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2018-04-09 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 29. April

2 29. April 2018 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung I hr Recht am Sonntag Das Wechselmodell – ein Ende nicht in Sicht? Anzeige In vergangenen Zeiten war es üblich, dass ein Elternteil ein gemeinsames Kind hauptsächlich betreute, der andere Elternteil Umgang ausübte. Daneben gab es Eltern, zuerst wenige Elternpaare, dann wurden es mehr, die sich in die Betreuung des Kindes teilten, weswegen von einem paritätischen Umgangsrecht, dem sogenannten Wechselmodell, die Rede war, bei dem das Kind sich die Hälfte seiner Zeit bei dem einen Elternteil, die andere Hälfte seiner Zeit bei dem anderen Elternteil aufhielt. In der Vergangenheit handelte es sich dabei jeweils um Eltern, die sich freiwillig auf eine derartige Aufenthaltsregelung des Kindes einigten, die auch mit erheblichem Aufwand und Kosten einherging, da das Kind an beiden Orten ein eigenes Kinderzimmer, Spielzeug, gegebenenfalls Musikinstrument o. ä. benötigte. Es waren Eltern, die mitein- ander im Interesse des Kindes gut miteinander kommunizieren konnten. Dieses vorgelebte Modell derjenigen Eltern, die eine gute Basis für Gespräche bezüglich der Interessen und Bedürfnisse ihres Kindes noch hatten, weckte aber natürlich auch Begehrlichkeiten bei anderen Elternteilen, die auch gerne ihr Kind mehr um sich hätten, deren Wunsch aber zunächst dadurch blockiert wurde, dass der andere Elternteil mit einem Wechselmodell nicht einverstanden war. Mit Beschluss des BGH vom 01.02.2017 wurde durch diesen dann festgestellt, dass eine paritätischere Umgangsregelung je nach den Umständen des Einzelfalles, vor allem nach Maßgabe des Kindeswohls, auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Hierdurch häuften sich die Fälle, in denen Elternteile versuchten, das paritätische Umgangsrecht auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchzusetzen. Dies scheiterte oftmals an der erforderlichen Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern. setzeslage und deren Anwendung das paritätische Umgangsrecht (Wechselmodell) nicht als Regelfall für die gemeinsame Erziehung und Pflege eines Kindes getrennt lebender Elternteile vorsehen würde. Mit Beschluss vom 22.01.2018 nahm das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungsbeschwerde nicht an. Das Bundesverfassungsgericht verwies darauf, dass aus Art. 6 Abs. 2 GG sich keine Verpflichtung des Gesetzgebers ergäbe, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung als Regelmodell vorzugeben. Dies folge auch nicht aus einer völkerrechtskonformen Auslegung unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention. Das Verfassungsgericht hielt fest, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn ein paritätisches Wechselmodell abgelehnt werde, weil das Verhältnis zwischen den Eltern Gegen eine ablehnende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, mit dem die Beschwerde eines das paritätische Umgangsrecht begehrenden Elternteils gegen eine ablehnende Entscheidung des Ausgangsgerichts verfolgt wurde, wandte sich nun ein Elternteil, der das paritätische Umgangsrecht begehrte, an das Bundesverfassungsgericht und trug vor, er sei (unter anderem) in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und in seinem Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 und 2 GG und dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG dadurch verletzt, dass die aktuelle Gestrittig und die für die Begründung eines Wechselmodell erforderliche Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit nicht zu erkennen sei. Die Frage des Wechselmodells bleibt aber weiter ein interessantes Thema: Im März hat der Bundestag über zwei Anträge kurz beraten und sie dann an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und des Weiteren mitberatend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Die konträren Anträge sind