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Ihr Anzeiger Bad Bramstedt 42 2021

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-Anzeige- Anzeiger -23. Oktober 2021 -Seite 8 Herbstzeit - Sturmzeit Vorsorgen und absichern- Die Fachleute beraten! Zimmerei-Meisterbetrieb Solide Zimmererarbeiten am Bau Gernot Hinz Pastor-Hümpel-Str. 21 24576 Bad Bramstedt Tel.: (0 4192) 89 78 91 -Dachdeckerarbeiten -Energetische Dachsanierung -Innenausbau -Reparaturen -Kompetente Beratung -Individuelle Planungen info@zimmerei-hinz.de •www.zimmerei-hinz.de Rollladen Garagentore ·Terrassenüberdachungen ·Terrassenüberdachungen ·Markisen ·Insektenschutz ·Markisen ·Insektenschutz ·Vordächer ·Außenjalousien ·Vordächer ·Außenjalousien Monteure m/w/d gesucht 25569 Kremperheide Dorfstraße 4·Tel. (04821) 89 09-0 Mo.-Fr. 9bis 17 Uhr ·Sa. 9bis 13 Uhr • Terrassen- und Gartengestaltung nach Ihren Wünschen • Heckenschnittt • Baumpflege- und fällung • Rasen vertikutieren • Anlegen von Roll- und Saatrasen • Pflanzarbeiten • Pflasterarbeiten für Auffahrt und Terrasse • Winterdienst Rudolf-Diesel-Weg 6·25551 Hohenlockstedt ·Tel. 04826-37 60 277 Fadil Gören Jetzt in Ihrem Garten: Hecken, Baum- und Strauchschnitt -Anzeige - Wie alle Pflanzen benötigen auch Bäume und Sträucher Pflege –und danken mitneuem Austrieb. Neben regelmäßigen Fassonschnitten, die während der Saisonaus optischen Gründen erfolgen, ist alljährlich ein starker Rückschnitt wichtig, um die Gesundheit der Pflanzen zu erhalten. Wenn die Wachstumsperiode vorüber ist und die Obsternte anden Bäumen im heimischen Garten beendet wurde,kommen Gehölzschneider und Säge zum Einsatz. Die Herbst-und Wintermonate sind der richtige Zeitraum für einen Rückschnitt – umso besser können Bäume und Sträucher im kommenden Frühjahr wieder austreiben. Eigenheimbesitzer, die über den Ausbau ihres Steildachs nachdenken, sollten sich mit den Begriffen „luftdicht“ und „winddicht“ auseinandersetzen. Selbst in Fachkreisen wird beides gelegentlich verwechselt –obwohl sehr unterschiedliche Dinge gemeint sind. Eine luftdichte Gebäudehülle wird vom Gebäude-Energiegesetz GEG gefordert. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für energetisch optimiertes Bauen. Im Steildach ist die Hauptaufgabe der luftdichten Ebene, die Raumluft von der Wärmedämmung in den Dachschrägen fernzuhalten. Denn dort würde sie erheblichen Schaden anrichten: Die feuchte Raumluft kondensiert an kalten Stellen, durchnässt Im Herbst wirdesschnittig Wer seine Gehölze kräftig zurückschneiden will, kann jetzt loslegen: „Das Bundesnaturgesetz erlaubt umfassende Rückschnitte nur in den Monaten Oktober bis Februar. Inder übrigen Zeit des Jahres geht der Schutz der heimischen Vogelwelt vor“, erläutert Experte Jens Gärtner. Um den Rückschnitt von Ziersträuchern wie Forsythie oder Rispenhortensie kann sich der Gartenbesitzer direkt im Herbst kümmern –und schon jetzt Termine mit den Fachleuten vereinbaren. Ein praktischer Vorteil: Wenn die Sträucher keine Blätter mehr haben, erleichtert das denÜberblick beimSchneiden. Der Freizeitgärtner kann somit sein Werkzeuggezielter einsetzen. „Obstbäume können über die gesamte kalte Jahreszeit geschnitten werden –vorausgesetzt, es ist anden Schnitttagen frostfrei“, erklärt Gärtner weiter. Sowerden die Bäume während ihrer