIN 10088 - Nichtrostende Stähle – Teile 1 bis 5 [5] Standardleistungsbuch für das Bauwesen – STLB - Leistungsbereich 038 [6] Musterbauordnung MBO / Landesbauordnungen LBO [7] Musterliste der technischen Baubestimmungen MLTB / Landeslisten der der technischen Baubestimmungen (wird künftig durch VVTB ersetzt) [8] Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VVTB (ersetzt nach deren Einführung die MLTB) [9] Energieeinsparverordnung EnEV [10] Richtlinie zur Bestimmung der wärmetechnischen Einflüsse von Wärmebrücken bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden, Ausgabe 1998; Herausgeber: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.V. FVHF [11] Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen und Kletterpflanzen; Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) [12] Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden; Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) [13] DASt Richtlinie 022 - Feuerverzinken von Stahlbauteilen; Herausgeber: Industrieverband Feuerverzinken [14] ETAG 001 Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton [15] ETAG 020 Leitlinie für die europäisch technische Zulassung für Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung im Beton und Mauerwerk [16] ETAG 029 Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk [17] ETAG 034 Leitlinie für die europäische technische Zulassung Bausätze für Außenwandbekleidungen Teile 1 und 2 [18] Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 30.3-6. „Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen“ [19] FVHF Reihe - Im Fokus siehe www.FVHF.de [20] IFBS-Fachregel für den Metallleichtbau – Planung und Ausführung 30 fassadentechnik 5/2017
Mit fassadentechnik funktioniert‘s Magazin abonnieren und automatisch am Gewinnspiel teilnehmen Unter allen eingesendeten Abo-Bestellscheinen verlosen wir acht Metabo Akku-Schlagbohrmaschinen SB 18 LT BL im praktischen Koffer Über den QR-Code gelangen Sie ganz einfach zum Bestellschein. Alternativ finden Sie den Bestellschein auf www.fassadentechnik.de/abo Einsendeschluss ist der 11. Dezember 2017. Ein Abo des Magazins fassadentechnik lohnt sich • Exklusive technische und branchenbezogene Neuigkeiten • Bequeme Lieferung der Print-Ausgaben frei Haus • Bürstenlose Schlagbohrmaschine mit kompakter Bauweise • Einzigartiger Metabo Brushless-Motor mit hochleistungsfähigem Schlagwerk für höchste Effizienz beim Bohren und Schrauben • LiHD Akkupack und Ultra-M-Technologie für ultimative Leistung, extrem lange Laufzeit und Lebensdauer • Exklusiver Zugang zu den Online-Ausgaben auf www.fassadentechnik.de • Nutzung des indexierten Archivs für Ihre Artikel suche zu bestimmten Themen Wir sagen Danke und wünschen viel Glück! Teilnahmebedingungen Das Gewinnspiel wird von der Cubus Medien Verlag GmbH in Kooperation mit Metabowerke GmbH durchgeführt. Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und Postadresse selbst verantwortlich. Mitarbeiter der Cubus Medien Verlag GmbH und den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinner werden von der Cubus Medien Verlag GmbH schriftlich benachrichtigt. Die Preise werden an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Eine Barauszahlung des Gewinns ist in keinem Falle möglich. Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet die Cubus Medien Verlag GmbH nicht. Die Cubus Medien Verlag GmbH speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels bzw. Einrichtung des Abonnements. Sie wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Der Teilnehmer erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns sein Name, ggfls. Firmenname sowie der Wohnort in der nächsten Ausgabe des Magazins fassadentechnik veröffentlicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. CUBUS MED IEN V ERLAG fassadentechnik 5/2017 31
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