betitelt zum einen mit „Getrenntleben-gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ und zum anderen mit „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“. Der Ausgang der Beratun- Martina Meisen-Gooley Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht Erlanger Str. 24 95444 Bayreuth www.kanzlei-emc.de Tel.: 0921/7545-0 gen mit Bundestag wird abzuwarten sein. Es bleibt also spannend. Lettenring 1 - 95506 Kastl Fon: (09642) 25 35 oder (09641) 92 60 887 E-Mail: 14.00 - 16.00 Uhr „Ich bin Ihr Haben Sie Geld zu verschenken? Dann an die alte Heizung denken! Ihren Oldtimer im Keller tauscht preiswert und schnell die Firma Inh. Michael Schlegel • 09256/960626 Bayreuther Sonntagszeitung 0921/1627280-40 Wir suchen Zeitungsboten ab 18 Jahre Service-Engel“ Infos zum Studium BAYREUTH. Bei einem Infoabend am Donnerstag, 3. Mai, um 17.30 Uhr im bfz Bayreuth, Eduard-Bayerlein-Straße 3, können sich Interessierte über ein berufsbegleitendes Studium bei der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW) in Bamberg informieren. Professor Udo Lunz stellt die Studiengänge vor und steht im Anschluss auch für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Die HDBW ist eine private Hochschule mit Fokus auf Wirtschaft und Technik. Die Studiengänge Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieur- Im Herzen von Bayreuth – in unserem Kundencenter an der ZOH – hilft Ihnen Daniela mit ihren Kolleginnen und Kollegen in allen Fragen rund um den Busverkehr, Wasser und Energie. Und im Notfall ist sie die gute Seele, die sich um Sie kümmert. Warum Sie bei Daniela im Mittelpunkt stehen, sehen Sie hier: stadtwerke-bayreuth.de/wirfürsie wesen und Maschinenbau orientieren sich am aktuellen Bedarf der Wirtschaft mit besten Chancen für Mitarbeiter und Unternehmen. Besonders interessant ist das Angebot für Berufstätige, die an der HDBW auch ohne Abitur die Möglichkeit haben, in ihrem Fachgebiet berufsbegleitend zu studieren und so einen akademischen Abschluss zu erwerben. Die Präsenzvorlesungen finden während des Semesters immer Freitag und Samstag in Bamberg statt. Infos und Anmeldung: E-Mail udo.lunz@hdbw-hochschule. de, Telefon 0951/93224-51. red Stadtbusse am Sternplatz Fortsetzung von Seite 1 Auch die Schlösser- und Gartenverwaltung äußerte auf Nachfrage hierzu keine Bedenken. Als die Haltestelle Sternplatz kürzlich vorübergehend wegen Bauarbeiten nicht angefahren wurde, gab es immerhin keine Beschwerden der Fahrgäste. Dies bestätigte Jan Koch, der Pressesprecher der Stadtwerke. Es gebe aber keine Überlegungen, die Stadtbusse nicht mehr durch die Fußgängerzone fahren zu ACHTUNG ! Suche Pelze, Tafelsilber, Bernsteinschmuck, Münzen, Teppiche, Taschen, Wein, Jagdtrophäen, Porzellan, Krüge, Gemälde Telefon 0163/3908494 Werden Sie jetzt Zeitungsbote Wir suchen zuverlässige Zeitungsboten (ab 18 J.) am Sonntagmorgen für folgende Teilgebiete: St. Georgen Bindlach Eckersdorf Interesse geweckt? Online bewerben geht schneller! lassen. Viele Fahrgäste schätzen laut Koch die sehr zentralen Haltestellen. Nach Zählungen steigen am Tag etwa 330 Fahrgäste an der Haltestelle Sternplatz ein oder aus. Grundsätzlich könnten die Stadtwerke, so Jan Koch weiter, sowohl eine Linienführung der Stadtbusse über Sternplatz und Kanzleistraße, aber auch über den Sternplatz und die Ludwigstraße bedienen. Entscheiden müsse der Stadtrat. rs DI. 1.5. Kronach Schützenplatz & Hallen SA.5.5. Bayreuth REAL Riedingerstr. 13Uhr SO.6.5. Burgkunstadt Raiffeisen VKO SO.6.5. Küps REWE VKO 8Uhr Bayreuther Sonntagszeitung