Winterruhe auf die neue Wachstumsphase vorbereitet, sie erzeugen im FrühjahrvieleBlütenund damit eine reiche Obsternte. Beidünnen Ästen genügt meist eine übliche Garten- oder Astschere, um den Rückschnitt vorzunehmen. Sind die Äste kräftiger, empfiehlt sich motorisierte Unterstützung. So lassen sich Schnittarbeiten, die sonst anstrengend und langwierig sind, mit einen Akku- Foto: djd/Stihl Gehölzschneider schnell und mühelos bewältigen. Geht es um Arbeiten in der Baumkrone, sollte man auf einen Hochentaster zurückgreifen. Mit einer solchen „Motorsäge am Stiel“ können problemlos Äste und Zweige in mehreren Metern Höhe gekappt werden, ohne dabei auf den festen Stand am Boden verzichten zu müssen. Noch ein Tipp: Im Häcksler zerkleinert, lässt sich das Schnittgut von Bäumen und Sträuchern anschließend im eigenen Garten weiternutzen, zum Beispiel als Auflage, die Blumenbeete vor Frost schützt. Damit schließt sich der Kreislaufder Natur auf ideale Weise. (djd) Luftdicht, winddicht –oder beides? die Wärmedämmung und hebt die Dämmwirkung auf. Zudem droht gesundheitsschädliche Schimmelbildung und auch die Bausubstanz kann Schaden nehmen. Um das Steildach luftdicht zu machen, werden sogenannte Luft- und Dampfsperren angebracht. Deren Verlegung Foto: Dörken ist Sache des Dachhandwerkers, denn alle Überlappungen müssen sorgfältig verklebt werden. Zudem ist bei Bauteilen wie Dachfenstern darauf zu achten, dass der Anschluss an die Luft- und Dampfsperre konsequent und sehr sorgfältig erfolgt. Kleinste Lücken reichen hier aus, um Schäden zu verursachen. Die Winddichtigkeit im Steildach hingegen wird nicht von innen, sondern von außen realisiert. Hierfür verlegt der Dachhandwerker eine spezielle Unterdeckbahn wie die Delta- Maxx Plus unter der Dachdeckung direkt auf der Dämmung. Die Hightech-Folie ist winddicht, um ein Auskühlen der Dämmschicht zu verhindern, und gleichzeitig diffusionsoffen, damit Feuchtigkeit aus der Dämmung entweichen kann. Die Unterdeckbahnen werden winddicht miteinander verklebt und schützen so die Dachkonstruktion zusätzlich vor Wasser, falls die Dacheindeckung beschädigt wird. (txn) Fadil Gören und sein kompetentes Team erledigen zuverlässig, pünktlich und preiswert alle Arbeiten rund um Haus und Garten. Zu den Leistungen gehören Hecken-, Baum- und Strauchschnitt, Stubben fräsen, häckseln, Gartengestaltung, Rollrasen verlegen, vertikutieren, Erd-, Pflanz-, Zaun- und Pflasterarbeiten und natürlich auch Gartenpflege (einmalig oder dauerhaft). Baumfällungen aller Art sowie Gefahrenbäume sind für die Firma kein Problem. Es kann auch die Seilklettertechnik angewandt werden (entsprechende Ausbildung liegt vor). Die Entsorgung ist inbegriffen. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen sich unverbindlich beraten. Fadil Gören ·Stubbenwiese 9·24568 Kaltenkirchen Telefon 04191 -867 99 99 ·Mobil 0174 -776 58 46 haus-u-garten@web.de Hast Du Ärger mit dem Dach, Zimmerei Clausen ist vom Fach! ·Dachstühle·Dachdeckerarbeiten ·energetische Dachsanierung gem. EnEV ·EinbauVelux-Dachfenster ·Klempnerarbeiten ·Innenausbau Groß Floyen 15 •24616 Brokstedt www.Zimmerei-Bernd-Clausen.de Meisterbetrieb seit 1990 Pascal Voß, Zimmerermeister Breitenburger Str. 24 |25566 Lägerdorf 04828 3089684 zimmereivoss@web.de Geht nich‘? Geht wunderbar!