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 29. April 2018 3 Erfolgreiche Nachwuchsforscher Demian Rothammel Landessieger bei „Schüler experimentieren“ 圀 椀 爀 栀 攀 氀 昀 攀 渀 椀 一 䈀 愀 礀 爀 攀 甀 琀 栀 Eine Herzensangelegenheit! Postbank IBAN: DE02 7601 0085 0101 5288 57 JUBILÄUMS ANGEBOT gülg vom 02. bis 05. Mai 2018 Einkauf ab 10,- € 10% Raba (nicht mit Kuriercard kombinierbar). Bei Verzehr im Café: Kleiner Kaffee 0,50 € großer Kaffee, Milchkaffee, Lae Macchiato, Cappuccino 1,- € B Ä C K E R E I | K O N D I T O R E I Vorne, v.l.: Antje Bauer (Oberfranken Offensiv e.V.), Benedikt Deinzer, Florian Fischer, Maike Höher, Sinah Lange, Anna-Lisa Krugmann (alle GCE), Jakob Dengel, Johannes Schwarzer, Alexander Haid (alle GMG). Hinten, v.l.: Michael von Hertell, Leiter Berufsausbildung REHAU AG, Jonas Matt (GCE), Markus Lenk (Betreuungslehrer für Jugend forscht am GCE), Alexander Schmidt, Valentin Kübrich (beide GCE), Andrea Klier (Betreuungslehrerin für Jugend forscht am GMG), Demian Rothammel (GMG), Matthias Wutschig (Betreuungslehrer für Jugend forscht am GMG), Schulleiter Franz Eisentraut (GCE). Foto: Schmidt BAYREUTH. Gute Ergebnisse erzielten Bayreuther Schüler bei den diesjährigen Wettbewerben „Jugend forscht“ und „Schüler experimentieren“. Demian Rothammel vom Graf- Münster-Gymnasium (GMG) wurde Landessieger beim Landeswettbewerb „Schüler experimentieren“. Er gewann den ersten Platz im Fachbereich Mathematik/Informatik für sein Projekt: „Sudoku-Löser 2.0 mit Sudoku-Generator und OCR- Sudoku-Erkennung“. Das von dem Bayreuther Gymnasiasten entwickelte Computerprogramm ist in der Lage, alle vorgegebenen Sudokus zu lösen, Diese Woche: Filetti di Merluzzo con Insalata di Asperagi e Patate al Rosmarino Gegrilltes Kabeljaufilet auf mariniertem Spargelsalat und Rosmarinkartoffeln Ciabatta con Hamburger di Vitello con Patate Dolci Vitelloburger mit Ciabatta-Brötchen, Rucola-Creme und Süßkartoffelpommes Tartufo al Pistacchio Tartufo Pistacchio mit Rhabarber Pizza Ria, Spinnereistr. 7 95445 Bayreuth • 0921/1510055 auch solche, bei denen nur ein einziger Wert vorgegeben ist. Nach dem Lösen wird ein Richtigkeitscheck durchgeführt und das Ergebnis, die einzelnen Zwischenlösungsschritte sowie der Schwierigkeitsgrad ausgegeben. Wenn das Programm Sudo- kus erstellt, werden das ungelöste Sudoku und die dazugehörige Lösung sowie der Schwierigkeitsgrad und die zum Erstellen gehörigen Zwischenschritte ausgegeben. Der „Sudoku-Löser 2.0“ ist die komplexe Weiterentwicklung eines einfachen Sudoku-Lösungsprogramms, das Demian Rothammel bereits 2017 für einen Schülerwettbewerb entwickelt hatte. Außerdem wurden dieser Tage das Gymnasium Christian Ernestinum (GCE) und das GMG mit je einem Scheck über 500 Euro der Rehau AG ausgezeichnet. Die Schecks gehen an die jeweils fünf erfolgreichsten oberfränkischen Schulen bei „Jugend forscht“ und „Schüler experimentieren“. Beim Regionalentscheid „Jugend forscht“ gab es den Sonderpreis „Umwelttechnik“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für Benedikt Deinzer und Jonas Matt vom GCE, die zum Thema „Wärmeisolation verschiedener Dämmmaterialien“ forschten. Der Sonderpreis „Erneuerbare Energien“ ging an Julius Brüggemann (GCE) mit seinen Arbeiten über „Vertikale Windkraftanlagen – eine Alternative für den Hausgebrauch?“. Lukas Kübrich vom GCE (Thema: Mit dem richtigen Dreh – 3D-Beschichtung einer Herzklappe mit Spinnenseide durch Planetengetriebe) bekam den Sonderpreis für den schönsten Stand. Beim Regionalentscheid „Schüler experimentieren“ gewann Valentin Kübrich (GCE) einen zweiten Preis in Biologie für seine Untersuchungen zur Fauna und Flora des Lindauer Moores. Ebenfalls ein zweiter Preis ging an Maike Höher (GCE), die der physikalischen Frage nachging, ob Schaum das Badewasser isoliert. Dritte Preise erhielten Alexander Haid (GMG, „Bau und Test eines Roboters zum Teigrühren“) sowie Célestine Junge (GMG, „Untersuchung von Spitzenschuhen und verschiedenen Bühnenböden“). rs Erlebnisvielfalt zum Bestpreis vom 30.04. bis 05.05.2018 Delikatess-Putenkäsekrainer mit mild-aromatischem Emmentaler, 200 g Tellersülze Packung Stück 350 g, Schweinebraten oder Spanferkelbraten in würzigem Aspik Wiener oder Käsebockwurst Sonderverkauf im kg-Beutel Schweinekammsteaks mit unseren leckeren verschiedenen Marinaden Kochschinken-Endstücke z. 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