-Anzeige- Anzeiger -23. Oktober 2021 -Seite 9 Herbstzeit - Sturmzeit Vorsorgen und absichern- Die Fachleute beraten! Sturmklammern schützen das Eigenheim Die Stürme werden heftiger und häufiger. Eigenheimbesitzer und Bauherren sind deshalb gut beraten, über das Thema Windsog nachzudenken. Was viele nicht wissen: Das Problem liegt in der Regel auf der windabgewandten Seite. Hier entstehen im Sturmverlauf enorme Sogkräfte, die das Bedachungsmaterial mitreißen können. Um das zu vermeiden, haben Steildachspezialisten spezielle Sturmklammern entwickelt, die das Dach deutlich sicherer machen. Die dafür notwendigen Berechnungen sind ziemlich komplex, denn für die fachgerechte Ausführung ist nicht nur die Region, sondern auch der Gebäudetyp und seine individuelle Lage ausschlaggebend. Denn wegen unterschiedlicher Sogbelastungen wird das Dach in Ecken, am Rand und in der Fläche unterschiedlich stark gesichert. Ob das Dach den Stürmen der nächsten Jahre noch gewachsen ist, sollten Eigenheimbesitzer regelmäßig vom Fachmann prüfen lassen. Wo Sanierungsbedarf besteht, kann gleich die Gelegenheit genutzt werden, um die Dämmschicht auszubessern und so die Energiebilanz des Eigenheims zu optimieren. Text/Foto: txn/Creaton Bei starken Stürmen können durch umgestürzte Bäume schwere Schäden entstehen. UmgestürzteBäume: Wer haftetfür Sturmschäden? Müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Haftungsansprüche bei Sturmschäden durch umgestürzte Bäume auszuschließen? Hier wird die Rechtslage erläutert. Nicht immer, wenn ein Baum auf ein Gebäude oder Fahrzeug stürzt, kann Schadensersatz verlangt werden. Auch Schäden durch Bäume gelten juristisch im Einzelfall als ein sogenanntes „allgemeines Lebensrisiko“. Wenn ein außergewöhnliches Naturereignis wie zum Beispiel ein starker Orkan den Baum umwirft, haftet der Besitzer gar nicht. Grundsätzlich muss zwar immer derjenige für Schäden aufkommen, der sie verursacht hat und verantwortlich ist. Dazu reicht aber die bloße Stellung als Eigentümer eines umgestürzten Baums noch nicht aus. Schäden, die ein Naturereignis auslöst, sind dem Eigentümer eines Baums nur dann anzulasten, wenn er sie durch sein Verhalten erst ermöglicht oder durch pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt hat. Solange die Bäume im Garten gegen die normalen Einwirkungen der Naturkräfte widerstandsfähig sind, haften Sie für Schäden nicht. Aus diesem Grund müssen Sie als Grundstückseigentümer den Baumbestand regelmäßig auf Krankheiten und Überalterung kontrollieren. Nur wenn ein Baum erkennbar krank oder unsachgemäß gepflanzt war und trotzdem nicht entfernt oder – bei Neupflanzungen –mit einem Baumpfahl oder Ähnlichem gesichert wurde, müssen Sie für einen Sturmschaden aufkommen. Der Beklagten gehört das Nachbargrundstück, auf dem eine 40 Jahre alte und 20 Meter hohe Fichte stand. In einer stürmischen Nacht brach ein Teil der Fichte ab und fiel auf das Dach des Schuppens der Klägerin. Diese verlangt 5.000 Euro Schadensersatz. Das Amtsgericht Hermeskeil (Az. 1C288/01) hat die Klage abgewiesen. Laut Sachverständigengutachten fehlt es an der Kausalität zwischen einer möglichen unterlassenen Pflicht, den Baum regelmäßig auf Schäden zu untersuchen, und dem eingetretenen Schaden. Größere Bäume, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen, müssen vom Eigentümer zwar regelmäßig in Augenschein genommen werden, um möglichen Gefahren vorzubeugen. Solange ein Baum in seiner Standfestigkeit nicht eingeschränkt ist, braucht er nicht gefällt zu werden. Foto: Shutterstock/markara Foto: Fotolia/dieter76 Eine gründliche Inaugenscheinnahme durch einen Laien reicht dabei in der Regel aber aus. Nur wenn der Schaden aufgrund regelmäßiger Besichtigungen hätte vorausgesehen werden können, wäre das unterlassene Besichtigen auch kausal gewesen. Der Sachverständige hatte aber ausgeführt, dass die Ursache des Umsturzes der Fichte eine für den Laien nicht erkennbare Stammfäule gewesen sei. Die Beklagte muss somit für den Schaden mangels Pflichtverletzung nicht einstehen. Sie konnte die bestehende Gefahr nicht erkennen. Nach § 1004 BGB gibt es keinen vorbeugenden Beseitigungsanspruch gegen gesunde Bäume, nur weil ein grenznaher Baum bei einem zukünftigen Sturm einmal beispielsweise auf das Garagendach fallen könnte. Das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich klargestellt: Der Anspruch aus §1004 BGB ist nämlich nur darauf gerichtet, konkrete Beeinträchtigungen zu beseitigen. Widerstandsfähige Bäume anzupflanzen und wachsen zu lassen begründet alleine noch keine Gefahrenlage. Verantwortlich kann der benachbarte Grundstückseigentümer immer erst dann sein, wenn die von ihm unterhaltenen Bäume krank oder überaltert sind und deshalb ihre Widerstandskraft eingebüßt haben. Solange die Bäume aber nicht in ihrer Standfestigkeit eingeschränkt sind, stellen sie keine ernsthafte Gefahr dar, die einer Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB gleichzustellen ist. Text: Mein schöner Garten/ Andrea Schweizer Sascha Hermannsen Dachdeckermeister Julianka 13 ·25524 Heiligenstedten ·Tel. 04821-8876766 www.dachdeckerei-hermannsen.de Dach-Sanierung &-Neueindeckung ·Dachflächenfenster Sturmschäden ·Reparaturen aller Art Ihr Ansprechpartner für: •Baumpflege •Totholzentfernung •Baumfällung •Heckenschnitt Geht nicht, gibt’s nicht - auch für Ihren Baum haben wir eine Lösung. 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